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Rembold Landschaftsarchitekten - Windpaissing 8 - 92507 Nabburg www.buero-rembold.de ________________________________________________________________________ VORHABENSBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "WOHNPARK BERGHAM OST" ENTWURF UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN Vorhabenträger: Stadt Nittenau Gerichtsstraße 13 93149 Nittenau Bearbeitung: REMBOLD Landschaftsarchitekten Windpaissing 8 92507 Nabburg Sachbearbeiter: Nicole Bergler, B.Eng. Landschaftsarchitektur Matthias Rembold, Landschaftsarchitekt Stand: 21.01.2020
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Sep 26, 2020

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VORHABENSBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN

"WOHNPARK BERGHAM OST"

ENTWURF

UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN

Vorhabenträger: Stadt Nittenau

Gerichtsstraße 13

93149 Nittenau

Bearbeitung: REMBOLD Landschaftsarchitekten

Windpaissing 8

92507 Nabburg

Sachbearbeiter: Nicole Bergler, B.Eng. Landschaftsarchitektur

Matthias Rembold, Landschaftsarchitekt

Stand: 21.01.2020

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Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Bergham Ost“ – Umweltbericht

- 1 -

Inhaltsverzeichnis:

1. Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................ 2

2. Planungs- und naturschutzrechtliche Vorgaben .............................................................. 3

2.1 Regionalplan ................................................................................................................... 3

2.2 Flächennutzungs- und Landschaftsplan ...................................................................... 3

2.3 Waldfunktionsplan ......................................................................................................... 3

2.4 Arten- und Biotopschutzprogramm ............................................................................. 3

2.5 Schutzgebiete ................................................................................................................. 3

2.6 Biotopkartierung ............................................................................................................ 4

2.7 Denkmale ....................................................................................................................... 4

3. Natürliche Grundlagen ....................................................................................................... 5

3.1 Naturraum und Topographie ....................................................................................... 5

3.2 Geologie und Boden ...................................................................................................... 5

3.3 Klima und Luft ................................................................................................................ 5

3.4 Hydrologie und Wasserhaushalt .................................................................................. 6

3.4.1 Oberflächenwasser ................................................................................................. 6

3.4.2 Grundwasser ........................................................................................................... 6

3.5 Potenzielle natürliche Vegetation ................................................................................. 6

3.6 Landschaftsbild .............................................................................................................. 6

4. Vorhaben ............................................................................................................................. 6

4.1 Bauliche Maßnahmen ................................................................................................... 6

4.2 Empfohlene grünordnerische Maßnahmen ................................................................ 7

5. Auswirkungen.................................................................................................................... 10

5.1 Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter ............................................................. 10

5.2 Schutzgut Arten und Biotope ...................................................................................... 11

5.3 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung ................................................... 12

5.4 Schutzgut Boden .......................................................................................................... 12

5.5 Schutzgut Wasser ......................................................................................................... 13

5.6 Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................ 15

5.7 Wechselwirkungen ....................................................................................................... 15

5.8 Zusammenstellung Schutzgüter ................................................................................. 15

6. Vermeidung und Minderung von Eingriffen ................................................................... 16

7. Naturschutzfachliche Eingriffsregelung .......................................................................... 17

8. Ausgleichsmaßnahmen .................................................................................................... 18

9. Alternative Planungsmöglichkeiten ................................................................................. 18

10. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .............................................................. 18

11. Methodik, Schwierigkeiten, Kenntnislücken ................................................................... 19

12. Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................................... 19

13. Literaturverzeichnis .......................................................................................................... 20

Abbildungsverzeichnis:

Abbildung 1: Übersicht über die Lage des geplanten Baugebietes ...................................... 2

Kartenverzeichnis:

Karte 1: Bestandsplan mit Darstellung der zu versiegelnden Flächen

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Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Bergham Ost“ – Umweltbericht

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1. Anlass und Aufgabenstellung

Die Stadt Nittenau im Landkreis Schwandorf plant im Stadtgebiet „Bergham“ das

Allgemeine Wohngebiet „Wohnpark Bergham Ost“, um den Bedarf an Wohnmög-

lichkeiten in der Stadt zu decken. Dabei sollen fünf Mehrfamilienwohnhäuser zu

je sechs Wohneinheiten, drei Mehrfamilienhäuser zu je neun Wohneinheiten,

Parkplätze, ein „Parkstadl“ sowie ein Spielplatz verwirklicht werden. Im Zuge ei-

nes Parallelverfahrens in der Flächennutzungsplanänderung erfolgt die Ände-

rung des Mischgebietes (MI) in ein allgemeines Wohngebiet (WA).

Das Plangebiet wurde ehemals gewerblich von der Firma „Schmidkonz GmbH“

genutzt, weswegen aktuell leerstehende Gebäude und überwiegend versiegelte

Fläche wie Beispielsweise Parkplätze, Zufahrten und anderweitige Nutzfläche

vorzufinden ist. Im Süden des Gebietes grenzt das Firmengelände der digitalen

Buchmanufaktur „dibuma“ an das Plangebiet. Daran anschließend verläuft die

St 2149 („Walderbacher Straße“) von Westen nach Osten, welche in Richtung

Norden in den östlich an das Gebiet angrenzenden Taubenweg mündet und wei-

ter in die Siedlung von Bergham führt.

Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen bei Umsetzung des

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf die Umwelt- und Natur beschrieben

und bewertet. Zudem wird dargestellt, welche umweltschützerischen Belange in

der Abwägung nach § 1a sowie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in

der Bauleitplanung nach § 11 BNatSchG zu berücksichtigen sind.

Die Bearbeitung des Umweltberichts zum Bebauungsplan erfolgt nach dem Leit-

faden „Der Umweltbericht in der Praxis“ des BayStMUGV und der Obersten Bau-

behörde, ergänzte Fassung vom Januar 2007 (OBB 2007).

Abbildung 1: Übersicht über die Lage des geplanten Baugebietes

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2. Planungs- und naturschutzrechtliche Vorgaben

2.1 Regionalplan

Im Regionalplan der Region Oberpfalz Nord (2002/2014) werden für das Pla-

nungsgebiet folgende Aussagen getroffen:

• Lage nicht im Landschaftsschutzgebiet / Schutzzone Naturpark

Weitere Aussagen bzgl. des Naturschutzes werden nicht getroffen, andere Vor-

rang- oder Vorbehaltsgebiete sind nicht betroffen.

2.2 Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Im momentan rechtkräftigen Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Stadt

Nittenau ist das Planungsgebiet als Mischgebiet (MI) ausgewiesen.

Der Flächennutzungsplan wird im Zuge eines Parallelverfahrens geändert. Hier-

bei erfolgt eine Änderung des aktuellen Mischgebietes in ein allgemeines Wohn-

gebiet (WA).

2.3 Waldfunktionsplan

Durch das Bauvorhaben ist kein Wald im Sinne des Waldgesetzes betroffen. Der

ehemals vorhandene „lokale Immissionsschutzwald“ ist nicht mehr vorhanden.

2.4 Arten- und Biotopschutzprogramm

Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Kreis Schwandorf zeigt für

das unmittelbare Planungsgebiet keine bedeutenden Biotope, Lebensräume und

Artfundpunkte.

Nach dem ABSP für den Landkreis Schwandorf sind Ziele und Maßnahmen für

die potentiell vorkommenden Wälder genannt. Lichte Waldbestände und struk-

turreiche Waldränder sollen im Zuge der Entwicklung von Biotopverbundsyste-

men, in wärmebegünstigten Hanglagen gefördert werden.

Ein besonderes Augenmerk liegt im ABSP für den Landkreis Schwandorf auch auf

Trocken- und Magerstandorten, Hecken oder Feldgehölzen, welche jedoch vor

Ort nicht vorzufinden sind. Ein weiteres ABSP Ziel ist Trockenstandorte an den

Hängen der Flusstäler als Kerngebiete bzw. Trittsteinlebensräume zu erhalten,

falls diese kartiert werden.

2.5 Schutzgebiete

Das Planungsgebiet liegt im Naturpark „Oberer Bayerischer Wald“. Das Gebiet

befindet sich weder im Landschaftsschutzgebiet, noch in weiteren Schutzgebie-

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ten nach dem Naturschutzrecht (z. B. Naturschutzgebiete oder geschützte Land-

schaftsbestandteile und Grünbestände).

2.6 Biotopkartierung

Innerhalb des Geltungsbereichs wurden im Rahmen der Biotopkartierung Bay-

ern keine Biotope erfasst (FIS-NATUR, JULI 2019).

2.7 Denkmale

Denkmale sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. (BAYERN ATLAS, JULI 2019)

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3. Natürliche Grundlagen

3.1 Naturraum und Topographie

Das Planungsgebiet gehört naturräumlich gesehen zum Oberpfälzisch-

Obermainischen Hügelland (D62 NACH SSYMANK).

3.2 Geologie und Boden

Nach der Geologischen Karte, Maßstab 1:500.000, handelt es sich bei der Geolo-

gie im Planungsgebiet um Ablagerungen im Auebereich sowie zum Teil würm-

zeitliche polygenetische Talfüllungen. Zu den verbreiteten Bodenarten zählen

Mergel, Lehm, Sand, Kies sowie zum Teil Torf aus der Zeit des Quartär (FIS-

NATUR).

Nach der Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:25.000 handelt es sich im Vorha-

bengebiet um „Vorherrschend Braunerde (podsolig), gering verbreitet Podsol-

Braunerde aus (kiesführendem) Sand bis Sandlehm (Terrassenablagerung), ge-

ring verbreitet mit Flugsanddecke “ (LFU).

Auf Grund der bisherigen Nutzung (Mischgebiet) sind bereits erhebliche Flächen

auf dem Gelände versiegelt bzw. alle Flächen anthropogen überprägt.

3.3 Klima und Luft

Nach der Karte „Klima“ des Regionalberichts für die Region Oberpfalz-Nord ge-

hört der Änderungsbereich zu einem für die Verhältnisse der mittleren Oberpfalz

durchschnittlichen Klimabezirk mit mittleren Jahrestemperaturen um 7,5° C und

mittleren Jahresniederschlägen um 650 mm. Geländeklimatische Besonderhei-

ten ergeben sich aus der Lage des Gebietes nicht. Auf Grund des hohen Versie-

gelungsgrades im Gebiet ist davon auszugehen, dass, im Gegensatz zur Wohn-

bebauung in der Umgebung, eine erhöhte Lufterwärmung im Sommer stattfin-

det.

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3.4 Hydrologie und Wasserhaushalt

3.4.1 Oberflächenwasser

Im Geltungsbereich des Planungsgebietes sind keine Oberflächengewässer vor-

zufinden.

3.4.2 Grundwasser

Über die Grundwasserverhältnisse liegen keine genaueren Angaben vor. Für das

Plangebiet wurden diesbezüglich keine Untersuchungen durchgeführt.

Wasserschutzgebiete werden nicht berührt. Durch das Vorhaben sind keine Vor-

rang- oder Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung betroffen.

3.5 Potenzielle natürliche Vegetation

Die potenzielle natürliche Vegetation gibt an, welche Pflanzengesellschaften sich

in einem Gebiet nach Aufhören jeglicher Einflussnahme des Menschen einstellen

würden. Man erhält dadurch Hinweise für die Bewertung der Naturnähe der der-

zeitigen Vegetationsausprägung sowie für die Auswahl der typischen Gehölzar-

ten für Begrünungsmaßnahmen.

Als potenzielle natürliche Vegetation gilt für den nördlichen Planungsbereich ein

Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald im Komplex mit Schwarzerlen-

Eschen-Sumpfwald und für den Süden ein Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald

mit flussbegleitendem Hainmieren-Schwarzerlen-Buchenwald. (FIS NATUR)

3.6 Landschaftsbild

Der Geltungsbereich des geplanten Wohngebietes ist von einem gewerblichen

Charakter geprägt. Im Gebiet sind Gebäude der Firma Schmidkonz GmbH sowie

überwiegend versiegelte Flächen vorzufinden. Das Gebiet ist abschnittsweise von

Gehölzstrukturen umgeben und befindet sich inmitten des Siedlungsbereiches

der Stadt Nittenau. Südlich grenzt das Firmengelände der digitalen Buchmanu-

faktur „dibuma“ an das Baugebiet und daran anschließend verläuft die St 2149

(„Walderbacher Straße“) in West-Ost Richtung. Diese mündet in Richtung Norden

in den östlich an das Gebiet grenzenden Taubenweg.

4. Vorhaben

4.1 Bauliche Maßnahmen

Geplant ist das Allgemeine Wohngebiet "Wohnpark Bergham Ost" im Nordosten

der Stadt Nittenau, im Stadtgebiet „Bergham“. Die verkehrstechnische Erschlie-

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ßung erfolgt direkt über St 2149 („Walderbacher Straße“), welche etwa 50 m süd-

lich des Gebietes in West-Ost Richtung verläuft. Im Gebiet selbst ist eine „Ringer-

schließung“ vorgesehen.

Auf der Fläche sind fünf Mehrfamilienhäuser zu je sechs Wohneinheiten vorge-

sehen sowie drei Mehrfamilienhäuser zu je neun Wohneinheiten. Für diese Ge-

bäude sind Walm- und Satteldächer mit max. drei Geschossen geplant. Zudem

sollen Außenstellplätze, ein „Parkstadl“ (Tiefgarage) sowie ein Spielplatz verwirk-

licht werden.

Durch den geplanten Wohnungsbau und die generelle Neugestaltung der Fläche,

werden Gebäude abgerissen und ein Großteil der Fläche entsiegelt, womit neue

Grünflächen entstehen können sowie neue Gehölze angepflanzt werden.

4.2 Empfohlene grünordnerische Maßnahmen

Bodenschutz

Oberboden, der bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Veränderungen der

Oberfläche anfällt, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und fachgerecht in max.

2,0 m hohen Mieten zwischenzulagern.

Auch sonstige Beeinträchtigungen des Bodens, wie Bodenverdichtungen oder

Bodenverunreinigungen, sind zu vermeiden.

Ist eine beabsichtigte Lagerdauer von Bodenaushub über mehr als 3 Monaten

vorgesehen, sind diese nach Ausbau, sofern sie für Vegetationszwecke vorgese-

hen sind, mit tiefwurzelnden, winterharten und stark wasserzehrenden Pflanzen

zu begrünen.

Der gewachsene Bodenaufbau ist überall dort zu erhalten, wo keine baulichen

Anlagen errichtet und auch sonst keine nutzungsbedingte Überprägung der

Oberfläche geplant bzw. erforderlich ist.

Des Weiteren ist die Bodenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß zu

beschränken (§ 1 a Abs. 1 BauGB).

Verringerung der Flächenversiegelung / Gewässerschutz

Die Parkplatzflächen sind in un- oder teilversiegelnden Belägen zu befestigen.

Empfohlen werden Rasengittersteine, Pflasterbeläge mit offenen, mindestens

2 cm breiten Fugen, wassergebundene Decken oder Schotterrasen, darüber hin-

aus sog. „Öko-Pflaster“ mit geringem Abflussbeiwert und hoher Luft- und Was-

serdurchlässigkeit.

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Schutzzone längs der Ver- und Entsorgungsleitungen

Bäume der 1. und 2. Wuchsordnung sowie tiefwurzelnde Sträucher sind, soweit

nicht durch andere Festsetzungen gesondert geregelt, in einem Abstand von

mindestens 2,50 m zu unterirdischen Leitungen zu pflanzen. Bei Sträuchern be-

trägt der Mindestabstand 1,50 m. Nachträglich verlegte Leitungen sind in den

genannten Abständen an Anpflanzungen vorbeizuführen. Grundsätzlich sind die

Hinweise im „Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungsleitun-

gen und Entsorgungsleitungen“, herausgegeben von der Forschungsanstalt für

Straßenbau und Verkehrswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW125 zu beachten.

Eingrünungsmaßnahmen

Für die geplanten Gehölzpflanzungen (siehe Planzeichung) ist eine Baumarten-

auswahl aus heimischen Laubgehölzen, welche dem Naturraum der Oberpfalz

(D62) entsprechen, in Gruppen und als Einzelbäume, auf der Fläche zu verteilen.

Je Hausparzelle sollten 3 Bäume gepflanzt werden.

Um bereits zu Beginn einen schnellen Wuchserfolg sicherzustellen, sind mindes-

tens 20 % der Gehölze 1. Ordnung und 30 % der Gehölze 2. Ordnung in der Qua-

lität H 3 x v. 12-14 und Hei 2 x v.o.B. 100 – 150 zu pflanzen. Bäume in Einzelstel-

lung sind ausschließlich in der Qualität Hochstamm 3 x v. 12-14 zu pflanzen.

Bei den Gehölzen soll es sich um folgende Baumarten handeln:

Sand-Birke (Betula pendula)

Hainbuche (Carpinus betulus)

Stiel-Eiche (Quercus robur)

Feld-Ahorn (Acer campestre)

Spitz-Ahorn (Acer platanoides)

Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)

Des Weiteren können robuste, heimische Obstgehölze gepflanzt werden. Bei den

Gehölzen soll es sich um nachfolgende Obstsorten handeln:

Apfelsorten: 'Gravensteiner' 'Jakob Fischer', 'Kaiser Wilhelm'

Birnensorten: 'Alexander Lucas', 'Williams Christ', 'Uta'

Kirschsorten: 'Regina', 'Bellise', 'Burlat'

Pflanzabstand zwischen Baumgruppen (Hochstämme): mind. 3 m

Pflanzabstand zwischen Bäumen in Einzelstellung (Hochstämme): mind. 10 m

Das Verhältnis zwischen Laub- und Obstbäumen soll 1:4 betragen.

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Die neuen Baumanpflanzungen sind durch geeignete Pflegemaßnahmen dauer-

haft zu erhalten. Falls erforderlich müssen fachgerechte Pflegeschnitte erfolgen.

Zeitpunkt der Umsetzung: Spätestens in der auf die Fertigstellung folgende Vege-

tationsperiode. Eine Herbstpflanzung wird empfohlen. Ausgefallene Pflanzen

sind umgehend zu ersetzten.

Niederschlagswasser

Die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers soll komplett auf der

vorhandenen Grünfläche erfolgen.

Einfriedungen

Neue Einfriedungen sind nur in blickdurchlässiger Form ohne durchgehenden

Sockel mit einer Bodenfreiheit von mindestens 10 cm und in der Höhe von ma-

ximal 2,0 m zulässig.

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5. Auswirkungen

5.1 Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter

Beschreibung der derzeitigen Situation

Das Gebiet weist derzeit einen gewerblichen Charakter auf, da sich leerstehende

Gebäude der ehemaligen Druckerei auf der Fläche befinden. Von der Fläche ge-

hen daher aktuell keine Immissionen in nennenswertem Umfang aus. Der Be-

reich befindet sich inmitten der Wohnbebauung der Stadt Nittenau. Südlich des

Gebietes befindet sich das Firmengelände der digitalen Buchmanufaktur „dibu-

ma“. Weiter im Süden verläuft in West-Ost Richtung die St 2149 („Walderbacher

Straße“) in etwa 50 m Entfernung. Im Osten des Gebietes befindet sich direkt an-

grenzend der „Taubenweg“, welcher von Norden nach Süden verläuft und dabei

in die St 2149 mündet.

Auswirkungen

Eine nachteilige Auswirkung für den Mensch ergibt sich durch den geplanten

Wohnpark nicht, da die Bauweise der geplanten Mehrfamilienhäuser mit zwei bis

drei geplanten Geschossen sowie den Sattel- und Walmdächern, der Bauweise

der Umgebung ähnelt und an diese angepasst wird. Bodenrechtliche Spannun-

gen sollen vermieden werden. Negative Auswirkungen sind temporär während

der Bauzeit möglich und nicht vermeidbar. Anderweitige Auswirkungen – auch

auf die Nachbarschaft – sind nach dem immissionsschutzrechtlichen Gutachten

nicht zu erwarten.

Bewertung

Durch die Planung sind lediglich geringfügige Auswirkungen, die unter der Erheb-

lichkeitsschwelle liegen, für das „Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter“ zu

erwarten. Baubedingte negative Auswirkungen sind nur vorrübergehend und in

schwachem Ausmaß gegeben.

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5.2 Schutzgut Arten und Biotope

Beschreibung der derzeitigen Situation

Die planhafte Darstellung des Bestandes kann dem Bestandsplan entnommen

werden.

Im Plangebiet befinden sich Gebäude sowie Gehölze, welche grundsätzlich als

Lebensraum für Vögel und Fledermäuse in Frage kommen könnten.

Auf Grund des relativ jungen Alters des Baumbestandes (keine Rindenabplat-

zungen oder ähnliches) sind die Gehölze als Habitat für Fledermäuse oder ande-

re höhlenbewohnenden Arten auszuschließen. Auch weisen die vorhandenen

Gebäude keine Nischen, Öffnungen oder ähnliches auf und sind somit ebenfalls

als Lebensraum auszuschließen. Vogelnester oder Brutversuche konnten bei Be-

gehungen auf dem Gelände nicht festgestellt werden.

Somit besteht kein Verdacht, dass Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie

die europäischen Vogelarten entsprechend Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie oder

„Verantwortungsarten nach“ § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG durch das Bauvorhaben

betroffen sind. Eine artenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens ist nicht erfor-

derlich. Ebenso sind weitere europarechtlich geschützte Arten wie zum Beispiel

Reptilien, Zauneidechsen oder Amphibien aufgrund der fehlenden Habitatstruk-

turen auszuschließen.

Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 Abs. 2 BNatSchG und § 23 Abs. 1 Bay-

NatschG sowie geschützte Lebensstätten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG (z.B. Baum-

höhlen für Fledermäuse) liegen nicht innerhalb des Geltungsbereichs.

Auswirkungen

Durch die geplante Bebauung werden keine Flächen in Anspruch genommen o-

der Gebäude beseitigt, die von potenziell vorkommenden gebäudebrütenden

Vogelarten wie beispielsweise der Rauchschwalbe oder dem Haussperling bzw.

von gebäudebewohnenden Fledermausarten als Habitat genutzt werden könn-

ten. Die vorhandenen (und teilweise zu entfernenden Bäume) weisen ebenfalls

keine Höhlen oder ähnliches auf.

Bewertung

Potenzielle gebäudebrütende Vögel und Fledermäuse, die sich in und an den

Gebäuden befinden könnten, sind auszuschließen. Brutversuche sind in den Ge-

hölzen und Grünflächen ebenfalls nicht festgestellt worden. Verbotstatbestände

nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 sind nicht zu erwarten.

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5.3 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung

Beschreibung der derzeitigen Situation

Hinsichtlich des Landschaftsbildes stellt sich das Planungsgebiet als ehemals ge-

werblich genutzte Fläche mit leerstehenden Gebäuden der ehemaligen Drucke-

rei dar. Nach Außen weist das Gebiet zum derzeitigen Zeitpunkt, durch den Leer-

stand und gewerblichen Charakter, keine positive Wirkung auf.

Das Planungsgebiet ist abschnittsweise von Gehölzstrukturen umgeben, zudem

sind innerhalb des Geltungsbereiches vereinzelt Gehölze verteilt. Zu Erholungs-

zwecken ist das Planungsgebiet nicht geeignet, da der Bereich nicht für öffentli-

chen Nutzen zu Verfügung steht.

Auswirkungen

Zum derzeitigen Zeitpunkt gehen von dem Plangebiet keine nennenswerten Wir-

kungen aus, jedoch kann durch die Gewerbefläche innerhalb der Wohnsiedlung

auch von keiner positiven Auswirkung gesprochen werden.

Der neue zwei- bis dreigeschossige Wohnungsbau wirkt sich nicht erheblich auf

das Landschaftsbild aus, da sich die Bauweise nicht stark von der umliegenden

Siedlung, die auch hauptsächlich durch zweigeschossige Wohneinheiten geprägt

ist, abhebt. Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erkennen.

Bewertung

Durch die neue Flächennutzung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf

das „Schutzgut Landschaftsbild und Erholung“ zu erwarten. Die geplanten zwei-

bis dreigeschossigen Gebäude unterscheiden sich nicht stark von der umliegen-

den Wohnbebauung. Derzeit hebt sich die Fläche durch den gewerblichen Cha-

rakter stärker von der umliegenden Siedlung ab und weist somit eine geringere

positive Wirkung auf das Landschaftsbild und bezüglich der Erholung auf. Zudem

ergibt sich durch die neue Flächennutzung eine aufwertende Wirkung, da die

Wohnbebauung im geplanten Wohnpark von Grünflächen umgeben ist.

5.4 Schutzgut Boden

Beschreibung der derzeitigen Situation

Das Planungsgebiet ist zum einen von lehmigen-sandigen Boden geprägt, die

überwiegende Fläche ist jedoch bereits versiegelt. Im Folgenden werden die vor-

handenen Bodenarten sowie die dazugehörigen Bodenfunktionen beschrieben

und anschließend bewertet.

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Bodenart: Nach der Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:25.000 handelt es sich

im Vorhabengebiet um „Vorherrschend Braunerde (podsolig), gering verbreitet

Podsol-Braunerde aus (kiesführendem) Sand bis Sandlehm (Terrassenablage-

rung), gering verbreitet mit Flugsanddecke “. (LfU)

Beschreibung der Bodenfunktionen:

Das Retentionsvermögen des Bodens bei Niederschlagsereignissen ist als hoch

anzusehen, da die sandigen Schichten (C-Horizont) sowie die Deckschicht und

der humose A-Horizont ein hohes Potential zur Wasseraufnahme bieten.

Das Rückhaltevermögen des Bodens für wasserlösliche Stoffe wie z.B. Nitrate

und Salze ist als gering anzusehen, da, sobald eine Passage des B wie auch des

verzahnten B-C-Horizontes erfolgt ist, die sandigen Schichten kein Rückhalte-

vermögen mehr liefern können.

Ebenso ist das Rückhaltevermögen für Schwermetalle als gering anzusehen.

Da es sich nach der Bodenübersichtskarte um einen weit verbreiteten Bodentyp

handelt, ist seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte als gering

anzusehen.

Auswirkungen

Im unmittelbaren Umfeld der Mehrfamilienhäuser ist eine großzügige Grünflä-

che geplant, was sich positiv auf die Bodenfunktionen wie Produktionsfunktion,

Lebensraumfunktion sowie Puffer-, Speicher- und Filterfunktion auswirkt.

Im Gebiet sind keine seltenen Böden vorzufinden. Vielmehr handelt es sich um

die im Gebiet am meisten verbreiteten Bodenarten und –typen.

Bewertung

Durch die Planung sind Auswirkungen auf das „Schutzgut Boden“ in geringem

Maß zu erwarten, da es sich zum einen um einen weit verbreiteten Bodentyp mit

geringer Fähigkeit in Bezug auf Rückhaltung von wasserlöslichen Stoffen sowie

Schwermetallen handelt. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt eine Entsiegelung

von Flächen.

5.5 Schutzgut Wasser

Beschreibung der derzeitigen Situation

Es sind keine Gewässer und sonstige hydrologisch relevante Strukturen in der

nahen Umgebung des Planungsgebietes zu finden. Zum Grundwasserflurab-

stand sind keine Informationen gegeben.

Der Planungsraum befindet sich nicht in Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten der

Wasserversorgung.

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Auswirkungen

Es ergeben sich keine negativen Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Was-

ser.

Bewertung

Es liegen keine Informationen zum Grundwasser vor. Falls jedoch Grundwasser

im Zuge des Bauvorhabens angetroffen werden sollte, sind Maßnahmen zu er-

greifen, um die Auswirkungen auf das Grundwasser wirkungsvoll zu verhindern.

Jedoch stellen mögliche Auswirkungen keine erheblichen Beeinträchtigungen

dar.

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5.6 Schutzgut Klima und Luft

Beschreibung der derzeitigen Situation

Der Geltungsbereich hat auf Grund seiner Lage und Dimension im Hinblick auf

das Lokalklima nur eine sehr untergeordnete Bedeutung.

Auswirkungen

Da keine Zunahme von versiegelten und überbauten Flächen erfolgt, ist mit kei-

nen negativen Auswirkungen bezüglich der Luftbefeuchtung und Luftkühlung

bzw. Reinigung zu rechnen. Der bisherige Beitrag der Gehölzbestände zur Frisch-

luftproduktion und damit zum Klimaausgleich wird nicht erheblich reduziert, da

neue Gehölzpflanzungen erfolgen. Durch die Entsiegelung bzw. der Umgestal-

tung der Flächen erfolgt eine gemäßigtere kleinklimatische Situation.

Bewertung

Durch die Planung werden keine erheblichen Beeinträchtigungen des „Schutzgu-

tes Klima und Luft“ hervorgerufen, da keine Immissionen von der Fläche ausge-

hen und im Vergleich zur ehemaligen gewerblichen Nutzung auch negative Wir-

kungen wie beispielsweise Abgasemissionen durch Fahrzeuge oder den Betrieb

ausbleiben. Grundsätzlich ist von einer Verbesserung der Situation auszugehen.

5.7 Wechselwirkungen

Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen zwischen

den Schutzgütern innerhalb des Geltungsbereichs.

5.8 Zusammenstellung Schutzgüter

Schutzgut

Auswirkungen Erheblichkeit

des Eingriffs baubedingt betriebsbe-

dingt

anlagebe-

dingt

Mensch gering keine gering gering

Kultur- und Sachgüter keine keine keine keine

Arten und Biotope gering gering gering gering

Landschaftsbild, Erholung keine keine gering keine

Boden gering keine keine keine

Wasser und Grundwasser gering keine keine keine

Klima und Luft keine keine keine keine

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6. Vermeidung und Minderung von Eingriffen

Gemäß § 15 BNatSchG sind bei Eingriffen in Natur und Landschaft vermeidbare

Beeinträchtigungen zu unterlassen bzw. das Ausmaß der unvermeidbaren Beein-

trächtigungen so weit wie möglich zu minimieren. Dies geschieht durch Vermei-

dungs- und Minderungsmaßnahmen, die nach der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a

BauGB im Umweltbericht darzustellen sind.

aV 1 Entfernen von Gehölzen außerhalb der Vogelbrutzeit

Zum Schutz für in und an Gehölzen lebenden Tierarten erfolgt die Fällung von

Gehölzbeständen nur außerhalb der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeit, also nicht zwi-

schen dem 1. März bis 30. September (gem. § 39 BNatSchG).

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7. Naturschutzfachliche Eingriffsregelung

Im vorliegenden Verfahren zum Bebauungsplan wird das Regelverfahren nach

dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (STMLU 2003) an-

gewendet.

Im Zuge des Bauvorhabens der Stadt Nittenau soll im Stadtgebiet Bergham das

Allgemeine Wohngebiet „Wohnpark Bergham Ost“ verwirklicht werden. Hierbei

sind fünf Mehrfamilienhäuser zu je sechs Wohneinheiten sowie drei Mehrfamili-

enhäuser zu je neun Wohneinheiten mit zwei bis drei Geschossen sowie Sattel-

und Walmdächern geplant. Zudem sollen ein Spielplatz, Parkplätze und ein

„Parkstadl“ verwirklicht werden.

Das Planungsgebiet wurde ehemals von der Firma „Schmidkonz GmbH“ genutzt,

weswegen derzeit noch die Gebäude und versiegelte Bereiche für Zufahrt, Park-

plätze und andere Nutzflächen vorzufinden sind.

Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereich beträgt 8.592 m², von welcher ak-

tuell ein Anteil von 4.950 m² durch die genannte Nutzung versiegelt ist. Der vor-

handene Gehölzbestand, Grünfläche und sonstige unversiegelte Fläche betragen

aktuell 3.160 m².

Durch das Bauvorhaben werden aufgrund geplanter Wohnbebauung rd.

1.888 m² Fläche versiegelt und durch Parkplätze ein Anteil von 998 m² überbaut.

Der geplante „Parkstadl“ nimmt eine Fläche von 592 m² in Anspruch. Weiterhin

ergibt sich durch die hinzukommende Zu-/Durchfahrt (Ringerschließung) eine

Flächenversiegelung von 1.157 m². Durch die neue Funktion des Gebietes wer-

den Flächen entsiegelt und Grünfläche entsteht. Im Südwesten soll ein Spielplatz

mit einer Größe von 382 m³ verwirklicht werden. In direkter Umgebung der

Wohnhäuser ist keine weitere Versiegelung geplant, womit eine unversiegelte

Fläche von 3.575 m², welche eine großzügige Grünfläche mit einbezieht, entsteht.

Somit ergibt sich 315 m² mehr unversiegelter, versickerungsfähiger Bereich im

Plangebiet. Die hauptsächlich am Rand vorgesehenen Gehölzentnahmen von rd.

270 m² werden durch die Entsiegelung sowie die Neupflanzungen (siehe vorha-

benbezogener Bebauungsplan) aus naturschutzfachlicher Sicht kompensiert.

Durch die geplanten Gehölze wird weiterhin ein Nahrungsangebot für die

Avifauna sowie Nistmöglichkeiten für diese sichergestellt.

Zusammenfassend kann von einer grundsätzlichen Aufwertung der Fläche aus-

gegangen werden. Unter Einbezug der Vermeidungs- und Minderungsmaßnah-

me entsteht kein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft, da die Leistungs-

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und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nicht

beeinträchtigt wird. Durch die neue Flächennutzung resultiert insgesamt 315 m²

mehr Grünfläche im Plangebiet.

Derzeit sind 58 % der Fläche versiegelt, durch das geplante Bauvorhaben ver-

bleiben 54 % versiegelte Fläche.

Vergleich der Flächennutzung

Bestand und Planung

8. Ausgleichsmaßnahmen

Durch die Planung des Bauvorhabens im Gebiet sind Gehölzentnahmen auf ei-

ner Fläche von rd. 270 m² vorgesehen. Diese werden auf der Fläche durch

Neupflanzungen von heimischen Laubbäumen sowie durch heimische, robuste

Obstgehölze ausgeglichen. Durch die Entsiegelung von 315 m² wird diese Kom-

pensation zusätzlich gestützt.

9. Alternative Planungsmöglichkeiten

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Nutzung der ausgewählten Fläche zu be-

grüßen, da bereits ein erheblicher Versiegelungsrad vorliegt und die geplante

Bebauung zusätzliche Grünflächen schafft. Anderweitige bebaubare Flächen mit

ähnlicher Eignung sind dem Vorhabenträger nicht verfügbar.

10. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde aller Voraussicht nach der Status quo

der Fläche erhalten bleiben.

Fläche Bestand Planung

Versiegelte Fläche (Zufahrt,

Parkplätze) 2.530 m²

2.747 m² (1.157 m² Zufahr-

ten, 592 m² Parkstadl,

998 m² Parkplätze)

Gebäude (mit Terrasse) 2.420 m² 1.888 m²

Unversiegelte Fläche (Grün-

fläche, Baumbestand, Spiel-

platz, Schotter)

3.642 m² 3.957 m²

Gesamt 8.592 m² 8.592 m²

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11. Methodik, Schwierigkeiten, Kenntnislücken

Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben des Leitfadens zur Umweltprüfung

in der Bauleitplanung (OBB 2007) erstellt. Schwierigkeiten und Kenntnislücken

zur Erstellung eines Umweltberichts bestehen nicht.

12. Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Nittenau im Landkreis Schwandorf plant im Stadtgebiet „Bergham“ das Allge-

meine Wohngebiet „Wohnpark Bergham Ost“. Dabei sind fünf Mehrfamilienhäu-

ser zu je sechs Wohneinheiten, drei Mehrfamilienhäuser zu je neun Wohneinhei-

ten mit zwei- bis drei Geschosse sowie Walm- und Satteldächern geplant. Zudem

sollen Außenstellplätze, ein „Parkstadl (Tiefgarage)“ sowie ein Spielplatz verwirk-

licht werden. Die Wohnbebauung im Wohnpark soll von einer großzügigen Grün-

fläche und Gehölzstrukturen umgeben werden.

Durch die Planung werden keine Biotope und Lebensstätten berührt, sodass ein

Verbotstatbestand bzgl. europarechtlicher Tier- und Pflanzenarten auszuschlie-

ßen ist. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Biotope und den

Mensch sind allesamt als gering einzustufen. Auswirkungen auf Kultur- und

Sachgüter, Landschaftsbild und Erholung, Boden, Wasser sowie Klima und Luft

sind nicht gegeben.

Externe Ausgleichsmaßnahmen sind aufgrund des geplanten Bauvorhabens

nicht notwendig, da durch die geplante Entsiegelung i. H. v. 315 m² bereits eine

Aufwertung des Gebietes erfolgt. Durch die geplante Durchgrünung des Allge-

meinen Wohngebietes (Neupflanzung von Laub- und Obstgehölzen) wird die

vorgesehene Gehölzentnahme flächenmäßig wie auch funktional ausgeglichen.

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13. Literaturverzeichnis

BAYNATSCHG – BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ 2011: Gesetz über den Schutz der Natur,

die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur

BIS-BAYERN 2017: Denkmale, http://www.bis.bayern.de/

BNATSCHG - Bundesnaturschutzgesetz : Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Natur-

schutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542). In der mo-

mentan gültigen Fassung

GLA - BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 1955: Bodenkundliche Übersichtskarte von

Bayern, Maßstab 1:500.000, München.

GLA – BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 1959: Geolog. Karte von Bayern 1:25.000,

Blatt 6639

GLA – BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 1969: Bodenkarte von Bayern 1:25.000, Blatt

6639

LFU - BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2017: Biotopkartierung Bayern (Flachland)

LFU – BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT ET. AL. 2017: Potenziell natürliche Vegetation

Bayerns

REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERPFALZ-NORD 2002: Regionalbericht zum Regionalplan

Oberpfalz Nord

REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERPFALZ-NORD 2002/2009: Regionalplan Region Ober-

pfalz-Nord (6).

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Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, Landkreis Schwandorf, Hrsg: StMLU

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Bearbei-

tung Büro Dr. H. M. Schober, Freising.

STMLU - BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN 2003:

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung; Bauen im Einklang mit Natur und Land-

schaft, Ein Leitfaden (ergänzte Fassung), München.

STMUG - BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT 2010: Hinweise zum

Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 (Schreiben des

Staatsministeriums an die Naturschutzbehörden, das LfU und die ANL vom

24.02.2010) mit Übersicht über die ab 1. März 2010 weiter geltenden Bestimmun-

gen des Bayerischen Naturschutzgesetzes.

OBB – OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNEREN 2007: Der Um-

weltbericht in der Praxis - Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung, er-

gänzte Fassung.