Pressemitteilung Nr. 26/20 Städte- und Gemeindetag zum aktuellen Stand der Notbetreuung in den sächsischen Kindertageseinrichtungen Nach einer aktuellen Erhebung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages beträgt derzeit der Anteil der Notbetreuung in Sachsens Krippen und Kindergärten 15 Prozent. Dabei liegen die Kreisfreien Städte mit 14 Prozent leicht unter dem Durchschnitt, die Kindertageseinrichtungen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit durchschnittlich 16 Prozent leicht darüber. Die Anmeldungen zur Notbetreuung für Krippe und Kindergarten liegen mit 23 Prozent deutlich über der tatsächlichen Inanspruchnahme. Dies bedeutet, dass mehr Kinder von ihren Eltern zur Notbetreuung angemeldet wurden, als dann am Erhebungstag tatsächlich in die Krippe oder in den Hort gegeben wurden. Hintergrund: Nach § 5a Abs. 1 der am 14. Dezember in Kraft getretenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) wurden die sächsischen Kindertageseinrichtungen für den Regelbetrieb geschlossen. Es werden Notbetreuungsangebote für die Kinder von Eltern aufrechterhalten, die in bestimmten sog. systemrelevanten Berufen beschäftigt sind (vgl. Anlagen 1 und 2 zur SächsCoronaSchVO) und aufgrund dienstlicher oder