1 9RUZRUW Die jährliche Berichterstattung verpflichtet uns, gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit in verhältnismässig kurzen Abständen Rechenschaft abzulegen über unsere Tätigkeit. Ein allseits beliebtes Instrument zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und zur Darstellung eines Zustandes stellen Statistiken dar. Korrekt dargestellt und interpretiert lassen sie eine Reihe von Schlüssen und Vergleichen zu. Dank EDV genügt ein Tastendruck und die Lei- stungen eines Jahres sind fein säuberlich aufgelistet. Ein weiterer Tastendruck und mehr- farbige Grafiken veranschaulichen, was nackte Zahlen verheimlichen. So weit, so gut! Auch der vorliegende Jahresbericht stützt sich auf statistische Werte, die betriebliche Kennzahlen, erbrachte Leistungen und tatsächliche Zustände objektivieren sollen. Wir wollen aber auch die Zahlen und Fakten auf ihre Aussagekraft überprüfen und hinterfragen, um sicher zu gehen, dass wir unseren Auftrag zu Gunsten der Öffentlichkeit richtig interpretieren und umsetzen. Geltendes Recht zu vollziehen und Dienstleistungen zu erbringen, erfordern stete Anpassungen an die Wirklichkeit. Was vor Jahren noch gut war, ist heute nur noch billig, ohne dabei die gestrigen Leistungen zu schmälern. Im Jahr 2000 durfte ich auf eine 20-jährige Tätigkeit als Kantonschemiker zurückblicken. In dieser Zeitspanne blieb die Konkordatspartnerschaft unverändert. Sie wurde mit dem Beschluss zu einem neuen Konkordat noch gefestigt und auf die Zukunft ausgerichtet. Wenn gleich der Primärauftrag zu Vollzugs- und Dienstleistungsaufgaben erhalten blieb, Umfang, Inhalt, Mittel und Wege zur Auftragserfüllung haben sich grundsätzlich geändert und mussten den Bedürfnissen der Gesellschaft angepasst werden. Am 1. Januar trat das neue Konkordat in Kraft. Es ist die dritte Fassung seit 1909. Die Re- vision war formell und inhaltlich nötig. Im neuen Konkordat ist die Rechtspersönlichkeit der interkantonalen Anstalt definiert und die Kompetenzen sind klar zugewiesen. Es beinhaltet auch die rechtlichen Grundlagen, um den Betrieb innerhalb einer kurzen Frist zu neuen Strukturen zu verpflichten. Ab 2004 werden die Konkordatspartner nur mehr jene Vollzugs- und Dienstleistungsaufgaben finanzieren, die in einem Leistungsauftrag umschrieben und tatsächlich bezogen werden. Voraussetzung hierfür ist die weitgehende betriebliche Auto- nomie der öffentlich-rechtlichen Anstalt. Die Verwirklichung des Sanierungs- und Erweiterungsprojekts ist auf guten Wegen. Die Planung ist weit vorangeschritten, die Baubewilligung liegt vor, die Arbeitsausschreibungen erfolgten bereits und der Baubeginn ist auf den April 2001 geplant. Die Ausführung erfolgt in 2 Etappen; dem Erstellen des Neubaus, dessen Bezug und danach die Sanierung der Altbauten. Im Herbst 2002 sollte dieses Projekt abgeschlossen sein.
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� 9RUZRUW�
Die jährliche Berichterstattung verpflichtet uns, gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit
in verhältnismässig kurzen Abständen Rechenschaft abzulegen über unsere Tätigkeit. Ein
allseits beliebtes Instrument zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und zur Darstellung
eines Zustandes stellen Statistiken dar. Korrekt dargestellt und interpretiert lassen sie eine
Reihe von Schlüssen und Vergleichen zu. Dank EDV genügt ein Tastendruck und die Lei-
stungen eines Jahres sind fein säuberlich aufgelistet. Ein weiterer Tastendruck und mehr-
farbige Grafiken veranschaulichen, was nackte Zahlen verheimlichen.
So weit, so gut! Auch der vorliegende Jahresbericht stützt sich auf statistische Werte, die
betriebliche Kennzahlen, erbrachte Leistungen und tatsächliche Zustände objektivieren
sollen. Wir wollen aber auch die Zahlen und Fakten auf ihre Aussagekraft überprüfen und
hinterfragen, um sicher zu gehen, dass wir unseren Auftrag zu Gunsten der Öffentlichkeit
richtig interpretieren und umsetzen. Geltendes Recht zu vollziehen und Dienstleistungen zu
erbringen, erfordern stete Anpassungen an die Wirklichkeit. Was vor Jahren noch gut war,
ist heute nur noch billig, ohne dabei die gestrigen Leistungen zu schmälern.
Im Jahr 2000 durfte ich auf eine 20-jährige Tätigkeit als Kantonschemiker zurückblicken. In
dieser Zeitspanne blieb die Konkordatspartnerschaft unverändert. Sie wurde mit dem
Beschluss zu einem neuen Konkordat noch gefestigt und auf die Zukunft ausgerichtet.
Wenn gleich der Primärauftrag zu Vollzugs- und Dienstleistungsaufgaben erhalten blieb,
Umfang, Inhalt, Mittel und Wege zur Auftragserfüllung haben sich grundsätzlich geändert
und mussten den Bedürfnissen der Gesellschaft angepasst werden.
Am 1. Januar trat das neue Konkordat in Kraft. Es ist die dritte Fassung seit 1909. Die Re-
vision war formell und inhaltlich nötig. Im neuen Konkordat ist die Rechtspersönlichkeit der
interkantonalen Anstalt definiert und die Kompetenzen sind klar zugewiesen. Es beinhaltet
auch die rechtlichen Grundlagen, um den Betrieb innerhalb einer kurzen Frist zu neuen
Strukturen zu verpflichten. Ab 2004 werden die Konkordatspartner nur mehr jene Vollzugs-
und Dienstleistungsaufgaben finanzieren, die in einem Leistungsauftrag umschrieben und
tatsächlich bezogen werden. Voraussetzung hierfür ist die weitgehende betriebliche Auto-
nomie der öffentlich-rechtlichen Anstalt.
Die Verwirklichung des Sanierungs- und Erweiterungsprojekts ist auf guten Wegen. Die
Planung ist weit vorangeschritten, die Baubewilligung liegt vor, die Arbeitsausschreibungen
erfolgten bereits und der Baubeginn ist auf den April 2001 geplant. Die Ausführung erfolgt in
2 Etappen; dem Erstellen des Neubaus, dessen Bezug und danach die Sanierung der
Altbauten. Im Herbst 2002 sollte dieses Projekt abgeschlossen sein.
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In vergangenen Jahren mussten wir uns daran gewöhnen, dass der Handlungsspielraum
des Vollzugs Tätigkeit durch die Aufdeckung von mehr oder minder bedeutenden
‘Lebensmittelskandalen’ beeinflusst wurde. Parallel zu den ausserordentlichen Situationen
musste die ordentliche Lebensmittelkontrolle in den Betrieben und die Überwachung der
Erzeugnisse durchgeführt werden. Im laufenden Jahr hat die Verunsicherung in der Bevöl-
kerung mit der BSE-Problematik einen neuen Höhepunkt erreicht, insbesondere weil die
Risiken und Auswirkungen (noch) nicht abschätzbar sind. Die wissenschaftlich gesicherten
Daten lassen zum heutigen Zeitpunkt keinen Schluss zu, ob die Prognosen über- oder im
schlimmsten Fall untertrieben sind. Die Zurückhaltung der Konsumenten gegenüber Risiko-
produkten ist deshalb verständlich.
Der aufgeklärte Konsument ist sich bewusst, dass es das ‘Nullrisiko’ in keinem Lebensbe-
reich gibt. Beim täglichen Verzehr von Lebensmitteln darf er jedoch beruhigt von einem sehr
geringen und akzeptierbaren Risiko ausgehen. Die Lebensmittel sind in ihrer Zusam-
mensetzung und Beschaffenheit generell unbedenklich. Als Beispiele können die positiven
Fortschritte bezüglich Pestizid-Rückstände bei Lebensmitteln oder die verbesserte hygieni-
sche Beschaffenheit von leichtverderblichen Erzeugnissen erwähnt werden. Bestimmt darf
die amtliche Lebensmittelkontrolle für sich in Anspruch nehmen, dank der steten Präsenz in
den Betrieben und der nach Prioritäten angeordneten Überwachung der Produkte einen
wesentlichen Beitrag zu Gunsten der Lebensmittelsicherheit geleistet zu haben.
Auch eine zukünftig zuverlässige Lebensmittelsicherheit kann nur gewährleistet werden,
wenn die amtliche Lebensmittelkontrolle mit den Entwicklungen bei der Lebensmittelpro-
duktion, in der Technologie und bei den Marktbedürfnissen Schritt halten kann. Erkenntnis
und guter Wille hierfür sind unerlässlich. Ebenso unerlässlich sind aber auch zukünftig die
angemessenen personellen, materiellen und letztlich finanziellen Mittel um die Herausforde-
rungen tatsächlich zu meistern.
Brunnen, im Februar 2001 Dr. Robert Braschler
Kantonschemiker
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� 6RQQWDJV=HLWXQJ� 28. Januar 2001 �� 'HU�3UHLVGUXFN�DXI�/HEHQVPLWWHO�KDW�VHLQHQ�3UHLV��� Der anhaltende Druck auf die Produzenten- und Verarbeitungspreise bei Lebens- mitteln ist einer von verschiedenen Gründen, weshalb in den letzten Jahren immer wieder Probleme mit Lebensmitteln entstanden. Lebensmittel dürfen nicht nur nach
ökonomischen Gesichtspunkten produziert und verarbeitet werden. Das Augenmerk muss wieder vorrangig auf den Gesundheitsschutz, aber auch auf den Täuschungs-schutz ausgerichtet werden. Der Gesetzgeber und die Vollzugsbehörden können die-
se Aufgabe nicht ohne die Mithilfe der Konsumentinnen und Konsumenten bewältigen. Deren marktgerechtes Konsumverhalten ist ‘matchentscheidend’.
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� ,��$OOJHPHLQHV�
� ���3HUVRQHOOHV� $XIVLFKWVNRPPLVVLRQ�GHV�/DERUDWRULXPV�GHU�8UNDQWRQH�Regierungsrat Armin Hüppin, Präsident............................................. Kanton Schwyz Regierungsrat Dr. Markus Stadler ............................................................. Kanton Uri Landammann Werner Inderbitzin ...................................................... Kanton Schwyz Regierungsrätin Elisabeth Gander..................................................Kanton Obwalden Regierungsrat Dr. Leo Odermatt ................................................... Kanton Nidwalden
kommission von ihren Regierungsämtern zurück. Der Schwyzer Landammann Richard
Camenzind präsidierte während 8 Jahren die Kommission und a. Landammann Alberik Ziegler
vertrat während 16 Jahren den Konkordatskanton Uri. Beide Kommissionsmitglieder haben
sich mit sehr viel persönlichem Engagement für den Unterhalt und die Entwicklung des
Konkordatsbetriebs eingesetzt, wofür ihnen der beste Dank gebührt.
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� �������� $P�/DERUDWRULXP�GHU�8UNDQWRQH�KDW�(LJHQOHLVWXQJ�7UDGLWLRQ� Dieses Inserat war während Jahrzehnten hinter einer Tapete ‘archiviert’. Das Doku- ment wurde uns überbracht und beweist, dass unsere Institution bereits vor mehr als 90 Jahren analytische Dienstleistungen gegen Entgelt erbrachte, um damit die öffent-
lichen Beiträge zu entlasten. Das Inserat stammt aus der Zeit vor 1909, als das ‘Chemische Laboratorium Schwyz’
zum Konkordat ‘Urschweizerische Lebensmitteluntersuchungs-Anstalt’ erweitert wurde. Der damalige Chemiker J. Bürgi wurde zum ersten Kantonschemiker der Urkantone gewählt.
Mitte Jahr wurde Ruedi Peyer nach 36 Jahren sehr engagierter Mitarbeit pensioniert. Er hat
die Mikrobiologie am Laboratorium der Urkantone aufgebaut und stets weiter entwickelt. Wir
danken unserem allseits geschätzten Kollegen für die angenehme Zusammenarbeit und
wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Aus familiären Gründen hat Claudia Gisler-Walker nach 10 Jahren ihre Stelle als Laborantin
gekündigt und wir wünschen auch ihr alles Gute für die Zukunft.
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Am 24. Juni verstarb unser sehr geschätzte Teilzeit-Mitarbeiter Werner Furger an den Fol-
gen einer schweren Krankheit. Während 7 Jahren half er uns bei der Entsorgung von Giften
und Sonderstoffen. Mit beispielhafter Gewissenhaftigkeit erfüllte er seinen beruflichen Auf-
trag. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Die Chemielaboranten-Lehrabschlussprüfung bestand Daniela Küchler mit Erfolg.
����7HLOQDKPH�DQ�)DFKNRPPLVVLRQHQ�à Verband der Kantonschemiker der Schweiz (R. Braschler) à Prüfungskommission ‘Schädlingsbekämpfung mit hochgiftigen Gasen’ (R. Braschler) à Fachausschuss ‘Kältemittel’ (R. Braschler) à AC-Kommission des Kantons Uri (R. Braschler) à Chemiefachberater des Kantons Schwyz (R. Braschler; neu R. Schuler) à Arbeitsgruppe Erfahrungsaustausch Mikrobiologie Ostschweiz (A. Breitenmoser) à Arbeitsgruppe Erfahrungsaustausch Molekularbiologie/PCR Ostschweiz (A. Breitenmoser) à Lab’Eaux (Schweizerische Gruppierung Gewässer- und Umweltschutzlaboratorien) (D. Andrey, B. Bettler) à Chemiefachberater des Kantons Nidwalden (A. Schachenmann) à Störfallkommission des Kantons Schwyz (R. Braschler) à Störfallarbeitsgruppe des Kantons Schwyz (R. Schuler) à Subkommissionen des Schweiz. Lebensmittelbuchs:
SK 3a : Fleischanalytik (R. Braschler) SK 14a : Spurenelemente (D. Andrey) SK 17 : Gelier- und Verdickungsmittel (B. Bettler) SK 19 : Pestizide (D. Andrey)
à CEN TC 283 WG 4: Nickelallergien (D. Andrey) à Lehrabschlussprüfungen für Chemielaboranten (D. Andrey, R. Amstutz) à Eidg. Prüfungskommission für Lebensmittelinspektoren (N. Müller) à Lehrabschlussprüfungen für KV-Absolventen SZ (N. Müller) à Vereinigung kant. Gewässerschutzchemiker und -limnologen (A. Schachenmann) à Fachtagung MARSEP- und VBBO-Ringanalysen, Bern (A. Schachenmann) à Deutschschweizerische Arbeitsgruppe Analytik der kantonalen Gewässer- und Umweltschutzlaboratorien (B. Bettler) à Arbeitsgruppe ‘Altholzexport und Schredderplätze’ (R. Schuler) à Fachgruppe ‘Holzkampagne Schweiz’ (R. Schuler) à Gesellschaft Schweiz. Lebensmittelinspektoren (N. Müller, B. Gerber, T. Muff) à Trinkwasser-Inspektoren der deutschsprachigen Schweiz (H.-R. Mächler) à Gesellschaft Schweiz. Giftinspektoren (R. Schuler) à Schweiz. Gesellschaft für Lebensmittelhygiene (A. Breitenmoser) à Schweiz. Gesellschaft für Mikrobiologie (A. Breitenmoser) à Gesellschaft Schweizer Tierärzte (A. Breitenmoser) :HLWHUELOGXQJ�à Radontagung BAG (D. Andrey) à Workshop ‘Messunsicherheit’ EMPA (D. Andrey) à SASP-Tagung (D. Andrey) à BAG Workshop ‘Raumluft’ (D. Andrey) à Seminar Brechbühler AG: GC-MS; LC-MS (D. Andrey) à GC-Anwendertreffen, Zürich (D. Andrey, R. Amstutz) à Erfa-Gruppe Elementanalytik der Ostschweiz (D. Andrey)
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à Akkreditierung ISO 17025 Eidg. Amt für Meteorologie (D. Andrey) à Applica Analytik Seminar (D. Andrey) à PCB in Raumluft, Tagung BUWAL/EMPA (D. Andrey) à Schweizerische Tierärztetage der GST, Luzern (A. Breitenmoser) à SGLH-Arbeitstagung. Antibiotika-Resistenz in Lebensmitteln (B. Gerber, A. Breitenmoser) à Lebensmittelinspektoren-Weiterbildung BAG Fleischkurs in Spiez (N. Müller, B. Geber, T. Muff) à Lebensmittelinspektoren Instruktionskurs ‘Risikobeurteilung’ (N. Müller, B. Gerber, T. Muff) à Seminare Umweltanalytik (B. Bettler) à IC-Fachseminar (B. Bettler) à MUT, Basel: Mikroverunreinigungen im Wasser (H.-R. Mächler) à Erfa Gruppe Badewasser Region Nordwestschweiz, Luzern und Urkantone (H. R. Mächler) à Orbit, Basel (B. Bettler, A. Schachenmann) à Workshop Departement des Innern Schwyz: Umgang mit Konflikten (D. Andrey, B. Bettler, A. Breitenmoser) à Workshop Titration (C. Ellerkamp) à SGLH Workshop: Bedeutung und Diagnose viraler Erreger in Lebensmitteln (A. Breitenmoser) à SGLH und IGAAM Workshop: Viren in Lebensmitteln; Epidemiologie und Nachweis- verfahren (A. Breitenmoser) à SGLH und IGAAM Workshop: Methodenvalidierung in der Mikrobiologie; Klassische und molekularbiologische Prüfverfahren (A. Breitenmoser) à AQS (Analytische Qualitätssicherung, Baden-Württemberg) Probenahme Oberflächengewässer, Kläranlagen, Industrieabwasser (A. Schachenmann) 5HIHUDWH���gIIHQWOLFKNHLWVDUEHLW�
à Referate/Öffentlichkeitsarbeit zum Thema ‘Aktuelles aus der amtlichen Lebens- mittelkontrolle’ (R. Braschler) à Hygienepraktikum Hauswirtschaftslehrerinnenseminar Ingenbohl (A. Breitenmoser) à Polizeirekrutenschule SZ (N. Müller, R. Schuler) à Hygienekurse für verschiedene Betriebe (N. Müller, T. Muff) à Ausbildungskurs Spit Abt 61 (N. Müller) à Ausbildungskurs mit Lebensmittelkontrolleuren SZ (N. Müller, B. Gerber, T. Muff, H.-R. Mächler) à Referat ‘Lebensmittelgesetz und Hygiene’ bei der Berufsschule OW/NW für Kochlehrlinge und Bäcker (T. Muff) à Referat ‘Lebensmittelgesetz und Selbstkontrolle’ bei Alpsennenkursen UR und SZ (B. Gerber) à Referat ‘Lebensmittelgesetz und Selbstkontrolle’ bei den Süssmostern Schwyz (B. Gerber) à Referat ‘Legionellen - ein hygienetechnisches Problem’ beim Heimleiterverband Schwyz (A. Breitenmoser) à AQS (Analytische Qualitätssicherung, Baden-Württemberg) Probenahme Oberflächengewässer, Kläranlagen, Industrieabwasser (A. Schachenmann) à Info-Veranstaltung für Chemielehrer der Zentralschweiz: Giftverkehr (R. Schuler) à Info-Veranstaltung für Gemeinden der Zentralschweiz: Giftverkehr (R. Schuler) à Landw. Schule Pfäffikon, Baumwärter ‘Giftverkehr und Fachbewilligung’ (R. Schuler) à Versch. Referate über Giftverkehr in Schulen (R. Schuler) à Besuche des LdU durch interessierte Schulen und Fachgruppen
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� ���3URMHNW�µ6DQLHUXQJ�XQG�(UZHLWHUXQJ¶� Mit dem neuen Konkordat haben die Konkordatspartner den Kredit für das Sanierungs- und
Erweiterungsprojekt gesprochen. Für die Verwirklichung des Projekts hat die Aufsichtskom-
mission eine Baukommission ernannt und ihr mit der Verantwortung zur Einhaltung des
Kostendaches auch die erforderlichen Kompetenzen übertragen.
Der Baukommission gehören an:
à a. Regierungsrat Richard Camenzind, bis 30. Juni 2000 Präsident der Aufsichtskommission à Joe Grüniger, Vorsteher des Hochbauamts des Kantons Uri à Alfred Gubler, Vorsteher des Hochbauamts des Kantons Schwyz à Dr. Robert Braschler, Kantonschemiker
Die Kantone Obwalden und Nidwalden haben auf eine Einsitznahme in der Baukommission verzichtet. Mit der eigentlichen Planung und Bauführung wurde ein Projektteam benannt, das sich wie folgt zusammensetzt:
à Paolo Kölliker, Architekt und freier Mitarbeiter des Hochbauamts Schwyz, Leiter à Bruno Achermann, Mitinhaber des Architekturbüros Germann und Achermann, Altdorf à Dr. Robert Braschler, Kantonschemiker à Fachplaner nach Bedarf
Im Berichtsjahr konnten die Planungsarbeiten weit vorangetrieben werden und die Baubewilli-
gung liegt vor. Die Ausschreibungen für den Abbruch, die Pfählung und den Rohbau 1 erfolgten
und im April 2001 kann mit den Ausführungsarbeiten begonnen werden.
� ����6WDWLVWLN��7DE������6WDWLVWLN�GHU�/HEHQVPLWWHOSUREHQ�=HLFKHQHUNOlUXQJ���A = Sachbezeichnung, Anpreisung usw. B = Zusammensetzung C = Mikrobiologische Beschaffenheit, Bakterien und Mykotoxine D = Inhalts- und Fremdstoffe E = Physikalische Eigenschaften F = Andere Beanstandungsgründe
1LNODXV�0�OOHU��%HDW�*HUEHU��7KRPDV�0XII�6FKZHUSXQNWH�GHU�/HEHQVPLWWHONRQWUROOH�Besondere Aufmerksamkeit wurde der Kontrolle in Spitälern und Heimen, den ver-
schiedensten Grossanlässen und der Lebensmittelkontrolle in der Armee geschenkt.
Den Spital- und Heimküchen kann ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Das heisst nicht,
dass sich die Verantwortlichen nun auf den Lorbeeren ausruhen können. Unsere
Feststellung soll vielmehr ein Ansporn sein, den erreichten Standard zu halten und die noch
bestehenden Mängel in der Selbstkontrolle nachzubessern.
Die Kontrolle der Grossanlässe ergibt ein zwiespältiges Bild. Auf der einen Seite gibt es
Vereine, die mit viel Fleiss und Hingabe darauf hin arbeiten, dass ‘es’ am Anlass auch gut
klappt. Daneben gab es grosse Anlässe, bei denen die Organisatoren die Verpflegung in die
Hände von sogenannten Profis gegeben haben. Dies im Glauben daran, sich nicht mehr um
die lebensmittelrechtlichen Belange kümmern zu müssen. Unsere Kontrollen ergaben aber
verschiedene Beanstandungen. So mussten Mängel bei der Grundausrüstung wie fehlende
Handwaschgelegenheiten, nicht vorhandene Reinigungseinrichtungen für Rahmautomaten
oder fehlende Kühleinrichtungen beanstandet werden. Bewährt hat sich, mit den
Verantwortlichen von grossen Anlässen rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, um schon in der
Planungsphase die Weichen richtig stellen zu können.
Bei der Kontrolle in der Armee mussten keine aus lebensmittelrechtlicher Sicht gravierende
Verstösse festgestellt werden. Hingegen ist die Armee ein Spiegelbild der Privatwirtschaft:
Hier Klagen über zu kleine Lager, Reklamationen wegen fehlenden Seifenspendern,
ungenügenden Kühlkapazitäten. Dort ein der Situation angepasstes Verpflegungskonzept
oder innerhalb einer Stunde organisierte Kühlschränke, um den geltenden Vorschriften
genügen zu können.
/HEHQVPLWWHONRQWUROOHXUH�Die Lebensmittelkontrolleure des Kantons Schwyz erscheinen nicht im Stellenplan des
Laboratoriums der Urkantone. Sie sind zwar von den Gemeinden und Bezirken angestellt,
hingegen hat sich ihre Wahlbehörde in Teilen ihres Arbeitsgebiets aufgelöst.
Im vergangenen Jahr wurde deshalb die Kommunikation mittels monatlichen Sitzungen mit
den Lebensmittelinspektoren und mit elektronischen Mitteln verbessert. Diese Massnahmen
werden von den Lebensmittelkontrolleuren sehr geschätzt. Entsprechend angenehm und
0LNURELRORJLH�� Lediglich eine Beanstandung erfolgte infolge Toleranzwertüberschreitung
bei den aeroben, mesophilen Keimen.�Pastmilch ist nach wie vor von guter hygienischer
Beschaffenheit. Ein Indiz dafür, dass die Pasteurisationstemperaturen eingehalten werden
(siehe ‘Pasteurisationstemperatur’).
)UHPGZDVVHU]XVDW]�� 9 Beanstandungen erfolgten wegen zu hohem Gehalt an Fremd-
wasser, welches sowohl beim Verarbeiter (Transport, Sammelstelle, Molkerei, Pasteurisati-
onsbetrieb) wie auch beim Produzenten (Landwirt) in die Milch gelangen kann. Der Fremd-
wasserzusatz lässt sich anhand des Gefrierpunktes erkennen.
)HWWJHKDOW��5 Beanstandungen mussten ausgesprochen werden, weil die Probe einen ge-
ringeren Fettgehalt aufwies als deklariert. Ein zu niedriger Fettgehalt zeigt eine Entrahmung
an. Milch, der Fett entzogen wurde, ist keine Vollmilch mehr, sondern teilentrahmte Milch
und muss als solche bezeichnet werden.
Eine häufige Kontrolle der Konsummilch bezüglich Fremdwasser und Fettgehalt ist offenbar
nach wie vor nötig.�3DVWHXULVDWLRQVWHPSHUDWXU�� Die angewendeten Pasteurisationsbedingungen (Tempe-
ratur/Zeitbedingungen) waren bei allen diesbezüglich geprüften 23 Proben in Ordnung,
(Prüfung auf Inaktivierung der alkalischen Phosphatase).� Prüfobjekt 5DKP�JHVFKODJHQ Prüfparameter Mikrobiologie Anzahl geprüfte 35 Anzahl beanstandete 24
Der fachgerechten Handhabung und insbesondere der täglichen Reinigung und Desinfektion
der Rahmautomaten und Rahmbläser wird zu wenig Beachtung geschenkt. Dabei geht es
vor allem darum, dass die Geräte regelmässig nach Gerätevorschrift gereinigt werden.
Allgemein ist zur Reinigung folgendes festzuhalten: ‘(V�LVW�ZLFKWLJ��GDVV�I�U�GLH�9RUUHLQLJXQJ�PLQGHVWHQV�DXI�����&�WHPSHULHUWHV�:DVVHU�YHUZHQGHW�ZLUG��XP�)HWWU�FNVWlQGH�]X�O|VHQ��'LH�QDFKIROJHQGH�5HLQLJXQJ�VROOWH�EHL�7HPSHUDWXUHQ�]ZLVFKHQ����XQG�����&�HUIROJHQ��%HL�KHLVVHUHQ�/|VXQJHQ�EHVWHKW�GLH�*HIDKU��GDVV�(LZHLVV�YHUKlUWHW�XQG�.XQVWVWRIIWHLOH�LQ�GHQ�0DVFKLQHQ�VLFK�YHUIRUPHQ��YHUVSU|GHQ�RGHU�EU�FKLJ�ZHUGHQ¶� (aus: Mikrobiologie der Le-
bensmittel, Behr’s-Verlag 1996). Einer anschliessenden Desinfektion muss eine gründliche
Spülung des Apparates folgen. ‘Rahm macht’s feiner ...’ in kulinarischer Hinsicht bestimmt,
Zusatz von Carrageenan Anzahl geprüfte 36 Anzahl beanstandete 16
Die Beanstandungen beziehen sich ohne Ausnahme auf die mikrobiologischen Parameter.�Immerhin konnten keine Infektions- und Intoxikationserreger nachgewiesen werden��
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Die weiteren Abklärungen ergaben, dass die produzierenden Betriebe die Herstellung ihrer
Produkte recht gut im Griff haben. Probleme ergeben sich auf den Transporten vom
Hersteller zum Detailverkäufer und in den Vitrinen der Detailhändler. Zu oft ist dort das
Personal über die ZLUNOLFKHQ Temperaturbedingungen und die Abtauphasen zu wenig im
Bild. Abhilfe zur Problematik der hohen Zahl an Beanstandungen könnte auch die
In erster Linie ging es darum, einen Überblick über eine allfällige Verbreitung von thermo-
toleranten Campylobacter zu erhalten. Campylobacter ist ein Mikroorganismus, das die
Salmonellen in der Statistik der Lebensmittelvergiftungen seit einiger Zeit überholt hat (7568
gemeldete Erkrankungen im Jahre 2000). Eier stellen offensichtlich bezüglich Campy-
lobacter kein bevorzugtes Reservoir dar. Weder die Eioberfläche noch der Eiinhalt waren
kontaminiert� Es ist erfreulich, dass die hygienische Beschaffenheit der Eier derart gut ist. Dieser Umstand
ist unter anderem auch den gemäss Tierseuchenverordnung intensivierten Untersuchungen
der Geflügelherden auf Salmonellen zu verdanken.
Prüfobjekt *HP�VH�Anzahl geprüfte 64, davon 39
biologisch Anzahl beanstandete 4
3HVWL]LGH��Gemüse ist die wohl am häufigsten bezüglich Pestizide geprüfte Warengattung.
Die Jahrzehnte langen Bemühungen der Lebensmittelkontrolle scheinen ihre Früchte zu
tragen. Keine einzige Probe musste wegen Pestiziden beanstandet werden. Angesichts
dieser erfreulichen Feststellung ist die Dringlichkeit von Pestizidananlysen an Gemüse zu
überdenken. (Siehe auch Tab. 4)
%URPLG��Der Bromidgehalt lag nur in einer einzigen Probe über der Bestimmungsgrenze von
20 mg/kg .
1LWUDW��3 biologische (2 Chinakohl und 1 Rotkohl) und 1 konventionelle Probe (1 Weisskohl)
mussten wegen zu hohen Nitratgehalten beanstandet werden��
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&DPS\OREDFWHU��
Lebensmittelvergiftungen, die mit Erbrechen und Durchfällen einhergehen, sind auch in der heutigen Zeit keine Seltenheit. Dies vor allem deshalb, weil einige grundsätzliche
Hygienemassnahmen bei der Zubereitung der Speisen missachtet werden. Ein in dieser Hinsicht vermehrt an Bedeutung gewinnendes Bakterium ist Campylo-
bacter. Dem BAG wurden im Jahre 2000 7568 Infektionen mit diesem Keim gemeldet. Tendenz in den letzten drei Jahren zunehmend.
� %HVFKUHLEXQJ�GHV�(UUHJHUV�XQG�GHU�(UNUDQNXQJ� Campylobacter als hitze- und säureempfindliche Bakterien haben ihr Reservoir im Darm von gesunden Tieren. Durch Fäkalien kontaminierte Rohmilch spielt nach dem fast gänzlichen Verschwinden der Vorzugsmilch als genussfertiges Lebensmittel eine
untergeordnete Rolle. Beim Schlachtprozess aber können Fleisch und Organe durch Campylobacter-Keime kontaminiert werden. Dieses Problem stellt sich vor allem in Geflügelschlacht-anlagen. Werden dann bei der Speisezubereitung die betreffenden Lebensmittel nicht genügend erhitzt, kommt es zur Erkrankung mit Fieber, Bauch-krämpfen, Durchfall oder Erbrechen.
Durchfall und Fieberschübe können während Wochen auftreten und das Wohlbefinden erheblich schmälern.
� 1DFKZHLV�YRQ�&DPS\OREDFWHU� Der direkte kulturelle Nachweis mittels Spezialnährmedien gestaltet sich schwierig.
Campylobacter sind sehr anspruchsvoll punkto Nährmedienzusammensetzung und wachsen nur sehr langsam. Es gelingt deshalb auch nicht immer, den Keim zu iso-
lieren. Molekularbiologische Nachweise mittels PCR sind vorhanden und praktikabel, doch bezüglich Nachweisgrenze unwesentlich von der kulturellen Isolierung verschie-
den. Zudem ist ihr Aussagewert im positiven Fall anders zu interpretieren. Ein positives Resultat weist auf das Vorhandensein von bakterieller DNA (und nicht von vermeh-
rungsfähigen Organismen) hin. Am Labor werden Versuchsansätze verfolgt und ausgetestet, die der Verbesserung der Campylobacter-Analytik dienen.
� 9RUVLFKWVPDVVQDKPHQ� Der Küchenhygiene muss in bezug auf Campylobacter besondere Beachtung ge- schenkt werden. Da zum Auslösen einer Infektion bereits 500 Erreger genügen, kann ein wenig roher Fleischsaft (insbesondere beim Geflügel) erhebliches Unheil anrichten. � 'HVKDOE�JLOW��� à�5RKHV�)OHLVFK�QLH�LQ�.RQWDNW�PLW�/HEHQVPLWWHOQ��GLH�QLFKW�HUKLW]W�ZHUGHQ���
Prüfobjekt )ULVFKH�.�FKHQNUlXWHU�Anzahl geprüfte 23 Anzahl beanstandete 4 3HVWL]LGH� In 4 Proben lagen die Pestizidkonzentrationen über den entsprechenden Höchst-
konzentrationen und mussten beanstandet werden. Es handelte sich dabei um eine (von 3)
ausländische Basilikumprobe, eine (von 1) thailändische Korianderprobe, eine (von 13)
italienische Petersilie-Probe und eine (von 8) Schweizer Schnittlauchprobe. Aufgrund des
grossen Oberfläche/ Volumen-Verhältnisses sind Kräuter oft relativ stark mit Rückständen
von Pflanzenschutzmitteln belastet. Obwohl die gefundenen Konzentrationen teilweise recht
hoch waren, darf die Situation nicht dramatisiert werden, da von Küchenkräutern nur relativ
geringe Mengen verzehrt werden. (Siehe auch Tab.4)
%URPLG��Der Bromidgehalt war in keiner Probe verdächtig.
1LWUDW�war in stark variierenden Konzentrationen (von < 100 mg/kg in einer Schnittlauch-
probe bis 16900 mg/kg in einer schon deutlich angedorrten Basilikumprobe) vorhanden. Da
in der FIV keine Höchstkonzentrationen für Nitrat in frischen Kräutern existieren, sind diese
Gehalte allenfalls für die Produktion von Kräuterkäse von Bedeutung.
nissen überein. Dies obwohl der Test offensichtlich für den Nachweis von Aflatoxinen in
Gewürzen geeignet sei. Ein an die Vertriebsfirma des ELISA-Kits zur Problematik gesandtes
Informationsschreiben wurde dergestalt kommentiert, dass die von uns gewählte Extrak-
tionsmethode durch eine Chloroform-Extraktion ersetzt werden müsste, damit interpre-
tierbare Resultate erhalten werden können. In Anbetracht dieser mühseligen und gesund-
heitsschädlichen Aufarbeitungsmethode beschlossen wir, auf den ELISA in diesem Bereich
zu verzichten.
%URPLG��Der Bromidgehalt (Begasungsmittelrückstand) lag in allen Proben unter der Be-
stimmungsgrenze von 50 mg/kg .
3KRVSKRUZDVVHUVWRII� Der Gehalt an Phosphorwasserstoff (Begasungsmittelrückstand) lag
in allen Proben unter dem Toleranzwert von 0.01 mg/kg .
23
�
24
.RFKVDO]��Mit Ausnahme von Currypulvern ist die Zugabe von Kochsalz zu Gewürzen nicht
erlaubt. Alle Proben entsprachen dieser Anforderung.
$VFKH� Alle Aschegehalte entsprachen den Angaben des Schweizerischen Lebensmit-
telbuches.
6DOPRQHOOHQ waren in keiner Probe nachweisbar.
Prüfobjekt :LOGSLO]H��Anzahl geprüfte 8 Anzahl beanstandete 2 5DGLRDNWLYLWlW� Anlässlich unserer Wildpilzkampagne im Jahre 1998 hatten wir in Pilzen von
einem bestimmten Standort im Kanton Nidwalden erhöhte Gehalte an radioaktivem Cäsium-
137 aus dem Kernreaktorunfall von Tschernobyl festgestellt. Um diesen Sachverhalt näher
abzuklären, wurden im Jahre 2000 an diesem Standort wieder Pilze gesammelt. Die
Radioaktivitätsmessungen ergaben wiederum erhöhte Cs-137-Gehalte. Vermutlich handelt
es sich beim fraglichen Standort um einen sogenannten ‘hot spot’, d.h. um einen Ort, der
infolge des Ereignisses von Tschernobyl erhöht radioaktiv kontaminiert wurde. Derartige
meteorologisch bedingte Phänomene sind bekannt. Es ist vorgesehen, diese Vermutung
Im Frühjahr wurde verschiedentlich festgestellt, dass Schweizer Honige mit Sulfonamid- und
Antibiotikarückständen belastet waren. Die genauen Umstände dafür konnten nicht
genügend geklärt werden. In der Schweiz ist der Einsatz von Sulfonamiden und Antibiotika
zur Behandlung der Bienenkrankheiten im Gegensatz zu zahlreichen ausländischen Staaten
verboten.
Alle aus den Urkantonen stammenden Proben entsprachen den gesetzlichen Bestimmun-
gen.
Prüfobjekt .RQILW�UH�Anzahl geprüfte 15 Anzahl beanstandete 0 )UXFKWJHKDOW� Die Indikatoren für den Fruchtgehalt�führten in keiner Probe zu einer Bean-
standung.
=XFNHUJHKDOW��Abb. 3 (Gesamtzucker in Konfitüren) gibt Auskunft über die Verteilung der
Gesamtzuckergehalte in Konfitüren.
6FKZHIOLJH�6lXUH war in keiner Probe nachweisbar (Nachweisgrenze 10 mg/kg).
25
(WKDQRO��$ONRKRO���Der Ethanolgehalt lag in 10 Proben unter der Nachweisgrenze von 0.005
g/100g. In den übrigen Proben wurden geringe, unproblematische Ethanolgehalte von 0.007
%OHL��Keine der 7 bezüglich Blei geprüften Proben wies einen Bleigehalt über der Bestim-
mungsgrenze von 0.025 mg/kg auf. Der Toleranzwert von 0.1 mg/kg wurde somit in keiner
Probe überschritten.
.XSIHU��Keine der 7 bezüglich Kupfer geprüften Proben wies einen Kupfergehalt über dem
Toleranzwert von 1 mg/kg auf.
1DWULXP��.DOLXP��&DOFLXP�XQG�0DJQHVLXP��Die Gehalte an Na, K, Ca und Mg waren in
allen 7 diesbezüglich geprüften Proben unauffällig.
27
Die Untersuchungen wurden durchgeführt, um eine Übersicht über die Pestizid-, Kupfer- und
Bleigehalte in importierten Bioweinen zu erhalten. Aus uns nicht bekannten Gründen wurden
von den Zollämtern viel weniger Proben erhoben als wir erwartet hatten. Die Zahl von nur 8
Proben kann keineswegs als repräsentativ angesehen werden. Prüfobjekt 6WHLQREVWEUDQQWZHLQH�Anzahl geprüfte 15
Im Auftrag des Schweizer Fernsehens DRS (Kassensturz) prüften wir eine Serie von 15
Steinobstbranntweinen bezüglich Gehalt an Ethylcarbamat (Urethan) vor und nach Belich-
tung. Für diesen gesundheitsschädlichen Inhaltsstoff wurde in der Schweiz bisher noch
keine Höchstkonzentration festgelegt. Der früher diskutierte Wert von 0,8mg/l wurde von 5
Proben vor Belichtung und von 10 Proben nach Belichtung überschritten. Prüfobjekt 3LHUFLQJ�(UVWOLQJH��Anzahl geprüfte 23 Anzahl beanstandete 3 1LFNHOJHKDOW��Beim Piercing werden nach dem Durchstechen des betreffenden Körperteils
sogenannte Erstlinge in die Wunde eingesetzt. Diese verbleiben während der Epithelisation
darin. Diese Erstlinge sind für die Auslösung (Sensibilisierung) eines grossen Teils der Nik-
kelallergien verantwortlich. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund für Erstlinge einen
Höchstgehalt von 0.05% Nickel festgelegt.
0
10
20
0. 01 0. 03 0. 05 0. 07 10
1LFNHO��
+lXIL
JNHLW
$EE�����1LFNHO�LQ�3LHUFLQJ�(UVWOLQJHQ�
Um die Einhaltung dieser Vorschrift zu überprüfen, erhob das Laboratorium der Urkantone
23 Proben von Erstlingen und bestimmte deren Nickelgehalt.
Wie Abb. 4 (Nickel in Piercing-Erstlingen) zeigt, lag der Nickelgehalt der meisten Proben bei
ca. 0.04% und damit relativ knapp unter dem gesetzlichen Höchstgehalt. 3 Proben über-
schritten den Höchstwert und wurden beanstandet. Eine davon wies mit 8.8 % einen hohen
Nickelgehalt auf, obwohl sie mit der beruhigenden Aufschrift ‘Medizinal-Erstlinge nickelfrei’
versehen war.
28
� ���� 7ULQNZDVVHUNRQWUROOH�
+DQVUXHGL�0lFKOHU $OOJHPHLQHV�Das Lebensmittelgesetz verpflichtet die Verantwortlichen von Trinkwasserversorgungen zur
Selbstkontrolle. Sie haben einerseits ein Selbstkontrollkonzept zu erarbeiten und anderseits
müssen sie auch eine allzeit einwandfreie Leitungsnetzwasserqualität gegenüber ihren
Konsumenten ausweisen können. In unserem Vollzugsgebiet mit vielen kleinen und klein-
sten Wasserversorgungen müssen wir einen gewissen ‘Service public’ leisten, um diese
gesetzliche Verpflichtung vernünftig verwirklichen zu können. Sicherlich kann es nicht Auf-
gabe der Vollzugsbehörde sein, die gesetzlichen Verpflichtungen der Betriebsverantwortli-
chen umzusetzen. Unser Auftrag ist die Überwachung der Selbstkontrollkonzepte, wobei wir
sinnvollerweise unsere Erfahrungswerte einbringen. Im Sinne einer Dienstleistung haben wir
uns entschlossen, ein Selbstkontrollkonzept für eine fiktive Einzelwasserversorgung zu
erarbeiten und dieses auf Anfrage den Einzel- und Kleinwasserversorgungen zu einem
symbolischen Preis zur Verfügung zu stellen. Im Wesentlichen begründet sich die Vorlei-
stung in der Erfahrung der letzten Jahre. Vor allem die Betreiber von kleinen und kleinsten
Wasserversorgungen hatten trotz bestem Willen ausserordentlich Mühe, eine zweckmässige
und angemessene Selbstkontrolle für Schutzgebiete und für Anlagen von der Fassung bis
zum Hahn beim Verbraucher zu konzeptionieren und die erforderlichen Dokumente zu
erstellen. In unseren Modellunterlagen wird am Beispiel aufgezeigt, was der Gesetzgeber im
Minimum verlangt und wie das Ziel erreicht werden kann. Dem Beispiel angefügt sind nicht
ausgefüllte Formulare, in welche die betriebseigenen Daten eingetragen werden können.
Sämtliche Unterlagen werden zudem auf einer Diskette zur Computerbearbeitung mit-
geliefert. Unsere Vorleistung wird jedoch mit dem Hinweis begleitet, dass die Angaben kei-
nen Anspruch auf Vollständigkeit besitzen und dass diesen kein Präjudiz bei künftigen amt-
lichen Kontrollhandlungen zukommen.
.RQWUROOXPIDQJ�Von den ca. 1330 im Berichtsjahr untersuchten Trinkwasserproben wurden ca. 1080 Proben
als kontrollpflichtig und damit als Trinkwasser genutzt eingestuft. Von den kontrollpflichtigen
Proben erfüllten 194 bezüglich mikrobiologischer Qualität und 14 hinsichtlich Inhalts- und
Fremdstoffen die geltenden Anforderungen nicht (13 wegen Trübung, 1 wegen
Mangangehalt). Der grössere Teil des den Anforderungen an Trinkwasser nicht gewachse-
nen Wassers war unbehandelt. In vielen Fällen wird das Wasser nachfolgend mindestens
einem Aufbereitungsschritt unerzogen, weshalb nicht jede Belastung zu beanstanden war.
29
Bei der Berücksichtigung aller untersuchten Wasserproben erfüllten jene der Fassungsan-
lagen zu ca. 32 % die mikrobiologischen Anforderungen an Trinkwasser nicht. Das in Ver-
teilnetzen zirkulierende Trinkwasser vermochte zu ca. 18 % den erwähnten Anforderungen
nicht gerecht zu werden. Rückschlüsse auf die zu beanstandende Wassermenge des in den
Urkantonen gesamthaft an die Bevölkerung abgegebenen Trinkwassers können aus diesen
Zahlen allerdings nicht abgeleitet werden, beinhaltet sie doch auch untersuchte Proben von
Einzelwasserversorgungen, vorwiegend jener von Landwirtschaftsbetrieben. Zudem kann
eine Kontrolle alleine den Zustand zur Zeit der Überprüfung aufzeigen. Die Mehrheit der
Wasserproben von unzureichender Qualität waren den mikrobiologischen Anforderungen
wegen vereinzelten Fäkalkeimen und/oder bescheiden erhöhten aerober mesophiler
Keimzahlen nicht gewachsen. So konnten in 206 von den total ca. 1330 mikrobiologisch
untersuchten Wasserproben zwischen 1 bis 5, in 39 Proben zwischen 6 bis 10, in 32 Proben
zwischen 11 bis 20 und in 78 mehr als 20 Fäkalkeime (Escherichia coli plus Enterokokken)
pro 100 ml untersuchtem Wasser nachgewiesen werden.
Die den Wasserversorgungen gesetzlich auferlegte Pflicht zur Realisierung von Selbstkon-
trollkonzepten machte sich durch einen erheblichen Arbeitsaufwand zusätzlich bemerkbar.
Er bestand neben telefonischen Auskünften in Gesprächen im Labor und vor Ort mit Ver-
tretern der Wasserversorgungen. Schriftliche Stellungnahmen für Änderungen bzw. gefor-
derten Anpassungen waren nötig. So kam es mehrheitlich wegen unserer Intervention neben
den im Berichtsjahr mit 157 Wasserversorgungen über mindestens eine Wasseranalyse
gegebenen Kontakten zur zusätzlichen Kommunikation mit Vertretern von 55 weiteren
Wasserversorgungen. Entsprechend fehlte im Berichtsjahr ein Informationsaustausch bei
lediglich ca. 18 der uns bekannten ca. 230 Wasserversorgungen mit einer Grösse von min-
destens 5 angeschlossenen Wohneinheiten. Die Realisierung der Selbstkontrollkonzepte
streben wir in den nächsten Jahren schwergewichtig an. Die Verantwortlichen auch von noch
so kleinen Wasserversorgungen sollen sich über allenfalls bestehende Gefahren ihrer
Wasserversorgung bewusst sein und diese auch beherrschen können. Damit werden sie in
die Lage versetzt, die verfügbaren finanziellen Ressourcen richtig einzusetzen, das wirklich
Notwendige zu erkennen, die durchzuführenden Arbeiten zu bewerten und zu optimieren
und die Verantwortung gegenüber ihren Konsumenten wahrzunehmen.
Um Einblicke in die organische Spurenbelastung von Quellwasser zu erhalten, die als
Trinkwasser genutzt werden, kontrollierten wir im Berichtsjahr solche an 9 Stellen. Während
in den als Trinkwasser genutzten Grundwasser der Urkantone in den vergangenen Jahren
verschiedentlich und teils auch mehrmals nach diesbezüglichen Belastungen gesucht wurde,
sind derartige Nachweise in Quellwasser eher selten. Die mit der gewählten Methodik (siehe
auch Jahresbericht 1997) erhaltenen Daten zeigten in 8 Quellwasser keine
30
Spurenverunreinigungen durch organische Substanzen. Im Rohwasser einer reinen
Karstquelle konnte jedoch eine geringe, nicht zu beanstandende Konzentration an Benzen
(0.08 µg/l) gefunden werden. Karstquellwasser der Urkantone kann damit nicht als frei von
organischen Spurenbelastungen gelten, obwohl deren Einzugsgebiete normalerweise in
Höhenlagen von mehr als 600 - 700 m über Meer bzw. noch weit darüber liegen.
Die hygienische Überprüfung des Trinkwassers sieht in der Schweiz gemäss Hygienever-
ordnung vom 31. Januar 2000 die Untersuchung auf aerobe mesophile Keime, Escherichia
coli und Enterokokken vor. Die genannten Keime dienen als Indikatoren für die mikrobiolo-
gische Unbedenklichkeit des Wassers. Ein Vorhandensein von Fäkalkeimen wie E. coli oder
Enterokokken weist auf eine fäkale Verunreinigung des Wassers mit Jauche oder
menschlichen Exkrementen hin. Dieser Umstand birgt die Gefahr in sich, dass auch patho-
gene, d.h. für den Menschen krankmachende Erreger im Wasser enthalten sein können.
Doch sind der Aussagekraft dieser Resultate Grenzen gesetzt. Gibt es doch verschiedene
pathogene Mikroorganismen (insbesondere Protozoen wie Giardien und Kryptosporidien),
deren Auftreten im allgemeinen nicht an die Anwesenheit der erwähnten Indikatororganis-
men gekoppelt ist. Mitunter wohl auch deshalb, weil deren Lebensfähigkeit im Wasser die
der genannten Indikatorerreger bei weitem übersteigt und sie demnach noch als infektiöse
Erreger im Wasser vorhanden sein können (u. a. auch nach einer Entkeimung des Wassers
mit UV oder Chlor), wenn keine Fäkalkeime mehr nachgewiesen werden. Ein weiterer Punkt
ist auch die geringe Anzahl an infektiösen Protozoen die genügt, um eine Infektion im Men-
schen auszulösen.
Aus diesen Gründen wird nach anderen Indikatorkeimen gesucht, die für weit längere Zeit im
Trinkwasser verweilen bzw. resistenter gegen Entkeimungsmethoden sind und deshalb eine
länger zurückliegende und eventuelle Verunreinigung mit Protozoen anzeigen.
Mehrfach wurde diskutiert (u. a. SGLH-Arbeitstagung zum Thema Trinkwasser im November
1999), dass sulfitreduzierende Clostridien als sporenbildende Bakterien einen geeigneten
Indikator darstellen würden. Gemäss europäischer Norm (EN 26461) sind sulfitreduzierende
Clostridien ein im Trinkwasser zu überprüfender Parameter.
Wir untersuchten am Labor im Laufe des vergangenen Jahres 150 Trinkwasserproben (mit
und ohne Entkeimung) zusätzlich auf das Vorhandensein von sulfitreduzierenden Clostri-
dien. Als Grundlage für die Analytik diente uns die DIN EN 26461, die wir insofern leicht
modifizierten, als dass wir den DRCM-Agar für die Membranfiltrationsmethode mit anschlies-
sender Deckelung verwendeten.
In 18 (12 %) der 150 untersuchten Proben wurden sulfitreduzierende Clostridien nachge-
wiesen. Dieser Anteil an positiven Proben korrelierte mit den übrigen Fäkalkeimen, die in
15 % (E. coli) bzw.13 % (Enterokokken) der untersuchten Wässer nachgewiesen wurden.
31
Währenddem E. coli bzw. mehrere Indikatorkeime gleichzeitig v. a. in unbehandelten
Quellwassern gefunden wurde, wies man sulfitreduzierende Clostridien vermehrt in durch
Chloreinsatz behandelten Leitungswassern nach. Da der Anteil an gechlortem Wasser mit
8 % relativ gering ist, kann ein Drittel an Clostridien-positiven Proben nur eine Tendenz der
sulfitreduzierenden Clostridien als guter Indikator für derart behandelte Wässer ausmachen.
Protozoen wie Giardien oder Kryptosporidien können zudem einer derartigen Behandlung
widerstehen und somit möglicherweise in solchem Wasser vorhanden sein. Doch müssen
diesbezüglich noch weit mehr Erkenntnisse über das gleichzeitige Vorhandensein von sulfit-
reduzierenden Clostridien mit Protozoen vorliegen.
Wir verfolgen die Untersuchungen weiter und werden über die weiterführenden Erfahrungen
berichten.
32
�� ���*LIWH�XQG�6WRIIH� 5XHGL�6FKXOHU�
In den eigenen vier Wänden oder am Arbeitsplatz lauern Gefahren, die oftmals nicht als
solche erkannt werden und dadurch die erforderliche Vorsicht vernachlässigt wird. Gefahren,
die Haushaltsprodukte und Chemikalien im Alltag in sich bergen oder die fahrlässige Abgabe
an nicht berechtigte Personen werden unterschätzt. Die Verwendung von chemischen
Produkten mit unterschiedlichen Giftklassen-Einteilungen gehören zum täglichen Ritual.
Gewohnheiten und Werbung verleiten zu unbedachtem Kauf, Aufbewahrung und
Verwendung. Sie führen unbewusst zu erhöhten Gesundheits- und Umwelt-Risiken. Die
Fülle der Informationen auf den meist mehrsprachig geschriebenen Etiketten werden viel-
fach nicht genügend zur Kenntnis genommen, Schutzmassnahmen und Sicherheitsrat-
schläge überlesen.
Ist das ‘Klima’ in einem Haus ‘vergiftet’, liegt das nicht immer an den Launen der Bewohner
und Nachbarn. Vor allem in älteren Liegenschaften, neurenovierten Wohnungen und
Arbeitsräumen besteht das Risiko einer Abgabe von schädlichen Stoffen an die Raumluft.
Die Anforderungen bezüglich Wohngifte sind gesetzlich unvollständig geregelt und die Zu-
ständigkeiten demzufolge unklar. Trotzdem haben die Zentralschweizer Kantone im ver-
gangenen Jahr 2 Broschüren zum Thema ’Wohngifte’ ausgearbeitet, um die Problematik
‘Wohngifte’ sachlich aufzuzeigen und die verunsicherte Bevölkerung zu informieren. Die
beiden Broschüren ‘Wohngifte’ und ‘Wohngifte - PCB’ sind in den Jahresbericht eingefügt.
‘Bausünden’ vergangener Jahre treten bei Sanierungen und Renovationen zu Tage. Bei der
Renovation eines Einfamilienhauses beurteilte der Bauführer den alten, fasrigen Bodenbelag
als verdächtig. Die Analyse des Baustoffs bestätigte den Verdacht auf Asbest. In der Folge
musste der Bodenbelag durch professionelles Fachpersonal entfernt werden, um Menschen
und die Umwelt vor Schaden zu bewahren. Asbest war in den siebziger und achtziger Jahre
ein beliebter Baustoff. Nachdem fest steht, dass die Asbestfasern die Krebserkrankung
fördern, ist die Verwendung dieses Baustoffs verboten worden. Auch weitere Stoffe wie
(polychlorierte Biphenyle) sind als gesundheitsschädliche Wohngifte einzustufen. Insgesamt
sind tausende von chemischen Stoffen im Handel, bei denen über die langfristigen
Wirkungen wenig bis nichts bekannt ist. Das eidgenössische Parlament hat den Wohn-
giftartikel letztlich nicht ins Chemikaliengesetz aufgenommen. Dem Konsumenten ist es nun
überlassen, die Problematik der Wohngifte im wesentlichen selbst zu lösen.
33
Vorbeugen ist in jedem Fall besser. Daher ist es ratsam, von Anfang an möglichst schad-
stofffreie Produkte einzusetzen.
Die erstmalige Abgabe von giftigen und umweltgefährdenden Produkten an gewerbliche
Betriebe verpflichtet den Abgeber das entsprechende Datenblatt ohne Aufforderung abzu-
geben. Vermehrt mussten Abgeber aufgefordert werden, die entsprechenden Anpassungen
vorzunehmen. Die Kapitel 1, 2, 3, 8, 13 und 15 des Sicherheitsdatenblattes müssen über-
prüft und wenn erforderlich den nationalen Bestimmungen angepasst werden. Für die Ab-
gabe im Publikumsverkehr kann der Käufer ein Datenblatt in nützlicher Frist anfordern. Die
Kontrolle hat ergeben, dass im Privatbereich diese Informationsquelle wenig benutzt wird.
Wie oben angeführt, kann die Ablösung des Giftgesetzes durch das Chemikaliengesetz in
absehbarer Zeit erwartet werden. Durch diese Neuerung werden verschiedene Änderungen
eintreten. So werden die Giftbänder (schwarz - gelb - rot) verschwinden und an dessen
Stelle treten die orangefarbenen Piktogramme. Damit der Übergang heute schon in Schulen
vermittelt werden kann, haben die Zentralschweizer Kantone alle Berufsschulen und
Oberstufenschulen im Herbst orientiert und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Der
Systemwechsel vom Giftgesetz zum Chemikaliengesetz soll bereits in den Schulen von der
Theorie in die Praxis umgesetzt werden.
34
Für gewerbliche Produkte ist seit 1994 die Giftsonderkennzeichnungs-Verordnung in Kraft.
Die Übereinstimmung der Kennzeichnung nach Schweizerischem Recht mit der EU-Rege-
lung ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
�� ����� %XQGHVJHVHW]��EHU�GHQ�9HUNHKU�PLW�*LIWHQ� 9HUNHKU�PLW�*LIWHQ�Die Bewilligungen für den Verkehr mit Giften sind nun mit einem neu erstellten EDV-System
erfasst. Dadurch können die zahlreichen Personal- und Sachmutationen effizienter und
zuverlässiger administriert werden.
Die Vielzahl der chemischen Haushaltprodukte sind im Alltag willkommene ‘Heinzel-
männchen’. Eine akute Unfallgefahr mit den Alltagsprodukten besteht insbesondere für
35
Kleinkinder. Deshalb sollten vor allem seifenhaltige Putzmittel, Reinigungsmittel, Lösungs-
mittel, Medikamente und dergleichen ausserhalb der Reichweite der Kinder sicher aufbe-
wahrt werden. Bei Erwachsenen ist besondere Vorsicht bei der Abgabe und bei der
Anwendung der Giftstoffe geboten. Bei mehreren Abgebern musste die mangelhafte Ein-
haltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Verkauf beanstandet werden. Die Zunahme
von Importen durch Privatpersonen sind im vergangenen Berichtsjahr angestiegen. Giftige
Produkte können mit verschiedenen Kennzeichnungen abgegeben werden. Die Erfahrung
hat gezeigt, dass der Anwender dadurch verunsichert wird und die Gefahr oft zu spät
erkannt wird.
3UREHQHUKHEXQJHQ�Anlässlich von Betriebskontrollen wurden 11 Proben amtlich erhoben und zur weiteren Be-
urteilung an das Bundesamt für Gesundheit (BAG), Abteilung Chemikalien, eingesandt. 4
Produkte mussten beim BAG angemeldet werden, da diese Produkte nicht bewilligt oder
illegal im Handel waren. Insgesamt mussten bei 7 Proben Korrekturen vorgenommen wer-
� 7\S� 85� 6=� 2:� 1:� 7RWDO�Erteilte Bewilligungen A 11 3 1 15 B 1 2 1 4 C 12 2 5 19 Ausgestellte Giftbücher I 1 13 3 11 28 II Giftbuch Verlängerungen I 5 21 11 6 43 II 5 2 7 Mutation von Bewilligungen 4 33 6 2 45 Mutation von Giftbüchern 4 1 2 7 Annullierungen von Bewilligungen 1 12 3 16 Annullierungen von Giftbüchern 1 9 2 12
36
%HDQVWDQGXQJHQ�EHL�%HWULHEVNRQWUROOHQ�Die im Vorjahr festgestellten Mängel beim Verkehr mit Giften haben zu weiteren Beanstan-
dungen geführt. Oft fehlt nicht nur die fachliche Beratung, sondern für die Abgabe stehen
den Verkäufern auch keine oder nur wenige Informationen zur Verfügung. Die Aussage ‘wir
verkaufen doch keine oder nur wenige giftklassierte Produkte’ muss nach Durchsicht des
angebotenen Sortiments oft revidiert werden. Dass auch beim Giftverkehr das Rendite-
denken oftmals den Gefahrenhinweisen und Schutzmassnahmen vorangestellt werden, ist
dem Schutzgedanken für Mensch und Umwelt nicht dienlich. Der Abgeber muss beim Pu-
blikumsverkehr mit Giften die geforderten Schutzmassnahmen jederzeit einhalten können. In
Verkaufsräumen und Warenlagern müssen Gifte entsprechend den gesetzlichen Anfor-
derungen aufbewahrt und gelagert werden. Die fehlerhafte Kennzeichnung der Etiketten
kann nicht toleriert werden. Die Beanstandungen haben nicht selten Konsequenzen für den
weiteren Verkauf der betroffenen Produkte.
=ROOPHOGXQJHQ
35003700
37003600
2800
1500 1500 20002500
1000
2000
3000
4000
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Im Berichtsjahr sind die Zollmeldungen zurückgegangen. Aus dem Diagramm sind die ge-
meldeten Importe ersichtlich. Im Jahre 2000 mussten bei 169 Zollmeldungen weitere Abklä-
rungen in die Wege geleitet werden. Bei diesen Abklärungen wurden vor weiteren Importen
56 BAG-Anmeldungen erforderlich. Das entsprechende Sicherheitsdatenblatt reicht für eine
erste Beurteilung in der Regel aus.
� ���� 9HURUGQXQJ��EHU�XPZHOWJHIlKUGHQGH�6WRIIH��6WR9�� 6FKZHUSXQNWH�Innerhalb der Marktüberwachung wurde vermehrt die Abgabe der Sicherheitsdatenblätter
kontrolliert. Im Vorjahr sind sämtliche Anmelder von gewerblichen Produkten in unserem
Kontrollgebiet über die Abgabepflicht informiert worden. Allzu oft mussten Firmen auf die
Abgabe und Anpassung der Sicherheitsdatenblätter an den gewerblichen Endverbraucher
aufmerksam gemacht werden. Bei der Überprüfung in den Hobby und Freizeit Märkten
37
konnte festgestellt werden, dass die Mitarbeiter über den Umgang mit den Sicherheitsda-
tenblättern Bescheid wussten. Die Abgabe der Datenblätter ist nicht an eine zeitliche Vor-
gabe geknüpft. Dennoch erachten wir es als wenig sinnvoll, wenn mehr als 4 Wochen ver-
gehen, bis die erforderliche Information beim Verbraucher vorliegt.
+)&.:�LQ�6FKDXPVWRIIHQ�Seit dem vergangenen Jahr sind die Übergangsbestimmungen für die Verwendung von
teilweise halogenierten Kohlenwasserstoffen (HFCKW) abgelaufen. 14 in den Urkantonen
erhobene Schaumstoff-Proben wurden schwerpunktmässig im kant. Labor Basel-Stadt
analysiert. Erfreulicherweise musste keine der erhobenen Proben beanstandet werden.
*HJHQ�.RUURVLRQ�EHKDQGHOWH�*HJHQVWlQGH�8 verzinkte Gegenstände wurden untersucht, um die gesetzliche Anforderung des Cad-
miumgehalts von 250 mg Cadmium pro Kilogramm Zink zu überprüfen. Bei 2 Proben waren
die Anforderungswerte der Stoffverordnung deutlich überschritten. Sie mussten beanstandet
werden. Die Abgeber der beanstandeten Proben wurden verpflichtet, geeignete Mass-
nahmen einzuleiten, damit die Produkte künftig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen
werden.
.RPSRVW�Die im Berichtsjahr untersuchten 4 Kompostproben haben die gesetzlichen Anforderungen
der Stoffverordnung erfüllt.
Christbäume werden nach Gebrauch oft als Rohstoff für die Herstellung von Kompost weiter
verwendet. In Zusammenarbeit mit den Fachstellen der Zentralschweiz hat das Laborato-
rium der Urkantone eine Schwerpunktaktion durchgeführt und gesamthaft 38 Proben analy-
siert.
Die Resultate der 27 Christbaumproben haben ergeben, dass - bis auf eine Probe - die ver-
kauften Christbäume die Anforderungen der Stoffverordnung für Kompost erfüllten.
Hingegen wurden bei den 11 Christbaumhäcksel-Proben signifikant höhere Schadstoffge-
halte gemessen. Davon haben 5 Proben die Anforderungen für Kompost nicht erfüllt. Nach
Absprache mit dem BUWAL werden die erhaltenen Resultate im kommenden Jahr nochmals
überprüft.
)DFKEHZLOOLJXQJHQ�Verschiedene Tätigkeiten dürfen nur unter Anleitung einer Fachperson ausgeübt werden.
Die Fachperson muss ihre Kenntnisse anhand einer Prüfung nachweisen.
38
Die Anforderungen betreffen: a) Grundlagen der Ökologie; b) die Umweltschutz- und Gewässserschutzgesetzgebung; c) die Umweltverträglichkeit, die Wirksamkeit und die Anwendungsbedingungen der Stoffe,
(LJHQYHUDQWZRUWXQJ�GXUFK�6HOEVWNRQWUROOH��Die Überwachung des Badewassers in den öffentlich zugänglichen Bädern der Kantone Uri,
Schwyz und Nidwalden stützt sich auf einen Beschluss der Aufsichtskommission des Labo-
ratoriums der Urkantone und bezieht sich auf allgemeine gesetzliche Bestimmungen des
Gesundheitswesens. Spezielle Anforderungen mit Kompetenzzuweisungen an das Labo-
ratorium der Urkantone hat einzig der Kanton Obwalden im Jahr 1991 erlassen. Aufgrund
dieser gesetzlichen Grundlagen wurde die Kontrolltätigkeit der Badeanlagen und der Ba-
dewasser im Jahr 1998 neu festgelegt. Im Wesentlichen wird die Eigenverantwortung der
Badeanlagebetreiber gefordert. In der Folge konnte die amtliche Kontrolltätigkeit reduziert
werden und für die Analysen wurde die Möglichkeit zur freien Wahl eines zur Kontrolle be-
fähigten Labors geschaffen. Mit dem neuformulierten Kontrollauftrag wurde auf die bisher
regelmässige Kontrolle der Hotelbäder verzichtet. Eine Ausnahme bilden die Hotelbäder im
Kanton Obwalden, die auf Grund der kantonalen Gesetzgebung einmal jährlich überprüft
werden.
Als Beurteilungsgrundlage diente wie bisher die SIA-Norm 385/1 (Ausgabe 1982). Eine
überarbeitete Fassung dieser Norm mit neuen Anforderungen erschien im August 2000. Aus
praktischen Gründen werden die neuen Anforderungswerte an das Badewasser ab dem
Jahr 2001 angewendet. Die Badeanlagebesitzer wurden schriftlich über die sich erge-
benden Änderungen orientiert.
Standardmässig erfolgte in den Innenbädern wiederum die Kontrolle der Umgebungshygiene
nach den beiden in der Empfehlung für BetreiberInnen von Freizeit- und Sportanlagen der
Schweizerischen Vereinigung für Gesundheits- und Umwelttechnik (SVG) beschriebenen
Überprüfungsmethoden (Abklatsch und Abriebmethode).
Die Kontrolle des Badewassers in Bereichen von Seebädern und Badeplätzen erfolgte nach
dem festgelegten 3-Jahres-Rhytmus ebenfalls in diesem Jahr. Als Beurteilungsgrundlage
dient die durch Vertreter des Bundesamtes für Gesundheit, des Bundesamtes für Umwelt,
Wald und Landschaft, des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz sowie des Ver-
bandes der Kantonsärzte der Schweiz.
%DVVLQElGHU�à %DGHZDVVHU�Im Kontrolljahr stammten gesamthaft 162 Badewasserproben aus Bassins. Die graphische
Darstellung in Abb. 7 ermöglicht den Vergleich der zu beanstandenden kontrollpflichtigen
41
Proben innerhalb des angegebenen Zeitraumes. Infolge der geänderten Kontrollpraxis sind
jedoch lediglich die beiden Vorjahre 1998 und 1999 mit der neuen Auswertung direkt ver-
gleichbar.
0
5
10
15
20
25
30
35
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
mikrobiologisch chemisch/physikalisch
$EE��������3UR]HQWXDOH�%HDQVWDQGXQJHQ�PLNURELRORJLVFK�E]Z�����������������&KHPLVFK�SK\VLNDOLVFK�XQWHUVXFKWHU�%DGHZDVVHUSUREHQ����������������GHU�-DKU����������������Bereits im Entwurf der überarbeiteten SIA-Norm 385/1 wurde für Trihalogenmethane (THM)
ein Richtwert von < 0.03 mg/l - berechnet als Chloroform - angegeben. Um einen Einblick
über die THM-Gehalte im Wasser der Hallenbäder zu erhalten, wurden sie anlässlich der
Winterkontrolle zusätzlich auf diesen Parameter überprüft. Die erhaltenen Resultate lassen
folgende Schlüsse zu:
a. Badewasser, welche mit organischen Chlorverbindungen (z.B. auf Isocyanursäurebasis)
desinfiziert werden, weisen höhere THM-Gehalte auf (> 0.1 mg/l). In öffentlichen Bädern
sind organische Chlorverbindungen zur Entkeimung von Badewasser nicht zugelassen.
b. In Badewasser mit Entkeimungsmitteln auf Chlorbasis können THM-Gehalte über dem
Richtwert nachgewiesen werden ( 0.05 - 0.1 mg/l), wenn das Desinfektionsmittel zu
einem wesentlichen Teil die eingetragenen Belastungen eliminieren muss (zu kleine Fil-
ter; zu geringe Filterleistung bzw. zu hohe Besucherzahlen).
c. In mit Ozon, Aktivkohle und anschliessend Chlor behandeltem Badewasser betragen die
THM-Konzentrationen unter 0.03 mg/l.
42
Grundsätzlich gilt, dass Redoxpotentiale unter 750 mV (Ag gegen Ag/AgCl) bzw. 720 mV
(Platin gegen Kalomel) die Bildung von THM begünstigen.
à 8PJHEXQJVK\JLHQH�Zur Bestimmung der Umgebungshygiene wurden mikrobiologische Kontrollen an 210 Stellen
durchgeführt. In Abb. 8 sind die beiden Kontrollarten der Abklatsch- und Abrieb-Methoden
für das Jahr 1998 einzeln dargestellt, für die Jahre 1999 und 2000 sind sie zusammen
gefasst. Infolge der geänderten Kontrollpraxis sind jedoch lediglich die Jahre 1999 und 2000
direkt vergleichbar.
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
1994
1995
1996
1997
1998 Abrieb
1998 Abklatsch
1999
2000
sehr gut gut genügend ungenügend
$EE�����%DVVLQElGHU�8PJHEXQJVK\JLHQH�
43
6HHElGHU�Entsprechend den Vorgaben erfolgte in diesem Jahr wiederum die hygienische Überprüfung
des Seewassers im Bereiche der öffentlich zugänglichen Badeanlagen (Strandbäder;
Badeplätze) der Urkantone. Der 3-Jahres-Kontrollrhythmus rechtfertigt sich nach wie vor,
weil das Badewasser bei ca. ¾ der überprüften Badestellen wiederum die Qualitätsklasse A
aufwies. Die prozentualen Anteile der Jahre 1994 und 1997 für die beste Qualitätsklasse
wurden nicht ganz erreicht. Ca. 20 % der kontrollierten Badebereiche mussten in die Quali-
tätsklasse B und einige wenige in die Klasse C eingestuft werden (Abb. 9). Diese minimalen
Qualitätsschwankungen entsprechen den natürlichen Schwankungen, insbesondere weil die
Badewasser bei den Nachkontrollen wiederum die Anforderungen der Klasse A erfüllten.