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Dipl.-Ing. Christof Hewing | 04.09.2014 Brandschutz ….von der Theorie => zur Praxis ….
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….von der Theorie => zur Praxis - fh-muenster.de...22 –Schottung z.B. Mineralwolle, z.B. Conlit 150 U hier jedoch: L=1,00m 23 - Nichtbrennbare Befestigung 24 - Restspalt mit z.B.

Aug 26, 2020

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Dipl.-Ing. Christof Hewing | 04.09.2014

Brandschutz

….von der Theorie => zur Praxis ….

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Rechtsweg

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Ablaufschema baulicher Brandschutz

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Vorbeugender – technischer - Brandschutz:

Begriffe: MPA – Materialprüfungsamt NRW

DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik

DIvB – Deutsches Instiut für vorbeugenden

Brandschutz

(M)LAR – Leitungsanlagen Richtlinie

(Muster oder nicht-Muster..)

LüAR – Lüftungsanlagenrichtlinie

BauO der Länder (überall brennt das Feuer anders…)

………..

Prüfen, Zertifizieren, bauaufsichtlich Zulassen…planen…..

. . . und wer baut?

Allgemeine Begriffe

?

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Grundlagen ermitteln | Konzepte festlegen

Brandschutzkonzept

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Brandschutz ist kein „Hexenwerk“

Integrative Planung hält die Kosten im Griff:

Architekt

Brandschutzsachverständige

Statiker

TGA Planer

Grundlagen ermitteln | Konzepte festlegen

Brandschutzkonzept

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Anforderungen an Leitungsdurchführungen

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Anforderungen an Leitungsdurchführungen

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MLAR 2005

Abschnitt 4:

Führen von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken)

4.1 Grundlegende Anforderungen: ….

4.1.3 Der Mindestabstand zwischen Abschottungen, Installations-

schächten oder –kanälen sowie der erforderliche Abstand zu anderen

Durchführungen (z.B. Lüftungsleitungen) oder anderen

Öffnungsverschlüssen (z.B. Feuerschutztüren) ergibt sich aus den

Bestimmungen der jeweiligen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeits-

nachweise; fehlen entsprechende Festlegungen,

ist ein Abstand von mindestens 50mm erforderlich.

4.2 Erleichterung für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände…

4.3 Erleichterungen für einzelne Leitungen…

Auszug aus der MLAR 2005

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Neue Regel f. Mischinstallation | DIBt-Newsletter 02/2012

Neue Anforderungen an Mischinstallation

„Metallrohre mit Anschluss von Kunststoffrohren:

Für Metallrohre, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile geführt werden

und an die ein- oder beidseitig des feuerwiderstandsfähigen Bauteils

Kunststoffrohre angeschlossen werden, dürfen ab dem 01.01.2013

keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (mehr) erteilt werden.

Der Verwendbarkeitsnachweis für klassifizierte Abschottungen solcher

Mischinstallationen ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. …“

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Allgemeine Begriffe

Begriffserklärung: (Quelle: www.dibt.de/de/Zulassungen/...)

Was ist ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)?

…. ist ein Verwendbarkeitsnachweis,

…für ein Bauprodukt, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher

Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient, oder….

….das nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden kann.

(§ 19 Abs. 1 Musterbauordnung)

Aus der Bauregelliste A Teil 1, Teil 2 und Teil 3 ergibt sich im Einzelnen, für welche Produkte ein allgemeines

bauaufsichtliches Prüfzeugnis erteilt werden kann.

Für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse sind ausschließlich die dafür vom DIBt oder einer

obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannten (beliehenen) Prüfstellen zuständig.

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Allgemeine Begriffe

Begriffserklärung: (Quelle: www.dibt.de/de/Zulassungen/...)

Was ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ)?

….werden für solche Bauprodukte und Bauarten….erteilt,

für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN-Normen,

nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen.

….Beurteilung der Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes

im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen dar.

Die Zulassungsbereiche erstrecken sich von Bauprodukten und Bauarten,….

….auf die Bereiche Wärmedämmverbundsysteme, Glas, Gerüste, Lager,

Lüftungsanlagen, Dämmstoffe, Abdichtungen, Rohrsanierung, Brandverhalten

und Feuerwiderstand bis zu Behältern und Fahrbahnübergängen.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für alle Länder durch das DIBt erteilt.

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Abstandsregel | DIBt-Newsletter 02/2012

Abstandsregel:

Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnungen zu anderen Öffnungen oder Einbauten

muss mindestens 20cm betragen.

Abweichend davon darf der Abstand bis auf 10cm reduziert werden, sofern

die zu verschließende Bauteilöffnung sowie die benachbarten Öffnungen oder Einbauten nicht

größer als 20cm x 20cm sind.

Der Abstand zwischen Bauteilöffnungen für Kabel- oder Rohrabschottungen gleicher oder

unterschiedlicher Bauart darf ebenfalls bis auf 10cm reduziert werden, sofern diese Öffnungen

jeweils nicht größer als 40cm x 40cm sind.

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Vorgehensweise bei der Planung

Vorgehensweise bei der brandschutztechnischen Planung:

1. Welche LBO ist gültig (Bundesland) ?

2. Was gilt? (LAR, MLAR 2000, MLAR 2003, MLAR 2005 usw.) ?

3. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus ?

4. Planung mit spezifischen Lösungen (abP, abZ) – Herstellerabhängig –

5. Festlegung von „wirtschaftlichen“ brandschutztechnischen Lösungen

Das Objekt (Gebäude) und die Anlagentechnik

entscheidet über

- Art der brandschutztechnischen Systeme

- Technischen Aufwand

- Wirtschaftlichkeit

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Vorgehensweise bei der Planung

Vorgehensweise bei der brandschutztechnischen Planung:

1. Welche LBO ist gültig (Bundesland) ?

2. Was gilt? (LAR, MLAR 2000, MLAR 2003, MLAR 2005 usw.) ?

3. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus ?

4. Planung mit spezifischen Lösungen (abP, abZ) – Herstellerabhängig –

Produktneutrale Planungen sind auf der Grundlage der Anwendung der MLAR

in vielen Bereichen nicht möglich.

Risiko: fehlender Detailplanung und produktneutrale Ausschreibung:

- großer Platzbedarf bei „vollen“ Techniktrassen mangelhafte Ausführung bei

brandschutztechnischen Anforderungen

- Steigende Gewerkekosten aufgrund fehlender Koordination

von brandschutztechnischen Lösungen

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Herstellerspezifische Lösungen

www.rockwool.de/

www.missel.de

www.brandschutz-in-frankfurt.de

www.muepro.de

www.bemus.de

© BIS Walraven

www.tga-fachplaner.de/

www.rockwool.de/

www.rockwool.de/

www.geba-brandschutz.de

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Auszug aus abZ:

Fabrikat: Düker

Nr. Z-19.17-1893 v. 29.04.2013

System Düker BSV 90

Rohrabschottung,

Einbaubeispiel mit Abzweigen

Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Mischinstallation

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Auszug aus abZ:

Fabrikat: Doyma

Nr. Z-19.17-2074 v. 17.12.2012

System Konfix_Pro bzw. FS-MR4

Rohrabschottung,

Einbaubeispiel mit Abzweigen

Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Mischinstallation

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Auszug aus abZ:

Fabrikat: Rockwool

Nr. Z-19.17-2084 v. 06.03.2013

System Conlit Gussrohrabschottung

Rohrabschottung,

Einbaubeispiel mit Abzweigen

hier Anlage 6 zur abZ

Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Mischinstallation

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Auszug aus abZ:

Fabrikat: Rockwool

Nr. Z-19.17-2084 v. 06.03.2013

System Conlit Gussrohrabschottung

Rohrabschottung,

Einbaubeispiel mit Abzweigen

hier Anlage 7 zur abZ

Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Mischinstallation

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Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Null-Abstand

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Auszug aus abZ:

Fabrikat: Armacell

Nr. Z-19.17-1981 v. 01.03.2010

System Armaflex Protect R90

Rohrabschottung,

Kunststoffverbundrohre

f. brennbare Gase

Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Synthese-Kautschuk

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Auszug aus abP:

Fabrikat: Armacell

Nr. P-3849/5370-MPA BS v. 18.03.2013

System Armaflex AF R30-R120

Rohrabschottung,

Nicht brennbare Rohrleitung

Einbau in Massivdecken

Herstellerspezifische Lösungen | Beispiel: Elastomer-Schaumstoff

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Herstellerspezifische Lösungen | Übereinstimmungserklärung

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Übereinstimmungserklärung | Zuständigkeiten

Der Anwender und die Abweichung…..

Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes:

Beispiel:

Abstandsvorgaben stimmen nicht mit abZ überein.

Frage:

Wer ist zuständig für die Bewertung einer

„nicht wesentlichen Abweichung“ einer Bauart?

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Übereinstimmungserklärung | Zuständigkeiten

Der Anwender und die Abweichung…..

Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes:

Antwort:

Lt. Bauministerkonferenz v. 10./11. Sept. 2013 ist der Anwender für die

Feststellung einer „nicht wesentlichen“ Abweichung bei einer Bauart zuständig.

Hilfestellung bei Bedarf durch:

Hersteller des Bauproduktes

Andere anerkannte Stelle (z.B. Prüfstelle)

Brandschutzsachverständige

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Übereinstimmungserklärung | Zuständigkeiten | Beispiel

Der Anwender und die Abweichung…..

Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes:

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Übereinstimmungserklärung | Zuständigkeiten | Beispiel

Der Anwender und die Abweichung…..

Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes:

Beispiel aus dem Jahr 2013:

Abweichung: 30mm Abstand zwischen Gussrohr und GK Verkleidung (lt. abZ gefordert: 50mm)

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Der Anwender und die Abweichung…..

Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes:

Statements:

Überwachungsbehörde auf Anfrage:

….nicht zuständig, sollte der Brandschutz-SV beurteilen….

Brandschutzsachverständige:

…nicht zuständig, muss der Hersteller beurteilen……

Hersteller:

….kann Abweichung nicht beurteilen, da es nicht das Bauprodukt direkt betrifft.

Übereinstimmungserklärung | Zuständigkeiten | Beispiel

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Projektbeispiel: Brandschutzplanung

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Projektbeispiel: Brandschutzplanung

Hier eventuell ein Bild vom Kreishaus Steinfurt

(Animation Bauschild oder so….)

Einfügen……

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Projektbeispiel: Brandschutzplanung

Grundrissausschnitt UG Kreishaus Steinfurt

bitte einfügen..

(Projekt sollte aber „anonym bleiben“

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Projektbeispiel: Brandschutzplanung

Grundrissausschnitt UG Kreishaus Steinfurt

bitte einfügen..

(Projekt sollte aber „anonym bleiben“

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Projektbeispiel: Brandschutzplanung

Grundrissausschnitt UG Kreishaus Steinfurt

bitte einfügen..

(Projekt sollte aber „anonym bleiben“

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SchnittSchnitt: RS Tür zwischen Massiv- und Trockenbauwand, mit

F90 Schottung über Rohrrahmentür

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Schnitt: RS Tür zwischen Massiv- und Trockenbauwand, mit

F90 Schottung über Rohrrahmentür

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Ausschnitt Grundriss: Rauchabschnitt – kein notwendiger Flur

SW DN100 (Kunststoffrohr – brennbar)

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Im Bereich der Tür (GK-Schott F90)

muss die Kabeltrasse unterbrochen werden und der Mindestabstand von 10 cm zu den HLS-Leitungen ist

zwingend einzuhalten

Ausschnitt Grundriss: Rauchabschnitt – kein notwendiger Flur

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Leichtbauwand R60-90 | nicht brennbare Kälteleitung

R60 – bis R90- Abschottung

leichte Trennwand nichtbrennbare Kälteleitung

1 - Kälteleitung nicht brennbar

2 - Kautschuk-Schlauch d=3cm

3 - Rockwool Conlit Pyrostat Uni, 2-lagig

4 - Schutzisolierung, Synthesekautschuk

Baustoffklasse B1 d= 19 mm

5 - Restspalt mit Gipsfüllung verschließen

6 - Nichtbrennbare Befestigung

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Leichtbauwand R60-90 | nicht brennbare Versorgungsleitung

R30 – bis R90- Abschottung

leichte Trennwand nichtbrennbare Versorgungsleitung

7 – nicht brennbare Versorgungsleitung8 - Schottung z.B. Mineralwolle, z.B. Conlit 150 U9 - Weiterführende Isolierung: z.B. Rockwool 800

10 - Nichtbrennbare Befestigung11 - Restspalt mit z.B. Conlit Kit Spaltbreite

≤ 30 mm oder Gipsfüllspachtel verschließen

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Leichtbauwand R30-60 | brennbare Versorgungsleitung

R30 – bis R90- Abschottung

leichte Trennwand brennbare Versorgungsleitung

12 - Brennbare Leitung z.B. PE, PE-HD

13 - Schottung z.B. Mineralwolle, z.B. Conlit 150 U

hier jedoch: L=1,00m

14 - Nichtbrennbare Befestigung

15 - Restspalt mit z.B. Conlit Kit Spaltbreite ≤ 30 mm

oder Gipsfüllspachtel verschließen

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Massive Wand R60-90 | nichtbrennbare Versorgungsleitung

R60 – bis R120- Abschottung

Massivbauteilenichtbrennbare Versorgungsleitung

16 – nicht brennbare Versorgungs- u. Entwässerungsleitungen.

17 - Schottung z.B. Mineralwolle, z.B. Conlit 150 U

18 - Weiterführende Isolierung: z.B. Rockwool 800

19 - Nichtbrennbare Befestigung

20 - Restspalt mit z.B. Conlit Kit Spaltbreite ≤ 30 mm

oder Gipsfüllspachtel verschließen

oder passgenaue Kernbohrung

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Massive Wand R60-90 | brennbare Versorgungsleitung

R60 – bis R120- Abschottung

Massivbauteilebrennbare Versorgungsleitung

21 - brennbare Versorgungsrohre

22 – Schottung z.B. Mineralwolle, z.B. Conlit 150 U

hier jedoch: L=1,00m

23 - Nichtbrennbare Befestigung

24 - Restspalt mit z.B. Conlit Kit Spaltbreite ≤ 30 mm

oder Mörtel/Beton verschließen

oder passgenaue Kernbohrung

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Praxisbilder

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Praxisbilder: nachträgliche Rohrverlegung

Rohrleitung nachträglich durch fertige GK Wand verlegt.

Leitung zu nah an BSK | Konformer Verschluss der GK Wand?

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Praxisbilder: nachträgliche Rohrverlegung

Rohrleitung nachträglich durch fertige GK Wand verlegt.

Leitung zu nah an BSK

Wanddurchbruch nicht fachgerecht ausgeführt

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Praxisbilder: Mischinstallation

Schottung am Systemübergang von Guss- auf HT-Rohr

Wandabstand | GK Wand baut auf Gussrohr auf….

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Praxisbilder: Trassenführung | F90 Decke mit nachträglichem Verschluss

Deckendurchführung bei Kälte- und Lüftungsleitungen

Ansicht von oben (Bedienseite)

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Praxisbilder: Trassenführung | F90 Decke mit nachträglichem Verschluss

„gemischte“

Deckendurchführung:

- Verschluss durch getrennte

Gewerke

- Kunstvolle Einschalung der

Kälteleitungen

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Praxisbilder: Trassenführung | F90 Decke mit nachträglichem Verschluss

„gemischte“ Deckendurchführung: -vor der Abnahme:

Durchbruch nicht ausreichend verfüllt

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Praxisbilder: Trassenführung | F90 Decke mit nachträglichem Verschluss

„gemischte“

Deckendurchführung:

- Deckendurchbruch vollständig

verfüllt

- Abnahme nach 4 Wochen

endlich geschafft

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Praxisbilder: Einbau Brandschutzklappen

Brandschutzklappe

Falscher Einbau: Klappenblatt vor der Wand

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Praxisbilder: Einbau Brandschutzklappen

Brandschutzklappe

Deckenöffnung falsch, Kontrollöffnung nicht bedienbar

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Praxisbilder: Deckenschott für brennbare Leitungen

Deckenschottung leicht gemacht….

So geht’s auch……(nicht)…

Argument des Installateurs:

„Ich konnte ja nicht wissen

ob die Decke schon vergossen war…“

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Praxisbilder: fehlender Wandverschluss

F90-Wand Technikzentrale

Fehlender Verschluss, unvollständiger Brandschutz

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Brandschutz muss geplant werden

Kernpunkte der brandschutztechnischen Planung:

(oder: die größten Fallen eines Bauleiters, wenn die Planung nicht stimmt)

Art der Schottung

Abstände von Systemen untereinander (Platzbedarf)

Weiterführende Dämmung (Temperaturübertragung)

Abstände von Rohrbefestigungen

Abweichungen zur MLAR?

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Kernpunkte der brandschutztechnischen Planung:

(oder: die größten Fallen eines Bauleiters, wenn die Planung nicht stimmt)

Bestimmungen / Anforderungen anderer Bauteile

Türen

Wände

Decken, Hohlraumböden

Abstände / Anforderungen an Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen

Elektro- Versorgungstrassen

Planung einer möglichen Nachinstallation…

Brandschutz muss geplant werden

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Kernpunkte der brandschutztechnischen Planung:

(oder: die größten Fallen eines Bauleiters, wenn die Planung nicht stimmt)

Verantwortlichkeiten erkennen:

Architekt und TGA Planer

Bauleiter

Anlagenersteller (Installateur)

Hersteller

Brandschutzsachverständiger

Andere Sachverständige (Elektroanlagen, RLT Anlagen…)

Brandschutz muss geplant werden

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Brandschutz

….von der Theorie => zur Praxis

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Brandschutztechnisches Symposium | 04.09.2014