Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zum Bebauungsplan SW 40 der Stadt Bocholt, Kreis Borken. Im Auftrag von: AG Immo Invest GmbH Schlavenhorst 51 46395 Bocholt Umfang 21 Seiten mit artenschutzrechtlichen Prüfprotokollen im Anhang Neufassung: Münster, 26. August 2015 Erstellt von:
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Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) · Nach Artikel 9 kann von den Verbotsmaßnahmen des Artikels 5 u.a. abgewichen werden „im Interesse der Volksgesundheit und öffentlichen Sicherheit“,
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Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
zum Bebauungsplan SW 40 der Stadt Bocholt, Kreis Borken.
Im Auftrag von: AG Immo Invest GmbH
Schlavenhorst 51 46395 Bocholt
Umfang 21 Seiten mit artenschutzrechtlichen Prüfprotokollen im Anhang
Neufassung: Münster, 26. August 2015
Erstellt von:
Bearbeiter: Dipl.-Biologe Frank Wierzchowski, Kapuzinerstraße 19, 48149 Münster
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Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – B-Plan SW 40 der Stadt Bocholt
Die Auswahl der planungsrelevanten Arten richtet sich nach der vom Landesamt für Na-
tur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV 2012) im Internet bereitgestellten fach-
lich begründeten Auswahl planungsrelevanter Arten für das Messtischblatt 4105 (Bocholt).
Insgesamt werden hier 48 Arten aufgeführt, die bei Planungen artenschutzrechtlich zu
prüfen sind. Die Liste der 48 Arten setzt sich aus 10 Säugetier-, 35 Brutvogel-, 2 Amphi-
bien- und 1 Reptilienart zusammen (Tabelle 1).
Liegen eigene Kartierungen (ggf. auch Zu-fallsbeobachtungen) zu den planungsrelevan-ten Arten vor?
Einsichtnahme in die Liste für geschützte Arten in NRW, bzw. Liste für Messtischblätter (MTB) in NRW (Natur-schutz-Informationssystem, LANUV)
Liegen Informationen zu den planungs-relevanten Arten im Vorhabengebiet bei Dritten (Behörden, Biologische Stationen und Naturschutzverbände) vor?
Auswertung der Daten und Feststellung der pla-nungsrelevanten Arten im Vorhabengebiet.
Ja
Festlegung (Auswahl) der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten anhand der Lebens-raumeignung im Plangebiet.
Nein
Ja Nein
1. 2.
Erstellen einer Übersichtstabelle
Ablaufschema - Feststellung der planungsrelevanten Arten:
= Arbeitsschritt = Prüfschritt
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Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – B-Plan SW 40 der Stadt Bocholt
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten im Kartenblatt 4105 – Bocholt mit Angaben zu Status und Erhaltungszustand (atlantische Region). G = Günstig, U = Ungüns-tig/Unzureichen, S = Ungünstig/Schlecht; + und - geben den momentanen Be-standstrend wieder.
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Im UG wurden im Jahr 2012 Kartierungen der Brutvögel und der Fledermäuse durchge-
führt (Ökoplanung Münster 2012), deren Ergebnisse der vorliegenden ASP zugrunde ge-
legt werden.
Säugetiere
Die planungsrelevanten Säugetiervorkommen im Messtischblatt 4105 (Bocholt) beschrän-
ken sich gänzlich auf die Gruppe der Fledermäuse. Im Rahmen der im Jahr 2012 durch-
geführten Untersuchungen konnten im UG die fünf Fledermausarten Breitflügelfleder-
maus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfleder-
maus nachgewiesen werden. Für die Zwergfledermaus werden Quartierstandorte entlang
der Alten Aa und im Bereich eines Gewerbebetriebs im zentralen UG vermutet. Temporä-
re Einstandsquartiere, auch der anderen im UG festgestellten Arten, können sich insbe-
sondere in dem Altgehölzbestand im Nordwesten des UG befinden.
Vögel
Im Untersuchungsjahr 2012 wurden im UG die zwei planungsrelevanten Brutvogelarten
Feldsperling (4 Brutpaare) und Waldkauz (1 Brutpaar) nachgewiesen. Aufgrund der
durchgeführten Untersuchungen können Vorkommen weiterer planungsrelevanter Brutvo-
gelarten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
Amphibien/Reptilien
Aufgrund der Habitatstrukturen und der innerstädtischen Lage des UG sind Vorkommen
der planungsrelevanten Amphibienarten Kammmolch und Laubfrosch nicht zu erwarten.
Vorkommen der Zauneidechse könnten theoretisch auf den Brachestrukturen im Osten
des UG bestehen, sind jedoch aufgrund der innerstädtischen Lage des Gebietes aller
Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten. Während der 2012 im UG durchgeführten
Brutvogelbegehungen wurden keine Beobachtungen gemacht, die auf ein Vorkommen ei-
ner der drei Arten hindeuten würden.
Es ergibt sich eine Liste von 5 Säugetier- und 2 Brutvogelarten, die im Rahmen der arten-
schutzrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen sind (Tabelle 1). Als planungsrelevante Art
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Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – B-Plan SW 40 der Stadt Bocholt
wird hierbei auch der Feldsperling berücksichtigt, der in der Liste der planungsrelevanten
Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV 2012)
für das Messtischblatt 4105 (Bocholt) bisher keine Berücksichtigung findet.
Tabelle 2: Arten deren Vorkommen im Plangebiet artenschutzrechtlich zu prüfen sind mit Angaben zu Status (Kartenblatt 4105 – Bocholt) und Erhaltungszustand (at-lantische Region). G = Günstig, U = Ungünstig/Unzureichen, S = Ungüns-tig/Schlecht; + und - geben den momentanen Bestandstrend wieder).
Art Status ErhaltungszustandWissenschaftlicher Nam Deutscher NameSäugetiereEptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Art vorhanden GMyotis daubentonii Wasserfledermaus Art vorhanden GNyctalus noctula Großer Abendsegler Art vorhanden GPipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus Art vorhanden GPipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Art vorhanden GVögelPasser montanus Feldsperling sicher brütend GStrix aluco Waldkauz sicher brütend G
Planungsrelevante Vorkommen der Arten Baumfalke, Braunes Langohr, Eisvogel, Feld-
schwalbe, Wachtel, Waldohreule, Wanderfalke, Wiesenpieper und Zwergtaucher im UG
können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
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Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – B-Plan SW 40 der Stadt Bocholt
5. Artenschutzrechtliche Prüfung
Mit dem „Protokoll einer artenschutzrechtlichen Prüfung“ hat das MUNLV NRW (Ministeri-
um für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalens) eine Grundlage veröffentlicht, mit der Art für Art alle relevanten
Aspekte der artenschutzrechtlichen Prüfung nachvollziehbar dokumentiert werden können
(Kiel 2007). Prüftexte zu den einzelnen Arten befinden sich in den einzelnen Protokollen.
Die artenschutzrechtlichen Prüfprotokolle befinden in Kap. 9. Verwendet wird die neueste
Version der Artenschutzprotokolle, welche die Veränderungen des BNatSchG zum
01.03.2010 berücksichtigt. Die Gefährdungseinstufung der einzelnen Arten erfolgt anhand
Meinig et al. (2009), Meinig et al. (2010), Sudmann et al. (2009) und Südbeck et al.
(2007).
Ergebnisse der Prüfung
Säugetiere
Die ASP ergibt für die Säugetierarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler und
Zwergfledermaus artenschutzrechtliche Konflikte. Eine Erfüllung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände kann jedoch durch die Anwendung von projektgestaltenden sowie risi-
komindernden Maßnahmen sicher vermieden werden.
Für die zwei geprüften Arten Rauhaut- und Wasserfledermaus ergab die ASP keine Kon-
flikte zwischen dem geplanten Vorhaben und den Regelungen des BNatSchG.
Vögel
Für die Arten Feldsperling und Waldkauz treten ebenfalls artenschutzrechtliche Konflikte
auf. Die Durchführung der in Kap. 6 beschriebenen „projektgestaltenden Maßnahmen“
wird sich zwar günstig auf die Lebensstätten des ansässigen Waldkauzpaares auswirken,
kann einen Erhalt des Reviers aber nicht garantieren.
Da für beide Vogelarten jedoch die ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten im
räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt, liegen keine Verstöße gegen die Vorgaben
des BNatSchG vor.
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Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – B-Plan SW 40 der Stadt Bocholt
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung)
Eine Tötung planungsrelevanter Arten durch das Vorhaben kann unter Anwendung
von risikomindernden und projektgestaltenden Maßnahmen (vgl. Kap. 6) si-
cher ausgeschlossen werden.
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störung)
Erhebliche Störungen planungsrelevanter Arten können sicher ausgeschlossen
werden.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Beschädigung und Zerstörung von Lebensstätten)
Erhebliche Beschädigungen oder der Verlust von Lebensstätten planungsrelevan-
ter Arten im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG können unter Anwendung von
projektgestaltenden Maßnahmen (vgl. Kap. 6) sicher ausgeschlossen werden.
§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG (Wildlebende Pflanzen)
Im Plangebiet sind keine planungsrelevanten Pflanzenarten zu erwarten.
§ 44 Abs. 1 Nr. 5 BNatSchG (Erhaltung der ökologischen Funktion im räumlichen Zu-
sammenhang)
Die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang wird für alle planungsre-
levanten Arten weiterhin erfüllt.
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Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – B-Plan SW 40 der Stadt Bocholt
6. Zulässigkeit des Vorhabens
Das geplante Vorhaben ist unter Anwendung der im Folgenden beschriebenen risikomin-
dernden und projektgestaltenden Maßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig.
Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Risikomindernde Maßnahmen
Im zentralen Plangebiet entlang der Werther Straße befindet sich ein zum Abriss und zur
Überbauung vorgesehener derzeit als Tischlerei genutzter Gewerbebetrieb. Nach den im
Jahr 2012 durchgeführten Fledermausuntersuchungen wird in diesem Gewerbebetrieb ein
Quartierstandort der Zwergfledermaus vermutet. Es ist von einem Einstandquartier von
Einzeltieren (1-3 Individuen), nicht jedoch einem Wochenstubenverband auszugehen. Im
Rahmen eines Gebäudeabrisses besteht potenziell die Möglichkeit einer Tötung und
hiermit ein möglicher Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.
Durch Maßnahmen des Risikomanagements kann die Wahrscheinlichkeit eine Tötung
entschieden vermindert werden.
Ein Abriss der Gebäude des Gewerbebetriebes an der Werther Straße hat nur im Winter-
halbjahr zwischen dem 01.11. und dem 28.02. zu erfolgen, da eine Nutzung des Gebäu-
dekomplexes als Winterquartier von Zwergfledermäusen aufgrund einer hohen Anfälligkeit
für Zugluft unwahrscheinlich ist. Der Bauleiter der Abrissmaßnahme und die durchführen-
den Arbeiter sind zudem anzuweisen, gezielt auf eventuelle Fledermausvorkommen, ins-
besondere im Bereich von Flachdachanschlüssen und unter Anschlussprofilen, in Mauer-
ritzen oder in rissigen Holzbalken zu achten. Sollten Fledermäuse aufgefunden werden,
auch wenn diese verletzt oder tot erscheinen sollten, ist umgehend der Gutachter, alterna-
tiv der Fledermausnotruf des NABU (Arbeitsgemeinschaft Fledertierschutz im Kreis Bor-
ken) herbei zu rufen.
Projektgestaltende Maßnahmen
Im Nordwesten des UG, südlich der Werther Straße, befinden sich Altbaumbestände mit
einem hohen Angebot an Baumhöhlen. Die vorhandenen Baumhöhlen besitzen ein hohes
Potenzial als Quartierstandort für Breitflügelfledermäuse, Große Abendsegler sowie
Zwergfledermäuse. Zudem wurde im Rahmen der im Jahr 2012 durchgeführten Fleder-
mausuntersuchungen festgestellt, dass eine Gruppe Eichen einen Nahrungsraum von ho-
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Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – B-Plan SW 40 der Stadt Bocholt
her Bedeutung für die Arten Breitflügel- und Zwergfledermaus darstellt. Eine Fällung der
Altbaumbestände kann daher zur Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr.
1 BNatSchG (Tötung) bzw. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Beschädigung und Zerstörung
von Lebensstätten) führen. Sechs der vorhandenen Altbäume, eine Blutbuche, zwei Rot-
buchen und drei Platanen wurden in der Vergangenheit bereits als „geschützter Land-
schaftsbestandteil“ (gLb) ausgewiesen und dürfen nicht beschädigt oder gefällt werden.
Als projektgestaltende Maßnahme sind nicht nur die sechs als „geschützter Landschafts-
bestandteil“ ausgewiesenen Altgehölze, sondern auch die benachbarten Altgehölze und
Höhlenbäume (insbesondere die bestehenden Eichen) dauerhaft zu erhalten. Idealerwei-
se ist das Teilareal als Grünanlage, Park, Spielplatz oder Gartenfläche zu nutzen.
Die Maßnahme wird sich ebenfalls günstig auf ein ansässiges Brutpaar des Waldkauzes
auswirken, kann einen Fortbestand des vom Eingriff betroffenen Waldkauzreviers aber
nicht garantieren.
Empfehlungen
Es wird empfohlen, entlang der Bocholter Aa nur Leuchtmittel mit sehr geringen UV-
Anteilen im Lichtspektrum, wie beispielsweise Natriumdampflampen oder spezielle LED-
Leuchtmittel zu verwenden, die nur eine geringe Anziehungskraft auf Insekten besitzen.
Eine starke Beleuchtung des Gewässerlaufs der Bocholter Aa sollte zudem vermieden
werden.
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Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – B-Plan SW 40 der Stadt Bocholt
7. Literatur
Kiel, E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszu-stand, Gefährdungen, Maßnahmen, Düsseldorf.
LANDESAMT FÜR NATUR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2012): Fachin-formationssystem (FIS) "Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen". http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/content/de/index.html, zuletzt abgerufen am 28.11.2012.
Meinig, H., P. Boye & R. Hutterer (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Stand Oktober 2008. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 115-153.
Meinig, H., Vierhaus, H., Trappmann, C. & R. Hutterer (2010): Rote Liste und Artenver-zeichnis der Säugetiere - Mammalia - in Nordrhein-Westfalen. 4. Fassung, Stand November 2010, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Recklinghausen.
Ökoplanung Münster (2012): Ökologischer Fachbeitrag zur Revitalisierung des
Messingeländes Bocholt, Kreis Borken – Brutvögel, Fledermäuse, 25 S..
Sudmann, S.R., C. Grüneberg, A. Hegemann, F. Herhaus, J. Mölle, K. Nottmeyer-Linden, W. Schubert, W. von Dewitz, M. Jöbges & J. Weiss (2009): Rote Liste der gefährde-ten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO & LANUV (Hrsg.). Erschienen im März 2009.
Südbeck, P., H.-G. Bauer, M. Boschert, P. Boye & W. Knief [Nationales Gremium Rote Liste Vögel]: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. Fassung, 30. November 2007. The Red List of breeding birds of Germany, 4th edition, 30 November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44: 23-81.
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Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – B-Plan SW 40 der Stadt Bocholt
8. Artenschutzrechtliche Prüfprotokolle
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Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll – A.) Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben)
Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung des Vorhabens ausgelöst werden? g
ja
nein
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe)
Nur wenn Frage in Stufe I „ja“:
Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichs-maßnahmen oder eines Risikomanagements)? G
ja
nein
Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden: Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
Nur wenn Frage in Stufe II „ja“:
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogel-
arten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
g
ja
nein
.
Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“: Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV- Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).
Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“: (weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt)
Für die Erteilung einer Ausnahme sprechen „außergewöhnliche Umstände“. Außerdem wird sich durch die Ausnahme der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern bzw. wird die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).
Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“: Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine
Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt.
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja
nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin- terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja nein
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja
nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin- terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja nein
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja
nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin- terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja nein
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja
nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin- terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja nein
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja
nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin- terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja nein
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja
nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin- terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja nein
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja
nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin- terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?