White Paper /// April 2020 Virtuelle Vertreterversammlungen Es sind nicht nur die großen Messen, Konzerte oder Sportevents, die abgesagt werden müssen, um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Auch genossenschaftliche Versammlungen, Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen können derzeit nicht stattfinden, denn jetzt gilt es die Gesundheit der Menschen gesamtgesellschaft- lich zu schützen. Um trotzdem handlungsfähig zu bleiben und die geplanten Abstimmungsverfahren etc. nicht bis auf unbestimmte Zeit schieben zu müssen, hat der Gesetzgeber mit dem "Gesetz zur Ab- milderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" auch Änderungen im Genossenschaftsgesetz (GenG) und Umwandlungsgesetz (UmwG) vorge- nommen, die unter anderem auch die Möglichkeit einer digitalen Beschlussfassung eröffnen.
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White Paper /// April 2020 Virtuelle Vertreterversammlungen€¦ · ZZ GK-19.350_Whitepaper2020_Virtuelle Vertreterversammlung_v3.indd Created Date: 4/2/2020 11:10:20 AM ...
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Transcript
White Paper /// April 2020
Virtuelle Vertreterversammlungen
Es sind nicht nur die großen Messen, Konzerte oder Sportevents, die abgesagt werden müssen, um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen.
Auch genossenschaftliche Versammlungen, Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen können derzeit nicht stattfinden, denn jetzt gilt es die Gesundheit der Menschen gesamtgesellschaft-lich zu schützen.
Um trotzdem handlungsfähig zu bleiben und die geplanten Abstimmungsverfahren etc. nicht bis auf unbestimmte Zeit schieben zu müssen, hat der Gesetzgeber mit dem "Gesetz zur Ab-milderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" auch Änderungen im Genossenschaftsgesetz (GenG) und Umwandlungsgesetz (UmwG) vorge-nommen, die unter anderem auch die Möglichkeit einer digitalen Beschlussfassung eröffnen.
April 2020 / Virtuelle Vertreterversammlungen
Was einer alleine nicht schafft …
Um diese theoretische Option für Genossenschaftsbanken ganz
praktisch greifbar zu machen, bietet das EREIGNISHAUS mit
einem effizienten Teilnehmermanagement, der notwendigen
Technik für stabiles Live-Streaming und sichere Abstimmungs-
verfahren online ein souveränes Angebot, dass Sie für Ihre
Mitglieder- und Vertreterversammlungen nutzen können.
Ihre Vorteile:
Ordnungsgemäße Fortführung der Geschäftstätigkeit
Zeitpläne und Fristen werden eingehalten
Generalversammlungen, Sitzungen des Vorstands oder des
Aufsichtsrats finden statt
Entscheidungen werden virtuell getroffen
Direkte und digital gesicherte Kommunikation
Die Teilnehmer entscheiden und beschließen online
Ihr Institut wahrt seine Souveränität als selbstorganisierte,
-bestimmte und -verwaltete Mitgliedervereinigung
Vollständig DSGVO-konformes Datenmanagement im Elektronischen Teilnehmermanagement Absolut rechtssichere Abwicklung durch verschlüsseltes Live-Streaming mit personalisierten Zugangscodes Sichere und zuverlässige Beschlussfassung auf Basis eines tokenbasierten Wahl-Systems
Phase 1Einladungs- und Anmeldemanagement
Backend / Administration
E-Mail-Bestätigung
Übermittlung der Mitgliederliste
Responsive Online-Anmeldung
Validierung einer Handynummer
Import und Verwaltung der Daten
Personalisierter Versand der Einladung an Mitglieder mit Link zur Online- Anmeldung und persönlichem Login-Code (postalisch oder per E-Mail)
Parallel dazu Versand des/der Abstimmungs-Token per SMS
Anmeldung zur Teilnahme mit definierten Abfragen und Datenfeldern, optional Angabe eines Vertreters, Dokumentendownload, statische Informationsseiten
Automatische Bestätigungsmail nach erfolgter Anmeldung inkl. Streaming-Link und persönlichen Zugangsdaten zur Online-Versammlung. (CheckIn-Code)
Phase 1: Einladungs- und Anmeldemanagement
Im Gesetzestext heißt es:
„Die Einberufung der Versammlung kann nun auch durch unmit-
telbare Benachrichtigung in Textform oder auf der Internetseite der
Genossenschaft erfolgen, ohne dass die Satzung der Genossen-
schaft diese Form der Einberufung vorsehen muss.“
Was bedeutet das im Idealfall? Sie übergeben uns die Daten
zum Versand der Einladung und wir erledigen den Rest!
Wie das funktioniert? Sehen Sie hier:
April 2020 / Virtuelle Vertreterversammlungen
Phase 2Online-Zutritt und Wahlen
Live-Streaming
Wahlzettel wird im Wahl-System angelegt
Online-Abstimmung
Wahlergebnis
Gültige Abstimmungs-Token werden aus ETM exportiert und im System hochgeladen
Wahlleiter kann Wahl im System aktivieren (Umschaltung vom Live-Stream zur Wahl)
Eingabe Abstimmungs-Token durch Teilnehmer » Weiterleitung zu Wahlzettel(Bei mehreren Stimmrechten Eingabe mehrerer Token durch Teilnehmer nacheinander)
Abstimmung endet nach einer definierten Zeit(bestimmt durch Wahlleiter)
Ergebnisse werden angezeigt» Download/Export der Ergebnisse
Im Gesetzestext heißt es:
„Abweichend von § 43 Abs. 7 S. 1 GenG können Beschlüsse auch
dann schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden, wenn
dies in der Satzung nicht vorgesehen ist.“
Was bedeutet das im Idealfall? Wir streamen Ihre Veranstaltung
online und stellen Ihnen für den Wahlvorgang einen gesicherten
Webspace zur Verfügung, in dem Ihre Wahlberechtigten daten-
schutzkonform ihre Stimmrecht ausüben können.
Wie das funktioniert? Sehen Sie hier:
Phase 2: Online-Zutritt und Wahlen
April 2020 / Virtuelle Vertreterversammlungen
Phase 3Follow Up
Alle bleiben informiert.
Denn am Ende geht es darum, Einigkeit und Verständnis
herzustellen und zu dokumentieren. Follow Up E-Mail
Alle Mitglieder erhalten eine Follow Up E-Mail mit den Ergebnissen der Versammlung und der Wahlen. Ggfs. werden Dokumente, Protokolle o.ä.
zum Download zur Verfügung gestellt.
Phase 3: Follow Up
April 2020 / Virtuelle Vertreterversammlungen
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