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TECHNISCHE GESCHÄFTLICHE Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft OBERBAULEITUNG Heimstätte Gesellschaft m.b.H. UND ÖRTLICHE BAUAUFSICHT 1050 Wien, Emil-Kralik-Gasse 3 DI (FH) Richard Niemeck Tel. 01/545 15 67-60, Fax – 57, E-Mail: [email protected]
PLANUNG Arch. DI Adolf Holubowsky 1010 Wien, Werdertorg. 12 Tel. 01/533 76 12, E-Mail: [email protected]
AUSFÜHRENDE FIRMA J. Fuchs Gesellschaft m.b.H. 2822 Erlach, Haderswörth 33
Ing. Richard Gletthofer Tel: 02627/48 5 44; Fax: 02627/48 45 242
ADRESSE UND UMFANG 2700 Wr. Neustadt, Anemonensee Tulpengasse 15, 17, und 19 33 Wohneinheiten und 57 PKW-Garagen- bzw. Abstellplätze BAUBEGINN Herbst 2013 FERTIGSTELLUNG Sommer 2015
Eine Eigentumsübertragung ist nicht vorgesehen!
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Obj. 37020 PROJEKTBESCHREIBUNG
Lage: Das Stadtviertel „Anemonensee“ liegt südwestlich von Wiener Neustadt und wird in Etappen bebaut. Es befindet sich am Ufer des Anemonensees, nur 35 Autominuten von der Wiener Stadtgrenze entfernt.
Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist voll gewährleistet. So stehen eine Bahn- und eine Autobusverbindung zur Verfügung. Auch die Auf- und Abfahrt zur Südautobahn liegt in unmittelbarer Nähe. In das infrastrukturell hervorragend erschlossene Stadtzentrum gelangt man in ca. 10 Minuten mit dem PKW. Projekt- und Wohnungsbeschreibung: Wir errichten auf unserer Liegenschaft einen weiteren Bauabschnitt mit 3 Stiegen mit insgesamt 33 Wohneinheiten. Die Baukörper bestehen aus 4 bzw. 5 Vollgeschoßen und Dachgeschoß mit Aufzug. Im Kellergeschoß befinden sich Parteienkeller, Technikräume sowie eine Waschküche. Kinder-wagen- und Fahrradabstellraum liegen im Erdgeschoß.
Wir vermieten Wohnungen zwischen ca. 56 und 80 m² Wohnnutzfläche. Jeder Wohnung ist ein Stellplatz zugeordnet, alle Wohnungen verfügen über Freiflächen in Form eines Balkons oder einer Terrasse.
Förderungswürdigkeit: Das NÖ Wohnungsförderungsgesetz sieht vor, dass geförderter Wohnraum nur an förderungswürdige Personen vergeben werden darf. Wir sind daher verpflichtet, nachweislich das Haushaltseinkommen zu prüfen. Daher sind uns Jahreslohnzettel (L 16) oder Einkommensteuerbescheid für das dem Abschluss des Vorvertrages vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen. Sämtliche Nachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen müssen denselben Zeitraum betreffen, da sonst das Haushaltseinkommen für den Prüfzeitraum (Jahr, das dem Vertragsabschluss vorangeht) nicht feststellbar ist. Dabei gelten derzeit folgende Höchstsätze:
1 Person € 35.000,-- jährliches Nettoeinkommen 2 Personen € 55.000,-- jährliches Nettoeinkommen für jede zusätzliche Person € 7.000,-- jährliches Nettoeinkommen Achtung: Nicht zum Einkommen zählen z.B. Familienbeihilfen,
Hilflosenzuschüsse, Pflegegelder, Blinden- und Behindertenbeihilfen. Begründung des Hauptwohnsitzes:
Wohnungswerber sind verpflichtet, in der geförderten Wohnung ihren Hauptwohnsitz zu begründen und dies unserer Gesellschaft mittels Bestätigung der Gemeinde in entsprechender Form nachzuweisen (Formular wird von uns übergeben). Die Bewohner dürfen keine andere geförderte Wohnung besitzen! Lediglich aus beruflichen, gesundheitlichen oder Ausbildungsgründen oder aus Gründen der Altersversorgung ist eine Ausnahme möglich. Diese Ausnahme bedarf der Zustimmung des Amtes der NÖ Landesregierung.
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Obj. 37020 FINANZIERUNGSHILFEN
Finanzierungshilfen: Mieter haben die Möglichkeit, einen Wohnzuschuss zu beantragen.
Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach dem Familieneinkommen (exkl. 13. und 14. Monatsbezug) und der im Haushalt lebenden Personenzahl. Der Wohnzuschuss wird jeweils maximal auf die Dauer von einem Jahr zuerkannt. Auskünfte und Antragstellung:
Amt der NÖ Landesregierung, Abt. F2-A www.noe.gv.at 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tel: 02742/9005 Parteienverkehr Di 16.00-18.00 Uhr (Journaldienst) Telefax: 02742/9005/14377
Wohnbau-Hotline: Mo-Fr 8.00-16.00 Uhr Tel.: 02742/22133 Außenstellen bei den Bezirksverwaltungsbehörden
Steuerersparnis:
Schaffung von Wohnraum schafft Steuererleichterungen. Abhängig vom Einkommen können jährlich insgesamt bis € 2.920,-- an Sonderausgaben für Wohnraumschaffung für jeden Steuerpflichtigen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Zu den Sonderausgaben zählen:
Eigenmittelzahlungen (sogenannte 8-jährig gebundene Beträge). Darlehensrückzahlungen (Annuitäten) ab Bezug der Wohnung.
Die Bestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt erhalten Sie von uns.
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Obj. 37020 ENTGELT
Entgeltbestandteile:
Das Entgelt wird gemäß §§ 13 und 14 WGG berechnet und setzt sich aus den Entgeltbestandteilen „Finanzierungsbeitrag“, „Miete“ und „Betriebs- und Verwaltungskosten“ zusammen. Die Miete besteht aus:
Annuität für Bank- und Förderdarlehen allfällige Eigenmittelzinsen bei Kapitaleinsatz der EGW Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag für Erhaltungs- und Verbesserungs-
arbeiten an der Wohnhausanlage Rücklage Umsatzsteuer
Zu den Betriebskosten gehören gemäß §§ 21-24 MRG:
öffentliche Abgaben (Kanal-, Müll-, Wassergebühr, Grundsteuer etc.) Gebühr für Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Kanalräumung und
Unratabfuhr Versicherungsaufwand Kosten der Beleuchtung der allgemeinen Teile (z.B. Stiegenhaus, Keller etc.) Eich-, Wartungs- und Ablesungskosten von Messvorrichtungen zur Ver-
brauchsermittlung (soweit keine Direktverrechnung erfolgt) Aufwendungen für die Hausbetreuung Kosten des Betriebs von allgemeinen Anlagen (z.B. Aufzug, zentrale
Wärmeversorgung, Waschküche etc.) Die Verwaltungskosten sind mit einem Pauschalbetrag in der Entgeltricht-linienverordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten für gemeinnützige Bauvereinigungen festgelegt.
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Obj. 37020 FINANZIERUNG
Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt über ein bezuschusstes Hypothekardarlehen, ein verzinstes Förderungsdarlehen des Landes NÖ, aus Finanzierungsbeiträgen der künftigen Bewohner und aus Eigenmitteln der EGW.
Finanzierungsbeiträge (Eigenmittel): Die aufzubringenden Eigenmittel für Baukosten werden durchschnittlich ca. € 65,-- pro m² Wohnnutzfläche betragen. Dieser Baukostenbeitrag ist bei Abschluss des Mietvertrages sofort zu begleichen. Die näheren Details entnehmen Sie bitte der beiliegenden Kalkulation. Hypothekardarlehen: Das Hypothekardarlehen unterliegt hinsichtlich der Konditionen den Bestimmungen des NÖ WFG; dessen Tilgung erfolgt mittels dynamischer Gesamtrate. Das bedeutet, dass die festgesetzte Anfangsannuität jährlich um einen gleichbleibenden Prozentsatz (derzeit 3,0 %) erhöht wird. Die Anfangsannuität setzt sich aus der Annuität des Förderungs- und Hypothekardarlehens unter Berücksichtigung des Annuitäten-zuschusses zusammen. Zinssatzschwankungen werden über die Laufzeit des Hypothekardarlehens ausgeglichen. Annuitätenzuschuss: Das Hypothekardarlehen wird mit einem Annuitätenzuschuss gefördert, wobei ein Teil des Zuschusses verzinst und rückzahlbar ist und ein Teil des Zuschusses nicht rückzahlbar ist. Förderungsdarlehen: Förderungsdarlehen und Zuschuss haben einen Rückzahlungsraum von ca. 34 Jahren und sind mit 1% jährlich zu verzinsen. Die Annuitäten dieser beiden Förderungsbeträge (Darlehen des Landes und rückzahlbarer Zuschuss) betragen in den ersten 4 Jahren 4% des Darlehensbetrages, und steigen dann in 4 Jahressprüngen um jeweils 1% an. Sie betragen vom 21. bis 24. Jahr 9,5%, im 25. Jahr 11% und werden im 26. Jahr 20% ausmachen. Ab dem 27. Jahr wird dieser rückzuzahlende Betrag jährlich um 1,5% erhöht (Wertanpassung). Miete (Entgelt – siehe Seite 13): Die genaue Zusammensetzung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Kalkulation.
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Obj. 37020 BAUAUSFÜHRUNG
Bau- und Ausstattungsbeschreibung: Bautechnik: Fundamente: Bodenplatte Außenwände: Mantelbetonmauerwerk: innen verputzt, außen mit Vollwärmeschutz-Fassade Zwischenwände: Gipskartonständerwände Wohnungstrennwände: Mantelbetonmauerwerk, beidseitig verputzt oder mit Vorsatzschale Geschoßdecken: Stahlbetondecke mit Trittschalldämmung und Estrich Stiegen: Stahlbetonstiege, elastisch gelagert – Stiegenhaus Belag Terrazzo Kamine: Notkamine Entlüftung: Bad und WC: mechanische Entlüftung Küche: Anschlussmöglichkeit für Dunstabzug Dachkonstruktion: Begrüntes Flachdach Fenster, Balkon- und Hauseingangstüren: Kunststoff mit hochwertiger Isolierverglasung, Drehkippbeschlag, innenliegende Jalousien auf Spannschnüren montiert Hauseingang: Aluminiumportal mit Glasausschnitt Fensterbänke: Innen: Werzalith weiß, außen: Aluminium natur
Allgemeine Bereiche: Waschküche befinden sich im Keller Müllboxen: im erforderlichen Ausmaß Außenanlage: Freifläche gärtnerisch gestaltet
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Obj. 37020 AUSSTATTUNG
Ausstattung: Fußbodenbeläge: Wohn- und Schlafzimmer: Parkettbodenbelag mit Sockelleiste Küche, VR, AR: Fliesenbelag mit Sockel Bad und WC: Bodenfliesen Balkone: Betonplatten (Estrich Platten) Wände und Decken: Wände: in hellem Farbton ausgemalt Decken: in hellem Farbton ausgemalt Bad: Fliesen bis Zargenoberkante WC: Fliesensockel Innentüren: Stahlzarge lackiert, glattes Türblatt, weiß mit Buntbartschloss
Sanitär- und Elektroinstallation: WC: Hänge-WC mit Einbauspülkasten Bad: Waschtischanlage mit Einlochbatterie, Badewannenanlage mit Badebatterie und Brausegarnitur, Anschlussmöglichkeit für Waschmaschine Die weiteren Installationen entnehmen Sie bitte den Verkaufs- bzw. Installationsplänen Allgemeine Elektroausführung: SAT-Anlage: Gemeinschaftsantenne inkl. SAT-Programmen; für den Empfang von SAT-Programmen ist ein Digitalreceiver notwendig (nicht enthalten). Beleuchtung im Allgemeinbereich: Zugangs- sowie Stiegenhausbeleuchtung Heizung und Warmwasser: Pumpenwarmwasserheizung mit Radiatorenheizflächen, Wärmeversorgung durch Nahwärme, zentrale Warmwasserbereitung
Ansicht beispielhaft, Ausführungsänderungen vorbehalten Wir ersuchen um Verständnis und behalten uns vor, Änderungen durchzuführen, soweit dies aus rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen oder baubehördlichen Gründen geboten erscheint.
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Obj. 37020 SONDERWÜNSCHE
Ausstattungssonderwünsche:
Sonderwunschausstattungen sind je nach Baufortschritt möglich. Eine ehestmögliche Bekanntgabe der Ausstattungssonderwünsche kann Ihnen viel Geld sparen! Ablauf:
Vor der Durchführung der Sonderwunscharbeiten ist bei uns in Form eines schriftlichen Ansuchens die Genehmigung einzuholen.
Nach Prüfung in technischer und rechtlicher Hinsicht erhalten Sie von uns eine schriftliche Stellungnahme. Diese Stellungnahme erhält das bauausführende Unternehmen in Durchschrift.
Einholung des Kostenvoranschlages, und Beauftragung und Verrechnung mit den Professionisten bzw. dem Planer.
Voraussetzungen und Bedingungen:
Die Leistungen sind nur von den am Bau beschäftigten Professionisten abzuwickeln. Die Durchführung der Arbeiten durch Fremdfirmen oder Leistungen in Eigenregie der Wohnungswerber können nicht gestattet werden.
Die Leistungen sind mit dem Planer abzustimmen.
Die Koordination und die Verrechnung erfolgt unmittelbar mit den ausführenden Firmen bzw. dem Planer.
Der Schall-, Brand- und Wärmeschutz des gesamten Bauvorhabens sowie die Rechte anderer Hausbewohner müssen gewährleistet sein.
Für Material und Leistung bei Sonderwunscharbeiten übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung.
Ein Anspruch auf Rückvergütung der Sonderwunschausstattung besteht nicht. Wir behalten uns das Recht vor, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses die Wiederherstellung des Urzustandes laut Planung zu begehren.
Beispiele für mögliche Sonderwunscheinrichtungen:
Türblätter (innerhalb der Wohnung)
Wand- und Bodenbeläge (diese dürfen jedoch erst nach Übernahme der Wohnung - schwimmend - verlegt werden)
Malerei und Anstrich
Sanitäreinrichtungsgegenstände
keramische Verfliesung (nur in Bad, WC, Vorraum und Küchenbereichen)
Elektroinstallation
Entfernung nichttragender Zwischenwände, und zwar nur solcher, in denen laut Ausführungsplänen keine Versorgungsleitungen wie Wasser-, Abfluss-, Zu- bzw. Abluftleitungen integriert sind
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Obj. 37020 ENERGIEAUSWEIS
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Obj. 37020 BAUSTELLENORDNUNG
Betreten der Baustelle:
Das Betreten der Baustelle ist nur nach Voranmeldung bei der örtlichen Bauleitung (Bauleiter, Polier) gestattet.
Die Bauleitung ist berechtigt, den Zutritt zu verwehren, sollten sicherheitstechnische Gründe oder laufende Arbeiten dies erfordern.
Jedwedes Betreten der Baustelle, auch mit Zustimmung der Bauleitung, erfolgt auf eigene Gefahr.
Kindern und gebrechlichen Personen ist der Zutritt ausnahmslos untersagt.
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Obj. 37020 ANMIETUNG
Anmietung: Ablauf:
Anforderung von Informationsmaterial bei der EGW (siehe auch Internet www.egw-noe.at)
Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch mit der Abteilung „Immobilienvergabe/Vertrieb“
Über Wunsch auch telefonische Beratung Nach erfolgter Auswahl einer bestimmten Wohnung: