Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Forschungsstelle für Jagdkunde Wildschäden im Wald: Rechtliche und fachliche Grundlagen zur Regulierung und Vermeidung Waldbauern-Management Arbeitstagung für forstliche Zusammenschlüsse Dr. Michael Petrak Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Wald und Holz NRW 14. März 2012, in Much
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Landesbetrieb Wald und HolzNordrhein-Westfalen
Forschungsstelle für Jagdkunde
Wildschäden im Wald:Rechtliche und fachliche Grundlagen zur Regulierung
Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhü tung des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Wald und Holz NRW
14. März 2012, in Much
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Forschungsstelle für Jagdkunde
§ 1 Inhalt des Jagdrechts (BJG)(1)…(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung einer Lebensgrundlagen;…Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.(3)…(4)…(5)…(6)…
§ 29 Schadensersatzpflicht (BJG)
(1) Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist (§ 5 Abs. 1), durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen…(2) …(3)…(4)…
(1) Werden neben den im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten andere zur Anlage von Mischkulturen geeignete Holzarten in Forstkulturen eingebracht und sind übliche Schutzvorrichtungen nicht hergestellt worden, so sollen die Beteiligten im Pachtvertrag Vereinbarungen über die Abgeltung des Wildschadens oder die Beteiligung des Pächters an der Errichtung von üblichen Schutzvorrichtungen treffen. Als geeignete Holzarten im Sinne des Satz 1 gelten: Buche, Eiche, Roteiche, Ahorn, Esche, Kiefer, Lärche, Fichte und Douglasie unter der Voraussetzung, dass der Anteil der eingebrachten anderen geeigneten Holzarten an der Gesamtfläche der Forstkultur mindestens 20 v. H. beträgt. Einigen sich die Beteiligten nicht, so ist der Wildschaden, der an Forstkulturen im Sinne der Sätze 1 und 2 an den Hauptholzarten und den anderen geeigneten Holzarten entsteht, zu ersetzen. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn der Jagdausübungsberechtigte wenigstens drei Monate vor Beginn des neuen Jagdjahres die Materialkosten für die üblichen Schutzvorrichtungen übernommen hat.(2) …
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§ 34 Anmeldung von Wild- und Jagschäden (LJG)(Zu § 34 BJG)
(1) Zuständige Behörde für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden ist die Gemeinde, in deren Gebiet das Grundstück liegt, auf dem der Schaden entstanden ist.
(2) …
§ 35 Vorverfahren (LJG)(Zu § 35 BJG)
(1) In Wild- und Jagschadensachen kann der ordentliche Rechtsweg erst beschritten werden, wenn das Feststellungsverfahren (§§ 36 bis 41) durchgeführt ist.
(2) …(3) …
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§ 36 Wildschadenschätzer (LJG)
(1) …(2) …(3) Zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden an Forstpflanzen bestellt die untere Jagdbehörde als Schätzer Forstsachverständige. Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 gelten entsprechend.(4)…
§ 37 Termin am Schadensort (LJG)
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§ 37 Schutzvorrichtungen (DVO LJG-NRW)
Als übliche Schutzvorrichtungen, die unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung von Wildschäden ausreichen (§ 32 Absatz 2 BJG), sind außer anderen üblichen geeigneten Mitteln wilddichte Zäune gegen
1. Rot-, Dam- Sika- und Muffelwild in Höhe von 1,80 m,2. Rehwild in Höhe von 1,50 m,3. Schwarzwild und Kaninchen in Höhe von 1,20 m über der Erde und
0,30 m in der Erde anzusehen.
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§ 38 Vergütung der Wildschadenschätzer (DVO LJG-NRW)
Die Schätzer erhalten für ihre Tätigkeit und den damit verbundenen Zeitaufwand eine Vergütung in Höhe von 20 Euro für jede angefangene Stunde, höchstens 100 Euro für einen Tag und Ersatz ihrer Reisekosten nach den für Beamte der Reisekostenstufe B geltenden Vorschriften des Reisekostenrecht des Landes.
Dr. Michael Petrak, Jagd in der Kulturlandschaft, Gemeinsame Verantwortung
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1. Anmeldung des Schadens bei der Gemeinde, Frist b eachten! Forstliche genutzte Grundstücke: 1. Mai oder 1. Okt oberLandwirtschaftlich genutzte Grundstücke: Wochenfris t
4. Zahlung, sonst Vollstreckung
Gerichtliches Nachverfahren
3. Niederschrift der Gemeinde
2. Gütliche Einigung im Ortstermin 2. Keine gütliche Einigung im Ortstermin
4. Vorbescheid der Gemeindeauf Grund der Schätzung
5. Vorbescheid wird rechtskräftig:Zahlung, sonst Vollstreckung
Geltendmachung des Schadens NRW
Verfahrenswege zum Ersatz von Wildschäden
3. Schätzung durch Wildschadens-Schätzer in neuem Termin
5. Vorbescheid wird durch Klage Beim Amtsgericht angefochten:Entscheid durch Urteil
Vorverfahren
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Abhängigkeit des Schälschadens von der Wilddichte bei hoher Standortgüte (Standortwertziffer 61 und
mehr Punkte)
0
4
8
12
16
20
24
28
32
36
0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7
Wilddichte Rotwild pro 100/ha
Sch
älsc
hade
nind
ex
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Diagnoseschema zur Schälschadenbeurteilung
(Beispiel: geschälte Fichte)
1. Zielbaumart betroffen? JA NEIN
2. Zielalter erreicht? JA NEIN
3. Rindenschädigung führt JA NEIN zur Wuchsverzögerung?
4. Boden scheidet als JA NEIN Ursache für Fäule aus?
5. Infektion zu erwarten? JA NEIN
6. Ungeschälte Bäume JA NEIN ausreichend? (Anzahl, Verteilung)
„Wald und Wild in der Praxis, Schmidtheim 26.08.2006“
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Wildart Typische Schälhöhe
(m)
Rotwild 0,8 – 1,4
Damwild 0,5 – 1,0
Sikawild 0,3 – 0,9
Muffelwild 0,4 – 0,8
Typische Schälhöhen
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Baumart Gefährdungszeitraum in Jahren
Fichte 10 – 45
Douglasie 8 – 25
Kiefer 5 – 12
Lärche 4 – 8
Buche 15 – 50
Gefährdungszeitraum
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Name:____________________________ Neue Schäle
≤≤≤≤ 1 Jahr Alte Schäle
≥≥≥≥ 1 Jahr Stamm neu
Stamm neu
Stamm neu
Stamm neu
Anzahl ungeschält Stamm Wurzel Stamm Wurzel Wurzel neu Wurzel alt Wurzel alt Wurzel neu
Berechnung der Schadenssumme: Schadensbetrag je ha eines X relat ives Schälprozent X Flächengröße = € zu 100% geschälten Bestandes (0,7 = 70%)
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Beliebtheit der Pflanze Beliebtheit der Pflanze Beliebtheit der Pflanze Beliebtheit der Pflanze Phänologischer ZustandPhänologischer ZustandPhänologischer ZustandPhänologischer Zustand ErreichbarkeitErreichbarkeitErreichbarkeitErreichbarkeit(Hanglange)(Hanglange)(Hanglange)(Hanglange)
Potentielle ErreichbarkeitPotentielle ErreichbarkeitPotentielle ErreichbarkeitPotentielle Erreichbarkeitbei Schnee bei Schnee bei Schnee bei Schnee
Artenspektrum der Pflanzengemeinschaft Artenspektrum der Pflanzengemeinschaft Artenspektrum der Pflanzengemeinschaft Artenspektrum der Pflanzengemeinschaft
Beäsungsintensität Beäsungsintensität Beäsungsintensität Beäsungsintensität NahrungsangebotNahrungsangebotNahrungsangebotNahrungsangebotim Lebensraum im Lebensraum im Lebensraum im Lebensraum
Einfluss des Menschen/Feinddruck Einfluss des Menschen/Feinddruck Einfluss des Menschen/Feinddruck Einfluss des Menschen/Feinddruck
Aufnahmeblatt Verbisserfassung1. Charakterisieren Sie den vor Ihnen liegenden Bestand (Holzart,
Altersklasse, Struktur, Angebot an Äsung und Deckung)!2. Schätzen Sie die Größe der vor Ihnen liegenden Verjüngungsfläche.3. Legen Sie entsprechend der Größe der Gesamtfläche die Anzahl der
notwendigen Probeflächen für die Aufnahme (Auszählen des Leittriebverbisses der Pflanzen) fest.
4. Ermitteln Sie das Verbissprozent.5. Diskutieren Sie mögliche Konsequenzen.
Die anliegende Tabelle können Sie als Hilfsmittel für die Zählung verwenden und ggf. eine Strichliste anfertigen. Ein Schusszähler erleichtert die Arbeit.
Baumart: Baumart: Baumart:
mit Leittrieb-verbiss
ohne Leittrieb-verbiss
mit Leittrieb-verbiss
ohne Leittrieb-verbiss
mit Leittrieb-verbiss
ohne Leittrieb-verbiss
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Ergebnisse der Verbissaufnahme im Lehrrevier HallerburgerHolz, Abt. 93, 60jähriger Bergahorn-Eichenbestand m it Linde
Gesamtzahl Berg-Ahorn
404
Eiche
43
Esche
19
Hain-buche
1
Verbiss HaseAnzahl:Prozent:
123,0
2046,5
526,3
125
Verbiss RehAnzahl:Prozent:
6415,8
1739,5
15,3
--
Verbiss gesamtAnzahl:Prozent
7618,8
3786,0
631,6
125,0
Die Tabelle wurde gemeinsam mit Auszubildenden zum Revierjäger erarbeitet.Beachten Sie, dass bei Eiche und Esche der Verbiss durch den Feldhasen deutlich höher als durch das Rehwild ist. Bei der Verbissaufnahme geht es also stets darum, auch festzustellen, ob der Verbiss von Schalenwild (ausgefranste Abbissstellen) oder von Hasen (schräg abgeschnitten wie mit dem Taschenmesser, nicht ausgefranst) herrührt.
.
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Energiebilanz in der Kulturlandschaft
Die Auflichtung des Waldes in der Kulturlandschaft und damit die
Verfügbarkeit von Nahrung aus Pflanzengemeinschaften mit einer
deutlich höheren potentiellen Nahrungsrate durch gr ößere Säuger
führt dazu, dass die Balance zwischen Pflanzenfresser n und
Wäldern sich so verschiebt, dass bei fehlender Gege nsteuerung die
Tragbarkeit von Wildbeständen leicht überschritten wird.
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Nahrungsgradienten und daraus resultierende Äsungsb elastung für Wälder in der mitteleuropäischen Kulturlandschaft ( angegeben sind
(t TS ha (t TS ha (t TS ha (t TS ha ----1111 a a a a ----1111))))
Anteil photosynthetisch aktiver Anteil photosynthetisch aktiver Anteil photosynthetisch aktiver Anteil photosynthetisch aktiver Pflanzenteile in ProzentPflanzenteile in ProzentPflanzenteile in ProzentPflanzenteile in Prozent
Prozentanteil verfügbarer Pflanzenmasse Prozentanteil verfügbarer Pflanzenmasse Prozentanteil verfügbarer Pflanzenmasse Prozentanteil verfügbarer Pflanzenmasse für große Pflanzenfresser aus dem photofür große Pflanzenfresser aus dem photofür große Pflanzenfresser aus dem photofür große Pflanzenfresser aus dem photo----
Lebensraumverbesserung durch forstliche Maßnahmen - In Waldrevieren sollten 1 % bis 2 % der Fläche aus der Bewirtschaftung genommen und für Äsungsflächen (Wildwiesen, Wildäcker, Proßholzflächen) bereitgestellt werden. Viele kleine, über das Revier verteilte Äsungsflächen (0,2 – 03 ha groß) sind besser als wenige größere. - Zur Förderung der Artenvielfaltunterhaltung der Äsungs- qualität müssen Wald- und Talwiesen jährlich gemäht werden - Durch weite Pflanzverbände wird die Bodenflora begünstigt und die äsungsarme Dickungsphase verkürzt. - Bei der Anlage von Neukulturen sind ausreichend breite Randstreifen von der Pflanzung auszunehmen. Hierdurch wird auch durch die frühzeitige Ausbildung gestufter Waldinnenränder die künftige Bestandssicherheit erhöht.
Lebensraumverbesserung durch forstliche Maßnahmen
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- Beim Freischneiden genügt es, wenn lediglich die Kulturpflanzen freigestellt werden. Flächenschnitte entziehen dem Wild wertvolle Äsung. - Die Zäunung ist auf ein unverzichtbares Minimum zu beschränken. Großpflanzen und Wildlinge können im Einzelfall Zäune ersetzen. - An den Weg- und Bestandesrändern, aber auch auf der Fläche müssen Weichhölzer geduldet werden. Sie erhöhen die Artenvielfalt und wirken sich günstig auf das Bodenleben aus. - Frühzeitige, kräftige Durchforstungen lassen mehr Licht auf den Boden und fördern die Entwicklung der Bodenflora.
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- Der Übergang zur naturnahen Waldwirtschaft schafft eine größere Verjüngungsfläche. Der Verbiss konzentriert sich nicht mehr auf wenige Kulturen, sondern verteilt sich im Revier.
- Der Überhalt masttragender Bäume (Buche, Eiche), Baumgruppen und Altholzinseln erhöht ebenfalls das natürliche Äsungsangebot.
- Durch die Pflege von Flächen, die nicht der Holzerzeugung dienen (z.B. Leitungsaufhiebe, Feuerschutzstreifen, Graswege, Wegeböschungen), kann zusätzliche Äsung bereitgestellt werden.
- Der Laubholzeinschlag im Winter liefert durch das verbleibende Kronenreisig wertvolle Knospenäsung.
- Die Anlage von Feldgehölzen bietet Äsung und Deckung in der Feldflur und vermindert vor allem im Winter die Konzentration des Rehwildes im Wald.
- Eine naturnahe Waldrandgestaltung kommt dem Bedürfnis des Rehwildes nach Grenzlinien entgegen und mindert so die Verbissbelastung im Waldinnern.
- Vertikal gestufte Waldträufe bieten Sichtschutz und senken so die Störanfälligkeit des Wildlebensraumes.
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Maßnahmen im Lebensraum
Geländeklima beachten, Kaltluftlagen meiden
• Proßholzvermehrung / Stecklingsvermehrung– Bis zur Buschwindröschenblüte, etwa im März/April– Wegeränder und Grabenränder– Vor dem Stecken Mulchen und Grubbern, 30 cm lange Stecklinge werden bis zu
2/3 in den Boden gedrückt. – Pflanzenverband von 0,6 x 0,2 m.
• Ginsterförderung– Gezielte Förderung kann durch die Aussaat im Erstfrühling (April/Mai) erfolgen.
• Ausweichäsungsflächen– Vorübergehend zusätzliche Äsungsfläche bis 7 %
• Grünäsungsflächen– Äsungsflächen im Umfang von 3 %– Vollfrühling nach der Apfelblüte im Mai bis Juni.– Aufkalken der Fläche auf pH 5, Sichtschutz durch Erdwälle
nach Abstimmung mit der Landschafts- und Naturschutz-
behörde oft Pflegemaß-
nahmen möglich, (z.B. jährliche
Mahd)
Entstehung- und Erhaltungsfaktoren
prüfen und nachahmen (Schafweide, extensive
Mähnutzung o.ä.)
Zulässig bzw. sinnvoll sind nur Maßnahmen zur
Erhaltung der Pflanzengemeinschaften
Bodenuntersuchung
Vereinbarungen mit dem Kreis
Mahd: visuell erkennbare Pflanzen-
gemeinschaften getrennt
mähen,Mähgut abtransportieren
Geeignete Partien als Heu für die Winter-
fütterung lagern
Mahd
In tieferen Lagen: Zwischenfruchtanbau mit
Perko-Wald-staudenroggen, Akela-
Raps, Rüben
In höheren Lagen: Waldstaudenroggen oder
je nach Lage, gleich Grünland neu einsäen
Anlage der Grünäsungs-fläche (Begrünungszeit
2 bis 3 Jahre)
Regelmäßige Bodenuntersuchung (zu Beginn und dann in mehrjährigen Abständen); Ziel ph 4-5
Düngung je nach Bedarf, Kalkung alle 3 bis 5 Jahre (rd. 30 dt/ha; entspricht 30 kg auf 100 m2) .In Zwischenjahren Kompensations-düngung mit physiologisch basischen PK-Düngern (Thomas-Kali, Hyperphos-Kali, Urgesteinsmehl u.a.) rd. 2dt/ha = 2 kg auf 100m2.
Genaue Düngmenge nach Bodenanalyse festlegen (Auswaschung) Düngung im Frühjahr
Mulchen: Intensiv beäste, artenarme Flächen im Herbst, bei Bedarf auch
im Sommer Mahd:
Artenreiche Flächen oder zur Heugewinnung für die Winterfütterung
Dr. Michael Petrak, LÖBF- Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung, [email protected], Lebensraumgestaltung