F + R F + R F + R F + R F F F F F F S t / C p S t / C p S t / C p St S t / C p F + R F + R F + R F + R F + R S t / C p S t / C p S t / C p S t / C p Norden Mastab 1:500 S t / C p S t / C p F S t / C p S t / C p Grenze des rumlichen Geltungsbereiches Grenze des rumlichen Geltungsbereiches MASS DER BAULICHEN NUTZUNG GELTUNGSBEREICH / ABGRENZUNG 1. 1.2 1.2.1 1.3 1.3.1 1.4 FESTSETZUNG DURCH PLANZEICHEN 1.1 1.1.1 SONSTIGE FESTSETZUNGEN VERKEHRSFL˜CHEN Straenbegrenzungslinie ffentliche Verkehrsflche Flurnummer 2. 2.2 2.4 2.3 2.1 Gebude vorhanden Grundstücksgrenze vorhanden GR 300 zulssige Grundflche als Hchstma, z.B. 300 m² Flche für Nebenanlagen Ein- bzw. Ausfahrtsbereich 1.3.2 1.3.3 Abgrenzung des unterschiedlichen Maes der Nutzung (Wandhhe) zu entfernendes Objekt Bezugspunkt für das Ma der Wandhhe 1.10.6 2.5 1.4.4 ART DER BAULICHEN NUTZUNG BAUWEISE, BERBAUBARE GRUNDSTCKSFL˜CHEN Flche für Straenbegleitgrün HINWEISE, KENNZEICHNUNGEN UND NACHRICHTLICHE BERNAHMEN 1.5.3 1.5.7 WA1 zulssige Wandhhe als Hchstma, z.B. WH 7,30 WH 7,30 FH 11,25 zulssige Firsthhe als Hchstma, z.B. FH 11,25 CP / St Flche für überdachte Stellpltze (Carports) und Stellpltze Flchen für Gemeinbedarf Flchen für die Regelung des Wasserabflusses Flche für Tiefgaragen W A 3 G R5 25 W H7 , 3 0 F H1 1 , 25 W A 4 G R21 5 W H7 , 30 F H1 1 , 25 W A 5 G R150 W H6 , 50 F H9 , 0 ED ED 1.4.5 HD HD nur Einzel- und Doppelhuser zulssig nur Hausgruppen und Doppelhuser zulssig W H6 , 40 G R345 F H9 , 85 HD W H6 , 40 F H9 , 85 HD G R215 W A 12 W A 13 G R215 GRNORDNUNG GRNFL˜CHEN 2.6 2.7 2.9 Wendehammer für PKW nach RASt 06 1.5.4 1.5.5 ffentliche Verkehrsflche mit besonderer Zweckbestimmung: verkehrsberuhigter Bereich F 1.5.6 F + R Fuweg Fu- und Radweg V V V V V V V sozialen Zwecken dienende Einrichtungen, hier Kindertagessttte 2.10 W H10 , 0 K G R1 2 5 0 2 , 25 2.11 Maangabe in Meter, z.B. 2,25 (m) 1.4.6 6 , 0 2 , 2 5 6 , 0 H = 3 , 0 H = 3 , 0 H = 3 , 0 H = 3 , 0 H=3,0 Tiefe (H) der Abstandsflche in Meter, z.B. H=3,0 (m) Auenwnde mit abweichender Tiefe der Abstandsflchen und Maangabe der o a a 2 , 50 a 2 , 25 a 2 , 25 2 , 25 2 , 25 a o T G a T G a T G a TGa 1.10.2 1.10.3 1.10.5 a 1.4.3 o offene Bauweise 1.4.7 1.2.2 1.5 1.5.1 1.5.2 1.6 1.6.1 1.8 1.8.1 1.9 1.9.2 1.10 1.10.1 H = 3 , 0 a Plandatum: Landkreis Erding STADT E R D I N G mit integrierter Grünordnung für das Gebiet westlich der Sandgrubensiedlung Bebauungsplan Nr. 171 1.5.8 Flche für Stellpltze ( ffentliche Verkehrsflche ) P P P P P P P P P P P P P P P P K 1.4.1 Baugrenze Baulinie 1.4.2 G R3 4 0 F H9 , 85 1.10.8 1.10.7 Zufahrt TGa baulicher Abschluss der Lrmschutzwand FL˜CHEN FR VERSORGUNG W H7 , 00 W H7 , 00 D D o HD G R230 W A 10 W H7 , 0 G R400 F H9 , 90 a HD W A 11 G R270 F H9 , 9 0 a HD F H9 , 90 F H9 , 90 1.7 Flche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Fernwrme 1.7.1 1.9.3 neu zu pflanzender Baum 1.9.4 1.9.1 1.6.2 1.6.3 1.6.4 Zweckbestimmung: Spielplatz ffentliche Grünflche Zweckbestimmung: Lrmschutzwall ffentliche Grünflche Zweckbestimmung: Grünzug ffentliche Grünflche Zweckbestimmung: Sportplatz, hier:Bolzplatz ffentliche Grünflche FESTSETZUNG DURCH TEXT 3. Ma der baulichen Nutzung 3.2 Art der baulichen Nutzung 3.1 Wandhhe 3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflche und Stellung der baulichen Anlagen 3.4 3.8 Grünordnung Carports, Stellpltze, Tiefgaragen und Nebenanlagen 3.9 Abstandsflchen 3.5 Bau- und Fassadengestaltung 3.6 Dachausbildung 3.7 Einfriedungen 3.10 Abgrabungen und Anschüttungen 3.11 Versorgungsanlagen und -leitungen und Fernmeldetechnische Anlagen 3.12 Auf den Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB wird hingewiesen. 4.2 neu zu pflanzende Gehlzpflanzung, Art gem Pflanzliste / Hinweise Pkt. 4.7 neu zu pflanzender Baum als Hinweis, Art gem Pflanzliste / Hinweise Pkt. 4.7 4. HINWEISE DURCH TEXT W H6 , 40 Art gem Pflanzliste / Hinweise Pkt. 4.7 Umgrenzung von Flchen zum Anpflanzen von Bumen, Struchern und sonstigen Bepflanzungen Niederschlagswasser 3.13 Im WA sind Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulssig. 3.11.1 Regelungen zur Luftreinhaltung und zum Einsatz erneuerbaren Energien 3.14 Vorschlag für neue Grundstücksgrenze 2.12 G R290 G R340 W A 9 TGa T G a HD T G a T G a FL˜CHEN FR DEN HOCHWASSERSCHUTZ UND DIE REGELUNG DES WASSERABFLUSSES Art gem Pflanzliste Punkt 3.8.4.3 der oberirdischen Stellpltze entlang der verkehrsberuhigten Bereiche, neu zu pflanzender Baum, bei Realisierung der Tiefgaragen und bei Wegfall 1.10.4 mit abweichender Tiefe der Abstandsflche andere Abstandsflchen vorgegeben sind. Für die Abstandsflchen wird die Geltung des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO angeordnet, soweit nicht 3.5.1 G R15 0 www.NRT-LA.de [email protected] 08 161 / 98 92 8-99 08 161 / 98 92 8-0 85 417 Marzling Narr Rist Türk Internet: e-mail: Fax: Telefon: Isarstrae 9 INGENIEURE BDLA LANDSCHAFTSARCHITEKTEN E-mail: [email protected] Fax: 089 / 263035 Tel: 089 / 263031 80469 München Baaderstrae 10 Becker-Nickels und Steuernagel Architekten GmbH t o p o s Bebauungsplan Verfasser Grünordnung Verfasser Verkehrsflchen keine Einfriedungen zulssig. Im Bereich der durch Planzeichen festgesetzten Vorgartenzonen sind entlang der Grenze zu ffentlichen 3.10.4 Bodenabstand von mindestens 10 cm zu errichten. Alle Zune sind ohne durchgngige Sockel, nur mit Punktfundamenten und einem für Kleinsuger durchlssigen 3.10.3 mit einer Hhe von 1,20 m oder hinterpflanzte Maschendrahtzune zulssig. An seitlichen und rückwrtigen Grundstücksgrenzen sind Einfriedungen nur als Holzzune mit senkrechter Lattung 3.10.2 Einfriedungen im Bereich der Grundstücks-, Stellplatz-, Carport- oder Tiefgaragenzufahrten sind nicht zulssig. 3.10.1 / w a nd k o m b i n a ti on L r m s c hu t z w a l l - 2.13 Lrmpegelbereich III (Tab. 8 DIN 4109) Kennzeichnung von Auenwnden mit Anforderungen an die Schalldmmung der Auenbauteile Lrmpegelbereich IV (Tab. 8 DIN 4109) Kennzeichnung von Auenwnden mit Anforderungen an die Schalldmmung der Auenbauteile / w a nd k o m b i n a ti on L r m s c hu t z w a l l - 3.15 Immissionsschutz - Baulicher Schallschutz B o l z p l a t z sind schalldmmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Für alle Schlaf- und Kinderzimmer, die ausschlielich über ein Fenster in einer dieser Fassaden belüftet werden knnen, Lrmpegelbereiche III bzw. IV gem Tabelle 8 der DIN 4109 zugrunde zu legen. Für Festlegungen der erforderlichen Luftschalldmmung von Auenbauteilen sind die mit Planzeichen festgesetzten Anforderungen an die Luftschalldmmung von Auenbauteilen nach Tabelle 8 der DIN 4109 eingehalten werden. und ˜nderung der Gebude technische Vorkehrungen zum Schutz vor Auenlrm vorzusehen, die gewhrleisten, dass die denen sich schutzbedürftige Rume im Sinne von Anmerkung 1 in 4.1 der DIN 4109 (November 1989) befinden, bei Errichtung Im Planungsgebiet sind an allen mit entsprechendem Planzeichen gekennzeichneten Fassaden und Dachflchen, hinter IMMISSIONSSCHUTZ 4.9 08.02.2011 S A T Z U N G . und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO diesen Bebauungsplan als erlsst aufgrund der § 2 Abs. 1, §§ 9 und 10 Baugesetzbuch - BauGB, Art. 81 der Bayerischen Bauordnung - BayBO Die STADT E R D I N G im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgestzes Flche für Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schdlichen Umwelteinwirkungen jeweils gemessen ab OK Verkehrsflche Sigwolfstrae Gesamthhe Lrmschutzwall-/wandkombination H = 5,0 m, Lrmschutzwall-/wandkombination, Mindesthhe Lrmschutzwall H = 3,0 m, verbindliche First- und Hauptbaukrperrichtung Vorgarten- und Erschlieungszonen mit Einfriedungsverbot gegenüber ffentlichen Flchen abweichende Bauweise, siehe Festsetzungen durch Text, Ziff. 3.4.2 - 3.4.13 sonstigen nicht strenden Gewerbebetrieben (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) sind nicht zulssig. Mobilfunkanlagen als Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 und 2 BauNVO und Mobilfunkanlagen im Sinne von 3.12.3 Smtliche Versorgungsleitungen sind unterirdisch zu führen. Freileitungen sind nicht zulssig. 3.12.2 Die Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Fernwrme, sind in den Lrmschutzwall zu integrieren. 3.12.1 passive ( z.B. Gebudeausrichtung, Wrmedmmung ) bauliche Manahmen. von Gebuden festgesetzt. Infrage kommen hierbei vor allem aktive ( Sonnenkollektoren, Photovoltaik ) und Für das gesamte Baugebiet werden bauliche Manahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Errichtung 3.14.2 in jedem Fall die entsprechende behrdliche Genehmigung und die Zustimmung des Fernwrmeversorgungsunternehmens. ist nur bei technischer Notwendigkeit ( z.B. Nachheizung für die Warmwasserbereitung ) zulssig und erfordert anzuschlieen. Die Erzeugung von Wrme unter Einsatz fossiler Brennstoffe ist verboten. Die Wrmeerzeugung Alle Gebude im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind an die Einrichtungen zur Versorgung mit Fernwrme 3.14.1 PFLANZLISTEN 4.7 B r a c hvog e l w e g B r ac hvog e l w e g B e k a ss i n e n w e g B e k a ss i n e n w e g G e o r g - Z i l k e r - S t r a e Ge o r g - Z il k e r - S t r a e B ac h s t e l z e n w e g B ac h s t e l z e n w e g 1718 Norden bersichtsplan M 1 : 10000 P G R600 W H9 , 0 F H1 1 , 25 a HD W A 1 P S t / C p G R215 W H9 , 0 F H11 , 2 5 a HD W A 2 S t / C p im Baugenehmigungsverfahren in einem qualifizierten Freiflchengestaltungsplan nachzuweisen. Die Gestaltung der nicht überbauten privaten Grundstücksflchen ist sowohl im Freistellungsverfahren als auch Freiflchengestaltungsplan 3.8.5 Mindestpflanzqualitt: Hochstamm, 4xv., ew., mDb, STU 20/25 - (Vogelkirsche) Prunus avium ’Plena’ - (Hainbuche) Carpinus betulus - (Spitz-Ahorn)in Arten und Sorten Acer platanoides - (Feld-Ahorn) in Arten und Sorten Acer campestre Für die durch Planzeichen festgesetzten Einzelbume sind nachfolgende Arten zulssig: 3.8.4.3 Leitungen im Umkreis von 1,00 m zum Baumstandort sind mindestens 1,20 m tief in einem Schutzrohr zu führen. Bei den festgesetzten Einzelbaumpflanzungen ist der Boden bis in eine Tiefe von mindestens 1,00 m zu lockern, 3.8.4.2 Gehlzbodendeckern und Ansaaten zu begrünen. Entlang der Haupterschlieungsstrae ist Straenbegleitgrün auszubilden und mit Bumen, 3.8.4.1 Straenbegleitgrün 3.8.4 Planzeichen Ziff. 1.9.4) sind mit Bumen, Struchern und Ansaaten in Abhngigkeit der technischen Bauausführung zu begrünen. Die zum Anpflanzen von Bumen, Struchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Flchen (Siehe Festsetzung durch 3.8.3.6 verwenden. Mindestpflanzqualitt: Hochstamm, 4xv., ew., mDb, STU 20/25, Art gem Pflanzliste Punkt 3.8.4.3 der oberirdischen Stellpltze entlang der verkehrsberuhigten Bereiche zu pflanzen sind, ist nachfolgende Pflanzqualitt zu Für die Bume in den privaten Grundstücksflchen, die bei Realisierung der Tiefgaragen und bei Wegfall 3.8.3.5 Für die Pflanzflchen sind die Arten der Pflanzliste unter Hinweise Pkt. 4.7 zu entnehmen. 3.8.3.4 Mindestpflanzqualitt Hochstamm, 3xv., m.B. STU 16/18. Für die Bume in den privaten Grundstücksflchen sind nachfolgende Pflanzqualitt zu verwenden: 3.8.3.3 Die unter Punkt 3.8.3.5 genannten Baumpflanzungen werden hier angerechnet. des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum BGB Art. 47, 49 und 50 Abs.1 frei whlbar. Pro Privatgrundstück ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Der Standort ist unter Einhaltung der Grenzabstnde 3.8.3.2 zu erhalten. Die Pflanzung von Nadelgehlzen ist unzulssig. Flchen zu bepflanzen oder durch Ansaat zu begrünen, im Wuchs zu frdern, artgerecht zu pflegen und dauerhaft In den privaten Grundstücksflchen sind alle nicht überbauten, nicht für Zufahrten, Zugnge oder Terrassen befestigten 3.8.3.1 Private Grundstücksflchen 3.8.3 mind. 100 m² vorzusehen. gelegenen Spielplatzes ist mit mind. 300 m² vorzusehen. Die beiden anderen Spielpltze sind mit einer Gre von jeweils In den ffentlichen Grünflchen sind drei Kinderspielpltze vorzusehen. Die Gre des westlich der Kindertagessttte 3.8.2.5 verpflanzter Strauch, 3Tr., Hhe 60-100 Mindestpflanzqualitt: Heister, 3xv., mB, 150-200 Pflanzqualitt zu verwenden: Für die durch Planzeichen festgesetzte Gehlzpflanzung auf dem Lrmschutzwall ist nachfolgende 3.8.2.4 Mindestpflanzqualitt: Hochstamm, 3xv., ew., mDb, STU 18/20 oder 3 zu pflanzen, nachfolgende Pflanzqualitt ist zu verwenden: Mindestens pro 250 m² ffentlicher Grünflchen, mit Ausnahme des Bolzplatzes, ist je ein Baum der Wuchsklassen 2 3.8.2.3 Bei der Pflanzung von Bumen und Struchern sind standortgerechte, vorwiegend heimische Arten zu verwenden. 3.8.2.2 Pflanzliste unter Hinweise Punkt 4.7 zu entnehmen. durch Ansaat zu begrünen und artentsprechend zu pflegen. Eine Auswahl mglicher Bume und Strucher ist der Die durch Planzeichen festgesetzte ffentliche Grünflche einschlielich des Lrmschutzwalles ist zu bepflanzen oder 3.8.2.1 ffentliche Grünflchen 3.8.2 um je 1,50 m in jede Richtung variieren, wenn hierfür planerische Notwendigkeit besteht. Die durch Planzeichen festgesetzten Baumpflanzungen knnen in ihrem Standort 3.8.1.3 fallene Bume und Strucher sind entsprechend den Güteanforderungen nachzupflanzen. Alle Pflanzungen haben den festgesetzten Güteanforderungen zu entsprechen. Ausge- 3.8.1.2 Planzeichen und Text auszuführen, artentsprechend zu pflegen und zu erhalten. Die Bepflanzungen der privaten und ffentlichen Flchen sind entsprechend den Festsetzungen durch 3.8.1.1 Allgemeines 3.8.1 5. VERFAHRENSHINWEISE G R400 W H7 , 0 F H9 , 80 a HD 2 , 50 2 . 25 2 . 25 W A 6 a G R370 a HD W A 6b G R350 W H7 , 0 F H9 , 80 a HD 2 . 25 7 , 0 W H7 , 0 7 , 0 2 . 25 W H7 , 0 F H9 , 80 WH7 , 0 F D W H7 , 0 F H9 , 80 WH7 , 0 F D W A 8 a W A 8b 2 , 0 P P P P P P P P P P P P 3 , 50 4 , 0 4 , 0 5 , 5 0 5 , 50 3,0 3,0 hchstens 0,80 überschritten werden. und bauliche Anlagen unterhalb der Gelndeoberflche ( TGa ) insgesamt bis zu einer Grundflchenzahl - GRZ - von Anlagen, wie z.B. Garagen und Stellpltze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO Die zulssige Grundflche GR darf durch die Grundflchen der gem § 19 Abs. 4 BauNVO bezeichneten 3.2.2 Ausnahmsweise darf die durch Planzeichen festgesetzte Grundflche GR um 10 % durch Terrassen überschritten werden. wesentliche Teile der baulichen Anlagen, wie z.B. Erker, Balkone. jeweils die grten Mae des Grundrisses anzurechnen, einschlielich der Terrassen, ebenso in den Luftraum hineinragende überdeckt werden darf. Anzurechnen sind die Flchen von Haupt- und Nebenanlagen. Zur Ermittlung der Grundflche sind Die zulssige Grundflche - GR - ist die Flche je Baugrundstück, die gem § 19 Abs. 2 BauNVO von baulichen Anlagen 3.2.1 über Flchen für die Feuerwehr" herzustellen. Der Brandschutz durch die Feuerwehr ist zu gewhrleisten, Feuerwehrzufahrten und - zugnge sind gem den "Richtlinien Die Belange und Anforderungen des vorbeugenden baulichen und abwehrenden Brandschutzes sind zu berücksichtigen. BRANDSCHUTZ 4.1 des bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze (AGBGB) wird hingewiesen. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstnde für Pflanzungen nach Art. 47 - Art. 53 des Gesetzes zur Ausführung 4.3 leitungen gem dem "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen" wird hingewiesen. Auf die Einhaltung der Mindestabstnde von Baumpflanzungen zu vorhandenen oder geplanten unterirdischen Versorgungs- 4.4 zu ergnzen sowie den Bescheid jederzeit zu widerrufen. Die untere Denkmalschutzbehrde behlt sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen nachtrglich aufzunehmen, zu ndern oder freigelegt, dokumentiert und geborgen wurden. Mit den Erdarbeiten für die geplante Manahme darf erst begonnen werden, wenn die vorhandenen Bodendenkmler sachgerecht Der Antragsteller hat die Kosten für die Sondierung und Ausgrabungen zu tragen. Bodendenkmler nach den Grabungsrichtlinien und dem leistungsverzeichnis des BLfD durchzuführen. unter fachlicher Aufsicht des BLfD zur Sicherung und Dokumentation aller von der geplanten Manahme betroffenen Nach Ergebnis der Sondierungen hat der Antragsteller ggf. eine sachgerechte archologische Ausgrabung im Einvernehmen und Bereich der geplanten Bauflche durchzuführen. Sondierung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) im pflicht nach Art. 8 DSchG unterliegen. Der Antragsteller hat vor Baubeginn der Erdarbeiten eine sachgerechte archologische Im Planungsgebiet knnen Bodendenkmler vorhanden sein. Es wird darauf hingewiesen, dass Bodendenkmler der Melde- 4.5 mitzuteilen. umgehend von einem fachkundigen Ing.-Büro durch horizontale und vertikale Abgrenzung zu bestimmen und dem Landratsamt bei Aushubarbeiten Verunreinigungen (organoleptische Aufflligkeiten) des Untergrundes festgestellt, so ist dessen Ausma Anlagen zum Umgang mit Wasser gefhrdenden Stoffe sind nach Art. 37 BayWG beim Landratsamt Erding anzuzeigen. Werden von Niederschlagswasser" zu bemessen und zu errichten. Grundwasser (TRENGW) und dem Merkblatt DWA-A 138 (April 2005) "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung (NWFreiV) in Verbindung mit den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Die Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung sind gem der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung Gegen ggf. auftretendes Schicht- und Grundwasser ist jedes Bauvorhaben bei Bedarf zu sichern. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Landratsamt Erding zu beantragen. Für Bauwasserhaltungen und Bauten im Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Smtliche Bauvorhaben sind an die rtliche Abwasserbeseitigungsanlage vor Fertigstellung anzuschlieen. Das Schmutzwasser ist im Trennsystem über Anlagen abzuleiten, die den Regeln der Technik entsprechen. Smtliche Bauvorhaben müssen mit Fertigstellung an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen sein. WASSERWIRTSCHAFT 4.6 Viburnum opulus ( Gewhnlicher Schneeball ) Syringa vulgaris (Wild-Flieder) Sorbus aucuparia ( Vogelbeere ) Salix spec. ( Weiden in Arten ) Sorbus aria ( Mehlbeere ) Rosa spec. ( Wildrosen in Arten ) Salix purpurea ( Purpur-Weide ) Ribes alpinum ( Alpen-Johannisbeere ) Prunus avium ( Vogel-Kirsche ) Rhamnus frangula ( Gemeiner Faulbaum ) Quercus robur ( Stiel-Eiche ) Philadelphus spec. (Pfeifenstrauch) - in Arten und Sorten Fraxinus excelsior ( Esche ) Lonicera xylosteum ( Gemeine Heckenkirsche ) Fagus sylvatica ( Rot-Buche ) Ligustrum vulgare ( Gemeiner Liguster ) Carpinus betulus ( Hainbuche ) Corylus avellana ( Gewhnliche Hasel ) Betula pendula ( Sand-Birke ) Cornus sanguinea ( Roter Hartriegel ) Alnus glutinosa ( Schwarz - Erle ) Cornus mas ( Kornelkirsche ) Acer platanoides ( Spitz-Ahorn ) Amelanchier lamarckii (Kupfer - Felsenbirne) Acer campestre ( Feld-Ahorn ) Strucher: Bume: Für Pflanzungen im Bereich der ffentlichen Grünflche und des Lrmschutzwalles werden folgenden Arten empfohlen: Grundstück Fl.Nr. 2503, Gemarkung Wrth, umgesetzt. Der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf wird auf einer Teilflche der kokontoflche 34 der Stadt Erding, auf dem AUSGLEICHSFL˜CHEN 4.8 einen lngeren Zeitraum auftritt. Es ist davon auszugehen, dass ein derartig intensiver Spielbetrieb bei normaler Nutzung des Bolzplatzes in der Regel nicht über also ca. 3 Stunden an Werktagen und ca. 2 Stunden an Sonn- und Feiertagen mglich. Dieser intensive Spielbetrieb ist noch bis zu einem Viertel des jeweiligen Zeitraumes auerhalb der Ruhezeiten nach 18. BImSchV, 18. BImSchV führen. (Kinderschreien) nach VDI 3770, Tab. 16, über einen lngeren Zeitraum zu berschreitungen der Immissionsrichtwerte der Auch innerhalb der genannten Zeitrume kann ein intensiver Spielbetrieb, z.B. Fuballspielen mit lautstarker Kommunikation Die Einhaltung dieser Nutzungszeiten ist durch organisatorische Manahmen sicher zu stellen. dieser Zeitrume zu berschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlrmschutzverordnung) führen kann. an Sonn- und Feiertagen:09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr) mglich, da die Nutzung des Bolzplatzes auerhalb Sportanlagenlrmschutzverordnung - 18. BImSchV (an Werktagen: 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr; Eine Nutzung des im nrdlichen Teil des Geltungsbereichs gelegenen Bolzplatzes ist nur auerhalb der Ruhezeiten nach B o l z p l a t z gem 18. BImSchV mglich. sowohl des geplanten Bolzplatzes als auch der Stockbahnanlagen sonntags innerhalb und auerhalb der Ruhezeiten In diesem Fall sind an bis zu 18 Kalendertagen eines Jahres hhere Geruschimmissionen zulssig und ein durchgngiger Betrieb nach § 5 Abs. 5 18. BImSchV beurteilt werden. Alternativ knnen die auf dem Fuballplatz Nord sonntags stattfindenden Fuballpunktspiele auch als sog. "seltenes Ereignis" Zeitrume führt jedoch zu keinen berschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlrmschutzverordnung). durchgeführt wird. Ein Betrieb allein der Stockbahnanlage oder allein die Durchführung eine Fuballpunktspieles innerhalb dieser Sorge zu tragen, dass auf dem Fuballplatz Nord nicht gleichzeitig zum Betrieb der Stockbahnanlage ein Fuballpunktspiel Lediglich an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeiten gem 18. BImSchV (Sportanlagenlrmschutzverordnung) ist dafür Eichendorffstrae hinaus in ihrem derzeitigen Betrieb nicht ein. das bereits bestehende Ma der Einschrnkung durch die Wohngebude auerhalb des Geltungsbereiches nrdlich der Die geplanten Wohngebude schrnken die bestehende Vereinssportanlage nrdlich und nordstlich des Geltungsbereiches über B e s t e h e n d e V e r e i n s s p o r t a n l a g e (auerhalb des Geltungsbereichs) Trennwnde zwischen Terrassen sind bis zu einer Tiefe von 3,0 m und einer Hhe von 2,50 m zulssig. 3.6.2 sind mit Hilfe von Selbstklimmern oder Gerüstkletterpflanzen dauerhaft zu begrünen. Fensterlose oder ungegliederte Wandflchen von mehr als 50 m² Flche von Haupt- und Nebengebuden 3.6.1 Carports sind bei gegenseitigem Grenzanbau profil- und hhengleich auszuführen. 3.8.6 mit den erforderlichen Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten. durchzuführen. Die ffentlichen Flchen, die durch Tiefgaragen unterbaut werden, sind zugunsten der jeweiligen Anlieger Unterbauungen der ffentlichen Verkehrs- und Grünflchen durch Tiefgaragen sind in Abstimmung mit der Stadt Erding 3.9.5 Tiefgaragen sind nur innerhalb der festgesetzten Baufenster und der mit TGa gekennzeichneten Flchen zulssig. 3.9.4 Schotterrasen etc.) auszubilden. Decke, Stellpltze und Fuwege sind mit wasserdurchlssigen Belgen (z.B. Pflaster mit wasserdurchlssigen Fugen, wassergebundene 3.9.3 Carports und Stellpltze sind nur innerhalb der festgesetzten Baufenster und der mit Cp/St gekennzeichneten Flchen zulssig. 3.9.2 Fassung zu ermitteln. Die Anzahl der erforderlichen Stellpltze ist nach der Stellplatzsatzung der Stadt Erding in der jeweils geltenden 3.9.1 fachgerechten Bodenaufbau zu überdecken, um Bume und Strucher auf ihnen pflanzen zu knnen. der geplanten Gelndeoberflche abzusenken und entsprechend hoch, nach den anerkannten Regeln der Technik mit einem Die Decken von Tiefgaragen oder Gebudeteilen unter der Gelndeoberflche sind um mindestens 0,80 m gegenüber 3.9.10 Die Dachflchen sind extensiv zu begrünen. Es ist eine durchwurzelbare Mindestgesamtschichtdicke von 10 cm vorzusehen. Für Carports und sonstige Nebenanlagen sind nur Flach- und Pultdcher bis zu einer Neigung von max. 10 zulssig. 3.9.9 oberen Abschluss der Wand. (siehe Hinweise Nr. 2.5) bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut, gemessen an der Traufseite, oder bis zum Die Wandhhe für Carports und Nebenanlagen betrgt 3,0 m von der Oberkante Verkehrsflche am festgelegten Bezugspunkt 3.9.8 festgesetzten Vorgartenzonen zulssig. Nebenanlagen sind nur innerhalb der festgesetzten Baufenster, den Flchen für Nebenanlagen und den durch Planzeichen 3.9.7 ffentlichen Flche zur Versickerung gebracht werden. Flchen für die Regelung des Wasserabflusses zu versickern. Das Niederschlagswasser darf nicht über die Auf Privatgrundstücken ist das anfallende, unverschmutzte Niederschlagswasser in die dafür vorgesehenen 3.13.1 in Dachform, Dachdeckung und Bauart (Materialien) zu gestalten. Aneinandergebaute Gebude, wie z.B. Doppel- oder Reihenhuser, sind profil- und hhengleich auszuführen und einheitlich 3.7.7 Es ist eine durchwurzelbare Mindestgesamtschichtdicke von 10 cm vorzusehen. Flachdcher knnen als Dachterrassen ausgebildet werden. Ansonsten sind Flachdcher zu extensiv zu begrünen. 3.7.6 Die Sattel- und Pultdcher sind in naturroten oder braunen Ton- oder gleichfarbigen Betondachziegeln zu decken. 3.7.5 der Trauflnge pro Hausseite nicht überschreiten. 3 1 Dachffnungen (Gaube, Dachfenster ) darf »¿Dachgauben sind nur bei Gebˆ/uden mit einer Dachneigung ˆ…ber 35 zulˆ/ssig. Sie Summe der Breiten Auf den Dachflchen sind nur liegende Dachfenster und / oder Dachgauben zulssig. Dacheinschnitte sind nicht zulssig. 3.7.4 Solarzellen bzw. Sonnenkollektoren auf der Dachflche sind in gleicher Neigung wie das Hautpdach anzubringen. 3.7.3 Es sind nur Sattel-, Pult- oder Flachdcher zulssig. Der Anteil der Flachdaches darf nur max. 30 % der Grundflche betragen. 3.7.2 Grellfarbige oder auf Dauer glnzende Dacheindeckungsmaterialien sind nicht zulssig. 3.7.1 - sozialen Zwecken dienende Einrichtungen: Kindertagessttte ( K ) Flche für Gemeinbedarf 3.1.2 und für eine Hauseinheit (Reihenhaus) einer Hausgruppe 1 Wohnung festgesetzt. Als hchstzulssige Anzahl der Wohnungen je Wohngebude werden für Einzel- und Doppelhuser 2 Wohnungen 3.1.1.2 Ausnahmen im Sinne von § 4 Abs. 3 BauNVO sind nicht zugelassen. 3.1.1.1 Allgemeines Wohngebiet ( WA ) 3.1.1 Allgemeines Wohngebiet, z.B. WA 1 a HD W A 7b W A 7 a In der Flche für Gemeinbedarf wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. Gebudelngen über 50m sind zulssig. 3.4.13 Es darf bis auf 3,0 m an die westliche Grenze herangebaut werden. Im WA 12 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.12 Es darf bis auf 5,50 m an die nrdliche Grenze herangebaut werden. Im WA 9 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.11 Im nrdlichen Bereich des WA 8b darf bis auf 5,50 m an die nrdliche Grenze herangebaut werden. bis auf 2,25 m an die westliche Grenze des WA 8b / an den Fuweg, gegenüber WA 8a, herangebaut werden. Im südlichen Bereich des WA 8b darf bis auf 2,25 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und Im WA 8b wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.10 des WA 8a / an den Fuweg, gegenüber WA 8b, herangebaut werden. Es darf bis auf 2,25 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und bis auf 2,25 m an die stliche Grenze Im WA 8a wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.9 Im WA 7b darf bis auf 4,0 m an die nrdliche Grenze herangebaut werden. bis auf 2,25 m an die westliche Grenze des WA 7a / an den Fuweg, gegenüber WA 6a, herangebaut werden. Im WA 7a darf bis auf 2,50 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und Im WA 7a und WA 7b wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.8 Es darf bis auf 4,0 m an die nrdliche Grenze herangebaut werden. Im WA 6b wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.7 bis auf 2,25 m an die stliche Grenze des WA 6a/ an den Fuweg, gegenüber WA 7, herangebaut werden. Es darf bis auf 2,50 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich und Im WA 6a wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.6 Es darf bis auf 2,25 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich herangebaut werden. Im WA 3, WA 10 und WA 11 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.5 Es darf bis auf 3,0 m an die nrdliche Grenze des WA 4 herangebaut werden. Die Tiefe der Abstandsflchen vor den gekennzeichneten Auenwnden betrgt 3,0 m. Im WA 4 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.4 Die Tiefe der Abstandsflchen vor den gekennzeichneten Auenwnden betrgt 3,0 m. Im WA 2 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.3 Es darf bis auf 2,0 m an die nrdliche Grenze / den verkehrsberuhigten Bereich herangebaut werden. Im WA 1 wird abweichende Bauweise - a - festgesetzt. 3.4.2 der Lnge der jeweiligen Auenwand überschritten werden. Baugrenzen und Baulinien dürfen in geringfügigem Ma bis maximal 1,5 m Tiefe und insgesamt bis zu einem Drittel Die überbaubaren Grundstücksflchen sind durch die im Plan eingezeichneten Baugrenzen und Baulinien festgesetzt. 3.4.1 bis zur obersten Begrenzungskante des Daches . Als Firsthhe gilt bei Sattel- und Pultchern das Ma zwischen der festgesetzten Oberkante Erdgeschorohfuboden 3.3.3 oder bei Flachdchern bis zum oberen Abschluss der Wand (siehe 3.3.1). Erdgeschorohfuboden bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut , gemessen an der Traufseite, Als Wandhhe gilt bei Sattel- und Pultdchern die Hhe der Auenwand von der Oberkante 3.3.2 Verkehrsflche am festgelegtem Bezugspunkt ( siehe Hinweise Nr. 2.5 ) liegen. Die Oberkante des Erdgeschorohfubodens des Hauptgebudes darf maximal 30 cm über der fertigen Hhe der 3.3.1 G R215 G R215 F H9 , 85 W H6 , 40 HD a W A 8b Erster Bürgermeister Max Gotz ............................................................. Erding, in der Fassung vom 08.02.2011 in Kraft. Einsehbarkeit des Bebauungsplanes hingewiesen. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan ortsüblich bekannt gemacht; dabei wurde auf die Rechtsfolgen der §§ 44 und 215 BauGB sowie auf die Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am 24.03.2011 gem § 10 Abs.3 Halbsatz 2 BauGB 6. Erster Bürgermeister Max Gotz .......................................................... Erding, in der Fassung vom 08.02.2011 als Satzung beschlossen. Die Stadt Erding hat mit Beschluss des Stadtrats vom 08.02.2011 den Bebauungsplan gem § 10 Abs. 1 BauGB 5. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.12.2010 bis 25.01.2011 ffentlich ausgelegt. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 02.07.2010 wurde mit der Begründung gem 4. vom 02.03.2010 bis 07.04.2010 stadtgefunden. für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.01.2010 hat in der Zeit Die frühzeitige Beteiligung der Behrden und sonstigen Trger ffentlicher Belange gem § 4 Abs. 1 BauGB 3. vom 02.03.2010 bis 07.04.2010 stattgefunden. für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.01.2010 hat in der Zeit Die frühzeitige ffentlichkeitsbeteiligung gem § 3 Abs. 1 BauGB mit ffentlicher Darlegung und Anhrung 2. beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.03.2010 ortsüblich bekannt gemacht. Der Stadtrat der Stadt Erding hat in der Sitzung vom 26.03.2009 die Aufstellung des Bebauungsplans 1. E i c h e ndo rf f s t r ae S i g w o l f s t r a e ( K rE D19 ) 1719 1718 Wa l d m * ll e r s t r a * e Sportplatz 1666 / 12 1670 / 8 1670 / 37 1668 / 4 1670 / 2 1670 / 44 1664 1666 / 19 1670 1670 / 4 1666 / 11 1660 / 2 1670 / 9 1670 / 1 1666 / 9 1670 / 39 1666 / 10 / 24 / 2 5 / 26 1 6 6 6 / 20 1666 / 21 16 6 6 / 2 3 1670/50 1670 / 6 1670 /43 1670 /51 1719/4 1663/2 16 6 0 / 3 1719/1 1719/2 1713 1666 / 22 1719/3 1737/1 1736/3 35/1 8 1736 / 2 7 5 4 5 3 6 2 10 3 4 2 1 2 c 12 b 1 2 a 12 1 0 8 4 5 1717 1719 1718 Si gl fi nger Stra*e Von - Li nd e - St r a * e Ottostra*e Uh l a nd s t r a * e Tho ma s t r a * e Wa l d m* l l e r s t r a * e Uhl andstra*e Lessi ngstra*e Georgenstra*e Si gl fi nger Stra*e W i l h e l m s t r a * e Wil hel mstra*e Ludwi gstra*e Leopol dstra*e Lu it p o l d s t r a * e Al b e r t s t r a * e Rei nhol dstra*e Flurstra*e Sportplatz Ru pp r ec h t s t r a * e Sportplatz An t on - Hub e r - St r a * e J o s e f - Sc h wa nk l - St r a * e Si gwol fstra*e 1651/8 1651/2 1633/3 1723/4 /8 /9 /10 /11 /13 /14 /15 /16 /17 /18 /19 /20 /21 /22 1723/12 1723/23 1648/7 1671/32 1648/8 1673/3 1651/5 1648/9 1671/18 1671/8 1648/10 1671/6 1650/11 1648/11 1671/3 1671 / 5 1671/7 1651/1 1645/18 1671/4 1 645 1650 1649 1646 1651/4 1650/4 1650/3 1636 1655/5 1670/46 1666/12 1670/8 1670/37 1668/4 1670/2 1670/13 1666/8 1670/5 1670/3 1663 1670/7 1666/13 1655/4 1666/7 1670/33 1670/31 1670/15 1658 1666/14 1670/26 1670/27 1668 1716/4 1670/32 1656 1655 1670/28 1670/29 1671/28 1666/3 1655/3 1671/29 1671/30 1666/5 1666/15 1659 1670/23 1670/36 1670/35 1670/24 1671/31 1666/2 1673 1673 / 2 1671/9 1671/10 1671/22 1650/12 1648/4 1648/5 1651/6 1664 1666/19 1655/6 1670 1670/4 1666/11 1670/11 1660/2 1670/9 1670/1 1 6 70 / 1 2 1666/9 1645/14 1651/10 1650/2 1643/1 1645/8 1650/1 1648 1650/6 1645/15 1 6 5 0 / 1 3 1642/1 1650/7 1650/5 1651/12 1645/7 1645/16 1 634/ 11 1647/2 1644 1647/3 1645/6 1647/1 1717 1670/41 1654 1633/1 1633/2 1666/4 1648/3 1648/6 1645/10 1644/1 1645/9 1644/3 1644/11 1671/27 1671/23 1644/7 164 8 / 2 1670/14 1645/22 1670/10 1670/50 1650/10 1671/26 1656/2 1670/25 1671 1670/34 166 6 1723/43 1723/47 1723/42 /30 /31 /32 /33 /34 /35 /36 /37 /38 /39 /40 /28 /29 1666/6 1670/6 1666/17 1643 / 2 1671/36 1671 / 19 1738/3 1735/1 1663/2 1660/3 1719/1 1719/2 1713 1723/24 1735/8 1719/3 1737 1738/2 1737/2 1720 1735/13 173 5 / 12 1735/2 1736 1735/20 1736/4 1736/5 4 14 1 3 7 7 9 5 4 7 5 3 6 5 2 10 5a 3 4 2 3 13 49 11 17 9 19 20 22 23 6 18 14 16 12 51 13 2 9 27 1 1 14 12 7 16 6 53 2 10 18 4 1 8 29 55 5 6 4 3 2 5 3 7 9 11 13 19 2a 1 21 1 27a 23 25 27a 27 27 6 1 4 2 23 2 3 2 7 5 3 1 5 4 1 2 6 3 7 4 3 2 6 4 8 5 6 1 3 3 10 8 11 7 8 14 12 9 10 12 11 10 Er l *s er ki r che Tur nhal l e 21 16 18 20 41 15 17 2 1 4 26 28 37 39 5 7 6 4 2 35a 35 5 1a 8 10 12 6 1 12c 12b 12a 12 8 10 8 2 Ki nder gar t en Pf ar r hof 5 7 29 15 24 15 8 2 7 33 1a 1b 25 10 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 4 1c 1b 10a 1a 29 28a 28b Gr unds chul e 5 31 19a 45 1 TS 4 TS 8 1717 1717