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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de Das nächste Amtsblatt erscheint am 29.05.2021. Redaktionsschluss ist der 19.05.2021. Jahrgang 18 - 24. April 2021 - 04/2021 Aus dem Inhalt: Nichtamtlicher Teil Heimatpfegepreis an Dr. Berthelmann verliehen.................................. S.2 Tourismusverband wählt Vorstand...S.2 Neue Seniorenbeauftragte.............S.3 Nachtragshaushalt beschlossen....S.3 Neues Projekt des Kreisbauernver- bands: Landwirtschaft und Schule...S.3 Wir gratulieren................................S.3 Serie „Ämter der Kreisverwaltung“: Die Kommunalaufsicht...................S.4 Kreissportbund aktuell....................S.4 Landrat zur Corona-Lage..............S.5 Vor-Ort-Treffen zu Kreisstraße Trocken- born - Seitenbrück..........................S.5 Saale-Holzland-Splitter.............. S.6 Amtlicher Teil • Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse......................S.7 • Zweckvereinbarung Stadt Kahla und VG Südliches Saaletal......S. 11 • Umweltamt: Bekanntmachung Genehmigungsbescheid...........S.12 • Schulverwaltungsamt: Schulanmel- dungen für 2022/23.................S. 13 • Benutzungsentgelte bodengebun- dener Rettungsdienst...............S.13 • Abfallwirtschaft: Was gehört in die gelbe Tonne? - Entsorgungstermine über Pfngsten - Illegale Müllabla- gerungen...................................S.13 • Informationen des Zweckverbands ZVL: Einladung zur Verbandsver- sammlung, Allgemeinverfügungen gegen die Gefügelpest............S.14 Seit Anfang April zieren neue Bilder die Flure im Schloss Christiansburg in Eisenberg - auch wenn wegen der Besucherbeschränkungen durch die Corona-Schutzmaßnah- men außer den Mitarbeitern leider nur wenige Gäste die Ausstellung anschauen kön- nen. Im 1. Obergeschoss sind Federzeichnungen bekannter historischer Bauwerke des Kreises und der näheren Umgebung von Juliane Rödiger zu sehen. Die Künstle- rin (Jahrgang 1967) stammt aus Bürgel und lebt jetzt in Hainspitz. In ihren gelernten Berufen Blumenmalerin in der Meißner Porzellanmanufaktur, Schauwerbegestalterin und jetzt als Erzieherin hatte sie stets mit Malerei und Kreativität zu tun. Für ihre ei- genen Werke nutzt sie bevorzugt Pastellkreiden, Acrylfarben und die Fotografie. Von 1997 bis 2018 legte sie Kalender mit Motiven aus Mitteldeutschland im Selbstvertrieb auf. In diesem Zusammenhang sind auch die Tuschzeichnungen mit Motiven aus dem Saale-Holzland-Kreis und Jena entstanden, die jetzt im Landratsamt zu sehen sind. Foto oben: Blick auf die Schlosskirche und das Schloss Christiansburg, Sitz der Kreis- verwaltung, in Eisenberg. Im 2. Stock werden unter dem Motto „Frühlings-Erwachen“ Fotografien von Wolfgang Jeschonnek gezeigt. Der Eisenberger, der viele Jahre in der Naturschutzbehörde des Landkreises tätig war, lässt auch in seinen Aufnahmen die Liebe zur Natur spüren. Die Bilder sind bis Anfang Juni im Hauptgebäude des Landratsamtes zu sehen. Landrat bietet telefonische Bürgersprechstunde an Landrat Andreas Heller bietet auch wei- terhin telefonische Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger des Landkrei- ses an. Die nächste Bürgersprechstun- de dieser Art ist für Mittwoch, den 19. Mai von 14.00 bis 15.30 Uhr geplant. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor- her (spätestens am 18. Mai) zwecks genauer Zeitvereinbarung an, unter Tel. 036691-70101 oder per E-Mail an [email protected]. Online-Familienbefragung um eine Woche verlängert Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis führt derzeit online eine Befragung von Familien im Landkreis durch. In den ersten drei Wochen haben sich bereits rund 450 Personen daran beteiligt. Auf mehrfachen Wunsch wird die Befra- gung noch um eine Woche verlängert. „Wir bedanken uns bei allen, die den Fragebogen bisher online ausgefüllt ha- ben, und hoffen auch weiterhin auf rege Beteiligung“, erklärt dazu die zuständi- ge Planerin Madleine Neumann. „Noch bis zum 30. April ist dazu Gelegenheit.“ Die Befragung trägt dazu bei her- auszufnden, welche Angebote und Unterstützung Familien im Landkreis brauchen. Mit dem „Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Ge- nerationen“ (LSZ) soll es gelingen, die Lebensqualität von Familien im Saa- le-Holzland-Kreis zu verbessern. Die Befragung fndet online und ano- nym statt und kann unter www.saale- holzlandkreis.de/gesundheit-und-so- ziales/sozialplanung/ bzw. dem Link https://www.soscisurvey.de/Familienbe- fragung_SHK/ aufgerufen werden. Teilnehmer können bequem mit PC, Ta- blet oder Smartphone antworten. Die Ergebnisse der Befragung fießen in die Sozialplanung des Landkreises und die weitere Umsetzung des Landespro- gramms ein. - Nähere Infos: Frau Neu- mann, Tel. (036691) 70252, Mail sop@ lrashk.thueringen.de. Bekämpfung der Gefügelpest Zur Bekämpfung der Gefügelpest hat der Zweckverband Veterinär- und Le- bensmittelüberwachungsamt (ZVL) Je- na-Saale-Holzland in den vergangenen Wochen mehrere Allgemeinverfügungen erlassen, so am 1.4. mit der Festlegung eines Sperrbezirks und am 6.4. mit der Festlegung von Beobachtungsgebieten. Am 24.4. tritt eine neue Allgemeinverfü- gung in Kraft, derzufolge der Sperrbezirk aufgehoben und zum Beobachtungsge- biet wird. Gemäß der Verbandssatzung des ZVL sowie der Übersichtlichkeit und dem all- gemeinen Verständnis geschuldet, ver- öffentlichen wir die Allgemeinverfügun- gen in Ihrer Reihenfolge, auch wenn die älteste (vom 1.4.) bei Erscheinen dieses Amtsblattes nicht mehr gelten wird. Sie fnden die Allgemeinverfügungen des ZVL im amtlichen Teil des Amtsblattes ab Seite 14, die neueste auf Seite 16. Digitales Gedenken rund um den Walpersberg Am 13. April 2021, dem 76. Jahrestag der Befreiung der Reimahg-Lager am Walpersberg, ist die neue Internetsei- te „Online Memorial Walpersberg“ ge- startet. Sie wurde gemeinsam erstellt vom Geschichts- und Forschungsverein Walpersberg sowie dem Förderverein Mahn- und Gedenkstätte Walpersberg, unterstützt vom Landratsamt Saa- le-Holzland-Kreis und der Sparkasse Jena-Saale-Holzland. Auf der Seite sind bereits mehr als 40 Beiträge, u.a. von Autoren aus Italien, Belgien und Russ- land, Grußbotschaften aus Tschechien, Frankreich und dem US-Generalkon- sulat sowie Beiträge politischer Akteure aus dem Saale-Holzland-Kreis, einge- stellt. Dazu gehört auch eine Videobot- schaft von Landrat Andreas Heller. Die Seite enthält außerdem Berichte von Zeitzeugen, darunter von Eduard Geysen (geb. 1923), einem der wenigen noch lebenden ehemaligen Zwangsar- beiter, Auszüge aus Tagebüchern Ver- schleppter sowie ein Musikvideo des Kahlaer Gospelchors mit Gastsängern aus Italien. Link zur Internetseite: https://remember-online.org/ Informationen zum Regionalen Entwicklungskonzept Neu auf der Interseite des Landkreises ist eine Unterseite über die Erstellung des Integrierten Regionalen Entwicklungs- konzepts (IREK). Unter https://www.saa- leholzlandkreis.de/landkreis/landkreis- foerderung/irek/ fndet der Nutzer unter anderem Informationen über das Ziel und die Phasen der Konzepterstellung sowie die einzelnen Handlungsfelder, die dabei beleuchtet werden. Das Pro- jekt wird vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) im Rahmen der Thüringer Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnah- men der Regionalentwicklung gefördert. Ansprechpartnerin im Landratsamt ist die Leiterin der Landkreisförderung, Frau Friedrich, Tel. (036691) 70-156. Aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie im SHK Im Saale-Holzland-Kreis sind seit Be- ginn der Pandemie im März 2020 ins- gesamt rund 4.000 Corona-Infektionen bekannt geworden. Mit Stand 18.4. waren 364 Fälle noch aktiv, 3.606 bereits beendet. Für mehr als 16.600 Menschen wurde Quarantä- ne angeordnet, für ca. 14.700 davon war die Quarantänezeit bereits vorbei. Thüringen hat die im April geltende Co- rona-Verordnung bis zum 9. Mai verlän- gert. Beim Bund läuft das Verfahren zur Änderung des Infektionsschutzgeset- zes. Weitere Infos zu Corona: Seite 5
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Amtsblatt - Saale-Holzland-Kreis

May 11, 2023

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Page 1: Amtsblatt - Saale-Holzland-Kreis

Amtsblattdes Saale-Holzland-Kreises

Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de

Das nächste Amtsblatt erscheint am 29.05.2021.

Redaktionsschluss ist der 19.05.2021.

Jahrgang 18 - 24. April 2021 - 04/2021

Aus dem Inhalt:

Nichtamtlicher Teil

Heimatpfl egepreis an Dr. Berthelmann verliehen..................................S.2Tourismusverband wählt Vorstand...S.2Neue Seniorenbeauftragte.............S.3Nachtragshaushalt beschlossen....S.3Neues Projekt des Kreisbauernver-bands: Landwirtschaft und Schule...S.3Wir gratulieren................................S.3Serie „Ämter der Kreisverwaltung“: Die Kommunalaufsicht...................S.4Kreissportbund aktuell....................S.4Landrat zur Corona-Lage..............S.5Vor-Ort-Treffen zu Kreisstraße Trocken-born - Seitenbrück..........................S.5Saale-Holzland-Splitter..............S.6

Amtlicher Teil

• Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse......................S.7• Zweckvereinbarung Stadt Kahla und VG Südliches Saaletal......S. 11• Umweltamt: Bekanntmachung Genehmigungsbescheid...........S.12• Schulverwaltungsamt: Schulanmel- dungen für 2022/23.................S. 13• Benutzungsentgelte bodengebun- dener Rettungsdienst...............S.13• Abfallwirtschaft: Was gehört in die gelbe Tonne? - Entsorgungstermine über Pfi ngsten - Illegale Müllabla- gerungen...................................S.13• Informationen des Zweckverbands ZVL: Einladung zur Verbandsver- sammlung, Allgemeinverfügungen gegen die Gefl ügelpest............S.14

Seit Anfang April zieren neue Bilder die Flure im Schloss Christiansburg in Eisenberg

- auch wenn wegen der Besucherbeschränkungen durch die Corona-Schutzmaßnah-

men außer den Mitarbeitern leider nur wenige Gäste die Ausstellung anschauen kön-

nen. Im 1. Obergeschoss sind Federzeichnungen bekannter historischer Bauwerke

des Kreises und der näheren Umgebung von Juliane Rödiger zu sehen. Die Künstle-

rin (Jahrgang 1967) stammt aus Bürgel und lebt jetzt in Hainspitz. In ihren gelernten

Berufen Blumenmalerin in der Meißner Porzellanmanufaktur, Schauwerbegestalterin

und jetzt als Erzieherin hatte sie stets mit Malerei und Kreativität zu tun. Für ihre ei-

genen Werke nutzt sie bevorzugt Pastellkreiden, Acrylfarben und die Fotografi e. Von 1997 bis 2018 legte sie Kalender mit Motiven aus Mitteldeutschland im Selbstvertrieb

auf. In diesem Zusammenhang sind auch die Tuschzeichnungen mit Motiven aus dem

Saale-Holzland-Kreis und Jena entstanden, die jetzt im Landratsamt zu sehen sind.

Foto oben: Blick auf die Schlosskirche und das Schloss Christiansburg, Sitz der Kreis-

verwaltung, in Eisenberg.

Im 2. Stock werden unter dem Motto „Frühlings-Erwachen“ Fotografi en von Wolfgang Jeschonnek gezeigt. Der Eisenberger, der viele Jahre in der Naturschutzbehörde des

Landkreises tätig war, lässt auch in seinen Aufnahmen die Liebe zur Natur spüren.

Die Bilder sind bis Anfang Juni im Hauptgebäude des Landratsamtes zu sehen.

Landrat bietet telefonische Bürgersprechstunde anLandrat Andreas Heller bietet auch wei-terhin telefonische Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger des Landkrei-ses an. Die nächste Bürgersprechstun-de dieser Art ist für Mittwoch, den 19. Mai von 14.00 bis 15.30 Uhr geplant. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor-her (spätestens am 18. Mai) zwecks genauer Zeitvereinbarung an, unter Tel. 036691-70101 oder per E-Mail an [email protected].

Online-Familienbefragung um eine Woche verlängert

Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis führt derzeit online eine Befragung von Familien im Landkreis durch. In den ersten drei Wochen haben sich bereits rund 450 Personen daran beteiligt. Auf mehrfachen Wunsch wird die Befra-gung noch um eine Woche verlängert. „Wir bedanken uns bei allen, die den Fragebogen bisher online ausgefüllt ha-ben, und hoffen auch weiterhin auf rege Beteiligung“, erklärt dazu die zuständi-ge Planerin Madleine Neumann. „Noch bis zum 30. April ist dazu Gelegenheit.“Die Befragung trägt dazu bei her-auszufi nden, welche Angebote und Unterstützung Familien im Landkreis brauchen. Mit dem „Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Ge-nerationen“ (LSZ) soll es gelingen, die Lebensqualität von Familien im Saa-le-Holzland-Kreis zu verbessern.Die Befragung fi ndet online und ano-nym statt und kann unter www.saale- holzlandkreis.de/gesundheit-und-so-ziales/sozialplanung/ bzw. dem Link https://www.soscisurvey.de/Familienbe-fragung_SHK/ aufgerufen werden. Teilnehmer können bequem mit PC, Ta-blet oder Smartphone antworten. Die Ergebnisse der Befragung fl ießen in die Sozialplanung des Landkreises und die weitere Umsetzung des Landespro-gramms ein. - Nähere Infos: Frau Neu-mann, Tel. (036691) 70252, Mail [email protected].

Bekämpfung der Gefl ügelpestZur Bekämpfung der Gefl ügelpest hat der Zweckverband Veterinär- und Le-bensmittelüberwachungsamt (ZVL) Je-na-Saale-Holzland in den vergangenen Wochen mehrere Allgemeinverfügungen erlassen, so am 1.4. mit der Festlegung eines Sperrbezirks und am 6.4. mit der Festlegung von Beobachtungsgebieten. Am 24.4. tritt eine neue Allgemeinverfü-gung in Kraft, derzufolge der Sperrbezirk aufgehoben und zum Beobachtungsge-biet wird. Gemäß der Verbandssatzung des ZVL sowie der Übersichtlichkeit und dem all-gemeinen Verständnis geschuldet, ver-öffentlichen wir die Allgemeinverfügun-gen in Ihrer Reihenfolge, auch wenn die älteste (vom 1.4.) bei Erscheinen dieses Amtsblattes nicht mehr gelten wird. Sie fi nden die Allgemeinverfügungen des ZVL im amtlichen Teil des Amtsblattes ab Seite 14, die neueste auf Seite 16.

Digitales Gedenken rund um den WalpersbergAm 13. April 2021, dem 76. Jahrestag der Befreiung der Reimahg-Lager am Walpersberg, ist die neue Internetsei-te „Online Memorial Walpersberg“ ge-startet. Sie wurde gemeinsam erstellt vom Geschichts- und Forschungsverein Walpersberg sowie dem Förderverein Mahn- und Gedenkstätte Walpersberg, unterstützt vom Landratsamt Saa-le-Holzland-Kreis und der Sparkasse Jena-Saale-Holzland. Auf der Seite sind bereits mehr als 40 Beiträge, u.a. von Autoren aus Italien, Belgien und Russ-land, Grußbotschaften aus Tschechien,

Frankreich und dem US-Generalkon-sulat sowie Beiträge politischer Akteure aus dem Saale-Holzland-Kreis, einge-stellt. Dazu gehört auch eine Videobot-schaft von Landrat Andreas Heller. Die Seite enthält außerdem Berichte von Zeitzeugen, darunter von Eduard Geysen (geb. 1923), einem der wenigen noch lebenden ehemaligen Zwangsar-beiter, Auszüge aus Tagebüchern Ver-schleppter sowie ein Musikvideo des Kahlaer Gospelchors mit Gastsängern aus Italien. Link zur Internetseite:https://remember-online.org/

Informationen zum Regionalen EntwicklungskonzeptNeu auf der Interseite des Landkreises ist eine Unterseite über die Erstellung des Integrierten Regionalen Entwicklungs-konzepts (IREK). Unter https://www.saa-leholzlandkreis.de/landkreis/landkreis-foerderung/irek/ fi ndet der Nutzer unter anderem Informationen über das Ziel und die Phasen der Konzepterstellung sowie die einzelnen Handlungsfelder,

die dabei beleuchtet werden. Das Pro-jekt wird vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) im Rahmen der Thüringer Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnah-men der Regionalentwicklung gefördert. Ansprechpartnerin im Landratsamt ist die Leiterin der Landkreisförderung, Frau Friedrich, Tel. (036691) 70-156.

Aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie im SHKIm Saale-Holzland-Kreis sind seit Be-ginn der Pandemie im März 2020 ins-gesamt rund 4.000 Corona-Infektionen bekannt geworden. Mit Stand 18.4. waren 364 Fälle noch aktiv, 3.606 bereits beendet. Für mehr als 16.600 Menschen wurde Quarantä-ne angeordnet, für ca. 14.700 davon war die Quarantänezeit bereits vorbei.Thüringen hat die im April geltende Co-rona-Verordnung bis zum 9. Mai verlän-gert. Beim Bund läuft das Verfahren zur Änderung des Infektionsschutzgeset-zes. Weitere Infos zu Corona: Seite 5

Page 2: Amtsblatt - Saale-Holzland-Kreis

24.04.2021 - Nr. 4 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 2

Heimatpflegepreis für Dr. Rainer Berthelmann Ende März übergab Landrat Andreas Hel-ler nachträglich den Heimatpflegepreis des Saale-Holzland-Kreises 2020 an Dr. Rainer Berthelmann. Der Hummelshai-ner erhält den Preis in Würdigung seines vielseitigen und rastlosen Wirkens für die Heimatpflege in der Region. Dr. Berthelmann richtete 1998 mit sei-ner Frau auf dem eigenen Grundstück in Hummelshain ein Museum für Alltagsge-genstände aus vergangenen Zeiten ein, das „Tante Irma Museum“. 2016 zog das Museum wegen Platzmangel mit Unter-stützung der Gemeinde und vieler helfen-der Einwohner von Hummelshain in den herzoglichen Wirtschaftshof „Altes Gut“ und wurde dort am 7.9. neu eröffnet. Dazu gründete sich ein rühriger Muse-umsclub mit 20 Mitgliedern und Dr. Ber-thelmann als Vorsitzendem sowie Ulla Albrecht als Stellvertreterin und Nicole Kalbitz als Schatzmeisterin. Die sach-kundig aufgebaute Sammlung von Ex-ponaten zeigt das Leben, Arbeiten und Wohnen der Menschen in Thüringen und der Region in den letzten 100 Jahren, auf einer Fläche von 350 m² mit über 25 Ab-teilungen u.a. zur Geschichte des ehema-ligen Jugendwerkhofs im Neuen Schloss Hummelshain und zur Dorfgeschichte. Zu den Schwerpunkten der Arbeit des Museumsclub-Vorstands gehören die Erarbeitung einer Museumskonzepti-on, eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, die Inventarisierung und Präsentation der über 7000 Exponate, die Organisation von Sonderausstellungen und Vorträgen zum Beispiel über historisches Hand-werk und Thüringer Mundarten sowie von Veranstaltungen wie Kinderfesten und Weihnachtsmärkten, Führungen auch au-ßerhalb der regulären Öffnungszeiten mit Schauvorführungen des historischen thü-ringischen Handwerks und nicht zuletzt die Schaffung von Barrierefreiheit und die Akquirierung der nötigen Fördermittel für

den Einbau eines Treppenlifts. Den Kreisheimatpflegepreis versteht der Ausgezeichnete als eine hohe Anerken-nung für die Arbeit des gesamten Muse-umsclubs und seines Vorstands. Seit 1998 ist Dr. Berthelmann außer-dem Mitglied des Fördervereins Schloss Hummelshain e.V. und derzeit dessen 2. Vorsitzender. Hauptschwerpunkt seiner Arbeit ist die Unterstützung des Förder-vereins bei der Organisation und Durch-führung von Veranstaltungen, der Erar-beitung virtueller Führungen durch das Alte und Neue Jagdschloss gemeinsam mit anderen Mitgliedern sowie der Her-ausgabe von Vereinspublikationen, un-ter anderem der Bücher über das Neue Schloss, die Dr. Claudia und Rainer Hoh-berg aus Hummelshain geschrieben ha-ben. Durch zahlreiche Aktivitäten gelang es dem Verein, für die dringend notwen-dige Erhaltungssanierung des Neuen Jagdschlosses erhebliche Fördermittel zu erhalten. Seit 2016 führt der Förderver-ein mit Unterstützung des Landes Siche-rungsmaßnahmen am Schloss durch. „Mit einem ganzheitlichen Verständnis von gelebter und vermittelnder Heimat-pflege engagiert sich Dr. Berthelmann außerordentlich und beseelt in der Be-wahrung und Förderung von Heimatge-schichte sowie regionalem Brauchtum“, heißt es im Vorschlag zur Preisvergabe von Bürgermeister Stephan Tiesler, MdL. „Für die enge Zusammenarbeit in der Heimatpflege sowie bei der Vorbereitung des Kreisheimattages steht er mit ande-ren Vereinen der Gemeinde, Museen und Heimatstuben im Landkreis, dem Muse-umsverband Thüringen, dem Denkmal-verbund, dem Tourismusverband sowie touristischen Einrichtungen in engem Kontakt und regem Austausch.“ Ein zweiter Kreisheimatpflegepreis wurde 2020 an Manfred Serfling verliehen (Be-richt dazu im Amtsblatt 01/2021).

Spuren in Stein - Ehrenurkunde zum 30. Betriebs-Jubiläum für Eisenberger SteinmetzmeisterDer Eisenberger Steinmetzmeister Tho-mas Haase aus Eisenberg bekam an-lässlich seines 30. Betriebsjubiläums eine Ehrenurkunde von der Handwerkskam-mer für Ostthüringen überreicht. Holger Schöne, Stellvertretender Obermeister der Innung des Steinmetz- und Steinbild-hauerhandwerks Ostthüringen und Uwe Lübbert, Geschäftsführer der Kreishand-werkerschaft Jena/Saale-Holzland-Kreis und Geschäftsführer der Innung des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks Ostthüringen, gratulierten dem Jubilar im Rahmen des Erlaubten.Mit dieser guten Tradition im Handwerk Ostthüringens sollen unternehmerische Leistung sowie ehrenamtliches und sozi-ales Engagement für Mitarbeiter, Region und das Handwerk gewürdigt werden. Thomas Haase steht seit 2014 in zweiter Ehrenamtszeit der Steinmetzinnung Ost-thüringen als Obermeister vor. Zudem hat er als Mitglied des Stadtrates Eisenberg den Vorsitz des Bauausschusses inne

und wirkt in den weiteren Ausschüssen mit. Bürgermeister Michael Kieslich ge-hörte ebenfalls zu den ersten Gratulanten.Thomas Haases Spuren in Stein finden sich an markanten Bauwerken Ostthü-ringens wie der Heidecksburg oder der Stadtkirche in Jena. Sein damaliges Meis-terstück bildet, zusammengesetzt mit den Meisterstücken von drei Mitstreitern, das Renaissanceportal des Frauenprießnitzer Rentamtes. Seit 2020 kann er auch auf das restaurierte Portal der Eisenberger Stadtkirche verweisen. Hier kommt ihm eine dreijährige Zusatzausbildung als Restaurator im Handwerk zugute. Neben Restaurationen und Grabmalen werden zunehmend Natursteineinbauten für Kü-chen und Bäder in Eigenheimen gefragt.Neben dem 30. Gründungsjubiläum des Eisenberger Steinmetzbetriebes Haase am 1. April jährte sich auch der Jahres-tag des Umzugs an den heutigen Fir-menstandort in der August-Bebel-Straße zum zehnten Mal.

Jubilar Thomas Haase (2.v.r.) mit Holger Schöne (Stellvertretender Obermeister

der Innung des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks Ostthüringen), dem Ei-

senberger Bürgermeister Michael Kieslich und Uwe Lübbert, Geschäftsführer der

Kreishandwerkerschaft Jena/Saale-Holzland-Kreis sowie Geschäftsführer der In-

nung des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks Ostthüringen (v.l.). (Foto: K.S.)

Tourismusverband wählt neuen VorstandDie 138 Mitglieder des Tourismusverban-des Jena-Saale-Holzland e.V. haben per Umlaufbeschluss einen neuen Vorstand gewählt. Neben seit Jahren aktiven Vor-standsmitgliedern gibt es einige neue Gesichter, die die Zukunft des Verbandes mitgestalten wollen.„Ich freue mich über die Teilnahme der Mitglieder an dem un-gewöhnlichen Verfahren und bedanke mich, dass ich in den kommenden Jahren den Vereinsvorstand weiter leiten kann“, sagte Harald Kramer. Ihm zur Seiten stehen als neue Stellvertreter Ilka Kun-ze (Stiftung Leuchtenburg) und Michael Kieslich (Bürgermeister Stadt Eisenberg). In ihren Ämtern als Vorstandsmitglieder bestätigt wurden Andreas Heller (Saa-le-Holzland-Kreis), Carsten Müller (Stadt Jena), Ina John (Verein Ländliche Ker-

ne), Gabriele Klotz (Bürgermeisterin Bad Klosterlausnitz), Stefan Marx (ML Media Design Kahla) und Jana Sörgel (Hotel und Restaurant „Zur Kanone“ Tauten-hain). Neu in den Vorstand wurden Jan Schönfeld (Bürgermeister Stadt Kah-la), Constance Möbius (Vorsitzende VG Hermsdorf), Ariane Brettschneider (Agrar-genossenschaft Buchheim-Crossen eG) und Michaela Jahn (Gaststätte „Zur Noll“ Jena) gewählt. Als langjährige Mitstrei-ter sind Holger Bohnsack (Internationaler Bund Jena) und Karin Präßler (als Vertre-terin der VG Hermsdorf) aus dem Vorstand ausgeschieden. „Ich danke den ausge-schiedenen Mitgliedern für ihre Arbeit und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit im neuen Vorstand“, betonte Kramer, der seit 2004 Vorstandsvorsitzender ist.

Heimatpflege-

preisträger Dr.

Rainer Berthel-

mann (links)

mit seiner Frau

Gundela und

dem Kreishei-

matpfleger des Saale-Holz-

land-Kreises,

Hans-Jürgen

Haase.

(Foto: Land-

ratsamt/Martin

Hauswald)

Baumsanierung am Naturdenkmal „Linde bei Serba“Die Hybridlinde am Ortsrand von Serba ist das älteste, noch vorhandene Naturdenk-mal im Saale-Holzland-Kreis. Sie wurde bereits 1938 unter Naturschutz gestellt.Die Linde wurde schon einmal vor Jahr-zehnten auf Kopf geschnitten. Aufgrund dieser Schnittmaßnahmen hatte sich im Stammkopf eine Fäule gebildet. Der ge-samte Stamm der Linde ist hohl und weist nur noch eine geringe Restwandstärke auf. Besonders kritisch ist die Situation im Bereich der Wurzelanläufe auf der Stra-ßenseite des Baumes.Um ein Auseinanderbrechen des Stamm-kopfes zu verhindern, darf die Krone nicht zu hoch werden.

Deshalb wurde im Jahr 2009 die gesamte Krone im Starkastbereich zurückgeschnit-ten. Der Baum reagierte mit einem star-ken Wiederaustrieb, so dass der Rück-schnitt 2014 wiederholt werden musste.Damit die Windlast durch die dichte Krone nicht zu groß wird, wurde vor Kurzem im Auftrag der unteren Naturschutzbehörde die Krone wieder geschnitten. Es wird erwartet, dass der Baum wie bei der letzten Schnittmaßnahme gut reagiert und bald wieder eine neue und dichte Krone ausbildet. Werden diese Sanierun-gen regelmäßig durchgeführt, kann das Naturdenkmal noch lange Zeit erhalten bleiben.

Die Linde bei Serba nach der letzten Schnittmaßnahme (Frühjahr 2014, Foto links)

und im Oktober 2020 (rechts). (Fotos: Landratsamt/Peter Rode)

Page 3: Amtsblatt - Saale-Holzland-Kreis

24.04.2021 - Nr. 4 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 3

Kreistag beschließt Nachtragshaushaltdes Saale-Holzland-Kreises für 2021Mehr Geld für Baumaßnahmen - Kreisumlage sinkt um 0,5 Umlagesatzpunkte

Der Kreistag des Saale-Holzland-Krei-ses hat in seiner Sitzung am 24.03. den Nachtragshaushalt für 2021 beschlossen. Der Verwaltungshaushalt wird dabei ge-genüber dem ursprünglichen Etat in den Einnahmen und Ausgaben um 3,2 Milli-onen auf 108 Millionen Euro erhöht, der Vermögenshaushalt um 2,8 Millionen auf fast 17 Millionen Euro und damit das Ge-samthaushaltsvolumen des Landkreises in diesem Jahr auf 125 Millionen Euro. Im Vermögenshaushalt sind deutlich mehr Ausgaben für Baumaßnahmen ein-geplant – bisher 6,3 Millionen, jetzt 8,7 Millionen. Davon entfallen allein 6,4 Mil-lionen auf den Bereich Schulen (bisher 5,2 Millionen). Hier wurden Anpassungen für einzelne bereits geplante Maßnahmen vorgenommen (z.B. Sanierungsarbeiten an der Grundschule Ottendorf), aber auch kleinere zusätzliche Projekte aufgenom-men (z.B. Essensausgabe an der Grund-schule Golmsdorf). Im Bereich der Kreisstraßen wurde zwi-schenzeitlich die „K 186“ Großkröbitz in das Förderprogramm des Landes auf-genommen und die Maßnahme in den Nachtragshaushalt eingestellt. Auch die Sanierung der „K 102“ (Bollberg) steht jetzt mit im Etat für dieses Jahr.Für die kreisangehörigen Städte und Ge-meinden besonders wichtig ist die Höhe der Kreisumlage. Hier wurde nach inten-siven Bemühungen in der Kämmerei so-wie den Haushaltsberatungen in den Aus-schüssen, insbesondere im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, erreicht, dass die Kreisumlage nicht steigt. Im Ge-genteil: Landrat Andreas Heller konnte

den Kreistagsmitgliedern eine Senkung der Kreisumlage um 0,5 Umlagesatz-punkte vorschlagen, und dies ist mit dem beschlossenen Etat auch so bestätigt. „Wie vom Finanzausschuss am 2. März beauftragt, haben wir den Nachtrags-haushalt nochmals auf Gestaltungsspiel-räume zur Kreisumlage überprüft“, erläu-tert er dazu. „Vermutete Mehreinnahmen aus der Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 1,3 Millionen Euro stehen dem Landkreis im Ergebnis der Prüfung leider nicht zur Verfügung. Wir haben jedoch andere Möglichkeiten gefunden, die Kommunen bei der Kreis-umlage zu entlasten. So wollen wir die vom Land zugesagten zusätzlichen För-dermittel für coronabedingte Mehrauf-wendungen in Höhe von 47.000 Euro an die Kommunen weiterreichen. 150.000 Euro sollen aus Einsparungen in Ämtern der Kreisverwaltung zur Verfügung ste-hen. Diese und weitere Planänderungen können zur Senkung des Kreisumlagesat-zes um 0,5 Prozent verwendet werden.“ Der Landrat betont, dass dieser Vor-schlag nicht ohne planerische Risiken für den Landkreis-Haushalt ist. „Es ist mir aber wichtig, durch meinen Änderungsan-trag für den Nachtragshaushalt aktiv auf die Situation zu reagieren. Parallel werde ich mich auch weiterhin auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass der kommunale Finanzausgleich in Thüringen nachhaltig und auskömmlich gestaltet wird.“Der Nachtragshaushalt liegt zur Geneh-migung im Landesverwaltungsamt vor und soll im nächsten Amtsblatt veröffent-licht werden. Danach tritt er in Kraft.

Eva Bärthel ist neue ehrenamtliche Senioren-beauftragte im Saale-Holzland-KreisDer Saale-Holzland-Kreis hat eine neue Seniorenbeauftragte. Eva Bärthel aus Gösen wurde am 24.03. vom Kreistag in dieses Ehrenamt gewählt. Sie wird sich künftig um die Belange der Seniorinnen und Senioren im Landkreis kümmern, sich regelmäßig mit den Seniorenbeirä-ten austauschen und den Kontakt zu den zahlreichen aktiven Seniorengruppen im Kreisgebiet halten.Eva Bärthel war die einzige Bewerberin für das Ehren-amt. Das Vorschlagsrecht gegenüber dem Kreistag hatten die drei Seniorenbei-räte in Eisenberg, Herms-dorf und Stadtroda. Alle drei hatten sich im Vorfeld für die Kandidatin ausgesprochen. In der geheimen Abstim-mung im Kreistag erhielt Eva Bärthel die Mehrheit der Stimmen. Sie bedankte sich für das Vertrauen und kündigte eine Intensivie-rung der Seniorenarbeit im Landkreis an. „Die Senioren sollen wissen, dass es jetzt wieder jemanden gibt, den man immer um Rat und Unterstützung fragen kann. Ich möchte als Vermittlerin wirken und die Beziehung zwischen dem Landkreis und den Senioren vor Ort neu beleben.“ Dazu will sie sich zunächst vor Ort bekannt machen und ein Netz-werk knüpfen. Für Anfragen und Anre-gungen ist sie erreichbar unter Tel. 0151 25790270 bzw. per E-Mail: [email protected] der Wahl ist das im Herbst 2019 vom Landtag verabschiedete neue

Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mit-wirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren. Die aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kul-turellen und politischen Leben soll geför-dert, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten genutzt werden. Darüber hinaus soll unter aktiver Beteiligung der Senioren das Äl-terwerden in Würde ohne Diskriminierung

gewährleistet werden. Die Mitwirkung der Senioren im Saale-Holzland-Kreis er-folgt über einen ehrenamtli-chen Seniorenbeauftragten, so wie es § 4 Abs. 1 des Gesetzes vorsieht. Die Aufgaben des Senio-renbeauftragten ergeben sich aus § 4 Abs. 2 des Ge-setzes. Der Seniorenbeauf-tragte vertritt u.a. Anliegen, Probleme und Anregungen der Seniorenbeiräte und der Senioren gegenüber der Kreisverwaltung und kann auf der Landesebene direkt Einfluss auf landes-politische Themen der Seni-

orenarbeit nehmen. Der Kreistag hat am 24.03. zudem be-schlossen, die Förderrichtlinie „Senioren-arbeit vor Ort im Saale-Holzland-Kreis“ zu evaluieren. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit soll sich dieser Aufgabe annehmen und dabei Vertreter der kom-munalen Seniorenbeiräte einbeziehen. Durch eine Änderung der Förderrichtlinie bzw. die Bereitstellung zusätzlicher finan-zieller Mittel soll die Seniorenarbeit vor Ort noch stärker gefördert werden.

Wir gratulieren recht herzlich:

Zur Diamantenen Hochzeit (60 Ehejahre)Karin und Peter Kind, Bürgel

Hildegard und Hans Opitz, Wetzdorf Erika und Reinhold Hochheim, Hermsdorf

Ingrid und Helfried Meister, Rausdorf Monika und Siegfried Troll, Weißenborn

Roswitha und Peter Zänker, CrossenErika und Helmut Much, Eisenberg

Zum 103. Geburtstag

Frau Hildegard Rohrer, Reichenbach

Landwirtschaft und Schule zusammenbringen - Landrat unterstützt Initiative des BauernverbandsMit einem neuen Projekt möchte der Kreisbauernverband Eisenberg/Jena/Stadtroda die Landwirtschaft im Saa-le-Holzland mit den Schulen im Landkreis auf neue Weise zusammenbringen. Dafür hat der Verband unter der Federführung von Geschäftsführerin Dr. Britta Ender eine Informationsinitiative an den Schulen im SHK ins Leben gerufen. Ziel der Ini-tiative sei es, landwirtschaftliche Themen im Unterricht vorzustellen, so Dr. Ender während der ersten Vorstellungsrunde in der Regelschule Stadtroda und der Grundschule Königshofen. Dabei präsen-tierte der Verband für Schulen kosten-freie Lernmaterialien rund um das Thema Landwirtschaft, von der Tierhaltung über die verschiedenen Berufsfelder bis hin zu Anbautechniken in der Landwirtschaft.Unterstützt wird die Initiative durch Land-rat Andreas Heller: „Wichtig ist die Ver-

bindung von Schule und Landwirtschaft vor allem im ländlichen Raum, wie dem Saale-Holzland. Deswegen ist es mir als Landrat ein Anliegen, mit diesem Projekt direkt in den Schulen anzusetzen und da-mit auch zu zeigen, welche Perspektiven vor allem die Landwirtschaft in der Region bieten kann.“Die Initiative kommt bei den Schulen gut an. So erklärte Piola Franke, Schulleiterin der Regelschule Stadtroda, dass sich die Schule immer über Innovatives und Anre-gungen zur Verbesserung des Unterrich-tes freue. Darüber hinaus liefen sowohl in Stadtroda als auch in Königshofen bereits praktische Kooperationen mit den Agrar-betrieben vor Ort. Mit den vorgestellten Materialien könne die praktische Lehre auch im Unterricht noch besser vermittelt werden, hieß es von Seiten der beiden Schulen.

Für 13 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis wird ein Bevölkerungszuwachs bis 2040 vorausgesagtIn der neuesten Bevölkerungsprogno-se für Thüringen wird der Saale-Holz-land-Kreis vergleichsweise positiv be-wertet. Von den 58 Gemeinden in ganz Thüringen, für die bis zum Jahr 2040 ein Einwohnerwachstum vorherge-sagt wird, liegen allein 13 im SHK. Für Bremsnitz, Geisenhain, Hainichen, Lö-berschütz, Nausnitz, Petersberg, Rat-telsdorf und Zöllnitz wird ein Zuwachs um 10 Prozent und mehr vorausgesagt; für Bucha, Milda, Mörsdorf, Rausdorf und Schöngleina ein Wachstum von bis zu 10 Prozent.

Insgesamt wird für Thüringen bis 2040 weiterhin mit einem Einwohnerrück-gang gerechnet. Hauptgrund dafür ist das anhaltende Geburtendefizit. Das heißt, die Zahl der Sterbefälle übersteigt die der Geburten, und dies in 93 Pro-zent aller Thüringer Gemeinden. Positiv entwickelt sich dagegen der Wande-rungssaldo, also das Verhältnis von Zu-zügen und Wegzügen. 40 Prozent der Kommunen werden laut der Prognose bis 2040 einen Wanderungsgewinn er-zielen. Alle Daten: https://statistik.thue-ringen.de/th_2040gemeinden/

Bei der Präsentation des neuen Projekts des Kreisbauernverbands an der Regel-

schule in Stadtroda: (v.l.) Vivienne Josiger, Masterstudentin der Uni Halle und der-zeit Praktikantin beim Bauernverband, Regelschulleiterin Piola Franke, Landrat

Andreas Heller und Bauernverband-Regionalgeschäftsführerin Dr. Britta Ender.

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Serie: Die Ämter der Kreisverwaltung Ihre Struktur, ihre Aufgaben, ihre aktuellen Schwerpunkte - Heute: Das Amt 15

Die Kreisverwaltung erledigt zahlreiche Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Städte und Gemeinden im Landkreis. Diese Aufgaben haben sich in den vergangenen Jahren gewandelt, sie sind umfangreicher und aufwendi-ger geworden. In dieser Serie stellen wir Ihnen die Ämter der Kreisverwaltung im Einzelnen vor. Nähere Informationen zur Verwaltung und zum Bürgerservice finden Sie jederzeit auch im Internet: www.saaleholzlandkreis.de.

Das Amt 15 - KommunalaufsichtZum Saale-Holzland-Kreis gehören ins-gesamt 91 Städte und Gemeinden. Sie werden bei der Erfüllung ihrer öffent-lich-rechtlichen Aufgaben von der Kom-munalaufsicht des Landratsamtes unter-stützt. Das bedeutet: Die Kommunalaufsicht ist wichtiger Ansprechpartner vor allem für die Bürgermeister, die Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften oder auch Zweckverbände. Die Bürger des Land-kreises haben in der Regel selten oder nie Kontakt zur Kommunalaufsicht, denn das Amt berät ausschließlich die Kommunen bzw. kommunalen Einrichtungen. Im Saale-Holzland-Kreis sind aktuell zehn Mitarbeiter in der Kommunalaufsicht be-schäftigt. Eine Besonderheit ist, dass der Leiter bzw. die Leiterin der Kommunalauf-sicht der einzige vom Freistaat Thüringen zugewiesene staatliche Beamte in der Kreisverwaltung ist, alle anderen Mitar-beiter des Teams stellt der Landkreis.Das Amt mit der Nr. 15 innerhalb der Landkreisverwaltung hat seinen Sitz in der Ziegelgasse in Eisenberg. Von dort aus werden vor allem folgende Aufgaben-

felder betreut:• Beratung und Unterstützung der 91 kreisangehörigen Kom-munen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der 5 Verwal-tungsgemeinschaften sowie der Zweckverbände• Überwachung der kreisan-gehörigen Kommunen bei der Erfüllung ihrer öffentlich-recht-lichen Verpflichtungen und Auf-gaben sowie auf die Einhaltung der Gesetzmäßigkeit der Ver-waltungstätigkeit• Prüfung von kommunalen Sat-zungen und ordnungsbehördli-chen VerordnungenDarüber hinaus ist das Amt auch Widerspruchsbehörde bei Entscheidungen der Gemein-den und Städte sowie Zweck-verbände sowie oberste Dienst-behörde von Bürgermeistern und Gemeinschaftsvorsitzen-den. Die Kommunalaufsicht setzt außer-dem Wahltermine für Bürgermeisterwah-len fest, begleitet die Kommunalwahlen

und prüft bei Bedarf Wahlanfechtungen. Das Tagesgeschäft im Amt wird bestimmt von konkreten Anfragen der Gemeinde-verwaltungen zur Aufstellung von Sat-

zungen, insbesondere von Haushaltssat-zungen. Auch die Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLV-wA) spielt eine wichtige Rolle, wenn es zum Beispiel um die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten der Ge-meinden geht. Aktuell ist die schwierige finanzielle Situation bei den Kommunen, insbesondere durch die Covid-19-Pande-mie, eine große Herausforderung.Im Einzelfall werden auch Beschwerden von Bürgern über eventuelles Fehlver-halten von Bürgermeistern und Gemein-deräten bearbeitet. Die Rechtsaufsicht beschränkt sich hier allerdings auf die Vereinbarkeit des gemeindlichen Han-delns mit den öffentlich-rechtlichen Vor-schriften. Kommunalaufsichtsbehördliche Maßnahmen gegen Gemeinden sind nur bei eindeutigen Rechtsverletzungen ge-rechtfertigt. Die Arbeit des Amtes dient also nicht Einzelinteressen, sondern ist dem Allge-meinwohl verpflichtet, d.h. dem staatli-chen Interesse an einem rechtmäßigen gemeindlichen Verwaltungshandeln.

In der nächsten Folge: das Amt 20 - Fi-

nanzen und Beteiligungsmanagement

Kreissportbund aktuellMitgliederversammlung auf Juli verlegt. Der Vorstand des Kreissportbundes be-schloss in seiner Sitzung im April, die für den 3. Mai terminierte Mitgliederversammlung an-gesichts der fehlenden Planungssicherheit zu verschieben. Neuer Termin ist nunmehr Mon-tag, der 19. Juli.

Turnhallenbeantragung bis 31. Mai. Die Anträge für die Turnhallennutzung im neuen Schuljahr werden vom Landratsamt auf digi-talem Weg versandt. Die Anträge für die Schulzeit und für die Ferien können hier heruntergeladen wer-den: http://www.saaleholzlandkreis.de/sport-und-aktive-freizeit/sporthallennut-zung/#c5447, zusätzlich auf der Download-seite der KSB-Homepage.

Fortbildungen zur Lizenzverlängerung. Die ursprünglich für den 17.4. geplante Fort-bildung „Stimme und Sprache wirkungsvoll einsetzen“ soll nun voraussichtlich im Sep-tember stattfinden. Anmeldungen von Interes-sierten werden bereits entgegen genommen. Zudem verweist der Kreissportbund auf eine Online-Fortbildung des KSB Gotha zu „Steu-er- und Gemeinnützigkeitsrecht” am 20. Mai mit verschiedenen Schwerpunkten (https://ksb-gotha.de/termine.php?content=termiksb)Anträge „Maßnahme in der Kinder- und Jugendarbeit“. Bis zum 30. April wird die Beantragungsfrist für die Förderung für Maß-nahmen der Kinder- und Jugendarbeit (Ju-genderholung, Jugendbildung, Ferien vor Ort, Spiel- und Familienfeste, etc.) verlängert.Neue Faxnummer. Der KSB ist per Fax künf-tig unter 036691 / 5 7207 zu erreichen.

Tante Irma Museum Hummelshain

Leider ist auch das „Tante Irma Museum“ in Hummelshain mit seinen über 7000 Expona-ten und vielen interaktiven Angeboten zum Thema „100 Jahre Leben, Wohnen und Ar-beiten in Thüringen“ wegen der Corona-Pan-demie einstweilen noch geschlossen. Trotzdem tut sich viel. Zurzeit sind die Mitglie-der des Museumsclubs dabei, Barrierefreiheit zu schaffen. Künftig werden Gehbehinderte einen Treppenlift benutzen können, um in das

Obergeschoss der Museumsscheune zu ge-langen. Während der langen Schließung sind viele neue Exponate hinzugekommen. Sobald es die Regelungen zulassen, sind wieder Groß und Klein jeden Sonntag von 14 bis 16 Uhr herzlich eingeladen zum Besuch; Wander-, Schüler-, Selbsthilfe- und weitere Gruppen nach Anmeldung auch zu anderen Zeiten. Nähere Infos und Kontakt: www.tim-hum-melshain.de, E-Mail: [email protected], Tel. 015256879301!

Blinden- und Sehbehindertenverband erhält iPad

Im Rahmen eines Treffens in der Eisenberger Volksbank übergab die neue Vorstandsvorsitzende, Katrin Spindler, ein iPad an den hiesigen Blindenverband. „Im vergangenen Jahr sind auch bei uns zahlrei-che Mitgliederversammlungen und Sprechstunden corona-bedingt aus-gefallen“, erläuterte Christian Vogel, der Vorsitzende der Kreisorganisati-

on SHK des Blinden- und Sehbehin-dertenverbands. „Wir haben aus die-sem Grunde verstärkt Hausbesuche bei unseren Mitgliedern durchge-führt. Hier ist es sehr hilfreich, wenn wir mittels eines mobilen Computers Daten abgleichen können oder di-rekt vor Ort Hilfsmittelbestellungen vornehmen können.“ Die Bank un-terstützt solche Projekte gern.

Reiner Hofmann, Vorstand Finanzen der hiesigen Selbsthilfegruppe des Blindenverbands, erhält von der Vorstandsvorsitzenden der Volksbank Eisenberg, Katrin Spindler, ein Tablet. (Foto: A. Munteanu)

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Sparkasse Jena-Saale-Holzland mit neuem SB-Center und 2000 Euro für Hermsdorf

Mit der Einweihung des SB-Centers im Globus-Markt Hermsdorf brachte die Sparkasse jüngst nicht nur zwei neue Geräte für mehr Serviceleistungen nach Hermsdorf, sondern auch zwei Schecks für die Umsetzung von zwei Projekten. Die finanzielle Unterstützung wurde an Bür-germeister Benny Hofmann übergeben: 1500 Euro für das Pflanzen von Schatten spendenden Bäumen am Skatepark in Hermsdorf sowie 500 Euro für den Kultur- und Volkskunstverein „Holzland“ e.V. zur Anschaffung eines Keramikbrennofens.Im April eröffnete die Sparkasse ein SB-Center im Hermsdorfer Globus-Markt. Dort stehen nun ein Geldautomat und ein SB-Terminal mit zahlreichen Funktionen zur Verfügung. „Wir wollen da sein, wo un-sere Kunden sind,“ sagt Thomas Schütze, das Vorstandsmitglied der Sparkasse Je-na-Saale-Holzland, zur Eröffnung. Für die persönliche Beratung und Betreuung in der Filiale in der Eisenberger Str. 84 steht

das Team unter der Leitung von Christian Stegmann auch weiterhin zur Verfügung.Mit dem neuen SB-Center stellt die Spar-kasse insgesamt 31 SB-Standorte in Jena und im Saale-Holzland-Kreis sowie 11 Sparkassenfilialen. Somit verteilen sich auf 42 Standorte 50 Geldautomaten (ei-nige davon mit Einzahlfunktion und Kon-toauszugsdrucker), 28 SB-Terminals und 20 separate Kontoauszugsdrucker.Nähe bedeutet für die Sparkasse mehr als die fast schon sprichwörtliche Filiale „um die Ecke“. Seit vielen Jahrzehnten ist das Kreditinstitut in der Region verankert und behält den Fokus auf die nachhaltige Entwicklung vor Ort im Zentrum ihrer Un-ternehmensphilosophie.

Sparkasse. Gut für die Region.

Zweckverband lobt Kreativwettbewerb ausDer Zweckverband JenaWasser ruft noch bis zum 31. Mai 2021 zur Teilnahme am Kreativwettbewerb „Was ist dir das Was-ser wert?“ auf. Grundschulkinder der Klassenstufen 1-4, auch aus dem Saale-Holzland-Kreis, können dabei in Bildern, Bastelarbeiten oder Kurzgeschichten zeigen, was sie am Wasser besonders mögen, wofür sie es nutzen und was sie tun, um es zu schüt-zen. Anlass für den Wettbewerb war der Weltwassertag im März, der in diesem

Jahr unter dem Motto „Wasser wertschät-zen“ stand.Die zwölf besten Bilder und Geschichten werden im JenaWasser-Kalender 2022 veröffentlicht. Beiträge bitte als Fotos per E-Mail an [email protected] senden, oder per Post an den Zweck-verband JenaWasser, Kreativwettbewerb, Rudolstädter Straße 39, 07745 Jena (Ein-verständniserklärung nicht vergessen). Nähere Infos: https://www.jenawasser.de/kreativwettbewerb

Landrat im Austausch mit UnternehmernIn einer Videokonferenz des Bundes-verbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) Kreisverband Jena/SHK am 13.4. beantworteten Landrat Andreas Heller und der Leiter des Covid-19-Ko-ordinierungsstabes im Landratsamt, Frank Pucklitsch, Fragen von Unter-nehmern rund um das Thema „Corona im Saale-Holzland-Kreis“. In der von BVMW-Kreisgeschäftsführer Dietmar Winter moderierten Gesprächsrun-de ging es um die von Bund und Land festgelegten Maßnahmen und um de-ren Umsetzung in den Betrieben in der Region. „Dabei haben sich meine Erfahrungen bestätigt, dass die Unter-nehmer im Landkreis die vorgegebenen Schutzmaßnahmen verantwortungs-bewusst umsetzen und alles tun, damit die Firmen unter den geltenden Hygie-ne- und Abstandsregeln weiter arbeiten, produzieren und liefern können“, betont

der Landrat und dankt allen, die in den Betrieben und Einrichtungen jeden Tag ihren Mann bzw. ihre Frau stehen. „Sie alle tragen dazu bei, dass das Leben so normal und lebenswert wie möglich weitergehen kann. Wir müssen gemein-sam Wege aus dieser Pandemie und der Lähmung großer Teile von Wirtschaft und Gesellschaft finden.“ Landrat und Stabsleiter sehen sich aus den Rück-meldungen der Unternehmer auch in der Strategie geöffneter Schulen und Kinder-tagesstätten bestärkt. „Die Situation mit Masken, Tests und trotzdem der stetigen Gefahr von Infektionsfällen ist alles an-dere als optimal, aber trotz allem besser als kreisweite Schließungen.“ Der Land-rat, der sich u.a. auch mit Vertretern der Eisenberger Innenstadtinitiative zum Austausch getroffen hat, will den engen Kontakt zu Unternehmern im Landkreis auch weiterhin halten.

Landrat Andreas Heller zur aktuellen Corona- Situation

Liebe Saale-Holzländer,

während Bund und Land derzeit in fast allen Bereichen die Leitplanken setzen für das, was erlaubt ist und was nicht, wer öffnen darf und wer schließen muss, stehen für den Landkreis als Schulträger vor allem die Schulen im Fokus. Jede Woche beraten wir im Covid-19-Ko-ordinierungsstab über die Situation und die Konsequenzen von Öffnungen, und glauben Sie mir, wir machen uns die Ent-scheidungen nie leicht. Uns erreichen dazu täglich viele Anrufe und Anfragen. Die Menschen machen sich Sorgen um die Gesundheit der Schüler, Lehrer und Erzieher, aber auch um die Folgen erneuter Schließungen. Die Meinungen der Bürger reichen von „Schulen auf keinen Fall öffnen!“ bis hin zu „Schulen auf keinen Fall schließen!“, wobei letztere zunehmend mehr werden.Dabei müssen wir auch bedenken: We-der bedeuten „offene“ Schulen den einst gewohnten Normalbetrieb, denn in allen Schulen gilt die „Phase gelb“, also der eingeschränkte Regelbetrieb mit strik-ten Hygiene- und Abstandsregeln sowie Wechselunterricht in den höheren Klas-sen (die 7. bis 9. haben von November bis vor Kurzem keine Schule von innen gesehen). Noch bedeuten „geschlosse-ne“ Schulen tatsächlich leere Klassen-räume, denn eine Notbetreuung muss trotzdem gewährleistet werden – mit den unvermeidlichen, wenn auch be-grenzten Infektionsgefahren.Nach einer Woche Schulbetrieb nach den Osterferien und dem Start der Schnelltest-Strategie des Landes in den Schulen haben wir festgestellt, dass das Infektionsgeschehen in diesen Berei-

chen nicht sprunghaft angestiegen ist. Der Inzidenzwert im Landkreis lag von Anfang bis Mitte April relativ konstant um die 250 und kurzzeitig unter 200. Al-lerdings sind bundesweit - und auch im SHK - die Fallzahlen insgesamt deutlich gestiegen. Der Bund plant eine Ände-rung des Infektionsschutzgesetzes mit einer „Notbremse“, derzufolge in allen Landkreisen mit einer Inzidenz über 200 alle Schulen schließen müssen.Das Ge-setzgebungsverfahren war bei Redakti-onsschluss dieses Amtsblatts noch nicht abgeschlossen. Wir planen aber vorsorg-lich regionale Maßnahmen, bis hin zum Erlass einer neuen Allgemeinverfügung mit weiteren Schutzmaßnahmen für den Schulbetrieb. Wir haben - bei Abwägung aller Argumente - unser Ziel verfolgt, die Schulen und Kitas so lange wie möglich offen zu halten, zumindest bis zum 26.4. Bis dahin sollte auch klar sein, welche Bundesregelungen künftig gelten. Der Koordinierungsstab legt bei der wei-teren Betrachtung der Lage das Augen-merk insbesondere auf das regionale Infektionsgeschehen, die Auslastung der Intensivbetten und die Schwere von Er-krankungen, und er wird abhängig davon über weitere Maßnahmen entscheiden. Liebe Mitbürger, jede Impfung und jeder per Schnelltest frühzeitig erkannte und isolierte Infektionsfall tragen dazu bei, dass wir dem Ende der Pandemie nä-her kommen. Dafür ist es aber ebenso wichtig, dass jeder Einzelne von uns, an jedem Ort und zu jeder Zeit die Hygie-ne- und Abstandsregeln und die Kontakt-beschränkungen einhält. Darum bitte ich Sie. Bleiben Sie gesund!Ihr Landrat Andreas Heller

Kreisstraße Trockenborn - Seitenbrück:Warten auf Landesförderung soll ein Ende haben

Der grundhafte Ausbau der Kreisstaße K 205 Trockenborn-Seitenbrück hat seit mehreren Jahren oberste Priorität im Saale-Holzland-Kreis. Die Baumaßnah-me kann jedoch nur mit Landesfördermit-teln vom Landkreis als Straßenbaulastträ-ger gestemmt werden. Aus aktuellem Anlass trafen sich am 12.4. vor Ort Bürgermeister Dieter Hoog und Vertreter des Gemeinderates von Trockenborn-Wolfersdorf mit dem Land-tagsabgeordneten Stephan Tiesler und Landrat Andreas Heller. Wie bekannt, wurde das Projekt im vergangenen Jahr durch das Land Thüringen nicht in das Fördermittelprogramm aufgenommen. Der Grund waren die nicht ausreichend vorhandenen Mittel des Landes. In Ab-

stimmung mit dem zuständigen Landes-amt für Bau und Verkehr wurde fristge-recht im März 2021 ein erneuter Antrag auf Förderung eingereicht. Auf Anraten des Landesamtes wurde die Fördermit-telbereitstellung auf die Jahre 2022 und 2023 gesplittet. Der Landkreis hat die Baumaßnahme bereits im vom Kreistag beschlossenen Investitionsprogramm für 2022 mit einem Investitionsvolumen von 2,5 Millionen Euro eingeordnet. Bereits im vergange-nen Jahr wurden bauvorbereitende Arbei-ten realisiert. Der Landtagsabgeordnete Herr Tiesler erhielt von den Anwesenden den Auftrag, sich intensiv für die Fördermittelbereitstel-lung einzusetzen.

Landrat Andreas Heller (li.) in Trockenborn im Gespräch mit Bürgermeister Dieter

Hoog, dem Landtagsabgeordneten Stephan Tiesler (von rechts) und Vertretern des Gemeinderats von Trockenborn-Wolfersdorf.

Symbolische

Schecküberga-

be in Hermsdorf:

Christian Steg-

mann (Filialleiter

Sparkasse

Hermsdorf), Bür-

germeister Ben-

ny Hofmann und

Sparkassenvor-

stand Thomas

Schütze (von

links).

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Saale-Holzland-Splitter

In den Saale-Holzland-Kreis pendeln immer mehr Menschen zum Arbeiten ein. Laut der aktuellen Pendlerstatistik der Arbeitsagentur Jena ist die Zahl der Einpendler 2020 im Vergleich zu 2010 um 776 auf 11.204 Einpendler gestiegen. Das sind 42 Prozent aller Arbeitsplätze im Landkreis. Die meisten Einpendler in den SHK kommen aus Jena (2.727), Gera (1.656), dem Landkreis Greiz (1.418) und dem Burgenlandkreis (1.268). Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Auspendler, allerdings nicht so stark wie die der Einpendler. 2020 arbeiteten 18.161 Menschen aus dem Saale-Holz-land-Kreis außerhalb des Landkreises, das waren 493 mehr als zehn Jahre zu-vor. Die meisten davon fahren zur Arbeit nach Jena (9.586) und Gera (1.463).

Die Firma H&E Bohrtechnik aus Bollberg hat sich mit ihrem neuesten Forschungs-projekt – der Entwicklung einer Dosier- und Mischanlage für das Spülbohrverfah-ren – um eine EU-Förderung beworben. Sie hat es im laufenden EU-Verfahren in die zweite Phase geschafft und gegen ca. 7.000 Bewerber mit dem Prädikat „Excel-lent“ behauptet. Wenn die Firma den end-gültigen Zuschlag erhält, kann sie mit 2,5 Mio. Euro Fördermitteln rechnen.

In der Kindertagesstätte „Rasselbande“ in Reichenbach wird das Dachgeschoss ausgebaut. Die gesamte Elektrik wird er-neuert, eine neue Heizung eingebaut, das Dach komplett gedämmt und mit neuen Dachfenstern versehen. Hier entstehen ein separater Schlafraum, ein Gruppen-raum und ein Sanitärbereich für die Kin-der. Das Dachgeschoss soll im August bezugsfertig sein. Derzeit besuchen 57 Kinder die von Simone Steffen geleitete Einrichtung. Die Gemeinde investiert ins-gesamt 282.000 Euro in die Sanierungs-arbeiten, wovon 187.000 Euro Fördermit-tel aus der Dorferneuerung sind.

Hans-Peter Perschke, langjähriger Vor-sitzender der SPD-Kreistagsfraktion, zieht sich aus der Kreispolitik zurück. Im Kreistag am 24.3. kündigte er an, dass er aus persönlichen Gründen sein Mandat niederlegt. Neue Fraktionsvorsitzende wird Irene Schmidt, die dafür ihren Sitz im Kreistagspräsidium abgibt. Hans-Peter Perschke war 27 Jahre lang Kreistags-mitglied und 20 Jahre SPD-Kreisver-bands-Vorsitzender.

Der MDR drehte am 10.4. für die Sen-dung „Mach dich ran“ in Eisenberg. Die Tagesaufgabe von Moderator Mario D. Richardt bestand diesmal in einem Leichtathletik-Dreikampf gegen den Ei-senberger Bürgermeister Michael Kies-lich. Auch im Tiergarten wurde gefilmt. Sendetermin ist der 17.5., 19.50 Uhr: „Mach dich ran“ im MDR-Fernsehen.

Anlässlich des 175. Bestehens der Deut-schen Geologischen Gesellschaft wer-den die 30 schönsten Geotope vorge-stellt. Der Dohlenstein in Kahla ist dabei der zweite in der Reihe. Der auffällige weiße Fels ist ein großer, aus geologi-scher Sicht interessanter Bergsturz. Der Dohlenstein und die weiteren ausgewähl-ten Geotope sind als 3D-Modelle mit Er-klärungen zu sehen auf https://digitalgeo-logy.de/der-dohlenstein.

Die Augenarztpraxis in Stadtroda wurde am 12.4. neu eröffnet. Nachdem die lang-jährige Augenärztin Dr. Holdrund Weidig (65) in Stadtroda in den Ruhestand ge-gangen war und ihre Kollegin Bär künftig gemeinsam mit Augenärztin Drechsler eine Gemeinschaftspraxis in Hermsdorf betreibt, wurde die augenärztliche Ge-meinschaftspraxis Weidig/Bär in Stadtro-da aufgelöst. Die Stadtrodaer Praxis wur-de nunmehr von einem Medizinischen Versorgungszentrum aus Sachsen-An-halt als Filialpraxis übernommen und wei-terbetrieben. Neuer Augenarzt ist der aus Syrien stammende Abdulrazzak Alserafi.

In den beiden Kindergärten der Johan-niter in Eisenberg stehen in diesem Jahr Umbauarbeiten an. In der „Knirpsenbu-de“ in der Goethestraße wird der Garten verändert und eine Matschküche ange-schafft. Im „Marienkäfer“ in der Kloster-lausnitzer Straße wird der Eingangsbe-reich umgestaltet.

Die Glocken der Rothensteiner Kirche haben am 22.3 ein neues Stützwerk er-halten. Die Fehlkonstruktion, die seit dem Aufhängen der Glocken im Jahr 1919 bestand, wurde durch Zufall bei einem Schwinggutachten vor drei Jah-ren festgestellt. Das neue, eigens dafür ausgetüftelte Balken-Stützwerk wurde per Kran auf den Kirchturm gehievt. Der neue Glockenstuhl soll künftig das Ge-wicht auf die Außenwände übertragen, so dass keine Verbindung mehr zum Turm besteht. Auch das Geläut muss aus-getauscht werden, da die Glocken aus Eisenhartguss nach 100 Jahren porös sind. Eine Glockengießerei in Passau ist beauftragt, die vier neuen Bronzeglocken anzufertigen. Die Kirchgemeinde sam-melt dafür Spenden.

Band 1 der Ortschronik von Dorn- dorf-Steudnitz ist fertiggestellt. Er kann über den Verein „Alte Schule“, in der Bibliothek in der alten Schule und im Schreibwarenladen Seifert erworben

werden. Die Chronistengruppe arbeitet bereits an Band 2.

Das Bildungswerk Blitz e.V. mit Sitz in Stadtroda besteht 30 Jahre. Am 23.3.1991 fand die Gründungsveranstal-tung statt. Heute hat das Bildungswerk 65 hautamtliche Mitarbeiter in neun Städten und Gemeinden, betreibt das Mehrgene-rationenhaus in Stadtroda, betreut vier Jugendhäuser in Eisenberg, Pößneck, Neustadt und Triptis sowie eine Jugend-bildungsstätte in Hütten (SOK). Zur er-folgreichen Entwicklung beigetragen hat auch der 1995 gegründete Förderverein. Geschäftsführerin ist Cornelia Möbius. Die Jubiläumsfeier wird nachgeholt.

In der Kleinen Galerie im Stadthaus Hermsdorf ist bis Ende April eine Aus-stellung mit Bildern des Foto-Journalisten Meikel Engelmann zu sehen. Er zeigt Fo-tografien aus Tschernobyl, aufgenommen 2016, 30 Jahre nach der Reaktorkatast-rophe von 1986.

Der Stadtrodaer Geschichtsschreiber und Heimatpfleger Hartmut Liebe feierte Ende März seinen 80. Geburtstag. Der Autor hat bisher 18 Bücher und Broschü-ren verfasst. Seine jüngste Arbeit heißt „Spur der Steine“ und enthält Geschich-ten über Verstorbene, die auf dem St.-Ja-kobs-Friedhof in Stadtroda bestattet sind. Anlässlich des 11. Kreisheimattages im SHK 2012 wurde er mit dem Kreisheimat-pflegepreis geehrt.

Laasdorfs Bürgermeister Jürgen Böse-mann hat sich am 30.3. in seiner letzten Gemeinderatssitzung von seinem Ehren-amt als Gemeindeoberhaupt verabschie-det. Er war zunächst vier Jahre stellver-tretender Bürgermeister und dann 13 Jahre lang Bürgermeister. Am 25.4. wird neu gewählt.

Der Mühltallaufverein Eisenberg trauert um sein Ehrenmitglied Helmut Schubert. Der Sportfreund war schon 1996 bei der Gründung des Vereins dabei und hat sich in den Folgejahren vor allem um die

Wanderstrecken im Rahmen der Lauf-veranstaltungen gekümmert. 2016, zum 45. Mühltallauf, bekam er die Ehrenmit-gliedschaft verliehen. Helmut Schubert, der vor allem auch im Eisenberger Hand-ballsport bekannt war, ist im Alter von 85 Jahren verstorben.

Das für Mitte Juli geplante 8. Interna-tionale Cessna-Treffen auf dem Ver-kehrslandeplatz Schöngleina stößt in der Fliegerbranche auf großes Interesse. 34 Cessna-Piloten aus Deutchen, der Schweiz und den Niederlanden haben sich bereits für das Teffen vom 9.-11.7. angemeldet. 2020 waren unter Coro-na-Bedingungen 99 Piloten dabei.Vom 21.-25. Juli sind in Schöngleina die Offenen Deutschen Meisterschaften im Hubschrauberfliegen 2021 geplant.

2.173 Frauen und Männer waren im März im Saale-Holzland-Kreis arbeitslos, 52 weniger als im Februar, aber 328 mehr als vor einem Jahr. Davon galten 759 Menschen als langzeitarbeitslos, 234 mehr als vor einem Jahr. Im Vergleich zum Vormonat sank die Arbeitslosenquo-te um 0,1, auf 5 Prozent; vor einem Jahr betrug sie 4,2 Prozent. Das Jobcenter betreut 2.037 Bedarfsge-meinschaften, 41 weniger als vor einem Jahr. Im März gingen relativ wenig neue Anzeigen auf Kurzarbeit ein (von 15 Un-ternehmen für 245 Mitarbeiter).

• Die IHK Ostthüringen hat im März sieben Unternehmen aus der Region für besondere Leistungen in der Berufs-ausbildung gewürdigt, darunter aus dem Saale-Holzland-Kreis die Silbitz Group mit ihrer Gießerei in Silbitz.

• In Bad Klosterlausnitz soll im Zeitraum 2022/2023 der Kunstrasenplatz saniert werden; Kostenschätzung: 425.000 Euro.• Zwei private Investoren wollen das un-ter Denkmalsschutz stehende ehemalige Gebäude der Agrarfachschule um- und ausbauen zu einer Wohn- und Begeg-nungsstätte für ältere Menschen. • Schkölen plant ein neues Wohngebiet mit 19 Haus-Standorten an der Naumbur-ger Straße, hinter der Spitzkehre in Rich-tung Prießnitz.• Das Bürgerbus-Team Stadtroda/Schlö-ben ist Landessieger im Wettbewerb „Ge-sichter für ein gesundes Miteinander“ der DAK-Gesundheit in der Kategorie „Ge-sichter für eine gesunde Gesellschaft“.• Kahlas Bürgermeister Jan Schönfeld feierte am 1.4. seinen 50. Geburtstag.• Rund 100 Musikfreunde aus der Re-gion und Jenaer Musiker haben dem Am-Vieh-Theater Beulbar über eine Spendenaktion Hilfe für dringend nötige Reparaturen zukommen lassen.

• Ihr 30-jähriges Praxisjubiläum konnte am 1.4. Karin Warlich als Zahnärztin in Schkölen begehen. • Unter dem Motto „Einzeln und doch gemeinsam - Verbunden auf dem Täler-pilgerweg“ fand am 11.4. die Saisoneröff-nung auf dem 50 Kilometer langen Rund-weg statt.• „120 Jahre Strom in Laasdorf“ – zu die-sem historischen Jubiläum ist eine Bro-schüre erschienen, die kostenlos bei der Gemeinde erhältlich ist.

• Die Fleischerei Posse in Hermsdorf fei-erte Anfang April 120-jähriges Bestehen. • In Kahla wurden am Ostersonntag für die Kinder mehr als 1.000 selbst ge-häkelte Ostereier-Netze aufgehängt – als Ersatz für die Ostereier-Aktion auf dem Sportplatz, die wegen Corona ausfiel.

Mehr Einpendler im SHK

Innovative Bohrtechnik

Neues Stützwerk für Glocken

Bürgermeister nimmt Abschied

Dachgeschoss wird ausgebaut

Mach dich ran in Eisenberg

Abschied aus dem Kreistag

Umbauten in Kindergärten

Augenarztpraxis neu eröffnet 30 Jahre Bildungswerk Blitz

Chronik von Dorndorf-Steudnitz

Heimatchronist feierte 80.

Foto-Ausstellung in Hermsdorf

Mühltalverein trauert

Geotop Dohlenstein

Cessna-Treffen in Schöngleina

Arbeitsmarktzahlen

In einem Satz

49. Dornburger Rosenkönigin per Briefwahl gewählt

In Dornburg haben die Mitglieder des Dornburger Rosenfest e.V. eine neue Rosen-

königin gewählt. Ronja Edelhof und Eva Rogge stellten sich den Mitgliedern per

Brief und Video vor. Beide Mädchen und deren Eltern sind seit vielen Jahren fest mit dem Rosenfest verbunden. Welche der beiden Kandidatinnen die Wahl gewon-

nen hat, bleibt - wie immer - bis zum Rosenfest am letzten Juniwochenende ein

Geheimnis. In jedem Fall werden der Verein und die Stadt Dornburg-Camburg in der kommenden Saison von einer neuen, tollen Repräsentantin in und um Thürin-

gen würdevoll vertreten, verspricht Kati Schenke, Vorsitzende des Rosenfest e.V.

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24.04.2021 - Nr. 4 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 7

Amtlicher Teil

Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises fasste in seiner 6. Sitzung am 23.09.2020 nachfolgende Beschlüsse:

Öffentlicher Teil:

K 142-06/20 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, dass das Rederecht auf 5 Minu-ten für die Begründung der Anträge durch die Einreicher und auf 3 Minuten für weitere Diskussionsbeiträge zu allen Tagesordnungspunkten begrenzt wird. Zustimmung

K 143-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, die Beschlussvorlage BV-K-128/20 „Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe – DigitalPaket Teil IV (Soforthilfepro-gramm)“ als TOP 12.3 in die Tagesordnung aufzunehmen. Zustimmung

K 144-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, nach dem TOP 1 den nichtöffent-lichen Teil vorzuziehen und anschließend im öffentlichen Teil mit TOP 2 fortzufahren. Dabei wird der neue TOP 12.3 in die Tagesordnung aufgenommen. Zustimmung

Nichtöffentlicher Teil:

K 145-06/20Der Werkausschuss des Saale-Holzland-Kreises empfiehlt dem Kreistag des Saa-le-Holzland-Kreises, die Wirtschaftsprüfung des Dienstleistungsbetriebes des Saa-le-Holzland-Kreises für das Wirtschaftsjahr 2020 der Falk Slomiany & Koll. GmbH, Lin-denring 49, 09387 Jahnsdorf für 6.200,00 € netto, einschließlich der Nebenkosten für Auslagen, Reisekosten sowie technische Fertigstellung der Berichte, zu übertragen. Zustimmung

K 146-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, das Büro MMI GmbH, Keßlerstra-ße 2, 07745 Jena mit der weiteren Planung der Leistungsphasen 5 bis 9 im Leistungs-bild technische Ausrüstung (Kostengruppe 440, 450, 460 und 540) für die Baumaßnah-me „Sanierung der Grundschule „Heinrich Heine“ Königshofen“ zu beauftragen.Der Landrat wird ermächtigt, das beauftragte Ingenieurbüro schrittweise in Abhängig-keit der Fördermittelbereitstellung durch das Land Thüringen zu beauftragen.Das vorläufige Honorar beträgt 120.088,00 € brutto. Zustimmung

K 147-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, das Büro Helk Architekten und Ingenieure GmbH, Kupferstraße 1, 99441 Mellingen mit der weiteren Planung der Leis-tungsphasen 5 bis 9 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Baumaßnahme „Sanierung der Grundschule „Heinrich Heine“ Königshofen“ zu beauftragen.Der Landrat wird ermächtigt, das beauftragte Ingenieurbüro schrittweise in Abhängig-keit der Fördermittelbereitstellung durch das Land Thüringen zu beauftragen.Das vorläufige Honorar beträgt 159.792,00 € brutto. Zustimmung

K 148-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, folgendes Unternehmen mit der Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für nieder- und mittel-spannungsseitige Abnahmestellen mit und ohne registrierter Leistungsmessung für Objekte des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises (einschließlich Schulobjekte und nachgeordnete Einrichtungen) an 106 Stromabnahmestellen im Landkreis für den Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2023 zu beauftragen:

Los 1 Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH(31 Abnahmestellen) Etzdorfer Straße 2 07607 EisenbergGesamtauftragswert: 427.687,56 € (Brutto)

Los 2 Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH(23 Abnahmestellen) Etzdorfer Straße 2 07607 EisenbergGesamtauftragswert: 198.767,19 € (Brutto)

Los 3 Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH(21 Abnahmestellen) Etzdorfer Straße 2 07607 EisenbergGesamtauftragswert: 523.084,71 € (Brutto)

Los 4 Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH(31 Abnahmestellen) Etzdorfer Straße 2 07607 EisenbergGesamtauftragswert: 382.308,42 € (Brutto) Zustimmung

K 149-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, das Ingenieurbüro VTU GmbH, Platanenstraße 5b, 07549 Gera mit der weiteren Planung der Leistungsphasen 4 bis 9 für die Baumaßnahme „Sanierung der Kreisstraße K 205 Trockenborn - Seitenbrück“ zu beauftragen.

Beschlüsse des Kreistages und seiner AusschüsseDer Landrat wird ermächtigt, das beauftragte Ingenieurbüro schrittweise in Abhängig-keit der Fördermittelbereitstellung durch das Land Thüringen zu beauftragen.Das vorläufige Honorar beträgt 124.816,05 € brutto. Zustimmung

K 150-06/20Der Kreistag stimmt der Ausübung des Ankaufsrechtes des SHK gegenüber der BIL Leasing-Fonds GmbH & Co VELUM KG aus dem Kaufvertrag über ein Teilerbbaurecht, Mietvertrag, Ankaufsrecht vom 10.12.1997 (URNr. 1401/1997) zu. Zustimmung

Öffentlicher Teil:

K 151-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Verfahrensweise einer Block-abstimmung zu TOP 3. Zustimmung

K 152-06/201. Auf Vorschlag der Fraktion LINKE/GRÜNE beschließt der Kreistag des Saale-Holz-land-Kreises folgende Neubesetzung in den Ausschüssen:

Ausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter

Kreisausschuss Markus Gleichmann

Olaf Möller Lisa Beckmann

Werkausschuss Prof. em. Dr. Jochen Süss

Markus Gleichmann

Franziska Reich

Bau, Wirtschaft, Um-welt u. Infrastruktur

Claudia Nissen-Roth

Markus Gleichmann

Bildung und Sport Markus Gleichmann

Franziska Reich

Finanzen u. Beteiligungen

Olaf Möller Markus Gleichmann

Prof. em. Dr. Jochen Süss

Tourismus und Kultur Prof. em. Dr. Jochen Süss

Lisa Beckmann Franziska Reich

Tourismus und Kultur Uwe Berndt Markus Gleichmann

2. Auf Vorschlag der Fraktion AfD beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises, Herrn Sebastian Heinz für das ausgeschiedene Kreistagsmitglied Herrn Michael Seim in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit als Mitglied, in den Werkausschuss als 2. stellvertretendes Mitglied, in den Ausschuss für Tourismus und Kultur als 1. stellver-tretendes Mitglied und in den Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur als 2. Stellvertretendes Mitglied zu entsenden. Zustimmung

K 153-06/201. Auf Vorschlag der Fraktion AfD beruft der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises Herrn Peter Schweiger als sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Tourismus und Kultur.2. Auf Vorschlag der Fraktion AfD beruft der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises Herrn Sebastian Heinz als sachkundigen Bürger im Ausschuss für Soziales und Ge-sundheit ab. Zustimmung

K 154-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Erteilung des Rederechts an Herrn Neupert, Vorstandsmitglied der Sparkasse Jena Saale-Holzland, zu TOP 5. Zustimmung

K 155-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt auf der Grundlage des vom Ver-waltungsrat am 11.06.2020 festgestellten Jahresabschluss 2019 und des gebilligten Jahresberichtes die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Jena-Saale-Holz-land für das Geschäftsjahr 2019. Zustimmung

(Hinweis: Herr Landrat Heller und Herr Frisch haben sich von den Beratungstischen

entfernt und nicht an der Beschlussfassung teilgenommen (vgl. § 38 ThürKO)

K 156-06/20Auf Empfehlung des Werkausschusses stellt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises den Jahresabschluss 2019 für den Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises fest. Zustimmung

K 157-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestätigt auf Vorschlag des Werkausschus-ses, den Jahresgewinn aus dem Aufgabenbereich des Betriebes gewerblicher Art (Duales System Deutschland/Standplatzreinigung) von 6.750,57 zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresverlustes aus dem Jahr 2018 in Höhe von 4.702,72 Euro zu ver-wenden, 2.047,85 Euro der allgemeine Rücklage zuzuführen und den Jahresgewinn von 72.732,97 Euro aus dem Aufgabenbereich Kreisstraßen der Rücklage für techni-sche und wirtschaftliche Fortentwicklung zuzuführen. Zustimmung

K 158-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt auf der Grundlage des Berichtes der Mittelrheinischen Treuhand GmbH die Entlastung der Werkleitung des Dienstleis-tungsbetriebes des Saale-Holzland-Kreises für das Jahr 2019. Zustimmung

K 159-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreis beschließt den Beitritt des Saale-Holzland-Krei-ses zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Digitale Datenerfassung im Rettungsdienst

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Ostthüringen“ mit dem Ziel der Einführung einer Elektronischen Einsatzdokumentation im Rettungsdienst. Zustimmung

K 160-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bewilligt eine außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 1600.003.9350 in Höhe von 165.000,00 € mit dem Ziel der Ein-führung einer Elektronischen Einsatzdokumentation im Rettungsdienst des SHK. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 1300.001.9350. Zustimmung

K 161-06/201. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises spricht sich für die effektivste Möglichkeit aus, die Kreisverwaltung unterzubringen. Dazu sind bestehende Immobilien im Kreisge-biet zu bevorzugen. Für einen eventuellen Neubau ist eine Standortsuche einzuleiten. 2. Auf der Grundlage der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird ein öffent-liches Ausschreibungsverfahren initiiert. Als Optionen sollen Miete, Mietkauf oder Kauf mit Eigenrealisierung betrachtet werden.3. Für einen eventuellen Verwaltungsneubau dürfen keine Investitionsmittel eingesetzt werden, welche sonst dem Schulbau zugeordnet worden wären. 4. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beauftragt den Landrat, ein Konzept, ent-sprechend den vorgenannten Gesichtspunkten, zu erstellen und im Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur, sowie dem Ausschuss für Finanzen und Beteili-gungen vorzulegen. 5. Vor dem Kreistag erfolgt eine laufende Berichterstattung. Ablehnung

K 162-06/201. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises spricht sich für die Konzentration der Verwaltung an nur noch wenigen Standorten aus. Dies soll durch den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in der Kreisstadt Eisenberg erreicht werden.2. Auf der Grundlage der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird ein öffent-liches Ausschreibungsverfahren initiiert. Als Optionen sollen Miete, Mietkauf oder Kauf mit Eigenrealisierung betrachtet werden.3. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bevollmächtigt den Landrat, alle notwendi-gen Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Projektes vorzubereiten. 4. Vor dem Kreistag erfolgt eine laufende Berichterstattung. Zustimmung

K 163-06/20Auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Sport beschließt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises Zuschüsse für die nachfolgend aufgeführten Vereine im Rah-men der investiven Sportförderung 2020

Antragsteller Maßnahme/Vorhaben Kreiszuschuss

SV Hermsdorf/Thüringen e. V.

Sanierung der Sanitäranlagen und Not-reparatur des Daches der Gerd-Pillau-Halle

7.425,00 EUR

SV Eintracht Camburg e. V.

Bau eines Jugend-Trainingsplatzes auf dem Sportplatz Camburg

5.414,58 EUR

Zustimmung

K 164-06/20Gemäß § 8 Thüringer Sportförderungsgesetz (ThürSportFöG) hat der Saale-Holz-land-Kreis eine neue Sportstättenentwicklungsplanung im Zusammenwirken mit den Gemeinden zu erstellen. Diese soll unter Federführung des Ausschusses für Bildung und Sport sowie Einbeziehung des Kreissportbundes zeitnah fortgeschrieben werden. Zustimmung

K 165-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises verweist die Tagesordnungspunkte 11.1 „Änderung der Sportförderungsrichtlinie“ (BV-K-121/20) und 11.2 „Überarbeitung der Sportförderrichtlinie vom 15.12.2011“ (BV-K-123/20) in den Ausschuss für Bildung und Sport.“ Zustimmung

K 166-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises genehmigt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 500.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 2.6510.093.9400.Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 2.9000.3613 in Höhe von 500.000,00 Euro. Zustimmung

K 167-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises genehmigt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 700.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 2.6510.074.9403.Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 2.9000.3613 in Höhe von 700.000,00 Euro. Zustimmung

K 168-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 321.049,65 EUR für das Sofortausstattungsprogramm Teil IV der DigitalPa-ket-Richtlinie bei HHSt. 22512.5213. Die Deckung erfolgt aus zusätzlichen Einnahmen (Fördermittel) bei HHSt. 22512.1713. Zustimmung

K 169-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Vorgehensweise einer Block-abstimmung zum TOP 13 - „Bestätigung der Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Altenburg“. Zustimmung

K 170-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestätigt die Vorschlagsliste zur Wahl der eh-renamtlichen Richter am Sozialgericht Altenburg gemäß Anlage.(Heike Rode aus Stadtroda, Uwe Berndt aus Crossen.) Zustimmung

K 171-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Satzung für das Jugendamt

des Saale-Holzland-Kreises gemäß Anlage. Zustimmung

K 172-06/201. Der Kreistag stellt fest, dass das Thüringer Finanzausgleichgesetz angepasst wer-den muss.2. Der Landrat wird beauftragt, gegenüber der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Landtag eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs zur Besserstellung des ländlichen Raumes zu fordern und konkrete Änderungsvorschläge zu erarbeiten und mitzuteilen. Diese Änderungsvorschläge sollten zuvor im Kreisausschuss abge-stimmt werden.3. Der Landrat wird beauftragt, eine ständig aktualisierte Übersicht über den Abruf von Landesfördermitteln außerhalb des KFA zu erstellen und den Kreistagsmitgliedern zur Verfügung zu stellen. 4. Der Landrat wird beauftragt, bei Festsetzungen der Kreisumlage das verfassungs-mäßig verbürgte Recht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung, dass auch eine finanzielle Mindestausstattung zur Erfüllung freiwilliger kommunaler Aufgaben um-fasst, abzuwägen und in einem transparenten Prozess die Gemeinden einzubeziehen.5. Der Landrat wird beauftragt, die zinslose Stundung, wie im Rundschreiben R 33 2/2017 des TMIK an alle Landratsämter vom 09.08.17, vorgesehen in allen beantragten Fällen zu prüfen. 6. Der Landrat informiert den Kreistag zu jeder Kreistagssitzung über den aktuellen Stand seiner diesbezüglichen Initiativen. Ablehnung

K 173-06/201. Der Kreistag stellt fest, dass der Landkreis im Rahmen des Thüringer Finanzaus-gleichgesetzes unterfinanziert ist, weshalb dieser unverzüglich angepasst werden muss.2. Der Landrat wird beauftragt, gegenüber der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Landtag eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs zur Besserstellung des ländlichen Raumes zu fordern.

3. Der Landrat informiert den Kreistag zu jeder Kreistagssitzung über den aktuellen Stand seiner diesbezüglichen Initiativen. Zustimmung

K 174-06/20Der Landrat wird ermächtigt, mit der Stiftung Leuchtenburg vertragliche Vereinbarun-gen über den Umgang mit der musealen Sammlung des Landkreises unter Beachtung folgender Eckpunkte abzuschließen:1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt fünf Jahre. Er beginnt am 01.01.2021 und läuft bis zum 31.12.2025. 2. Die kreiseigene Sammlung ist von der Stiftung museologisch zu betreuen und in attraktiver Form einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Schulklassen ist im Rahmen schulischer Veranstaltungen kostenfreier Eintritt zu gewähren.3. Dafür beteiligt sich der Landkreis an der Finanzierung des notwendigen Personals, einschließlich der sich aus dem Leistungsaustausch dieses Vertrages ergebenden um-satzsteuerrechtlichen Verpflichtungen, mit jährlich 60.000 Euro. Der Bedarf an der zur Verfügung zu stellenden Zuschusssumme ist detailliert zu untersetzen, jährlich abzu-rechnen und dem Ausschuss für Tourismus und Kultur zur Prüfung vorzulegen. 4. Für die Abgeltung der in der Grunddienstbarkeit vom 04.10.2007 verankerten Ver-pflichtungen wird ein jährlicher Zuschuss von 35.000 Euro gezahlt. Die entsprechenden Investitionen sind im Vorfeld mit dem Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Umwelt und Infra-struktur abzustimmen. Zustimmung

K 175-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises verweist die Beschlussvorlage „Zusammen-stehen – Einrichtung einer Ehrenamtsplattform für den SHK“ (BV-K-087/20) in den Aus-schuss für Soziales und Gesundheit. Zustimmung

K 176-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises verweist die Beschlussvorlage „Schulsozial-arbeit im Landkreis nachhaltig stärken“ (BV-K-112/20) in den Jugendhilfeausschuss so-wie Ausschuss für Bildung und Sport. Zustimmung

K 177-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises verweist die Beschlussvorlage „Jugendkultur stärken – Mehr Freiflächen zur Graffiti-Nutzung“ (BV-K-117/20) in den Jugendhilfeaus-schuss. Ablehnung

K 178-06/20Der Kreistag beschließt:Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, welche Flächen des Landkreises sich für Freiflächen zum legalen Graffiti-Sprayen eignen und stellt diese bis November 2020 in einer Liste zusammen.Die Verwaltung wird beauftragt, alle Städte (Eisenberg, Bürgel, Hermsdorf, Kahla, Camburg, Stadtroda, Schkölen) anzufragen, ob und welche Freiflächen die jeweiligen Kommunen zur Verfügung stellen würden und stellt das Ergebnis bis November 2020 in einer Liste zusammen.

Die Ergebnisse werden dem JHA und Bauausschuss zur Diskussion und Weiterbear-beitung vorgelegt. Im Jugendhilfeausschuss sollen die Ergebnisse ebenfalls im Jugend-förderplan berücksichtigt werden. Ablehnung

K 179-06/20Der Kreistag beschließt folgende Änderung des Beschlusses K 347-20/17 „Fortschrei-bung Radverkehrskonzept 2017“:Ersetze:„2. Die Fortschreibung und Ausarbeitung der erforderlichen Ausschreibungsinhalte sol-len durch die Arbeitsgruppe „Radverkehr Saale-Holzland-Kreis“ erarbeitet werden.“durch:„2. Die Begleitung der Fortschreibung und Ausarbeitung der erforderlichen Ausschrei-bungsinhalte sollen durch die Arbeitsgruppe „Radverkehr Saale-Holzland-Kreis“ erar-

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beitet werden und in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen für Bau, Umwelt und Infra-struktur und Tourismus und Kultur erfolgen. Beide Ausschüsse entsenden jeweils einen Vertreter in die Arbeitsgruppe, welcher dort mitarbeitet und regelmäßig im jeweiligen Ausschuss berichtet.

Besonderer Schwerpunkt soll dabei der Pendler*innenverkehr sein. Hierbei soll insbe-sondere die Kombination (Elektro-)Fahrrad und ÖPNV betrachtet werden. Ziel soll es sein, dass alle Städte im Saale-Holzland-Kreis und die Stadt Jena von allen anderen Orten im Kreis innerhalb von 45 Minuten mit dieser Kombination erreichbar werden und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird.“ Zustimmung

K 180-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises verweist die Beschlussvorlage „Verkehrslan-deplatz Schöngleina – Tourismus, Wirtschaft und Infrastruktur verbinden“ (BV-K-120/20) in den Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur. Zustimmung

K 181-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises verweist die Beschlussvorlage „Schülerbeför-derung in Thüringen und im Saale-Holzland-Kreis reformieren – Kostenbeteiligung der Gymnasiasten ab Klassenstufe 11 und der Schüler berufsbildender Schulen im Saa-le-Holzland-Kreis abschaffen“ (BV-K-122/20) in die Ausschüsse für Bildung und Sport sowie Finanzen und Beteiligungen. Zustimmung

K 182-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift seiner 5. Sitzung vom 24.06.2020. Zustimmung

K 183-06/20Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift der Fortset-zungssitzung seiner 5. Sitzung vom 24.06.2020 am 01.07.2020. Zustimmung

Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises fasste in seiner 8. Sitzung am 24.03.2021 nachfolgende öffentliche Beschlüsse:

K 217-08/21 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, dass die Redezeit für die Begrün-dung der Anträge durch die Einreicher sowie für Fraktionsvorsitzende und den Landrat auf fünf Minuten und für weitere Diskussionsbeiträge auf drei Minuten begrenzt wird. Für die Beratung des Nachtragshaushaltes 2021 gilt die doppelte Redezeit. Zustimmung

K 218-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Absetzung des Tagesord-nungspunktes 3 „Änderung der Geschäftsordnungspunkte des Kreistages“. Ablehnung

K 219-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: § 1 Abs. 3, neu einzufügen nach Satz 2: „Weiterhin ist durch Ankreuzen anzugeben, ob der Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen verbunden ist.“

Zustimmung

K 220-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages:

§ 5 Abs. 2 S. 1 ändern in: „Eine Angelegenheit ist in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen, wenn es eine Fraktion, ein Viertel der Kreistagsmitglieder oder ein Ausschuss des Kreistages spätestens drei Tage vor der Sitzung des die Kreistags-sitzung vorbereitenden Kreisausschusses schriftlich beantragt.“ Zustimmung

K 221-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: In § 5 Abs. 2 S. 1: Die Worte „oder elektronisch“ werden nach dem Wort „schriftlich“ eingefügt. Zustimmung

K 222-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: § 5 Abs. 2 S.1 ändern in: „Eine Angelegenheit ist in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen, wenn es eine Fraktion, ein Viertel der Kreistagsmitglieder oder ein Ausschuss des Kreistages spätestens drei Tage vor der Sitzung des die Kreistags-sitzung vorbereitenden Kreisausschusses schriftlich oder elektronisch beantragt.“ Zustimmung

K 223-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: § 10 Abs.2 ändern in: „Die Anfragen sind binnen einer Frist von zehn Kalendertagen vor der Kreistagssitzung schriftlich oder elektronisch beim Landrat einzureichen.“ Zustimmung

K 224-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: § 12 Abs. 5 neu einzufügen nach S. 5: „Für die Einbringung und Beratung des Haushal-tes/ eines Nachtragshaushaltes gelten keine Redezeitbegrenzungen.“ Ablehnung

K 225-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: § 12 Abs. 5, neu einzufügen nach Satz 5:„Dabei ist darauf zu achten, dass die Redezeit für Antragseinreicher, Fraktionsvorsit-zende sowie den Landrat auf fünf Minuten und für alle weiteren Kreistagsmitglieder auf drei Minuten begrenzt wird.“ Zustimmung

K 226-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: „Der Beratungsgegenstand ist nach abschließender Beratung im federführenden Aus-schuss in die nächste Sitzung des Kreistages aufzunehmen. Dem ursprünglichen Ein-reicher bleibt es unbenommen, die Beschlussvorlage frühestens nach Ablauf von drei Monaten zur dann endgültigen Entscheidung erneut in den Kreistag einzubringen.“ Zustimmung

K 227-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: § 13 Abs. 2 Pkt. 5 ändern in: „Erweiterung der Dauer der Redezeit“ Zustimmung

K 228-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: § 26 Abs. 2 Pkt. 4 ändern in:

• „Denkmalschutz/ Denkmalpflege (einschließlich Empfehlung an den Landrat zur Ver-gabe des Förderpreises)“ Zustimmung

K 229-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: § 26 Abs. 2 Pkt. 7 ändern in:

• „Umweltpreis (Empfehlung an den Landrat zur Vergabe des Förderpreises)“ Zustimmung

K 230-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: § 27 Abs. 2 Pkt. 3 ändern in:• „Förderpreise Kultur und Kunst (Empfehlung an den Landrat)“ Zustimmung

K 231-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt nachfolgende Änderung der Ge-schäftsordnung des Kreistages: §§ 26 und 27:Die beiden genannten Ausschüsse sind entsprechend § 26 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 43 Abs. 1 S. 4 ThürKO als beschließende Ausschüsse zu qualifizieren mit der Konsequenz der Herstellung der Öffentlichkeit für die Sitzungen. Ablehnung

K 232-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die zweite Änderung seiner Ge-schäftsordnung. Zustimmung

K 233-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt folgende Änderungen des Ab-schnitts 3.2 zur Erhebung der Kreisumlage im Vorbericht des Nachtragshaushaltes 2021:1. Der erste Satz auf Seite 68 mit folgendem Wortlaut„Die Erhebung der Kreisumlage führt auch nicht dazu, dass das absolute Minimum der Finanzausstattung der kreisangehörigen Gemeinden unterschritten wird.“,wird gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt:„Die Erhebung der Kreisumlage führt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass in einer Anzahl von kreisangehörigen Gemeinden das absolute Minimum der Finanzausstat-tung unterschritten wird.“2. Auf Seite 69 Abschnitt Buchstabe a freie FinanzspitzeDer zweite Absatz mit folgendem Wortlaut:„Hinsichtlich der ausgewiesenen bez. geplanten freien Finanzspanne ist festzustel-len, dass die Gemeinden im Haushaltsjahr 2020 sowie in den Finanzplanungsjahren deutlich unter den Ergebnissen der Jahre 2018 und 2019 agieren. Für das Jahr 2021 haben immerhin 56 Gemeinden angegeben, über eine positive freie Finanzspanne zu verfügen.“Wird gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt:„Die Anhörung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat ergeben, dass in der Gesamtbetrachtung aller, im Jahr 2021 mit einer negativen freien Finanzspanne (Fehl-betrag) von 4,34 Mio. € zu rechnen ist.Gegenüber 2019 verschlechtert sich damit die Finanzausstattung aller kreisangehöri-gen Städte und Gemeinden um rund 10 Mio. €. Die freie Finanzspanne ist der entschei-dende Indikator für eine etwaige strukturelle Unterfinanzierung (absolute Grenze der Kreisumlageerhebung). In Anbetracht der Tatsache, dass 56 kreisangehörige Städte und Gemeinden eine po-sitive freie Finanzspanne ausweisen, beträgt die Unterfinanzierung in den übrigen 35 Städten und Gemeinden weit mehr als 4,34 Mio. €.“ Zustimmung

K 234-08/211. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Nachtragshaushaltssat-zung und den Nachtragshaushaltsplan des Saale-Holzland-Kreises für das Haushalts-jahr 2021 einschließlich aller Anlagen in vorliegender geänderter Form. Zustimmung

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K 235-08/212. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestätigt den dem Nachtragshaushalts-plan 2021 gemäß § 2 Abs. 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung beigefügten Fi- nanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm. Zustimmung

K 236-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises wählt Frau Eva Bärthel als ehrenamtliche Se-niorenbeauftragte des Saale-Holzland-Kreises. Zustimmung

K 237-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt, dass die Förderrichtlinie „Senio-renarbeit vor Ort im Saale-Holzland-Kreis“ (21.06.2012) vom Ausschuss für Soziales und Gesundheit, unter Einbeziehung von Vertretern der kommunalen Seniorenbeiräte, evaluiert wird. Durch eine Änderung der Förderrichtlinie und/oder die Bereitstellung zu-sätzlicher finanzieller Mittel soll die Seniorenarbeit vor Ort noch stärker gefördert wer-den. Zustimmung

K 238-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises verweist die Beschlussvorlagen BV-K-159 – 161/21 (Aktualisierungen der Förderrichtlinien) in den Kreisausschuss. Ablehnung

K 239-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreis beschließt die Änderung der Richtlinie zur Ver-gabe eines Kultur- und Kunstpreises vom 11.03.2020.Punkt 8 erhält folgende Fassung: Über die Preisvergabe und die Höhe des Preisgeldes hat der Ausschuss für Tourismus und Kultur ein Vorschlagsrecht an den Landrat. Zustimmung

K 240-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland Kreis beschließt die Änderung der Richtlinie zur Ver-gabe eines Förderpreises für Denkmalpflege/Denkmalschutz vom 11.03.2020.Punkt 8 erhält folgende Fassung:Über die Preisvergabe und die Höhe des Preisgeldes hat der Ausschuss für Bau, Wirt-schaft, Umwelt und Infrastruktur ein Vorschlagsrecht an den Landrat. Zustimmung

K 241-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreis beschließt die Änderung der Richtlinie zur Ver-gabe eines Förderpreises zur Würdigung herausragender Bemühungen und Aktivitäten auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Energieeinsparung im Saa-le-Holzland-Kreis:

Punkt 8 erhält folgende Fassung:Über die Preisvergabe und die Höhe des Preisgeldes haben der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur und der Naturschutzbeirat ein Vorschlagsrecht an den Landrat. Zustimmung

K 242-08/21Der Kreistag beschließt:1. Der Kreistag stellt fest:Der Beschluss des Onlinezugangsgesetzes auf Bundesebene ist Grundlage und Weg-bereiter für die vollumfassende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutsch-land - sowohl im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Durch das Schriftform-erfordernis, das in vielen Rechtsvorschriften des Landkreises verankert ist, wird eine Digitalisierung dieser Verwaltungsvorgänge erschwert. Dies ist sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen im Land Thüringen nachteilig. Systeme für digita-le Signaturen allein reichen nicht aus, um die vollen Arbeitserleichterungspotenziale in der öffentlichen Verwaltung zu heben.2. Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung, dem Kreisausschuss bis zum 30. Juni 2021 über die folgenden Punkte zu berichten:„In welchen Rechtsvorschriften (Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Vollzugshinwei-se, etc.) des Landkreises die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist“ und „In welchen Rechtsvorschriften (Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Vollzugshinweise, etc.) des Landkreises auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektro-nischen Identifikation verzichtet werden kann.“3. Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung, dem Kreisausschuss regelmäßig - mindestens halbjährlich - über die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in der Kreis-verwaltung zu berichten, insbesondere über den Umsetzungsstand, die Auswirkungen auf den Kreishaushalt und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit. Zustimmung

K 243-08/21Der Kreistag beschließt, die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen im Saale-Holzland-Kreis zu stärken. Dabei soll die bislang ehrenamtliche Stelle in eine hauptamtliche Stelle mit mindestens 0,5 VbE zum nächstmöglichen Förderzeitpunkt (Richtlinie zur Förderung von Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinde-rungen bei Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Thüringen) geändert werden. Ablehnung

K 244-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Nichtbefassung mit TOP 11, da die Thematik im übertragenen Wirkungskreis des Landkreises liegt. Zustimmung

K 245-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Prüfung der Einrichtung einer Behördenfahrschule und betraut das Verkehrsunternehmen JES Verkehrsgesellschaft mbH mit der Durchführung des Prüfauftrages. Ablehnung

K 246-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt den Verweis der Beschlussvorlage

BV-K-172/21 in den Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur sowie in den Ausschuss für Bildung und Sport. Ablehnung

K 247-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt:1. Die Prioritätenliste „Schulsanierung“ bezüglich des Holzlandgymnasiums Hermsdorf zu ändern, in der Kategorie VII – Gesamtsanierung rückt das Holzlandgymnasium in der Rangfolge auf Platz 2.2. Die Änderung der Prioritätenliste „Schulsanierung“ ist Grundlage der zu beschlie-ßenden Haushaltssatzung 2022. Zustimmung

Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises fasste in seiner Fortsetzung der 8. Sitzung am 31.03.2021 nachfolgende öffentliche Beschlüsse:

K 248-08/21 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Erweiterung der Redezeit zu TOP 14 auf 5 min. für alle Redebeiträge und Wortmeldungen. Zustimmung

K 249-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Nichtbefassung mit dem Ta-gesordnungspunkt 14 „Entwicklung kommunale Teststrategie für COVID-19 Schnell-test“. Zustimmung

K 250-08/21Der Kreistag beschließt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Sicherung der Einbe-ziehung und Information des Kreistages in alle Vorgänge zur Entscheidung zum „Neu-bau eines Verwaltungsgebäudes“. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sollten jeweils ein Kreistagsmitglied einer Fraktion sein, welche keine Bürgermeister oder Stadträte sind. Die Arbeitsgruppe berichtet fortlaufend schriftlich über die Arbeit und gibt vor jeglichen Standort- und Vergabeentscheidungen Stellungnahmen in den Ausschüssen und dem Kreistag ab. Ablehnung

K 251-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt den Verweis der Beschlussvorlage BV-K-167/21 in den Ausschuss für Tourismus und Kultur. Zustimmung

K 252-08/21Der Landrat wird beauftragt, den Wiedereinstieg in das Landesprogramm „Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in den Kommunen (ThILIK) zu vollziehen, die Stelle des Integrationsmanagements wieder zu besetzen, sowie Möglichkeiten zu eruieren, wie das Integrationsmanagement nachhaltig (z.B. in der neuen ESF-Förder-periode), weiter gefördert werden kann. Ablehnung

K 253-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beauftragt den Landrat, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Mitgesellschafter der Kommunalen Informationsverarbeitung Thüringen GmbH zu werden. Zustimmung

K 254-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Einrichtung eines Live-Streams zur Online-Übertragung der Kreistagssitzungen. Der Landrat wird beauftragt, die tech-nischen und rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und dies für die Kreistagssitzungen ab Juni 2021 vorzubereiten. Ablehnung

K 255-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt:Der Landrat wird beauftragt, die rechtlichen und technischen Möglichkeiten zu prüfen, die Einrichtung eines Live-Streams zur Online-Übertragung der Kreistagssitzung zu er-möglichen. Zustimmung

K 256-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Nichtbefassung mit dem TOP 20 „Aktueller Stand Umsetzung DigitalPakt Schule im SHK“. Ablehnung

K 257-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt:Der Landrat wird beauftragt. einen Investitionsplan zu erstellen, der die zeitgemäße technische Ausstattung aller Schulen bis 2024 sicherstellt. Dieser wird in den Ausschüs-sen Bildung und Sport sowie Bau, Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur jährlich beraten und aktualisiert. Ablehnung

K 258-08/21Der Kreistag beschließt:1. Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung, im Ausschuss für Bildung und Sport einen aktuellen Sachstand zu geben über die Umsetzung des DigitalPakts Schule (Teil I bis Teil V der DigitalPakt-Richtlinie) im Saale-Holzland-Kreis. Dazu soll insbesondere berichtet werden über die digitale Bildungs-Infrastruktur an den Schulen und deren Ausstattung mit technischen Geräten (bspw. Endgeräte, Präsen-tationstechnik, Schulnetz, Serverinfrastruktur), die Erarbeitung medienpädagogischer Konzepte, Qualifizierung von Lehrkräften, Maßnahmen der Systemwartung und -admi-nistration, Kosten für Softwarelizenzen und sonstige Zugänge zu digitalen Lernangebo-ten, Personalbedarfe in der Kreisverwaltung sowie deren Ausgestaltung und Ausfinan-zierung durch Fördermaßnahmen des Bundes und des Landes.2. Der Kreistag beauftragt den Landrat, einmal jährlich über die Umsetzung des Digi-talPakt Schule im Kreistag zu informieren. Zustimmung

K 259-08/21Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift seiner 7. Sitzung vom 09.12.2020. Zustimmung

Page 11: Amtsblatt - Saale-Holzland-Kreis

24.04.2021 - Nr. 4 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 11

Untere staatliche VerwaltungsbehördeAmt für Kommunalaufsicht

Amtliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse der

Pass-, Personalausweis- und Meldebehörde zwischen der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft Südliches

Saaletal vom 27.11.2020 und ihrer Genehmigung

Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde, Rechtsaufsichtsbehörde, hat die nachstehend abgedruckte Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse der Pass-, Personalausweis- und Meldebe-hörde zwischen der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal vom 27.11.2020 mit Bescheid vom 08.03.2021, Az.:030.019/0009 gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit genehmigt.

Diese genehmigte Zweckvereinbarung wird hiermit bekannt gemacht.

Eisenberg, den 30.03.2021

Im AuftragFrankeAmtsleiterin

Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse der Pass-,

Personalausweis- und Meldebehörde

Zwischen derStadt Kahla

Markt 1007768 Kahla

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Jan Schönfeld

und derVerwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal

Bahnhofstraße 2307768 Kahla

vertreten durch die Gemeinschaftsvorsitzende Frau Silvia Voigt

wird aufgrund der §§ 7 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschafts-arbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. 2001 S. 290) - zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) i.V.m. § 1 Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) - zuletzt durch Artikel 82 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert; § 1 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (ThürAGBMG) vom 23. September 2015 (GVB. 2015, S. 131); § 19 Paßgesetz (PaßG) vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537) - zuletzt durch Artikel 78 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert – i.V.m. § 9 Der Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständig-keiten im Geschäftsbereich des Thüringer Innenministerium vom 15. April 2008 (GVBl. 2008 S. 102) – zuletzt geändert am 14. August 2018 (GVBl. 2018 S. 376); des § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) - zuletzt durch Artikel 80 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert; den §§ 3 und 4 des Thüringer Personalausweisgesetz (ThürPAuswG) - zuletzt geändert durch § 4 Abs. 2 Thüringer Gesetz zur Ausführung des PaßG und des PAuswG vom 30.7.2019 ( GVBl. S. 297) - folgende Zweckvereinbarung geschlossen.

§ 1 Gegenstand

Die Stadt Kahla überträgt der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal gem. § 7 Abs. 2 ThürKGG, mit Wirkung zum 01.06.2021, die ihr aufgrund von § 1 ThürAGBMG,

Der Jugendhilfeausschuss fasste in seiner 8. Sitzung am 26.01.2021 nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung:

JHA 50-08/21Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung. Zustimmung

JHA 51-08/21Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 für seinen Zuständigkeitsbereich in vorliegender Fassung. Zustimmung

JHA 52-08/21Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Richtlinie JJJ/SHK in der vorliegenden Fassung. Zustimmung

JHA 53-08/21Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises stimmt dem An-trag des Vereins „Bildungswerk Blitz e.V.“ gemäß beiliegender Anlagen zur anteiligen Finanzierung der Personal- und Sachkosten für das Projekt „Demokratieladen - Impulse für Courage und Mitbestimmung zur Demokratisierung im ländlichen Raum“ für das Jahr 2021 in Höhe von insgesamt 9.840,42 € zu. Zustimmung

(Frau Möbius als Geschäftsführerin des Freien Trägers Bildungswerk BLITZ e.V. nahm gemäß § 38 ThürKO aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung über die Beschlussvorlage teil.)

JHA 54-08/21Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beschließt, dem Antrag des Kinderschutzbundes Eisenberg/Thüringen e.V. vom 30.09.2020 auf Förde-rung der Miet- und Betriebskosten in Höhe von 3.743,00 EURO für den Vereinsraum „Kinderinsel“ für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 zuzustimmen. Zustimmung

JHA 55-08/21Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift seiner 6. Sitzung vom 15.10.2020. Zustimmung

Bekanntgabe der Beschlüsse des Kreistages K 156-06/20, K 157-06/20, K 158-06/20 vom 23. September 2020

Feststellung Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Dienstleistungsbetrieb Saale-Holzland-Kreis gemäß § 25

Abs. 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)

1. Auf Empfehlung des Werkausschusses stellt der Kreistag des Saale-Holzland-Krei-ses den Jahresabschluss 2019 für den Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Krei-ses fest. (Beschl. K 156-06/20)

2. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestätigt auf Vorschlag des Werkaus-schusses, den Jahresgewinn aus dem Aufgabenbereich des Betriebes gewerblicher Art (Duales System Deutschland/Standplatzreinigung) von 6.750,57 Euro zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresverlustes aus dem Jahr 2018 in Höhe von 4.702,72 Euro zu verwenden, 2.047,85 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen und den Jahres-gewinn von 72.732,97 Euro aus dem Aufgabenbereich Kreisstraßen der Rücklage für technische und wirtschaftliche Fortentwicklung zuzuführen. (Beschl. K 157-06/20)

3. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt auf der Grundlage des Berich-tes der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerbe-ratungsgesellschaft die Entlastung der Werkleitung des Dienstleistungsbetriebes des Saale-Holzland-Kreises für das Jahr 2019. (Beschl. 158-06/20)

Gemäß § 25 Abs. 4 ThürEBV ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ortsüb-lich bekanntzugeben. Der Bestätigungsvermerk der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft hat folgenden Inhalt:„Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Dienstleistungsbetrieb Saa-le-Holzland-Kreis, Eisenberg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Dienstleistungsbetrieb Saale-Holzland-Kreis, Eisenberg, für das Wirt-schaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-schriften der ThürEBV sowie den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden han-delsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs.

In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab-schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Erfurt, 10. Juli 2020

Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungs-gesellschaft

gez. Liehr gez. Nitzsche-Lezoch Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“

Der Jahresabschluss des Dienstleistungsbetriebes des Saale-Holzland-Kreises zum 31. Dezember 2019 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 liegt vom 26. April 2021 bis 04. Mai 2021 im Büro des Werkleiters des Dienstleistungsbetriebes Saale-Holzland-Kreis, August-Bebel-Straße 9, 07607 Eisenberg, zur Einsichtnahme während der üblichen Geschäftszeiten öffent-lich aus.

Eisenberg, 08. April 2021

HellerLandrat - im Original gezeichnet -

Kommunalaufsicht

Page 12: Amtsblatt - Saale-Holzland-Kreis

24.04.2021 - Nr. 4 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 12

§ 3 ThürPAuswG und des § 19 PaßG, in der jeweils geltenden Fassung, obligenden Aufgaben und zeitgleich alle damit verbundenen notwendigen Befugnisse (§ 8 Abs. 1 ThürKGG) im Bereich des Pass-, Ausweis- und Meldewesens.

§ 2 Aufgaben und Befugnisse

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal verpflichtet sich, die von der Stadt Kahla nach § 1 übertragenen Aufgaben und Befugnisse durch ihre Meldebehörde zu erfüllen.

(2) Das notwendige Personal für den ordnungsgemäßen Betrieb der Meldebehörde, Räumlichkeiten und die entsprechende technische Ausrüstung werden durch die Ver-waltungsgemeinschaft Südliches Saaletal sichergestellt.(3) Die Aufgaben und Befugnisse werden durch die Verwaltungsgemeinschaft Südli-ches Saaletal mit Wirksamkeit dieser Zweckvereinbarung ab dem 01.06.2021 wahrge-nommen.

§ 3 Kostenregelung

(1) Für die Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörde durch die Verwaltungsgemein-schaft Südliches Saaletal wird der Stadt Kahla jährlich eine Umlage berechnet.

(2) Die Kostentragung erfolgt im Verhältnis der Einwohnerzahlen der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft. Es gilt die vom Statistischen Landesamt veröffentlichte Einwohnerzahl mit dem Stand zum 31.12. des vorvergangenen Jahres.

(3) Die Verwaltungsgemeinschaft weist die für die Meldebehörde entstehenden Ein-nahmen und Ausgaben nach. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben bildet die Grundlage der Umlage.

(4) Für die Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörde werden vierteljährliche Abschläge von der Stadt Kahla geleistet. Grundlage für die Abschläge sind die im Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft geplanten Differenzkosten gemäß Abs. 3.

(5) Die Höhe der tatsächlichen Kosten wird jährlich bis zum 31.03. des Folgejahres von der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal gegenüber der Stadt Kahla nach-gewiesen. Zuviel bezahlte Abschläge werden der Stadt Kahla von der Verwaltungs-gemeinschaft Südliches Saaletal erstattet. Ist das Defizit höher als die vereinbarten Abschläge, wird dies der Stadt Kahla von der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saa-letal in Rechnung gestellt. Die Kostenerstattung der Stadt Kahla ist spätestens einen Monat nach Rechnungslegung fällig. Für fällige, nicht rechtzeitig entrichtete Kosten-erstattungen kann die Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal Verzugszinsen in Höhe von jährlich 3 Prozentpunkten über dem gültigen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fordern.

(6) Die Verwaltungsgemeinschaft wird die Stadt Kahla über besondere Vorgänge oder bedeutsame Entwicklungen (z.B. neue Aufgaben, Eingruppierungs- oder Stellenände-rung, Veranschlagung von Investitionen) in der nach § 1 übertragenen Aufgabe un-verzüglich informieren und auf Verlangen die für die Beurteilung dieser Maßnahmen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

§ 4Geltungsdauer, Vertragsanpassung und -kündigung

(1) Diese Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Änderungen und Zusätze zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

(3) Die Kündigung dieser Zweckvereinbarung kann nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen (ordentliche Kündigung).

§ 5 Auseinandersetzung

Nach Beendigung dieser Vereinbarung findet eine Auseinandersetzung zu den gemein-schaftlich angeschafften Vermögenswerten des Anlagevermögens statt. Berechnungs-grundlage ist der von beiden Beteiligten getragene Eigenanteil, auf der Grundlage zum Zeitpunkt der Anschaffung sowie der Restbuchwert am Vermögensgegenstand.

§ 6 Vertragsanpassung, Schlichtung

(1) Haben sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhaltes maßge-bend sind, seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert, dass einer Vertrags-partei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhaltes an die geän-derten Verhältnisse verlangen oder sofern eine Anpassung nicht möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen.

(2) Für Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der Beteiligten, die sich aus dieser Zweckvereinbarung ergeben, wird die Aufsichtsbehörde zur Schlichtung angerufen. Für den Fall, dass das Ergebnis der Schlichtung nicht anerkannt wird, ist der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser Zweckvereinbarung oder Teile von Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Vorschriften hiervon unberührt.Für diesen Fall soll diejenige ergänzende und/oder ersetzende Regelung erfolgen, die dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszweckes entspricht oder am nächsten kommt.

§ 8 Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Zweckvereinbarung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 9 Inkrafttreten

Die Zweckvereinbarung wird am 01.06.2021 wirksam. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für den Saale-Holzland-Kreis. Die Stadt Kahla und die Verwaltungs-gemeinschaft Südliches Saaletal weisen in ihrem Amtsblatt auf die Änderung der Zu-ständigkeit hin.

Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2020

Kahla, den 27.11.2020

SchönfeldBürgermeister der Stadt Kahla - im Original gezeichnet und gesiegelt -

Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 26.11.2020

Kahla, den 27.11.2020

VoigtGemeinschaftsvorsitzende - im Original gezeichnet und gesiegelt -

Umweltamt / Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung

Gemäß § 21 a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I. S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I. S. 2428) macht das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis bekannt:

Auf Antrag der UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co.KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen vom 15.04.2019, zuletzt ergänzt am 30.11.2020, geändert am 08.03.2021 durch Teilung des Antrages, hier für eine WEA Nr. 40-3, erging folgender

Genehmigungsbescheid A 04-03/19-1

Die Firma UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co.KG, vertreten durch die Proku-ristin Frau Mandy Hübel, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen erhält die immissionsschutz-rechtliche Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage (WEA 40-3) zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern auf dem

in der Gemarkung Poppendorf, Flur 5, Flurstück 166 befindlichen Grundstück

nach Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I. S. 1440), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 12.01.2021 (BGBl. I S. 69).

Die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274; 2021,123), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb der nachfolgend genannten WEA 40-3 mit fol-gender Bezeichnung und folgenden Standort:

WEA(Nr. 40-3)Typ

Standort Höhe in m ü. NN:

Anlagen- höhe in m:

Gesamt-höhe in m ü. NN:

GeographischeKoordinatenWGS 84

Gauß-Krü-ger-Bessel-Ellipsoid

UTM ETR 89Zone 32

Ves tas V 162

306 250 556 11°47`02,15“51°00`48,21“

H: 4484942R:5653155

H: 695275R: 5655003

Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntma-chung von 24.02.2010 (BGBl. I. S 94), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306) durchgeführt.Der Genehmigungsbescheid A 04-03/19-1 ist mit Bedingungen zum Baurecht sowie Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz-, Bau-, Arbeitsschutz-, Bodenschutz-, Ab-fall-, Denkmalschutz-, Wasser-, Luftverkehr- und Naturschutzrecht versehen. Des Weiteren enthält der Genehmigungsbescheid A 04-03/19-1 die Zusammenfassen-de Darstellung nach § 20 Abs. 1 a der 9. BImSchV in Verbindung mit § 24 UVPG.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Genehmigungsbescheid A 04-03/19-1 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im Schloß, 07607 Eisenberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.Hinsichtlich des Schriftformersatzes wird auf die Nutzungshinweise zur elektronischen Kommunikation auf der Homepage des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis verwiesen.

Hinweis gemäß § 21 a der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 S. 2 und 3 BImSchG:

Der Genehmigungsbescheid A 04 -03/19-1 wurde am 23.03.2021 durch das Landrats-amt Saale-Holzland-Kreis erlassen. Der Genehmigungsbescheid, dessen Begründung und die Zusammenfassende Darstellung liegen während der Dienstzeit in der Zeit

vom 26.04.2021 bis einschließlich 10.05.2021

im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Umweltamt, Schloßgasse 17, Zimmer 117, sowie bei der Stadt Schkölen, Bauverwaltung, Naumburger Str. 4, 07619 Schkölen sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Bauamt, Rathausstr. 1, 07774 Dorn-burg-Camburg zur Einsicht aus und können beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis unter der v.g. Adresse bis Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich angefordert werden.Überdies ist der Genehmigungsbescheid A 04-03/19-1 einschließlich der Zusammen-

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24.04.2021 - Nr. 4 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 13

Dienstleistungsbetrieb / Bereich Abfallwirtschaft

der Entsorgungsfirma bedeutet dies unzumutbare Umstände bei der Sortierung und erhöhte Kosten für die Entsorgung der Stoffe, die nicht in die Gelbe Tonne gehören.

Die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens sind angewiesen, gelbe Tonnen, in die Restmüll oder anderer Unrat befüllt wurde, nicht zu leeren. Diese Tonnen werden mit einem roten Aufkleber versehen, der auf die unsachgemäße Befüllung verweist.

Deshalb informiert der Dienstleistungsbetrieb hier nochmals zum ordnungsgemäßen Befüllen. Folgende Wertstoffe (Leichtverpackungen) gehören u. a. in die Gelbe Tonne:

Die Verpackungen sollen restentleert und grob gereinigt sein.

Nicht in die Gelbe Tonne gehören:Altkleider, Babyflaschen, Blechgeschirr, CDs & Disketten, Damenstrumpfhosen, Elek-trogeräte, Essensreste, Einwegrasierer, Faltschachteln, Feuerzeuge Filme, Glas (z.B. Konservenglas, Glasflaschen), Holzwolle, Hygieneartikel, Katzenstreu, Keramiktöpfe, Kinderspielzeug (Holz/Kunststoff/Blech), Klarsichthüllen, Kugelschreiber, Luftmatrat-zen/ Zelte, nicht geleerte Verpackungen (Papier/Karton), Pflaster, Verbandsmaterialien, Porzellangeschirr, Styroporreste (z.B. von Dämmmaterial), Tapetenreste, Taschentü-cher aus Papier, Videokassetten, Windeln, Zahnbürsten, Zigarettenkippen.Ebenso gehören Batterien und Akkus nicht in die Gelbe Tonne! Diese können Brände in den Entsorgungsfahrzeugen verursachen – so geschehen im März 2021 im Saa-le-Holzland-Kreis.

Was tun, wenn das Volumen der Gelben Tonne nicht ausreicht?Seit vergangenem Jahr ist pandemiebedingt auch beim Leeren der Gelben Tonnen ein höheres Aufkommen an Verpackungsmaterial, z.B. durch vermehrten Onlineeinkauf oder Inanspruchnahme von Lieferservice-Dienstleistungen zu verzeichnen. Die Tonnen sind gut gefüllt; mitunter ist das Tonnenvolumen jedoch nicht mehr ausreichend, und es werden Säcke neben die Tonnen gestellt.Sollte das Volumen Ihrer Gelbe Tonne oft nicht ausreichend sein, können Sie gern Ihre Tonne gegen die nächst größere Tonnengröße kostenlos tauschen lassen. Bitte nutzen Sie hierfür den Formularservice unter www.saaleholzlandkreis.de//Abfallwirtschaft oder wenden Sie sich an die Entsorgungsfirma Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG in Jena unter 03641 47 253 12.Weitere Hinweise zur Gelben Tonne im Internet auf: www.saaleholzlandkreis.de//Abfall-wirtschaft oder unter www.gruener-punkt.de.Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallberatung des Dienstleistungsbe-triebes unter 036691-4800, Fax. 036691-48010 oder per Mail unter [email protected] gern zur Verfügung. Kunze, Werkleiter

• Arzneimittelblister• Buttermilchbecher• Butterwickler• Eisverpackung (Kunststoff)• Holzschachteln & -kistchen• Joghurtbecher &- deckel• Konservendosen• Milchbeutel (Kunststoff)• Müsliriegelpapier (Kunststoff)• Nudeltüten• Schokokusskarton

• Schokoladen-Alufolie• Senf-, Majo-, Ketchup-Eimer (Kunststoff)• Spraydosen (vollständig entleert)• Speiseölflaschen (Kunststoff)• Spülmittelflaschen (Kunststoff)• Steingutflaschen• Styroporverpackungen (z.B. von Elek - trogeräten)• Suppentüten• Tierfutterdosen• Zahnpastatuben

Was gehört in die Gelbe Tonne?

In den vergangenen Wochen wurden vom zuständigen Entsorgungsunternehmen wie-derholt Kontrollen des Inhaltes der Gelben Tonnen in unserem Landkreis vorgenom-men. Dabei war festzustellen, dass etliche Bürger versuchen, ihr gebührenpflichtiges Restmüllaufkommen zum Teil über die für sie kostenlose Gelbe Tonne zu entsorgen. Neben verpackungsfremden Wertstoffen fanden die Müllwerker selbst verschmutzte Windeln, Inkontinenzmaterial, Tierstreu, Restmüllbeutel, Bioabfall, Glas, Bauschutt und Pappe in den Tonnen wieder. Auch Kunststoffe, wie Kinderbadewannen, Bodenbeläge und Kinderspielzeug haben in der Gelben Tonne nichts zu suchen. Für das Personal

Änderung der Entsorgung zu den Feiertagen am 13.05.2021 (Christi Himmelfahrt) und am 24.05.2021

(Pfingstmontag) im Saale-Holzland-Kreis

Der Dienstleistungsbetrieb Saale-Holzland-Kreist teilt mit, dass sich aufgrund der Feier-tage die Entsorgung von Restmüll, Gelber Tonne bzw. blauer Tonne in den betroffenen Ortschaften im Saale-Holzland-Kreis wie folgt verändert:

Restmüll, Gelbe Tonne und blaue Tonne: Donnerstag, den 13.05.2021 (Christi Him-melfahrt) wird am Freitag, dem 14.05.2021 nachgeholt.

Restmüll, Gelbe Tonne und blaue Tonne: Montag, den 24.05.2021 (Pfingstmontag) wird am Dienstag, den 25.05.2021 nachgeholt.

Beispiele:

Restmüll: Mertendorf: Donnerstag, (ungerade KW) 13.05.2021 (Christi Himmelfahrt) wird am Freitag, dem 14.05.2021, nachgeholt.

Blaue Tonne: Bucha: Montag, (ungerade KW) 24.05.2021 (Pfingstmontag) wird am Dienstag, dem 25.05.2021, nachgeholt

In der Woche nach den Feiertagen erfolgt die Entsorgung nicht am vorgesehenen Ent-sorgungstag, sondern einen Werktag später. Sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen, lassen Sie bitte die Behälter am Bereit-stellungsort bis zur Entleerung stehen. Kunze, Werkleiter

Benutzungsentgelte bodengebundener Rettungsdienst

Gemäß § 22 Abs 2 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG) vom 16.07.2008, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 317, 320) sind die Benutzungsentgelte für den bodengebundenen Rettungsdienst öffentlich be-kannt zu machen. Folgende Entgelte gelten für den Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2021 für alle Benutzer:

Rettungsmittel Benutzungsentgelt je Einsatz

Rettungstransportwagen (RTW) 495,66 € (incl. 24,00 € Leitstellenkosten)Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 370,09 € (incl. 24,00 € Leitstellenkosten)Krankentransportwagen (KTW) 230,66 € (incl. 24,00 € Leitstellenkosten)

i.A. FörsterKomm. Leiter Brand- und Katastrophenschutz

Brand- und Katastrophenschutz

Schulanmeldungen für das Schuljahr 2022/23Auf Grund einer Änderung der Thüringer Schulordnung melden die Eltern ihre Kinder erstmalig bereits in der Zeit vom 2. bis 10. Mai 2021 zum Schulbesuch für das über-nächste Schuljahr (2022/23) an. Schulpflichtig mit Beginn dieses Schuljahres werden alle Kinder, die am 1. August 2022 sechs Jahre alt sind.

Das Schulverwaltungsamt informiert, dass der Saale-Holzland-Kreis aufgrund der Co-rona-Pandemie vom gewohnten Anmeldeverfahren für Schulanfängerinnen und Schul-anfänger abweicht, um die Gesundheit von Personal, Sorgeberechtigten und künftigen Schülerinnen und Schülern zu schützen.

Die Eltern sollen deshalb zur Anmeldung ihrer Kinder nicht, wie sonst üblich, in die Schulen kommen, sondern die Anmeldungen kontaktlos in der für ihr Kind zuständigen Grundschule (wohnortabhängig) vornehmen. Kontaktlos bedeutet, dass die Schulen den Sorgeberechtigten den Schulanmeldebogen bis spätestens 30. April 2021 in geeig-neter Weise zukommen lassen, sodass dieser bis spätestens 10. Mai 2021 ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen in den Schulbriefkasten gesteckt oder auf dem Postweg an die jeweilige Schule gesandt werden soll. Alternativ steht das Formular auch auf der Homepage der jeweiligen Schule sowie des Saale-Holzland-Kreises zum Download bereit.

Der Anmeldung ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beizulegen. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das anzumeldende Kind hat, ist dies durch Vor-lage einer aktuellen Negativbescheinigung (beim Jugendamt erhältlich) nachzuweisen.

Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2022 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen aber auch bei jeglichen Rückfragen zum Anmeldeverfahren vorrangig die für Ihr Kind zustän-dige Grundschule oder - insbesondere für Fragen zum Schulbezirk einer Grundschu-le - das Schulverwaltungsamt des Saale-Holzland-Kreises (Telefon: 036691/70-226, E-Mail: [email protected]).

Heilfort - im Original gezeichnet -Amtsleiterin

Schulverwaltungsamt

fassenden Darstellung während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Thüringen veröffentlicht: https://www.uvp-verbund.de/ThDie Widerspruchsfrist beginnt am Tage nach dem Ende der Auslegungsfrist, also am 11.05.2021.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid A 04-03/19-1 auch ge-genüber Dritten als zugestellt.Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie bitten wir, die Einsichtnahme in erster Linie über das UVP-Portal vorzunehmen. In den Ämtern ist die Einsichtnahme nur über vor-herige Terminabsprache, einzeln und mit Mundschutz möglich.

Eisenberg, den 30.03.2021

Tröbst - im Original gezeichnet -Amtsleiter

Kostenlos im Saale-Holzland-Kreis – warum illegale Entsorgung von Sperrmüll, Schrott und

Elektroschrott im Wald?

In den letzten Wochen und Monaten wurden dem Dienstleistungsbetrieb verstärkt von aufmerksamen Spaziergängern, Ordnungsämtern mehrerer Städte und Verwaltungs-gemeinschaften sowie Forstämtern Hinweise zu illegalen Müllablagerungen in Wäl-

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24.04.2021 - Nr. 4 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 14

Informationen der Zweckverbände

Bekämpfung der GeflügelpestDer Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holz-land hat zur Bekämpfung der Geflügelpest Allgemeinverfügungen erlassen:

Achtung: Die nachfolgende Allgemeinverfügung gilt bis 23.04.2021. Die ab dem

24.04.2021 geltende Allgemeinverfügung finden Sie auf Seite 16.

Allgemeinverfügung 01.04.2021: Festlegung von Sperrbezirken nach der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest im Verbandsgebiet1. Im Landkreis Saale-Holzland ist am 26.03.2021 und dem Gebiet der kreisfreien Stadt Jena ist am 29.03.2021 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.

2. Es werden Sperrbezirke festgelegt. Die Konkretisierung erfolgt unter a) – d) sowie in den Anlagen 1 – 4 dieser Verfügung. Die Anlagen sind Bestandteil des Bescheides.

a) Die folgenden Gebiete (siehe Anlage 1 innerhalb der roten Linie) werden zum Sperr-bezirk erklärt:Beginnend im Norden der Stadtgebietsgrenze Jena zwischen der Ortschaft Hermstedt (Weimarer Land) und Krippendorf (Saale-Holzland-Kreis) verläuft die Grenze nördlich der Ortschaften Altengönna und Lehesten, entlang Richtung Landstraße L 2301, kreuzt die L 2301 in südöstlicher Richtung, verläuft unterhalb des Speichers Nerkewitz weiter Richtung Rödigen, erstreckt sich südlich der Ortschaft Rödigen weiter süd-südöstlich Richtung Jena-Zwätzen, dort südlich in Richtung B 88 verlaufend, die Bundesstraße kreuzend weiter süd-südwestlich Richzung Saalbahnhof, fortführend in südwestlicher Richtung die Straße „Am Anger“ kreuzend, weiter in westliche Richtung die B 7 kreu-zend, weiter Richtung Westen unterhalb der Leutra verlaufend, weiter in Richtung Mün-chenrodaer Grund, diesen kreuzend weiter Richtung Westen zwischen der Ortschaft Remderoda und dem Göllichsgraben sich erstreckend bis zur Stadtgebietsgrenze.

b) Die folgenden Gemeindegebiete (siehe Anlage 2 innerhalb der roten Linie) werden zum Sperrbezirk erklärt: Ruttersdorf-Lotschen, Scheiditz, Schöngleina: südliche Flur und Ortschaft Schöngleina, Albersdorf außer nordöstliche Ackerflächen, Bobeck: westliche Flur, Bollberg: westliche Flur, Quirla, Stadtroda: nördliche Flur und Ortschaft Stadtroda ohne den südlichen Stadtteil sowie ohne Hainbücht, Schlöben: östliche Flur

c) Die folgenden Gemeindegebiete (siehe Anlage 3 innerhalb der roten Linie) wer-den zum Sperrbezirk erklärt: Geisenhain, Gneus, Großpürschütz: Flur Suppichenhöhe, Kleinbockedra, Laasdorf: Ortschaft Laasdorf und Flur südlich der Ortschaft, Meuse-bach: Ortschaft Meusebach und Flur nordwestlich der Ortschaft, Oberbodnitz, Raus-dorf, Rothenstein: Flur östlich der Ortschaften Rothenstein und Ölknitz, Schöps: Flur Sommerberg und Pürschützer Tal, Seitenroda: Ortschaft Seitenroda und Flur östlich der Ortschaft, Stadtroda: Flur Beckertal und Grüntal, Sulza: Ortsteil Schiebelau und Flur südöstlich der Ortsteile Rutha und Sulza, Tröbnitz: Ortschaft Tröbnitz und Flur westlich der Ortschaft, Trockenborn-Wolfersdorf: in der Ortschaft Trockenborn die Dorfstraße 39 – 42 sowie die Waldsiedlung und Flur nördlich und nordwestlich der Ortschaft Trocken-born, Unterbodnitz, Zöllnitz: Ortschaft Zöllnitz und Flur südlich der Ortschaft

d) Die folgenden Gemeindegebiete (siehe Anlage 4 innerhalb der roten Linie) werden zum Sperrbezirk erklärt: Möckern: südliche Flur, Lippersdorf-Erdmannsdorf, Mörsdorf: südliche Flur, St. Gangloff: südliche und südwestliche Flur, Tautendorf, Renthendorf: nordöstliche Flur, Unterrenthendorf einschließend, Eineborn, Kleinebersdorf, Ottendorf, Weißbach, Karlsdorf, Bremsnitz, Meusebach: östliche Flur, Rattelsdorf, Waltersdorf: südliche und östliche Flur, Tissa: östliche Flur.

2.1. Alle Geflügelhalter im Landkreis Saale-Holzland und im Gebiet der kreisfreien Stadt Jena, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachge-kommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Zweckverband Vete-rinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland ( ZVL) anzuzeigen.

2.2. Jeder der Vögel hält, hat dem ZVL unverzüglich Verendungen sowie jede Änderung seiner Haltung anzuzeigen.

2.3. Jeder der Vögel hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutz-vorrichtung (Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge ge-sicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln ge-sicherten Seitenbegrenzung stehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt) zu halten. Ausnahmen sind durch den ZVL genehmigungspflichtig und können nur in Abhängigkeit von der Tierseuchenlage auf Antrag erteilt werden.

2.4. Jeder der Vögel hält, hat diese nach näherer Weisung durch den ZVL untersuchen zu lassen.

2.5. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem solchen Bestand verbracht werden. Ausnahmen vom Verbringungsverbot sind grundsätzlich, jedoch ausschließlich nach vorheriger Ge-nehmigung und unter Auflagen durch den ZVL möglich für das Verbringen von- Geflügel, ausgenommen Eintagsküken, unmittelbar zur Schlachtung in eine vom ZVL bezeichnete Schlachtstätte- Legehennen und Truthühnern aus einem Bestand im Sperrbezirk in einen Bestand im Inland,- Eintagsküken aus einem Bestand in einem Bestand im Inland,- in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten oder Säugetieren, soweit si- chergestellt ist, dass diese Vögel oder Säugetiere nicht mit im Bestand gehaltenen Geflügel in Kontakt gekommen sind,- Bruteiern und Konsumeiern,- frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie von aus dem Fleisch hergestell- tem Hackfleisch, Separatorenfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen,- Tierischen Nebenprodukten von Geflügel.

2.6. Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstige Standorte der gehaltenen Vögel sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern.

2.7. Sie haben sicherzustellen, dass der jeweilige Stall oder sonstige Standort nur von Ihnen, Ihrem Vertreter, den mit der Betreuung und Beaufsichtigung betrauten Personen,

Zweckverband Veterinär- und LebensmittelüberwachungsamtJena-Saale Holzland (ZVL J-SH)

Einladung zur 40. Sitzung der Verbandsversammlung

Zur 40. Sitzung der Verbandsversammlung am Montag, 03.05.2021, 16.00 Uhr lade ich Sie herzlich ein. Die Sitzung wird wegen des Pandemiegeschehens digital statt-finden. Mit dem nachfolgenden Link können Sie der Sitzung beitreten: Zoom-Meeting:https://zoom.us/j/92661821313?pwd=eGIweE95dGpRWWltakhKWVJsVFhyUT09 Meeting-ID: 926 6182 1313 Kenncode: 289580 Einwahl nach aktuellem Standort: +49 30 5679 5800 Deutschland

Tagesordnungöffentlicher Teil1. Eröffnung und Begrüßung der Verbandsräte und Gäste, Feststellung der ord- nungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit2. Bestätigung der Tagesordnung3. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 39. Sitzung der Verbands- versammlung vom 30.11.20204. Vorstellung der Jahresrechnung 20205. Informationen/Sonstiges

nicht-öffentlicher Teil6. Bestätigung der Niederschrift des nicht-öffentlichen Teils der 39. Sitzung der Ver- bandsversammlung vom 30.11.20207. Informationen/Sonstiges - Personelles - Geflügelpest - Schlachthof Hainspitz

Herr Dr. Nitzsche - im Original gezeichnet - Verbandsvorsitzender

dern, auf Parkplätzen, Waldeinfahrten sowie in Straßengräben unseres Landkreises angezeigt. Hierbei handelt es sich neben Tüten voller Haus- und Biomüll, die achtlos teilweise aus Fahrzeugen in die Straßengräben „entsorgt“ werden, auch ganze Wohn-zimmereinrichtungen, wie Couch, Sessel und Co. Aber auch Waschmaschinen, Fern-seher, Bauschutt, Farbeimer und hunderte Autoreifen „verzieren“ die schönen Wälder und Wiesen unseres Landkreises.

Diese illegalen Müllkippen sind nicht nur ein unschöner Anblick, sondern zum Teil schä-digen die abgelagerten Gegenstände durch austretende Chemikalien auch erheblich die Tier- und Pflanzenwelt. In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewie-sen, dass die illegale Entsorgung von Abfällen - dazu gehören auch Bauschutt, Sperr-müll, Schrott- und Elektroschrott - nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sondern diese erfüllt unter Umständen auch einen Straftatbestand. Dieser kann mit einer emp-findlichen Geldbuße geahndet werden. Dass die Entledigung der betreffenden Gegen-stände im Wald oder in den Straßengräben nicht rechtens ist, wissen in der Regel die Verursacher sehr genau, da meist in der Dunkelheit die „Entsorgung“ erfolgt und daher der oder die Täter nicht oder nur durch Zufall auf frischer Tat ertappt werden können.

Da die Verursacher zumeist nicht ermittelt werden können, entstehen Kosten für das Einsammeln und die Entsorgung der illegal abgelagerten Gegenstände, die durch die Allgemeinheit - in diesen Fällen zu Lasten aller Abfallgebührenzahler - zu tragen sind. Diese Kosten sind im Vergleich um ein Vielfaches höher als die Aufwendungen, die der Einzelne bei einer legalen Entsorgung hätte tragen müssen. Im Übrigen ist die Entsor-gung von Sperrmüll, Schrott und Elektroschrott für einen gebührenzahlenden Bürger im Saale-Holzland-Kreis „kostenlos“, da diese Leistung bereits in der Grundgebühr ent-halten ist, und mehrmals im Jahr ohne Aufpreis in Anspruch genommen werden kann.

Im Übrigen: Fast an jedem Montagmorgen bietet sich dem Besucher der Kreisstadt, aber auch Besuchern anderer Kommunen des Saale-Holzland-Kreises das gleiche Bild - überfüllte Papierkörbe mit Restmüllbeuteln und Dingen, die offensichtlich aus Privathaushalten den Weg nicht in die eigene private Restmülltonne, sondern in die offensichtlich für alle Benutzer kostenlosen Papierkörbe oder - noch schlimmer - in die Grünanlagen, Straßengräben oder sonstigen Ablageorten gefunden haben. Hier kostet es die Kommune viel Geld und Zeit, diesen Unrat aufzusammeln und entsorgen zu las-sen. Fast jede Stadt oder Gemeinde hat mit diesen Problemen zu kämpfen und hätte statt Gelder für diese zusätzlichen Kosten aufzuwenden, sicher sinnvollere Aufgaben hiermit erledigen können. Also bitte den eigenen Müll nach Radtouren, Wanderungen oder Besuchen von Parks und Grünanlagen nicht achtlos in die Landschaft werfen, sondern mit nach Hause neh-men und dort in der eigenen Tonne entsorgen. Im Übrigen kostet die Entleerung einer 80-Liter-Restmülltonne im Saale-Holzland-Kreis nur 2,57 Euro. Das Einsammeln illega-len Mülls nur aus Wäldern, Feldern und Wiesen hat allein den Dienstleistungsbetrieb im vergangenen Jahr mehr als 23.000 Euro gekostet. Dieser erhebliche Betrag ist von allen Abfallgebührenzahlern mit zu tragen! Kunze, Werkleiter

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24.04.2021 - Nr. 4 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 15

Naschhausen; Eichenberg: östliche Flur eischließlich der Ortschaft Eichenberg; Gum-perda: östliche Flur einschließlich Gumperda, ohne die Ortschaft Röttelmisch; Altenber-ga: östliche Flur einschließlich der Ortschaft Altenberga und Wiesenhof; Milda: westliche Flur einschließlich der Ortschaft Dürrengleina vom Wachol-derberg im Süden Richtung Pösener Holz im Norden; Bucha bis einschließlich Ortschaften Pösen und Schorba; Stadtgebiet Jena (außer die Sperrbezirksbereiche); Lehesten: nördliche Flur einschließ-lich der Ortschaft Rödigen; Hainichen; Zimmern; Neuengönna; Golmsdorf; Löberschütz; Jenalöbnitz; Großlöbichau; Schlöben: westliche Flur einschließlich des Speichers Po-delsatz und der Ortschaft Trockhausen; Stadtroda: südliche Flur und westliche Flur ein-schließlich der Ortschaften Hainbücht, Gernewitz, Podelsatz und Scheermühle; Tissa: westliche Flur und östliche Flur ohne die Ortschaft Ulrichswalde; Tröbnitz: östliche Flur ohne die Ortschaft Tröbnitz; Waltersdorf: nördliche und westliche Flur; Kleineu tersdorf; Großeutersdorf; Bibra; Kahla; Lindig; Seitenroda: westliche Flur der Ortschaft Sei-tenroda; Großpürschütz: Flur westlich der Suppichenhöhe; Schöps: Flur westlich der Flur Sommerberg und Pürschützer Tal; Rothenstein: westliche Flur einschließlich der Ortschaften Ölknitz und Rothenstein; Sulza: nordwestliche Flur einschließlich der Ort-schaften Sulza und Rutha; Laasdorf: Flur nördlich der Ortschaft Laasdorf; Schöngleina: Flur nördlich der Ortschaft Schöngleina; Bürgel; Nausnitz; Graitschen b. Bürgel; Pox-dorf; Serba; Waldeck; Albersdorf: nordöstliche Flur Streitwiesen; Bobeck: östliche Flur einschließlich der Ortschaft Bobeck; Bollberg: östliche Flur einschließlich der Ortschaft Bollberg; Mörsdorf: nördliche Flur; Schleifreisen; Möckern: nördliche Flur.

2.1. Alle Geflügelhalter im Landkreis Saale-Holzland und im Gebiet der kreisfreien Stadt Jena, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachge-kommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Zweckverband Veteri-när- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland ( ZVL J-SH) anzuzeigen.

2.2. Jeder der Vögel hält, hat Verendungen sowie jede Änderung seiner Haltung unver-züglich dem ZVL J-SH anzuzeigen.

2.3. Jeder der Vögel hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutz-vorrichtung (Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge ge-sicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesi-cherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt) zu halten. Ausnahmen sind durch den ZVL J-SH genehmigungspflichtig und können nur in Abhängigkeit der Tierseuchenlage erteilt werden.

2.4. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem solchen Bestand verbracht werden. Ausnahmen vom Verbringungsverbot sind grundsätzlich, jedoch ausschließlich nach vorheriger Ge-nehmigung und unter Auflagen durch den ZVL J-SH, möglich für das Verbringen von

- Geflügel, ausgenommen Eintagsküken, unmittelbar zur Schlachtung in eine vom ZVL J-SH bezeichnete Schlachtstätte- Legehennen und Truthühnern aus einem Bestand im Sperrbezirk in einen Bestand im Inland,- Eintagsküken aus einem Bestand in einem Bestand im Inland,- in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten oder Säugetieren, soweit si- chergestellt ist, dass diese Vögel oder Säugetiere nicht mit im Bestand gehaltenen Geflügel in Kontakt gekommen sind,- Bruteiern und Konsumeiern,- frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie von aus dem Fleisch hergestell- tem Hackfleisch, Separatorenfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen,- Tierischen Nebenprodukten von Geflügel.

2.5. Sie haben sicherzustellen, dass der jeweilige Stall oder sonstige Standort nur von Ihnen, Ihrem Vertreter, den mit der Betreuung und Beaufsichtigung betrauten Personen, Tierärzten oder Personen im amtlichen Auftrag und nur mit Schutzkleidung betreten wird. Die Schutzkleidung ist unverzüglich nach Verlassen des Stalls oder sonstigen Standorts abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren, im Falle von Einwegschutzklei-dung, ist diese unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.

2.6. Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen nicht freigelas-sen werden.

2.7. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstal-tungen ähnlicher Art ist verboten.

2.8. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel und sonstige Mate-rialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Weisung des ZVL J-SH zu reinigen und zu desinfizieren.

2.9. Die Jagd auf Federwild wird untersagt.

2.10. Tot aufgefundene Wildvögel sind dem ZVL J-SH unverzüglich zu melden.

3. Gemäß § 44 Abs. 3 i.V.m. § 27 Abs. 4 Geflügelpest-Verordnung wird der amtlich festgestellte Sperrbezirk (Allgemeinverfügung vom 01.04.2021 GZ: TG/523-11-V-70/21) ab dem 24.04.2021 zum Beobachtungsgebiet.

4. Die sofortige Vollziehung der in Nummer 2 des Tenors getroffenen Regelungen werden gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes i.d.g.F. angeordnet.

5. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis zum 30.04.2021.

6. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgen-den Tag wirksam.

7. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.

Tierärzten oder Personen im amtlichen Auftrag und nur mit Schutzkleidung betreten wird. Die Schutzkleidung ist unverzüglich nach Verlassen des Stalls oder sonstigen Standorts abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren, im Falle von Einwegschutzklei-dung, ist diese unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.

2.8. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die bei der Haltung der ge-haltenen Vögel eingesetzt und in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben ge-meinsam benutzt werden, sind jeweils vor der Benutzung in anderen Ställen/ Betrieben gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln in der empfohlenen Konzentration zu desinfizieren.

2.9. Jeder der Vögel hält, hat sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Schadnager-bekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden.

2.10. Der Raum, Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung veren-deter Vögel sind nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln in der empfohlenen Konzentration zu desinfizieren.

2.11. Jeder der Vögel hält, hat eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hän-de sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfek-tion der Schuhe vorzuhalten.

2.12. Die Beförderung von frischem Fleisch von Geflügel aus einer Schlachtstätte, einem Zerlegebetrieb oder einem Kühlhaus ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht, so-weit das frische Fleisch von Geflügel außerhalb des Sperrbezirks gewonnen und von frischem Fleisch von Geflügel, das im Sperrbezirk gewonnen worden ist, getrennt gela-gert und befördert worden ist oder das frische Fleisch von Geflügel vor dem 26.03.2021 gewonnen und von frischem Fleisch getrennt gelagert und befördert worden ist, das nach dem Zeitpunkt gewonnen worden ist.

2.13. Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen nicht freige-lassen werden.

2.14. Auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieb-lichen Wegen, dürfen gehaltene Vögel, Eier oder Tierkörper gehaltener Vögel nicht be-fördert werden. Dieses Verbot gilt nicht für die Beförderung im Durchgangsverkehr auf Bundesfernstraßen oder Schienenverbindungen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel oder frisches Fleisch von Geflügel nicht entladen wird und für die sonstige Beförderung von Konsumeiern, die außerhalb des Sperrbezirks erzeugt worden sind.

2.15. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstal-tungen ähnlicher Art ist verboten.

2.16. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel und sonstige Mate-rialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Weisung des ZVL zu reinigen und zu desinfizieren.

2.17. Die Jagd auf Federwild wird untersagt.

2.18. Tot aufgefundene Wildvögel sind dem ZVL unverzüglich zu melden.

3. Dem amtlichen Tierarzt ist dabei Einsicht in sämtliche geführten Unterlagen und Aufzeichnungen über die Vogelhaltungen bzw. Geflügelbestände zu gewähren.

4. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 2 bis 4 des Tenors getroffenen Rege-lungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes i.d.g.F. angeordnet.

5. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.

6. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgen-den Tag wirksam.

7. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.

Allgemeinverfügung 06.04.2021: Festlegung eines Beobach-tungsgebietes nach der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest: 1. Im Landkreis Saale-Holzland ist am 26.03.2021 und dem Gebiet der kreisfreien Stadt Jena ist am 29.03.2021 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.

2. Um diesen Sperrbezirk (Verfügung vom 01.04.2021 GZ: TG/523-11-V-70/21) wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die Konkretisierung erfolgt unter a) sowie der Anla-ge 1 dieser Verfügung. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Bescheides.

a) Die folgenden Gemeindegebiete (siehe Anlage 1 innerhalb der blauen Linie des Kreises Saale-Holzland und der kreisfreien Stadt Jena) werden zum Beobachtungs-gebiet erklärt: Gemeindegebiet Dornburg-Camburg: südliche Flur mit den Ortschaften Hirschroda und Dorndorf-Steudnitz; Tautenburg: östliche Flur ohne die Ortschaften Tautenburg und Landessternwarte; Schkölen: südlichste Flur im Bereich der Mittel-felder (unbebaut); Rauschwitz: südliche Flur einschließlich Gut Karsdorfberg und der Ortschaft Schmörschwitz; Hainspitz: Flur Lampertsberg sowie südwestliche Flur, Hain-spitzer See ist nordöstliche Grenze; Eisenberg: kleiner Teil der südwestlichen Flur im Bereich der Straße L 1073, Jakobsgrund und Hühnerberg; Weißenborn: westliche Flur einschließlich der Straße L 1073, das westliche Ortschaftsgebiet Weißenborns sowie die südliche Flur bis zur Gemeindegrenze Bad Klosterlausnitz, Tautenhain: südliche Flur Waldgebiet Thonwald, Rautenkreuz, Peterskuppe; Bad Klosterlausnitz; Hermsdorf; Rei-chenbach; St. Gangloff: nord-nordöstliche Flur einschließlich der Ortschaft St. Gangloff und nordwestliche Flur; Renthendorf: südliche Flur einschließlich der Ortschaft Ren-thendorf; Meusebach: nördliche und süd-südwestliche Flur; Trockenborn-Wolfersdorf: südliche und östliche Flur einschließlich der östliche Teil der Ortschaft Trockenborn ab Dorfstraße 42; Hummelshain; Freienorla: entlang des Flusses Orla und der Straße L 1108 einschließlich der Ortschaft Freienorla; Orlamünde: östliche Flur einschließlich

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Impressum

Herausgeber: Saale-Holzland-Kreis. Verantwortlich für den amtlichen und nichtamt-lichen Teil: Landrat Andreas Heller, Im Schloss, 07607 Eisenberg. Redaktion: Pressestelle, Claudia Bioly-Schlebe. Anschrift: 07607 Eisenberg, Im Schloß; Postfach 1310, 07602 Eisenberg, Tel.: (036691) 70 108, Fax: 70 718, E-Mail: [email protected]ür die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese selbst verantwortlich.

Druck: Druckzentrum Erfurt GmbH, Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt.Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Es wird an die Privathaushalte im Saale-Holzland-Kreis kostenlos verteilt. Einzelexemplare gegen Erstattung der Portogebühren: über Landratsamt SHK, Pressestelle, Postfach 13 10, 07602 Eisenberg.Verantwortlich für die kostenlose Verteilung: Mediengruppe Thüringen Direktmar-keting GmbH, Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt.

Zur Vereinfachung wird im Amtsblatt in der Regel die männliche Form verwendet; es ist jedoch stets auch die weibliche Form mitgemeint.

Bekämpfung der GeflügelpestÖffentliche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 4 ThürVwVfG

Anordnung von Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung

Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holz-land (ZVL J-SH) erlässt folgende

Allgemeinverfügung:

1. Die Allgemeinverfügung GZ: TG/523-11-V-70/21 vom 01.04.2021 wird gemäß § 44 Abs. 2 Nummer 6 Buchstabe a Geflügelpest-Verordnung i. V. m. § 49 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) widerrufen.

Termin: bis einschließlich 23.04.2021

2. Gemäß § 44 Abs. 3 i. V. m. § 27 Abs. 4 Geflügelpest-Verordnung wird der ehemals amtlich festgestellte Sperrbezirk (Allgemeinverfügung vom 01.04.2021 GZ: TG/523-11-V-70/21) als Beobachtungsgebiet festgelegt. Die Konkretisierung erfolgt unter a) – d) sowie in den Anlagen 1 – 4 dieser Verfügung. Die Anlagen sind Bestandteil des Bescheides.

Termin: ab 24.04.2021

a) Die folgenden Gebiete (siehe Anlage 1 innerhalb der roten Linie) werden zum Beob-achtungsgebiet erklärt:Beginnend im Norden der Stadtgebietsgrenze Jena zwischen der Ortschaft Hermstedt (Weimarer Land) und Krippendorf (Saale-Holzland-Kreis) verläuft die Grenze nördlich der Ortschaften Altengönna und Lehesten, entlang Richtung Landstraße L 2301, kreuzt die L 2301 in südöstlicher Richtung, verläuft unterhalb des Speichers Nerkewitz weiter Richtung Rödigen, erstreckt sich südlich der Ortschaft Rödigen weiter süd-südöstlich Richtung Jena-Zwätzen, dort südlich in Richtung B 88 verlaufend, die Bundesstraße kreuzend weiter süd-südwestlich Richtung Saalbahnhof, fortführend in südwestlicher Richtung die Straße „Am Anger“ kreuzend, weiter in westliche Richtung die B 7 kreu-zend, weiter Richtung Westen unterhalb der Leutra verlaufend, weiter in Richtung Mün-chenrodaer Grund, diesen kreuzend weiter Richtung Westen zwischen der Ortschaft Remderoda und dem Göllichsgraben sich erstreckend bis zur Stadtgebietsgrenze.

b) Die folgenden Gemeindegebiete (siehe Anlage 2 innerhalb der roten Linie) werden zum Beobachtungsgebiet erklärt:Ruttersdorf-Lotschen, Scheiditz, Schöngleina: südliche Flur und Ortschaft Schöngleina, Albersdorf außer nordöstliche Ackerflächen, Bobeck: westliche Flur, Bollberg: westli-che Flur, Quirla und Ortschaft Quirla, Stadtroda: nördliche Flur und Ortschaft Stadtroda ohne den südlichen Stadtteil sowie ohne Hainbücht, Schlöben: östliche Flur

c) Die folgenden Gemeindegebiete (siehe Anlage 3 innerhalb der roten Linie) werden zum Beobachtungsgebiet erklärt:Geisenhain, Gneus, Großpürschütz: Flur Suppichenhöhe, Kleinbockedra, Laasdorf: Ortschaft Laasdorf und Flur südlich der Ortschaft, Meusebach: Ortschaft Meusebach und Flur nordwestlich der Ortschaft, Oberbodnitz, Rausdorf, Rothenstein: Flur östlich der Ortschaften Rothenstein und Ölknitz, Schöps: Flur Sommerberg und Pürschützer Tal, Seitenroda: Ortschaft Seitenroda und Flur östlich der Ortschaft, Stadtroda: Flur Beckertal und Grüntal, Sulza: Ortsteil Schiebelau und Flur südöstlich der Ortsteile Ru-tha und Sulza, Tröbnitz: Ortschaft Tröbnitz und Flur westlich der Ortschaft, Trocken-born-Wolfersdorf: in der Ortschaft Trockenborn die Dorfstraße 39-42 sowie die Wald-siedlung und Flur nördlich und nordwestlich der Ortschaft Trockenborn, Unterbodnitz, Zöllnitz: Ortschaft Zöllnitz und Flur südlich der Ortschaft.

d) Die folgenden Gemeindegebiete (siehe Anlage 4 innerhalb der roten Linie) werden zum Beobachtungsgebiet erklärt:Möckern: südliche Flur, Lippersdorf-Erdmannsdorf, Mörsdorf: südliche Flur, St. Gang-loff: südliche und südwestliche Flur, Tautendorf, Renthendorf: nordöstliche Flur - Unter-renthendorf einschließend, Eineborn, Kleinebersdorf, Ottendorf, Weißbach, Karlsdorf, Bremsnitz, Meusebach: östliche Flur, Rattelsdorf, Waltersdorf: südliche und östliche Flur, Tissa: östliche Flur.

2.1. Alle Geflügelhalter im Landkreis Saale-Holzland und im Gebiet der kreisfreien Stadt Jena, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Zweckver-band Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland ( ZVL J-SH) anzuzeigen.

2.2. Jeder der Vögel hält, hat dem ZVL J-SH unverzüglich Verendungen sowie jede Änderung seiner Haltung anzuzeigen.

2.3. Jeder der Vögel hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutz-vorrichtung (Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge ge-sicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln ge-sicherten Seitenbegrenzung stehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt) zu halten. Ausnahmen sind durch den ZVL J-SH genehmigungspflichtig und können nur in Abhängigkeit von der Tierseuchenlage auf Antrag erteilt werden.

2.4. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem solchen Bestand verbracht werden. Ausnahmen vom Verbringungsverbot sind grundsätzlich, jedoch ausschließlich nach vorheriger Ge-nehmigung und unter Auflagen durch den ZVL J-SH möglich für das Verbringen von- Geflügel, ausgenommen Eintagsküken, unmittelbar zur Schlachtung in eine vom ZVL bezeichnete Schlachtstätte- Legehennen und Truthühnern aus einem Bestand im Beobachtungsgebiet in einen Bestand im Inland,- Eintagsküken aus einem Bestand in einem Bestand im Inland,- in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten oder Säugetieren, soweit sicher gestellt ist, dass diese Vögel oder Säugetiere nicht mit im Bestand gehaltenen Geflü- gel in Kontakt gekommen sind,

- Bruteiern und Konsumeiern,- frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie von aus dem Fleisch hergestelltem Hackfleisch, Separatorenfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen,- Tierischen Nebenprodukten von Geflügel.

2.5. Sie haben sicherzustellen, dass der jeweilige Stall oder sonstige Standort nur von Ihnen, Ihrem Vertreter, den mit der Betreuung und Beaufsichtigung betrauten Personen, Tierärzten oder Personen im amtlichen Auftrag und nur mit Schutzkleidung betreten wird. Die Schutzkleidung ist unverzüglich nach Verlassen des Stalls oder sonstigen Standorts abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren, im Falle von Einwegschutzklei-dung, ist diese unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.

2.6. Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen nicht freigelas-sen werden.

2.7. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltun-gen ähnlicher Art ist verboten.

2.8. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel und sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Weisung des ZVL J-SH zu reinigen und zu desinfizieren.

2.9. Die Jagd auf Federwild wird untersagt.

2.10. Tot aufgefundene Wildvögel sind dem ZVL J-SH unverzüglich zu melden.

3. Die sofortige Vollziehung der in Nummer 2 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 37 des Tierge-sundheitsgesetzes i. d. g. F. angeordnet.

4. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis einschließlich zum 30.04.2021.

5. Die Allgemeinverfügung wird am 23.04.2021 wirksam.

6. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.

Zu allen vorgenannten Allgemeinverfügungen des ZVL gelten die nachfolgende Rechts-behelfsbelehrung und Hinweise:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Zweck-verband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland, Kirchweg 18, 07646 Stadtroda oder anhand eines elektronischen Dokumentes mit einer qualifi-zierten elektronischen Signatur über die De-Mail-Adresse [email protected] einzulegen.

Hinweise:

Das Verwaltungsgericht in 07545 Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, kann gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung auf Antrag die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen bzw. wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der An-fechtungsklage zulässig.Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine auf-schiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Anordnungen befolgt werden müssen, auch wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3 des TierGesG dar. Diese können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 € geahndet werden.

gez. Tschada Amtstierarzt

Die Allgemeinverfügungen im vollständigen Wortlaut sowie die zugehörigen Anlagen und Gründe sind veröffentlicht auf der Internetseite https://www.saaleholzlandkreis.de/verwaltung-und-buergerservice/veterinaer-und-lebensmittelueberwachungsamt/