GRO 19.01.2017 1 Gemeinde Kirchheim a.N. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 19. Januar 2017 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 12 Gemeinde- räte Entschuldigt: Gemeinderätin Petra Bohnenstingl, Ge- meinderat Hubert Deisinger, Gemeinderat Prof. Dr. Stefan Mecheels Kommt später: Gemeinderat Uli Bröllos (ab 20.06 Uhr), Gemeinderat Erich Herzog (ab 19.20 Uhr) Außerdem anwesend: Tina Heller, Holger Schön, Monika Schweizer Schriftführer: Tina Heller Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:35 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 1. Bürgerfragestunde 2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 3. Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017 4. Haushaltsplan 2017 a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanz- planung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020 b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020 5. Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Versorgung a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla- nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020 b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020 6. Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Abwasser a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla- nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020 b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm 2018 - 2020 7. Spendenbericht 2016 8. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
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Gemeinde Kirchheim a.N. · Spendenbericht 2016 8. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat . GRO 19.01.2017 2 TOP 1 Bürgerfragestunde TOP 2 Bekanntgabe der in
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GRO 19.01.2017
1
Gemeinde Kirchheim a.N.
Niederschrift
über die Verhandlungen des
Gemeinderates
Sitzung am 19. Januar 2017 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 12 Gemeinde-
räte Entschuldigt: Gemeinderätin Petra Bohnenstingl, Ge-
meinderat Hubert Deisinger, Gemeinderat Prof. Dr. Stefan Mecheels
Kommt später: Gemeinderat Uli Bröllos (ab 20.06 Uhr),
Gemeinderat Erich Herzog (ab 19.20 Uhr) Außerdem anwesend: Tina Heller, Holger Schön, Monika
Schweizer Schriftführer: Tina Heller
Öffentlich
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:35 Uhr
Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3. Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017
4. Haushaltsplan 2017
a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanz-
planung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger
Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
5. Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Versorgung
a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-
nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger
Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
6. Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Abwasser
a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-
nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger
Finanzplanung und Investitionsprogramm 2018 - 2020
7. Spendenbericht 2016
8. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
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TOP 1
Bürgerfragestunde
TOP 2
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
TOP 3
Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017
- Bürgermeister Seibold begrüßt Förster Böer zu diesem Tagesordnungspunkt. -
Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt:
Vom Landratsamt Ludwigsburg wurden mit Schreiben vom 05.12.2016 die Unterlagen zur
forstwirtschaftlichen Jahresplanung 2017 für den Kommunalwald übersandt:
- Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017
Die Jahresplanung für den Forstbetrieb 2017 wurde gemeinsam vom örtlich zuständigen Re-
vierleiter und vom Forstamt erstellt. Wesentliche Grundlagen für die Jahresplanung sind die
Zielsetzungen des Waldeigentümers sowie die zehnjährige Planung der Forsteinrichtung. Die
Nachhaltigkeit steht bei der Waldbewirtschaftung im Vordergrund.
In der Anlage ist die Vorlage des jährlichen Betriebsplans im FWJ 2017 des Gemeindewalds
Kirchheim/Neckar beigefügt. Der Betriebsplan 2017 schließt mit einem Gesamtergebnis in
Höhe von - 645 Euro.
Förster Böer berichtet, dass sich die Klimaveränderung nachhaltig auf Temperatur und Was-
serhaushalt auswirke. Der extrem trockene Sommer 2015 habe bei den Eichen Spuren hinter-
lassen, die immer noch sichtbar seien. Anfang 2016 habe man noch auf ein besseres Jahr ge-
hofft, jedoch sei es auch 2016 ab August zu heiß und trocken gewesen. Noch immer finde
man vereinzelt übrige Nadelbäume, die vom Sturm und von Käfern stark angegriffen worden
seien.
Durch den Pilzbefall hätten sich auch die Eschen in eine Problembaumart verwandelt und
spielten somit kaum noch eine forstwirtschaftliche Rolle.
Im Winter 2015/2016 seien schwerpunktmäßig die Arbeiten im Waldteil um den Römischen
Gutshof durchgeführt worden. Dadurch habe man eine größere Holzmenge geschlagen, als in
der durchschnittlichen Jahresmenge vorgesehen. Daher sei für den Winter 2016/2017 kein
Holzeinschlag geplant. Erfreulicherweise hätten es 16fm vom Gutshof in die Wertholzsub-
mission geschafft.
Noch nicht abzuschätzen sei das Urteil des OLG Düsseldorf, das am 15.03.2017 hinsichtlich
des Kartellverfahrens ergehen soll. Insbesondere damit zusammen hängende Änderungen
würden interessant.
Im Übrigen teilt Förster Böer dem Gremium mit, dass die Stromleitungsarbeiten von der
Kläranlage durch den Wald zwar abgeschlossen worden seien. Mit den Nacharbeiten sei er
aber noch keineswegs zufrieden.
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Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Dem jährlichen Betriebsplan des Forstjahres 2017 des Gemeindewaldes Kirchheim am
Neckar wird, wie in der Anlage dargestellt, zugestimmt.
- Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Böer und verabschiedet ihn. -
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Haushaltsplan 2017
a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-
nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Fi-
nanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
a) Einbringung und Beratung
Bürgermeister Seibold hält seine Haushaltsrede:
„Frisch gedruckt liegt er vor uns, der Haushaltsplan für das Jahr 2017, der sowohl die Planun-
gen für den Kernhaushalt als auch für die beiden Eigenbetriebe beinhaltet und der in diesem
Jahr ausnahmsweise in besonderer Form eingebracht und beschlossen wird: im Rahmen einer
einzigen Sitzung nämlich – eine Tatsache, die dadurch begründet ist, dass es zum einen auf-
grund der beantragten Zuschüsse insbesondere für die Sanierung und Erweiterung der Ge-
meindehalle notwendig war, den Haushaltsplan möglichst noch exakter als sonst planen (und
hier kamen ja bekanntlich die Rahmendaten des Landes erst zu einem sehr späten Zeitpunkt
an) und es zum anderen aber gerade aufgrund dieser Zuschüsse auch notwendig ist, den
Haushaltsplan noch im Laufe des Januars zu verabschieden. So kommt es also dazu, dass die
Einbringung des Haushalts, die Beratung und die Diskussion und im Idealfall auch die Be-
schlussfassung im Rahmen dieser ersten Sitzung des Januars 2017 stattfinden.
Der Haushaltsplan ist aber nicht nur frisch gedruckt, sondern mit fast genau 500 Seiten auch
so umfangreich wie noch nie zuvor. Ein Volumen, das vor allem der veränderten Darstel-
lungsform und den Berichtspflichten des neuen Kommunalen Haushaltsrechts geschuldet ist.
Apropos neues Haushaltsrecht: für Kirchheim ist dies gar nicht mehr so neu, sondern schon
fast Routine, denn es liegt immerhin schon der 6. Haushalt auf der Basis des neuen Kommu-
nalen Haushaltsrechtes vor – was andernorts noch Neuland ist, ist bei uns schon Alltag.
Aber trotz neuem Haushaltsrecht und veränderter Darstellungsform gilt nicht völlig überra-
schend: ein Euro bleibt ein Euro, er kann genau ein Mal ausgegeben und auch nicht mehr als
ein Mal eingenommen werden. Was also hat sich verändert außer dass es immer noch schwer
fällt, kurz und auf die Schnelle ein einzelnes Produkt nachzuschlagen? Anders ist, dass durch
die kaufmännische Betrachtung deutlicher als in der früheren Form der Kameralistik zum
Ausdruck gebracht wird, dass die Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte zunimmt,
dass insbesondere der in Abschreibungen dargestellte Werteverzehr nicht so erwirtschaftet
werden kann, wie es kaufmännischen und kommunalrechtlichen Prinzipien entspricht und
gleichzeitig aber auch klar wird, wo der berühmte Schuh am stärksten drückt: nämlich ganz
eindeutig im Bereich der gestiegenen Pflichtaufgaben und hier zu aller Vorderst im Bereich
Bildung und Betreuung.
Aber zunächst der Reihe nach: aller guten Einnahmen zum Trotz gelingt es dem Haushalt
2017 zumindest auf der Basis der heute vorliegenden Zahlen und Erkenntnisse erneut nicht,
unter Anwendung des doppischen Haushaltsrechtes ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwirt-
schaften. Rund 650.000 Euro groß ist das Defizit, das sich so ergibt, in alter kameraler Lesart
allerdings wäre es ein geringfügiger Überschuss, also eine positive Zuführungsrate in Höhe
von knapp 100.000 Euro.
Dies alles bezieht sich wohlgemerkt auf das ordentliche Ergebnis, denn durch außerordentli-
che Erträge ist es möglich, das Defizit knapp unter 400.000 Euro zu begrenzen.
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Die Ursachen dafür sind schnell ausgemacht: zum einen wie schon erwähnt, werden die
Pflichtaufgaben erdrückend, zum anderen sorgt die Systematik des Finanzausgleichs dafür,
dass trotz sehr guter Einnahmen kein Geld im Haushalt hängen bleibt – ganz im Gegenteil:
den höheren Einnahmen aus dem Finanzausgleich in Höhe von rund 160.000 Euro stehen
auch höhere Ausgaben an den Finanzausgleich in Höhe von knapp 200.000 Euro gegenüber,
so dass die eigentlich positiven Effekte nicht nur verpuffen, sondern sogar noch ins Gegenteil
umschlagen.
Gemeinsam mit den tariflichen Lohnsteigerungen, neuen Eingruppierungen etc. (alles Tatsa-
chen, auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat) hat so der Haushalt 2017 aus seinem laufen-
den Betrieb zusätzliche Belastungen im deutlich sechsstelligen Bereich zu verkraften.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre und auch 2017 sowohl in Kirchheim am Neckar als
auch in vielen anderen Kommunen belegen damit deutlich, dass sich die Gewichte sowohl in
der Aufgabenverteilung als auch in der dadurch finanziellen Belastung immer mehr in Rich-
tung Kommune verschieben und während Bund und Land ihre Haushalte mit satten Über-
schüssen abschließen und auch der überwiegend Umlage finanzierte Landkreis trotz eines
geringeren Kreisumlagehebesatzes absolut mehr Geld einnimmt, sind es zu guter Letzt die
Gemeinden, deren Haushalte an allen Ecken und Enden an die Grenzen stoßen. Sollten die
Gesetzgeber in Berlin und Stuttgart auf diese sich seit langer Zeit abzeichnende Situation
nicht einstellen und entsprechende Regelungen treffen, wird es für die Kommunen und damit
auch für Kirchheim am Neckar nur zwei Möglichkeiten der Reaktion geben: entweder die
wenigen noch verbliebenen Freiwilligkeitsleistungen vollends abzubauen (die Folgen für Ver-
eine, Jugend- und Sozialarbeit und für viele andere Bereiche in der Gemeinde brauche ich
wohl nicht extra auszuführen) oder aber die Einnahmen ggfls. deutlich zu erhöhen.
Hier sollte es aus meiner Sicht zunächst nicht daran gehen, an der berühmten Steuerschraube
zu drehen, sondern die anderen Einnahmen wie Gebühren, Mieten, Pachten etc. und damit den
Bereich, wo auch eine direkte Gegenleistung vorhanden ist, unter die Lupe zu nehmen und
hier Anpassungen vorzunehmen. Dies ist auch eine Forderung der Förderbehörden und damit
ein notwendiger Schritt, um mögliche Förderungen sei es für die Sanierung der Gemeindehal-
le oder die Erweiterung der Schule nicht durch zu niedrige Entgelte für Leistungen der Ge-
meinde zu gefährden.
Damit wäre ich auch beim Themenblock der Investitionen 2017 angekommen, hier kann fest-
gestellt werden, dass das Jahr 2017 eher ein Planungsjahr ist und sich die Zahl der Baumaß-
nahmen und sonstigen Investitionen im über-schaubaren Rahmen halten. Zum Stichwort Pla-
nungsjahr gehören vor allen Dingen die Großprojekte „Gemeindehalle“ und „Schulerweite-
rung“, wo es bei der Gemeindehalle gilt, jetzt an die Gewinnung von Zuschüsse heranzuge-
hen, nachdem die Planungen weitgehend abgeschlossen sind. Noch nicht so weit ist das The-
ma der Schulerweiterung, hier werden 2017 tatsächlich die Planungen im Mittelpunkt stehen,
die dann wiederum Grundlage sind, um im kommenden Jahr Zuschussanträge zu stellen. Klar
ist: ohne Zuschüsse wird es nicht möglich sein, diese Maßnahmen mit einer Gesamtinvestiti-
onssumme von über 10 Millionen Euro Realität werden zu lassen und insbesondere bei der
Gemeindehalle wird es auch notwendig sein, die Nutzer, sprich Vereine und Organisationen,
an der Finanzierung bzw. Re-Finanzierung der Maßnahme zu beteiligen. Erste Gespräche
haben hier bereits stattgefunden und hier gilt es, gemeinsam einen Weg zu finden, der auf der
einen Seite der Gemeinde die Investition ermöglicht und auf der anderen Seite die Vereine
und ihre Mitglieder nicht über Gebühr belasten. Die ersten Gespräche zeigen, dass die Verei-
ne sich hier ihrer Verantwortung überaus bewusst sind und sich dieser Thematik nicht ver-
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schließen – ein weiteres Zeichen des hervorragenden Miteinanders in unserer Gemeinde und
eine Tatsache, die zuversichtlich stimmt, dass es auch bei diesen großen Herausforderungen
gelingt, einen gemeinsamen „Kirchheimer Weg“ zu finden.
Wie sieht der Blick in die Zukunft aus? Auch wenn es sicherlich keinen Grund gibt, für die
Zukunft zu schwarz zu sehen, so gibt es doch die Notwendigkeit, einmal mehr mahnend den
Zeigefinger zu erheben und dies (nachdem die Gemeinde Kirchheim selbst schon den größten
Teil ihrer Hausaufgaben erledigt hat) in Richtung der Gesetzgeber in Berlin und Stuttgart.
Reformen, insbesondere die bevorstehende Reform des Länderfinanzausgleiches, müssen
dazu genutzt werden, die kommunale Leistungsfähigkeit zu stärken, denn ist dies nicht der
Fall, dann werden auf Dauer schmerzliche Maßnahmen, die alle Bürger Tag für Tag betreffen,
nicht zu umgehen sein.
Der Gesetzgeber muss lernen, seine Entscheidungen verantwortungsvoll zu treffen – das Bei-
spiel der Kinderbetreuung unterstreicht dies eindrucksvoll. Mit dem Ausbau der Kinderbe-
treuung, die für alle Gemeinden gesetzlich verpflichtend ist, sind die Ausgaben in diesem Be-
reich in den zurückliegenden Jahren regelrecht explodiert, so dass mittlerweile bei kaufmän-
nischer Betrachtung alleine aus diesem Bereich ein Defizit von mehr als 2 Millionen Euro im
Haushalt zu verzeichnen ist, rein liquiditätstechnisch betrachtet verbleibt so immer noch ein
jährlicher tatsächlich abfließender Zuschussbedarf in Höhe von 1,2 Millionen Euro – Tendenz
steigend!
Hier gibt es tatsächlich nur einen Ausweg: wer die Gesetze erlässt, muss auch die Kosten tra-
gen – wenn Bund und Land diese selbst in der Verfassung niedergelegte Maxime endlich be-
rücksichtigen würden, dann wäre auch in den kommunalen Haushalten wieder die Luft für
dringend erforderliche Investitionen und Unter-haltungsmaßnahmen vorhanden. Darauf kann
nicht oft genug hingewiesen werden, schließlich geht es um nicht mehr und nicht weniger, als
auch in der Zukunft gemeinsam die Gemeinde im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ge-
stalten zu können.
Frau Schweizer wird nun im Einzelnen die wesentlichsten Inhalte und Positionen der drei
Haushaltspläne für das Jahr 2017 erläutern, bevor wir dann in die Beratungen zum Haushalt
einsteigen.
Damit bleibt abschließend für das Haushaltsjahr 2017 vor allen Dingen zu hoffen, dass die
guten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhalten bleiben, dass sich die Schätzun-
gen und Berechnungen für das Haushaltsjahr 2017 auch realisieren lassen und dass es mit den
Bemühungen von Verwaltung und Gemeinderat wie auch oft schon in den Vorjahren der Fall
gelingt, den Haushaltsplan nicht nur einzuhalten, sondern im Idealfall auch besser abschnei-
den zu lassen.“
Abschließend bedankte sich Bürgermeister Seibold bei Frau Schweizer sowie ihren Mitarbei-
terinnen in der Kämmerei, die parallel zur Haushaltsplanung auch umfangreiche Zuschussan-
träge vorbereiten mussten.
Im Anschluss daran präsentiert Frau Schweizer den Sachverhalt:
Der Ergebnishaushalt beinhaltet sämtliche Erträge und Aufwendungen, die im Haushaltsjahr
2017 planmäßig zu erwarten sind. Insgesamt sind ordentliche Erträge in Höhe von
12.519.580 € geplant, dem gegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von
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13.173.555 €, so dass der Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit einem Defizit von
653.975 € schließt.
Aus der geplanten Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken beträgt das Sonderergebnis
260.000 €.
Da dies zur Abdeckung des Fehlbetrages nicht ausreicht, erfolgt eine Entnahme aus der Rück-
lage des Sonderergebnisses. Diese verringert sich um 393.975 €.
Die größten Einnahmepositionen im Ergebnishaushalt sind:
Grundsteuer A und B 891.100 €
Gewerbesteuer 2.850.000 €
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2.768.300 €
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 236.300 €
Sonstige Steuern und steuerähnliche Einnahmen 108.900 €
Familienlastenausgleich 222.600 €
Zuweisungen, Umlagen und Ertragszuschüsse 3.830.850 €