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GEBARUNGSERGEBNISSE 2015
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NEUE WEGE
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Das vorläufige Gebarungsergebnis 2015 der Sozi-alversicherungsträger ergab Gesamteinnahmen inder Höhe von 58.210 Millionen Euro, denen Ge-samtausgaben in der Höhe von 58.307 MillionenEuro gegenüberstanden. Im Vergleich zum Jahre2014 ist bei den Gesamteinnahmen eine Steigerungum 3,1 %, bei den Gesamtausgaben eine Steige-rung um 3,4 % festzustellen. Tabelle 1 informiertüber das Gebarungsergebnis nach Versicherungsbe-reichen.Die Mittel der Sozialversicherung werden in ersterLinie durch Beiträge für Versicherte aufgebracht,
die im Jahre 2015 46.375 Millionen Euro betrugen.Soweit die Beiträge für Versicherte in der Pensions-versicherung nicht zur vollen Deckung der Ausga-ben ausreichen, besteht eine Ausfallhaftung desBundes. Der vom Bund zu leistende Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherung betrug im Jahre 2015 7.605 Millionen Euro.Weitere Mittel fließen den Sozialversicherungsträ-gern auch aus Kostenbeteiligungen der Versicher-ten, aus Leistungsersätzen wie z. B. Ersätze für Aus-gleichszulagen zu. Diese Einnahmen betrugen imJahre 2015 4.230 Millionen Euro.
Die österreichische Sozial-versicherung im Jahre 2015
1 Ab 2013 Finanzierungshaushalt (Allgemeine Gebarung) 2 Vorläufige Zahlen
Ambulante und stationäre Behandlung der Versicherten in eigenen Unfallkrankenhäusern, Rehabilitationszentren und Sonderkrankenanstalten
Ambulante und stationäre Behandlungder Versicherten in eigenen Rehabilitationszentren und Sonderkrankenanstalten
In Spitälern, die einem Landes-gesundheitsfonds angehören:
Sonstige: Bundesgesundheitsagentur:
Fixbetrag:
träger in keinem unmittelbaren Zusammenhang mitdem Bruttoinlandsprodukt oder dem Bundesbudgetstehen, so sind Vergleichsdaten – wie die Tabelle 2zeigt – dennoch informativ und beweisen die großeRolle der Sozialversicherung im Rahmen der zweitenEinkommensverteilung.Von den Gesamtausgaben der Sozialversicherungs-träger in der Höhe von 58.307 Millionen Euro ent-fielen 62,3 % auf Pensions- und Rentenleistungen.Insgesamt wurden hierfür 36.322 Millionen Euroaufgewendet; das ist um 2,1 % bzw. 753 MillionenEuro mehr als im Jahre 2014.Die Aufwendungen für die Spitäler betrugen 6.160Millionen Euro, um 194 Millionen Euro bzw. um 3,3 % mehr als im Jahre 2014. Die Sozialversiche-rung leistet in allen drei Versicherungszweigen einenBeitrag zur Spitalsfinanzierung. Die Krankenversi-cherung bezahlt für ambulante und stationäre Pflegesowohl an die Landesgesundheitsfonds jährlich einenPauschalbeitrag als auch für die Pflege in sonstigenSpitälern und ab 2001 einen Pauschalbeitrag an dieBundesgesundheitsagentur. Aber auch die Unfall-und Pensionsversicherung leisten durch den Betriebvon Unfallkrankenhäusern, Rehabilitationszentrenund Sonderkrankenanstalten einen wichtigen Beitragzur stationären Versorgung der österreichischen Be-völkerung.
Die Einnahmen der Sozialversicherung setzten sichsomit wie folgt zusammen:Beiträge für Versicherte 46.375 Mio. EuroAusfallhaftung des Bundes 7.605 Mio. EuroSonstige Einnahmen (Ersätze für Ausgleichszulagen, sonstige Leistungs-ersätze, Kostenbeteiligungen etc.) 4.230 Mio. EuroI n s g e s a m t 58.210 Mio. EuroVon den Gesamteinnahmen in der Höhe von 58,2 Mil-liarden Euro entfielen rund 3,9 Milliarden Euro aufTransferzahlungen innerhalb der Sozialversicherung,sodass die tatsächlichen Einnahmen der Sozialversi-cherungsträger rund 54,3 Milliarden Euro betrugen.Wenn auch die Einnahmen der Sozialversicherungs-
1 Wegen der Einführung von Sockelbeträgen bzw. der Erhöhung der Pensionen mit dem Verbraucherpreis bzw. mit Fixbeträgen sind dieausgewiesenen Prozentsätze für manche Jahre mit den Anpassungsfaktoren nicht ident.
2 Prognose WIFO, Dezember 2015
Eine detaillierte Darstellung der Einnahmen- undAusgabenentwicklung in den einzelnen Versiche-rungsbereichen ist dem jeweiligen Kapitel über dieGebarungsergebnisse zu entnehmen.
Anpassung der Renten und PensionenRenten, Pensionen und leistungsbezogene veränder-liche Werte werden jährlich mit dem Anpassungs-faktor vervielfacht, beitragsbezogene veränderlicheWerte mit der Aufwertungszahl.
Die Aufwertungszahl wird durch Teilung der durch-schnittlichen Beitragsgrundlage des zweitvorange-gangenen Kalenderjahres (Ausgangsjahr) durch diedurchschnittliche Beitragsgrundlage des drittvorange-gangenen Kalenderjahres (Vergleichsjahr) ermittelt. Ab dem Jahr 2006 sind zur Ermittlung der durch-schnittlichen Beitragsgrundlage eines Kalenderjahresdie in den Erfolgsrechnungen der Pensionsversiche-rungsträger nach dem ASVG, dem GSVG, demFSVG und dem BSVG ausgewiesenen Beiträge fürPflichtversicherte sowie die Beitragssätze und dieAnzahl der im Jahresdurchschnitt in der Pensions-versicherung pflichtversicherten Personen heranzu-ziehen. Der so errechnete Wert für die Aufwertungs-zahl 2016 beträgt 1,024.
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon-sumentenschutz hat für jedes Kalenderjahr den An-passungsfaktor unter Bedachtnahme auf den Richt-wert festzusetzen. Der Richtwert muss bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres durch die beim Bun-desministerium eingerichtete Kommission zur lang-fristigen Pensionssicherung berechnet werden. Die-ser Richtwert ist so festzusetzen, dass die Erhöhung
der Pensionen auf Grund der Anpassung mit demRichtwert der Erhöhung der Verbraucherpreise ent-spricht. Die Erhöhung der Verbraucherpreise ist aufGrund der durchschnittlichen Erhöhung in zwölfKalendermonaten bis zum Juli des Jahres, das demAnpassungsjahr vorangeht, zu ermitteln. Für denRichtwert des Jahres 2016 sind daher die Jahresin-flationsraten der Monate August 2014 bis Juli 2015heranzuziehen. Der so errechnete Richtwert für dasJahr 2016 beträgt 1,012.Der Bundesminister hat den Anpassungsfaktor für2015 in der Höhe des Richtwertes von 1,012 festge-legt.
Gemäß § 108h Abs.1 ASVG sind die Pensionen mitWirksamkeit ab dem 1. Jänner eines jeden Jahresmit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen.Die Festsetzung des Anpassungsfaktors in Höhe desRichtwertes bedeutet eine Erhöhung der Pensionenum 1,2 %.Einen Überblick über die Entwicklung der Pensions-
anpassung sowie der Erhöhung der Richtsätze für Alleinstehende seit dem Jahre 2005 gibt Tabelle 3.Aus Vergleichsgründen wird in dieser Tabelle auchdie Entwicklung der Verbraucherpreise angegeben.In den letzten 20 Jahren wurden die Pensionen um33,7 % erhöht und die Richtsätze für Ausgleichszu-lagen für Alleinstehende um 54 %. Im selben Zeit-raum ist der Index der Verbraucherpreise um 43,4 %gestiegen.
Im Jahresdurchschnitt 2015 betrug die Zahl derpensionsversicherten Personen (Versicherungsver-hältnisse) in der gesetzlichen Pensionsversicherung3.807.725, um 49.419 bzw. 1,3 % mehr als im Vorjahr; im Bereich der Pensionsversicherung derUnselbstständigen hat sich die Zahl um 39.773 bzw.1,2 % und im Bereich der Pensionsversicherung derSelbstständigen um 9.646 bzw. 1,7 % erhöht.Von den 3.807.725 Pensionsversicherungsverhält-
nissen beruhen 3.789.902 auf einer Pflichtversi-cherung und 17.823 auf einer freiwilligen Versi-cherung (Tabelle 4).
Um international konforme Statistiken zur Verfü-gung zu haben, wurde vom Bundesministerium fürArbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit Jän-ner 2011 die Erfassung der Invaliditäts-, Berufsun-fähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen da-hingehend geändert, dass diese nur mehr bis zumErreichen des Anfallsalters für die normale Alters-pension als solche zu zählen sind. Danach werdendie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbs-unfähigkeitspensionen, wie die vorzeitigen Alters-pensionen auch, in normale Alterspensionen umge-wandelt. Zu Vergleichszwecken wurden alle in die-sem Handbuch ausgewiesenen Pensionsständerückwirkend nach den geänderten Erfassungskriterienneu erstellt.
Im Dezember 2015 haben die Pensionsversicherungs-träger 2,305.356 Pensionen, um 5.393 bzw. 0,2 % weniger als ein Jahr zuvor, ausbezahlt.Eine Gliederung nach dem Wohnsitz der Pensionistenzeigt, dass von der Gesamtzahl der Pensionen2.030.884 an Personen ausbezahlt wurden, die denWohnsitz im Inland und 274.472 Pensionen an Per-sonen, die den Wohnsitz im Ausland hatten. Gegen-über dem Vorjahr verringerte sich die Zahl der „In-landspensionen” um 0,3 %, die Zahl der „Auslands-pensionen” erhöhte sich um 0,5 %.Über die Entwicklung der Zahl der aus der gesetzli-chen Pensionsversicherung ausbezahlten Pensionenseit dem Jahre 2005 – getrennt nach dem Geschlecht– informiert Tabelle 5.Von der Gesamtzahl der im Dezember 2015 im Standgeführten Pensionen entfielen 1.405.924 bzw. 61 %auf Frauen.Der hohe Frauenanteil ist vor allem auf die wesentlichhöhere Zahl von Witwenpensionen (412.183) im Ver-gleich zu den Witwerpensionen (44.183) zurückzu-führen. Aber auch bei den Alterspensionen überwie-gen die Frauen mit 56,4 %, da ihre Bezugsdauer we-gen des niedrigeren Pensionszugangsalters und vorallem wegen der höheren Lebenserwartung deutlichlänger ist, als die der Männer. Außerdem sind die Er-werbsquoten der Frauen in den letzten Jahrzehntendeutlich angestiegen, sodass immer mehr Frauen An-spruch auf eine Eigenpension erwerben.Die Gliederung der Pensionen nach Pensionsarten so-wie deren Veränderung gegenüber 2014, 2010 und2005 kann Tabelle 6 entnommen werden.In den letzten Jahren hat sich der Pensionsstand bei
den einzelnen Pensionsversicherungsträgern recht un-terschiedlich entwickelt. Die stärksten Zugänge anPensionen sind im Bereich der PVA-Angestellte zubeobachten. Darin spiegelt sich der steigende Anteilder Angestellten an der Zahl der Erwerbstätigen. Eingeringer Rückgang der Zahl der Pensionen ist bei derVersicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbausowie bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauernzu beobachten. Eine detaillierte Darstellung über dieEntwicklung der Pensionen bei den einzelnen Pensi-onsversicherungsträgern zeigt Tabelle 7. Die Pensi-onsbelastungsquote spiegelt die Relation zwischender Zahl der Pensionen und der Zahl der Pensions-versicherten (Versicherungsverhältnisse) wider. ImJahresdurchschnitt 2015 entfielen auf 1.000 Pensi-
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Alterspensionen21.631.037
Waisenpensionen 47.328Witwerpensionen 44.319
Witwenpensionen412.183
Invaliditäts-pensionen1170.489
Pensionen an Männer 899.432 905.297 869.736 796.148 Pensionen an Frauen 1.405.924 1.405.452 1.350.187 1.273.156
1 Inkl. Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitspensionen ab dem 60./65. Lebensjahr2 Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitspensionen vor dem 60./65. Lebensjahr
onsversicherte 606 Pensionen. Im Bereich der Pen-sionsversicherung der Unselbstständigen betrug die Belastungsquote 601 (2014: 609) und im Bereich der Pensionsversicherung der Selbstständigen 632(2014: 643).Die Entwicklung der Pensionsbelastungsquoten, ge-
trennt für die Bereiche der Pensionsversicherung derUnselbstständigen und der Pensionsversicherung derSelbstständigen, ist aus Tabelle 8 zu entnehmen.Die Relation zwischen der Zahl der Pensionen undder Zahl der Pensionsversicherten ist bei den ein-zelnen Pensionsversicherungsträgern unterschied-lich. So entfielen im Jahresdurchschnitt 2015 auf1.000 Pensionsversicherte bei derSozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 426 Pensionen,Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates 435 Pensionen,Pensionsversicherungsanstalt – Angestellte 444 Pensionen,Versicherungsanstalt fürEisenbahnen und Bergbau 773 Pensionen,Pensionsversicherungsanstalt –Arbeiter 828 Pensionen,Sozialversicherungsanstalt der Bauern 1.248 Pensionen.
pensionen entfielen 1.534.383 auf die normale Al-terspension und 96.654 auf vorzeitige Alterspensio-nen.Die Entwicklung des Standes der Alterspensionen,getrennt nach dem Geschlecht, ist den Tabellen10a und 10b zu entnehmen.Darüber hinaus wurden im Dezember 2015 an15.815 Männer eine Korridorpension und an 8.569Männer und 1.377 Frauen eine Schwerarbeitspensi-on ausbezahlt.
jahr ausschließlich auf eine Zunahme der Alters-pensionen zum gesetzlichen Anfallsalter (Männer:65, Frauen: 60) zurückzuführen ist. Die vorzeitigen Alterspensionen verringerten sichgegenüber dem Vorjahr um 14.333 bzw. 12,9 %,was auf die geänderten Anspruchsvoraussetzungen(stufenweise Anhebung der notwendigen Anzahlan Versicherungs- bzw. Beitragsmonaten) zur Er-langung einer vorzeitigen Alterspension bei langerVersicherungsdauer („Langzeitversicherte“) odereiner Korridorpension zurückzuführen ist. Im Zeitraum 2005 bis 2015 stieg die Zahl der Alterspensionen um 271.247, bei Männern um112.111 und bei Frauen um 159.136.Von den im Dezember 2015 ausbezahlten Alters-
Pensionen an Männer 710.569 706.299 655.659 598.458 Pensionen an Frauen 920.468 909.083 839.104 761.332
1 Inkl. Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitspensionen ab dem 60./65. Lebensjahr
Die Zahl der Pensionen aus dem Versicherungsfallder geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsun-fähigkeit betrug im Dezember 2015 170.489. Ge-genüber dem Vorjahr verringerte sich die Zahl derInvaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbs-unfähigkeitspensionen um 17.168 bzw. 9,1 %, wasauf gesetzliche Änderungen im Leistungsrecht der
Pensionsversicherung zurückzuführen ist (Tabelle 11).Ab 1. Jänner 2014 wurde mit dem Sozialrechtsän-derungsgesetz 2012 für Personen ab Geburtsjahr-gang 1964 die befristete Invaliditäts- bzw. Berufs-unfähigkeitspension abgeschafft. Stattdessen ge-bührt bei Vorliegen einer vorübergehenden Invali-dität (Berufsunfähigkeit) von mindestens sechsMonaten ein Rehabilitationsgeld aus der Kranken-versicherung bzw. ein Umschulungsgeld aus derArbeitslosenversicherung. Weiters wurde in derPensionsversicherung für diesen Personenkreis einRechtsanspruch auf medizinische Rehabilitationgeschaffen. Ein Anspruch auf Invaliditäts- bzw. Be-rufsunfähigkeitspension besteht nur mehr, wenn ei-ne berufliche Rehabilitation weder zweckmäßignoch zumutbar ist und Invalidität (Berufsunfähig-keit) voraussichtlich dauerhaft vorliegt.Für Geburtsjahrgänge bis 1963 bleibt die bisherigeRegelung bestehen.Im Jahre 2015 wurden 50.655 Anträge auf Zuerken-nung einer Invaliditäts(Berufs- bzw. Erwerbsunfä-higkeits)pension gestellt. Von diesen Anträgen ent-fielen 47.361 auf die Pensionsversicherung der Un-selbstständigen und 3.294 auf die Pensionsversiche-rung der Selbstständigen. Gegenüber dem Vorjahrverringerten sich die Anträge um 1.671 bzw. 3,2 %.Die Zuerkennung dieser Pensionsart unterliegtstrengen Kriterien. Ausschlaggebend sind Sachver-ständigengutachten von Ärzten. Im Jahre 2015 wur-den von den Pensionsversicherungsträgern ca. 60 %der Anträge abgelehnt. Nach den Erfahrungen derletzten Jahre bringt etwa die Hälfte der abgewiese-
nen Antragsteller eine Klage beim Sozialgericht ein.Ca. ein Fünftel ist dabei erfolgreich (zuerkennendesUrteil oder Vergleich).Im Jahre 2015 wurden 15.398 Invaliditäts(Berufs-bzw. Erwerbsunfähigkeits)pensionen zuerkannt.Dabei entfiel mehr als ein Drittel der Zuerkennun-gen auf männliche Arbeiter. Zwei Drittel des ge-samten Zuganges entfielen auf Männer.Betrachtet man die Pensionsneuzugänge an Inva-liditäts(Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits)pensio-nen des Jahres 2015 nach Krankheitsgruppen, solässt sich feststellen, dass an der Spitze Erkrankun-gen aus der Gruppe „Psychische und Verhaltensstö-rungen“ mit 32,8 % stehen, gefolgt von Krankheitendes „Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewe-bes“ mit 23,9 %, „Neubildungen“ mit 12,5 % und„Krankheiten des Kreislaufsystems“ mit 12 %.
Einen Überblick über die Entwicklung der Zahl derHinterbliebenenpensionen gibt Tabelle 12.Die Zahl der Witwenpensionen betrug im Dezem-ber 2015 412.183 und die Zahl der Witwerpensio-nen 44.319. Der Höchststand an Witwenpensionenwurde im Jahre 1986 mit 458.250 erreicht.
Der Pensionsstand darf nicht gleichgesetzt werdenmit der Zahl der Pensionisten, denn das geltendePensionsversicherungsrecht gestattet die Kumulie-rung mehrerer Pensionen.Der Hauptverband der österreichischen Sozialver-
Pensionsversicherung der Unselbstständigen 418.953 421.740 426.983 427.345 Pensionsversicherung der Selbstständigen 84.877 85.970 88.746 93.838
Pensionen an Männer 120.946 131.124 147.318 132.637 Pensionen an Frauen 49.543 56.533 62.113 55.694
Pensionsversicherung der Unselbstständigen 149.420 164.356 183.924 165.409 Pensionsversicherung der Selbstständigen 21.069 23.301 25.507 22.922 1 Inkl. Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitspensionen ab dem 60./65. Lebensjahr
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1. Bezug einer zwischenstaatlichen TeilleistungFür den Bereich der Pensionsversicherung werdendie in einem Vertragsstaat zurückgelegten Versiche-rungszeiten für den Erwerb und die Aufrechterhal-tung von Leistungsansprüchen berücksichtigt. Wer-den demzufolge in einem anderen Vertragsstaat Ver-sicherungszeiten erworben, kommt es zur Berech-nung von Teilpensionen, deren Höhe sich nach demAusmaß der in dem jeweiligen Vertragsstaat zurück-gelegten Versicherungszeiten berechnet (Pro-rata-temporis-Methode). Die seitens der österreichischenPensionsversicherung zu leistende zwischenstaatli-che Teilleistung richtet sich also danach, wie vieleVersicherungszeiten im Inland erworben wordensind. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ei-nen Inländer handelt, der im Ausland Zeiten erwor-ben hat, oder etwa um einen Gastarbeiter aus einemVertragsstaat wie der Türkei oder Jugoslawien bzw.dessen Nachfolgestaaten, der Versicherungszeitensowohl in Österreich als auch in seinem Herkunfts-land erworben hat. Die Berechnung dieser zwi-schenstaatlichen Teilleistung ist auch unabhängigdavon, ob die Pension im Inland anfällt oder an ei-nen Pensionisten mit Wohnsitz im Ausland über-wiesen wird. Diese Teilleistungen sind natürlich be-tragsmäßig deutlich geringer als Vollpensionen unddrücken die Durchschnittspensionen um etwa zehnProzent. Tabelle 14 informiert über Anzahl unddurchschnittliche Höhe der zwischenstaatlichenTeilleistungen in der Pensionsversicherung.
2. Bezug einer weiteren PensionsleistungDurch den Bezug einer Eigenpension (Alterspensi-on oder Invaliditätspension) und einer Hinterblie-benenpension erhöht sich zwar die gesamte Pensi-onsleistung für den einzelnen Pensionsbezieher, daes sich aber um keine personenbezogene Statistikhandelt, sondern um die Gesamtzahl der Pensionen,
sicherungsträger hat das Ausmaß dieser Kumulie-rung verschiedener Pensionsleistungen durch eineAuswertung aus der Versicherungsdatei zum Stich-tag 1. Juli 2015 für den Bereich der gesetzlichenPensionsversicherung ermittelt (Tabelle 13).Einem Pensionsstand von 2.337.373 standen zumStichtag 2.079.712 Pensionsbezieher gegenüber.257.071 Personen bezogen zwei oder mehrere Pen-sionen. Die Zahl der Pensionen war um 12,4 % hö-her als die Zahl der Pensionsbezieher.Eine Gliederung nach dem Geschlecht zeigt, dassin erster Linie Frauen gleichzeitig zwei oder meh-rere Pensionen beziehen. Von 418.569 Bezieherin-nen einer Witwenpension erhielten 203.852 nur ei-ne Witwenpension (48,7 %). 214.717 (51,3 %) Be-zieherinnen einer Witwenpension erhielten eineweitere Pension (meist eine Eigenpension).
Die Höhe einer Pension wird einerseits durch die Höhe der Bemessungsgrundlage, andererseitsdurch die Anzahl der im Verlauf des Erwerbslebenserworbenen Versicherungsmonate bestimmt. Eineechte Mindestpension ist in der gesetzlichen Pensi-onsversicherung nicht vorgesehen, wohl aber wirdmit dem Instrument der Ausgleichzulage eine be-darfsorientierte, vom sonstigen eigenen bzw. Haus-haltseinkommen abhängige Mindestpension ge-währt.Eine Ausgleichszulage zur Pension gebührt dann,wenn die Summe aus Pension und allfälligem Net-toeinkommen aus übrigen Einkünften des Pensio-nisten nicht die Höhe des anzuwendenden Richt-satzes erreicht. Dabei ist auch das Nettoeinkommendes im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegattenzu berücksichtigen.Insbesondere wird die durchschnittliche Pensions-höhe beeinflusst durch:
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wird der Durchschnitt der Pensionshöhen insgesamtgedrückt. Die durchschnittlichen Alterspensio-nen, getrennt nach Versicherungsträgern und Ge-schlecht, sind Tabelle 15 zu entnehmen.In den ausgewiesenen Durchschnittspensionen sindzwischenstaatliche Teilleistungen enthalten. Lässt mandiese Teilleistungen außer Betracht, so ergeben sich
um etwa zwölf Prozent höhere Durchschnittswerte.Die unterschiedlichen Pensionshöhen bei den einzel-nen Pensionsversicherungsträgern spiegeln ziemlichgenau die Verschiedenheit der durchschnittlichen Bei-tragsgrundlagen der bei den einzelnen Pensionsversi-cherungsträgern versicherten Personen wider.Niedrigere Aktiveinkommen zum einen und Lückenim Versicherungsverlauf – insbesondere durch dieErziehung von Kindern – zum anderen bewirken,dass die Durchschnittspensionen der Frauen we-sentlich unter jenen der Männer liegen. Im Rahmender Pensionsreform 1993 wurde durch die verbes-serte Anrechnung von Zeiten der Kindererziehungeine Maßnahme gesetzt, durch die diese Benachtei-ligung im Erwerbsleben in der Pension zumindestzum Teil ausgeglichen werden soll.Detaillierte Informationen über die Höhe der Al-terspensionen gibt Tabelle 16, in der die Pensions-höhe für die einzelnen Arten gesondert ausgewiesenwird.Die Höhe der Pensionen aus dem Versicherungs-fall der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. der Erwerbsunfähigkeit ist deutlich niedriger als die derAlterspensionen. Bei diesen Pensionen ist naturge-
PVA – Arbeiter 942 1.206 701 PVA – Angestellte 1.551 2.084 1.235 VAEB – Eisenbahnen 1.410 1.634 1.032 VAEB – Bergbau 1.914 1.997 1.389 SVA der gewerblichen Wirtschaft 1.462 1.748 1.083 SVA der Bauern 818 1.153 637 VA des österreichischen Notariates 5.918 5.941 4.506
1 Inkl. IInvaliditätspensionen ab dem 60./65. Lebensjahr; einschließlich Ausgleichszulage und Kinderzuschuss (ohne Pflegegeld und Familienbeihilfe).
mäß die bis zum Eintritt des Versicherungsfalles er-worbene Anzahl an Versicherungsmonaten wesent-lich geringer als bei den Pensionen aus dem Versi-cherungsfall des Alters. Auch gibt es wesentlicheUnterschiede in der Pensionshöhe zwischen deneinzelnen Pensionsversicherungsträgern, wie derTabelle 17 zu entnehmen ist.Über die Durchschnittswerte der Hinterbliebe-nenpensionen im Dezember 2015 – gegliedert nachWitwen-, Witwer- und Waisenpensionen – infor-miert Tabelle 18.
Die nachfolgenden Tabellen geben sowohl für denBereich der Pensionsversicherung der Unselbststän-digen als auch für den Bereich der Pensionsversi-cherung der Selbstständigen einen Überblick überdie Höhe der Durchschnittspensionen, getrennt nachBundesländern (Ausland) und nach Pensionsarten.Die Höhe der Durchschnittspensionen wird durchjene Pensionsleis-tungen, die ins Ausland überwie-sen werden, stark beeinflusst. Lässt man bei der
PVA – Arbeiter 1.065 1.149 786 PVA – Angestellte 1.275 1.540 984 VAEB – Eisenbahnen 1.318 1.377 979 VAEB – Bergbau 1.415 1.424 1.279 SVA der gewerblichen Wirtschaft 1.256 1.340 897 SVA der Bauern 1.052 1.125 782 VA des österreichischen Notariates 3.807 3.807 –
1 Vor dem 60./65. Lebensjahr; einschließlich Ausgleichszulage und Kinderzuschuss (ohne Pflegegeld und Familienbeihilfe)
PVA – Arbeiter 626 260 349 PVA – Angestellte 974 419 363 VAEB – Eisenbahnen 769 301 395 VAEB – Bergbau 991 416 563 SVA der gewerblichen Wirtschaft 786 426 382 SVA der Bauern 654 250 394 VA des österreichischen Notariates 2.922 – 1.111
1 Einschließlich Ausgleichszulage und Kinderzuschuss (ohne Pflegegeld und Familienbeihilfe)
Familienbeihilfe)2 Inkl. Invaliditätspensionen ab dem 60./65. Lebensjahr3 Vor dem 60./65. Lebensjahr
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Berechnung der Durchschnittspensionen die insAusland gezahlten Pensionen außer Betracht, so er-geben sich um etwa 11 % höhere Durchschnittswer-te (Tabelle 19 und 20).
Im Folgenden werden jene Leistungen der Pensi-onsversicherungsträger behandelt, die zusätzlichzur Pensionsleistung gewährt werden.
Erreicht die Pension zuzüglich des sonstigen Netto-einkommens und der Unterhaltsansprüche nicht einen bestimmten Richtsatz, gebührt die Differenzals Ausgleichszulage, solange sich der Pensionsbe-rechtigte im Inland aufhält. Grundsätzlich sind sämt-liche Einkünfte des Pensionisten bzw. des Ehegattenanzurechnen, wobei aber einzelne Arten von Ein-künften ausdrücklich von der Anrechnung ausge-nommen sind (Wohnbeihilfen, Leistungen nach demFamilienlastenausgleichsgesetz, Pflegegeld, Kinder-zuschüsse etc.).
Es gibt daher eine Reihe von Gründen, weshalb eine Pensionistin/ein Pensionist, deren/dessenPension unter dem Richtsatz für Alleinstehendeliegt, nicht in den Genuss einer Ausgleichszulagekommt:l Bezug einer zwischenstaatlichen Teilleistungl Bezug einer weiteren Pensionsleistungl Auslandsaufenthaltl Bezug einer Unfallrentel Pauschaliertes Ausgedingel Zusätzliches Erwerbseinkommenl Sachbezüge und sonstige Einkünftel Anspruch auf Unterhaltsleistungl Pension des Ehepartnersl Unfallrente des Ehepartnersl Erwerbseinkommen oder sonstiges Einkommendes Ehepartners
Der Aufwand für Ausgleichszulagen wird den Pen-sionsversicherungsträgern vom Bund ersetzt. ImJahre 2015 betrug dieser Aufwand für die gesamtePensionsversicherung 988 Millionen Euro.In der gesamten Pensionsversicherung wurde imDezember 2015 in 215.609 Fällen eine Ausgleichs-zulage gewährt, um 8.600 weniger als vor Jahres-frist und um 10.960 weniger als vor zehn Jahren.(Tabelle 21).Der Anteil der Ausgleichszulagen – gemessen amPensionsstand – betrug im Dezember 2015 9,4 %,im Dezember 2005 noch 10,9 %.Der Anteil der Empfänger von Ausgleichszulagenist bei den einzelnen Pensionsarten unterschiedlichhoch. Am höchsten liegt dieser Wert bei den Wai-senpensionen, wo er im Dezember 2015 32 % be-trug; dann folgen die Pensionen aus dem Versiche-rungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. Er-werbsunfähigkeit mit 23,2 %, die Witwenpensionenmit 14,2 % und die Alterspensionen mit 6,2 %. Bei
1 Einschließlich Ausgleichszulage und Kinderzuschuss (ohne Pflegegeld und Familienbeihilfe)2 Inkl. Invaliditätspensionen ab dem 60./65. Lebensjahr3 Vor dem 60./65. Lebensjahr
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den Witwerpensionen beträgt der Anteil der Aus-gleichszulagen nur 1,5 %.Ausgleichszulagen werden aufgrund der gesetzli-chen Bestimmungen nur an im Inland wohnhaftePensionsbezieher ausbezahlt. Wie die Tabelle 22zeigt, hat das Bundesland Steiermark die höchsteZahl an Ausgleichszulagen-Empfängern aufzuwei-sen; an zweiter Stelle folgt das Bundesland Wien.Die Quote der Ausgleichszulagenbezieher ist inden einzelnen Bundesländern recht unterschied-lich; sie reicht von 7,9 % in Vorarlberg bis zu 14,7 % in Kärnten.
Zu allen Leistungen aus dem Versicherungsfall desAlters und der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw.der Erwerbsunfähigkeit gebührt für jedes Kind desAnspruchsberechtigten ein Kinderzuschuss, der biszur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt wird.Über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus wird derKinderzuschuss nur auf Antrag bei Vorliegen beson-derer Voraussetzungen gewährt. Zu Hinterbliebe-nenpensionen gebühren keine Kinderzuschüsse. DerKinderzuschuss beträgt für jedes Kind 29,07 Euro.Im Jahre 2015 haben die Pensionsversicherungsträ-ger rund 23,5 Millionen Euro für Kinderzuschüsseaufgewendet.
Die Gesamteinnahmen in der Pensionsversicherungbetrugen 39.564 Millionen Euro im Jahre 2015, um1.037 Millionen Euro bzw. um 2,7 % mehr als imJahre 2014. Die Ausgaben betrugen 39.563 Millio-nen Euro. Sie erhöhten sich gegenüber dem Jahre
2014 um 1.037 Millionen Euro bzw. ebenfalls um2,7 %. Das Rechnungsjahr 2015 wurde somit vor-läufig mit einem Gebarungsüberschuss von einerMillion Euro abgeschlossen (Tabelle 23).Mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2004 wur-de der Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungs-
Pensionsversicherungsanstalt 4.499 15,4 16,2 15,7 12,1 VA für Eisenbahnen u. Bergbau 340 49,3 51,0 53,2 56,3
SVA der gew. Wirtschaft 1.303 41,2 42,9 41,8 35,4 SVA der Bauern 1.463 86,2 86,1 83,9 76,8 VA des österr. Notariates – – – – –
träger mit 31.12.2004 abgeschafft und die Finan-zierung der Ersatzzeiten auf eine völlig neue Basisgestellt (Beitragsleistung für Ersatzzeiten). Versi-cherungszeiten werden nicht mehr in Beitrags- undErsatzzeiten unterschieden, sondern nur mehr inBeitragszeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit oderauf Grund der Beitragsleistung durch den Bundoder einen öffentlichen Fonds (z. B. für Zeiten derKindererziehung, Präsenzdienst oder Leistungenaus der Arbeitslosenversicherung).Der Zusatzbeitrag in Höhe von 4,3 %, der zur Gän-ze in den Ausgleichsfonds der Pensionsversiche-rungsträger floss, wurde in einen Pensionsbeitragumgewandelt. Von den Einnahmen der Pensions-versicherungsträger in der Höhe von von 39.564Millionen Euro entfielen 30.738 Millionen Eurobzw. 77,7 % auf Beiträge für Versicherte.Der Bund leistete jedem Pensionsversicherungsträ-ger (ausgenommen Versicherungsanstalt des öster-reichischen Notariates) für das Geschäftsjahr 2015einen Beitrag in der Höhe des Betrages, um den dieAufwendungen die Erträge überstiegen (Ausfall-haftung des Bundes). Ab dem Jahre 2005 wird dieVerdoppelung der Pflichtbeiträge im Bereich derSelbstständigen abgelöst durch die sogenannte Part-nerleistung. Diese ergänzt die Beitragssätze desGSVG, BSVG und FSVG jeweils auf das im ASVGgeltende Beitragsniveau von 22,8 % und ist eine
Leistung aus dem Steueraufkommen der Pflichtver-sicherten.Weiters leistet der Bund auch die Beiträgezur Ersatzzeitenfinanzierung für Zeiten des Wo-chen- und Krankengeldbezuges, für Präsenz- undAusbildungsdienstleistende, Zivildiener und Über-gangsgeldbezieher sowie 28 % der Beiträge für Zei-ten der Kindererziehung. Im Jahre 2015 betrug die Ausfallhaftung des Bun-des 7.605 Millionen Euro bzw. 2,3 % des Brutto-inlandsproduktes. Die Tabellen 24 bis 26 zeigen dieEntwicklung des Bundesbeitrages (der Ausfallhaf-tung) seit dem Jahre 2005.Zur Finanzierung der Pensionsversicherung musstenin allen Versicherungsbereichen Bundesmittel heran-gezogen werden. Die Pensionsversicherung erbringtauch Leistungen, deren Aufgabe nicht der Ersatz eines weggefallenen Erwerbseinkommens ist (Ge-sundheitsvorsorge, Rehabilitation, Krankenversiche-rung der Pensionisten). Diese versicherungsfremdenLeistungen müssen daher von der Allgemeinheit imWege des Steueraufkommens finanziert werden. Der hohe Anstieg der Bundesbeiträge im Jahre 2009ist auf zwei Ursachen zurückzuführen: Einerseits istdie Pensionserhöhung des Jahres 2009 mit 3,4 %deutlich höher ausgefallen als in den Jahren davor,andererseits kam es aufgrund des Wirtschaftsein-bruches nur zu einem sehr geringen Zuwachs bei denBeiträgen zur Pensionsversicherung.
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aufgewendet wurden. Neun Millionen Euro wurdenfür Einmalzahlungen (Abfertigungen, Abfindungen)aufgewendet. Für die Krankenversicherung der Pensionistenmussten die Pensionsversicherungsträger 1.614 Mil-lionen Euro aufbringen, um 95 Millionen Euro bzw.6,2 % mehr als im Jahre 2014. Für Gesundheitsvor-sorge und Rehabilitation betrugen die Ausgaben1.027 Millionen Euro, um 30 Millionen Euro bzw. 3 % mehr als 2014. Im Jahre 2015 hatte der Versi-cherte für Rehabilitationsaufenthalte und für Maß-nahmen der Gesundheitsvorsorge pro Verpflegstagzwischen 7,60 Euro und 18,46 Euro, je nach wirt-schaftlichen und sozialen Verhältnissen, zu leisten.Eine Befreiung von dieser Zuzahlung ist möglich.Die Ausgaben für Ausgleichszulagen, die durch denBund ersetzt werden, betrugen 988 Millionen Euro.Einen Gesamtüberblick über die Gebarungser-gebnisse der einzelnen Pensionsversicherungsträgergibt Tabelle 28.
Ausfallhaftung 4.839Ersätze für Ausgleichszulagen 687
Ausfallhaftung 2.766Ersätze für Ausgleichszulagen 301
Pensionsaufwand34,7 Mrd. Euro
Sonstiges 2,3 Mrd. EuroKrankenversicherungder Pensionisten1,6 Mrd. Euro
Ausgleichszulagen1,0 Mrd. Euro
Beiträge für Versicherte 27.948 27.497 451 Ausfallhaftung des Bundes 4.839 4.499 340 Ersätze für Ausgleichszulagen 687 680 7 Sonstige Einnahmen 175 172 3
Im Bereich der Pensionsversicherung übernimmtder Bund nicht nur die Ausfallhaftung, sondern er-setzt den Pensionsversicherungsträgern auch denAufwand für Ausgleichszulagen. Insgesamt betru-gen die öffentlichen Mittel im Bereich der Pen-sionsversicherung, wie Tabelle 27 zeigt, 8.593 Mil-lionen Euro.Die Ausgaben der Pensionsversicherungsträgerwerden durch die Entwicklung des Pensionsaufwan-des bestimmt. Von den Gesamtausgaben in der Hö-he von 39.563 Millionen Euro entfielen 34.703 Mil-lionen Euro bzw. 87,7 % auf den Pensionsaufwand.Gegenüber dem Jahre 2014 erhöhte sich der Pensi-onsaufwand um 774 Millionen Euro bzw. um 2,3 %.Eine Gliederung des Pensionsaufwandes nach Pen-sionsarten zeigt, dass im Jahre 201527.529 Millionen Euro für Alterspensionen,2.700 Millionen Euro für Pensionen aus dem
Versicherungsfall der geminderten Arbeits-fähigkeit bzw. der Erwerbsunfähigkeit und
4.465 Millionen Euro für Hinterbliebenenpensionen
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Im Jahre 2015 waren rund 8,71 Millionen Personendurch die soziale Krankenversicherung geschützt. Dieversicherten Personen setzen sich wie folgt zusammen:
Beitragsleistende Personen 6.553.400Beitragsfrei mitversicherte Angehörige 1.953.500Durch Krankenfürsorgeanstalten geschützte Personen 200.000I n s g e s a m t 8.706.900
Die Zahl der geschützten Personen ist somit gering-fügig höher als die österreichische Wohnbevölkerung.Dies resultiert daraus, dass auch Personen mit Wohn-sitz im Ausland einen Krankenversicherungsschutz inÖsterreich erworben haben (z. B. bei Beschäftigungin Österreich). Lässt man die geschützten Personenmit Auslandswohnsitz weg, so ergibt sich für dieösterreichische Wohnbevölkerung eine Zahl von 8,61Millionen geschützten Personen bzw. 99,9 % der Be-völkerung. Aus der Datenbank über Anspruchsbe-rechtigte ist es möglich, im Hauptverband die genaue
Anzahl der in der sozialen Krankenversicherung anspruchsberechtigten Personen zu erfassen und vollständige anonymisierte personenbezogene Aus-wertungen durchzuführen, die für 2015 zu den in Ta-belle 29 dargestellten Ergebnissen führten.Zusätzlich waren rund 200.000 Personen bei denKrankenfürsorgeanstalten versichert.Die Krankenversicherung schützt nicht nur die Ver-sicherten selbst, sondern auch deren Angehörige(Ehegatte, Kinder u. a. m.), und zwar ohne dass hier-für zusätzliche Beiträge zu zahlen sind. Die Angehö-rigeneigenschaft (sogenannte Mitversicherung) setztvoraus, dass die betreffenden Personen nicht selbstkrankenversichert sind. Seit 1. Jänner 2001 ist jedochfür bestimmte erwachsene mitversicherte Angehöri-ge (Ehegatten, Lebensgefährten, haushaltsführendeAngehörige), die keine Kinder haben oder auch kei-ne Betreuungspflichten ausüben, die Mitversiche-rung beitragspflichtig und ein Zusatzbeitrag zurKrankenversicherung vorgesehen.Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt esnoch Krankenfürsorgeanstalten, die aufgrund eines
Krankenversicherung
Beitragsleistende Personen 6.553.400 3.342.300 3.211.100 Angehörige insgesamt 1.953.500 823.000 1.130.500 Kinder 1.571.200 786.100 785.100 Sonstige Angehörige 382.300 36.900 345.400
VAEB 223.251 164.975 58.276 VA öffentlicher Bediensteter 794.751 549.014 245.737 SVA der gewerblichen Wirtschaft 779.051 536.619 242.432 SVA der Bauern 360.903 263.206 97.697
1 Jede Person wird nur einmal gezählt.2 Personen, die bei mehreren Versicherungsträgern anspruchsberechtigt sind, werden bei jedem Versicherungsträger einmal gezählt.
Quelle: Anspruchsberechtigtendatenbanken des Hauptverbandes
Dienstverhältnisses zu bestimmten öffentlich-recht-lichen Dienstgebern Krankenschutz gewähren.
Tabelle 30 gibt einen Überblick über die anspruchs-berechtigten Personen nach Krankenversicherungs-trägern. Da die gesetzliche Krankenversicherung ei-ne Mehrfachversicherung zulässt, wird eine Person,die bei mehreren Krankenversicherungsträgern an-spruchsberechtigt ist, auch bei jedem dieser Versi-cherungsträger einmal gezählt. Die Summe über alleVersicherungsträger ist daher höher als die ausgewie-sene Personenzahl.
Im Jahre 2015 betrugen die Gesamteinnahmen17.094 Millionen Euro und die Gesamtausgaben17.116 Millionen Euro. Die prozentuelle Steigerungder Gesamteinnahmen gegenüber dem Jahre 2014betrug 4,5 % und jene der Gesamtausgaben 5,2 %.Insgesamt hat die soziale Krankenversicherung dasGeschäftsjahr 2015 vorläufig mit einem Gebarungs-abgang von 22 Millionen Euro abgeschlossen. Ta-belle 31 informiert über die Gebarungsergebnisse inden einzelnen Versicherungsbereichen.
Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Gesamt-einnahmen um 4,5 %. Die Beitragseinnahmen stiegen
um 3,7 %, wobei sich die Beiträge für unselbststän-dig Erwerbstätige um 3,2 % und jene für selbststän-dig Erwerbstätige um 5,4 % erhöhten.Die Einnahmen aus der Krankenversicherung der
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sich um 8,9 %. Während die Krankenversicherungs-beiträge für Arbeitslose für die Jahre 2002 bis 2004im Ausmaß der entrichteten Beiträge des Jahres 2001pauschaliert waren, müssen ab 2005 nur mehr Beiträge in Höhe von 7,65 % der bezogenen Leistungentrichtet werden. Im Gegenzug erhalten die Kran-kenversicherungsträger einen teilweisen Ersatz desKrankengeldaufwandes für Leistungsbezieher ausder Arbeitslosenversicherung.Die sonstigen Einnahmen erhöhten sich um 8,2 %. Indieser Position sind unter anderem die Einnahmenaus der Rezeptgebühr, das Service-Entgelt, die Mit-tel aus dem Ausgleichsfonds, die Ersätze für Lei-stungsaufwendungen, die nach dem Gesundheits-und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG 1996) ge-währten Beihilfen für die Umsatzsteuer und ab 2009die Kostenbeteiligungen der Versicherten enthalten.Zur Finanzierung der zusätzlichen Überweisungen
zur Spitalsfinanzierung (83,9 Millionen Euro an dieBundesgesundheitsagentur) wurde der Zusatzbeitragfür Angehörige ohne Kinder eingeführt. Die Einnah-men daraus betrugen 2015 lediglich 14 MillionenEuro. Somit kam es für die Krankenversicherung zueiner Mehrbelastung von 69,6 Millionen Euro.Einen Gesamtüberblick über die Entwicklung derEinnahmen gibt Tabelle 32.
Die Ausgaben der sozialen Krankenversicherung be-trugen im Jahre 2015 17.116 Millionen Euro und er-höhten sich gegenüber dem Vorjahr um 841 Millio-nen Euro bzw. um 5,2 %.16.221 Millionen Euro bzw. 94,8 % der Gesamtaus-gaben entfielen auf Leistungsaufwendungen. Ge-genüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Aufwands-steigerung um 5,2 %. Tabelle 33 gibt einen Gesamt-
Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand 463 446 + 3,8
Sonstige Ausgaben 432 431 + 0,3 1 Ab 2013 inkl. Unterstützungsleistung nach § 104a GSVG.
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überblick über die Entwicklung der Ausgaben derKrankenversicherungsträger, gegliedert nach den ein-zelnen Leistungspositionen. Bei den einzelnen Leis-tungsarten ist folgende Entwicklung zu beobachten:
Ärztliche Hilfe und gleichgestellte LeistungenFür die Leistungsposition „Ärztliche Hilfe undgleichgestellte Leistungen” haben die Krankenver-sicherungsträger im Jahre 2015 4.123 MillionenEuro aufgewendet, das sind um 4,5 % bzw. 176 Mil-lionen Euro mehr als im Jahre 2014.Als der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungengelten unter bestimmten Voraussetzungen physio-therapeutische, logopädisch-phoniatrisch-audio-me-trische oder ergotherapeutische Behandlungen, so-wie diagnostische Leistungen eines klinischen Psy-chologen und psychotherapeutische Behandlungen.
Heilmittel (Arzneien)Die Krankenversicherungsträger haben im Jahr2015 für „Heilmittel“ 3.366 Millionen Euro aufge-wendet, um 172 Millionen Euro bzw. 5,4 % mehrals im Jahre 2014.Ab 1. Jänner 1983 ist eine automatische Anpassungder Rezeptgebühr gesetzlich festgelegt. Die Rezept-gebühr wurde mit 1. Jänner 2015 mit der Aufwer-tungszahl von 1,027 vervielfacht und betrug 5,55Euro. Die gesamten Einnahmen aus der Rezeptge-bühr betrugen im Berichtsjahr 409 Millionen Euro.
Heilbehelfe (Hilfsmittel)Für Heilbehelfe und Hilfsmittel haben die Kranken-versicherungsträger im Jahre 2015 259 MillionenEuro aufgewendet. Ab dem Jahre 1992 werdenHeilbehelfe und Hilfsmittel auch im Rahmen derneuen Pflichtaufgabe „medizinische Rehabilitation“gewährt. In den Erfolgsrechnungen werden daherunter der Position Heilbehelfe und Hilfsmittel nurmehr jene Aufwendungen ausgewiesen, die nichtim Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmender Rehabilitation stehen.
Zahnbehandlung, ZahnersatzDie Ausgaben für „Zahnbehandlung” und „Zahner-satz” betrugen im Jahre 2014 921 Millionen Euro.Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich um 27Millionen Euro bzw. um drei Prozent. Die Auf-wendungen für Zahnbehandlung erhöhten sich um2,9 % und die für Zahnersatz um 3,2 %.
AnstaltspflegeGemäß § 447f Abs. 2 ASVG haben die Sozialversi-cherungsträger an die Länder (Landesgesundheits-fonds) für das Jahr 2015 einen Pauschalbeitrag für Leistungen der Krankenanstalten zu über-weisen.
Für das Jahr 2015 war der Pauschalbeitrag vorläu-fig in der Höhe von 4.903 Millionen Euro festge-setzt. Weiters hat die Sozialversicherung 75 Millio-nen Euro an Fixbeträgen an die Landesgesundheits-fonds zu überweisen; davon entfallen 15 MillionenEuro auf die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundla-ge und 60 Millionen Euro auf die Erhöhung der Bei-tragssätze in der Krankenversicherung jeweils zum1. Jänner 2005.Der bis zum 31. Oktober des Folgejahres zu ermit-telnde endgültige Pauschalbeitrag erhöht sich jähr-lich um die prozentuellen Steigerungen der Bei-tragseinnahmen der Krankenversicherungsträgergegenüber dem jeweils vorangegangenen Jahr.Durch die Beiträge der Sozialversicherung an dieneun Landesgesundheitsfonds sind alle Leistungender Fondskrankenanstalten, insbesondere im statio-nären, halbstationären, tagesklinischen und ambu-lanten Bereich einschließlich der durch den medizi-nischen Fortschritt resultierenden Leistungen zurGänze abgegolten.Für 2015 müssen die Krankenversicherungsträgerzusätzlich 83,6 Millionen Euro an die Bundesge-sundheitsagentur zur Budgetkonsolidierung leisten.
Die Mittel für diese Überweisungen sollen vor-nehmlich aus dem Zusatzbeitrag für Angehörigeaufgebracht werden. Wie bereits erwähnt betrugdiese Beitragseinnahme 2015 lediglich 14 Millio-nen Euro.Die Ausgabenposition Anstaltspflege beinhaltet ne-ben den anteiligen Überweisungen an die Landes-
gesundheitsfonds und die Bundesgesundheits-agentur für stationäre Pflege auch die Zahlungen an die übrigen Krankenanstalten (Prikraf, Unfall-krankenhäuser etc.) sowie Zahlungen in das Aus-land. Nicht enthalten sind die Aufwendungen fürAmbulanzleistungen. Diese werden unter ÄrztlicherHilfe und gleichgestellte Leistungen (AmbulanteLeistungen in Krankenanstalten) ausgewiesen.
Medizinische HauskrankenpflegeSeit 1992 ist die „medizinische Hauskrankenpfle-ge” eine Pflichtleistung der sozialen Krankenver-si-cherung. Die Aufwendungen beliefen sich im Jahre2015 auf 19 Millionen Euro und haben sich gegen-über 2014 um 6,7 % erhöht.Bei der Interpretation dieser Zahlen ist zu berück-sichtigen, dass unter dieser Leistungsposition nurein Teil der tatsächlichen Aufwendungen für diemedizinische Hauskrankenpflege ausgewiesenwird. Die Aufwendungen für Ärzte und für Medi-kamente sind in den Positionen „Ärztliche Hilfe”und „Heilmittel” ausgewiesen.
KrankengeldDie Ausgaben für „Krankengeld” betrugen 687 Mil-lionen Euro im Jahre 2015. Gegenüber dem Jahre2014 erhöhten sie sich um 13 Millionen Euro bzw.um 2 %. Obwohl noch keine detaillierten statistischen Unter-lagen über die Entwicklung der Krankenstände undKrankengeldtage für 2015 vorliegen, wird damit gerechnet, dass die Krankenstandstage je Arbeiter und Angestellten zirka 13 Tage betragenwerden.
RehabilitationsgeldAb dem Jahre 2014 wird von den Krankenversiche-rungsträgern das Rehabilitationsgeld an jene Perso-nen ausbezahlt, für die von der Pensionsversiche-rung vorübergehend eine Invalidität bzw. Berufsun-fähigkeit für mindestens sechs Monate mit Bescheidfestgestellt wurde, eine berufliche Rehabilitationnicht zumutbar und zweckmäßig ist und die am1.1.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendethaben. Die Pensionsversicherungsträger ersetzen den Kran-kenversicherungsträgern den Aufwand für das Rehabilitationsgeld zuzüglich eines pauschalenKrankenversicherungsbeitrages und anteiliger Ver-waltungskosten. Im Jahre 2015 betrug der Aufwandfür das Rehabilitationsgeld 247 Millionen Euro.
MutterschaftsleistungenDie Ausgaben für „Mutterschaftsleistungen” betru-gen im Jahre 2015 651 Millionen Euro, um 24 Mil-lionen Euro bzw. um 3,8 % mehr als im Jahre 2014.
Rund drei Viertel der Aufwendungen entfallen aufdas Wochengeld. Der Aufwand hierfür ist gegen-über dem Vorjahr um 3,7 % gestiegen.
Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütungsowie medizinische RehabilitationIm Jahre 2015 betrugen die Aufwendungen für die-se Leistungen 514 Millionen Euro, um 25 Millio-nen Euro bzw. 5 % mehr als 2014. Durch die 50. Novelle zum ASVG haben die Krankenver-sicherungsträger eine die Unfallversicherung undPensionsversicherung ergänzende Zuständigkeitim Bereich der medizinischen Rehabilitation er-halten. Damit soll verstärkt auch für die stationäremedizinische Rehabilitation der beitragsfrei mit-versicherten Familienangehörigen und der Pensio-nisten gesorgt werden.Durch die ebenfalls neu eingerichtete Gesundheits-festigung soll die Rolle der Krankenversicherungs-träger im Bereich der Prävention verstärkt sowiederen Bedeutung im Rahmen einer modernen Ge-sundheitspolitik unterstrichen werden. Ihre Auf-gabe ist es, gesundheitsriskante Faktoren im Lebenund in der Arbeitswelt zu vermindern.
Ab 1. Juli 1996 sind vom Gesetz Zuzahlungen derVersicherten für Rehabilitationsaufenthalte undMaßnahmen zur Festigung der Gesundheit sowieder Gesundheitsvorsorge (Kuraufenthalte) vorge-sehen. Die Zuzahlungen pro Verpflegstag betrugen 2015zwischen 7,60 Euro und 18,46 Euro in Abhängig-keit vom Einkommen. Pensionisten, die eine Aus-gleichszulage erhalten oder Personen, deren Ein-kommen unter dem Einzelrichtsatz (Ausgleichszu-lage) liegt, sind von dieser Zuzahlung befreit. EineBefreiung kann auch wegen besonderer sozialerSchutzbedürftigkeit gewährt werden.
Sonstige LeistungsausgabenDie Aufwendungen für die übrigen Leistungen (das sind „Früherkennung von Krankheiten undGesundheitsförderung”, „Fahrtspesen und Trans-portkosten”, „Bestattungskostenzuschuss“ sowie„Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreu-ung“) betrugen im Jahre 2015 514 Millionen Euro.Gegenüber dem Jahre 2014 erhöhten sie sich um 23 Millionen Euro bzw. um 4,7 %.
Versehrtenrenten 397 440 219 478 488 Teilrenten bis 49 v. H. 299 331 159 344 411 Teilrenten 50–99 v. H. 967 1.037 661 1.083 1.307 Vollrenten 100 v. H. 1.909 1.974 1.326 2.023 2.508
Wie sich die Zahl der von der Unfallversicherungausbezahlten Renten in den letzten zehn Jahrenentwickelt hat, ist Tabelle 37 zu entnehmen.Im Dezember 2015 wurden von der Unfallver-sicherung 99.947 Renten ausbezahlt. Davon ent-fielen84.338 bzw. 85,2 % auf Versehrtenrenten und14.609 bzw. 14,8 % auf Hinterbliebenenrenten.Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Teil-renten – das sind Renten, die bei einer Erwerbs-minderung bis 99 % ausbezahlt werden – um 795und die Zahl der Vollrenten – das sind Renten, diebei 100 prozentiger Erwerbsminderung ausbezahltwerden – um 21 verringert.Seit dem Jahre 2005 hat sich die Zahl der von denUnfallversicherungsträgern ausbezahlten Rentenum 8.185 bzw. um 7,6 % verringert. Die Zahl derVersehrtenrenten verringerte sich um 5,6 % und dieZahl der Hinterbliebenenrenten um 17,7 %.Die durchschnittliche Höhe der ausbezahlten Ren-ten wird in Tabelle 38 dargestellt.Die Durchschnittswerte der Versehrtenrenten wer-den durch die hohe Anzahl jener Teilrenten, die beieiner Minderung der Erwerbsfähigkeit bis 49 %ausbezahlt werden, stark gedrückt. Die Bezieherdieser niedrigen Renten sind meist weiter berufs-tätig. Personen, die durch einen Arbeitsunfall zu100 % erwerbsgemindert sind, erhalten eine Voll-rente; der Durchschnitt dieser Renten liegt, wie
Die Zahl der unfallversicherten Personen betrug imJahresdurchschnitt 2015 6.264.402. Davon waren3.414.719 Unselbstständige,1.443.531 Selbstständige (einschließlich der
mittätigen Angehörigen in der Land- und Forstwirtschaft) und
Tabelle 38 zeigt, wesentlich höher. Überdies erhal-ten diese Personen meistens auch noch eine Pen-sion aus dem Versicherungsfall der gemindertenArbeitsfähigkeit bzw. der Erwerbsunfähigkeit.
Die Unfallversicherung hat das Geschäftsjahr 2015vorläufig mit einem Gebarungsüberschuss in derHöhe von 76 Million Euro abgeschlossen. Den Ge-samteinnahmen in der Höhe von 1.552 MillionenEuro standen Gesamtausgaben von 1.628 Millio-nen Euro gegenüber (Tabelle 39).Von den Gesamteinnahmen entfielen 1.496 Millio-nen Euro bzw. 96,4 % auf Beiträge für Versicherte,56 Millionen Euro wurden durch sonstige Einnah-men erzielt.
Der Rückgang der Beitragseinnahmen gegenüber2014 ist auf die Absenkung des Beitragssatzes von1,4 % auf 1,3 % (ab 1. Juli 2014) für bei der AUVAversicherte Arbeiter und Angestellte zurückzuführen.Von den Gesamtausgaben entfielen 631 MillionenEuro bzw. 38,7 % auf den Rentenaufwand und 469 Millionen Euro bzw. 28,8 % wurden für Un-fallheilbehandlung aufgewendet. Gegenüber demVorjahr erhöhten sich der Rentenaufwand um acht Millionen Euro bzw. 1,3 % und der Aufwand fürUnfallheilbehandlung um 18 Millionen Euro bzw.um 4 %. Für die Verwaltung wurden 125 MillionenEuro aufgewendet, um 3,8 % mehr als im Jahre2014.Eine detaillierte Gliederung der Einnahmen undder Ausgaben der einzelnen Unfallversicherungs-träger zeigt Tabelle 40.