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Prof. Dr. Heinz Rothgang 1
41
65
0
10
20
30
40
50
60
70
Männer Frauen
in %
alle
r 2
00
1 V
ers
torb
ene
n
Anteil der 2001 Verstorbenen, die jemals in ihrem Leben Pflegeleistungen bezogen haben
Zum Einstieg: Lebenszeitprävalenz
Bei der Altenbevölke-
rung (65+) liegt das
Risiko bei gut 10%
Nur 3% der
Bevölkerung ist
pflegebedürftig im
Sinne des SGB XI
Aber: Die Hälfte aller
2001 Verstorbenen hat im
Laufe des Lebens Pflege
erhalten
BARMER GEK Pflegereport 2011: 137
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 2
Zum Einstieg: Lebenszeitprävalenz
Bei der Altenbevölke-
rung (65+) liegt das
Risiko bei gut 10%
Nur 3% der
Bevölkerung ist
pflegebedürftig im
Sinne des SGB XI
Aber: Die Hälfte aller
Verstorbenen 2001 hat
im Laufe des Lebens
Pflege erhalten
Die Lebenszeitprävalenz
nimmt noch weiter zu (im
Zeitraum 2000 – 2009):
• von 41% auf 50%
(Männer)
• von 65% auf 72%
(Frauen)
BARMER GEK Pflegereport 2011: 137
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 3
Zum Einstieg: Lebenszeitprävalenz
Bei der Altenbevölke-
rung (65+) liegt das
Risiko bei gut 10%
Nur 3% der
Bevölkerung ist
pflegebedürftig im
Sinne des SGB XI
Aber: Die Hälfte aller
Verstorbenen 2001 hat
im Laufe des Lebens
Pflege erhalten
Die Lebenszeitprävalenz
nimmt noch weiter zu (im
Zeitraum 2000 – 2009):
• von 41% auf 50%
(Männer)
• von 65% auf 72%
(Frauen)
BARMER GEK Pflegereport 2011: 137
Jeder zweite Mann und drei von vier Frauen werden in
ihrem Leben pflegebedürftig
Pflegebedürftigkeit ist kein Restrisiko, sondern ein
allgemeines Lebensrisiko und muss dem entsprechend
abgesichert werden
Neben den Pflegebedürftigen gibt es noch jeweils eine
gleich große Zahl Hilfebedürftiger unterhalb der SGB XI-
Schwelle
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Reform der Pflegeversicherung
– Chancen und Risiken
Pflegestärkungsgesetz II
– Was lange währt, wird endlich gut?
2. Seniorenpolitische Fachtagung des dbb
am 8.10.2015 in Berlin
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen
Wissenschaftsschwerpunkt Gesundheitswissenschaften der Universität Bremen
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 5
Inhalt
I. Was bisher geschah: Der Weg zur Reform
II. Das PSG II
III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit
IV. Fazit
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 6
Inhalt
I. Was bisher geschah: Der Weg zur Reform
1. Ausgangsprobleme
2. Beiräte und Gesetzgebungsprozess
3. Erprobungsstudien
II. Das PSG II
III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit
IV. Fazit
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 7
I.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff – Ausgangsproblem
• Bei Einführung der Pflegeversicherung hat Kostenkontrolle hohe Priorität möglichst enger Pflegebedürftigkeitsbegriff
• BMA leugnet zunächst problematische Folgen für Menschen mit Demenz (z.B. 1. Bericht der Bundesregierung …)
• Seit Ende der 1990er Jahr: BMGS erkennt Probleme des engen Pflegebedürftigkeitsbegriffs an:
– keine Berücksichtigung des allgemeinen Betreuungsbedarfs bei Einstufung => Demente erhalten niedrige oder keine Pflegestufe trotz erheblichem Betreuungsaufwand
– Unzureichende Berücksichtigung des Teilhabebedarfs
Reformbedarf!
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 8
I.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff – Prozessverlauf
• Paralleler Verlauf zweier Prozesse
a) Entwicklung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (2006 bis 2015)
b) Leistungsverbesserung für PEA (2002, 2008, 2013)
• Durch mehrfache Leistungsverbesserungen ist das ur-
sprüngliche Problem schon zu großen Teilen gelöst, die Re-
form muss aber trotzdem kommen, weil sie angekündigt ist
• Durch die mehrfachen Leistungsverbesserungen werden
Tatbestände geschaffen, die dann bei der Reform
berücksichtigt werden müssen
die Reform wird teurer als sie ohne diese Leistungsverbesserungen
gewesen wäre (z.B. PNG und Leistungen nach § 123 SGB XI)
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 9
I.2 Gesetzgebungsprozess: PflEG und PfWG
1. Reformschritt: Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (2002)
– Zusätzliche Leistungen bei Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 460 € im Jahr
Problem: äußerst geringe Inanspruchnahme.
2. Reformschritt: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (2008)
– Erhöhung der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI auf bis zu 2.400 € p.a. und Ausdehnung auf „Stufe 0“
– Effekte: Ausdehnung der Inanspruchnahme (Faktor 4-5), aber
– keine systematische Lösung
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 10
I.2 Gesetzgebungsprozess: PflEG und PfWG
• Ausgabenentwicklung:
– 2. Quartal 2008: < 10 Mio. €
– 3. Quartal 2010: 65,5 Mio. €
– Quartalsdurchschnitte 2007
auf 3. Quartal 2010:
Verzehnfachung der Ausgaben
• Fallzahlentwicklung:
– 2. Quartal 2008: 41 Tsd.
– 3. Quartal 2010: 163 Tsd.
– Quartalsdurchschnitte 2007
auf 3. Quartal 2010:
Verfünffachung der Fälle
• Weniger als 10% der Fälle sind
ohne Pflegestufe! Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2011, S. 214, 219
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 11
I.2 Gesetzgebungsprozess: PflEG und PfWG
Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2013, S.198
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 12
I.2 Gesetzgebungsprozess: PflEG und PfWG
Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2014, S.121
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 13
I.2 Beirat und PNG
3. Reformschritt: Erarbeitung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff (2006-2009)
– Einsetzung eines Beirats beim BMG 2006
– Modellvorhaben zur Erarbeitung eines neuen Assessment-
Verfahrens durch Pflegekassen ( NBA)
– Zwei Berichte des Beirats in der 1. Jahreshälfte 2009
– Vorschlag eines NBA und eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
– Keine Empfehlungen zur leistungsrechtlichen Hinterlegung
4. Reformschritt (2012): Leistungsverbesserungen im Vorgriff
auf neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (im PNG)
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 14
I.2 Leistungserhöhungen durch das PNG
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 15
I.2 Inanspruchnahme der Zusatzleistungen des PNG
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 16
I.2 Zweiter Beirat und PSG I
3. Reformschritt: Erarbeitung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff (2006-2009)
– Einsetzung eines Beirats beim BMG 2006
– Modellvorhaben zur Erarbeitung eines neuen Assessment-
Verfahrens durch Pflegekassen ( NBA)
– Zwei Berichte des Beirats in der 1. Jahreshälfte 2009
4. Reformschritt (2012): Leistungsverbesserungen im Vorgriff
auf neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (im PNG)
5. Reformschritt: Wiedereinsetzen des Beirats zum 1.3.2012.
Übergabe des Berichts am 27.6.13.
6. Reformschritt: Pflegestärkungsgesetz I:
Leistungsverbesserungen ab dem 1.1.2015
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 17
I.3 Erprobungsstudien
• Praktikabilitätsstudie des MDS
Vortrag von Dr. Andrea Kimmel
• Aufwandsstudie der Universität Bremen: Evaluation von
Versorgungsaufwänden in stationären Pflegeeinrichtungen
(EVIS)
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 18
I.3 EVIS-Studie: Studiendesign und Studienverlauf
*** Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
1.586 *
Bewohner
39 **
Einrichtungen
7 ***
Bundesländer
* MW = 44 Bew./Einrichtung
MAX = 56 Bewohner
MIN = 19 Bewohner
2000 40 7
** 40 Eingeworben
4 kurzfristig abgesprungen
3 nachrekrutiert
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 19
I.3 EVIS-Studie: Methodisches Vorgehen
Bewohner
NBA
Begutachtungen
durch den MDK
Ermittlung des
Pflegegrades
Erfassung der
Pflegeinterventionen
Bestehende Pflegestufen
der Heimbewohner Pflegestufe
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 20
I.3 EVIS-Studie: Zentrale Ergebnisse
Durchschnittliche Versorgungszeiten nach Pflegegraden
(N = 1.586, bewohnerbezogen)
75
106
129
169
202 202
162
0
50
100
150
200
250
ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Durchschnitt
Min
ute
n p
ro T
ag (
Du
rch
sch
nit
t)
Pflegegrade
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 21
I.3 EVIS-Studie: Zentrale Ergebnisse
Durchschnittliche Zeitaufwände nach Pflegegraden
(N = 1.586, mitarbeiterbezogen)
58 71
92
125
160
176
124
0
50
100
150
200
250
ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Durchschnitt
Min
ute
n p
ro T
ag (
Du
rch
sch
nit
t)
Pflegegrade
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 22
I.3 EVIS-Studie: Zentrale Ergebnisse
Relativgewichte der Pflegegrade
Versorgungs-zeiten
Zeit-aufwände
Relativgewichte (Versorgungszeiten)
Relativgewichte (Zeitaufwände)
ohne PG 75 58 0,581 0,628 PG 1 106 71 0,823 0,774 PG 2 129 92 1,000 1,000 PG 3 169 125 1,305 1,357 PG 4 202 160 1,559 1,737 PG 5 202 176 1,561 1,903
Durchschnitt 162 124
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Rela
tivg
ew
ich
te
Versorgungszeit
Zeitaufwand
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 23
I.3 EVIS-Studie: Zentrale Ergebnisse
Das NBA „funktioniert“: Die Höhe der Versorgungsauf-
wände korrespondiert mit den Pflegegraden
Mit steigendem Pflegegrad steigt auch der Versorgungsaufwand, die
Steigerung ist linear für Pflegegrad 1 bis 4
Die Gesamtaufwände bei Pflegegrad 4 und 5 unterscheiden sich nicht.
• Aufwände für Grundpflege steigen, solche für Betreuung sinken
• In Mitarbeiterperspektive zeigen sich Unterschiede zwischen Pflegegrad 4
und 5, die aber geringer sind als zwischen den anderen Pflegegraden
• Für die Leistungsgestaltung nimmt der Pflegegrad 5 eine besondere Rolle ein.
Auch ohne Pflegegrad ist der Versorgungsaufwand hoch (Sockelbetrag),
der Anstieg ist eher flach
Die Relation der Mittelwerte liefert damit wichtige Hinweise für die
Gestaltung des Leistungsrechts für die neuen Pflegegrade
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 24
I.3 Offene Fragen am Ende der Studien:
• Bewertungssystematik: Soll die Bewertungssystematik
bleiben wie sie ist oder produziert sie zu viele „Verlierer“?
• Überleitung: Wie soll übergleitet werden? Einfacher oder
doppelter Stufensprung?
• Bestandsschutz: Wie soll der Bestandsschutz ausgestaltet
werden?
• Leistungshöhen: Wie sollen die Leistungen im ambulanten
und stationärern Bereich hinterlegt werden?
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 25
ohne EA ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Gesamt
o.PS 11 9 12 4 0 0 36
PS I 37 83 143 42 11 4 320
PS II 2 14 68 53 22 7 166
PS III 0 0 0 8 7 4 19
Gesamt 50 106 223 107 40 15 541
o.PS 31% 25% 33% 11% 0% 0% 100%
PS I 12% 26% 45% 13% 3% 1% 100%
PS II 1% 8% 41% 32% 13% 4% 100%
PS III 0% 0% 0% 42% 37% 21% 100%
Gesamt 9% 20% 41% 20% 7% 3% 100%
I.3 Bestandsschutz und Überleitungsregeln: Kreuztabellen
Kreuztabelle für Pflegestufen und Pflegegrade bei Bewohnern ohne
eingeschränkter Alltagskompetenz
Bei gegebener Beiratsbewertungssystematik liegen mehr
Personen unterhalb als oberhalb des Referenzgrads
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 26
I.3 Bestandsschutz und Überleitungsregeln: Kreuztabellen
Kreuztabelle für Pflegestufen und Pflegegrade bei Bewohnern mit
eingeschränkter Alltagskompetenz
mit EA ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Gesamt
ohne PS 1 4 2 2 0 0 9
PS I 10 30 101 106 15 5 267
PS II 1 9 61 156 159 33 419
PS III 0 1 7 16 163 163 350
Gesamt 12 44 171 280 337 201 1045
ohne PS 11% 44% 22% 22% 0% 0% 100%
PS I 4% 11% 38% 40% 6% 2% 100%
PS II 0% 2% 15% 37% 38% 8% 100%
PS III 0% 0% 2% 5% 47% 47% 100%
Gesamt 1% 4% 16% 27% 32% 19% 100%
Mit „einfachem Stufensprung“ (BMG 2013a, S. 86)
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 27
I.3 Bestandsschutz und Überleitungsregeln: Kreuztabellen
Kreuztabelle für Pflegestufen und Pflegegrade bei Bewohnern mit
eingeschränkter Alltagskompetenz
Mit „doppeltem Stufensprung“ (BMG 2013a, S. 86)
mit EA ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Gesamt
ohne PS 1 4 2 2 0 0 9
PS I 10 30 101 106 15 5 267
PS II 1 9 61 156 159 33 419
PS III 0 1 7 16 163 163 350
Gesamt 12 44 171 280 337 201 1045
ohne PS 11% 44% 22% 22% 0% 0% 100%
PS I 4% 11% 38% 40% 6% 2% 100%
PS II 0% 2% 15% 37% 38% 8% 100%
PS III 0% 0% 2% 5% 47% 47% 100%
Gesamt 1% 4% 16% 27% 32% 19% 100%
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 28
Inhalt
I. Was bisher geschah: Der Weg zur Reform
II. Das PSG II
1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Neue
Begutachtungsassessment (NBA)
2. Die Bewertungssystematik des NBA
3. Die Überleitungsregeln: Von Pflegestufen zu Pflegegraden
4. Leistungshöhen bei häuslicher Pflege
5. Leistungshöhen bei stationärer Pflege
6. Pflegesätze und einheitliche Eigenanteile
III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit
IV. Fazit
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 29
II.1 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: modulare Struktur
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 30
II.1 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
• Vorteile
– Systematische Erfassung bisher vernachlässigter Dimensionen
– Gerechtere Allokation knapper Ressourcen
– Umfassendes Assessment als Grundlage weiterer Pflegeplanung
– Verbesserte Begutachtung für Kinder
– Besondere Berücksichtigung von Reha-Bedarfen
– Reliabilität und Praktikabilität erfolgreich getestet
• Probleme
– Bewertungssystematik ist überkomplex
– Erwartungen sind möglicherweise zu hoch
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 31
II.2 Die Bewertungssystematik: Von Items zu Punkten
• Für jedes Modul werden Punktsummen gebildet, wobei
teilweise eine Gewichtung vorgenommen und
teilweise klassiert
wird.
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 32
II.2 Die Bewertungssystematik
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 33
II.2 Die Bewertungssystematik
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 34
II.2 Die Bewertungssystematik
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 35
II.2 Die Bewertungssystematik: Pflegegrade und Scorewerte
Beiratssystematik Aktuelle Systematik
Pflegegrad 1 15 bis unter 30 12,5 bis unter 27
Pflegegrad 2 30 bis unter 50 27 bis unter 47,5
Pflegegrad 3 50 bis unter 70 47,5 bis unter 70
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 70 bis unter 90
Pflegegrad 5 90 und mehr 90 und mehr
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 36
II.2 Die Bewertungssystematik: Effekte der Nachjustierung
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 37
II.3 Überleitungsregeln: Einfacher und doppelter Stufensprung
Pflegestufe Pflegegrade
Keine Pflegestufe Kein Pflegegrad
Stufe 0 + EA PG 1
Stufe I PG 2
Stufe I + EA PG 2
Stufe II PG 3
Stufe II+EA PG 3
Stufe III PG 4
Stufe III+EA PG 4
Härtefall PG 5
Härtefall + EA PG 5
Pflegestufe Pflegegrade
Keine Pflegestufe Kein Pflegegrad
Stufe 0 + EA PG 2
Stufe I PG 2
Stufe I + EA PG 3
Stufe II PG 3
Stufe II+EA PG 4
Stufe III PG 4
Stufe III+EA PG 5
Härtefall PG 5
Härtefall + EA PG 5
„Einfacher Stufensprung“ „Doppelter Stufensprung“
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 38
II.3 Überleitungsregeln
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 39
II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich
(N=360 Tsd.)
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 40
II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 41
II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich
5%
16%
39%
14%
6%
6%
15%
0
154
221
314
383
458
609
Erhöhung der Leistungssätze bei Pflegesachleistungen
Mehrleistungen
in € / Monat
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 42
II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich
(N=1,464 Mio.)
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 43
II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich
Page 44
Prof. Dr. Heinz Rothgang 44
II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich
Erhöhung der Leistungssätze beim Pflegegeld
Mehrleistungen
in € / Monat
3%
47%
16%
4%
10%
6%
13%
0
72
87
173
183
193
229
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 45
II.5 Leistungshöhen bei stationärer Pflege
• Bloßer Vergleich von Leistungshöhen ist nicht sinnvoll, da
sich auch die Pflegesätze ändern
Page 46
Prof. Dr. Heinz Rothgang 46
II.6 Pflegesätze
• Pflegesätze sollen nach wie vor verhandelt werden.
• Für die Einrichtungen, die bis Ende 2016 keine neuen
Verhandlungen abgeschlossen haben, gibt es eine
Übergangsregelung.
• Dabei werden die alten Entgeltsummen budgetneutral in
neue Pflegesätze umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt
so, dass die Pflegesätze der neuen Pflegegrade zuzüglich
der einheitlichen Eigenanteile die Aufwandsrelationen aus
der EVIS-Studie abbilden. So liegt der Pflegesatz des PG 5
in einer Durchschnittseinrichtung 1,9 mal so hoch wie der
in PG 2.
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 47
II.6 Einheitlicher Eigenanteil
• Innovation im stationären Bereich: Einheitlicher Eigenanteil
– Bislang: Eigenanteil wächst mit der Pflegestufe.
– In Zukunft: innerhalb einer Einrichtung einheitlicher Eigenanteil
• Vorteile
1. Bislang: Personen mit höchstem Pflegebedarf, haben die
höchsten Eigenanteile sozialpolitische unbefriedigend.
2. Bislang: Einrichtungen sind an höherer Pflegestufe interessiert,
Pflegebedürftige / Angehörige an niedriger Konflikt.
Einheitlicher Eigenanteil beendet diesen Konflikt
3. Bessere Planbarkeit für Pflegebedürftige/Angehörige, da
finanzielle Belastung nicht mehr bei Höherstufung steigt.
4. Mehr Markttransparenz durch einheitlichen Eigenanteil als
vergleichbaren Preisparameter.
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 48
II.5 Leistungshöhen und Eigenanteile bei stationärer Pflege
Page 49
Prof. Dr. Heinz Rothgang 49
Inhalt
I. Was bisher geschah: Der Weg zur Reform
II. Das PSG II
III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit
IV. Fazit
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 50
III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit (1/3)
• Mythos I: Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erhalten
Menschen mit Demenz erstmals angemessene
Pflegeversicherungsleistungen
• Realität:
– 2006 war tatsächlich eine eklatante Benachteiligung von Menschen
mit Demenz zu beobachten
– Durch die Leistungsausweitungen für PEA im PfWG und im PNG ist
diese Ungleichbehandlung zu erheblichen Teilen aufgehoben
• Die Gefahr durch nur noch geringfügige Verbesserungen zu
enttäuschen, wurde durch großzügige Regelungen gebannt:
– Absenkung von Schwellenwerten in der Bewertungssystematik
– Großzügige Leistungen im ambulanten Bereich
– Überleitung mit doppeltem Stufensprung
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Prof. Dr. Heinz Rothgang 51
III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit (2/3)
• Mythos II: Der neue Pflegebedürftigkeit führt zur
Abschaffung der „Minutenpflege“
• Realität:
– „Minutenpflege“ im Sinne von „Akkordpflege“ wird durch das
Leistungserbringungsrecht, durch die Vergütung, geschaffen.
Diese wird durch das NBA nicht berührt.
– Das NBA schafft „Minutenwerte“ lediglich im Leistungsrecht ab.
Die „Minutenpflege“ muss an einer anderen Stelle
bekämpft werden
Page 52
Prof. Dr. Heinz Rothgang 52
III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit (3/3)
• Mythos III: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff führt zu
einem neuen Pflegeverständnis
• Realität:
– Das NBA ist lediglich ein Instrument zur Feststellung von Leistungs-
ansprüchen. Das Leistungserbringungsrecht ist nicht betroffen.
– Auch derzeit muss Pflege auf dem allgemein anerkannten Stand der
medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse erfolgen – unabhängig vom
Verfahren zur Ermittlung der Leistungsansprüche
– Nach Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ändert sich bei der
Leistungserbringung daher zunächst nichts
Soll das erweiterte Pflegeverständnis, dass das NBA
prägt, in den Pflegealltag einziehen, muss dies von den
Vertragspartnern festgelegt werden (z.B. § 75 SGB XI)
Page 53
Prof. Dr. Heinz Rothgang 53
Inhalt
I. Was bisher geschah: Der Weg zur Reform
II. Das PSG II
III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit
IV. Fazit
Page 54
Prof. Dr. Heinz Rothgang 54
IV. Fazit (1/5)
• Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff beseitigt einen der
Geburtsfehler der Pflegeversicherung: die zu engen,
sachlich nicht gerechtfertigten Leistungsvoraussetzungen
• Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird durch das NBA
definiert – nicht umgekehrt
• Das NBA ist dem bisherigen Verfahren überlegen,
insbesondere durch Erfassung weiterer Dimensionen von
Pflegebedürftigkeit. Die Bewertungssystematik ist nur
bedingt gelungen
Page 55
Prof. Dr. Heinz Rothgang 55
IV. Fazit (2/5)
• Das PSG II ist bemerkenswert großzügig, durch
– Absenkung der Schwellenwerte bei den Graden der
Beeinträchtigung
– Absenkung der Schwellenwerte bei den Pflegegraden
– doppelten Stufensprung bei der Überleitung
– Großzügige Leistungshöhen im ambulanten Bereich
– Großzügige Bestandsschutzregelungen
• Im Ergebnis wird kein Pflegebedürftiger, der bereits im
System ist schlechter gestellt, im ambulanten Bereich
werde aber 95% und im stationären zumindest alle in
Pflegestufe III besser gestellt.
Page 56
Prof. Dr. Heinz Rothgang 56
IV. Fazit (3/5)
• Für die „Neufälle“ ab 2017
– kommt es im ambulanten Bereich für ca. 15% zu einer
Leistungshöhe , die niedriger ist als im alten System.
– Kommt es für Heimbewohner zu einem höheren Eigenanteil für alle
diejenigen, die sonst in Stufe I eingestuft würden. Das sind rund ein
Drittel der Heimbewohner. Allerdings kehrt sich dieser Effekt bei
möglicher Hochstufung wieder um.
• Die höheren Belastungen für zukünftige Heimbewohner
sind Ausdruck einer Umverteilung innerhalb der Heim-
bewohnerschaft, die sachgerecht und gut begründet ist.
Der einheitliche Eigenanteil ist eine echte Innovation des
PSG II.
Page 57
Prof. Dr. Heinz Rothgang 57
IV. Fazit (4/5)
• Für Pflegeheime kommt es zu einer budgetneutralen
Umstellung der Pflegesätze, die gleichzeitig die
Aufwandsrelationen abbildet und damit sachgerecht ist.
• Ein Problematik entsteht allerdings dadurch, dass die
Überleitung überschießend ist und die Bewohnerstruktur
daher „zu hoch“. Beim Austausch der Bewohnerschaft
resultieren ceteris paribus sinkende Entgelte. Dieser Effekt
führt dazu, dass – c.p. – die Entgeltsumme der Heime bei
vollständigem Bewohneraustausch um 2,5 - 6% sinken.
Page 58
Prof. Dr. Heinz Rothgang 58
IV. Fazit (5/5)
• PNG, PSG I und PSG II sind die größte Reform der
Pflegeversicherung seit ihrer Gründung. Die Reform löst aber
nicht alle Probleme der Pflegesicherung
• Weitere „große Baustellen“ der Sicherung der pflegerischen
Versorgung sind
– Finanzierung der Pflegeversicherung
– Sicherung der zukünftigen Personalressourcen Pflegenotstand
– Mobilisierung der Zivilgesellschaft Quartierskonzepte
– Qualitätssicherung und –entwicklung
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff berührt diese Problemlagen nicht
Das PSG II ist ein wichtiger Schritt, aber weitere Schritte
in Bezug auf andere Probleme müssen folgen
Page 59
Prof. Dr. Heinz Rothgang 59
Schluss
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!