Amt für Wald beider Basel Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, T 061 552 56 59, [email protected], www.wald-basel.ch Waldentwicklungsplan (WEP) 2021-2035 Basel-Stadt Anhang Umfassend die Waldungen der Gemeinden Basel – Bettingen – Riehen zum genehmigten Exemplar (RRB Nr. 20/35/11 vom 17. November 2020)
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Waldentwicklungsplan (WEP) 2021-2035 Basel-Stadt · 2021. 5. 25. · Amt für Wald beider Basel Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, T 061 552 56 59, [email protected], Waldentwicklungsplan (WEP)
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Amt für Wald beider Basel Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, T 061 552 56 59, [email protected], www.wald-basel.ch
Waldentwicklungsplan (WEP) 2021-2035 Basel-Stadt
Anhang
Umfassend die Waldungen der Gemeinden Basel – Bettingen – Riehen
zum genehmigten Exemplar (RRB Nr. 20/35/11 vom 17. November 2020)
Planungsleitung G. Bader, Amt für Wald beider Basel, Sissach
Autoren G. Bader, Amt für Wald beider Basel, Sissach F. Baumgartner, Amt für Wald beider Basel, Sissach
Begleitung R. Häner, guaraci forest consulting SA, Laufen
Mitglieder der Begleitgruppe
G. Bader, Amt für Wald beider Basel, Sissach F. Baumgartner, Amt für Wald beider Basel, Sissach A. Wyss, Revierförster Riehen-Bettingen C. Kleiber, Revierförster Basel R. Häner, guaraci forest fonsulting SA, Laufen
1. Berücksichtigte Grundlagen In die Waldentwicklungsplanung Basel-Stadt sind die nachfolgenden Planungsgrundlagen berücksichtigt worden. Die Grundlagen sind nach Themenbereich unterteilt und innerhalb der Gruppierung alphabetisch geordnet. Gewisse Grundlagen passen in mehrere Themenbereiche. Sie werden nur dem wichtigsten Themenbereich zugeordnet. Deshalb gibt es keine Mehrfachnennungen.
Forstliche Grundlagen
Bestandeskarten (Nachführung Bestandeskarte 2012, Stand 2018) Amt für Wald beider Basel Leitbild Wald (1999) Herausgegeben vom Forstamt beider Basel Waldstandorte beider Basel – Kommentar zur vegetationskundlichen Standortskartierung der Wälder (1999). J. Burnand, B. Hasspacher. Verlag des Kantons Basel-Landschaft Pflanzensoziologische Karten der Gemeinden Basel, Bettingen, Riehen Amt für Wald beider Basel Auswertung Kontrollstichproben (Feldaufnahmen 2018). Amt für Wald beider Basel Waldkarten (Stand 2018) und Flächenauswertung nach Waldeigentum. Amt für Wald beider Basel Waldstandorte mit ungenügender Bodenwasserversorgung in Trockenjahren (2016). Merkblatt Amt für Wald beider Basel Waldbodenkarte
Wald und Wild Jährliche Waldverjüngungskontrolle (Amt für Wald beider Basel).
Natur- und Landschaftsschutz Basler Natur-Atlas (1985). Band I – III. Herausgegeben vom Basler Naturschutz. Kantonales Inventar der schützenswerten Naturobjekte (2011). Digitale Daten auf dem Geoportal. Stadtgärtnerei, Fachbereich Natur, Landschaft, Bäume. Biotopverbundkonzept Kanton Basel-Stadt – Naturkorridore für Tiere und Pflanzen. NaturInventar Bettingen (2017). Im Auftrag des Gemeinderates Bettingen. Natur- und Landschaftsschutzkonzept Bettingen (2018). Im Auftrag des Gemeinderates Bettingen. Naturinventar Riehen und Natur- und Landschaftsschutzkonzept Riehen (2016). Im Auftrag der Gemeinde Riehen. Naturschutzkonzept Basel-Stadt 1996 (korrigierter Nachdruck von 2001). Fachstelle für Naturschutz, Stadtgärtnerei und Friedhöfe. Ornithologisches Inventar beider Basel 1992-1995 (1996). Im Auftrag von Kanton Basel-Landschaft und Kanton Basel-Stadt. Regiobogen. Trinationales Biotopverbundkonzept (2001). Herausgegeben vom Trinationalen Umweltzentrum, TRUZ, Weil am Rhein. Reptilieninventar beider Basel (2000). Im Auftrag von der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, Amt für Raumplanung Kanton Basel-Landschaft; Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz, Stadtgärtnerei, Kanton Basel-Stadt. Rote Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten im Kanton Basel-Stadt (2000). Herausgegeben vom Baudepartement des Kantons Basel-Stadt, Stadtgärtnerei und Friedhöfe, Kantonale Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz. Schutzkonzept Waldreservat Horngraben (1992). Forstamt beider Basel. Waldrandkonzept Basel-Stadt (2000).
Erholung und Erschliessung Sport und Bewegung (digitale Daten auf Geoportal Basel-Stadt) Bikestrecke Riehen / Bettingen. Amt für Wald beider Basel. Erholungseinrichtungen der Gemeinden Basel, Bettingen, Riehen im Wald. Amt für Wald beider Basel.
Mitwirkung der Bevölkerung, Öffentlichkeitsarbeit Bevölkerungsbefragung Gemeinde Riehen (2017). Ergebnisbericht. Herausgegeben vom Statistischen Amt des Kantons Basel-Stadt. Ergebnisse der Informationsveranstaltung vom 21. Juni 2018 in Riehen. Ergebnisse des 1. Workshops vom 29. August 2018. Ergebnisse des 2. Workshops vom 13. Dezember 2018.
Gesetze und Verordnungen Bundeswaldgesetzgebung und Verordnung (WaG, WaV, SR 921) Waldgesetz Basel-Stadt (WaG BS, SG 911.600) vom 16. Februar 2000. Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt (WaV BS, SG 911.610) vom 18. Dezember 2001.
2. Informationsveranstaltung vom 21. Juni 2018 Versand gemäss Verteiler Sissach, 9. April 2018 Informationsveranstaltung zur Revision des behördenverbindlichen Waldentwicklungs- Planes Basel-Stadt und zu den Ergebnissen der Waldinventur 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Im vergangenen Herbst haben wir in den Wäldern im Kanton Basel-Stadt zum zweiten Mal nach 2002 eine Waldinventur durchgeführt. Die Resultate erlauben uns, die Veränderungen der letzten 15 Jahre im Wald zu dokumentieren und zu interpretieren. Diese forstlichen Kennzahlen benötigen wir auch für die Analyse und als Vorbereitung der ersten Revision des Waldentwicklungsplanes Basel-Stadt (WEP). Der WEP wurde im 2003 vom Regierungsrat genehmigt und wird nun im 2018 überarbeitet. Gerne möchten wir Sie als wichtige Partner über die Ergebnisse der Waldinventur und über den geplanten Ablauf der WEP-Revision sowie Ihre Rolle im Planungsprozess informieren. Daher laden wir Sie wie folgt ein: Datum: Donnerstag, 21. Juni 2018 Uhrzeit: 16.00 bis 18.00 Uhr mit anschliessendem Apero Ort: Treffpunkt Rütigrube, Ausserbergweg, Riehen (siehe Karte)
Im Anschluss an die Veranstaltung offerieren wir Ihnen gerne einen Apero. Bei schlechtem Wetter (starkem Niederschlag) werden wir Sie über einen alternativen Veranstaltungsort informieren. Sollten Sie verhindert sein, so bitten wir Sie, eine Vertretung zu entsenden. Herzlichen Dank! Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Guido Bader Kreisforstingenieur Verteiler: – Gemeinderat Bettingen: Präsident Patrick Götsch; Ueli Mauch (Ressort Wald) – Gemeinderat Riehen: Präsident Hansjörg Wilde; Dr. Christine Kaufmann (Ressort Wald) – Bürgergemeinde Bettingen: Joggi Bertschmann (Ressort Wald) – Bürgergemeinde Riehen: Daniele Agnolazza (Ressort Wald) – Bürgergemeinde Basel: Dr. Daniel Müller – Naturschutz-Kommission Riehen: Dr. Christine Kaufmann – Naturschutz-Kommission Bettingen: Dr. Susanna Walser – Fachstelle für Naturschutz Riehen: Salome Leugger – Gemeindeverwalter Riehen: Dr. Jens van der Meer – Gemeindeverwalterin Bettingen: Katharina Naef – Gemeindeverwaltung Riehen: Ivo Berweger, Stephan Kohler
3. Workshop I vom 29. August 2018 Teilnehmende: gemäss Teilnehmerliste Begleitgruppe WEP: Franziska Baumgartner (baf), Raphael Häner (här), Guido Bader (bag), Andreas Wyss (wya) Entschuldigt: Christian Kleiber (klc) Verfasser: Raphael Häner Beilage: Teilnehmerliste; Fotoprotokoll Workshop Naturschutz, Erholung, Diverses; Präsentation.
Aktennotiz
1. Begrüssung, Einleitung, Instruktion G. Bader begrüsst die Teilnehmer zur heutigen Sitzung und erläutert den Ablauf sowie die Ziele der heutigen Veranstaltung. Er weist darauf hin, dass dies die erste Veranstaltung des WEP Prozesses ist und erläutert unter anderem was unter Mitwirkung zu verstehen ist. Die beiden Fragestellungen wurden von den Teilnehmern wie folgt beantwortet:
a) Wer hat WEP 2003 in den letzten 15 Jahren verwendet? (ja/nein) 12 ja zu 0 nein
b) Sind Sie der Meinung, dass der WEP ein geeignetes Planungsinstrument für die aktuellen Herausforderungen im Wald ist? (ja/nein) 10 ja zu 0 nein
2. Ergebnisse KSP F. Baumgartner erläutert die wichtigsten Erkenntnisse der Kontrollstichprobenaufnahmen. Insbesondere habe der Holzvorrat in den Basler Wälder um rund 50 m³/ha zugenommen und liegt nun bei 371 m³/ha. Fragen:
c) Haben Sie Veränderungen im Wald als positiv oder als negativ wahrgenommen? (ja, nein, neutral – keine Veränderungen) 16 ja zu 0 nein
d) Empfinden Sie die forstlichen Eingriffe (Holznutzung) im Wald als naturnah? (ja, nein) 11 ja zu 1 nein
e) Sind Sie der Meinung, dass der Wald auf Veränderungen betr. Trockenheit und Temperatur vorbereitet ist? Die Teilnehmer waren der Meinung, dass Sie diese Frage nicht beantworten können. Das Statement „Der Wald sei besser vorbereitet als die Menschheit“ war gefallen.
3. Stand Umsetzung aus WEP 2003: Was ist in den letzten 15 Jahren gelaufen? R. Häner erläutert die im WEP 2003 gesetzten Ziele und zeigt jeweils, ob das Ziel gemäss seinen Einschätzungen erreicht wurde oder nicht. Bei verschiedenen Evaluations-Resultaten tauchten Fragen auf, welche diskutiert wurden. ://: Die finale Evaluation sollte den Teilnehmern zur Information auch zugestellt werden
Fragen: f) Finden Sie, dass der Abfall im Wald genügend gut entsorgt wird? (ja nein)
12 ja zu 2 nein
g) Finden Sie im Wald ihre Ruhe? Sprich Sie werden nicht von anderen Erholungssuchenden gestört. (ja/nein) 15 ja zu 4 nein
4. WorldCafé R. Häner erläutert den Workshop „WorldCafé“ und es werden drei Gruppen gebildet, mit je einer Moderatorin/einem Moderator. Der Moderator bleibt über die ganze Zeit am selben Tisch. Er erläutert die Aufgabenstellung und fasst der nächsten Gruppe die Resultate der ersten bzw. ersten beiden Gruppen kurz zusammen. Gruppe Naturschutz: Moderator R. Häner Der Basler Wald ist heute das bedeutendste Naturreservat des Kantons.
h) Was empfinden Sie als Waldnutzer als positiv und was als negativ an diesem Naturpark? i) Welche Naturschutz-Anliegen haben Sie?
Gruppe Erholung: Moderatorin F. Baumgartner Der Basler Wald ist heute der grösste Freizeitpark des Kantons.
j) Was empfinden Sie als Waldnutzer als positiv und was als negativ an diesem Freizeitpark? k) Welche Anliegen betreffend Erholungsinfrastruktur und Erholungsnutzung haben Sie?
Gruppe „Übriges“: Moderator G. Bader Der Basler Wald ist heute die bedeutendste Trinkwasserschutz-Zone, der grösste Lieferant des natürlichen Rohstoffs Holz, der grösste Luftfilter und das prägendste Landschaftselement im Kanton.
l) Was empfinden Sie als Waldnutzer als positiv und was als negativ an diesen „Funktionen“? m) Welche „übrigen“ Anliegen haben Sie? (ohne Naturschutz und Erholung).
Es wurde ein Fotoprotokoll von allen Resultaten der Gruppenarbeit erstellt. Daraus wurden die nachfolgenden Tabellen (Thema Naturschutz, Thema Erholung, Thema Holzproduktion, Trinkwasserschutz) erarbeitet.
5. Gewichtung der Anliegen Die drei Moderatoren erläutern kurz die zusammengetragenen Anliegen. Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit wurde darauf verzichtet, die Anliegen zu gewichten. 6. Abschluss G. Bader erläutert die nächsten Schritte im WEP Prozess. Auswertung der Workshop-Ergebnisse Erarbeitung eines WEP-Entwurfs Besprechung WEP-Entwurf an Workshop anfangs Dezember 2018 Einarbeitung Rückmeldungen Interne Vernehmlassung Auflage WEP-Entwurf im Februar 2019.
G. Bader bedankt sich für die angeregten Diskussionen und wünscht allen Teilnehmern eine angenehme Heimkehr. Der Workshop endet um 20h15.
Organisation Vorname Name Adresse Plz Ort Gruppe An-wesend
An-meldung
OLG Basel Hanspeter Preiswerk Schäferstrasse 11 4125 Riehen grün ja ja Velo Club Riehen Lucius Humm Breisacherstrasse 133 4057 Basel gelb ja ja Pfadi Region Basel Nadja Burkhardt 4000 Basel rot ja ja Pfadi Region Basel Shelley Paganetti rot ja ja Jubla Basel Lisa Brunner Feierabendstrasse 80 4051 Basel grün ja ja Jubla Basel Giulia Contarino ja nein Jubla Basel Fabio Thalmann ja nein Jagd‐ und Tierpolizei Roland Wieland Strassburgerallee 18 4055 Basel ja nein
Pro Natura Basel‐Stadt Daniel Rüetschi Gellerstrasse 29, Postfach 4006 Basel gelb ja ja
Gesellschaft für Vogelkunde Margarete Osellame‐Bläsi In den Neumatten 8 4125 Riehen rot ja ja WWF Region Basel Jost Müller Dornacherstr. 192 4053 Basel grün ja Ja IG Kynologischer Verein Basel und Umgebung Bruno Bartl Witterswilerstr. 3 4107 Ettingen grün ja ja Pilgermission St. Chrischona Ueli Mauch Chrischonarain 200 4126 Bettingen rot ja ja Waldeigentümer / Landwirt Robin Fischer Leimgrubenweg 97 4125 Riehen grün ja Ja Einwohnergemeinde Bettingen Dunja Leifels Talweg 2 4126 Bettingen grün ja ja Bürgergemeinde Bettingen Joggi Bertschmann 4126 Bettingen gelb ja ja Bürgergemeinde Basel Lucas Gerig Stadthausgasse 13 4051 Basel rot ja ja Bürgergemeinde Riehen Ursina Kissling 4125 Riehen grün ja ja Industrielle Werke Basel Werner Moser Margarethenstr. 40 4008 Basel gelb ja ja Gemeinde Riehen, Fachstelle Umwelt Salome Leugger Wettsteinstr. 1 4125 Riehen rot ja Ja
Organisation Vorname Name Adresse Plz Ort Gruppe An-wesend
An-meldung
Wildhüter Walo Stiegeler Haselrain 65 4125 Riehen gelb ja ja Stadtgärtnerei und Friedhöfe Yvonne Aellen Dufourstr. 40/50 4052 Basel gelb ja ja Revierförster Riehen‐Bettingen, Kleinbasel Andreas Wyss Haselrain 65 4125 Riehen grün ja Ja Planungsamt, Raumentwicklung Silvan Aemisegger Dufourstr. 40/50 4052 Basel rot ja Ja Naturschutzkommission Bettingen Susanna Walser Whylenweg 33 4126 Bettingen gelb ja Ja IG1760 / NQV Gundeldingen Christian Zingg Dittingerstrasse 34 4053 Basel rot ja ja Verein Riehen grün statt grau Peter A. Vogt Postfach 13 4125 Riehen ja nein Geopartner AG Regula Winzeler Clarastrasse 7 4058 Basel ja nein Amt für Wald beder Basel Franziska Baumgartner Ebenrainweg 25 4450 Sissach ja ja Amt für Wald beder Basel Guido Bader Ebenrainweg 25 4450 Sissach ja ja Amt für Wald beder Basel Laetitia Erny Ebenrainweg 25 4450 Sissach ja ja Guaraci forest consulting Raphael Häner Drosselweg 12 4242 Laufen ja ja
1 Verbindliche Grossreservate mit Besucherlenkung Riehen/Bettingen NS x x x Vorschlag Ausserberg
2Förderung der seltenen Baumarten, insbesondere auch Baumarten, welche mit den neuen klimatischen Bedingungen gut zurecht kommen ganzer Perimeter NS Objektblatt Waldpflege
3Kantonale Gelder für „Waldschäden“ auf Gund des Klimawandels (Eschentriebsterben, Trockenheit, Sturm) ganzer Perimeter NS x x Klimawandel
4 Die Landwirtschaftsflächen sind in den Naturschutz einzubeziehen ganzer Perimeter NS x x x Objektblatt Waldränder5 Vorrang NS ist auf Grund des hohen Erholungsdruckes sekundär ganzer Perimeter NS/EH wird nicht übernommen6 Naturschutz bringt zusätzliche Erholungsqualität (vielfältig, kleinstrukturiert) ganzer Perimeter NS/EH x Vorrangfunktion Erholung und Naturschutz7 Die bestehenden Grundlagen sind zu berücksichtigen ganzer Perimeter NS x Kapitel 2, Wep Bericht
8Die Lange Erle konnte als Naturraum nur erhalten werden wegen dem frühen Trinkwasserschutz (Entstehungsgeschichte) Lange Erle NS x Objektblatt „Lange Erle“
9 Altholzinseln sind wichtig und müssen erhalten und vergrössert werden Riehen/Bettingen NS x x Betriebsplan Vorrang Naturschutz10 Viel Totholz ist positiv für die Biodiversität ganzer Perimeter NS x Vorrang Naturschutz
11In der Nähe von Feuerstellen muss Brennholz zur Verfügung gestellt werden, damit das Totholz im Wald nicht gesammelt und verbrannt wird Lange Erle NS/EH x x x Objektblatt „Lange Erle“
12 Die bestehenden gestuften Waldränder müssen erhalten und gepflegt werden ganzer Perimeter NS x x x x Objektblatt „Lange Erle“13 Das Nebeneinander von Naturschutz und insbesondere Erholung ist wichtig ganzer Perimeter NS/EH x Vorrang Naturschutz und Erholung
14 Der Wald wird durch das Entfernen beispielsweise der Hybridpapeln naturnäher Lange Erle NS x x Objektblatt Lange Erle, Trinkwasserschutz
15Innere Waldränder müssen besser gefördert und gepflegt werden (gestufte Schnitt-Termine für Wegböschungen). ganzer Perimeter NS x x x
In Objektblatt aufnehmen oder in Waldbewirtschaftung bzw. Strassenunterhalt
16 Der Feldhasenbestand muss gehalten werden Lange Erle NS x x x Zielarten Objektblatt Lange Erle17 Seltene Säugetiere, Insekten, Vögel müssen erhalten werden ganzer Perimeter NS x x Zielarten in diversen Objektblättern18 Seltene Waldgesellschaften sind zu pflegen und zu erhalten Lange Erle NS x x Objektblatt Lange Erle, Trinkwasserschutz19 Die Vernetzung von Lebensräumen ist zu verbessern ganzer Perimeter NS x x Objektblatt Waldränder20 Die Vernetzung der bestehenden Waldungen in der Stadt Basel ist zu verbessernStadt Basel NS x x x Objektblatt „Wald in Siedlungsnähe“
21Die Brut und Setzzeit muss insbesondere bei der Waldrandpflege besser respektiert werden, sprich keine Massahmen in der Brut- und Setzzeit ganzer Perimeter NS x x Betriebsplan
Der Basler Wald ist heute das bedeutendste Naturreservat des Kantons.Was empfinden Sie als Waldnutzer als positiv und was als negativ an diesem Naturpark?Welche Naturschutz Anliegen haben Sie?
Betroffene Ebene
Die Teilnehmer sind sich einig, dass der Umgang mit Naturschutz im Basler Wald sehr fortschrittlich ist und ein hohes Niveau erreicht hat. Dieses Niveau muss auch in Zukunft gehalten werden.
1Der Nutzungsdruck auf den Wald nimmt zu. Der Nutzungsdruck wird diverser (z.B. Waldkindergarten) ganzer Perimeter EH x
2Attraktive Infrastrukturen sind zu erhalten, auch für Gruppen wie beispielsweise Pfadis ganzer Perimeter EH x x
3 „illegale“ Wege/Trampelpfade sind situativ zu unterbinden ganzer Perimeter EH x x x4 offizielle Single Trails (ungleich „Sprungstrecke“) Riehen/Bettingen EH x5 Besucherlenkung: Vernetzung mit Nachbargemeinden ganzer Perimeter EH x6 Besucherlenkung: Ausgewiesene Ruhezonen ganzer Perimeter EH x7 Besucherlenkung: zeitliche Nutzung (Ruhezone zeitlich) ganzer Perimeter EH x8 schönes Waldbild ganzer Perimeter EH x x9 Der Wald ist gesundheitsfördernd (Sport & spirituelles Wohlbefinden) ganzer Perimeter EH x
10 Erholungsgebiete in intensive & weniger intensive unterscheiden ganzer Perimeter EH x
11nicht zu viele Verbote/Schilder im Wald versus irgendwie muss kommuniziert werden. ganzer Perimeter EH x x
12Velofahren auf allen befestigten Waldstrassen und aktuellen Single Trails erlauben ganzer Perimeter EH x x
13 Velofahren auf befestigten Waldstrassen nicht erlauben ganzer Perimeter EH x x14 Velofahren auf zwei bis drei befestigten Wegen erlauben ganzer Perimeter EH x x15 separate Regelung für die Lange Erle – betreffend was? lange Erle EH16 Informationen (verschiedene Kanäle) über Verhaltenskodex und Empfehlungen ganzer Perimeter EH x17 Infotafeln und Broschüren sind besser als viele Verbote im Wald ganzer Perimeter EH x x x
Der Basler Wald ist heute der grösste Freizeitpark des Kantons.Was empfinden Sie als Waldnutzer als positiv und was als negativ an diesem Freizeitpark?Welche Anliegen betreffend Erholungsinfrastruktur und Erholungsnutzung haben Sie?
1 Trinkwasserschutz ist sehr wichtig Lange Erle TS x x x
2Kleinwälder müssen erhalten werden, weil sie einen sehr positiven Einfluss auf das Stadtklima haben Stadt Basel x
3 Kleinwälder müssen besser vernetzt werden Stadt Basel x
4Es ist mehr Waldfläche wünschenswert, als Gegensatz zum verdichteten Bauen Stadt Basel x
5 Die Holznutzung im Sinne der Holzproduktion hat wenig Bedeutung ganzer Perimeter x x x
6Wald bietet einen hohen Erosionsschutz (z.B. Oberflächenabfluss bei Starkregenfällen) ganzer Perimeter x
7 Abfallkübel müssen Wildtiersicher sein ganzer Perimeter x x8 Auf grossflächige Holzschläge ist zu verzichten ganzer Perimeter x
9Es ist ein vielfältiger Wald zu pflegen, insbesondere betreffend zukünftigen Veränderungen (Temperatur, Niederschlag) ganzer Perimeter x x
10 Die Bevölkerung ist für den Wald und seine Funktionen zu sensibilisieren ganzer Perimeter x x x x11 Es ist über kulturpolitische Grenzen hinweg zu agieren. ganzer Perimeter x x x
Der Basler Wald ist heute die bedeutendste Trinkwasserschutz-Zone, der grösste Lieferant des natürlichen Rohstoffs Holz, der grösste Luftfilter und das prägendste Landschaftselement im Kanton.Was empfinden Sie als Waldnutzer als positiv und was als negativ an diesen „Funktionen“?Welche „übrigen“ Anliegen haben Sie? (ohne Naturschutz und Erholung).
Betroffene Ebene
Amt für Wald beider Basel Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, T 061 552 56 59, [email protected], www.wald-basel.ch Guido Bader, Forstkreis Basel, D 061 552 56 94, [email protected]
4. Begleitgruppensitzung vom 19. September 2018 Begleitgruppe WEP: Franziska Baumgartner (baf), Raphael Häner (här), Guido Bader (bag), Andreas Wyss (wya), Christian Kleiber (klc) Entschuldigt: - Verfasser: Raphael Häner Beilage: Bewertung der Anliegen aus dem Workshop I
Aktennotiz
1. Einleitung G. Bader begrüsst die Teilnehmer zur heutigen Sitzung und macht einen kurzen Rückblick auf den Workshop vom 29.08.2018 in Riehen. Die Teilnehmer sind sich einig betreffend der Traktandenliste.
2. Durcharbeiten der Anliegen aus dem Wordcafé gemäss Tabelle (siehe Anhang) G. Bader erläutert, dass die Anliegen am Workshop von den Teilnehmern nicht gewichtet werden konnten. Im Folgenden werden alle Anliegen diskutiert und es wird entschieden, ob und in welcher Form diese in den neuen WEP integriert werden können. Das Resultat dieser Diskussion liegt dem Protokoll bei. ://: Die Rückmeldungen zeigen, dass sich der alte WEP und die Objektblätter bewährt haben.
3. Evaluation WEP-Ziele 2003 verabschieden G. Bader erläutert die Evaluation der „alten“ WEP Ziele. Bei der Diskussion rund um den Dauerwald sowie die damit verbundene Holznutzung bzw. die Vorrangfunktion Holznutzung argumentieren die Teilnehmer intensiv. A. Wyss verlässt daraufhin die Sitzung. Die übrigen Teilnehmer gehen die restlichen Punkte der Liste durch. ://: Die Liste wird vereinfacht und es werden nicht alle Ziele evaluiert (baf, här).
://: Die Evaluation wird in den nächsten Wochen zusammen mit den Objektblättern abgeschlossen und der Begleitgruppe an der nächsten Sitzung vorgelegt.
4. Weitere Schritte a) Die Objektblätter des neuen WEP sollen basierend auf den Objektblättern des alten WEP
entstehen. R. Häner macht einen Vorschlag für ein neues „Modell“. Darin sollen die Verantwortlichkeiten der Massnahmen sowie deren Finanzierung explizit definiert werden. Nach Möglichkeit sind die Ziele messbar (SMART) zu formulieren.
b) G. Bader wird mit A. Wyss den nächsten Termin der Begleitgruppe in Riehen festlegen. c) Der nächste Workshop findet am Donnerstag, den 13. Dezember 2018 statt. Bis Mitte
November soll ein erster Entwurf des neuen WEP vorliegen.
5. Begleitgruppensitzung vom 08. November 2018 Begleitgruppe WEP: Franziska Baumgartner (baf), Raphael Häner (här), Guido Bader (bag), Andreas Wyss (wya), Christian Kleiber (klc) Entschuldigt: - Verfasser: Raphael Häner Beilage: 1. Entwurf WEP Basel
Aktennotiz
1. Einleitung und Diskussion bag begrüsst die Teilnehmer zur heutigen Sitzung und dankt wya und der Gemeinde Riehen für die Räumlichkeiten. Der 1. Entwurf des WEP wurde als Diskussionsgrundlage allen Sitzungsteilnehmern zugestellt. Ziel der heutigen Sitzung ist es, die Rückmeldungen der Revierförster aufzunehmen und zu diskutieren. Darauf aufbauend entsteht die neue WEP Version zuhanden der Begleitgruppe. In einem ersten Schritt werden die allgemeinen Rückmeldungen diskutiert. Wya ist er Meinung, dass die multifunktionale Waldbewirtschaftung Priorität hat. Weiter hat die Vorrangfunktion Holznutzung keine Bedeutung im Kanton Basel-Stadt. Die grosse Einwohnerzahl von 200‘000 steht der kleinen Waldfläche (10%) gegenüber. Entsprechend intensiv ist auch die Erholungsnutzung. Klc ist der Meinung, dass der WEP gut leserlich sein muss und auch für nicht forstliche Personen verständlich formuliert sein muss. Der WEP muss einen roten Faden haben, dem auch nicht forstliche Personen folgen können. Insbesondere muss eine gut verständliche Einleitung formuliert werden. Die Teilnehmer diskutieren diese Anliegen und werden sie im WEP entsprechend berücksichtigen. Anschliessend werden die Kapitel 3 bis 6 durchgearbeitet und die Rückmeldungen aufgenommen. Für jedes Kapitel wurden die Vorschläge der Begleitgruppe digital dokumentiert. 2. Weitere Schritte
a) Der WEP wird am 2. Dezember auf der Internetseite des Amt für Wald beider Basel aufgeschaltet. Die Begleitgruppe erhält die überarbeitete Version zwischen dem 16. und 19. November zugestellt.
b) Die Ergänzungen/Anpassungen werden zuhanden der Begleitgruppe mit gelb hinterlegt. c) Am zweiten Workshop soll insbesondere auch noch einmal die kommunale Regelung des
6. Workshop II vom 13. Dezember 2018 Teilnehmende: gemäss Teilnehmerliste Begleitgruppe WEP: Franziska Baumgartner (baf), Raphael Häner (här), Guido Bader (bag), Andreas Wyss (wya), Christian Kleiber (klc) Verfasser: Raphael Häner Beilage: Teilnehmerliste; Entwurf WEP ist abrufbar auf der Internetseite des Afw.
Aktennotiz
1. Begrüssung, Ablauf des Abends G. Bader heisst die Teilnehmer herzlich willkommen zum zweiten Workshop. Er begrüsst das Team, das ihn im WEP unterstützt. Franziska Baumgartner (Produkteverantwortliche Amt für Wald beider Basel, Noemi Möri (Praktikantin, Amt für Wald beider Basel) und Raphael Häner (Guaraci Forest Consulting AG). Auch die beiden Revierförster Andreas Wyss und Christian Kleiber haben sich aktiv in der Begleitgruppe beteiligt und zum ersten Entwurf beigetragen. F. Baumgartner wird die Anliegen direkt in den WEP-Entwurf integrieren. R. Häner wird eine Aktennotiz schreiben. Der Ablauf des heutigen Abends wird vorgestellt. 2. Stand der Planung Der erste Entwurf des WEP wurde Ende November veröffentlicht. Die Teilnehmer haben heute die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Anliegen in den Entwurf einzubringen. G. Bader betont, dass es wichtig ist, alle Anliegen und Wünsche zum jetzigen Zeitpunkt einzubringen. In dieser WEP Phase können diese Anliegen noch unkompliziert und einfach aufgenommen werden. Frage: Ist die Dokumentation des ersten Workshop I verfügbar? Alle Anliegen aus dem ersten Workshop wurden dokumentiert und werden im Anhang des Berichts aufgeführt. Im Anhang werden alle Daten und Details dokumentiert. 3. Rückmeldung zum Berichtsentwurf vom 30. November 2018 G. Bader geht den WEP Entwurf durch und die Teilnehmenden sind aufgerufen, ihre Inputs einzugeben. Naturschutz Frau Osellame (Naturschutzverein Riehen) begrüsst, dass sich der Totholzanteil im Basler Wald erhöht hat. O. Bisang (ROLV) wünscht sich noch eine bessere Unterscheidung von potentiellen und festgesetzten Waldreservaten. Er ist der Meinung, dass der WEP-Text heute noch nicht auf die WEP Karten abgestimmt ist. Er war erstaunt über den hohen Flächenanteil der Vorrangfunktion Naturschutz und fragt sich, ob dies wirklich gerechtfertigt ist (Vergleich mit Nationalpark). G. Bader betont, dass dies auch innerhalb der Begleitgruppe intensiv diskutiert wurde. Grundsätzlich ist der Basler Wald multifunktional. Das bessere Abstimmen des Textteils auf die Karten wird aufgenommen. Heute werden hohe Anstrengungen im Naturschutz unternommen. Einzig die eigentliche kantonale Unterschutzstellung der Gebiete wurde unterlassen. Dies soll jedoch gemäss dem Themenblatt „Waldreservate“ bis 2020 nachgeholt werden.
A.Wyss betont, dass diese Vorrangfunktionen ein Abbild der heutigen Waldbewirtschaftung sind. Heute wird kein einziger Baum mehr gefällt, ohne dass diese Massnahme auch ein naturschützerisches Ziel verfolgt. Dasselbe gilt auch mit den Vorrangfunktionen Erholung und Trinkwasserschutz. Deshalb wird im Unterschied zum alten WEP auf die Vorrangfunktion Holzproduktion verzichtet. Eine Holzproduktion mit einer Maximierung des erntekostenfreien Erlöses ist im Basler Wald heute nicht mehr möglich. I. Berweger (Gemeinde Riehen) fragt nach, ob Vorrang Naturschutz bedeutet, dass die Waldbewirtschaftung sowie die Erholungsnutzung weiter geht wie bisher oder heisst dies, dass die Erholungsnutzung und die Holznutzung eingeschränkt werden soll? G. Bader betont, dass insbesondere die Nutzung bis auf die Totalwaldreservate/Altholzinseln nicht eingeschränkt wird. Auch die Erholung soll im heutigen Umfang weiter stattfinden können. Trotzdem dienen die Vorrangfunktionen natürlich auch der Besucherlenkung. Intensive Erholung soll in der Vorrangfunktion „Erholung“ stattfinden und nicht in der Vorrangfunktion „Naturschutz“. Deshalb wird die Frage mit Jein beantwortet. G. Bader erläutert, dass die Erholungsnutzung im aktuellen Zustand gehalten werden soll. Deshalb sind auch die bestehenden Erholungsinfrastrukturen festgeschrieben (siehe Plan). Zum heutigen Zeitpunkt sind die Akteure mit dem aktuellen Zustand einverstanden und er soll weder ausgebaut noch reduziert werden. Er wiederspiegelt damit die aktuellen Bedürfnisse der Bevölkerung. G. Bader betont, dass das Wegnetz in der „Langen Erle“ sehr dicht ist. Es wurde nicht nur für forstliche Zwecke so angelegt, sondern für die Erholung. In der Langen Erle hat der Trinkwasserschutz Vorrang. Dies ermöglicht eine Überlagerung mit dem Amphibienschutz. Trotzdem muss festgehalten werden, dass im Zweifelsfall der Trinkwasserschutz Vorrang hat. Auch A. Wyss betont, dass der Erholungsdruck zunimmt und vielfältiger wird. Eine Lenkung der Besucher ist wichtig. J. Müller (WWF Basel) möchte sein Anliegen betreffend der Erholungseinrichtungen erst später einbringen. G.Bader betont, dass er diese Eingaben bereits heute und sicherlich in der Mitwirkung erwartet. Rotergraben (Riehen) Der Rotergraben ist ein Erholungs-Hotspot. G. Bader betont, dass es eine sehr hohe Besucherzahl gibt und die Waldbewirtschaftung zunehmend schwierig wird. Kleinflächiges Einzäunen von Jungwuchs für die Waldverjüngung sind Beispiele solcher Massnahmen, die eine intensive Erholung provoziert. Trotzdem ist eine Konzentration der Erholungsuchenden beim Rotergraben gewollt, um andere Waldgebiete ruhig zu halten. A. Wyss (Revierförster) betont, dass eine intensive Erholungszone, z.B. Spielplatz beim Rotergraben, nicht unbedingt im Wald sein muss. Im Gegenteil, intensive Erholung kann und muss auch ausserhalb des Waldes stattfinden. Diese Wald-Nutzung geht weit über den ortsüblichen Umfang hinaus. W. Stiegeler (Wildhüter) ist der Meinung, dass die aktuellen Erholungsinfrastrukturen seit Jahrzehnten gewachsen sind und an strategisch sehr guten Orten liegen. Dies ist sehr positiv. Er unterstützt die Bestrebungen, die bestehenden Erholungsinfrastrukturen weiterhin attraktiv zu behalten. Die Gemeinde leistet hier eine sehr gute Arbeit. Der eingeschlagene Weg soll weitergeführt werden. J. Müller (WWF) spricht heute von einer optimalen Situation. Auch er ist der Meinung, dass die intensive Erholung auch ausserhalb des Waldes einen Platz finden soll. Er ist der Meinung, dass nicht mehr Erholungsinfrastrukturen im Wald erstellt werden sollen.
Frau Osellame (Naturschutzverein Riehen) findet die Trampelpfade sehr attraktiv. Diese müssen in Zukunft besser gemanaged werden, so dass nicht noch mehr entstehen. Kapitel 5 Entwicklungsziele G. Bader erläutert, dass dieses Kapitel anders daher kommt als im alten WEP. Der Umgang mit der Vorrangfunktion Holzproduktion wird noch einmal erläutert. Insbesondere das Kapitel 5.1 ist anders beschrieben als im letzten WEP. Mit dem Titel Waldbewirtschaftung und Waldpflege wird bewusst auf die Begriffe Holzernte und Holzproduktion verzichtet. Der Text versucht dies zu erläutern. Die heutige Waldbewirtschaftung hat bereits nichts mehr zu tun mit Holzproduktion wie in sonstigen Wäldern. Holz fällt in Folge der Waldpflege an und soll möglichst lokal verwendet werden. A. Wyss: Heutige Waldbewirtschaftung heisst, optimales und effizientes Arbeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen. Kapitel 5.2 – Naturschutz, ist von hoher Bedeutung. Entwicklungsziel: Das hohe Niveau, das im Naturschutz im Basler Wald bereits erreicht wurde, soll gehalten und wo möglich gesteigert werden. J. Müller (WWF) möchte eine verbindliche Zusage, bis wann die 10% Waldreservate gesetzlich unter Schutz gestellt werden. Er möchte den WEP erst abschliessen, wenn diese Flächen genehmigt sind. G. Bader verweist auf das Themenblatt Waldreservate und betont, dass bis 2020 erste Flächen unter Schutz gestellt werden sollen. Er betont auch, dass diese Flächen nicht bereits jetzt im WEP festgelegt werden, sondern anschliessend basierend auf dem WEP, zusammen mit den Waldeigentümern, ausgeschieden werden. Dieses Vorgehen scheint ihm sehr zentral und wichtig zu sein. Die ersten Gespräche mit den Waldeigentümern haben bereits stattgefunden. Die Frage nach den Eigentumsverhältnissen wird im WEP Kapitel 3.2.1. abhandelt. Die 20% Privatwaldeigentümer sind in den gesamten Waldungen eingestreut. Chr. Hügli (kantonaler Naturschutz): Das Verfahren mit der Unterschutzstellung im Offenland sind vorbereitet und werden aktuell an zwei Fällen durchgespielt, welche jetzt dem Regierungsrat unterbreitet werden. Pause: Die Teilnehmer können sich verpflegen und die Zeit für Fragen und Diskussionen nutzen. G. Bader erläutert anschliessend die im WEP Entwurf beschriebene Vorrangfunktion Schutzwald, Trinkwasserschutz und Erosionsschutz. Chr. Lupp (Gemeinde Riehen) weist darauf hin, dass es im Rotergraben einen Wiederspruch zwischen Erholung und Erosionsschutz gibt. G. Bader ist der Meinung, dass der aktuelle WEP Entwurf diesem Wiederspruch insofern Rechnung trägt, als dass er sowohl Erholung als auch Erosionsschutz ausgeschieden hat. Damit wurde im Bereich des Rotergrabens ein Kompromiss gefunden. Die bereits erwähnten Massnahmen der kleinflächigen Verjüngung sind ein sehr gutes Beispiel, wie beiden Aspekten, der Attraktivität als Erholungsgebiet als auch dem Erosionsschutz, Rechnung getragen werden kann. G. Bader erläutert die neuen Themenfelder Klimawandel und Waldschutz. Insbesondere werden auch die einheimischen Baumarten sowie ihre Herkünfte diskutiert und erläutert. Am Beispiel der Buche wird aufgezeigt, dass verschiedene Herkünfte der Buchen für den Klimawandel ein grosses Potential bringen. G. Bader folgert, dass alle einheimischen Baumarten gefördert und erhalten werden sollen.
Erholung Der Erholungsdruck nimmt laufend zu. G. Bader folgert daraus, dass die bestehenden Erholungsinfrastrukturen attraktiv und gut unterhalten werden müssen. Die Frage rund um die e-Bikes wird diskutiert. E-Bikes mit gelben Nummernschildern dürfen nicht im Wald fahren. Es wird bemerkt, dass heute Arbeitswege durch den Wald führen und dass E-Bikes (auch ohne Nummernschild) den gesamten Wald für die Bevölkerung erschliessen. Das Durchsetzen der Regeln (Fahrverbot für gelbe Nummern) ist Teil des Themenblattes „Gesetzes-Vollzug und Aufgaben der Gemeinde“. Es wird hier bemerkt, dass es neu auch Ranger in der Langen Erle gibt, welche die Besucher für den respektvollen Umgang in der Natur sensibilisieren. Themenblätter G. Bader erläutert die Themenblätter. Diese präzisieren für bestimmte Themen die Entwicklungsziele und legen Massnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine fest. Es wird das Verständnis der Waldrandtiefe im Themenblatt „Waldränder“ erläutert und die Thematik der Neophyten, insbesondere auch in Waldrändern, diskutiert. G. Bader betont, dass die Neophytenproblematik in Waldrändern, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu privaten Gärten, bekannt ist. G. Bader betont, dass die Leinenpflicht und der Umgang mit Hunden sich aktuell im politischen Prozess befindet und deshalb nur am Rande in den WEP einfliesst. Im Themenblatt „Lange Erle“ wird dies kurz abgehandelt. G. Bader erläutert, dass die Biotopbäume und die Altholzinseln im Betriebsplan eigentümerverbindlich festgelegt werden. Biotopbäume werden markiert. Es soll jedoch kein Biotopbaum-Tourismus aufgebaut werden. Bei den flächigen Erholungsflächen wird von A. Wyss betont, dass hier noch griffigere Formulierungen erwartet werden. Grundeigentümer und Waldbewirtschafter erwarten eine Absicherung ihrer Verantwortung. Sie müssen wissen, was sie unternehmen müssen, um in Zukunft keinen Haftungsfragen von Erholungssuchenden im Wald ausgesetzt zu sein. G. Bader erklärt, dass das Biken nach kantonalem Waldgesetz auf Waldstrassen erlaubt ist. Grundsätzlich ist das Regeln des Bikens abseits von Waldstrassen Sache der Einwohnergemeinden. Zum Regeln gehören insbesondere auch das Kommunizieren der Regeln sowie das anschliessende Durchsetzen. Die Gemeinde Riehen hat das Befahren von Waldstrassen eingeschränkt. Insbesondere auch eine mögliche Einführung eines Nachtfahrverbots ist Sache der Einwohnergemeinde. Wichtig ist, dass die Regeln durchsetzbar sind und somit könne durchaus auch ein Öffnen der Waldwege für Biker und dem gleichzeitigen Einführen eines Nachtfahrverbots sinnvoll sein. W. Stiegeler (Wildhüter) teilt diese Ansicht nicht und weist darauf hin, dass dies nicht dieselben Benutzergruppen betrifft und somit nicht unbedingt einfacher umgesetzt werden kann. Er ist der Meinung, dass das aktuelle System relativ gut funktioniert. W. Moser (IWB) betont, dass die Abfallvermeidung in der Langen Erlen klar geregelt ist. G. Bader öffnet zum Abschluss noch einmal die Fragerunde mit generellen Anliegen und Fragen. Frau Osellame (Naturschutzverein Riehen) erkundigt sich, ob die inneren sonnigen Böschungen entlang der Wegränder im WEP- Entwurf berücksichtigt wurden. G. Bader antwortet, dass dies nicht der Fall ist, weil dies beim Wegunterhalt geregelt und eingebracht werden muss. Es ist dies nicht die Flughöhe des WEP.
Zum Abschluss betont G. Bader, dass in Waldreservaten eine griffige Besucherlenkung wichtig ist. Besucherlenkung ist zielführender als Verbote und Einschränkungen. 4. Pläne Die Pläne wurden bereits bei der Abhandlung des Textteils abgehandelt. 5. Abschluss Auswertung und Einarbeitung der Workshopergebnisse. Spätestens Mitte Januar 2019 Kantonsinterne Vernehmlassung WEP im Januar-Februar 2019 Auflage WEP-Entwurf voraussichtlich Ende März 2019
Teilnehmerverzeichnis WEP Workshop II 13.12.2018 Organisation Vorname Name Adresse Plz Ort Anmeldung Anwesend Ski- und Sport Club Riehen Johanna Pattenier Dr. 4125 Riehen ja ja OLG Basel Hanspeter Preiswerk Vordere Birsstrasse 18 4127 Birsfelden ja nein Jagd- und Tierpolizei Roland Wieland Strassburgerallee 18 4055 Basel ja ja Gesellschaft für Vogelkunde Margarete Osellame-Bläsi 4125 Riehen ja ja WWF Region Basel Jost Müller Dornacherstr. 192 4053 Basel ja ja Waldgesellschaft Maienbühl Alex Wyss Morhaldenstrasse 25 4125 Riehen ja ja Einwohnergemeinde Bettingen Dunja Leifels 4126 Bettingen ja ja Bürgergemeinde Bettingen Joggi Bertschmann 4126 Bettingen ja nein Bürgergemeinde Riehen Ursina Kissling 4125 Riehen ja ja Industrielle Werke Basel Werner Moser Margarethenstr. 40 4008 Basel ja ja Gemeinde Riehen, Fachstelle Umwelt Salome Leugger Wettsteinstr. 1 4125 Riehen ja ja Wildhüter Walo Stiegeler Haselrain 65 4125 Riehen ja ja Stadtgärtnerei und Friedhöfe Yvonne Aellen Dufourstr. 40/50 4052 Basel ja ja Stadtgärtnerei und Friedhöfe, Natur und Landschaft Christoph Hügli Dufourstr. 40/50 4052 Basel ja ja Revierförster Riehen-Bettingen, Kleinbasel Andreas Wyss Haselrain 65 4125 Riehen ja ja Revierförster Grossbasel Christian Kleiber Burenweg 100 4127 Birsfelden ja ja Planungsamt, Raumentwicklung Silvan Aemisegger Dufourstr. 40/50 4052 Basel ja ja Gemeinde Riehen Ivo Berweger Wettsteinstr. 1 4125 Riehen ja ja Naturschutzkommission Bettingen Susanna Walser Dr. Whylenweg 33 4126 Bettingen ja nein
Organisation Vorname Name Adresse Plz Ort Anmeldung Anwesend Gemeinde Riehen, abt. Kultur, Freizeit +Sport Christian Lupp Wettsteinstr. 1 4125 Riehen ja ja Guaraci Raphael Häner Drosselweg 12 4242 Laufen ja ja
Amt für Wald beider Basel Franziska Baumgartner Ebenrainweg 25 4450 Sissach ja ja OLG Basel / ROLV Otti Bisang Bühlstrasse 47 8700 Küsnacht ja ja IG1760 Christian Zingg Dittingerstrasse 34 4053 Basel ja ja Verein Riehen grün statt grau Peter A. Vogt Postfach 13 4125 Riehen nein ja Sylvia Kammermeier Bosenhaldenweg 26 4125 Riehen ja nein Amt für Wald beider Basel Guido Bader Ebenrainweg 25 4450 Sissach ja ja Amt für Wald beider Basel Noemi Möri Ebenrainweg 25 4450 Sissach ja ja
7. Interne Vernehmlassung Gemäss Verteiler Sissach, 7. Februar 2019 Revision Waldentwicklungsplanung Basel-Stadt: interne Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Im Jahre 2003 wurde der erste Waldentwicklungsplan (WEP) für Basel-Stadt für die Dauer von 15 Jahren in Kraft gesetzt. Nun sind wir daran, diesen zu revidieren. Wir erlauben uns, Ihnen den zweiten Entwurf des Waldentwicklungsplanes Basel-Stadt zu Vernehmlassung zuzusenden. Inhalte Der Wald gewinnt in unserer dicht besiedelten Landschaft als Erholungs- und Lebensraum immer mehr an Bedeutung und wird vielseitig genutzt und benutzt. Um die verschiedenen Interessen an den Wald koordinieren zu können, arbeitet der kantonale Forstdienst einen Waldentwicklungsplan aus. Das Planungsgebiet umfasst den Wald in den Gemeinden Basel, Bettingen und Riehen. Die Waldentwicklungsplanung bezweckt im Wesentlichen, die verschiedenen Interessen am Wald zu erfassen, allfällige Konflikte zu identifizieren, Lösungsansätze zu finden und die Realisierbarkeit der Anliegen zu prüfen. Die Produkte dieser Planung sind der WEP-Bericht, in den Entwicklungsziele und für spezifische Themen oder Gebiete Zielsetzungen und Umsetzungsmassnahmen für die kommenden 15 Jahre vorgeschlagen werden, der Waldfunktionenplan mit der Festlegung von Vorrangfunktionen und der Plan „Erschliessung und Infrastruktur“. Vorgehen Der vorliegende Entwurf wurde auf Basis des ersten Entwurfs, der den interessierten Kreisen an einem Workshop im Dezember 2018 vorgestellt wurde, erarbeitet. Die Ergebnisse der Ämterkonsultation werden zur überarbeiteten Vorlage führen, die dann gemäss §25 der kantonalen Waldverordnung öffentlich aufgelegt wird. Diese öffentliche Auflage ist auf ca. Mai 2019 geplant. Wir adressieren unser Schreiben an diejenigen Personen, die bisher im Mitwirkungsprozess mitgewirkt haben. Wir bitten Sie, die Unterlagen zu prüfen und uns Ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, den 29. März 2019 zuzustellen. Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Guido Bader (Tel 061 552 56 94, E-Mail: [email protected]) zur Verfügung. Er nimmt auch Ihre Stellungnahme entgegen. Ohne Ihre Rückmeldung innerhalb dieser Frist gehen wir von Ihrer Zustimmung aus. Für Ihre Bemühungen und Ihre wertvolle Mitarbeit danken wir Ihnen und stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Guido Bader Ueli Meier Kreisforstingenieur Kantonsforstingenieur Beilage: – Waldentwicklungsplan, 2. Entwurf vom 31. Januar 2019 – Waldfunktionenplan – Plan Erschliessung und Infrastruktur
Immobilien Basel-Stadt: − Herr Dr. Christian Schuster
Kantonspolizei, Jagdpolizei: − Herr Roland Wieland
Industrielle Werke Basel: − Herr Werner Moser − Herr Thomas Meier
Einwohnergemeinde Riehen: − Gemeinderätin Frau Dr. Christine Kaufmann − Siedlung und Landschaft: Herr Ivo Berweger − Fachstelle Umwelt: Frau Salome Leugger
Einwohnergemeinde Bettingen: − Frau Gemeinderätin Dunja Leifels
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt: − Frau Brigitte Meyer
z.K. an alle Departemente (Generalsekretariate)
Revierförster: − Herr Christian Kleiber − Herr Andreas Wyss
Begrüsst, dass invasive Neobiota im Wald bekämpft werden und das Thema im WEP berücksichtigt wird. Es fehlen die Massnahmen gegen invasive Neobiota beim Handlungsbedarf und in den Themenblättern.
übernommen Themenblatt 6.13
Kapitel 4: Die Tabelle sollte mit einem Punkt „Bekämpfung invasiver Neobiota" ergänzt werden. Darin sollten die einzelnen Massnahmen vom Kapitel 5.6. subsummiert werden.
diskutiert & erledigt
Themenblatt: Das Thema invasive Neobiota sollte in einem Themenblatt erwähnt werden. Dies könnte ein selbständiges Themenblatt sein oder im Themenblatt „6.2 ökologisch und wildtierbiologisch wichtige Waldränder" eingebracht werden. Dies weil die invasiven Neobiota vor allem an Waldrändern Probleme verursachen können.
diskutiert & erledigt
Themenblatt 6.2 und 6.13
Vernetzung der Themenblätter: Mehrere Ziele der Waldentwicklung sind von der erfolgreichen Bekämpfung von invasiven Neobiota abhängig. Daher sollten folgende Themenblätter im Punkt ,,Koordination" miteinander vernetzt werden:
• 6.2 ökologisch und wildtierbiologisch wichtige Waldränder (nur falls ein separates Themenblatt Neobiota erstellt wird).
• 6.4. Altholzinseln und Biotopbäume • 6.5. Eichenförderung • 6.6. Waldreservate • 6.8. Erosionsschutz und Rutschungen • 6.14. Öffentlichkeitsarbeit (ist mit allen WEP Aspekten verknüpft)
übernommen
Städtebau & Architektur BS - Planungsamt
Waldfunktionenkarte, Areal "Citygate": Die SBB beabsichtigt, das Gebiet Wolf mittelfristig zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsgebiet umzunutzen. Aus diesem Grund bitten wir darum, die Flächen „Wald ohne Vorrangfunktion“ als „Wald mit Vorrang Erholung“ zu erfassen. Zudem erachten wir es als sinnvoll, folgende neue Massnahme im Themenblatt 6.9. aufzunehmen: Allfällige Aufwertungsmassnahmen im Rahmen der städtischen Entwicklungen im Umfeld sind zu prüfen. Verantwortlichkeit: Amt für Wald, Planungsamt, Termin: Bei Bedarf."
übernommen
Seite 6, Bezug zum kantonalen Richtplan: Wir bitten darum, den letzten Absatz folgendermassen anzupassen: ,,Die Abstimmung mit dem kantonalen Richtplan Basel-Stadt hat stattgefunden. lm kantonalen Richtplan ist vermerkt, dass das
Akteur/Amt Antrag Entscheid Bemerkungen Waldareal keine Nutzungszone im Sinne des Planungsrechts darstellt und der WEP dafür zuständig ist. [...]".
Seite 6, Bezug zum kantonalen Richtplan: Beim Abgleich des kantonalen Richtplans mit dem WEP wurde festgestellt, dass im Richtplan südlich des Spittelmatthofs kein Wald eingetragen ist. lm Rahmen der kommenden Anpassung "Umwelt" des Richtplans wird dies nochmals überprüft und voraussichtlich im Richtplan angepasst. Dies zu lhrer Kenntnisnahme.
Info
Seite 11, 3.3 Nachgefragte Waldleistungen, redaktionelle Anmerkung: Dieses Kapitel ist Teil der Analyse zum Baselstädtischen Wald, umfasst aber auch Erkenntnisse der Mitwirkung und Zielformulierungen. Wir schlagen vor, die wesentlichen Ergebnisse des Workshops vom September 2018 der besseren Verständlichkeit halber im Kapitel 1.3 Erarbeitung WEP und Mitwirkung zu situieren.
diskutiert & erledigt
Seite 27, 6.3 Themenblatt Lange Erlen: Wir regen an, das Ziel ,,keine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität" als erstes Ziel aufzuführen. Zudem sehen wir die Verantwortlichkeit bei der Umsetzung der Massnahmen des Erholungsnutzungskonzepts sowohl beim Kanton Basel-Stadt als auch bei den Gemeinden. Des Weiteren bitten wir darum, den Begriff "Erholungskonzept LP Wiese" durch "Erholungsnutzungskonzept LP Wiese" zu ersetzen.
übernommen
Seite 33, 6.9 Flächige Erholungsnutzungen und Erholungseinrichtungen: Unter Umsetzung ,,Erstellung neuer Erholungseinrichtungen [...]" regen wir an, folgende Formulierung zu verwenden: ,,Erstellung neuer flächiger Erholungs-einrichtungen nur in Gebieten mit Vorrang Erholung (Konzentration)".
übernommen
Seite 35, 6.11 Stadt-Wälder: Unter "Beteiligte" sollte neben dem Revierförster, dem Amt für Wald und den Gemeinden auch das Planungsamt aufgeführt sein. übernommen
Seite 37, 6.13 Gesetzes-Vollzug und Aufgaben der Gemeinden: Wir bitten darum, den Eintrag ,,Ranger (Lange Erlen)" durch ,,Ranger (Landschaftspark Wiese)" zu ersetzen.
übernommen
Seite 38, 6.14 Öffentlichkeitsarbeit: Wir regen an, unter ,,Umsetzung" folgende Massnahme zu ergänzen: "lm Rahmen der Umsetzung der neuen Beschilderung für den Landschaftspark Wiese wird das Thema Wald vermittelt." Verantwortlichkeit: Arbeitsgruppe LPW, Amt für Wald, laufend.
Der Gemeinderat hat nun anlässlich der gestrigen Sitzung das Dossier thematisiert und mit Beschluss Nr. 2019-143 zusätzlich festgehalten, dass durch die Anmerkungen im WEP betr. den Verpflichtungen der Gemeinden (2.8. finanzielle Beteiligung an Waldrandpflegeprojekten etc.) abgeleitet werden könnte, dass eine ,,gesetzliche Verpflichtung für die Alimentierung" für die Gemeinden besteht. Der Gemeinderat möchte festhalten, dass für gesetzliche Verpflichtungen auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen erarbeitet werden müssten und diese nicht -via WEP (als behördenverbindliches Instrument) - einfliessen kann. Es muss auch künftig möglich sein, dass der Souverän abschliessend über die Budgetmittel entscheiden kann.
übernommen
IWB Basel 6.7 Trinkwasserschutz:
Umsetzung, 3. Zeile, den Satz „Vermehrte Information der Bevölkerung (Begehung)“ durch „Information der Bevölkerung“ ersetzen. Umsetzung, 4. Zeile: IWB als Verantwortlicher durch „Ranger“ ersetzten. Umsetzung, letzte Zeile, den Satz „Hybridpappeln durch Schwarzpappeln ersetzten“ mit folgender Aussage „Hybridpappeln durch einheimische Gehölze ersetzen“ umformulieren.
übernommen
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Mit allem einverstanden
übernommen
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Wir haben (nur) einen Korrekturwunsch: Auf S. 37 den Ausdruck <Möglichst Verzicht auf ,,Polizeiapparat" und komplizierte Verfahren> durch <Massvolle Polizeiarbeit)) zu ersetzen
übernommen
Gemeinde Riehen Grundsätzlich sind wir mit dem Inhalt des WEP-Entwurfs einverstanden.
Dieser deckt sich weitestgehend mit den Zielsetzungen der Gemeinde Riehen.
Wir schlagen vor, den WEP mit einem Glossar zu versehen, um ihn auch für Nicht-Fachleute besser verständlich zu machen (Bsp. Begriff des
Akteur/Amt Antrag Entscheid Bemerkungen Betriebsplans: dieser taucht mehrfach im Papier auf, wird aber erst unter den Umsetzungsinstrumenten auf S. 39 erklärt).
Ebenso wäre es nützlich, im Anhang ein Verzeichnis der geltenden gesetzlichen Grundlagen aufzuführen sowie allenfalls ein hierarchisches Organigramm (Kantone, Amt für Wald, Gemeinden, Revierförster).
Gesetzesgrundlagen im Anhang
Das Kapitel 4. ,,Handlungsbedarf" wäre logischer nach 5. ,,Entwicklungsziele" einzureihen. Nicht
übernommen
Die Entwicklungs-ziele leiten sich auch aus dem Handlungs-
bedarf ab. 3.2.1 Waldressourcen
Bei der Aufzählung der Waldeigentümer wird nicht klar, was mit ,,Staat" gemeint ist - ist dies der Kanton Basel-Stadt, dessen Besitz hier separat zu jenem der Einwohnergemeinde Basel (EG) dargestellt ist?
übernommen
3.2.3 Biologische Vielfalt lm Abschnitt zum Totholz wären Angaben zu den Zielvorgaben des Bundes bezüglich Totholz-Anteil im Wald nützlich, um eine Vergleichsmöglichkeit zu geben, und das Ziel gemäss 6.4. auch dazu in Beziehung zu setzen.
diskutiert & erledigt
4. Handlungsbedarf Schutzwald: in unserer Region ist die wichtigste Naturgefahr das Hochwasser, und dabei hat der Wald ebenfalls eine Schutzfunktion. Wir erachten die Wichtigkeit dafür als hoch und sehen punktuell (Bsp. Rotengraben) auch einen hohen Handlungsbedarf.
Tabelle mit Erosionsschutz
5.7. Erholung - Bei den Entwicklungszielen, Lemma 2, schlagen wir eine alternative Formulierung vor: ,,Der Bevölkerung werden die im Wald geltenden Regeln gemäss Waldgesetzgebung bekannt gemacht," - Lemma 5 ist unverständlich formuliert.
übernommen
5.9 Wildtiere und Jagd: Die Entwicklungsziele, resp. das Wildtiermanagement beziehen sich, soweit wir das verstehen, nur auf jagdbare Tiere. Es gibt keine Ausführungen zum Umgang mit unter Schutz stehenden Wildtieren, deren Bestand weniger einfach durch Jagd reguliert werden kann. Bsp. Biber in den Langen Erlen, wie soll auf diese Herausforderung reagiert werden und welche Konsequenzen hat dies für die Waldbewirtschaftung?
Die Nomenklatur u.a. beim Punkt ,,Kosten/Finanzierung" ist in den Themenblättern und im Kapitel 7 uneinheitlich und nicht immer klar verständlich: was ist unter Gemeinden subsummiert, gehört dazu auch die Einwohnergemeinde Basel? Ist das Amt für Wald deckungsgleich mit dem Kanton, wenn es um Finanzierungen geht?
Angepasst.
6.3. Lange Erlen Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der Massnahmen liegt jeweils auch beim Kanton. Insbesondere die Massnahmen zur Besucherlenkung etc. stehen in engem Zusammenhang mit den Projekten Beschilderungskonzept und Ranger im Landschaftspark Wiese (LPW), welche in Kooperation zwischen Kanton und Gemeinden geplant wurden und umgesetzt werden.
übernommen
6.5. Eichenförderung Kosten/Finanzierung: welcher Kostenträger ist gemeint, wenn von ,,Abgeltungen gemeinwirtschaftlicher Leistungen" gesprochen wird
übernommen
6.6. Waldreservate Bei/vor der Festsetzung von Waldreservaten sind die Gemeinden zu begrüssen.
übernommen
6. 7. Trinkwasserschutz Die Verantwortung für Punkt 4 der Arbeitsschritte für die Umsetzung liegt unseres Erachtens auch beim Kanton (nicht nur der Gemeinde). Bei den Beteiligten sollten auch die AG LPW und der Ranger aufgeführt werden. Unter Kosten/Finanzierung fehlt der Kanton.
übernommen
6.8. Erosionsschutz und Rutschungen Unter den Grundlagen sollte das zitierte Konzept zum Erosionsschutz genauer bezeichnet werden (Datum, Erlass durch).
übernommen
6.9. Flächige Erholungsnutzung und Erholungseinrichtungen Bei den Arbeitsschritten für die Umsetzung sollte bei Punkt 2 auch der Kanton als Verantwortlicher aufgeführt werden (Lange Erlen, Bruderholz). Bei den Kosten/Finanzierung fehlt ebenfalls die Erwähnung des Kantons. Die Sicherheitsanforderungen und Überwachungsaufwände an die Bestockung um Erholungseinrichtungen stellen mit der zunehmenden Mortalität der Bäume eine bisher ungewohnt grosse Herausforderung dar. So ist unter anderem aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht klar, welche Kontroll- und
Akteur/Amt Antrag Entscheid Bemerkungen Überwachungsmassnahmen genügen, um möglichen Haftungsfragen zu entgegnen. Der Gemeinderat ist sich dieser Problematik bewusst und sucht nach Lösungen, um den Wald auch unter sich verändernden klimatischen Bedingungen weiterhin attraktiv und sicher für die Erholungssuchenden erlebbar zu erhalten.
6.10. Mountainbike Management Der WEP lässt bezüglich des Mountainbike Management eine liberalere oder striktere Regelung den Gemeinden offen, was zu begrüssen ist. Ebenfalls positiv bewertet wird die Überprüfung und Vereinheitlichung der Regelungen für Mountainbiker.
übernommen
6.12. Abtallvermeidung Sowohl bei der Umsetzung (erste zwei Punkte) wie unter Kosten/Finanzierung fehlt die Erwähnung des Kantons.
übernommen
6.13. Gesetzes-Vollzug Bei der Umsetzung sowie bei Kosten/Finanzierung muss der für die EG Basel handelnde Kanton aufgeführt werden.
übernommen
6.14. Öffentlichkeitsarbeit Bei den Beteiligten sollten auch die AG LPW, der Ranger sowie der Kanton erwähnt werden. Wer kümmert sich darum, dass die Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler in der Stadt Basel gestärkt werden?
übernommen
7. Umsetzung und Kontrolle Für die Öffentlichkeitsarbeit ist der Revierförster eine wichtige Ansprechperson. Die alleinige Abdeckung dieser Aufgabe durch den Förster neben allen seinen anderen Tätigkeiten ist angesichts der heutigen Ansprüche aber schwierig. Mit dem Ranger im LPW ist hier bereits eine Entlastung geschaffen worden. Wünschenswert wäre die Schaffung der Stelle eines Wildhüters mit einem erweiterten Aufgabenportfolio, der als Ansprechperson für die aufgeführten Fragestellungen auch in den übrigen Gebieten des Kantons Basel-Stadt dienen könnte.
Kenntnisnahme
Schaffung eines Wildhüters wird im
Rahmen der Jagdgesetzrevision
BS diskutiert.
Stadtgärtnerei Basel Stadt – Grünplanung
Die ausgedehnten Waldareale mit der Vorrangfunktion Naturschutz konzentrieren sich gemäss WEP hauptsächlich in den Gebieten Ausserberg, lm Kaiser und Mittelberg. Die Naturschutzgebiete gemäss kantonalem Richtplan wurden dabei nur teilweise der Vorrangfunktion Naturschutz
Akteur/Amt Antrag Entscheid Bemerkungen zugewiesen. Demnach sind beispielsweise die Naturschutzgebiete Otterbach NBa04 und Beim Waldschuss NBa05 mit den Vorrangfunktionen Erholung und Trinkwasserschutz aufgeführt. Das Naturschutzgebiet Gellert, Terrassenböschung NBa18 ist ebenso nicht dem Naturschutz, sondern Wald ohne Vorrangfunktion zugeteilt. Gleich verhält es sich mit dem Anteil Wald des Gebiets Zwölf Jucharten NBa23. In der Gemeinde Riehen ist der Hohlweg zum Maienbühl und Hohlweg Hinterengeli NRi07 gemäss kantonalem Richtplan ebenfalls ein Naturschutzgebiet, in der WEP-Waldfunktionenkarte liegt die Vorrangfunktion beim Erosionsschutz. Zudem gibt es für den Naturschutz weitere wichtige Wälder wie beispielweise die beiden Amphibienlaichgebiete Autal und Eisweiher. Die an die Weiher angrenzenden Wälder sind wichtige Landlebensräume für Amphibien und sind wie die Weiher ebenfalls Teil des Inventars der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung IANB. Die WEP ist deshalb mit den bestehenden Planungen abzugleichen. Entsprechend sind die Naturschutzgebiete gemäss dem behördenverbindlichen kantonalen Richtplan der Vorrangfunktion Naturschutz zuzuweisen und in die Zielsetzungen zu integrieren. Antrag Die Vorrangfunktionen sind mit dem Kantonalen Richtplan und dem Landschaftsrichtplan Landschaftspark Wiese zu koordinieren. Die in den Richtplänen aufgeführten Naturschutzgebiete sind im WEP als Vorrangfunktion zu definieren.
Die Objekte des Inventars der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung IANB sind ebenso der Vorrangfunktion Naturschutz zuzuordnen. Grundsätzlich ist die Kommission der Meinung, dass auch die geplanten geschützten Naturobjekte bereits als Vorrang Naturschutz darzustellen sind oder mit einer anderen geeigneten Darstellung kenntlich gemacht werden müssen.
keine Anpassung
Empfehlung Darstellung der Landschaftsschutzgebiete gemäss Kantonaler Richtplan und Landschaftsrichtplan Landschaftspark Wiese in den WEP.
keine Anpassung
Waldreservate und Unterschutzstellung wertvoller Naturobjekte: Kenntnisnahme
Akteur/Amt Antrag Entscheid Bemerkungen lm Bestreben um einen besseren Schutz der wertvollen Naturobjekte und beim Festsetzen von Waldreservaten wurde seitens Verwaltung entschieden, dass für Gebiete im Wald das Amt für Wald beider Basel die Federführung übernimmt. Es braucht jedoch bei der Unterschutzstellung von Naturobjekten auf kantonaler Ebene eine einheitliche Handhabung. Das Verfahren bei Gebieten im Wald und im Offenland ist deshalb zwischen der Stadtgärtnerei und dem Amt für Wald beider Basel eng zu koordinieren. Die Vor- und Nachteile der gewählten Verfahren, sei es eine Unterschutzstellung gemäss Waldgesetz oder gemäss Natur- und Landschaftsschutzgesetz, sind zu evaluieren. Die NLK ist klar der Meinung, dass die besonders wertvollen Gebiete, unabhängig davon, ob sie im Offenland oder im Wald liegen, im selben Verfahren über das Natur- und Landschaftsschutzgesetz unter Schutz gestellt werden müssen. Die Waldentwicklungsplanung 2019-2034 beabsichtigt Waldreservate im Umfang von mindestens 10 Prozent der Waldfläche festzusetzten. Die NLK begrüsst dieses Ziel, welches bereits im WEP 2003-2018 festgelegt wurde. ln den letzten 15 Jahren konnte jedoch kein neues Reservat geschaffen werden. Deshalb erachtet es die Kommission als wichtig, die angestrebten Reservate resp. das 10 Prozent-Ziel detaillierter zu benennen und die Gebiete zu verorten. Demzufolge sind die beabsichtigten 10 Prozent Reservate der Waldfläche bereits im WEP konkret in den Plänen einzuzeichnen und somit festzulegen. Dabei ist klar zwischen Totalwaldreservaten und Sonderwaldreservaten zu unterscheiden, wobei vor allem auf die Schaffung von Totalwaldreservaten zu fokussieren ist. Empfehlung Bei der Ausscheidung van Waldreservaten soll möglichst dasselbe Verfahren angewendet werden, wie bei den Unterschutzstellungen von Naturobjekten im Offenland. Die geplanten 10 Prozent Waldreservate sollen bereits im Rahmen des WEP benannt und verortet werden.
Keine Verortung
wird nicht im WEP definiert.
Die Verhandlungen mit den Waldeigen-tümern sind aktuell am Laufen. Bevor nicht das Einver-
ständnis der Waldeigentümer
vorliegt, sollen keine Perimeter
eingezeichnet werden.
Erschliessung und Infrastruktur: lm Plan Erschliessung und Infrastruktur sind Waldstrassen und Maschinenwege sowie weitere Infrastrukturen wie Feuerstellen, Parkplätze, Waldhütten und Spielplätze aufgeführt. Die Darstellung auf dem Plan scheint
Akteur/Amt Antrag Entscheid Bemerkungen weitgehend dem aktuellen Zustand zu entsprechen. Beispielsweise im Landschaftspark Wiese besteht ein äusserst dichtes Netz an Erschliessungen, vor allem an Waldstrassen. Eine Überprüfung der aktuellen Situation und des effektiven Bedarfs scheint nicht erfolgt zu sein. Die NLK ist der Ansicht, dass das Wegenetz überprüft und neu beurteilt werden muss. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb derart viele Waldstrassen bestehen müssen. Vielerorts sind die breiten Waldstrassen für die Bewirtschaftung und den Unterhalt nicht notwendig, für die Erholungsnutzung würden weitaus schmalere Wege genügen. Es braucht deshalb eine Analyse und ein Konzept, um die Erschliessung und die Infrastruktur aufgrund der aktuellen Situation und der bestehenden Bedürfnisse aus den verschiedenen Themenbereichen zu überprüfen und eine sinnvolle zukünftige Entwicklung aufzuzeigen. Diese Erkenntnisse sind im WEP 2019-2034 zu integrieren. Empfehlung Die bestehenden Infrastrukturen und Erschliessungen sollten analysiert werden. Anhand eines daraus resultierenden Konzepts könnte eine allfällige Redimensionierung der Anlagen geprüft werden.
Totholz und Biotopbäume: Für viele Tier- und Pflanzenarten, die auf Totholz angewiesen sind, bilden Altholzinseln und Biotopbäume wichtige Trittsteinbiotope. Der Totholzanteil im Basler Wald sollte deshalb noch weiter erhöht werden. Aus dem WEP wird nicht klar, wo genau die Erhöhung des Totholzanteils angestrebt wird. Damit das Totholz seine Funktion als Trittsteinbiotop ausreichend erfüllen kann, ist es notwendig, Flächen und Gebiete zur Totholzförderung explizit den ökologischen Bedürfnissen entsprechend vorzusehen und auszuweisen. Antrag Aufnahme des Mittelspechts und der Bechstein-Fledermaus als Zielarten. Die konkrete Lage der Biotopbäume und Altholzinseln sollte unter Einbezug der entsprechenden naturschutzfachlichen Grundlagen in den dafür vorgesehenen Planungsgrundlagen festgelegt werden.
übernommen
Klimawandel und Waldschutz: Als Entwicklungsziel ist im Kapitel 5.6 die Förderung von trockenheitsresistenten und genetisch vielfältigen Baumarten aus einer
Akteur/Amt Antrag Entscheid Bemerkungen gesicherten Herkunft (Testpflanzungen) genannt. Der Wald ist ein enorm wichtiger Lebensraum für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt. Pflanzungen mit gebietsfremden Baumarten halten wir für problematisch. Insbesondere die Pflanzung von aussereuropäischen Arten wie die Douglasie sind von Seiten Naturschutz nicht erwünscht. Wir sind der Meinung, dass sich der Wald aus den standortheimischen Arten und mit einer grossen Biodiversität an die klimatischen Herausforderungen der Zukunft anpassen sollte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Holznutzung im Basel-Städtischen Wald in Zukunft keine Vorrangfunktion mehr hat. Antrag Verzicht auf die Pflanzung von nicht einheimischen Baumarten.
artenwahl grund-sätzlich frei. Der Kanton unterstützt aber die Pflanzung und Pflege von Exoten nicht. Ausnahmen können wissenschaftliche Testpflanzungen sein.
8. Öffentliche Auflage An alle Waldinteressierten gemäss Verteiler Workshop Sissach, 3. Oktober 2019 bag Auflage des Entwurfs des Waldentwicklungsplans Basel-Stadt Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss §22 des kantonalen Waldgesetzes Basel-Stadt (kWaG, SGS 911.600) vom 16. Februar 2000 ist der Entwurf des Waldentwicklungsplanes in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Jede Person kann zum Entwurf Stellung nehmen. Der Entwurf wird in den Gemeindeverwaltungen der Einwohnergemeinden, im Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Dufourstrasse 40, Empfang sowie auf dem Amt für Wald beider Basel vom 14. Oktober 2019 bis und mit 13. November 2019 aufgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Entwurf auf der Internetseite www.wald-basel.ch anzusehen und auszudrucken. Der Waldentwicklungsplan (WEP) legt für den Wald Entwicklungsabsichten, allgemein gültige Bewirtschaftungsgrundsätze und für bestimmte Flächen und Themen Ziele und Umsetzungsmassnahmen für die nächsten 15 Jahre fest. Der WEP richtet sich in erster Linie an die kantonalen und kommunalen Behörden. Die Waldeigentümer sind wichtige Partner bei der Umsetzung. Wir bitten Sie, allfällige Stellungnahmen zum Entwurf innerhalb der Auflagefrist schriftlich zu Handen des Amts für Wald beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, abzugeben. Für allfällige Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Guido Bader Kreisforstingenieur
Organisation Vorname Name Adresse Plz Ort Ski- und Sport Club Riehen Christina Ochsner Steingrubenweg 93 4125 Riehen OLG Basel Hanspeter Preiswerk Vordere Birsstrasse 18 4127 Birsfelden Laufsportverein Basel 4000 Basel Cycling beider Basel Andreas Wild Gundeldingerstrasse 468 4053 Basel Velo Club Riehen Lucius Humm Breisacherstrasse 133 4057 Basel Pfadi Region Basel 4000 Basel CVJM Regionalverband Basel Socinstrasse 15 4051 Basel Jubla Basel Feierabendstrasse 80 4051 Basel
Jagdgesellschaft Riehen-Bettingen Marco Balmelli c/o Kellerhals Carrard Advokatur- und Notariatsbüro Hirschgässlein 11 4051 Basel
Kantonspolizei Basel-Stadt Jagd- und Tierwesen Roland Wieland Strassburgerallee 18 4055 Basel Pro Natura Basel-Stadt Thomas Schwarze Gellerstrasse 29, Postfach 4006 Basel Ornithologische Gesellschaft Basel Luzius Fischer Tiefweg 32 4125 Riehen
Gesellschaft für Vogelkunde Margarete Osellame-Bläsi In den Neumatten 8 4125 Riehen
Ökostadt Basel Katja Hugenschmidt Rigistrasse 98 4054 Basel Erlen Verein Erlenparkweg 100 4058 Basel WWF Region Basel Jost Müller Gundeldinger Feld Dornacherstr. 192 4053 Basel Waldschule Regio Basel 4125 Riehen IG Kynologischer Verein Basel und Umgebung Bruno Bartl Witterswilerstr. 3 4107 Ettingen Kynologischer Verein A-Z Basel Mascha Bethke Oberdorf 8 4108 Witterswil Neutraler Quartierverein Bruderholz Bruderholzallee 169 4059 Basel Neutraler Quartierverein Gundeldingen Fausi Marti Pfeffingerstrasse 60 4053 Basel Neutraler Quartierverein Hirzbrunnen Postfach 446 4016 Basel Organisation Vorname Name Adresse Plz Ort Neutraler Quartierverein Oberes Kleinbasel Postfach 4005 Basel
Neutraler Quartierverein St. Alban-Gellert Postfach 57 4020 Basel Neutraler Quartierverein Riehen Nord Ernst Stalder Auf der Bischoffhöhe 88 4125 Riehen Pilgermission St. Chrischona Ueli Mauch Chrischonarain 200 4126 Bettingen
Deck AG Thomas Stauffer Stauffer Rösch AG Dornacherstrasse 192 / Halle 2 West 4053 Basel
Rückmeldungen zur öffentlichen Auflagen des Waldentwicklungsplanes Basel-Stadt Wer Antrag Aufnahme in WEP Begründung AfW Ja Nein Wildtierforschung Region Basel
Es fehlen verbindliche Perimeter zu den Schutzgebieten. Horngraben sei planungsrechtlich zu sichern und ins Inventar aufzunehmen.
X Die Ausscheidung von Waldreservaten geschieht nicht im behördenverbindlichen WEP, sondern in grundeigentümerverbindlichen Verfahren.
Ruhekammer soll planerisch zu einem Wildruhegebiet aufgewertet werden.
X Es fehlen die jagdrechtlichen Grundlagen. Es wird aber ein Themenblatt "Ausscheidung Wildruhegebiete" neu aufgenommen.
Erschliessungsnetz: soll überprüft und möglichst reduziert werden.
X Wird in einem Themenblatt neu aufgenommen.
Orientierungslauf-Gruppe Basel
Keine Einwendungen. Prüfung, ob geplante Waldreservate "Horngraben" und "Kaiser" in Waldfunktionenplan eingetragen werden. Wie werden Waldreservate und deren Schutzbestimmungen erlassen?
X Die Ausscheidung von Waldreservaten geschieht nicht im behördenverbindlichen WEP, sondern in grundeigentümerverbindlichen Verfahren. Der Erlass von Waldreservaten wird mittels RRB erfolgen.
Bürgergemeinde Riehen Fehlendes Glossar; fehlender Anhang 3.2.1 Aufteilung der Waldflächen pro Gemeinde? 3.2.2. Erwähnung Russrindenkrankheit 3.3 Was versteht man unter "Kaskadennutzung" 4. Thema "Lebensraum für Tiere" wird unter Handlungsbedarf nicht abgewickelt.
X X X
X X X
Das Glossar wird im Anhang erscheinen. Wird unter Naturschutz subsummiert. Die Schaffung einer solchen Stelle ist nicht Gegenstand des WEP. Das Anliegen wird im Rahmen der
5.8 Wir regen die Schaffung der Stelle eines Wildhüters mit erweitertem Aufgabenportfolio nicht nur für Riehen sondern für den ganzen Kanton BS an. 6.14 Ergänzen mit "Angebote von Bildungsanlässen inkl. Lehrpersonenweiterbildung… Aufführung der Waldschule Regio Basel unter den Beteiligten. 7.1 Ergänzung des Wildhüters (siehe oben)
X
Jagdgesetzrevision BS aufgenommen und bearbeitet. Da es diverse Anbieter gibt, sollen diese nicht speziell genannt werden, um keine Ungleichbehandlung zu fördern. Mit den Anbietern und Partnern wird weiterhin zusammengearbeitet.
SP Basel-Stadt Anregung: Auswirkungen des Hitzesommers besser ausführen. Herausforderungen und Konsequenzen durch Klimawandel noch konkretisieren. Erwähnung der Gefahren (z.B. Russrindenkrankheit / absterbende Bäume). Welche Baumarten sollen gefördert werden? Hinweis auf Zusammenarbeit mit Grenzach-Wyhlen; Zusammenspannen von Forschung und Praxis.
X Wird im WEP erläutert und es werden Hinweise auf weiterführende Dokumente des AfW gegeben.
Trinkwasser (5.4., 6.7.): Keine Entwicklungsziele. Themenblatt Erwähnung des Ersatzes der Hybridpappeln. Weitere Anpassungen notwendig?
X Dies ist Sache des eigentümerverbindlichen Betriebsplans, den die Waldeigentümer nach dem WEP erarbeiten.
Erholungsfunktion (5.6, 5.7, 6.9): Wunsch einer grundsätzlicheren Auseinandersetzung mit den Fragen, wie viel Freizeit-Nutzung den Wäldern im Kanton zugemutet werden soll. Klarer darlegen, welche Freizeitnutzungen als fix gegeben zu betrachten sind und welche Angebote / Infrastrukturen einer (regelmässigen) Überprüfung unterzogen werden können.
X Die Erholungsfunktion ist für die Bevölkerung von BS wichtig. Der Wald soll daher wie im bisherigen Rahmen der Bevölkerung als Erholungsraum dienen. Bei neuen Freizeitnutzungen ist jeweils die Verträglichkeit mit anderen Waldfunktionen zu prüfen. Dies sind
Forderung nach "Klärung der Haftungsfrage bei Erholungseinrichtungen"
X
in der Regel Einzelfallent-scheidungen, die mit den Partnern abgesprochen werden. Grundlagenpapiere erwähnen.
Waldbewirtschaftung (5.1, 6.1): Strategie des AfW betreffend Zielvorrat / Umgang Rohstoffreserve Holz. Zielformulierung unter 6.1 anpassen.
X Der Umgang mit Rohstoffreserve Holz wird erläutert.
Waldränder (6.2): Es fehlt die Referenzgrösse zu heute.
X Wird ergänzt. BS verfügt über rund 47.6 km Waldrand. Davon sind rund 15.4 km naturschützerisch sehr wertvoll (1. Priorität), 17.3 km wertvoll (2. Priorität).
Geltungsdauer: Kontrolltabelle: Ziele nach 2021?
X Überprüft. Zahlreiche Zielsetzungen respektive Umsetzungen sind laufend.
EG Riehen S. 7: Hinweis: "freies Betretungsrecht" kann durch absterbende Bäume beeinträchtigt werden. Muss Rechtsgrundsatz allenfalls überdacht und angepasst werden?
X Der Rechtsgrundsatz findet sich in Art. 699 ZGB und ist somit Bundesrecht.
3.2.2: Hinweis auf Russrindenkrankheit X Aufgenommen.
3.2.3: Hinweis auf die zahlreichen Eichen- und Sorbuskulturen, die sich noch nicht in der Baumartenzusammensetzung niederschlägt.
X Aufgenommen.
4.: Wegnetz und Öffentlichkeitsarbeit: Wichtigkeit und Handlungsbedarf werden als sehr hoch eingestuft.
5.1: Zielformulierung anpassen: "Der Waldboden wird durch die Erholungsnutzung möglichst wenig beeinträchtigt."
X Angepasst.
5.2: Hinweis, dass auf 20% der Waldfläche in Riehen intensiv genutzte Erholungswälder sind und die Zielsetzung auf diesen Flächen nicht umgesetzt werden kann.
X Die Zielsetzungen sollen auf Naturschutzvorrangflächen umgesetzt werden, nicht auf Flächen mit Vorrang Erholung.
5.5: Hinweis auf Trockenheitsschäden und den ausgearbeiteten Strategien
X Aufgenommen.
5.6.: Sieht auch Kanton in der Pflicht betreffend Aufwand für Erholungsnutzung.
X In Themenblatt 6.9 aufgenommen.
5.8.: Erstes Entwicklungsziel wird für nicht realistisch gehalten.
X Das genannte Entwicklungsziel ist eigentlich eine Forderung aus der Waldgesetzgebung. Die Zielerreichung dürfte schwierig werden, das Ziel soll aber gleichwohl beibehalten werden.
6: Bezeichnung der beteiligten Stellen uneinheitlich. 6.12: Umsetzung: es fehlt: Entfernung von Abfall aus dem Wald. 6.13: Hinweis auf das neue Jagdgesetz BS: 6.14: Hinweis auf Aufklärung der Bevölkerung betr. Folgen des Klimawandels und den damit verbundenen Gefahren, ihr Verhalten im Wald resp. Eigenverantwortung sowie Haftungsfragen.
X X X
Vereinheitlicht. Aufgenommen Aufgenommen.
7.2. Beteiligung des Kantons an Massnahmen der Erholungslenkung. Nennung der IWB als Trinkwasserproduzent.
X X Der Kanton beteiligt sich auf Gemeindegebiet der Stadt Basel in der Erholungslenkung. Die Nennung der IWB wurde ergänzt.
S+F / NLK Die Waldflächen der IANB-Objekte Eisweiher und Autal sind als Vorrang Naturschutz auszuweisen.
X Die Begründung, weshalb diese nicht übernommen wurden, sind bereits im Text enthalten. Vorrangfunktion Trinkwasserproduktion und Erosionsschutz schliessen den Erhalt des Lebensraumes für die Amphibien nicht aus.
Themenblatt Waldreservate anpassen gemäss Textentwurf vom 24.10.2019
X Angepasst.
Empfehlung: Die Stadtgärtnerei empfiehlt weiterhin die bestehenden Infrastrukturen und Erschliessungen zu analysieren. Anhand eines daraus resultierenden Konzepts könnte eine allfällige Redimensionierung der Anlagen geprüft werden.
X Mit neuem Themenblatt "Waldwege" aufgenommen.
Bundeseisenbahnvermögen, Deutschland
Kein Wald auf Bahnanlagen X Ist bereits so umgesetzt.
Pro Natura BS 3.1.: Etzmatten: Erfüllung auf "teilweise" setzen. X Angepasst.
Vor Genehmigung des WEP seien durch den Regierungsrat BS die Waldreservate "Horngraben" und "Kaiser" verbindlich zu beschliessen und ins Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen.
X Die Verfahren der Unterschutzstellung laufen bereits parallel, bedürfen aber noch mehr Zeit. Eine Aufschiebung des WEP bringt diesbezüglich keine Ver-besserung. Im Rahmen des WEP können keine Waldreservate grundeigentümerverbindlich festgelegt werden.
3.2.2.: Ist mit Beobachtungen und evt. Folgerungen aus dem Jahr 2019 zu ergänzen (Trockenheitsschäden).
X Aufgenommen.
4.: Textergänzung: "Weitere kantonale Unterschutzstellungen fehlen. Es sind daher
zusätzliche zu definieren und verbindlich umzusetzen."
5.5.: Bei jedem einzelnen grossen abgestorbenen Baum, der gefällt werden soll, sei eine Abwägung zu treffen, ob und wie stark eine Fällung gerechtfertigt ist, bzw. ob die Sicherheit auch mit anderen Massnahmen gewährleistet werden kann. Es sei bei der Einführung neuer Baumarten oder neuer Provenienzen zurückhaltend vorzugehen und Bäume aus dem nahen Südwesten zu bevorzugen: Jura/Burgung/Rhonetal.
X
X
Ist im Kapitel 5.6. beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass keine Pflanzenherkünfte im WEP festgeschrieben werden sollen. Wichtig ist der Grundsatz, dass die Herkünfte gesichert und dokumentiert sind. Bei Testpflanzungen wird mit Forschungsinstituten wie der WSL oder dem IAP zusammengearbeitet und die Flächen entsprechend wissenschaftlich dokumentiert.
5.7.: Erschliessung: Es sei eine Reduktion der bestehenden Erschliessungsstrassen und-wege vorzunehmen.
X Eine Reduktion des Wegnetzes bedarf des Einbezugs aller Beteiligten. Da neu erstellte Themenblatt "Waldwege" zeigt das Vorgehen auf.
6.2.: Bei allen Waldrändern seien blütenreiche Krautsäume zu fördern und adäquat zu pflegen. Alte und tote Bäume an Waldrändern seien zu schonen und, solange aus Sicherheitsgründen möglich, stehen zu lassen. Weichhölzer wie Weiden und Dornsträucher wie der Schwarzdorn sollen besonders
X Die geforderten Ausführungs-massnahmen sind gängige Praxis bei den Waldrandpflegearbeiten. Im WEP sollen keine "Arbeitsanweisungen" festgeschrieben werden.
gefördert werden, da sie eine artenreiche Insektenfauna beherbergen. Bei der Waldrandpflege sei ein Teil des anfallenden Astholzes direkt im Waldrandbereich und teilweise besonnt auf Haufen zu deponieren. Neben den bisherigen Waldrändern, die sich an der Aussengrenze des Waldes zum Offenland befinden, seien neu besonders auch die inneren Waldränder entlang bestehender Wege als Lebensräume und Vernetzungskorridore für Insekten aufzuwerten und entsprechend zu pflegen. Dabei seien die Ansprüche der Bevölkerung nach Schatten im Wald und die Ausbreitungsvermeidung von invasiven Neophyten zu berücksichtigen. Ebenso seien die Massnahmen gut zu kommunizieren und grosse Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu vermeiden.
6.4: Bei der Förderung des Totholzanteils sei der Schwerpunkt besonders auf die grossen abgestorbenen Bäume (BHD > 60cm) zu setzen. Sie seien unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte möglichst lange stehend zu erhalten (Minimumdistanz von einer Baumlänge bis zum nächsten Werk, verstärkte Information der Waldnutzenden, lokale Absperrungen mit einer Baumlänge Durchmesser und Kappungen prüfen). Priorität beim Stehenlassen sollten Bäume an besonnter Lage und Eichen haben.
X Ist so bereits beschrieben. Betreffend Sicherheitsaspekte siehe auch Kapitel 5.6.
6.5: Bei der Förderung von Eichen seien bestehende grosse, alte Bäume einheimischer Arten zu schonen und nicht zugunsten der gepflanzten Jungeichen zu fällen.
X Die Förderung der Eichen geschieht in allen Altersklassen. Das Fördern von Jungeichen benötigt entsprechende Flächen. Nach Möglichkeit werden solche Flächen dort angelegt, wo der bestehende Bestand verjüngt werden muss. Dies kann aufgrund von Waldschäden oder aufgrund der Hiebsreife der Bäume geschehen. Ökologisch wertvolle Altbäume werden nach Möglichkeit erhalten (siehe auch Biotopbäume).
6.6. Im Rahmen des WEP 2019 seien mindestens 10% der kantonalen Waldfläche als Totalwaldreservatsfläche verbindlich auszuscheiden. Im Rahmen des WEP 2019 seien zusätzlich mindestens 5% der kantonalen Waldfläche als Sonderwaldreservatsfläche verbindlich auszuscheiden. Im Rahmen des WEP 2019 seien zusätzlich mindestens 2% der kantonalen Waldfläche als Altholzinseln verbindlich auszuscheiden. Bei der Festlegung der Schutzgebiete sei eine Koordination mit dem (sich leider erst in Erarbeitung befindlichen) Wildtier- und Jagdgesetz anzustreben. Bei der nächsten Richtplan bzw. Zonenplanrevision seien die neuen Waldreservate im Richt- bzw. Zonenplan auszuweisen.
X Die Verfahren der Unterschutz-stellung laufen bereits parallel, bedürfen aber noch mehr Zeit. Eine Aufschiebung des WEP bringt diesbezüglich keine Verbesserung. Im Rahmen des WEP können keine Waldreservate grundeigentümer-verbindlich festgelegt werden.
7.3: Zur Kontrolle der plankonformen Umsetzung des WEP sei ein externes Begleitgremium zu schaffen. In diesem sollen die Naturschutzverbände angemessen vertreten sein.
X Der Bedarf und die Rolle eines Begleitgremiums sind uns nicht ersichtlich. Die Umsetzung der im WEP formulierten Ziele erfolgen in der Regel in Zusammenarbeit mit den Betroffenen, wie sie auch in den Themenblättern genannt werden. Um weitere Transparenz zu schaffen, wird das AfW periodisch über den Stand der WEP-Umsetzung informieren.
WWF Region Basel Die Waldreservate sind vor Genehmigung des WEP mit RRB gemäss §6NLG, §§4-8NLV in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen. Vorgängig ist ein aktuelles Waldreservatskonzept zu erstellen.
X Die Verfahren der Unterschutz-stellung laufen bereits parallel, bedürfen aber noch mehr Zeit. Eine Aufschiebung des WEP bringt diesbezüglich keine Verbesserung. Im Rahmen des WEP können keine Waldreservate grundeigentümer-verbindlich festgelegt werden.
Zur Koordination mit den laufenden Inventaraufnahmen im Offenland und für ein möglichst einheitliches Verfahren werden die Arbeiten zur Inventaraufnahme der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz übertragen.
X Es gibt aus forstlicher Sicht kein Bedarf von Inventaren.
Die Waldreservatsflächen, getrennt nach Sonder- und Totalwaldreservaten, von mindestens zehn Prozent der kantonalen Waldfläche sowie die entsprechenden Verordnungen sind im revidierten WEP BS 2019 verbindlich mit Perimeter auszuweisen.
X Siehe obige Antwort.
Mindestens fünf Prozent der kantonalen Waldfläche sind als Totalwaldreservat auszuscheiden.
Altholzinseln sind separat auszuweisen. Sie zählen nicht als Totalwaldreservate.
Altholzinseln und Nutzungsverzichtsflächen sind beide im WEP bereits als Zielsetzung enthalten.
Die Waldreservate sind getrennt nach Sonder- und Totalwaldreservat in der nächsten Revision der Zonenpläne (allenfalls orientierend) und des Richtplans aufzunehmen.
Die Federführung betr. Richtplananpassung liegt beim zuständigen Planungsamt.
Die Schwerpunkte "Waldrandaufwertung" und "Eichenförderung" sind aus dem WEP-Entwurf 2019 zu streichen. Als prioritäre Zielsetzung sind - gemäss Antrag 1 – die Ausscheidung der Waldreservatsflächen und deren Aufnahme ins Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen.
X Waldrandaufwertung sowie die Eichenförderung sind aus ökologischer Sicht zentrale Punkte für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität. Ein Verzicht auf diese würde die Anstrengungen vergangener Jahrzehnte zu Nichte machen.
Es sind methodisch-konzeptionelle Grundlagen zu erarbeiten, wie und mit welchen Zielen subsidiär Eichenförderung und Waldrandaufwertung im Rahmen der Waldreservatsplanung, der kantonalen Vernetzungskonzeption, des Naturaufwertungskonzeptes Wiese-Ebene und naturschützerischer und landschaftlicher Zielsetzungen umgesetzt werden sollen.
X All diese genannten Grundlagen existieren bereits. Die genannten Konzepte rechnen respektive fordern die Förderung von Eichen (Mittelspecht, Insekten, Flechten) und Waldrändern (Vernetzungsachsen für Reptilien, wichtig für Vögel, Insekten, Schmetterlinge ua.).
Bei der Eichenförderung soll die Priorität auf dem Erhalt alter Eichen liegen. Die Waldrandaufwertung ist an der Zielsetzung einer ökologischer Stossrichtung auszurichten (z.B. Förderung Krautsäume, keine uniformen, sondern heterogene Waldränder, Wirkungskontrollen).
X
X Die Förderung der Eichen geschieht in allen Altersklassen. Würde nur auf den Erhalt der Alteichen fokussiert werden, wäre dies keinesfalls nachhaltig. Es gilt, die Alteichen möglichst zu erhalten und gleichzeitig, die Eichen in den mittleren Dimensionen mittels Durchforstungen zu fördern und den Nachwuchs an Eichen durch
Naturverjüngung und Kulturen sicherzustellen. Die Förderung des Krautsaumes ist Sache des angrenzenden Kulturlandes. Wir sind diesbezüglich mit der Landwirtschaft in Kontakt. Die Waldrandpflege, wie sie auch so im WEP beschrieben ist, dient der Erhaltung und Steigerung der ökologischen Werte.
Markante, grosse, ältere und damit ökologisch wertvolle Bäume sind zu erhalten. Sie werden in einem öffentlich zugänglichen Register ausgewiesen und rechtlich geschützt.
X Ist bereits Bestandteil des WEP, siehe Biotopbäume. Wie und auf welcher Art diese Bäume publiziert (Register etc.) werden, wird noch abgeklärt.
Auf den Einsatz standortfremder Pflanzen wird verzichtet. Ziel ist eine Naturverjüngung durch Pflanzen der biogeographischen Region.
X Die Naturverjüngung ist per se aus der biogeographischen Region, da diese ja von den Samen der nahen Bäume wachsen. Im Grundsatz wird wie bis anhin vor allem mit der Naturverjüngung gearbeitet. Die Pflanzenwahl ist grundsätzlich Sache der Waldeigentümer. Im Rahmen der Empfehlungen gemäss Kommentar zu den Waldstandorten sind diese frei zu wählen, was sie pflanzen wollen. Bei Testpflanzungen wird mit Forschungsinstituten wie der WSL oder dem IAP zusammen-gearbeitet und die Flächen entsprechend wissenschaftlich untersucht und dokumentiert.
Das Wegnetz im baselstädtischen Wald ist in Hinblick auf die Prioritäten der Naturaufwertung und der Erholungsnutzung und die Interessen
X Eine Reduktion des Wegnetzes bedarf des Einbezugs aller Beteiligten. Das neu erstellte
der Trinkwasserversorgung zu überprüfen und insbesondere bezüglich der forstwirtschaftlichen Erschliessung auf das Notwendige zu redimensionieren.
Themenblatt "Waldwege" zeigt das Vorgehen auf.
Der Waldentwicklungsplan ist etwa mit dem kantonalen Vernetzungskonzept, dem Landschaftsrichtplan "Landschaftspark Wiese" und anderen planerischen Grundlagen zu koordinieren.
X Ist erfolgt.
Im WEP sind die im kantonalen Richtplan dargestellten Gebiete mit Landschafts- und Naturschutz im Grunde als Waldreservate aufzunehmen. Ausnahmen sind zu begründen.
X Im WEP sind Ausnahmen von den Richtplaneinträgen betr. Naturschutz bereits begründet. Ebenso ist begründet, weshalb Landschaftsgebiete nicht im WEP übernommen wurden.
Es ist ein externes Begleitgremium zur Umsetzungskontrolle des WEP zu installieren, in dem die Naturschutzverbände angemessen vertreten sind. Es ist jährlich öffentlich Bericht abzuliefern.
X Der Bedarf und die Rolle eines Begleitgremiums sind uns nicht ersichtlich. Die Umsetzung der im WEP formulierten Ziele erfolgen in der Regel in Zusammenarbeit mit den Betroffenen, wie sie auch in den Themenblättern genannt werden. Um weitere Transparenz zu schaffen, wird das AfW periodisch über den Stand der WEP-Umsetzung informieren.
10. Medienmitteilungen Revision Waldentwicklungsplanung Basel-Stadt: Wir alle brauchen den Wald, die Zukunft des Waldes braucht alle. Das Amt für Wald beider Basel lädt alle am Wald interessierten Organisationen ein, an der Waldentwicklungsplanung Basel, Riehen und Bettingen mitzuwirken. Die Waldentwicklungsplanung bezweckt, die verschiedenen Interessen am Wald zu erfassen, allfällige Konflikte zu identifizieren, Lösungsansätze zu finden und die Realisierbarkeit der Anliegen zu prüfen. Das Resultat dieser Planungsarbeit ist ein Waldentwicklungsplan (WEP), der die verschiedenen Ansprüche an den Wald koordiniert. Am Workshop werden die Interessen, Wünsche und Anregungen erfasst und diskutiert. Der erste Workshop findet am Mittwoch, 12. September 2018, von 17.30 bis ca. 20.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Riehen statt. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Amt für Wald beider Basel unter Tel. 061 552 56 59.
Auflage des Entwurfs des Waldentwicklungsplans Basel-Stadt Das Amt für Wald beider Basel veröffentlicht den Entwurf des Waldentwicklungsplanes Basel-Stadt. Der Waldentwicklungsplan (WEP) legt für den Wald Entwicklungsabsichten, allgemein gül-tige Bewirtschaftungsgrundsätze und für bestimmte Flächen und Themen Ziele und Umsetzungsmassnahmen für die nächsten 15 Jahre fest. Der WEP richtet sich in erster Linie an die kantonalen und kommunalen Behörden. Die Waldeigentümer sind wichtige Partner bei der Umsetzung. Der Entwurf des Waldentwicklungsplans wurde an Workshops mit Waldinteressierten erarbeitet. Zum veröffentlichten Entwurf kann jede Person Stellung nehmen. Der Entwurf wird in den Gemeindeverwaltungen der Einwohnergemeinden, im Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Dufourstrasse 40, Empfang, sowie auf dem Amt für Wald beider Basel vom 14. Oktober 2019 bis und mit 13. November 2019 aufgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Entwurf auf der Internetseite www.wald-basel.ch anzusehen und auszudrucken. Allfällige Stellungnahmen zum Entwurf sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich zu Handen des Amts für Wald beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, abzugeben. Für Auskünfte steht das Amt für Wald beider Basel, Guido Bader, Tel 061 552 56 94, gerne zur Verfügung.
11. Wald- und Holzressourcen 11.1. Waldfläche und Waldeigentum
Quelle: postgres-Datenbank. fp.v_waldeigentum_detail (Stand Mai 2019)
Methode:
Die Waldfläche im Kanton Basel-Stadt beträgt gemäss aktueller Waldausscheidung 429.5 ha. 21% davon sind Privatwald (Private und Stiftungen). Bürgergemeinden besitzen 42 % der Waldfläche, Einwohnergemeinden 13% und die Industriellen Werke Basel 21% (Abbildung 1, Tabelle 1).
Abbildung 1: Waldfläche nach Eigentümertyp in Prozent.
SELECT akt_name, sum(st_area(geom)) AS flaeche FROM fp.v_waldeigentum_ano WHERE gemeinde = 'Bettingen' OR gemeinde = 'Riehen' OR gemeinde = 'Basel' GROUP BY akt_name
SELECT a.name, sum(st_area(st_intersection(w.geom,a.geom)))::integer AS flaeche FROM fp.waldausscheidung_laufend w, admin.admin_einteilung_blbs a WHERE (a.name = 'Basel' OR a.name = 'Riehen' OR a.name = 'Bettingen') GROUP BY a.name
Die Einwohnerzahl (aufgerundet) liegt im Kanton Basel-Stadt bei 200'000. Dadurch ergibt sich eine durchschnittliche Fläche von 21.5 m2 Wald pro Einwohner.
Die Stammzahl, das Volumen (Holzvorrat) und die Grundfläche werden für die Auswahl (Perimeter, Gruppierung) aufgrund der Probebäume hergeleitet.
Stammzahl: Summe aller Probebäume pro Flächeneinheit (ha). Die Anzahl Probebäume pro Kontrollstichproben-Punkt werden gezählt und mit der lokalen Dichte gewichtet.
Volumen: Schaftholzvolumen in Rinde der Probebäume. Das Baumvolumen eines Probebaums wird mit dem Einheitstarif BL berechnet. Dieser Einheitstarif unterscheidet weder Laub- noch Nadelholz und ist für den ganzen Kanton einheitlich.
Grundfläche oder Basalfläche: Summe der Stammquerschnittflächen aller Probebäume einer Waldfläche pro ha [m2/ha], wobei die Stammquerschnittfläche eines Probebaumes in 1.3 m Höhe berechnet wird (BHD-Messstelle).
Eine Kopie der aktuellen Datenbankdefinitionen findet sich in Kapitel 6.2.
11.3.2. Resultate
Quelle: KSP-Plattform
Methode: Datenanforderung KSP-Plattform. Perimeter: Basel, Bettingen, Riehen. Zielgrösse: Holzproduktion. Gruppiert nach Aufnahmejahr und nach Eigentümer oder nach Gemeinde.
Der Holzvorrat (Volumen) im Kanton Basel-Stadt wurde seit der letzten Inventur 2002 von durchschnittlich 312 ± 8 m3/ha auf 371 ± 11 m3/ha gesteigert (Abbildung 3). Die Stammzahl hingegen bleibt mit 325 ± 9 bzw. 322 ± 8 stabil (Abbildung 2). Die Unterschiede bezüglich Waldeigentümer sind jedoch beträchtlich (vgl. Tabelle 4 und Tabelle 5).
Ein Vergleich der drei untersuchten Gemeinden zeigt, dass der Vorrat seit der letzten Inventur in allen drei Gemeinden gestiegen ist (Abbildung 3). Mit durchschnittlich 79 m3/ha war die Steigerung in der Gemeinde Basel jedoch besonders stark.
Abbildung 4: Grundfläche [m2ha] für die drei Gemeinden und den gesamten Kanton BS. Vergleich 2002/2017. Tabelle 4: Stammzahl, Vorrat [m3/ha] und Grundfläche [m2/ha] aus dem Jahr 2002, aufgeschlüsselt nach Waldeigentümer bzw. Gemeinde.
Tabelle 5: Stammzahl, Vorrat [m3/ha] und Grundfläche [m2/ha] aus dem Jahr 2017, aufgeschlüsselt nach Waldeigentümer bzw. Gemeinde.
11.4. Zuwachs
Der Zuwachs ist der gemäss der Kontrollstichprobenauswertung errechnete jährliche Holzzuwachs und ist nicht zu verwechseln mit dem Hiebsatz. Der Hiebsatz wird unter Berücksichtigung des Zuwachses sowie der waldbaulichen Strategie des Eigentümers im Rahmen der Betriebsplanung festgelegt. Der (totale) Zuwachs setzt sich aus der Summe von Zuwachs «lebende Bäume», Zuwachs «tote/genutzte Bäume» und Zuwachs «eingewachsene Bäume» zusammen. Der Zuwachs lässt sich nur für Folgeaufnahmen bestimmen. Ein Vergleich mit vorangehenden Inventurperioden ist deshalb nicht möglich, weil dazu keine Daten in der vorhanden sind.
Eine Kopie der aktuellen Datenbankdefinitionen findet sich in Kapitel 6.2.
Quelle: KSP-Plattform
Methode: Datenanforderung KSP-Plattform. Perimeter: Basel, Bettingen, Riehen. Zielgrösse: Holzproduktion (Zuwachs). Gruppiert nach Gemeinde, Entwicklungsstufe, oder Ertragsklasse.
Auf die Gruppierung nach Gemeinde UND Entwicklungsstufe wird aufgrund der geringen Anzahl an Stichproben für die einzelnen Gruppen verzichtet, da die Resultate wenig aussagekräftig (hohe Standardfehler) sind.
11.4.1. Zuwachs pro Gemeinde
Im Wald des Kantons Basel-Stadt beträgt der Zuwachs im Durchschnitt 8.4±0.3 m³/ha und Jahr. Der Zuwachs ist dabei in der Gemeinde Basel mit 9.3±0.8 m³/ha höher als in Bettingen mit 7.6±0.5 m³/ha.
Der Zuwachs ist in den Entwicklungsstufen «starkes Stangenholz» und «schwaches Baumholz» mit über 9.7±0.6 m³/ha bzw. 11.8±1.6 m³/ha am höchsten. In stufigen Beständen bzw. im starken Baumholz liegt der Zuwachs mit 7.8±0.5 m³/ha bzw. 8.5±0.6 m³/ha tiefer.
Tabelle 7: Zuwachs [m3/ha*y] zwischen der letzten und der aktuellen Inventur (2002 – 2017), aufgeschlüsselt nach Entwicklungsstufe. Graue Werte weisen auf einen hohen Standardfehler hin.
Der Vergleich der Entwicklungsstufenverteilung in Abbildung 5 zeigt, dass insbesondere die Entwicklungsstufen Jungwuchs/Dickung und schwaches als auch mittleres Baumholz gegenüber dem Jahr 2001 zurückgegangen sind. Das hat möglicherweise damit zu tun, dass Altersklassenwälder zunehmend in stufige Dauerwaldbestände umgewandelt werden. Somit sind die Verjüngungsflächen zumindest teilweise Teil der stufigen Bestände und damit nicht separat als solche ausgewiesen. Der Anstieg an stufigen Beständen bestätigt diese Theorie.
Die Entwicklungsstufe starkes Baumholz kommt aktuell etwas häufiger vor und ist gegenüber dem Normalwaldmodell (Umtriebszeit 130 Jahre) weiterhin stark übervertreten.
SELECT gemeinde, sum(st_area(geom)) AS flaeche FROM fp.v_waldbestand_laufend WHERE gemeinde = 'Bettingen' OR gemeinde = 'Riehen' OR gemeinde = 'Basel' GROUP BY gemeinde
Abbildung 5: Flächenanteil der Entwicklungsstufen an der gesamten Waldfläche im Kanton BS. Vergleich 2001/2017. (Normalwaldmodell mit Umtriebszeit 130 Jahre, abzüglich der stufigen Bestände) Tabelle 8: Flächen [ha] der Entwicklungsstufen aus dem Jahr 2001, aufgeschlüsselt nach Gemeinde.
12. Gesundheit und Vitalität 12.1. Eschentriebsterben
Quelle: postgres-Datenbank (ksp2). Tree_obs
Methode:
Das Eschentriebsterben ist im Jahr 2008 zum ersten Mal im Kanton beobachtet worden. Die Pilzkrankheit bringt junge Eschen zügig zum Absterben, infiziert jedoch auch ältere Eschenbestände, bei denen der Krankheitsverlauf langsamer ist. Nach heutigem Stand des Wissens sterben die meisten Eschen nach der Infektion im Laufe von einigen Jahren ab. Auch im Kanton Basel-Stadt sind bereits viele Eschen auf Grund des Eschentriebsterbens abgestorben. Wie sich die verbleibenden Eschen entwickeln, kann heute noch nicht beurteilt werden.
Im Rahmen der Kontrollstichprobeaufnahmen wird der Belaubungsgrad von jeder Esche gutachterlich erfasst (Tabelle 13). Insgesamt wurden 399 Eschen beurteilt. Auf die Stammzahl bezogen haben 86% der untersuchten Eschen einen Belaubungsgrad von über 50%. Bezogen auf das Volumen sind es sogar 93%. Diese Werte sind erfreulich. Es muss aber beachtet werden, dass ein Belaubungsgrad von grösser als 50% nicht bedeutet, dass diese Eschen alle gesund sind.
Tabelle 13: Auswertung des Gesundheitszustandes der Eschenpopulation im Kanton BS. (Quelle: KSP)
Belaubungsgrad Anzahl Probebäume Volumen in m3 Belaubung grösser als 50% 342 452.1 Belaubung kleiner als 50% 56 31.9 Belaubung kann nicht beurteilt werden 1 4.1
Die Abgänge durch die Krankheit zeigen sich aktuell (noch) nicht in den Daten (Tabelle 14). Die Esche bleibt in Stammzahl und Volumen stabil. Das Volumen hat absolut gesehen sogar von 47.1 auf 57.6 m3/ha zugelegt. Relativ zum Gesamtvorrat bleibt die Esche jedoch stabil bei ca. 15%.
Tabelle 14: Stammzahl, Volumen [m3/ha] und Grundfläche [m2/ha] der Eschen im Kanton BS. Vergleich 2002 / 2017. (Quelle: KSP) Aufnahmejahr Stammzahl/ha Sf
SELECT count(*) AS "Anzahl Probebaeume", sum(ksp_volume_et_bl(tree_obs.dbh))AS volumen_m3, ash_dieback_id FROM tree_obs LEFT JOIN plot_obs ON tree_obs.obs_id = plot_obs.id LEFT JOIN tree ON tree_obs.tree_id = tree.id LEFT JOIN tree_spec ON tree.spec_id = tree_spec.id WHERE species = 'Esche' AND ash_dieback_id IS NOT NULL GROUP BY ash_dieback_id
Methode: Datenanforderung KSP-Plattform. Perimeter: Basel, Bettingen, Riehen. Zielgrösse: Holzproduktion. Gruppiert nach Aufnahmejahr und nach Baumarten. In den Grafiken werden folgende Baumarten zu Übrigem Nadel- bzw. Laubholz zusammengefasst:
Im Kanton Basel-Stadt macht die Buche 2017 mit 34% über einen Drittel des Vorrats aus (Tabelle 16). Vorratsmässig am Zweitstärksten vertreten ist die Esche 16%, gefolgt von der Eiche mit 15%. Der Laubholzanteil beträgt insgesamt rund 92%.
Gegenüber der Inventur 2002 gibt es in Bezug auf das Volumen nur kleine Veränderungen. Jedoch kann festgehalten werden, dass die Ahorne (Berg- und Spitzahorn) in Bezug auf die Stammzahl von 17 auf 20% zugenommen haben, die Fichte jedoch von 8 auf 5% abgenommen hat (Abbildung 6, Abbildung 7).
Als Totholz gelten Dürrständer und liegendes Totholz. Totholz wird nur erfasst, falls das Holz nicht bereits so sehr zersetzt ist, dass die Klinge eines Taschenmessers von Hand ganz ins Holz hineingedrückt werden kann. Der Durchmesser wird bei Dürrständer wie der BHD, bei liegendem Holz 1.3 m vom Stammfuss entfernt, ermittelt. Ist bei liegendem Holz der ehemalige BHD nicht mehr feststellbar (kein Stock vorhanden), wird der Stamm nicht aufgenommen. Zusätzlich wird bei Dürrständern und liegendem Totholz die Stammhöhe bestimmt, damit das Volumen abgeschätzt werden kann.
Das Totholzvolumen im Wald des Kantons BS liegt mit über 9 ±1.4 m³/ha knapp unter der Zielvorgabe von 10 m³/ha welche durch die Totholzchata gefordert wird. Gegenüber der letzten Inventur 2002, mit welcher 5 ± 1 m³/ha Totholz ausgewiesen wurden, kann mit der aktuellen Inventur gezeigt werden, dass das Totholzvolumen im Basler Wald in den letzten 15 Jahren gesteigert wurde.
Abbildung 8: Stammzahl pro ha bzw. Volumen [m3/ha] von Totholz für die drei Gemeinden und den gesamten Kanton BS. Vergleich 2002/2017. Tabelle 17: Stammzahl pro ha, Vorrat [m3/ha] und Grundfläche [m2/ha] von Totholz aus dem Jahr 2002 für die drei Gemeinden und den gesamten Kanton BS.
Die WSL hat ein Modell (BIOLFI1M1) erarbeitet, welches auf Grund der Baumartenvielfalt, der Strukturvielfalt sowie der Naturnähe des Bestandes für den Wald einen Biotopwert errechnet. Der Wert ist ein Ausdruck zur Bewertung von Waldbeständen als Lebensraum für einheimische Tier- und Pflanzenarten. Ein Wald mit einem hohen Biotopwert zeichnet sich aus durch eine grosse Anzahl an Baumarten, das Vorkommen von ökologisch besonders wertvollen Baumarten wie beispielsweise Weiden oder Eichen, einen mehrschichtigen Bestandesaufbau, sowie in der Laubholzzone einen geringen Anteil an Fichten. Ein vereinfachtes Modell dieses Biotopwertes kann auf Grund der permanenten Kontrollstichproben, der Bestandeskarte sowie der pflanzensoziologischen Karte errechnet werden.
31% untersuchten Stichprobeflächen weisen einen hohen und 46% einen tendenziell hohen Biotopwert auf (Tabelle 20). Im Vergleich zum letzten Inventar haben die Kontrollstichproben mit tiefem oder eher tiefem Biotopwert abgenommen (Tabelle 19). Dies ist als positiv zu werten und ist ein Indiz für die naturnahe Waldbewirtschaftung.
Tabelle 19: Biotopwert als Anteil der untersuchten Stichprobeflächen (2002) für die drei Gemeinden und den gesamten Kanton BS. Aufnahmejahr 2002
Durchschnittlich wird 2017 im Kanton ein Biotopwert von 2.42 ausgewiesen (Abbildung 9, Tabelle 21). Das bedeutet, dass der Wald im Kanton BS generell einen eher hohen Biotopwert aufweist. Im Vergleich zur Inventur 2002 ist der durchschnittliche Biotopwert leicht angestiegen.
SELECT * FROM public."Biotopwert Klassen pro Gemeinde" WHERE gemeindename IN ('Bettingen','Riehen','Basel')
SELECT plot_obs.year, plot_obs.plot_id, tree_obs.vita_id, st_x(plot.the_geom) AS st_x, st_y(plot.the_geom) AS st_y, plot.sealevel, plot_obs.municipality_id, gemeindegrenzen_bsbl.gemeindename, tree_obs.id AS tree_obs_id, tree_spec.species, tree_obs.dbh FROM plot_obs JOIN tree_obs ON plot_obs.id = tree_obs.obs_id JOIN plot ON plot_obs.plot_id = plot.id JOIN gemeindegrenzen_bsbl ON plot_obs.municipality_id = gemeindegrenzen_bsbl.gid LEFT JOIN tree ON tree_obs.tree_id = tree.id LEFT JOIN tree_spec ON tree.spec_id = tree_spec.id WHERE tree_obs.dbh >= 80 AND (tree_obs.vita_id <> ALL (ARRAY[4, 7])) AND plot_obs.year =2017 ORDER BY tree_obs.dbh DESC
Als Giganten werden Bäume mit einem BHD von mehr als 80 cm bezeichnet. Giganten sind wertvolle Lebensräume für Arten, die sich langsam verbreiten. Die Tabelle 22 zeigt die Giganten, welche auf den KSP-Flächen des WEP Gebiets erfasst wurden.
Tabelle 22: Giganten mit einem BHD >80cm. Die Liste umfasst nur Bäume, welche auf KSP-Flächen erfasst wurden.
Die lineare Erschliessung im Kanton Basel-Stadt wird in fünf Kategorien eingeteilt (Tabelle 23). Dabei werden ca. 51.9 km Erschliessungsstrassen (lastwagen- und personenwagenfahrbar), 19.9 km Maschinenwege und 5.6 km Rückegassen ausgeschieden. Die restlichen 23.1 km fallen in die Kategorie Fahrspur.
15. Technische Daten und Bemerkungen zu den Kontrollstichproben Kontrollstichproben sind ein wichtiges Instrument für eine zuverlässige Schätzung des aktuellen Waldzustandes sowie der Dokumentation seiner Veränderung. Darunter fallen klassische Kenngrössen wie Zuwachs, Holzvolumen, Totholzvorrat oder auch Giganten und der Biotopwert. Das Amt für Wald beider Basel verfügt über eine zentrale postgres-Datenbank mit allen Aufnahmedaten (Rohdaten). Basierend auf dieser postgres-Datenbank kann eine Browser gestützte Web Applikation (Django) für verschiedene Typen von Nutzern, Resultate und Auswertungen generieren. Die Auswerte-Methoden lehnen sich an eine LFI Methode (siehe www.lfi.ch) an. Die Resultate können anschliessend exportiert und mit den üblichen Tabellen-Kalkulationsprogrammen wie OpenOffice weiterverwendet werden. Über GIS Programme wie QGIS ist es möglich, direkt auf die Daten der Datenbank zuzugreifen und verschiedene Karten zu erstellen. Geübte Nutzer können selbst SQL Abfragen programmieren (direkt in der Datenbank oder über eine andere Software) und visualisieren. Die für diesen WEP generierten Analysen und deren Methode können jederzeit auf der KSP-Plattform erneut generiert werden. Die Analysemethode ist sowohl auf der KSP-Plattform als auch im Analyseteil des WEP dokumentiert. Die Bestandeskarten sowie die pflanzensoziologischen Karten sind ebenfalls in einer zentralen postgres-Datenbank abgelegt. Für weitergehende Analysen, insbesondere auch für die Betriebsplanung, stehen die genannten forstlichen Planungsgrundlagen den Waldeigentümern und deren Forstbetrieben kostenlos zur Verfügung.
SELECT typ, sum(st_length(geometry)) AS laenge FROM v_erschliessung_laufend GROUP BY typ
15.1. Weitere Informationen zu den Kontrollstichprobeaufnahmen
Die Aufnahmen wurden durch guaraci forest consulting SA ausgeführt: Projektleiter R. Häner Aufnahmeleiter R. Häner, H. Martinez Inventarisierte Fläche 429.5 ha Anzahl Stichproben 439 Stichprobenfläche 300 m² Neigungskorrektur bei >20% Neigung Kluppschwelle 12cm Auswertung Einheitstarif BL Alle Kontrollstichprobenzentren (neue und bestehende) wurden mit einen differenziellen GPS (Trimble) eingemessen. Durch die verbesserte Positionsgenauigkeit lassen sich die terrestrisch erfassten Daten mit flächendeckenden Fernerkundungsdaten koppeln (zweiphasige Inventur).
15.2. Kopie der aktuellen Definitionen aus der KSP-Datenbank
Stand 01.10.2020 Einheitstarif BL Die Baumvolumen werden mit dem Einheitstarif BL berechnet. Dieser Einheitstarif unterscheidet weder Laub- noch Nadelholz und ist für den ganzen Kanton einheitlich. In den 90er Jahren wurde er für verschiedene Waldeigentümer (Listal, Bennwil) mit dem Lokaltarif der Gemeinde verglichen.
Einwuchs Gesamtheit der Stammzahl oder des Volumens jener Bäume, deren Brusthöhendurchmesser zwischen zwei aufeinander folgenden Inventuren die Kluppierungsschwelle überschritten hat. Alle Probebäume welche neu eingewachsen sind (tree_obs.vita_id = 3). Der Einwuchs kann erst für ein Folge-Inventar berechnet werden.
Lebender Zuwachs Der jährliche Volumen-Zuwachs aller lebenden Bäume zwischen zwei aufeinander folgenden Inventuren (tree_obs.vita_id = 2).
Zuwachs (Gesamtzuwachs (gz)) Der lebende Zuwachs wird für jeden Plot auf Grund von gemessenen BHD-Werten berechnet. Dieser Zuwachs bezeichnet den Zuwachs einer Subpopulation (Population der lebenden Bäume). Der Zuwachs der lebenden Population (S1) wird auf die gesamte Population (Stotal) extrapoliert. Der Einwuchs (S3) und die Population der genutzten und toten Bäume (S2) wird für die halbe Periode berechnet.
Mit der folgenden Methode ist es möglich, über die Stammzahl von der Subpopulation der lebenden Bäume auf die Gesamtpopulation zu schliessen.
• lebender Zuwachs (S1) [m3/(ha y)]: Der Lebende Zuwachs kann exakt auf Grund der Feldmessungen berechnet werden.
• Zuwachs der toten und genutzten Bäume (S2) [m3/(ha y)]: („mittlere jährlicher Zuwachs pro lebender Baum pro plot“ [m3/(ha y)] / 2)* „Stammzahl der toten und genutzten Bäume pro plot“. Bedingung: Der Zuwachs der toten und genutzten Bäume wird nur berechnet, wenn der %-Anteil der lebenden Bäume (Stammzahl) grösser 50% ist oder die absolute Stammzahl der lebenden Bäume pro plot grösser 7 ist.
• Zuwachs Einwuchs (S3)[m3/(ha y)]: („mittlerer Durchmesser (cm) der eingewachsenen Bäume pro plot“- „11cm“)/(0.5*“Anzahl Jahre zwischen den beiden Inventaren“)
Lokale Dichte Repräsentationsfläche eines Aufnahmeplots in Abhängigkeit des Waldrandfaktors. Die lokale Dichte bezeichnet die am Stichprobenpunkt festgestellte (gemessene) räumlich Dichte der Zielvariable pro Flächeneinheit (normalerweise pro Hektar).
Nutzung Entnahme von Holz und Bäumen (durch waldbauliche Eingriffe) oder von anderen Waldressourcen (z.B. Harz, Samen). Alle Bäume (sind nicht Probebäume) welche seit der letzten Aufnahme genutzt wurden (tree_obs.vita_id = 1). Die Nutzung kann erst für ein Folge-Inventar berechnet werden.
Probebäume Baum, der Bestandteil der Stichprobe einer Inventur ist. Baum der auf einer Probefläche des Forstinventars des Amt für Wald beider Basel steht, einen Durchmesser grösser oder gleich der Kluppierschwelle (tree_obs.dbh = 12cm) hat sowie die Aufnahmeart = Kontrollstichprobe (tree_obs.survey_type_id=1) aufweist. Ein Probebaum ist lebend (tree_obs.vita_id = 2) oder neu eingewachsen (tree_obs.vita_id = 3). Bemerkung: Grundsätzlich gibt es keine Bäume mit tree_obs.vita_id = 2 oder tree_obs.vita_id = 3 welche einen BHD (tree_obs.dbh) kleiner als 12 cm haben.
Probefläche gültig Zufällig oder systematisch ausgewählter Teil der Waldfläche, auf der die Baum-, Bestandes- und Flächenmerkmale erhoben werden. Die Probeflächen des Forstinventars des Amt für Wald beider Basel besteht aus einem konzentrischen Kreis von 3 Aren Horizontalfläche. Der Radius einer Probefläche bis 20% Neigung beträgt 9.77 Meter. Anschliessend wird der Radius der Probefläche gemäss der folgenden Tabelle korrigiert (Link Übersichtstabelle Flächenkorrektur auf Grund der Hangneigung). Der Waldrandfaktor (plot_obs.forest_edgef) liegt zwischen 0.6 und 1.0.
Standardabweichung Quadratwurzel aus dem Durchschnitt der quadrierten Abweichungen von Einzelwerten zu ihrem Mittelwert. Sie dient als Mass für die Streuung der untersuchten Grundgesamtheit.
Stichprobennetz Das Stichprobennetz ist ein Gitternetz, welches die gesamte Kantonsfläche abdeckt. Das Gitternetz weist je nach Inventur eine unterschiedliche Maschenweite auf. Auf den Schnittpunkten des Netzes, die auf Grund des Waldentscheides im Luftbild wahrscheinlich Wald sind, liegen die terrestrischen Proben der kantonalen Inventur.
Tote Bäume Tote Bäume werden nur zur Totholzberechnung berücksichtigt. Ein Totholzbaum ist seit der letzten Aufnahme abgestorben (tree_obs.vita_id = 4).
Totholz Abgestorbenes Holz (Bäume, Äste, Strünke). Es wird oft zwischen stehendem und liegendem Totholz unterschieden. Totholz ist ein wichtiges Biotop für viele Tier- und Pflanzenarten sowie Pilze. (siehe auch Totholz-Charta BL/BS)
Vorrat (Holzvorrat) Schaftholzvolumen in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) mit erkennbarer Gehölzart ab 12 cm BHD (tree_obs.vita_id = 2 OR tree_obs.vita_id = 3) AND tree_obs.dbh > 11).