Disclaimer • Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) • Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen zur BMU-Kommunalrichtlinie • Die Informationen sind nach besten Wissen zusammen gestellt; für etwaige Fehler kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; insbesondere bei der Präsentation der Folien durch Dritte • Die Informationen können ggf. nicht mehr aktuell sein (Stand: 01.11.2018) • Der Foliensatz basiert auf einer noch vorläufigen Version der ab 01.01.2019 gültigen Kommunalrichtlinie; förderrechtlich maßgebend ist die Version, die im Bundesanzeiger in Kürze veröffentlicht wird sowie die ergänzenden Hinweisblätter, die voraussichtlich im November 2018 erscheinen werden • Aktuelle Informationen unter: www.klimaschutz.de/förderung • Individuelle Fragenklärung bitte mit SK:KK und PtJ
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Disclaimer - SHGT · • Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen zur BMU-Kommunalrichtlinie ... Maßnahmenkatalog, Empfehlung für ein geeignetes
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Disclaimer
• Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
• Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen zur BMU-Kommunalrichtlinie
• Die Informationen sind nach besten Wissen zusammen gestellt; für etwaige Fehler kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; insbesondere bei der Präsentation der Folien durch Dritte
• Die Informationen können ggf. nicht mehr aktuell sein (Stand: 01.11.2018)
• Der Foliensatz basiert auf einer noch vorläufigen Version der ab 01.01.2019 gültigen Kommunalrichtlinie; förderrechtlich maßgebend ist die Version, die im Bundesanzeiger in Kürze veröffentlicht wird sowie die ergänzenden Hinweisblätter, die voraussichtlich im November 2018 erscheinen werden
Kommunalrichtlinie 2019 – Was bleibt, was ist neu Antragsteller
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• Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse • Unternehmen mit mind. 25% kommunaler
Beteiligung • Kindertagesstätten und Schulen • Hochschulen • Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen • Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe • Kulturelle Einrichtungen • Sportvereine • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Alte Bekannte, neue Details
• Jugendwerkstätten • Fachkundige externe Dienstleister_innen • Netzwerkmanager_innen • Aufgabenträger des ÖPNV • Öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsverbände • Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
Neue Bekannte
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen
Unternehmen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
Kitas, Schulen und Hochschulen
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Jugendwerkstätten
Religionsgemeinschaften
Antragsberechtigt für alle Förderschwerpunkte sind
Netzwerkmanager_innen und fachkundige externe Dienstleister_innen
Aufgabenträger des ÖPNV
Antragsberechtigt für ausgewählte Förderschwerpunkte sind
Finanzschwache Kommunen können von erhöhten Förderquoten profitieren, wenn sie
Kommunalrichtlinie – Finanzschwache Kommunen
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nach Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben und das Konzept nachweisen
wenn das Landesrecht kein Haushaltssicherungskonzept vorsieht, Nachweis über Fehlbeträge in den vergangenen zwei Haushaltsjahren sowie Fehlbedarfe aus dem aktuellen und den folgenden zwei Haushaltsjahren
Bestätigung der entsprechenden Haushaltslage durch die Kommunalaufsicht!
Implementierung eines Energiemanagement- systems mit Unterstützung eines externen Dienstleisters bei Aufbau und Betrieb
Voraussetzung ist
ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers über den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagementsystems
Implementierung von Umweltmanagementsystemen durch die Beauftragung von externen Dienstleistern
Zuwendungsfähig sind
• Vergütungen für fachkundige externe Dienstleister
• Bis zu 20 Beratungstage im Bewilligungszeitraum
• Durchführung externer Begutachtung durch einen staatlich zugelassen Umweltgutachter
• Erstzertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung
Voraussetzung ist
der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zum Aufbau eines Umweltmanage-mentsystems und Zertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung Nr. 1221/2009 innerhalb des Bewilligungszeitraums.
31 *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Energiesparmodelle für Schulen und Kitas
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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiesparmodelle für Schulen und Kitas
Was wird gefördert?
Einführung von Energiesparmodellen, die Nutzer_innen sowie Träger zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren
Mögliche Modelle:
• Prämiensystem mit prozentualer Beteiligung (fifty-fifty)
• Prämiensystem mit Unterstützung der Nutzeraktivitäten (Aktivitätsprämiensystem)
• Vergleichbare Aktivierungs- und Prämiensysteme
Zuwendungsfähig sind
• Sach- und Personalausgaben für zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal oder die Vergütung für fachkundige externe Dienstleister
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Im Umfang bis max. 5.000 €
Voraussetzung ist
der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zur Realisierung von Energiesparmodellen.
Innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums
Zuwendungsfähig sind
• Sachausgaben für die pädagogische Arbeit im Rahmen des Klimaschutzes • Sachausgaben für sog. Energieteams (Nutzer_innen der jeweiligen Einrichtung) • geringinvestive Maßnahmen • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstags im Umfang von max. 1.000 € pro betreuter Einrichtung
Unterrichtsmodule von Dritten Bastelbedarf, Poster, Infotafeln, Schaukästen Klimamesskiste, Experimentiersets Puzzles, Karten- und Internetspiele Demonstrationsmaterial (z.B. Solarkocher) Ausstattung Gärten oder Pflanzwände
Aufbau, Betrieb und Begleitung eines Netzwerks mit mind. sechs Teilnehmern durch ein qualifiziertes Netzwerkmanagement
Zuwendungsfähig sind
• Vergütungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Netzwerkteams und für externe Dienstleister (inhaltliche Beratung, Unterstützung bei der Moderation)
• Sachausgaben für
• Vorbereitung und Abschluss von Verträgen
• Aufbau einer elektronischen Netzwerkplattform
• Auftakt- und Abschlussveranstaltungen
• Netzwerktreffen im Dreimonatsrhythmus
• Berichterstellung
• Ausgaben für externe Experten bei Netzwerktreffen sowie Weiterbildung und Schulung der Teilnehmenden
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Kurz & knapp • Förderquote 60 % • im ersten Förderjahr max. 20.000 € /
Teilnehmer, in den Folgejahren max. 10.000 € / Teilnehmer
• Bewilligungszeitraum 36 Monate
Die Förderung der Netzwerkphase kann unabhängig von der Gewinnungsphase erfolgen.
• Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager_innen mit Hilfe von externen Dienstleitern in den Bereichen:
• Integrierter Klimaschutz
• Klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung
• Klimafreundliche Mobilität
• Konzepte zeigen auf: Kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von THG-Emissionen
• Konzepte umfassen: Energie- und THG-Bilanz, Potenzialanalyse, Minderungsziele, Maßnahmenkatalog, Empfehlung für ein geeignetes Controlling- und Managementinstrument
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• Vorlage Konzept beim Projektträger: Spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums
• Initiierung der Umsetzung erster Maßnahmen im Erstvorhaben
• Sachausgaben für Konzepterstellung (max. 5.000 €)
• Personalausgaben bei zusätzliche geschaffener Stelle
• Vergütungen für fachkundige externer Dienstleister (Erstellung THG-Bilanz, Berechnung Potenziale und Szenarien sowie Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr)
• Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max. 10.000 €)
• Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu sechs Tage pro Vorhaben, 5 Tage pro Jahr für Vernetzungstreffen, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Max. 5.000 €
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Übergangsregelung für Klimaschutzkonzepte und –teilkonzepte, die nicht älter als 36 Monate sind!
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept
Voraussetzungen sind
• ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sowie zum Aufbau eines Controllingsystems für den Klimaschutz
für das integrierte Konzept, 24 Monate für die Konzepte Wärmenutzung, Mobilität
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Anschlussvorhaben Zuwendungsfähig sind
• Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal
• Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister für die Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr
• Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max. 5.000 €)
• Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu neun Tage pro Vorhaben, Vernetzungstreffen, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen bis zu 5 Tage pro Jahr
• Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein
• erhöhte Förderquote (+ 5 %) für Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten und Sportstätten für Beleuchtung, Belüftung, Radabstellanlagen, Rechenzentren und weitere investive Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind
Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI
Fördergegenstände
müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben
Förderantrag
muss darstellen, inwieweit die Investitionskosten zu dem Ziel beitragen, den Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf 50 Euro / Tonne zu begrenzen
Hinweise für Antragsteller
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Beleuchtung
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Was wird gefördert?
• Umrüstung auf hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung
• Umrüstung auf hocheffiziente Lichtsignalanlagen
• Umrüstung auf hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
Zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung
Angebotene Car-Sharing-Dienstleistungen müssen die Vergabekriterien des Blauen Engel einhalten
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Was wird gefördert?
• Wegweisungssysteme für den Radverkehr im Alltag
• Lückenschluss im Radwegenetz
• Bau neuer Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege
• die Umgestaltung von Knotenpunkten und bestehenden Radwegen
• hocheffiziente Beleuchtung von Radwegen
• Errichtung von frei zugänglichen Radabstellanlagen, Fahrradparkhäusern, Abstellplätzen in Kfz-Parkhäuser
• technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen Wellen“ für Rad- und Fußverkehr an Ampeln (z.B. Hinweisschilder, Sensorik, technische Lösungen zur Erfassung und Kommunikation des Ampelphasen-Status an Nutzer)
Zuwendungsfähig sind • maßnahmenbezogene Ausgaben für Lieferung
und Leistungen durch Externe
• Technische Komponenten der Grünen Welle lt. Richtlinie
Voraussetzungen
• Vorgesehene Flächen und Grundstücke müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden
• Die vorgesehenen Flächen müssen die Voraussetzung für öffentlich genutzte Verkehrsfläche nach dem jeweiligen Straßengesetz erfüllen (Ausnahme: Fahrradparkhäuser)
• Für weitere Voraussetzungen für einzelne Fördermaßnahmen s. Richtlinie
Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Was wird gefördert? Anschaffung bzw. Nutzung von smarten (Big-Data-) Datenquellen mit Verkehrsbezug mit dem Ziel der Aufwertung und Bevorzugung des Umweltverbundes
Ziel ist die Veränderung des Modal Split weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu emissionsärmeren Verkehrsmodi
Zuwendungsfähig sind • Anschaffung bzw. kontinuierliche Nutzung von
smarten Verkehrsdaten (Rohdaten oder geeignete Auswertungsprodukte)
• Ex-post Datensätze oder Datensätze, die Informationen nahezu in Echtzeit liefern
Voraussetzung ist Nachweis einer Potenzialstudie, die diese Maßnahmen als förderlich für die Reduzierung der THG-Emissionen im Verkehr durch Verlagerung des Modal Splits ausweist
Antragsberechtigt sind • Alle Gruppen nach Nr. 3 der Richtlinie • Zusätzlich: Aufgabenträger des ÖPNV
Was wird gefördert? Dezentrale, zeitlich unbegrenzt zugängliche Übergabepunkte
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für
• die Errichtung befestigter Sammelplätze mit gebundener Decke und Erfassung des Niederschlagwassers
• die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal • Sachausgaben für Container und Brücken • begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis 10.000 €
Voraussetzungen sind • Schaffung eines festen Untergrunds • Baumaterial aus Sekundärrohstoffen (mind. 40 %) • Verwertung der Gartenabfälle als qualitätsgesicherter
Kompost • thermische Nutzung nur von Überschussholz
Was wird gefördert? • Vergärung bzw. Kaskadennutzung (Erzeugung von Biogas mit anschließender
Nachrotte bzw. stofflicher Nutzung der festen Gärreste) der in der Biotonne gesammelte Abfälle
• ggf. auch Nassfermentation
Zuwendungsfähig • Investition und Installation einer Anlage zur kontinuierlichen Trockenfermentation
sowie die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal (Anforderungen siehe Richtlinie)
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis 5.000 €
Voraussetzungen sind • Flächendeckende Biotonne mit Anschluss- und
Benutzungszwang vorhanden oder nachweislich geplant
• Installierte Leistung über 150 kW
• Weitere technische Voraussetzungen lt. Richtlinie und Hinweisblatt
Ziel Vermeidung von Methanemissionen aus stillgelegten Deponiekörpern, bei denen eine energetische Nachnutzung nicht mehr möglich ist
Was wird gefördert? Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie Kombinationen dieser Belüftungsverfahren
Zuwendungsfähig sind • Notwendige bauliche Maßnahmen im Bereich der Deponie • Technische Einrichtungen und Aggregate • Ertüchtigung der bestehenden Gasbrunnen bzw. Neubau • Mess- und Regelungstechnik
Voraussetzung ist • THG-Minderungspotenzial von mind. 50 % • Nachweis durch Potenzialstudie Siedlungs-
abfalldeponien (nicht älter als zwei Jahre)
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Kläranlagen
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Was wird gefördert? Investive Maßnahmen an Abwasseranlagen, die eine Klärschlammverwertung in einem Verbund aus mehreren kleinen Zulieferanlagen und einer zentralen Verwertungsanlage ermöglichen
Zuwendungsfähig • Maßnahmen an Abwasseranlagen der Größenklasse IV-V zur Annahme,
Weiterverarbeitung und Verwertung von Klärschlamm • Neubau von Vorklärbecken an Abwasseranlagen Größenklasse I-III, die bei geplanter
gemeinsamer Schlammverwertung eine verfahrenstechnische Umstellung ohne aerobe Schlammstabilisierung anstreben
Voraussetzungen sind • Abstand der Anlagen zur zentralen Anlage max. 50 km • Eingesparte THG-Emission übersteigen THG-Emission
Was wird gefördert? Energieeffiziente Erneuerung und Optimierung der Belüftungstechnik sowie Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung für höhere Gesamteffizienz
Zuwendungsfähig sind • Austausch bestehender Kompressoren durch hocheffiziente, regelbare Kompressoren • Anschaffung von Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Anpassung der
Drucklufterzeugung an eine geeignete Messgröße • Ausgaben für verfahrenstechnische Maßnahmen zur dauerhaften Senkung des
Druckluftbedarfs im Belebungsbecken • Umbau hocheffizienter Kompressoren für Wärmeauskopplung und Anbindung an
geeigneten Verbraucher
Voraussetzung ist • Potenzialstudie • Maßnahme trägt zur Zielerreichung gemäß
Richtlinie 2.6 Potenzialstudie bei
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Was wird gefördert • Ersatz wenig effizienter Pumpen und Motoren durch
hocheffiziente Geräte in Abwasseranlagen sowie in angeschlossenen Abwassernetzen
• Umbaumaßnahmen in angeschlossenen Abwasser- netzen zur Senkung des Energiebedarfs
Zuwendungsfähig sind • Energieeffiziente Motoren der Effizienzklasse IE4
• Drehzahlgeregelte Motoren der Effizienzklasse IE3
• Energieeffiziente Pumpen mit einem Energieeffizienzindex von EEI < 0,23
• Neu- und Umbaumaßnahmen im Abwassernetz zum Zweck des Rückbaus von Pumpen und Hebewerken
Voraussetzung ist • Potenzialstudie • Maßnahme trägt zur Zielerreichung gemäß
Voraussetzungen sind • Bislang keine oder aerobe Klärschlammfaulung • Methannutzung in KWK-Anlagen oder Einspeisung in eigene oder öffentliche Netze • Potenzialstudie • Maßnahme trägt zur Zielerreichung gemäß
Richtlinie 2.6 Potenzialstudie bei 71
Neubau einer Vorklärung und Umstellung auf Faulung
Was wird gefördert? Investitionen in die Modernisierung der Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Optimierungsdienstleistungen
Zuwendungsfähig sind • Neu- und Umbaumaßnahmen bei Wassergewinnung und –aufbereitung,
Reinwasserverteilung und Wasserspeicherung • Betriebsoptimierung durch qualifiziertes externes Fachpersonal • Anschaffung und Austausch von Pumpen, Ventilatoren, Motoren,
Frequenzumrichtern, Mess- und Regeltechnik
Voraussetzungen sind • Potenzialstudie Trinkwasser • Ziel: Senkung des spezifischen Energieverbrauchs pro m³ Trinkwasser um
min. 20% bei gleichbleibender Wasserqualität • Effizienzvorgaben-Einhaltung gemäß Ziffer 2.14.1
… finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ). Für ausgewählte Förderschwerpunkte besteht die Möglichkeit Online-Formulare zu nutzen: https://www.krl-online.de/ * * Hinweis: Nicht bei allen Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.
Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ)
Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September
Hinweise: Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach
Einreichen des Zuwendungsantrags ein ein Vergabeverfahren (inkl. Ausschreibung) darf erst nach Erhalt des
schriftlichen Zuwendungsbescheides beginnen
Antragstellung nur über:
Der Förderweg für Antragsteller
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Abbildung: BMUB (2016). Das Klima schützen, Kommunen fördern. Die Kommunalrichtlinie. S. 8f
Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)
Beratungsinitiative für kommunale Akteure im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Ziel: Umsetzung der Energiewende im ländlichen Raum
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Wir stehen Ihnen bei Informations- und Beratungsbedarf zur Seite: Alexandra Oboda und Wilm Feldt IB.SH Energieagentur Tel. 0431 9905-30 01 [email protected] www.schleswig-holstein.de/eki
SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken 3 50668 Köln Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Beratungshotline: 030 / 39001-170 [email protected] www.klimaschutz.de/kommunen
Dipl.-Geogr. Oliver Reif-Dietzel Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Tel.: 030 / 39001-177 Mail: [email protected]