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Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 9. Juni 2021 20.15 Uhr, Gemeindesaal Ortsbürgergemeindeversammlung Mittwoch, 15. Juni 2021 20.15 Uhr, Ischlag Einladung Gemeindeversammlung
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Einladung Gemeindeversammlung - Menziken

Oct 19, 2021

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Page 1: Einladung Gemeindeversammlung - Menziken

EinwohnergemeindeversammlungMittwoch, 9. Juni 202120.15 Uhr, Gemeindesaal

OrtsbürgergemeindeversammlungMittwoch, 15. Juni 202120.15 Uhr, Ischlag

Einladung Gemeindeversammlung

Page 2: Einladung Gemeindeversammlung - Menziken

Inhaltsverzeichnis

Traktanden

1. Einwohnergemeindeversammlung

1.1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 20201.2 Rechenschaftsbericht 20201.3 Gemeinderechnungen 20201.4 Kreditabrechnungen: a) Gehwegerweiterung Kleinfeldstrasse b) Sanierung Kanalisation Kleinfeldstrasse Nord c) Ersatz Leitung Kleinfeldstrasse d) Sanierung Kanalisation Gartenstrasse e) Sanierung Freibad Walzimatt1.5 Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Gemeinderates

für die Amtsperiode 2022/20251.6 Verpflichtungskredit von CHF 4’269’350.00 für den Neubau des

Regenüberlaufbeckens RÜB 5281.7 Impuls Zusammenleben aargauSüd – Wechsel in die Regelstruktur «IZ 2.0»1.8 Verschiedenes und Umfrage

2. Ortsbürgergemeindeversammlung

2.1 Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. November 20202.2 Rechenschaftsbericht 20202.3 Gemeinderechnungen 20202.4 Verschiedenes und Umfrage

AktenauflageDie Akten zu den Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen liegen vom 27. Mai 2021 bis 9. Juni 2021 während der ordentlichen Bürozeit in der Gemeindekanzlei öffent-lich auf.

1.1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 2020

An der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 2020 wurden folgende Be-schlüsse gefasst:

1.1 Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. November 20191.2 Genehmigung des Rechenschaftsberichts 20191.3 Genehmigung der Gemeinderechnungen 20191.4 Genehmigung folgender Kreditabrechnungen: Einwohnergemeinde a) Sanierung und Ausbau Hallenbad b) Neubau Schmutzwasserleitung «Areal Herzog» c) Anteil Gemeinde Menziken an der Sanierung der Schlammbehandlung der Abwasser-

reinigungsanlage (ARA) Reinach des Abwasserverbandes Oberwynental d) Anteil Gemeinde Menziken am Ausbau und der Sanierung der Abwasserreinigungs-

anlage (ARA) Reinach des Abwasserverbandes Oberwynental e) Gehwegneubau und Strassenarbeiten Russirainstrasse Nord f) Kanalisation Russirainstrasse Nord Wasserversorgung g) Ersatz Leitung Russirainstrasse Nord1.5 Rückweisung Ermächtigung Gemeinderat zum Landverkauf im Gebiet Bifang-Bromen1.6 Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 105’000.00 für Fusionsabklärungen

Gemeinden Menziken und Burg1.7 Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 980’000.00 für den Erwerb der Parzelle

Nr. 22521.8 Genehmigung des Personalreglements der Gemeinde Menziken1.9 Genehmigung des Budgets und Festlegung des Steuerfusses mit 118 % für das Jahr 20211.10 Verschiedenes und Umfrage

Antrag:Das Verhandlungsprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 2020 sei zu genehmigen.

Einwohnergemeinde

Page 3: Einladung Gemeindeversammlung - Menziken

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1.2 Rechenschaftsbericht 2020

Der Rechenschaftsbericht 2020 der Einwohnergemeinde Menziken liegt der Einladung zur Gemein-deversammlung aus Kostengründen nicht bei. Der Rechenschaftsbericht kann während der Akten-auflage in der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Zusätzlich kann er telefonisch oder schriftlich angefordert werden ([email protected] / 062 765 78 70) und ist zudem auf der Homepage www.menziken.ch/rechenschaftsbericht abrufbar.

Antrag:Der Rechenschaftsbericht 2020 der Einwohnergemeinde Menziken sei zu genehmigen.

Einwohnergemeinde

1.3 Gemeinderechnungen 2020

Erfolgsrechnung 2020

Die Rechnung 2020 der Einwohnergemeinde Menziken schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2’014’669 ab. Gesamthaft sind Aufwand und Ertrag mit total je CHF 34’356’986 ausgegli-chen.

Die dreistufige Erfolgsrechnung gibt Auskunft wie sich die Rechnung zusammensetzt:

Ergebnis aus betrieblicher TätigkeitGegenüberstellung sämtlicher Ausgaben, welche mit Steuererträgen gedeckt werden müssen. In der betrieblichen Tätigkeit sind die rückwirkenden Abschreibungen der letzten 20 Jahre enthalten.

Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe Rechnung 2020

Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen 26’612’444

Abschreibungen 1’278’490

Betrieblicher Ertrag ohne Steuerertrag 14’376’320

Steuerertrag 14’592’843

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 1’078’229

Ergebnis aus Finanzierung 600’003

Operatives Ergebnis 1’678’232

Ausserordentliches Ergebnis 336’437

Gesamtergebnis 2’014’669

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Nettoaufwand Rechnung 2020 Budget 2020 Rechnung 2019

0 Allgemeine Verwaltung 1’739’490 1’851’500 1’430’095

1 Öffentliche Ordnung 643’309 656’900 501’261

2 Bildung 6’898’942 6’430’100 6’033’794

3 Kultur, Sport und Freizeit 1’182’349 1’257’200 726’072

4 Gesundheit 1’231’018 1’281’900 1’283’756

5 Soziale Sicherheit 4’152’712 4’581’800 3’663’508

6 Verkehr 1’013’618 1’033’100 928’824

7 Umweltschutz/Raumordnung 517’291 489’400 358’551

8 Volkswirtschaft - 92’782 - 69’500 - 87’397

9 Finanzen und Steuern - 17’285’947 - 17’512’400 - 14’838’464

Total 0 0 0

Zusammenfassung Nettoaufwand/-ertrag pro Abteilung

Investitionen und Selbstfinanzierung

Der Finanz- und Lastenausgleich beläuft sich auf CHF 4’137’700.00 (Vorjahr CHF 3’852’100.00).

Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe Rechnung 2020

Investitionsausgaben 3’423’715

Investitionseinnahmen 165’922

Nettoinvestitionen - 3’257’793

Selbstfinanzierung 3’105’902

Finanzierungsergebnis - 151’891

Einwohnergemeinde

SelbstfinanzierungsgradSelbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen

95 %

Zeigt, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Jährliche Schwankungen beim Selbstfinanzierungsgrad sind nicht ungewöhnlich. Langfristig sollte ein Selbst-finanzierungsgrad von 100 % angestrebt werden.

Wasserversorgung Rechnung 2020

Betrieblicher Aufwand 660’698

Betrieblicher Ertrag 972’141

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 311’443

Ergebnis aus Finanzierung 0

Operatives Ergebnis 311’443

Ausserordentliches Ergebnis 0

Gesamtergebnis 311’443

Wasserversorgung Rechnung 2020

Investitionsausgaben 301’809

Investitionseinnahmen 262’676

Nettoinvestitionen - 39’133

Selbstfinanzierung 409’966

Finanzierungsergebnis 370’833

Die Investitionen der Wasserversorgung wurden aus eigenen Mitteln finanziert.

Eigenwirtschaftsbetriebe

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Abwasserbeseitigung Rechnung 2020

Betrieblicher Aufwand 1’256’837

Betrieblicher Ertrag 1’604’330

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 347’493

Ergebnis aus Finanzierung 0

Operatives Ergebnis 347’493

Ausserordentliches Ergebnis 0

Gesamtergebnis 347’493

Abwasserbeseitigung Rechnung 2020

Investitionsausgaben 102’571

Investitionseinnahmen 573’500

Nettoinvestitionen 470’929

Selbstfinanzierung 854’403

Finanzierungsergebnis 1’325’332

Die Investitionen im Abwasserbereich wurden aus eigenen Mitteln finanziert.

Einwohnergemeinde

Abfallwirtschaft Rechnung 2020

Betrieblicher Aufwand 579’767

Betrieblicher Ertrag 580’290

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 523

Ergebnis aus Finanzierung 0

Operatives Ergebnis 523

Ausserordentliches Ergebnis 0

Gesamtergebnis 523

Die Rechnungen 2020 können während der Aktenauflage in der Abteilung Finanzen eingesehen oder als Kopie bezogen werden. Zusätzlich sind die detaillierten Rechnungen auf der Homepage www.menziken.ch abrufbar.

Antrag:Die Rechnungen 2020 (Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie Bilanz) der Einwohnergemeinde Menziken seien zu genehmigen.

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Das Vorhaben hat sich stark verzögert, da die Ausführung des Überbauungsprojekts auf Parzelle Nr. 2316 von den Privatinvestoren seinerzeit zurückgestellt und die früher erteilte Baubewilligung nicht beansprucht worden ist.

1.4 Kreditabrechnungen

Über folgende Kreditabrechnungen wird Bericht erstattet:

a) Gehwegerweiterung KleinfeldstrasseDie Gemeindeversammlung vom 16. November 2005 bewilligte einen Kredit für die Gehwegerwei-terung Kleinfeldstrasse von CHF 120’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlage-kosten in der Höhe von CHF 83’966.85 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 36’033.15 (30.0 %) unterschritten.

b) Sanierung Kanalisation Kleinfeldstrasse NordDie Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2010 bewilligte einen Kredit für die Sanierung der Kanalisation Kleinfeldstrasse von CHF 100’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Brut-toanlagekosten in der Höhe von CHF 119’761.00 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 19’761.00 (19.8 %) überschritten.

Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz

120’000.00 83’966.85 - 30.0 %

Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz

100’000.00 119’761.00 + 19.8 %

Einwohnergemeinde

Zusammenfassung Projekt KleinfeldstrasseDie Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlagekosten in der Höhe von CHF 296’567.20 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit von CHF 330’000.00 wird um CHF 33’432.80 (10.1 %) unterschritten.

Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz

Gehwegerweiterung 120’000.00 83’966.85 - 30.0 %

Kanalisation 100’000.00 119’761.00 + 19.8 %

Wasser 110’000.00 92’839.35 - 15.6 %

Total 330’000.00 296’567.20 - 10.1 %

c) Ersatz Leitung KleinfeldstrasseDie Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2010 bewilligte einen Kredit für den Ersatz der Leitung Kleinfeldstrasse von CHF 110’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlagekosten in der Höhe von CHF 92’839.35 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 17’160.65 (15.6 %) unterschritten.

Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz

110’000.00 92’839.35 - 15.6 %

d) Sanierung Kanalisation Gartenstrasse Die Gemeindeversammlung vom 8. November 2017 bewilligte einen Kredit für die Sanierung der Kanalisation Gartenstrasse von CHF 160’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Brut-toanlagekosten in der Höhe von CHF 138’794.65 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 21’205.35 (13.3 %) unterschritten.

Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz

160’000.00 138’794.65 - 13.3 %

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Einwohnergemeinde

Antrag:Die Kreditabrechnungen seien zu genehmigen.

1.5 Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsperiode 2022/2025

Am 31. Dezember 2021 endet die Amtsperiode 2018/2021. Demzufolge muss vor der Gesam-terneuerungswahl über die Entschädigungsfrage der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde-versammlung Beschluss gefasst werden (§ 20 Abs. 2 lit. e Gemeindegesetz). Dieser Beschluss gilt unbefristet bis zu seiner Änderung, jedoch längstens bis zum Ablauf der neuen Amtsperiode 2022/2025.

GrundbesoldungenDie bisherige Grundbesoldung setzt sich wie folgt zusammen:

Grundbesoldung 100 Indexpunkte

Bruttoentschädigung 2021inkl. Teuerungszulage 61.0 %

Gemeindeammann CHF 42’010.00 CHF 67’636.10

Vizeammann CHF 12’730.00 CHF 20’495.30

Gemeinderäte je CHF 10’190.00 CHF 16’405.90

Bisher Amtsperiode 2018/2021

Gemeindeammann CHF 4’350.00

Vizeammann und Gemeinderäte je CHF 1’700.00

Die Grundbesoldung wird analog der Regelung für das Gemeindepersonal jeweils der Teuerung angepasst und ausbezahlt.

ZusatzentschädigungFür das Ressort «Bauwesen» wird pro Jahr eine zusätzliche Entschädigung von pauschal CHF 4’800.00 ausgerichtet, sofern nicht der Gemeindeammann dieses Ressort betreut. Diese Ent-schädigung ist nicht indexiert.

SpesenentschädigungenEs wird vorgeschlagen, den Gemeinderatsmitgliedern wie bisher folgende pauschal Spesenent-schädigungen (Fahrkosten, Telefon, Internet etc.) auszurichten:

e) Sanierung Freibad WalzimattDie Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2019 bewilligte einen Kredit für die Sanierung des Frei-bades Walzimatt von CHF 1’700’000.00. Die Gesamtabrechnung schliesst mit Bruttoanlagekosten in der Höhe von CHF 1’548’853.94 ab. Der Bruttoverpflichtungskredit wird um CHF 151’146.06 (8.9 %) unterschritten.

Kreditvergleich: Verpflichtungskredit Bruttoanlagekosten Differenz

1’700’000.00 1’548’853.94 - 8.9 %

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Einwohnergemeinde

Obwohl die zeitliche Beanspruchung der Gemeinderatsmitglieder in den letzten Jahren weiter zu-genommen hat, empfiehlt der Gemeinderat, die indexierten Grundbesoldungen und die Zusatzent-schädigung «Bauwesen» unverändert auch in der Amtsperiode 2022/2025 beizubehalten.

Antrag:Die Grundbesoldungen (Indexstand 100), zuzüglich Teuerungszulage, sowie die Zusatzentschädi-gung für das Ressort «Bauwesen» und die Spesenentschädigungen für die Mitglieder des Gemein-derates seien gemäss den vorstehend aufgeführten Regelungen für die Amtsperiode 2022/2025 zu genehmigen.

1.6 Verpflichtungskredit von CHF 4’269’350.00 für den Neubau des Regenüberlaufbeckens RÜB 528

Im Rahmen des Generellen Entwässerungs-plans (GEP) des Abwasserverbands Oberwy-nental ist der Bau eines neuen Regenüber-laufbeckens RÜB 528 zum Gewässerschutz der Wyna geplant. Das Regenüberlaufbecken RÜB 528 dient als Regenwasserbehandlungs-anlage und als Zwischenspeicher, um die Spitze des anfallenden Niederschlagswassers vorübergehend zurückzuhalten. Aufgrund des standortgebundenen Charakters der Anlage

zwischen der Wyna und der Kantonsstrasse K242, der Umsetzung der Gewässerschutzvorschriften (Richtlinie Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, VSA) und der Gesamtrevi-sion Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Menziken kann das Regenüberlauf-becken RÜB 528 nur auf dem Kiesplatz (Hauptstrasse / Herkulesstrasse, Parzelle Nr. 228) realisiert werden.

Das Regenüberlaufbecken RÜB 528 wird als Durchlaufbecken im Nebenschluss ausgeführt. Auf-grund der Platzverhältnisse und der kantonalen Auflagen wurde das Regenüberlaufbecken RÜB 528 mit einer flügelförmigen Geometrie konzipiert. Das Betriebsgebäude wird oberirdisch erstellt. Das Regenüberlaufbecken RÜB 528 wird an das Leitsystem der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Rei-nach des Abwasserverbands Oberwynental angeschlossen.

Das Projekt umfasst folgende Arbeiten:- Erstellung des Zulaufkanals und der Entlastungsleitung.- Neubau eines neuen Trennbauwerks.- Erstellung des Regenüberlaufbeckens RÜB 528.- Erstellung des Betriebsgebäudes.- Wiederinstandstellung der Kantonsstrasse und des Kiesplatzes.

Die Baumeister-, Elektro- sowie Ausrüstungskosten für den Neubau des Regenüberlaufbeckens RÜB 528 wurden mit ca. CHF 5’150’000.00 inkl. Nebenkosten, Honorarleistungen und MWST geschätzt.

0 5

Massstab:

10 2015 25

Hauptstrasse K242

Wyna

Reinach, 20. August 2020 / sdm

Planer, Pat. Ingenieur Geometer

Dipl. Ingenieure ETH / SIA

www.fluryag.ch [email protected]

Flury Bauingenieure AG

Telefon: 058 / 733 33 55

Marktplatz 2

5734 Reinachfbpartner agINGENIEURE & PLANER

Neudorfstrasse 32 I 5734 Reinach I 062 765 50 70

[email protected] I fbpartner.ch

Herkulesstrasse

Oelbergstrasse

Page 9: Einladung Gemeindeversammlung - Menziken

17

Zusammensetzung Kredit

Baumeisterarbeiten / Baugrubensicherung 3’296’000

Elektro- / Sanitärarbeiten 80’000

Beckenausrüstung 381’000

Elektroarbeiten 173’500

Nebenkosten und Honorare 390’500

Unvorhergesehenes 459’000

Mehrwertsteuer 370’000

Total Erstellungskosten 5’150’000

Fred * [ha] (Planung) Anteil

Menziken 25.71 82.9 %

Burg 4.54 14.7 %

Rickenbach 0.75 2.4 %

Total 31.00 100 %

Einwohnergemeinde

Antrag:Der Verpflichtungskredit für den Anteil der Gemeinde Menziken am Neubau des Regenüberlaufbe-ckens RÜB 528 von CHF 4’269’350.00 inkl. MWST, zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten, sei zu bewilligen.

1.7 Impuls Zusammenleben aargauSüd – Wechsel in die Regelstruktur «IZ 2.0»

Ausgangslage«Impuls Zusammenleben aargauSüd» ist ins Leben gerufen worden, um in das Programm «Periur-ban» des Bundes für die Periode 2016 bis 2020 aufgenommen zu werden. Im Programm «Periur-ban» fördert der Bund Projekte im Bereich des Zusammenlebens und der Integration in ländlichen Regionen. Dabei geht es darum, wie in Zeiten der grösseren Mobilität und der wachsenden gesell-schaftlichen Vielfalt der soziale Zusammenhalt künftig gestärkt und nachhaltig gesichert werden kann. Zielgruppe des Projekts ist die Gesamtbevölkerung. Das Projekt konzentriert sich auf die vier Handlungsfelder Freiwilligenarbeit, Förderung der Integration, Jugend und Projektförderung im Bereich des Zusammenlebens.

Die Finanzierung der jährlichen Projektkosten von CHF 225’000.00 erfolgte aus Beiträgen von Bund (CHF 50’000.00), Kanton (CHF 50’000.00) und Gemeinden (CHF 125’000.00). Der Gemein-deanteil wurde aus den bisherigen Beiträgen von CHF 5.00 pro Einwohner an die regionale Ju-gendarbeit RJAW finanziert.

Dank des Projekts «IZ 2.0» können die Gemeinden im Bereich des Zusammenlebens aktiver und strategisch gestaltend wirken. Impuls Zusammenleben stärkt das Zusammenleben aller Bevölke-rungsgruppen und betrifft somit Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, Familien und die ältere Gene-ration. Die Angebote und Dienstleistungen werden regional unter einem Dach gebündelt.

Im Jahr 2020 haben Kanton und Bund entschieden, «Impuls Zusammenleben aargauSüd» im Sinne eines Übergangsjahres um ein weiteres Jahr im Rahmen des Programms «Periurban» mit gleich-bleibendem Beitrag von je CHF 50’000.00 zu unterstützen. Bedingung dafür war, dass die Ge-meinden im Grundsatz dem Weiterführungskonzept «Impuls Zusammenleben aargauSüd IZ 2.0» zustimmen und dies in einer Absichtserklärung der Mitfinanzierung kundtun.

Impuls Zusammenleben aargauSüd «IZ 2.0»Aktuell sind die Gemeinden in der Region aargauSüd daran, ein Konzept für die Weiterführung von «IZ 2.0» ab dem Jahr 2022 zu erarbeiten. Die bisherigen Gemeinden (Birrwil, Burg, Gontenschwil, Leimbach, Menziken, Oberkulm, Reinach, Teufenthal, Unterkulm und Zetzwil) sowie Dürrenäsch

Der Kostenteiler für das Projekt wurde anlässlich der Vorstandsitzung des Abwasserverbands Oberwynental wie folgt beschlossen:

* reduzierte Fläche

Page 10: Einladung Gemeindeversammlung - Menziken

19

Einwohnergemeinde

(seit dem Jahr 2021) werden in diesem Prozess entscheiden, ob sie «IZ 2.0» ab dem Jahr 2022 gemeinsam weiterführen und mitfinanzieren werden. Ein Beitritt weiterer Gemeinden ist auf diesen Zeitpunkt möglich. Der Konzeptentwurf für die Weiterführung sowie eine Grobkostenberechnung liegen vor. Die Angebotspalette umfasst neben dem Bereich Kinder und Jugend auch die frühe Kindheit, die Förderung der Freiwilligenarbeit und die Integration von Migrantinnen und Migranten sowie neu den Bereich Alter. Die Kosten für die Weiterführung werden von den teilnehmenden Gemeinden und dem Kan-ton getragen. Der Gemeindeanteil wird auf der Basis der Einwohnerzah-len berechnet (CHF 8.00 pro Einwohnerin bzw. Einwohner). Der bisherige Beitrag von CHF 5.00 pro Einwohnerin bzw. Einwohner an die regionale Jugendarbeit RJAW entfällt bei Zustimmung zur neuen Trägerschaft und der Verein RJAW wird aufgelöst. Der Kanton beteiligt sich bei einer Weiterführung von «Impuls Zusammenleben» mit einem jährlichen Beitrag von CHF 110’000.00 für die Führung der regionalen Integrationsfachstelle RIF, und mit weiteren CHF 41’000.00 für die Führung der regionalen Koordinationsstelle für die Freiwilligenarbeit im Asylbereich.

Um weiter von finanziellen Mitteln des Kantons und des Bundes zu profitieren, ist der Wechsel vom Projekt «Impuls Zusammenleben aargauSüd» in die Regelstruktur «IZ 2.0» zwingend nötig. Der Gemeindeverband aargauSüd Impuls als Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt sich als Dachorganisation und Trägerschaft zur Verfügung. Der Gemeindeverband würde sich dann aus den Bereichen «aargauSüd Impuls» – den Regionalplanungsverband beinhaltend – und «Impuls Zusammenleben aargauSüd» zusammensetzen. Abklärungen beim Leiter Rechtsdienst des Depar-tements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) haben ergeben, dass es nicht zwingend ist, dass alle beteiligten Gemeinden bei der Erfüllung aller Aufgaben mitmachen. Die Teilnahme kann sich auch auf einzelne Aufgaben beschränken. Daher wird es zwei getrennte Abgeordnetenversammlungen geben, eine von «aargauSüd Impuls» und eine von «Impuls Zusammenleben aargauSüd», was ge-mäss Rechtsdienst des DVI rechtskonform ist. Rechtliche und finanzielle Verantwortung der Organe ist auf den einzelnen Geschäftsbereich, in denen die Abgeordneten tätig sind, beschränkt.

Da in vielen Fällen nur bei einer regionalen Lösung von Beiträgen des Kantons und des Bundes profitiert werden kann, ist es wichtig, dass die Gemeinden die Aufgaben gemeinsam angehen und dem Regelbetrieb «Impuls Zusammenleben aargauSüd IZ 2.0» zustimmen.

Antrag:Dem Regelbetrieb «Impuls Zusammenleben aargauSüd IZ 2.0» und der Kostenbeteiligung von CHF 8.00 pro Einwohner sei zuzustimmen.

1.8 Verschiedenes und Umfrage

Page 11: Einladung Gemeindeversammlung - Menziken

2.1 Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. November 2020

An der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. November 2020 wurden folgende Beschlüs-se gefasst:

2.1 Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 6. November 20192.2 Genehmigung Rechenschaftsbericht 20192.3 Genehmigung Gemeinderechnungen 20192.4 Genehmigung Budget 20212.5 Verschiedenes und Umfrage

Das Verhandlungsprotokoll kann während der Aktenauflage in der Gemeindekanzlei eingesehen oder als Kopie bezogen werden.

2.2 Rechenschaftsbericht 2020

Der Rechenschaftsbericht 2020 der Ortsbürgergemeinde Menziken liegt der Einladung zur Ge-meindeversammlung aus Kostengründen nicht bei. Der Rechenschaftsbericht kann während der Aktenauflage in der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Zusätzlich kann er telefonisch oder schriftlich angefordert werden ([email protected] / 062 765 78 70) und ist zudem auf der Homepage www.menziken.ch/rechenschaftsbericht abrufbar.

Antrag:Das Verhandlungsprotokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. November 2020 sei zu genehmigen.

Ortsbürgergemeindeversammlung

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Antrag:Der Rechenschaftsbericht 2020 der Ortsbürgergemeinde Menziken sei zu genehmigen.

Page 12: Einladung Gemeindeversammlung - Menziken

Nettoaufwand Rechnung 2020 Budget 2020 Rechnung 2019

0 Allgemeine Verwaltung 986 2’500 1’610

8 Wald 0 0 0

9 Finanzen - 986 - 2’500 - 1’610

Total 0 0 0

Ortsbürgergemeinde Rechnung 2020

Betrieblicher Aufwand 18’692

Betrieblicher Ertrag 14’573

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit - 4’119

Ergebnis aus Finanzierung 6’464

Operatives Ergebnis 2’345

Ausserordentliches Ergebnis 0

Gesamtergebnis 2’345

2.3 Gemeinderechnung 2020

Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2’345.25 ab.

2.4 Verschiedenes und Umfrage

Zusammenfassung pro Abteilung

Antrag:Die Rechnungen 2020 (Erfolgsrechnung und Bilanz) der Ortsbürgergemeinde Menziken seien zu genehmigen.

Ortsbürgergemeindeversammlung

Page 13: Einladung Gemeindeversammlung - Menziken

GemeindeverwaltungHauptstrasse 42Postfach5737 Menziken

Tel. 062 765 78 [email protected]