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& lifestyle
Beihefter ClubmagazinBeihefter Clubmagazin
Automobil Club der SchweizAutomobil Club der Schweiz
Ausgabe 5/Dezember 2013Ausgabe 5/Dezember 2013
ACS BERN
Ab wann ist man hinter dem Steuer abgelenkt?Ab wann ist man hinter dem Steuer abgelenkt?
Rückblick Bergrennen Gurnigel:Rückblick Bergrennen Gurnigel:2. Tagessieg für Eric Berguerand2. Tagessieg für Eric Berguerand
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Automobil Club der SchweizAutomobile Club de SuisseAutomobile Club Svizzero
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steuer und die LSVA. Es kann nicht sein, dass diese Abgaben
dauernd erhöht werden und dann erst noch entweder in der
Schiene oder den öffentlichen Kassen von Bund und Kantonen
landen. Bei Einführung oder Erhöhung solcher Abgaben muss
künftig das Volk entscheiden können. Die Initiative verlangt fer-
ner die Kostenwahrheit auch für den öffentlichen Verkehr. Die
Eigenwirtschaftlichkeit des öV liegt irgendwo zwischen 40%
und 50%, währenddem sich die Strasse mehr als nur selbst
finanziert. Der Strassenverkehr ist wichtig für die Volkswirt-
schaft. Ohne die flächendeckende Verteilung von Gütern durch
die Lastwagen käme die Wirtschaft zum Erliegen. Die Transport-
leistungen haben seit 1993 um 50% zugenommen. Es müssen
auch endlich die entsprechenden Mittel wiederum für die
Strasse eingesetzt werden. Randregionen dürfen nicht ver-
nachlässigt werden. Da, wo der öV nicht hinkommt und es
auch zu teuer wäre, ist Individualverkehr für Bevölkerung und
Gewerbe wichtig. Ich rufe Sie dazu auf, die Milchkuhinitiative
«Für eine faire Verkehrsfinanzierung» zu unterzeichnen, sofern
Sie das noch nicht getan haben. Unterschriftenbogen können
auf www.milchkuh-initiative.ch heruntergeladen werden.
Editorial
Finanzierung öV–Strassenverkehr:
Der Kampf hat begonnen und wird lange dauernAm 24.November findet die Abstimmung über die Erhöhung der Autobahnvignette statt. Es geht also um den Endspurt. Diese Abstimmung ist jedoch nur ein erster Teil eines kommenden Verteilkampfes der nächsten Monate und Jahre im Bereich der Finanzierung von Schiene und Strasse. Bereits am 9. Februar 2014 geht es weiter mit der Volksabstimmung zu FABI. Zudem sind drei Eidgenössische Initiativen in der Phase der Sammelfrist, welche den motorisierten Verkehr direkt betreffen. Der Einsatz aller ACS-Mitglie-der ist gefragt!
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Editorial
Noch bis zum 28.11.2014 läuft die Sammelfrist für die Initiati-
ve «Freie Fahrt statt Mega-Staus». Diese Initiative will die Leis-
tungsfähigkeit der Nationalstrassen dem zunehmenden Ver-
kehr automatisch anpassen, und zwar durch einen entspre-
chenden Ausbau. Dies betrifft die wichtigsten Autobahnverbin-
dungen im Mittelland sowie den Gotthard-Strassentunnel. Da
solche Vorhaben immer wieder durch Umweltverbände behin-
dert werden, soll im Bereich des Ausbaus des Nationalstra-
ssennetzes das Verbandbeschwerderecht ausgeschlossen wer-
den. Auch diese Initiative verdient Unterstützung. Unterschrif-
tenbogen können unter www.das-3er-paket.ch heruntergeladen
werden.
Schlussendlich verlangt eine weitere Initiative «Ja zu vernünfti-
gen Tempolimiten». Eine Erhöhung der bisher geltenden Höchst-
geschwindigkeiten sowie ein Verhindern von Tempo 30 inner-
orts auf Hauptstrassen. Auf Autobahnen sollen neu 130 km/h,
auf Hauptstrassen ausserorts 100 km/h und auf Hauptstra-
ssen Innerorts mindestens 50 km/h gelten. Eine Erhöhung der
Tempolimiten kann sicher diskutiert werden. Insbesondere die
früher geltende Limite von 130 auf Autobahnen ist unproblema-
tisch. Die Reduktion ausserorts von 100 auf 80 wurde damals
mit dem angeblichen Waldsterben legitimiert. Das Waldsterben
ist glücklicherweise nicht eingetroffen, die Limite jedoch immer
noch auf 80 km/h. Auch hier gilt: Durch Unterzeichnung der
Initiative Druck machen für vernünftige Tempolimiten. Unter-
schriftenbogen können ebenfalls unter www.das-3er-paket.chherunter-geladen werden.
Ich wünsche uns allen viel Kraft und Energie beim bevorstehen-
den Kampf zugunsten der Autofahrerinnen und Autofahrer.
Herzliche Grüsse
Andreas Blank
Vorstand ACS Sektion Bern,
Ressort Verkehr und Politik
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zeuge selbst. Das Fahrtraining darf nur mit einem strassenzugelas-senen und immatrikulierten Fahrzeug besucht werden. Verlangtwerden im Minimum Dreipunkt-Sicherheitsgurten (Standard beiPersonen wagen).
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Fahrtraining Eis & SchneeFahrtraining Eis & Schnee
Freundliches Handzeichen ist kein FreibriefBeitrag aus dem Nachrichtenblatt vom Februar 1966:
Der Fahrer eines Personenwagens hatte eine Kreuzung nicht überqueren können, weil ein von rechts kommender Lastwagen, der zum Abbiegen anhielt, die Sicht versperrte. Auf den Wink des Lastwagenfahrers, der sich durch Zurückschauen zu orientieren schien, überquerte der Personenwagenfahrer die Kreuzung und stiess mit einem anderen Auto zusammen, das plötzlich hinter dem Lastwa-gen hervorgekommen war.
Das Gericht wies dies Klage des Personenwa-genfahrers gegen den Lastwagenfahrer ab, weil dessen Handbewegung nicht mehr als
ein unverbindlicher Rat gewesen sei. Der Lastwagenfahrer habe keine Gewähr dafür übernehmen können, dass die Fahrbahn noch frei sei, wenn sie der Personenwagenfahrer auf seinen Wink hin überquere. Der LKW-Fahrer habe dem Kläger auch nicht die Ver-pflichtung zur Umschau und erforderlichen Sorgfalt beim Überqueren der Gegenfahrbahn abnehmen wollen. Selbst ein Mitverschulden sei zu verneinen, weil er nicht damit zu rech-nen brauchte, dass der Personenwagenfahrer das Rückwärtsblicken und die Handbewe-gung zum Anlass nehmen werde, blindlings in die Kreuzung hineinzufahren.
Spezielles ACS Angebot für den 26. November 2013 in Lyss:
Shaghuri – Living Africa «Vom Anfänger zum Abenteurer» – die verrückt-fantastische Reise durch Afrika
Die Live-Multivision-Erlebnis-Show mit Oliver Beccarelli und Corinne Anliker
Nach erfolgreichen, gemeinsamen Auftrit-ten vom Automobil Club der Schweiz und Shaghuri Living Africa am 46. Suisse Cara-van Salon findet die nächste gemeinsame Veranstaltung am 26. November 2013 um 20.00 Uhr im Hotel Weisses Kreuz in Lyss statt. Dazu möchten wir die ACS Mitglieder der Sektion Bern herzlich für nur Fr. 20.– statt Fr. 25.– einladen. Bitte den ACS Aus-weis mitnehmen.
Oliver und Corinne zeigen eine spannende Reise mit ihrem eigenen Fahrzeug von Her-miswil (Bern) nach Kapstadt (Südafrika). Als «Anfänger» starten die beiden ihr Aben-teuer des Lebens: Afrika entdecken.
Ihr Ziel: den schwarzen Kontinent in den nächsten Jahren von der Westseite her um-runden. Die beiden hatten keine Ahnung von Fahrzeugen, GPS-Navigation oder von Reparaturen. Ebenso sind sie noch nie gemeinsam so lange unterwegs gewesen. Eine verrückt fantastische Reise beginnt…
Mit «Vom Anfänger zum Abenteurer» haben Oliver Beccarelli und Corinne Anliker eine neue Form von Live-Vorträgen kreiert. Es ist eine einzigartige Live-Multivision-Erleb-nis-Show, in welcher sie ihr Publikum auf verschiedensten Ebenen ansprechen und an ihrer Reise teilhaben lassen. Besucher tau-chen ganz tief in eine Welt voller Abenteuer ein. Diesem Zauber kann man sich nicht entziehen.
Umrahmt wird die Show mit einer reich be-bilderten Ausstellung über Begegnungen, Tiere und das Leben als Abenteurer, welche interessante Afrika-Einblicke gewährt.
Datum: Dienstag, 26. November 2013
Ort: Hotel Weisses Kreuz, Lyss
Beginn: 20.00 Uhr, Türöffnung für Ausstellung ab 18.30 Uhr
Platzreservation: www.shaghuri.com oder Tel. 031 974 11 02
Herzlich willkommen!
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Events & Motorsport
Jean-Marc Salomon auf seinem Formula Master
Rückblick Bergrennen Gurnigel:
2. Tagessieg für Eric BerguerandNeue Rekordzeiten wurden beim 44. Berg-rennen am Gurnigel vom 7. und 8. Septem-ber 2013 keine aufgestellt, regnete es doch am Rennsonntag mehr oder weniger stark und nur mit ganz kurzen Unterbrüchen den ganzen Tag. Tagessieger wurde zum 2. Mal nach 2006 Eric Berguerand aus Martigny auf einem Lola FA 99, nachdem er bereits am Samstag während der Trainingsläufe die schnellsten Zeiten fuhr. Jean-Marc Salomon aus Courtedoux sicherte sich auf seinem Formula Master den 2. Rang im Gesamt-klassement mit einem Vorsprung von nur 1,14 Sekunden auf den drittklassierten Marcel Steiner aus Oberdiessbach. Dieser musste nach einem Unfall in Les Rangiers auf seinen Osella FA30 verzichten und startete auf seinem alten Rennwagen, dem Martini MK77. Trotz der schlechten Wetter-prognosen konnten am Samstag gleichviel Besucher registriert werden wie im Vorjahr. Der regnerische Sonntag jedoch liess viele Besucher zu Hause bleiben. Bleibt zu hoffen, dass das Wetter im nächsten Jahr dem Gurnigelrennen wieder einmal zwei schöne vorherbstliche Tage beschert.
Gesamtklassement nach zwei Rennläufen:
1. Eric Berguerand (Martigny), Lola FA 99 4:01.60
2. Jean-Marc Salomon (Courtedoux), Formula Master 4:09.28
3. Marcel Steiner (Oberdiessbach), Martini MK77 4:10.42
Die komplette Resultatliste gibt es als Download auf
Der strahlende Tagessieger der Regionalen: Benjamin Zurbrügg
Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Auto & Motorsport
Marcel Steiner auf seinem Martini MK77
Die drei Schnellsten vom Sonntag: Salomon, Berguerand, Steiner Benjamin Zurbrügg auf seinem VW Polo
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Verkehr & Politik
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Ab wann ist man hinter dem Steuer abgelenkt?Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung ist höchstwahrscheinlich bereits in irgendeiner Weise mit der von den
19 kantonalen Polizeikorps lancierten Präventionskampagne «Keine Ablenkung. Keine Unfälle.» in Kontakt gekommen.
Diese Aktion richtet ihr Augenmerk auf die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer für das Thema Unaufmerksamkeit
und Ablenkung während der Fahrt auf öffentlichen Strassen. Als potenzielle Ablenkungsquellen werden das Telefonieren
oder sogar nur das Führen einer Unterhaltung von den Initianten angeführt.
Hier stellt sich jedoch die Frage: «Ab wann ist eine Ablenkung im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes unzulässig?»
Gemäss der Beratungsstelle für Unfall-verhütung (bfu) sind Unaufmerksamkeit und Ablenkung in rund 25% der Fälle die Unfallursache (bfu Faktenblatt-Nr. 07). Ob eine Nebenbeschäftigung jeweils einen massgebenden Einfluss auf die Fahrtüch-tigkeit hat, ist fallbezogen zu eruieren. Es liegen bislang nicht sehr viele Erkennt-nisse über die Gefährlichkeit der verschie-denen Ablenkungsarten vor. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Tätigkeitengleich gefährlich sind. Die wohl bekanntesten und meist disku-tiertesten Distraktionen sind die elektroni-schen Kommunikation- und Informations-systeme. Die Zuziehung von Navigations-geräten, Smartphones oder Tablets wäh-rend der Fahrt nahm in den letzten Jahren ausgesprochen zu. Ein Trend, der dazu beigetragen hat, dass vermehrt jüngere Verkehrsteilnehmer in schweren Unfällen verwickelt sind. In renommierten Tages-zeitungen war denn auch nachzulesen, welche Gefahren die verschiedenen Ablen-kungen im Strassenverkehr bergen. Insbe-sondere das Telefonieren am Steuer war häufig Gegenstand hitziger Diskussionenund jüngst sogar eines politischen Vorstos-ses. Es verwundert daher auch nicht, dass Telefonieren am Steuer ohne Verwendung einer Freisprechanlage explizit im Anhang 1 Ziffer 311 der Ordnungsbussenverord-nung aufgeführt und mit einer Busse von CHF 100.– geahndet wird.Ob ein Verhalten während der Fahrt als eine Ablenkung im strafrechtlichen Sinne zu werten ist, bestimmt Art. 31 Abs. 1 SVG.Gemäss dieser Vorschrift muss «der Füh-rer das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nach-kommen kann.» «Beherrschen» bedeutet indiesem Zusammenhang «dass der Führer Herr der Maschine bleibt, damit er jeder-zeit in der durch die Lage geforderten Weise raschestens auf sie einwirken und aufjede Gefahr ohne Zeitverlust zweckmässig reagieren kann». (BGE 76 IV 53,55) Die wohl wichtigste Voraussetzung zur Be-herrschung des Fahrzeugs ist die gebotene
Aufmerksamkeit, die ein/e Fahrzeugfüh-rer/in gemäss Art. 3 Abs. 1 der Verkehrs-regelnverordnung (VRV) der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden hat. So ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung «nachden gesamten Umständen, namentlich der Verkehrsdichte, den örtlichen Verhältnissen,der Zeit, der Sicht und den voraussehbarenGefahrenquellen» zu beurteilen, in wel-chem Umfang diese gesetzliche Vorsichts-pflicht in concreto den jeweiligen Verkehrs-teilnehmer trifft. (BGE 120 IV 63, 65)Zudem hat ein/e Autofahrer/in die Vor-nahme von Verrichtungen bei der Ver-kehrsteilnahme, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschweren, zu unterlassen.In diesem Zusammenhang hat das Bundes-gericht die Beschwerde eines Fahrzeug-lenkers, der beim Fahren ein SMS schrieb und seine Aufmerksamkeit nicht mehr der Strasse zuwandte, was zur Folge hatte, dass er von der Fahrbahn abkam und mit einem Zaun kollidierte, abgewiesen und die Verurteilung der Vorinstanz wegengrober Verletzung von Verkehrsregeln be-stätigt.Entsprechend bestimmen sich die Sanktio-nen bei Zuwiderhandlungen gegen Art. 31 Abs.1 SVG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 VRV nach der Schwere der Verfeh-lung. So kommt bei groben Verletzungen der Verkehrsregeln Art. 90 Ziff. 2 SVG zum Zuge, der eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Alle anderen Verstösse fallen in den An-wendungsbereich von Art. 90 Ziff. 1 SVG und werden mit Busse bestraft.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Nebenbeschäftigung während der Fahrt dann eine strafrechtliche Relevanz erlangt, wenn das Beherrschen des Fahr-zeuges im Sinne von Art. 31 Abs. 1 SVG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 VRV nicht mehr gewährleistet werden kann. Darunterfallen bspw. feurige Wortgefechte mit dem Partner oder Bedienung von elektronischenKommunikations- oder Informationssyste-men. Einen abschliessenden Vorschriften-katalog mit Handlungen, die während der
Fahrt untersagt sind, gibt es nicht. Im Falldes Telefonierens hinter dem Steuer hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme ge-macht und nahm diese Übertretung expli-zit in die Ordnungsbussenverordnung auf.Im Rahmen der oben erwähnten Präventi-onskampagne «Keine Ablenkung. Keine Unfälle.» sollen neben der medialen Prä-senz häufigere Polizeikontrollen als Mass-nahme zur Bekämpfung von Ablenkung im Strassenverkehr dienen.Vor diesem Hintergrund rate ich Ihnen, vor jeder Fahrt das Handy im Handschuh-fach zu verstauen (oder eine Freisprechan-lage zu verwenden), das Navigationsgerät einzurichten und erregte Debatten mit dem Partner während der Fahrt zu ver-meiden.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, werte Leserinnen und werte Leser, eine vorsich-tige und aufmerksame Fahrt.
Munier Serag, MLawAmmann Rechtsanwälte
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ACS-Reisele i tung
Diese Reise wird von Beat Luginbühl, Präsident der Gesell-schaft der Freunde des Stadttheaters Bern begleitet.Er betreute bereits viele anspruchsvolle ACS-Gruppen und weilt regelmässig in New York.
Reiseprogramm
13.03.2014, DonnerstagFlug mit Swiss nach New York (JFK Airport). Transfer ins Luxushotel The London NYC. Check-In, Zeit zur Erho-lung. Am Abend erwartet Sie die Reiseleitung zu einem kleinen Spaziergang und zu einem Begrüssungsdinner.
14.03.2014, FreitagVIP-Führung vor der offiziellen Öffnungszeit im berühmten MoMA (Museum of Modern Art). Danach Rundfahrt durch den Süden Manhattans. Sie sehen Broadway und Wall Street, als Gegensatz kleine Strassen und Plätze im Greenwich Village und in Soho. Nach dem Mittagessen besuchen Sie das 9/11 Memorial, die Gedenkstätte am Ground Zero. Rückkehr zum Hotel, Zeit zur Erholung. 19.30 Uhr "La Sonnambula" von Bellini in der Metropoli-tan Opera in einer Inszenierung von Mary Zimmermann und mit dem Dirigenten Marco Armiliato sowie den Solisten Diana Damrau, Javier Camarena und Michele Pertusi.
15.03.2014, SamstagVormittag zur freien Verfügung. 13 Uhr "Werther" von Massenet in der Metropolitan Opera in einer Inszenie-rung von Richard Eyre und mit dem Dirigenten Alain Alti-noglu sowie den Solisten Sophie Koch, Lisette Oropesa, Jonas Kaufmann, David Bizic und Jonathan Summers. Nach der Vorstellung Transfer zum Times Square und Abendessen in einem Restaurant mit atemberaubender Aussicht auf das Lichtermeer Manhattans.
16.03.2014, SonntagFahrt Richtung Norden nach Harlem, wo Sie am Mythos und der Renaissance dieses legendären Stadtteils teil-nehmen und einen eindrucksvollen Gospelgottesdienst besuchen. Rückkehr zum Hotel und Zeit zur freien Ver-fügung. Um 19 Uhr steht in der berühmten Carnegie Hall der letzte musikalische Höhepunkt auf dem Programm. Die Wiener Philharmoniker unter der Leitung von Zubin Mehta und mit den Solisten Diana Damrau (Sopran) und Gil Shaham (Violine) spielen Werke von Korngold, Lan-ner, Lehar, Mozart, Nicolai, Strauss und Webern.
17.03.2014, MontagZum Abschluss Ihrer Reise erleben Sie heute einen inte-ressanten Ausflug nach Brooklyn. Im grössten New Yor-ker Stadtbezirk wohnten Künstler wie Britten, Capote oder Miller. Von der 1'834 m langen Brooklyn Bridge haben Sie einen einmaligen Blick auf die Skyline. Gemeinsames Mittagessen und Zeit für einen Spazier-gang. Transfer zum Flughafen John F. Kennedy und Rückflug mit Swiss nach Zürich.
Für die Einreise in die USA und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen Schweizer einen Reisepass, der mind.6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
Sie sind verpflichtet vorgängig eine elektronische
Einreisegenehmigung für $ 14 zu beantragen. Bitte
beachten Sie, dass Sie nur mit einem neuen, maschi-
nenlesbaren Schweizerpass, der vor dem 26.10.2006
ausgestellt wurde, oder mit dem biometrischen
Pass ohne Visum in die USA einreisen können. Für
die Einreise mit einem bisher gültigen, nicht biome-
trischen Pass ist ein Visum erforderlich.
Vie le Leistungen
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The London NYC inkl. Frühstücksbuffet Service, Taxen und MwSt im Hotel 3 Rundfahrten, MoMA-Besuch 2 Mittag- und 2 Abendessen (ohne Getränke) Gute Karten für 3 Vorstellungen (Met, Carnegie Hall) Ausführliche Reiseunterlagen Erfahrene ACS-Reiseleitung
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Warschau
Grosse K lass ik
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10.04. - 13 .04.2014
Bei der beliebten und exklusiven Galareise zum
Beethoven Oster Festival sorgen eine konzertante
Aufführung von Beethovens "Fidelio", ein Konzert
des Royal Philharmonic Orchestras unter der Lei-
tung von Charles Dutoit, ein Gala-Abend des
International Classical Music Awards und ein Pri-
vatkonzert im Geburtshaus von Chopin für musi-
kalischen Hochgenuss. Das besondere Rahmen-
programm, die ausgesuchte Gastronomie und
spannende Begegnungen mit interessanten Per-
sönlichkeiten machen diese Reise zu einem unver-
gesslichen Erlebnis. Sie werden nicht als Besucher
sondern als Freund des Festivals erwartet.
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LE REGINA *****Boutique-Hotel mit viel Charme in einem ehemaligen Palais in der malerischen Altstadt. Mitglied der "Small Luxury Hotels of the World". Zimmer in freundlichenFarben mit allem Komfort. Restaurant "La Rôtisserie" unter Leitung eines preisgekrönten polnischen Kochs. Lobby mit Bar und Kamin. Gartenterrasse. Schwimm-bad, Sauna. Frühstücksbuffet. 61 Zimmer.
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Diese Reise wird auch 2014 wieder von David Frauch, Geschäftsführer ACS-Reisen AG, begleitet. Er weilt regelmässig in Warschau und betreut Sie zusammen mit der deutschsprachigen Kunsthistorikerin Marta Liwska.
Flugplan
Direkte Linienflüge mit Swiss nach Warschau.Zürich ab 12.00 LX 1348Warschau an 14.00Warschau ab 14.35 LX 1349Zürich an 16.40Flugplanänderungen vorbehalten.
ACS-Leistungen
Linienflüge mit Swiss ab/bis Zürich Flughafentaxen, Flughafentransfers 3 Übernachtungen im Boutique-Luxushotel
Le Regina mit Frühstücksbuffet Service, Taxen und MwSt im Hotel Führungen und Ausflüge gemäss Ausschreibung 3 Mittag- und 3 Abendessen (ohne Getränke) 3 beste Konzertkarten und Privatkonzert Begegnungen mit Künstlern Ausführliche Reiseunterlagen Erfahrene ACS-Reiseleitung
Preise
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Re iseprogramm
10.04.2014, DonnerstagFlug nach Warschau. Auf dem Weg ins Zentrum sehen Sie bereits erste bekannte Sehenswürdigkeiten wie das Chopin Denkmal oder den Kulturpalast. Mittagessen in einem Palais im Diplomatenviertel, einer der besten Adressen Warschaus. Check-In im Boutique-Hotel Le Regina im Herzen der Altstadt und Zeit zur Erholung. Am Abend konzertante Aufführung der Oper "Fidelio" von Ludwig van Beethoven mit dem Orchester und dem Chor der Philharmonie unter der Leitung von Jacek Kspszy und mit Melanie Diener und Erik Nelson Werner als Solisten. Leichtes Abendessen in einem originellen Lokal mit spezieller Dekoration nach dem Konzert.
11.04.2014, FreitagStadtrundgang durch die malerische und charmante Alt-stadt. Besuch des nach dem Krieg originalgetreu wieder aufgebauten Königsschlosses mit den berühmten Bildern von Canaletto. Mittagessen in einem eleganten Lokal im altpolnischen Stil. Nachmittag zur freien Verfügung für einen Spaziergang entlang der Weichsel oder einen Ein-kaufsbummel in der Fussgängerzone der Krakauer Vor-stadt. Am Abend geniessen Sie in der Philharmonie das Konzert des Royal Philharmonic Orchestras unter der Leitung von Charles Dutoit. Auf dem Programm stehen Werke von Dvorak und Brahms. Abendessen in einem eleganten Restaurant mit internationaler Küche.
12.04.2012, SamstagHeute steht eine genussvolle und abwechslungsreiche Fahrt aufs Land auf dem Programm. In Zelazowa Wola erleben Sie ein exklusives Privatkonzert im Geburtshaus von Frédéric Chopin. In Tulewice sind Sie zum Mittages-sen in ein privates Landhaus, welches ein Künstler lie-bevoll restauriert hat, eingeladen. Gerne zeigt er Ihnen auch seine interessante Kutschensammlung. Rückkehr nach Warschau und Zeit zur Erholung. Abends Konzert in der Philharmonie im Rahmen des International Classic Music Awards mit der Sinfonia Iuventus unter der Lei-tung von Jose Maria Florencio. Anschliessend festliches Abschiedsdinner in einem ausgesuchten Restaurant.
13.04.2014, SonntagNach dem Frühstück Fahrt nach Wilanow vor den Toren der Stadt und Besuch von Schloss Wilanow, auch "Kleines Versailles" genannt. Führung durch das Schloss und die neu gestaltete Parkanlage. Anschliessend Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Zürich.
Auskünfte und Reservation: ACS-Reisen AG, Bernstrasse 164, 3052 Zollikofen Telefon 031 / 378 01 41