Das Werbemittel der Re Das Werbemittel der Region Nr. 22 2. Juni 2016 Kirchliche Anzeigen DONNERSTAG, 2. JUNI BIS DONNERSTAG, 9. JUNI 2016 EVANGELISCH- REFORMIERTE KIRCHE ARCH UND LEUZIGEN Sonntag, 5. Juni, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Taufe von Marc Renfer in der Kirche Leuzigen. Gestaltung: Pfr. Matthias Hochhuth, Lea Ziegler (Gitarre) und Eva Jäggi (Orgel). Text: Epheserbrief 2,17-22. 9.30 Uhr: Kik-Leuzigen, für alle Kinder ab ca. 5 Jahren im Turm. BüREN AN DER AARE Donnerstag, 2. Juni, 12.00-13.30 Uhr: Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeinde- haus. 18.30 Uhr im Kirchgemeindehaus: Elterninfo zum SOLA. 20.00-22.00 Uhr: Probe des ökumenischen Kir- chenchors im Kirchgemeindehaus. Sonntag, 5. Juni: Kein Gottesdienst in der reformierten Kirche Büren a.A. Donnerstag, 9. Juni, 12.00-13.30 Uhr: Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeinde- haus. Anmeldungen bis Dienstagabend an Franziska Hug, Tel. 032 351 12 66 oder per SMS an 076 436 12 66. 19.30-21.30 Uhr: Probe des ökumenischen Kir- chenchors in der reformierten Kirche. Amtswoche der Pfarrer/innen: 6.-12. Juni 2016 Pfr. Daniel Wiederkehr, Tele- fon 079 376 74 22. Unsere Internet-Adresse: www.kirche-bueren.ch. KIRCHGEMEINDE DIESSBACH B. B. Samstag, 4. Juni, 9.30-12.00 Uhr: Busswil: Der Weltladen im Kirchlichen Zentrum ist geöffnet – gleichzeitig «Kafitreff» Weltladen. Sonntag, 5. Juni, 9.30 Uhr: Busswil: Gottesdienst mit Taufe, Vikarin Magdalena Daum. Unsere Internet-Adresse: www.kirche-diessbach.ch LENGNAU Sonntag, 5. Juni, 9.30 Uhr: Konfirmations-Gottesdienst mit Pfrn. E. Eider- brant, SDM L. Hewitt und Frau S. Lehmann, Musik. Dienstag, 7. Juni, 12.00 Uhr: «Gemeinsames Mittagessen» im Mühlesaal. An- resp. Abmeldungen bitte an Frau D. Meier, 032 652 74 53 (bis am Freitag vorher). Donnerstag, 9. Juni, 10.00 Uhr: Altersheim-Andacht mit Pfr. H. Friedli und Frau C. Wahli. Zuständig für Abdankungen Pfr. H. Friedli, Tel. 032 653 17 03. OBERWIL BEI BüREN Freitag, 3. Juni, 13.30 Uhr: MZH Lüterswil: Wandergruppe Flüehli B-L-G. Route siehe eigenes Programm. Zvieri im Res- taurant Pflug, Unterramsern. Sonntag, 5. Juni, 9.30 Uhr: Kirche Oberwil: Morgengottesdienst. Pfr. Jan- Gabriel Katzmann. Taufe von Jara Hugi, Ober- wil, Yanis Hänggi, Biezwil, Noel Jeremy Ritz, Schnottwil. Mitwirkung: MG Oberwil, Leitung Hansueli Mollet, Orgel: Sally Jo Rüedi. 19.30 Uhr, Kirche Oberwil: Fürobemusig. Junge Talente aus dem Bucheggberg. Matilda Dürig, Klavier, Jasmin Harstall, Klassische Gitarre, Annalena Lischer, Klassische Gitarre, Roxanne Otti, Klavier, Tobias Rüedi, Schlagzeug, Isabel Weber, Harfe, Michael Wyss, Violine. Eintritt frei, Kollekte. Dienstag, 7. Juni, 13.30-16.30 Uhr: Pfarrhaus Oberwil, RUB 2, Thema «Taufe». Ursula Marti. Mittwoch, 8. Juni, 13.15 Uhr: Post Schnottwil: Wandergruppe Steigrüebli Schnottwil. Bus nach Rüti, Wanderung nach Arch, Einkehr in der Arche, Bus zurück nach Schnottwil. 13.30-16.30 Uhr, Pfarrhaus Oberwil: RUB 2, Thema «Taufe». Ursula Marti. ÄRZTE Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen. Falls dieser nicht erreichbar ist: Büren an der Aare, Dotzigen, Lengnau, Meienried, Meinisberg, Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern; Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen, Diessbach, Busswil); Notfallrayon Aarberg; Notfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111 (kostenpflichtig mit CHF 2.08/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar) Arch, Leuzigen 0848 112 112 Wengi, Rapperswil 0900 57 67 47 (aus dem Festnetz CHF 0.88/Min.) ZAHNÄRZTE Versuchen Sie bitte, zuerst Ihren Zahnarzt zu erreichen 1811 Notrufnummer ganze Schweiz 112 Polizeinotruf 117 Feuerwehr 118 REGA 1414 Medizinische Notfallnummer 144 APOTHEKEN Notfall-Nummer Region Lyss-Biel Tel. 0842 24 24 24 SPITEXORGANISATIONEN Region Büren (Leuzigen, Arch, Büren, Meienried, Oberwil, Rüti, Diessbach, Büetigen, Dotzigen) 032 353 10 50 Lengnau, Pieterlen 032 329 39 00 Safnern, Orpund, Meinisberg, Scheuren 032 332 97 97 Wengi (Schüpfen und Umgebung) 031 879 05 67 Notfalldienste PIETERLEN UND MEINISBERG Pieterlen Sonntag, 5. Juni, 9.30 Uhr: Feldpredigt mit Taufe in der Äglere (Löchli) mit Pfr. Andri Kober und der Musikgesellschaft Pieterlen. Ab 10.30 Uhr gedeckte Festwirt- schaft mit Grillstand und Dessertbuffet. Herz- liche Einladung der Landfrauen Pieterlen, Königinnenzuchtgruppe Büttenberg und der Reformierten Kirchgemeinde Pieterlen. Meinisberg Dienstag, 7. Juni, 19.15-20.45 Uhr: Ökumenische Bibelgespräche mit Pfr. Andri Kober. Thema: Wenn Siege weh tun. RüTI BEI BüREN Sonntag, 5. Juni: Kein Gottesdienst. Dienstag, 7. Juni, 19.00 Uhr: Abendandacht in der Kirche. Thema: Rituale 1. Mittwoch, 8. Juni, ab 9.00 Uhr: Seniorenkaffee im Restaurant Kreuz. RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE BüREN AN DER AARE Solothurnstrasse 40 Sonntag, 5. Juni, 9.30 Uhr: Wortgottesdienst. Dienstag, 7. Juni, 11.40 Uhr: Gebet. 12.00 Uhr: Offener Mittagstisch. Anmeldun- gen bitte bis Montagmittag ans Pfarreisekreta- riat (Tel. 032 351 34 18). Unsere Internet-Adresse: www.kathbern.ch/bueren PIETERLEN Kürzeweg 6 LENGNAU E. Schiblistrasse 3A MEINISBERG Ref. Kirchgemeindehaus, Hintere Gasse 7 Samstag, 4. Juni, 17.00 Uhr: Eucharistiefeier in Lengnau. Sonntag, 5. Juni, 9.30 Uhr: Eucharistiefeier in Pieterlen. Wir sind für Sie da – in jedem Fall für jeden Fall. Zentrale 032 391 82 82 Rettungsdienst 144 Gesetzliches Publikationsmittel FÜR DIE GEMEINDEN ARCH BÜETIGEN BÜREN DIESSBACH DOTZIGEN LENGNAU LEUZIGEN MEIENRIED MEINISBERG OBERWIL PIETERLEN RÜTI P.P.A 3294 Büren an der Aare ZUSÄTZLICHES VERTEILGEBIET BIBERN BIEZWIL GÄCHLIWIL GOSSLIWIL LÜTERSWIL SCHNOTTWIL
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Das Werbemittel der Region
Das Werbemittel der Region
Nr. 222. Juni 2016
Kirchliche Anzeigen
DONNERSTAG, 2. juNi biS DONNERSTAG, 9. juNi 2016
EvAngElisch- rEformiErtE KirchE
ARch uND LEuziGEN
Sonntag, 5. juni, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Taufe von Marc Renfer in der Kirche Leuzigen. Gestaltung: Pfr. Matthias Hochhuth, Lea Ziegler (Gitarre) und Eva Jäggi (Orgel). Text: Epheserbrief 2,17-22. 9.30 Uhr: Kik-Leuzigen, für alle Kinder ab ca. 5 Jahren im Turm.
büREN AN DER AARE
Donnerstag, 2. juni, 12.00-13.30 Uhr: Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeinde-haus. 18.30 Uhr im Kirchgemeindehaus: Elterninfo zum SOLA. 20.00-22.00 Uhr: Probe des ökumenischen Kir-chenchors im Kirchgemeindehaus.
Sonntag, 5. juni: Kein Gottesdienst in der reformierten Kirche Büren a.A.
Donnerstag, 9. juni, 12.00-13.30 Uhr: Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeinde-haus. Anmeldungen bis Dienstagabend an Franziska Hug, Tel. 032 351 12 66 oder per SMS an 076 436 12 66. 19.30-21.30 Uhr: Probe des ökumenischen Kir-chenchors in der reformierten Kirche.
Amtswoche der Pfarrer/innen: 6.-12. Juni 2016 Pfr. Daniel Wiederkehr, Tele-fon 079 376 74 22.
unsere internet-Adresse: www.kirche-bueren.ch.
KiRchGEMEiNDE DiESSbAch b. b.
Samstag, 4. juni, 9.30-12.00 Uhr: Busswil: Der Weltladen im Kirchlichen Zentrum ist geöffnet – gleichzeitig «Kafitreff» Weltladen.
Sonntag, 5. juni, 9.30 Uhr: Konfirmations-Gottesdienst mit Pfrn. E. Eider-brant, SDM L. Hewitt und Frau S. Lehmann, Musik.
Dienstag, 7. juni, 12.00 Uhr: «Gemeinsames Mittagessen» im Mühlesaal. An- resp. Abmeldungen bitte an Frau D. Meier, 032 652 74 53 (bis am Freitag vorher).
Donnerstag, 9. juni, 10.00 Uhr: Altersheim-Andacht mit Pfr. H. Friedli und Frau C. Wahli.
zuständig für Abdankungen Pfr. H. Friedli, Tel. 032 653 17 03.
Mittwoch, 8. juni, 13.15 Uhr: Post Schnottwil: Wandergruppe Steigrüebli Schnottwil. Bus nach Rüti, Wanderung nach Arch, Einkehr in der Arche, Bus zurück nach Schnottwil. 13.30-16.30 Uhr, Pfarrhaus Oberwil: Rub 2, Thema «Taufe». Ursula Marti.
ÄRZTE
Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen. Falls dieser nicht erreichbar ist:
Büren an der Aare, Dotzigen, Lengnau, Meienried, Meinisberg, Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern; Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen, Diessbach, Busswil); Notfallrayon Aarberg; Notfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111(kostenpflichtig mit CHF 2.08/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar)
Sonntag, 5. juni, 9.30 Uhr: Feldpredigt mit Taufe in der Äglere (Löchli) mit Pfr. Andri Kober und der Musikgesellschaft Pieterlen. Ab 10.30 Uhr gedeckte Festwirt-schaft mit Grillstand und Dessertbuffet. Herz-liche Einladung der Landfrauen Pieterlen, Königinnenzuchtgruppe Büttenberg und der Reformierten Kirchgemeinde Pieterlen.
Meinisberg
Dienstag, 7. juni, 19.15-20.45 Uhr: Ökumenische bibelgespräche mit Pfr. Andri Kober. Thema: Wenn Siege weh tun.
RüTi bEi büREN
Sonntag, 5. juni: Kein Gottesdienst.
Dienstag, 7. juni, 19.00 Uhr: Abendandacht in der Kirche. Thema: Rituale 1.
Mittwoch, 8. juni, ab 9.00 Uhr: Seniorenkaffee im Restaurant Kreuz.
1. Begrüssung, Feststellung der Beschlussfähig-keit, Stimmen
2. Genehmigung des Protokolls der Delegier-tenversammlung vom 24.6.2015
3. Zur Kenntnisnahme des Jahresberichtes 2015 des Kommandanten Rolf Balsiger
4. Genehmigung der Jahresrechnung 2015 mit Revisionsbericht und Décharge an die Organe
5. Antrag für Verpflichtungskredit Investitio-nen 2017
6. Genehmigung Anhang II (Entschädigungen/Gebühren/Bussen) und Pflichtenhefter
7. Genehmigung des Budgets 2017 und zur Kenntnisnahme der Investitionsplanung 2017-2021
8. Verschiedenes
Die Versammlung ist öffentlich, die Delegier-ten werden persönlich eingeladen.Rechnung 2015 und Budget 2017 liegen 10 Tage vor der Versammlung auf den Gemeinde-schreibereien der Verbandsgemeinden auf.Beschwerdeinstanz ist das Regierungsstatthal-teramt Biel/Bienne in 2560 Nidau.
Feuerwehr LEPIME Geschäftsstelle 102926
Verwaltungskreis Seeland
Gemeinden büetigen und Diessbach
Neubau Lärmschutzwände ent-lang Kantonsstrasse Nr. 22
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), informieren wir über fol-gende Verkehrsbehinderung auf Kantonsstras-sen. Ab dem 13. Juni 2016 werden die Bauarbeiten des Projekts «Lärmschutzwände Büetigen-Diessbach» beginnen. Auf der Lyssstrasse, resp. Bürenstrasse muss während der Bauausfüh-rung von ca. fünf Monaten abschnittsweise mit Verzögerungen und Verkehrsbehinderun-gen gerechnet werden. Bitte beachten Sie auch die Signalisation allfälliger Fussgänger-umleitungen.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.
Biel, 30. Mai 2016 102925
Oberingenieurkreis III, Biel
Arch
Ordentliche Versammlung der Burgergemeinde Arch
Dienstag, 7. Juni 2016, um 20.00 Uhr im Wald-haus
Traktanden
1. Genehmigung der Forst- und Burgerguts-rechnung 2015
2. Mitteilungen
3. Verschiedenes
Die Jahresrechnung 2015 liegt 10 Tage vor der Versammlung im Gemeindezentrum Arch (während den Schalteröffnungszeiten) zur Ein-sichtnahme auf.
Allfällige Gemeindebeschwerden gegen Ver-sammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begrün-det an das Regierungsstatt-halteramt Seeland in 3270 Aarberg zu richten. Zuständigkeits- oder Verfahrensfehler sind noch an der Bur-gergemeindeversammlung zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unter-lässt, kann nachträglich nicht mehr Beschwer-de führen (Art. 98 Gemeindegesetz).
Das Protokoll dieser Versammlung wird ge-mäss Art. 66 des Organisationsreglementes
sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Es kann vom 14. Juni 2016 bis 14. Juli 2016 bei der Gemein-deverwaltung Arch (während den Schalter-öffnungszeiten) eingesehen werden. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden.
Arch, 30. April 2016
Der Burgerrat
BEKANNTMACHUNG: WALDSCHLUSS
Samstag, 4. Juni 2016
Nach diesem Datum wird die Burgergemeinde Arch über das nicht abgeführte Holz verfügen.
Projektverfasser:Paul Bär, Plan + Bau, Brunnadernstrasse 46, 3297 Leuzigen
Bauvorhaben:Erstellen offener Weideunterstand für Mutter-kuhhaltung (Anpassung Tierschutz für Weide-haltung während Vegetation). Es wird auf die Baugesuchsakten und Profile verwiesen.
Parzelle / Standort:2296 / Haselacker 8a, Arch
Nutzungszone: Landwirtschaftszone (Parzelle im Bereich ver-kehrshistorisches Objekt gemäss IVS)
Koordinaten: 599.960 / 224.800
Beanspruchte Ausnahmen: Keine. Vorbehalten bleibt die Zonenkonformi-tätsbestätigung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung
Gewässerschutzmassnahmen: Das auf der neuen Dachfläche anfallende Regenwasser wird auf dem Baugrundstück versickert. Der Boden des Unterstandes bleibt naturbelassen.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Arch, Unterdorfstr. 12, 3296 Arch
Auflage und Einsprachefrist: 27. Juni 2016
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Aufla-gefrist im Doppel einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die der Baubewilli-gungsbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechts-verbindlich vertritt.
Gemeindeverwaltung Arch 102905
Büren an der Aare
Gemeindepräsidentin – Sprechstunde vom 6. Juni 2016
Die nächste öffentliche Sprechstunde der Ge-meindepräsidentin von Büren a.A., Claudia Witschi-Herrmann, findet am
Montag, 6. juni 2016, 17:00 – 18:00 uhr im Rathaus (Ratszimmer / Erdgeschoss) statt.
Dabei erhalten die Einwohnerinnen und Ein-wohner von Büren a.A. die Möglichkeit, ihre Fragen, Anliegen, Sorgen und Nöte, aber auch positive Aspekte zu deponieren oder zu be-sprechen.
Eine vorgängige Anmeldung zur Sprechstunde ist nicht notwendig.
Einwohnergemeinde Büren a.A. 102932
Projekt «Revision Gemeinde-ordnung» – Informations- veranstaltung
Im Rahmen des Projekts «Revision Gemeinde-ordnung» findet am
Die Bevölkerung von Büren a.A. ist zu dieser Informationsveranstaltung herzlich eingeladen.
Einwohnergemeinde Büren a.A. Gemeinderat 102933
Bepflanzungen und Einfriedun-gen an öffentlichen Strassen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüg-lich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassen-raum hineinragen, gefährden die Verkehrsteil-nehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derar-tiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Stras-senbaugesetz vom 4. Juni 2008 und die Stras-senverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:
– Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kultu-ren und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahr-bahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.5 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.5 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.
– Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
– An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und derglei-chen gelten die Vorschriften über Einfriedun-gen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m einen Strassenab-stand von 0.5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehr-höhe zurückversetzt werden. Der Geltungs-bereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen.
– Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäu-ne müssen einen Abstand von 2 m vom Fahr-bahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinter-kante einhalten.
Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 2. juli 2016 und im Verlaufe des Jahres nöti-genfalls erneut auf das vorgeschriebene Licht-mass zurückzuschneiden.
An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäu-me, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in ei-nem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht wer-den müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüs-sen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, recht-zeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsflä-chen von hinuntergefallenen Ästen und zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt diese Aufgabe dem Tiefbauamt des Kantons Bern.
Der Zuständige Strasseninspektor des Tief-bauamts des Kantons Bern oder das zustän- dige Gemeindeorgan (Bauverwaltung, Tele- fon 032 352 03 40) sind gerne zu näherer Auskunft bereit.
Bei Missachtung der obengenannten Bestim-mungen, werden die Organe der Strassenbau-polizei von Gemeinde und Kanton das Verfah-ren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.
Diese Richtlinien haben das ganze Jahr Gültig-keit. Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Einwohnergemeinde Büren an der Aare Bauverwaltung 102920
ImpressumgEsEtzlichEs PubliKAtionsmittEl dEr gEmEindEn
Anzeiger Büren und umgebung AG Geschäftsstelle Bahnhofstrasse 10, 3294 Büren an der Aare tel. 032 351 00 18, Fax 032 351 00 19 E-Mail: [email protected]
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Büetigen, Hauptstras- se 14, 3263 Büetigen
Auflage- und Einsprachefrist bis: Montag, 27. Juni 2016
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Aufla-gefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls all-fällige Lastenausgleichsbegehren.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzu-geben, wer befugt ist die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufge-stellten Profile verwiesen.
Büetigen, 18.05.2016 102906
Gemeindeverwaltung Büetigen
Dotzigen
Baupublikation
Gesuchsteller: Sivalingam und Thuslasy Ponnambalam, Erlen-strasse 4, 2555 brügg
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Standort: Lyssstrasse 20b, Parzelle Nr. 818
Zone: Dorfzone und Ortsbildschutzgebiet; Gewässer-schutzzone A
Auflage- und Einsprachefrist bis: 27.06.2016
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Dotzigen
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufge-stellten Profile verwiesen. Einsprachen, Rechts-verwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich, begründet und im Doppel in-nerhalb der Einsprachefrist bei der Einsprache-stelle einzureichen, oder einer schweizerischen Poststelle zur Beförderung zu übergeben. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken (Art. 31 Baugesetz (BauG)). Kollektiv-einsprachen sind nur rechtsgültig, wenn ersichtlich ist, wer die Einsprachegruppe ver-treten wird.
Der Gemeinderat Lengnau bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Beundenstrasse» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Überbauungsordnung «Beundenstrasse» liegt vom 3. Juni bis und mit 4. Juli 2016 bei der Bau- und Werkabteilung Lengnau öffent-lich auf.
Die Unterlagen können während dieser Zeit auch auf der Homepage der Einwohnerge-meinde Lengnau (www.lengnau.ch) konsul-tiert werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erhe-ben und Anregungen unterbreiten. Die Einga-ben sind an den Gemeinderat der Einwohner-gemeinde Lengnau, Dorfplatz 1, 2543 Lengnau BE zu richten.
2. Juni 2016
Gemeinderat Lengnau 102931
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus und Autoeinstell-halle
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 5 Abs. 1 Baureglement [BR] i.V. mit Art. 80 Abs. 1 lit. b Strassengesetz [SG])
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Oberwil, 3298 Oberwil b. Büren
Auflagefrist: bis 27. Juni 2016
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel während der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Postfach, 3270 Aarberg, einzureichen, ebenfalls allfällige Lastenaus-gleichsbegehren. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten.Es wird auf die Gesuchsakten und die aufge-stellten Bauprofile verwiesen.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 5 Abs. 1 Baureglement [BR] i.V. mit Art. 80 Abs. 1 lit. b Strassengesetz [SG])
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Oberwil, 3298 Oberwil b. Büren
Auflagefrist: bis 27. Juni 2016
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel während der Auflagefrist beim Regierungsstatthalter-amt Seeland, Amthaus, Postfach, 3270 Aar-berg, einzureichen, ebenfalls allfällige Lasten-ausgleichsbegehren. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken (Art. 30 und 31 BauG).Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten.Es wird auf die Gesuchsakten und die aufge-stellten Bauprofile verwiesen.
Aarberg, 23. Mai 2016 102897
Regierungsstatthalteramt Seeland
Pieterlen
Berichtigung! Haushalt – Sonderabfall- sammlung
Am 3. juni 2016, von 13.00 – 18.00 uhr und am 4. juni 2016, von 8.00 – 12.00 uhr
beim Werkhof der burgergemeinde an der Moosgasse in Pieterlen
Sonderabfälle gehören unter keinen Umstän-den in den Kehrichtsack oder in die Kanalisa-tion und müssen separat entsorgt werden.
Die Einwohnergemeinde Pieterlen organisiert für ihre Bevölkerung eine Sammlung von Son-derabfällen aus Haushalten. Das während der
Öffentliche Planauflage Änderung Zonenplan und Baureglement
Der Gemeinderat Büren a.A. bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, im Zusammenhang mit der Zonenplanänderung «Heizzentrale – Umzo-nung Parzelle GB-Nr. 1» inkl. Änderung im Bau-reglement folgende Dokumente zur öffent- lichen Auflage:
– Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV – Zonenplanänderung inkl. Änderung im
Gemeindebaureglement Art. 36 Abs. 3
Die Akten zur Zonenplan- und Baureglements-änderung liegen während 30 Tagen, vom 2. juni 2016 bis und mit 4. juli 2016 öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Büren a.A. unter www.bueren.ch abrufbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind in-nerhalb der Auflagefrist schriftlich und be-gründet bei der Bauverwaltung Büren a.A. einzureichen.
Büren an der Aare, 2. Juni 2016 102938
Der Gemeinderat
Baupublikation
Gesuchsteller: Verein KinderTagesstätten Region büren, Post-fach 94, 3296 Arch
Projektverfasser: Verein KinderTagesstätten Region Büren, Post-fach 94, 3296 Arch
Bauvorhaben: umnutzung Wohnung in KiTA
Standort: Bahnhofstrasse 11; Parzelle GB-Nr. 1016
Zone: - Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG2 - Altstadt-Umgebungsschutzbereich - Gewässerschutzzone B
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Büren an der Aare, Kreuz- gasse 32, 3294 Büren an der Aare
Auflage- und Einsprachefrist bis: 4. Juli 2016
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schrift-lich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung einzureichen. Zudem wird auf die Verwirkungsfolge bei verpasster Anmeldung von Lastenausgleichsansprüchen innerhalb der Auflagefrist hingewiesen (Art. 30 und 31 BauG). 102923
Büetigen
Baupublikation (Projektänderung)
Bauherrschaft: Lukas und Dorothea Neukom, birkenweg 13, 3263 büetigen
Projektverfasser: d. ronchi architekten gmbh, Denise Ronchi, dipl Arch. ETH SIA, Bielstrasse 38, 3294 Büren a.A.
Bauvorhaben: Anbau Seniorenwohnung an bestehendes Ein-familienhaus mit separatem Autounterstand (Projektänderung: Flachdach, Verkleinerung bauvolumen und Gebäudehöhe)
Parzelle/Standort: 515 / Birkenweg
Koordinaten: 592‘400/216‘885
Nutzungszone: Wohnzone W1
Beanspruchte Ausnahmen: Keine
Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzbereich B Anschluss an die Kanalisation
Leuzigen
Baupublikation
Gesuchsteller/in: Patrick und Susanne Mülchi, hohlegasse 6, 3297 Leuzigen
Projektverfasser/in: Telos AG, Martin Bütikofer, Bahnhofstrasse 5, 3294 Büren a. A.
Standort: Hohlegasse 6
Parzelle Nr.: 3428
Zone: Kernzone
Koordinaten: 601 500 / 224 630
Schutzzone/Inventar: erhaltenswert
Bauvorhaben: Neueindeckung Dach mit Eternitschiefer und teilweise Glaseinlagen. Traufe nordseitig auf eine höhe anpassen. An der Gebäudeecke Süd marodes Mauerwerk entfernen und neue KS Mauer erstellen
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: keine Änderungen
Zone: B
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung Leuzigen
Auflage-und Einsprachefrist: 27. Juni 2016
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Aufla-gefrist bei der Gemeinde Leuzigen, Bauverwal-tung, Dorstrasse 9, 3297 Leuzigen einzurei-chen. Bei Kollektiveinsprachen, vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechts-verbindlich vertritt.
3297 Leuzigen, 23.05.2016 102891
Bauverwaltung Leuzigen
Oberwil
Kirchgemeinde Oberwil bei büren
Ordentliche Kirchgemeinde-versammlung
Donnerstag, 16. Juni 2016, 20.00 Uhr, Gasthof Rössli, Biezwil
Alle Unterlagen und die Anträge zu den Trak-tanden 3 – 6 liegen ab 6. Juni 16 in den jewei-ligen Räumen der Einwohnergemeinden der KG Oberwil zur Einsichtnahme auf.
Auf Wunsch können die Unterlagen beim Sekretariat eingesehen werden.
und Badreiniger• Fotochemikalien, Fotoentwickler, Fotofixie-
rer• Schädlingsbekämpfungsmittel, Pflanzen-
schutzmittel, Pestizid, Fungizid• Spraydosen• Bleiakkumulatoren und Haushaltbatterien• Leuchtstoffröhren und Sparlampen• Medikamente• Quecksilberhaltige Abfälle, Fiebermesser,
Thermometer• Chemikalien• Unbekannte Chemikalien• Mit gefährlichen Stoffen verunreinigte Leer-
gebinde und Gegenstände
Nichtangenommen werden:
• Sprengstoffe und Munition (diese sind bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben)
• Radioaktive Abfälle• Tierkadaver und Siedlungsabfälle
Der umwelt zuliebe!
Wir bitten die Bevölkerung von Pieterlen diese Dienstleistung während der angegebenen An-nahmezeit zu benutzen und die Abfälle dem fachkundigen Personal zu übergeben.Bitte kein deponieren vor- oder nach den an-gegebenen Sammelzeiten. Die Abfälle nicht zusammenschütten, sondern möglichst in der Originalverpackung zur mobi-len Sammelstelle bringen.
Aus Sicherheitsgründen können keine Gebinde entleert oder zurückgegeben werden.
Diese Sammelaktion ist ausschliesslich für pri-vate haushalte. Abfälle aus Gewerbe und industrie werden nicht angenommen 102919
Ordentliche Kirchgemeindever-sammlung der Reformierten Kirchgemeinde Pieterlen
Sonntag, 26. juni 2016, 11.00 uhr in der reformierten Kirche Pieterlen
Traktanden
1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 01. November 2015; Genehmigung
2. Rechnung 2015 a) Übrige Abschreibungen; Genehmigung b) Jahresrechnung 2015; Genehmigung
3. Mitteilungen
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 + 2 liegen 10 Tage vor der Versammlung auf den Ge-meindeschreibereien Pieterlen und Meinisberg zur Einsichtnahme auf.
Der Kirchgemeinderat lädt freundlich zu die-ser Versammlung ein. 102895
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regie-rungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfü-gungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhält-nismässigem Aufwand verbunden wäre.
Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne 102894
Bau- und Gewässer schutz-publikation
Gesuchsteller: johannes Friedli, Kirchgasse 2, 2542 Pieterlen
Projektverfasser:Canal und Hofer Architektur GmbH, Postfach 225, 2542 Pieterlen
Bauvorhaben:Erstellen einer neuen Doppel-Garage im Westen und eines Sitzplatzes im Süden. Teil-Abbruch der bestehenden Stützmauer
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Versickerung des nicht verschmutzten Abwas-sers.
Auflage- und Einsprachefrist bis: 27. Juni 2016
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung Pieterlen, Bauabteilung
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufge-stellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auf-lagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Be-gehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichs-ansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 baugesetz Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervor-teil, der ihm durch eine Ausnahmebewilli-gung, eine Ueberbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars ein-geräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu ent-schädigen, wenn die Beeinträchtigung erheb-lich ist.
2542 Pieterlen, 24. Mai 2016
Bauabteilung Pieterlen 102912
Baupublikation
Gesuchsteller: Stefan Ringler, Grubenstrasse 17, 6315 Ober-ägeri
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regie-rungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfü-gungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnis-mässigem Aufwand verbunden wäre.
Bauvorhaben: Energiesanierung des Gebäudes; Wärmedäm-mung Aussenfassade und Wände innen, iso-lierung und Erneuerung Dach; Änderung Raumeinteilung Erdgeschoss sowie Änderung badezimmer OG; Ersatz Öl-/Stückholzheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Split-System) Es wird auf die Baugesuchsakten und Profile verwiesen
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3295 Rüti bei Büren
Auflage und Einsprachefrist: 27. Juni 2016
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auf-lagefrist im Doppel einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die der Baubewilli-gungsbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechts-verbindlich vertritt.
Gemeindeverwaltung Rüti bei Büren 102890
Baupublikation
Bauherrschaft: Thommen-Furler AG, industriestrasse 10, 3295 Rüti b. büren
Projektverfasser: Architektengemeinschaft Lanz Architekten und bauzeit architekten GmbH, p/A Bruno Lanz, Architekt HTL, Schulstrasse 1, 2572 Sutz
Bauvorhaben: Erweiterung der Verwaltungs- und büroflä-chen
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Rüti b. Büren, Bach- strasse 4, 3295 Rüti b. Büren
Auflagefrist: bis 4. Juli 2016
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel während der Auflagefrist beim Regierungsstatthalter-amt Seeland, Amthaus, Postfach, 3270 Aar-berg, einzureichen, ebenfalls allfällige Lasten-ausgleichsbegehren. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken. Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identischen Ein-sprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten. Es wird auf die Gesuchsakten und die auf-gestellten Bauprofile verwiesen.
„Ich unterstütze die Initia-tive, weil sie verlangt, dassdie Abgaben der Strassenbe-nützer künftig zielgerichtetfür die Strasseninfrastruktureingesetzt werden.”
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Anforderungen:• Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung• Berufserfahrung auf einer Gemeindeverwaltung• Weiterbildungen im Gemeindebereich (FAG, Gemeindeschreiber/in)
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13. Juni 2016 – 19:00 (Türöffnung 18:30h)im Hotel "Weisses Kreuz" in Lyss
Traktanden1. Wahl der Stimmenzähler2. Genehmigung des Protokolls der Mitglieder-
versammlung vom 29. Juni 20153. Jahresbericht 20154. Vereinsrechnung 20155. Revisionsstellenbericht6. Festsetzung der Mitgliederbeiträge 20167. Genehmigung Budget 20168. Wahl der Revisionsstelle9. Ausblick 201710. Entgegennahme Anträge11. Informationen aus dem Verwaltungsrat12. Verschiedenes
Die Einladung richtet sich an alle stimmberechtigtenEinzel- und Kollektivmitglieder, an Gäste und Mitar-beitende ohne Stimm- und Antragsrecht, die derVersammlung beiwohnen möchten. Im Anschlussan den ordentlichen Teil offerieren wir einen kleinenApéro.
Weitere Informationen können auf unserer Home-page www.spitex-seeland.ch eingesehen werden.
«Lücken und Stolpersteine in Versicherungsverträgen»
Matthias lseli, Geschäftsleiter und Mitinhaber der Espace Broker AG, Hauptgasse 5, Postfach, 3294 Büren an der Aare
Interessante Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im öffentlichen Referat von
Matthias lseliWann: Donnerstag, 2. Juni 2016, 20.00 Uhr
Wo: Restaurant Bad in 3298 Oberwil bei Büren
Organisator: Haus- und Grundeigentümerverband Region Büren, Tel. 032 352 06 06
Alle Interessierten sind zu diesem Referat freundlich eingeladen.
Region BürenHaus- und GrundeigentümerverbandRegion Büren
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Burgergemeinde3252 Worben
Burgergemeinde Worben
AufrufWir suchen unsere Burgerinnen und Burger, die als Heimat-gemeinde (Burgerrecht) Worben besitzen.Bist du interessiert mehr über deine Burgergemeinde zu erfah-ren? Möchtest du dich gerne in der Burgergemeinde in unserStimmregister eintragen lassen? Wenn ja, dann schreibe odertelefoniere uns doch. Gerne werden wir dich bei einem Apéroin unserem schönen und modernen Waldhaus über unserevielfältigen Aufgaben informieren.