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Eine Untersuchung der „einsamen Rede“ in Husserls Logische Untersuchungen April 14, 2014 die Übersetzung vom japanischen Aufsatz, der in der Husserl Studies in Japan No. 11, 2014. Takashi Suzuki 1 Eine Untersuchung der „einsamen Rede“ in Husserls Logische Untersuchungen Takashi Suzuki 0. Fragestellung Alltägliche einsame Reden sind untrennbar mit einer Art von „Einsamkeit“ verknüpft. Denn einsame Reden zu führen, deutet an, dass das Verhältnis zwischen mir und anderen in dem jeweiligen Moment abbricht. Wie ist also die einsame Rede in philosophischen Werken charakterisiert? Es ist Husserl in der ersten Auflage von Logische Untersuchungen (1900/01), den wir als Philosoph, der die „einsame Rede“ als wissenschaftliche Methode benutzt, näher betrachten möchten. Er tut dies, um die „erkenntnistheoretische“ Frage zu behandeln (XIX/1, A7), wie mit einem einzelnen Ausdruck (bedeutsamer Zeichen) eine allgemeine Bedeutung vermittelt wird, indem er die Untersuchungauf den monologischen Ausdruck beschränkt. Das „einsame Seelenleben“ (XIX/1, A35), in dem diese einsame Rede geführt wird, wird manchmal als die vorläufige Gestalt des reinen Bewusstseins in der Ideen I angesehen 1 . Beide sind aber verschieden voneinander in vielen Punkten. Wir beschäftigen uns hier jedoch nur mit einem von ihnen. §51 in Ideen I erklärt ihren Unterschied durch den Unterschied zwischen Abstraktion und Reduktion. Die Abstraktion ist einerseits ein Akt, der ein Interesse bloß „einschränkt“ (III/1, 108). Der „umfassende Zusammenhang“ zwischen mir und den Seienden in der Welt bleibt erhalten, auch wenn ich mein Bewusstsein von allen Seienden (z. B. anderen Menschen) abstrahiere (III/1, 108). Die Reduktion ist andererseits ein Akt, bei dem „wir Bewusstsein [...] als eine absolut eigene Region für sich ansehen“ (III/1, 108). Dabei werden ich und andere als Menschen in der realen Welt „ausgeschaltet“ und als zu Konstituieren von Seiten des reinen Bewusstseins angesehen (III/1, 123). Gemäß Husserls Verständnis in Ideen I wurden in der ersten Auflage der Logischen Untersuchungen (LU) freilich andere Menschen abstrahiert, jedoch noch nicht reduziert. Einer der Unterschiede zwischen den beiden Werken besteht also in dem Punkt, ob das Verhältnis zu anderen Menschen in Frage kommt oder nicht. *Hinweise In den Zitaten aus Husserls Schriften werden römische Ziffern für die Bandnummer von Husserliana und In den Zitaten aus Husserls Schriften werden römische Ziffern für die Bandnummer von Husserliana und arabische Ziffern für die Seitenzahlen verwendet. In Bezug auf die Logischen Untersuchungen wird die Seitenzahl der ersten Auflage (Auflage A) angegeben. „“ kennzeichnet ein Zitat oder eine direkte Rede [] und [...] kennzeichnen eine Ergänzung bzw. Auslassung des Verfassers 1 Derrida unterscheidet (i) die Reduktion der anzeigenden Funktion des Ausdrucks, (ii) die Reduktion des Ausdrucks, und heißt „die Reduktion auf das einsame Seelenleben“ , die durch die beide Reduktionen vollziert wird, auch „die transzendentale Reduktion“. (Derrida 1967, S.76, 78) Und Mohanty bemerkt, dass „die Reduktion auf die innere Sprache mit dem generellen Trend der transzendentalen Phänomenologie.“ (Mohanty 2008, S. 87) So beide sehen ein Aufmerken auf das einsame Seelenleben als eine Art von Reduktion an. Außerdem konzipierte Husserl selbst die zweite Auflage der LU als eine Einführung in die Ideen I. (XVIII, B. X)
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Eine Untersuchung der „einsamen Rede" in der LU

May 07, 2023

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Page 1: Eine Untersuchung der „einsamen Rede" in der LU

Eine Untersuchung der „einsamen Rede“ in Husserls Logische Untersuchungen April 14, 2014 die Übersetzung vom japanischen Aufsatz, der in der Husserl Studies in Japan No. 11, 2014. Takashi Suzuki

1

Eine Untersuchung der „einsamen Rede“ in Husserls Logische Untersuchungen

Takashi Suzuki

0. Fragestellung

Alltägliche einsame Reden sind untrennbar mit einer Art von „Einsamkeit“ verknüpft. Denn

einsame Reden zu führen, deutet an, dass das Verhältnis zwischen mir und anderen in dem

jeweiligen Moment abbricht. Wie ist also die einsame Rede in philosophischen Werken

charakterisiert?

Es ist Husserl in der ersten Auflage von Logische Untersuchungen (1900/01), den wir als

Philosoph, der die „einsame Rede“ als wissenschaftliche Methode benutzt, näher betrachten möchten.

Er tut dies, um die „erkenntnistheoretische“ Frage zu behandeln (XIX/1, A7), wie mit einem

einzelnen Ausdruck (bedeutsamer Zeichen) eine allgemeine Bedeutung vermittelt wird, indem er

die Untersuchungauf den monologischen Ausdruck beschränkt.

Das „einsame Seelenleben“ (XIX/1, A35), in dem diese einsame Rede geführt wird, wird

manchmal als die vorläufige Gestalt des reinen Bewusstseins in der Ideen I angesehen1. Beide sind

aber verschieden voneinander in vielen Punkten. Wir beschäftigen uns hier jedoch nur mit einem

von ihnen. §51 in Ideen I erklärt ihren Unterschied durch den Unterschied zwischen Abstraktion und

Reduktion. Die Abstraktion ist einerseits ein Akt, der ein Interesse bloß „einschränkt“ (III/1, 108).

Der „umfassende Zusammenhang“ zwischen mir und den Seienden in der Welt bleibt erhalten, auch

wenn ich mein Bewusstsein von allen Seienden (z. B. anderen Menschen) abstrahiere (III/1, 108).

Die Reduktion ist andererseits ein Akt, bei dem „wir Bewusstsein [...] als eine absolut eigene Region

für sich ansehen“ (III/1, 108). Dabei werden ich und andere als Menschen in der realen Welt

„ausgeschaltet“ und als zu Konstituieren von Seiten des reinen Bewusstseins angesehen (III/1, 123).

Gemäß Husserls Verständnis in Ideen I wurden in der ersten Auflage der Logischen Untersuchungen

(LU) freilich andere Menschen abstrahiert, jedoch noch nicht reduziert. Einer der Unterschiede

zwischen den beiden Werken besteht also in dem Punkt, ob das Verhältnis zu anderen Menschen in

Frage kommt oder nicht. *Hinweise In den Zitaten aus Husserls Schriften werden römische Ziffern für die Bandnummer von Husserliana und In den Zitaten aus Husserls Schriften werden römische Ziffern für die Bandnummer von Husserliana und arabische Ziffern für die Seitenzahlen verwendet. In Bezug auf die Logischen Untersuchungen wird die Seitenzahl der ersten Auflage (Auflage A) angegeben. „“ kennzeichnet ein Zitat oder eine direkte Rede [] und [...] kennzeichnen eine Ergänzung bzw. Auslassung des Verfassers 1 Derrida unterscheidet (i) die Reduktion der anzeigenden Funktion des Ausdrucks, (ii) die Reduktion des Ausdrucks, und heißt „die Reduktion auf das einsame Seelenleben“ , die durch die beide Reduktionen vollziert wird, auch „die transzendentale Reduktion“. (Derrida 1967, S.76, 78) Und Mohanty bemerkt, dass „die Reduktion auf die innere Sprache mit dem generellen Trend der transzendentalen Phänomenologie.“ (Mohanty 2008, S. 87) So beide sehen ein Aufmerken auf das einsame Seelenleben als eine Art von Reduktion an. Außerdem konzipierte Husserl selbst die zweite Auflage der LU als eine Einführung in die Ideen I. (XVIII, B. X)

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Eine Untersuchung der „einsamen Rede“ in Husserls Logische Untersuchungen April 14, 2014 die Übersetzung vom japanischen Aufsatz, der in der Husserl Studies in Japan No. 11, 2014. Takashi Suzuki

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Wir sehen aber nun, dass die Nachlasse zur zweiten Auflage der LU (1913/21) eine Frage in

Bezug auf das Verhältnis zu Anderen stellen. Und es ist anzumerken, dass diese Frage kein bloßes

Abbild von Ideen I ist, obwohl die Nachlasse nach Ideen I geschrieben wurden. Denn in den

Nachlassen geht es darum, wie ein Subjekt von der einsamen Rede zu einer Mitteilung übergeht,

während Ideen I erwägt, wie ein Subjekt Anderen konstruiert. Auch wenn ein Subjekt mit niemand

anderem redet, kann es erkennen, dass es Anderen gibt. Die beiden Fragen unterscheiden sich also.

Wir müssen also, um klar zu machen, warum eigentümlich in den LU die Frage nach Anderen

gestellt wird, den Prozess der Umarbeitung der LU verfolgen. Und wir müssen prüfen, wie sich

dabei das Verhältnis zwischen einsam redendem Subjekt und Anderen ändert. Folgende Frage soll

daher in diesem Aufsatz letztendlich beantwortet werden:

Wie ändert sich in dem Prozess der Umarbeitung der LU die Rolle der einsamen Rede in

Erklärung des Verhältnisses zu Anderen?

Um diese Frage zu beantworten, benutzen wir folgende vier Schriften (Einzelheiten siehe

Anhang 1 des Aufsatzes):

(i) die erste Auflage der LU: Der erste Band, Prolegomena zur reinen Logik (Abkürzung:

Prolegomena), erschien im Jahr 1900, und der zweite Band, Untersuchungen zur Phänomenologie

und Theorie der Erkenntnis (Abkürzung: 1.-6. Untersuchung), im Jahr 1901.

(ii) die zweite Auflage der LU: Prolegomena und 1.-5. Untersuchung erschienen im Oktober 1913,

die 6. Untersuchung im Jahr 1921. Es handelt sich dabei um eine überarbeitete Fassung der ersten

Auflage, die sich jedoch nicht stark von der ersten Auflage unterscheidet.

(iii) die Nachlasse in der ersten Umarbeitung der 6. Untersuchung (Husserliana XX/1): Nachlasse

zur Umarbeitung der 6. Untersuchung und zur Vorrede für die Neuauflage, verfasst bis September

1913.

(iv) die Nachlasse in der zweiten Umarbeitung der 6. Untersuchung (Husserliana XX/2):

fragmentarische Nachlasse zur zweiten Umarbeitung der 6. Untersuchung, größtenteils verfasst

zwischen Dezember 1913 und Sommer 1914.

Wir interpretieren vorwiegend die 6. Untersuchung2, auf die sich die Umarbeitungen konzentrierten.

In den folgenden Abschnitten nennen wir die 6. Untersuchung der ersten und zweiten Auflage die 6.

Untersuchung A und B, nach der Gewohnheit, die erste und zweite Auflage der LU als Auflage A

und B zu bezeichnen. Zudem nennen wir die 6. Untersuchung in der ersten und zweiten

2 Unsere Untersuchung der Umarbeitungen zu den LU ist nicht umfassend, da sie nur die 6. Untersuchung behandelt. Andere Forscher, die diese Schriften von verschiedenen Gesichtspunkten auslegen, sind z. B. Melle (1998, 2002, 2008), Fraisopi 2008, Vandevelde 2008.

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Eine Untersuchung der „einsamen Rede“ in Husserls Logische Untersuchungen April 14, 2014 die Übersetzung vom japanischen Aufsatz, der in der Husserl Studies in Japan No. 11, 2014. Takashi Suzuki

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Umarbeitung vorläufig die 6. Untersuchung C und D. (Note: die Reihe der Verfassung ist jedoch

A→C→D→B.)

1. Was ist die Rolle der einsamen Rede in der ersten Auflage der LU?

Zeichen stehen „für etwas“, und sie teilen sich weiter in „Ausdrücke“ und „Anzeichen“, je

nachdem, ob sie einen Sinn oder eine Bedeutung3 haben oder nicht (XIX/1, A23). Ausdrücke

„entfalten ihre Bedeutungsfunktion“ (XIX/1, A24). Ein Hauptbeispiel dafür ist Sprache. Anzeichen

hingegen sind Zeichen, die als Erinnerung an oder Hinweis auf etwas fungieren. Beispiele sind die

Marskanäle oder der beliebte Knopf im Taschentuche (XIX/1, A24-25). Der Unterschied zwischen

Anzeichen und Ausdrücken besteht darin, dass einerseits ein Gegenstand A als Anzeichen auf einem

anderen Gegenstand B nur eine „Ablenkung des Interesses“ von A auf B macht, andererseits ein

Gegenstand A sich als Ausdruck durch eine Bedeutung auf einen Gegenstand B richtet, indem die

„Bedeutung“ dem Gegenstand A verliehen wird (XIX/1, A40, 42).

Demnach wird ein Ausdrücken als zuerst für einen solchen „bedeutungsverleihenden

Akt“ angesehen (XIX/1, A38). Und dieser Akt kann auch zu einem „bedeutungserfüllenden

Akt“ übergehen, der eine durch einen bedeutungsverleihenden Akt auf einen Gegenstand gerichtete

„Intention“ mit Anschauung erfüllt (XIX/1, A38). Während jedoch der bedeutungsverleihende Akt

„wesentlich“ ist für das Ausdrücken, ist der bedeutungserfüllende Akt „außerwesentlich“ für das

(XIX/1, A38, 50). Denn dem letzten Absatz nach kann ein Ausdruck ohne realen Gegenstand

entstehen. D. h., ein bedeutungserfüllender Akt, der durch Anschauung einen ausgedrückten

Gegenstand gibt, ist für das Ausdrücken nicht unentbehrlich.

Darum befasst sich die 1. Untersuchung nur mit dem bedeutungsverleihenden Akt in Ausdrücken.

Und dieser Akt zerlegt sich weiter folgenderweise:

Mit einem jeden [Ausdruck] ist etwas kundgegeben, in jedem etwas bedeutet und etwas

genannt oder sonstwie bezeichnet. (XIX/1, A50)

Hier besteht der Unterschied zwischen „nennen“ und „sonstwie bezeichnen“ darin, ob etwas durch

einen Namen oder einen anderen Ausdruck (z. B. einen Satz) bezeichnet wird. D. h., beides ist im

Bezeichnen in einem weiteren Sinne enthalten. Wir kennen also folgende drei Funktionen von

Ausdrücken: Kundgeben4, Bedeuten und Bezeichnen. Sie sind voneinander dadurch verschieden,

was jede von ihnen ausdrückt. Kundgeben drückt ein „seelisches Erlebnis“ eines Ausdrückenden,

3 In den LU gilt „Bedeutung […] uns [...] gleichbedeutend mit Sinn.“ (XIX/1, A52) 4 Schon Brentano gebraucht dieses Wort. Brentano denkt jedoch dass, nicht nur „sprachliche Mitteilung“, sondern auch willkürliche oder unwillkürliche „physische Veränderung“ als Kundgeben funktionieren können. (Brentano 1924, S. 55)

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Bedeuten die „Bedeutung“ einer Rede oder Schrift und Bezeichnen einen „Gegenstand“ aus, der

durch Rede oder Schrift bezeichnet wird (XIX/1, A33, 46, 50).

Um die drei Funktionen vom Ausdruck zu erklären, achten wir uns auf einen

Wahrnehmungsausdruck, dass eine Blume rot sei5, legen Folgendes. Erstens drückt dabei die

Funktion Kundgeben aus, dass der Ausdrückende wirklich ein solches Wahrnehmungserlebnis hat.

Zweitens druckt die Funktion Bezeichnen aus, dass man eine rote Blume vor Augen hat, die in dem

Wahrnehmungserlebnis wahrgenommen wird. Drittens drückt die Funktion Bedeuten eine

Bedeutung aus, die jeder versteht, obwohl er kein solches Wahrnehmungserlebnis hat.

Die drei Funktionen bilden alle zusammen eine „Mitteilung“, in der ein Ausdruck-Gebender und

ein Ausdruck-Nehmender verschieden sind, und diese sind für den Ausdruck „wesentlich“ (XIX/1,

A33, 50). Aber Bedeuten kann in der „einsamen Rede“ bzw. der „monologischen Rede“, in der

beide identisch sind, allein herausgenommen werden (XIX/1, A36). Wie kann es nun aus den

einheitlichen drei Funktionen herausgenommen werden? Die Antwort ist im folgenden Satz

angedeutet:

Dieses [die Bedeutung des Aussagesatzes, das Urteil im logischen Sinne] wird uns erst

gegenständlich in einem reflektiven Denkakt, in dem wir nicht bloß auf die vollzogene

Aussage zurückblicken, sondern die erforderliche Abstraktion (oder besser gesagt Ideation)

vollziehen. (XIX/1, A103)

Das vorstehende Zitat berührt eine abstrahierende Reflexion. Durch sie kann man eine Bedeutung als

Gegenstand behandeln.

Genauer gesagt wird Kundgeben durch Reflexion außer Acht gelassen, und Bezeichnen wird

durch Abstraktion als ein Moment solcher Reflexion außer Acht gelassen. Erstens ist, wenn durch

Reflexion auf den seelischen Akt geachtet wird, ein „Anzeichen für das Dasein psychischer

Akte“ zwecklos (XIX/1, A36). So kann Kundgeben außer Acht gelassen werden. Zweitens kann bei

solcher Reflexion nicht auf ein Ding, das in dem reflektierten Akt ursprünglich Gegenstand war,

sondern nur auf den „Inhalt“ (XIX/1, A46) des reflektierten Aktes geachtet werden. Daher kann das

Bezeichnen außer Acht gelassen werden.

Im Rahmen der folgenden Untersuchungen ergibt sich zudem, dass der in solcher Weise

herauszunehmende Inhalt des Aktes „Repräsentant“ des idealen Sinnes ist (XIX/2, A563).

Demzufolge erreicht die Inhalt-herausnehmende Abstraktion wegen des Repräsentierens die

„Ideation“, die in vorstehendem Zitat angesprochen wurde. Erst dann erklärt sich Bedeuten als der

Akt, der die Bedeutung ausdrückt.

5 Vgl. §3 der 6. Untersuchung.

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Eine Untersuchung der „einsamen Rede“ in Husserls Logische Untersuchungen April 14, 2014 die Übersetzung vom japanischen Aufsatz, der in der Husserl Studies in Japan No. 11, 2014. Takashi Suzuki

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Die Prolegomena zielen darauf ab, das Vorhandensein eines idealen Sinns zu beweisen. Und die

Untersuchungen 1 bis 6 versuchen zu erklären, wie eine allgemeine Bedeutung sich in einem

einzelnen Akt ausdrückt. D. h., statt sich mit dem mitteilenden Ausdrücken, das das Bedeuten,

Bezeichnen und Kundgeben umfasst, zu beschäftigen, ist es besser, auf das monologische

Ausdrücken einzugehen, das nur die Funktion Bedeuten beinhaltet. Deswegen kommt der einsamen

Rede in der ersten Auflage der LU nur die Rolle zu, das Bedeuten zu erklären. Es geht noch nicht um

eine Relation zu anderen Subjekten in Bezug auf Mitteilungen. Mitteilendes Ausdrücken wird als zu

Reflektierendes vorausgesetzt. Ein einsam redendes Subjekt kann jederzeit zur Mitteilung

zurückkehren, indem es die Reflexion unterbricht. Zu zweifeln, ob es überhaupt einen zu

reflektierenden Akt gibt, ist also nicht der eigentliche Zweck der LU.

Es ist jedoch möglich, zu fragen, welcher Akt ein zu reflektierender Akt, d.i., ein

bedeutungstragender Akt ist. Diese Frage wird in der 6. Untersuchung A tatsächlich gestellt6.

Dadurch könnten wir erfahren, warum die 6. Untersuchung umgearbeitet wurde.

2. Was sind die Gründe für die Umarbeitung der 6. Untersuchung?

2.1. Frage und Antwort in der 6. Untersuchung A

Die 6. Untersuchung A stellt am Anfang die Frage, ob „alle Akte [...] in der Funktion von

Bedeutungsträgern stehen können“ (XIX/2, A482). Es werden als Beispiel verschiedenartige Akte

wie Urteilen, Fragen oder Wünschen usw. angegeben. Diese Akte drücken freilich etwas aus. Jedoch

ist noch nicht klar, ob all diese Akte die Funktion Bedeuten innehaben.

Die Antwort auf diese Frage in der 6. Untersuchung ist Nein. Der Akt des Urteilens trägt zwar

den Satz als Bedeutung. Andere Akte (z. B., Wünschen, Fragen) fundieren sich jedoch auf dem

Urteilen und richten sich auf dasselbe Objekt als das Urteilsobjekt. Sie tragen also keine eigene

Bedeutung. Deshalb ha die 5. Untersuchung besagt, dass der Wunschsatz „Möge es doch auf dem

Mars intelligente Wesen geben!“ und das Urteil, „es gibt auf dem Mars intelligente Wesen“ sich

nicht in Bezug auf „Materie“ (etwas, das ein Bezeichnetes bestimmt, und das sich als Bedeutung

auszeichnen kann), sondern in Bezug auf „Qualität“ voneinander unterscheiden (XIX/1, A387).

Denn ein Objekt kann dabei sowohl für ein Wünschen als für ein Urteilen denselben Sachverhalt

sein, dass es auf dem Mars intelligente Wesen gibt. Der Akt, der dem Urteilen gleichsteht, ist also

hier nicht Wünschen, sondern Urteilen über Wünschen. Indem man über seinem Wünschen urteilt

und sagt, „ich wünsche, dass es auf dem Mars intelligente Wesen geben mag“, kann er „Aussagesatz

und Wunschsatz vergleichen“ (XIX/2, A692).

6 Diese Frage ist allerdings eine Hauptfrage der 6. Untersuchung. Ich kann jedoch in diesem Aufsatz nicht eine andere Hauptfrage der 6. Untersuchung, d. i, die Frage über die kategorische Anschauung, behandeln. Darüber diskutiert D. Lohmar eingehend und ich lerne viel von seinen Büchern. Siehe Lohmar 1998, 2008.

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Eine Untersuchung der „einsamen Rede“ in Husserls Logische Untersuchungen April 14, 2014 die Übersetzung vom japanischen Aufsatz, der in der Husserl Studies in Japan No. 11, 2014. Takashi Suzuki

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Wo verläuft nun die Grenze zwischen dem Bedeutungs- und dem Nichtbedeutungsträger? Der 6.

Untersuchung A zufolge verläuft diese Grenze zwischen objektivierendem und

nichtobjektivierendem Akt. Um das zu erklären, müssen wir auf die Klassifikation in der 5.

Untersuchung zurückkommen. Denn der objektivierende Akt ist dort eingeführt worden, um

Brentonos These, „dass sie [psychische Phänomene] entweder Vorstellungen sind oder auf

Vorstellungen als ihrer Grundlage beruhen (XIX/1, A349)“, zu interpretieren.

In der 5. Untersuchung erneuert Husserl die Definition der Vorstellung als einen Akt, „in

welchem uns etwas in einem gewissen engeren Sinne gegenständlich wird“ (XIX/1, A430). Er sagt

hier „in einem gewissen engeren Sinne“, weil Vorstellen in einem engeren Sinne „ein nominaler

Akt“ ist, der etwas als „Name“ Ausgedrücktes als Gegenstand hat (XIX/1, A435). Ein Akt, der ein

als „Satz“ Ausgedrücktes als Gegenstand hat, ist ein propositionaler Akt (XIX/1, A448). Husserl

erweitert aber sofort die Definition der Vorstellung, um propositionale Akte einzuschließen. Er

bezeichnet all diese Vorstellungen in einem weiteren Sinne als „objektivierende Akte“ (XIX/1,

A447).

Außerdem unterteilen sich objektivierende Akte in setzende Akte (Wahrnehmung, Urteil usw.)

und nicht-setzende Akte (bloße Vorstellung) je nachdem, ob sie ein Sein des Gegenstandes erfassen

oder nicht. Schließlich können wir den von Husserl erneuerten und erweiterten Begriff der

Vorstellung an dem folgenden Bild illustrieren. Husserl korrigiert Brentanos These folgenderweise:

„Jedes intentionale Erlebnis ist entweder ein objektivierender Akt oder hat einen solchen Akt zur

‚Grundlage‘. “ (XIX/1, A458)

objektivierender Akt

(Vorstellen in einem weiteren

Sinne)

setzend nicht-setzend

nominal (1) Wahrnehmen usw. (2) bloßes Vorstellen

propositional (3) Urteilen usw. (4) bloßes Vorstellen

(1) und (2): Vorstellen in einem engeren Sinne

Das Wünschen, das nach der 6. Untersuchung A ein Nichtbedeutungsträger ist, ist also ein Akt,

der einen objektivierenden Akt zur Grundlage hat, aber an sich kein objektivierender Akt ist. Das

Wünschen fundiert sich auf einem objektivierenden Akt, d. h., es ist immer ein Wünschen von etwas.

Aber das Wünschen selbst ist kein Akt, der zum Objekt etwas Neues hinzufügt. Der Anschein, dass

Wünschen dem Objekt etwas Neues hinzufügt, beruht auf einer Verwechslung des Wünschens mit

dem Urteilen über das Wünschen. Daher ist der 6. Untersuchung zufolge das Wünschen in der Tat

nur ein scheinbar objektivierender Akt.

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Eine Untersuchung der „einsamen Rede“ in Husserls Logische Untersuchungen April 14, 2014 die Übersetzung vom japanischen Aufsatz, der in der Husserl Studies in Japan No. 11, 2014. Takashi Suzuki

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Die Antwort der 6. Untersuchung A auf die Frage, ob alle Akte in der Funktion von

Bedeutungsträgern stehen können, ist also, dass ein objektivierender Akt eine Bedeutung trägt, ein

nichtobjektivierender Akt jedoch nicht7.

2.2. Die Entwicklung einer Untersuchung des nichtobjektivierenden Akts

Die Antwort der 6. Untersuchung A wartet in der 6. Untersuchung C auf Korrektur. Um den

Prozess zu erklären, geben wir einen Überblick über die Vorlesungen über Ethik und Wertlehre

(1908-1914) und Ideen I (1913), in denen Husserl den nichtobjektivierenden Akt weiter erforscht8.

Die Vorlesungen über Ethik ordnen nichtobjektivierende Akte entsprechend der Entwicklung ihres

Verhältnisses zum Wert folgenden drei Gruppen zu:

(i) Gemütsakt (XXVIII, 105, 322, 340): „Werten“ oder „Gefallen“, das etwas als wert ansieht

(XXVIII, 334, 323)

(ii) Begehrender Akt (XXVIII, 102): „Wünschen, Streben, Wollen“, das eine Realisierung eines

Wertes versucht (XXVIII, 103)

(iii) Gefühl : z. B. „Freude“ und „Trauer“ mit einer Realisierung eines Wertes (XXVIII, 342)

Diese Akte fundieren sich auf objektivierende Akte und sind „unselbständig“ (XXVIII, 322),

sofern sie ohne Objekt als Wertträger nicht bestehen können. Sie haben also keine eigenen Objekte.

Der Wunschsatz „Es möge ein sonniger Frühling kommen!“ (XXVIII, 323)“ z. B. fundiert sich auf

der Vorstellung eines Sachverhaltes, dass ein sonniger Frühling kommt, und scheint nur diese als

Objekt zu haben.

Husserl sagt aber an derselben Stelle, dass Gemütsakte „ihre Intentionalität“ haben, und sich

nicht bloß auf „die Objekte, die Wert haben“, sondern auch auf „die Werte als solche“ richten

können (XXVIII, 322-323). Unserem Beispiel nach hat das Wünschen nicht bloß den Sachverhalt als

Wertträger, sondern auch den Wert des Sachverhaltes als eigenes Objekt. Dieser Wert ist in einem

Wunschsatz jedoch noch nicht offensichtlich. Sowohl ein Wünschen als auch ein objektivierender

Akt haben eine „sich-richten-auf-etwas“-Struktur (XXVIII, 340). Das Wünschen ist jedoch noch ein

nichtobjektivierender Akt, weil er sich nicht auf ein Objekt, sondern auf „etwas

Objektivierbares“ richtet (XXVIII, 340).

7 Genauer gesagt, der 6. Untersuchung zufolge ist das Wahrnehmen kein „Bedeutung enthaltender Akt“, sondern ein „Bedeutung bestimmender Akt“ (XIX/2, A489). Ein Bedeutung enthaltender Akt ist ein Akt des Dies-Meinens, der sich auf dem Wahrnehmuen fundiert (XIX/2, A490). 8 Wir folgen der Behauptung in Melle 1990 und Yoshikawa 2011, dass Werten einen Wert als eigenes Objekt hat.

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Der Wert wird erst durch „auf wertende Akte sich bauende Objektivation“ offensichtlich. Dem

letzten Beispiel nach können wir einen Wert objektivieren, indem wir nicht direkt einen Wunsch,

sondern weiter ein Urteil über einen Wert äußern, z. B. „Es ist wertvoll, dass ein sonniger Frühling

kommt“. Wir erkennen also das Wünschen als bedeutungstragenden Akt an, indem wir nicht über

das Wünschen, sondern über den Wert, auf den sich das Wünschen richtet, urteilen (XXVIII, 340).

Dieses Urteil über einen Wert folgt den Vorlesungen zufolge nicht der Gültigkeit der Wahrheiten,

sondern der „neuen Gültigkeit“, die sich nicht auf formale Logik, sondern auf „formale

Ethik“ bezieht (XVIII, 280, 27).

In den Vorlesungen wird jedoch noch nicht klar, welche Beziehung zwischen einem Wert, auf

den sich z. B. ein Gemütsakt richtet, und einem Gegenstand, auf den sich z. B. eine Vorstellung

richtet, besteht. Eine Betrachtung dieser Beziehung ist erst nach der Einführung des „Noema“ in

Ideen I möglich.

Das Noema, nach Ideen I, ist ein „intentionales Korrelat“ und „Sinn“ im weitesten Sinne (III/1,

202, 203). Der Unterschied zwischen Bedeutung oder Sinn in LU und dem Noema in Ideen I steht

oft zur Diskussion. Wir wollen uns hier jedoch darauf beschränken, dass das Noema außer seinem

„Kern“ seine „Charaktere“ hat (III/1, 210).

Der Kern des Noema ist etwas, das das „Worüber“ (III/1, 216) des Aktes bestimmt. Z. B. ist in

Urteilen dieser Kern ein „Urteil“, das als „S ist p“ ausgedrückt wird (III/1, 218). Und die Charaktere

des Noema sind Charaktere, die die LU in ihren Untersuchungen über die Bedeutung nur ungenug

berührt, z. B. „attentionale Wandlungen, reproduktive Modifikation, Seinscharaktere“ (III/1, 211,

233, 239).

Es ist hier anzumerken, dass die Seinscharaktere einen Wert beinhalten, auf den sich z. B. ein

Gemütsakt richtet. So wie der Seinscharakter „möglich seiend“ (III/1, 240) durch ein Urteilen mit

Gewissheit einem Noema zugeteilt wird, so wird der Seinscharakter „wert seiend“ (III/1, 267) durch

ein auf einen positiven Wert gerichteten Gemütsakt einem Noema zugeteilt. Ein Gemütsakt ist also

mit objektivierenden Akten gleichzusetzen, sofern er durch Korrelation mit einen Noema zur

Konstitution des Objekts dient.

Reflexion auf einen Charakter des Noema zur Konstruktion des Gegenstandes dient. So sagt

Husserl:

Nach all dem ergibt es sich, dass alle Akte überhaupt ― auch die Gemüts- und

Willensakte ― „objektivierende“ sind. (III/1, 272)

Diese Behauptung scheint zu der Behauptung der Vorlesungen über Ethik im Widerspruch zu

stehen, der zufolge ein Gemütsakt und Willensakt noch ein nichtobjektivierender Akt ist. Tatsächlich

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besteht jedoch kein Widerspruch. Denn wenn in Ideen I diese Akte als objektivierende Akte

angesehen werden, entsprechen sie denjenigen Akten, die in den Vorlesungen über Ethik als ein auf

einem nichtobjektivierenden Akt gebauten Akt erklärt werden. Der Übergang von einem

nichtobjektivierenden Akt zu einem objektivierenden Akt ist ein Prozess, bei dem ein und derselbe

Gemütsakt oder Willensakt von einem solchen „verworrenen“ Zustand zu einem „klaren“ Zustand

übergehen (XXVIII, 324). Durch den Übergang wird eine „Erfüllung“ mit Anschauung erreicht

(XXVIII, 344).

Die 6. Untersuchung C sagt über diesen Gedanken, dass:

[…] jedes originär gebende Anschauen („Wahrnehmen“) eines Wertes eine objektivierende

Wendung sein muss eines nichtobjektivierenden „Wertnehmens“, in dem der Wert in aller

Fülle bewusst, aber im ursprünglichen Gemütsbewusstsein, in einem Werten bewusst ist [...].

Diese Bemerkungen spielen seit vielen Jahren9 eine zentrale Rolle für den Verfasser mit

Blick auf dessen Bemühungen, das überaus schwierige Verhältnis zwischen objektivierender

und wertender bzw. wollender Vernunft zu klären (XX/1, 239).

Wenn ein nichtobjektivierender Akt sich in dieser Weise zu einem objektivierenden Akt wandelt,

muss die Behauptung der 6. Untersuchung A korrigiert werden, dass ein nichtobjektivierender Akt

keine Bedeutung trage. Also interpretieren wir die 6. Untersuchung C als einen Versuch dieser

Korrektur.

2.3. Ein Versuch in der 6. Untersuchung C

Nach Ideen I wird der vermeintliche nichtobjektivierende Akt als den bedeutungstragenden Akt

anerkennt, indem er durch die objektivierende Wendung zum Noema eine neue Charakter hinzufügt.

Ein nichtbedeutungstragender Akt ist also vielleicht ein Akt, der als Korrelat kein Noema hat.

Folgende Sätze in der 6. Untersuchung C deuten einen solchen Akt an:

Man muss sich hier wieder das Wesensgesetz klar machen: Was immanent wahrnehmbar

bzw. anschaubar ist, ist nur immanent wahrnehmbar (anschaubar). In einer

immanenten Anschauung fehlt es also an einer Repräsentation, einer „Erscheinung“ des

immanent Gegenständlichen; es gibt da nicht „darstellende“ bzw. abschattende Inhalte, die

9 Husserl sagt hier „seit vielen Jahren“. Davon können wir behaupten, dass nicht nur die Ideen I und die 6. Untersuchung C (1913), sondern auch die Vorlesung (1908-1914) über Ethik und Wertlehre dieser Behauptung folgen.

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vermöge zugehöriger „Auffassungen“ zu Repräsentanten würden für dargestellte

gegenständliche Momente10 [...]. (XX/1, 152-153)

Dieses „Wesensgesetz“ will sagen, dass das transzendente Objekt und das immanente Objekt

darin voneinander verschieden sind, ob sie sich abschatten oder nicht. Ein transzendentes Objekt

können wir gemeinsam erleben, obwohl ich und ein Anderer es von verschiedenen Seiten betrachten.

Aber es ist nur ein Erlebender, der als immanentes Objekt sein Erlebnis anschauen kann.

Daraus entsteht eine Schwierigkeit in Bezug auf die Mitteilung von Erlebnissen. Freilich kann

ich, mein Erlebnis reflektierend, mein Urteil „ich sehe dieses Haus“ (XX/1, 260) einem Anderen

mitteilen. Eine solche Mitteilung aber ist ein „okkasioneller“ Ausdruck, der nur gültig ist, wenn ich

in der Tat dieses Erlebnis hatte (XX/1, 260). Der ersten Auflage der LU zufolge ist der okkasionelle

Ausdruck kein objektiver Ausdruck, der unabhängig von den Umständen eine bestimmte Bedeutung

hat, sondern ein Ausdruck, der nicht zu verstehen ist, „ohne dass es notwendig des Hinblickes auf

die sich äußernde Person und auf die Umstände ihrer Äußerung bedürfte“ (XIX/1, A80). So ein

okkasioneller Ausdruck vollzieht sich nur durch die Feststellung des durch die Bedeutung

bezeichneten Objekts. In einem Ausdruck von einem transzendenten Objekt, z. B. „dieses Haus“,

erfolgt die Feststellung, indem ich z. B. mit dem Finger auf dieses Haus zeige. Aber mit einem

Ausdruck eines immanenten Objekts, „ich sehe dieses Haus“, kann ich freilich die Bedeutung des

Urteils mitteilen (d. h. kommunizieren), aber kein bezeichnetes Objekt mitteilen (d. h. gemeinsam

erleben). Darin besteht die Schwierigkeit in der Mitteilung von Erlebnissen.

Der ersten Auflage der LU zufolge kann das Kundgeben dazu dienen, diese Schwierigkeit zu

beseitigen. Ein Erlebnis wird kundgegeben, indem ein Redner (oder Schreiber) als Absender eines

Ausdrucks redet (oder schreibt). Kundgeben sollte hier die gleiche Rolle wie Mit-dem-Finger-Zeigen

spielen, ein Bezeichnetes Einzelnes eines Ausdruckes festzustellen.

Und es ist das Kundgeben, das mit dem Noema nicht korreliert. Dies wird z. B. an den

Ausdrücken „ich sehe dieses Haus“ oder „ich wünsche, dass...“ klar, die zugleich Kundgeben und

einen bedeutungsverleihenden Akt enthalten (XX/1, 260, 63). Dann sagt Husserl:

Diese bedeutungsverleihenden Akte sind es, die auch außerhalb jeder Kundgebung auftreten

und dem Ausdruck dieselbe Bedeutung verleihen wie sonst im Wechselverkehr. (XX/1, 62)

Dieser Satz ist in §2 der 6. Untersuchung C neu eingefügt worden. Und es ist bemerkenswert,

dass die Einfügung unmittelbar vor einer Analyse des Wunschsatzes erfolgt ist. Daher können wir

die Wandlung von der 6. Untersuchung A zu C folgenderweise auslegen: Die 6. Untersuchung A

10 Dieser Satz ist nicht in der 6. Untersuchung A, und folgt dem §42 der Ideen I.

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ging davon aus, dass das Wünschen kein bedeutungstragender Akt ist. Hingegen kommt C durch die

Vorlesungen über Ethik und Ideen I zu dem Schluss, dass in allen Funktionen vom Ausdruck

(Bedeuten+Bezeichnen+Kundgeben) nur das Kundgeben außer dem bedeutungstragenden Akt ist.

Freilich hat sich schon in der 1. Untersuchung gezeigt, dass das Kundgeben nicht „in“ dem

bedeutungsverleihenden Akt, sondern „mit“ ihm erfolgt. Aber dem vorstehenden Zitat zufolge

kommt die 6. Untersuchung zu dem Schluss, dass das Kundgeben „außerhalb“ des

bedeutungsverleihenden Akts erfolgt. Hier liegt eine kleine, aber interessante Änderung vor. Denn

Untersuchung C erkennt den Unterschied beider Akte und beschäftigt sich nicht nur mit ihrer

Verbindung, sondern auch mit ihrer Trennung. Nur durch die Trennung ergibt sich die Möglichkeit

zu fragen, wie ein einsamer Redner zu einer Mitteilung zu Anderen übergehen kann. Also müssen

wir das Kundgeben, das nur in der 1. Untersuchung außer Acht gelassen wurde, als eine Mitteilung

ermöglichende Funktion weiter erklären.

Wir können jedoch daraus direkt schließen, dass das Kundgeben ein bedeutungstragender Akt ist.

Denn nach der Meinung seit der ersten Auflage der LU, dass Akte „intentionale Erlebnisse“ sei,

können wir weiter fragen, ob das Kundgeben noch irgendeine Intention hat oder nicht. Ein Antwort

darauf wird gegeben, indem wir den Zweck vom Kundgeben in Betracht ziehen.

Nach F. Brentano (1838-1917) der den Begriff der Kundgebung erfinden hat, hat die

Kundgebung den „Zweck 11 “, einem Empfänger eine Überzeugung von ein Erlebnis eines

Absenders „hervorzurufen12“. Und A. Marty (1847-1914) von der Brentano-Schule kritisiert die

erste Auflage der LU in Bezug auf diesem Zweck13. Besonders müssen wir erwähnen, dass vor der

Verfassung der 6. Untersuchung C (frühestens 1911) Husserl in 1910 die Manuskripte geschrieben

hat, und dass er sie bei der Verfassung der 6. Untersuchung D nachgeschlagt hat14. Darin berührt

Husserl die Meinung von Marty, dass Kundgeben als „Suggerieren“ funktioniere, und sagt, dass eine

phänomenologische Analyse für die solche Funktion wichtig sei (XX/2, 245).

In der Nachlasse in 1914 für die 6. Untersuchung D. die als Vorlage diese Manuskripten in 1910

haben, behandelt Husserl weiter „die außerhalb aller Bedeutungsfunktion stehenden Akte“ (XX/2,

56). Zum Unterschied von der 6. Untersuchung C schreibt er ausdrücklich hier, dass ein außerhalb

dem Bedeutungsfunktion Stehendes dennoch ein Akt sei. Ein solcher Akt nennt er

„Adressieren“ oder „Zumuten“, die allgemeiner als Suggerieren ist (XX/2, 56, 59).

11 Brentano 1956, S. 312 12 A. a. O., S. 36 13 Ich habe schon im anderen Aufsatz diese Vorhältnisse erörtert. Siehe Suzuki 2013. 14 Nach der Einleitung von U. Melle ist die Manuskripte in 1910 die „ Vorlage” für den Anfangsstück von der 6. Untersuchung D im März und April 1914 (XX-2, XL). Und Melle hat schon ausführlich diese Manuskripte ausgelegt. Siehe Melle 1999.

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Das Zumuten (m. a. W. Adressieren) ist ein Akt, als ein intentionales Erleibnis, weil es eine

„mitteilende Intention“, die sich auf ein Mitteilung-Nehmen vom Empfänger richtet, oder eine

„praktische Intention“, die sich aufgrund des Mitteilung-Nehmen auf ein Handeln vom Empfänger

richtet (XX/2, 50). Wir können nun also auf die Frage, ob das Kundgeben noch irgendeine Intention

ist oder nicht, antworten. Das Kundgeben hat allerdings keine Intention, die sich durch eine

Bedeutung auf Gegenstand richtet. Es ist dennoch ein Akt, indem es eine mitteilende Intention auf

ein Mitteilung-Nehmen vom Empfänger hat, und also eine Art vom Zumuten ist, das die

Gattungsbezeichnung für mitteilende oder praktische Intention habende Akte überhaupt ist.

Die 6. Untersuchung C hat jedoch es nur angedeutet, dass das Kundgeben ein

nichtbedeutungstragender Akt ist. Das wird erst in der 6. Untersuchung D ausführlich behandelt.

Daraus können wir den Grund, warum Husserl C unterbrach und erneut D zu verfassen versuchte,

folgenderweise vermuten.

Die 6. Untersuchung C folgt bei der Zusammenstellung der Kapitel Untersuchung A (siehe

Anhang 2 von diesem Aufsatz). Und es gibt keine Stelle, Kundgeben im mitteilenden Ausdruck zu

erörtern. Denn diese Erörterung erfolgte nach der ersten Auflage bereits in der 1. Untersuchung.

Husserl hat also die Zusammensetzung von A und C groß geändert und D konzipiert, die im

Anfangsstuck (XX/2, Nr. 2) mitteilende Akte weiter analysiert.

Unser Thema des 2. Abschnitts ist „Was sind die Gründe für die Umarbeitung der 6.

Untersuchung?“ Darauf können wir nun folgenderweise antworten:

(i) Der Grund für die erste Umarbeitung ist, dass sich der Nichtbedeutungsträger vom

nichtobjektivierenden Akt zum zumutenden Akt verändert.

(ii) Der Grund für die zweite Umarbeitung ist, dass unabhängig von dem Aufbau der 6.

Untersuchung A, die nur monologische Ausdrücke behandelt, der zumutende Akt behandelt

wird, der erst in mitteilenden Ausdrücken auftritt.

In den Nachlassen zur 6. Untersuchung D behandelt sich hauptsächlich das Kundgeben das eine Art

vom zumutenden Akt. Denn ohne das Kundgeben kann die Mitteilung überhaupt nicht entstehen.

Wir erörtern nun im nächsten Abschnitt diese Eigentümlichkeit der Kundgebung.

3. Wie ermöglicht Kundgebung den Übergang von der einsamen Rede zur Mitteilung

„Kundgebung und Kundnehmung“ ermöglichen der 6. Untersuchung D zufolge

„Kommunikation“ (XX/2, 50). Kommunikation entspricht ungefähr dem „Wechselverkehr“ in der 6.

Untersuchung C (XX/1, 62, siehe 2.3). Demnach verstehen wir im Folgenden unter Wechselverkehr

und Kommunikation denselben Zustand, in dem mitteilende Ausdrücke wechselseitig entstehen. Und

wir erklären das Kundgeben als diese wechselseitige Mitteilung ermöglichende Funktion. Denn um

wechselseitig mitzuteilen, muss ein Subjekt ein Gegenüber als einen anderen Subjekt anerkennen,

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und dazu muss ein Absender durch eine Kundgebung sein psychisches Erlebnis auszudrücken, und

muss ein Empfänger es nehmen.

Dabei heißt diese Kundgebung oft Wahrnehmung15. Zuerst denken wir also über Kundgebung

und Kundnehmung nach dem Beispiel vom Schrei und die Wahrnehmung. Dabei fließt aus einem

Gefühl des Zorns eine „Äußerung“ als Schrei (XX/2, 103). Der Schrei ist dann ein selbständiges

„Stück“ des ganzen Äußerungserlebnisses, sofern er ohne Appräsentierendes sein kann (XX/2, 104).

Darin ist die Wahrnehmung von Zorn und eines Schreis verschieden von der Wahrnehmung von

zwei äußeren Dingen. Doch Zorn und Schrei verbinden sich, weil sie nicht zwei verschiedene Dinge,

sondern zwei Seiten ein und desselben Dings sind. Eine Wahrnehmung vom Schrei ist zugleich eine

Wahrnehmung vom Zorn.

Das Schreien ist nicht ein zweiter Vorgang, ein bloß objektiver, sondern ein

„psychophysisches“ [...] Geschehen [...]. Demgemäß fasse ich also auf, nehme ich

„wahr“ mit dem Schreien des anderen seinen Zorn und so in jedem Fall. (XX/2, 104)

Das Zitat sagt klar, dass ich einen Anderen wahrnehmen kann, indem ich sein durch Mienenspiel

oder Gesten geäußertes Gefühl wahrnehme.

Dabei ist allerdings diese Wahrnehmung wenigstens eine Art von der Kundnehmung. Die

Kundnehung vollzieht sich jedoch nicht immer durch die Wahrnehmung schlechthin. Im letztes

Beispiel mag der Kundgebende Schrei mit sich einen rauen Ton oder ein harten Mienenspiel bringen.

Aber kundgebende Ausdrücke deuten nicht immer durch Ton oder Mienenspiel treu ein Erlebnis

vom Absender an. Vielmehr können sie oft folgenderweise untreu sein.

Ich und jedermann kann „sich“ aber auch „willkürlich äußern“, ebenso wie er Äußerungen in

seine Gewalt bringen und auch unterdrücken kann, so dass man ihm nicht ansieht, was „in

ihm vorgeht“. Er kann sich auch verstellen, er kann Freude „ausdrücken“, wo er keine

empfindet, und kann auch absichtlich ausdrücken in einer Weise, dass der andere auch diese

Absichtlichkeit versteht. (XX/2, 70)

Dem Zitat zufolge kann ein Kundgebender Zeichen „willkürlich“ gebrauchen. Das heißt, der

Gemütszustand eines Anderen, der offen an dessen Mienenspiel wahrgenommen wird, wird nun

verborgen. Gegenüber einem Lächeln im Gesicht eines Anderen, das dessen Freude nicht verbergen

15 In der erste Auflage der LU hat Husserl schon gesagt, dass der Hörende die Kundgabe […] wahrnehme (XIX/1, A34).

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kann, können die Worte „ich freue mich …“ unter der Herrschaft des Sprechers als Spiel, Lüge oder

Ironie dienen.

Die Möglichkeit, dass ein Anderer lügt, bleibt dann auf jeden Fall, weil kein von ihm

kundgegebenes Erlebnis mir unmittelbar mitgeteilt wird. Ich könnte eine solche unzulässige

Kundgebung zurückweisen und auf eine Mitteilung verzichten. Zumindest in der Untersuchung des

monologischen Ausdrucks wird das Kundgeben außer Acht gelassen.

Die Bewusstseinsvorkommnisse der Partner einer Wechselverständigung lassen vielerlei

Modifikationen zu, deren Studium sicher in verschiedener Hinsicht, in ethischer, ästhetischer,

sprachwissenschaftlicher und psychologischer Hinsicht wichtig ist, aber darum nicht schon

für die Zwecke einer phänomenologischen Klärung des logischen Bewusstseins. Zum

Beispiel, die Bewusstseinslagen des Lügners und Belogenen, des sich als Lügner Stellenden,

des Schauspielernden, des in scherzhaften Paradoxien sich Gefallenden und was dergleichen

mehr können wir außer Betracht lassen. (XX/2, 44)

Demnach liegt das Kundgeben außerhalb des Bereichs der LU, als „phänomenologische Klärung

des logischen Bewusstseins“. Diese Außenseiten wurden in der 6. Untersuchung C schon angedeutet,

als „außerlogische Bewusstseinssphären“ (XX/1, 68). Und Husserl hat unmittelbar vor dieser Stelle

mit Bleistift geschrieben, „und so wird man von hier aus sich die weiteren Horizonte der ganzen

Phänomenologie eröffnen können“ (XX/1, 68). Der 6. Untersuchung D gelingt es nun, durch eine

Erörterung des Kundgebens wirklich Horizonte zu öffnen.

Ungeachtet der eigentlichen Absicht der LU erforscht die 6. Untersuchung D, was diese

Mitteilung ermöglicht. Als ein Anhaltspunkt berührt sie eine mit einer Mitteilung verbundene

„Zumutung“. Sie sagt:

[…] dass sich das eigentümliche Gegenüber konstituiert zwischen zumutendem und

Zumutung verstehendem und beantwortendem Subjekt, zwischen mitteilendem und

Mitteilung verstehendem und eventuell übernehmendem Subjekt, wobei dann durch das

Medium der „Mitteilung“ der Bedeutung des mitteilenden Aktes auch weitere Zumutungen,

Wünsche, Wollungen usw. Übermittelt übermittelt sein können. (XX/2, 50)

Dem Zitat zufolge kann nicht nur die Bedeutung eines Urteils über Wünschen, sondern auch ein

Wünschen selbst mitgeteilt werden. Und sämtliches mitteilendes Ausdrücken wird, durch „das

eigentliche Gegenüber“ bestätigt, in dem ein Absender zumutet , und ein Empfänger auf die

Zumutung antwortet. Wir unterscheiden dann:

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(a) die Zumutung im Bedeuten

(b) die Zumutung im Bezeichnen

(c) die Zumutung als das Kundgeben16

(a) Die Zumutung im Bedeuten ist eine Zumutung, die sich im Sollen der formalen Gesetze seit

den Prolegomena17 bestätigt. Ein Absender eines Ausdrucks mutet einem Empfänger zu, dass ein

Empfänger demselben Sollen folgt wie dem Sollen der formalen Gesetze, denen er folgt. Demnach

heißt das Sollen, dem der Absender folgt, „zumutendes Sollen (XX/2, 93)“.

(b) Die Zumutung im Bezeichnen erklärt sich als das Entwickelte von (1). Für den Empfänger

des Ausdrucks entspricht das Verhältnis zwischen Bedeuten und Bezeichnen dem „Fortsetzen“ einer

Intention (XX/2, 204). Der Empfänger hat zuerst eine „signitive Intention“ (XX/2, 206), die sich auf

die Bedeutung des Ausdrucks richtet. Zweitens hat er eine „thematische Intention“ (XX/2, 205), d. h.

eine durch die Bedeutung auf einen Gegenstand gerichtete Intention. Die signitive Intention wird

dann einmal mit „Bedeuten“ erfüllt (XX/2, 196). Und die thematische Intention wird weiter erfüllt,

indem Bezeichnen „anschaulich“ wird (XX/2, 205). Außerdem heißt die Intention auch

„Tendenz“ oder „Sollenstendenz“, sofern sie zur Erfüllung als Zweck tendiert18 (XX/2, 146, 182).

Hier entsteht also durch das zumutende Sollen in (a), „Du magst mit mir ein Bedeutetes teilen“, ein

neu zumutendes Sollen, „Du magst mit mir ein Bezeichnetes teilen“. Diese Zumutung erfüllt sich,

indem ein Empfänger nicht nur eine Bedeutung eines Satzes „versteht“, sondern auch über einen

durch sie bezeichneten Gegenstand „miturteilt“ (XX/2, 43).

(c) Die Zumutung als das Kundgeben erfüllt sich nicht mit dem Teilen des Mitgeteilten. Denn

wir haben schon gesagt, dass ein auf eine Zumutung Antwortender mit einem Absender kein

kundgegebenes Erlebnis teilen kann (siehe 2.3). Das bedeutet, ein Empfänger eines Kundgebens

muss in einer anderen Weise als durch ein Mit-Absender-Teilen auf eine Zumutung antworten. Die

Antwortstruktur deutet sich in der Analyse des Befehlssatzes folgenderweise an:

Das durch einen Befehlssatz ausgedrückte „Bitten“ (XX/2, 57) ist eine Art des Wünschens. So

kann z. B. der Befehlssatz „Ich bitte aufzumachen“ nicht nur als ein eine Bedeutung mitteilender

16 Wie wir schon in Abschnitt 2.3 gesehen haben, ist Kundgeben, das nur in Mitteilung entsteht, in sich selbst eine Art vom Zumuten. Bedeuten und Bezeichnen können aber nicht in einsamer Rede, sondern zuerst in Mitteilung die Zumutung mit sich bringen. Wir unterscheiden (a) (b) von (c). 17 Die Prolegomena sagen, dass „wer den Anspruch erhebt, richtig zu urteilen, das heißt, das Wahre als wahr, das Falsche als falsch gelten zu lassen, so urteilen muss, wie dieses [logische] Gesetz es vorschreibt“ (XVIII. A89). Demzufolge gelten die formalen Gesetze (z. B. der Satz vom Widerspruch) für uns als „Normen“, die unsere psychologische Tätigkeit verbinden (XVIII. A162-163). Diese Verbindlichkeit drückt sich als ein „sollen“ aus, das mit „müssen“ oder „dürfen“ austauchbar ist (XVIII. A42). 18 Dass in dieser Weise das Wort „Intention” in den einigen Nachlassen zur 6. Untersuchung die Zweideutigkeit von „Bewußtsein von etwas“ und „Tendenz“ hat, hat schon Melle hingewiesen (Melle 1999, S. 176).

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Ausdruck, sondern auch als ein Wünschen kundgebender Ausdruck funktionieren. Insbesondere hat

das Bitten den Charakter, dass es „praktische Intentionen auf entsprechende antwortende Akte“ oder

„sich an das Gegenüber wendende Zumutungen“ hat (XX/2, 57). Soll ich denn auf diese Zumutung

antworten? Ohne Frage soll ich die Tür aufmachen. Ich mag freilich nicht aufmachen, wenn ich

irgendeine Gefahr bemerke oder sich widersetzlich zeige. Manchmal aber mache ich auf, auch wenn

ich mit dem Gegenüber kein Wünschen teilen kann. Eine solche Antwort ist auch eine Art, einem

zumutenden Sollen zu folgen. Der folgenden Randbemerkung zufolge ist das Sollen mit Kundgeben

doch verschieden von dem Sollen der formalen Gesetze.

Es ist unmöglich, das Verhältnis von Ausdruck und Ausgedrücktem, von Zeichen überhaupt

und Bezeichnetem auf kommunikative Funktionen zu reduzieren und aus ihnen intentional

entspringen <zu> lassen. Vielmehr scheidet sich das innere Verhältnis von Zeichen und

Bezeichnetem, das eventuell der Kommunikation dient, von dieser selbst. Und das Sollen der

sich adressierenden Zumutung [...] hat nichts zu tun mit der Sollens-„tendenz“ des

Übergangs von Zeichen zu Bezeichnetem und mit der Einheitsform, die Zeichen und

Bedeutung wie „Leib“ und „Seele“ verbindet. (XX/2, 74-75)

Einerseits wird, wie das Zitat besagt, die Sollenstendenz von Bedeuten und Bezeichnen in der

der Kommunikation (Miteinanderteilen) vorausgehenden einsamen Rede durch das Sollen von

formalen Gesetzen erklärt. Andererseits ermöglicht das Kundgeben durch „das Sollen der sich

adressierenden Zumutung“ die Mitteilung selbst, indem das Kundnehmen nach dem Sollen fördert.

Aber die Möglichkeit ist durch keine formalen Gesetze festgestellt. Das Miteinanderteilen, das sich

auf eine solche schwache Möglichkeit stützt, ist nur ein „eventuell“ zu der einsamen Rede

Hinzugefügtes.

Wir könnten dieses Sollen auf den „Anspruch“ in der Levinasschen Ethik beziehen, der „ von

Anderen in einem Von-Angesicht zu-Angesicht ausgeht19.“ Nach Tengelyi ist jedoch eine Erfahrung

solches Anspruchs nur „eine völlig eigentümliche Ausdruckserfahrung“, d.i. „die Erfahrung fremden

Sinnesausdrucks“, und sie soll sich unter der „Erfahrung des Ausdrucksereignisses

überhaupt“ verstehen20. So wir muss dann erörtern, wie in dem Ausdrucksereignis das Kundgeben in

der LU fungiert. In diesem Aufsatz können wir nicht mehr die Frage behandeln, aber wenigstens

können wir hier bemerken, dass das Kundgeben und das Ausdrucksereignis, das zu Ausdrücken des

19 Tengelyi 2007, S. 222-223 20 A. a. O., S. 225

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wilden Sinnes beiträgt, gleich sind, soweit beide von der Initiative der „Sinngebung durch das

intentionale Bewußtsein21“ abweichen.

4. Schluss

Die Hauptfrage des Aufsatzes war: Wie ändert sich in dem Prozess der Umarbeitung der

LU die Rolle der einsamen Rede in Erklärung des Verhältnisses zu Anderen? Auf der

Grundlage unserer Untersuchungen beantworten wir diese Frage wie folgt:

In der ersten Auflage der LU spielt die einsame Rede eine Rolle, die sich nur auf das Bedeuten

richtet, um zu erklären, wie sich eine allgemeine Bedeutung in einem einzelnen Akt ausdrückt. Dann

werden Kundgeben und Bezeichnen durch abstrahierende Reflexion außer Acht gelassen

(1. Abschnitt). In dem Prozess der ersten Umarbeitung in der 6. Untersuchung C ändert sich jedoch

der nichtbedeutungstragende Akt, der sich dem zu reflektierenden bedeutungstragenden Akt

gegenüberstellt, zum zumutenden Akt ändert (2. Abschnitt). Nach der zweiten Umarbeitung in der 6.

Untersuchung D hat besonders das Kundgeben als eine Art vom zumutenden Akt die

Eigentümlichkeit, den Übergang von der einsamen Rede zur Mitteilung zu ermöglichen, indem es

ein eigentümliches Sollen auferlegt (3. Abschnitt). In der Erklärung spielt die einsame Rede eine von

der ersten Auflage abweichende Rolle. Die einsame Rede ist nicht etwas, was nach der

Abstraktion von dem Verhältnis mit einem Anderen (ein Gegenüber bei einer Mitteilung)

übrigbleibt, sondern sie wird ein Ausgangspunkt, von dem an wir weiter fragen müssen, wie

ein Subjekt sich mit einem anderen Subjekt verhält. Von der einsamen Rede ausgehend bemerkt

Husserl, dass die Mitteilung sich nur auf ein schwaches Sollen stützt. In diesem Sinne ist eine

„Einsamkeit“, die wir am Anfang des Aufsatzes berührten, mit der philosophischen einsamen Rede

verknüpft.

Nach dem Hinweis von Hamauzu untersucht das Manuskript in Zur Phänomenologie der

Intersubjektivität „die Bedingung der Möglichkeit, Dialog als sprachliche Mitteilung zu stützen“.

Und diese Bedingung ist, so Hamauzu, „Mitverstehen der Absicht“. Das Problem ist dabei die

Absicht des Anderen, der ein Lügner sein kann.. Das Problem, auf das LU in den Umarbeitungen

stieß – warum ein Subjekt nicht mit der einsamen Rede zufrieden ist und weiter mit Anderen einen

Dialog führen oder Mitteilungen austauschen kann – wird in die spätere Theorie der

Intersubjektivität übernommen22.

21 A. a. O., S. 224 22 Allerdings gibt es ein Abbruch zwischen der LU und spätere Intersubjektivitätstheorie, die sich nicht nur auf Sprache, sondern auch auf Zeitbewusstsein bezieht. So man kann den Abbruch betonen und durch eine Betrachtung des Zeitbewusstseins eine Möglichkeit des Dialogs erklären. Z. B. Waldenfels sagt, dass „lebendige Gegenwart“ in der spätere Zeittheorie eine „Offenheit“ oder „Gleichursprünglichkeit“ von Ich und Anderen zeigt. (Waldenfels 1971, S. 66) Die monologische Form in Husserls Phänomenologie verändert sich dann zu der dialogischen Form, d. h. „Ich für Andern.“ (A. a. O., S. 133-134)

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(Suzuki TAKASHI, ein Doktorand im ersten Studienjahr an der Kyoto Universität

/ a Research Fellow of Japan Society for the Promotion of Science)

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Eine Untersuchung der „einsamen Rede“ in Husserls Logische Untersuchungen April 14, 2014 die Übersetzung vom japanischen Aufsatz, der in der Husserl Studies in Japan No. 11, 2014. Takashi Suzuki

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n Anhang 1: Zeittafel zu Logische Untersuchungen

Die folgende Zeittafel ist nach den Einleitungen der Husserliana XX/1 und XX/2 von U. Melle,

und seinem Aufsatz 2002 2002 verfasst worden.

1900 Die erste Auflage des ersten Bandes von LU erscheint.

1901 Die erste Auflage des zweiten Bandes von LU erscheint.

1911 Plan zur zweiten Auflage von LU

1912 Unterbrechung des Plans und Verfassung von Ideen I ( April 1913)

04.1913 Ideen I erscheint im 1. Band des „Jahrbuchs für Philosophie und

Phänomenologische Forschung“.

Erneuter Beginn des Plans zur zweiten Auflage von LU

07.1913 Die zweite Auflage der Prolegomena und 1-5. Untersuchungen wird gedruckt

Die zweite Auflage der 1-4. Kapitel der 6. Untersuchung wird gedruckt

08.1913 Die zweite Auflage des 5 Kapitels der 6. Untersuchung wird verfasst XX/1

09.191 Die Vorrede für zweite Auflage der LU wird verfasst

10.1913 Die zweite Auflage der Prolegomena und die 1.-5. Untersuchung erscheinen

Zwischen Oktober und Dezember 1913 gibt Husserl auf, eine Fortsetzung der

Druckprobe zu verfassen, und plant eine zweite Umarbeitung zur 6.

Untersuchung. Dafür benutzt er Untersuchungen aus den Jahren 1902 bis 1910.

12.1913 Die Verfassung des größten Teils der Nachlasse zur zweiten Umarbeitung der 6.

Untersuchung beginnt (bis Sommer 1914)

Sommer 1914 Unterbrechung der zweiten Umarbeitung wegen des ersten Weltkriegs

1921 Die zweite Auflage der 6. Untersuchung erscheint (keine vollständige

Umarbeitung, sondern kleine Verbesserung der ersten Auflage)

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n Anhang 2: Vergleich der 6. Untersuchung A und C

Nach der 6. Untersuchung A in der ersten Auflage (1901) wurde die 6. Untersuchung C erst in

der ersten Umarbeitung (Sommer 1913) verfasst. In Untersuchung C entwirft der Text Nr. 1 (nach

der Bezifferung in XX/1) eine Verbesserung von Untersuchung A und verzichtet auf §13. Die

Texte Nr. 2-4 fangen wieder mit §1 an. Diesmal handelt es sich nicht um eine kleine Verbesserung,

sondern um eine große Umarbeitung. Wir vergleichen also diese Texte Nr. 2-4 der Untersuchung

C mit Untersuchung A. Dabei wird klar, dass während Untersuchung C eine große Umarbeitung

entwirft, sie mit Blick auf die Abfolge der Kapitel und Paragraphen der Untersuchung A folgt.

Die 6. Untersuchung D (größtenteils von Dezember 1913 bis Sommer 1914 angefertigt) ist

fragmentarisch, und die 6. Untersuchung B in der zweiten Auflage (1921) stellt eine kleine

Verbesserung der Untersuchung A dar (die Verbesserung ist jedoch nicht identisch mit dem Text

Nr. 1 in Untersuchung C). Deshalb können wir sie nicht in die Liste aufnehmen.

1. Kapitel A: Bedeutungsintention und Bedeutungserfüllung

C: unbekannt

A C Anmerkung

Einleitung Der Text Nr. 1 in Untersuchung C hat eine ungefähr

gleiche Einleitung wie Untersuchung A, Text Nr. 2 hat

jedoch keine Einleitung.

Vorbemerkung Parenthese in der C

§1 §1 Der 3. Absatz in Untersuchung A teilt sich in

Untersuchung C in zwei Absätze mit stark abgeändertem

Inhalt.

§2 §2 Änderung des Titels. Der 1. und 2. Absatz in

Untersuchung A teilen sich in Untersuchung C in drei

Absätze, und ihre Inhalte wurden geändert.

§3 §3 Veränderung des Titels. Der Inhalt des 4. Absatzes ist fast

neu.

§4 §4 Der Inhalt des 6. Absatzes ist fast neu. Darin ist auch der

Inhalt von §5 der Untersuchung A eingeschlossen.

§5 §5 Der Titel ist unbekannt in Untersuchung C. Der Inhalt

wurde stark geändert.

§6-13 §6 Der Titel ist unbekannt in Untersuchung C. Der Inhalt

wurde stark geändert.

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2. Kapitel A und C: Indirekte Charakteristik der objektivierenden Intentionen und ihrer wesentlichen

Abarten durch die Unterschiede der Erfüllungssynthesen

A C Anmerkung

§14 Kein Nachlass in XX/1

§15 Kein Nachlass in XX/1

§15a §15 XX/1 nimmt nur den Inhalt in der 2. Hälfte des 2. Absatzes auf. Und der

Inhalt des 4. Absatzes ist in Untersuchung C eingeschlossen.

§16-19 Hinzufügung in Untersuchung C.

3. Kapitel A: Zur Phänomenologie der Erkenntnisstufen

C: Zur Phänomenologie der Objektivations- und Erkenntnisstufen

A C Anmerkung

§16 §20 Die Erklärung des Beispiels im 5. Absatz in Untersuchung A ist

ausführlicher in Untersuchung C.

§17 §21 Fast keine Änderung

§18 §22 Der Titel wurde leicht geändert. Der 3. Absatz unterteilt sich in

Untersuchung C in drei Absätze, und der Inhalt wurde geändert.

§19 §23 Fast keine Änderung

§20 §24 Der Titel wurde leicht geändert. Der 1. und 2. Absatz korrespondiert mit

dem 1.und 4. Absatz, sonstige Absätze sind nicht gleich.

§21-24 §25-30 Der Aufbau und der Inhalt wurden stark geändert.

§25 §31 Der 4. bis 8. Absatz der Untersuchung A ist nicht in Untersuchung C

eingeschlossen. Stattdessen beinhaltet Untersuchung C einen Zusatz.

§26-29 §32-45 Der Aufbau und der Inhalt wurden stark abgeändert.

4. Kapitel A: Verträglichkeit und Unverträglichkeit

C: Möglichkeit und Möglichkeitsbewusstsein

A C Anmerkung

§30 §46 Der Titel und der Aufbau sind fast gleich, der Inhalt wurde jedoch geändert.

§31 §47 Der Titel wurde leicht geändert. Der 4. bis 7. Absatz kommt hinzu.

§32-35 §48-55 Der Aufbau und Inhalt wurden stark abgeändert. Herausgeber Melle

unterteilt den langen §55 der Untersuchung C in §55-57.

5. Kapitel A: Das Ideal der Adäquation. Evidenz und Wahrheit

C: Evidenz und Wahrheit

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§36 Keine Einteilung Einleitung für das 5. Kapitel. Der Inhalt wurde stark geändert.

§37-39 Keine Einteilung Herausgeber Melle unterteilt den Inhalt in Untersuchung C in

§59-61. Untersuchung C bricht bei §61 ab.

Untersuchung A setzt sich bis zum 9. Kapitel fort, Untersuchung C bricht hier jedoch ab.