Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Berghülen, 03.04.2013 DZ BANK AG, Katja Eiberger, stv. Abteilungsdirektorin TxB Information für Firmenkunden
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – SEPA)
Berghülen, 03.04.2013DZ BANK AG, Katja Eiberger, stv. Abteilungsdirektorin TxB
Information für Firmenkunden
Übersicht
• Ziele und Beteiligte
• Der „SEPA-Raum“
• Zeitplan
• Neuerungen im Überblick
• IBAN und BIC
• SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente
• Europäische Überweisung
• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate
• Kartenzahlungen
• Was ist zu tun?
• Ihre Vorteile
Wieso, weshalb, warum?
Hintergründe und Ziele
Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes
• Stärkung der europäischen Wirtschaft
• Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente
• Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) bisher: 25 verschiedene nationale
Systeme bisher: 25 verschiedene nationale
Systeme
Wer hat‘s erfunden?
Beteiligte und Umfeld
Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union
Der „S€PA-Raum“ im Überblick
Die „Migration“
Der Zeitplan zur Umsetzung
28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens
31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste
2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens
1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt
31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“
9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)
=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-
Lastschriftverfahren
1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren
=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden
=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“
1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet
=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)
Jeder ist betroffen
Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.)
Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickeln
heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten
heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen
Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen
Inlandsüberweisung
DTA-Format
Kontonummer und BLZ
Einzugsermächtigungund Abbuchungsauftrag
SEPA-ÜberweisungSEPA-Überweisung
SEPA XML-FormatSEPA XML-Format
IBAN und BICIBAN und BIC
SEPA-Basis- und SEPA-Basis- und FirmenlastschriftverfahrenFirmenlastschriftverfahren
Der Vordruck für die €uro-Überweisung
Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Neues Beleg- erkennungs-merkmal „16“
Zahlungenauch innerhalb Deutschlands
Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro
IBAN des Kontoinhabers/
Zahlers
IBAN des Zahlungs-
empfängers
Neuer Name zur Unter- scheidung
BIC des Zahlungs-empfängers
Verbraucher Nicht-Verbraucher(Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine,…)
ab 01. Februar 2014
national IBAN oder Kontonummer / BLZ
IBAN
SEPA-weit IBAN + BIC IBAN + BIC
ab 01. Februar 2016
national IBAN IBAN
SEPA-weit IBAN IBAN
Kontonummer und BLZ werden international
IBAN und BIC
Kleine, aber feine Unterschiede
Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Inlandsüberweisung* EU-Standard-überweisung
€uro-Überweisung
Anwendungs-bereich
Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen
27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
Betragsgrenze keine 50.000,00 € keine
Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl- Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers
- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers
- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers
Belege Beleg: „Überweisung“ (BS 20)
Beleg: „EU-Standardüberweisung“(BS 13) ist eingestellt
Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16)
Datenformat DTAUS DTAZV XML-Format ISO 20022*noch bis 1. Februar 2014*noch bis 1. Februar 2014
Kontonummer und BLZ werden international
IBAN und BIC
Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).
DE02 1234 5678 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DES1REH
IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung
Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahren
„SDD Core“SEPA-Basis-Lastschrift
Aktuelles Verfahren…
Abbuchungs-lastschriftverfahren
„SDD B2B“SEPA-Firmen-Lastschrift
… zukünftiges Verfahren
Der Vordruck für die SEPA-Lastschrift
Richtig!
Es gibt keinen Vordruck.
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012
Einzugsermächtigungsverfahren1)
„Einzugsermächtigung“Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
AuflieferungAusführung / Fälligkeit
bei Sichtbei Sicht (D)
mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen
Widerspruch
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum• Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D
- 8 Wochen nach Belastungsdatum• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum
Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „05“)
XML(Kennzeichnung als „core“)
Mandat Einzugsermächtigung1)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
SEPA-Lastschriftmandat2)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
MandatsprüfungZahlstelle
nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig
1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Kriterien des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert)
Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland
Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)
Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln
Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt
Die „Migration“
Seit 9. Juli 2012 alles möglich
Seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden!
Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen.
Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen.
Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-Lastschriftmandate“ anpassen.
SEPA-Umstellung leicht gemacht:Musterschreiben Umdeutung
Ohne Mandat geht‘s nicht
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Praktischer Umgang mit Mandaten
Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate
Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch)
Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor
Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug
Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank
Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“
Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Einreicher von Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden per Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Wichtig: Die Einzugsermächtigung muss Ihnen schriftlich im Original vorliegen!
Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der
Umdeutung nicht widerspricht.
Mustertexte erhalten Sie bei Ihrer Raiffeisenbank Berghülen!
Achtung: Sollte ein Mandat länger als 36 Monate nicht genutzt werden, verliert es
seine Gültigkeit!
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)
Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)
fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
in Deutschland neu entwickelt:
zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank
(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat
individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen
Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz
können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen).
DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)
Vorabanzeige I
Die Vorabanzeige ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“
Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen
Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollen die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden
Der Gläubiger muss die Vorabanzeige spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben
SEPA-Umstellung leicht gemacht:Beispiele Vorabanzeige
Beispiel für eine einzelne Vorabanzeige pro Einzug:
Rechnung vom 05.01.2013:"Die Forderung von 68,11 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE79 6829 0000 0000 3321 00 bei der Volksbank Welzheim eG, GENODES1WEL zum Fälligkeitstag 15.01.2013 ein.“
Beispiel für eine einmalige Vorabanzeige:
Miete:„Die Miete in Höhe von 350 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE79 6829 0000 0000 3321 00bei der Raiffeisenbank Weissacher Tal eG GENODES1RWT zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.2.2013 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."
Das Vorgehen Überblick
Voraussetzungen
IBAN und BIC müssen vorliegen
neue Inkassovereinbarung mit Hausbank abschließen
http://glaeubiger-id.bundesbank.de
Lastschriftmandat
Beantragen der
Gläubiger ID
Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen,
bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung
Bei einer B2B Lastschrift ist kein Widerspruch möglich
WiderspruchEinreichen der Lastschrift
Erst- und Einmal-Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben,
Folgelastschriften spätestens 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit
Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch eine Umdeutung ab dem 9.7.2012 zu einem SEPA-Mandat
Empfehlung: bis zur firmenindividuellen Umstellung weiterhin Einzugsermächtigungen einholen und diese dann umdeuten
Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
SEPA-Firmen-Lastschrift Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift
Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten:
Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen
Mandat muss ein B2B-Mandat sein
Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank
Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tag
vor Fälligkeit (D-1)
die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das
Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein)
Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen
(nur bei unautorisierten Lastschriften)
„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“
Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012
Abbuchungsauftragsverfahren„Abbuchungsauftrag“
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“ „SEPA-Firmen-Lastschrift“
AuflieferungAusführung / Fälligkeit
bei Sichtbei Sicht (D)
mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen
Widerspruch
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen
Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „04“) XML (Kennzeichnung als „B2B“)
Mandat Abbuchungsauftrag
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
MandatsprüfungZahlstelle
erforderlich;Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
erforderlich;SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig
vorhanden /notwendig
Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschrift (CORE)
Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit
Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit
SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift
Früheste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit
TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen
Exkurs: Kartenzahlungen
Neuerungen für Händler
Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes
für Kartenzahlungen
Die Übergangsfrist bis 01.02.2016 ist zu beachten
Was ist zu tun?
Handlungsempfehlungen für Firmen I
Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)
Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen
Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre
Bankverbindung mit IBAN und BIC an
Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und
BIC
Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit
(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)
Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?
Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit
Zusätzlich bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug:
Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern
Aufbau der Mandatsreferenz festlegen
Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten
Vorlauffristen bei der Einreichung beachten
Vorabankündigung beachten
Zusätzlich bei SEPA Firmen-Lastschrifteinzug:
neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)
Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!
Was ist zu tun?
Handlungsempfehlungen für Firmen II
SEPA - Ihre Vorteile
Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto
bei der Raiffeisenbank Berghülen eG.
Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland.
Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen.
Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus
Ihrer Rechnungslegung selbst.
Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen.
Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die
kompetente Unterstützung Ihrer Raiffeisenbank BerghüleneG!
Für weitergehende Fragen und Informationen stehen Ihnen Ihre Berater
gerne zur Verfügung!
Oder besuchen Sie uns online.
Vielen Dank
und viel Erfolg bei der Umsetzung!