Nr. 5 4. Februar 2016 Kirchliche Anzeigen DONNERSTAG, 4. FEBRUAR BIS DONNERSTAG, 11. FEBRUAR 2016 EVANGELISCH- REFORMIERTE KIRCHE ARCH UND LEUZIGEN Donnerstag, 4. Februar, 12.00 Uhr: Mittagstisch Leuzigen in der Alten Post. Samstag, 6. Februar, 19.00-22.00 Uhr: Der Jugendtreff «Ratteloch» in Leuzigen ist für alle Schüler der 6.-9. Klasse aus Arch, Leuzigen und Rüti geöffnet. Sonntag, 7. Februar, 9.30 Uhr: Gottesdienst in der Kirche Leuzigen. Pfr. Mat- thias Hochhuth und Eva Jäggi (Orgel). 1. Korin- therbrief 13 Donnerstag, 11. Februar, 14.00 Uhr: Seniorennachmittag/Lottomatch Arch im Ge- meindezentrum. Anmeldung erwünscht an Frau H. Mader, Tel. 032 679 31 60. BüREN AN DER AARE Donnerstag, 4. Februar: Kein Mittagstisch wegen Sportferien. 19.30-21.30 Uhr: Probe des ökumenischen Kir- chenchors in der reformierten Kirche. Sonntag, 7. Februar: Kein Gottesdienst in der reformierten Kirche Büren a.A. Donnerstag, 11. Februar: Kein Mittagstisch und keine Probe des ökume- nischen Kirchenchors wegen Sportferien. Amtswoche der Pfarrer/innen: 8. bis 14. Februar Pfrn. Sandra Begré, Tele- fon 032 351 19 70. Unsere Internet-Adresse: www.kirche-bueren.ch. KIRCHGEMEINDE DIESSBACH B. B. Freitag, 5. Februar, 20.00 Uhr: Busswil: Gemeindeabend zur Gemeindereise ins Baltikum. Ueli Burkhalter. Alle Interessierte sind herzlich willkommen. Samstag, 6. Februar, 9.30-12.00 Uhr: Busswil: Der Weltladen im Kirchlichen Zentrum ist geöffnet – gleichzeitig «Kafitreff» Welt- laden. Sonntag, 7. Februar, Kirchensonntag, 17.00 Uhr: Busswil: Laiengottesdienst gestaltet und durch- geführt von Mitgliedern der Kirchgemeinde Diessbach zum Thema «Kirche vernetzt». An- schliessend Apero. Montag, 8. Februar, 14.00 Uhr: Busswil: Arche-Stunde im Kirchlichen Zentrum. Dienstag, 9. Februar, 20.00 Uhr: Diessbach: Die Männergruppe trifft sich in der Pfrundscheune. Mittwoch, 10. Februar, 14.00 Uhr: Diessbach: Nachmittags-Treff der vier Dörfer in der Mehrzweckhalle. Mitfahrgelegenheiten: Büetigen: 13.30 Uhr, Gemeindeverwaltung; Busswil: 13.15 Uhr, Schulhaus; Dotzigen: 13.30 Uhr, Käsereiplatz. Freitag, 12. Februar, 20.00 Uhr: Busswil: Meditationsabend im Kirchlichen Zen- trum. Leitung: Franz Baumann. Unsere Internet-Adresse: www.kirche-diessbach.ch LENGNAU Donnerstag, 4. Februar, 20.00 Uhr: Ökum. Frauengottesdienst in der Kath. Kirche Lengnau. Sonntag, 7. Februar, 9.30 Uhr: «Kirchensonntag», d. h. Laien-Gottesdienst in der Ref. Kirche (Thema: Kirche vernetzt) unter der Leitung von Frau R. Genier. ÄRZTE Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen. Falls dieser nicht erreichbar ist: Büren an der Aare, Dotzigen, Lengnau, Meienried, Meinisberg, Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern; Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen, Diessbach, Busswil); Notfallrayon Aarberg; Notfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111 (kostenpflichtig mit CHF 2.08/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar) Arch, Leuzigen 0848 112 112 Wengi, Rapperswil 0900 57 67 47 (aus dem Festnetz CHF 0.88/Min.) ZAHNÄRZTE Versuchen Sie bitte, zuerst Ihren Zahnarzt zu erreichen 1811 Notrufnummer ganze Schweiz 112 Polizeinotruf 117 Feuerwehr 118 REGA 1414 Medizinische Notfallnummer 144 APOTHEKEN Notfall-Nummer Region Lyss-Biel Tel. 0842 24 24 24 SPITEXORGANISATIONEN Region Büren (Leuzigen, Arch, Büren, Meienried, Oberwil, Rüti, Diessbach, Büetigen, Dotzigen) 032 353 10 50 Lengnau, Pieterlen 032 329 39 00 Safnern, Orpund, Meinisberg, Scheuren 032 332 97 97 Wengi (Schüpfen und Umgebung) 031 879 05 67 Notfalldienste Mitwirkung des Querflötenensembles der Reg. Musikschule Lengnau-Büren a.A., Öufi-Länd- lers und Lobprys-Gruppe. Donnerstag, 11. Februar, 10.00 Uhr: Altersheim-Andacht mit Pfr. H. Friedli und Frau C. Wahli, Musik. Zuständig für Abdankungen Pfr. H. Friedli, Tel. 032 653 17 03. OBERWIL BEI BüREN Sonntag, 7. Februar, 20.00 Uhr: Kirche Oberwil: Abendgottesdienst, Pfr. Jan- Gabriel Katzmann. Orgel: Thomas Brönni- mann. Mittwoch, 10. Februar, 13.15 Uhr: Post Schnottwil: Seniorenwandergruppe Stei- grüebli. Postauto bis Biezwil – Wanderung (ca. 1.5 Std.) via Tannliberg übers Zelgli nach Ober- wil – Einkehr im Bad – wahlweise Postauto oder zu Fuss nach Schnottwil. 13.30 Uhr, Gemeindehaus Oberwil: Senioren Oberwil. Kontaktnachmittag. PIETERLEN UND MEINISBERG Pieterlen Freitag, 5. Februar, 13.45-16.15 Uhr: Ki-Na-Pi für Kinder ab der Spielgruppe bis zur 6. Klasse im Zentrum. Sonntag, 7. Februar, um 9.30 Uhr und 17.00 Uhr in Meinisberg. Dienstag, 9. Februar, 9.00 Uhr: Zentrum-Zmorge mit Uwe Tatjes zum Thema: s’isch Zyt. Donnerstag, 11. Februar, 19.00 Uhr: Ökumenisches Abendgebet im Zentrum mit Annemarie Rohrbach. Meinisberg Sonntag, 7. Februar, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit den 1. KUW-Schülerinnen und Schülern zum Thema Schöpfung mit Pfr. Uwe Tatjes und Katechetin Karin Wälchli. Thomas Brönnimann, Orgel. Anschliessend Apéro. 17.00 Uhr: Gottesdienst zum Kirchensonntag. Thema: Kirche vernetzen. Durch den Gottes- dienst leitet ein Team aus Meinisberg unter freundlicher Mitwirkung des Kirchenchors. An- schliessend sind alle, die in irgendeiner Form zum guten Gelingen im Jahr 2015 beigetragen haben, zum HelferInnen-Essen eingeladen. SPITEX-Verein Region Büren Arch - Büetigen - Büren - Diessbach - Dotzigen Leuzigen - Meienried - Oberwil - Rüti Bürozeiten: 07.00–12.00 Uhr, 14.00–17.30 Uhr Telefondienst: Tel. 032 353 10 50 Mo bis Fr von 07.00–12.00 Uhr, 14.00–22.00 Uhr Samstag und Sonntag von 07.00–12.00 Uhr, 16.30–22.00 Uhr In den übrigen Zeiten ist der Telefonbeantworter eingeschaltet. 102395 Spital Aarberg Wir sind für Sie da – in jedem Fall für jeden Fall. Zentrale 032 391 82 82 Rettungsdienst 144 Das Werbemittel der Region Gesetzliches Publikationsmittel FÜR DIE GEMEINDEN ARCH BÜETIGEN BÜREN DIESSBACH DOTZIGEN LENGNAU LEUZIGEN MEIENRIED MEINISBERG OBERWIL PIETERLEN RÜTI P.P.A 3294 Büren an der Aare ZUSÄTZLICHES VERTEILGEBIET BIBERN BIEZWIL GÄCHLIWIL GOSSLIWIL LÜTERSWIL SCHNOTTWIL
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Nr. 54. Februar 2016
Kirchliche Anzeigen
DONNERSTAG, 4. FEbRuAR biS DONNERSTAG, 11. FEbRuAR 2016
EvAngElisch- rEformiErtE KirchE
ARch uND LEuziGEN
Donnerstag, 4. Februar, 12.00 Uhr: Mittagstisch Leuzigen in der Alten Post.
Samstag, 6. Februar, 19.00-22.00 Uhr: Der Jugendtreff «Ratteloch» in Leuzigen ist für alle Schüler der 6.-9. Klasse aus Arch, Leuzigen und Rüti geöffnet.
Sonntag, 7. Februar, 9.30 Uhr: Gottesdienst in der Kirche Leuzigen. Pfr. Mat-thias Hochhuth und Eva Jäggi (Orgel). 1. Korin-therbrief 13
Donnerstag, 11. Februar, 14.00 Uhr: Seniorennachmittag/Lottomatch Arch im Ge-meindezentrum. Anmeldung erwünscht an Frau H. Mader, Tel. 032 679 31 60.
büREN AN DER AARE
Donnerstag, 4. Februar: Kein Mittagstisch wegen Sportferien. 19.30-21.30 Uhr: Probe des ökumenischen Kir-chenchors in der reformierten Kirche.
Sonntag, 7. Februar: Kein Gottesdienst in der reformierten Kirche Büren a.A.
Donnerstag, 11. Februar: Kein Mittagstisch und keine Probe des ökume-nischen Kirchenchors wegen Sportferien.
Amtswoche der Pfarrer/innen: 8. bis 14. Februar Pfrn. Sandra Begré, Tele- fon 032 351 19 70.
unsere internet-Adresse: www.kirche-bueren.ch.
KiRchGEMEiNDE DiESSbAch b. b.
Freitag, 5. Februar, 20.00 Uhr: Busswil: Gemeindeabend zur Gemeindereise ins Baltikum. Ueli Burkhalter. Alle Interessierte sind herzlich willkommen.
Samstag, 6. Februar, 9.30-12.00 Uhr: Busswil: Der Weltladen im Kirchlichen Zentrum ist geöffnet – gleichzeitig «Kafitreff» Welt- laden.
Sonntag, 7. Februar, Kirchensonntag, 17.00 uhr: Busswil: Laiengottesdienst gestaltet und durch-geführt von Mitgliedern der Kirchgemeinde Diessbach zum Thema «Kirche vernetzt». An-schliessend Apero.
Montag, 8. Februar, 14.00 Uhr: Busswil: Arche-Stunde im Kirchlichen Zentrum.
Dienstag, 9. Februar, 20.00 Uhr: Diessbach: Die Männergruppe trifft sich in der Pfrundscheune.
Mittwoch, 10. Februar, 14.00 Uhr: Diessbach: Nachmittags-Treff der vier Dörfer in der Mehrzweckhalle. Mitfahrgelegenheiten: Büetigen: 13.30 Uhr, Gemeindeverwaltung; Busswil: 13.15 Uhr, Schulhaus; Dotzigen: 13.30 Uhr, Käsereiplatz.
Freitag, 12. Februar, 20.00 Uhr: Busswil: Meditationsabend im Kirchlichen Zen-trum. Leitung: Franz Baumann.
unsere internet-Adresse: www.kirche-diessbach.ch
LENGNAu
Donnerstag, 4. Februar, 20.00 Uhr: Ökum. Frauengottesdienst in der Kath. Kirche Lengnau.
Sonntag, 7. Februar, 9.30 Uhr: «Kirchensonntag», d. h. Laien-Gottesdienst in der Ref. Kirche (Thema: Kirche vernetzt) unter der Leitung von Frau R. Genier.
ÄRZTE
Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen. Falls dieser nicht erreichbar ist:
Büren an der Aare, Dotzigen, Lengnau, Meienried, Meinisberg, Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern; Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen, Diessbach, Busswil); Notfallrayon Aarberg; Notfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111(kostenpflichtig mit CHF 2.08/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar)
notfalldienste Mitwirkung des Querflötenensembles der Reg. Musikschule Lengnau-Büren a.A., Öufi-Länd-lers und Lobprys-Gruppe.
Donnerstag, 11. Februar, 10.00 Uhr: Altersheim-Andacht mit Pfr. H. Friedli und Frau C. Wahli, Musik.
zuständig für Abdankungen Pfr. H. Friedli, Tel. 032 653 17 03.
ObERWiL bEi büREN
Sonntag, 7. Februar, 20.00 Uhr: Kirche Oberwil: Abendgottesdienst, Pfr. Jan-Gabriel Katzmann. Orgel: Thomas Brönni-mann.
Mittwoch, 10. Februar, 13.15 Uhr: Post Schnottwil: Seniorenwandergruppe Stei-grüebli. Postauto bis Biezwil – Wanderung (ca. 1.5 Std.) via Tannliberg übers Zelgli nach Ober-wil – Einkehr im Bad – wahlweise Postauto oder zu Fuss nach Schnottwil. 13.30 Uhr, Gemeindehaus Oberwil: Senioren Oberwil. Kontaktnachmittag.
PiETERLEN uND MEiNiSbERG
Pieterlen
Freitag, 5. Februar, 13.45-16.15 Uhr: Ki-Na-Pi für Kinder ab der Spielgruppe bis zur 6. Klasse im Zentrum.
Sonntag, 7. Februar, um 9.30 Uhr und 17.00 Uhr in Meinisberg.
Dienstag, 9. Februar, 9.00 Uhr: zentrum-zmorge mit Uwe Tatjes zum Thema: s’isch Zyt.
Donnerstag, 11. Februar, 19.00 Uhr: Ökumenisches Abendgebet im Zentrum mit Annemarie Rohrbach.
Meinisberg
Sonntag, 7. Februar, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit den 1. KUW-Schülerinnen und Schülern zum Thema Schöpfung mit Pfr. Uwe Tatjes und Katechetin Karin Wälchli. Thomas Brönnimann, Orgel. Anschliessend Apéro. 17.00 Uhr: Gottesdienst zum Kirchensonntag. Thema: Kirche vernetzen. Durch den Gottes-dienst leitet ein Team aus Meinisberg unter freundlicher Mitwirkung des Kirchenchors. An-schliessend sind alle, die in irgendeiner Form zum guten Gelingen im Jahr 2015 beigetragen haben, zum HelferInnen-Essen eingeladen.
Donnerstag, 11. Februar, 14.00 Uhr: Geselliger Nachmittag. Die Landfrauen laden ein. Traditionell, Singen und Tanzen mit der Trachtengruppe.
RüTi bEi büREN
Samstag, 6. Februar 19.00-22.00 Uhr: Der Jugendtreff «Ratteloch» in Leuzigen ist für alle Schüler der 6.-9. Klasse aus Rüti, Arch und Leuzigen geöffnet.
Sonntag, 7. Februar, 9.30 Uhr: Kirchensonntag mit Abendmahl. Thema: Kirche vernetzt. Gestaltung: Kirchgemeinde und Pfr. Jonas Lutzweiler und Rosmarie Hofer (Orgel).
Dienstag, 9. Februar, 19.00 Uhr: Abendandacht in der Kirche. Thema: Erzählun-gen einer Bäuerin
Sonntag, 7. Februar, 10.00 Uhr: Gottesdienst, Predigt: Christian Kunz.
Verwaltungskreis Seeland
Ordentliche Hauptversammlung des Trägervereins offene Jugendarbeit Rüti, Arch und Leuzigen (JuRAL)Mittwoch, 9. März 2016, 20.00 uhr im Gemein-dezentrum Arch
Traktanden:
1. Begrüssung
2. Präsenz / Stimmenzähler
3. Protokoll der Hauptversammlung vom Mi. 11. März 2015
4. Jahresbericht 2015
5. Finanzen
a. Rechnung 2015
b. Revisorenbericht
c. Mitgliederbeitrag 2016
d. Budget 2017
6. Jahresprogramm 2016
7. Wahlen
8. Anträge der Mitglieder
9. Verschiedenes
Vereinsmitglieder, Gönner und Interessierte sind zur Versammlung herzlich eingeladen.
Rüti b. Büren, 20. Januar 2016 102390
Der Vorstand
Safnern-Brücke
Die Arbeiten an der Brücke laufen wie ge-plant. Zum heutigen Zeitpunkt gehen wir im-mer noch von einer Fertigstellung Ende Juni / Anfang Juli 2016 aus.
Ab dem 22. Februar 2016 werden die drei Brücken-Stahllängsträger mit einem 500≠≠t-Kran montiert. Aus diesem Grund wird die Ka-nalstrasse vom 22. – 23. Februar 2016 auf der Aare-Nordseite und vom 24. – 26. Februar 2016 auf der Aare-Südseite gesperrt. Die Umleitun-gen werden frühzeitig signalisiert. Beim Set-zen des mittleren Stahlträgers am 25. Februar 2016 wird bei der Brücke auch keine Durch-fahrt mit Schiffen möglich sein.
Abgeschlossene ErneuerungsprojekteDer Vorstand hat an seiner ersten Sitzung 2016 acht Projektabrechnungen im Gesamtbetrag
von Fr. 963`244.50 geprüft und genehmigt. Die Erneuerungsprojekte konnten allesamt termin-gerecht sowie im Rahmen der bewilligten Kre-dite abgeschlossen werden.
Ordentliche Hauptversammlung 2015 der Flurgenossenschaft Büren an der AareMontag, 29. Februar 2016, um 20.00 uhr, im café barista, Kreuzgasse 6, büren an der Aare
Traktanden
1. Protokoll der Hauptversammlung 2014, vom 16. März 2015
2. Jahresbericht 2015
3. Jahresrechnung 2015
4. Wahlen
5. Verschiedenes
Die Mitglieder sind zur Hauptversammlung herzlich eingeladen.
Büren a.A., im Februar 2016 102387
Der Vorstand
Gemeindebürgerrecht von Büren an der Aare – ZusicherungDer Gemeinderat hat am 12. Januar 2016 fol-genden Personen das Bürgerrecht der Einwoh-nergemeinde Büren an der Aare zugesichert:
Sutha Karthiga, geb. 2001, Sutha Piraveen, geb. 2002 und Sutha Anithija, geb. 2004, Staatsangehörige aus Sri Lanka, Hauptgasse 33, 3294 Büren a.A. (Einbürgerungsgebühr Ge-meinde CHF 550.00 pro Person).
Gemeinderat Büren an der Aare 102391
Gemeindebürgerrecht von Büren an der Aare – ZusicherungDer Gemeinderat hat am 12. Januar 2016 fol-gender Person das Bürgerrecht der Einwohner-gemeinde Büren an der Aare zugesichert:
Mengestabe Kiflay, geb. 1993, Staatsange- höriger aus Eritrea, Oberbürenmatt 18, 3294 Büren a.A. (Einbürgerungsgebühr Gemeinde CHF 1‘100.00).
Gemeinderat Büren an der Aare 102392
Diessbach
Öffentliche Bekanntmachung; Änderungen zum Reglement über die TagesschuleGemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeinde-verordnung vom 16. Dezember 1998 wird die nachstehende Inkraftsetzung vom Erlass öffentlich bekanntgegeben, welcher von der Gemeindeversammlung am 8. Dezember 2015 beschlossenen wurde:
• Änderungen zum Reglement über die Tages-schule der Einwohnergemeinde Diessbach b. büren; inkraftsetzung rückwirkend per 1. Januar 2016
Die Akten können auf der Gemeindeverwal-tung eingesehen werden.
Diessbach, 1. Februar 2016
Der Gemeinderat 102393
Dotzigen
BaupublikationGesuchsteller: Franz Kopp, Langeten 10, 3293 Dotzigen
Projektverfasser: Franz Kopp, Langeten 10, 3293 Dotzigen
inserataufgabeInserateschluss jeweils Dienstag, 12 uhr
vorstufe/druck: w. Gassmann AG, Biel
AdresseAnzeiger Büren und umgebung AG Geschäftsstelle Bahnhofstrasse 10, 3294 Büren an der Aare tel. 032 351 00 18, Fax 032 351 00 19 E-Mail: [email protected]
Bauvorhaben: Neubau Maschinenhalle
Standort: Langeten, Parzelle Nr. 342
Zone: Landwirtschaftszone; Gewässerschutzzone A
Auflage- und Einsprachefrist bis: 7. März 2016
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Dotzigen
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufge-stellten Profile verwiesen. Einsprachen, Rechts-verwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich, begründet und im Doppel in-nerhalb der Einsprachefrist bei der Einsprache-stelle einzureichen, oder einer schweizerischen Poststelle zur Beförderung zu übergeben.Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. A Baugesetz (BauG)). Kollektiveinsprachen sind nur rechts-gültig, wenn sie angeben, wer die Einsprache-gruppe rechteverbindlich zu vertreten be- fugt ist (Art. 31 Abs. 3 Baubewilligungsdekret (BewD))
Dotzigen, 02.02.2016 102406
Einwohnergemeinde Dotzigen
Lengnau
Bau- und Gewässer schutz-publikation
Gesuchsteller: Avdija Kastriot und Florije, Narzissenweg 4, 2543 Lengnau
Projektverfasser:Bautec AG, Dübi Janine, Riedliweg 17, 3292 Busswil b. Büren
Bauvorhaben:Neubau Einfamilienhaus mit carport und Geräteraum
Zonenplan:W2 - Wohnzone 2-geschossig
Schutzzone/Schutzobjekte: Keine
Ausnahmen: Keine
Gewässerschutz: Anschluss an ARA Regio Grenchen
Auflage- und Einsprachefrist: 29.02.2016
Auflageort und Einsprachestelle: Bau- und Werkabteilung, Pfarrgasse 2, 2543 Lengnau
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die auf-gestellten Profile verwiesen.Einsprachen, Rechtsverwahrungen und/oder Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich, be-gründet und im Doppel innerhalb der Einspra-chefrist bei der angegebenen Einsprachestelle einzureichen oder einer schweiz. Poststelle zur Beförderung zu übergeben.Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken (Art. 31 Abs. 4, Bst. a Baugesetz, BauG – BSG 721)Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Ein-zeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 31 Abs. 3 Baubewilligungsdekret, BewD – BSG 725.1).
Einwohnergemeinde Lengnau
Bau- und Werkabteilung Pfarrgasse 2 2543 Lengnau BE 102360
Bau- und Gewässer schutz-publikation
Gesuchsteller: Rey christoph und Dawa, Meinisbergweg 7b, 2542 Pieterlen
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Dachwasser in bestehende Sickerleitung
Zone: B
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung Leuzigen
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Februar 2016
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufge-stellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Aufla-gefrist bei der Gemeinde Leuzigen, Bauverwal-tung, Dorstrasse 9, 3297 Leuzigen einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen, vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzu-geben, wer die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich vertritt.
3297 Leuzigen, 26.01.2016 102372
Bauverwaltung Leuzigen
Baupublikation
Gesuchsteller/in: Selz Dora und Martin, Metzgergasse 13, 3297 Leuzigen
Projektverfasser/in: Architekturbüro :mlzd, Daniele Di Giancinto, Mattenstrasse 81, 2503 Biel
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisa-tion
Zone: B
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung Leuzigen
Auflage-und Einsprachefrist: 7. März 2016
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Aufla-gefrist bei der Gemeinde Leuzigen, Bauverwal-tung, Dorstrasse 9, 3297 Leuzigen einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen, vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzu-geben, wer die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich vertritt.
3297 Leuzigen, 02.02.2016 102404
Bauverwaltung Leuzigen
Bauvorhaben: Erneuerung Schiessanlage 25 m und 50 m für Kleinkalibergewehre und Pistolen. Erstellen einer elektronischen Trefferzeigeanlage und von Stahllamellenkugelfängen für 10 Schei-ben
Standort/Parzelle/Koordinaten/Nutzungszone: Pieterlen, Bielstrasse 90, Parzelle Nr. 2254, 589‘957/ 224‘264, Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
– Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzo-nen nach Art. 24 ff. RPG
– Unterschreiten des Waldabstandes nach Art. 25 KWaG
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, einzureichen, ebenfalls allfällige Be-gehren von Lastenausgleichsansprüchen. Las-tenausgleichsansprüche die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwir-ken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfü-gungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhält-nismässigem Aufwand verbunden wäre.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelcarport
Zonenplan: W2 - Wohnzone 2-geschossig
Schutzzone/Schutzobjekte: Keine
Ausnahmen: Keine
Gewässerschutz: Anschluss an ARA Regio Grenchen
Auflage- und Einsprachefrist: 7. März 2016
Auflageort und Einsprachestelle: Bau- und Werkabteilung, Pfarrgasse 2, 2543 Lengnau
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die auf-gestellten Profile verwiesen.Einsprachen, Rechtsverwahrungen und/oder Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich, begründet und im Doppel innerhalb der Ein-sprachefrist bei der angegebenen Einsprache-stelle einzureichen oder einer schweiz. Post-stelle zur Beförderung zu übergeben.Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken (Art. 31 Abs. 4, Bst. a Baugesetz, BauG - BSG 721)Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Ein-zeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechts-verbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 31 Abs. 3 Baubewilligungsdekret, BewD - BSG 725.1).
Einwohnergemeinde Lengnau Bau- und Werkabteilung Pfarrgasse 2 2543 Lengnau BE 102397
Leuzigen
Baupublikation
Gesuchsteller/in: Schwab Ruth und Theodor, Grundholzstras- se 12, 3297 Leuzigen
Bauvorhaben: Neubau Wintergarten (unbeheizt) und Sitz-platz-Erweiterung
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Meinisberg
Friedhof; Gräberaufhebung
Die für das Friedhofwesen zuständige Kom-mission für Hoch- und Tiefbau wird diesen Frühling auf dem Friedhof Meinisberg nach Ablauf der Ruhezeit gestützt auf Art. 28 und 29 des Bestattungs- und Friedhofreglements folgende Grabfelder aufheben:
12 urnengräber im rechten Teil Süd (2 Reihen)12 Erdbestattungsgräber im linken Teil Süd
(2 Reihen)
Die betreffenden Gräber sind mit einem Band markiert.
Wir bitten alle Angehörigen, die persönlichen Sachen wie Grabmonumente, Pflanzen, Vasen usw. bis spätestens 14. März 2016 zu räumen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über nicht abgeräumte Grabmäler und Pflan-zungen verfügen.
«S´Bänkli» vor der Post bleibt leer, wir alle vermissen dich sehr.
Erika Gautschi - Scheurer 10. April 1927 bis 30. Dezember 2015
Die grosse Anteilnahme an der Trauerfeier von Erika war sehr eindrücklich und zeigte, wie beliebt sie war und wie sie uns im Stedtli fehlen wird. Wir danken ihr von Herzen für ihre gütige Wesensart und ihren unvergesslichen Humor.
Herzlichen Dank
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Organistin Corinne Wahli für das tolle Orgelspiel, welches so gut zu Erika gepasst hat• fürdievielenKarten,BlumenundGeldspendenandenSpitex-VereinRegionBüren• analldieMenschen,dieErikaimLebenmitkleinenundgrossenDienstenbehilflich
waren und sie auf ihrem letzten Weg begleitet haben.
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