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Fly respectfully consider privacy Fly safely follow flight safety rules Fly responsibly be insured Webinar für Drohnennutzer (Freizeit- und Profinutzung) Norbert Frischauf (SpaceTec Partners) Oliver Heinrich (BHO Legal) Ulrich Hoffman (Lufthansa Technik) Gerhard Deiters (BHO Legal) Norbert Lohl (UAVDACH)
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Fly respectfully Webinar für Drohnennutzer (Freizeit- und ...• Wer eine Drohne fliegt, nimmt am Luftverkehr teil. • Sie müssen sich also entsprechend verhalten. • Fliegen Sie

May 25, 2020

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Fly respectfully consider privacy

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Fly responsibly be insured

Webinar für Drohnennutzer

(Freizeit- und Profinutzung)

Norbert Frischauf (SpaceTec Partners)

Oliver Heinrich (BHO Legal)

Ulrich Hoffman (Lufthansa Technik)

Gerhard Deiters (BHO Legal)

Norbert Lohl (UAVDACH)

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• Einwahl mit PC oder Telefon

• Wählen Sie eine

Option:

Audioverbindung

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• Webseite und Projektübersicht

• Drohnengesetze in Europa für Drohennutzer (Freizeit- und Profinutzung)

• Bediener- und Pilotenqualifikation

• Privatsphäre und Datenschutz

• Versicherung

• Drohnenverein – UAV-DACH e.V.

Dieses Webinar findet über einen Zeitraum von ca. 1 Stunde und 45 Minuten statt, wobei jeder Abschnitt ungefähr 15 Minuten dauert. Anschließend folgt ein kurzer Frage- und Antwortabschnitt, in dem die Teilnehmer die Möglichkeit haben, Fragen an den Moderator zu stellen.

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Inhalt und Prozess

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Eine Frage stellen

• Fragen können am Ende jedes Abschnitts der Präsentation

gestellt werden, welche dann beantwortet werden.

• Um eine Frage zu stellen, schreiben Sie bitte in das Chatfeld

(unten rechts auf Ihrem Bildschirm) und stellen sicher,

dass die Frage an „Everyone" oder an „Presenter" gesendet wird.

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Projektübersicht

• Erstellung einer umfassenden Online-Präsenz zur Schaffung einer Referenzressource in

Europa für RPAS-Regeln, Vorschriften und damit verbundenen Angelegenheiten.

• Erleichterung des Zugangs zum europäischen Markt für Betreiber, die beabsichtigen, RPAS

in ihrem Heimatland oder in anderen EU-Ländern zu nutzen.

• Bewusstseinsbildung für die zugrunde liegenden regulatorischen und rechtlichen Aspekte in

Bezug auf die allgemeine Öffentlichkeit, für Freizeit- und Profianwender, usw.

• Aufzeigen der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten, welche der RPAS-Sektor für

Unternehmer, einschließlich KMUs, bieten kann.

Konsortium

• Das Konsortium besteht aus einer Reihe von Experten, welche die verschiedenen

Themenbereiche im Zusammenhang mit RPAS abdecken.

Projektübersicht und Konsortium

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DroneRules.euNorbert Frischauf (SpaceTec Partners)

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Die vier Säulen

Sicher-heit

Privat-sphäre

Versicherung

Verordnung

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• Das Thema „Versicherung“ ist ein wichtiger Bestandteil im Zusammenhang mit Drohnen und der Drohnengesetzgebung

• Keine Zugehörigkeit oder Bewerbung eines bestimmten Anbieters

• Versicherungscheckliste (für Freizeit- und Profianwender)

-Worauf Sie achten sollten

-Wie Sie wissen, ob Ihre Versicherung Ihre Aktivitäten abdeckt

• Versicherungsentscheidungsbaum (Freizeit- und Profianwender)

-Eine logische Entscheidungshilfe, um festzustellen, welche Art von Versicherung für welchen Anwendertyp notwendig ist

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Versicherung

Page 9: Fly respectfully Webinar für Drohnennutzer (Freizeit- und ...• Wer eine Drohne fliegt, nimmt am Luftverkehr teil. • Sie müssen sich also entsprechend verhalten. • Fliegen Sie

• Datenschutzhandbuch

Ein vollständiger Überblick

darüber, wie Drohnen

die Privatsphäre beeinflussen

• Datenschutz Verhaltenskodex

„Do's and Don'ts“ zum Thema Fliegen

• Datenschutzfallstudien

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Privatsphäre

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• Sicherheitshandbuch

Abdeckung aller grundlegenden Aspekte in punkto

Sicherheit

• Was ich machen muss, bevor ich eine

Drohne in Betrieb setze?

E-Learning zu Rechten und Pflichten

• Datenschutzfallstudien

Szenarien des wirklichen Lebens

in Bezug auf Privatsphäre

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Dronerules.eu Sicherheit

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RPAS in Europa: Nationale Gesetzgebungsprofile

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Luftrecht für Drohnen in EuropaOliver Heinrich (BHO Legal)

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• Drohnen (Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme) gelten als Luftfahrzeuge.

• Wer eine Drohne fliegt, nimmt am Luftverkehr teil.

• Sie müssen sich also entsprechend verhalten.

• Fliegen Sie immer in einer Höhe, in der Störungen anderer Luftfahrzeuge möglichst ausgeschlossen werden können.

• Weichen Sie anderen (insbesondere bemannten) Luftfahrzeugen stets aus.

• Stellen Sie sicher, dass Sie immer volle Kontrolle über Ihre Drohne haben.

• Behalten Sie stets den vollen Überblick über Ihre Umgebung und den Luftraum.

• Fliegen Sie Ihre Drohne niemals, wenn Sie unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol stehen oder sich müde oder unwohl fühlen.

Luftrecht

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Luftrecht

• Die Vielzahl der Luftrechtsregelungen in Europa

zersplittert den Markt und führt zu hohen Anforderungen

für Drohnenhalter und Steuerer.

• Die Europäische Agentur für Flugsicherheit - European

Aviation Safety Agency (EASA) - entwickelt derzeit

einheitliche Regelungen für Drohnen unabhängig von

deren Abfluggewicht (Notice for Proposed Amendment

(NPA) 2017-5).

• Die Regelungen dürften im Jahr 2018 verabschiedet und

dann innerhalb einer Übergangsphase von vorauss. zwei

Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

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13/12/2017Title of the presentation

Luftrecht

• Ansatz der EASA :

– Risko- und nutzungsbezogen (risk-/operation-centric):

Das Risiko der jeweiligen Nutzung soll konkret

berücksichtigt werden.

– Verhältnismäßig (proportionate):

Risikominimierungsmöglichkeiten, Umsetzungskosten

und erforderliche Mittel müssen in angemessenem

Verhältnis zum jeweiligen Risiko stehen.

– Leistungsbezogen (performance based):

Die Regelungen sollen technologieneutral sein,

Lösungen werden nicht vorgeschrieben.

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13/12/2017Title of the presentation

Luftrecht

• EASA hat drei Kategorien gebildet, welchen unterschiedliche Aktivitätsklassen zugeordnet werden:

– Offene Kategorie (“open category”): Hierunter werden die meisten Freizeitanwendungen und einfachen kommerziellen Anwendungen fallen – es wird Drohnen-Klassen C0 bis C4 mit weiteren Anforderungen zum Betrieb (in Sichtweite des Steuerers (“VLOS” – visual line of sight), nicht über >120 m Flughöhe (“AGL” -above ground level) – Erfordernis einer CE (Conformité Européene) Kennzeichnung)) mit Abhängigkeit zu Unterklassen: A1 (über unbeteiligten Menschen), A2 (nahe unbeteiligten Menschen) und A3 (weit entfernt von unbeteiligten Menschen) geben.

– Spezifische Kategorie (“specific category”): Hierunter werden komplexere Anwendungen unter vorab definierten Szenarien auch jenseits der Sichtweite des Steuerers (“BVLOS” – beyond visual line of sight) zulässig sein – basierend auf spezifischen Risikoeinschätzungen (“SORA” – specific operation risk assessment), welche von JARUS (Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems) entwickelt werden.

– Zertifizierte Kategorie (“certified category”): Hierunter sollen Hochrisikoanwendungen fallen, an welche dann ähnliche Anforderungen, wie an die bemannte Luftfahrt gestellt werden.

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13/12/2017Title of the presentation

Luftrecht

• EASA unterteilt die Offene Kategorie in 5 Klassen:UAS

Unter-

Klasse

UAS

Klasse

Maximales

Abfluggewicht

Maximale Flughöhe Wesentliche technische

Merkmale

Elektronische ID,

Geofencing

A1

über

Person

en

C0 < 250 g Begrenzt auf 50 m

AGL; oder

Spielzeugrichtlinie

Wenn mit Folge-Funktion

(“follow-me”), UAS-

Pilotenentfernung nicht

über 50 m; oder

Spielzeugrichtlinie

C1 < 900 g und max.

Geschwindigkeit 18

m/s, oder aus

Material mit

Einschlagenergie <

80 J

Begrenzt auf 120 m

AGL

Wenn mit Folge-Funktion

(“follow-me”), UAS-

Pilotenentfernung nicht

über 50 m

Elektronische ID,

bei Ausstattung

mit Ton und Bild

Aufnahmegeräte

n (> 5mp)

A2

nahe

Person

en

C2 < 4 kg Begrenzt auf 120 m

AGL

Management bei Verlust

der Funkverbindung;

Batterieanzeige

Geofencing und

Elektronische ID

A3 weit

von

Person

en

C3 < 25 kg Begrenzt auf 120 m

AGL

Management bei Verlust

der Funkverbindung;

Batterieanzeige

C4 < 25 kg

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Operator and Pilot

QualificationUlrich Hoffmann (Lufthansa Technik)

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• Qualifikation = Wissen um den Betrieb des Fluggerätes

und die damit verbundenen Risiken

Anforderungen Deutschland:

• <2 kg: keine besonderen Kenntnis gefordert

• 2-5 kg: theoretischer Kenntnisnachweis (KNW)

– für Sport- und Freizeitzwecke online über Modellflugverbände (§21e)

– für professionelle Nutzung bisher nur über Präsenzprüfung bei

anerkannten Stellen (§21d)*

• alternativ: Pilotenlizenz

• > 5 kg: erlaubnispflichtiger Betrieb; je nach Bundesland KNW +

i. d. R. praktischer Fähigkeitsnachweis

* http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Unbemannte_Fluggeraete/Liste_anerkannte_Stellen.html

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Operator und Pilot Qualification - Deutschland

ACHTUNG – Verwechslungsgefahr!

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• §21d: professioneller Einsatz

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Operator und Pilot Qualification - Deutschland

§21e: Sport & Freizeitzwecke

• Anwendung und Navigation von

Modellflugzeugen

• Luftrechtliche Grundlagen

• Luftraumordnung

• Außerdem Zusammenfassung

wichtiger Informationen

• Haftpflichtversicherung für

Flugmodelle ist Pflicht!

Quelle: www.safe-drone.com

Prüfungsinhalte

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• Sehr unterschiedliche Anforderungen

innerhalb Europas

• Ab 2019 fordert die EASA je nach Art des Betriebs

spezifische Kompetenzen

• Diese können in unterschiedlichen

Stufen erlangt werden:

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Operator und Pilot Qualification - Europa

Selbstinformation

Online

Flugschule

http://dronerules.eu/en/recreational/regulations

Page 22: Fly respectfully Webinar für Drohnennutzer (Freizeit- und ...• Wer eine Drohne fliegt, nimmt am Luftverkehr teil. • Sie müssen sich also entsprechend verhalten. • Fliegen Sie

• Umfang “Basiskompetenz”, u. a.:

– Regularien

– UAS Kategorien und Betriebsgrenzen

– Luftrecht und Luftraum

– Sicherheit und Privatsphäre

– Wetter und Notverfahren

– Vertrautmachung mit Betriebshandbüchern

– “Good airmanship”

– …

➢ …kann durch Online-Tool erbracht werden.

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Operator und Pilot Qualification - Europa UAS ‚Open‘

Unterkategorien A1 & A3

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• Betreiber können ein

Light UAS Operator Certificate (LUC) erlangen, um ihre

Missionen selber freizugeben

• Anforderungen für Genehmigung durch nationale

Luftfahrtbehörden:

– Theoretische Ausbildung

– Betriebshandbuch

– Beschreibung Organisationsstruktur und Safety Management System

– Eindeutige Zuständigkeiten und Kompetenzen in der Organisation

24

Operator and Pilot Qualification

For „Specific“ Kategorie

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Operator and Pilot Qualification - Summary

Steuerkenntnisse

Verständnis des Gesamtsystems „Betrieb“

Risiko-verständnis

Qualifikation

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Privatsphäre und

DatenschutzGerhard Deiters (BHO Legal)

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• Beachten Sie die Verbindung zwischen Drohnen und Privatsphäre

• Was ist Privatsphäre? Erwartungen im Kontext

• Was ist Datenschutz?

Privatsphäre und Datenschutz

Privatleben

Familienleben

Zuhause

Kommunikationen

Personenbezogene Daten Gesetzliche AnforderungenAusnahme bei ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

Bis Mai 2018: Datenschutzrichtlinie

+ Umsetzung in nationale Gesetze

Ab Mai 2018: EU-

Datenschutzgrundverordnung

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Privatsphäre und Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre bestimmt, in

welchem Umfang Sie Ihre Drohne nutzen

können, wo Sie aufzeichnen und welche

Informationen Sie erheben dürfen.

Die Regeln zum Datenschutz geben Ihnen

konkrete Hinweise zur Frage, welche Daten

Sie erheben und wie Sie diese verarbeiten

dürfen.

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Privatsphäre - Wie soll man vorgehen?

Nicht machen

• Personen an privaten oder abgeschiedenen Orten aufzeichnen.

• Leute gezielt oder ununterbrochen über längere Zeit aufzeichnen.

• Unbeschränktes Aufzeichnen in der Nähe von Gebäuden mit religiösen oder politischen Funktionen, Krankenhäusern, etc.

• Heimlich vorgehen.

Machen

• Personen vor der Aufnahme befragen und informieren.

• Denken Sie darüber nach, welche Nutzung der Drohne im jeweiligen Kontext angemessen ist, wie privat ist es?

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Datenschutz – Einige Hinweise

• Informieren Sie die Betroffenen über Ihr Vorhaben.

• Welche Daten wollen Sie wozu erheben?

• Was machen Sie mit den Daten?

Planen und Informieren

• Informationen erhobener Daten reduzieren

• Aufbewahrungszeit minimieren

• Absicherung gegen unerlaubten Zugriff

• Anonymisierung der Daten

Auswirkungenminimieren

• Folgen Sie den Wünschen der Menschen zu deren Daten.

Zuhören

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VersicherungUlrich Hoffmann (Lufthansa Technik)

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Zwei Arten von Versicherungen:

• Schäden, die Sie anderen zufügen können: Haftpflichtversicherung!

– EU regulation 785/2004 fordert von Luftfahrzeugbetreibern (auch

Drohnenbetreibern in der EU) den Abschluss einer Haftplichtversicherung

– Modellflugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht (MTOM) von <20 kg sind

hiervon ausgenommen >> dies sollte so ausgelegt werden, dass sie auf

Drohnen beschränkt sind, die nach Modellflugclub- oder Verbandsregeln

geflogen werden.

ACHTUNG: Die deutsche Auslegung ist strenger und fordert eine

Haftpflichtversicherung für alle Luftfahrzeuge!

– Mindestdeckung bis 500kg MTOM: 750 000 SDR (d. h. 0,89 MEUR)

• Schäden an der Drohne: First Party- oder Kaskoversicherung

– Abschluss freiwillig

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Versicherung

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• Fragen Sie Ihre Haftpflicht- oder Hausratsversicherung, ob

Sie versichert sind oder sein könnten:

– möglich, wenn Sie ein Leichtflugzeug (Startmasse unter 25kg) in

Sichtweite, weit weg von Städten und Menschenmengen und unter

150m (500ft) fliegen

– Ansonsten direkt oder über einen Makler an einen

Luftfahrtversicherer wenden!

• Überprüfen Sie den Deckungsumfang und die Ausschlüsse

Ihres Versicherungsvertrags

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Im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherer, seinen Agenten oderVersicherungsmakler und fordern Sie eine schriftliche

Bestätigung ihrer Antwort

Versicherung – Freizeitnutzer

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Wie freizeitnutzer, zusätzlich:

• Deklarieren Sie alle Aktivitäten gegenüber Ihrem Versicherer

• Vergewissern Sie sich, dass die vom Versicherer

vorgeschlagene Haftungsgrenze ausreichend ist

(1 Mio. EUR reicht möglicherweise nicht aus!)

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Versicherung – Professionelle Nutzer

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Nach Prüfung oder Abschluss der Versicherung:

• Fordern Sie eine Versicherungsbescheinigung an, die den

Versicherungsschutz für Drohnenbetrieb nachweist und

prüfen Sie den Vertrag sorgfältig

• Fliegen Sie gesetzeskonform und verantwortungsbewusst, da

im Zweifel der Versicherungsschutz erlöschen kann

• Helfen Sie im Falle eines Unfalls den Opfern und informieren

Sie anschlieβend Ihren Versicherer

• Wenden Sie sich im Falle eines Streits mit Ihrem Versicherer

an Ihren örtlichen Ombudsmann

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Versicherung – Eigene Absicherung

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Denken Sie immer daran, dass Sie ein Luftfahrzeug

mit hohem Schadenpotential steuern!

Fliegen Sie daher auch mit Versicherung immer

verantwortungsbewusst!

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Versicherung - Schlusswort

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UAV DACHNorbert Lohl (UAV DACH)

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UAV DACH

Der Verband der unbemannten Luftfahrt mit

Mitgliedern aus Deutschland, Österreich, der

Schweiz und den Niederlanden präsentiert sich

im Rahmen des Webinars

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UAV DACH

➢UAV D A CH e.V. steht für Akzeptanz, Sicherheit,

Zuverlässigkeit, Qualität und Förderung der

unbemannten Luftfahrt

➢Größter deutschsprachiger UAS-Verband - 160

Mitglieder aus 4 Ländern (Forschung, Hersteller,

Anwender, Versicherungen und Trainingseinrich-

tungen)

➢ Sitz in Braunschweig, Geschäftsstelle in Salem

und politische Vertretung in Berlin

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UAV DACH

➢17 Jahre Erfahrung und Netzwerk, Mitglied bei

UVS International

➢10 ständige Arbeits- und Fachgruppen

➢UAV D A CH e.V. vernetzt und bündelt Expertise

und Kompetenzen, ist Austauschplattform und

vertritt die Interessen seiner Mitglieder und

verschafft ihnen Gehör

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UAV DACH

➢UAV D A CH e.V. setzt sich ein für:

➢ die sichere Integration von UAS in den Luftraum

(Betriebsverfahren, Lufttüchtigkeit, Versicherungen,

Ausbildung und Lizenzierung)

➢ fortschrittliche, effektive und umweltfreundliche UAS-

Technologien und innovative Verfahren

➢ die Entwicklung einheitlicher Sicherheitsstandards und

Normen

➢ die internationale Abstimmung zwischen Ministerien,

Behörden, Organisationen, Verbänden und der

Wirtschaft

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13/12/2017 42

UAV DACH

➢UAV D A CH e.V. setzt sich ein für:

➢ die Förderung von UAS-Dienstleistungen und deren

Nutzung

➢ eine intensive Nutzung in der Wirtschaft und

angemessene Verbreitung im Sport- und Freizeitbereich

➢ eine profunde Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung

von RPAS-Personal

➢ klare und unkomplizierte Prozesse ohne administrative

Überfrachtung

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UAV DACH

➢ Aktivitäten des UAV D A CH:

➢ Information für Käufer von Drohnen „Beipackzettel“

➢ Wissensdatenbank UAS und Informationen über No-Fly-

Zones (App)

➢ UAS-Zündschlüssel (SIM Karte für die Drohne)

➢ Gremienarbeit (EASA, JARUS, EUROCAE, DIN, BDLI)

➢ Zusammenarbeit mit DAeC, DMFV, BDLI, BDL und IGG

(Interessen Gemeinschaft Geodäsie)

➢ Verbändebeteiligung Änderung LuftVG/LuftVO

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UAV DACH

➢ Aktivitäten des UAV D A CH:

➢ Stellungnahme zu EASA Prototype Rules, EASA NPAs

und Teilnahme Expert Group RMT.0230 und SESAR-WG

U-Space

➢ Prüfungen und Ausstellung des Kenntnisnachweises für

Steuerer von unbemannten Fluggeräten gem. § 21d

LuftVO als anerkannte Stelle des LBA (DE.AST.001)

➢ Jährliche Fachtagung

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06/12/2017 1

UVS InternationalVereinigt 24 Nationale Verbände mit zusammen 4.745 Unternehmen

Repräsentiert Nationale Verbände und deren Mitglieder:

- International (ICAO, JARUS)

- In Europa (EP, EC, EASA, EUROCONTROL, SESAR)

UAV DACH 170 Memberswww.uavdach.org

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Question and Answers