Aus Gründen der Praktikabilität und besseren Lesbarkeit verzichten wir weitgehend darauf, jeweils männliche und weibliche Personenbezeichnungen zu verwenden. So können z. B. Mitarbeiter, Teilnehmer, Bewerber, grundsätzlich sowohl männliche als auch weibliche Personen sein. Geprüfter Bilanzbuchhalter Geprüfte Bilanzbuchhalterin Berufsbegleitender Kompakt-Studiengang mit Online Unterstützung Die IHK-Akademie Koblenz e.V. ist Kooperationspartner des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. – Landesverband Rheinland-Pfalz – Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung Ansprechpartnerin Vicky Hammes Telefon 0261 30471-15 · Telefax 0261 30471-20 [email protected]IHK-Akademie Koblenz e.V. Josef-Görres-Platz 19 · 56068 Koblenz · www.ihk-akademie-koblenz.de Akademie Koblenz
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Geprüfter Bilanzbuchhalter Geprüfte Bilanzbuchhalterin€¦ · Bilanzbuchhalter sind Spezialisten im betrieblichen Rechnungswesen. Sie lösen anwendungs-orientiert Probleme der
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Aus Gründen der Praktikabilität und besseren Lesbarkeit verzichten wir weitgehend darauf, jeweils männliche und weibliche Personenbezeichnungen zu verwenden.
So können z. B. Mitarbeiter, Teilnehmer, Bewerber, grundsätzlich sowohl männliche als auch weibliche Personen sein.
Geprüfter Bilanzbuchhalter
Geprüfte Bilanzbuchhalterin
Berufsbegleitender Kompakt-Studiengang
mit Online Unterstützung
Die IHK-Akademie Koblenz e.V. ist Kooperationspartner
des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
bibu2017.docx/Rev.3.1/13.07.2016/Thorsten Korn Seite 1
Ziele und Zielgruppen
Bilanzbuchhalter sind Spezialisten im betrieblichen Rechnungswesen. Sie lösen anwendungs-orientiert Probleme der Buchhaltung und Finanzierung, der Kosten- und Leistungsrechnungsowie der Finanzwirtschaft. Hierzu besitzen Sie das erforderliche betriebswirtschaftliche,handels- und steuerrechtliche Wissen. Sie sind in der Lage, an wichtigen unternehmens-politischen Entscheidungen mitzuwirken.
Das Studienangebot richtet sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rechnungswesen, dieüber eine mehrjährige qualifizierte Berufspraxis verfügen.
Studienkonzept
Der Studiengang ist inhaltlich am DIHK-Rahmenplan „Geprüfter Bilanzbuchhalter / GeprüfteBilanzbuchhalterin ausgerichtet. Der Rahmenplan kann beim DIHK Publikationen Service,Eichelnkampstraße 2, 53340 Meckenheim ([email protected], https://www.dihk-verlag.de/rahmenplaene.html bezogen werden.
Angemeldeten Teilnehmern stellt die IHK-Akademie Koblenz nach Lehrgangsbeginn einExemplar zur Verfügung.
Der Studienerfolg ist in starkem Maße von den in der vorausgegangenen Ausbildung erwor-benen Kenntnissen und Fertigkeiten sowie dem Selbststudium außerhalb des Unterrichtsabhängig.
Prüfung
Der anerkannte Abschluss „Bilanzbuchhalter IHK / Bilanzbuchhalterin IHK“ wird durch einePrüfung erlangt, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständige Stelle durchgeführtwird. Rechtsgrundlage ist die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungs-abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ vom 26.10.2015. DiePrüfung wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammerabgenommen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der „Verordnung über die Prüfung zumanerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin“sowie der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen.
Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 3 der „Verordnung
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte
Bilanzbuchhalterin“ definiert.
Für die Zulassung zur Prüfung muss der Prüfungsbewerber einschlägige Berufspraxis
nachweisen, deren Dauer von der Art seiner Vor-Ausbildung abhängig ist:
Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden
dreijährigen Ausbildungsberuf
mindestens dreijährige
Berufspraxis
Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des
Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt/ Fachwirtin oder als
Fachkaufmann/ Fachkauffrau
Abschluss als Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in
Abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer
Hochschule oder betriebswirtschaftlicher Diplom- oder Bachelor-
Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten
Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen
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Andere Vorbildung mindestens
sechsjährige
Berufspraxis
Die Berufspraxis muss in kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten erworben wordensein, die der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter dienen. Sie muss dabeiüberwiegend aus Tätigkeiten des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen bestandenhaben.
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage vonZeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse undFähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfungrechtfertigen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zur mündlichenPrüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Bitte beachten Sie auch das beigeheftete Merkblatt. Nähere Auskünfte zu den Zulassungs-
bedingungen erteilt die Industrie- und Handelskammer Koblenz, Schlossstraße 2, 56068
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Preise
Studiengebühr
4.075,-- € (bei Ratenzahlung durch Lastschrifteinzug: 20 Monatsraten je 203,75 €).Umsatzsteuer fällt nicht an.
Prüfungsgebühr
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung derprüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenzderzeit 450,- €, Angabe ohne Gewähr). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie-und Handelskammer in Rechnung gestellt.
Fachliteratur
Im Lehrgangspreis enthalten ist folgende Fachliteratur:
zu allen Unterrichtsfächern entweder die original DIHK-Textbände oder geeignetehandelsübliche Fachliteratur oder Trainerskripte
Steuergesetze
Steuerrichtlinien
Wirtschaftsgesetze
Zusätzlich hierzu ist die Anschaffung weiterer Fachliteratur erforderlich (z.B. Gesetzestexte,weitere Aufgaben- und Übungsbände, vertiefende Werke zu einzelnen Themengebieten), derenUmfang sich nach den individuellen Bedürfnissen richtet.
Zusatzleistungen
Als kostenfreie Zusatzleistungen bieten wir an:
Orientierungsklausur zu Kursbeginn
Lehrgangsbegleitende Klausuren für alle Fächer
Individuelle Feedbackgespräche nach Klausuren
Online-Betreuung
Finanzielle Förderung
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können Lehrgangs- und Prüfungsgebührennach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-Bafög“) gefördert werden. DieFörderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsverbilligten Darlehn. Die Förderung isteinkommens- und vermögensunabhängig. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ämternfür Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte oder unter www.meister-bafoeg.info.
Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden von derprüfenden Industrie- und Handelskammer bekannt gegeben.
Die Prüfungstermine werden von der Industrie- und Handelskammer festgelegt, die Angabeerfolgt ohne Gewähr. Der Kurs wird so gesteuert, dass er sich den genannten Prüfungsterminenanpasst.
Der Unterricht kann auch an ausgewählten Brückentagen und an wenigen Randterminen in denrheinland-pfälzischen Schulferien stattfinden. Für Ihre Planung werden Ihnen diese bereits zuKursbeginn bekannt gegeben.
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Studiengang „Bilanzbuchhalter(in)“ an. DieTeilnahme- und Zahlungsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkennediese als verbindlich an.
ich wünsche die Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug; Einzugsermächtigungliegt bei
die Rechnung geht an den Arbeitgeber
Unterlagen zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (Zeugniskopien, ggf.Bescheinigungen über Berufspraxis) für die IHK-Fortbildungsprüfung sind beigefügt
Name
Straße
PLZ, Ort
Tel. privat
Email
Arbeitgeber
Straße
PLZ, Ort
Tel. dienstl.
Ort Datum Unterschrift(bei Firmenanmeldung Unterschrift der berechtigten Person und Firmenstempel)
Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen
Lehrgangsgebühr Bilanzbuchhalter/in IHK
bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mit der
IBAN des Zahlungspflichtigen (max. 22 Stellen)
BIC (8 oder 11 Stellen):
bei(genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts)
durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich mein / wir unser Kreditinstitut an, die vomZahlungsempfänger auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann /Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung desbelasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbartenBedingungen.
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens deskontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.
Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
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Auszug aus dem DIHK-Rahmenplan
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zuAbschlüssen führen
1.1 Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet nach nationalen handels-und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfassen und daraus Buchungenableiten.
1.2 Die Buchführung so organisieren, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalbangemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage desUnternehmens vermitteln kann.
1.3 Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach von Vermögensgegenständen, Schulden,Eigenkapital und Rechnungsabgrenzungsposten nach nationalen handels- undsteuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften durchführen.
1.4 Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen nationalem undinternationalem Recht gegenüberstellen; das umfasst den jeweiligen Geltungsbereichsowie die Unterschiede zwischen den Zielen und Grundprinzipien in der Erst- und Folge-bewertung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Finanzinstrumenten, inder Bewertung von Vorräten, in der Behandlung von Fertigungsaufträgen, latentenSteuern, Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
1.5 Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung nach nationalen handels-und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften, sowie die Ergebnisauswirkungender Bewertungsmaßnahmen darstellen.
1.6 Bestandteile des Jahresabschlusses, Inhalte und Aussagen der Bilanz, der Gewinn-undVerlustrechnung, der Kapitalflussrechnung, des Eigenkapitalspiegels und des Anhangesbeherrschen und den Lagebericht erstellen sowie hierzu die Regelungen nach denInternational Financial Reporting Standards und den International Accounting Standardszuordnen und den Segmentbericht im Überblick erläutern.
1.7 Grundzüge der Konzernrechnungslegung nach nationalen und internationalenRechnungslegungsvorschriften erkennen und die Buchungen für die Kapitalkonsolidierungnach nationalem Bilanzrecht durchführen.
1.8 Bilanzielle Auswirkungen unterschiedlicher Gesellschaftsformen im Handels- undSteuerrecht berücksichtigen.
2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
2.1 Jahresabschlüsse aufbereiten2.2 Jahresabschlüsse mit Hilfe von Kennzahlen und Cashflow-Rechnungen analysieren und
interpretieren2.3 Zeitliche und betriebliche Vergleiche von Jahresabschlüssen durchführen und die
Einhaltung von Plan- und Normwerten überprüfen2.4 Bedeutung von Ratings erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung für das
3.1 Steuerliches Ergebnis aus dem handelsrechtlichen Ergebnis ableiten3.2 Datensätze für das Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen
nach dem Einkommenssteuergesetz ableiten3.3 Den zu versteuernden Gewinn nach den einzelnen Gewinnmitteilungsarten bestimmen3.4 Das körperschaftsteuerlich zu versteuernde Einkommen, die festzusetzende
Körperschaftsteuer sowie die Abschlusszahlung und Erstattung der Körperschaftsteuerberechnen
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3.5 Regelungen des Körperschaftsteuerrechts und des Einkommensteuerrechts inAbhängigkeit von der Rechtsform eines Unternehmens erläutern
3.6 Die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage entwickeln und für dieGewerbesteuererklärung aufbereiten sowie die Gewerbesteuer und dieGewerbesteuerrückstellung berechnen
3.7 Geschäftsvorfälle auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz und auf ihre Vorsteuer prüfensowie die Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen vorbereiten
3.8 Vorschriften zum Verfahrensrecht anwenden und notwendige Anträge stellen
3.9 Grundlegende nationale und binationale Verfahren zur Vermeidung einer Doppel-besteuerung im Ertragssteuerrecht gegenüberstellen sowie Verfahren zur Vermeidungeiner Doppelbesteuerung im Ertragssteuerrecht beschreiben
3.10 Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in das betriebliche Gescheheneinordnen
4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
4.1 Ziele, Aufgaben und Instrumente des Finanzmanagements beschreiben und derenEinhaltung anhand ausgewählter Kennzahlen und Finanzierungsregeln beurteilen
4.2 Finanz- und Liquiditätsplanungen erstellen und Finanzkontrollen zur Sicherung derZahlungsbereitschaft durchführen
4.3 Finanzierungsarten beherrschen sowie die Möglichkeiten und Methoden zur Kapital-beschaffung unter Berücksichtigung der Rechtsform des Unternehmens auswählenund einsetzen
4.4 Investitionsbedarf feststellen und die optimale Investition mit Hilfe von Investitions-rechnungen ermitteln
4.5 Kreditrisiken erkennen sowie Instrumente zur Risikobegrenzung bewerten und einsetzen4.6 Kredit- und Kreditsicherungsmöglichkeiten unter Einbeziehung einer Kreditwürdig-
keitsprüfung und einer Tilgungsfähigkeitsberechnung darstellen sowie Kreditkonditionenverhandeln
4.7 Die Formen des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs auswählen undgeschäftsvorgangsbezogen festlegen
5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
5.1 Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen auswählen undanwenden
5.2 Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und aufLeistungen auswählen und anwenden
5.3 Methoden der kurzfristigen Erfolgsrechnung für betriebliche Analyse- undSteuerungszwecke auswählen und anwenden
5.4 Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung zur Lösung unterschiedlicherProblemstellungen und zur Entscheidungsvorbereitung zielorientiert anwenden
5.5 Grundzüge des Kostencontrollings und des Kostenmanagements für die Zusammenarbeitim betrieblichen Controlling erläutern
6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
6.1 Arten von Risiken identifizieren und dokumentieren6.2 Ein internes Kontrollsystem aufbauen6.3 Methoden zur Beurteilung von Risiken einsetzen6.4 Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken ableiten
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7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnernsicherstellen
7.1 Mit internen und externen Partnern situationsgerecht kommunizieren sowie Präsenta-tionstechniken zielgerichtet einsetzen
7.2 Kriterien für die Personalauswahl festlegen und begründen sowie bei derPersonalrekrutierung mitwirken
7.3 Den Personaleinsatz planen und steuern7.4 Führungsmethoden situationsgerecht anwenden7.5 Berufsausbildung planen und durchführen7.6 Die berufliche Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
fördern7.7 Den Arbeits- und Gesundheitsschutz gestalten
Merkblatt Berufspraxis
Zu § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten AbschlussGeprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin
Der Nachweis einer umfassenden Tätigkeit im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen istgegeben, wenn der Prüfungsbewerber folgende Anforderungen gemäß Tätigkeitskatalog erfülltund durch entsprechende Beschäftigungsnachweise belegt:
1. Nachweis einer qualifizierten Mitwirkung in einer der nachstehend aufgeführten Kern-tätigkeiten eines Bilanzbuchhalters:
1.1 kurzfristige Erfolgsrechnung
1.2 Jahresabschluss
1.2.1 Bilanz
1.2.2 GuV-Rechnung
1.2.3 Geschäftsbericht
1.3. Kontrolle und Revision des Jahresabschlusses
2. Kann der Nachweis einer qualifizierten Mitwirkung im Kernbereich der Bilanzbuch-halterfähigkeiten nach Nr. 1 nicht erbracht werden, muss der Prüfungsbewerber eineBerufspraxis in mindestens drei der nachstehenden Tätigkeiten nachweisen:
2.1 Personalbuchhaltung
2.2 Anlagebuchhaltung
2.3 Materialbuchhaltung
2.4 Kontokorrentbuchhaltung
2.5 Kosten- und Leistungsrechnung
2.6 Planung- und Auswertung im Rechnungswesen
2.7 Sonstiges (z. B. Einrichten von Buchführungssystemen)
Der nach Nr. 1 oder Nr. 2 geführte Nachweis muss bis zur schriftlichen Prüfung erfüllt sein.
Bitte mit den entsprechenden Nachweisen zurücksenden an dieIHK-Akademie Koblenz e. V., Josef-Görres-Platz 19, 56068 Koblenz
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Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche vom Kunden bei IHK-AkademieKoblenz e. V. gebuchten Veranstaltungen und werden Inhalt der mit IHK-Akademie Koblenz e. V. abgeschlossenen Verträge.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werdennicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IHK-Akademie Koblenz e. V. hat ihnen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklichzugestimmt.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Der Kunde gibt mit seiner Anmeldung gegenüber der IHK-Akademie Koblenz e. V. ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und der IHK-Akademie Koblenz e. V. kommt erst dann zustande, wenndie IHK-Akademie Koblenz e. V. nach Prüfung der vorhandenen Kapazität und der Durchführbarkeit der Maßnahme dieDurchführung der Veranstaltung ausdrücklich bestätigt.
2.2 Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten, so werden diese Anmeldungen nach ihrem zeitlichenEingang auf eine Warteliste gesetzt und rücken beim Freiwerden von Seminarplätzen nach. Kann eine Anmeldung nichtberücksichtigt werden, wird eine entsprechende Benachrichtigung zur Information umgehend versandt.
3. Begriffe
3.1 „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist der Kunde bei jedem Vertrag, den er mit IHK-Akademie Koblenz e. V. zu einem Zweckschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann.
3.2 „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist der Kunde bei jedem Vertrag, den er mit IHK-Akademie Koblenz e. V. zu einem Zweckschließt, der einer gewerblichen und/oder einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann.
3.3 „Kunden“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
WiderrufsbelehrungWiderrufsrechtAls Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, dasjedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über dieAusübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlichder Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art derLieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestensbinnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei unseingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichenTransaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fallwerden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einenangemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung desWiderrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zumGesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Der Leistungsumfang einer Bildungsmaßnahme ist in der Veranstaltungsbeschreibung spezifiziert.
5. Gebühren
Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer / Anmelder unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Die Teilnahmegebühr istnach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu den in der Rechnung genannten Bedingungen und Terminen zu entrichten. Ist dieTeilnahmegebühr in Teilbeträgen zu entrichten, so wird im Falle eines Zahlungsverzugs der Restbetrag in einer Summe fällig.Anfallende Gebühren für Prüfungen und Leistungen Dritter werden gesondert berechnet.
6. Stornierung
Der Teilnehmer kann bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird statt derTeilnahmegebühr eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von € 50,-- berechnet. Bei späteren Stornierungen oderNichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Der Rücktritt ist schriftlich oder per E-Mail an [email protected] zu erklären. Teilnehmer, die sich nicht frist- und formgerecht abmelden, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollenLehrgangsgebühr verpflichtet. Dem Teilnehmer bleibt bezüglich der Verwaltungskostenpauschale bzw. Lehrgangsgebühr derNachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, beispielsweise bei Stellung einesErsatzteilnehmers.
7. Kündigung von Lehrgängen
7.1 Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Darüber hinaus ist die Kündigung beiLehrgängen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten erstmals nach sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten zumMonatsende möglich. Der IHK-Akademie Koblenz e. V. steht eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere beiZahlungsverzug, Nichterfüllung von lehrgangsbezogenen Leistungen, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs oderübler Nachrede zu.
7.2 Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Im Falle einer Kündigung erfolgt eine anteilige Kostenberechnung bis zum Austritt ausdem Lehrgang.
8. Änderungen und Absagen von Bildungsveranstaltungen
8.1 Die IHK-Akademie Koblenz e. V. behält sich vor, fachliche Inhalte weiterzuentwickeln und die Veranstaltungsdauer geringfügiganzupassen, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. In diesem Fall ist die IHK-Akademie Koblenz e. V. bemüht, notwendigeÄnderungen des Programms rechtzeitig mitzuteilen. Ein Wechsel der Dozenten oder eine Änderung des Veranstaltungsortesberechtigen insofern nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
8.2 Die IHK-Akademie Koblenz e. V. behält sich vor, Bildungsveranstaltungen oder Unterrichtseinheiten bei höherer Gewaltkurzfristig bis 12 Uhr mittags des Vortages der Veranstaltung abzusagen. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert. Bereitsgezahlte Gebühren werden, sofern die ausgefallenen Einheiten nicht nachgeholt werden, zurückerstattet. Das Gleiche gilt, wenneine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl in zumutbarer Weise, also spätestens bis vier Werktage vorVeranstaltungsbeginn abgesagt wird. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit die IHK-Akademie Koblenz e. V. bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhaltenzur Last fällt.
9. Haftung
9.1 Die IHK-Akademie Koblenz e. V. haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachterGegenstände und Kraftfahrzeuge, soweit die IHK-Akademie Koblenz e. V. bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen nichtvorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
9.2 Die IHK-Akademie Koblenz e. V. haftet auch nicht für sonstige Schäden oder Folgeschäden, insbesondere, aber nicht aus-schließlich, aufgrund fehlender Unterlagen oder Unterrichtsinhalte. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen von Vorsatzund grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung und der -ausschluss gelten nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung,insbesondere bei Personenschäden. Der Haftungsausschuss gilt weiter nicht bei einfacher Fahrlässigkeit, soweit die IHK-Akademie Koblenz e. V. verpflichtet ist, das Risiko durch eine Haftpflichtversicherung abzudecken.
9.3 Die IHK-Akademie Koblenz e. V. haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern am Online-Lernen. Es besteht insbesonderekeine Verpflichtung, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Korrektheit und Rechtmäßigkeit hin zuprüfen. Die IHK-Akademie Koblenz e. V. behält sich das Recht vor, strafbare und unerwünschte Inhalte zu jedem Zeitpunkt undohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen.
10. Urheberrecht
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung derIHK-Akademie Koblenz e. V. vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Koblenz.11.2 Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung als Ganzes
unberührt.
Stand: Juli 2015
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