BWL für Juristen WS 08/09 Ak. OR. Dr. Ursula Müller FB IV – BWL
Feb 05, 2016
BWL für JuristenWS 08/09
Ak. OR. Dr. Ursula MüllerFB IV – BWL
Büro: C 520Sprechstunden im WS: Mo 11-14 h Mi 11.30 – 12.30 h
Email: [email protected]
Unterlagen/Folien für die Vorlesung imDownload-Bereich auf der HP der Fachstudienberatung BWL
BWLjura,WS0809
Planung des WintersemestersErster Teil: „selbst aktiv werden“
Zweiter Teil:„klassische Vorlesung“
Unternehmen und Unternehmer in der Marktwirtschaft, Herbert Hax
Literaturstudium, Gruppenarbeit,Präsentation
FinanzierungInvestitionLeistungserstellungAbsatzRechnungwesen
Teil des Leistungsnachweises 30 min Klausur
Erster Teil: selbst aktiv werden
Herbert Hax: Unternehmen und Unternehmer in der Marktwirtschaft
Kapitel 1: Unternehmen und Unternehmer
Kapitel 2: Interessenpluralismus und Unternehmens- verfassung
Kapitel 3: Produktion und Absatz
Kapitel 4: Finanzierung und Risiko
Kapitel 5: Erfolgsmessung
Kapitel 6: Information, Kontrolle und Anreize
Planung des WintersemestersHeute Vorstellung/Überblick
29.10.08 Verteilung der Themen auf 4er Gruppen
29.10.-3.12.
Literaturstudium, Entwicklung der zentralen Aussagen, Vorbereitung der Präsentation
3.12.08 Plenumsveranstaltung über Kapitel 1-3
10.12.08 Plenumsveranstaltung über Kapitel 4-6
17.12.08 Wie finanzieren sich Unternehmen?
7.1.09 Grundzüge der Investitionsrechnung
14.1.09 Aspekte zur Organisation/Führung
21.1.09 Zum Absatz
28.1.09 Das externe Rechnungswesen
4.2. Das externe Rechnungswesen
11.2. Klausur
BWL für JuristenVorlesung: „Wie finanzieren sich Unternehmen“17.12.2008
Das Grundmodell der Finanzierung: zwei Basismerkmale
(1)Einzahlung: ein Rechtsträger überträgt einem anderen Geld zu dessen Verfügung
(2) Stundung:
Ein Rechtsträger überträgt das Eigentum an finanziellen Mitteln auf einen anderen gegen die rechtlich fixierte
Aussicht, den Betrag später zurück zu bekommen.
Einzahlung Stundung (Vorgang) + (Zustand)
Die Typen und Arten der Finanzierung
Außenfinanzierung Entgeltfinanzierung
Innenfinanzierung
Kapitalfinanzierung- Beteiligungs- finanzierung- Kreditfinanzierung
Subventionsfinanzierung
Stundung
Einzahlung (aus der Sanierung)
Entgeltfinanzierung
UmsatzerlöseAndere Erlöse
Über den Jahresabschluß
GewinnermittlungGewinnverwendung
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Das Grundmodell der Kapitalfinanzierung
die Kapitaleinzahlung die Stundung gegen Entgelt die Kapitalauszahlung
begründet die Kapitalposition
(Eigen- oder Fremdkapital)
das „innere Leistungsverhältnis“
Erhaltene Stundungen gegen Entgeltzahlungen pro Jahr (Gewinnausschüttungen
bzw. Zinsen)
reduziert die Kapitalposition bzw. beendet das Rechtsverhältnis
Das „äußere Kapitalverhältnis“
der passivische Kapitalzustand
= die Kapitalverpflichtung als Eigen- oder Fremdkapital
Außenfinanzierung
Kapitalfinanzierung
Eigen- und Beteiligungsfinanzierung
Eigenfinanzierung: die bisherigen Gesellschafter eines Unternehmens geben weiteres Kapital zu ihrer bisherigen Beteiligung hinzu.
Beteiligungsfinanzierung: neue Gesellschafter werden aufgenommen. Sie bringen zusätzliches Eigenkapital in die Gesellschaft.
Die Möglichkeiten zur Eigen- bzw. Beteiligungsfinanzierung sind unterschiedlich je nach der Rechtsform des Unternehmens.
Rechtsformen
EU PG KapG
Beschreibung EU führt sein Unternehmen allein, haftet für sämtliche Schulden auch mit seinem Privatvermögen (PV)
OHG: jeder Gesellschafter haftet wie beim EUKG: Komplementäre wie OHGKommanditisten sind sog. „Teilhafter“GbR: Haftung wie bei OHG
Prinzip der Selbstorganschaft
GmbH: festes Stammkapital mind. 25.000€ (100€)AG: festes Grundkapital mind. 50.000€ (1 €)Das Gesellschaftsvermögen haftet in voller Höhe
Prinzip der Fremdorganschaft
Gesetzliche Regelungen
§§ 1-104 HGB §§ 105-177 HBG GmbH-GesetzAktiengesetz
GmbH & Co KG
In der Praxis häufig vorkommende Mischform
Eine Kommanditgesellschaft, deren einziger vollhaftender Komplementär eine GmbH ist
Verschiedene Varianten, häufig sind die Kommanditisten gleichzeitig die Gesellschafter der GmbH
Haftungsbeschränkung/Selbstorganschaft/Nachfolge
Beurteilung der Möglichkeiten zur Eigen- und Beteiligungsfinanzierung bei EU und PG
EU
OHG
KG
EK
Die Eigen- bzw. Beteiligungsfinanzierung bei Kapitalgesellschaften
GmbH AGMindestkapital 25.000€Führung durch die Organe (Gesellschafterversammlung GV, Geschäftsführung GF , ggf. Aufsichtsrat AR)Höhe des Stammkapitals per Gesellschaftsvertrag definiertÄnderung mit ¾ Mehrheit der GVNeue Gesellschafter werden an den stillen und offenen Rücklagen beteiligt, daher Aufgeld (Agio) Anteil des Stammkapitals je Gesellschafter ist die Stammeinlage (mind. 100€) Je 50€ Geschäftsanteil = 1 Stimme in der GV
•Mindestkapital 50.000€ = gezeichnetes Kapital•Führung durch die Organe (Vorstand, AR und Hauptversammlung HV)•Mindestnennbetrag einer Aktie 1€•Beschaffung von EK durch die Ausgabe von Aktien bei Gründung oder Kapitalerhöhung•Aktie als Wertpapier mit garantierten Mitgliedschaftsrechten•Nennwert = Betrag auf Aktienurkunde• Summe der Nennwerte ergibt das Grundkapital•Ordentliche Kapitalerhöhung mit ¾ Mehrheit•HV beschließt Bezugskurs und Bezugsverhältnis
NEU: ab 1.11.08
Unternehmergesellschaft – Mini GmbHvgl. FAZ 30.10.08 (download)
Vereinfachte Gründung (ca 300-400€)MustersatzungMindestkapital 1 €¼ des Jahresgewinns muss als Rücklage gebildet werden
Beträgt die Rücklage 25.000€, kann eine Umwandlung in die GmbH vorgenommen werden
Konkurrenz: Britische LimitedKonkurrenz: EPG – Europäische Privatgesellschaft (Europa-GmbH, geplant)
Daneben: Europa-AG – Societas Europaea
Probleme bei einer Kapitalerhöhung (Personengesellschaften/KapG)
stille Reserven
… stille Reserven entstehen aus der Differenz zwischen dem Buchwert eines Vermögensgegenstandes und seinem möglichen VeräußerungserlösAnschaffungskosten = Höchstansatzbetrag in der Bilanz Bsp: Wertsteigerungen bei Betriebsgrundstücken
… und aus der Differenz einer bilanzierten Schuldposition und der Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme Vorsichtsprinzip im HGBBsp: gebildete Rückstellungen (unsichere Schulden)
Beispiel:Das Eigenkapital einer OHG mit zwei Gesellschaftern vor der Kapitalerhöhung durch die beiden vorhandenen Gesellschafter
Kapitalerhöhung: 50.000€a) beide Gesellschafter im bisherigen Verhältnis (75/25)b) 50.000 zu je ½ (jeder 25.000€)
Gesellschafter
Eigen-kapital
Stille Reserven
A 150.000 75 % 30.000
B 50.000 25 % 10.000
∑ 200.000 100 % 40.000
Gesellschafter EK nach der Kapitalerhöhung
Stille Reserven
A 150.000 + 37.500
187.50075 %
30.000
B 50.000+ 12.500
62.50025 %
10.000
∑ 250.000 100 %
40.000
Zu a)
Gesellschafter EK nach der Kapitalerhöhung
Stille Reserven
A 150.000 + 25.000
175.00070 %
28.000
B 50.000+ 25.000
75.00030 %
12.000
∑ 250.000 100 %
40.000
Zu b)
Unsachgerechte Lösung, daher sind hier Regelungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich!Analoges Problem, wenn ein weiterer Gesellschafter C in die AB-OHG aufgenommen werden soll.
Probleme bei der Kapitalerhöhung: hier die GmbH und die AG
GmbH: wenn stille/offene RL in erheblichem Umfang vorhanden sind, verlangen die Altgesellschafter von den Neugesellschaftern zusätzlich zu den Stammeinlagen ein Aufgeld (Agio)
AG: bei der ordentlichen Kapitalerhöhung steht den Altaktionären ein grundsätzlich nicht entziehbares Bezugsrecht auf die jungen Aktien zu.
Aufgabe des Bezugsrechts:1.Wahrung der bestehenden Stimmrechtsverhältnisse2.Ausgleich des Vermögensnachteiles
Sofern sich die Altaktionäre nicht oder nicht im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung an der Kapitalerhöhung beteiligen.
Beispiel zur Kapitalerhöhung einer AG:
Das in 200.000 Aktien eingeteilte Grundkapital von 1 Mio € einer AG wird um 50 % erhöht. Auf zwei alte Aktien entfällt eine junge Aktie, d.h. das Bezugsverhältnis beträgt 2:1. Erfolgt nach der Kapitalerhöhung eine gemeinsame Kursfestsetzung für junge und alte Aktien, so ergibt sich ein zwischen dem Kurs der alten Aktie (hier : 10€) und dem Ausgabekurs der jungen Aktie (hier: 7 €) liegender Mittelkurs, der vom Bezugsverhältnis abhängig ist.
Grund-kapital
Zahl der Aktien
Kurs je Aktie
Gesamt-kurswert
Bisheriges Grundkapital (alte Aktien) 1.000.000 200.000 10 2.000.000
Kapitalerhöhung (junge Aktien) 500.000 100.000 7 700.000
Neuer Kurs = 9 € je Aktie
(Kurswert der alten Aktien + Kurswert der jungen Aktien/ alte Aktien + junge Aktien)
Gewinn je junge Aktie = 2 €, Verlust je alte Aktie 1€Keine Probleme bei personaler Indentität der Besitzer beider Aktientypen
Fall 1: ein Anleger, der keine alten Aktien besitzt, möchte junge Aktien kaufen
Fall 2: Aktaktionäre möchten über ihr bisherige Beteiligungsquote hinaus junge Aktien erwerben
Lösung über das selbständig veräußerbare Bezugsrecht
Der rechnerische Wert des Bezugsrechts entspricht der Differenz zwischen dem Kurs der alten Aktie und dem sich einstellenden Mittelkurs. Hier: Bezugsverhältnis 2:1 Zwei Bezugsrechte müssen wertmäßig de Vermögensverlust (2 €) ausgleichen, daher ist der Wert eines Bezugsrechts genau 1 €
2 Bezugsrechte a 1 €1 junge Aktie zu 7 €
2,007,00
Investition für junge Aktie
9,00
Der neue Aktionär:
Der alte Aktionär
2 Aktien a 10 €(./.) Kursabschlag von 2 x 1 €
(+) Veräußerungserlös aus Bezugsrechten 2 x 1 €
20,00
- 2,00
+ 2,00
Vermögen des Aktaktionärs
20,00
Die Typen und Arten der Finanzierung
Außenfinanzierung Entgeltfinanzierung
Innenfinanzierung
Kapitalfinanzierung- Beteiligungs- finanzierung- Kreditfinanzierung
Subventionsfinanzierung
Stundung
Einzahlung (aus der Sanierung)
Entgeltfinanzierung
Umsatzerlöseandere Erlöse
Über den Jahresabschluß
GewinnermittlungGewinnverwendung
Grundlagen der Kreditfinanzierung
Allg: Durch die Aufnahme von Fremdkapital entstehen Gläubigerrechte
1.i.d.R. keine Mitsprache der Geldgeber in der Geschäftsführung2.Kreditüberlassung ist befristet3.Rechtsanspruch auf Rückzahlung, keine Beteiligung am Vermögenszuwachs/stille Reserven4.Entgelt für die Stundung ist ein fester Zins, keine Beteiligung am Gewinn/Verlust5.Zins- und Tilgungszahlungen stellen eine „feste“ Liquiditätsbelastung dar, Gefahr bei Umsatzrückgängen, vgl. aktuelle Rezession6.Besteuerung: FK-Zinsen sind Betriebsausgaben
Grundlagen der Kreditfinanzierung
Kreditwürdigkeitsprüfung Kreditfähigkeit Persönliche Kreditwürdigkeit Wirtschaftliche Kreditwürdigkeit
KreditbesicherungPersonalsicherheiten Realsicherheiten schuldrechtlicher sachenrechtlicher Anspruch Anspruch eine dritte Person Rechte an Vermögens- haftet werten werden dem Bürgschaft/Garantie Kreditgeber einge- räumt Verpfändung/Sicher- Basel II ungsübereignung/ Grundpfandrechte
Basel II
Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden.Seit dem 1.1.07 müssen die Regelungenin den Mitgliedstaaten der EU für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden.
KreditwesengesetzMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)SolvV (Solvabilitätsverordnung)
Ziel von Basel II: angemessene Eigenkapitalausstattung der BankenEK-Anforderungen sollen stärker am tatsächlichen Risiko ausgerichtet sein. Bei konsequenter Umsetzung sollen Bankenkrisen im größeren Stil faktisch ausgeschlossen werden.
Angesichts der aktuellen Finanzmarktkrise wird Basel II hefitg kritisiert: zu hohe Gestaltungsspielräume bei der Bewertung und Absicherung von Risiken. Unzureichende Risikopuffer, Prozykität des Systems, Frau Weber di Mauro, Mitglied des SVR fordert zusätzlich zur IFRS Bilanz eine HGB Bilanz (AK/HK) mit 3 % Eigenkapital auf die Bilanzsumme (vgl. FAZ 12.11.08)
Kreditfinanzierung
Langfristig Kurzfristig
• Bankkredite• Schuldverschreibung
(Obligation/Anleihe)• Schuldscheindarlehen• Gesellschafterdarlehen
• Kontokorrentkredit• Diskontkredit• Handelskredit