PDF vom 04. 12. 2020
PDF vom 04. 12. 2020
INHALTSVERZEICHNIS NACH SCHWERPUNKTTHEMEN 2
Bauen/Wohnen Seiten 13 - 15
Mobilität/Verkehr Seiten 16 - 37
Bildung/Wissenschaft/Kultur Seiten 38 - 41
Stadtplanung/Stadtentwicklung Seiten 42 - 120
Freizeit/Sport Seiten 121 - 125
Wirtschaft/Tourismus Seite 126
Umwelt/Grünraum/Energie Seiten 127 - 138
Sonstiges Seiten 139 - 142
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
ERLÄUTERUNGEN ZUR VORHABENLISTE 3
Was ist das Ziel der Vorhabenliste?Die Vorhabenliste soll übersichtlich und möglichst frühzeitig über solche Vorhaben der Stadt Graz informieren, für die sich viele GrazerInnen
interessieren oder die viele GrazerInnen betreffen.
Was hat die Vorhabenliste mit BürgerInnenbeteiligung zu tun?Die Vorhabenliste ist ein Kernelement der "Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz". Die Erprobungsphase
der Leitlinien dauert bis voraussichtlich Ende 2015. Die Vorhabenliste selbst ist kein Angebot zur Beteiligung, sondern ein Informations-
angebot über Vorhaben aus verschiedenen Fachbereichen der Stadt. Es wird auf der Vorhabenliste auch darüber informiert, wo von der
Stadt Angebote zur Beteiligung gemacht werden und wo nicht.
Wie kommt ein Vorhaben auf die Liste?Die Verwaltung schlägt der Politik vor, welche Vorhaben auf die Vorhabenliste gestellt werden sollen. Über die Veröffentlichung entscheidet
letztlich das zuständige politische Organ der Stadt Graz, d.h. entweder das einzelne Mitglied des Stadtsenats oder das zuständige Gremium
(Stadtsenat als Kollegialorgan, Gemeinderat).
Wann kommen Vorhaben auf die Liste?Vorhaben sollen baldmöglichst nach dem Budgetbeschluss genannt werden. Es kann sein, dass nach dem Budgetbeschluss weitere Beschlüsse
nötig sind, z.B. Planungbeschluss und/oder Projektgenehmigung. In diesem Fall können Vorhaben jederzeit unter dem Jahr auf die Vorhaben-
liste gestellt werden.
Wer aktualisiert die Vorhabenliste?Die Verantwortung für die laufende Aktualisierung von Einträgen liegt bei der fachlich zuständigen Abteilung in Abstimmung mit der/dem
zuständigen Stadtsenatsreferentin/en.
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Vorhaben Gebiet Themen Stand Seite
Neugestaltung Griesplatz - VorbereitendeMaßnahmen
V. Gries Bauen/WohnenMobilität/VerkehrStadtplanung/StadtentwicklungWirtschaft/Tourismus
20. 12. 2018 13
Zentralfeuerwache Lendplatz - Sanierung undNeugestaltung der Fassaden
IV. Lend Bauen/Wohnen 14. 06. 2019 14
Planung Feuerwache Ost neu II. St. Leonhard Bauen/Wohnen 23. 09. 2020 15
Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße - Teil 1
VII. Liebenau Mobilität/VerkehrStadtplanung/Stadtentwicklung
15. 04. 2019 16
Bauausführung Straßenbahnlinie Reininghaus V. GriesXIV. EggenbergXV. Wetzelsdorf
Mobilität/VerkehrStadtplanung/Stadtentwicklung
19. 10. 2020 17
Planungen für verkehrstechnische AufschließungReininghaus (Planungen für Rad-, Fuß-und Kfz-Verkehr)
V. GriesXIV. EggenbergXV. Wetzelsdorf
Mobilität/VerkehrStadtplanung/StadtentwicklungUmwelt/Grünraum/Energie
18. 10. 2017 18
Errichtung Straße u. Unterführung Josef HuberGasse-Alte Poststraße
V. Gries Mobilität/VerkehrStadtplanung/Stadtentwicklung
09. 10. 2020 19
Straßenbahnanbindung Smart City - Waagner-Biro IV. Lend Mobilität/VerkehrStadtplanung/Stadtentwicklung
27. 02. 2020 20
Maßnahmen für FußgängerInnen 2017 - 2019 III. GeidorfIV. LendVI. JakominiVII. LiebenauVIII. St. PeterXIII. GöstingXIV. EggenbergXVII. Puntigam
Mobilität/Verkehr 23. 10. 2017 21
Durchwegung Jauerburggasse -Evangelimanngasse
VI. Jakomini Mobilität/Verkehr 19. 12. 2019 22
Einreichplanung Straßenbahn -Innenstadtentflechtung Neutorgasse
I. Innere StadtIV. LendV. Gries
Mobilität/VerkehrStadtplanung/Stadtentwicklung
09. 10. 2020 23
Radverkehrsmaßnahmen / Radoffensive mit demLand Steiermark 2018 - 2020
Gesamtstädtisch Mobilität/Verkehr 19. 12. 2017 24
Einrichtung von Wohnstraßen VII. LiebenauX. RiesXII. AndritzGesamtstädtisch
Mobilität/Verkehr 22. 03. 2018 25
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Konzeption und Umsetzung eines Güterlogistik-Knotenpunktes (Projekt GrazLog)
I. Innere Stadt Mobilität/Verkehr 25. 02. 2019 26
Fußverkehrsmaßnahmen 2019 - 2020 IV. LendVII. LiebenauVIII. St. PeterXI. MariatrostXIV. EggenbergXV. WetzelsdorfXVI. StraßgangXVII. Puntigam
Mobilität/Verkehr 19. 11. 2018 27
Radverkehrsmaßnahmen / Radoffensive mit demLand Steiermark 2019 - 2021
Gesamtstädtisch Mobilität/Verkehr 23. 11. 2018 28
GUSTmobile Graz - Probebetrieb eines Anruf-Sammel-Taxi Systems
III. GeidorfXI. MariatrostXII. AndritzXV. WetzelsdorfXVI. StraßgangXVII. Puntigam
Mobilität/Verkehr 02. 01. 2020 29
Projektgesellschaft "Moderne Urbane Mobilität2030+" (MUM2030)
Gesamtstädtisch Mobilität/Verkehr 02. 04. 2019 30
Begleitmaßnahmen Verkehr bei Stadtentwicklungund Bebauungsplanung
IV. LendV. GriesVI. JakominiVIII. St. PeterXII. AndritzXIV. EggenbergXVI. Straßgang
Mobilität/Verkehr 03. 04. 2019 31
Verkehrskonzept Lendplatz IV. Lend Mobilität/Verkehr 21. 05. 2019 32
Pünktlichkeitsoffensive Öffentlicher Verkehr (ÖV) IV. LendV. GriesXV. WetzelsdorfXVI. Straßgang
Mobilität/Verkehr 11. 07. 2019 33
Kreisverkehre Karl-Huber-Gasse / Neufeldweg undWagner-Jauregg-Straße / Alte Poststraße
VII. LiebenauXVII. Puntigam
Mobilität/Verkehr 11. 11. 2019 34
Planung des 2-gleisigen Ausbaus Straßenbahnlinie5 im Abschnitt Zentralfriedhof - HaltestelleBrauquartier
XVII. Puntigam Mobilität/VerkehrStadtplanung/Stadtentwicklung
13. 01. 2020 35
Masterplan für den Straßenbahnausbau nach2023
Gesamtstädtisch Mobilität/Verkehr 16. 01. 2020 36
Verkehrskonzept Innenstadt West I. Innere Stadt Mobilität/VerkehrStadtplanung/StadtentwicklungUmwelt/Grünraum/Energie
16. 11. 2020 37
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Vorhaben Gebiet Themen Stand Seite
Schulausbauprogramm GRIPS 1 V. GriesVI. JakominiVII. LiebenauXI. MariatrostXII. AndritzXIV. EggenbergXV. WetzelsdorfXVI. StraßgangGesamtstädtisch
Bildung/Wissenschaft/KulturBauen/WohnenKinder/Jugend/Familie/Senioren
09. 12. 2019 38
Graz Kulturjahr 2020 Gesamtstädtisch Bildung/Wissenschaft/Kultur
14. 07. 2020 39
Errichtung "SchloßbergMuseum" I. Innere Stadt Bildung/Wissenschaft/KulturFreizeit/SportWirtschaft/Tourismus
15. 04. 2019 40
Schulausbauprogramm GRIPS 2 I. Innere StadtII. St. LeonhardIV. LendXII. AndritzXVI. StraßgangXVII. Puntigam
Bildung/Wissenschaft/KulturKinder/Jugend/Familie/Senioren
03. 03. 2020 41
1.0 Räumliches Leitbild (RLB) Gesamtstädtisch Stadtplanung/Stadtentwicklung
07. 06. 2019 42
16.19.0 Bebauungsplan "Straßganger Straße -Weblinger Straße Kärntner Straße"
XVI. Straßgang Stadtplanung/Stadtentwicklung
23. 03. 2020 43
08.21.0 Bebauungsplan "St.-Peter-Hauptstraße -Bereich Walter-Goldschmidt-Gasse"
VIII. St. Peter Stadtplanung/Stadtentwicklung
16. 11. 2020 44
04.30.0 Bebauungsplan "Papiermühlgasse -Wiener Straße"
IV. Lend Stadtplanung/Stadtentwicklung
23. 03. 2020 45
17.21.0 Bebauungsplan "Schwarzer Weg" XVII. Puntigam Stadtplanung/Stadtentwicklung
23. 03. 2020 46
Gestaltungsplanung für die Straßen- undPlatzbereiche - Smart City Graz Waagner Biro
IV. Lend Stadtplanung/Stadtentwicklung
13. 11. 2020 47
04.28.0 Bebauungsplan "Waagner-Biro-Straße -Dreierschützengasse Waldertgasse" (Smart CityWaagner Biro Westseite)
IV. Lend Stadtplanung/Stadtentwicklung
08. 07. 2019 48
17.22.0 Bebauungsplan "Triester Straße -Ruthardweg"
XVII. Puntigam Stadtplanung/Stadtentwicklung
16. 07. 2020 49
05.31.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel -Hohenstauffengasse"
V. Gries Stadtplanung/Stadtentwicklung
15. 07. 2020 50
06.12.1 Bebauungsplan "Fröhlichgasse" - 1.Änderung
VI. Jakomini Stadtplanung/Stadtentwicklung
15. 07. 2019 51
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03.23.0 Bebauungsplan "Lindweg" III. Geidorf Stadtplanung/Stadtentwicklung
19. 10. 2020 52
Fußgängerzone neu Schmiedgasse -Landhausgasse
I. Innere Stadt Stadtplanung/Stadtentwicklung
16. 07. 2020 53
03.25.0 Bebauungsplan "Zinzendorfgasse -Halbärthgasse - Harrachgasse - Goethestraße -Glacisstraße"
III. Geidorf Stadtplanung/Stadtentwicklung
05. 12. 2019 54
16.27.0 Bebauungsplan "Hans-Hegenbarth-Allee -Kärntner Straße - Am Katzelbach"
XVI. Straßgang Stadtplanung/Stadtentwicklung
05. 12. 2019 55
13.11.0 Bebauungsplan "Gärtnerstraße -Exerzierplatzstraße"
XIII. Gösting Stadtplanung/Stadtentwicklung
26. 03. 2018 56
Fernwärmeanschlussbereich 2020 zum 4.0Stadtentwicklungskonzept
Gesamtstädtisch Stadtplanung/StadtentwicklungBauen/WohnenUmwelt/Grünraum/Energie
23. 11. 2020 57
03.24.0 Bebauungsplan "Hochsteingasse -Grabenstraße"
III. Geidorf Stadtplanung/Stadtentwicklung
23. 09. 2020 58
04.33.0 Bebauungsplan "Waagner-Biro-Straße -Starhemberggasse"
IV. Lend Stadtplanung/Stadtentwicklung
28. 04. 2020 59
14.22.0 Bebauungsplan "Karl-Morre-Straße -Reininghausstraße - Koloniegasse -Königshoferstraße"
XIV. Eggenberg Stadtplanung/Stadtentwicklung
12. 07. 2019 60
07.18.0 Bebauungsplan "Eichäckerweg -Raabaweg"
VII. Liebenau Stadtplanung/Stadtentwicklung
28. 04. 2020 61
17.09.1 Bebauungsplan "Triester Straße -Grenzgasse" 1. Änderung
XVII. Puntigam Stadtplanung/Stadtentwicklung
15. 07. 2020 62
05.34.0 Bebauungsplan "Karlauerstraße -Rankengasse SÜD"
V. Gries Stadtplanung/Stadtentwicklung
23. 03. 2020 63
Neugestaltung Bertha-von-Suttner-Platz undStadionvorplatz
VII. Liebenau Stadtplanung/Stadtentwicklung
13. 05. 2020 64
04.36.0 Bebauungsplan "Kalvariengürtel -Kalvarienbergstraße Schleifbachgasse"
IV. Lend Stadtplanung/Stadtentwicklung
15. 07. 2020 65
06.27.0 Bebauungsplan "Am Langedelwehr -Nordweg - Neuholdaugasse - Fliedergasse"
VI. Jakomini Stadtplanung/Stadtentwicklung
05. 12. 2019 66
4.02 Flächenwidmungsplan - 2. Änderung Gesamtstädtisch Stadtplanung/Stadtentwicklung
07. 06. 2019 67
4.04 Stadtentwicklungskonzept - 4. Änderung Gesamtstädtisch Stadtplanung/Stadtentwicklung
07. 06. 2019 68
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17.20.0 Bebauungsplan "Puchstraße - PuntigamerStraße - Herrgottwiesgasse"
XVII. Puntigam Stadtplanung/Stadtentwicklung
29. 07. 2020 69
02.15.0 Bebauungsplan "Krenngasse - Naglergasse- Herrandgasse Ruckerlberggürtel"
II. St. Leonhard Stadtplanung/Stadtentwicklung
31. 01. 2020 70
02.16.0 Bebauungsplan "Koßgasse -Plüddemanngasse - Am Ring"
II. St. LeonhardIX. Waltendorf
Stadtplanung/Stadtentwicklung
07. 10. 2019 71
17.23.0 Bebauungsplan "Tiergartenweg" XVII. Puntigam Stadtplanung/Stadtentwicklung
15. 07. 2020 72
14.29.0 Bebauungsplan "Brauhausstraße -Teichäckergasse"
XIV. Eggenberg Stadtplanung/Stadtentwicklung
19. 11. 2020 73
16.29.0 Bebauungsplan "Wagner-Jauregg-Straße -Kärntner Straße (Ostseite)"
XVI. Straßgang Stadtplanung/Stadtentwicklung
05. 12. 2019 74
06.16.0 Bebauungsplan "Münzgrabenstraße-Dietrichsteinplatz- Kopernikusgasse-Kronesgasse"
VI. Jakomini Stadtplanung/Stadtentwicklung
17. 07. 2020 75
14.28.0 Bebauungsplan "Königshoferstraße -Heinrich-Heine-Straße Bauernfeldstraße -Gaswerkstraße"
XIV. Eggenberg Stadtplanung/Stadtentwicklung
15. 07. 2020 76
05.35.0 Bebauungsplan "Eggenberger Gürtel -Friedhofgasse Bessemergasse - Prankergasse"
V. Gries Stadtplanung/Stadtentwicklung
02. 07. 2020 77
12.23.0 Bebauungsplan "Stattegger Straße -(Volksschule Andritz)"
XII. Andritz Stadtplanung/Stadtentwicklung
26. 02. 2020 78
07.28.0 Bebauungsplan "Ziehrerstraße 73-77" VII. Liebenau Stadtplanung/Stadtentwicklung
15. 07. 2020 79
05.12.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - KärntnerStraße"
V. Gries Stadtplanung/Stadtentwicklung
15. 07. 2020 80
Stadtteilentwicklung Gradnerstraße: Erarbeitungeines detaillierten städtebaulichen Rahmenplans
XVII. Puntigam Stadtplanung/Stadtentwicklung
20. 09. 2019 81
02.18.0 Bebauungsplan "Zwerggasse -Morellenfeldgasse - Schumanngasse - Obstgasse"
II. St. Leonhard Stadtplanung/Stadtentwicklung
16. 07. 2020 82
03.22.0 Bebauungsplan "Zusertalgasse -Hochsteingasse"
III. Geidorf Stadtplanung/Stadtentwicklung
10. 11. 2020 83
03.26.0 Bebauungsplan "Theodor-Körner-Straße -Grabenstraße"
III. Geidorf Stadtplanung/Stadtentwicklung
16. 07. 2020 84
14.30.0 Bebauungsplan "Eggenberger Allee -Straßganger Straße Weissenkircherstraße -Herbersteinstraße"
XIV. Eggenberg Stadtplanung/Stadtentwicklung
03. 07. 2020 85
06.28.0 Bebauungsplan "Kosterwiesgasse -Grazbachgasse - Jakoministraße"
VI. Jakomini Stadtplanung/Stadtentwicklung
18. 11. 2019 86
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4.03 Flächenwidmungsplan - 3. Änderung I. Innere StadtVI. JakominiXI. Mariatrost
Stadtplanung/Stadtentwicklung
07. 05. 2020 87
05.38.0 Bebauungsplan "Hohenstaufengasse Süd -Lazarettgürtel"
V. Gries Stadtplanung/Stadtentwicklung
20. 11. 2019 88
Stadtteilentwicklung Eggenberg: Erarbeitungeines städtebaulichen Rahmenplans
XIV. Eggenberg Stadtplanung/Stadtentwicklung
28. 11. 2019 89
04.39.0 Bebauungsplan "Schippingerstraße -Wiener Straße Viktor-Franz-Straße"
IV. LendXIII. Gösting
Stadtplanung/Stadtentwicklung
01. 12. 2020 90
05.37.0 Bebauungsplan "Feldgasse - Amselgasse -Payer-Weyprecht-Straße - Adalbert-Stifter-Gasse -Weißenhofgasse - Kapellenstraße"
V. Gries Stadtplanung/Stadtentwicklung
08. 09. 2020 91
16.31.0 Bebauungsplan "Kapellenstraße/AmWagrain"
XVI. Straßgang Stadtplanung/Stadtentwicklung
21. 09. 2020 92
07.24.0 Bebauungsplan "Liebenauer Hauptstraße176"
VII. Liebenau Stadtplanung/Stadtentwicklung
28. 02. 2020 93
14.34.0 Bebauungsplan "Georgigasse -Vinzenzgasse - Krausgasse Franz-Steiner-Gasse"
XIV. Eggenberg Stadtplanung/Stadtentwicklung
19. 11. 2020 94
14.32.0 Bebauungsplan "Handelstraße -Herbersteinstraße Villenstraße - Burenstraße"
XIV. Eggenberg Stadtplanung/Stadtentwicklung
12. 11. 2020 95
02.17.0 Bebauungsplan "Rechbauerstraße -Nibelungengasse Raimundgasse -Sparbersbachgasse"
III. Geidorf Stadtplanung/Stadtentwicklung
27. 03. 2020 96
06.30.0 "Kopernikusgasse - Schörgelgasse -Brockmanngasse"
VI. Jakomini Stadtplanung/Stadtentwicklung
15. 07. 2020 97
14.31.0 Bebauungsplan "Johann-Haiden-Straße -Straßganger Straße Dr.-Hans-Klöpfer-Straße -Absengerstraße"
XIV. Eggenberg Stadtplanung/Stadtentwicklung
27. 03. 2020 98
13.12.0 Bebauungsplan "Wiener Straße - Karl-Zeller-Weg"
XIII. Gösting Stadtplanung/Stadtentwicklung
27. 03. 2020 99
06.26.0 Bebauungsplan "Schönaugasse -Wielandgasse Grazbachgasse"
VI. Jakomini Stadtplanung/Stadtentwicklung
15. 07. 2020 100
06.29.0 Bebauungsplan "Areal Kirchnerkaserne" VI. Jakomini Stadtplanung/Stadtentwicklung
08. 09. 2020 101
11.12.0 Bebauungsplan "Mariatroster Straße 132" XI. Mariatrost Stadtplanung/Stadtentwicklung
28. 05. 2020 102
4.05 Stadtentwicklungskonzept - 5. Änderung Gesamtstädtisch Stadtplanung/Stadtentwicklung
17. 07. 2020 103
4.04 Flächenwidmungsplan - 4. Änderung Gesamtstädtisch Stadtplanung/Stadtentwicklung
17. 07. 2020 104
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Vorhaben Gebiet Themen Stand Seite
14.33.0 Bebauungsplan "Seidenhofstraße -Absengerstraße Johann-Haiden-Straße -Herbersteinstraße"
XIV. Eggenberg Stadtplanung/Stadtentwicklung
04. 08. 2020 105
05.40.0 "Lazarettgasse - Lissagasse -Custozzagasse"
V. Gries Stadtplanung/Stadtentwicklung
12. 11. 2020 106
17.24.0 Bebauungsplan "Tiergartenweg -Herrgottwiesgasse Hochleitenweg - Dr.-Theodor-Pfeiffer-Straße"
XVII. Puntigam Stadtplanung/Stadtentwicklung
08. 09. 2020 107
08.28.0 Bebauungsplan "St.-Peter-Hauptstraße/Petersbergenstraße Rudolf-Hans-Bartsch-Straße/Nußbaumerstraße"
VIII. St. Peter Stadtplanung/Stadtentwicklung
29. 09. 2020 108
05.39.0 Bebauungsplan "Josef-Huber-Gasse -Kindermanngasse Lazarettgasse - Idlhofgasse"
V. Gries Stadtplanung/Stadtentwicklung
29. 09. 2020 109
05.36.0 Bebauungsplan "Prankergasse -Idlhofgasse Niesenbergergasse"
V. Gries Stadtplanung/Stadtentwicklung
29. 09. 2020 110
"Neugestaltung Tummelplatz" - Vorbereitungen I. Innere Stadt Stadtplanung/Stadtentwicklung
03. 11. 2020 111
Realisierungswettbewerb Q12 Reininghausplatz XIV. Eggenberg Stadtplanung/StadtentwicklungBauen/WohnenUmwelt/Grünraum/Energie
01. 10. 2020 112
03.27.0 Bebauungsplan "Hugo-Wolf-Gasse -Zinzendorfgasse Beethovenstraße -Elisabethstraße"
III. Geidorf Stadtplanung/Stadtentwicklung
06. 10. 2020 113
07.30.0 Bebauungsplan "Industrie- undGewerbegebiet Thondorf Süd"
VII. Liebenau Stadtplanung/Stadtentwicklung
21. 10. 2020 114
09.16.0 Bebauungsplan "WaltendorferHauptstraße - Schulgasse Ruckerlberggasse"
IX. Waltendorf Stadtplanung/Stadtentwicklung
21. 10. 2020 115
Stadtteilmanagement Reininghausgründe XIV. Eggenberg Stadtplanung/Stadtentwicklung
29. 10. 2020 116
4.06 Stadtentwicklungskonzept - 6. Änderung VIII. St. Peter Stadtplanung/Stadtentwicklung
11. 11. 2020 117
4.05 Flächenwidmungsplan - 5. Änderung IV. LendVIII. St. Peter
Stadtplanung/Stadtentwicklung
11. 11. 2020 118
07.29.0 Bebauungsplan "Mendelgasse -Liebenauer Tangente"
VII. Liebenau Stadtplanung/Stadtentwicklung
27. 11. 2020 119
17.25.0 Bebauungsplan "Herrgottwiesgasse 269ff"
XVII. Puntigam Stadtplanung/Stadtentwicklung
03. 12. 2020 120
Sanierung und Umbau von Merkur Eisstadion undArena
VII. Liebenau Freizeit/Sport 07. 01. 2020 121
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Vorhaben Gebiet Themen Stand Seite
Lebensraum Mur - Augartenabsenkung VI. Jakomini Freizeit/SportUmwelt/Grünraum/Energie
12. 02. 2019 122
Attraktivierung Naherholungsgebiet Plabutsch/Thalersee
Gesamtstädtisch Freizeit/Sport 26. 11. 2020 123
Sportjahr 2021 Gesamtstädtisch Freizeit/Sport 12. 07. 2019 124
Lebensraum Mur - Augarten 2. Umsetzungsphase VI. Jakomini Freizeit/SportUmwelt/Grünraum/Energie
04. 12. 2020 125
Entwurf eines Orientierungssystems fürFußgängerInnen
Gesamtstädtisch Wirtschaft/TourismusMobilität/Verkehr
04. 04. 2017 126
Stadtpark Graz Sanierung und Neugestaltung inverschiedenen Teilbereichen
I. Innere Stadt Umwelt/Grünraum/Energie
30. 06. 2015 127
Zentraler Speicherkanal (ZSK) Gesamtstädtisch Umwelt/Grünraum/Energie
11. 07. 2017 128
Masterplan Sturzgasse (Recycling Center Neu &Erneuerungsinvestitionen SpartenbereichStadtraum)
V. Gries Umwelt/Grünraum/Energie
03. 09. 2019 129
Öffentliche Beleuchtung - Gemeinschaftsprojektemit der Holding Graz Linien
Gesamtstädtisch Umwelt/Grünraum/EnergieMobilität/Verkehr
11. 12. 2019 130
Umsetzung Reininghauspark und Pavillon XIV. Eggenberg Umwelt/Grünraum/EnergieBauen/WohnenStadtplanung/Stadtentwicklung
21. 02. 2020 131
Planung der Erweiterung und Sanierung derKläranlage der Stadt Graz
Gesamtstädtisch Umwelt/Grünraum/Energie
26. 11. 2020 132
Neugestaltung der Grünfläche Zeillergasse amSchleifbach
IV. Lend Umwelt/Grünraum/EnergieFreizeit/Sport
08. 11. 2019 133
Neuerrichtung Grünraum-Stützpunkt undInfocenter im Stadtpark
I. Innere Stadt Umwelt/Grünraum/Energie
13. 05. 2019 134
Gestaltung Quartierspark Dreierschützengasse IV. Lend Umwelt/Grünraum/Energie
03. 08. 2020 135
Maßnahmenprogramm Grazer Stadtbaum 2020 -2022
II. St. LeonhardV. GriesXIV. Eggenberg
Umwelt/Grünraum/Energie
04. 11. 2020 136
Erarbeitung Klimaschutz-Plan Graz Gesamtstädtisch Umwelt/Grünraum/Energie
10. 11. 2020 137
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Vincke Steinbrüche, Machbarkeitsstudie XIV. EggenbergXV. Wetzelsdorf
Umwelt/Grünraum/EnergieFreizeit/Sport
27. 11. 2020 138
Bauliche Sicherheitsmaßnahmen Lendplatz,Kaiser-Josef-Platz, Sporgasse/Ballhausgasse undHofgasse
I. Innere StadtII. St. LeonhardIV. Lend
Sonstiges 04. 03. 2020 139
Weiterentwicklung der BürgerInnenbeteiligung Gesamtstädtisch Sonstiges 15. 03. 2019 140
BürgerInnenbudget Gesamtstädtisch Sonstiges 12. 11. 2020 141
Sprühnebelsystem Testanlage Tummelplatz I. Innere Stadt Sonstiges 15. 05. 2020 142
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Neugestaltung Griesplatz - Vorbereitende Maßnahmen 13Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 12. 2018
Inhaltliche Beschreibung Zur Neugestaltung des Griesplatzes wurden ab 2015 vorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Die TU Graz -
Institut für Wohnbau hat ab dem Wintersemester 2015/16 für drei Semester das Thema Griesviertel als
Institutsschwerpunkt. StudentInnen befassen sich in Lehrveranstaltungen mit dem Thema und entwickeln
Projektideen. Eine breite BürgerInnenbeteiligung sowie eine städtebauliche Potentialuntersuchung für das
Griesviertel sind ebenso vorgesehen, um mögliche Entwicklungschancen zu untersuchen. Ergebnisse aus dem
Beteiligungsprozess, der wissenschaftlichen Begleitung und der städtebaulichen Potenzialuntersuchung sollen die
Basis für einen zukünftigen Architektur- und Gestaltungswettbewerb bilden.
Politische Beschlusslage Die Projektgenehmigung des Gemeinderates zu den vorbereitenden Maßnahmen erfolgte am 9. Juli 2015.
Umsetzungszeitraum 2015 bis 2018
Kostenrahmen Für die vorbereitenden Maßnahmen wurden EUR 460.000,- veranschlagt.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Eine Informationsveranstaltung fand im März 2015 statt. Mit den vorbereitenden Maßnahmen wurde im 2.
Halbjahr 2015 begonnen. 2016 fanden zahlreiche Beteiligungsmöglichkeiten statt. Hierzu wurde im März 2016 ein
privates Team zur Unterstützung beauftragt. Ende des Beteiligungsprozesses ist Jahresende 2018.
Bis zum Ende des Prozesses wurden kurz- und mittelfristige Maßnahmen als Übergang zur einer Platzgestaltung
umgesetzt: a) Sanierung Rösselmühlpark (durch die Abteilung für Grünraum und Gewässer und Holding Graz); b)
Sanierung Sitzmöbel am Griesplatz Nord; c) Durchgehender Radweg gegen die Einbahn in der Griesgasse); d)
Barrierefreie Anpassung des Gehweges auf Höhe Griesplatz 19 (durch das Referat für Barrierefreiheit der
Stadtbaudirektion Graz); e) Kleinräumige Platzerweiterung bei der Mariensäule.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan Griesplatz
Themenbereich(e) Bauen/Wohnen, Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Wirtschaft/Tourismus
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Ein Beteiligungskonzept wurde von der Stadtbaudirektion erarbeitet (Details im Link unten bei "weitere
Informationen"). Zur Unterstützung der Stadtbaudirektion in der Detailkonzeption und Durchführung der
Beteiligungsangebote wurde ein externer Träger beauftragt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Die Entwicklungsmöglichkeiten des Griesviertels sollen untersucht und definiert werden. Teilaspekte sind die
Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten, sowie der Nutzungsqualitäten im speziellen für FußgängerInnen und
RadfahrerInnen.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Mag. Simone Reis
Tel.: +43 316 872-3514
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Beteiligungsprojekt Griesplatz: http://www.graz.at/griesplatz
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Zentralfeuerwache Lendplatz - Sanierung und Neugestaltung der Fassaden 14Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 06. 2019
Inhaltliche Beschreibung Die Zentralfeuerwache am Lendplatz besteht aus einer Vielzahl an Gebäudeteilen aus unterschiedlichen Bauzeiten
und Baustilen der letzten 40 Jahre. Die Fassaden sind "in die Jahre gekommen", weisen teilweise technische
Mängel auf und müssen saniert werden. Das Ensemble ist durch seine Funktion und Lage für den Lendplatz
prägend. Zur Ideenfindung, für eine zeitgemäße Fassade der Berufsfeuerwehr, wurde ein geladener
Ideenwettbewerb mit vier Grazer Architekturbüros durchgeführt. Ziel war es die Bedeutsamkeit des Ensembles als
Feuerwehrgebäude zu stärken und gleichzeitig das heterogene Erscheinungsbild zu beruhigen.
Das Siegerprojekt vom Grazer Architekturbüro "coabitare ZT GmbH" sieht vor, die Zentralfeuerwache in Ihrer
Farbgebung zu beruhigen. Die reparaturanfälligen automatischen Falttore aus dem Jahr 1990 werden durch
transparente Wagenhallentore ersetzt, die den Fuhrpark als "Herzstück" der Feuerwehr zur Geltung bringen. Die
Metallfassade erhält eine neue Beschichtung und eine flächige Beleuchtung mit einzelnen Lichtpunkten, die
pulsierend leuchten, wenn die Feuerwehr einen Einsatz hat. Die Spiegelglasfassade der Meldezentrale erhält eine
Folienbeklebung zur Homogenisierung und als Sonnenschutz für die dahinterliegenden Räume.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss Juni 2019
Umsetzungszeitraum Juni 2019 - Mai 2020
Kostenrahmen Anschaffungskosten EUR 696.000,-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Planung, Behördenverfahren und Ausschreibungen der Bauleistungen
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=563
Themenbereich(e) Bauen/Wohnen
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist für die Sanierung/Neugestaltung der Fassaden nicht vorgesehen, da durch die technischen
und rechtlichen Vorgaben (Altstadtschutzzone III) kein Handlungsspielraum vorhanden ist.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Instandhaltung von zentraler Sicherheitsinfrastruktur
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion, Referat Hochbau
DI Martin Bukovski
Tel.: +43 316 873-3558
E-Mail: [email protected]
Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr
Erwin Wurzinger
Tel.: +43 316 872-5702
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Planung Feuerwache Ost neu 15Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 09. 2020
Inhaltliche Beschreibung Aufbauend auf einer Standortstrukturuntersuchung der Feuerwehren im Stadtgebiet von Graz soll der Standort der
Feuerwache Ost erhalten und adaptiert werden, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwache sicherzustellen.
2019 wurde daher eine Machbarkeitsstudie zur Feuerwache Ost von der Stadtbaudirektion, Referat Hochbau, in
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr erstellt.
Die Studie geht von einem gesamten Abbruch des baulichen "Flickenwerks" des Bestandes aus und sieht einen
kompakten, 3 geschoßigen Neubau vor. Die Vorabstimmungen mit den Fachabteilungen und ASVK sind bereits
erfolgt.
Es wird ein EU-weit offener, anonymer Architekturwettbewerb als Instrument zur Sicherung der Baukultur seitens
der Stadtbaudirektion, Referat Hochbau, vorbereitet und ausgelobt werden. Es ist geplant den Verfasser des
erstgereihten Projektes mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Ende 2021 soll der
Vorhabensbeschluss zur Umsetzung des Gebäudes erwirkt werden. Die Bauausführung soll 2022 und 2023
erfolgen. Voraussichtlicher Fertigstellungstermin ist Ende 2023.
Politische Beschlusslage Planungsbeschluss im Gemeinderat am 17. September 2020
Umsetzungszeitraum Einreichplanung bis Ende 2021
Kostenrahmen Kostenrahmen zur Erstellung detaillierter Projektunterlagen für den Vorhabensbeschluss EUR 581.000,--
Aktueller Stand des
Vorhabens
Projektentwicklung, EU weit offener Architekturwettbewerb
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
II. St. Leonhard
Adresse/Link Stadtplan Dietrichsteinplatz 9a, 8010 Graz
Themenbereich(e) Bauen/Wohnen
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Eine Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen, da durch die rechtlichen und technischen Vorgabe kein
Handlungsspielraum gegeben ist.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Die städtebaulichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Projektes wurden bereits erarbeitet und
beschlossen.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Katastrophenschutz und Feuerwehr
Erwin Wurzinger
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße - Teil 1 16Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 04. 2019
Inhaltliche Beschreibung Mit der Fertigstellung des Südgürtels übernimmt die Stadt Graz die Landesstraßenzüge Liebenauer Hauptstraße
(Bereich Liebenauer Stadion bis Südgürtel) und Puntigamer Straße (Bereich Casalgasse bis Liebenauer
Hauptstraße). Dies hat die Stadt Graz dazu bewogen, die Straßenzüge nicht nur zu sanieren, sondern auch neu zu
gestalten. Um im Zuge der Neugestaltung auch Bedürfnisse der BürgerInnen mit einbeziehen zu können wurden
2014 AnrainerInnen und NutzerInnen eingeladen, sich an den Planungen zu beteiligen (siehe unten Erläuterungen
zur BürgerInnenbeteiligung).
Die Umsetzung des ersten Teiles der Neugestaltung bezieht sich auf den Bereich Casalgasse bis über die Anbindung
Kadettengasse.
Politische Beschlusslage Der Gemeinderat hat am 11. April 2019 die Neugestaltung der Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße - Teil 1
beschlossen.
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen EUR 4 Mio.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Umsetzung wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Rahmen der 1. BürgerInnenbeteiligungs-Veranstaltung vom 17. Mai 2014 wurden Bedürfnisse der
AnrainerInnen und NutzerInnen für die Neugestaltung aufgenommen. Die Besonderheit des Beteiligungsprozesses
bestand darin, dass BürgerInnen, die nicht die Zeit gefunden haben aktiv an der 1. Veranstaltung teilzunehmen,
die Möglichkeit geboten wurde online ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Im Rahmen der 2. Veranstaltung
am 17. November 2014 wurden die eingebrachten und auf Umsetzung überprüften Anregungen und Ideen für die
Planungen der Neugestaltung präsentiert.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept: Aufwertung des öffentlichen Raums durch Gestaltung der öffentlichen Straßen,
Attraktivierung von Einfahrtstraßen
Verkehrspolitische Leitlinien: Vorrang sanfter Mobilität - Ausbau des Fuß-und Radwegnetzes, Schaffung attraktiver
Fußgängerbereiche
Stadteilentwicklung Murfeld: Verbesserung der Gesamtsituation der Liebenauer Hauptstraße
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
DI Dr. Tobias Altendorfer
Tel.: +43 316 872-3520
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Bauausführung Straßenbahnlinie Reininghaus 17Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 19. 10. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Areal der ehemaligen Reininghausgründe wird an das Grazer Straßenbahnnetz angebunden. Nachdem die
Planung abgeschlossen ist und alle Bescheide und Beschlüsse vorliegen, ist nun der Baustart für die
Straßenbahnlinie Reininghaus mit Februar 2019 erfolgt. Die Bauarbeiten beginnen mit dem "Abschnitt Nord" in der
Alten Poststraße, zwischen der Eggenberger Straße und der Reininghausstraße. Zeitgleich wird auch mit der
Errichtung der neuen Endhaltestelle [Wendeschleife] im südlichen Bereich und zwar am Areal der ehemaligen
Hummelkaserne begonnen.
Die sogenannte "UNESCO Esplanade", der Mittelteil zwischen der Reininghausstraße und der Wetzelsdorfer Straße,
wird ab Mitte 2020 errichtet. Die Gesamtfertigstellung des Straßenbahnprojekts ist für Ende 2021 vorgesehen.
Neben der Herstellung der rund 1,8 km langen Gleisanlagen inklusive vier neuer Haltestellen, wird auch der
dazugehörige Straßenraum architektonisch gestaltet und ein neuer Platz, der Jochen Rindt Platz, errichtet.
Räumlich wird der Jochen Rindt Platz parallel zur Wetzelsdorfer Straße zwischen der UNESCO Esplanade und der
Domenico dell´ Allio Allee situiert.
Politische Beschlusslage Neben den Beschlüssen des Rahmenplans [2010] und der Finanzierung [2013] wurde die Projektgenehmigung im
Februar 2018 seitens des Grazer Gemeinderates erteilt.
Umsetzungszeitraum Bauausführung 2019 - 2021
Kostenrahmen Die Projektkosten belaufen sich auf rund 44,1 Millionen Euro.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Bauphase
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nachdem die Trassenführung im 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben ist, besteht diesbezüglich kein
Gestaltungsspielraum. Es ist jedoch eine umfassende Information der BürgerInnen über die Planungen und in
weiterer Folge über die einzelnen Bauphasen vorgesehen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Der Ausbau der Straßenbahnlinien ist wesentlicher Bestandteil der Grazer
Verkehrspolitik
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Dipl.-Ing. Klaus Masetti
Tel.: +43 316 872-3506
Weitere Informationen Graz Reininghaus: https://www.graz.at/cms/beitrag/10195470/8119891/Graz_Reininghaus.html
Straßenbahn Reininghaus: https://www.graz.at/cms/beitrag/10326324/8119891/Strassenbahn_Reininghaus.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Planungen für verkehrstechnische Aufschließung Reininghaus(Planungen für Rad-, Fuß-und Kfz-Verkehr) 18Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 18. 10. 2017
Inhaltliche Beschreibung Im Zuge der Erstellung des "Rahmenplans Graz-Reininghaus" wurde für den gesamten Stadtteil als Grundlage für
das Stadtteilentwicklungskonzept ein Straßennetz erarbeitet, das einerseits eine optimale Erschließung
sicherstellen und andererseits für die Zukunft eine flexible Verkehrsorganisation und Querschnittgestaltung
ermöglichen soll. Für die einzelnen Straßen wurden Querschnittstypen entwickelt, die als Basis für die
Flächensicherung verwendet wurden. Aufbauend auf diese Konzeptplanungen und Gestaltungsvorschläge werden
für die einzelnen Straßenabschnitte und Kreuzungsbereiche Einreich- und Ausführungsplanungen erstellt, die
städtebaulichen Aspekte berücksichtigen und Grünraumelemente mit entwickeln.
Politische Beschlusslage Der "Rahmenplan" für die Quartiersentwicklung Reininghaus wurde vom Gemeinderat am 25.2.2010 beschlossen.
Der Gemeinderatsbeschluss über die Finanzierung der verkehrstechnischen Aufschließung erfolgte am 4.7.2013.
Der Beschluss zur Vergabe der Planungsleistungen (Verkehrsplanungen) erfolgte im Stadtsenat am 28.8.2015.
Umsetzungszeitraum Beginn Herbst 2015 und begleitend mit der Quartiersentwicklung
Kostenrahmen Planungskosten insgesamt EUR 600.000,00.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Teilabschnitte stehen vor der straßenrechtlichen Einreichung (Genehmigung der Straßenbehörde für die
Umsetzung der Planungen)
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Da die verkehrstechnische Aufschließung bzw. Straßenraumgestaltung im vom Gemeinderat beschlossenen
"Rahmenplan Reininghaus" bereits definiert wurde, besteht diesbezüglich kein Gestaltungspielraum. Es ist jedoch
eine umfassende BürgerInnen- Information zu aktuellen Planungsständen und den folgenden Baugeschehen
vorgesehen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Umsetzung des Maßnahmenprogramms "Öffentlicher Verkehr", "Fuß- und Radwegenetz",
"Mobilitätsmanagement und Parkraummanagement" sowie "Kfz-Verkehr, Straßennetz und Parkraum" unter
Berücksichtigung der Zielsetzungen der "sanften Mobilität" aus dem
Rahmenplan Graz-Reininghaus
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
DI Heike Falk
Tel.: +43 316 872 3522
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Graz Reininghaus: https://www.graz.at/cms/beitrag/10195470/8119891/Graz_Reininghaus.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Errichtung Straße u. UnterführungJosef Huber Gasse-Alte Poststraße 19Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 09. 10. 2020
Inhaltliche Beschreibung Die Stadt Graz plant den Neubau einer ca. 680m langen Straßenverbindung beginnend von der Kreuzung Josef-
Huber-Gasse/Eggenberger Gürtel, über die Südbahnstraße hin bis zur Alten Poststraße (Projektname: "GW2a
Unterführung Josef-Huber-Gasse"). Ein wesentlicher Projektbestandteil ist die Unterführung der Südbahnstrecke
der ÖBB und des Stahlwerkes Marienhütte auf einer Länge von rund 140m.
Diese neue Ost - West Straßenverbindung dient insbesondere der Erschließung des neuen Stadtteiles Graz
Reininghaus. Zusätzlich werden die bestehenden Ost - West Straßenverbindungen (Bahnunterführungen Kärntner
Straße / Don Bosco bzw. Eggenberger Straße) entlastet.
Politische Beschlusslage Beschluss des Gemeinderats der Landeshauptstadt Graz vom 13.11.2014, Projektgenehmigung Planung und
Grundeinlöse "GW2a Unterführung Josef-Huber-Gasse"
Umsetzungszeitraum Umsetzung ab 2024 (in Abhängigkeit der Verfahrensläufe)
Kostenrahmen Planung und Grundeinlöse 2,75 Mio EUR
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die behördliche Genehmigung gemäß UVP-G 2000 wurde durch das Amt der steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 13 mit 25.08.2020 erteilt.
Laufendes Beschwerdeverfahren mit aufschiebender Wirkung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=413
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde vom Land Steiermark durchgeführt, im UVP-Verfahren ist eine
öffentliche Auflage und BürgerInnenbeteiligung (Stellungnahmemöglichkeit für Jedermann; Parteienstellung gem.
§19 UVP-G) gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich zu den Informationsangeboten im Rahmen des UVP-Verfahrens
wurde seitens Stadt Graz eine Planungsausstellung für interessierte BürgerInnen angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Die Errichtung der Straßenverbindung ist Bestandteil des Stadtteilentwicklungskonzeptes Reininghaus.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Dipl.-Ing. Klaus Masetti
Tel.: +43 316 872-3506
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Straßenbahnanbindung Smart City - Waagner-Biro 20Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 02. 2020
Inhaltliche Beschreibung Der derzeit in Entwicklung befindliche Stadtteil "Smart City Waagner-Biro Straße" soll an das öffentliche
Verkehrsnetz der Stadt Graz angebunden werden.
Ausgehend von der bestehenden Gleistrasse in der Asperngasse, erfolgt eine Verlängerung des Straßenbahnnetzes
über die Daungasse und Waagner-Biro-Straße bis zur Kreuzung mit der Peter Tunner Gasse.
Die Streckenlänge für die Straßenbahnverlängerung beträgt ca. 1,7 km; es sind fünf Haltestellen vorgesehen.
Im Zuge des Straßenbahnprojektes wird der begleitende Straßenraum umgestaltet. Unter anderem werden neue
Radwegverbindungen geschaffen, Gehwegbeziehungen verbessert und rund 90 Bäume neu gepflanzt.
Politische Beschlusslage Projektgenehmigung Planung Straßenbahnverlängerung - Gemeinderatsbeschluss vom 09.07.2015
Projektgenehmigung Bau Straßenbahnverlängerung - Gemeinderatsbeschluss vom 09.05.2019
Umsetzungszeitraum Inbetriebnahme Straßenbahn Ende 2021, Gesamtfertigstellung bis Mitte 2022
Kostenrahmen 28,266 Mio. EUR
Aktueller Stand des
Vorhabens
Baudurchführung April 2020 bis Mitte 2022
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=459
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Die Trassenführung erfolgt gemäß des Beschluss des Gemeinderates vom 09.07.2015.
Entsprechend der engen Vorgaben hinsichtlich der eisenbahnrechtlichen Genehmigung des Projektes ist, in Bezug
auf die Straßenbahnplanung, kein weiterer Spielraum für eine BürgerInnenbeteiligung gegeben.
Ein Informationsabend über die Planungen, die Baudurchführung und den Baustart findet am 4. März 2020, 16 bis
19 Uhr im Foyer der Helmut-List-Halle, Waagner-Biro-Straße 98 a, statt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Das Vorhaben entspricht den Vorgaben der Verkehrspolitischen Leitlinie 2020 und ist auch Bestandteil des
Rahmenplanes "Waagner-Biro Graz".
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Dipl.-Ing. Hartmut Pastolnig
Tel.: +43 316 872-3526
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Maßnahmen für FußgängerInnen 2017 - 2019 21Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 10. 2017
Inhaltliche Beschreibung Die Abteilung für Verkehrsplanung hat auf der Basis von Rückmeldungen aus der Bevölkerung und eigener
Erhebungen ein Paket an Verbesserungsmaßnahmen für den Fußverkehr erarbeitet. Darin enthalten sind:
Schutzwege in der Fischergasse, Eggenberger Allee, Exerzierplatzstraße, Mariengasse, Algersdorferstraße,
Plabutscherstraße, eine Druckknopfampel in der Eckertstraße, Gehsteige in der Grafenbergstraße,
Münzgrabenstraße, Kadettengasse, Thaddäus-Stammel-Straße, Johann-Haiden-Straße, Petrifelderstraße,
Rudersdorferstraße und ein Geh-Radweg in der Pomisgasse.
Es liegen erste Planungsentwürfe vor, die im Zuge einer Detailplanung noch genauer ausgearbeitet werden
müssen. Voraussetzung für die Umsetzung sind allfällige Grundeinlösen und die notwendigen behördlichen
Genehmigungsverfahren.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss am 19.10.2017
Umsetzungszeitraum 2017 - 2019
Kostenrahmen EUR 1.390.000,--
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf, IV. Lend, VI. Jakomini, VII. Liebenau, VIII. St. Peter, XIII. Gösting, XIV. Eggenberg, XVII. Puntigam
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung von Schutz-, Geh- und Radwegen, da die
Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt
werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden.
Bei straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der
anrainenden Grundstücke Parteistellung. Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine Information an die
betroffenen GrundeigentümerInnen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020:
Ziele "Stadt der kurzen Wege" und "Mobilität im urbanen Raum bedeutet Vorrang für die Sanfte Mobilität"
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Peter Kostka
Tel.: +43 316 872-2890
Fax: +43 316 872-2889
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Durchwegung Jauerburggasse - Evangelimanngasse 22Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 19. 12. 2019
Inhaltliche Beschreibung Zwischen Messe und Stadion (Merkur Arena) sind einige Projekte privater EigentümerInnen in Entwicklung oder
bereits in Umsetzung. Die Stadt Graz verfolgt das Ziel, das Geh- und Radwegenetz im Stadtteil zwischen der
Klosterwiesgasse bis zur Johann-Sebastian-Bach-Gasse zu verbessen. In Bebauungsplänen wurden daher bereits
neue Geh- und Radwegeverbindungen festgelegt, die Schritt für Schritt bei zukünftigen Bebauungen umgesetzt
werden sollen. Im Teilstück zwischen der Jauerburggasse und der Evangelimanngasse beabsichtigt die Stadt Graz
vom privaten Grundstückseigentümer die erforderlichen Grundstücke für die Umsetzung des Geh-und Radweges
anzukaufen (Grundeinlöse).
Nach erfolgten Grundeinlösen wird ein Detailprojekt für die bauliche Umsetzung erarbeitet werden, bei dem auch
allfällige Leitungsverlegungen und die notwendige Beleuchtung berücksichtigt werden.
Politische Beschlusslage Beschluss des Stadtsenates am 19.10.2017
Umsetzungszeitraum 2020 - 2021
Kostenrahmen EUR 800.000,--
Aktueller Stand des
Vorhabens
Nach dem Ankauf der Grundstücke wird mit der Detailplanung begonnen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung von Geh- und Radwegeverbindungen, da die
Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt
werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden.
Bei straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der
anrainenden Grundstücke Parteistellung. Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine Information an die
betroffenen GrundeigentümerInnen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020:
Ziele "Stadt der kurzen Wege" und "Mobilität im urbanen Raum bedeutet Vorrang für die Sanfte Mobilität"
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Peter Kostka
Tel.: +43 316 872-2890
Fax: +43 316 872-2889
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Einreichplanung Straßenbahn - Innenstadtentflechtung Neutorgasse 23Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 09. 10. 2020
Inhaltliche Beschreibung Die derzeit stark frequentierte Straßenbahntrasse der Linien 1, 3, 6 und 7 in der Herrengasse soll durch eine
alternative Route entlastet werden. Gleichzeitig soll diese neue Route als Ersatzstrecke, für den Fall einer Sperre
des Straßenbahnbetriebes in der Herrengasse, dienen.
Die geplante Strecke führt vom Jakominiplatz kommend über die Abschnitte Radetzkystraße - Neutorgasse -
Tegetthoffbrücke - Belgiergasse - Vorbeckgasse bis zur Annenstraße.
Politische Beschlusslage Projektgenehmigung Einreichplanung Innenstadtentflechtung Neutorgasse - Gemeinderatsbeschluss vom
19.10.2017
Umsetzungszeitraum Planung Anfang 2020 bis Mitte 2022, Baudurchführung Mitte 2022 bis Ende 2024
Kostenrahmen 1,527 Mio. EUR (Einreichplanung)
Aktueller Stand des
Vorhabens
Erstellen der Einreichunterlagen für die behördliche Genehmigung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt, IV. Lend, V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=471
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Die Trassenführung erfolgt gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 19.10.2017.
Entsprechend der engen Vorgaben hinsichtlich der eisenbahnrechtlichen Genehmigung des Projektes ist, in Bezug
auf die Straßenbahnplanung, kein weiterer Spielraum für eine BürgerInnenbeteiligung gegeben.
Eine Information der BürgerInnen über die Planungen ist vorgesehen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Das Vorhaben entspricht den Zielsetzungen der Verkehrspolitischen Leitlinie 2020.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Dipl.-Ing. Klaus Masetti
Tel.: +43 316 872-3506
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Radverkehrsmaßnahmen / Radoffensive mit dem Land Steiermark 2018 - 2020 24Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 19. 12. 2017
Inhaltliche Beschreibung Im Rahmen des Radschwerpunktes 2018, welcher gemeinsam mit dem Land Steiermark durchgeführt wird, sollen
Radverkehrsmaßnahmen im Stadtgebiet umgesetzt werden. Aufgrund des zu erwartenden Planungs-,
Einreichungs-, Umsetzungs- und Abrechnungszeitraumes wird eine Zeitdauer bis 2020 vorgesehen.
Die Maßnahmenbereiche umfassen 1) Grundeinlösen, 2) Geh/Radwegausbauten & Lückenschlüsse und 3) die
fachliche Analyse, die Umplanung und die Verbesserung von Radunfall - Häufungsstellen im Stadtgebiet.
Politische Beschlusslage Die Projektgenehmigung wurde vom Gemeinderat am 14.12.2017 beschlossen und die notwendigen Mittel
werden ab 2018 bereitgestellt.
Umsetzungszeitraum 2018 - 2020
Kostenrahmen EUR 2.000.000,-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung von straßenbegleitenden Geh- und Radwegen,
da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und
umgesetzt werden.
In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (StVO, Straßenrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht)
haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der Grundstücke Parteienstellung.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020:
Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Helmut Spinka
Tel.: +43 316 872-2883
Fax: +43 316 872-2889
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Radverkehr in Graz: https://www.graz.at/cms/beitrag/10294280/7759964/Radverkehr.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Einrichtung von Wohnstraßen 25Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 03. 2018
Inhaltliche Beschreibung Die Abteilung für Verkehrsplanung wird über Anregung von BürgerInnen (Unterschriftenlisten von AnrainerInnen)
aktiv und prüft die generelle Eignung einer Straße oder eines Teilbereiches als Wohnstraße. Anhand eines
Kriterienkataloges wird überprüft, ob die Straße aus verkehrlicher Sicht als Wohnstraße grundsätzlich geeignet ist.
Eignet sich die Straße, erfolgt eine Befragung der AnrainerInnen über eine Haushaltsbefragung um auf die
Überlegung der Wohnstraßeneinrichtung aufmerksam zu machen und um ein Stimmungsbild über die
Unterschriftenliste hinaus einzuholen. Die Planung und Einrichtung einer Wohnstraße erfolgt nur bei einer
überwiegenden Zustimmung der Anrainerschaft zur Wohnstraßeneinrichtung.
Politische Beschlusslage Die Vorprüfung liegt in der Zuständigkeit der Stadtsenatsreferentin für Verkehr. Über den Ablauf im Vorfeld von
Wohnstraßeneinrichtungen wurde der Verkehrsausschuss des Gemeinderates in Informationsberichten am
15.05.2013 und am 22.01.2014 informiert.
Umsetzungszeitraum jährlich laufend, maximal 3 Wohnstraßen pro Jahr
Kostenrahmen Abhängig von den Gegebenheiten der jeweiligen Straße
Aktueller Stand des
Vorhabens
Laufende Überprüfung von Wohnstraßenwünschen; 2018 erfolgt die Befragung der Haushalte in 3 Straßenzügen:
Stiftingbachweg, Nepomukgasse 22-33 und Petrifelderstraße 75 - 79
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau, X. Ries, XII. Andritz, Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Vor der Umsetzung einer Wohnstraße erfolgt eine Befragung der AnrainerInnen in Form einer Haushaltsbefragung.
Bei überwiegender Zustimmung der AnrainerInnen wird in einer Informationsveranstaltung über die konkrete
Planung der Wohnstraße informiert. Bei überwiegender Ablehnung wird über eine Aussendung informiert, dass
keine Wohnstraße verordnet wird.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz - Verkehrspolitische Leitlinie 2020: "Ein umfassender Umweltschutz und die
Verkehrssicherheit, sowie insbesondere der Schutz von Wohngebieten müssen deshalb Grenzen für die freie
Mobilitätsausübung dort setzen, wo der Schutz der Allgemeininteressen Vorrang hat"; "Kindern als Vertretern
künftiger Generationen soll eine verstärkte Aufmerksamkeit in der städtischen Verkehrspolitik gewidmet werden."
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Verkehrsplanung
DIin Barbara Urban
Tel.: +43 316 872-2891
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage der Abteilung für Verkehrsplanung: http://www.graz.at/wohnstrassen
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Konzeption und Umsetzung einesGüterlogistik-Knotenpunktes (Projekt GrazLog) 26Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 25. 02. 2019
Inhaltliche Beschreibung Städtischer Güterverkehr macht aktuell einen erheblichen Anteil an CO2-Emissionen, weiteren Schadstoffen und
Umgebungsgeräuschen aus. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
geförderten Forschungsprojektes "GrazLog" wird daher nach einer wirtschaftlich nachhaltigen,
umweltfreundlichen und effizienten Warenzustellung gesucht. Dafür soll in der Innenstadt ein Knotenpunkt für
Güterlogistik entwickelt und getestet werden, von wo aus Waren mit Lastenrädern und Elektrofahrzeugen
zugestellt werden können. Als erster innerstädtischer Logistik-Knotenpunkt Österreichs wird dieser nicht von einem
bestimmten Anbieter betrieben, sondern soll von allen Güterlogistikfirmen zur umweltfreundlichen Verteilung der
Waren in der Innenstadt genutzt werden. Neben der Vermeidung von unnötigen Kfz-Fahrten wird auf diese Art mit
dem wertvollen öffentlichen Raum in der historischen Grazer Innenstadt sorgsam umgegangen.
Politische Beschlusslage Das Projekt wurde vom Gemeinderat im Juli 2018 beschlossen.
Umsetzungszeitraum Herbst 2018 bis Frühjahr 2021
Kostenrahmen Die Projektkosten betragen EUR 224.350, wovon EUR 179.000 durch nationale Fördermittel abgedeckt werden.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Mit der Konzeption und Vorbereitung eines Testbetriebes wird im Herbst 2018 begonnen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Eine breite BürgerInnenbeteiligung ist nicht vorgesehen. Die Konzeption und Vorbereitung des Testbetriebes
erfolgt im Dialog mit den späteren NutzerInnen des Güterlogistik-Knotenpunktes.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Die Stadt Graz hat sich in ihrer aktuellen Mobilitätsstrategie das Ziel gesetzt, im Bereich Güterlogistik unnötige Kfz-
Fahrten bei der Zustellung zu vermieden und Emissionen zu reduzieren.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Verkehrsplanung
DIin Barbara Urban
Tel.: +43 316 872-2891
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Projekthomepage: http://www.grazlog.at
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Fußverkehrsmaßnahmen 2019 - 2020 27Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 19. 11. 2018
Inhaltliche Beschreibung Die Stadt Graz plant, auch in den kommenden Jahren das Grazer Fußwegenetz weiter auszubauen. Konkrete
Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Verkehrssicherheit wurden von der Abteilung für
Verkehrsplanung bereits im Mobilitätskonzept 2020 festgelegt, das am 19.1.2012 vom Gemeinderat beschlossen
wurde. Auch aus den Bezirksvertretungen und direkt aus der Bevölkerung kommen Verbesserungsvorschläge, die
nach einer fachlichen Prüfung umgesetzt werden sollen. Es wird versucht, den Ausbau des Fußwegenetzes mit
ohnedies erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der Holding gemeinsam vorzunehmen und so Kosten zu sparen.
Gemäß einem Verwaltungsübereinkommen mit dem Land Steiermark werden die Kosten für Gehsteige an
Landesstraßen zu je 50% zwischen der Stadt Graz und dem Land Steiermark geteilt.
Im Maßnahmenpaket 2019 - 2020 sind folgende (abschnittsweise) Errichtungen von Gehwegen enthalten:
Schwarzer Weg, Hafnerstraße, Herrgottwiesgasse, Puchstraße, Laboratoriumstraße, Sternäckerweg und
Kasernstraße, sowie Maßnahmen begleitend zu Sanierungen in der Baiernstraße, Bergstraße, Starhemberggasse
und im Wagnesweg. Es liegen erste Planungsentwürfe vor, die im Zuge einer Detailplanung noch genauer
ausgearbeitet werden müssen. Voraussetzung für die Umsetzung sind allfällige Grundeinlösen und die
notwendigen behördlichen Genehmigungsverfahren.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss am 19.10.2017
Umsetzungszeitraum 2019 - 2020
Kostenrahmen EUR 1.200.000,--
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend, VII. Liebenau, VIII. St. Peter, XI. Mariatrost, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf, XVI. Straßgang, XVII. Puntigam
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung von Schutz-, Geh- und Radwegen, da die
Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt
werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden.
Bei straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der
anrainenden Grundstücke Parteistellung. Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine Information an die
betroffenen GrundeigentümerInnen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020:
Ziele "Stadt der kurzen Wege" und "Mobilität im urbanen Raum bedeutet Vorrang für die Sanfte Mobilität"
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Peter Kostka
Tel.: +43 316 872-2890
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Radverkehrsmaßnahmen / Radoffensive mit dem Land Steiermark 2019 - 2021 28Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 11. 2018
Inhaltliche Beschreibung Im Rahmen des Radschwerpunktes 2019, welcher gemeinsam mit dem Land Steiermark durchgeführt wird, sollen
Radverkehrsmaßnahmen im Stadtgebiet umgesetzt werden. Aufgrund des zu erwartenden Planungs-,
Einreichungs-, Umsetzungs- und Abrechnungszeitraumes wird eine Zeitdauer bis 2021 vorgesehen.
Die Maßnahmenbereiche umfassen 1) Grundeinlösen, 2) Geh/Radwegausbauten & Lückenschlüsse und 3) die
fachliche Analyse, die Umplanung und die Verbesserung von Radunfall - Häufungsstellen im Stadtgebiet.
Politische Beschlusslage Die Projektgenehmigung wurde vom Gemeinderat am 15.11.2018 beschlossen und die notwendigen Mittel
werden ab 2019 bereitgestellt.
Umsetzungszeitraum 2019 - 2021
Kostenrahmen EUR 2.100.000,-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung von straßenbegleitenden Geh- und Radwegen,
da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und
umgesetzt werden.
In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (StVO, Straßenrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht)
haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der Grundstücke Parteienstellung.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020:
Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Helmut Spinka
Tel.: +43 316 872-2883
Fax: +43 316 872-2889
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Radverkehr in Graz: https://www.graz.at/cms/beitrag/10294280/7759964/Radverkehr.html
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GUSTmobile Graz -Probebetrieb eines Anruf-Sammel-Taxi Systems 29Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 02. 01. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Grazer Stadtgebiet wird von zahlreichen Bus- und Straßenbahnlinien mit unterschiedlicher Bedienungsqualität
erschlossen. In Summe sind 90 % der derzeitigen Wohnbevölkerung an den öffentlichen Verkehr angebunden
(Einzugsbereich von 300 m Luftlinie um die jeweilige Haltestelle). Die bedeutet, dass 10 % der GrazerInnen einen
längeren Fußweg als (Luftlinie 300 m) zu einer Haltestelle zurücklegen müssen.
In den drei größten und bevölkerungsstärksten Siedlungsbereichen mit ca. 9.000 BewohnerInnen, die derzeit mit
keinem öffentlichen Verkehrsmittel erschlossen werden, soll ein Anruf-Sammel-Taxi im Probebetrieb von
September 2019 bis Ende 2021 eingeführt werden.
Die drei Gebiete, in denen der Probebetrieb stattfinden soll sind:
o Platte
o Straßgang-Katzelbach
o Hafnerstraße.
Ein derartiges bedarfsorientiertes Anruf-Sammel-Taxi System "GUSTmobil" gibt es bereits in Graz-Umgebung in 29
Gemeinden seit 1. Juli 2017. Das GUSTmobil bringt die KundenInnen in einem bestimmten Bedienungsgebiet von
Sammelhaltepunkt zu Sammelhaltepunkt. Ziel des Projektes ist es, sowohl die innerörtliche, als auch den
überregionalen Anschluss zum öffentlichen Verkehrsnetz zu schaffen. Derzeit gibt es schon 12 Anbindungspunkte
im Grazer Stadtgebiet, wie z. B. die Endhaltestelle der Linie 7 in Wetzelsdorf.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss vom 17. Jänner 2019
Umsetzungszeitraum September 2019 - Dezember 2021
Kostenrahmen EUR 247.000,-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Wurde im Oktober 2019 in Betrieb genommen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf, XI. Mariatrost, XII. Andritz, XV. Wetzelsdorf, XVI. Straßgang, XVII. Puntigam
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Verkehrspolitisches Ziel der Stadt Graz ist, bis zum Jahr 2020 den Anteil des öffentlichen Verkehrs von derzeit rund
20 % auf 24 % zu erhöhen (Beschluss des Gemeinderates vom 19. Jänner 2012) und den Anteil des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) zu reduzieren.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Verkehrsplanung
Martin Bauer
Tel.:+43 316 872 2888
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Projektgesellschaft "Moderne Urbane Mobilität 2030+" (MUM2030) 30Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 02. 04. 2019
Inhaltliche Beschreibung Die Holding Graz als erfahrenes und kompetentes Dienstleistungsmanagement vor allem für den Öffentlichen
Verkehr denkt seit Jahren über leistungsfähigere und innovative Verkehrslösungen nach, die über die bereits
geplanten Erweiterungen der bestehenden Systeme hinausgehen. Entkoppelt vom Tagesgeschäft der Holding Graz
und vom operativen Dienstleistungmanagement der Graz Linien sollen neue Mobilitätslösungen und deren
Machbarkeit in der neuen Projektgesellschaft MUM 2030 fokussiert, konsequent und mit klaren Zielen
ausgestattet, geprüft werden.
Die zentrale Aufgabe und Herausforderung der Projektgesellschaft MUM 2030 wird sein, die technische, rechtliche
und finanzielle Machbarkeit von zwei Hochleistungskorridoren in Ergänzung zum bestehenden ÖV-Netz zu
untersuchen. Dafür soll in Nord-Süd-Richtung eine urbane Seilbahn entlang / über der Mur und in Ost-West-
Richtung eine U-Bahn bzw. ein U-Bahn ähnliches System als Ausgangslage dienen.
Politische Beschlusslage Beschluss des Aufsichtsrats der Holding Graz. Es liegt kein politischer Beschluss vor.
Umsetzungszeitraum 2019 - 2020
Kostenrahmen rund 1 Million Euro
Aktueller Stand des
Vorhabens
in Planung
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Die Idee auf andere Ebenen als die Straße auszuweichen um für BürgerInnen, Wirtschaft und Tourismus weiterhin
eine attraktive und gesunde Stadt zu bieten bzw. diese Vorzüge sogar auszubauen, verfolgen mittlerweile schon
viele Städte - auch in Österreich wie etwa Linz und Salzburg, wo vor wenigen Wochen schon eine
Projektgesellschaft gegründet wurde.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Holding Graz
Mag. Gerald Zaczek-Pichler
Tel.: +43 316 887-1004
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Begleitmaßnahmen Verkehr bei Stadtentwicklungund Bebauungsplanung 31Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 04. 2019
Inhaltliche Beschreibung Im Zuge von städtebaulichen Projekten, z.B. durch die Umsetzung von Bebauungsplänen, ist oft begleitend ein
Ausbau der unmittelbaren Verkehrsinfrastruktur notwendig. Meist können die Kosten für Planung und Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur den privaten BauwerberInnen übertragen werden, wenn sie im direkten Zusammenhang mit
einem Bebauungsplan stehen. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen erforderlich, die nicht einem einzelnen
städtebaulichen Projekt zuordenbar sind, wie z.B. die Berücksichtigung von Vorbehaltsflächen, übergeordnete Geh-
und Radwege und Kreuzungsausbauten. Auch können bei Wohnbauvorhaben außerhalb von Bebauungsplan-
Gebieten kaum Verträge mit privaten BauwerberInnen zur Grundstücksabtretung und für die Errichtung von
Verkehrsinfrastrukturen erstellt werden. Bei unten stehenden städtebaulichen Entwicklungen sind verkehrliche
Begleitmaßnahmen durch die Stadt Graz erforderlich:
o Volksschule Andritz - Stattegger Straße: Planung von Adaptierungen an der Stattegger Straße
o Gehsteigplanung Ungergasse zum Bebauungsplan 05.32.0 Ungergasse - Steinfeldgasse
o Straßenplanung beim Bebauungsplan 14.17.0 Reininghausstraße-Handelstraße-Straßganger Straße
o Straßenplanung Purgleitnerstraße
o Hafnerstraße - Bebauungsplan 16.26.0 Vorbehaltsfläche für zusätzliche Verkehrsfläche
o Idlhofgasse/ Ungergasse - Kreuzungsausbau
o Gehsteigplanung Stadlgasse - Rankengasse beim Bebauungsplan 05.21.0 Karlauerstraße - Rankengasse
o Planung der Straßenkreuzungen beim Bebauungsplan 06.12.1 Fröhlichgasse
o Straßenausbau für den Bebauungsplan 16.23.0 Kärntner Straße - Seiersbergstraße
o Geh- und Radwegeausbau für den Bebauungsplan 06.20.0 Conrad-von-Hötzendorf-Straße -
Ulrich-Lichtenstein-Gasse - Johann-Sebastian-Bach-Gasse
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss vom 14. März 2019
Umsetzungszeitraum 2019 - 2022
Kostenrahmen EUR 1.433.000,-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Umsetzung wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend, V. Gries, VI. Jakomini, VIII. St. Peter, XII. Andritz, XIV. Eggenberg, XVI. Straßgang
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Verkehrliche Begleitmaßnahmen für die Stadtentwicklung.
Verkehrspolitisches Ziel der Stadt Graz ist, bis zum Jahr 2020 den Anteil des öffentlichen Verkehrs von derzeit rund
20 % auf 24 % zu erhöhen (Beschluss des Gemeinderates vom 19. Jänner 2012) und den Anteil des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) zu reduzieren.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Verkehrsplanung
Martin Bauer
Tel.:+43 316 872 2888
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Gemeinderatsbericht: https://www.graz.at/cms/dokumente/10328323_7768145/c54eb677/To14-
A8-119719-2018-8%20Verkehrsplanung.pdf
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Verkehrskonzept Lendplatz 32Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 21. 05. 2019
Inhaltliche Beschreibung Folgende Problemstellungen wurden in der Analyse der Verkehrssituation rund um den Lendplatz geortet: Die
Kreuzung Volksgartenstraße birgt ein hohes Konfliktpotenzial durch eine unklare Radverkehrsführung und durch
die große Zahl an GehsteigradlerInnen. Im Bereich der nördlichen Marihilferstraße sind die Gehsteige westseitig zu
schmal für die hohe Anzahl der FußgängerInnen und die Fahrbahn an der Südwestseite des Platzes ist für einen
Gegenverkehrsbereich sehr schmal.
Es wurde daher ein neues Verkehrskonzept ausgearbeitet mit folgenden Kernpunkten: Eine Einbahnführung im
Uhrzeigersinn um den südlichen Marktbereich soll die enge Fahrbahnsituation auf der Südwestseite entschärfen.
Eine Verbesserung für den Fuß-und Radverkehr westlich des Platzbereiches soll durch einen neuen, baulich
getrennten Zweirichtungsradweg auf der westlichen Straßenseite von der Volksgartenstraße bis zur Marschallgasse
erfolgen. Im Bereich Stockergasse - nördliche Mariahilferstraße - Ökoniomiegasse soll eine Fußgängerzone
eingerichtet werden. Das neue Verkehrskonzept hat Auswirkung auf Seitengassen, denn durch die Einrichtung der
Fußgängerzone würden im Bereich Ökonomiegasse und nördliche Mariahilferstraße rd. 20 Zone-Parkplätze
entfallen. Einseitiges Parken in der Fellingergasse würde zu einem Entfall von weiteren 10 Parkplätzen führen. Alle
anderen Parkplätze am Lendplatz selbst, auch die Taxistandplätze, bleiben unberührt wie auch die Privat- und
Kundenparkplätze und deren Erreichbarkeit.
Politische Beschlusslage Die Analyse und Erstellung des Verkehrskonzeptes wurde von Stadträtin Elke Kahr beauftragt. Für die Umsetzung
ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.
Umsetzungszeitraum Planung 2019; Umsetzung 2020/21 vorbehaltlich eines Gemeinderatsbeschlusses im Herbst
Kostenrahmen derzeit noch nicht bezifferbar
Aktueller Stand des
Vorhabens
Das neue Verkehrskonzept wurde dem Bezirksrat, der Wirtschaftskammer und dem Verkehrsausschuss des
Gemeindrates präsentiert und am 8. Mai in einer Infoveranstaltung für AnwohnerInnen vorgestellt und diskutiert.
Am 21. Mai findet eine Info-Veranstaltung für Gewerbetreibende im Rathaus statt. Im Anschluss daran wird das
Konzept nochmals fachlich überarbeitet und soll im Herbst, als Beschluss- und Finanzierungsstück dem
Gemeinderat vorgelegt werden.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=560
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Das Verkehrskonzept wird in jeweils einer öffentlichen Veranstaltung den AnwohnerInnen und den
Gewerbetreibenden vorgestellt und diskutiert. Anschließend wird das Verkehrskonzept nochmals fachlich
überarbeitet bevor die Planung im Herbst dem Gemeinderat vorgelegt wird.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Mobilität im urbanen Raum bedeutet Vorrang für die Sanfte Mobilität
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Verkehrsplanung
DIin Barbara Urban
Tel.: +43 316 872-2891
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Pünktlichkeitsoffensive Öffentlicher Verkehr (ÖV) 33Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 11. 07. 2019
Inhaltliche Beschreibung Verkehrspolitisches Ziel der Stadt Graz ist, den Anteil des Modal Split (ist gleich Anteil der erhobenen Wege nach
den einzelnen Verkehrsarten im Bereich des öffentlichen Verkehrs) zu erhöhen. Dies soll durch eine jährliche
Fahrgaststeigerung von durchschnittlich 3 % erreicht werden.
Der MASTERPLAN ÖV von der Abteilung für Verkehrsplanung wurde mit den Graz Linien entwickelt und dieser sieht
eine laufende Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebotes der Stadt Graz vor. Auf Basis der bisherigen
Erfolge wurden weitere Planungen gestartet, die folgende Maßnahmen umfassen:
- Straßganger Straße Busfahrstreifen Grottenhofstraße, in Fahrtrichtung stadtauswärts
- Straßganger Straße Busfahrstreifen Ferdinand-Prisch-Straße - Weblingerstraße, in Fahrtrichtung stadtauswärts
- Kärntner Straße Busfahrstreifen Weiberfelderweg, in Fahrtrichtung stadtauswärts
- Karlauerstraße Busfahrstreifen, in Fahrtrichtung stadteinwärts
- Kärntner Straße Busfahrstreifen vor dem Nahverkehrsknoten Don Bosco, in Fahrtrichtung stadteinwärts
- Ausbau Haltestelle Roseggerhaus, in Fahrtrichtung stadtauswärts
Politische Beschlusslage Projektgenehmigung durch Gemeinderatsbeschluss vom 4. Juli 2019
Umsetzungszeitraum 2019 - 2022
Kostenrahmen EUR 1.867.500,00
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend, V. Gries, XV. Wetzelsdorf, XVI. Straßgang
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung von Busfahrstreifen und dem Ausbau von
Haltestellen, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben
geplant und umgesetzt werden.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Ziele "Stadt der kurzen Wege" und
"Mobilität im urbanen Raum bedeutet Vorrang für die Sanfte Mobilität"
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Verkehrsplanung
Martin Bauer
Tel.: +43 316 872-2888
Fax: +43 316 872-2889
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Kreisverkehre Karl-Huber-Gasse / Neufeldweg und Wagner-Jauregg-Straße / Alte Poststraße 34Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 11. 11. 2019
Inhaltliche Beschreibung Aus der Bevölkerung und von Seite der Politik sind Wünsche an die Abteilung für Verkehrsplanung herangetragen
worden, dass bei den beiden Kreuzungsbereichen Karl-Huber-Gasse/Neufeldweg und Alte Poststraße/Wagner-
Jauregg-Straße Maßnahmen gesetzt werden sollen, um die Sicherheit zu erhöhen und die Leistungsfähigkeit für
den motorisierten Individualverkehr zu steigern. Bei beiden Kreuzungsbereichen sollen auf Grund der
Verkehrsbeziehungen und örtlichen Gegebenheiten Kreisverkehre realisiert werden.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss am 17.10.2019
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen EUR 1.200.000,00
Aktueller Stand des
Vorhabens
Einreich- und Detailplanung werden gestartet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau, XVII. Puntigam
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung von Kreisverkehrsanlagen, da die Maßnahmen
aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden.
Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden.
Bei straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der
anrainenden Grundstücke Parteistellung. Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine Information an die
betroffenen GrundeigentümerInnen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020:
Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Peter Kostka
Tel.: +43 316 872-2890
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Planung des 2-gleisigen Ausbaus Straßenbahnlinie 5im Abschnitt Zentralfriedhof - Haltestelle Brauquartier 35Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 01. 2020
Inhaltliche Beschreibung Die Straßenbahnlinie 5 wird derzeit im Frühverkehr mit einem 6 Minuten-Intervall betrieben. Aufgrund des
eingleisigen Streckenabschnittes zwischen Zentralfriedhof und Haltestelle Brauquartier ist dieser Intervall aber
nicht auf der Gesamtstrecke möglich. Mit einem zweiten Gleis im Abschnitt Zentralfriedhof - Haltestelle
Brauquartier soll die Streckenkapazität erhöht werden und Wartezeiten durch Begegnungen im Betrieb der
Straßenbahnlinie 5 sollen verringert werden. Insbesondere das zum Teil bereits realisierte neue Stadtteilzentrum
Puntigam mit zukünftig rund 900 Wohneinheiten und die kontinuierliche weitere Zunahme der Fahrgastzahlen
beim Nahverkehrsknoten Puntigam, bei dem die beiden S-Bahnlinien S5 nach Spielfeld und S6 nach Wies mit den
städtischen Buslinien 62, 64, 65, 78 und 80 verknüpft werden, machen einen zweigleisigen Ausbau der
Straßenbahnlinie 5 zwischen Zentralfriedhof und Brauhaus Puntigam notwendig. Der vorhandene Straßenraum soll
für dieses Vorhaben neu aufgeteilt und möglichst gut ausgenutzt werden. Die aus heutiger Sicht als eher überbreit
zu bezeichnenden Fahrbahnen der Triester Straße sollen etwas schmäler werden, aber in der Anzahl gleichbleiben.
Das bestehende Gleis soll grundsätzlich im Bestand belassen werden, ebenso wie der ostseitig verlaufende
Gehsteig. Im Zuge der Einreichplanung wird auch geprüft werden, ob bzw. unter welchen Bedingungen der
Streckenabschnitt als Rasengleis ausgebildet werden kann.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss am 17. Oktober 2019
Umsetzungszeitraum Planungszeitraum 2020 - 2022
Kostenrahmen Planungskosten 1,418 Mio. EUR
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Planungsphase umfasst: Erstellung der eisenbahn- und straßenrechtlichen Einreichplanung; Erwirken der
eisenbahn- und straßenrechtlichen Baugenehmigung bzw. sonstiger notwendiger behördlicher Genehmigungen
und Bescheide; Erstellung der Detailplanung, Ausschreibungsplanung und Ausschreibung; Abschluss sonstiger -
hinsichtlich einer möglichst raschen Baudurchführung - erforderlicher Übereinkommen und Verträge;
Untergrunderkundung, Bestandsvermessung, sonstige erforderliche Untersuchungen / Gutachten
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Eine Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen. Die bestehende Trassenführung und die bestehende Bebauung bilden
den sehr begrenzten Rahmen für die Planung der neuen Trasse. Jedenfalls ist aber eine umfassende Information
der betroffenen Bevölkerung und Wirtschaftsbetriebe vorgesehen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Der Ausbau der Straßenbahnlinien ist wesentlicher Bestandteil der Grazer
Verkehrspolitik
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Dipl.-Ing. Klaus Masetti
Tel.: +43 316 872-3506
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Masterplan für den Straßenbahnausbau nach 2023 36Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 16. 01. 2020
Inhaltliche Beschreibung Die steigenden Mobilitätsanforderungen aufgrund des prognostizierten Bevölkerungszuwachses und die Einhaltung
der Klimaschutzziele sind nur zwei große Herausforderungen, die auf das Grazer Straßennetz in den nächsten
Jahren zukommen werden.
Höchste Zeit also, um sich intensiv mit dem Straßenbahnausbau in unserer Landeshauptstadt
auseinanderzusetzen. Genau dies tut der "Masterplan ÖV, Straßenbahnausbau 2023+", der mit einem
einstimmigen Grundsatzbeschluss auf Schiene gebracht wurde.
Zentraler Bestandteil dieses Masterplans ist die Entscheidung, drei neue Straßenbahnstrecken für das Grazer
Schienennetz umzusetzen. Diese sind:
Die Nordwest-Linie über den Lendplatz nach Gösting,
die Südwest-Linie über den Griesplatz nach Webling
und die neue Linie 2 über den Geidorfplatz und die Universität Graz.
Für den Betrieb dieser neuen Linien sind derzeit 34 Straßenbahnen geplant, die im Zuge des Masterplans neu
angekauft werden sollen.
Politische Beschlusslage Beschluss im Grazer Gemeinderat am 14. November 2019
Umsetzungszeitraum ab 2020
Kostenrahmen -
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Planungen für die Straßenban-Ausbauprojekte sind in den nächsten Jahren soweit voranzutreiben bzw. die
Genehmigungen zu erwirken, dass der Straßenbahnausbau nach 2023 kontinuierlich fortgesetzt werden kann.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Verkehrspolitisches Ziel der Stadt Graz ist, den Anteil des öffentlichen Verkehrs von derzeit rund 20 % auf 24 % zu
erhöhen (Beschluss des Gemeinderates vom 19. Jänner 2012) und den Anteil des motorisierten Individualverkehrs
(MIV) zu reduzieren.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Verkehrsplanung
Martin Bauer
Tel.:+43 316 872 2888
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen GR-Beschluss Nov.2019: https://www.graz.at/cms/dokumente/10340269_7768145/18737dc9/to25_kompr.pdf
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Verkehrskonzept Innenstadt West 37Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 16. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Die Straßenbahnplanung in der Neutorgasse eröffnet die Möglichkeit, begleitende verkehrsorganisatorische
Maßnahmen zur Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs (Rad- und Fußverkehr) zu setzen. Der Straßenraum in
der westlichen Innenstadt bis zur Mur wird dabei neu geordnet. Im Umfeld der Neutorgasse sollen Maßnahmen
zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität gesetzt werden. Ziel ist es auch, dass der kürzlich attraktivierte Mur-
Begleitraum an die Innenstadt heranrückt. Die im Rahmen der Innenstadtentlastungsstrecke neu gestaltete
Tegetthoffbrücke und die aufgewertete Murpromenade werden Teil der Innenstadt.
Politische Beschlusslage Stadtsenatsbeschluss am 05.11.2020
Umsetzungszeitraum Planung 2021
Kostenrahmen EUR 200.000,00
Aktueller Stand des
Vorhabens
Verkehrsuntersuchung und Prüfung der straßenbautechnischen Umsetzung wird gestartet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt
Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Offen
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
In der aktuellen technischen Verkehrsuntersuchung ist keine BürgerInnenbeteiligung vorgehsehen. Für die
weiteren Planungsschritte wird eine Beteiligung von Stakeholdern geprüft.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020:
Erhöhung des Radverkehrs-Anteils
Stabilisierung des FußgängerInnen Anteils
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Markus Tischberger
Tel.: +43 316 872-2886
E-Mail: [email protected]
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Schulausbauprogramm GRIPS 1 38Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 09. 12. 2019
Inhaltliche Beschreibung Die Stadt Graz ist als gesetzlicher Pflichtschulerhalter für die ausreichende Bereitstellung von Schulplätzen
verantwortlich. Durch die steigende Zahl an SchulanfängerInnen in Graz ist eine Erweiterung von Schulplätzen
notwendig. Zur Umsetzung des "Standortentwicklungskonzept für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Graz
2020", das der Gemeinderat im März 2013 zustimmend zur Kenntnis genommen hat, wurde das Grazer
Investitionsprogramm für Pflichtschulen (GRIPS) entworfen. Das Investitionsprogramm beinhaltet Sanierungen,
Ausbau- und Neubaumaßnahmen an Schulstandorten. Die Neubaumaßnahmen betreffen die Volksschulen
Algersdorf und Smart City Waagner Biro Straße.
Politische Beschlusslage Der erste Beschluss zum Grazer Investitionsprogramm für Pflichtschulen (GRIPS 1) wurde am 20.03.2014 vom
Grazer Gemeinderat gefasst. Das GRIPS wurde mit den Gemeinderatsbeschlüssen vom 12.06.2014, 22.10.2015,
16.06.2016 und 01.06.2017 erweitert.
Umsetzungszeitraum 2014 - 2020
Kostenrahmen 61,04 Millionen Euro (Stand Juni 2017)
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Baumaßnahmen in den Volksschulen (VS) Straßgang, Triester, Smart City, Mariagrün, Brockmann, Viktor Kaplan,
Peter Rosegger, Algersdorf und Rosenberggürtel sind bereits fertig gestellt.
Folgende Fertigstellungstermine sind geplant:
April 2020: VS Murfeld
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries, VI. Jakomini, VII. Liebenau, XI. Mariatrost, XII. Andritz, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf, XVI. Straßgang,
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Bildung/Wissenschaft/Kultur, Bauen/Wohnen, Kinder/Jugend/Familie/Senioren
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorschriften für den Schulbau gibt es einen sehr eingeschränkten
Gestaltungsfreiraum. Bei Schulbauvorhaben arbeiten Abteilungen der Stadt Graz übergreifend zusammen
(Abteilung für Bildung und Integration, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Stadtbaudirektion) und zusätzlich wird das
Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau hinzugezogen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept Graz 4.0 (vertiefende Betrachtungen S. 93): Sicherung einer ausreichenden Versorgung
mit Pflichtschulplätzen und deren Erreichbarkeit
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Bildung und Integration
Frau Sabine Eder
+43 316 872-7401
Weitere Informationen Homepage der Abteilung für Bildung und Integration: https://www.graz.at/cms/beitrag/10014565/7744770/
Abteilung_fuer_Bildung_und_Integration.html
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Graz Kulturjahr 2020 39Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Im Kulturjahr 2020 wird es zu einer Vertiefung und auch zu einer Verbreiterung des Grazer Kulturangebots
kommen. Es soll eine Sogwirkung auf die Bevölkerung ausüben und Kunst, Wissenschaft und Diskurs noch näher an
sie heranbringen. Es ist nicht als nochmalige quantitative Steigerung des Kulturangebots in einem Parallelfestival
oder einem "Festival zwischen den Festivals" konzipiert, sondern als synergetische Ergänzung und Förderung der
Kräfte bestehender künstlerischer und wissenschaftlicher Institutionen. Das große Thema von "Graz Kulturjahr
2020" ist die Zukunft der städtischen Zivilisation und der städtischen Kultur.
Zwei Perspektiven werden verfolgt: Zukunftsmodelle der städtischen Gesellschaft und Zukunftsmodelle eines
lebendigen Kulturlebens in einer europäischen Stadt wie Graz.
"Graz Kulturjahr 2020" soll demnach auch ein beispielgebender Beitrag zur gesellschaftlichen Kohäsion in
Zeiten der Segmentierung und Fragmentierung sein und damit ein wesentlicher Faktor in einer gedeihlichen
Stadtentwicklung. Das Kulturjahr steht in direktem Bezug zur konkreten Stadt Graz und intendiert eine
Verknüpfung mit der aktuellen Kunst- und Kulturlandschaft, von den großen Institutionen bis zu Kulturinitiativen
der sogenannten "Freien Szene" und einzelnen Künstlerpersönlichkeiten. Ebenso soll dadurch ein Beitrag zur
"Bewahrung und Förderung der künstlerischen Stärkefelder der in Graz arbeitenden Künstler*innen und
Kunstinstitutionen" geleistet werden.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss vom 5.7.2018
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen EUR 5.700.000,--
Aktueller Stand des
Vorhabens
alle Informationen zum Kulturjahr 2020 siehe unter "weitere Informationen"
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Bildung/Wissenschaft/Kultur
BürgerInnenbeteiligung Offen
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Die Bürger*innenbeteiligung ergibt sich aus den jeweiligen Vorhaben der eingereichten Projekte.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Das Kulturjahr soll einer Förderung der Grazer Kultur, der Grazer Stadtentwicklung, der Grazer Kulturvermittlung
dienen. Es soll ein - gewünschtermaßen - regelmäßig wiederkehrendes Schwerpunkt- und Themenjahr sein, das
eine Standortbestimmung des Kulturstandortes Graz ermöglicht.
Wichtige infrastrukturelle und kulturpolitische Neuerungen sollen ermöglicht und Projekte finanziert werden
können, die in "Normaljahren" keinen Platz haben. Es sollen vorzugsweise Projekte zum Zug kommen, die die
Vielfalt und Qualität der Grazer Kunst und Wissenschaft noch näher an die Menschen in Graz heranbringen.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Kulturamt/Stadt Graz
Abteilungsvorstand Michael A. Grossmann
Tel.: +43 316 872 4901
Fax: +43 316 872 4909
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Graz Kulturjahr 2020: https://www.kulturjahr2020.at/aktuelles/
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Errichtung "SchloßbergMuseum" 40Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 04. 2019
Inhaltliche Beschreibung Der Schloßberg formt das charakteristische Bild der Stadt Graz. Nach der Umgestaltung im 19. Jahrhundert zu
einem Landschaftsgarten bildet er heute ein grünes Gegengewicht zum dichten urbanen Raum zu dessen Füßen.
Das neue Museum wird als ein bislang am Schloßberg fehlender Ort des Ankommens konzipiert und bildet mit dem
GrazMuseum am Fuße die Klammer zwischen Berg und Stadt. Im Museum wird der Schloßberg zukünftig selbst
präsentiert, es werden seine Geschichte(n) und Besonderheiten in vier Formaten erzählt werden:
1) "Grazer Wundergarten" im Hof der Stallbastei: Ausgewählte Beispiele einer großteils fabelhaften Welt - vom
Teufel über einen steinernen Hund bis zum Hackher-Löwen - bilden den Ausgangspunkt für eine zeitgemäße
Gestaltung des Basteihofs und den ersten Teil eines verdichteten Schloßbergspaziergangs.
2) "Graz-Blick" von der Kanonenhalle: Mit Augmented-Reality-Technologie können historische Stadtansichten über
die heutige Stadt gelegt werden. Die Stadt wird so zum interpretierten Stadtmodell.
3) "Historische Physiognomie des Schloßberges" im Kanonierhaus: Parcours der Geschichte(n) zu den wichtigsten
"Sehenswürdigkeiten" des Schloßberges mit Erläuterungen ihrer politischen Bedeutung und historischen
zusammenhänge.
4) "Im Inneren des Bollwerks" in der Kasematte: Geschichte des Inneren des Schloßbergs auch als baulich-
technische Meisterleistung mit einem "gläsernen" Modell des Luftschutzstollensystems (5 km, 20 Eingänge).
Politische Beschlusslage Die Finanzierung wurde vom Gemeinderat am 20.9.2018 beschlossen.
Umsetzungszeitraum 2019/2020
Kostenrahmen Für die Investitionen in Errichtung und Einrichtung des SchloßbergMuseum stehen insgesamt 2,598.000 EUR zur
Verfügung.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Einreichung des Bauansuchens in der Kalenderwoche 15.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt
Themenbereich(e) Bildung/Wissenschaft/Kultur, Freizeit/Sport, Wirtschaft/Tourismus
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Attraktivierung des Schloßberges durch ein ganzjähriges, kulturorientiertes historisches Erlebnisangebot.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtmuseum Graz GmbH
Mag. Sibylle Dienesch
Tel.: +43 316 872-7601
E-Mail: [email protected]
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Schulausbauprogramm GRIPS 2 41Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 03. 2020
Inhaltliche Beschreibung Graz wächst! Bis ins Jahr 2022 benötigt die Stadt Graz rund 80 zusätzliche Volksschulklassen, um dem
Bevölkerungswachstum der Stadt gerecht zu werden. Dazu hat die Abteilung für Bildung und Integration
gemeinsam mit der Baudirektion, der Abteilung für Immobilien sowie der Gebäude- und Baumanagement
Graz GmbH (GBG) einen Masterplan, das sog. Grazer Investitionsprogramm für den Pflichtschulausbau
(GRIPS 2), erarbeitet.
Politische Beschlusslage Am 19.10.2017 hat der Gemeinderat dazu einen Grundsatzbeschluss für GRIPS 2 gefasst. Das GRIPS 2 wurde mit
den Gemeinderatsbeschlüssen vom 14.06.2018, 09.05.2019, 19.09.2019 und 13.02.2020 erweitert.
Umsetzungszeitraum 2018 - 2022
Kostenrahmen 44,58 Millionen Euro (Stand Februar 2020)
Aktueller Stand des
Vorhabens
VS Ferdinandeum: Ausbau auf 12 VS Klassen (2020)
VS und NMS St. Leonhard: Eröffnung des Digital Campus mit dem Future Learning Lab (2019)
VS Afritsch: Schulschließung und Übersiedelung der Klassen in das Ferdinandeum (2019)
NMS/VS Ellen Key: Übersiedelung in das Gebäude der VS Afritsch (2019)
NMS Fröbel: Erweiterung der Schulräumlichkeiten und Gründung einer Kreativ-NMS (2020)
VS Neuhart: Wettbewerb und Planung für Erweiterung, Eröffnung 2021
VS/NMS Puntigam: Wettbewerb und Planung für Erweiterung
VS Statteggerstraße: Wettbewerb und Planung für den Neubau einer 16 klassigen Volksschule
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt, II. St. Leonhard, IV. Lend, XII. Andritz, XVI. Straßgang, XVII. Puntigam
Themenbereich(e) Bildung/Wissenschaft/Kultur, Kinder/Jugend/Familie/Senioren
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorschriften für den Schulbau gibt es einen sehr eingeschränkten
Gestaltungsfreiraum. Bei Schulbauvorhaben arbeiten Abteilungen der Stadt Graz übergreifend zusammen
(Abteilung für Bildung und Integration, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Stadtbaudirektion) und zusätzlich wird das
Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau hinzugezogen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept Graz 4.0 (vertiefende Betrachtungen S. 93): Sicherung einer ausreichenden Versorgung
mit Pflichtschulplätzen und deren Erreichbarkeit
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Bildung und Integration
Sabine Eder
+43 316 872-7401
Weitere Informationen Homepage der Abteilung für Bildung und Integration www.graz.at/bildung
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1.0 Räumliches Leitbild (RLB) 42Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 06. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das steirische Raumordnungsgesetz sieht vor, dass jede Gemeinde ein räumliches Leitbild erstellen soll (ROG § 22
Abs 7). Dieses Leitbild ist Teil des örtlichen Entwicklungskonzepts und dient zur Vorbereitung für die
Bebauungsplanung. Folgendes soll durch ein Leitbild festgelegt werden: Der Gebietscharakter sowie die
Grundsätze zur Bebauungsweise, zur Erschließung und zur Freiraumgestaltung.
Das Räumliche Leitbild (RLB Neu) wird flächendeckend darstellen, wie sich das Stadtgebiet räumlich und strukturell
entwickeln soll. Das Stadtgebiet wird in Bereichstypen gegliedert, beispielsweise Blockrandbebauungen oder
kleinteilig strukturierte Gebiete. Der Bereichstyp definiert die Gebietsstruktur, die Höhen von Gebäuden, die Lage
im Straßenraum sowie die Freiraumqualitäten.
Zusätzlich enthält das RLB Neu Vorgaben zur Gestaltung einzelner Bereiche der Stadt im Sinne des angestrebten
Gebietscharakters.
Politische Beschlusslage Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 6. Juni 2019 den Endbeschluss zum 1.0 Räumlichen Leitbild der
Landeshauptstadt Graz gefasst.
Umsetzungszeitraum Auflagebeschluss Februar 2018 - Endbeschluss Juni 2019 - Rechtskraft voraussichtlich Ende 2019
Kostenrahmen ca. 100.000 EUR für die externe Vorbereitung, weiters werden vor allem personelle Ressourcen im
Stadtplanungsamt gebunden.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Nach erfolgtem Endbeschluss durch den Gemeinderat am 6. Juni 2019 werden nunmehr sämtliche
Verfahrensunterlagen an das Land Steiermark zur Genehmigung übermittelt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Der Entwurf des 1.0 Räumlichen Leitbildes (RLB) wurde nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz über
mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit bestand für BürgerInnen die Möglichkeit zur Bekanntgabe
von schriftlichen Einwendungen an das Stadtplanungsamt. Insgesamt wurden 4 öffentliche
Informationsveranstaltungen zur Vorstellung und Diskussion des 2. Entwurfs abgehalten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept: § 3 Grundsätze: "Graz bekennt sich zu seiner gelebten Baukultur."
§ 28 Abs. 8: "Überarbeitung des Räumlichen Leitbildes und Erlass eines Räumlichen Leitbildes gemäß § 22 Abs. 7
StROG als Grundlage für die Bebauungsplanung und Bauverfahren"
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanung
DI Eva Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872-4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen 1.0 Räumliches Leitbild 2. Entwurfsauflage: https://www.graz.at/cms/beitrag/10250025/7758015/
Stadtentwicklungskonzept_Aenderungen.html
4.0 Stadtentwicklungskonzept: https://www.graz.at/cms/beitrag/10165681/7758015/
Stadtentwicklungskonzept_STEK.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
16.19.0 Bebauungsplan "Straßganger Straße - Weblinger StraßeKärntner Straße" 43Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 03. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 72.871 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt, die teilweise Berücksichtigung des Gebäudebestandes und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen,
die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der
Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch
Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Im nun rechtskräftigen 4.0 Flächenwidmungsplan bleibt die Bebauungsplanpflicht weiterhin bestehen.
Umsetzungszeitraum 2018 - 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Beschussfassung des Bebauungsplanes wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=391
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Der Bebauungsplan-Entwurf wird von der Stadtplanung erstellt.
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 9.1.2020 im BIT
eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10340787/7758896/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
08.21.0 Bebauungsplan "St.-Peter-Hauptstraße -Bereich Walter-Goldschmidt-Gasse" 44Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 16. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 1,8 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf) wurde bereits durch
Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2020 - 1. Hälfte 2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VIII. St. Peter
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=355
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Die Stadt Graz beabsichtigt zusätzlich eine
Informationsveranstaltung anzubieten. Dies ist jedoch abhängig von den jeweils aktuellen Covid-Vorgaben.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
04.30.0 Bebauungsplan "Papiermühlgasse - Wiener Straße" 45Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 03. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 10.800 m² groß. Ziel des 04.30.0 Bebauungsplanes "Papiermühlgasse - Wiener
Straße" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen
für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die
Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für
den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen
Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im rechtskräftigen 4.0 Flächenwidmungsplan wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur
Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2018/2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 4. Juli 2019 im Gemeinderat beschlossen und im Amtsblatt am 17.07.2019
veröffentlicht. Der Bebauungsplan ist seit 18.07.2019 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=455
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich fand am 5. November 2018, 18.00 Uhr,
HLW Schrödingerschule, Schrödingerstraße 5, 8020 Graz, eine Informationsveranstaltung statt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach
Tel.: +43 316 872-4728
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen 04.30.0 Bebauungsplan: https://www.graz.at/cms/beitrag/10319904/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
17.21.0 Bebauungsplan "Schwarzer Weg" 46Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 03. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 9,6 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan wurde die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet
festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019-2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Beschlussfassung des Bebauungsplanes wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=458
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz
am 29.1.2019 im Brauhaus Puntigam eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher-Mentil
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen 17.21.0 Schwarzer Weg: https://www.graz.at/cms/beitrag/10324342/7758896/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Gestaltungsplanung für die Straßen- und Platzbereiche - Smart City Graz Waagner Biro 47Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Für das Stadtentwicklungsprojekt "Smart City Graz Waagner Biro", rund um die Helmut-List-Halle, soll zwischen der
Peter-Tunner-Gasse im Norden und der Eggenberger Straße im Süden der gesamte öffentliche Raum neu gestaltet
werden. Der bereits abgeschlossene Ideenwettbewerb für diesen öffentlichen Raum umfasste alle Bereiche der
zukünftigen Parkanlagen, Plätze und Straßen. Es gab zwei siegreiche Planungsbüros, einerseits für die Park- und
Grünanlagen und andererseits für die Straßen- und Platzbereiche. Die Gestaltungsplanung dieser Straßen- und
Platzbereiche wird - begleitend zum derzeit laufenden Straßenbahnbau entlang der Waagner-Biro-Straße -
sukzessive auf Basis der Siegerprojekte für die Straßen- und Platzbereiche finalisiert und umgesetzt.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss Juli 2013: Projektgenehmigung "Smart City Project"
Stadtsenatsbeschluss Jänner 2015 und Juli 2016: EU-weit offener einstufiger anonymer Ideenwettbewerb "Smart
City Graz Waagner Biro - Öffentlicher Raum"
Stadtsenatsbeschluss Juli 2017: Aufwandsgenehmigung für die Gestaltungsplanung
Umsetzungszeitraum 2017-2022 Planung und Umsetzung (gemeinsam mit der Straßenbahn und den im Privateigentum liegenden
öffentlichen Straßen- und Platzbereichen)
Kostenrahmen EUR 300.000,- (Planung); Umsetzungskosten der Stadt im Straßenbahnprojekt mitfinanziert
Aktueller Stand des
Vorhabens
Nach der vorliegenden Gestaltungsplanung wurde im Smart-City-Straßenbahnprojekt die Umsetzung beauftragt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=454
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten. Seit 2014 gibt es eine direkte
Anlaufstelle im Projektgebiet. Neben den regelmäßigen Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum
Projekt "Smart City Waagner Biro" öffentliche Informationsveranstaltungen für interessierte BürgerInnen.
Gesammelte Anregungen und Anliegen sind nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen des
Ideenwettbewerbes eingeflossen. Im Juni 2017 wurden BürgerInnen eingeladen, sich über die
Wettbewerbsergebnisse zu informieren und offene Punkte in Workshops vor Ort mit dem Projektteam und den
PlanerInnen zu diskutieren und zu schärfen. Diese Ergebnisse wurden im derzeit laufenden Planungsprozess
berücksichtigt und sind in das Projekt eingeflossen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung
und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des
öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
PLANUNG: Stadtplanungsamt
DI Martin Zettel
E-Mail: [email protected]
UMSETZUNG: Stadtbaudirektion
DI Kai-Uwe Hoffer
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Projekt-Homepage: http://www.smartcitygraz.at/Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
04.28.0 Bebauungsplan "Waagner-Biro-Straße - DreierschützengasseWaldertgasse" (Smart City Waagner Biro Westseite) 48Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 07. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 2.913 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im rechtskräftigen 4.0 Flächenwidmungsplan wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur
Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2018/2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde vom 28. März bis einschließlich 30. Mai 2019 zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt. Die Stadt Graz hat am 29. April 2019, 18:00 Uhr, im BORG Dreierschützengasse 15, eine
Informationsveranstaltung abgehalten. Der Bebauungsplan wurde am 4. Juli 2019 im Gemeinderat beschlossen
und ist mit 18. Juli 2019 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=461
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten. Neben den Veranstaltungen des
Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zahlreiche Informationsveranstaltungen und
Beteiligungsworkshops, bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen und Anliegen
sind nach einer inhaltlichen Prüfung in alle bisherigen Verfahren eingeflossen. Nach den Vorgaben des
Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der
Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen
können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
Mag. Oliver Konrad
Tel.: +43 316 872-4727
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Bebauungsplan: https://www.graz.at/cms/beitrag/10328760/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
17.22.0 Bebauungsplan "Triester Straße - Ruthardweg" 49Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 16. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 24.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist eine im Vorfeld erstellte
städtebauliche Studie. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan wurde die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet
festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019/2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 09. Juli 2020 im Gemeinderat beschlossen und ist ab 23. Juli 2020 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=464
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Vorfeld der Erstellung eines Bebauungsplan-Entwurfes wurde eine städtebauliche Studie erstellt. Die Studie
wurde den EigentümerInnen im Planungsgebiet vorgestellt und mit Ihnen diskutiert.
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 4. November
2019 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10338141/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
05.31.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Hohenstauffengasse" 50Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Planungsgebiet liegt an der Kreuzung Lazarettgürtel/Hohenstauffengasse und hat eine Größe von ca. 10.724
m². Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem
Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die
Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des
Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 3.0 Flächenwidmungsplan wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Im nun rechtskräftigen 4.0 Flächenwidmungsplan bleibt die
Bebauungsplanpflicht bestehen.
Umsetzungszeitraum 2017 - 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 13. Februar 2020 im Gemeinderat beschlossen und ist seit 26. Februar 2020
rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=472
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 4. Dezember
2017, 18.00 Uhr, im Jugend- und Familiengästehaus (JUFA), Idlhofgasse 74, 8020 Graz, eine
Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10305485/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
06.12.1 Bebauungsplan "Fröhlichgasse" - 1. Änderung 51Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 07. 2019
Inhaltliche Beschreibung Geänderte Planungsvoraussetzungen vor allem in Hinblick auf Erschließungs- und Verkehrsbelange bedingen eine
Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes "Fröhlichgasse". Das Bebauungsplangebiet ist ca. 24.400 m²
groß. Ziel des Bebauungsplanes 06.12.1 "Fröhlichgasse" - 1. Änderung ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im rechtskräftigen 4.0 Flächenwidmungsplan wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur
Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2017 - 2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der 06.12.1 Bebauungsplan "Fröhlichgasse" wurde am 4. Juli 2019 vom Gemeinderat beschlossen und erlangte mit
18. Juli 2019 Rechtswirksamkeit
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=475
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die die Stadt Graz am 23. Jänner
2018, 18.00 Uhr, im Messecongress Graz, Messeplatz 1, 1. Obergeschoss, Saal 2, eine Informationsveranstaltung
angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach
Tel.: +43 316 872-4728
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen 06.12.1 Bebauungsplan "Fröhlichgasse" - 1. Änderung: https://www.graz.at/cms/beitrag/10162754/7758108/
Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
03.23.0 Bebauungsplan "Lindweg" 52Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 19. 10. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 4.300 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan wurde die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet
festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019-2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 15.10.2020 im Gemeinderat beschlossen und ist ab 29.10.2020 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=480
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf vom 7.5. bis 9.7.2020 zur
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im
Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher-Mentil
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10346972/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Fußgängerzone neu Schmiedgasse - Landhausgasse 53Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 16. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Die nördliche Schmiedgasse, von der Landhausgasse bis zum Hauptplatz, und die östliche Landhausgasse, von der
Schmiedgasse bis zur Herrengasse, wurde 2017 als Fußgängerzone verordnet. Nun soll dieser Bereich um das
Rathaus auch als Fußgängerzone gestaltet werden. Die Gestaltung wird sich an den bereits im Umfeld vorhandenen
Oberflächenausführungen orientieren. Des weiteren ist beabsichtigt, Baumpflanzungen in Verbindung mit
Sitzgelegenheiten und Fahrradabstellplätze zu integrieren. Ebenfalls mitgestaltet werden die Gehsteige in der
westlichen Landhausgasse bis zur Neutorgasse.
Politische Beschlusslage Der Planungsauftrag des zuständigen Stadtsenatsreferenten liegt vor. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.
November 2018 die Projektgenehmigung erteilt.
Umsetzungszeitraum 2018 - 2020
Kostenrahmen EUR 2.000.000
Aktueller Stand des
Vorhabens
Sämtliche Leitungssanierungen sind mit Mitte Juni 2019 abgeschlossen und es wird mit der Neugestaltung der
Fußgängerzone begonnen. Am 4. Juni 2019 um 18.30 Uhr fand im Rathaus eine Informationsveranstaltung über
den aktuellen Planungsstand und den weiteren Bauablauf statt.
Bauablauf der Neugestaltung:
- 11. Juni bis 11. September 2019 - Landhausgasse von Herrengasse bis Schmiedgasse (komplette Breite) und
Gehsteige beidseitig in der Landhausgasse von der Neutorgasse bis zum Beginn Congress
- Anfang März bis Mitte Juli 2020 - Schmiedgasse vom Kreisverkehr beim Billa bis zum Beginn Landhausgasse
- Mitte Juli bis Mitte September 2020 - Kreuzungsbereich Schmiedgasse/Landhausgasse bis Beginn Raubergasse
- Mitte September bis Mitte November 2020 - Kreuzungsbereich Landhausgasse/Raubergasse
Es wird sich um eine "wandernde" Baustelle handeln ähnlich den bisherigen Sanierungen in der Innenstadt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=490
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Attraktivierung des öffentlichen Raums
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Koordination: Stadtbaudirektion, DI Vladimir Strecansky
Tel.: +43 316 872-3524
E-Mail: [email protected]
Planung: Stadtplanungsamt, DI Martin Zettel
Tel.: +43 316 872-4719
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Bauphasenplan: https://www.graz.at/cms/dokumente/10333749_8770127/15111d06/Schmiedgasse%
20Bauphasen%20gesamt.pdf
Gestaltungsplan: https://www.graz.at/cms/dokumente/10333749_8770127/b6dae40c/
FUZO_Schmiedg_Landhausg_Gestaltungsplan.pdf
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
03.25.0 Bebauungsplan "Zinzendorfgasse - Halbärthgasse -Harrachgasse - Goethestraße - Glacisstraße" 54Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 12. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 4,5 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan wurde die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet
festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019-2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=492
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt: DI Markus Dröscher-Mentil
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
16.27.0 Bebauungsplan "Hans-Hegenbarth-Allee - Kärntner Straße - Am Katzelbach" 55Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 12. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 2,15 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan wurde die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet
festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019-2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=493
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt: DI Markus Dröscher-Mentil
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
13.11.0 Bebauungsplan "Gärtnerstraße - Exerzierplatzstraße" 56Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 26. 03. 2018
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 7.620 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan) wurde bereits durch Beschluss des
Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2018-2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIII. Gösting
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=495
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des
Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der
Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen
können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Nina Marinics-Bertovic
Tel.: +43 316 872 4726
Fax: +43 316 872 4705
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Fernwärmeanschlussbereich 2020zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept 57Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Land Steiermark hat für die Reinhaltung der Luft ein Entwicklungsprogramm verordnet. Darin ist die Stadt Graz
als Vorranggebiet zur lufthygienischen Sanierung in Bezug auf die Luftschadstoffemissionen von Raumheizungen
ausgewiesen. Graz hat 2017 ein Kommunales Energiekonzept (KEK) beschlossen. Die Stadt Graz ist daher gesetzlich
verpflichtet (siehe § 22 Absatz 9 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010) Bereiche des Stadtgebietes
festzulegen, in denen zukünftig eine Anschlussverpflichtung an das Fernwärmesystem
(Fernwärmeanschlussbereich) bestehen soll. Die Stadt Graz hat bereits 2012 und 2013
Fernwärmeanschlussbereiche festgelegt. Mit der Verordnung des Fernwärmeanschlussbereich 2020 zum 4.0
Stadtentwicklungskonzept wird ein weiterführender Schritt zur Verbesserung der Grazer Lufthygiene gesetzt.
Politische Beschlusslage Das Kommunale Energiekonzept 2017 gem. StROG (KEK) als Basis zur Verordnung von weiteren Teilgebieten von
Fernwärmeanschlussbereichen im Stadtgebiet von Graz wurde 2017 vom Gemeinderat der Stadt Graz beschlossen.
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Fernwärmeanschlussbereich 2020 zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept wurde im April 2020 vom Gemeinderat
einstimmig beschlossen. Nach Genehmigung durch das Land Steiermark und Veröffentlichung im Amtsblatt der
Stadt Graz seit 29. Oktober 2020 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung, Bauen/Wohnen, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Weitere Verbesserung der Luftgüte durch Maßnahmen zur Reduktion der Hausbrandemissionen (§26 Absatz 8 im
4.0 Stadtentwicklungskonzept)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Nina Marinics-Bertovic
Tel.: +43 316 872 4726
Fax: +43 316 872 4705
Email: [email protected]
Umweltamt
DI Wolfgang Götzhaber
Tel.: +43 316 872 4310
Fax: +43 316 874 4309
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
03.24.0 Bebauungsplan "Hochsteingasse - Grabenstraße" 58Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 09. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 46.442m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen der baulichen Nutzung der Grundstücke geregelt
und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener architektonischer Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (Deckplan 1 - Bebauungsplanzonierungsplan) wurde bereits durch Beschluss des
Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2018/2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 17. September 2020 im Gemeinderat beschlossen und ist ab 1. Oktober 2020
rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=506
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach Abschluss des architektonischen Wettbewerbes wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt werden, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz
am 2.12.2019 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,...)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva-Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872-4713
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10340780/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
04.33.0 Bebauungsplan "Waagner-Biro-Straße - Starhemberggasse" 59Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 28. 04. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Planungsgebiet liegt direkt am Kreuzungsbereich der Waagner-Biro-Straße und der Starhemberggasse. Das
Bebauungsplangebiet ist ca. 6.380 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019- 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 23. April 2020 im Gemeinderat beschlossen und ist ab 07.Mai 2020 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=510
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 7.11.2019 im
BORG Dreierschützengasse eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10338133/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
14.22.0 Bebauungsplan "Karl-Morre-Straße - Reininghausstraße -Koloniegasse - Königshoferstraße" 60Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 07. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 18.469 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im rechtskräftigen 4.0 Flächenwidmungsplan wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur
Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2018/2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 04.07.2019 vom Gemeinderat beschlossen, am 17.07.2019 im Amtsblatt
veröffentlicht und ist mit 18. Juli 2019 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=518
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf vom 28.02.2019 bis zum
02.05.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im
Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen
abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung am 20.03.2019 angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Thomas Wagner
Tel.: +43 316 872-4715
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen 14.22.0 Bebauungsplan: https://www.graz.at/cms/beitrag/10327262/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
07.18.0 Bebauungsplan "Eichäckerweg - Raabaweg" 61Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 28. 04. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Planungsgebiet liegt im Bereich zwischen der südöstlichen Gemeindegrenze der Stadt Graz (Grenze zur
Gemeinde Raaba) und dem Raabaweg bzw. Eichächerweg. Der Planungsbereich wird derzeit landwirtschaftlich
genutzt. Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.265 m²groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer
geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der
Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die
räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht
Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2018-2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 23. April 2020 im Gemeinderat beschlossen und ist ab 07.Mai 2020 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=517
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 24.9.2018 im
Gasthaus Raabahof eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10126044/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
17.09.1 Bebauungsplan "Triester Straße - Grenzgasse" 1. Änderung 62Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes 17.09.0 "Triester Straße - Grenzgasse". Das Bebauungsplangebiet
ist ca. 19.446 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit
dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die
Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des
Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher
Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 12. Dezember 2019 im Gemeinderat beschlossen und wird am 30. Dezember 2019
im Amtsblatt veröffentlicht.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=519
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit bis einschließlich 25. Juli 2019 Einwendungen abgeben.
Zusätzlich hat die Stadt Graz am 11. Juni 2019 um 18.00 Uhr, im Brauhaus Puntigam (Hubertussaal), Triester Straße
361, eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva Maria Traschler
Tel.: +43 316 872-4705
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10091336/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
05.34.0 Bebauungsplan "Karlauerstraße - Rankengasse SÜD" 63Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 03. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 16.400 m² groß. Ziel des 05.34.0 Bebauungsplanes "Karlauerstraße - Rankengasse
SÜD" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für
die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die
Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt
der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (seit 22.03.2018 rechtswirksam) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2018/2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 4. Juli 2019 im Gemeinderat beschlossen und ist mit 18. Juli 2019 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=522
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach
Tel.: +43 316 872-4728
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Bebauungsplan: https://www.graz.at/cms/beitrag/10319908/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Neugestaltung Bertha-von-Suttner-Platz und Stadionvorplatz 64Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 05. 2020
Inhaltliche Beschreibung Im 06.20.0 Bebauungsplan "Conrad-von-Hötzendorf-Straße - Ulrich-Lichtenstein-Gasse - Johann-Sebastian-Bach-
Gasse" wurde mit der Grundeigentümerin vertraglich vereinbart, dass die zukünftige Platzfläche vor dem Neubau
(Bertha-von-Suttner-Platz) als öffentliches Gut für alle nutzbar sein wird. Eine gestalterische Verknüpfung des
Bertha-von-Suttner-Platzes im Norden mit den öffentlichen Flächen des Stadtionvorplatzes soll einen neuen
großzügigen Gesamtplatz entstehen lassen. Nach einer umfangreichen und mehrstufigen Entwurfsplanungsphase
sieht der Gesamtentwurf eine Verbindung beider Platzflächen über die bisher trennende Ulrich-Lichtenstein-Gasse
vor: mit einer durchgängigen Oberflächengestaltung in gefärbtem Beton, mit einer räumlichen Verknüpfung durch
die straßenübergreifende Beleuchtung, sowie durch beiderseitig aufeinander abgestimmte Ausstattungselemente.
Die Vermehrung des Baumbestandes auf beiden Platzbereichen verstärkt in der räumlichen Wirkung diese
Gesamtheit eines Platzes. Ergänzt wird Bertha-von-Suttner-Platz und Stadionplatz durch eine große Anzahl an
Tisch- und Sitzgruppen, eine Fontänenschale aus Beton, beschattete unversiegelte Spiel- und Aufenthaltsbereiche
für Jung und Alt, als auch vorgesehene Bereiche für Gastgärten und Marktflächen. Insbesondere die
Berücksichtigung aller erhaltenswerten Bestandsbäume, als auch die Implementierung einer künstlerischen
Auseinandersetzung mit dem Erbe von "Bertha von Suttner", sind identitätsstiftend.
Politische Beschlusslage Stadtsenatsbeschluss vom 10. Juli 2018 zur Aufwands- und Vergabegenehmigung zur Erstellung eines neuen
Gestaltungsentwurfes; Gemeinderatsbeschluss am 09. Mai 2019 zur Projektgenehmigung der Neugestaltung;
Stadtsenatsbeschluss zur Umsetzung am 12. März 2020.
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen ca. EUR 5.495.000,00
Aktueller Stand des
Vorhabens
Mit der Umsetzung wurde im April 2020 begonnen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=526
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Alle relevanten Stakeholder (Privateigentümer, Landespolizeidirektion etc.) wurden in die Vorentwurfs- und
Entwurfsüberlegungen im Planungsprozess eingebunden. Die AnrainerInnenwünsche betreffend bestehender
Bäume östlich am Bertha-von-Suttner-Platz wurden berücksichtigt und in die Neugestaltung des Platzes integriert.
Der gesammelte Input ist in die Überarbeitung des Gestaltungsplanes eingeflossen. Die Möglichkeiten, um die
Namensgeberin in der Platzgestaltung sichtbar zu machen, wurden mit Personen erörtert, die auch in der Planung
des Bertha-von Suttner-Gedenkjahres aktiv waren.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung
und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des
öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Ing. Johannes Purkarthofer
Tel.: +43 316 872-3504
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
04.36.0 Bebauungsplan "Kalvariengürtel - KalvarienbergstraßeSchleifbachgasse" 65Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.699 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im rechtskräftigen 4.0 Flächenwidmungsplan wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur
Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 4. Juli 2019 im Gemeinderat beschlossen und wird am 17. Juli 2019 im Amtsblatt
veröffentlicht.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=528
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 25. April 2019
eine Informationsveranstaltung abgehalten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva Maria Traschler
Tel.: +43 316 872-4705
Fax: +43 316 872-4709
E-mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10328766/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
06.27.0 Bebauungsplan "Am Langedelwehr - Nordweg - Neuholdaugasse - Fliedergasse" 66Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 12. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 1,9 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2018/2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 14.11.2019 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 27.11.2019 im Amtsblatt
veröffentlicht.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=529
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung am 10. September 2019 um 18 Uhr im Raiffeisen-Sportpark, Hüttenbrennergasse 31,
an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher-Mentil
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10333811/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
4.02 Flächenwidmungsplan - 2. Änderung 67Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 06. 2019
Inhaltliche Beschreibung Der 4.0 Flächenwidmungsplan soll im Rahmen einer "zwischenzeitlichen Änderung" nach dem
Raumordnungsgesetz in 15 Punkten geändert werden. Diese betreffen zusammengefasst:
- Entfall einer Sondernutzungsfläche im Freiland Wasserversorgungsanlage im südlichen Anschluss an das
Wasserwerk Andritz
- geringfügige Baulandausweitung im Bereich Hüttenbrennergasse
- Ausweisung einer Sondernutzungsfläche im Freiland Erwerbsgärtnerei östlich der Liebenauer Hauptstraße
- Umsetzung des Rahmenplans Kirchnerkaserne
- Änderung im Bereich Fachmarktzentrum Am Arland und angrenzendes Gewerbegebiet
- Änderungen als Grundlage für den neuen Schulstandort Andritz - Stattegger Straße
- Ausweisung zur Erweiterung Karl Schubert Schule im Bereich Riesstraße
- Absicherung Kleingartenanlage Hanuschplatz bzw. Schwarzer Weg
- Änderung eines Gewerbegebiets in Allgemeines Wohngebiet Bereich Peter Tunner Gasse
- div Änderungen im Bereich des Bebauungsplanzonierungsplanes
- Anpassung der Hochwasseranschlaglinien im Bereich Thalerbach, Katzelbach, Petersbach und Tiefentalgerinne
- Korrekturen im Anhang 1 zur Verordnung des 4.0 Flächenwidmungsplanes
Politische Beschlusslage Der Endbeschluss (ausgenommen der Punkte 10 und 11) erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 06. Juni 2019.
Umsetzungszeitraum 2018/2019
Kostenrahmen Es werden vorwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung gebunden.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Nach erfolgtem Endbeschluss (ausgenommen der Punkte 10 und 11) werden die Einwendungsbehandlungen
verschickt und sämtliche Verfahrensunterlagen an das Land Steiermark zur Verordnungsprüfung und Genehmigung
übermittelt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde entsprechend dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz über
mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit bestand für BürgerInnen die Möglichkeit zur Bekanntgabe
von schriftlichen Einwendungen an das Stadtplanungsamt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Der Flächenwidmungsplan stellt als gesamtes Instrument die Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes sicher.
Die gegenständlichen punktuellen Änderungen stellen keine Neuausrichtung dar, sondern sind als kleinräumige
Korrekturen zu verstehen.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva-Maria Benedikt
Tel.: 0316/872 - 4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Flächenwidmungsplan-Änderungen: https://www.graz.at/cms/beitrag/10314827/7758090/
Flaechenwidmungsplan_Aenderungen.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
4.04 Stadtentwicklungskonzept - 4. Änderung 68Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 06. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das 4.02 Stadtentwicklungskonzept soll im Rahmen einer "zwischenzeitlichen Änderung" nach dem
Raumordnungsgesetz in 3 Punkten geändert werden:
1) Geringfügige Ausweitung der Funktion "Wohnen hoher Dichte" im Bereich Hüttenbrennergasse
2) Ausweisung von "Wohnen hoher Dichte" und einer Eignungszone für "Freizeit/Sport/Ökologie" im Bereich
Kirchnerkaserne
3) Änderung einer Funktion "Handel" in eine Überlagerungsfläche "Handel/Wohnen mittlerer Dichte" im Bereich
Weinzödlstraße
Politische Beschlusslage Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung am 06.Juni 2019 den Endbeschluss gefasst.
Sämtliche Unterlagen werden nunmehr dem Land Steiermark zur Genehmigung vorgelegt.
Umsetzungszeitraum 2018/2019
Kostenrahmen Es werden überwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung benötigt.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Nach erfolgtem Endbeschluss in der Gemeinderatssitzung vom 06. Juni 2019 werden die
Einwendungsbehandlungen versendet und anschließend sämtliche Unterlagen zur Verordungsprüfung und
Genehmigung an das Land Steiermark weitergeleitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Die Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes wurde entsprechend dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz
über mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit bestand für BürgerInnen die Möglichkeit zur
Bekanntgabe von schriftlichen Einwendungen an das Stadtplanungsamt.
Am 5. November 2018, 17 Uhr bis 18.30 Uhr, fand im Bauamtsgebäude Europaplatz 20, eine
Informationsveranstaltung statt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Das Stadtentwicklungskonzept selbst ist das zentrale Instrument zur Umsetzung von Zielen der Stadt im Bereich
der Stadtentwicklung/Stadtplanung.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva-Maria Benedikt
Tel.: 0316/ 872 4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Stadtentwicklungskonzept-Änderungen: https://www.graz.at/cms/beitrag/10250025/7758015/
Stadtentwicklungskonzept_Aenderungen.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
17.20.0 Bebauungsplan "Puchstraße - Puntigamer Straße - Herrgottwiesgasse" 69Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 29. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 110.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer
geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der
Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die
räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht
Teil des Bebauungsplanverfahrens
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.3.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes
im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019 - 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 9. Juli 2020 im Gemeinderat beschlossen und ist ab 23. Juli 2020 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=532
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 19.11.2019 eine
Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10339320/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
02.15.0 Bebauungsplan "Krenngasse - Naglergasse - HerrandgasseRuckerlberggürtel" 70Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 31. 01. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 15943 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 16.1.2020 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 29.1.2020 im Amtsblatt
veröffentlicht.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
II. St. Leonhard
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=533
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 1. Juli 2019, 18
Uhr, im Hotel Star Inn, Waltendorfer Gürtel 8-10, 8010 Graz, eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Vanessa Bauer
Tel.: +43 316 872-4710
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10333810/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
02.16.0 Bebauungsplan "Koßgasse - Plüddemanngasse - Am Ring" 71Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 10. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 14447m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 19.09.2019 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 02.10.2019 im Amtsblatt
veröffentlicht.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
II. St. Leonhard, IX. Waltendorf
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=534
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 13. Mai 2019 im Hotel
Star Inn eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Vanessa Bauer
Tel.: +43 316 872-4710
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10331750/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
17.23.0 Bebauungsplan "Tiergartenweg" 72Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 8.090 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im rechtskräftigen 4.0 Flächenwidmungsplan wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur
Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 12. Dezember 2019 im Gemeinderat beschlossen und wird am 30. Dezember 2019
im Amtsblatt veröffentlicht.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=540
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit bis einschließlich 19. September 2019 Einwendungen abgeben. Zusätzlich
hat die Stadt Graz am 2. Juli 2019 um 18.00 Uhr, im Brauhaus Puntigam, im Hubertussaal, Triester Straße 361, 8055
Graz, eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva Maria Traschler
Tel.: +43 316 872-4705
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10333813/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
14.29.0 Bebauungsplan "Brauhausstraße - Teichäckergasse" 73Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 19. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 18.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019-2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom 1. Oktober bis 3. Dezember 2020 zur allgemeinen Einsicht im
Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock von 9 Uhr bis 13 Uhr auf. Für Auskünfte zum
Bebauungsplan stehen Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4723 und Email-Adresse markus.droescher-
[email protected] der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Markus Dröscher-Mentil zur
Verfügung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=544
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Aufgrund des Verbotes von Präsenzveranstaltungen
bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung im Livestream am 24. November 2020 um 18 Uhr an.
Sie finden den Livestream unter: www.graz.at/livestream
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher-Mentil
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10356429/7758896/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
16.29.0 Bebauungsplan "Wagner-Jauregg-Straße - Kärntner Straße (Ostseite)" 74Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 12. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 31.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019-2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=545
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt
Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher-Mentil
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
06.16.0 Bebauungsplan "Münzgrabenstraße-Dietrichsteinplatz-Kopernikusgasse-Kronesgasse" 75Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 17. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.302 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist eine abgeschlossene
Bebauungsstudie. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019/2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 09. Juli 2020 im Gemeinderat beschlossen und ist ab 23.Juli 2020 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=547
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss der Bebauungsstudie wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen.
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
auf, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Suzanne Artés
Tel.: +43 316 872-4712
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
und DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10344883/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
14.28.0 Bebauungsplan "Königshoferstraße - Heinrich-Heine-StraßeBauernfeldstraße - Gaswerkstraße" 76Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 9.129 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 12. Dezember 2019 im Gemeinderat beschlossen und ist mit 31. Dezember 2019
rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=556
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Andreas Roschitz
Tel.: +43 316 872-4720
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10333812/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
05.35.0 Bebauungsplan "Eggenberger Gürtel - FriedhofgasseBessemergasse - Prankergasse" 77Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 02. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 9.160 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan) wurde bereits durch Beschluss des
Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2019 - 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
In der Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2020 wurde der Bebauungsplan einstimmig beschlossen und mit der
Veröffentlichung am 1. Juli 2020 im Amtsblatt am 2. Juli 2020 rechtswirksam.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=561
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 8.1.2020 im JUFA
eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Nina Marinics-Bertovic
Tel.: +43 316 872-4727
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/ziel/7758108/DE
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
12.23.0 Bebauungsplan "Stattegger Straße - (Volksschule Andritz)" 78Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 26. 02. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 8.500 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.02 Flächenwidmungsplan (Beschlussfassung am 06.06.2019) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019-2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 13. Februar 2020 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 26. Februar 2020 im
Amtsblatt veröffentlicht.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XII. Andritz
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=562
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz
eine Informationsveranstaltung am 25.11.2019 um 18 Uhr im Andritzer Begegnungs-Centrum, Haberlandtweg Nr.
17 angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher-Mentil
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10339318/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
07.28.0 Bebauungsplan "Ziehrerstraße 73-77" 79Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 7.100 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 12. Dezember 2019 im Gemeinderat beschlossen und ist mit 31. Dezember 2019
rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=566
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz
eine Informationsveranstaltung am 15.10.2019 im BG/BORG/HIB Liebenau angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher-Mentil
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10338140/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
05.12.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner Straße" 80Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 9359 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019/2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 16. Jänner 2020 im Gemeinderat beschlossen und ist seit 29. Jänner 2020
rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=568
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Kooperativen PLanungsprozesses wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-
Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im
Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die
Stadt Graz eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10338135/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Stadtteilentwicklung Gradnerstraße:Erarbeitung eines detaillierten städtebaulichen Rahmenplans 81Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 09. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das zirka 46 Hektar große Gebiet in südlicher Stadtrandlage im Bereich Gradnerstraße, Hafnerstraße,
Spitzäckerweg, eingebettet zwischen gewerblichen Nutzungen und kleinteiligen Einfamilienhausstrukturen (siehe
rote Markierungen im Link zum Stadtplan), entspricht in seiner gegenwärtigen funktionalen und gestalterischen
Ausprägung nicht den zukünftigen Entwicklungszielen der Stadt Graz. In einem Workshopverfahren soll nun dieser
Stadtbereich von einem externen Planerteam, unter regelmäßiger Abstimmung mit den städtischen Fachbereichen
und der Einbeziehung unterschiedlicher Stakeholder, Anforderungen und städtebaulicher Parameter vertieft
bearbeitet und planerisch weiterentwickelt werden. Die Werkzeuge der Raumplanung bieten hierfür die Grundlage
(Stadtentwicklungskonzept; Flächenwidmungsplan; Räumliches Leitbild). Ziel ist die Erarbeitung eines integrierten,
detaillierten städtebaulichen Rahmenplans, der eine interdisziplinäre Grundlage für eine geordnete
Siedlungsentwicklung herstellt. Auf Grundlage dieses integrierten Rahmenplans werden in weiterer Folge
Wettbewerbsverfahren aufbauen und entsprechende Bebauungsplanverfahren abgeleitet werden.
Politische Beschlusslage Stadtsenatsbeschluss am 30.08.2019
Umsetzungszeitraum 2019 - 2020
Kostenrahmen EUR 68.874,00
Aktueller Stand des
Vorhabens
Vorbereitung des Workshopverfahrens
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=569
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Bei der Erarbeitung des Rahmenplans sind keine Beteiligungsangebote vorgesehen. Der Rahmenplan wird die
Grundlage für zukünftige Bebauungsplanverfahren bilden. Bei diesen Bebauungsplanverfahren wird
BürgerInnenbeteiligung entsprechend der Vorgaben des Steiermärkischen Raumordnungsgesetztes angeboten. Im
Zeitraum der öffentlichen Auflage von Bebauungsplan-Entwürfen können Einwendungen eingebracht werden.
Zusätzlich organisiert die Stadt Graz im Zeitraum der öffentlichen Auflage eine Informationsveranstaltung.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Im 4.0 Stadtentwicklungskonzept ist der Stadtbereich in der Hauptsache für Wohnen mittlerer Dichte, teils in
Überlagerung mit Gewerbe ausgewiesen; im 4.0 FläWi ist Wohnen als Nachfolgenutzung unter Auflagen, sowie
teils als Aufschließungsgebiet ausgewiesen;
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion / Stadtentwicklung
DI Wilfried Krammer, MSc
Tel.: +43 316 872-3505
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
02.18.0 Bebauungsplan "Zwerggasse - Morellenfeldgasse - Schumanngasse - Obstgasse" 82Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 16. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 9.476 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019/2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 09. Juli 2020 im Gemeinderat beschlossen und ist ab 23. Juli 2020 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
II. St. Leonhard
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=571
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10339316/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
03.22.0 Bebauungsplan "Zusertalgasse - Hochsteingasse" 83Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 10. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 16.400 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist eine städtebauliche
Studie. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019/2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 5.11.2020 im Gemeinderat beschlossen und ist ab 19.11.2020 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=570
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Vorliegen einer städtebaulichen Studie wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum vom 2.7.1010 - 24.9.2020 im
Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konntenn in dieser Zeit Einwendungen
abgeben. Die Stadt Graz hat am 14.9.2020 im Bischöflichen Campus, Augustinum, Festsaal, Lange Gasse 2, eine
Info-Veranstaltung abgehalten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Michael Mayer
Tel.: +43 316 872-4717
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10352183/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
03.26.0 Bebauungsplan "Theodor-Körner-Straße - Grabenstraße" 84Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 16. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 2.870 m² groß. Ziel des 03.26.0 Bebauungsplanes "Theodor-Körner-Straße -
Grabenstraße" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der
Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die
Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt
der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (seit 22.03.2018 rechtswirksam) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019/2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 09. Juli 2020 im Gemeinderat beschlossen und ist ab 23. Juli 2020 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=575
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach
Tel.: +43 316 872-4728
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10344880/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
14.30.0 Bebauungsplan "Eggenberger Allee - Straßganger StraßeWeissenkircherstraße - Herbersteinstraße" 85Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 23.028 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt
Umsetzungszeitraum 2019/2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat beschlossen und ist seit 02. Juli 2020 rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=574
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 27.1.2020 in der
Greenbox eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10341991/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
06.28.0 Bebauungsplan "Kosterwiesgasse - Grazbachgasse - Jakoministraße" 86Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 18. 11. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 18.660 m² groß. Ziel des 06.28.0 Bebauungsplanes "Kosterwiesgasse -
Grazbachgasse - Jakoministraße" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem
Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die
Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des
Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (seit 22.03.2018 rechtswirksam) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019/2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=576
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach
Tel.: +43 316 872-4728
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
4.03 Flächenwidmungsplan - 3. Änderung 87Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 05. 2020
Inhaltliche Beschreibung Der 4.0 Flächenwidmungsplan soll im Rahmen einer "zwischenzeitlichen Änderung" nach dem
Raumordnungsgesetz in 3 Punkten geändert werden. Diese betreffen zusammengefasst:
- Ausweisung einer Sondernutzungsfläche im Freiland Sport im Bereich Mur
- Änderung einer Bebauungsplanpflicht zum Schutz des Innenhofes in eine allgemeine Bebauungsplanpflicht im
Bereich Dietrichsteinplatz - Kopernikusgasse - Kronesgasse - Münzgrabenstraße
- Löschung einer Bodenfundstätte im Bereich Mariatroster Straße
Politische Beschlusslage Der Auflagebeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 14. November 2019. Der Entwurf wurde im Zeitraum
vom 29. November 2019 bis 30. Jänner 2020 öffentlich aufgelegt.
In seiner Sitzung vom 23. April 2020 fasste nunmehr der Gemeinderat den Endbeschluss.
Umsetzungszeitraum 2019/2020
Kostenrahmen Es werden vorwiegend Personalressourcen der Stadtplanung gebunden.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass eine Genehmigung durch das
Land Steiermark nicht erforderlich ist. Nach Beschluss des Gemeinderats vom 23. April 2020, erfolgte nunmehr die
Kundmachung im Amtsblatt vom 06. Mai 2020.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt, VI. Jakomini, XI. Mariatrost
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde entsprechend dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz über
mindestens 8 Wochen (im konkreten Fall 9 Wochen) öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit bestand für alle
BürgerInnen die Möglichkeit zur Bekanntgabe von schriftlichen Einwendungen an das Stadtplanungsamt.
Insgesamt sind 5 Einwendungen / Stellungnahmen in der Stadtplanung eingegangen. Sie stammen sämtlich von
anderen Behörden und öffentlichen Stellen. Sie führten zu keinen Änderungen der Verordnung bzw. des Planwerks,
die Auswirkungen auf Dritte haben.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Der Flächenwidmungsplan stellt als gesamtes Instrument die Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes sicher.
Die gegenständlichen punktuellen Änderungen stellen keine Neuausrichtung dar, sondern sind als kleinräumige
Korrekturen zu verstehen.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanung
DI Eva Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872-4713
Email: [email protected]
Weitere Informationen Flächenwidmungsplan-Änderungen: https://www.graz.at/cms/beitrag/10314827/7758090/
Flaechenwidmungsplan_Aenderungen.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
05.38.0 Bebauungsplan "Hohenstaufengasse Süd - Lazarettgürtel" 88Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 11. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 47.991 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan) wurde bereits durch Beschluss des
Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2020 - 2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=580
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,...)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Andreas Roschitz
Tel.: +43 316 872-4720
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/ziel/7757978/DE/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Stadtteilentwicklung Eggenberg: Erarbeitung einesstädtebaulichen Rahmenplans 89Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 28. 11. 2019
Inhaltliche Beschreibung Das zirka 12 Hektar große Gebiet im Bereich Georgigasse, Algersdorfer Straße, Göstinger Straße, welches zu
großen Teilen landwirtschaftlich genutzte Flächen beinhaltet, soll im Sinne der Entwicklungsziele der Stadt Graz
weiterbearbeitet werden. Hierfür wird dieser Stadtbereich in einem Workshopverfahren, von einem externen
Planerteam, unter regelmäßiger Abstimmung mit den städtischen Fachbereichen und unter Einbeziehung
unterschiedlicher Stakeholder, Anforderungen und städtebaulicher Parameter, planerisch weiterentwickelt. Die
Werkzeuge der Raumplanung bieten hierfür die Grundlage (Stadtentwicklungskonzept; Flächenwidmungsplan;
Räumliches Leitbild). Ziel ist die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Rahmenplans, der die
interdisziplinäre Grundlage für eine geordnete Siedlungsentwicklung herstellt. Auf Grundlage dieses Rahmenplans
werden in weiterer Folge Umwidmungen abgestimmt werden, sowie entsprechend baulicher
Umsetzungsinteressen, Wettbewerbsverfahren aufbauen und Bebauungsplanverfahren abgeleitet werden.
Politische Beschlusslage Die Begleitung der städtebaulichen Rahmenplanung durch die Stadtbaudirektion wurde vom zuständigen
Stadtsenatsreferenten Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl beauftragt. Ergeben sich Vorschläge für
Widmungsänderungen aus dieser Rahmenplanung, so sind diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vorzulegen. Die Entscheidungskompetenz bei etwaigen nachfolgenden Bebauungsplanverfahren liegt ebenfalls
beim Gemeinderat der Stadt Graz.
Umsetzungszeitraum 2019 - 2020
Kostenrahmen EUR 37.782,15 anteilige Kosten der Stadt Graz
Aktueller Stand des
Vorhabens
Vorbereitung der kommenden Workshops
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=572
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Bei der Erarbeitung des Rahmenplans sind keine Beteiligungsangebote vorgesehen. Der Rahmenplan wird die
Grundlage für zukünftige Bebauungsplanverfahren bilden. Bei diesen Bebauungsplanverfahren wird
Bürgerbeteiligung entsprechend der Vorgaben des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes angeboten. Im
Zeitraum der öffentlichen Auflage von Bebauungsplan-Entwürfen können Einwendungen eingebracht werden.
Zusätzlich organisiert die Stadt Graz im Zeitraum der öffentlichen Auflage eine Informationsveranstaltung.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Im 4.0 Stadtentwicklungskonzept ist dieser Stadtbereich im wesentlichen für Wohnen geringer Dichte, teils auch
mittlerer und hoher Dichte vorgesehen. Im 4.0 FläWi sind zudem Aufschließungserfordernisse und
Vorbehaltsflächen, wie auch Grünflächen für sportliche Zwecke ausgewiesen.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
DI Wilfried Krammer, MSc
Tel.: +43 316 872-3505
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
04.39.0 Bebauungsplan "Schippingerstraße - Wiener StraßeViktor-Franz-Straße" 90Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 01. 12. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 25.586 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf) wurde bereits durch
Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2020 - 2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom 19. November 2020 bis zum 21. Jänner 2021 zur allgemeinen Einsicht im
Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock von 9 Uhr bis 13 Uhr auf. Sie müssen jedoch vorab einen
Termin vereinbaren. Für Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4705 und Email-Adresse
[email protected] die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DI Eva Maria Traschler zur
Verfügung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend, XIII. Gösting
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=581
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum vom 19. November 2020 bis zum 21. Jänner 2021 im
Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen
abgeben. Aufgrund des Verbotes von Präsenzveranstaltungen bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung
im Livestream am 9. Dezember 2020 um 18 Uhr an.
Sie finden den Livestream unter: www.graz.at/livestream
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,...)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva Maria Traschler
Tel.: +43 316 872-4705
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10359734/7758896/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
05.37.0 Bebauungsplan "Feldgasse - Amselgasse - Payer-Weyprecht-Straße - Adalbert-Stifter-Gasse - Weißenhofgasse - Kapellenstraße" 91Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 09. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 150.880 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer
geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der
Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die
räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht
Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im rechtskräftigen 4.0 Flächenwidmungsplan wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur
Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt von 23. Juli bis 8. Oktober 2020 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt,
Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, im Zeitraum von 9:00-13:00 auf.
Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4715 und unter der Email-
Adresse: [email protected] der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Thomas Wagner
gerne zur Verfügung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=579
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Die Stadt Graz bietet am 16.9.2020 im
Raiffeisensportpark, Hüttenbrennergasse 31, eine Info. Veranstaltung an. Covid-19-Hinweis! Begrenzte Platzanzahl;
Anmeldung unbedingt erforderlich. Sie können sich unter www.graz.at/termine unter dem Punkt
"BürgerInnenbeteiligung Veranstaltungen" anmelden oder telefonisch unter +43 316 872-3531.
Bitte bringen Sie einen Mund-Nasen-Schutz mit. Ihre Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Thomas Wagner
Tel.: +43 316 872-4715
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10353114/7758896/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
16.31.0 Bebauungsplan "Kapellenstraße/Am Wagrain" 92Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 21. 09. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 21.220 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 17. September 2020 vom Gemeinderat beschlossen. Er ist ab 1.10.2020
rechtswirksam.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=586
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10346973/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
07.24.0 Bebauungsplan "Liebenauer Hauptstraße 176" 93Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 28. 02. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2019/2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 13. Februar 2020 im Gemeinderat beschlossen und ist mit 27. Februar 2020
rechtskräftig.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=371
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 30.10.2019 eine
Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Andreas Roschitz
Tel.: +43 316 872-4720
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10338139/7758108/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
14.34.0 Bebauungsplan "Georgigasse - Vinzenzgasse - KrausgasseFranz-Steiner-Gasse" 94Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 19. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.802 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im rechtskräftigen 4.0 Flächenwidmungsplan wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur
Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom 1. Oktober bis 3. Dezember 2020 zur allgemeinen Einsicht im
Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock von 9 Uhr bis 13 Uhr auf. Für Auskünfte steht Ihnen unter
der Telefonnummer +43 316 872-4705 und Email-Adresse [email protected] die zuständige
Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Eva Maria Traschler zur Verfügung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=588
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 3. Dezember 2020 im
Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen
abgeben. Aufgrund des Verbotes von Präsenzveranstaltungen bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung
im Livestream am 23. November 2020 um 18 Uhr an.
Sie finden den Livestream unter: www.graz.at/livestream
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva Maria Traschler
Tel: + 43 316 872-4705
Fax: + 43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10356433/7758896/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
14.32.0 Bebauungsplan "Handelstraße - HerbersteinstraßeVillenstraße - Burenstraße" 95Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca.13.960 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan) wurde bereits durch Beschluss des
Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2020 - 2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom 1. Oktober bis 3. Dezember 2020 zur allgemeinen Einsicht im
Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock von 9 Uhr bis 13 Uhr auf. Sie müssen jedoch vorab einen
Termin vereinbaren. Für Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4726 und Email-Adresse
[email protected] die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Nina Marinics-
Bertovic zur Verfügung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=589
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des
Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der
Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen
können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Aufgrund des Verbotes von Präsenzveranstaltungen bietet die Stadt
Graz eine Informationsveranstaltung im Livestream am 18. November 2020 um 18 Uhr an.
Zum Livestream: https://www.graz.at/cms/beitrag/10359779/10696015/
Livestream_Bebauungsplan_Handelstrasse.html
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Nina Marinics-Bertovic
Tel.: +43 316 872 4726
Fax: +43 316 872 4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Bebauungsplan-Entwurf: https://www.graz.at/cms/beitrag/10356431/7758896/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
02.17.0 Bebauungsplan "Rechbauerstraße - NibelungengasseRaimundgasse - Sparbersbachgasse" 96Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 03. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 5.535m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=592
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email:[email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: www.graz.at/stadtplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
06.30.0 "Kopernikusgasse - Schörgelgasse - Brockmanngasse" 97Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 10.370 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=593
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
14.31.0 Bebauungsplan "Johann-Haiden-Straße - Straßganger StraßeDr.-Hans-Klöpfer-Straße - Absengerstraße" 98Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 03. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.000m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=594
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
13.12.0 Bebauungsplan "Wiener Straße - Karl-Zeller-Weg" 99Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 03. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 19.097 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIII. Gösting
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=595
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
06.26.0 Bebauungsplan "Schönaugasse - WielandgasseGrazbachgasse" 100Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 2645 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=596
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
06.29.0 Bebauungsplan "Areal Kirchnerkaserne" 101Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 09. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 32.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt von 23. Juli bis 08. Oktober 2020 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt,
Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, im Zeitraum von 9:00-13:00 auf.
Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4711 und unter der Email-
Adresse: [email protected] der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Elisabeth Mahr
gerne zur Verfügung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=597
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Die Stadt Graz bietet am
17.9.2020, 18 Uhr, im Raiffeisensportpark, Hüttenbrennergasse 31, eine Informationsveranstaltung. Covid-19-
Hinweis! Begrenzte Platzanzahl; Anmeldung unbedingt erforderlich. Sie können sich unter www.graz.at/termine
unter dem Punkt "BürgerInnenbeteiligung Veranstaltungen" anmelden oder telefonisch unter +43 316 872-3531.
Bitte bringen Sie einen Mund-Nasen-Schutz mit. Ihre Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10353117/7758896/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
11.12.0 Bebauungsplan "Mariatroster Straße 132" 102Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 28. 05. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 6.222 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan) wurde bereits durch Beschluss des
Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2020 - 2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XI. Mariatrost
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=598
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,...)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
4.05 Stadtentwicklungskonzept - 5. Änderung 103Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 17. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das 4.0 Stadtentwicklungskonzept idgF soll im Rahmen einer "zwischenzeitlichen Änderung" nach dem
Raumordungsgesetz in 4 Punkten geändert werden:
1) Im Bereich Reininghausstraße - Brauhausstraße wird im Deckplan 5 - Einkaufszentren die Kategorie D (keine
Einkaufszentren zulässig) erweitert.
2) Im Bereich der Mariatroster Straße an der Stadtgrenze wird eine Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie neu
festgelegt.
3) Die Ersichtlichmachung der Straßenbahnlinien wird gemäß dem aktuellen Straßenbahnausbauprogramm
geändert.
4) Der Verordnungswortlaut zur Zulässigkeit der Errichtung von Einkaufszentren (§ 6a) wird präzisiert.
Politische Beschlusslage Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2020 den Auflagebeschluss gefasst.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Es werden überwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung benötigt.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Kundmachung der öffentlichen Auflage des Entwurfes erfolgt im Amtsblatt vom 22. Juli 2020. Der Entwurf zum
4.05 Stadtentwicklungskonzept - 5. Änderung wird über einen Zeitraum von 9 Wochen vom 23. Juli 2020 - 24.
September 2020 öffentlich aufgelegt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Die Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes wird entsprechend dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz
über mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt (im konkreten Fall 9 Wochen). In dieser Zeit besteht für
BürgerInnen die Möglichkeit zur Bekanntgabe von schriftlichen Einwendungen an das Stadtplanungsamt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Das Stadtentwicklungskonzept selbst ist das zentrale Instrument zur Umsetzung von Zielen der Stadt im Bereich
der Stadtentwicklung/Stadtplanung.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872-4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen https://www.graz.at/cms/beitrag/10250025/7758015/Stadtentwicklungskonzept_Aenderungen.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
4.04 Flächenwidmungsplan - 4. Änderung 104Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 17. 07. 2020
Inhaltliche Beschreibung Der 4.0 Flächenwidmungsplan idgF soll im Rahmen einer "zwischenzeitlichen Änderung" nach dem
Steiermärkischen Raumordnungsgesetz in 31 Punkten geändert werden. Diese betreffen zusammengefasst:
- Aktualisierung von Ersichtlichmachungen (Altlasten, Straßenbahnlinien, Wasserschon- und Schutzgebiete,
Gewässer) und damit einhergehende Adaptionen von Aufschließungsgebieten (Altlasten)
- geringfügige Korrekturen der Baulandabgrenzungen bzw. der Baulandkategorien (z.B: Bereich Paulustorgasse,
Gradnerstraße, Am Lindenkreuz)
- Korrekturen der zeichnerischen Darstellung (Exerzierplatzstraße, Reinbacherweg)
- Festlegung einer Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Zentrums Waltendorf
- Widmungsänderungen im Nahbereich der Mur zur Umsetzung des Murmasterplans
- Maßnahmen im Umfeld der Kärntner Straße zur langfristigen Verbesserung der Gestaltqualität an
Einfahrtsstraßen
- Ausweisung von Vorbehaltsflächen (im Bereich des Mühlgangs, am Thalerbach, Umfeld P&R Puntigam)
- Änderung einer Sondernutzungsfläche im Freiland im Bereich Starhemberggasse
- Ausweisung und Änderung von Sondernutzungsflächen im Freiland im Bereich Mariatroster Straße bzw.
Tannhofweg bzw. im Bereich Leechwald
- Änderung im Bereich Reininghaus (Brauhausstraße, Reininghausstraße, Gaswerkstraße)
- Änderung der Baulandkategorie im Bereich Peter-Tunner-Gasse
Politische Beschlusslage Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2020 den Beschluss zur öffentlichen Auflage der ggst. Änderung
gefasst.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Es werden vorwiegend Personalressourcen der Stadtplanung gebunden.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Kundmachung des Auflagebeschlusses erfolgt im Amtsblatt am 22. Juli 2020. Der Entwurf zum 4.04
Flächenwidmungsplan wird im Zeitraum vom 23. Juli 2020 bis 24. September 2020 insgesamt über 9 Wochen
öffentlich aufgelegt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird entsprechend dem Steiermärkischen Raumordungsgesetz über
mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt (im konkreten Fall 9 Wochen). In dieser Zeit haben alle BürgerInnen die
Möglichkeit, schriftliche Einwendungen an das Stadtplanungsamt zu übermitteln.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Der Flächenwidmungsplan stellt als gesamtes Instrument die Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes sicher.
Die gegenständliche punktuellen Änderungen stellen keine Neuausrichtung dar, sondern sind als kleinräumige
Korrekturen zu verstehen.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872 - 4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen https://www.graz.at/cms/beitrag/10314827/7758090/Flaechenwidmungsplan_Aenderungen.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
14.33.0 Bebauungsplan "Seidenhofstraße - AbsengerstraßeJohann-Haiden-Straße - Herbersteinstraße" 105Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 08. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 18.400 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im rechtskräftigen 4.0 Flächenwidmungsplan wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur
Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=603
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Die Stadt Graz beabsichtigt zusätzlich eine
Informationsveranstaltung anzubieten. Dies ist jedoch abhängig von den jeweils aktuellen Covid-Vorgaben.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Thomas Wagner
Tel.: +43 316 872-4715
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
05.40.0 "Lazarettgasse - Lissagasse - Custozzagasse" 106Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12133 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom 1. Oktober bis 3. Dezember 2020 zur allgemeinen Einsicht im
Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock von 9 Uhr bis 13 Uhr auf. Sie müssen jedoch vorab einen
Termin vereinbaren. Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4710
und Email-Adresse [email protected] die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin
Vanessa Bauer zur Verfügung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=604
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Aufgrund des Verbotes von Präsenzveranstaltungen
bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung im Livestream am 16. November 2020, 18 Uhr, an.
Sie finden den Livestream unter: https://www.graz.at/cms/beitrag/10359778/10696015/
Livestream_zum_Bebauungsplan_Lazarettgasse.html
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Vanessa Bauer
Tel.: +43 316 872-4710
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10356428/7758896/Bebauungsplan.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
17.24.0 Bebauungsplan "Tiergartenweg - HerrgottwiesgasseHochleitenweg - Dr.-Theodor-Pfeiffer-Straße" 107Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 09. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 74.460 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer
geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der
Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein
die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen
Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=605
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben.
Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist innerhalb des Auflagezeitraums vorgesehen.
Dieses Angebot ist jedoch abhängig von den aktuell geltenden Covid-19 Bestimmungen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Nina Marinics-Bertovic
Tel: +43 316 872 -4726
Fax: +43316872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
08.28.0 Bebauungsplan "St.-Peter-Hauptstraße/PetersbergenstraßeRudolf-Hans-Bartsch-Straße/Nußbaumerstraße" 108Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 29. 09. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 3,5 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche
und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil
des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VIII. St. Peter
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=608
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungs-
gesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im
Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser
Zeit Einwendungen abgeben.
Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist innerhalb des Auflagezeitraums vorgesehen. Dieses Angebot ist
jedoch abhängig von den aktuell geltenden Covid-19 Bestimmungen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
05.39.0 Bebauungsplan "Josef-Huber-Gasse - KindermanngasseLazarettgasse - Idlhofgasse" 109Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 29. 09. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 22.400 m² groß. Ziel des 05.39.0 Bebauungsplanes "Josef-Huber-Gasse -
Kindermanngasse - Lazarettgasse - Idlhofgasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit
dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die
Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des
Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (seit 22.03.2018 rechtswirksam) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=609
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist
innerhalb des Auflagezeitraumes vorgesehen. Dieses Angebot ist jedoch abhängig von den aktuell geltenden
Covid-19 Bestimmungen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach
Tel.: +43 316 872-4728
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
05.36.0 Bebauungsplan "Prankergasse - IdlhofgasseNiesenbergergasse" 110Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 29. 09. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 15.200 m² groß. Ziel des 05.36.0 Bebauungsplanes "Prankergasse - Idlhofgasse -
Niesenbergergasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird
der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen,
die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der
Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (seit 22.03.2018 rechtswirksam) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=610
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist
innerhalb des Auflagezeitraumes vorgesehen. Dieses Angebot ist jedoch abhängig von den aktuell geltenden
Covid-19 Bestimmungen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach
Tel.: +43 316 872-4728
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
"Neugestaltung Tummelplatz" - Vorbereitungen 111Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Der Tummelplatz soll als Fußgängerzone bis zur Burggasse neu gestaltet werden. Wartungsintensive und
störungsanfällige Bodenleuchten und der desolate Zustand der Oberfläche des Tummelplatzes zeugen vom
Handlungsbedarf. Zur Vorbereitung der Neugestaltung soll ein EU-weit offener, einstufiger
Realisierungswettbewerb stattfinden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von rund 5.000 m².
Für die an den Tummelplatz angrenzenden Bereiche ("Modul Bürgergasse bis Salzamtsgasse", "Modul Bischofplatz
inklusive Schlossergasse") sollen im Zuge des Wettbewerbsverfahrens Gestaltungskonzepte als Entwicklungsoption
miterarbeitet werden. In einem dem Wettbewerb vorgeschalteten BürgerInnen-Beteiligungsverfahren sollen
AnrainerInnen, Gewerbetreibende, NutzerInnen von Beginn an in den Neugestaltungsprozess eingebunden
werden. Ziel der Beteiligung ist es, unterschiedliche Interessenslagen bzw. Anregungen und Wünsche nach
fachlicher Prüfung in die Ausschreibungsgrundlagen für den Gestaltungswettbewerb einfließen zu lassen.
Politische Beschlusslage Die Verfahrensbetreuung des Realisierungswettbewerbes "Neugestaltung Tummelplatz" und das Konzept für das
vorgeschaltete BürgerInnen-Beteiligungsverfahren wurden im Stadtsenat am 17.09.2020 beschlossen.
Umsetzungszeitraum 2020
Kostenrahmen EUR 30.000,-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Monat November steht für Angebote zur BürgerInnenbeteiligung zur Verfügung; das anschließende
Wettbewerbsverfahren wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=611
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Der Monat November steht für Angebote zur BürgerInnenbeteiligung zur Verfügung. BürgerInnen werden
eingeladen ihre Anliegen und Perspektiven rund um das Thema Neugestaltung des Tummelplatzes einzubringen.
Im Anschluss daran erfolgt die konkrete Ausarbeitung der Wettbewerbsunterlagen. Eine Begehung mit Kindern aus
dem Kinderparlament und ein Workshop mit SchülerInnen des Akademischen Gymnasiums haben bereits
stattgefunden. Eine weitere Vernetzung mit Stakeholdern ist geplant (z.B. mit dem Beirat für Menschen mit
Behinderung). Die geplante öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung als auch und eine
Veranstaltung mit Gewerbetreibenden und dem Citymanagement mussten aufgrund der Coronavirus - Pandemie
und des ab 3.11.2020 geltenden Verbotes von Veranstaltungen abgesagt werden. Bis Ende November wird eine
Online-Umfrage auf der Homepage www.graz.at/tummelplatz angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung
und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des
öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DDI Martina Weinzettl
Tel.: +43 316 872 4712
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Projekthomepage Tummelplatz: https://www.graz.at/tummelplatz
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Realisierungswettbewerb Q12 Reininghausplatz 112Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 01. 10. 2020
Inhaltliche Beschreibung Der Rahmenplan von Graz-Reininghaus wurde am 25. Februar 2010 vom Gemeinderat beschlossen und stellt die
Basis für alle Planungsschritte im neuen Stadtteil dar. Bei der Entwicklung der Quartiere und der öffentlichen
Freiräume müssen die übergeordneten Ziele des Rahmenplans eingehalten werden.
Im Quartier 12 befindet sich laut Rahmenplan künftig der Reininghausplatz, der zentrale öffentliche Platz des
neuen Stadtteils. Diese Vorgabe ist 2017 im städtebaulichen Wettbewerb zum Bildungscampus Q12 bereits
berücksichtigt und in der Bebauungsplanung eingearbeitet.
Um eine entsprechende Gestaltungsqualität des Reininghausplatzes zu sichern haben sich die privaten Eigentümer
in Kooperation mit der Stadt vertraglich geeinigt, einen Wettbewerb über die zukünftigen öffentlichen Flächen
durchzuführen. Die Wettbewerbskosten werden von Eigentümern und Stadt Graz gemeinsam getragen.
Dieses Jahr wird der EU-weit offene einstufige Realisierungswettbewerb zur Gestaltung des Reininghausplatzes
ausgelobt. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von rund 10.400 m² auf.
Politische Beschlusslage Im Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wurde am 25. Februar 2010 der Rahmenplan für Graz-Reininghaus
beschlossen. Am 15. November 2018 hat der Gemeinderat den 05.30.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 12,
Kratkystraße - Alte Poststraße" beschlossen. Im Stadtsenat wurde am 22. November 2019 die Erstellung der
Auslobungsunterlagen zum Realisierungswettbewerb Q12 Reininghausplatz beschlossen.
Umsetzungszeitraum September 2020 bis Anfang 2021
Kostenrahmen 65.000,00-- (Kostenanteil Stadt Graz)
Aktueller Stand des
Vorhabens
Das Wettbewerbsverfahren wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=607
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung, Bauen/Wohnen, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Offen
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Wettbewerbsverfahren wird es keine BürgerInnenbeteiligung geben, jedoch wird im weiteren Planungsprozess
geprüft werden, ob und inwieweit BürgerInnenbeteiligung ermöglicht werden kann.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung
und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des
öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Ulrike Simschitz
Tel.: +43 316 872-4706
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Rahmenplan Graz-Reininghaus: https://www.graz.at/cms/beitrag/10136566/8119891/
Rahmenplan_Graz_Reininghaus.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
03.27.0 Bebauungsplan "Hugo-Wolf-Gasse - ZinzendorfgasseBeethovenstraße - Elisabethstraße" 113Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 10. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 11.472 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan) wurde bereits durch Beschluss des
Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum 2020 - 2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=612
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist
innerhalb des Auflagezeitraums vorgesehen. Dieses Angebot ist jedoch abhängig von den aktuell geltenden
Covid-19 Bestimmungen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,...)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Andreas Roschitz
Tel.: +43 316 872-4720
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
07.30.0 Bebauungsplan "Industrie- und GewerbegebietThondorf Süd" 114Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 21. 10. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 4,9 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/ 2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=617
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes wurde begonnen. Nach den Vorgaben des
Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der
Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen
können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist innerhalb des
Auflagezeitraums vorgesehen. Dieses Angebot ist jedoch abhängig von den aktuell geltenden Covid-19
Bestimmungen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher-Mentil
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
09.16.0 Bebauungsplan "Waltendorfer Hauptstraße - SchulgasseRuckerlberggasse" 115Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 21. 10. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 2,2 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.04 Flächenwidmungsplan-Entwurf (noch nicht rechtskräftig) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/ 2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IX. Waltendorf
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=618
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes wurde begonnen. Nach den Vorgaben des
Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der
Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen
können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist innerhalb des
Auflagezeitraums vorgesehen. Dieses Angebot ist jedoch abhängig von den aktuell geltenden Covid-19
Bestimmungen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher-Mentil
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Stadtteilmanagement Reininghausgründe 116Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 29. 10. 2020
Inhaltliche Beschreibung Die Stadtteilentwicklung Graz-Reininghaus basiert auf einem Rahmenplan, der einen modernen Stadtteil mit
Wohnraum für ca. 10.000 Menschen vorsieht. Zusätzlich ist ein erheblicher Teil an Nicht-Wohnnutzungen
vorgesehen, um ein neues Zentrum im Grazer Westen entstehen zu lassen. Dieser urbane Nutzungsmix soll aktiv
durch das Stadtteilmanagement begleitet werden. Das Zusammenspiel von Informationen, Vermittlung und
Begleitung eines sich entwickelnden Stadtteils ist die Kernaufgabe des lokalen Stadtteilmanagements in Graz-
Reininghaus. Das Stadtteilmanagement ist eine gemeinsame Ansprechstelle für lokale Akteure innerhalb eines
Stadtteils (BewohnerInnen, BauträgerInnen, Gewerbetreibende, Initiativen und Vereine Baustellenlogistik u.a.m.)
und Schnittstelle zur Stadtverwaltung und dem Eigentümerboard der BauträgerInnen auf den Reininghausgründen.
Politische Beschlusslage Finanzbeschluss im Gemeinderat am 9. Juli 2020
Aufwandsgenehmigung im Stadtsenat am 9. Juli 2020
Vergabebeschluss im Stadtsenat am 15. Oktober 2020
Umsetzungszeitraum ab November 2020
Kostenrahmen Auftragsvolumen brutto inkl. 20% UST EUR 155.748
Aktueller Stand des
Vorhabens
Fortsetzung des Stadtteilmanagements für die Phase II (Phase I war von November 2018 für 24 Monate). Für die
Phase II gibt es ein neues Auftragsverhältnis.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Das Stadteilmanagement ist ein Instrument der Öffentlichkeitsinformation und -beteiligung, das für einen längeren
Zeitraum installiert wird. Die Begleitung großer Stadtteilentwicklungsprojekte durch das Stadtteilmanagement hat
die Einbindung betroffener Personengruppen und eine fortlaufende Information über die Entwicklungen im
Stadtteil zum Ziel. Das Stadtteilmanagement bildet hier eine Schnittstelle zur Verwaltung. Beteiligungsprozesse
wurden im Anlassfall durchgeführt (z.B. im Vorfeld zur Ausschreibung zur Gestaltung des öffentlichen Raumes,
Zwischennutzungsformate für den öffentlichen Park in Reininghaus, etc.). Künftig liegt der Fokus in der Information
zu den aktuellen Entwicklungen auf den Reininghausgründen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Die Begleitung großer Stadtteilentwicklungsprojekte mittels dem Instrument des Stadtteilmanagements wurde im
Stadtentwicklungskonzept als Zielsetzung beschlossen. Ziel ist die Einbindung betroffener Personengruppen und
eine fortlaufende Information über die Entwicklungen im Stadtteil. Das Stadtteilmanagement bildet hier eine
Schnittstelle zur Verwaltung.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Mag. Simone Reis
Tel.: +43 316 872-3514
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Informationen zur Stadtteilentwicklung Graz-Reininghaus: https://www.graz.at/Reininghaus
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
4.06 Stadtentwicklungskonzept - 6. Änderung 117Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 11. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das 4.0 Stadtentwicklungskonzept idgF soll im Rahmen einer "zwischenzeitlichen Änderung" nach dem
Raumordnungsgesetz in einem Punkt geändert werden:
Im Bereich der ehemaligen Deponie Köglerweg östlich des Neufeldweges wird eine Überlagerung der
Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie mit einer Eignungszone Ver- und Entsorgung festgelegt.
Politische Beschlusslage Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung am 5. November 2020 den Auflagebeschluss
gefasst.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Es werden überwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung benötigt.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Kundmachung der öffentlichen Auflage des Entwurfes erfolgt im Amtsblatt vom 18. November 2020. Der
Entwurf zum 4.06 Stadtentwicklungskonzept - 6. Änderung wird über einen Zeitraum von 9 Wochen vom 19.
November 2020 bis 21. Jänner 2021 öffentlich aufgelegt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VIII. St. Peter
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Die Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes wird entsprechend dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz
über mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt (im konkreten Fall 9 Wochen). In dieser Zeit besteht für
BürgerInnen die Möglichkeit zur Bekanntgabe von schriftlichen Einwendungen an das Stadtplanungsamt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Das Stadtentwicklungskonzept selbst ist das zentrale Instrument zur Umsetzung von Zielen der Stadt im Bereich
der Stadtentwicklung/Stadtplanung.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanung
DI Eva Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872 - 4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10250025/7758015/
Stadtentwicklungskonzept_Aenderungen.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
4.05 Flächenwidmungsplan - 5. Änderung 118Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 11. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Der 4.0 Flächenwidmungsplan idgF soll im Rahmen einer "zwischenzeitlichen Änderung" nach dem
Steiermärkischen Raumordnungsgesetz in 2 Punkten geändert werden. Diese betreffen zusammengefasst:
- Ausweisung einer Sondernutzungsfläche im Freiland Erholung Zusatzwidmung Zoo (Zoo) östlich des
Neufeldweges
- Änderung einer öffentlichen Parkanlage in eine Sondernutzungsfläche im Freiland Erholung mit Zusatzwidmung
Freizeitpark nördlich der Starhemberggasse
Politische Beschlusslage Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5.November 2020 den Beschluss zur öffentlichen Auflage der ggst.
Änderung gefasst.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Es werden vorwiegend Personalressourcen der Stadtplanung gebunden.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Kundmachung des Auflagebeschlusses erfolgt im Amtsblatt am 18. November 2020. Der Entwurf zum 4.05
Flächenwidmungsplan wird im Zeitraum vom 19. November 2020 bis 21. Jänner 2021 insgesamt über 9 Wochen
öffentlich aufgelegt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend, VIII. St. Peter
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird entsprechend dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz über
mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt (im konkreten Fall 9 Wochen). In dieser Zeit haben alle BürgerInnen die
Möglichkeit, schriftliche Einwendungen an das Stadtplanungsamt zu übermitteln.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Der Flächenwidmungsplan stellt als gesamtes Instrument die Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes sicher.
Die gegenständliche punktuellen Änderungen stellen keine Neuausrichtung dar, sondern sind als kleinräumige
Korrekturen zu verstehen.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanung
DI Eva Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872-4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10314827/7758090/
Flaechenwidmungsplan_Aenderungen.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
07.29.0 Bebauungsplan "Mendelgasse - Liebenauer Tangente" 119Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 35.032 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=628
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Die Stadt Graz beabsichtigt zusätzlich eine
Informationsveranstaltung anzubieten. Dies ist jedoch abhängig von den jeweils aktuellen Covid-Vorgaben.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Vanessa Bauer
Tel.: +43 316 872-4710
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
17.25.0 Bebauungsplan "Herrgottwiesgasse 269 ff" 120Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 12. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 21.160 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage Im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018) wurde die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum 2020/2021
Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=622
Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Eine öffentliche
Informationsveranstaltung ist innerhalb des Auflagezeitraums vorgesehen. Dieses Angebot ist jedoch abhängig von
den aktuell geltenden Covid-19 Bestimmungen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
(Baumpflanzungen, ...)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Thomas Wagner
Tel.: +43 316 872-4715
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Sanierung und Umbau von Merkur Eisstadion und Arena 121Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 01. 2020
Inhaltliche Beschreibung Das Merkur Eisstadion wurde ab 1962 errichtet und seither mehrfach um- und ausgebaut. Nach 52 Jahren ist die
denkmalgeschützte Eishalle am Ende ihrer technischen und funktionalen Nutzungsdauer angelangt. Nachdem ein
Abbruch aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich war, wurde das Merkur Eisstadion umfangreich saniert
und es wurden unter Nutzung von Bausynergien zudem dringend notwendige Umbaumaßnahmen in der Merkur
Arena durchgeführt (Maßnahmenpaket 1).
Im Maßnahmenpaket 2 ist nun im Bereich der Eishalle der Neubau einer Trainingshalle mit Shooting Range und
Fitnessraum (anstatt der Freieisfläche) vorgesehen, sowie die Errichtung eines Vorplatzes, einer
Veranstaltungsfläche und von Sicherheitszonen.
Im Bereich des Fußballstadions ist u.a. die Vorplatzsanierung, die Erweiterung Hospitality, die Verbesserung von
technischer und räumlicher Ausstattung und die Schaffung eines Sporttagungszentrums für ca. 1000 Personen
geplant.
Politische Beschlusslage Am 13.11.2014 wurde im Gemeinderat der Grundsatz- und Planungsbeschluss gefasst und am 22.01.2015 wurde
die Projektgenehmigung zum Maßnahmenpaket 1 für die Generalsanierung des Merkur Eisstadions und für den
Umbau des Fußballstadions beschlossen. Am 15.3.2018 wurde der Grundsatz- und Planungsbeschluss zum
Maßnahmenpaket 2 beschlossen und am 18.10.2018 die Projektgenehmigung.
Umsetzungszeitraum bis 2020 (Maßnahmenpaket 2)
Kostenrahmen Maßnahmenpaket 1: EUR 25 Millionen (davon EUR 12,5 Mio. vom Land Steiermark)
Maßnahmenpaket 2: EUR 13,5 Millionen (davon 3,1 Mio. aus dem Paket 1 und EUR 3 Mio. vom Land Steiermark)
Aktueller Stand des
Vorhabens
Maßnahmenpaket 1: Die Sanierungsarbeiten wurden weitgehend abgeschlossen.
Maßnahmenpaket 2: Das Bauvorhaben läuft, aufgrund von Einwendungen im Verfahren verzögert sich dieses.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan 8041 Graz, Zoisweg/Stadionplatz
Themenbereich(e) Freizeit/Sport
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Eine breite Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen. In die Entwicklung der funktionellen Verbesserung werden beim
Merkur Eisstadion und der Merkur Arena die NutzerInnen mit einbezogen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Bereitstellung und Sicherung einer adäquaten Sport- und Freizeitinfrastruktur, im Besonderen die Förderung des
Eissportes.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Sportamt
Thomas Rajakovics
Tel.: +43 0316 872-7870
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Lebensraum Mur - Augartenabsenkung 122Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 02. 2019
Inhaltliche Beschreibung Im Bereich des derzeitigen Jugendspielplatzes, nördlich des Augartensteges, wird eine ca. 6000 m² große
Absenkung des Geländes vorgenommen.
Die Augartenabsenkung stellt einerseits eine großzügige Verbindung und Anbindung des Augartens an die Mur und
ihre Uferbereiche dar und andererseits bieten vielfältig nutzbare Terrassen sowie flache Böschungen mit Sitz- und
Liegemöblierung eine attraktive Ergänzung der Spiel- und Erholungsmöglichkeiten.
Von einer großzügigen Flachuferzone ausgehend zieht sich die Absenkung mit einer max. Breite von ca. 90 m und
Länge von ca. 70 m als Naturarena in den Aupark. Der ufernahe Bereich wird als "naturnahe" Uferzone mit einem
breiten Flachufer- bzw. Flachwasserbereich gestaltet.
Der Radweg am Pulakai von der Augartenbrücke bis zur "Murarena" wird aufgelassen und über die St. Petersburg
Allee geführt. Die murnahe Bewegungslinie wird als sichere und attraktive, fußläufige Promenade gestaltet. Um die
Anbindung des Weges an das Murufer zu verbessern wird der Weg um 65 cm abgesenkt und es werden lokale
Zugangsmöglichkeiten durch Treppen und Sitzstufen geschaffen.
In der Arena wird der Fußweg in einer Schleife weitergeführt und im Nahbereich des Augartenstegs wieder in den
Bestand eingebunden.
Im Bereich des Pavillons, des Kinderspielplatzes und der Hundewiese wird ein befestigter Arenavorplatz mit Sitz-
und Radabstellplätzen geschaffen. Weiters dient er als Knotenpunkt für zwei wichtige Radwegverbindungen.
Politische Beschlusslage Beschluss des Gemeinderates vom 5.7.2018
Beschluss des Gemeinderates vom 17.1.2019
Umsetzungszeitraum Februar bis Oktober 2019
Kostenrahmen EUR 4.224.000 davon EUR 780.000 für öffentliche Beleuchtung
Aktueller Stand des
Vorhabens
Baustart: Februar 2019
Geplante Fertigstellung: Oktober 2019
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Themenbereich(e) Freizeit/Sport, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
1. Ausbaustufe Geländemodellierung, Landschaftsbau - keine Beteiligung
2. Ausbaustufe Neuordnung der Spiel-, Sport- und Gastronomiefunktionen - mit Einbindung der BürgerInnen
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
STEK 4.0: §28 Soziale Infrastruktur (10) Sicherung von Naherholungsgebieten - Weiterer Ausbau der Mur als
Freizeit- und Erholungsraum sowie für sportliche Aktivitäten (auf Grundlage des Masterplanes Mur Süd und Mur
Nord) in Abstimmung mit Wasserwirtschaft, Ökologie und Stadtbild.
Beschluss des Gemeinderates vom 9.6.2011 und vom 22.9.2016.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Grünraum und Gewässer
DI Daniela Bischof
Tel.: +43 316 872-4020
Fax: +43 316 872-4009
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Attraktivierung Naherholungsgebiet Plabutsch/Thalersee 123Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 26. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Die Bevölkerung im Großraum Graz wächst seit Jahren besonders dynamisch. Daraus ergibt sich eine zusätzliche
Nachfrage nach Freizeit- und Erholungsangeboten in und um Graz. Die Holding Graz hat dieser Entwicklung schon
in den vergangenen Jahren Rechnung getragen und sämtliche Angebote - vom Schloßberg über die Bäder bis hin
zum Hilmteich - modernisiert. Insgesamt hat die Stadt Graz über die Holding Graz in den letzten zehn Jahren mehr
als 43 Millionen Euro in den bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur investiert. Attraktive Angebote wie das
Naherholungsgebiet am Schöckl sind mittlerweile ausgebucht bzw. oft überlaufen. Aus diesem Grund verfolgt die
Stadt Graz gemeinsam mit der Holding Graz das Ziel, neue attraktive Naherholungsangebote zu schaffen.
Diesbezüglich stellt gerade der Grazer Westen aufgrund einiger europaweit beachteter Stadtentwicklungsprojekte
(Smart City etc.) eine besondere Herausforderung dar. Die Holding Graz hat daher mit ihren beiden Beteiligungen
(Freizeit Graz GmbH und Schöckl Seilbahn GmbH) ein Konzept für das "Naherholungsgebiet Plabutsch/Thalersee"
erarbeitet. In einem ersten Schritt soll das Restaurant am Thalersee revitalisiert werden.
Politische Beschlusslage Auftrag zur Konzepterarbeitung durch Gemeinderatsbeschluss vom 21.09.2017; Beschluss im Gemeinderat am
13.12.2018 zur Revitalisierung des Restaurants und zum Start der Gondelplanungen.
Umsetzungszeitraum 2019 - 2022
Kostenrahmen EUR 3,9 Millionen
Aktueller Stand des
Vorhabens
2021 bis 2022 wird die Revitalisierung des Restaurants erfolgen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=538
Themenbereich(e) Freizeit/Sport
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept Teil C, Kap. 7.3 "Maßnahmen zur Sicherung von Naherholungsmöglichkeiten":
Einbeziehung der Erholungspotentiale außerhalb der Stadtgrenzen für die Grazer Bevölkerung durch Erhaltung und
Ausbau eines attraktiven ÖV-Angebotes zu den Ausflugszielen im Umland von Graz (z. B. Schöckl, Thal,... ) sowie zu
den Ausgangspunkten von Wanderungen im Grazer Grüngürtel.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Freizeit Graz GmbH
Dr. Michael Krainer
Tel.: +43 316 887-3359
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Sportjahr 2021 124Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 07. 2019
Inhaltliche Beschreibung Den GrazerInnen sollen im Sportjahr 2021 viele, niederschwellige Angebote zur Verfügung gestellt werden, damit
sie selbst sportlich aktiv werden wie beispielsweise:
- Die Organisation von Lauf-, Wander- und Radfahrveranstaltungen, bei denen neben der sportlichen Betätigung
auch der soziale Aspekt des Sports betont wird.
- Maßgeschneiderte Bewegungs- und Veranstaltungsangebote für konkrete Zielgruppen.
- Organisation von Sport- und Gesundheitsveranstaltungen zum Mitmachen auf öffentlichen Plätzen.
- Übersichtliche und vollständige Aufbereitung des bestehenden Angebotes an Sport- und Bewegungsflächen.
- Sportwochen in den Grazer Bezirken ("Vorstellung des Sportangebots je Bezirk").
- Verfügbarmachen der Sportinfrastruktur an Schulen für Bevölkerung und Vereine durch ein einfaches Online-
Reservierungssystem.
- Tag der "offenen Tür" bei Sportstätten und Sportvereinen.
Das Sportjahr 2021 soll die Wahrnehmung der Vielfältigkeit des Sports verbessern zum Beispiel durch:
- Förderung der Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen in Graz und Nutzen dieser für die
Einladung der internationalen Presse zur Bewerbung von Graz und der Umlandregionen
- Durchführung von nationalen Meisterschaften in möglichst vielen verschiedenen Sportarten und deren
Bewerbung in der Öffentlichkeit (z.B. "Woche der Entscheidungen").
- Sichtbarmachen und stärkere Positionierung des Sports im Stadtbild
- Öffentlichkeitsarbeit und verstärkte Kommunikation zu den Themen "Sport, Bewegung und Ernährung"
Politische Beschlusslage Grundsatzbeschluss und Projektgenehmigung im Gemeinderat am 04. Juli 2019
Umsetzungszeitraum 2019 - 2021
Kostenrahmen EUR 2,5 Mio.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Mit der Projektgenehmigung 2019 startet die inhaltliche Konzeption des Sportjahres sowie die Einrichtung von
Stakeholdergruppen ab Herbst 2019 und Sammeln von Ideen und Priorisierung der Themenschwerpunkte für das
Sportjahr.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Freizeit/Sport
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
In der Konzeption des Sportjahres ist keine breite BürgerInnenbeteiligung vorgesehen. Es wird jedoch eine
möglichst breite Einbindung der Stakeholder aus dem organisierten Sport angestrebt und es sollen die Grazer
Universitäten und Fachhochschulen eingebunden werden.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Im Sportjahr 2021 soll Sport, Bewegung und ein gesunder Lebenswandel im Mittelpunkt stehen und die positive
Wirkung des Sports soll für die GrazerInnen mit verschiedenen Projekten und Initiativen stärker ins Bewusstsein
gerufen werden.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Sportamt
Thomas Rajakovics
Tel.: +43 316 872-7870
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Lebensraum Mur - Augarten 2. Umsetzungsphase 125Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 12. 2020
Inhaltliche Beschreibung Die Augartenabsenkung samt Sonnendeck wurde im Frühling 2020 fertiggestellt.
Wie im Bericht an den Gemeinderat vom 5.7.2018 angekündigt, wird in einer 2. Umsetzungsphase mit
BürgerInnenbeteiligung überprüft, ob eine teilweise Neuordnung von Spiel- und Freizeitfunktionen erforderlich ist.
Themen im Beteiligungsprozess: Diskussion aktueller Veränderungsoptionen im Park (Parknutzung, Mobilität, Sport
und Spiel, Gastronomie und Veranstaltungen).
Ziele des Beteiligungsprozesses: BürgerInnen können in der Entscheidungsvorbereitung mitwirken. Der
Beteiligungsprozess dient dazu Defizite und Veränderungsoptionen aufzuspüren und diese mit NutzerInnen des
Parks zu diskutieren. Aus dieser Diskussion sollen Verwaltung und Politik einen bestmöglichen Überblick über die
unterschiedlichen Perspektiven, Interessenlagen und Bedürfnisse der verschiedenen NutzerInnengruppen
bekommen, um anschließend eine Feinjustierung von Angeboten und Nutzungsmöglichkeiten im Park vornehmen
zu können.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss vom 17.10.2019
Umsetzungszeitraum Jänner 2020 - Dezember 2021
Kostenrahmen 360.000,-- EUR inkl. USt
Aktueller Stand des
Vorhabens
Das BürgerInnenbeteiligungsverfahren läuft seit Jänner 2020 und steht kurz vor dem Abschluss. Durchgeführt
wurden eine Vorerhebungsphase (Kinder- und Jugendworkshops, Sonderbegehung mit Menschen mit
Behinderung, Stakeholder- und Anrainergespräche, NutzerInnenbefragung), Online-Beteiligung und nach
mehrmaligen Änderungen wegen der Maßnahmen zur Eindämmung des Covid19-Virus auch eine
Abendveranstaltung am 23.9.2020. Die Ergebnisse daraus sind auf www.graz.at/augarten verfügbar. Der
Schlussbericht ist derzeit in Arbeit und wird ebenfalls im Internet veröffentlicht. Der Gemeinderat entscheidet
anschließend, welche Maßnahmen umgesetzt werden.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Themenbereich(e) Freizeit/Sport, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Das Beteiligungskonzept wurde mit Beiräten der Stadt abgestimmt und vom Gemeinderat am 17.10.2019
genehmigt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
STEK 4.0: §28 Soziale Infrastruktur (10) Sicherung von Naherholungsgebieten - Weiterer Ausbau der Mur als
Freizeit- und Erholungsraum sowie für sportliche Aktivitäten (auf Grundlage des Masterplanes Mur Süd und Mur
Nord) in Abstimmung mit Wasserwirtschaft, Ökologie und Stadtbild.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Grünraum und Gewässer
DI Daniela Bischof
Tel.: +43 316 872-4020
Fax: +43 316 872-4009
E-Mail: [email protected]
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Entwurf eines Orientierungssystems für FußgängerInnen 126Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 04. 2017
Inhaltliche Beschreibung Es besteht der Bedarf nach einem zeitgemäßen Orientierungssystem für FußgängerInnen, das zukünftig
TouristInnen und EinwohnerInnen gleichermaßen anspricht und zu den wichtigen Punkten in der Stadt begleitet.
2016 wurde vom Stadtplanungsamt ein Studienauftrag an drei Planungsbüros mit Erfahrung mit
Orientierungssystemen im öffentlichen Raum vergeben. Der beste Ansatz aus den Studien wurde bereits
weiterentwickelt und nun soll daraus ein umsetzbarer Entwurf ausgearbeitet werden.
Politische Beschlusslage Stadtsenatsbeschluss am 17. März 2017 zur Finanzierung der 2017 benötigten Mittel für die Ausarbeitung eines
umsetzungsreifen Entwurfes. Für die Umsetzung selbst sind weitere finanzielle Mittel erforderlich und dazu eine
erneute politische Beschlussfassung.
Umsetzungszeitraum Der Entwurf eines Orientierungssystems für FußgängerInnen soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein.
Kostenrahmen Die Kosten bis zum Vorliegen eines umsetzungsreifen Entwurfes belaufen sich auf insgesamt EUR 129.500,--.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Ausarbeitung eines umsetzungsreifen Entwurfes wurde beauftragt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Wirtschaft/Tourismus, Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Meinungen von in Graz wohnenden und arbeitenden BürgerInnen, sowie TourstInnen wurden bereits im Vorfeld
im Rahmen der Grundlagenanalyse durch das beauftragte Planungsbüro abgefragt und bereits in das Projekt
aufgenommen. Die weiterführende professionelle Entwicklung des Orientierungssystems erfolgt durch das
Planungsbüro in Abstimmung mit den zuständigen Abteilungen der Stadt Graz.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Verbesserung der Leitsysteme (STEK 4.0, vertiefende Betrachtungen, S.119)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt der Stadt Graz
DI Martin Zettel
Tel.: +43 316 872-4719
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Stadtpark Graz Sanierung und Neugestaltungin verschiedenen Teilbereichen 127Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 30. 06. 2015
Inhaltliche Beschreibung Basierend auf dem Masterplan Stadtpark 2010 wurden im Parkpflegewerk Grazer Stadtpark 2012 notwendige
kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für den Erhalt des Stadtparks festgelegt.
Die vordringlichsten Maßnahmen in den nächsten 1-3 Jahren sind:
1. Planung der gesamthaften Entwicklung der sog. ,,Pfauengarten Partie" (zwischen Sauraugasse und Aufgang
Burggarten) aufgrund der aktuellen Bauentwicklung am Pfauengarten (vorgezogene Fertigstellung Sommer/Herbst
2015)und Herstellung des Wegeanschlusses von der Stadtmauer in den Park. Dies beinhaltet mittelfristig auch die
Absiedlung des Verkehrserziehungsgartens und die Verlegung des Gartenstützpunktes der Holding Graz an die
Sauraugasse. Durch diese Absiedlung/Verlegung wird die notwendige Erweiterung des Kinderspielplatzes
ermöglicht.
2. Jahnallee - Baumerneuerung und Standortverbesserung für die parkseitigen Baumstandorte.
3. Gutachten zur Sanierung des Stadtparkbrunnens
Politische Beschlusslage Mit Gemeinderatsbeschluss und Stadtsenatsbeschluss am 21.05.2015 werden die notwendigen Mittel
bereitgestellt.
Umsetzungszeitraum 2015 - 2017
Kostenrahmen EUR 320.000.--
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen aus Natur- und Denkmalschutz ist kein Handlungsspielraum für
das Angebot eines Beteiligungsprozesses in den Planungen gegeben.
Über die Ergebnisse von Planungen und Gutachten soll im Naturschutzbeirat und bei Bedarf in einer öffentlichen
Informationsveranstaltung informiert werden.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Erhaltung des Stadtparks als Naherholungsoase sowie Sanierung und Entwicklung der Parkanlage um auch
künftigen Nutzerinnen zur Verfügung zu stehen.
Planungen und Gutachten als Vorbereitung für die nachfolgende Sanierung und Entwicklung der Parksubstanz.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Grünraum und Gewässer
DIin Christine Radl
Tel.: +43 316 872-4021
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Stadtpark-Homepage: www.graz.at/stadtpark
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Zentraler Speicherkanal (ZSK) 128Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 11. 07. 2017
Inhaltliche Beschreibung Derzeit wird das Abwasser in Graz durch rund 860 km Kanal entsorgt, davon rund 70 Prozent im Mischsystem
(Regen- und Schmutzwässer im gleichen Rohr). Die bei Starkregen anfallenden Regenmengen können jedoch nicht
in die Kläranlage geleitet werden, daher gibt es auch 35 Entlastungen an der Mur. Diese belasten bei Starkregen
den Fluss mit Schmutz.
Der ZSK speichert Mischwässer, welche sonst bei Starkregen ungeklärt in die Mur abfließen würden und leitet
diese Wässer zur Reinigung in die Kläranlage. Der ZSK führt daher zu einer deutlichen Verbesserung der
Gewässerqualität.
Im Jahr 2006 haben die Projektpartner das Konzept des Speicherkanals entwickelt. Aufgrund der Synergien mit
dem Kraftwerk Graz - sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Bauausführung und den Bewilligungen - ist es
notwendig diesen Kanal zeitgleich mit dem Kraftwerk Graz zu errichten.
Eckdaten zum aktuellen ZSK-Projekt:
Länge: 5,2 km von Hortgasse bis Radetzkybrücke (3,2km von der Kläranlage in Gössendorf bis zur Hortgasse
bereits errichtet)
Volumen: Speichervolumen ca. 69.000m³, Speicherraum im Kanalnetz wird mehr als verdoppelt
Politische Beschlusslage Der ZSK wurde am 22.09.2016 im Gemeinderat beschlossen
Umsetzungszeitraum 2017 - 2022
Kostenrahmen 81,4 Mio. EUR für den ZSK sowie ca. 3,0 Mio. für Grünraumgestaltung
Aktueller Stand des
Vorhabens
Baubeginn Frühjahr 2017
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Im Wasserrechtsgesetz ist festgeschrieben, dass der sogenannte "Stand der Technik" einzuhalten ist. Um diesen zu
erreichen ist es erforderlich den ZSK zu errichten. Die derzeitige Situation, nämlich dass im Durchschnitt das
Abwasser von rund 28.000 Einwohnern täglich ungeklärt in die Mur fließen, ist langfristig nicht tragbar.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Holding Graz Wasserwirtschaft
DI Werner Pirkner
Abteilungsleiter Projektentwicklung
Tel.: +43 316 887-3720
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Holding Graz: http://www.zentralerspeicherkanalgraz.at/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Masterplan Sturzgasse (Recycling Center Neu& Erneuerungsinvestitionen Spartenbereich Stadtraum) 129Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 09. 2019
Inhaltliche Beschreibung Mit dem Masterplan Sturzgasse liegt ein Konzept vor, das die notwendigen Maßnahmen zur Modernisierung,
Neustrukturierung und Optimierung des Standortes Sturzgasse im Sinne der neuen Aufgaben und unter
Berücksichtigung des wachsenden Großraumes Graz umfasst.
Neben dem Neubau der Kommunalwerkstätte, der bereits im Herbst 2017 fertiggestellt wurde (erste
Teilinvestition), umfasst der Masterplan die Konzeption des Ressourcenpark Graz (Recycling Center Neu), die
Situierung der Betriebstätte der Servus Abfall am Standort Sturzgasse und Erneuerungsinvestitionen für den
Spartenbereich Stadtraum (Straßenreinigung / Winterdienst, Grünraumpflege - zweite Teilinvestition).
Politische Beschlusslage Beschluss des Gemeinderates am 12.04.2018 und Umlaufbeschluss des Aufsichtsrats der Holding Graz.
Umsetzungszeitraum 2018 bis 2022
Kostenrahmen 14,7 Millionen Euro (zweite Teilinvestition)
Aktueller Stand des
Vorhabens
- Ressourcenpark Graz / Recycling Center Neu: Generalplaner erstellt Einreichplanung, Vorlage beim Fachbeirat für
Baukultur
- Erneuerungsinvestitionen Stadtraum: Bauverfahren laufen, Detailplanung
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=467
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Kapitel 9.3 Abfallwirtschaft / vertiefende Betrachtungen zum Stadtentwicklungskonzept: Erhalt und ggf. Anpassung
der zentralen Infrastruktur für die Abfallsammlung und -behandlung. Erhalt und bedarfsgerechter Ausbau des
Standtortes Sturzgasse hinsichtlich des Flächenbedarfs, der Verkehrserschließung und der baulichen Ausgestaltung.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Holding Graz Sparte Infrastruktur & Energie
Mag. Helmut Unzog
Koordination Infrastruktur & Energie
Tel.: +43 316 887-1015
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Öffentliche Beleuchtung - Gemeinschaftsprojekte mit der Holding Graz Linien 130Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 11. 12. 2019
Inhaltliche Beschreibung Die Infrastruktur für die Straßenbeleuchtung wird vom Straßenamt der Stadt Graz möglichst in
Gemeinschaftsanlagen mit der Holding Graz Linien (HGL) errichtet. Vorteile dieser Vorgehensweise sind eine
höhere Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei der Errichtung der Anlagen. Außerdem müssen durch diese
Vorgehensweise insgesamt weniger Masten aufgestellt werden. Die Holding Graz Linien plant für das Jahr 2018
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, die sich direkt auf die öffentliche Beleuchtung auswirken. Das Straßenamt
der Stadt Graz muss daher die öffentliche Beleuchtung den Planungen der Holding Graz Linien entsprechend
anpassen und ebenfalls umbauen.
Politische Beschlusslage Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2017
Umsetzungszeitraum 2019 - 2020
Kostenrahmen 1,63 Millionen Euro
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Planungen und Umsetzungen erfolgen Zug um Zug mit den Projektumsetzungen der Holding Graz Linien.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie, Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Wirtschaftliche Straßenbeleuchtung in Verbindung mit sinnvoller Umsetzung im Stadtbild.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Straßenamt
Dipl.-Wirtschaftsing.(FH) Werner Zipper
Tel.: +43 316 872-3652
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Umsetzung Reininghauspark und Pavillon 131Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 21. 02. 2020
Inhaltliche Beschreibung 2016 ergab der Realisierungswettbewerb für die Gestaltung des Reininghausparks und des nördlichen Teils der
Domenico-dell`Allio-Allee das Siegerprojekt: "Rein in den Park" vom Wiener Landschaftsarchitekturbüro "zwoPK
Landschaftsarchitektur". Der Gestaltungsentwurf von "zwoPK" setzt für den Park und die Allee (insgesamt rd. 3,6
ha) einen starken grünen Akzent im Zentrum des künftig dicht bebauten Stadtteils. Großer Wert wird auf den
Erhalt der Bestandsbäume und eine Neuinterpretation der ehemaligen Eisteiche als urbane Wasserzeile gelegt.
Eine Spielzeile stellt Angebote für Jugendliche (u.a. Boulderfelsen) und Kinder unterschiedlicher Altersgruppen (u.a.
Sandspielkiste, überhohe Schaukeln) bereit. Im Herbst 2020 soll mit der baulichen Umsetzung der Parkanlage und
Pavillons begonnen werden. Die Fertigstellung ist für 2022 geplant.
Politische Beschlusslage 25.02.2010 Gemeinderatsbeschluss: "Rahmenplan Reininghaus"; 21.05.2015 Gemeinderatsbesschluss:
"Realisierungswettbewerb Reininghauspark u. Grünachse"; 06.11.2015 Stadtsenatsbeschluss: Erstellung der
Auslobungsunterlagen zum Realisierungswettbewerb; 14.12.2017 Stadtsenats- und Gemeinderatsbeschluss:
"Reininghauspark und Allee" Beschluss Planung und Genehmigung der Mittel für 2018 - 2020; 14.11.2019
Gemeindesratsbeschluss: "Reininghauspark und Pavillon" Genehmigung der Umsetzungsmittel
Umsetzungszeitraum Planungen 2018 - 2020; Umsetzung 2020 - 2022
Kostenrahmen Die Umsetzungskosten für die Jahre 2020 - 2022 belaufen sich auf EUR 8.340.000,-.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Umsetzung wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=481
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie, Bauen/Wohnen, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Eine Beteiligung an den derzeit laufenden Planungen zur Umsetzung des Parks und Pavillons kann aufgrund der
komplexen Rahmenbedingungen (Brunnenschutzgebiet, phasenweise Umsetzung) nicht angeboten werden. Am
18.04.2018 hat eine erste Informationsveranstaltung stattgefunden. Im Zuge der baulichen Umsetzung ab 2020
sind laufende Informationen für interessierte BürgerInnen, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem
Stadtteilmanagement, geplant.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Im 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz wurden folgende Zielsetzungen für das
Stadtentwicklungsgebiet Graz-Reininghaus formuliert: Großer Wert ist auf ausreichende Durchgrünung, gute
Verteilung künftiger öffentlicher Freiflächen und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung zu legen.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Grünraum und Gewässer
DI Christine Radl
Tel.: +43 316 872-4021
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Einladung zur Infoveranstaltung 2018: https://www.graz.at/cms/beitrag/10311956/7769802/
Erzaehl_mir_vom_neuen_Reininghauspark.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Planung der Erweiterung und Sanierung der Kläranlageder Stadt Graz 132Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 26. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Aufgrund des Bevölkerungszuwachses in Graz ist die Leistungsfähigkeit der Kläranlage erreicht. Um der zukünftigen
Bevölkerungsentwicklung und den gesetzlichen Anforderungen der Abwasserreinigung zu entsprechen, muss die
Kläranlage erweitert werden. Um den von der Wasserrechtsbehörde geforderten Zeitplan zur Erweiterung und
Sanierung der Kläranlage einhalten zu können, muss mit den Planungstätigkeiten noch im Herbst dieses Jahres
begonnen werden. Daher wurde in Abstimmung mit der Wasserrechtsbehörde eine Grundlagenermittlung in
Auftrag gegeben. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Maßnahmenpaket mit Ausbauzeitplan erarbeitet,
um einen konsensmäßigen Betrieb gewährleisten zu können. Auf Basis dieses Maßnahmenpaketes forderte die
Wasserrechtsbehörde eine Fertigstellung der Erweiterung bis 2023. In einer Grobkostenschätzung wurden für die
Erweiterung und Sanierung der Kläranlage Herstellungskosten in Höhe von 40,5 Mio Euro ermittelt.
In einem ersten Schritt sind nun die Planungsleistungen ausgeschrieben und beauftragt worden. Die Planung
beinhaltet einerseits die Einreich- und Detailplanung, die statische Bearbeitung und die Planungs- und
Baustellenkoordination und andererseits die Erstellung der für das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) durch das Land Steiermark erforderlichen Unterlagen und die begleitende Kontrolle.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss vom 17.05.2018
Umsetzungszeitraum 2020 bis 2023
Kostenrahmen 2,9 Millionen Euro
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Planungsleistungen sind ausgeschrieben und beauftragt worden.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=512
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Planungsverfahren durch die Holding Graz ist keine BürgerInnenbeteiligung vorgesehen.
Im anschließenden Verfahren der Umweltverträglicheitsprüfung (UVP) durch das Land Steiermark wird
BürgerInnenbeteiligung entsprechend den Vorgaben des UVP-Gesetzes angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Bereitstellung einer bedarfsgerechten technischen Infrastruktur
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Holding Graz Wasserwirtschaft
DI Gustav Hintz
Tel.: +43 316 887-3855
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Neugestaltung der Grünfläche Zeillergasse am Schleifbach 133Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 11. 2019
Inhaltliche Beschreibung Die bisherig als Lager- und Parkplatz genutzte Fläche wird umgestaltet und dient den AnwohnerInnen zukünftig zur
Naherholung. Durch eine entsprechende Gestaltung, die unter anderem eine neue Zonierung, Möblierung und
Neupflanzungen beinhaltet, entsteht hier eine wertvolle und willkommene Freifläche für AnrainerInnen und
PassantInnen. Durch die Aufweitung des Gewässerquerschnitts im Bereich des bislang verborgenen Schleifbaches
wird dieser erlebbar gemacht. Eine Flachwasser- Zone wird geschaffen, der Zugang zum Gewässer wird ermöglicht.
Politische Beschlusslage Beschluss des zuständigen Stadtsenatsreferenten Herrn Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl
Umsetzungszeitraum Planung 2019, Umsetzung bis Frühjahr 2020
Kostenrahmen Planung 8.000 EUR; Umsetzung rund 35.000 EUR
Aktueller Stand des
Vorhabens
in Planung
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=536
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie, Freizeit/Sport
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Am Freitag, dem 18. Oktober 2019, um 15.30 Uhr, findet vor Ort auf der Grünfläche Zeillergasse - gegenüber
Hausnummer 89, für AnrainerInnen und Interessierte eine Informations- und Dialogveranstaltung statt. Im Rahmen
der Veranstaltung wird der Gestaltungsentwurf vorgestellt und besprochen. Eingebrachte Anliegen und Vorschläge
werden von der Verwaltung auf technische und finanzielle Umsetzbarkeit hin geprüft und gegebenenfalls in die
Planung einbezogen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Erhalt und weiterer Ausbau des Grazer Grünraums (10. Grundsatz aus dem STEK 4.0)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung Grünraum und Gewässer
DI Matthias Preinknoll
Tel.: +43 316 872- 4026
Weitere Informationen Gestaltungsentwurf: https://www.graz.at/cms/dokumente/10339269_8770127/28c7ac2b/
Zeillergasse_Entwurf_M200_Internet_druckv.pdf
Ergebnisse Bürgerdialog Zeillergasse: https://www.graz.at/cms/dokumente/10339269_8770127/eb855967/
Ergebnisse%20B%C3%BCrgerdialog%20Zeillergasse.pdf
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Neuerrichtung Grünraum-Stützpunkt und Infocenter im Stadtpark 134Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 05. 2019
Inhaltliche Beschreibung In zentraler Lage im Stadtpark mit direkter Anbindung an die Sauraugasse betreibt die Holding Graz einen
Grünraumpflege-Stützpunkt (Parkring 20). Dieser ist in äußerst schlechtem baulichem Zustand und entspricht nicht
mehr den funktionalen Ansprüchen. Das Gebäude ist im Masterplan Weltkulturerbe als Beeinträchtigung der
visuellen Integrität gekennzeichnet und soll nun mit den dazugehörigen Außenanlagen abgebrochen werden. Der
Projektstandort befindet sich in äußerst sensibler Lage im Herzen des Grazer Stadtgebietes. Der Stützpunkt liegt
auf Flächen, die denkmal- und naturschutzrechtlich geschützt sind und sich in der Schutzzone nach dem Grazer
Altstadterhaltungsgesetz befinden. Durch die Verlegung des Stützpunktes unter die Erde in Richtung Sauraugasse
werden die Räumlichkeiten und der Fuhrpark optisch und akustisch für StadtparknutzerInnen "ausgeblendet". Die
versiegelte Fläche wird von derzeit ca. 1.000 auf ca. 350 Quadratmeter reduziert. Der bisher durch das bestehende
Stützpunkt-Ensemble verstellte Blick auf die historische Stadtmauer wird freigemacht. Im Erdgeschoß wird ein
öffentlicher Pavillon mit integriertem Informationszentrum und Kiosk errichtet mit barrierefreiem, öffentlichen WC
und Wickeltisch. In Summe werden rund 500 m² Bruttogrundfläche neu errichtet. Der Stützpunkt hält sowohl zur
historischen Stadtmauer, als auch zu den großen Bestandsbäumen einen entsprechenden Abstand ein. Es wurden
im Vorfeld Boden-, und Wurzeluntersuchungen durchgeführt. Zwei kleinere Winterlinden und zwei in ihrer Vitalität
massiv eingeschränkte Bergahorne werden entfernt . Für diese Bäume werden Ersatzpflanzungen vorgenommen.
Diese Maßnahmen sind mit dem Naturschutzsachverständigen und dem Referat für Baumschutz abgestimmt.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbeschluss Masterplan Stadtpark im Mai 2010; Stadtsenats-Beschluss im Oktober 2018 über die
Durchführung des Architekturwettbewerbs; Gemeinderatsbeschluss der Projektgenehmigung des Bauvorhabens
Grünraumstützpunkt und Infocenter Stadtpark im Mai 2019
Umsetzungszeitraum 2019 - 2021
Kostenrahmen Die Investitionskosten belaufen sich auf rund EUR 1.855.000,- brutto.
Aktueller Stand des
Vorhabens
2019 Einreichplanung und Baugenehmigung; 2020 Abbrucharbeiten und Baubeginn; Frühjahr 2021 restlicher
Abbruch; Fertigstellung / Inbetriebnahme
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist für das Stützpunkt-Areal nicht vorgesehen, da durch die rechtlichen Vorgaben (ASVK,
Naturschutz, Denkmalschutz) kein Handlungsspielraum vorhanden ist. Eine entsprechende Information an die
Bevölkerung ist vorgesehen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mit dem Masterplan Stadtpark 2010 wurde die Neuerrichtung eines Stützpunktes als generelle Zielsetzung für eine
zeitgemäße Pflege und Erhaltung vom Gemeinderat mit beschlossen (Gemeinderatsbeschluss vom 20.05.2010).
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Grünraum und Gewässer
DI Christine Radl
Tel.: +43 316 872-4021
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Gestaltung Quartierspark Dreierschützengasse 135Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 08. 2020
Inhaltliche Beschreibung Im Rahmen der Grünraumoffensive wurde von der Stadt Graz im Bereich Dreierschützengasse / Alte Poststraße
eine Fläche von rund 2.100m² zur Gestaltung eines Quartiersparks angekauft. Durch eine entsprechende
Gestaltung, die unter anderem eine Zonierung, Möblierung und Neupflanzungen beinhaltet, entsteht hier eine
wertvolle und willkommene Grünfläche für AnrainerInnen und BesucherInnen.
Es sind ein Erschließungsweg und Sitzgelegenheiten vorgesehen, die auch einer Kleingruppe die Möglichkeit bieten
soll, sich aufzuhalten. Es sollen Beerenobststräucher und (Obst-)Bäume gepflanzt werden. Ein Teilbereich der
Grünanlage soll für einen Nutzgarten, z.B. für Hochbeete, zur Verfügung stehen.
Politische Beschlusslage Beschluss des zuständigen Stadtsenatsreferenten Herrn Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl
Umsetzungszeitraum Planung mit BürgerInnenbeteiligung im Sommer 2020, Ausschreibung und Umsetzung im Herbst 2020
Kostenrahmen Kosten für Planung und Umsetzung belaufen sich auf rund EUR 56.000,-- zuzüglich Personalressourcen der Stadt
Graz
Aktueller Stand des
Vorhabens
Beginn der Planung und der BürgerInnenbeteiligung
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=602
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
AnrainerInnen und Interessierte sind bis Ende August 2020 eingeladen Ihr Feedback zum Gestaltungsvorschlag per
E-Mail an die Abteilung für Grünraum und Gewässer ([email protected], Betreff "Quartierspark
Dreierschützengasse") oder in Papierform in den Postkasten des Stadtteilmanagements vor.ort in der Waagner-
Biro-Straße 99a (ggü. Science Tower und neben der Volksschule) abzugeben.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Erhalt und weiterer Ausbau des Grazer Grünraums (10. Grundsatz aus dem Stadtentwicklungskonzept 4.0)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung Grünraum und Gewässer
DIin Brigitte Grießer
E-Mail: [email protected]
Tel.: +43 316 872-4027
Weitere Informationen Zum Gestaltungsvorschlag: https://www.graz.at/cms/beitrag/10353713/8770127/
Gestaltung_Quartierspark_Dreierschuetzengasse.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Maßnahmenprogramm Grazer Stadtbaum 2020 - 2022 136Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Im Hinblick auf den Klimawandel ist es ein wichtiges Ziel, einen vitalen Baumbestand aufzubauen und langfristig zu
erhalten. Die wesentlichen Herausforderungen in der Stadt sind das geringe Platzangebot, die Versiegelung, der
verdichtete Untergrund, die Versickerung von salzigen Niederschlagswässern und die extremen klimatischen
Bedingungen.
Daraus resultiert die Notwendigkeit, die aktuellen technischen, organisatorischen und gärtnerischen Maßnahmen
im Zusammenhang mit Stadtbäumen entsprechend weiterzuentwickeln.
Das Projekt "Maßnahmenprogramm Grazer Stadtbaum 2020 - 2022" legt eine wichtige Basis für die Umsetzung
von etwa 800 Bäumen pro Jahr in Graz. Rein rechnerisch hat diese Strategie das Potential etwa 1.000 t CO2 im Jahr
langfristig zu binden. Ziel ist es, dem Stadtbaum zukünftig einen optimalen Lebensraum zu bieten.
Die Entwicklungsarbeiten aus dem Projekt werden an Hand von mehreren Demoprojekten umgesetzt
werden. Fixiert sind bisher die Standorte Leonhardgürtel und Leonhardstraße, Köflachergasse und
Krausgasse. Anhand der geplanten Demoprojekte kann die Verbindung von Aufwertung des
öffentlichen Raums durch Begrünung, Entlastung der Kläranlage durch dezentrale Versickerung und
Kohlenstoffbindung durch Anwendung von Pflanzenkohlesubstraten anschaulich dargestellt und
damit der Mehrfachnutzen von neuen Baumstandorten unterstrichen werden.
Politische Beschlusslage Gemeinderatsbschluss am 17.09.2020 Maßnahmenprogramm Grazer Stadtbaum 2020 - 2022
Stadtsenatsbeschluss am 17.09.2020 Maßnahmenprogramm Grazer Stadtbaum Demoprojekte Teil 1
Umsetzungszeitraum 2020 - 2022
Kostenrahmen EUR 1,6 Millionen
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
II. St. Leonhard, V. Gries, XIV. Eggenberg
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Beim Umsetzungsprojekt Grünfläche Köflachergasse werden die AnrainerInnen über die Gestaltung der Anlage
informiert werden. Bei den anderen Umsetzungsprojekten ist aufgrund der Straßenbestandssituation nur sehr
wenig gestalterischer Spielraum. Eine BürgerInnenbeteiligung ist bei diesen Projekten nicht möglich.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Zielsetzungen sind in der Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Klimaschutz formuliert:
a) Reduktion von Treibhausgasen mit innovativen und effizienten Technologien und Maßnahmen
b) Entwicklung und Umsetzung von lokalen Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels
c) Soziale Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen und deren gemeinsame Umsetzung
d) Förderung der Wissenschaft und von Innovationen zu den Themenbereichen Klimaschutz und
Klimawandelanpassung
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung Grünraum und Gewässer
DI Tomas Stoisser
Tel: +43 316 872 - 4023
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Erarbeitung Klimaschutz-Plan Graz 137Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 10. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Alle Abteilungen der Stadt Graz setzen kontinuierlich Maßnahmen, um unser Klima zu schützen und die Folgen des
Klimawandels bestmöglich abzuschwächen. Dieses oberste Bestreben ist in zahlreichen städtischen Strategien (u.a.
Stadtentwicklungskonzept 4.0, Energiemasterplan Graz, Aktionsplan 2022 Klimawandel Anpassung in Graz, Grünes
Netz Graz, u.v.m.) bereits festgehalten. Ergänzend soll nun ein umfassender Klimaschutz-Plan für Graz erarbeitet
werden, der eine strategisch geleitete Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz in allen Lebensbereichen in
Graz fördert und weiter intensiviert. Kommunale Klimaschutzpläne stellen den Energieverbrauch und die CO2-
Emissionen einer Stadt dar (Ausgangslage), definieren Klimaschutzszenarien als Beitrag zur Erreichung des 2°C-Ziels
der Klimakonferenz von Paris (Ziel), vergleichen den Ist- und den Soll-Zustand (Einsparungspfad) und empfehlen
Maßnahmen zur gemeinsamen Zielerreichung (Handlungsempfehlungen).
Politische Beschlusslage Der Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung des Klimaschutz-Plans wurde vom Gemeinderat am 05.11.2020 gefasst.
Umsetzungszeitraum 2020-2021
Kostenrahmen EUR 250.000
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Eine Beteiligungskonzeption wird basierend auf einer Stakeholderanalyse erarbeitet und mit dem Referat für
BürgerInnenbeteiligung abgestimmt. In Anbetracht der aktuellen Situation bzgl. COVID-19 werden
Beteiligungsmöglichkeiten voraussichtlich vorwiegend online angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept 4.0: Graz strebt die Erhöhung der Lebensqualität und die Senkung des CO2 Ausstoßes
an. Trotz wachsender Bevölkerung soll bis 2050 nur mehr ein Fünftel des Ressourcenverbrauchs anfallen.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Dr. Thomas Drage
Tel.: +43 316 872-3583
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Vincke Steinbrüche, Machbarkeitsstudie 138Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Die Vincke Steinbrüche am Spielbergweg und am Karolinenweg im Grazer Westen wurden 2017 von der Stadt Graz
im Rahmen der Grünraumoffensive angekauft. Die stillgelegten Steinbrüche sind ökologisch hochwertig. Da der
Abbau schon seit einem längeren Zeitraum eingestellt wurde, konnten sich im Laufe der Zeit eine Vielzahl an
verschiedenen Tieren und Pflanzen ansiedeln. Die Flächen werden nicht ausschließlich mit dem Focus auf den
konservierenden Naturschutz gesehen. Da die Flächen räumlich und funktional eng mit der umgebenden,
gebauten Stadt verknüpft sind, sollen Teilbereiche davon zukünftig der Bevölkerung für sanfte (Nah-)
Erholungszwecke zur Verfügung stehen und Naturbeobachtungen oder landschaftsgebundene sportliche
Nutzungen im Einklang mit der Natur möglich werden. Vor Öffnung der Flächen müssen jedoch Abgrenzungen zu
den instabilen Steilwänden und Abbruchkanten errichtet werden. Erste Sicherungs- und Pflegemaßnahmen, wie
die Sicherung der Gebäude am Karolinenweg oder die dazu erforderliche Entfernung von Gehölzen wurden bereits
umgesetzt. Ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Sicherung der Abbruchkante und der Steilwände sowie zur
fachgerechten Entsorgung vorhandener Baurestmassen ist in Vorbereitung. Die Umsetzung soll noch während der
Vegetationsruhe erfolgen. Erst nach Umsetzung dieser Sicherungsmaßnahmen können die Vincke Steinbrüche
geöffnet werden. Unter Federführung der Abteilung Grünraum und Gewässer wird eine Machbarkeitsstudie in
Form eines Funktions- und Nutzungskonzeptes erstellt. Bei der Erstellung soll gemeinsam mit verschiedenen
Stakeholdern ausgelotet werden, welche Nutzungen zukünftig in den Steinbrucharealen möglich sein könnten.
Politische Beschlusslage Beschluss des zuständigen Stadtsenatsreferenten Herrn Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl
Umsetzungszeitraum 2020 - 2021
Kostenrahmen 40.000 EUR
Aktueller Stand des
Vorhabens
Erstellung Funktions- und Nutzungskonzept (Machbarkeitsstudie)
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=624
Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie, Freizeit/Sport
BürgerInnenbeteiligung Offen
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Bei der Erstellung werden RepräsentantInnen von Organisationen zur Klärung von Fachfragen einbezogen, z.B.
betreffend den Naturschutz, Sportnutzungen und magistratsinterne Stakeholder. Das Nutzungs- und
Funktionskonzept ist die Grundlage für einen Dialog mit BürgerInnen / Bürgerbeteiligung in der Planungsphase
über Varianten zukünftiger Umsetzungen. In einer nachfolgenden Planungs- und Umsetzungsprojektgenehmigung
(geplant 2021) wird dem Gemeinderat ein Beteiligungskonzept zur Beschlussfassung vorgelegt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
4.0 Stadtentwicklungskonzept: 5. Grundsatz: Graz bietet attraktive Lebensbedingungen im gesamten Stadtgebiet;
10. Grundsatz: Graz bekennt sich zum Schutz seines Grünraumes
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Abteilung für Grünraum und Gewässer
DI Brigitte Grießer
Tel.: +43 316 872-4027
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Bauliche Sicherheitsmaßnahmen Lendplatz, Kaiser-Josef-Platz,Sporgasse/Ballhausgasse und Hofgasse 139Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 03. 2020
Inhaltliche Beschreibung Die europaweite Zunahme von sogenannten "Rammangriffen", damit sind Attacken mit Fahrzeugen gemeint,
macht bauliche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Ein Team aus Polizei, Sicherheitsmanagement der
Magistratsdirektion und Citymanagement hat auf Basis polizeilicher Erkenntnisse Plätze im innerstädtischen
Bereich beurteilt. Der Hauptplatz (von der Sporgasse kommend), der Lendplatz und der Kaiser-Josef-Platz wurden
aufgrund ihrer Lage und der hohen Publikumsfrequenz mit der höchsten Priorität für bauliche
Sicherheitsmaßnahmen versehen. Bei der Gestaltung der Hindernisse wird darauf Wert gelegt, nach dem Prinzip
"security by design" Möglichkeiten zu wählen, die einerseits einen hohen Schutz gewährleisten und sich
andererseits funktionell in den öffentlichen Bereich einfügen.
Politische Beschlusslage Stadtsenatsbeschluss am 17. Mai 2018
Umsetzungszeitraum 2018 - 2020
Kostenrahmen EUR 590.000,-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Kaiser-Josef-Platz ist fertiggestellt seit Sommer 2019. Die weiteren Umsetzungen werden vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt, II. St. Leonhard, IV. Lend
Themenbereich(e) Sonstiges
BürgerInnenbeteiligung Nein
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Förderung der Sicherheit für die gesamte anwesende Bevölkerung (Stadtentwicklungskonzept 4.0, Kapitel 7.6
Sicherheit, S.111)
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Ing. Johannes Purkarthofer
Tel.: +43 316 872-3504
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Weiterentwicklung der BürgerInnenbeteiligung 140Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 03. 2019
Inhaltliche Beschreibung 1) Reflexion der 2015 vom Grazer Gemeinderat beschlossenen "Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei
städtischen Vorhaben": Die Leitlinien geben eine Orientierung darüber, wer entscheidet, ob Beteiligungsangebote
bei städtischen Vorhaben gemacht werden und wie eine qualitätsvolle Planung und Umsetzung von informellen
Bürgerbeteiligungsverfahren sichergestellt wird. Die "Vorhabenliste" ist ein Produkt der Leitlinien.
Die Erfahrungen mit der Anwendung der Leitlinien sollen in der 2013 konstituierten "Basisgruppe Leitlinien"
reflektiert werden. Die Basisgruppe wird Gespräche mit ausgewählten Leitlinien-AnwenderInnen aus Politik,
Verwaltung und Bürgerschaft führen, um deren Erfahrungen in die Reflexion einbeziehen zu können.
2) "Ideenfonds" / "Vorhabenliste der BürgerInnen": Mit einem "Ideenfonds" soll eine transparente und verlässliche
Systematik/Struktur für das Einbringen von neuen Ideen/Vorschlägen durch BürgerInnen abseits der Vorhaben der
Stadt entwickelt werden; ein wesentliches Erfolgskriterium für das Entstehen einer konkreten "Vorhabenliste der
BürgerInnen" wird ein festgelegtes Umsetzungsbudget sein und die Definition eines transparenten und
nachvollziehbaren Prozesses von der Ideensammlung, der Priorisierung von Ideen und Vorschlägen durch
BürgerInnen über notwendige Prüfschritte durch die Verwaltung bis zur formalen Umsetzungsentscheidung durch
die zuständigen Gremien. Eine neu einzurichtende Arbeitsgruppe soll Rahmenbedingungen für ein Grazer Modell
entwickeln und sich dabei an Bürgerbudget-Beispielen europäischer Kommunen vergleichbarer Größe orientieren.
Politische Beschlusslage Grundsatzbeschluss des Gemeinderates am 14.03.2019 zur Erarbeitung von Grundlagen bis Herbst 2019. Für die
Umsetzung des Ideenfonds wird ein weiterer Beschluss (Projektgenehmigung) erforderlich.
Umsetzungszeitraum Arbeitsprozess Frühjahr bis Herbst 2019
Kostenrahmen Die Kosten für den Arbeitsprozess bis Herbst 2019 sind in den laufenden Abteilungsbudgets enthalten. Die Kosten
für die Umsetzung des Ideenfonds sind noch nicht bezifferbar.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Basisgruppe Leitlinien wird mit der Reflexion der bestehenden Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung Ende März
starten. Die Arbeitsgruppe Ideenfonds und die Steuerungsgruppe werden im April erstmals zusammentreten.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Sonstiges
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
VertreterInnen des Beirates für BürgerInnenbeteiligung arbeiten in den Projektgremien mit; die Basisgruppe
Leitlinien wird Gespräche mit ausgewählten Leitlinien-AnwenderInnen aus der Bürgerschaft führen, um deren
Erfahrungen in die Reflexion einbeziehen zu können; die Erprobung des Prototyps eines Ideenfonds erfolgt mit
BürgerInnenbeteiligung.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept 4. Grundsatz (Auszug): "Politik und Verwaltung stellen (..) geeignete
Kommunikationsforen mit klaren und transparenten Rahmenbedingungen für den Austausch mit der Bürgerschaft
zur Verfügung."
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion - Referat für BürgerInnenbeteiligung
Wolf-Timo Köhler
Tel.: +43 316 872-3530
E-Mail: [email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
BürgerInnenbudget 141Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 11. 2020
Inhaltliche Beschreibung Mit dem "BürgerInnenbudget" soll BürgerInnen künftig eine transparente und verlässliche Systematik zur
Verfügung stehen, um neuen Ideen unabhängig von städtischen Vorhaben (bottom up) einzubringen. Beim
BürgerInnenbudget werden gute Ideen für ein lebenswertes Graz gesucht, die vielen GrazerInnen zugute kommen.
In einer Ideenphase sollen alle GrazerInnen und an Graz Interessierte möglichst niederschwellig - online, aber auch
in den Servicestellen oder per Post - ihre Ideen einbringen können. Einige Kriterien müssen die Ideen erfüllen: Sie
müssen tatsächlich vielen etwas bringen, in der Zuständigkeit der Stadt liegen, innerhalb von 2 Jahren umsetzbar
sein, mit den BürgerInnenbudget-Mitteln realisiert werden können (keine Einsparungsideen) und technisch und
rechtlich möglich sein. Die Ideen dürfen nicht bereits ein Vorhaben der Stadt sein oder aktuellen Strategien und
Vorhaben der Stadt widersprechen und sie dürfen keine hohen Folgekosten generieren. Im Grobcheck und dem
Detailcheck prüft die Verwaltung, ob die Kriterien erfüllt werden. BürgerInnen können in einer ersten
Bewertungsphase alle Ideen positiv oder negativ bewerten. Die beliebtesten 30 Ideen werden dann in einer
zweiten Bewertung durch BürgerInnen nach Priorität gereiht. Die Umsetzung der Ideen erfolgt nach der Reihung
der BürgerInnen. Für diese Ideenumsetzung werden EUR 300.000,-- im Budget der Stadt Graz vorgesehen. Durch
ein wiederholt angewendetes BürgerInnenbudget-Verfahren wird im Laufe der Jahre im übertragenen Sinne eine
"Vorhabenliste der BürgerInnen" sichtbar werden.
Politische Beschlusslage Einstimmiger Beschluss des Gemeinderates vom 13. Februar 2020.
Umsetzungszeitraum 2020 - 2021
Kostenrahmen EUR 300.000,- für Ideenumsetzungen, max. EUR 50.000,- für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und max.
EUR 15.000,- für Organisation und Support; Einmalige Kosten für technische Grundlagen max. EUR 40.000,-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Umsetzung des BürgerInnenbudgets wird vorbereitet. Anfang 2021 soll das BürgerInnenbudget mit der
Ideenphase gestartet werden.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e) Sonstiges
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Das BürgerInnenbudget ist ein Angebot zur BürgerInnenbeteiligung. VertreterInnen des Beirates für
BürgerInnenbeteiligung haben an der Entwicklung des BürgerInnenbudget-Modells mitgearbeitet und wirken im
Begleitgremium des ersten BürgerInnenbudget-Prozesses 2021 mit.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept 4. Grundsatz (Auszug): "Politik und Verwaltung stellen (..) geeignete
Kommunikationsforen mit klaren und transparenten Rahmenbedingungen für den Austausch mit der Bürgerschaft
zur Verfügung."
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion - Referat für BürgerInnenbeteiligung
Wolf-Timo Köhler
Tel.: +43 316 872-3530
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen Gemeinderatsbeschluss zur Vorbereitung und Durchführung des ersten Grazer BürgerInnenbudgets: https://www.
graz.at/cms/dokumente/10343980_7768145/ed9abcb6/To10-A8-173-2020-7-B%C3%BCrgerbudet.pdf
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at
Sprühnebelsystem Testanlage Tummelplatz 142Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 05. 2020
Inhaltliche Beschreibung Im Zuge der Erarbeitung unterschiedlicher Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, hat die Stadt Graz vor, den
Kühlungseffekt von Sprühnebelsystemen auf öffentlichen Platzflächen zu erheben. Dazu ist eine temporäre
Testanlage für ein Sprühnebelsystem während der heißen Sommermonate (Anfang Juni- Ende August) inkl. dem
begleitenden stadtklimatischen Monitorings am Tummelplatz in Planung.
Das Ziel des Testversuchs ist die Erhebung der kleinklimatischen Auswirkungen des Sprühnebels
(Oberflächentemperaturen, Luftströmungen) und des Kühlungseffektes für den Menschen.
Politische Beschlusslage Das Stadtplanungsamt wurde vom zuständigen Stadtsenatsreferenten mit der Planung beauftragt.
Im Stadtsenat am 14.05.2020 beschlossen.
Umsetzungszeitraum Anfang Juni bis Ende August 2020
Kostenrahmen 125.000,00-- Euro
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Planung läuft; Die Finanzierung des Projektes über den Klimaschutzfond der Stadt Graz wird geprüft.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt
Adresse/Link Stadtplan http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=585
Themenbereich(e) Sonstiges
BürgerInnenbeteiligung Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
In der Planung der technischen Anlage ist keine Beteiligung möglich.
Die Erhebung des subjektiven Empfindens der Platznutzer*innen zur Wirkung der Testanlage ist jedoch zusätzlich
zur messtechnischen Erhebung ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens. Daher wird während des Testbetriebes
um Rückmeldungen über eine Online-Befragung gebeten. Die Online-Befragung ist von Juni bis Ende August über
die Homepage der Stadt Graz erreichbar.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur Klimawandelanpassung in Graz - Aktionsplan 2022 - vom 15.11.2018 hat die
Stadt Graz die zentrale Aufgabe formuliert, die Auswirkungen des Klimawandels durch entsprechende
Maßnahmen zur Klimawandelanpassung für die Bevölkerung möglichst abzumindern.
Zuständige Stelle –
AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Ulrike Simschitz
Tel.: +43 316 872-4706
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: https://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/7757978/Stadtplanungsamt.html
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at