KW 38 »Wirtschafts & Sozialkunde« (1) Michael ErnstHeidenreich, M.A. [email protected]1 Wirtschaft und Sozialkunde 0 Einführung 0.1 Themen Politik Recht Wirtschaft Gesellschaft 0.2 Ziele 0.2.1 Politische Bildung • Allgemeinwissen • Orientierungswissen in einer komplexen Gesellschaft • Erweitern und Vertiefen von Kenntnissen • Abwägen politische Positionen durch Recherche und Diskussion 0.2.2 Erwerb zentraler Kompetenzen • Neue Themenbereiche selbstständig erarbeiten und präsentieren • Sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern • Kompetenzen vermitteln (interkulturelle, Fach , Methoden, Selbst, Sozialkompetenz) • Umgang mit Widersprüchen und Uneindeutigkeiten kritische Urteilsfähigkeit, Reflexivität 0.2.3 Benotung: Berechnung der Gesamtnote/Notengewicht:Kurzarbeit 1, Referat 1, Schulaufgabe 2) Pro Halbjahr: • Kurzarbeit • Schulaufgabe • Mitarbeit Individueller Beitrag – Kurzreferat • pro Sitzung ein aktuelles politisches / ökonomische / gesellschaftliches Thema vorbereiten und präsentieren (10 Minuten) pro Schuljahr • Die Referatsliste hängt bis KW 41 aus und wird dann geschlossen. Danach gibt es keine Gelegenheit mehr sich für ein Kurzreferat zu entscheiden!
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KW 38 »Wirtschafts-‐ & Sozialkunde« (1) Michael Ernst-‐Heidenreich, M.A.
0.2 Ziele 0.2.1 Politische Bildung • Allgemeinwissen • Orientierungswissen in einer komplexen Gesellschaft • Erweitern und Vertiefen von Kenntnissen • Abwägen politische Positionen durch Recherche und Diskussion
0.2.2 Erwerb zentraler Kompetenzen • Neue Themenbereiche selbstständig erarbeiten und präsentieren • Sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern • Kompetenzen vermitteln (interkulturelle, Fach-‐ , Methoden-‐, Selbst-‐, Sozialkompetenz) • Umgang mit Widersprüchen und Uneindeutigkeiten
kritische Urteilsfähigkeit, Reflexivität
0.2.3 Benotung: Berechnung der Gesamtnote/Notengewicht:Kurzarbeit 1, Referat 1, Schulaufgabe 2)
Pro Halbjahr:
• Kurzarbeit • Schulaufgabe • Mitarbeit
Individueller Beitrag – Kurzreferat
• pro Sitzung ein aktuelles politisches / ökonomische / gesellschaftliches Thema vorbereiten und präsentieren (10 Minuten) pro Schuljahr
• Die Referatsliste hängt bis KW 41 aus und wird dann geschlossen. Danach gibt es keine Gelegenheit mehr sich für ein Kurzreferat zu entscheiden!
WSK, KW 41 – Einführung
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• Bewertungskriterien o Thema (Schwierigkeit/Aktualität) o Anschaulichkeit (Gliederung, sinnvolle Darstellung) o Inhalt (Schwierigkeit, Informationsgehalt) o Sprache (Begriffe, Verständnis, Aussprache) o Haltung (Körperhaltung, Gestik, Mimik) o Zeit (gut strukturiert [Einleitung, Darstellung, Schluss], Zeit eingehalten)
Ich gebe in der nächsten Sitzung eine Handreichung zum Referat raus.
0.3 Materialien Unterrichtsskript und Unterrichtsnotizen
Lehrbücher (keine Pflichtlektüre, keine Anschaffung notwendig):
Dietrich, Ralf (Hrsg.) (2008): Politik. Verstehen und Handeln. Politik/Wirtschafts-‐ und Sozialkunde für die berufliche Schulen. Handwerk und Technik: Hamburg.
Lötzerich, Roland/Schneider, Peter-‐J. (2008): Exakt! Wirtschafts-‐ und Sozialkunde für gewerblich-‐technische Ausbildungsberufe. Westermann: Braunschweig.
Zinner, Reinhard/Holstein, Karl-‐Heinz (2005): Zur Sache: Sozialkunde für berufliche Schulen in Bayern. Cornelsen: Berlin.
• www.bpb.de, Bundeszentrale für politische Bildung • www.bundesregierung.de, • www.destatis.de, Statistisches Bundesat, • www.bmbf.de, Bundesministerium für Bildung und Forschung, • www.soziologie.de, Deutsche Gesellschaft für Soziologie • www.diw.de, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung • www.ifo.de, Leibniz-‐Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München • www.iab.de, Institut für Arbeitsmarkt-‐ und Berufsforschung • www.boeckler.de/index_imk.htm, Institut für Makroökonomie und Konjukturforschung
• Hinweise auf diverse politische Blogs gibt es in den Lehrveranstaltungen
WSK, KW 41 – Einführung
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1 Politische Theorie, Staatsformen und das politische System der Bundesrepublik Deutschland
1.1 Politische Theorie 1.1.1 Grundlagen
Was ist Politik? (Mindmap)
Was ist ein Staat? (Definition)
Nach der sogenannten ›drei Elemente-‐Lehre‹ bezeichnet der Begriff Staat eine
_______________________________________ in ____________________________
_______________unter einer ____________________________________________ .
Der Staat verfügt über _________________________________________ und regelt
________________________ zwischen den Menschen
Was ist ein politisches System?
In marktwirtschaftlich demokratischen organisierten Gesellschaftssystemen existiert
neben anderen Teilsystemen (z.B. Recht, Wirtschaft) __________________________
In diesem System werden _____________________________ (input) durch Prozesse
der _______________________________________ (Prozess) in _________________
_______________________________verwandelt.
Das politische System hat zwei Funktionen zu erfüllen, um zu bestehen:
1.1.4 Auf dem Weg zu Formen moderner Demokratie: Vertragstheorie
1.1.4.1 Der Begriff Demokratie
»Demokratie« ist ein zusammengesetzter (alt-‐)griechischer Begriff, wobei demos Volk
und kratein herrschen bezeichnet. Demokratie bezeichnet insofern »die Herrschaft des
Volkes«. Oder mit den Worten des amerikanische Präsident Abraham Lincoln (1809-‐
1865) formuliert: »Demokratie ist die Herrschaft des Volkes, durch das Volk und für das
Volk«.
Erst seit Ende des 18. Jahrhunderts wird der Begriff »Demokratie« in einem modernen
Verständnis verwendet. Eng verbunden mit dieser modernen Wortbedeutung ist der
Gedanke des Gesellschaftsvertrags.
1.1.4.2 Der Gedanke des Gesellschaftsvertrags
Die Bürger willigen in einen fiktiven Vertrag ein, durch den sie dem Staat ihre
Souveränitätsrechte (Rechte auf Selbstbestimmung) abtreten. Im Prinzip gibt es zwei
unterschiedliche Grundvarianten dieser Vertragsidee: die Pluralismustheorie und die
Identitätstheorie:
Pluralismustheorie:
____________________________________
____________________________________
____________________________________
____________________________________
Identitätstheorie:
____________________________________
____________________________________
____________________________________
____________________________________
Arbeitsauftrag:
(Quelle: »Wozu braucht man eigentlich den Staat. Eine fiktive Fernsehdiskussion zwischen Thomas Hobbes, John Locke und Jean-‐Jacques Rousseau« in: Buchners Kompendium Politik, 2010.)
1. Die Vertragstheorien sind gedankliche Konstrukte. Erfüllen Sie diese mit Leben, indem Sie nach den
Prinzipien eines der vorgestellten Theoriemodelle einen Vertragstext ausarbeiten, der das
Zusammenleben der Menschen in diesem Gemeinwesen regelt.
2. Inwiefern trifft der von ihnen skizzierte Vertrag für unsere Gesellschaft zu? Nehmen Sie Stellung.
3. Inwiefern konnte – nach ihrer Meinung – Rousseaus Demokratievorstellung durch totalitäre Regime
missbraucht werden?
KW 41 »Wirtschafts-‐ & Sozialkunde« (3) Michael Ernst-‐Heidenreich, M.A.
• Der Mensch ist individuell frei • Keinem anderen Untertan • Notwendig egoistisch • »Der Mensch ist dem
Menschen ein Wolf«
• alle Menschen sind gleich und frei geboren
• Der Mensch ist mit Vernunft begabt.
• Jeder Mensch verfügt über »natürliche Rechte«
• Menschen sind weder egoistische noch bösartig, sondern am Gemeinwohl interessiert.
• Der Mensch ist von Geburt vollkommen frei, in Gesellschaft aber »überall in Ketten«.
2. Wie kommt es zum Gesellschafts-‐Vertrag?
• Die Menschen willigen in den Vertrag ein, um die Gewalt aller gegen alle zu beenden
• Die Menschen willigen in einen Gesellschaftsvertrag ein, um die Garantie ihrer »natürlichen Rechte« sicher zu stellen
• Jeder Einzelne verbündet sich mit allen anderen, um sich einerseits die eigene Freiheit zu garantieren und andererseits nur sich selbst zu gehorchen.
3. Was ist die Aufgabe des Staates?
• Der Staat (der Leviathan) soll gewaltsam die Gewalt unterdrücken und dadurch Freiheit, Ökonomie und Kultur (Zivilisation) möglich werden lassen.
• Der Staat ist Bewahrer der Rechte und ihnen gleichermaßen Untertan
• Alle staatliche Gewalt muss durch Gewaltenteilung kontrolliert werden.
• Der Staat muss Freiheit und Gleichheit durchsetzen. Der Staat wirkt dabei aktiv als Instanz der Gleichverteilung.
• Der Staat darf seine Bürger zu ihrer Freiheit zwingen.
• Zwischen Individuum und Staat besteht kein Widerspruch.
1.2 Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 1.2.1 Auszüge aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vom 23. Mai
1949, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000) Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
WSK, KW 41 – 1.2. Grundzüge des politischen Systems
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(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seine Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
...
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetze und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Artikel 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frag der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Arbeitsauftrag:
[Arbeit Sie in Gruppen bis zu fünf Personen. Bestimmen Sie eine/n Protokollanten/in oder wechseln Sie mit der Protokollierung ab. Halten Sie alle ihre Arbeitsergebnisse fest. Kopieren Sie die Arbeitsergebnisse ihrer Gruppe für ihre Unterlagen!]
1. Diskutieren Sie die genannten Artikel und Absätze (in Klammern). Geben Sie jeweils a) die Konsequenzen an, die sich ergeben (wie werden diese Rechtsvorstellungen im Staatsgefüge verwirklicht), und b) denkbare Verstöße gegen die Verfassungsnormen. [Berücksichtigen Sie hierzu die Artikel 1(1); 2(1); 3(1)(2)(3); Art. 21(1)(2).]
2. Legen Sie dar, von welchem a) Menschenbild und b) Staatsverständnis das Grundgesetz ausgeht. 3. Erläutern Sie die Bedeutung folgender Elemente im politischen System in Deutschland: