Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar 1 19. Januar 2012 Neuvergabe der Stromkonzession in Kirchheim am Neckar - Technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen - • Angebotspräsentation • Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2012 Gemeinde Kirchheim am Neckar
Gemeinde Kirchheim am Neckar. Neuvergabe der Stromkonzession in Kirchheim am Neckar - Technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen - • Angebotspräsentation • Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2012. Inhalt. E·S·T - Das Unternehmen Referenzen Vorgehensweise Rahmenbedingungen: Kaufpreis - PowerPoint PPT Presentation
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Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
1 19. Januar 2012
Neuvergabe der Stromkonzession in Kirchheim am Neckar
• Total-Quality-ManagementUmweltmanagement DIN EN ISO 14001 / EMAS III Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001Energiemanagement DIN EN ISO 50001
• Risikomanagement (KonTraG) / Basel III
• Energiewirtschaftliche Gutachten (z. B. Netzübernahmen)
• Re-Kommunalisierung der Energieversorgung
• Energiebezugsoptimierung / Portfoliomanagement
• Energie- und Klimaschutzkonzepte
• Kooperations- / Beteiligungsmanagement
• Grundlagen- und Systemanalysen / F & E-Leistungen
Beratung • Planung • StrategieStrategie
Wir arbeiten mit Energie und machen auch Sie fit für den Wettbewerb.
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
6 19. Januar 2012
Wer wir sind …
Thomas Daun• Geschäftsführender Gesellschafter• Dipl.-Ing. Maschinenbau / Energietechnik• Studium Wirtschaftswissenschaften: Organisation und Planung, Umweltökonomie,
Unternehmungsführung; Studium Wirtschafts- und Arbeitsrecht• 19 Jahre Berufserfahrung im Bereich technisch-energiewirtschaftliche Beratung von
Versorgungsunternehmen, Kommunen und kommunalen Einrichtungen• Dozent für Betriebsspezifisches Management bei Stadtwerken• Mitglied des Prüfungsausschusses Energiefachwirte der IHK Bonn / Rhein-Sieg
Thomas Ellwanger• Projektmanager und Berater• Bachelor Professional of Energy Industry Management (CCI) / Energiewirtschaftsmanager• 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Energiewirtschaft in der Bewertung von Energie- und
Wassernetzen und der Begleitung von Verhandlungen zu Netzverkäufen und Netzübernahmen
• Mitglied des Prüfungsausschusses Energiefachwirte der IHK Bonn / Rhein-Sieg
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
7 19. Januar 2012
Referenzen (Auszug) I
• Stadt Bad RappenauMachbarkeitsstudie zur Übernahme des Strom- und Gasnetzes in der Stadt Bad Rappenau.
• Stadt HüfingenPrüfung der Stromnetzübernahme in den Ortsteilen der Stadt Hüfingen.
• Gemeindewerke SteißlingenPrüfung der Stromnetzübernahme im Ortsteil Wiechs und im Weiler Meiershöfe.
• Gemeindewerke Klettgau, Jestetten, Lottstetten und Hohentengen a. H.Ermittlung der Ertragswerte der Sparten Strom und Wasser zur Ermittlung der Gesellschafts-anteile einer gemeinsamen Netzgesellschaft.
• Gemeinde Niedernhausen, Stadt Hofheim am Taunus, Stadt Idstein, Stadt Bad Camberg, Gemeinde Hünstetten, Gemeinde WaldemsMachbarkeitsstudie für die Gründung einer gemeinsamen Strom-Verbundwerke-Gesellschaft von sechs Gemeinden und Städten rund um das Idsteiner Land.
• Stadtwerke BalingenWirtschaftlichkeitsgutachten zur Gasversorgung in Balingen.
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
8 19. Januar 2012
Referenzen (Auszug) II
• Albstadtwerke GmbHBeratungsleistungen zur Stromnetzübernahme Winterlingen.
• Gemeinde WadgassenBewertung und Entflechtung von Strom- und Gasnetz, Verhandlung mit potenziellen Beteiligungspartnern, Ertragswertgutachten.
• Stadtwerke BaiersbronnEntflechtung und Bewertung Stromnetz, Ertragswertgutachten, Verhandlungen.
• Stadt Staufen / Stadt MüllheimBewertung und Entflechtung des Gasnetzes, Kooperationsverhandlung mit anderen Gemeinden und Dritten, Ertragswertgutachten, Verhandlungen, Bewertung Wassernetz.
• Gemeinde Mainhardt / Gemeinde WüstenrotAuswahl Beteiligungspartner für die Stromversorgung, Bewertung und Entflechtung des Netzes, Kooperationsverhandlung mit anderen Gemeinden und Dritten, Ertragswertgutachten.
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
9 19. Januar 2012
Vorgehensweise
PHASE I: Prüfung der Rahmenbedingungen einer Netzübernahme (bereits durchgeführt)
• Datenanforderung / -auswertung / -plausibilisierung (u. a. Mengengerüst, Stromabgabe)
• Ermittlung des Sachzeitwertes (SZW) des Netzes
• Ermittlung des (netzentgeltkonformen) kalkulatorischen Restwertes (RW) des Netzes
• Entflechtungsvereinbarung und Entflechtungskosten
• Verhandlung über Kaufpreis
• Vorbehaltskauf ja / nein?
• Vertragsabschluss
• Datenübertragung
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
10 19. Januar 2012
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur• Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG einer möglichst sicheren, preisgünstigen,
verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen Energieversorgung
• Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte
• Regelung über andere Leistungen als Konzessionsabgaben
• Festlegung von Auswahlkriterien und deren Gewichtung
• Datenherausgabe im Konzessionierungs- / Netzübernahmeverfahren
• Art der Überlassung des Netzes (Eigentum / Pacht)
• Höhe der wirtschaftlich angemessenen Vergütung (Kaufpreis)
• Netzentflechtung (gemischt genutzte Anlagen)
• Aufteilung der Erlösobergrenze (Menge x Preis vs. Strukturparameter)
Positionspapier der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg!• Keine Festlegung oder Empfehlung, wie das Verfahren rechtssicher zu gestalten ist
• Risiken in Bezug auf den Verfahrensablauf (prozessual) sowie den Inhalt der Konzessionsvergabe (materiell): wirtschaftlicher Vorteil für die Gemeinde kein Kriterium!
• voraussichtliche getrennte Verfahren für Konzessionierung und Netzgesellschaft erforderlich
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
11 19. Januar 2012
Das Auswahlverfahren
Angebotsanforderung• Darstellung des Bewerbers
• organisatorische, personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
• Angebot Konzessionsvertrag
• Angebot gemeinsame Netzgesellschaft
• Pachtangebot
Bewertung der Handlungsoptionen und Auswertung der Angebote• Wirtschaftlichkeitsberechnung (u. a. Renditeerwartungen)
• Prüfung der Realisierbarkeit
• Plausibilitätsprüfung der Angebote (insbesondere Nutzen für die Gemeinde)
• Bewertung der Vorteile / Nachteile und der Chancen / Risiken für jede Option
• in organisatorischer, rechtlicher, steuerlicher und zeitlicher Hinsicht
• Variationsmöglichkeiten der Angebote zur Steigerung des Nutzens für die Gemeinde (z. B. Aufbau Stromvertrieb, Sitz Betriebsstätte, Gewerbesteueraufkommen)
=> Erstellung einer Entscheidungsmatrix mit Bewertungskriterien(diskriminierungsfreie Vergabekriterien sind derzeit noch in der Diskussion)
in getrennten Verfahren!
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
12 19. Januar 2012
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Kaufpreis
Energiewirtschaftsgesetz
Netzüberlassung gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung
Konzessionsvertrag
• Der Konzessionsvertrag mit der ZEAG Energie AG ist am 31. Dezember 2011 ausgelaufen.• Die Endschaftsregelung bestimmt als Kaufpreis den Sachzeitwert.
Netzentgeltverordnungen und Anreizregulierungsverordnung
• Kapitalkosten sind begrenzt, Sachzeitwert kann nicht in die Kalkulation der Netzentgelte eingerechnet werden
• Fortführung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten• Im Rahmen der Netzentgeltgenehmigung wird lediglich der kalkulatorische Restwert
anerkannt.
Höchstrichterliche Rechtsprechung: BGH-Urteil Kaufering (16. November 1999)
• Wenn der Sachzeitwert den Ertragswert „nicht unerheblich“ übersteigt, ist er kartellrechtlich unzulässig.
• Der Ertragswert ist nach objektiven für alle Bewerber geltenden Kriterien zu ermitteln.
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
13 19. Januar 2012
Substanzwert I (wird vom abgebenden Netzbetreiber i. d. R. gefordert - Worst Case)
Der Sachzeitwert der Anlagen errechnet sich auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) vergleichbarer Anlagen zum Übernahmezeitpunkt (= Tages-neuwert) unter Berücksichtigung der jeweiligen bis zum Übernahmezeitpunkt zurück-gelegten Nutzungsdauer.
Tagesneuwert
• AHK bekannt: Indizierung mittels der BNA-Indexreihen
• Strukturparameter: Ansetzung von örtlichen spezifischen Preisen
Substanzwerte des Sachanlagevermögens
Substanzwert II (ist geringer als der Sachzeitwert)
Der kalkulatorische (netzentgeltkonforme) Restwert der technischen Anlagen ist der Wert, der von den Regulierungsbehörden im Rahmen der Netzentgeltgenehmigungs-verfahren anerkannt wird.
Bis zu 40 Prozent (maximale betriebsnotwendige Eigenkapitalquote) einer Anlage werden auf Basis des Tagesneuwertes (TNW) berücksichtigt, der Rest auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten (bei fehlenden AHK: Rückindizierung der TNW).
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
14 19. Januar 2012
Wertgrößen der Kaufpreisermittlung
Unterstellt die Neuerrichtung des AV unter Berücksichti-
gung der tatsächlichen Altersstruktur
Aktueller Anschaffungs-wert der Netze
anhand von
preisen je Anlagengruppe / Indizierung AHK
Grundlage der Netzentgelt-berechnung
auf Basis kalkulatorischer
AfA abge-schriebeneAHK
Erzielbare Überschüsse
auf den Bewer-tungsstichtag
diskontiert
berücksichtigt EK und FK
Tagesneuwert
Sachzeitwert errechneter Netzwert auf Basis
Ertragswert
Unterstellt die Neuerrichtung des AV unter Berücksichti-
ErlöseNetzentgelte inkl. KA, Messung u. Abrechnung T EURO 2.233,5 2.205,1 2.177,2 2.149,7 2.122,6Auflösung BKZ T EURO 51,4 51,4 51,4 51,4 51,4Sonstige betriebliche Erträge T EURO 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0Sonstige betriebliche Erlöse T EURO 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0Summe Erlöse T EURO 2.310,6 2.281,6 2.253,6 2.226,1 2.199,0
AufwendungenMaterial und Fremdleistungen a) Materialaufwand T EURO 169,8 168,1 166,4 164,8 163,1 b) Verlustenergie T EURO 99,1 99,1 99,1 99,1 99,1 c) Netzentgelte vorgelagertes Netz T EURO 525,8 520,5 515,3 510,2 505,1 b) Messung und Abrechnung T EURO 187,8 187,8 187,8 187,8 187,8Personal T EURO 352,2 348,7 345,2 341,8 338,4Abschreibungen T EURO 277,8 264,5 273,0 281,6 287,0Zinsen T EURO 103,1 101,0 103,0 105,5 107,6Sonstige betriebliche Aufwendungen T EURO 100,1 98,6 97,1 95,7 94,3Konzessionsabgaben T EURO 343,2 343,2 343,2 343,2 343,2Summe Aufwendungen T EURO 2.159,0 2.131,6 2.130,3 2.129,7 2.125,6
Ergebnis der gewöhnlichenGeschäftstätigkeit T EURO 151,6 150,0 123,3 96,5 73,5
• Der Ertragswert begrenzt den Kaufpreis.• Es ist der Kaufpreis zu zahlen, bei dem das eingesetzte Eigen-
kapital (maximal 40 %) gleich dem Ertragswert ist.
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
18 19. Januar 2012
Entflechtungs- und Einbindungskosten
Trennung der Netze
Entflechtung
• Unter Entflechtungskosten werden die Kosten der Maßnahmen für die Netztrennung und die Wiederherstellung der Versorgungszuverlässigkeit in den verbleibenden Netzen verstanden.
Einbindung
• Die Einbindungskosten sind die Kosten für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungszuverlässigkeit im abzugebenden Netz und zur Anbindung an das vorgelagerte Netz.
Kostentragung
• Laut Konzessionsvertrag hat die Gemeinde Kirchheim die gesamten Entflechtungskosten zu tragen.
Messtechnische Lösung
• Alternativ zur Trennung der Netze ist auch eine kostengünstigere messtechnische Lösung möglich.
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
19 19. Januar 2012
Handlungsoptionen
Grundsätzliche Möglichkeiten aus Sicht der Gemeinde Kirchheim am NeckarPrämisse: zusätzliche Deckungsbeiträge neben der Konzessionsabgabe ohne Risiko• Abschluss eines Konzessionsvertrages mit dem bisherigen oder einem neuen
Konzessionsnehmer
=> Berücksichtigung von kommunalfreundlichen Regelungen (Nebenleistungsverbot!)
• Gründung eines eigenen Stadtwerkes (auch mit Drittbeteiligung)
=> Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs?
• Kauf der Netze und Verpachtung des Netzbetriebs
=> Risikoüberwälzung auf den Pächter
• Gründung einer Beteiligungsgesellschaft (z. B. mit Nachbarwerk(en), Regional-EVU) für den Netzbetrieb (ggf. mit Verpachtung)
=> Risikobegrenzung
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
20 19. Januar 2012
Netzverpachtung
Risikoüberwälzung auf den Pächter• marktübliche angemessene Pacht
• kalkulatorische Kostenpositionen Abschreibungen, Eigenkapitalverzinsung, Gewerbesteuer• Pächter führt Pachtnetz als separaten Netzbetrieb mit separatem Netzentgelt
• Pächter fasst Pachtnetz mit seinem Netz zusammen: einheitliches Netzentgelt und geringerer Regulierungsaufwand
• Betriebsrisiko trägt der Pächter
• Investitionen trägt der Netzeigentümer
• Abgrenzung Investitionen vs. Unterhaltsaufwendungen
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
21 19. Januar 2012
Vorteile und Chancen einer kommunalen Energieversorgung I
Daseinsvorsorge• Die Infrastruktur der örtlichen Daseinsvorsorge - die Energienetze - werden kommunal.• Abschluss eines kommunalfreundlichen Konzessionsvertrages• wie bisher, wird die höchst zulässige Konzessionsabgabe gezahlt• Stärkung der kommunalen Eigenständigkeit in der Region• Die Kommune gewinnt kommunalpolitische Gestaltungsmöglichkeiten:
° bei der Planung der Investitionen in die örtlichen Netze
° bei der Gestaltung der Preise und Tarife.Wertschöpfung• Strom- und Gasnetzbetrieb (als regulierter Monopolbereich) verfügt über eine staatlich
garantierte Eigenkapitalverzinsung• Der Gewinn aus dem Betrieb der örtlichen Energienetze fällt künftig bei einem
kommunalen EVU statt bei einem privaten Unternehmen an.• Erhalt / Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort• Sicherung / Ausbau des Gewerbesteueraufkommens• weitere Erlöspotenziale durch Aufbau eines Energievertriebs• steuerlicher Querverbund bei Mehrspartenunternehmen
Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar
22 19. Januar 2012
Kaufpreisrisiko• zu hoher Preis: Zahlung des geforderten Sachzeitwertes statt des wirtschaftlich
angemessenen am Ertragswert orientierten Kaufpreises
• Kaufpreis lässt sich über die Erlösobergrenze nicht refinanzieren
• Anerkennung maximal des kalkulatorischen Restwertes im Rahmen der Entgeltgenehmigung
Betriebsrisiko• Zustand des Netzes / Investitionsbedarf