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Ausgabe 242 · Seite 1
Amts- und Mitteilungsblattfür die Gemeinde
Harth-Pöllnitzwww.harth-poellnitz.de
20. Jahrgang Nr. 242 / 27. Mai 2017
l Birkhausenl Birkigtl Burkersdorfl Forstwolfersdorfl Frießnitzl
Grochwitzl Großebersdorfl Köfeln
l Köckritzl Neundorfl Niederpöllnitzl Nonnendorfl Rohnal Struthl
Uhlersdorfl Wetzdorf
15 Jahre S-Klasse GroßebersdorfWir machen Sommerpause, ziehen
wieder einmal Bilanz und bereiten uns auf unser 15-jähriges
Jubiläum vor. Wie kam es zur S-Klasse???
Im November 2002 entstand unter einigen Rentnerinnen die Idee −
wir könnten uns doch einmal wöchentlich im Vereinshaus treffen,
weil wir
1. von früher Geselligkeit gewohnt waren und2. heute oftmals
allein zuhause sitzen.
Gesagt − getan, am 3. Januar 2003 fand das erste Treffen statt.
Es sprach sich herum und es wurden nach und nach mehr Frauen. Wir
wurden eine starke, unternehmungslustige Truppe, waren junge und
ältere Rentnerinnen und wollten in unserem Dorf et-was mitbewegen.
Aber auch an uns nagt der Zahn der Zeit − wir werden altersbedingt
weniger − junge Rentnerinnen scheuen sich vielleicht, mit uns
gemeinsam einen Nachmittag in der Wo-che zu verbringen. Wir möchten
schon vorab sagen, langweilig ist der Montagnachmittag nicht − neue
Ideen und Verstärkung sind gefragt. Wer gern stricken lernen
möchte, ist herzlich ein-geladen. Also wir laden jetzt schon ein −
nach der Kirmes 2017 geht’s wieder los.
Nun unser Rückblick:Also Stricken und andere Handarbeiten
standen immer im Mit-telpunkt unserer Zusammenkünfte. Im Jahr 2004
errichteten wir unseren ersten Osterbrunnen, 2005 waren wir damit
erstmals in der OTZ, 2008 kamen erstmals Hasen dazu, 2010 Hasen mit
Kind, 2011 wurde unser Osterbrunnen vergrößert und das Ha-senbaby
wurde gestohlen, 2016 und 2017 kamen große bunte Ostereier dazu.
Hier war natürlich Hilfe nötig, die wir von unserem
Ortsteil-bürgermeister erhielten. Die Hasenfamilie fertigt immer
Familie Hüfner.
Im Jahr 2005 unternahmen wir unsere erste gemeinsame Bus-fahrt −
natürlich ins Frankenland zur Osterbrunnenschau.
Es folgten noch weitere schöne gemeinsame Ausflüge. Ziele waren
u. a. Dresden, Thüringer Wald, Talsperre Leibis, Seen- landschaft
Markkleeberg. Wir waren zu Gast beim MDR in Leipzig und gemeinsam
mit dem Kleingartenverein in Creuzburg. Wir feierten gemeinsam
unsere Geburtstage, Fasching, Frauentag und nahmen an der
Rückenschule teil.Unsere Hauptaufgabe war jedoch immer das
Stricken. Anfangs erhielten wir von vielen Bürgern Wolle gespendet.
So entstand 2007 die Idee, der Hilfsorganisation „Licht im Osten“
unter die Arme zu greifen. Bis heute haben wir insgesamt 2771
Stricksa-chen gespendet. Hauptsächlich Socken, Mützen, Schals,
Pullover, Handschuhe − vorwiegend für Kinder.Wir haben Puppensachen
für die KITAs im Ort gestrickt, haben im Ort Tombola durchgeführt,
waren wiederholt beim Bauernmarkt in Struth, zur Weihnachsfeier bei
uns im Ort und auch in Nieder-pöllnitz, um etwas Geld in unsere
kleine Kasse zu erwirtschaften, um dann wieder Wolle kaufen zu
können. Unser kleiner Chor entstand anlässlich eines
Feuerwehrfestes im Jahr 2006 unter Leitung von Bernd Cornely. Das
war eine ganz tolle Zeit. Durch kleine Gastauftritte zu diversen
Feierlichkeiten füllte sich unsere kleine bescheidene Kasse und wir
konnten 450.- € an die Ronald McDonald Stiftung (Kinderkrebshilfe)
nach Jena überweisen.Zu unserer 850-Jahrfeier im Jahr 2012 haben
wir uns fast selbst übertroffen. Wir strickten die aktive Feuerwehr
mit Mützen und Socken ein, Bäume, Geländer und Masten erhielten
Strickschals. Nicht zu vergessen die Kinder der Wehrleute. Unser
Chorleiter erhielt im Hochsommer warme Stricksachen und das ganze
Dorf wurde mit Wimpelketten versehen. Zu dieser Zeit arbeiteten
sechs Nähmaschinen tagelang im Vereinshaus.Zum Fest 2006 haben wir
von Fam. Becker eine alte reparaturbe-dürftige Chorfahne überreicht
bekommen. Die Fahne haben wir für 255 € fachgerecht reparieren
lassen, sie schmückt seitdem unser Vereinshaus. Man könnte noch
mehr wichtige und weniger wichtige Dinge nennen ... aber das soll’s
wieder mal gewesen sein. Nun haben wir den Sommer über Zeit, um
unser Jubiläum vorzubereiten. Ich bin mir sicher, uns fällt etwas
ein.
Dorit Kulhanek − im Auftrag der S-Klasse
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Ausgabe 242 · Seite 2
Mitteilungen der GemeindeverwaltungTermine– Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses Montag, den 29.05.2017, 18.30 Uhr in der GV
Harth-Pöllnitz/
Sitzungsraum– Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
Harth-Pöllnitz Donnerstag, den 08.06.2017, 19.00 Uhr in
Forstwolfersdorf
Mitteilung der WohnungsverwaltungFreie Wohnungen
Niederpöllnitz2-Raum-Wohnung teilsaniert 46,5 m2 3,50 €/m2
Kaltmiete/
zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung
3-Raum-Wohnung teilsaniert 58/59 m² 3,50 €/m² Kaltmiete/ zuzügl.
Nebenkostenvorauszahlung
3-Raum-Wohnung teilsaniert 58 m2 3,50 €/m2 Kaltmiete/zuzügl.
Nebenkostenvorauszahlung
2-Raum-Wohnung saniert 54,75 m2 4,65 €/m2 Kaltmiete/zuzügl.
Nebenkostenvorauszahlung
3-Raum-Wohnung teilsaniert 54,78 m2 4,30 €/m2 Kaltmiete/in
Frießnitz zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung
1-Raum-Wohnung teilsaniert 29,88 m2 4,30 €/m2 Kaltmiete/in
Frießnitz zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung
2-Raum-Wohnung vollsaniert 55,1 m2 4,65 €/m2 Kaltmiete/in
Großebersdorf zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung
2-Raum-Wohnung vollsaniert 43,39 m2 4,65 €/m2 Kaltmiete/in
Großebersdorf zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung Bewerber melden sich
bitte in der Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitz (Wohnungsverwaltung)
bei Frau Rößler, Telefon-Nr.: 03 66 07 / 23 68 oder 25 64 oder 20
46 29
In Neundorf 2-Raum-Wohnung, 52 m2 vollsaniert, 265,- € zuzügl.
100,- € Nebenkosten, Parterre mit Terrasse/Stellplatz für PKW
Wohnbauland für Einfamilienhäuser im Baugebiet „Am Porstendorfer
Weg“ Niederpöllnitz– in günstiger Lage – baureif erschlossene
Parzellen– ohne Bauträgerbindung – provisionsfrei
Kaufpreis: ab 27,90 €/m²zuzüglich Baukostenzuschüsse*: 19,10
€/m²
* vorfinanzierte Baukostenzuschüsse beinhalten Ver- und
Entsorgungs-leitungen für Wasser, Abwasser und Elektro
Anfrage bei der Gemeinde Harth-Pöllnitz, Am Porstendorfer Weg 1
in NiederpöllnitzTelefon: 036607 / 2368 oder 2564 oder 60588; Fax:
036607 / 60590 oder
Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Thüringen mbH Abteilung
Immobilien, Mainzerhofstraße 12 in 99084 Erfurt Info-Telefon:
0361/5603560 Frau Sabine Barth
MitteilungenBeschlüsse der Verbandsausschuss-sitzung des
Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal vom 24. April
2017
014/17 Der Verbandsausschuss beschließt:
1. Die Firma Heinrich Wassermann GmbH & Co.KG,
Zweigniederlassung Crossen a.d. Elster, Am Rau-tenanger 8, 07613
Crossen a. d. Elster erhält für die Durchführung der
Investitionsmaßnahme „Abwas-ser Ortsnetz Laasen“ den
Vergabezuschlag.
2. Die Vergabesumme für die Durchführung der
Inves-titionsmaßnahme „Abwasser Ortsnetz Laasen“ in Höhe von
724.129,16 € brutto.
Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des
Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, De-Smit-Straße
6 in 07545 Gera während der üblichen Dienststunden aus.
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Wasser/Abwasser Mittleres
Elstertal vom 15. Mai 2017001/17 Die Verbandsversammlung
bestellt die BDO AG Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für die Prüfung
1. des Jahresabschlusses 2015 und2. des Jahresabschlusses 2016.
012/17 Die Verbandsversammlung beschließt die 13. Satzung zur
Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässe-rungssatzung des
Zweckverbandes Wasser Abwasser Mittleres Elstertal
013/17 Die Verbandsversammlung beschließt:1. Der Jahresabschluss
2014 vom 24.03.2017 wird wie
folgt festgestellt:
Bilanzsumme Jahresgewinn(+)/ Jahresverlust (-)
Betriebszweig Wasser 110.017.780,30 EUR 1.716.492,11
EURBetriebszweig Abwasser 362.211.107,88 EUR -2.494.935,52
EURKonsolidiert 470.238.132,27 EUR -778.443,41 EUR 2. Verwendung
des Jahresergebnisses 2014
2.1. Der Gewinn in Höhe von 1.716.492,11 EUR im Betriebszweig
Wasser wird in die allgemeine Rücklage eingestellt.
2.2 Der Verlust in Höhe von 2.494.935,52 EUR im Betriebszweig
Abwasser wird auf neue Rech-nung vorgetragen.
3. Dem Verbandsvorsitzenden wird für das Wirt-schaftsjahr 2014
Entlastung erteilt.
4. Den Geschäftsleitern wird für das Wirtschafts-jahr 2014
Entlastung erteilt.
Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des
Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, De-Smit-Straße
6 in 07545 Gera während der üblichen Dienststunden aus.
Jagdgenossenschaft Forstwolfersdorf
Einladungaller Mitglieder zu Versammlung der Jagdgenossenschaft
Forst-wolfersdorf
am Freitag, dem 23.06.2017, 19.00 Uhr im Gemeindehaus.
Tagesordnung: 1. Begrüßung2. Bericht des Jagdvorstandes3.
Bericht des Kassenwarts4. Entlastung des Vorstades5.
Dreijahresabschußplan für Muffel- und Rehwild6. Auszahlung der
Jagdpacht7. Sonstiges - Schlusswort
Rost brennt!
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Forstwolfersdorf
sind herzlich eingeladen.
Herbert Freund − Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Frießnitz
Beschlüsse der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft vom
11.05.2017
1. Der Jagdpachtvertrag mit unserem derzeitigen Pächter Herrn
Werner Mommert endet zum 31.03.2017.
2. Änderung des Jagdpachtvertrages: die Jagdpächter sind Peter
Dietz und Nicole Dietz.
3. Verlängerung des Jagdpachtvertrages mit den Pächtern Peter
Dietz und Nicole Dietz um neun Jahre bis zum 31.03.2027.
4. Auszahlung Jagdpacht: diese kann noch bis 31.06.2017 gegen
Vorlage der entsprechenden Unterlagen bei Herrn Frank Fritzsche
abgeholt werden bzw. bis 13.10.2017 beim Jagdvorstand.
Der Vorstand
AMTLICHE MITTEILUNGEN
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Ausgabe 242 · Seite 3
Bekanntmachung der Gemeinde Harth-Pöllnitz
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.03.2017 als Satzung
beschlossene Bebauungsplan für das Gebiet „Solanum − Am Bahnhof“
wurde mit Bescheid des Landratsamtes Greiz vom 16.05.2017 unter
Aktenzeichen 63.3-10/16-20-131-GE „Solanum-Am Bahnhof“ genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage im
Übersichtsplan ersichtlich.
Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende
Erklärung werden in der Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitz (Am
Porstendorfer Weg 1, 07570 Harth-Pöllnitz / Vorzimmer des
Bürgermeisters) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht
bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen
Auskunft erteilt.
Hinweis:
Aufgrund § 215 Abs. 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntma-chung vom 23.9.2004 (BGBl. I, S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722) werden eine nach
§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
beachtli-che Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvor-schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214
Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
Mängel des Abwägungs-vorganges unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres
seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der
Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entspre-chend,
wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3
Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und
über das Erlöschen von Ent-schädigungsansprüchen wird
hingewiesen.
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvor-schriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28.1.2003
(GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 2. Juli 2016 (GVBl. S. 242, 244) enthalten
sind, oder unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,
die aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so
ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres nach Be-kanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde
unter Be-zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist
(§ 21 Abs. 4 Satz 1 Thür-KO). Dies gilt
nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmi-gung, die
Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind. Wurde eine Verletzung nach § 21 Abs. 4
Satz 1 ThürKO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf
der in § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO genannten
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
gez. Gottfried Vorsatz Bürgermeister
Harth-Pöllnitz, den 15.05.2017
332.16
331.40
331.24
331.07
330.81
330.04
329.43
329.16
328.99
329.10
328.87
329.94
330.23
329.08
329.23
329.50
331.38
329.43330.31
329.74
330.34
329.79
330.41
329.71
330.37
331.22
329.16
329.23
329.08
329.16
329.34
329.48 329.55
329.31
329.65
329.08
329.94
329.45
329.76
329.83
329.44
329.58
329.39
329.62
329.09
329.19
329.12
329.13
329.26
329.41
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328.97
329.03
329.26
329.25
329.04
329.24
329.07
328.90329.17
329.31
329.13
329.32
329.59329.27
329.26
329.04
329.13
329.19329.26
329.18
329.74
329.76
329.64
329.23 329.27
329.40329.33
330.06
330.18330.04
330.24
330.42330.64330.87
331.06
330.02331.12
331.42
330.38
330.27
331.11
330.34
330.43330.56
330.66331.42
330.62
330.93
330.69
330.73
331.45
331.12330.53
330.23
331.42 330.10
329.34
329.18
329.26329.16
329.75
330.69 329.82329.88
329.67
329.48 329.15
329.60
328.85
329.62
329.03
329.30
329.02
329.07
328.92
328.97328.93
329.00
328.93
328.90
328.88
328.94
328.90
328.99
328.91
328.93
328.93
329.01
328.92
328.99
329.75329.35
330.65329.57
328.99 330.29330.21
328.99 330.51
329.06
329.19
329.09
329.21
331.19329.42
328.93
329.05
329.00
330.85
331.02
330.00
329.26
329.27
329.15
329.20
329.25
329.20
329.20
329.06
329.36
329.19
329.36
329.60
329.35
329.41
330.53330.59
330.29
330.79
330.58331.59
329.59
329.65
330.64
7
14
12
13
280/1
279/1
304/7
305/3
302/2
300/8
300/4
286/8
300/9
299/4
158/3
157/8
157/7
157/6
157/3
156/3
156/2
155/2
154/1
153/1
368/1
367/4
366/4
365/4
360/9
362/2
300/12
300/11
360/33
360/32
360/27
360/25
360/28
360/19
360/18
360/17
364/10
359/12
359/10
360/31
Möbelhaus
Am Bahnhof
Im Tiergarten
Im Tiergarten
Am StrutherWege
Richtung Bahnlinie
K 120
Rich
tung S
truth
367/3
366/3
365/5
365/2
364/5
Gemarkung NiederpöllnitzFlur 6
Gemarkung NeundorfFlur 5
Gemarkung StruthFlur 3
SOLANUMVermarktungsgesellschaft
ParkplatzKleingartenanlage
299/2
Parkplatz
Parkplatz
360/29
3,0
3,0
4,0
10,0
3,0
Erschließun
gsstraße
2,2
11,0 3,0
eGE1 0,8 340 m o 53/51
eGE2 0,8 345 m o 58/46
eGE3 0,8 345 m o 59/45
eGE4 0,8 345 m o 61/45
eGE5 0,8 345 m o 61/49
6,0
eGE6 siehe textliche Festsetzungen
b
a
Planteil A - Planzeichnung
Gemarkung NiederpöllnitzFlur 6, Flurstück 360/19,
360/25Gemarkung StruthFlur 3, Flurstück 157/7,Gemarkung
NeundorfFlur 5, Flurstück 300/9
Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt ge-ändert durch Art. 6 G
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.d.F. der Bekanntma-chung vom
17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der
Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBI. I S.
2542), zuletzt geändert durch Art. 19 G vom 13.10.2016 (BGBl. I S.
2258) Thüringer Bauordnung (ThürBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom
13.03.2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom
22.03.2016 (GVBl. I S. 153) Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.d.F. der
Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl S. 41) zuletzt geändert durch
Art. 2 G vom 07.10.2016 (GVBl. S. 506, 513) Thüringer Gesetz für
Natur und Landschaft (ThürNatG) i.d.F. der Bekanntmachung vom
30.08.2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom
15.07.2015 (GVBl. S. 113) Verordnung über die Ausarbeitung der
Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzei-chenverordnung 1990 - PlanzV90) vom 18.12.1990, zuletzt
geändert durch Art. 2 G vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Verordnung
über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO -
Baunutzungsverordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 11.06.2013
(BGBl. I S.1548) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes
(Wasserhaushaltsgesetz - WHG) v. 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585),
zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 04.08.2016 (BGBl. I S.
1972)
Erklärung: Es wird bescheinigt, dass die Flurstücke mit den
Grenzen und Bezeichnungen, im gekennzeichne-ten Geltungsbereich,
mit dem Liegenschaftskataster nach dem Stand vom
………………..übereinstimmen. Der Gebäudenachweis kann vom örtlichen
Bestand abweichen. Zeulenroda-Triebes, .........................
TLVermGeo
16023-Solanum-Harth-Pöllnitz_BPlan.mxd / 02.03.2017
0 25 50 75 100Meter
© GeoBasisDE / TLVermGeo
Planteil B - Textliche Festsetzungen
Planungsrechtliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 und 8
BauNVO) Gemäß Planzeichnung werden eingeschränkte Gewerbegebiete
gem. § 8 Baunutzungsverord-nung (BauNVO) festgesetzt. In den eGE1 –
eGE5 sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und
öffentliche Betriebe sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig.
Im eGE6 sind nur Förderanlagen (Bandförderanlagen für Stück- und
Schüttgut) zulässig. Die allgemein zulässigen Nutzungen gem. § 8
Abs. 2 Nr. 3 und 4 (Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke)
sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2
und 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und
gesundheitliche Zwecke sowie Ver-gnügungsstätten) sind nicht
zulässig. Ebenso sind flächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab
einer Größe von 500 m² Aufstandsfläche sowie Einzelhandelsbetriebe
unzulässig. Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren
Geräuschemissionen einschließlich des Fahr-verkehrs auf dem
Betriebsgrundstück je Quadratmeter Grundfläche (= Baugebietsfläche
ohne Flächen mit Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) die in
der Planzeichnung festgesetz-ten Emissionskontingente LEK für die
Tages- und Nachtzeit nicht überschreiten. Die Prüfung der
Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5. Das
Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des
Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel Lr den
Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB(A)
unterschreitet (Relevanzgrenze). Im Gewerbegebiet sind
Betriebsbereiche gem. § 3 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz
i.V.m. der Störfall-Verordnung, in denen Stoffe der Abstandsklasse
I bis IV des Leitfadens „Empfehlungen für Abstände zwischen
Betriebsbereichen nach der Störfall -Verordnung und
schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung
§ 50 BImSchG“ (Stand: November 2010) der Kommission für
Anlagensicherheit (KAS) vorhanden sind, und Be-triebsbereiche, in
denen Stoffe der Störfall-Verordnung mit vergleichbaren
Eigenschaften vor-handen sind, unzulässig. Ausnahmsweise können
Betriebsbereiche der Abstandsklasse I zugelassen werden, wenn im
Genehmigungsverfahren der Nachweis erbracht werden kann, dass
sonstige Gefahren gem. § 3 Abs. 1 BImSchG und Auswirkungen durch
schwere Unfälle i.S.d. Artikels 3 Nr. 5 der Richtli-nie 96/82/EG
auf die benachbarten Schutzgüter nicht entstehen.
Verfahrensvermerke 1. Der Gemeinderat der Gemeinde
Harth-Pöllnitz hat am 29. September 2016 die Einleitung des
Satzungsverfahrens über den Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und ortsüblich bekannt
gemacht.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB wurde am 17. Oktober 2016 nach Bekanntmachung im Amts- und
Mitteilungsblatt Nr. 234 der Gemeinde Harth-Pöllnitz am 01. Oktober
2016 durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4
Abs. 1 BauGB er-folgte mit Schreiben vom 23. September 2016.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solanum - Am Bahnhof“ wurde
vom Gemeinderat der Ge-meinde Harth-Pöllnitz in der Sitzung am 15.
Dezember 2016 gebilligt. Die öffentliche Auslegung der
Entwurfsunterlagen und die Beteiligung der Behörden und
Nachbargemeinden wurden be-schlossen.
4. Nach öffentlicher Bekanntmachung am 17. Dezember 2016 (Amts-
und Mitteilungsblatt Nr. 237) wurde der Entwurf nebst Begründung
mit Umweltbericht in der Zeit vom 27. Dezember 2016 bis zum 27.
Januar 2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
5. Die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20. Dezember 2016
gem. § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung informiert und um Abgabe
einer Stellungnahme zum Planentwurf gebeten.
6. Der Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz hat in seiner
Sitzung am ………….......... die ein-gegangenen Bedenken und
Anregungen geprüft und einen Beschluss über deren Berücksichti-gung
gefasst (Abwägung gem. § 1 Nr. 7 BauGB).
7. Der Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz hat in seiner
Sitzung am ………….......... den Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“
in der Fassung vom …………..........als Satzung be-schlossen. Die
Begründung mit dem Umweltbericht wurde gebilligt.
Die Durchführung der Verfahrensschritte 1-7 wird bestätigt.
Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel 8.
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz als Satzung
beschlossene Bebauungsplan
„Solanum - Am Bahnhof“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes
Greiz vom …………............. mit AZ.:
.................................... gem. § 10 BauGB genehmigt.
Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel
9. Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit seinen
Festsetzungen durch Zeichnung,
Farbe, Schrift und Text mit dem hierzu ergangenen
Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Gemeinde Harth-Pöllnitz vom
......................... übereinstimmt. Satzung ausgefertigt:
Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel
10. Bekanntmachung / Inkrafttreten (§ 10 BauGB): Die Genehmigung
des Bebauungsplanes „Sola-
num - Am Bahnhof“ durch das Landratsamt Greiz wurde am
........................ortsüblich bekannt gemacht. Der
Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ ist mit der Bekanntmachung in
Kraft ge-treten.
Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister /
Siegel
Niederpöllnitz
Neundorf
Struth
Porstendorf
M 1:25.000
Planteil A - Legende
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 16 BauNVO) Für die
Gewerbegebiete eGE1 – eGE5 wird eine maximal zulässige GRZ von 0,8
und für das eGE6 von 1,0 festgesetzt. Die maximal zulässige Höhe
der baulichen Anlagen und Gebäude wird gem. § 18 BauNVO im eGE1 auf
ein Höchstmaß von 340,0 m sowie in den eGE2 - eGE5 von 345,0 m über
NHN festgesetzt. Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe darf für
Anlagen der Feuerungstechnik und der Lüftungstechnik, Solaranlagen
oder sonstige technische Aufbau-ten ausnahmsweise um bis zu 2,0 m
überschritten werden. Die Höhenlage des eGE6 wird auf 4,20 m über
der vorhandenen Erschließungsstraße festgesetzt. Die festgesetzte
Höhe darf um maximal 0,50 m überschritten, jedoch nicht
unterschritten werden.
3. Bauweise (§ 22 Bau NVO) Für die Gewerbegebiete wird eine
abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO im Sin-ne einer
offenen Bauweise festgesetzt, wobei die Gesamtlänge eines Gebäudes
150 m nicht überschreiten darf.
4. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen (§§ 12 Abs. 6 und 14
BauNVO) Die Errichtung von Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO
sowie von Garagen und Carports ist nur innerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche zulässig. PKW-Stellplätze sind auch au-ßerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
5. Flächen für Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Für die
Bauflächen, die ergänzend mit dem Planzeichen 13.2.1 PlanzV sowie
mit einem Buch-staben gekennzeichnet sind, werden gem. § 9 Abs. 1
Nr. 25 a BauGB folgende Pflanzfestset-zung getroffen: Fläche a: Es
ist eine straßenbegleitende Baumreihe zu pflanzen. Die Bäume sind
mit einem Regelabstand von 8 m zu pflanzen, wobei die Pflanzung von
bis zu zwei Zufahrten mit einer Breite von je maximal 8 m
unterbrochen werden darf. Im Bereich von Leitungen sind die
Pflanz-standorte anzupassen. Zu pflanzen sind Bäume der Art Quercus
robur 'Fastigiate' in der Pflanz-qualität Hochstamm (STU 14-16).
Fläche b: Es ist eine dreireihige Strauchhecke mit einem
Regelabstand von 1 x 1,5 m zu pflan-zen und dauerhaft zu unter- und
erhalten. Es sind ausschließlich heimische und standortgerech-te
Arten und Sorten in der Pflanzqualität vStr 4 Tr, 60-100 zu
verwenden.
Ergänzende Hinweise Maßnahmen zum Ausgleich i.S.d. § 1a Abs. 3
BauGB Der Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in
Natur und Landschaft erfolgt auf Flur-stücken außerhalb des
vorliegenden Satzungsgebietes. Für die Eingriffskompensation wird
folgende Maßnahme festgelegt:
Anlage von Offenlandbiotopen auf Rohbodenstandort Gemarkung
Ronneburg, Flur 10, Flurstück 1162/6; Flächengröße: 1.200 m²
Die konkrete Lage der externen Ausgleichsmaßnahme ist der Anlage
2 „Lageplan der externen Kompensationsmaßnahme in Ronneburg“ zum
Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ zu ent-nehmen.
räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes"Solanum - Am
Bahnhof"räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes"Gewerbe- und
Sondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost"
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB / §
23 BauNVO
Baugrenze
o offene Bauweise
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für
Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Straßenbegrenzungslinie
Sonstige PlanzeichenGrenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes"Solanum - Am Bahnhof" gem. § 9 Abs. 7 BauGB
öffentliche Straßenverkehrsfläche
Nutzungsschablone
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 8
BauNVO)
Grundflächenzahl (GRZ) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
max. Höhe baulicher Anlagen (m ü. NHN) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB,
§ 16 BauNVO)
Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 BauNVO)
Emissionskontingente in db(A)/m² (Tag / Nacht)
07570 Weida, Schlossberg 7 Tel.: 036603/714790, Fax:
036603/714794
[email protected] / www.goel.de
Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH
M 1 : 1.000 09. März 2017
Bebauungsplan "Solanum - Am Bahnhof"
LANDKREIS GREIZ
Gemeinde Harth-PöllnitzOT Niederpöllnitz
Baugrund Das Plangebiet liegt gem. des Subrosionskatasters der
TLUG innerhalb eines Bereiches, welcher überwiegend der
Gefährdungsklasse B -b-l-2 zugeordnet werden kann.
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen (§ 1 Abs. 4 BauNVO),hier:
Art und Maß der baulichen Nutzung
Hinweise
Maßangaben in Metern3,0
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
"Gewerbe- undSondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost"
geplanter Abriss (Gebäude)
Höhenpunkte gem. Vermessung (Angabe in Metern ü. NHN)329.2
Topographie gem. Vermessung
GemarkungsgrenzeFlurstücksgrenze mit Flurstücksnummer300/9
vorhandene Straßen- und Parkplatzbegrenzung
vorhandene Schmutzwasserleitung gem. Vermessungvorhandene
Trinkwasserleitung gem. Vermessung
vorhandene Regenwasserleitung gem. Vermessungvorhandene
Gasmitteldruckleitung (Übernahme TEN)
Vermerk zur Rechtsverbindlichkeit Durch den vorliegenden
Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ wird der Bebauungsplan
„Gewer-be- und Sondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost“ hinsichtlich
einer Teilfläche überplant und damit ge-ändert. Für den Fall der
Rechtsunwirksamkeit des Bebauungsplanes „Solanum - Am Bahnhof“
gel-ten die Festsetzungen des o.g. Ursprungsplanes fort.
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
odersonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
Emissionskontingente 61/45 db(A)/m² (Tag/Nacht)61/45
Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB / § 16
BauNVO
Grundflächenzahl, z.B. 0,8GRZ
maximale Gebäudehöhe: 345 m über NHN345 m
Zeichnerische FestsetzungenArt der baulichen Nutzung gem. § 9
Abs. 1 Nr. 1 BauGB / § 8 BauNVO
eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE - eGE )1 6
vorhandene Gebäude gem. ALK und Luftbild
332.16
331.40
331.24
331.07
330.81
330.04
329.43
329.16
328.99
329.10
328.87
329.94
330.23
329.08
329.23
329.50
331.38
329.43330.31
329.74
330.34
329.79
330.41
329.71
330.37
331.22
329.16
329.23
329.08
329.16
329.34
329.48 329.55
329.31
329.65
329.08
329.94
329.45
329.76
329.83
329.44
329.58
329.39
329.62
329.09
329.19
329.12
329.13
329.26
329.41
329.92
328.97
329.03
329.26
329.25
329.04
329.24
329.07
328.90329.17
329.31
329.13
329.32
329.59329.27
329.26
329.04
329.13
329.19329.26
329.18
329.74
329.76
329.64
329.23 329.27
329.40329.33
330.06
330.18330.04
330.24
330.42330.64330.87
331.06
330.02331.12
331.42
330.38
330.27
331.11
330.34
330.43330.56
330.66331.42
330.62
330.93
330.69
330.73
331.45
331.12330.53
330.23
331.42 330.10
329.34
329.18
329.26329.16
329.75
330.69 329.82329.88
329.67
329.48 329.15
329.60
328.85
329.62
329.03
329.30
329.02
329.07
328.92
328.97328.93
329.00
328.93
328.90
328.88
328.94
328.90
328.99
328.91
328.93
328.93
329.01
328.92
328.99
329.75329.35
330.65329.57
328.99 330.29330.21
328.99 330.51
329.06
329.19
329.09
329.21
331.19329.42
328.93
329.05
329.00
330.85
331.02
330.00
329.26
329.27
329.15
329.20
329.25
329.20
329.20
329.06
329.36
329.19
329.36
329.60
329.35
329.41
330.53330.59
330.29
330.79
330.58331.59
329.59
329.65
330.64
7
14
12
13
280/1
279/1
304/7
305/3
302/2
300/8
300/4
286/8
300/9
299/4
158/3
157/8
157/7
157/6
157/3
156/3
156/2
155/2
154/1
153/1
368/1
367/4
366/4
365/4
360/9
362/2
300/12
300/11
360/33
360/32
360/27
360/25
360/28
360/19
360/18
360/17
364/10
359/12
359/10
360/31
Möbelhaus
Am Bahnhof
Im Tiergarten
Im Tiergarten
Am StrutherWege
Richtung Bahnlinie
K 120
Rich
tung S
truth
367/3
366/3
365/5
365/2
364/5
Gemarkung NiederpöllnitzFlur 6
Gemarkung NeundorfFlur 5
Gemarkung StruthFlur 3
SOLANUMVermarktungsgesellschaft
ParkplatzKleingartenanlage
299/2
Parkplatz
Parkplatz
360/29
3,0
3,0
4,0
10,0
3,0
Erschließun
gsstraße
2,2
11,0 3,0
eGE1 0,8 340 m o 53/51
eGE2 0,8 345 m o 58/46
eGE3 0,8 345 m o 59/45
eGE4 0,8 345 m o 61/45
eGE5 0,8 345 m o 61/49
6,0
eGE6 siehe textliche Festsetzungen
b
a
Planteil A - Planzeichnung
Gemarkung NiederpöllnitzFlur 6, Flurstück 360/19,
360/25Gemarkung StruthFlur 3, Flurstück 157/7,Gemarkung
NeundorfFlur 5, Flurstück 300/9
Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt ge-ändert durch Art. 6 G
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.d.F. der Bekanntma-chung vom
17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der
Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBI. I S.
2542), zuletzt geändert durch Art. 19 G vom 13.10.2016 (BGBl. I S.
2258) Thüringer Bauordnung (ThürBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom
13.03.2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom
22.03.2016 (GVBl. I S. 153) Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.d.F. der
Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl S. 41) zuletzt geändert durch
Art. 2 G vom 07.10.2016 (GVBl. S. 506, 513) Thüringer Gesetz für
Natur und Landschaft (ThürNatG) i.d.F. der Bekanntmachung vom
30.08.2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom
15.07.2015 (GVBl. S. 113) Verordnung über die Ausarbeitung der
Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzei-chenverordnung 1990 - PlanzV90) vom 18.12.1990, zuletzt
geändert durch Art. 2 G vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Verordnung
über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO -
Baunutzungsverordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 11.06.2013
(BGBl. I S.1548) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes
(Wasserhaushaltsgesetz - WHG) v. 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585),
zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 04.08.2016 (BGBl. I S.
1972)
Erklärung: Es wird bescheinigt, dass die Flurstücke mit den
Grenzen und Bezeichnungen, im gekennzeichne-ten Geltungsbereich,
mit dem Liegenschaftskataster nach dem Stand vom
………………..übereinstimmen. Der Gebäudenachweis kann vom örtlichen
Bestand abweichen. Zeulenroda-Triebes, .........................
TLVermGeo
16023-Solanum-Harth-Pöllnitz_BPlan.mxd / 02.03.2017
0 25 50 75 100Meter
© GeoBasisDE / TLVermGeo
Planteil B - Textliche Festsetzungen
Planungsrechtliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 und 8
BauNVO) Gemäß Planzeichnung werden eingeschränkte Gewerbegebiete
gem. § 8 Baunutzungsverord-nung (BauNVO) festgesetzt. In den eGE1 –
eGE5 sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und
öffentliche Betriebe sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig.
Im eGE6 sind nur Förderanlagen (Bandförderanlagen für Stück- und
Schüttgut) zulässig. Die allgemein zulässigen Nutzungen gem. § 8
Abs. 2 Nr. 3 und 4 (Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke)
sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2
und 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und
gesundheitliche Zwecke sowie Ver-gnügungsstätten) sind nicht
zulässig. Ebenso sind flächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab
einer Größe von 500 m² Aufstandsfläche sowie Einzelhandelsbetriebe
unzulässig. Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren
Geräuschemissionen einschließlich des Fahr-verkehrs auf dem
Betriebsgrundstück je Quadratmeter Grundfläche (= Baugebietsfläche
ohne Flächen mit Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) die in
der Planzeichnung festgesetz-ten Emissionskontingente LEK für die
Tages- und Nachtzeit nicht überschreiten. Die Prüfung der
Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5. Das
Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des
Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel Lr den
Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB(A)
unterschreitet (Relevanzgrenze). Im Gewerbegebiet sind
Betriebsbereiche gem. § 3 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz
i.V.m. der Störfall-Verordnung, in denen Stoffe der Abstandsklasse
I bis IV des Leitfadens „Empfehlungen für Abstände zwischen
Betriebsbereichen nach der Störfall -Verordnung und
schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung
§ 50 BImSchG“ (Stand: November 2010) der Kommission für
Anlagensicherheit (KAS) vorhanden sind, und Be-triebsbereiche, in
denen Stoffe der Störfall-Verordnung mit vergleichbaren
Eigenschaften vor-handen sind, unzulässig. Ausnahmsweise können
Betriebsbereiche der Abstandsklasse I zugelassen werden, wenn im
Genehmigungsverfahren der Nachweis erbracht werden kann, dass
sonstige Gefahren gem. § 3 Abs. 1 BImSchG und Auswirkungen durch
schwere Unfälle i.S.d. Artikels 3 Nr. 5 der Richtli-nie 96/82/EG
auf die benachbarten Schutzgüter nicht entstehen.
Verfahrensvermerke 1. Der Gemeinderat der Gemeinde
Harth-Pöllnitz hat am 29. September 2016 die Einleitung des
Satzungsverfahrens über den Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und ortsüblich bekannt
gemacht.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB wurde am 17. Oktober 2016 nach Bekanntmachung im Amts- und
Mitteilungsblatt Nr. 234 der Gemeinde Harth-Pöllnitz am 01. Oktober
2016 durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4
Abs. 1 BauGB er-folgte mit Schreiben vom 23. September 2016.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solanum - Am Bahnhof“ wurde
vom Gemeinderat der Ge-meinde Harth-Pöllnitz in der Sitzung am 15.
Dezember 2016 gebilligt. Die öffentliche Auslegung der
Entwurfsunterlagen und die Beteiligung der Behörden und
Nachbargemeinden wurden be-schlossen.
4. Nach öffentlicher Bekanntmachung am 17. Dezember 2016 (Amts-
und Mitteilungsblatt Nr. 237) wurde der Entwurf nebst Begründung
mit Umweltbericht in der Zeit vom 27. Dezember 2016 bis zum 27.
Januar 2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
5. Die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20. Dezember 2016
gem. § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung informiert und um Abgabe
einer Stellungnahme zum Planentwurf gebeten.
6. Der Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz hat in seiner
Sitzung am ………….......... die ein-gegangenen Bedenken und
Anregungen geprüft und einen Beschluss über deren Berücksichti-gung
gefasst (Abwägung gem. § 1 Nr. 7 BauGB).
7. Der Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz hat in seiner
Sitzung am ………….......... den Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“
in der Fassung vom …………..........als Satzung be-schlossen. Die
Begründung mit dem Umweltbericht wurde gebilligt.
Die Durchführung der Verfahrensschritte 1-7 wird bestätigt.
Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel 8.
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz als Satzung
beschlossene Bebauungsplan
„Solanum - Am Bahnhof“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes
Greiz vom …………............. mit AZ.:
.................................... gem. § 10 BauGB genehmigt.
Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel
9. Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit seinen
Festsetzungen durch Zeichnung,
Farbe, Schrift und Text mit dem hierzu ergangenen
Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Gemeinde Harth-Pöllnitz vom
......................... übereinstimmt. Satzung ausgefertigt:
Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel
10. Bekanntmachung / Inkrafttreten (§ 10 BauGB): Die Genehmigung
des Bebauungsplanes „Sola-
num - Am Bahnhof“ durch das Landratsamt Greiz wurde am
........................ortsüblich bekannt gemacht. Der
Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ ist mit der Bekanntmachung in
Kraft ge-treten.
Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister /
Siegel
Niederpöllnitz
Neundorf
Struth
Porstendorf
M 1:25.000
Planteil A - Legende
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 16 BauNVO) Für die
Gewerbegebiete eGE1 – eGE5 wird eine maximal zulässige GRZ von 0,8
und für das eGE6 von 1,0 festgesetzt. Die maximal zulässige Höhe
der baulichen Anlagen und Gebäude wird gem. § 18 BauNVO im eGE1 auf
ein Höchstmaß von 340,0 m sowie in den eGE2 - eGE5 von 345,0 m über
NHN festgesetzt. Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe darf für
Anlagen der Feuerungstechnik und der Lüftungstechnik, Solaranlagen
oder sonstige technische Aufbau-ten ausnahmsweise um bis zu 2,0 m
überschritten werden. Die Höhenlage des eGE6 wird auf 4,20 m über
der vorhandenen Erschließungsstraße festgesetzt. Die festgesetzte
Höhe darf um maximal 0,50 m überschritten, jedoch nicht
unterschritten werden.
3. Bauweise (§ 22 Bau NVO) Für die Gewerbegebiete wird eine
abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO im Sin-ne einer
offenen Bauweise festgesetzt, wobei die Gesamtlänge eines Gebäudes
150 m nicht überschreiten darf.
4. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen (§§ 12 Abs. 6 und 14
BauNVO) Die Errichtung von Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO
sowie von Garagen und Carports ist nur innerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche zulässig. PKW-Stellplätze sind auch au-ßerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
5. Flächen für Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Für die
Bauflächen, die ergänzend mit dem Planzeichen 13.2.1 PlanzV sowie
mit einem Buch-staben gekennzeichnet sind, werden gem. § 9 Abs. 1
Nr. 25 a BauGB folgende Pflanzfestset-zung getroffen: Fläche a: Es
ist eine straßenbegleitende Baumreihe zu pflanzen. Die Bäume sind
mit einem Regelabstand von 8 m zu pflanzen, wobei die Pflanzung von
bis zu zwei Zufahrten mit einer Breite von je maximal 8 m
unterbrochen werden darf. Im Bereich von Leitungen sind die
Pflanz-standorte anzupassen. Zu pflanzen sind Bäume der Art Quercus
robur 'Fastigiate' in der Pflanz-qualität Hochstamm (STU 14-16).
Fläche b: Es ist eine dreireihige Strauchhecke mit einem
Regelabstand von 1 x 1,5 m zu pflan-zen und dauerhaft zu unter- und
erhalten. Es sind ausschließlich heimische und standortgerech-te
Arten und Sorten in der Pflanzqualität vStr 4 Tr, 60-100 zu
verwenden.
Ergänzende Hinweise Maßnahmen zum Ausgleich i.S.d. § 1a Abs. 3
BauGB Der Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in
Natur und Landschaft erfolgt auf Flur-stücken außerhalb des
vorliegenden Satzungsgebietes. Für die Eingriffskompensation wird
folgende Maßnahme festgelegt:
Anlage von Offenlandbiotopen auf Rohbodenstandort Gemarkung
Ronneburg, Flur 10, Flurstück 1162/6; Flächengröße: 1.200 m²
Die konkrete Lage der externen Ausgleichsmaßnahme ist der Anlage
2 „Lageplan der externen Kompensationsmaßnahme in Ronneburg“ zum
Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ zu ent-nehmen.
räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes"Solanum - Am
Bahnhof"räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes"Gewerbe- und
Sondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost"
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB / §
23 BauNVO
Baugrenze
o offene Bauweise
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für
Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Straßenbegrenzungslinie
Sonstige PlanzeichenGrenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes"Solanum - Am Bahnhof" gem. § 9 Abs. 7 BauGB
öffentliche Straßenverkehrsfläche
Nutzungsschablone
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 8
BauNVO)
Grundflächenzahl (GRZ) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
max. Höhe baulicher Anlagen (m ü. NHN) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB,
§ 16 BauNVO)
Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 BauNVO)
Emissionskontingente in db(A)/m² (Tag / Nacht)
07570 Weida, Schlossberg 7 Tel.: 036603/714790, Fax:
036603/714794
[email protected] / www.goel.de
Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH
M 1 : 1.000 09. März 2017
Bebauungsplan "Solanum - Am Bahnhof"
LANDKREIS GREIZ
Gemeinde Harth-PöllnitzOT Niederpöllnitz
Baugrund Das Plangebiet liegt gem. des Subrosionskatasters der
TLUG innerhalb eines Bereiches, welcher überwiegend der
Gefährdungsklasse B -b-l-2 zugeordnet werden kann.
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen (§ 1 Abs. 4 BauNVO),hier:
Art und Maß der baulichen Nutzung
Hinweise
Maßangaben in Metern3,0
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
"Gewerbe- undSondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost"
geplanter Abriss (Gebäude)
Höhenpunkte gem. Vermessung (Angabe in Metern ü. NHN)329.2
Topographie gem. Vermessung
GemarkungsgrenzeFlurstücksgrenze mit Flurstücksnummer300/9
vorhandene Straßen- und Parkplatzbegrenzung
vorhandene Schmutzwasserleitung gem. Vermessungvorhandene
Trinkwasserleitung gem. Vermessung
vorhandene Regenwasserleitung gem. Vermessungvorhandene
Gasmitteldruckleitung (Übernahme TEN)
Vermerk zur Rechtsverbindlichkeit Durch den vorliegenden
Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ wird der Bebauungsplan
„Gewer-be- und Sondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost“ hinsichtlich
einer Teilfläche überplant und damit ge-ändert. Für den Fall der
Rechtsunwirksamkeit des Bebauungsplanes „Solanum - Am Bahnhof“
gel-ten die Festsetzungen des o.g. Ursprungsplanes fort.
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
odersonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
Emissionskontingente 61/45 db(A)/m² (Tag/Nacht)61/45
Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB / § 16
BauNVO
Grundflächenzahl, z.B. 0,8GRZ
maximale Gebäudehöhe: 345 m über NHN345 m
Zeichnerische FestsetzungenArt der baulichen Nutzung gem. § 9
Abs. 1 Nr. 1 BauGB / § 8 BauNVO
eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE - eGE )1 6
vorhandene Gebäude gem. ALK und Luftbild
-
Ausgabe 242 · Seite 4
Information des Amtes für Landentwicklung und
Flurneuordnung (ALF) GeraIm Zuge des Flurbereinigungsverfahrens
Köckritz/Köfeln wer-den seit Anfang Mai 2017 in Teilen der
Gemarkungen Köckritz, Köfeln, Weida, Liebsdorf und Zossen
Vermessungsarbeiten durchgeführt. Dabei ist es notwendig, dass die
Beauftragten des ALF Gera auch private Grundstücke betreten. Das
Betretungsrecht ist in § 35 Flurbereinigungsgesetz geregelt.Vorerst
beschränken sich die Vermessungsarbeiten noch auf den Außenbereich.
Vor Beginn der Arbeiten in der Ortslage wird das ALF Gera eine
Informationsveranstaltung durchführen, zu der zu gegebener Zeit
durch öffentliche Bekanntmachung ein-geladen wird.Weitere
Informationen erhalten Sie beim ALF Gera unter der Telefonnummer
0365/614155.
Im Auftrag
Ralf PrügerGruppenleiter Bodenordnung
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Harth-PöllnitzOT Niederpöllnitz, Am Porstendorfer Weg 1, 07570
Harth-Pöllnitz
Telefon: 03 66 07 / 23 68 oder 25 64, Fax: 03 66 07 / 6 05 90
[email protected] [email protected]
[email protected]
[email protected]
Besuchen Sie unsere Webseite im Internet
unter:www.harthpoellnitz.de
Gemeindeverwaltung, Kämmerei, Kasse,Einwohnermeldeamt, Bauamt,
WohnungsverwaltungMontag 09.00 − 11.30 Uhr • 13.00 − 16.00
UhrDienstag 09.00 − 11.30 Uhr • 13.00 − 18.00 UhrFreitag 07.30 −
11.30 Uhr(Mittwoch und Donnerstag keine Sprechzeiten)(Außerhalb der
Sprechzeiten sind Terminabsprachen unter der Telefon: 03 66 07 / 23
68 oder 25 64 möglich.)
Sprechstunde Ortsteilbürgermeister Niederpöllnitz/Birkigt:
Dienstag, den 13.06.2017, 17.00 – 18.00 Uhr in der
Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitz Am Porstendorfer Weg 1 in
Niederpöllnitz
Schiedsstelle: jeden 1. Dienstag im Monat von 17.00 – 18.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitz Am Porstendorfer Weg 1,
NiederpöllnitzSchiedsfrau: Rosemarie Ronneberger
(Außerhalb der Sprechzeiten ist nach telefonischer Vereinbarung
unter der Tel.-Nr.: 03 66 07 / 6 01 06 eine Beratung möglich.)
VDK Sozialverband: Telefon / Fax: 0 36 61 / 27 46 (Frau
Schwabe)
Kontaktbereichsbeamter der Polizeiinspektion GreizSprechstunde
in der Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitzdienstags von 15.00 – 18.00
Uhr bzw. nach Vereinbarung Telefon: 03 66 07 / 2 03 31 oder 0152 /
09 34 66 28 (mobil)
Nachfolgend weitere Dienststellen:
Kontaktbereichsposten Weida: Telefon: 03 66 03 / 6 12 43
Polizeiinspektion Greiz, Brunnengasse 10, 07973 Greiz Telefon: 0
36 61 / 621-0 · Fax: 0 36 61/ 621-199
Polizeistation Zeulenroda-Triebes, (ehemaliges Rathaus
Triebes)Schäferstraße 2, 07937 Zeulenroda-Triebes Telefon:
03661/621329 und Fax: 0 36 61 / 62 13 99
Hertha Hilpmann Burkersdorf 02.06.1932 85 JahreWalter Schirmer
Niederpöllnitz 08.06.1937 80 JahreHeinz Bartsch Niederpöllnitz
15.06.1932 85 JahreKarl David Köfeln 15.06.1937 80 JahreHans Körner
Burkersdorf 16.06.1932 85 JahreHorst Goldschmidt Burkersdorf
24.06.1932 85 JahreKarla Köppl Niederpöllnitz 24.06.1937 80
JahreInge Schimmelpfennig Burkersdorf 24.06.1937 80 JahreHartmut
Geithner Wetzdorf 26.06.1937 80 JahreUrsula Schweitzer Burkersdorf
28.06.1937 80 Jahre
Allen Jubilaren gratulieren wir recht herzlich und wünschen
weiterhin Gesundheit und alles Gute.
Wir laden Sie herzlich zu unseren Gottesdiensten und
Gemeindeveranstaltungen ein:
Pfingstsonntag, 4. Juni 2017 Festgottesdienst zur Konfirmation
9.30 Uhr Stadtkirche Sankt Marien Weida Pfingstmontag, 5. Juni 2017
Ökumenischer Gottesdienst zum Heiligen Pfingstfest10.00 Uhr in der
kath. Kirche Weida, Neustädter Straße
Sonntag, 18. Juni 2017 Gottesdienst10.00 Uhr Kirche Köckritz
Sonntag, 25. Juni 2017 Gottesdienst13.30 Uhr Kirche
Burkersdorf
Wir laden in die Elisabethkapelle des Pflegeheimesnach
Burkersdorf ein:
Gottesdienst und Seniorenkreis finden wöchentlich imWechsel
immer freitags um 15.15 Uhr in der Kapelle statt.
Eine segensreiche Zeit wünscht IhnenPastorin Christine
Schäfer
und der Gemeindekirchenrat Köckritz/Köfeln
– Kirchliche Nachrichten Niederpöllnitz siehe Seite 11! –
Unsere Schlaufüchse haben das Schwimmabzeichen Seepferd-chen in
Angriff genommen. Seit dem 24.4.2017 bis 15.5.2017 fuhren unsere
Schlaufüchse täglich mit zwei Kleinbussen nach Gera ins
Hofwiesenbad. Dort wollten wir, wie jedes Jahr, mit unseren
Schulanfängern das Seepferdchenabzeichen erreichen, dass heißt, die
Kinder können ohne Schwimmhilfe 25 m schwim-men, vom Beckenrand
oder 1m-Brett ins tiefe Wasser springen und einen Gummiring aus dem
tiefen Wasser holen, also tauchen und den Ring mit nach oben
bringen. Am 1. Schwimmtag waren alle sehr aufgeregt und gespannt,
was sie erwarten wird. Unser Schwimmlehrer war Herr Micha-el Kohl,
der uns schon das 3. Jahr betreut und auf den wir uns wieder
gefreut haben. Alle Kinder waren stets aufmerksam und konnten die
gestellten Aufgaben gut erfüllen. Zuerst ist immer Wassergewöhnung
angesagt, dabei wird geschaut, ob die Kin-der Angst im oder vor dem
Wasser haben. Und anfangs ist es
GEMEINDENACHRICHTEN
Geburtstage und Jubiläender Gemeinde Harth-Pöllnitz
im Jahr 2017 Monat Juni
Kirchliche NachrichtenEvangelisch-LutherischesPfarramt Weida,
Sirbis und SteinsdorfKirchgemeinde Köckritz / Köfeln und
BurkersdorfKirchplatz 4 · 07570 WeidaTelefon: 03 66 03 / 6 25 93 ·
Fax: 03 66 03 / 41275E-Mail: [email protected] ·
www.ev-kirche-weida.de
Neueste Nachrichten vom Kindergarten „Regenbogen“aus
Niederpöllnitz
Kindergartennachrichten
-
Ausgabe 242 · Seite 5
auch nicht immer einfach, mit dem ganzen Gesicht ins Wasser zu
tauchen, aber es haben sich wieder alle getraut und sind täglich
mutiger geworden, weil sie gelernt haben, dass es nicht schlimm ist
und das Wasser aus den Augen abläuft, wenn man zwinkert. Aller
Anfang ist immer schwer, wie beim Laufen oder Fahrrad fahren
lernen, auch das war schwierig und wenn Arme und Beine zwei
verschiedene Bewegungen machen müssen, ist das erst recht komisch.
Aber alle Kinder haben großen Ehrgeiz entwickelt und sich die
Schwimmbewegungen eingeprägt, so dass sie nach den ersten 7 Tagen
die Bewegungen kannten, jetzt ging es ans Üben und Trainieren, weil
die Ausdauer und Kraft gefragt waren. Wir waren wieder sehr
begeistert von unseren Kindern, welche Energie und Mut sie
aufbrachten, um die Prüfung für das Seepferdchen zu schaffen, 7
Kinder haben das Abzeichen geschafft, 2 Kinder konnten noch nicht
die Ausdauerleistung abrufen und 2 Kinder sind leider während des
Kurses krank geworden, aber sie können ihre Stunden noch
absolvieren im Hofwiesenbad mit ihren Eltern und auch die Prüfung
noch ablegen. In diesem Jahr hatten wir wieder ein Kind in der
Gruppe, das schon schwimmen konnte. Zusammen mit den Erzieherinnen
trainierte es und konnte nach 2 Wochen das Schwimmabzeichen in
Bronze erlangen, auch darüber waren wir alle mächtig stolz. Wichtig
für unsere Schulanfänger ist, dass sie wissen, wie sie sich im
Wasser bewegen müssen, um nicht unterzugehen und weiter das
Schwimmen üben, damit sie weitere Sicherheit ge-winnen. An alle
Schlaufüchse aus unserer Kita, wir sind sehr stolz auf euch und
auch unser Schwimmlehrer hat sehr gern mit euch gearbeitet.
Achtung!!! Wichtiger Hinweis!!!Krabbelgruppe ist erst wieder im
September, und zwar am Mittwoch, dem 20.9.2017, in der Zeit von
15.00 bis 16.00 Uhr hier bei uns im Kindergarten.
M. Schumann
Neueste Nachrichten vom Kindergarten „Abenteuerland“ in
Burkersdorf
Wasser marsch!So riefen die Feuerwehrmänner der Feuerwehr
Harth-Pöllnitz bei uns im „Abenteuerland“.Einen ganzen Vormittag
lang begeisterte uns die so wichtige und lebensrettende Funktion
der Feuerwehr. Aus diesem Grund waren als Feuerwehrmänner bei uns
im Kin-dergarten:• Ringo Kirchner, Feuerwehrchef von FFW
Großebersdorf• Philipp Lorber, Jugendwart von FFW Frießnitz• Daniel
Rehnig, FFW Frießnitz• André Hüfner, FFW Großebersdorf• Kevin
Golde, FFW Großebersdorf• Marko Fischer, FFW Großebersdorf
Es wurden 4 Stationen gebildet. An der 1. Station konnten die
Kinder bei einem „Löschangriff“ zuschauen. Das Wasser wur-de aus
dem Feuerlöschteich, gleich neben dem Kindergarten, gepumpt. Somit
wurde der Ernstfall sehr anschaulich für die Kinder simuliert.Sie
konnten gut nachvollziehen, was zum Feuerlöschen und Menschenleben
retten alles dazugehört.
An der 2. Station stand ein großes Feuerwehrauto bereit, das die
Kinder genauestens anschauen konnten, von innen und von außen.
Daneben stand ein mit kompletter Feuerwehr- Schutz- Ausrüstung
bekleideter Feuerwehrmann, auch mit Atemschutz und Einsatzgeräten,
für die Kinder zum Anschauen und Anfas-sen. Das war sehr
beeindruckend für sie.
An der 3. Station zeigten die Männer uns anhand eines kleinen
Brandhauses, wie zielgerichtet mit der Kübelspritze das Feuer
gelöscht wird. Die Kinder konnten natürlich mithelfen. An der 4.
Station, die bei uns im Haus stattfand, erklärte Kevin Golde den
Kindern das Verhalten im Brandfall und lief mit ihnen den
Rettungsweg ab. Wir werden uns in solch einem Notfall am
Haupteingang vom Pflegeheim in Burkersdorf einfinden. Unterwegs
kamen wir auf dem Rückweg am Oberflurhydranten vorbei, den der
Brandmeister für uns aufschloss, damit wir sehen konnten, wie das
Wasser dort herausschießt.
Dies war ein wunderschöner, erlebnisreicher und lehrreicher Tag
für uns alle.Was für uns besonders gut erkennbar war, dass alle
Feuerwehr-leute sehr gut ausgebildet sind, jeder genau weiß, was er
zu tun hat und alle gemeinsam und in guter Absprache tätig sind.
Philipp Lorber, als Jugendwart, ist es gut gelungen, gleich 2
Jun-
-
Ausgabe 242 · Seite 6
gen als Nachfolger in die Jugendfeuerwehr zu gewinnen. Es ist
natürlich wichtig, schon beizeiten die Kinder, bzw. Jugendlichen
für dieses verantwortungsvolle Amt zu begeistern. Ab dem 6.
Lebensjahr kann man bei der Jugendfeuerwehr Mitglied werden. Es war
ein sehr gelungener Einsatz, liebe Feuerwehrmänner!
Unsere Kinder haben viele wertvolle Eindrücke und neue
Er-kenntnisse sammeln können. Auch die Eltern berichten uns von der
Nachhaltigkeit dieses interessanten Tages. Die Kinder erzäh-len
noch heute von diesem Erlebnis und spielen „Feuerwehr“ auch zu
Hause. Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung und die
individuelle und kindgemäße Arbeit der Feuerwehr Harth-Pöllnitz
hier bei uns im Kindergarten „Abenteuerland“ Burkersdorf. Wir sind
stolz auf euch und fühlen uns sicher, weil es euch gibt.Im nächsten
Amtsblatt berichten wir über die neuesten Bauvor-haben bei uns im
Kindergarten.
I. Fischer
Ferien im „Jahr des Schmetterlings“Unsere Schule begeht 2017 das
„Jahr des Schmetterlings“. Seit dem Frühjahr haben wir über 1000
Schmetterlinge in ver-schiedenen Formen gebastelt und unsere Schule
damit ausge-schmückt.
Auch zum Schulfest nahmen unsere Kinder die
Schmetterlings-bastelarbeiten gerne war. In den Osterferien fanden
2 Tage des Schmetterlings statt. Am 1. Tag bastelten die Kinder ein
kleines Buch mit einem Quiz, Mandalas und anderen Ausmal- und
Malseiten. Am 2. Tag war der Schmetterling Thema bei der Gestaltung
von buntem Backwerk. Auch in den Sommerferien finden wieder 2 Tage
zu diesem Thema statt. In der 1. Ferienwoche vom 26.06. –
30.06.2017 gibt es eine Beobachtungswanderung in Wald und Flur
sowie eine Fahrt ins Naturkundemuseum. Bei beiden
Veranstaltungen
soll sich wieder vieles um den kleinen Flattermann drehen. An
weiteren zwei Tagen stellt jedes Kind sein Auto für die
Ver-anstaltung „Autokino“ in der 2. Woche selbst her. Wir bitten
dafür um große Kartons, die ab sofort in der Grundschule ab-gegeben
werden können. Wenn es das Wetter zulässt, wollen wir auch baden
gehen. Bitte informieren Sie sich kurzfristig, an welchen Tagen die
entsprechenden Veranstaltungen stattfinden (wetterabhängig).Den
Ferienplan für die anderen Ferienwochen entnehmen Sie bitte dem
nächsten Amtsblatt.
Öffnungszeiten unseres Hortes in den Ferien:
26.06. – 14.07.2017 und 07.08. – 09.08.2017von 06.30 Uhr – 16.30
Uhr
Wir bedanken uns bei allen Eltern und Großeltern für die
groß-zügige Ostereierspende für unseren Osterbrunnen. Wir konnten
unseren ganzen Schulhof schmücken.
R. Mauldorf − Hortleiterin
NIEDERPÖLLNITZER NACHRICHTENMaibaumsetzen und Parkeröffnung
in NiederpöllnitzAm 29. April war es soweit – die Parkanlage
rund um die Ruine wurde feierlich eröffnet und gleichzeitig wurde
der Maibaum gestellt. Schnell war klar, dass dies ein Fest der
Vereine im Ort werden soll. Die Vorstände des Heimatvereines, des
Kulturhaus-vereines sowie des Feuerwehrvereines arbeiteten Hand in
Hand zusammen. Bereits am Donnerstag wurden Kranz und Girlande im
Feuerwehrhaus gebunden. Am Samstagvormittag wurden die
Vorbereitungen für das Fest getroffen. Die Versorgungsstände wurden
aufgebaut. Pünktlich 14 Uhr standen 35 starke Helfer auf dem
Dorfplatz, um den Maibaum zu stellen – eine schweiß-treibende
Arbeit, da der Baum 22 Meter misst und ein gutes Gewicht auf die
Waage bringt.
Viele Bürger von Niederpöllnitz folgten der Einladung und
stärk-ten sich, umrahmt durch die Klänge der Pößnecker
Stammtisch-musikanten, bei Kaffee und Kuchen im Kulturhaus. Die
Freunde des Feuerwehrvereins Niederpöllnitz organisierten den
Brat-wurststand. Frau Ingrid Kulhanek öffnete kurzfristig, wegen
der guten Nachfrage, die Heimatstube.
SchulnachrichtenNachrichten aus den Ortsteilen
-
Ausgabe 242 · Seite 7
Gegen 16 Uhr begrüßte Bernd Liebetrau die Besucher am
Park-eingang. Die Kinder der Kita Regenbogen sangen Lieder, bevor
der Ortsteilbürgermeister Klaus-Dieter Vogel offiziell den Park
eröffnete. Das symbolische rote Band schnitten die beiden Redner
und Marko Kloucek gemeinsam durch.
Entlang der gespendeten Frühjahrsblüher ging es für alle bis zur
Jubiläumseiche. Dort wurde mit Umrahmung durch den Männer-chor die
Gedenktafel zur 750-Jahrfeier enthüllt. Anschließend übergab Frau
Förster von der Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt eine gespendete Bank
für den Park.
In über 1000 Stunden arbeiteten viele freiwillige Helfer mit an
diesem Mammutprojekt. Von einer alten verwilderten Streu-obstwiese
entwickelte sich, unter der Regie von Marko Kloucek, eine
Parkanlage für Jung und Alt mit Bänken zum Verweilen. Bei der
Gestaltung nutzte man die Gedanken, die im Jahre 1983 vom
Gemeinderat und Studenten der Hochschule für Architektur und
Bauwesen Weimar im Zuge der Erarbeitung der
Ortsgestal-tungskonzeption zu Papier gebracht wurden. Der
Heimatverein stellte rund 8000 € zur Verfügung, um die Fläche um
die Ruine zu rekultivieren, Wege und Grünflächen anzulegen, Bäume
und Sträucher zu pflanzen, das Kriegerdenkmal wieder als Blickfang
zu gestalten und vieles mehr. Ein Steingarten befindet sich in
Arbeit. Die Mitglieder des Heimatvereines haben die Verant-wortung
bei der Parkpflege übernommen. Trotz dessen ist jede unterstützende
Hand herzlich willkommen.
Wir bedanken uns bei der Arold Service & Vertrieb GmbH aus
Münchenbernsdorf für die großzügige Unterstützung beim Kauf eines
Rasentraktors der Marke John Deere. Der Rasentraktor dreht fleißig
seine Runden im Park und um das Kulturhaus. Durch die Gemeinde
Harth-Pöllnitz wurde ein Raum zum Unterstellen des Rasentraktors
bereitgestellt. Auch dafür ein herzliches Dan-keschön an den
Bürgermeister Gottfried Vorsatz. Insgesamt war das Maibaumsetzen
und die Parkeröffnung ein voller Erfolg. Der Heimatverein bedankt
sich ebenso bei allen Vereinsmitgliedern der drei Vereine, bei den
Kindern des Kin-dergartens „Regenbogen“, beim Männerchor sowie bei
Frau Ilka Nendel und ihrer Tochter recht herzlich.
Bernd Liebetrau und Franziska GörgesHeimatverein Niederpöllnitz
e.V.
Das nächste Treffen des Ortsteilrates Niederpöllnitz findet am
19.06.2017 um 19:00 Uhr im Sportlerheim Niederpöll-nitz statt.
Es sind alle Vereinsvorsitzende der Vereine zur Planung des
Adventsnachmittages eingeladen!
NEUNDORFER NACHRICHTEN750 Jahre Neundorf
Ein Jahr intensiver Vorbereitung ist vergangen.Ich möchte an
dieser Stelle dem Festkomitee mit Jens Harbach, Lisa Schmidt, Anne
Hößelbarth, Liane Wolf und Katrin Böttger ganz herzlich für ihre
Arbeit danken. Sie haben in vielen Sit-zungen ein tolles Programm
zusammengestellt und organisiert.Danken möchte ich auch dem
Vorstand des Feuerwehr- und Tra-ditionsvereins und den Neundorfern,
die sich an der Vorbereitung und der Durchführung des Festes
beteiligen.Danken möchte ich auch den vielen Geld-Spendern. Diese
Spen-den helfen uns, dass wir ein so umfangreiches Programm
durch-führen können.Danken möchte ich auch allen, die mich bei der
Einrichtung der kleinen Heimatstube unterstützen. Ein großer Dank
gilt der Gemeindeverwaltung um Bürgermeister Gottfried Vorsatz und
den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes um Frank Fritsche für die
materielle und finanzielle Unterstützung.Und nun möchte ich Alle zu
unserem Fest „750 Jahre Neundorf“ vom 16. – 18 Juni 2017 ganz
herzlich einladen. Ich wünsche uns gutes Gelingen und Allen ein
wunderschönes Fest!!!
Lutz Prager – Ortsteilbürgermeister
ROHNAER NACHRICHTEN
Frühjahrsputz in RohnaAm Samstag, d. 22.04.17 fand in Rohna der
diesjährige „Putztag“ statt. Viele fleißige Hände packten dabei mit
an und beseitig-ten unter anderem Unkraut auf dem Spielplatz,
brachten das Bushaltehäuschen auf Vordermann und sammelten Müll im
Ort zusammen. Zig Tonnen Kies wurden im Steinbruch geholt und auf
eine noch nicht asphaltierte Straße gekippt und verteilt. Nach dem
Mittagessen ging unser Arbeitseinsatz weiter. Die Männer holten im
Wald einen Baum und Reißig, um im Anschluss dann in Teamarbeit zwei
Girlanden und einen Kranz zu binden. Die-ser schöne „Maibaum“,
wurde dann am Sonntag, d. 30.04.17 in Rohna aufgestellt. Ein
herzliches Dankeschön für eure tolle Unterstützung möchte ich allen
Beteiligten aussprechen.
Mandy Weiser – OT-Bürgermeisterin
-
Ausgabe 242 · Seite 8
Einen superschönen und unvergesslichen Tag mit vielen
Ein-drücken erlebten 39 Einwohner aus Rohna und Schlettwein, die
gemeinsam am Sonntag, dem 14.05.17, eine Tagestour in den Spreewald
unternahmen.
Bei schönstem Sonnenschein und ausgelassener Stimmung
un-ternahmen wir eine 3-stündige Kahntour von Lübbenau nach Lehde.
Unterwegs gab es nicht nur einiges zu sehen, sondern auch leckere
Gurken und Fettbrote zu verkosten.
Ein weiteres Highlight der Tagestour war das Essen im
Erleb-nisbahnhof in Burg, dessen Inneres mit nostalgischen
Schildern und Utensilien aus der Eisenbahngeschichte geschmückt
ist. Modellzüge nahmen unsere Getränke-Bestellungen entgegen und
fuhren uns diese dann an die Tische. Und auch die Kellner bedienten
uns als „Schaffner“. Das war nicht nur ein besonderes Erlebnis für
die Kinder, sondern versetzte auch die Erwachsenen in Erstaunen.
Auf der Rückfahrt wurden bereits Pläne für weitere gemeinsame
Ausflüge geplant …
Chronik Rohna In den nächsten Ausgaben des Amtsblattes
werde ich alte Auf-nahmen von unserem Ort Rohna veröffentlichen. In
der heutigen Ausgabe zeige ich Bilder aus den 60er Jahren, als
wieder einmal eine prekäre Hochwassersituation in Rohna bestand.
Der gesamte Ort stand unter Wasser. Diese Situation gab es im Laufe
der Geschichte und bis heute immer wieder. Die Folge waren nicht
nur größere Schäden, die das Wasser anrichtete, sondern „Mensch und
Tier“ wurden da-durch auch immer wieder in Gefahr gebracht.
Mandy Weiser – OT Bürgermeisterin
GROSSEBERSDORFER NACHRICHTEN6 Jahre Heimatverein
Großebersdorf
Die meisten Menschen feiern gern, zum Beispiel ihren Geburts-
oder Hochzeitstag. Doch wenn ein 850. „Geburtstag“ ansteht, ist das
wohl ein ganz besonderer Grund. Die Großebersdorfer wollten vom 8.
bis 15. Juli 2012 gleich eine ganze Woche feiern, zwar keinen
Geburtstag, aber immerhin die Ersterwähnung ihres Ortes im Jahr
1162. So ein Fest muss gut geplant und vorbereitet sein, das macht
man nicht einfach so nebenbei. Viele Mithelfer wurden gebraucht und
etwas „Kleingeld“ war auch nötig. Au-ßerdem leben wir in
Deutschland, wo viele Gesetzlichkeiten und Vorschriften einzuhalten
sind. Es lag nahe, zunächst eigens für die 850-Jahrfeier einen
Verein zu gründen. Am 13.4.2011 wurde zu einer Versammlung geladen
und 33 Großebersdorfer sowie einige Einwohner umliegender Orte
gründeten den Heimatver-ein Großebersdorf/Thüringen u.V. Den ersten
Vorstandsvorsitz übernahm Katrin Sporer. Ein Vorbereitungsteam für
das Jubiläum wurde aufgestellt. Nach zahlreichen Zusammenkünften,
unzäh-ligen Stunden der Planungen, Beratungen, Abstimmungen usw.
rückte der Festtermin näher. Mit Hilfe überaus großer
Einsatz-bereitschaft fast aller Einwohner unseres Ortes, der
Unterstüt-zung vieler Vereine, Firmen, Institutionen und
Privatpersonen wurden die Festtage schließlich ein voller Erfolg.
So etwas hatte Großebersdorf wohl noch nie erlebt: ca. 4000 Gäste
aus Nah und Fern − das war ein Vielfaches der Einwohnerzahl unseres
Ortes − bestaunten den großen Festumzug und feierten mit.
Doch den Verein nach dem gelungenen Fest wieder aufzulösen – da
waren sich alle einig − wäre wohl völlig falsch gewesen. Unser
Großebersdorf hat eine Jahrhunderte alte eigene Geschichte und
viele Möglichkeiten, hinsichtlich Brauchtumserhalts, Heimatkun-de
und -pflege tätig zu werden. Alles Gründe, um den Verein unbedingt
fortbestehen zu lassen. Außerdem existiert seit 2003 bereits eine
Gruppe strickfreudiger Frauen, die sich regelmäßig treffen, um
nicht nur zu plaudern oder Kaffee zu trinken, sondern vorwiegend im
geselligen Kreise ihrem Hobby − der Handar-beit − nachzugehen. Hier
entstehen bis heute Accessoires und Gebrauchsgegenstände aus Wolle,
die zu besonderen Anlässen verkauft, aber auch regelmäßig für
Bedürftige gespendet werden. Seit Vereinsgründung stricken und
häkeln die Frauen unter dem „Dach“ des Heimatvereins. Unser Verein
übernimmt vielfältige Aufgaben im Ort, oft zusam-men mit dem
Feuerwehrverein und den Mitgliedern der Freiwilli-gen Feuerwehr,
denn hier gibt es starke Männer! Arbeitseinsätze am Spielplatz oder
im Park, wie das Gestalten einer Sitzecke oder Beschneiden der
Bäume, Sanierung der Wartehalle usw. machen auch Spaß. Traditionell
werden jedes Jahr Schmuckelemente für den Osterbrunnen angefertigt
und dieser aufgestellt. Beim Mai-baumsetzen oder in der
Weihnachtszeit wird für Unterhaltung und das leibliche Wohl
gesorgt. Außerdem unterstützen wir gern den Feuerwehrverein bei
seinem „Tag der Offenen Tür“. Unse-re Frauen backen leckere Kuchen,
die zu den entsprechenden Veranstaltungen angeboten werden. 2015
haben wir auf Ver-einskosten das Kriegsgräberdenkmal auf dem
Friedhof sanieren lassen. Wir halten das Umfeld im Ort sauber und
kümmern uns um allerlei Kleinigkeiten, die manchem Mitbürger erst
auffallen würden, wenn es die vielen fleißigen Helfer nicht gäbe.
Gern unterstützten die Vereinsmitglieder die notwendig gewordene
Kirchendeckenreparatur mit einem finanziellen Beitrag. Aber auch
die Bildung soll nicht zu kurz kommen. Wir erlebten gelungene und
interessante Vorträge über Natur und Heimat-
-
Ausgabe 242 · Seite 9
geschichte, z.B. über Vogelpastor C. L. Brehm von Herrn D. von
Knorre oder eine besonders schöne Multivisionsschau durch Herrn
Martius vom NABU Kreisverband Gera-Greiz. Ein weiterer besonderer
Höhepunkt war im Jahr 2012: Unser Verein erspielte im MDR Radio
Thüringen bei „Johannes und der Morgenhahn“ 500 Euro für die
Vereinskasse. Auch im Jahr 2016 fand ein Highlight statt: Am
Ostersonntag startete in un-mittelbarer Nähe von Großebersdorf − in
Münchenbernsdorf – der MDR-Osterspaziergang. Unser
Ortsteilbürgermeister Arnd Goldhardt sah hierin die Chance,
Großebersdorf einzubeziehen, denn eine der Wanderrouten führte
durch unsere Gemarkung in der Nähe des Frauensteins. So bildete er
den markanten Stein nach. Wir stellten eine Informationstafel am
Originalstandort im Wald auf und waren mit einem Verkaufsstand der
S-Klasse am Stützpunkt Hohe Reuth vertreten. Dort wurden durch
unseren Verein der Förster Hagemann mit seinen drei Töchtern
(bekannt aus der Geschichte Großebersdorfs) in traditionellen
Trachten dargestellt. Dieses Ereignis wird uns besonders in
Erinnerung bleiben.
2015 wurde ein neuer Vereinsvorstand gewählt. Die derzeitige
Vorsitzende Ivette Sporer wird vom Stellvertreter Dirk Sporer,
Kassenwart Ulrich Pistor und Schriftführerin Barbara Goldhardt
unterstützt. Für die nächsten Jahre stehen wieder viele Aufgaben
an. Der öffentliche Spielplatz soll weiter modernisiert, an der
gemütli-chen Sitzecke im „Lässig-Park“ gearbeitet werden, … wir
können nicht alles aufführen, die Liste der Vorhaben und Ideen ist
lang. Freudig stimmt uns, dass die Mitgliederzahl unseres Vereins
von ursprünglich 33 auf mittlerweile 44 gestiegen ist. Einige
wenige Mitglieder können aus verschiedenen Gründen leider nicht
mehr aktiv im Verein tätig sein. Umso schöner ist es, dass vor
allem in letzter Zeit junge Einwohner beitraten und mit frischen
Ideen und Tatendrang unser Vereinsleben bereichern. Die Mitglieder
freuen sich jederzeit über neue Mitstreiter!
Eines ist sicher: Werte schaffen und Traditionen erhalten, vor
allem in der Gemeinschaft, machen Spaß und sind eine tolle
Abwechslung im Alltag.
Barbara Goldhardt und Ulrich PistorHeimatverein
Großebersdorf/Thüringen u.V.
Chronik der Gymnastikgruppe von SV Blau-Weiß Niederpöllnitz
1. TeilIm Herbst begehen die Gymnastikfrauen des SV Blau-Weiß
Nie-derpöllnitz ihr 50-jähriges Bestehen. Von dieser großen
Zeitspan-ne gibt es viel zu berichten. Von 1967 bis heute
trainierten viele Frauen des Ortes immer oder zeitweise in unserer
Gruppe in der Turnhalle an der ehemaligen Schule jeden Mittwoch von
19:30 Uhr bis 20:00 Uhr. Mit dem Rückblick wollen wir auch
aufrufen, ob es noch Bilder und Begebenheiten aus den vergangenen
50 Jahren gibt.
„Die Grundlage der heute noch immer so aktiv Sport treibenden
Gymnastikgruppe wurde in den 50er Jahren gelegt. Zu dieser Zeit
gehörten viele Orte der Umgebung, ob Niederpöllnitz, Burkers-dorf
zur BSG „Traktor Niederpöllnitz − Frießnitz“. Unter Regie des
Übungsleiters Erich Scheffler und „Konditionstrainers“ Hermann
Schönfeld trainierte auf dem Tanzsaal der Frießnitzer Gaststätte
eine Turnerriege. Mit gymnastischer Exaktheit wurden kleinere
Übungen einstudiert. Zu dieser Riege gehörten solche Frauen
wie Annemarie Weber, Ursel Bedemann, Hilde Schumann, Lotte
Sachse und Siegrid Löffler. Am Boden, aber auch an den
aufge-stellten Barren wurde geturnt und geübt. Als Höhepunkt des
Riegenlebens durften einige Frauen zum 1. Turn- und Sportfest nach
Leipzig. Bei diesem Großereignis des Jahres 1954 nahmen sie an der
Massagegymnastik teil. Zu diesem Zweck wurden unter Anleitung des
Sportfreundes Pechmann aus Weida und später der Sportfreundin
Ludewig viele Stunden und eine Menge Schweiß geopfert.
Bis 1958 übernahm das Training der Gruppe Liska Vorsatz, dann
löste sich die Gruppe auf.
In Niederpöllnitz sollte es noch eine Weile dauern, bis in
die-se Richtung Aktivitäten entwickelt wurden. Lediglich 1957/58
existierte an der ehemaligen Zentralschule Niederpöllnitz eine
„Reifen-Keulen-Gymnastikgruppe“ als Arbeitsgemeinschaft unter
Leitung von Christa Schmidt. Dort übten 12 Mädchen erste
Grundbewegungen mit diesen gymnastischen Geräten. Dabei waren
Heidemarie Richter, Christine Prager und Gudrun Heuschkel.
Fast genau 10 Jahre später entsprechen dann der damaligen
Vorsitzende des Dorfklubs, Lothar Richter, und der Sportlehrer der
Zentralschule Niederpöllnitz, Friedrich Richter, dem steigen-den
Interesse der Frauen nach sportlicher Betätigung mit der Gründung
einer Gymnastikgruppe. 1967 übten solche Frauen wie Margot Moderer,
Hannlore Opitz, Eva Scholz, Carola Heinold, Christa Hermann, Uschi
Geis, Monika Wutzler und Bärbel Nippert unter der Leitung von
Friedrich Richter nach den Takten von einem röhrengesteuerten
Tonbandgerät eine Keulenübung der Klasse 6 ein. Der Sportlehrer
nutzte die wenigen musikalischen Hilfsmittel des
Sportunterrichtes.“
(Auszug aus den Unterlagen unseres Sportvereins NSG Traktor
Nieder-pöllnitz-Frießnitz 1988) Teil 2 folgt.
i.A. RonnebergerGymanstikgruppe SV Blau-Weiß Niederpöllnitz
Die Volkssolidarität gratuliert und informiert!
Ihren Geburtstag feiern im Juni 2017:
01.06. Frau Gisela Herzig 15.06. Herr Karlheinz Bartsch03.06.
Frau Annemarie Müller 24.06. Frau Karla Köppl05.06. Herr Bernd
Müller 30.06. Frau Sigrid Jeck06.06. Frau Ingrid Hartmann
Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen für das neue
Lebensjahr alles Gute und beste Gesundheit.
Unsere Veranstaltungen im Juni 2017 09.06.17 Kegelnachmittag in
Staitz Treffpunkt: 15.30 Uhr Dorfplatz Niederpöllnitz Interessenten
melden sich bitte bei Frau Heidi Richter
an.
20.06.17 Busfahrt zum „Zwergenpark“ Trusetal Die genauen
Abfahrtsorte und -zeiten entnehmen Sie
bitte den gesonderten Aushängen. Es sind noch wenige Plätze
frei!
28.06.17 Geburtstag des Monats für alle Mitglieder, die in den
Monaten Januar − Juni 2017 ihren Geburtstag feierten, bzw.
feiern
Ort: Kulturhaus Niederpöllnitz Beginn: 14.30 Uhr A C H T U N G
!
Wir laden unsere Mitglieder und Freunde der Ortsgruppe der
VSNiederpöllnitz ganz herzlich zu unserem diesjährigen
Grill- und Sommerfestam 08.07.17 in das Kultur- und Vereinshaus
Niederpöllnitz ein.Für das leibliche Wohl und gute Unterhaltung mit
den „Pößnecker Stammtischmusikanten" ist gesorgt!
Beginn: 15.00 Uhr
Bitte melden Sie ihre Teilnahme bis 27.06.17 bei Ihrer
zuständi-gen Kassiererin bzw. Frau H. Richter an.
Aus dem Vereinsleben
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Ausgabe 242 · Seite 10
Tanzen lernenIm Juni treffen wir uns wieder wie gehabt am
Dienstag, dem 6. Juni 2017, um 20.00 Uhr
im Kultur- und Vereinshauses Niederpöllnitz. Bitte melden Sie
sich rechtzeitig, wenn Sie zu diesem Termin verhindert sein
sollten. Meldungen bitte an Dieter Müller, Tel. 036607/60154 oder
E. Rößler, Tel. 036607/149897
Verwilderte Katzen/Kater stammen aus einem Haushalt.
Egal ob in der Stadt oder auf dem Land.Wenn das Tier nicht
absichtlich ausgesetzt wurde oder als Woh-nungskatze entlaufen ist,
wissen die Besitzer oft nicht, dass ihre unkastrierte Katze tragend
ist. Sie ist plötzlich verschwunden und nach 3 – 4 Monaten taucht
sie wieder auf.Meist geht dem voraus, dass die tragende Katze einen
sicheren Ort für ihre Kitten sucht und solange bei ihnen bleibt,
bis sie sich alleine versorgen können.Werden diese Kitten frei
geboren, ohne menschlichen Kontakt, werden sie ab der 6. Woche so
vorsichtig, dass sie nicht mehr zu fangen sind.
So beginnt der Kreislauf des Katzenelends.Auch wenn die Hälfte
keine Überlebenschance hat, reicht eine Katzenmutter aus, um in 5
Jahren Ur-, Ur-, Urgroßmutter von ca. 12.680 Kindern, Enkeln und
Urenkeln zu werden.Die ursprüngliche Katzenmutter kann noch während
des Auf-ziehens ihres Wurfes tragend werden.Allein in Thüringen
gibt es derzeit 60.000 Streuner, in ganz Deutschland geschätzte 2
Millionen.Darum ist eine Kastrationspflicht erforderlich.Doch das
ist erst die halbe Geschichte, denn die Katze bekommt ohne den
Kater keinen Nachwuchs. Ein kräftiger Kater kann in der Zeit der
Rolligkeit jede Katze decken. Ja, es ist sogar möglich, dass
mehrere Kater eine Katze decken und diese unterschied-liche Kitten
bekommt. Soweit so gut oder auch nicht.Fast keiner kümmert sich um
die freilebenden wilden Babykat-zen. Krank und ausgehungert
bekommen auch sie ab dem 4. – 5. Lebensmonaten 2 – 4x Nachwuchs im
Jahr. Die Katzenbabys können sich sehr gut verstecken und sehen den
Menschen, bevor er überhaupt mitbekommt, dass in seiner Nähe
Kätzchen auf-wachsen. Schließlich treibt der Hunger und der
Freiheitsdrang die Halbwüchsigen aus den Verstecken.Schwere
Katzenkrankheiten wie Schnupfen, Parasiten, Wurm-befall, entzündete
Verletzungen u.v.m. begleiten die Tiere, mit einer hohen
Ansteckungsgefahr. Der Mensch ist empört, wer ihm die Katzen ins
Revier gebracht (ausgesetzt) hat. Sofort müssen Maßnahmen ergriffen
werden. Es wird manchen erschreckend klar, dass die eigene Katze
die Mutter der Jungtiere ist. Statt die Mutterkatze zu kastrieren
und den Besitzer des im Dorf freilaufenden Katers auch zu bitten,
das Tier zu kastrie-ren, wird versucht, auf die teilweise
abartigste Art und Weise die Jungtiere loszuwerden. Das Spiel mit
dem Leben und der Gesundheit, auch der eigenen Katze, geht in eine
neue Runde.Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 17
Tierquälerei?Es gibt eine gesetzliche Regelung, die jede Stadt und
jede Ge-meinde sofort umsetzen kann:Der Eigentümer einer Katze ist
aufgrund der Regelung des § 955 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch
Eigentümer derer Katzenwelpen. Das bedeutet, dass er auch den
Welpen gegen-über Pflichten hat, die sich vor allem aus dem
Tierschutzgesetz (TSchG) ergeben. Hier ist § 2 Nr. 1 TSchG
einschlägig, der besagt, dass jemand, der ein Tier hält, das Tier
seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen
ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss! Wenn
diese Person sich nun nicht daran hält und die Katzenwel-pen ihrem
Schicksal überlässt, kommt eine Strafbarkeit gemäß § 17 Nr. 2 b)
Alt. 1 TSchG in Verbindung mit § 13 StGB (Straf-gesetzbuch) in
Betracht. § 18 Abs. 1 Nr. 1 TSchG => Ordnungswidrig handelt, wer
vorsätz-lich oder fahrlässig einem Wirbeltier, das er hält, ohne
vernünf-tigen Grund erhebliche Schmerzen, Leider oder Schäden
zufügt.
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen der Tierschutzverein
Weida e.V. zur Verfügung.Mail: [email protected]/ Facebook/ AB
036603 238805/ geöffnet Do. + Fr.: 15:00 − 18:00 Uhr
NachrufEin guter Freund und Sänger hat uns verlassen.
Siegfried OpitzIn unseren Liedern werden wir sein Andenken
bewahren.
Der Männerchor Niederpöllnitz e.V.
Messwerte Forstwolfersdorf
(340 m ü. NN) Von Vereinsmitglied Martin Unger
2017 Jan. Feb. März April
Monatsmittelwert der Temperatur
°C (7.00 Uhr)
- 4,74 0,62 3,22 3,66
Niederschlagssumme
mm (l/m²) 32 26,5 42 38
Solarwärmegewinnung
kWh/m² Kollektorfläche
5,86 11,73 24,73 24,23
Durchschn. Windgeschwind. (20 m über Grund)
m/s 4,37 3,37 3,4 2,87
Energiegewinn Photovoltaik
kWh/m² Kollektorfläche
1 2,1 4,66 5,1
Messwerte der vereinseigenen Demonstrationsanlage zur
Solarstromgewinnung auf der Grundschule Frießnitz von
Vereinsmitglied Reinhard Weigelt
kWh/m² Kollektorfläche
3,2 3,8 7,8 9,3
-
Ausgabe 242 · Seite 11
Gottesdienste und GemeindeveranstaltungenSamstag,
03.06.201714.00 Uhr Grochwitz, Taufgottesdienst
Pfingstsonntag, 04.06.201714.00 Uhr Niederpöllnitz,
Konfirmationsgottesdienst mit Chor und Posaunenchor
Mittwoch, 07.06.201714.00 Uhr Frießnitz, Frauenkreis
1. Sonntag nach Trinitatis, 18.06.201709.30 Uhr Neundorf,
Festgottesdienst anlässlich 750 Jahre Neundorf
Johannistag, Samstag 24.06.201718.00 Uhr Niederpöllnitz,
Friedhofsgottesdienst (neuer Friedhof)19.00 Uhr Großebersdorf
2. Sonntag nach Trinitatis, 25.06.201709.00 Uhr Rohna10.00 Uhr
Wetzdorf
3. Sonntag nach Trinitatis, 03.07.201709.00 Uhr
Forstwolfersdorf10.00 Uhr Frießnitz
Chor: donnerstags 20.00 UhrPosaunenchor: samstags 17.00
UhrKonfirmandenunterricht:dienstags 16.00 Uhr, 7. Klasse: Pfarrhaus
Niederpöllnitz
Heimgerufen und christlich bestattet wurden:In Neundorf:Gerda
Funke geb. EiflerVerstorben am 08.04.2017 im Alter von 80
Jahren„Gelobt sei der Herr täglich. Gott legt uns eine Last auf,
aber er hilft uns auch.“ Psalm 68,20
In Niederpöllnitz:Siegfried OpitzVerstorben am 12.04.2017 im
Alter von 87 Jahren„Doch ich bin stets bei dir. Du hast meine
rechte Hand gefasst. “ Psalm 73,23
In Großebersdorf:Jutta Hempel geb. FurchnerVerstorben am
04.05.2017 im Alter von 87 Jahren„Die Wege des HERRN sind lauter
Güte und Treue für alle,die seinen Bund und seine Gebote halten. “
Psalm 25,10
Monatsspruch Juni„Man muss Gott mehr gehorchen als den
Menschen.“Apostelgeschichte 5,29
Es grüßt Sie herzlichIhr Pfarrer Fritsch
Amtsblatt der Gemeinde Harth-PöllnitzKostenlose Verteilung an
die Haushalte in der Gemeinde Harth-Pöllnitz
Druckauflage: 1.610
Herausgeber: Gemeinde Harth-Pöllnitz
Satz, Gestaltung und Druck: Emil Wüst & Söhne · C. Wüst
e.K.,Burgstraße 10 in 07570 Weida Telefon: 03 66 03 / 55 30 · Fax:
03 66 03 / 55 35, [email protected] gilt die
Anzeigenpreisliste Nr. 4 vom 01.01.2016*©1 designed by
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Harth-Pöllnitz, OT Niederpöllnitz, Am Porstendorfer Weg 1, 07570
Harth-Pöllnitz zu beziehen.
Das nächste Amtsblatt erscheint
am 01.07.2017.Redaktionsschluss für Ihre Beiträge
ist der 21.06.2017.
Kirchliche NachrichtenEvangelisch-Lutherisches Pfarramt07570
Niederpöllnitz · Straße des Friedens 24Telefon: 03 66 07 / 24 16 ·
Fax: 03 66 07 / 6 80 48E-Mail:
[email protected]
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Ausgabe 242 · Seite 12
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