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ARNI BIGLEN BOWIL BRENZIKOFEN FREIMETTIGEN GROSSHÖCHSTETTEN
HERBLIGEN HÄUTLIGEN KIESEN KONOLFINGEN LANDISWIL LINDEN MIRCHEL
MÜNSINGEN NIEDERHÜNIGEN
OBERDIESSBACH OBERHÜNIGEN OBERTHAL OPPLIGEN RUBIGEN WALKRINGEN
WICHTRACH WORB ZÄZIWIL
1221|03|19
FORTSETZUNG SEITE 4
REGIONALKONFERENZ BERNMITTELLAND
207259Regionalkonferenz Bern-MittellandGenehmigung der
Leistungsver-träge gemäss Kantonalem Kultur-förderungsgesetz (KKFG)
mit denKulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung,
Vertragspe-riode 2020–2023
Die Regionalversammlung hat an ihrer Sitzung vom 14. März 2019
die Leistungs-verträge 2020–2023 mit den Kulturin-stitutionen von
mindestens regionaler Bedeutung (Berner Kammerorchester, Bernisches
Historisches Museum, Bus-kers Bern, Camerata Bern, DAS Theater an
der Effingerstrasse, Konzert Theater Bern, Kornhausbibliotheken
Bern, Korn-hausforum Bern, La Cappella, Swiss Jazz Orchestra,
BeJazz, Kulturhof Schloss Köniz, Reberhaus Bolligen, Mühle
Hun-ziken Rubigen und Schloss Jegenstorf) genehmigt. Der Vertrag
mit der Stiftung Konzert Theater Bern tritt vorbehält-lich der
Ergreifung des Referendums und unter Vorbehalt der Genehmigung
durch das zuständige Organ der Stadt Bern und durch den
Regierungsrat am 1. Juli 2019 in Kraft.Die übrigen Verträge treten
vorbehält-lich der Ergreifung des Referendums und unter Vorbehalt
der Genehmigung durch das zuständige Organ der jewei-ligen
Standortgemeinde und durch den Regierungsrat am 1. Januar 2020
inKraft.
RechtsmittelbelehrungGegen den Beschluss der
Regionalver-sammlung kann innert 90 Tagen ab Publikation das
Referendum ergriffen werden (Art. 23 Abs. 3 des
Kulturförde-rungsgesetzes vom 12. Juni 2012).
Beginn der Referendumsfrist: 22. März 2019
Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juni 2019
Das Behördenreferendum kann von 10% der Gemeinden in der Region
Bern-Mittelland verlangt werden. Das Volks-referendum kann von 2%
der in der Region Bern-Mittelland wohnhaften, in kantonalen
Angelegenheiten Stimmbe-rechtigten verlangt werden.
Das Sammeln und die Einreichung der Unterschriften richten sich
sinngemäss nach den Artikeln 124 bis 132 des Geset-zes über die
politischen Rechte vom 5. Juni 2012 (PRG). Einreichungsstelle
der
beglaubigten Unterschriften: Regional-konferenz Bern-Mittelland,
Holzikofen-weg 22, Postfach, 3001 Bern (Art. 21
Abs.Geschäftsreglement für die Regional-konferenz Bern-Mittelland
vom 25. Juni 2009).
Die Verträge können zu den üblichen Bürozeiten bei der
Regionalkonferenz Bern-Mittelland, Holzikofenweg 22, 3007 Bern,
oder unter www.bernmit-telland.ch eingesehen werden.
Bern, 21. März 2019
Regionalkonferenz Bern-MittellandGiuseppina Jarrobino,
Geschäftsführerin
207258Regionalkonferenz Bern-MittellandÄnderung
Geschäftsreglement
Die Regionalversammlung vom 14. März 2019 hat die Änderungen vom
Art. 38 Abs. 1 des Geschäftsreglements der Regionalkonferenz
Bern-Mittelland ge-nehmigt.
RechtsmittelbelehrungGegen den Beschluss der
Regionalver-sammlung kann innert 90 Tagen ab Publikation das
Referendum ergriffen werden (Art. 150 Abs. 1 Bst. c des
Ge-meindegesetzes vom 16. März 1998).
Beginn der Referendumsfrist: 22. März 2019
Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juni 2019
Das Behördenreferendum kann von 10% der Gemeinden in der Region
Bern-Mittelland verlangt werden. Das Volks-referendum kann von 2%
der in der Region Bern-Mittelland wohnhaften, in kantonalen
Angelegenheiten Stimmbe-rechtigten verlangt werden.
Das Sammeln und die Einreichung der Unterschriften richten sich
sinngemäss nach den Artikeln 124 bis 132 des Geset-zes über die
politischen Rechte vom 5. Juni 2012 (PRG). Einreichungsstelle der
beglaubigten Unterschriften: Regional-konferenz Bern-Mittelland,
Holzikofen-weg 22, Postfach, 3001 Bern (Art. 21 Abs. 2
Geschäftsreglement für die Regional-konferenz Bern-Mittelland vom
25. Juni 2009).
Das Reglement kann zu den üblichen Bürozeiten bei der
Regionalkonferenz Bern-Mittelland, Holzikofenweg 22, 3007 Bern,
oder unter www.bernmit-telland.ch eingesehen werden.
Bern, 21. März 2019
Regionalkonferenz Bern-MittellandGiuseppina Jarrobino,
Geschäftsführerin
AMTLICHER TEIL
KANTON207156
Sachplan Wanderrouten-netzAnpassung 2019 (RRB Nr. 110/2019 vom
6. Februar 2019)
Am 6. Februar 2019 hat der Regierungs-rat die erste Anpassung
des Sachplans Wanderroutennetz vom 22. August 2012 beschlossen. Der
angepasste Sach-plan sowie der Mitwirkungsbericht ste-hen zum
Download bereit auf: www.be.ch/tba > Mobilität&Verkehr >
Langsamverkehr > Fussverkehr/Wandern
Der angepasste Sachplan Wanderrou-tennetz ersetzt die am 15.
Januar 2016 nachgeführte Ausgabe.
Bern, 28. Februar 2019
Tiefbauamt des Kantons Bern
POLITISCHE GEMEINDEN
ARNIWWW.ARNIBE.CH
Keine Publikationen
BIGLENWWW.BIGLEN.CH
207311Baupublikation
Gesuchsteller: Susanne und Rolf Schneider, Thunstrasse 1, 3507
Biglen
Projektverfasserin: ANS Architekten und Planer SIA AG,
Hauptstrasse 14, 3076 Worb
Parzellen Nr: 278Standort: Biglen, Thunstrasse 1Zone: Mischzonen
2-geschossig
Bauvorhaben: Umnutzung Büroräume zu Wohnung, Renovation und
Sanie-rung bestehende Wohnungen, Abbruch Anbauten
Ausnahme:– Unterschreitung minimale Raum-
höhe (Art. 67 BauV)– Unterschreitung Strassenabstand
(Art. 80 / 81 SG)
Schutzzone: Baugruppe E
Bauinventar:Erhaltenswertes K-Objekt
Gewässerschutzmassnahme:Trennsystem
bestehendGewässerschutzbereich B
Auflage- und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung, Hohle 19,3507
Biglen
Auflage- und Einsprachefrist:23. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet innerhalb der Auflage- und Ein-sprachefrist
einzu-reichen. Allfällige Lastenausgleichsbe-gehren sind ebenfalls
innerhalb der Auf-lage- und Einsprachefrist anzumelden.
Biglen, 21. März 2019
Bauverwaltung Biglen
Mitteilung der Genossenschaft
Anzeige für die GemeindedelegiertenDie 143. ordentliche
Delegiertenver-sammlung der Genossenschaft Anzei-ger Konolfingen
findet statt am
Freitag, 10. Mai 2019, 17 Uhr, Gasthof Rössli, Arnisägestrasse
31, 3508 Arni
Anträge auf Traktandierung eines Ge-schäftes an die DV müssen
gemäss Art. 12.2 der Statuten spätestens 6 Wochen vor der
Versammlung schriftlich an das Präsidium eingereicht werden.
Die Verwaltung
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Theater bei Raiffeisen
WORB An den Wahlkreisversammlungen der Raiffeisenbank
Worblen-Emmental wurde den teilnehmenden 1'100
Genossenschafts-mitgliedern viel geboten. Die Bankmitarbeiter
führten das Theaterstück «Glehrt isch glehrt – oder wie me ä Bank
usnimmt“ auf und der neue Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen
Schweiz Guy Lachappelle informierte über die Neuerungen bei
Raiffeisen.
Neues Verwaltungsratsmitglied Der offizielle Teil der
Versammlung wurde durch Peter Hunziker, Verwaltungsratspräsident
der Raiffeisenbank Worblen-Emmental, eröffnet. Hunziker stellte den
Mitgliedern Daniela Wittwer aus Biglen vor, welche im Mai 2019 an
der Delegiertenversammlung als neues Ver-waltungsratsmitglied zur
Wahl vorgeschlagen wird.
Zahlen weiterhin positiv, trotz schwierigem Marktumfeld Auch im
Jahr 2018 konnte die Raiffeisenbank Worblen-Emmental ein sehr gutes
Jahres-
ergebnis erzielen. Der Vorsitzende, Ernst Schütz, freut sich,
dass alle wichtigen Kennzahlen, wie Wachstum und Gewinn, gesteigert
werden konnten.
Guy Lachappelle grüsste Mitglieder persönlich und informierte
über die Neuerungen bei Raffeisen Am Dienstag grüsste Guy
Lachappelle, neuer Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen Schweiz,
die teilnehmenden Mitglieder per-sönlich. Er informierte über die
Reorganisation bei Raiffeisen Schweiz und über das Reform-programm
21. Die Raiffeisenbanken werden wieder mehr Mitsprache als
Eigentümer erhalten und der Kunde soll noch mehr ins Zentrum
rücken.
Nach dem offiziellen Teil der Versammlung ging das Theater los
Unter Leitung von Peter Glatz, einem bekannten Regisseur aus dem
Lindental, wurde das Theater «Glehrt isch glehrt – oder wi me e
Bank usnimmt» zum Besten gegeben. Die Genos-senschaftsmitglieder
haben gelacht, gestaunt und die Theatergruppe mit tosendem Applaus
verdankt.
Kennzahlen 2018 Raiffeisenbank Worblen-Emmental
2018 in Mio.
Veränd. in %
Bilanzsumme 955.6 +2.0 Ausleihungen 832.7 +2.8 Kundengelder
808.4 +3.6 Depotvolumen 73.1 +0.9 Geschäftsertrag 11.6 +5.0
Geschäftsaufwand 6.6 +2.4 Jahresgewinn 0.6 +5.0 Anzahl Mitglieder
12'601 -0.2
206541
v.l.n.r.: Ernst Schütz, Peter Hunziker und Toni Russo
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A N Z E I G E R K O N O L F I N G E N 1 2|2
Sanitätsnotruf 144Feuerwehrnotruf 118Polizeinotruf
117Strassenhilfe 140Die Dargebotene Hand 143Vergiftungsnotfälle
145Kindernotruf 147Ärztlicher Notfalldienst/MEDPHONE
1. Hausarzt anrufenBand abhören für Stellvertretung.Falls keiner
der Ärzte erreichbar ist:
2. Notfallnummer wählen0900 57 67 47 (ab Festnetz: Fr. 3.23 /
Min.)
weitere Notfalldienste auf Seite 6
NOTFALLNNUMMERN GOTTESDIENSTELobpriiszyt: Freitag, 22. März,
19.30 Uhr, Kirche. Input: Pfr. Ch. Beutler.Forschungsreise in die
persönliche Spiritualität: Samstag, 23. März, Ab-fahrt um 8.45 Uhr
vor dem Kirchgemein-dehaus, mit Sozialdiakonin E. Jung. Für
Angemeldete.Fyre mit de Chlyne: Samstag, 23. März, 10.30 Uhr, kath.
Kirche, Pfrn. R. Hesse und Team.Gottesdienst: Sonntag, 24. März, 10
Uhr, Kirche, Pfrn. V. Schär.Schreibwerkstatt: Dienstag, 26. März,
13.30 Uhr, Kirchgemeindehaus. Für An-gemeldete.Gschichte-Zyt u
Baschtle: Mittwoch, 27. März, ab 14.30 Uhr, Geschichte in der
Bibliothek, anschl. Basteln.
Psychiatriezentrum PZMGottesdienst: Sonntag, 24. März, 9.30 Uhr,
Kapelle, Pfr. Ph. Ammann.
Kirche Oberdiessbach 207288Freitag, 22. März, 9.05 Uhr: Andacht
in der KircheSonntag, 24. März, 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit Pfr. R.
Langenegger, Kirchen-chor, Ch. Trachsel (Orgel). Predigt: Das Herz
– die Quelle des Lebens! (Sprüche 4,23)Kollekte für «Christian
Solidarity Inter-national». Kirchenkaffeeab 9.15 Uhr:
«Chinder-Arche»: Kinder-hüte im KGH 9.30 Uhr: Sonntagsschule im
KGH9.30 Uhr: «Come-in» (Jugendgottes-dienst 6.– 8. Klässler) im
KGH
www.kirche-oberdiessbach.ch
Kirche Schlosswil 206969Sonntag, 24. März9.30 Uhr: Gottesdienst,
Schulhaus Oberhünigen.
Mittwoch, 27. März19.30 Uhr: Leben: werden, sein, vergehen.
Kirche Biglen.
Kirche Walkringen 207072Donnerstag, 21. März, 19.30 Uhr,
Restau-rant Sternen: Stammtisch.Samstag, 23. März, 14 Uhr,
Sternenzen-trum: Jungschar.Sonntag, 24. März, 9.30 Uhr:
Senio-ren-Gottesdienst mit Taufe von Ilona Bigler. Pfr. Peter
Raich; Hans Balmer, Orgel. Anschl. «Kaffee und Züpfe»
Ster-nenzentrum. Mittwoch, 27. März, 19.30 Uhr, Kirche Biglen:
Leben: werden, sein, verge-hen: Kirche am Puls des Lebens.
Kurz-vorträge und Gespräch Theologisches, Hintergründiges,
Überraschendes zu Taufe, Konfirmation, Trauung, Abdan-kung. Mit
Pfrn. Salome Eisenmann, Pfrn. Nadja Heimlicher, Pfr. Daniel
Infanger und Pfr. Andreas Zingg. Nach den Vor-trägen Brot und
Wein.www.kirche-walkringen.ch
Kirche Wichtrach 207265Sonntag, 24. März, 9.30 Uhr in der
Kirche: Gottesdienst, gestaltet von der Musikgesellschaft
Wichtrach
(Leitung Adrian Germann) und Pfr. Christian Galli. Lieder:
571,1,2,4; 27,1,3; 724,1,2,10; 349,1–3. Kollekte: Public Eye
(Erklärung von Bern).Mittwoch, 27. März, ab 8.15 Uhr im
Kirchgemeindehaus: Basarzmorge; Mara Wirthlin von mission 21
infor-miert über das mit dem Basarerlös un-terstützte Projekt.
Besuchen Sie uns im Internet: www.kirche-wichtrach.ch
Kirche Worb/Rüfenacht 207248Freitag, 22. März, ab 11.30 Uhr,
Kirch-gemeindehaus Worb: ökumenischer SuppentagFreitag, 22. März,
19 Uhr, Kirche Worb: KUW7-Gottesdienst, mit Regula Berger
KatechetinSamstag, 23. März, 10.30 Uhr, Kirche Worb: Fiire mit de
Chind, Pfarrerin Me-lanie Kummer, Uta Pfautsch OrgelSonntag, 24.
März, 9.30 Uhr, Kir-che Worb: KUW3-Gottesdienst mit Abendmahl,
Pfarrerin Melanie Kum-mer, Marianne Hottiger Katechetin, Uta
Pfautsch OrgelMontag, 25. März, 9.30 Uhr, Kirchge-meindehaus
Rüfenacht: Singe mit de Chliine, mit Verena SchmidDienstag, 26.
März, 17 Uhr, Kirche Rüfe-nacht: Cherzlistund, mit Verena Schmid
Mittwoch, 27. März, 19.30 Uhr, Kirche Worb: Taizé-Feier, Pfarrerin
Judith Wen-ger
Weitere Infos unter: www.refkircheworb.ch oder in der
Gemeindeseite «reformiert.»
Katholische Kirche 206626in KonolfingenSamstag, 23. März, 18 Uhr
VersöhnungsfeierSonntag, 24. März, 9.15 Uhr Kommunionfeier
www.kathbern.ch/konolfingen
Katholische Kirche 206962in MünsingenSamstag, 23.03., 10.30 Uhr
Fyre mit de Chlyne, ökumenische Kleinkinderfeier Sonntag, 24.03.,
10 Uhr Feier der Fir-mung (Weihbischof Denis, N. Müller, F.
Klingenbeck)
www.kathbern.ch/muensingen
Freie evangelische GemeindeGrosshöchstetten, Kapellenweg 6siehe
www.kapelle.ch 206959Sa., 23.03., 18.45 Uhr BUCO: Jugend-alpha in
der FEGSo., 24.03., 9.30 Uhr Gottesdienst/Abendmahl,
PreTeens/KidsTreff/Kinderhort
Münsingen Salem, Sonnhaldeweg 2 www.feg-muensingen.ch
207060Sonntag, 24. März, 9.30 Uhr Gottesdienst, Kinderbetreuung
Freie MissionsgemeindeGrosshöchstetten 207112Mühlebachweg
13www.fmg-grosshoechstetten.chSonntag, 24. März, 9.30 Uhr
Gottes-dienst; Sonntagschule, Kinderhort
Münsingen, Sägegasse 11
206275Begegnungszentrumwww.bez-muensingen.chSonntag, 24.03.19, 9.30
Uhr: Gottesdienst
Christliches Zentrum 206942Thalgut, WichtrachSägebachweg 5,
www.czt.chSo., 24. März, 10 Uhr Gottesdienst
Christliche Gemeinde AnkerOberdiessbach, Industriestr. 4
206953
Fr., 22. März, 5.30 Uhr FrühgebetSo., 24. März, 9.30 Uhr
GottesdienstMo., 25. März, 20 Uhr Gemeindegebet
www.anker-oberdiessbach.ch
Alttäufergemeinde 207275Aebnit, BowilDonnerstag, 21. März, 20
Uhr Aebnitgebät
Samstag, 23. März, 20 Uhr Jugendträff
Sonntag, 24. März, 9.30 Uhr Gottes-dienst im Gemeindezentrum
Kehr, Langnau
Weitere Infos: http://emmental.menno.ch
Evang. Freikirchliche 207113GemeindeLinden, Ried:Freitag,
22.03.19, 19.30 Uhr Jugendträff «JT» im KirchgemeindehausSamstag,
23.03.19, 19.30 Uhr Jugend-gruppe «JG»Sonntag, 24.03.19, 9.30 Uhr
Mosaikgot-tesdienst «Leben teilen» mit Abend-mahl,
Sonntagschule
christliche Gemeinde 207321«zentrum kreuz»Rohrstrasse 44,
Biglen
Do., 21. März, 20 Uhr: FrauentreffenFr., 22. März, 19.30 Uhr:
MännertreffenSo., 24. März, 10 Uhr: Gottesdienst mit
Kinderprogramm
Infos: 034 461 00 48 oder www.zentrumkreuz.ch
Gemeinde für Christus 207279Herbligen, Wydibühl So., 24. März,
9.45 Uhr, GottesdienstTel. 031 503 14 81
Oberhünigen, LochmattSo., 24. März, 13.30 Uhr, GottesdienstTel.
031 791 14 19
Worb, Gewerbehaus Bollstrasse 61So., 24. März, 10 Uhr,
Gottesdienstwww.worb.gfc.ch
SONNTAG, 24. MÄRZ 2019
Kirchgemeinde Biglen 207307www.refbi.ch
Kirche BiglenSonntag: Einladung nach Landiswil. Mittwoch, 27.3.,
19.30 Uhr, Kurzvor-träge und Gespräch «Werden, sein, vergehen:
Kirche am Puls des Le-bens», mit Salome Eisenmann, Nadja
Heimlicher, Daniel Infanger und Pfr. An-dreas Zingg. Nach den
Vorträgen Brot und Wein.Kirche LandiswilSonntag, 9.30 Uhr:
Familiengottes-dienst mit Taufe und Abendmahl, den 2./3. Klassen
KUW Landiswil, Ruth Rohrer, Katechetin, Ruth Steiner,
KUW-Mitarbeiterin, und Pfrn. Salome Eisenmann.
Kirchgemeinde 207306GrosshöchstettenKirche
GrosshöchstettenFreitag, 22. März, 9.30 – 10 UhrÖkumenische
Passionsandacht zum Thema «Botschafterinnen des Lebens»; mit Manuel
Simon, Theo Leuenberger und Jacques Pasquier, Orgel.
Samstag, 23. März, 19 UhrKonzert des Chop-Ensembles
(Abschiedskonzert).
Sonntag, 24. März, 9.30 UhrKirche ZäziwilGottesdienst mit Pfr.
Harald Doepner und Jacques Pasquier, Orgel.
Kirche Konolfingen 207305Freitag, 22. März, 9.05 Uhr, Stille
Zeit im KirchensäliSamstag, 23. März, 9.30 Uhr, Räge-boge im KGH10
Uhr, Sonntagschule Gysenstein14 Uhr, Jungschar im KGHSonntag, 24.
März, 9.30 Uhr, Got-tesdienst Liturgisch (Pfr. S. Burger und Team).
Anschliessend Kirchenkaffee.19.30 Uhr, Theater 58, Aufführung «Der
Engel» im KGHDonnerstag, 28. März, 16.15 Uhr, Do-mino
Niederhünigen
Kirchgemeinde Linden 207251Donnerstag, 21. März 19.30 Uhr
Besin-nung und offenes Singen, Pfr. Gina-carlo Voellmy.Freitag, 22.
März 19.30 Uhr JT «Boys & Girls Abend» im KGH.Sonntag, 24. März
9.30 Uhr Gottes-dienst mit Pfr. Giancarlo Voellmy. Sonn-tagschule
Dorf & Otterbach (EFG Ried) Jassbach (Theorielokal Esther
Schranz).
Mehr Infos: www.kirche-linden.ch
Kirchgemeinde Münsingenwww.ref-muensingen.ch 207260Alle
Veranstaltungen und/oder Detail-informationen siehe Gemeindeseiten
reformiert. oder Homepage.
MünsingenÖkumenische Fastenwoche: Freitag, 22. bis 29. März, 19
Uhr, im kath. Pfar-reizentrum. Für Angemeldete.
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A N Z E I G E R K O N O L F I N G E N 1 2|3
STILLE SEITE
Wir danken herzlichfür all die Zeichen der Anteilnahme und
Verbundenheit, die wir beim Abschied unserer lieben Mutter, unserem
Grosi und Urgrosi
Frieda Stucki-Lädrach erfahren durften.
Die schönen Briefe und Karten mit den mitfühlenden Worten und
liebevollen Erinnerungen haben uns gut getan und getröstet.
Wir danken allen Mitwirkenden des Trauergottesdienstes,
insbesondere Herrn Pfarrer Burger für die einfühlsamen
Abschiedworte.
Ein besonderer Dank geht an das Pflegeteam vom Altersheim
Kiesenmatte in Konolfingen für die Betreuung während fast 2
Jahren.
Vielen Dank an Dr. Meinen vom Ärztezentrum Konolfingen.
Auch für die schönen Blumen und Spenden für späteren Grabschmuck
möchten wir uns bedanken.
Herzlichen Dank allen, die Frieda besucht haben, ihr mit
Freundschaft begegnet sind und mit uns gemeinsam Abschied genommen
haben.
Konolfingen, im März 2019 Die Trauerfamilien
207257
Wir gingen zusammen im Sonnenschein,wir gingen im Sturm und
Regen.Doch niemals einer von uns allein,auf unseren
Lebenswegen.
Traurig nehmen wir Abschied von meiner lieben Ehefrau, unserer
Mutter, Grossmutter, Urgrosi, Schwester, Gotte, Tante und
Freundin
Verena Pauli-Zaugg «Fifi» 22. August 1935 bis 16. März 2019
In unseren Herzen lebst Du weiter.
In Liebe und Dankbarkeit:
Christian Pauli-Zaugg
Ursula Meinen-Pauli Sarah und Roger Bühler-Meinen mit Ayleen und
Leana
Jolanda und Andreas Niederhauser-Meinen mit Ilea
Rolf und Janine Pauli-Dräyer
Hanni und Adolf Stern-Zaugg und Familie
Verwandte, Freunde und Bekannte
Traueradresse: Christian Pauli, Niesenstrasse 5, 3510
Konolfingen
Die Urnenbeisetzung, zu der Sie herzlich eingeladen sind, findet
am Mittwoch, 27. März 2019, um 14 Uhr bei der Aufbahrungshalle auf
dem Friedhof Konolfingen statt. Anschliessend Trauerfeier in der
reformierten Kirche.
Anstelle von Blumen gedenke man der Spitex, Region
Konolfingen,Postkonto: 60-556184-8 / IBAN: CH10 0900 0000 6055 6184
8, Vermerk: Verena Pauli
207292
Was ich gearbeitet, segne du.Was ich liebte, beschütze du.Was
ich wollte, vollende du.Was ich versäumte, ergänze du.
Mit vielen schönen Erinnerungen und dankbar für die gemeinsame
Zeit, nehmen wir Abschied von
Julia Gfeller-Glücki18. Juni 1936 bis 14. März 2019
Sie durfte im Alterszentrum Kiesenmatte friedlich
einschlafen.
In tiefer Trauer: Annerös und Hansueli KohlerAndreaChristine und
Danu mit Jana und Ivo
Hanni und Peter BrüggerUrs und KarinRomy und RetoRita und
PhilippSina
Susanna und Bernhard Eichenberger
Rosmarie und Ruedi MartiRoland und Manuela mit TobiasThomas und
NicoleSandra und Fabian
Traueradresse: Annerös Kohler, Hubel 26b, 3504 Niederhünigen Die
Abschiedsfeier zu der Sie freundlich eingeladen sind, findet am
Fr., 22. März 2019 um 14 Uhr in der Reformierten Kirche in
Konolfingen statt. Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis.
207291
Man trägt das vergangene Schöne wie ein kostbares Geschenk in
sich. Dietrich Bonhoeffer
Traurig, in Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von
unserer lieben
Leonie (Loni) Glauser-Lädrach6. März 1929 – 16. März 2019
Kurz nach ihrem 90. Geburtstag durfte sie friedlich
einschlafen.Sie wird uns fehlen.
Monika Sahin-Glauser Roman Sahin und Valeriya RadionovaBeatrice
und Adrian Lussi-Glauser Stefanie Lussi und Thomas Schmid, mit
Yannik Simon Lussi und Laura Hilber Jonas Lussi und Clara
MacNaughtonAndreas und Katharina Glauser Marlene Glauser und Jonas
Häner, mit Gabriel und Louis Isabelle Glauser und Robert Forrest
Alexandra GlauserMarianne und Bertrand Knobel-Glauser Anne Knobel
mit Miria Meret Knobel und Olivier Perraudin Muriel Knobel Basil
KnobelHermann und Ursula Lädrach-KilchenmannUeli und Susann
Lädrach-HabeggerFranz LädrachUrsula und Otto
Schmiederer-LädrachVerwandte, Freunde und Bekannte
Traueradresse: Beatrice Lussi-Glauser, Lindhaldenstrasse 95,
3076 Worb
Die Abschiedsfeier, zu der Sie freundlich eingeladen sind, fi
ndet am Mittwoch, 27. März 2019 statt. Urnenbeisetzung um 14 Uhr
auf dem Friedhof Worb, anschliessend um ca. 14.30 Uhr Trauerfeier
in der reformierten Kirche Worb.
Wer die Verstorbene anders als mit Blumen ehren möchte, kann mit
einer Spende die Spitex oberes Worblental IBAN CH26 0900 0000 3059
4815 4 oder die Organisation Brot für alle, PC 30-39800-6
unterstützen.
207300
Gedanken – Augenblickesie werden uns immer an dicherinnern und
uns glücklich undtraurig machen und dich nievergessen lassen.
Traurig, aber von ganzem Herzen dankbar, nehmen wir Abschied von
meinem Bruder, Onkel, Grossonkel und Götti
Otto Hirt3. April 1931 bis 15. März 2019
Heute Nacht durfte er nach kurzer, schwerer Krankheit im Spital
Münsingen einschlafen.
In stiller TrauerHedwig HirtVerwandte und Bekannte
Traueradresse: Hedwig Hirt, Dorfmattweg 18, 3110 Münsingen
Die Urnenbeisetzung, zu der ihr freundlich eingeladen seid,
findet statt:Freitag, 22. März 2019 um 15 Uhr bei der
Aufbahrungshalle Münsingen. Anschiessend Trauerfeier in der Kirche.
Gilt als Leidzirkular
207272
Die Erinnerung ist das einzige Paradies,aus dem wir nicht
vertrieben werden können.
-
A N Z E I G E R K O N O L F I N G E N 1 2|4
207290BaupublikationBG Nr.: bbew 105/2019
Bauherrschaft + Projektverfasser: Robert Wyss, Rohrstrasse 21,
3507 Biglen
Bauvorhaben: Nachträgliches Bauge-such; Sanierung und Reparatur
des Vor-platzes, Rollstuhlgängige Anpassung des Eingangsbereiches
und der Eingang-streppe zur Wohnung im Dachgeschoss, Verschiebung
der Aussentreppe, Einbau von zwei Glasziegelfelder
Standort: Biglen, Rohrstrasse 21, Parzel-len-Nr. 782, Mischzone
M2, Koordina¬ten 2´614´060/1´197´350
Gewässerschutzmassnahme: unverändertGewässerschutzbereich B
Schutzobjekt: erhaltenswert, K-Objekt
Schutzzone: Baugruppe D
Beanspruchte Ausnahme: Unter-schreitung des Gewässerabstandes,
Art. 524 BR i.V. mit Art. 41c GSchV
Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Biglen, Hohle 19, 3507
Biglen
Einsprachefrist: bis und mit 23. April 2019
Einsprachestelle: Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und
Rechtsverwahrun¬gen sind schriftlich und begründet im Doppel bei
der Einsprachestelle einzu¬reichen, ebenfalls allfällige Begehren
um Lasten-ausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend
identische Einspra-chen haben anzugeben, wer die Einspre-chergruppe
rechtsverbindlich zu vertre-ten befugt ist (Art. 35b
Baugesetz).
Ostermundigen, 21. März 2019
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
BOWILWWW.BOWIL.CH
207254Ersterhebung (Neuvermessung) Bowil Los 8
Der Gemeinderat Bowil hat beschlossen, in den Gebieten mit noch
vorliegender provisorischer Numerisierung eine Erst-erhebung der
Amtlichen Vermessung durchzuführen. Der Perimeter liegt süd-lich
der Linie Geissrügge, Friedersmatt, Hinderhus, Buechegrabe.
Teilgebiete Inseli-Müliseile, Wintersite und Brüegg müssen nicht
mehr bearbeitet werden.
In den landwirtschaftlich genutzten Gebieten wird eine
Ersterhebung mit ordentlicher Vermarkungsrevision und Vermessung
durchgeführt. Die Waldge-biete werden nach einem vereinfach-ten
Verfahren bearbeitet. Dort werden keine Grenzzeichen verbessert
oder wie-derhergestellt.
Die betroffenen Grundeigentümer wer-den schriftlich über den
genauen Bear-beitungsperimeter und den Arbeitsab-lauf
informiert.
Mit der vorgenannten Neuvermessung wurde die Geobau Ingenieure
AG in Münsingen beauftragt. Die Arbeiten im Gelände werden im März
2019 be-ginnen und im Jahr 2020 abgeschlossen sein.
Für die anstehenden Feldarbeiten müs-sen die Grundstücke ohne
vorgängige Terminvereinbarung betreten werden. Das Ingenieurbüro
wird bemüht sein, die Kulturen und Gartenanlagen mög-lichst zu
schonen. Da keine Innenräume betreten werden müssen, werden die
Arbeiten auch dann ausgeführt, wenn niemand zu Hause ist.
Nach der Kontrolle der Arbeiten und Ak-ten durch das Amt für
Geoinformation des Kantons Bern (AGI) wird das Ver-messungswerk
öffentlich aufgelegt. Die Eigentümer werden entsprechend
in-formiert. Jeder Grundeigentümer sollte die Darstellung seiner
Parzellen in den Plänen und Registern kontrollieren. Falls hierbei
Unstimmigkeiten festgestellt werden oder Parzellengrenzen falsch
eingetragen sind, kann gegen die Erst-erhebung Einsprache erhoben
werden.
Für Fragen steht Matthias Kolb (Nach-führungsgeometer), Tel. 031
724 30 33 gerne zur Verfügung.
Bowil, 8. März 2019
Der Gemeinderat
BIGLEN
207239Baupublikationen
Bauherrschaft: Iss Was Catering GmbH, Wyden 23c, 3533 Bowil
Grundeigentümer: Jemini Hadi, Wy-den 23f, 3533 Bowil
Bauvorhaben: Anbringen von beleuch-teten Werbeanschriften mit
Nachtab-schaltung an den bestehenden Gebäu-den für folgende
Firmen:– Iss Was Catering GmbH– Dorfgarage & Pneuservice
Jemini
Parzelle/Standort: Bowil Nr. 439, Wyden 23 c und 23e, 3533
BowilKoordinaten: 2.618.845 / 1.194.345
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbe-zone WG2
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung 3533
Bowil
Auflage- und Einsprachefrist bis:23. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und
Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel
innerhalb der Auflagefrist bei der Einsprachestelle einzureichen,
ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend
identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Bowil, 13. März 2019
Der Gemeindeschreiber:Urs Rüegger
207202Baupublikation
Bauherrschaft: Wüthrich-Rothen-bühler Käthi und Daniel, Hübeli
86, 3533 Bowil
Projektverfasser: Santschi Planung GmbH, Glütschbachstrasse 100,
3661 Uetendorf
Bauvorhaben: Ausbau, Sanierung und Erweiterung der bestehenden
Woh-nung im Erdgeschoss, Abbruch Unter-stand und Neubau Carport
Parzelle/Standort: Bowil Nr. 235, Hübeli 86, 3533
BowilKoordinaten: 2.620.785 / 1.194.334
Nutzungszone: Weilerzone
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 67 BauV (Unterschreitung
Raumhöhe)Art. 10 GBR (Unterschreitung Strassen-abstand)
Gewässerschutz: Schmutzwasser: An-schluss Kanalisation
bestehend; Ober-flächenwasser: Versickerung oberfläch-lich
bestehend
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung 3533
Bowil
Auflage- und Einsprachefrist bis:15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile
verwiesen. Ein-sprachen und Rechts-verwahrungen sind schriftlich
und begründet im Dop-pel innerhalb der Auflagefrist bei der
Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um
Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der
Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend
identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
3533 Bowil, 11. März 2019
Der Gemeindeschreiber:Urs Rüegger
BRENZIKOFENWWW.BRENZIKOFEN.CH
Keine Publikationen
FREIMETTIGENWWW.FREIMET TIGEN.CH
Keine Publikationen
GROSSHÖCHSTETTENWWW.GROSSHOECHSTET TEN.CH
207228Gemeindeverwaltung – Besichtigung umgebaute
Räumlichkeiten
Die umgebauten Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung
Grosshöchstet-ten können am Freitag, 29. März 2019, zwischen 15 und
17 Uhr auf geführten Rundgängen besichtigt werden. Interes-sierte
Personen sind dazu herzlich einge-
laden. Der Treffpunkt für die Rundgänge ist jeweils im
Märitpintli, Kramgasse 3, Grosshöchstetten.
Grosshöchstetten, 7. März 2019
Gemeindeverwaltung
207240Fakultatives Referendum
Verpflichtungskredit für neue öffentliche Abwasserleitungen
Der Gemeinderat hat am 12. März 2019 folgenden
Verpflichtungskredit geneh-migt:
– CHF 192 000.00 für die Erstellung einer neuen Mischabwasser-
und neuer Re-genwasserleitung zwecks Aufhebung des Pumpwerks
Talacker
Für eine neue Mischabwasser- und Re-genwasserleitung hat der
Gemeinderat am 12.3.2019 einen Verpflichtungskre-dit von CHF 192
000.00 beschlossen. Darin enthalten sind auch die Vorpro-jektkosten
von CHF 9700.00, welche der Gemeinderat am 6.2.2018 genehmigt
hat.Das Einzugsgebiet Worble (Talacker) wird mit einer neuen
Mischabwasserlei-tung an die ARA Worblental angeschlos-sen. In
diesem Zusammenhang wird die Gemeindeversammlung vom 20.6.2019 über
die erweiterte Teilmitgliedschaft im Gemeindeverband ARA Worblental
entscheiden.
Der Kreditbeschluss unterliegt dem fa-kultativen Referendum
gemäss Art. 36 der Gemeindeordnung. Fünf Prozent der
Stimmberechtigten können bis zum 22. April 2019 unterschriftlich
verlan-gen, dass dieser Ausgabenbeschluss der Gemeindeversammlung
zum Entscheid unterbreitet wird.
Grosshöchstetten, 15. März 2019
Der Gemeinderat
HÄUTLIGENWWW.HAEUTLIGEN.CH
207179Bau- und Gewässerschutzpublikation
Bauherrschaft: Erich und Anita Kämpf, Konolfingenstrasse 1, 3510
Häutligen
Projektverfasser: Josef Joe Wyss, Konolfingenstrasse 30, 3510
Häutligen
Bauvorhaben: Einbau Wohnung in Dachgeschoss und Bühne
Parzelle / Standort: 203 und 477 (Konol-fingenstrasse
1)Nutzungszone: Dorfzone D2 / Ortsbild-schutzgebiet «Dorf»;
Baugruppe A
Beanspruchte Ausnahmen: Unter-schreiten des minimal
erforderlichen Strassenabstandes (Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe a
Strassengesetz und Artikel 10 Absatz 1 Baureglement)
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Das zusätzlich anfallende
Schmutzabwasser wird der ARA zuge-führt. Das anfallende
Regenabwasser wird zur Versickerung gebracht.Gewässerschutzbereich:
üB
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Häutligen,
Dorfs-trasse 22, 3510 Häutligen
Auflage- und Einsprachefrist: 15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile
verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um
Lasten-ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der
Auflagefrist ange-meldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Verfügungen und
Entscheide können im Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der
Einsprachen mit unverhält-nismässigem Aufwand verbunden wäre.
Konolfingen, 8. März 2019
Gemeinde KonolfingenAbteilung BauDer LeiterSascha Marti
207208Bau- und Gewässerschutzpublikation
Bauherrschaft: Beat Brenzikofer, Wolfmattweg 3, 3510
Häutligen
Projektverfasser: Brenzikofer Holz-bau AG, Adrian Brenzikofer,
Brücken-weg 3, 3114 Wichtrach
Bauvorhaben: Um- und Ausbau beste-hendes Bauernhaus
Parzelle / Standort: 34 (Wolfmattweg 3, 3510
Häutligen)Nutzungszone: Landwirtschaftszone / Ortsbildschutzgebiet
«Dorf»; Bau-gruppe A
Beanspruchte Ausnahmen:– Bauen ausserhalb der Bauzone
(Artikel
24 ff Bundesgesetz über die Raumpla-nung)
– Unterschreiten des minimal erforder-lichen Strassenabstandes
zum Wolf-mattweg (Artikel 80 Absatz 1 Buch-stabe b Strassengesetz
und Artikel 10 Baureglement)
– Unterschreiten der minimal erforderli-chen Raumhöhe (Artikel
67 Bauverord-nung)
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Das zusätzlich anfallende
Schmutzabwasser wird der ARA zuge-führt. Das anfallende
Regenabwasser wird zur Versickerung gebracht.Gewässerschutzbereich:
üB
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Häutligen,
Dorfstrasse 22, 3510 Häutligen
Auflage- und Einsprachefrist:15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und
Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet einzurei-chen,
ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsan-sprüche, die nicht innert der Auflagefrist
angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Verfügungen und
Entscheide können im Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der
Einsprachen mit unverhält-nismässigem Aufwand verbunden wäre.
Konolfingen, 11. März 2019
Gemeinde KonolfingenAbteilung BauDer LeiterSascha Marti
HERBLIGENWWW.HERBLIGEN.CH
Keine Publikationen
KIESENWWW.KIESEN.CH
Keine Publikationen
KONOLFINGENWWW.KONOLFINGEN.CH
207209
Bau- und Gewässerschutzpublikation
Bauherrschaft: Martin Rutschi-Ger-ber, Freimettigenstrasse 27,
3510 Ko-nolfingen
Projektverfasserin: Gerber macht’s GmbH, Gwattbergweg 52, 3506
Gross-höchstetten
Bauvorhaben: Erstellung Schotterplatz als Abstell- und
Lagerplatz, Erstellung Ausfahrt auf Katzengässli, Pflanzung neue
Hecke
Parzelle / Standort: 2176 / Freimettigen-strasse 29Nutzungszone
/ Schutzzone: Mischzone M2, Bauernhofzone BHZ
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Das anfallende
Regenabwas-ser wird über die Schulter entwässert resp. zur
Versickerung gebracht. Gewässerschutzbereich: A
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Konolfingen,
Ab-teilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konol-fingen
Auflage- und Einsprachefrist: 15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile (die
Verpflockung) verwiesen. Einsprachen und Rechtsver-wahrungen sind
schriftlich und begrün-det einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Verfügungen und
Entscheide können im Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der
Einsprachen mit unverhält-nismässigem Aufwand verbunden wäre.
Konolfingen, 11. März 2019
Gemeinde KonolfingenAbteilung BauDer LeiterSascha Marti
POLITISCHE GEMEINDEN
FORTSETZUNG SEITE 6
207211Bau- und Gewässerschutzpublikation
Bauherrschaft, Projektverfasser: Peter und Felicia
Liechti-Odermatt, Lochenbergweg 3, 3510 Konolfingen
Bauvorhaben: Abbruch Schopf, Er-weiterung Remise, Überdachung
be-stehender Mistplatz und Neubau von 2 Futtersilos
Parzelle / Standort: 2146 / Lochenberg-weg 3, 3a, 3f und
3gNutzungszone: Landwirtschaftszone / Ortsbilderhaltungs- und
Obstbaum-schutzgebiet; Baugruppe E; schützens-wertes K-Objekt
Beanspruchte Ausnahmen: Unter-schreitung des minimal
erforderlichen Strassenabstandes (Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe b
Strassengesetz und Artikel 5 Absatz 1 Baureglement)
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Das anfallende
Regenabwas-ser wird zur Versickerung gebracht.
Gewässerschutzbereich: üB
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Konolfingen,
Ab-teilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konol-fingen
Auflage- und Einsprachefrist:15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile
verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um
Lasten-ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der
Auflagefrist ange-meldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Verfügungen und
Entscheide können im Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der
Einsprachen mit unverhält-nismässigem Aufwand verbunden wäre.
Konolfingen, 11. März 2019
Gemeinde KonolfingenAbteilung BauDer LeiterSascha Marti
207184Baupublikation nach kantonaler Rohrleitungsverordnung
Vorhaben: Erdgasleitung ≤ 5 bar, Strecke 345: Münsingen –
Konolfin-gen Umlegung Tonisbach inkl. DRS Konolfingen
Bauherrschaft: Gasverbund Mittel-land, Untertalweg 32, 4144
Arlesheim
Projektverfasser: B+S AG, Weltpoststrasse 5, 3000 Bern 15
Betroffene Parzellen: 997, 2697, 1788, 2034
Betroffene Schutzzonen: keine
Beanspruchte Ausnahmebewil-ligungen: Ausnahme für Bauen im
Strassenabstand nach Art. 81 SGBewilligung für Leitungsanlagen in
Strassen nach Art. 69 SGAusnahme für Bauten ausserhalb der Bauzonen
nach Art. 24 RPG
Die Gesuchsunterlagen werden von 15. März 2019 bis und mit
Dienstag, 16. April 2019, in der Bauverwaltung Konolfin-gen,
Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen, zur Einsichtnahme öffentlich
aufgelegt. Die Leitungsachse ist im Gelände mit Pflöcken, bzw.
Markierungen, gekenn-zeichnet.
Während der Auflagefrist kann jede in ihren schutzwürdigen
Interessen betrof-fene Person mit eingeschriebenem Brief beim Amt
für Umweltkoordination und Energie, Reiterstrasse 11, 3011 Bern,
Ein-sprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag, die Angabe
von Tatsachen und Beweis-mitteln, eine Begründung sowie eine
rechtsgültige Unterschrift enthalten.
Amt für Umweltkoordination und Energie, Reiterstrasse 11, 3011
Bern
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Keine Publikationen
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Säger/in Holzindustrie EFZAls Säger/-in kennst du dich rund um
Holz aus. Du kennst die verschiedenen Holzarten, ihre Eigenschaften
und weist wie und wo sie verwendet werden. Auf dem Rundholzplatz
nimmst du das gelieferte Rundholz entgegen und vermisst es auf der
Anlage. Säger/-innen verarbeiten Rundholz zu Schnittholz (Balken,
Latten und Bretter). Grösstenteils arbeitest du mit modernen
Maschinen wie der Band-säge, Kreissäge, Kappsäge und der
Sortieranlage. In der Weiterverarbeitung werden einzelne
Arbeitsschritte von Hand erledigt. Mithilfe von Staplern lernst du
das geschnittene Holz fachgerecht zu lagern. Bei deinen Arbeiten
achtest du auf die Sicherheitsvorschriften.
Das erwarten wir von dir– Du verfügst über technisches
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den Einkauf der zugeteilten Produkte, bei unseren definierten
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kontrollieren die Auftragsbestätigungen und klären allfällige
Abweichungen ab. Zu ihren Aufgaben gehören ebenfalls die
Unterstützung bei der Rechnungsprüfung, wie auch die gegenseitige
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Branche und verfügen über eine entsprechende kaufmännische
Weiterbildung. Sie sind ausgesprochen Teamfähig, belastbar,
verfügen über eine hohe Auffassungsgabe und gute PC
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Foto an Otto Lädrach AG, Bollstrasse 71, CH-3076 Worb oder an
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OTTO LÄDRACH AG www.olwo.ch
1953
38
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STALDEN
BKOT207294
-
A N Z E I G E R K O N O L F I N G E N 1 2|6
Auflage 29 250 ExemplareWEMF-beglaubigt 2017 / 2018ISSN
1663-9634
Inseratenannahme:Anzeiger Konolfingen,Güterstrasse 10, 3076 Worb
Tel. 031 838 60
[email protected]
Der Anzeiger kann jederzeit abonniert werden.
Inserate müssen bis Montag,* spätes tens 17 Uhr bei der
Inseratenannahme stelle in Worb eingetroffen sein.
Korrekturen und Abbestellungen müssen bis 4 Arbeitstage, 9 Uhr
bekannt gegeben werden.
PreiseAlle gültigen Preise, Zuschläge und AGB finden sie auf
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Aeschbacher AG, 3076 Worb: Freitag, 12 Uhr*
Berner Aare Kombi(Thun, Konolfingen,
Schwarzenburg,)Inseratenschluss bei Aeschbacher AG, 3076 Worb:
Montag, 10 Uhr*
*Abweichende Annahmeschlüsse um Feiertage siehe:
www.anzeiger-konolfingen.ch
Allgemeine AngabenSpaltenbreite: 26 mmDruckmaterial: Digitale
Daten oder VorlagenEinzelexemplar: Fr. 2.50
Gestaltungsvorschriften werden nur als Wunsch entgegen
genommen.
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt,
werden aber mit einem Zuschlag gemäss Preisliste verrechnet.
Verschiebungsrecht: Vor- und Nachverschiebung von nicht
termingebundenen Anzeigen um 1 Ausgabe, ohne Avis an den Kunden,
ausdrücklich vorbehalten.
Verlag: Genossenschaft Anzeiger KonolfingenVerwaltung und
Sekretariat: Postfach, 3076 Worb
Vervielfältigung, Spei-cherung, Nachdruck und Reproduktion aller
Art, auch aus-zugsweise, ist nur mit schriftlicher Geneh-migung des
Verlages gestattet.
WICHTIGE TELEFONNUMMERN
NotfallnummernInt. Notrufnummer 112
REGA Rettungsflugwacht 1414
Beratungsdienst Kinder und Jugendliche 147
Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft (AUL) info @aul-be.ch
079 200 00 44
Zahnärztlicher Notfalldienst 079 607 35 90
Apotheken MünsingenAare-Apotheke 031 720 28 28Dorfplatz-Apotheke
031 724 03 03Bahnhof-Apotheke 031 721 22 44
Apotheken WorbApotheke DB 031 839 44 88Stern-Apotheke 031 839 64
54
Pro [email protected] 058 775 13 57
SpitälerMünsingen 031 682 82 82Belp 031 818 91 11Langnau 034 421
31 31Burgdorf 034 421 21 21Sonnenhof Bern 031 358 11 11Insel-Spital
Bern 031 632 21 11
PolizeiKonolfingen 031 368 73 01Münsingen 031 368 72 81Worb 031
368 73 41
POLITISCHE GEMEINDEN
FORTSETZUNG SEITE 8
MIRCHELWWW.MIRCHEL.CH
207210Papiersammlung
Die nächste Papiersammlung in Mirchel findet statt am:
Dienstag, 26. März 2019, von 8.20 bis 11.30 Uhr.
Die Schülerinnen und Schüler der Schule Mirchel sammeln
gebündeltes Altpapier und Altkarton. Bitte stellen Sie das Pa-pier,
Karton vor Ihrem Haus bereit. Bes-ten Dank!
Mirchel, 11. März 2019
Schule Mirchel
207289Häcksler-Dienst
Für alle Haushalte der Gemeinde Mir-chel wird bei Bedarf am
Donnerstag, 4. April 2019, ein gemeinsamer Häcksler-Dienst
organisiert. Interessenten mel-den sich bitte bis am 1. April 2019
bei der Gemeindeverwaltung Mirchel, Tel. 031 711 10 47.
Mirchel, 18. März 2019
Die Bau- und Wasserkommission
207214Baupublikation
Bauherrschaft: Lars Keller, Schönegg 8, 3532 Mirchel
Projektverfasser: Lars Keller, Schön-egg 8, 3532 Mirchel
Bauvorhaben: Neubau Stützmauer, Swimmingpool, Sichtschutz.
Anpassung Terrain.
Parzelle-Nr. 123, Standort: Schönegg 8, Zone: W1, Koordinaten:
2'615'838 / 1'193'813
Schutzgebiet und -objekt: Ortsbild-schutzgebiet, erhaltenswertes
K-Objekt
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 11 GBR (Grenzabstand), Art. 14 GBR
(Nä-herbau)
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung,
Mirchelbergst-rasse 10, 3532 Mirchel
Auflage- und Einsprachefrist bis: 15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile
verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen,
ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich.
Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken. Kollek-tiveinsprachen und
vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben
anzugeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu
vertreten befugt ist.
Mirchel, 11. März 2019
Gemeindeverwaltung Mirchel
MÜNSINGENWWW.MUENSINGEN.CH
207177Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von
öffentlichen Strassen
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen
stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefähr-den die
Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus
verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zudem
können Durchfahrten von grösseren Fahrzeu-gen (Ortsbus,
Kehrichtwagen, Lösch-fahrzeug) behindert oder Unterhaltsar-bei-ten
erschwert werden. Gestützt auf das Strassengesetz vom 04.06.2008
(SG) und dem Gemeinde-baureglement sind dabei folgende
Vor-schriften zu beachten:– Der seitliche Abstand zum
öffentlichen
Verkehrsraum muss 50 cm betragen.– Der freizuhaltende Luftraum
über der
Strasse beträgt 4.50 m.– Der freizuhaltende Luftraum über
Geh- und Radwegen beträgt 2.50 m.– Entlang von Gemeindestrassen
sind
bestehende Anpflanzungen auf eine Höhe von max. 1.20 m und bei
Kreu-zungen und Einmündungen auf max. 0.60 m (gemessen ab
bestehender Strassenhöhe) zurückzuschneiden.
– Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt
werden.
– Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen,
insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreu-zungen dürfen höher
wachsende Be-pflanzungen aller Art inkl. Geäste die
Verkehrsübersicht nicht beeinträchti-gen, weshalb ein je nach
den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbe-reich
(Sichtberme) freizuhalten ist.
– Als Grundeigentümer sind Sie ver-pflichtet, Bäume und grössere
Äste, welche dem Wind und den Witterungs-einflüssen nicht genügend
Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen,
rechtzeitig zu beseiti-gen. Zudem ist die Verkehrsfläche von
hinuntergefallenem Reisig und Blätter zu reinigen.
Alle Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und
andere Bepflan-zungen laufend zurückzuschneiden, sodass das
vorgeschriebene Lichtmass jederzeit freigehalten ist. Bei
Missach-tung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der
Strassenpolizei die Arbeiten durch einen Gärtner auf Kosten des
Pflichtigen ausführen lassen.
Gemeinde Münsingen Abteilung Bau
207249Anordnung von Verkehrsmass-nahmen
Die Gemeinde Münsingen verfügt ge-stützt auf Artikel 3 Absatz 2
des eid-genössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958
sowie Artikel 44 Absatz 1 und 2 der kantonalen Strassen-verordnung
vom 29. Oktober 2008 und mit der Zustimmung des Tiefbauamtes des
Kantons Bern vom 04. März 2019 folgende Verkehrsmassnahme:
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen und Verbot für
Tiere
Auf dem neuen Fussweg in der Stude Ritzele zwischen dem Aarweg
und dem Äusseren Giessenweg
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absätze 1 lit. a
und Artikel 67 des Gesetzes über die Verwaltungs-rechtspflege
(VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich
Be-schwerde beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, Poststrasse
25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Die Beschwerde ist
mindestens im Doppel in deutscher Sprache abzufassen, muss einen
Antrag, eine Begründung, die An-gabe von Tatsachen und
Beweismitteln sowie die Unterschrift enthalten.
Abteilung BauFachbereich Verkehr
207266Anordnung von Verkehrsmass-nahmen
Die Gemeinde Münsingen verfügt ge-stützt auf Artikel 3 Absatz 2
des eid-genössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958
sowie Artikel 44 Absatz 1 und 2 der kantonalen Strassen-verordnung
vom 29. Oktober 2008 und mit der Zustimmung des Tiefbauamtes des
Kantons Bern vom 04. März 2019 folgende Verkehrsmassnahme:
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen
Auf dem neuen Fussweg zwischen der Siedlung Lorymatte und der
Belpberg-strasse
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absatz 1 lit. a und
Artikel 67 des Gesetzes über die Verwaltungs-rechtspflege (VRPG)
innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Be-schwerde
beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071
Ostermundigen erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im
Doppel in deutscher Sprache abzufassen, muss einen Antrag, eine
Begründung, die An-gabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die
Unterschrift enthalten.
Abteilung BauFachbereich Verkehr
207252BaupublikationBG Nr.: bbew 103/2019
Bauherrschaft: InfraWerkeMünsin-gen, Aeschistrasse 25, 3110
Münsingen
Projektverfasser: Ryser Ingenieure AG, Engestrasse 9, 3001
Bern
Bauvorhaben: Neubau einer Trinkwas-serleitung
Standort: Münsingen, Bühl, Ortsteil Trim-stein, Parzellen-Nrn.
100 und 459, Wohn- und Gewerbezone / Landwirtschafts-zone,
Koordinaten 2´611´080/1´194´700
Gewässerschutzbereich B
Beanspruchte Ausnahmen:– Bauen ausserhalb des Baugebiets,
Art.
24ff RPG– Unterschreitung des Strassenabstan-
des, Art. 14 GBR– Baute in Waldnähe, Art. 25 KWaG
Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Münsingen, Thunstrasse
1, 3110 Münsingen
Einsprachefrist: bis und mit 23. April 2019
Einsprachestelle: Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und
Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei
der Einsprachestelle einzurei-chen, ebenfalls allfällige Begehren
um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend
identische Einspra-chen haben anzugeben, wer die Einspre-chergruppe
rechtsverbindlich zu vertre-ten befugt ist (Art. 35b
Baugesetz).
Ostermundigen, 21. März 2019
RegierungsstatthalteramtBern-Mittelland
207245Baupublikation
Bauherrschaft: Peter Gäumann, Wichtrachstrasse 1, 3111
Tägertschi
Projektverfasser: Architekturbüro LBA, Herr HP Reusser,
Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen
Bauvorhaben:a) Anbau Holzschnitzelbehälter,b) Bau von
Fernwärmeleitungenc) Rückbau Schweinestalld) Neubau Schnitzelleger
mit Remisenraum
Standort: Wichtrachstrasse 1a-c, 3111 Tägertschi (Gde.
Münsingen) Parzelle Nr. 83
Zone: Landwirtschaftszone LWZ
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet
Gewässerschutz: Schmutzwasseran-schluss ARA
bestehendMeteorwasser versickertGewässerschutzbereich B
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art.
24ff RPGUnterschreiten der Dachneigung nach Art. 18 GBR
Tägertschi
Auflage- und Einsprachestelle:Bauabteilung MünsingenThunstrasse
1, 3110 Münsingen
Auflage- und Einsprachefrist:23.04.2019
Hinweise:Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind
schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle
einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich.
Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken
Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend
identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Ohne Angabe des
Vertreters der Einsprachegruppe, wird die zu oberst genannte Person
als An-sprechspartner angenommen.
Münsingen, 21. März 2019
Gemeinde Münsingen Abteilung BauFachbereich Baupolizei
207283BaupublikationBG Nr.: bbew 116/2019
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Münsingen, Bauabteilung,
Thunstrasse 1, 3110 Münsingen
Projektverfasser: Architekturbüro Rieder, Dorfplatz 3, 3110
Münsingen
Bauvorhaben: Erstellen Notausgang mit Fluchtweg, Brandschutz
technische Anpassungen im Saal, Fensterersatz im Saal und Foyer
Standort: Münsingen, Schlossstrasse 8, Parzellen-Nr. 2760, Zone
für öffent-liche Nutzung ZöN 21, Koordinaten
2´609´310/1´191´680
Gewässerschutzmassnahme: unverändertGewässerschutzbereich A
Schutzobjekt: schützenswertes K-Ob-jekt
Schutzzone: Baugruppe G, Ortsbild-schutz- und Bauschutzgebiet,
archäolo-gisches Schutzgebiet
Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Münsingen, Thunstrasse
1, 3110 Münsingen
Einsprachefrist: bis und mit 23. April 2019
Einsprachestelle: Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile
verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend
identische Einspra-chen haben anzugeben, wer die Einspre-
chergruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten befugt ist (Art. 35b
Baugesetz).
Ostermundigen, 21. März 2019
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
NIEDERHÜNIGENWWW.NIEDERHUENIGEN.CH
Keine Publikationen
OBERDIESSBACHWWW.OBERDIESSBACH.CH
207174Baumfällungsgesuch
Gesuchsteller: Howald Urs, Alpen-weg 21, 3672 Oberdiessbach
Grundeigentümer: Josi Hans und Es-ther, Alpenweg 3, 3672
Oberdiessbach
Vorhaben: Fällung des geschützten Ein-zelbaums Stieleiche
(Inventar-Nr. 127)
Standort: Parzelle-Nr. 268, Alpenweg, 3672 Oberdiessbach
Auflage- und Einsprachefrist: 15. April 2019
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Gemeindeplatz 1,
3672 Oberdiessbach
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen sind
schriftlich, im Doppel und begründet innerhalb der Einspra-chefrist
auf der Bauverwaltung Ober-diessbach einzureichen.
3672 Oberdiessbach, den 11. März 2019
Leiter HochbauR. Sterchi
207244Parkverbot auf dem Gemeindeplatz
Wegen der Viehschau des Viehzucht-vereins Oberdiessbach ist der
Gemein-deplatz am Dienstag, 26. März 2019 und Mittwoch, 27. März
2019 den ganzen Tag gesperrt. Bei Missachtung des Park-verbots
lehnt die Gemeinde Oberdiess-bach jegliche Haftung ab.
Bauverwaltung Oberdiessbach
207247Häckseldienst
Dienstag, 2. April 2019 und Mittwoch, 3. April 2019
Bitte beachten Sie, dass das Häcksel-gut bis spätestens am
Dienstag, 2. April 2019, 7 Uhr entlang der Abfuhrroute
bereitzustellen ist inkl. Ortsteil Bleiken. Der Bedarf für den
Häckseldienst aus-serhalb der ordentlichen Abfuhrroute ist der
Bauverwaltung bis spätestens Donnerstag, 28. März 2019, 16.30 Uhr
anzumelden (Telefon 031 770 27 24). Das Häckselgut, d. h.
Baumschnitt, Sträu-cher, Beerenruten (ohne Stacheln und Dornen),
bitte geordnet aufschichten. Keine Wurzeln, da Erde und Steine die
Messer beschädigen. Der Häckseldienst ist in den ersten 15 Minuten
gratis. Die Entsorgung der Schnitzel ist Sache des Eigentümers.
Mehraufwand bei grösse-ren Mengen und bei der Entsorgung der
Schnitzel durch die Gemeinde wird nach dem geltenden
Gebührenreglement in Rechnung gestellt.
Bauverwaltung Oberdiessbach
207264Fakultatives Finanzreferendum
Der Gemeinderat genehmigte am 13. März 2019 einen
Verpflichtungskredit für die Erneuerung der Informatik der
Gemeindeverwaltung in Höhe von CHF 180 000.
Der Beschluss unterliegt dem fakultati-ven Finanzreferendum
gemäss Art. 39 und 40 der Gemeindeordnung vom 10. März 2008.
Mindestens fünf Prozent der aktuell 2600 Stimmberechtigten kön-nen
bis am 22. April 2019 unterschrift-lich verlangen, dass die
Kreditgenehmi-gung der Gemeindeversammlung zum Entscheid
unterbreitet wird. Die Unter-lagen liegen während 30 Tagen bei der
Gemeindeverwaltung Oberdiessbach zur Einsicht auf, wo auch das
Referen-dum einzureichen ist.
Der Gemeinderat
207246BaupublikationBG Nr.: bbew 17/2019
Bauherrschaft: Gafner Immobilien AG, Rösslimatte 6, 3645
Gwatt
Projektverfasser: Balz Engineering AG, Napfstrasse 33, 3550
Langnau i. E.
Bauvorhaben: Neubau Lagerhalle (un-beheizt)
-
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FORTSETZUNG SEITE 9
POLITISCHE GEMEINDEN
OBERDIESSBACH
Standort: Oberdiessbach, Ziegelei 21, Parzellen-Nrn. 1344 und
1347, Gewerbe- und Industriezone 2, Koordinaten:
2´613´550/1´186´710
Gewässerschutzmassnahme:Schmutzwasser: Anschluss an die
Ge-meindekanalisation / ARAMeteorwasser: gemäss
Versickerungs-konzeptGewässerschutzbereich B
Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Oberdiessbach,
Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach
Einsprachefrist: bis und mit 23. April 2019
Einsprachestelle: Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile
verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend
identische Einspra-chen haben anzugeben, wer die Einspre-chergruppe
rechtsverbindlich zu vertre-ten befugt ist (Art. 35b
Baugesetz).
Ostermundigen, 21. März 2019
RegierungsstatthalteramtBern-Mittelland
207263Baupublikation
Gesuchsteller: Café Bistro Moschti, Ursula Schmied,
Bahnhofstrasse 15, 3672 Oberdiessbach
Grundeigentümer: Brand Architek-ten AG, Rudolf Brand,
Bahnhofstrasse 15, 3672 Oberdiessbach
Projektverfasser: Garten Idylle GmbH, Riedstrasse 2, 3082
Schlosswil
Bauvorhaben: Erstellen Lärm- und Staubschutzwand
Zone und Standort: Wohn- und Gewer-bezone 2, Parzelle-Nr. 66,
Bahnhofst-rasse 15, 3672 Oberdiessbach
Schutzobjekte:K-Objekt, erhaltenswert
Gewässerschutzmassnahmen:Gewässerschutzbereich A
Beanspruchte Ausnahme: Unter-schreitung des Strassenabstandes
(Art. 15 GBR)
Auflage- und Einsprachefrist:23. April 2019
Auflage- und Einsprachestelle:Bauverwaltung, Gemeindeplatz
1,3672 Oberdiessbach
Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen und
Rechtsverwah-rungen sind schriftlich, im Doppel und begründet
innerhalb der Einsprachefrist auf der Bauverwaltung Oberdiessbach
einzureichen.
Oberdiessbach, den 18. März 2019
Leiter HochbauR. Sterchi
207261Baupublikation
Gesuchsteller: Aeschlenalpgenos-senschaft , Andreas Hebeisen,
Prä-sident, Aeschlenalpweg 30, 3672 Ae-schlen b. Oberdiessbach
Grundeigentümer: Aeschlenalpge-nossenschaft , Andreas Hebeisen,
Präsident, Aeschlenalpweg 30, 3672 Aeschlen b. Oberdiessbach
Projektverfasser: Gerber Christoph, Aeschlenalpweg 30, 3672
Aeschlen b. Oberdiessbach
Bauvorhaben: Neubau Scheune und Anpassung Mistplatz
(nachträgliches Baugesuch)
Zone und Standort: Landwirtschafts-zone, Parzelle-Nr. 30,
Aeschlenalpweg 30, 3672 Aeschlen b. Oberdiessbach
Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzbereich A, Meteorwasser
wird versickert.
Auflage- und Einsprachefrist:23. April 2019
Auflage- und Einsprachestelle:Bauverwaltung, Gemeindeplatz 1,
3672 Oberdiessbach
Es wird auf die Gesuchsakten. Einspra-chen und
Rechtsverwahrungen sind schriftlich, im Doppel und begründet
innerhalb der Einsprachefrist auf der Bauverwaltung Oberdiessbach
einzu-reichen.
Oberdiessbach, den 18. März 2019
Leiter HochbauR. Sterchi
OBERHÜNIGENWWW.OBERHUENIGEN.CH
207320Baupublikation
Bauherrschaft: Buchser David, Höhe 1, 3504 Oberhünigen
Bauvorhaben: Erweiterung Wohnung in Ökonomieteil, Einbau neue
Lichtbän-der im Vordachbereich sowie Fenster und Türen
Parzelle Nr. 560, Standort: Höhe 1
Zone: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art.
24 ff. RPG)Unterschreitung der minimalen Raum-höhe (Art. 67
BauV)
Gewässerschutz: Trennsystem bestehendGewässerschutzbereich A
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung
OberhünigenBernstrasse 1, 3532 Zäziwil
Auflage- und Einsprachefrist bis:23. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen und
Rechtsverwah-rungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei
der Einsprachestelle ein-zureichen, ebenfalls allfällige Begehren
um Lastenausgleich. Lastenausgleichs-ansprüche, die nicht innert
der Einspra-chefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend
identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Fachbereich Hochbau/Tiefbau
OBERTHALWWW.OBERTHAL.CH
Keine Publikationen
OPPLIGENWWW.OPPLIGEN.CH
Keine Publikationen
RUBIGENWWW.RUBIGEN.CH
207262Geringfügige Änderung UeO Bei-tenwil nach Art. 122 Abs. 1
– 3 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Be-kanntmachung nach Art. 122 Abs.
8 BauV
Der Gemeinderat von Rubigen hat die vorerwähnte geringfügige
Änderung am 12. März 2019 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von
30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung
(Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern,
schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemein-deverwaltung eingesehen
werden.
Gemeinde Rubigen, 21. März 2019
DER GEMEINDERATGEMEINDE RUBIGEN
207176Baupublikation
Bauherrschaft: Marti Hans, Schwarz-bachstrasse 22, 3113
Rubigen
Projektverfasser: RIEDO Clima AG, Freiburgstrasse 341, 3018
Bern
Bauvorhaben: Ersatz der bestehen-den Ölheizung durch einen neuen
Gas-Brennwert-Standheizkessel
Standort: Schwarzbachstrasse 22/22a, 3113 Rubigen, Parzelle Nr.
1474, Koor-dinaten 2‘607‘809/1‘194‘772
Zone: Wohn- und Gewerbezone B
Schutzgebiet/Schutzobjekt: keine
Beanspruchten Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung
Auflage- und Einsprachefrist: 14. März 2019 bis 15. April
2019
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und
Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der
Einsprachestelle einzureichen.