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Dr. Christopher Hermann,Studienkreis Regulierung europäischer Gesundheitsmärkte, 29.06.2009
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Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte 29.06.2009 in Königswinter/Bonn
Dr. Christopher HermannStellv. Vorsitzender des Vorstandes
AOK Baden-WürttembergLeiter AG "Arzneimittelrabatte, Preisverhandlungen Sonderprodukte"
In der Regel wirksame Sicherung gegen Höchstpreisewirken selbst bei Vielzahl von Wettbewerbern langsamorientieren sich an bestehender Preisverteilung und dienen als
Preisorientierungshilfe für pharm. Unternehmen: keine Motivation zur Unterschreitung Festbetrag bzw. Zuzahlungspreislinie
sind im für Preiswettbewerb offenen, patentfreien Markt den Rabattverträgen wirtschaftlich unterlegen
Dr. Christopher Hermann,Studienkreis Regulierung europäischer Gesundheitsmärkte, 29.06.2009
Ermöglichen Zuzahlungsvorteil Versicherte nach § 31 Abs. 3 Satz 5 SGB V
wirken unmittelbarErreichen ausgeschrieben durch Geheimwettbewerb
maximale Wirtschaftlichkeit losgelöst von bestehenden Preisen
Entfalten stärkste Wirkung im patentfreien, preisaktiven Markt
Preisverantwortung weg vom Arzt, Vorteil Wirtschaftlichkeits-prüfung
Dr. Christopher Hermann,Studienkreis Regulierung europäischer Gesundheitsmärkte, 29.06.2009
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Rabattverträge: Auswirkungen auf Versicherte
§ 31 Abs. 2 S. 2: Krankenkasse übernimmt vollen Apothekenverkaufspreis (> Festbetrag), refinanziert durch Rabattvereinbarung (S. 3); keine Aufzahlung für Versicherte
§ 31 Abs. 3 S. 4: wenn AEP inkl. MWSt. mind. 30% unter Festbetrag: Möglichkeit zur Zuzahlungsbefreiung durch SpiBu (wenn hieraus Einsparungen zu erwarten) + S. 5: Zuzahlungsermäßigung auf 50% oder Zuzahlungsbefreiung durch KK bei Rabattvertragsabschluss (wenn hieraus Einsparungen zu erwarten)
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3. Zukunftsszenario II-mittelfristig-
Perspektiven 2011 ff.
Austauschfähiger Markt (Generika, patentfreieOriginale): Übergang zu obligatorischem KiP-SystemWegfall Festbeträge insoweit
Nicht festbetragsfähiger innovativer patentgeschützter AM-Markt: K-N-Bewertung (§§ 35 b, 91 II a SGB V); kassenspezifische Versorgungsverträge mit pharma-zeutischen Unternehmen im Rahmen von Selektiv-verträgen (§§ 73 b, c, 140 a ff. SGB V)
Dr. Christopher Hermann,Studienkreis Regulierung europäischer Gesundheitsmärkte, 29.06.2009
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Vielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit.
Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte 29.06.2009 in Königswinter/Bonn
Dr. Christopher Hermann
Stellv. Vorsitzender des VorstandesAOK Baden-Württemberg