Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr 2
Übersicht
Zahlungsmittel, Zahlungsarten, Girokreise
Barzahlung
Halbbare Zahlung
Bargeldlose Zahlung
Scheck
Sonderformen
Wechsel
Zahlungsverkehr 3
Zahlungsmittel, Zahlungsarten
• Zahlungsmittel– gesetzliche Zahlungsmittel
• Noten
• Münzen
– Buchgeld (Giralgeld)
– Geldersatzmittel• Schecks
• Wechsel
• Zahlungsarten– Barzahlung
– halbbare Zahlung
– bargeldlose Zahlung
Zahlungsverkehr 4
Girokreise
• Girokreise dienen der Abwicklung der Banken untereinander
• Jede Bank gibt seine Zahlungen an ein Gironetz weiter, die Gironetze rechnen über Konten bei der Landeszentralbank ab.
• Die Kreise sind:– Gironetz der Postbanken
– Gironetz der Genossenschaftsbanken
– Gironetz der Landeszentralbanken
– Gironetz der Sparkassen und Girozentralen
– Gironetz der Privatbanken
• -> Clearingverkehr
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Barzahlung
• Zahlung mit Bargeld– persönlich
– mittelbar• über Bote
• über Post
• Über Post:– Minutenservice
• Bar-Einzahlung am Postschalter
• Abholung bei Filiale
• über Western Union
– Wertbrief (International)
– beides:• teuer
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Übung zur Barzahlung
Bei persönlicher Zahlung kann eine Quittung verlangt werden, diese Quittung wird meist durch einen Kassenbon ersetzt:
Bei der Kiosk GmbH verlangt der Kunde Herr Immer Durstig für 1 Flasche Wasser eine Quittung. Nettopreis: 0,86 €, Bruttopreis: 1,00 €.Mehrwertsteuer 7%
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Halbbare Zahlung
• Der Weg für den Zahlschein
Bareinzahlung
Quittung
Bank oder Post
Kontoauszug
Gutschrift
Bei jedem beliebigen Kreditinstitut kann die Einzahlung erfolgen, die Banken leiten dies über die Gironetze weiter.
Gebühren fallen an.
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Übung zum Zahlschein
• Die Firma Kiosk GmbH möchte an die Lakneese AG ihre Verbindlichkeiten begleichen. Die Kiosk GmbH besitzt noch kein eigenes Konto.
• Aus der Rechnung entnehmen Sie noch folgende Angaben: – Kundennummer: D017, – Betrag 500 €, – Konto-Nr. 00 08 88 15 00, – Bank: Adler Bank AG, BLZ 500 600 66.
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Halbbare Zahlung - Postnachnahme
• Besondere Form der halbbaren Zahlung• Paketzusteller liefert das Päckchen nur aus, wenn
die Rechnung gleich an ihn bezahlt wird• Wert: bis zu 1.534,88 €• Betrag wird dem Empfänger auf ein Konto
gutgeschrieben
• Durch das Bestellen im Internet und durch die Versandhäuser heute immer noch aktuelle Zahlungsart, trotz hoher Kosten
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Bargeldlose Zahlung
• Ein Überblick– Überweisung– Sammelüberweisung (für Datenverarbeitung)– Dauerauftrag– Lastschriftverfahren
• Einzugsermächtigung• Abbuchungsverfahren
– Auslandsüberweisung bis 12.500 €
• Nachschlagewerk: Der bargeldlose Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr 11
Überweisung
• Der Weg einer Überweisung:– Vom Konto des Auftraggebers wird der Betrag
abgebucht und dem Konto des Empfängers gutgeschrieben (über Gironetze).
• Übung– Die Kiosk GmbH hat nun ein Konto und möchte an die
Lakneese AG eine Rechnung über 100 Euro begleichen. (Kundennr. D017)
– Bankverbindung Laknesse (siehe vorne)
– Bankverbindung Kiosk GmbH: Bank in Neuhausen, Konto-Nr. 0 81 50 07
Zahlungsverkehr 12
Dauerauftrag
• Für regelmäßige Zahlungen ist der Dauerauftrag sinnvoll.
• Mit Hilfe des Dauerauftrages wird in regelmäßigen Abständen ein immer gleicher Betrag bezahlt.
• Bitte füllen Sie das Dauerauftragsformular so aus, daß die Kiosk GmbH die Miete von monatlich 1.500 Euro an die Miethai AG bezahlt.– Miethai AG, Konto-Nr.: 11 22 33
– Adler Bank AG, BLZ 500 600 66
– erstmalige Überweisung am 01. Mai des lauf. Jahres
Zahlungsverkehr 13
Lastschrift- einreichung und Gutschrift
Konto-belastung
Lastschriftverfahren - Einzugsermächtigung
• Der Zahler gibt dem Empfänger eine Ermächtigung von seinem Konto abzubuchen
• Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Kontobelastung möglich
EinzugsermächtigungZahler Empfänger
Banken, verbunden über Gironetz
Zahlungsverkehr 14
Lastschrift- einreichung und Gutschrift
Abbuchungs-auftrag und später Konto-belastung
Lastschriftverfahren - Abbuchungsauftrag
• Der Zahler informiert sein Kreditinstitut über Abbuchungen, bevor der Empfänger abbuchen kann
• kein Widerspruch möglich
Mitteilung über AbbuchungsauftragZahler Empfänger
Banken, verbunden über Gironetz
Zahlungsverkehr 15
Auslandsüberweisung bis 12.500 €
• Für Auslandsüberweisungen bis 12.500 € werden fast normale Überweisungsvordrucke verwendet
• Für Auslandsüberweisungen über 12.500 € gibt es noch weitere Formulare, die erheblich komplizierter sind. Dabei werden die Überweisungen auch der Deutschen Bundesbank gemeldet.
• Innerhalb der Euro-Länder dürfen Überweisungen nicht teurer sein als Inlandsüberweisungen, wenn BIC (intern. BLZ) und IBAN (intern. Kontonummer) benutzt werden.
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Scheck
• Verwendungsmöglichkeiten– Barabhebung (selber über sein Konto verfügen)
– Einreichung zur Gutschrift (seinem Konto gutschreiben)
– Weitergabe als Zahlungsmittel (einem anderen anstatt Bargeld übergeben)
• Scheckvordrucke– werden von Banken ausgegeben
– haben die gesetzlichen und kaufmännischen Bestandteile des Schecks eingedruckt
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Scheck - Bestandteile
• Schreiben Sie auf Ihr Scheckformular die Nummern 1-6 der gesetzlichen Bestandteile an die Stellen, wo die Bestandteile sind.
• Schreiben Sie auf Ihr Scheckformular Buchstaben A-H für die kaufmännischen Bestandteile.
• Nutzen Sie dazu Ihr Lehrbuch.
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Scheck - Arten
Barscheck Verrechnungsscheck
nachEinlösungsmöglichkeit
Orderscheck Inhaberscheck
nachÜbertragbarkeit
Scheckarten
• Aus einem Barscheck kann mit den Worten „Nur zur Verrechnung“ ein Verrechnungsscheck gemacht werden, nicht jedoch umgekehrt
• Beim Orderscheck muß die Scheckberechtigung des Einreichers überprüft werden, daher nur bei hohen Geldbeträgen und im Auslandszahlungsverkehr sinnvoll
Zahlungsverkehr 19
Besonderheiten des Euroschecks
• Der Euroscheck ein Scheck mit besonderen Funktionen:– Die Einlösung ist bis 400 DM garantiert, auch wenn das
Konto keine Deckung aufweist
– Die Garantie gilt europaweit
– Der Scheck wird in der jeweiligen Landeswährung ausgestellt
• Nur mit der Karte und der PIN– Bargeldabhebung bis 400 DM an jedem EC-
Bargeldautomaten
– Zahlungen im Electronic-Cash-System
Zahlungsverkehr 20
Bedingungen des Euroschecks
• Bedingungen, die beim EC-Scheck zu beachten sind:– Nur auf den Formularen gültig
– EC-Karte muß zum Zeitpunkt der Scheckausstellung gültig sein
– Geldinstitut und Kontonummer müssen auf Scheck und Karte übereinstimmen
– Die Scheckkartennummer muß auf der Rückseite des Schecks vermerkt werden
– Unterschriften auf Scheck und Karte müssen übereinstimmen (vor den Augen des Annehmenden unterschreiben)
Zahlungsverkehr 21
Sicherheit beim EC-Scheck
• Karte und Schecks trennen• PIN nicht aufschreiben und schon gar nicht bei der
Karte• Bei Verlust sofort melden
069-740987 (Servodata GmbH)
• Übung: Füllen Sie für die Kiosk GmbH einen Euroscheck aus, um Ihre Rechnung bei der Lebensmittel AG über 100 € zu begleichen.– Geben Sie den Scheck an Ihren Nachbarn weiter.
Zahlungsverkehr 22
Schecks einlösen
• Werden bei der Bank Schecks eingelöst, muß ein Formular ausgefüllt werden
• Scheck-Einreicher-Formular
• Übung: Füllen Sie das Formular für den Scheck aus, den Sie eben von Ihrem Nachbarn erhalten haben.
• Weitere Angaben zum Scheckeinreicher:– Lebensmittel AG, Konto-Nr. 88 77 88 77 88
– Bank in Neuhausen
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Wechsel - Übersicht
• Begriff des Wechsels
• Fälligkeit
• Gesetzliche und Kaufmännische Bestandteile
• Wechselbegriffe
• Übung 1
• Verwendungsmöglichkeiten
• Übung 2
• Rechtliche Besonderheiten
Zahlungsverkehr 24
Was ist ein Wechsel?
• Ein Wechsel bietet sich an, wenn der Empfänger der Zahlung das Geld gleich haben möchte, der Zahler aber erst später zahlen kann.
• Ein Wechsel ist eine Zahlungsanweisung des Aussteller an den Bezogenen (Schuldner)– es wird an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten
Zeit eine Zahlung erfolgen
– wer im Besitz des Wechsels ist erhält dann diese Zahlung
– das strenge Wechselgesetz macht die Zahlung sehr sicher
Zahlungsverkehr 25
Wie kann das sein?
• Wenn ich als Schuldner erst später bezahle, wie kann dann der Gläubiger heute sein Geld erhalten?
• Ein Wechsel kann als Zahlungsmittel weitergegeben werden. Auch wenn er noch nicht fällig ist.
• Im Gegensatz zum Scheck (der jederzeit eingelöst werden kann), kann der Wechsel nur an bestimmten Zeiten vorgelegt werden.
Zahlungsverkehr 26
Wechsel nach Fälligkeit
• Standard ist der Tagwechsel: Der Verfalltag ist kalendermäßig genau bestimmt.
• Der Sichtwechsel ist bei Vorlage fällig (wie der Scheck)
• Der Nachsichtwechsel ist eine festgelegt Zeit nach Vorlage fällig (z. B. 30 Tage nach Vorlage)
• Der Datowechsel ist nach einer bestimmten Frist nach der Ausstellung fällig (dem Tagwechsel sehr ähnlich)
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Gesetzliche Bestandteile des Wechsels
• Ort und Tag der Ausstellung• unbedigte Anweisung, eine bestimmte
Geldsumme (Wechselbetrag) zu zahlen• Name des Bezogenen• Angabe des Zahlungsortes• Unterschrift des Ausstellers• Bezeichung Wechsel im Text der Urkunde• Verfallzeitangabe• Name des Wechselempfängers (Wechselnehmer,
Remittent)
Zahlungsverkehr 28
Kaufmännische Bestandteile des Wechsels
• Nummer des Zahlungsortes• Wiederholung der Summe in Ziffern• Zahlstellenvermerk• Orderklausel• Wiederholung des Zahlungsortes• Wiederholung des Verfalltage in arabischen
Ziffern• Wechselnummer• Anschrift des Ausstellers
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Wechsel - Begriffe
Gläubiger = Aussteller(Der Zahlungsempfänger stellt den Wechsel aus)
Schuldner = Bezogener(Am Zahlungstag wird der Wechsel dem Bezogenen vorgelegt, der Wechsel bezieht sich also auf die Kasse des Bezogenen
Tratte
Akzept Eine Tratte ist ein ausgefülltes Wechselformular, das durch die Akzeptierung durch den Bezogenen zum Akzept wird.
Weiter -->
Zahlungsverkehr 30
Akzeptierung eines Wechsels
• Durch das „Querschreiben“ wird ein Wechsel akzeptiert (Tratte wird zum Akzept)
• Folgende Möglichkeiten:– Vollakzept (Unterschrift und weitere Angaben, z. B.
Verfalltag, Wechselsumme)
– Kurzakzept (Unterschrift)
– Blankoakzept (Unterschrift auf einem nicht vollständig ausgefüllten Wechsel)
Zahlungsverkehr 31
Wechsel - Übung 1
• Die Kiosk GmbH hat zur Zeit kein Geld. Trotzdem möchte sie ihre Schulden bei der Lakneese AG bezahlen. Sie bittet daher die Lakneese AG einen Wechsel auf sie auszustellen. Zahlungstermin: in drei Monaten.
• Mit dem Ausstellen des Wechsels entsteht eine „Tratte“, mit dem Akzeptieren entsteht ein „Akzept“.– Bitte füllen Sie den Wechsel so aus, dass die Kiosk GmbH
(Goethestr. 3, 12345 Neuhausen) als Bezogener den Wechsel akzeptieren und die Laknesse AG (Lessingstr. 2, 23456 Althausen) der Wechselaussteller (Gläubiger) ist.
• Betrag: 2.500 €.
Zahlungsverkehr 32
Möglichkeiten mit einem Wechsel
• Weitergabe als Zahlungsmittel– Der Inhaber eines Wechsels
kann durch ein Indossament (Weitergabevermerk) den Wechsel weitergeben, z. B. um dadurch eine Rechnung zu bezahlen
• Weitergabe zum Diskont– Der Wechsel kann auch an
eine Bank weitergeben werden
– Die Bank gibt sofort das Geld abzüglich Zinsen und Bearbeitungsgebühr
• Aufbewahrung und Selbstinkasso– Am Verfalltag wird der
Wechsel vorgelegt und eingelöst
• Weitergabe zum Inkasso– Die Bank wartet bis zum
Verfalltag und legt den Wechsel vor.
– Dafür nimmt die Bank eine Bearbeitungsgebühr
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Weitergabe als Zahlungsmittel
Wechselnehmer
Aussteller Bezogener
Zahlung einer Verbindlichkeit
Einlösung am Verfalltag
Der Wechselnehmer seinerseits kann wiederum alle Möglichkeiten des Wechsels nutzen.
Zahlungsverkehr 34
Aufbewahrung und Selbstinkasso
Aussteller Bezogener
Vorlage
Einlösung
Zahlungsverkehr 35
Weitergabe zum Diskont
Aussteller Bezogener
Bank des Ausstellers
Bank des Bezogenen
Diskontierung Einlösung
Vorlage
Diskontierung: Bank gibt heute das Geld für später fälligen Wechsel (Kredit) abzüglich Diskont (Zinsen)
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Weitergabe zum Inkasso
• Der Unterschied zur Diskontierung hierbei ist, daß die Bank nur die Verwaltung und Vorlage des Wechsels übernimmt (gegen Gebühr)
• aber keinen Kredit gibt (dafür auch keine Zinsen erhält)
Zahlungsverkehr 37
Indossament
• Indossament ist der Weitergabevermerk auf der Rückseite des Wechsels.– Vollindossament (Name des Wechselempfängers,
Unterschrift des Wechselgebenden)
– Kurz- oder Blankoindossament (Unterschrift des Wechselgebenden)
– Inkassoindossament (Vollindossament + Vermerk zum Einzug, Wechselnehmer wird nicht Eigentümer sondern zum Einzug (Inkasso) beauftragt
• Wechselgeber = Indossant• Wechselnehmer = Indossatar
Zahlungsverkehr 38
Wechsel Übung 2
• Sie haben in Übung 1 einen Wechsel ausgefüllt.• Geben Sie den Wechsel nun mit einem
Vollindossament an Ihren Nachbarn weiter• Geben Sie den eben erhaltenen Wechsel mit einem
Kurzindossament (Blankoindossament) an Ihren Nachbarn weiter (nicht zurück!)
• Geben Sie den eben erhaltenen Wechsel mit einem Inkassoindossament an Ihren Nachbarn weiter (nicht zurück!)
• Jeder hat jetzt wieder einen Wechsel mit den verschiedenen Indossamentarten
Zahlungsverkehr 39
Wechsel vorlegen
• Am Verfalltag oder den daraufolgenden zwei Werktagen muß der Wechsel zur Zahlung vorgelegt werden– Verfall aller Ansprüche aus dem Wechsel (z. B.
Rückgriffsrechte)
– Der Bezogene haftet noch drei Jahre für die Wechselsumme
• Wechselklage und Wechselmahnbescheid– geringe Einspruchsmöglichkeiten
– kurze Einlassungsfristen (max. 7 Tage)
– sofortige Vollstreckbarkeit des Urteils
Zahlungsverkehr 40
Wechselprotest
• Durch Notar oder Gerichtsvollzieher wird eine Protesturkunde ausgestellt
• Der Wechselinhaber muß innerhalb von vier Tagen seinen Vormann und den Aussteller unterrichten
• Jeder muß innerhalb von zwei Tagen seinen Vormann unterrichten
• Reihenregress: Jeder greift auf den Vormann zurück
• Sprungregress: Auf einen beliebigen Vormann wird zurückgegriffen
Zahlungsverkehr 41
Prolongation
• Um einen Wechselprotest zu vermeiden, gibt es die Prolongation
• Ausstellung eines neuen Wechsels• Hat der Aussteller noch den Wechsel: Rückgabe
des alten Wechsels, Ausstellung eines neuen• Hat der Aussteller den Wechsel nicht mehr:
Wechselbetrag wird vorgestreckt, als Sicherheit ein neuer Wechsel gezogen
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Sonderformen
• Electronic-Cash
• Chipkarte
• Lastschriftverfahren mit EC-Karte
• Kreditkarten
• Homebanking
• Cyber-Cash
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Electronic Cash
• Alle Karten, die für das Verfahren angemeldet sind, auch Kreditkarten
• EC-Karte plus PIN• Geheimnummer und Kontoüberprüfung erfolgt
online• Zahlung ohne Formular
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Chipkarte
• Alle angemeldeten Karten mit Chip• Auf dem Chip wird ein Guthaben gespeichert (wie
Bargeld)• Das Konto wird beim Speichervorgang belastet,
nicht erst bei der Bezahlung• Bei der Bezahlung wird der Inhalt des
Speicherchips entsprechend geändert• Keine Abfrage nötig, da „Geld“ tatsächlich
„vorhanden“ ist
Zahlungsverkehr 45
Lastschriftverfahren mit EC-Karte
• Kassen des Handels lesen die Daten der EC-Karte• Daraus werden Einzugsermächtigungen erstellt• Der Kunde unterschreibt diese
Einzugsermächtigung• Zahlt er nicht, wird er gesperrt, dazu gibt es eine
Sperrdatei (Sperre bei allen Unternehmen)• sehr preisgünstig für den Handel
Zahlungsverkehr 46
Kreditkarten
• Jeder Zahlungsempfänger ist Vertragspartner der Kreditkarteninstitute
• Es gibt Prägegeräte oder Online-Systeme
• Der Kunde erhält ein Belegdoppel
• Bei Vorlage der Belege erhält der Zahlungsempfänger vom Karteninstitut sein Geld
• Kreditkarteninstitute rechnen mit dem Kunden in der Regel monatlich ab (Rechnungszusammenstellung und Abbuchung)
• Kredit: es wird nicht sofort belastet
• Zusatz: Versicherung und Bargeldservice (PIN)
Zahlungsverkehr 47
Homebanking
• Über Internet bzw. T-Online• viele Geschäfte können mit dem Computer von zu
Hause aus abgewickelt werden• Überweisungen, Daueraufträge,...• Geldanlagen, Kreditanträge,...• Voraussetzung: PC, Modem und Provider• PIN (persönliche Identifikationsnummer) und
TAN (Transaktionsnummer)• Jede TAN kann einmal verwendet werden,
zusätzliche Sicherheit
Zahlungsverkehr 48
Cyber-Cash
• Elektronisches Geld, das kein Buchgeld darstellt
• Cyber-Cash wird als Datei auf der Festplatte gespeichert (nicht-kopierbar)
• Anbieter geben Cyber-Cash aus (meist gegen Kontobelastung)
• Cyber-Cash kann dann per Mausklick zum Bezahlen von Ware im Internet genutzt werden
• Elektronische Geldbörse wird eingerichtet
• noch ganz am Anfang
• Kreditkarten sind das Zahlungsmittel für größere Beträge
Zahlungsverkehr 49
Lösung Quittung
Zahlungsverkehr 50
Lösung Zahlschein
Zahlungsverkehr 51
Lösung Überweisung
Zahlungsverkehr 52
Lösung - Dauerauftrag
Zahlungsverkehr 53
Lösung - Einzug
Zahlungsverkehr 54
Lösung - Scheckbestandteile
Zahlungsverkehr 55
Lösung - EC-Scheck
Zahlungsverkehr 56
Lösung - Scheckeinreicherformular
Zahlungsverkehr 57
Lösung - Wechsel
Zahlungsverkehr 58
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit