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© Peter Kuschel, EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH, November 2014
EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbHTheaterstraße 230159 HannoverTel: (0511) 85 03 08-0Fax: (0511) 85 03 08-49E-Mail: [email protected] . Peter Kuschel
Herzlich Willkommen!
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Schutz vor IdeenklauGewerbliche Schutzrechte
Fördermöglichkeiten
Hannover, den 8. November 2014
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Wer ist EZN ?Gründung 1981 als Erfinderzentrum Niedersachsen durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
Projektträger bis 1986: Patentstelle für die Deutsche Forschung (PST) der Fraunhofer Gesellschaft (FhG)
Seit 1987: EZN Erfinderzentrum Norddeutschland ist eigenständige GmbH
EZN hat 11 Mitarbeiter, davon haben 8 Mitarbeiter eine wissenschaftliche Ausbildung
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Was macht EZN ?EZN berät als Patentstelle Unternehmen, Hochschulen und freie ErfinderEZN bewertet Erfindungen und neue TechnologienEZN begleitet Patentierungsverfahren und berät bei der Entwicklung von Schutzrechtsstrategien
EZN unterstützt die Verwertung von neuen Technologien (Lizenzvergabe, Eigennutzung)
EZN erstellt technisch-wissenschaftliche Gutachten (z.B. für Geldinstitute)
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Wo ist hier das Original?Quelle. Plagiarius Preisverleihung 2006
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Die Vorstellungen über den gewerblichen Rechtsschutz sind vage
Doppel- und Nachentwicklungen verursachen mehr als 12 Mrd. € Verluste in Deutschland (Quelle: DPMA)
Fakten
Strategische Beratungen zum gewerblichen Rechtsschutz werden kaum in Anspruch genommen
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EZN als Expertenteam:
Technologiebewertung Patentstrategieberatung Verwertungsberatung
Ideendiebstahl ist zu begrenzen mit:
Patentanwälten:
Professionelle Formulierung, Anmeldung und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte
Rechtsberatung und Rechtsbeistand bei Einsprüchen, Patentverletzungen u.ä.
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Vor der Anmeldung: Recherche durchführen lassen:
Wichtige Schritte
Eigene Recherchen im Internet sollten zur Orientierung dienen, sie ersetzen keine professionelle Recherche in Datenbanken
Neuheitsrecherche zum aktuellen Stand der Technik Wettbewerbsanalyse nach Neuheitsrecherche
durchführen lassen Kosten-Nutzen-Analyse erstellen lassen, um die
Verwertungschancen abzuschätzen
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Gewerbliche Schutzrechte
Patent
Gebrauchsmuster
Eingetragenes Design (früher: Geschmacksmuster)
Marke®
Halbleiterschutz
Sortenschutz
Copyright© zählt nicht zum gewerblichen Rechtsschutz
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Vor der Anmeldung: keine Veröffentlichung!
Was ist Veröffentlichung?
Wichtige Schritte
EZN ist keine Öffentlichkeit. Alle Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet
Jeder Vortrag, jedes Gespräch über die Erfindung, Presseveröffentlichungen
Funktionsmodelle oder Prototypen müssen unter Verschluss gehalten werden
Vorsicht bei Präsentation einer „Black Box“
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Vor der Anmeldung: keine Veröffentlichung!
Früher Zeitpunkt, Vorteile:
Anmeldezeitpunkt
Kein Schutzrecht für den Wettbewerb Frühzeitige positive Werbewirkung Zusatzpatente möglich
Früher Zeitpunkt, Nachteile
Wettbewerb kann zur Weiterentwicklung angeregt werden, bevor das eigene Produkt am Markt ist
Wettbewerb erhält frühzeitig Informationen über neue Technik
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Vor Patentanmeldung: unverzichtbar, jedoch unsicher
Nach Patentanmeldung: wichtig, wenn die Anmeldung noch nicht veröffentlicht wurde
Geheimhaltungsvereinbarungen
Bei Fremdfertigung und Kooperationen: Geheim-haltungsvereinbarung, auch bei vorhandenerund veröffentlichter Patentanmeldung abschließen!
Empfehlung: Zur Anfertigung von Geheimhaltungs-vereinbarungen Experten einschalten (EZN und dessen Fachanwälte)
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Grundsatz: so spät wie möglich!
Patentanmeldungen werden nach 18 Monaten veröffentlicht
Veröffentlichung einer Anmeldung
Kein Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung stellen
Achtung: Gebrauchsmuster werden schon sehr früh veröffentlicht (nach ca. 3 Monaten)
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Das Hinzuziehen externer Vertrags- und Lizenz-Experten wird dringend empfohlen, damit Fehlschläge, Verzögerungen oder Enttäuschungen gar nicht erst entstehen
Verwertungsgespräche
Protokollierung des Gesprächsinhalts
Know-how-Übergabe nur mit Geheimhaltungs-vereinbarung
Keine Gespräche ohne Patentanmeldung!
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Vorgehen nur mit Patentanwalt
Einsprüche gegen Patenterteilung
Unterstützung des Patentanwalts bei der Einspruchserwiderung
Nicht emotional handeln
Kritische Prüfung des Einspruchsinhalts
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Vorgehen nur mit Patentanwalt
Patentverletzung
Kauf oder Besichtigung des Verletzungsgegen-standes (schwierig bei Verfahrensverletzung)
Kritische Prüfung mit Patentanwalt und Besprechung der einzuleitenden Maßnahmen
Beschaffung möglichst vieler Informationen
Bei Verletzung durch Importe: Hier hilft der Zoll; auch dabei ist der Anwalt wichtig
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Strikte Einhaltung der genannten Empfehlungen
Resümee
Das Hinzuziehen externer Experten (EZN, Patentanwälte, Fachanwälte) ist unerlässlich, um Fehler zu vermeiden
Rechtzeitiges, abgestimmtes Handeln ist wichtig
Einzelne Aktionen sind fallweise zu entscheiden
Anmerkung: „Ideendiebstahl“ oder der Versuch ist immer ein Zeichen, dass die eigene Idee ein hohes wirtschaftliches Potenzial hat
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Kostenlose Erstberatung:
Wie gut ist meine Idee?Wie schütze ich meine Erfindung?Wie vermarkte ich meine Idee?Was ist der Wert meines Patentes?Wie und wo finde ich Lizenznehmer?Wie verhalte ich mich in Lizenzverhandlungen?Wo finde ich weitere Hilfestellung?
SIGNO –Fachauskunft für Erfinder
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Der „Fahrplan zum Patent“in fünf Teilpaketen
Die Kosten einer Patent- oder Gebrauchsmuster-Anmeldung und erster Verwertungsaktivitätenwerden bezuschusst.
Die maximale Zuschusssumme beträgt 8.000Euro entsprechend 50 % der maximalbezuschussungsfähigen Kosten.
SIGNO – Unternehmen:KMU-Patentaktion
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Das Patentförderprogrammfür kleine und mittlere Unternehmenund Existenzgründer (Privaterfinder)aus Niedersachsen
Innovationen sichern –Schutzrechte verwerten
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Sprechen Sie frühzeitig mit uns!
Eine Risikominimierung ist preiswerter als Sie denken, verglichen mit den Schäden, die Ihnen entstehen können
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!