ds 22.06.2011 ZHAW Institut für Hebammen, Schwangerschaftsabbruch 1 André Seidenberg www.seidenberg.ch Dorin Ritzmann www.medizinfeminin.ch APAC-Suisse www.schwangerschaftsabbruch.org Informationen über Schwangerschaftsabbruch in CH FIAPAC www.fiapac.org Fédération Internationale des Associés Professionels de l'Avortement et de la Contraception 5-sprachige Website Beiträge und Links zu fast allen speziellen Themen André Seidenberg www.seidenberg.ch Dorin Ritzmann www.medizinfeminin.ch ZHAW Institut f Hebammen: Abschlussklasse 23. Juni 2011 Schwangerschaftsabbruch Teil 1 • Informationsquellen • Begriffsklärung • Voraussetzungen • Die Frau steht im Vordergrund • Das Recht und seine Konsequenzen André Seidenberg www.seidenberg.ch Dorin Ritzmann www.medizinfeminin.ch APAC-Suisse www.schwangerschaftsabbruch.org Informationen über Schwangerschaftsabbruch in CH FIAPAC www.fiapac.org Fédération Internationale des Associés Professionels de l'Avortement et de la Contraception 5-sprachige Website Beiträge und Links zu fast allen speziellen Themen André Seidenberg www.seidenberg.ch Dorin Ritzmann www.medizinfeminin.ch Schwangerschaftsabbruch (SA): Begriffsklärung • Abtreibung • Induzierter Abort • Abruptio (AR) • Interruptio (IR) (eigentlich falsch = Unterbruch) • Auskratzung / Ausschabung bezieht sich auf uralte Methoden Vorbesprechung Anamnese
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ZHAW Institut für Hebammen, Schwangerschaftsabbruch 1
André Seidenberg www.seidenberg.chDorin Ritzmann www.medizinfeminin.ch
APAC-Suissewww.schwangerschaftsabbruch.orgInformationen über Schwangerschaftsabbruch in CH
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ZHAW Institut f Hebammen: Abschlussklasse 23. Juni 2011
Schwangerschaftsabbruch Teil 1• Informationsquellen• Begriffsklärung• Voraussetzungen• Die Frau steht im Vordergrund• Das Recht und seine Konsequenzen
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• Auskratzung / Ausschabung bezieht sich auf uralte Methoden
Vorbesprechung
Anamnese
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Voruntersuch:
Urinstix & HCG
Ultraschall
Blutgruppe
Blut (HB, Quick)
Vorbesprechung
WünscheZweifel → Entscheid
Medikamentöse Abruptio /
Chirurgische Abruptio ?
AntikonzeptionAndere Probleme?
Fruchtbläschen
Chorion
ca. 7½ SSW
Im Vordergrund steht immer die FrauFacts first!Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz in den Art.118-120 Strafgesetzbuch geregelt
• März 2001: Gesetzesänderungen vom Parlament beschlossen
• Juni 2002: vom Volk mit 72% der Stimmen gutgeheissen
• Fristenregelung erlaubt den Abbruch einer Schwangerschaft bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW) auf Antrag der Frau
• Indikationsregelung nach der 12. SSW, wenn nach ärztlichem Urteil notwendig
Die Indikationsreglung wurde vorher kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt
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Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz in den Art.118-120 Strafgesetzbuch geregelt
Der Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich strafbar, aber
• die Schwangere wird vom Gesetz besonders geschützt
• das werdende menschliche Leben wird besonders geschützt
Das Gesetz regelt den möglichen Konflikt zwischen
• den Rechten der Frau (körperliche und seelische Integrität) und
• den Rechten des zu einem Mensch werdenden Embryos bzw., bei abgeschlossener Organogenese ab 2.Trimester, Fetus.
Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz in den Art.118-120 Strafgesetzbuch geregelt
Der Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich strafbar ausser:
• die Schwangere verlangt ihn innerhalb von 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode (‚Fristenlösung‘)
• oder er ist nach ärztlichem Urteil notwendig (‚Indikationslösung‘)um eine• schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine• schwere seelische Notlage abzuwenden• Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die
Schwangerschaft ist.
• eine schwangere Frau unter 16 Jahren muss durch eine für Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle beraten werden
Art. 1192
Art. 1191
Art. 118 Strafbarer Schwangerschaftsabbruch
1 Wer eine Schwangerschaft mit Einwilligung der schwangeren Frau abbricht oder eine schwangere Frau zum Abbruch der Schwangerschaft anstiftet oder ihr dabei hilft, ohne dass die Voraussetzungen nach Artikel 119 erfüllt sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Wer eine Schwangerschaft ohne Einwilligung der schwangeren Frau abbricht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
3 Die Frau, die ihre Schwangerschaft nach Ablauf der zwölften Woche seit Beginn der letzten Periode abbricht, abbrechen lässt oder sich in anderer Weise am Abbruch beteiligt, ohne dass die Voraussetzungen nach Artikel 119 Absatz 1 erfüllt sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
4 In den Fällen der Absätze 1 und 3 tritt die Verjährung in drei Jahren ein.
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Art. 119 Strafloser Schwangerschaftsabbruch
1 Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann. Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.
2 Der Abbruch einer Schwangerschaft ist ebenfalls straflos, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau, die geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage, durch eine zur Berufsausübungzugelassene Ärztin oder einen zur Berufsausübung zugelassenen Arzt vorgenommen wird. Die Ärztin oder der Arzt hat persönlich mit der Frau vorher ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten.
3 Ist die Frau nicht urteilsfähig, so ist die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreterin oder ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich.
4 Die Kantone bezeichnen die Praxen und Spitäler, welche die Voraussetzungen für eine fachgerechte Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen und für eine eingehende Beratung erfüllen.
5 Ein Schwangerschaftsabbruch wird zu statistischen Zwecken der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet, wobei die Anonymität der betroffenen Frau gewährleistet wird und das Arztgeheimnis zu wahren ist.
Art. 120 Schwangerschaftsabbruch Übertretungen durch Ärzte
1 Mit Busse wird die Ärztin oder der Arzt bestraft, die oder der eine Schwangerschaft in Anwendung von Artikel 119 Absatz 2 abbricht und es unterlässt, vor dem Eingriff:
a. von der schwangeren Frau ein schriftliches Gesuch zu verlangen;
b. persönlich mit der schwangeren Frau ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten, sie über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs zu informieren und ihr gegen Unterschrift einen Leitfaden auszuhändigen, welcher enthält:
1. ein Verzeichnis der kostenlos zur Verfügung stehenden Beratungsstellen,2. ein Verzeichnis von Vereinen und Stellen, welche moralische und materielle Hilfe anbieten, und3. Auskunft über die Möglichkeit, das geborene Kind zur Adoption freizugeben;
c. sich persönlich zu vergewissern, dass eine schwangere Frau unter 16 Jahren sich an eine für Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle gewandt hat.
2 Ebenso wird die Ärztin oder der Arzt bestraft, die oder der es unterlässt, gemäss Artikel 119 Absatz 5 einen Schwangerschaftsabbruch der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden.
Art. 1192 Strafgesetzbuch: Strafloser Schwangerschaftsabbruch‚Fristenlösung‘ bis 12 Wochen
Der Abbruch einer Schwangerschaft ist ebenfalls straflos, wenn er innerhalb von
• zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode • auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau• die geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage
• durch eine zur Berufsausübung zugelassene Ärztin oder einen zur Berufsausübung zugelassenen Arzt vorgenommen wird.
• Die Ärztin oder der Arzt hat persönlich mit der Frau vorher ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten.
Art. 1191 Strafgesetzbuch:
Strafloser Schwangerschaftsabbruch ‚Indikationslösung‘ nach der 12. SSW
• nach ärztlichem Urteil notwendig
• schwerwiegende körperliche Schädigung
• schwere seelische Notlage
• Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.
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Art. 1191 Strafgesetzbuch:
Strafloser Schwangerschaftsabbruch ‚Indikationslösung‘ nach der 12. SSW
Im französischen Wortlaut wird das umfassende Verständnis für die ungewollt schwangere Frau besonders deutlich:
«danger d’une atteinte grave à l’intégrité physique ou d’un état de détresse profonde (schwere Bedrängnis, Not, Elend, Leiden, Kummer) Die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts ist eine
Verletzung von Artikel 4 der Menschenrechtserklärung (Verbot der Leibeigenschaft)
Die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts ist gefährlich für die Gesundheit der Frau
Abruptio (AR)in Europa
Je besser der Zugang zur AR desto geringer die Rate der AR
Stanley K. Henshaw: Guttmacher Institute 2010
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Stanley K. Henshaw: Guttmacher Institu
Schwangerschaftsabbruch bis 12 Wochen
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Schwangerschaftsabbruch Teil 2• Methoden
• Medikamentös• Chirurgisch• Fetozid
• Folgen des Schwangerschaftsabbruchs?
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Methoden des Schwangerschaftsabbruchs:
• Medikamentöse Methode (Mifegyn® + Cytotec®)ab Feststellung der Schwangerschaft bis im letzten Schwangerschaftsdrittel
• Methode der Wahl bis 7 Wochen Amenorrhoe (49.Tag)
• Auch nach mehr als 7 Wochen seit Beginn der letzten Periodenblutung ist ein medikamentöser Abort möglich aber zunehmend schmerzhaft.
• Im 2. und 3. Trimenon gleicht er zunehmend einem Gebärvorgang
• Ab 22. SSW ist ein vorgängiger Fetozid notwendig
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Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
• Mifegyn® (Mifepriston oder RU486)• Antigestagen, blockiert die schwangerschaftserhaltende
Wirkung des Gelbkörperhormons Progesteron. • Mifegyn® stört die Weiterentwicklung der Frucht und
bereitet die Ausstossung vor.
• Cytotec® (Misoprostol)• Prostaglandin analoge Substanz (PGE1)• Kontraktion der Gebärmuttermuskulatur• Ausstossung des Embryos mit Blutung• Vaginale Applikation am wirksamsten
und wenigsten schmerzhaft
Mifegyn® (Mifepriston, RU486): Details der Wirkung
• hemmt die Transcription der progesteronabhängigen Gene und führt damit zur decidualen Nekrose und Ablösung des Schwangerschaftsproduktes
• Schädigung der endometrialen Blutgefässe und führt auch damit zum Absterben des Embryo
• fördert die Uteruskontraktilität durch gap junctions und Calcium Einstrom
• erhöht die Rezeptivität und Sensibilität des Myometriums für exogene Prostaglandine und erhöht damit die uterine Kontraktilität.
• erhöht die Freisetzung und hemmt den Abbau von Prostaglandinen aus Dezidualzellen
• stimuliert die IL-8 Freisetzung, die NO Bildung, die Expression der iNOS und damit die Cervixreifung
• führt in 5-10% schon vor der Prostaglandingabe zum vollständigen Schwangerschaftsabbruch
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Entscheidend ist die zeitgerechte Kombination von Mifegyn® (Mifepriston, RU486) und nach 36-48 Stunden Cytotec® (Misoprostol)
Cytotec® (Misoprostol): Wirkung
• Es ist ein künstlich hergestelltes Prostaglandin (Analogon von PGE1)
• Es erhöht die Uteruskontraktilität
• Es führt auch alleine (ohne Mifegyn®) in 80-90% zum Abort
• Es wird (von der Firma Pfizer) als säurehemmendes Magenschutzmittel verkauft (KI: Schwangerschaft)
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Cytotec® (Misoprostol): Nebenwirkungen
• Krämpfe (der Gebärmutter aber auch des Darms)
• Blutungendeutlich stärker als Menstruation und länger 10-20 Tage sind völlig normal
• Durchfall (Darmmotilität)• Übelkeit / Erbrechen• Fieber, Schüttelfrost• Es macht eine Bronchokonstriktion
(gefährlich bei schwerem Asthma)• Interaktion mit NSAR (Schmerzmitteln)• Interaktionen am Cytochrom P450
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
• Mifegyn® (Mifepriston, RU486) 200 mg Tbl per oral
• Cytotec® (Misoprostol) nach 1½-2 Tagen• 200 µg 4 Tbl (800 µg) • am besten vaginal • >9 SSW: alle 4-6 Stunden 2 Tbl (400 µg)
Höchstens 1 Todesfall pro 100’000 Schwangerschaftsabbrüche
Sterblichkeit bei Schwangerschaftsabbrüchen in hochentwickelten liberalen Gesellschaften
Sam Rowlands: Myths 2010
Sterblichkeit bei Schwangerschaftsabbrüchen in hochentwickelten liberalen Gesellschaften
Sam Rowlands: Myths 2010
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Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen in hochentwickelten liberalen Gesellschaften
• Schwangerschaftsabbrüche (SA) haben nur selten gesundheitliche Folgen
• Fehlinformationen über SA sind häufig:weltanschaulich motivierte Gruppen versuchen Frauen Angst zu machen
• Einen Zusammenhang von SA und Brustkrebs gibt es nicht
• Ein ‘Post Abortion Syndrome’ gibt es nicht
• Die Fruchtbarkeit wird durch SA nicht beeinträchtigt
Brustkrebsrisiko nach Schwangerschaftsabbruch
Das scheinbar geringfügig erhöhte Brustkrebsrisiko nach SA wird durch einen Bias der Studien erklärt: eine Frau mit Brustkrebs wird eher ihren früheren SA verheimlichen als eine gesunde Frau
Sam Rowlands: Myths 2010
Psychiatrische Krankheit nach Schwangerschaftsabbruch
Das Risiko für eine psychiatrische Krankheit ist nach SA nicht grösser als nach der Geburt einer unerwünschten Schwangerschaft
Fruchtbarkeit nach Schwangerschaftsabbruch
• Prospektive Studien zeigen keinen Zusammenhang
Sam Rowlands: Myths 2010
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• Weltweit 48% der Schwangerschaftsabbrüche sind unsicher, da die Behandlung mit ungenügendem Wissen oder mit ungenügenden medizinischen Standards durchgeführt wird