Anzeiger Konolfingen Offizielles Publikationsorgan für die Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Brenzikofen, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Herbligen, Kiesen, Konolfingen, Landiswil, Linden, Mirchel, Münsingen, Niederhünigen, Oberdiessbach, Oberhünigen, Ober- thal, Oppligen, Rubigen, Schlosswil, Tägertschi, Walkringen, Wichtrach, Worb, Zäziwil GZA / PP 3076 Worb Nr. 2 – 138. Jahrgang 9. Januar 2014 Einzelexemplar Fr. 2.50 Kanton Amtlicher Teil Fortsetzung Seite 4 Politische Gemeinden Allgemeine Publikationen Frohe Festtage Aktuell: Sicherheits-Storen 177477 176750 177880 Öffentliche Planauflage Flughafen Bern-Belp Gesuch um Genehmigung eines neuen Anflugverfahrens auf die Piste 32 (Änderung des Betriebs- reglements) sowie Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau einer Einflugleit- und Anflugbefeuerung sowie von Hin- dernisbefeuerungen Gemeinden: Belp und Münsingen Gesuchstellerin / Bauherrin: ALPAR Flug- und Flugplatzgesellschaft AG, 3123 Belp Gegenstand Betriebsreglement: Neuer satellitengestützter Anflug nach Instrumentenflugregeln (IFR) von Süden auf die Piste 32. Gegenstand Plangenehmigung: – Neubau einer Einflugleitbefeuerung 32, bestehend aus 4 Masten unterhalb der Anflugachse. Masthöhe 20 bis 41 Meter. Lage der Masten: Münsingen Autobahnraststätte, Belp Auwald, Belp Allmit, Belp Eissel. – Neubau einer vereinfachten Anflugbe- feuerung, bestehend aus 6 Kurzbalken und einem breiten Querbalken vor der Pistenschwelle 32. – Erstellung von 3 Hindernisfeuern zur Konturenbefeuerung des Belpbergs, wovon 2 auf neuen Masten. Masthöhe 30 bis 35 Meter. Lage der Masten: Belp (Belpberg) Bifang, Fuchsacher, Ho- burg. Gegenstand Rodung: Für die Errichtung der Masten der Ein- flugleitbefeuerung werden folgende Rodungen und Aufforstungen bean- tragt: Mast 32-1 – Temporäre Rodung und Wiederauf- forstung Münsingen Parzelle Nr. 2512: 43 m 2 – Definitve Rodung Münsingen Parzelle Nr. 2512: 16 m 2 Mast 32-2 – Temporäre Rodung und Wiederauf- forstung Belp Parzelle Nr. 87: 1268 m2 – Definitve Rodung Belp Parzelle Nr. 2512: 44 m 2 Ersatzaufforstung – Kehrsatz Parzelle Nr. 1: 61 m 2 Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luft- fahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Anhörung: Das Bundesamt für Zivilluft- fahrt BAZL hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an. Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen inkl. Bericht über die Umweltvertäglichkeit kön- nen vom 13. Januar bis 11. Februar 2014 an folgenden Stellen zu den or- dentlichen Öffnungszeiten eingese- hen werden: – Gemeindeverwaltung Belp, Bauabtei- lung, Güterstrasse 13, 3123 Belp – Gemeindeverwaltung Münsingen, Bauabteilung, Thunstrasse 11, 3110 Münsingen – Amt für öffentlichen Verkehr, Reiter- strasse 11, 3011 Bern Einsprachen: Während der Auflagefrist können ein- gereicht werden: a) Einsprachen gegen die Änderung des Betriebsreglements (Art. 36d Abs. 4 LFG); b) Einsprachen gegen die Bauprojekte (Art. 37f Abs. 1 LFG); c) Einsprachen gegen die Enteignung (Art. 35 lit. a des Bundesgesetz vom 20. Juni 1930 über die Enteignung EntG; SR 711); d) Begehren, die eine Planänderung be- zwecken (Art. 30 Abs. 1 lit. b EntG); e) Begehren gemäss Art. 7–10 EntG (Art. 35 lit. b EntG); f) Forderungen für die zu enteignenden Rechte, für Minderwert und für den aus der Enteignung sonst entstehenden Schaden, auch wenn das Recht zur Ent- eignung bestritten wird; dabei ist anzu- geben, ob Entschädigung in Geld und in welcher Höhe verlangt wird (Art. 36 lit. a EntG); g) Begehren um Ausdehnung der Ent- eignung (Art. 12 und 36 lit. b EntG); h) Begehren um Sachleistung (Art. 18 und 36 lit. c EntG). Einsprache kann erheben, wer nach dem EntG dazu berechtigt oder mehr als je- dermann von dem oben beschriebenen Vorhaben betroffen ist. Neben den Grundeigentümern sind fer- ner die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und Gläu- biger aus vorgemerkten persönlichen Rechten befugt, selbständig Forderun- gen anzumelden (Art. 37 EntG). Die Gemeinden haben ihre Interessen ebenfalls mit Einsprache zu wahren (Art. 36d Abs. 5 und Art. 37f Abs. 3 LFG). Einsprachen und Begehren sind schrift- lich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern. Hinweise: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprecher- gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG). Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Genehmigung des Betriebsreglements resp. Plan- genehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 36d Abs. 4 und Art. 37f Abs. 1 LFG). Weitere Hinweise: Soweit die zu enteignenden Rechte sich aus der Grunderwerbstabelle ergeben oder offenkundig sind, werden sie von der Schätzungskommission auch ohne Anmeldung geschätzt (Art. 38 EntG). Entschädigungsforderungen gelten nach Ablauf dieser Fristen als verwirkt (Art. 41 Abs. 2 EntG). Sie können spä- ter nur noch geltend gemacht werden, wenn besondere Voraussetzungen er- füllt sind (Art. 41 EntG). Vom Tag der öffentlichen Bekanntma- chung der Planauflage an dürfen ohne Zustimmung der Alpar AG keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung mehr getroffen werden (Enteignungsbann, Art. 42 EntG). Die von der Enteignung betroffenen Flä- chen bzw. die durch das zu erstellende Werk bedingten dauernden Verände- rungen im Gelände sind mit Pflöcken und Profilen ausgesteckt bzw. markiert (Art. 28 EntG, Art. 37c LFG, Art. 27b VIL). Das BAZL hat die Gesuchstellerin von der Pflicht zur Aufstellung von Profilen be- freit. Die einzelnen Bauvorhaben sind im Gelände mit Pflöcken markiert und bildlich dargestellt. Die Beseitigung, Beschädigung oder Veränderung der Pflöcke und Profile ist strafbar (Art. 118 EntG). Bern, 20. Dezember 2013 Im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt: Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Bern 177815 Berufsmaturitätsschule (BMS 1) Aufnahme 2014 Lernende, die im August 2014 eine vierjährige Berufslehre beginnen und berufsbegleitend den Lehrgang zum Erwerb der Technischen Berufsmatu- 177814 Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BMS 2) Aufnahme 2014 Im Rahmen eines Vollzeitkurses von 2 Semestern Dauer führt die BMS der GIB Thun die gelernten Berufsleute zum Erwerb der Technischen Berufsmatu- rität. Kursbeschreibung Vollzeitausbildung von 2 Semestern Dauer (August 2014 bis Juni 2015). Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Die Berufsmaturität berechtigt zum prü- fungsfreien Übertritt an eine Fachhoch- schule; ebenfalls schafft sie günstige Voraussetzungen für den Besuch von Lehrgängen der höheren Berufsbildung, die auf den Erwerb von eidgenössischen Zertifikaten abzielen oder auf Höhere Fachprüfungen vorbereiten. Zielpublikum: Gelernte Berufsleute mit einem eidge- nössischen Fähigkeitszeugnis EFZ. Kosten: Es werden keine Schulgebühren erho- ben. Einschreibegebühr: Fr. 150.– (nicht rück- erstattbar). Aufnahmebedingungen: Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer den Kurs für erweiterte Allgemeinbil- dung erfolgreich abgeschlossen hat und spätestens drei Jahre danach den Unterricht aufnimmt. Ebenso können Studierende, welche die Aufnahmevo- raussetzungen für die kaufmännische BMS 2 erfüllen, prüfungsfrei in den tech- nischen Lehrgang eintreten. In allen anderen Fällen muss die schrift- liche Aufnahmeprüfung in den Fächern Mathematik [Notengewichtung: drei- fach], Deutsch, Französisch und Englisch [Notengewichtung: je einfach] bestan- den werden. Anmeldetermin: 14. Februar 2014 Aufnahmeprüfung: 8. März 2014 Auskunft/Anmeldung: Das Anmeldeformular sowie weitere In- formationen über die Ausbildung sind im Sekretariat der Gewerblich Indust- riellen Berufsfachschule Thun, Mönch- strasse 30B, 3600 Thun (Telefon 033 227 33 44 oder Fax 033 227 33 66) erhältlich. e-mail: [email protected]Weitere Informationen finden Sie unter www.gibthun.ch/BMS rität absolvieren möchten, haben sich bei der Gewerblich Industriellen Berufs- fachschule Thun anzumelden. Die Anmeldung hat via vorbereitende Volksschule oder die gesetzliche Vertre- tung der Kandidierenden zu erfolgen. Anmeldeformulare können bei der ei- genen Sekundarschule bezogen wer- den oder sind im Internet unter www. gibthun.ch/BMS abrufbar. Anmeldetermin: Freitag, 14. Februar 2014 Aufnahmebedingungen für die lehr- begleitende BMS 1 Beim Antritt der Ausbildung muss ein gültiger Lehrvertrag für eine berufliche Grundbildung (Lehre) abgeschlossen sein. Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer am Ende des ersten Semesters des 9. Schuljahres im deutschsprachigen Kan- tonsteil den gymnasialen Unterricht be- sucht oder von der zuständigen Volks- schule bezüglich Sachkompetenz sowie Arbeits- und Lernverhalten in den Fä- chern Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Mitwelt als geeignet beurteilt wird. Für Lernende, die den Kriterien für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht entspre- chen, wird eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Mathematik [Notenge- wichtung: dreifach], Deutsch [Notenge- wichtung: zweifach], und Französisch [Notengewichtung: einfach], durchge- führt. Aufnahmeprüfung: Samstag, 8. März 2014 Weitere Informationen finden Sie unter www.gibthun.ch/BMS. Arni www.arnibe.ch 178022 Baupublikation Bauherrschaft: Blum Marianna und Ernst, Riedhaldeweg 23, 3507 Biglen Projektverfasserin: Formosus GmbH, Salomé Fleury, Kleinroth 390, 3507 Big- len Bauvorhaben: Sanierung bestehende Wohnung, Einbau zweite Wohnung, Neubau Carport, Einbau Pellets-Heizung Parzelle Nr. 4, Standort: Lütiwil 30 Koordinaten 615.610/198.557 Zone: Landwirtschaftszone LWZ Schutzgebiet/Schutzobjekt: schüt- zenswertes K-Objekt, Baugruppe D Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebiets (Art. 24ff. RPG). Unterschreiten der vorgeschrie- benen Raumhöhe (Art. 67 BauV). Gewässerschutzmassnahmen: be- stehend Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Arni, Dreierweg 7, 3508 Arni Auflage und Einsprachefrist: 10. Februar 2014 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein- sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las- tenausgleich. Lastenausgleichsansprü- che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Arni, 9. Januar 2014 Gemeindeverwaltung Arni Biglen www.biglen.ch 177843 Baupublikation Gesuchsteller: Schüpbach Heinz, Bahnstrasse 42, 3432 Lützelflüh / Galli Robert, Trimsteinstrasse 20, 3076 Worb Projektverfasserin: Wittwer & Schüpbach GmbH, Schwendistrasse 9, 3513 Bigenthal Parzellen Nr. 285, Standort: Biglen, Rohr- strasse 30 Zone: Wohnzone 2 (W2) Bauvorhaben: Umbau bestehendes Gebäude, Abriss und Neubau Kellerge- schoss, Einbau von Wohnungen, Sanie- rung Fassade, Einbau einer Dachlukarne und Dachflächenfenstern, Warmwasser- Solaranlage Beanspruchte Ausnahmen: Über- schreitung der Lukarnenbreite (Art. 414 BauR). Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 BauV). Unterschreitung der Ka- minhöhe (Art. 6 LRV) Schutzzone: – Bauinventar: Schützenswertes K-Ob- jekt, Baugruppe D Gewässerschutzmassnahme: An- schluss an ARA Gemeinde (bestehend), Erstellung eines Retentionsbeckens Gewässerschutzbereich B Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen Auflage- und Einsprachefrist: 27. Januar 2014 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet inner- halb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Lastenaus- gleichsbegehren sind ebenfalls inner- halb der Auflage- und Einsprachefrist anzumelden. Biglen, 20. Dezember 2013 Bauverwaltung Biglen Bowil www.bowil.ch 177792 Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013 Das vom Gemeinderat am 16. Dezember 2013 beurteilte Protokoll der ordentli- chen Gemeindeversammlung liegt nach Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsre- glementes vom 10. bis 20. Januar 2014 bei der Gemeindeverwaltung Bowil zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind an den Gemeinderat 3533 Bowil zu richten. Bowil, 16. Dezember 2013 Der Gemeinderat
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AnzeigerKonolfingenOffizielles Publikationsorgan für die Gemeinden
Öffentliche PlanauflageFlughafen Bern-BelpGesuch um Genehmigung eines neuen Anflugverfahrens auf die Piste 32 (Änderung des Betriebs-reglements)sowieGesuch um Plangenehmigung für den Neubau einer Einflugleit- und Anflugbefeuerung sowie von Hin-dernisbefeuerungen
Gemeinden: Belp und Münsingen
Gesuchstellerin / Bauherrin: ALPAR Flug- und Flugplatzgesellschaft AG, 3123 Belp
Gegenstand Betriebsreglement: Neuer satellitengestützter Anflug nach Instrumenten flugregeln (IFR) von Süden auf die Piste 32.
Gegenstand Plangenehmigung:– Neubau einer Einflugleitbefeuerung
32, bestehend aus 4 Masten unterhalb der Anflugachse. Masthöhe 20 bis 41 Meter. Lage der Masten: Münsingen Autobahnraststätte, Belp Auwald, Belp Allmit, Belp Eissel.
– Neubau einer vereinfachten Anflugbe-feuerung, bestehend aus 6 Kurzbalken und einem breiten Querbalken vor der Pistenschwelle 32.
– Erstellung von 3 Hindernisfeuern zur Konturenbefeuerung des Belpbergs, wovon 2 auf neuen Masten. Masthöhe 30 bis 35 Meter. Lage der Masten: Belp (Belpberg) Bifang, Fuchsacher, Ho-burg.
Gegenstand Rodung:Für die Errichtung der Masten der Ein-flugleitbefeuerung werden folgende Rodungen und Aufforstungen bean-tragt:Mast 32-1– Temporäre Rodung und Wiederauf-
forstung Münsingen Parzelle Nr. 2512: 43 m2
– Definitve Rodung Münsingen Parzelle Nr. 2512: 16 m2
Mast 32-2– Temporäre Rodung und Wiederauf-
forstung Belp Parzelle Nr. 87: 1268 m2– Definitve Rodung Belp Parzelle Nr.
2512: 44 m2
Ersatzaufforstung– Kehrsatz Parzelle Nr. 1: 61 m2
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luft-fahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Anhörung: Das Bundesamt für Zivilluft-fahrt BAZL hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage:Die Gesuchsunterlagen inkl. Bericht über die Umweltvertäglichkeit kön- nen vom 13. Januar bis 11. Februar 2014 an folgenden Stellen zu den or-dentlichen Öffnungszeiten eingese-hen werden:– Gemeindeverwaltung Belp, Bauabtei-
– Amt für öffentlichen Verkehr, Reiter-strasse 11, 3011 Bern
Einsprachen:Während der Auflagefrist können ein-gereicht werden:a) Einsprachen gegen die Änderung des Betriebsregle ments (Art. 36d Abs. 4 LFG); b) Einsprachen gegen die Bauprojekte (Art. 37f Abs. 1 LFG);
c) Einsprachen gegen die Enteignung (Art. 35 lit. a des Bundesgesetz vom 20. Juni 1930 über die Enteignung EntG; SR 711);d) Begehren, die eine Planänderung be-zwecken (Art. 30 Abs. 1 lit. b EntG);e) Begehren gemäss Art. 7–10 EntG (Art. 35 lit. b EntG);f) Forderungen für die zu enteignenden Rechte, für Minderwert und für den aus der Enteignung sonst entstehenden Schaden, auch wenn das Recht zur Ent-eignung bestritten wird; dabei ist anzu-geben, ob Entschädigung in Geld und in welcher Höhe verlangt wird (Art. 36 lit. a EntG);g) Begehren um Ausdehnung der Ent-eignung (Art. 12 und 36 lit. b EntG);h) Begehren um Sachleistung (Art. 18 und 36 lit. c EntG).Einsprache kann erheben, wer nach dem EntG dazu berechtigt oder mehr als je-dermann von dem oben beschriebenen Vorhaben betroffen ist.Neben den Grundeigentümern sind fer-ner die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und Gläu-biger aus vorgemerkten persönlichen Rechten befugt, selbständig Forderun-gen anzumelden (Art. 37 EntG).Die Gemeinden haben ihre Interessen ebenfalls mit Einsprache zu wahren (Art. 36d Abs. 5 und Art. 37f Abs. 3 LFG).Einsprachen und Begehren sind schrift-lich und begründet einzureichen beim:Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.Hinweise:Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzelein sprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertre tung (Art. 11a VwVG).Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfäl lige Genehmigung des Betriebsreglements resp. Plan-genehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 36d Abs. 4 und Art. 37f Abs. 1 LFG).
Weitere Hinweise:Soweit die zu enteignenden Rechte sich aus der Grund erwerbstabelle ergeben oder offenkundig sind, werden sie von der Schätzungskommission auch ohne Anmel dung geschätzt (Art. 38 EntG).Entschädigungsforderungen gelten nach Ablauf dieser Fristen als verwirkt (Art. 41 Abs. 2 EntG). Sie können spä-ter nur noch geltend gemacht werden, wenn besondere Voraussetzungen er-füllt sind (Art. 41 EntG).Vom Tag der öffentlichen Bekanntma-chung der Plan auflage an dürfen ohne Zustimmung der Alpar AG keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung mehr getroffen werden (Enteignungsbann, Art. 42 EntG).Die von der Enteignung betroffenen Flä-chen bzw. die durch das zu erstellende Werk bedingten dauernden Verände-rungen im Gelände sind mit Pflöcken und Profilen ausgesteckt bzw. markiert (Art. 28 EntG, Art. 37c LFG, Art. 27b VIL). Das BAZL hat die Gesuchstellerin von der Pflicht zur Aufstellung von Profilen be-freit. Die einzelnen Bauvorhaben sind im Gelände mit Pflöcken markiert und bildlich dargestellt. Die Beseitigung, Beschädigung oder Veränderung der Pflöcke und Profile ist strafbar (Art. 118 EntG).
Bern, 20. Dezember 2013
Im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt:Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Bern
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Berufsmaturitätsschule (BMS 1)Aufnahme 2014Lernende, die im August 2014 eine vierjährige Berufslehre beginnen und berufsbegleitend den Lehrgang zum Erwerb der Technischen Berufsmatu-
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Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BMS 2)Aufnahme 2014Im Rahmen eines Vollzeitkurses von 2 Semestern Dauer führt die BMS der GIB Thun die gelernten Berufsleute zum Erwerb der Technischen Berufsmatu-rität.
KursbeschreibungVollzeitausbildung von 2 Semestern Dauer (August 2014 bis Juni 2015). Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.Die Berufsmaturität berechtigt zum prü-fungsfreien Übertritt an eine Fachhoch-schule; ebenfalls schafft sie günstige Voraussetzungen für den Besuch von Lehrgängen der höheren Berufsbildung, die auf den Erwerb von eidgenössischen Zertifikaten abzielen oder auf Höhere Fachprüfungen vorbereiten.
Zielpublikum:Gelernte Berufsleute mit einem eidge-nössischen Fähigkeitszeugnis EFZ.
Kosten:Es werden keine Schulgebühren erho-ben. Einschreibegebühr: Fr. 150.– (nicht rück-erstattbar).
Aufnahmebedingungen:Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer den Kurs für erweiterte Allgemeinbil-dung erfolgreich abgeschlossen hat und spätestens drei Jahre danach den Unterricht aufnimmt. Ebenso können Studierende, welche die Aufnahmevo-raussetzungen für die kaufmännische BMS 2 erfüllen, prüfungsfrei in den tech-nischen Lehrgang eintreten.In allen anderen Fällen muss die schrift-liche Aufnahmeprüfung in den Fächern Mathematik [Notengewichtung: drei-fach], Deutsch, Französisch und Englisch [Notengewichtung: je einfach] bestan-den werden.
Anmeldetermin:14. Februar 2014
Aufnahmeprüfung:8. März 2014
Auskunft/Anmeldung:Das Anmeldeformular sowie weitere In-formationen über die Ausbildung sind im Sekretariat der Gewerblich Indust-riellen Berufsfachschule Thun, Mönch-
Weitere Informationen finden Sie unter www.gibthun.ch/BMS
rität absolvieren möchten, haben sich bei der Gewerblich Industriellen Berufs-fachschule Thun anzumelden.Die Anmeldung hat via vorbereitende Volksschule oder die gesetzliche Vertre-tung der Kandidierenden zu erfolgen. Anmeldeformulare können bei der ei-genen Sekundarschule bezogen wer- den oder sind im Internet unter www.gibthun.ch/BMS abrufbar.Anmeldetermin:Freitag, 14. Februar 2014
Aufnahmebedingungen für die lehr- begleitende BMS 1Beim Antritt der Ausbildung muss ein gültiger Lehrvertrag für eine berufliche Grundbildung (Lehre) abgeschlossen sein.Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer am Ende des ersten Semesters des 9. Schuljahres im deutschsprachigen Kan-tonsteil den gymnasialen Unterricht be-sucht oder von der zuständigen Volks-schule bezüglich Sachkompetenz sowie Arbeits- und Lernverhalten in den Fä-chern Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Mitwelt als geeignet beurteilt wird.Für Lernende, die den Kriterien für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht entspre-chen, wird eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Mathematik [Notenge-wichtung: dreifach], Deutsch [Notenge-wichtung: zweifach], und Französisch [Notengewichtung: einfach], durchge-führt.Aufnahmeprüfung:Samstag, 8. März 2014
Weitere Informationen finden Sie unter www.gibthun.ch/BMS.
Arni
www.arnibe.ch178022
Baupublikation
Bauherrschaft: Blum Marianna und Ernst, Riedhaldeweg 23, 3507 Biglen
Parzelle Nr. 4, Standort: Lütiwil 30Koordinaten 615.610/198.557
Zone: Landwirtschaftszone LWZ
Schutzgebiet/Schutzobjekt: schüt-zenswertes K-Objekt, Baugruppe D
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebiets (Art. 24ff. RPG). Unterschreiten der vorgeschrie-benen Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Gewässerschutzmassnahmen: be-stehend
Auflage- und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Arni, Dreierweg 7, 3508 Arni
Auflage und Einsprachefrist:10. Februar 2014
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Parzellen Nr. 285, Standort: Biglen, Rohr-strasse 30
Zone: Wohnzone 2 (W2)
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Gebäude, Abriss und Neubau Kellerge-schoss, Einbau von Wohnungen, Sanie-rung Fassade, Einbau einer Dachlukarne und Dachflächenfenstern, Warmwasser-Solaranlage
Beanspruchte Ausnahmen: Über-schreitung der Lukarnenbreite (Art. 414 BauR). Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 BauV). Unterschreitung der Ka-minhöhe (Art. 6 LRV)
Schutzzone: –
Bauinventar: Schützenswertes K-Ob-jekt, Baugruppe D
Gewässerschutzmassnahme: An-schluss an ARA Gemeinde (bestehend), Erstellung eines RetentionsbeckensGewässerschutzbereich B
Auflage- und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen
Auflage- und Einsprachefrist:27. Januar 2014
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet inner-halb der Auflage- und Ein sprachefrist einzureichen. Allfällige Lastenaus-gleichsbegehren sind ebenfalls inner-halb der Auflage- und Einsprachefrist anzumelden.
Biglen, 20. Dezember 2013
Bauverwaltung Biglen
Bowil
www.bowil.ch
177792Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013
Das vom Gemeinderat am 16. Dezember 2013 beurteilte Protokoll der ordentli-chen Gemeindeversammlung liegt nach Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsre-glementes vom 10. bis 20. Januar 2014 bei der Gemeindeverwaltung Bowil zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen gegen das Protokoll sind an den Gemeinderat 3533 Bowil zu richten.
1. Hausarzt anrufenBand abhören für Stellvertretung.Falls keiner der Ärzte erreichbar ist:
2. Notfallnummer wählen0900 57 67 47 (ab Festnetz: Fr. 1.98/Min.)
weitere Notfalldienste auf Seite 6
Kirchgemeinde Biglen 178014
www.refbi.chKirche BiglenSonntag, 19 Uhr: TAIZÉ-Gottesdienst, Pfr. Stefan Wyss und Team. Meditative Lieder, Stille und viele Kerzen.Kirche LandiswilSonntag: Kein Gottesdienst – Einla-dung nach Biglen.Donnerstag, 16. Januar, 20 Uhr, in der Kirche: Gesprächs-, Begegnungs- und Informationsabend zum Thema: «Jung und jung geblieben». Re-ferentin: Renata Bürki, Wichtrach. Eine heitere Auseinandersetzung mit den Lebensphasen und dem Älter-werden. Freundliche Mitwirkung der Musikgesellschaft Landiswil!
Kirchgemeinde 178035
GrosshöchstettenSonntag, 12. Januar, 9.30 Uhr
Kirche GrosshöchstettenAllianzgottesdienst zum Start der Ge-betswoche, J. Bigler, J. Vontobel, Th. Leuenberger und B. Rindisbacher, Or-gel. Predigt zu 4. Mose 14,24 und 1. Tim 1,7. Anschliessend Kirchen-Apéro.
Kirche ZäziwilMusikgottesdienst mit KUW 4. Klasse, Pfr. H. Doepner und E. Haueter, Klavier.
Predigtsaal OberthalGottesdienst zum Thema: Mit Geist und Mut. Pfrn. R. Wloemer und C. Fuhrer, Orgel. Lieder: 533, 1–3; 849; 797, 1.2.5.7; 829, 1–5; 349, 1–3. An-schliessend Kirchenkaffee.Chinderchiuche Suntime im Schul-haus
Kirche Konolfinge 178013
Freitag, 10. Jan., 9.05 Uhr: Stille ZeitSamstag, 11. Jan., 14 Uhr: JungscharSonntag, 12. Jan., 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit Einsetzung der neuen Mit-
(Psalm 73,28, Jahreslosung 2014). Kol-lekte für «Brot für alle» (Spital in Ka-merun). Kirchenkaffee.Ab 9.15 Uhr: «Chinder-Arche»: Kleinkinderhüte im KGH. 9.30 Uhr: Sonntagsschule im KGH.9.30 Uhr: «Come-in» (Jugendgottes-dienst 6.–8. Klässler) im KGH. Montag, 13. Januar, 14 Uhr: Se-niorennachmittag im KGH. Von Brenzikofen zu Fuss nach Tschechien. Erlebnisse – Bilder – Gedanken mit Hanspeter Tschanz (Brenzikofen). Zvieri.Dienstag, 14. Januar, 20 Uhr: Abend-gottesdienst im Schulhaus Freimet-tigen mit Musiktrio und Pfr. H. Zaugg. Predigtthema: Hilfreiche Gedanken für das Leben (2.Teil). Kollekte für «Schwanger – wir helfen» (Hilfs- und Beratungsstelle für Schwangere in Bern). Donnerstag, 16. Januar, ab 19 Uhr: Gebets-Wanderung im Rahmen der Allianzgebetswoche 12. bis 19. Ja-nuar 2014. Thema: «Heute für gestern und morgen beten» Treffpunkt: KGH Oberdiessbach mit dem Wetter ange-passten Schuhen und Kleidung, evtl. auch Taschenlampe.www.kirche-oberdiessbach.ch
Kirche Schlosswil 177802
Sonntag, 12. Januar Kein Gottesdienst
Kirche Walkringen 178015
Samstag, 11. Januar, 14 bis 16.30 Uhr, Sternenzentrum: Jungschar.Sonntag, 12. Januar, 9.30 Uhr: Got-tesdienst mit Taufe gestaltet von Pfarrer Steffen Rottler. An der Orgel spielt Yeon-Jeong Jeong. Nach dem Gottesdienst Kirchencafé im Ofehüsli.Dienstag, 14. Januar, 13.30 Uhr, Ster-nenzentrum: Stubete.www.kirche-walkringen.ch
Kirche Wichtrach 178012
Sonntag, 12. Januar, 9.30 Uhr in der Kirche: Gottesdienst gestaltet von Radostin Papasov, Orgel und Pfar-rer Christian Galli. Kollekte: Pro Cap Bern.Infos zu Anlässen finden Sie unter:www.kirche-wichtrach.ch
Kirche Worb/Rüfenacht 177894
Gottesdienst Rüfenacht: Sonntag, 12. Januar, 9.30 Uhr. «Wie schön leuch-tet der Morgenstern» – Liedpredigt. Pfarrer Hans Ulrich Schranz, Katrin Günther, Orgel.Gottesdienst Worb: Sonntag, 12. Januar: Die Gemeinde ist nach Rü-fenacht eingeladen.Seniorenzmittag: Donnerstag, 16. Januar, 12 Uhr, Kirchgemeindehaus Worb.Weitere Anlässe finden Sie in der Gemeindeseite «reformiert.» oder unter www.refkircheworb.ch.
glieder des Kirchgemeinderates zum Thema: «Gottes Knechte» (Jesaja 42, 1–8). Pfr. S. Burger; Orgel: H. Balli. Kollekte für Gotthelf-Verein Konol-fingen. Anschliessend Apéro19.30 Uhr: Der andere Gottesdienst zum Thema «Evangolisch oder Ka-thelisch?» Mit Pfr. S. Burger, Gemein-deleiter M. Simon, Team und Band. Herzlich willkommen!Dienstag, 14. Jan., 20 Uhr: Gottes-dienst im Schulhaus NiederhünigenDonnerstag, 16. Jan., 16.15 Uhr: Do-mino Niederhünigenwww.konolfingen.org
Kirchgemeinde Linden 177990
Donnerstag: 13.30 Uhr, EFG Ried, Al-lianzgebetswoche.Freitag: 13.30 Uhr, Lismete Reckiwil und Jassbach (je Schulhaus) / 19.30 Uhr, KGH (UG), Jugendträff.Sonntag: 9.30 Uhr, Gottesdienst, Start neue Predigtreihe (Pfr. B. Weber).Dienstag: 13.30 Uhr, Lismete Otter-bach (bei V. Haldimann).Mittwoch: 12 Uhr, Gasthof «Linde», Mittagstisch (Anmeldung bei M. Nuss-baum, Tel. 031 771 08 48).Mehr Infos: www.kirche-linden.ch
Rubigen/KleinhöchstettenSeniorinnen- und Seniorennach-mittag Kreis 5: Mittwoch, 15. Jan., 14 Uhr, kirchl. Räume Rubigen.Allianz-Anlass: Mittwoch, 15. Jan., 19.30 Uhr, kirchl. Räume Rubigen. Gebetsabend zum Thema «Mit Geist und Mut». Anschliessend gemütliches Beisammensein.
Kirche Oberdiessbach 177979
Freitag, 10. Januar, 9.05 Uhr: An-dacht im Chor der Kirche.Sonntag, 12. Januar, 9.30 Uhr: Got-tesdienst mit Pfr. D. Meister. Orga-nistin: R. Zingg. Amtseinsetzung der neuen Mitglieder des Kirchgemein-derates, Evelyn Krähenbühl und Chri-stian Ott, beide Oberdiessbach. Pre-digt: Gott nahe zu sein ist mein Glück!
Aebnit, BowilSamstag, 11. Januar, 20 Uhr Jugend-träff bei Zimmermanns in der Schwen-dimattSonntag, 12. Januar, 10 Uhr Gottes-dienst mit KinderprogrammDonnerstag, 16. Januar, 20 Uhr Ge-bätsträffWeitere Infos:http://emmental.menno.ch
Evang. Freikirchliche 178001
Gemeinde Linden, Ried: Donnerstag, 9. Januar, 14 Uhr In Ge-meinschaft älter werden mit Allianz-gebetSonntag, 12. Januar, 9.30 Uhr Mosaik-gottesdienst zu Psalm 73 mit Abend-mahl
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Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus, flog durch die stillen Lande, als flöge sie nach Haus. Joseph von Eichendorff
In stiller Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserem Vater, Grossvater, Urgrossvater, Schwiegervater, Onkel, Schwager, Götti , Freund und Sängerkamerad
Ernst Kestenholz-Keller25. April 1919 bis 3. Januar 2014
Nach einem reich erfüllten Leben ist er von seinen Altersbeschwerden erlöst worden.Heute Mittag ist er im 95. Lebensjahr als ältester Einwohner und Bürger von Freimettigen in seinem Bett friedlich eingeschlafen, was seinem Wunsch entsprach.
Breitstein, 3. Januar 2014
Die Trauerfamilien:
Lydia und Paul Bilat-Kestenholz Christoph und Ursula Bilat-Klauser und Kinder Meret Bilat und Jan Roger Bilat
Marianne Portner-Kestenholz und Urs Gruber Christoph Portner und Niki Beyer Portner und Kinder Thomas und Esther Portner-Marquardt und Kinder Barbara Portner und Christian Janssen Portner und Kinder Brigitte Portner und Samuel Hurni Portner und Kinder Susanne Portner
Ernst und Liliane Kestenholz-Schaffter David Kestenholz Iris und Thomas Benz-Kestenholz und Kinder Erich Kestenholz und Maria Pöhl
Susy Köchli
Verwandte, Freunde und Bekannte
Traueradresse: Ernst Kestenholz-Schaffter, Breitsteinweg 4, 3504 Niederhünigen.
Die Trauerfeier, zu der Sie freundlich eingeladen sind, findet am Donnerstag,16. Januar 2014 um 14 Uhr in der Reformierten Kirche Konolfingen statt.
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Fortsetzung Seite 6
PolitischeGemeinden Fortsetzung
(Bowil)
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Verkehrsbehinderungen Müliseilestrasse
Infolge Holzerarbeiten muss ab Montag, 6. Januar bis Freitag, 31. Januar 2014 auf der Müliseilestrasse im Bereich der Abzweigung Hintgraben–Eggstalden mit Verkehrsbehinderungen und War‑tezeiten gerechnet werden.
Linden, 19. Dezember 2013
Der Gemeinderat
Niederhünigen
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Protokoll der Gemeindeversamm-lung vom 2. Dezember 2013
Das Protokoll der Gemeindeversamm‑lung vom 2. Dezember 2013 liegt vom 6. bis 27. Januar 2014 in der Gemein‑
Oberdiessbach
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Ablesung der Stromzähler
Ab Anfang bis Mitte Januar 2014 wer‑den in der Gemeinde Oberdiessbach die Stromzähler durch
– Fritz Bigler– Sandra Mundwiler– Sandra Schindler– Andreas Schindler
abgelesen. Wir bitten die Bevölkerung, den Verantwortlichen während dieser Zeit Zutritt zu den Zählern zu gewähren.
Bei längeren Abwesenheiten bitten wir Sie, die Zählerstände telefonisch der Finanzverwaltung, Tel. 031 770 27 37, zu melden. Allfällige Meldekarten sind innert 5 Tagen zu retournieren.
Besten Dank für das Verständnis und die Mitarbeit.
Finanzverwaltung Oberdiessbach
177744Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen
Die am 9. November 2009 von der Ge‑meinde beschlossene und vom Tiefbau‑amt des Kantons Bern genehmigte Ge‑wichtsbeschränkungHöchstgewicht 3,5 Tonnenwährend der Auftauperiode
wird bei entsprechender Witterung auch in diesem Winter bis zum Ende der Auf‑tauperiode in Kraft gesetzt. Die davon betroffenen Gemeindestrassen werden zu gegebener Zeit entsprechend signa‑lisiert. Wir machen darauf aufmerksam, dass notwendige Transporte noch vor der Auftauperiode zu erfolgen haben.
Die Gewichtsbeschränkung beginnt mit dem Aufstellen der Signale und dauert so lange, bis diese wieder entfernt werden.
Der Gemeinderat
177855Änderung von Gemeindeerlassen
Gestützt auf die Bestimmungen von Artikel 45 der Gemeindeverordnung geben wir hiermit die Änderungen und Inkraftsetzungen folgender Erlasse per 1. Januar 2014 bekannt:
• Reglement über die Gemeindebei‑träge 2014 bis 2017
• Verordnung zum Personalreglement• Tarif zum Gebührenreglement (Ver‑
ordnung)• Weisungen für die Benützung der
Schulanlage und der ZSA Dorf
Ausserkraftsetzung:• Feuerwehrreglement Bowil
Die Erlasse wurden durch die Gemeinde‑versammlung vom 2. Dezember 2013 und den Gemeinderat am 16. Dezember 2013 beschlossen. Alle Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung Bowil oder unter www.bowil.ch eingesehen werden.
Gewässerschutz: Schmutzwasser: Ab‑leitung in die Kanalisation; Meteorwas‑ser: Einleitung in Vorfluter
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung 3533 Bowil
Auflage- und Einsprachefrist:10. Februar 2014
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Verordnung Öffentliche Sicherheit (Änderung per 1. Januar 2014)
Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 2013 eine Änderung in der Verordnung Öffentliche Sicherheit, Anhang 1, be‑züglich Obergrenze Ersatzabgabe für Feuerwehrdienste, beschlossen. Diese tritt per 1. Januar 2014 in Kraft.
Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund von Artikel 45 der Gemeindeverordnung.
Der Erlass kann bei der Gemeinde Ko‑nolfingen, Stab, eingesehen oder unter www.konolfingen.ch heruntergeladen werden.
Gemeinderat
177881Papier- und Kartonsammlung
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die 1. Papier- und Kartonsammlung am Montag, 13. Januar 2014 stattfindet (wei‑tere Daten gemäss Abfallkalender 2014), Bereitstellung am Abfuhrtag vor 7.00 Uhr. Das Papier und Karton ist zu bündeln (Keine Papiersäcke, Waschpulverboxen).
177847Öffentliche PlanauflageGeringfügige Änderung des Zonen-plans 1 Münsingen im Gebiet Spital, Krankenhausweg
Der Gemeinderat Münsingen bringt ge‑stützt auf Art. 60 des kantonalen Bau‑gesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Zonenplanänderung zur öffentlichen Auflage. Es handelt sich um eine Einzo‑nung im Umfang von 1744 m2 abzüglich einer Rückzonung im Umfang von 219 m2 innerhalb der Parzelle Münsingen Gbbl. Nr. 201. Die Fläche liegt in der Landwirt‑schaftzone und wird neu der Zone für öffentliche Nutzung Nr. 12 zugewiesen mit dem Ziel, dort einen Parkplatz für das Spital Münsingen zu realisieren.
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Zo‑nenplanänderung im Verfahren für ge‑ringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 6 der Bauverordnung vom 6. März 1985 zu beschliessen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Januar bis und mit 10. Februar 2014, bei der Bauabteilung, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, öffentlich auf. Sie können ebenfalls von der Homepage der Gemeinde Münsingen unter www.mu‑ensingen.ch heruntergeladen werden.
Innert der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Zonenplanänderung bei der Bauabteilung Münsingen schriftlich und begründet Einsprache und Rechts‑verwahrung eingereicht werden.
Münsingen 11. Dezember 2013
Gemeinderat Münsingen
177877Trimstein – Ein PorträtSonderausstellung im Museum Schloss Münsingen
BegleitprogrammDonnerstag, 16. Januar 2014, 19.30 Uhr, Museum Schloss Münsingen
«Ja, so isches gsi!» Werner Gfeller, Land-wirt im Steinacker erzählt aus seinen Aufzeichnungen: «Schulferien», «Mein Freund, der Korbertscholi»
Führungen im MuseumJeden Freitag um 18 Uhr öffentliche Füh‑rung (kostenlos)Gruppen nur auf Voranmeldung, Daten nach VereinbarungTel. 031 724 52 81
Museum Schloss MünsingenMuseumskommissionEinwohnergemeinde Münsingenwww.muensingen.chwww.museum‑muensingen.ch
177878Trimstein – Ein PorträtSonderausstellung im Museum Schloss Münsingen
BegleitprogrammMontag, 20. Januar 2014, 19.30 Uhr, Res‑taurant Trimstein
Von Moos und Weiher, Bächen und GräbliErfahren Sie in einem reich bebilder‑ten Vortrag, wie man einst das Moos entsumpfte und warum der Mühlebach verschwand. Vortrag von Fritz Lauber.
06.01.2014 19.30 OF, Fahrer Pikett‑ einteilung27.01.2014 19.30 OF03.02.2014 19.00 OF + Uof/Grf12.05.2014 19.30 OF15.09.2014 19.30 OF
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13.01.2014 19.30 Neu Eingeteilte
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04.11.2014 19.30 Rekrutierung
22.11.2014 08.00 Übungsnachholer
177854Baupublikation
Gesuchstellerin: Feller Wyler Bau AG, Wylergasse 11, 3608 Thun
Grundeigentümerin: Feller Wyler Bau AG, Wylergasse 11, 3608 Thun
Projektverfasserin: Feller Wyler Bau AG, Wylergasse 11, 3608 Thun
Bauvorhaben: Neubau Einfamilien‑haus mit separater Garage
177789Revision der Ortsplanung – Geringfügige Änderung Bauregle-ment aufgrund der Bereinigung im Genehmigungsverfahren nach Art. 122 Abs. 6 BauV
Der Gemeinderat von Brenzikofen bringt, gestützt auf Art. 122 Abs. 6 der Bauverordnung vom 6. März 1985, die aufgrund der Bereinigung im Ge‑nehmigungsverfahren erforderliche Änderung des Baureglements (Art. 6 Gewerbezone, Gefahrenartikel) zur öf‑fentlichen Auflage.
Die Änderung liegt vom 30. Dezember 2013 bis 28. Januar 2014 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht‑nahme öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die dargestellte Än‑derung erhoben werden. Sie sind in‑nerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Brenzi‑kofen, 3671 Brenzikofen, einzureichen.
06.01.2014 19.30 OF, Fahrer Pikett‑ einteilung27.01.2014 19.30 OF03.02.2014 19.00 OF + Uof/Grf12.05.2014 19.30 OF15.09.2014 19.30 OF
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Anzeiger Region Bern Plus244 899 ExemplareInseratenschluss bei Aeschbacher AG, 3076 Worb: Freitag, 12 Uhr
Berner Aare Kombi(Thun, Konolfingen, Schwarzenburg,Bernerbär)Inseratenschluss bei Aeschbacher AG, 3076 Worb: Montag, 10 Uhr
Der Anzeiger kann jederzeit abonniert werden.Alle weiteren Angaben wie Farb-zuschläge, Prospektbeilagen usw. entnehmen Sie bitte unserer Preisliste auf Webseite.
Gestaltungsvorschriften werden nur als Wunsch entgegen genommen.
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, werden aber mit einem Zuschlag gemäss Preisliste verrechnet.
Verschiebungsrecht: Vor- und Nachver- schiebung von nicht termingebunde- nen Anzeigen um 1 Ausgabe, ohne Avis an den Kunden, ausdrücklich vor-behalten.
Verlag: Genossenschaft Anzeiger KonolfingeVerwaltung und Sekretariat: Postfach, 3076 Worb
Vervielfältigung, Speiche- rung, Nachdruck und Reproduktion aller Art, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.
+ MwSt.
AnzeigerKonolfingenOffizielles Publikationsorgan für die Gemeinden
Bauvorhaben: Anbau Ziegenstall an bestehendes Remise
Parzelle Nr. 271, Minzlimeh 375a, 3513 Bigenthal, Koordinaten 614.135/201.152
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen: Keine
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung, Unterdorfstrasse 1, 3512 Walkringen
Auflage- und Einsprachefrist:27. Januar 2014
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Bauvorhaben: Projektänderung zu bewilligtem Bauprojekt: Unterirdischer Bau im Strassenabstand. Anheben des Gebäudes um 30 cm
Parzelle Nr. 1311, Kreis 1 Standort: Neu-mattstrasse 8 und 8aKoordinaten 610.342/188.709
Zone: Wohnzone W2
Ausnahmen: Unterschreiten Strassen-abstand nach Art. 13 GBR, bzw. Art. 80 SG (Strassengesetz). Überschreiten der ma-ximalen Gebäudehöhe nach Art. 13 GBR
Auflage- und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Wichtrach, Sta-delfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach (ab 6. Januar 2013)
Auflage- und Einsprachefrist:aufgrund der Öffnungszeiten der Ver-waltung bis 7. Februar 2014
Es wird auf die Gesuchsakten und die auf-gestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Be-gehren um Lastenausgleich. Lastenaus-gleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Kollektiveinsprachen und ver-vielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Wichtrach, 27. Dezember 2013
Gemeindeverwaltung WichtrachBau und Infrastruktur
Worb
www.worb.ch177512
Einschreiben für den Kindergarten Schuljahr 2014/15
SchuljahresbeginnDer Kindergarten und die Schule begin-nen am 11. August 2014.
Kindergarten, Zuweisung nach AlterSeit dem 1. August 2013 ist der zweijäh-rige Kindergarten der Volksschule ange-gliedert. Die Schullaufbahn umfasst also neu 11 Schuljahre. Kinder, geboren zwi-schen dem 1. Mai 2008 und dem 31. Mai 2009, die den Kindergarten noch nicht besucht haben, müssen für das erste Kindergartenjahr angemeldet werden.
Kinder, geboren zwischen dem 1. Juni 2009 bis 30. Juni 2010 werden fürs erste Kindergartenjahr angemeldet. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihr Kind erst ein Jahr später fürs erste Kindergartenjahr anzumelden (Anmeldeformular entspre-chend ausfüllen). Benötigen Sie für die Entscheidung Beratung, melden Sie sich bei der zuständigen Schulleitung.
Schliessung der Gemeindever-waltung am Dienstagvormittag, 14. Januar 2014
Die Gemeindeverwaltung bleibt auf-grund einer Weiterbildungsveran- staltung am Dienstagvormittag, 14. Ja-nuar 2014 geschlossen. Gerne sind wir dafür am Dienstagnachmittag, 14. Ja-nuar 2014 von 14 bis 17 Uhr für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Tägertschi
Walkringen
www.walkringen.ch178036
Gemeindeverwaltung geschlossen
Die Gemeindeverwaltung Walkringen bleibt am Freitag, 17. Januar 2014, den ganzen Tag geschlossen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und dan-ken für das Verständnis.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2013 gestützt auf die Gemeindeordnung vom 23. April 2004 die vorhandene Gebührenverordnung vom 19. Dezember 2011 angepasst. Die Einbürgerungsgebühren wurden mit Pkt. 1.3.4 ergänzt. Die Vormundschafts-gebühren (Pkt. 1.5) wurden aus der Ver-ordnung gestrichen.
Die Anpassungen in der Gebührenver-ordnung werden in Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeinde-verordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht.
Der Erlass kann auf der Gemeindever-waltung bezogen oder auf unserer Homepage www.wichtrach.ch unter Onlineschalter/Gemeindeerlasse herun-tergeladen werden.
Der Gemeinderat
177516Wahl des Stimmausschusses für das Jahr 2014
Der Gemeinderat hat am 2. Dezember 2013 die Wahl des Stimmausschus-ses für das Jahr 2014 vorgenommen. Als Stimmausschusspräsident wurde An-dreas Rasch, Alte Bernstrasse 67, 3075 Rüfenacht, und als Stimmausschussse-kretärin Katharina Mayer Hodler, Farb-strasse 31 E, 3076 Worb, gewählt.Als Verantwortliche der Stimmlokale für das Jahr 2014 sind gewählt worden:– Bigler-Burkhalter Ruth, Spicherweg 52,
3075 Vielbringen, als Verantwortliche des Stimmlokals Vielbringen
– Gfeller-Hänni Ruth, Erlenweg 6, 3076 Worb, als Verantwortliche des Stimm-lokals Richigen
– Ramseier-Rohrbach Marianne, Ban-gertenstrasse 882, Bangerten, 3076 Worb, als Verantwortliche des Stimm-lokals Wattenwil
– Rasch Andreas, Alte Bernstrasse 67, 3075 Rüfenacht, als Verantwortlicher des Stimmlokals Worb Dorf
– Schmid-Tschirren Lotti, Bächimattst-rasse 14, 3075 Rüfenacht, als Verant-wortliche des Stimmlokals Rüfenacht.
Als übrige Mitglieder des Stimmaus-schusses für das Jahr 2014 sind gewählt worden:– Blaser Hans Ulrich, Gantrischweg 1,
177705Protokoll der Gemeindeversamm-lung vom 27. November 2013
Das Protokoll liegt gestützt auf Art. 66 der Gemeindeordnung vom 19. De-zember 2013 bis 19. Januar 2014 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Ge-meinderat schriftlich Einsprache erho-ben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.
Parzelle Nr. 328, Standort: Unterzelg-weg 7, 3672 Aeschlen b. Oberdiess-bach
Zone: Dorfzone
Gewässerschutzmassnahme: An-schluss an zentrale Abwasserreinigungs-anlageGewässerschutzbereich B
Beanspruchte Ausnahme: Unter-schreitung des Strassenabstandes (SG Art. 80)
Auflage- und Einsprachefrist:10. Februar 2014
Auflage- und Einsprachestelle:Bauverwaltung, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich, im Doppel und begrün-det innerhalb der Einsprachefrist auf der Bauverwaltung Oberdiessbach einzurei-chen.
06.01.2014 19.30 OF, Fahrer Pikett- einteilung27.01.2014 19.30 OF03.02.2014 19.00 OF + Uof/Grf12.05.2014 19.30 OF15.09.2014 19.30 OF
03.02.2014 19.30 Uof/ Gfr + OF24.02.2014 19.30 Uof / Gfr
13.01.2014 19.30 Neu Eingeteilte
05.09.2014 19.30 Samariter + ganze Feuerwehr
04.11.2014 19.30 Rekrutierung
22.11.2014 08.00 Übungsnachholer
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung, Unterdorfstrasse 1, 3512 Walkringen
Auflage- und Einsprachefrist:27. Januar 2014
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Walkringen, 20 Dezember 2013
Gemeindeverwaltung Walkringen
Eltern sind berechtigt, ihr Kind wäh-rend des ersten Kindergartenjahres den Kindergarten mit reduziertem Pensum besuchen zu lassen (Anmeldeformular entsprechend ausfüllen). Ein vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten ist nicht möglich.1. Klasse Primarstufe, Zuweisung nach AlterDa der Kindergarten seit August 2013 der Volksschule angegliedert ist, findet für die 1. Klasse kein Einschreiben mehr statt.Zuweisung zu den KlassenDie Einteilung der Kinder in die ein-zelnen Kindergarten- und Schulklassen erfolgt später durch die zuständigen Schulleitungen und wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.AnmeldungDie Anmeldungen für Kindergarten er-folgen schriftlich. Die entsprechenden Formulare werden den Eltern direkt in der ersten Januarwoche zugestellt. An-schliessend sind sie an die zuständigen Schulleitungen zu senden.Anmeldeschluss Kindergarten: Freitag, 24. Januar 2014Eltern, die kein Anmeldeformular er-halten, können dieses bei der Gemein-deverwaltung, Telefon 031 838 07 15, beziehen oder direkt unter www.worb.ch (Onlineschalter) abrufen.Worb, 4. Dezember 2013
Gemeindeverwaltung WorbSchulsekretariat
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Kirchgemeinden
177871
Katholische Kirch- gemeinde KonolfingenInkraftsetzung von Erlassen(Bekanntmachung gemäss Art. 45 Ge-meindeverordnung)
1. ReglementDie Kirchgemeindeversammlung be-schloss folgendes Reglement:• Reglement zu Benutzung von Kir-
che und Nebenräume; Neuerlass am 26. November 2013
Gegen diesen Versammlungsbeschluss ging keine Beschwerde ein. Das Regle-ment trat am 1. Januar 2014 in Kraft.
2. VerordnungDer Kirchgemeinderat beschloss folgen- de Verordnung:• Verordnung zu Benutzung von Kir-
che und Nebenräume; Neuerlass am 10. Dezember 2013
Die Verordnung trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Ta-gen seit Veröffentlichung beim Regie-rungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden. Die Ver-ordnung kann beim Sekretariat einge-sehen werden.
Konolfingen, 19. Dezember 2013
Der Kirchgemeinderat
177794
Die Hauptversammlung des Samari-tervereins Biglen findet statt:
Freitag, 24. Januar 2014, um 20 Uhr im Restaurant Bären, Biglen
Alle Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder sind dazu herzlich eingeladen.
Auf ein zahlreiches Erscheinen freut sich der Vorstand.
Die Hauptversammlung des Samaritervereins Biglen findet statt:
Freitag, 24. Januar 2014, um 20 Uhr im Restaurant Bären, Biglen,
Alle Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder sind dazu herzlich eingeladen.
Auf ein zahlreiches Erscheinen freut sich der Vorstand.177793
Nothilfe-Intensivkurs
Der Unterricht erfolgt nach den neusten Richtlinien
Freitag, 7. Februar 2014, 19 bis 22 UhrSamstag, 8. Februar 2014, 8 bis 16 Uhr
Ort: Gemeindehaus, 3507 Biglen
Kosten: Fr. 150.– inkl. Ausweis, Nothilfe-buch und Mittagessen
Anmeldung / Auskunft: Frau Nadya Bichsel, Biglen, Tel. 031 701 10 30 oder E-Mail: [email protected]
Die Hauptversammlung des Samaritervereins Biglen findet statt:
Freitag, 24. Januar 2014, um 20 Uhr im Restaurant Bären, Biglen,
Alle Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder sind dazu herzlich eingeladen.
Auf ein zahlreiches Erscheinen freut sich der Vorstand.
177876
Käsereigenossenschaft Bumersbuch in Liquida-tion, Gemeinde OberthalDie Generalversammlung vom 25. Novem- ber 2013 hat die Auflösung und Liquida-tion der Genossenschaft beschlossen.
Die Gläubiger werden hiermit aufge-fordert, ihre Ansprüche innert 60 Tagen nach der Veröffentlichung dieses Schul-denrufes schriftlich und begründet beim Kassier und Liquidator, Herrn Gerber Daniel, Bumersbuch 84, 3531 Oberthal, zu melden.
Käsereigenossenschaft Bumersbuch in LiquidationDie Liquidatoren
177935
Dr. med. M. Meyer3672 Oberdiessbach
Ferien: 18. bis 25. Januar 2014.
178041
Dr. med. Paul A. JäggiPsychiatrie und Psychotherapie
FMH3672 Oberdiessbach
abwesend vom 17. bis 27. Januar 2014.
178040
Kirchgemeinde WalkringenAusserordentliche Kirchgemeinde-versammlungMontag, 10. Februar 2014, 20 Uhr, im Sternenzentrum
Traktanden: 1. Zustimmung zur Anstellung von Pfar-
rer Peter Raich als Pfarrer der Kirchge-meinde Walkringen
2. Informationen und Verschiedenes
Protokollauflage: Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung, vom 17. Februar bis 8. März, während 20 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde und unter www.kirche-walkringen.ch (In-fos), öffentlich auf. Während der Auf-lage kann schriftlich beim Kirchgemein-derat Walkringen Einsprache erhoben werden.
Alle Stimmberechtigten und Interessier-ten der Kirchgemeinde sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen (die Versammlung ist öffentlich).
Walkringen, 6. Februar 2014
Der Kirchgemeinderat
178026
Burgerliche Nutzungskorporation InnerbirrmoosEinladung zur ordentlichen Burgerver-sammlung der Burgerlichen Nutzungs-korporation Innerbirrmoos
Freitag, 14. Februar 2014, 20 Uhr im Gasthof Linde, Linden
Traktanden:1. Genehmigung Jahresrechnung 20132. Genehmigung Voranschlag 20143. Burgergutsertrag: Festsetzung der
Auszahlungshöhe4. Festsetzung des Zinsfusses5. Wahlen 6. Verschiedenes
BeschwerderechtBeschwerden können gegen Versamm-lungsbeschlüsse innert 30 Tagen, gegen Wahlen innert 10 Tagen, beim Regierungs-statthalteramt Bern-Mittelland, 3071 Os-termundigen, eingereicht werden.
ProtokollDas Protokoll liegt vom 25. Februar bis 17. März 2014 in der Gemeindeschrei-berei Linden öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Burgerrat der Burgerlichen Nutzungskorporation In-nerbirrmoos, 3673 Linden, schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Bur-gerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Entschuldigungensind bis zum Versammlungstag persön-lich an den Burgerrat zu richten.
Alle stimmberechtigten Mitglieder der Burgerlichen Nutzungskorporation In-nerbirrmoos sind zur Versammlung und anschliessendem Nachtessen freundlich eingeladen.
Linden, 20. Dezember 2013
Der Burgerrat
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178039Generalprobe im Theater an der Effingerstrasse
Als kleines Dankeschön für die finan-zielle Unterstützung ermöglicht Das Theater an der Effingerstrasse seinen Sponsoren den Besuch von kostenlosen Generalproben. Der Gemeinde Worb stehen sechs Plätze zur Verfügung. Die nächste Generalprobe findet am Diens-tag, 21. Januar 2014 statt. Ab 19 Uhr gibt es einen Apéro, um 20 Uhr beginnt das Theaterstück «Was uns bleibt» von Brendan Murray.
Wenn Sie an der Generalprobe teilneh-men möchten, rufen Sie den Empfang der Gemeindeverwaltung Worb an unter der Nummer 031 838 07 00. Es können pro anrufende Person höchstens zwei Plätze reserviert werden.
Worb, 6. Januar 2014
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Der Pfeffernussbaum – Chasperlitheater für Kinder und Erwachsene Samstag, 11. Ja-nuar, 15 Uhr sowie Sonntag, 12. Januar, 11 und 15 Uhr, Theater Chasperlibühin THERY, Münsingen, 076 528 21 11
ikut – interkultureller treffpunkt für frauen lädt zum Kleenex-Box verzieren Mittwoch, 15. Januar, 14 bis 17 Uhr im katholischen Pfarrei-saal, Konolfingen. [email protected], Christina Bläuer, 079 969 69 79
Trimstein – Ein Porträt – Begleitprogramm zur Sonderausstellung Museum Schloss Münsingen – «Ja, so isches gsi!» Werner Gfeller erzählt. Donnerstag, 16. Januar 2014, 19.30 Uhr, Museum Schloss Münsingen, www.museum-muensingen.ch
Sonntagsbrunch mit der Blaskapelle Worb Restaurant Rössli Heistrich, Utzigen, 19. Januar 2014 ab 10 Uhr. Reservation Tel. 031 839 04 56
Trimstein – Ein Porträt – Begleitprogramm zur Sonderausstellung – «Von Moos und Weiher, Bächen und Gräbli» Vortrag von Fritz Lauber. Montag, 20. Januar 2014, 19.30 Uhr, Re-staurant Trimstein, www.museum-muensingen.ch
Gemischter Chor Zäziwil – Konzert und The-ater 17. bis 19. Januar 2014, Urchirger Liederrei-gen, Theaterlustspiel «Familie-Zuewachs»
FELDENKRAIS Gruppen-Kurse in Konolfin-gen – in Bewegung kommen – in Bewegung blei-ben. www.feldenkrais-konolfingen.ch – 031 791 36 94
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Gemischter Chor Zäziwil
Konzert
und Theaterin der Turnhalle Zäziwil
Freitag, 17. Januar 2014, 20.00 Uhr
Samstag, 18. Januar 2014, 20.00 Uhr
Sonntag, 19. Januar 2014, 13.30 Uhr
Liederreigen „us em Läbe“, „Wald und Jagd“, „urchig u gmüetlich“
Leitung: Marc Flück
Theatergruppe Zäziwil spielt „Familie-Zuewachs“
Lustspiel von Walter G. PfausRegie: Ursula Süssmilch
Tanz
18. Januar 2014, Ambass-Quartett
Schöne Tombola
Kein VorverkaufFreitag und Samstag ab 18.30 Uhr servieren wir Ihnen
gerne ein feines Essen aus unserer Küche!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch:Gemischter Chor Zäziwil
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Zimmermannführt fachgerecht jegliche Art von Innenausbau, Um- und Ausbau, Täfern, Dachfenstermontagen, Verlegen von Parkett- und Lami-natböden usw. aus.
BekanntmachungEs freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab Januar 2014 zwei neue Therapeuten im GSZG praktizieren werden.Mit Frau Andelka Lüthi und Herr Heinz Blum ergänzen zwei erfahrene Naturheilpraktiker unser ganzheitsmedizinisches Angebot.Termine können ab sofort über die Praxis Dr. Wälti unter der Nummer 031 781 35 35 vereinbart werden.
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Kirchgemeindehaus Konolfingen
Samstag, 11. Januar 201414.00 Uhr Kindernachmittag mit Clown Tschini20.00 Uhr Konzert (Eintritt: Fr. 12.– / Schüler Fr. 5.–) anschliessend Tanz mit Adrian van Gelder
Samstag, 18. Januar 201414.00 Uhr Seniorinnen- und Seniorenkonzert20.00 Uhr Konzert (Eintritt: Fr. 15.– / Schüler Fr. 5.–) anschliessend Tanz mit dem Trio Örgelires
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Anzeiger Konolfingen 2 / 11
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im DorfzentrumMÜNSINGEN
Jeden Samstag von 8 bis 12 UhrLebensmittel und Spezialitäten, Blumen, Wein, Messerschmiede und Märit-Café zum Verweilen
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LOTTOLotto im Restaurant Adler Mühlethurnen:Samstag, 11. Januar 2014 | Beginn 13.30 UhrSonntag, 12. Januar 2014 | Beginn 13.30 UhrFreitag, 17. Januar 2014 | Beginn 19.30 Uhr
Pro Tag werden 18 Gänge + 1 Zusatzgang (19.) gespielt. Alle Preise in Coop-Gutscheinen!
Gesamtpreise: 10-Fr.-Coop-Gutscheine im Wert von ca. Fr. 15’000
Kassenöffnung: 1 Stunde vor Spielbeginn
Auf Ihren Besuch freuen sich die Vereine und www.adlerlottoverein.ch
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So 10.45 D Premiere 6/4 JDaS geheimniS Der bäume18.00/20.30 Jap/d/f 3. Wo. 16/14 Jlike father, like Son17.15 F/d 4. Wo. letzte Tage 14/12 Jle paSSé20.45 E/d/f 4. Wo. 14/12 Jonly loverS left aliveSo 10.30 F/d 5. Wo. 12/10 JleS garçonS et guillaume, à table!14.00/16.00/18.45 So 11.00 Dialekt 8. Wo. 10/8 JZum beiSpiel Suberg14.30/20.00 E/d/f 8. Wo. letzte Tage 10/8 Jblue JaSmine14.15/16.30 E/Hindi/d/f 9. Wo. letzte Tage 10/8 Jthe lunChbox
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Do 20.00 Norient Festival 2014 bloCk 1: ruSSlanD-naCht – puSSy riot unD Strom-experimente auS moSkauDo 22.00 Norient Festival 2014 bloCk 1: elektro moSkvaDominik Spritzendorfer & Elena Tichonova, Russland / Österreich 2013Fr 20.00 Norient Festival 2014Regisseurin anwesendel guStoSafinez Bousbia, Algerien 2013Fr 22.00 Norient Festival 2014 Regisseurin und Musiker anwesendbloCk 2: eleCtro ChaabiHind Meddeb, Frankreich 2013Sa 15.00 Norient Festival 2014 bloCk 3: muSikerinnen unD muSik hinter gitter – ruSSlanD 2Sa 17.00 Norient Festival 2014 bloCk 3: kein vertrauen. keine angSt. um niChtS bitten.Peter Rippl, Russland / Deutschland 2012Sa 20.00 Norient Festival 2014 bloCk 4: pulverfaSS globale muSik – mexikaniSChe DrogenmuSik, ghana-hySterie, elektiSChe DJ-CulturSa 22.30 Norient Festival 2014 Filmemacher anwesendCoZ of moni ii – fokn revengeWanlov The Kubolor, M3nsa und King Luu, Ghana 2013Sa 23.50 Norient Festival 2014DJ marCelle / another niCe meSS: the neW albumBen Mergelsberg, Deutschland 2012Mi 20.00 sonOhr Hörfestival raDio feature-abenDIm Rahmen der «Side Events» vor dem Festival 2014 (welches vom 14. – 16. Februar im Kino Kunstmuseum stattfinden wird)kino kunStmuSeum 031 328 09 99Hodlerstr. 8 kinokunstmuseum.ch
Do-Sa/Mo-Mi 20.30 Premiere 16/14 JSo 19.00 Farsi/d une famille reSpeCtableDo 18.00 E/d/f George Cukor aDam'S ribFr 18.00 E/d/f George Cukor philaDelphia StorySa 15.00 Ov/d This Human World metamorphoSenSa 17.00 E/d Echte Kerle glaDiatorSo 11.30 Ov/e This Human World my Stolen revolutionSo 14.00 Mo 17.30 E/d George Cukor the WomenSo 17.00 Ov/e This Human World the gypSy voteDi 18.00 E/d George Cukor Sylvia SCarlettMi 18.00 E/d George Cukor gaSlight
So 16.00 D Kinderfilm emil unD Die DetektiveSo 20.00 Ov kurZe filme auS Dem liChtSpiel-arChivMo 20.00 Sp/d Cinespañol Camera obSCuraMi 20.00 E/d Eine Filmgeschichte in 50 Filmen Einführung: Bernhard Giger, Filmemacher, Leiter KornhausforumtarniSheD angelS
20.00 Do/Fr/Mo/Di 14.30 D 2. Wo. 16/14 Jparanormal aCtivity: Die geZeiChneten17.15 E/d 4. Wo. 16/14 JmaChete killSSa/So/Mi 14.30 D 4. Wo. 6/4 JDinoSaurier 3D – im reiCh Der giganten14.30/17.15/20.00 D 10. Wo. 12/10 JfaCk Ju göhte
Fr-Mo 20.00 Sp/d 16/14 Jla Jaula De oroSa/So 15.00 D 8/6 JDie SChWarZen brüDerSa 17.30 E/d 14/12 JCaptain phillipS
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Alle Plätze sind nummeriert und können bei Anton & Marianne Thierstein, Tel. 031 711 49 22, vorbestellt werden. Montag bis Freitag 17.00-20.30 Uhr Samstags jeweils 13.00-16.00 Uhr
Wir freuen uns auf ihren Besuch:Jodlerklub Grosshöchstetten und Familie Stettler
Konzert und TheaterJodlerklub GrosshöchstettenLeitung: Miriam Schafroth
Im Landgasthof Sternen Grosshöchstetten
Samstag, 11. Januar 2014 20.00 UhrSonntag, 12. Januar 2014 13.00 UhrSamstag, 18. Januar 2014 20.00 UhrSonntag, 19. Januar 2014 13.00 UhrSamstag, 25. Januar 2014 20.00 Uhr
Theater: Uf em HolzwägVolksstück in drei Akten von Hans Wälti
Alle Plätze sind nummeriert und können bei Anton & Marianne Thierstein, Tel. 031 711 49 22, vorbestellt werden. Montag bis Freitag 17.00-20.30 Uhr Samstags jeweils 13.00-16.00 Uhr
Wir freuen uns auf ihren Besuch:Jodlerklub Grosshöchstetten und Familie StettlerFamiliäre Atmosphäre | Individuelle Förderung
Privatschule in Münsingen
Samstag, 25. Januar 2014, 9.00 bis 12.00 UhrIndustriestrasse 1, 3110 Münsingen
Programm Gemeinsamer Start um 9 UhrLektionen miterleben – Schulräume besichtigen – Apéro
Spielgruppe, 2-jähriger Kindergartenund Primarstufe 1 bis 6www.saat-aaretal.ch