Bundesrninisterium der Verteidiqunq, 1 J 055 Berlin Herrn Ministerialrat Harald Georgii Leiter des Sekretariats des 1 . U ntersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag Plalzder Republik 1 11411 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FM E-Mail Bjdrn Theis Beauftragter des Bundesministeriums der Verteidigung im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode StauffenbergstraBe 1 8, 10785 Berlin '1 1055 Berlin +49 (0)3 A fi-24-29400 +4e (0)3a fi-24-032e410 BMVg BeaUANSA@B MVg, Bund, de Deutscher Bundestag 1. Untersuchungsaus schuss der 18. WahlPeriode aErR+r Erster Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode; hier: Zulieferung des Bundesministeriums der Verteidigung zu den Bewei BMVg-3 azucr. Beweisbeschluss BMVg-1 vom 10. April2014 z. BeweisbeschlussB@ a. APril2014- 1820054-V03 muoe 46 Ordner (1 eingestuft) c,01-02-03 Berlin, 25. Juni2014 Deutscher Bundestag 1. Untersuchungsauss chuss 25, Juni 201lr Beweisbeschlussen ru,{rA vttvg -314 0 zu A'Drg": '5'l Sehr geehfter Herr Georgii, im Rahmen einer dritten Teillieferung ribersende ich zu dem Beweisbeschluss BMVg-1 32 Ordner, davon 1 Ordner eingestuft tiber die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages. Zum Beweisbeschluss BMVg-3 tibersende ich im Rahmen einer ersten Teillieferung 14 Aktenordner. Unter Bezugnahme auf das Schreiben von Herrn Staatssekretdr Hoofe vom 7. April 2014, wonach der Geschdftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung aus verfassungsrechtlichen Grunden nicht dem Untersuchungsrecht des 1 . Untersuchungsausschusses der 18. Legislaturperiode unterfdllt, weise ich daraufhin, dass die Akten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ubersandt werden. Letzteres gilt auch, soweit der ubersandte Aktenbestand vereinzelt lnformationen enthdlt, die den Untersuchungsgegenstand nicht betreffen. MAT A BMVg-3-1l.pdf, Blatt 1
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Verteidigung Bundesrninisterium der Wahlperiode · 2016. 12. 1. · RDir Frank Ringhof Telefon: 3400 89338 Telefax: 3400 0389340 Datum: 27.02.2014 Uhrzeit: 14:38:57 BMVg Recht I 3/BMVg/BUND/DE@BMVg
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Bundesrninisterium der Verteidiqunq, 1 J 055 Berlin
HerrnMinisterialrat Harald GeorgiiLeiter des Sekretariats des1 . U ntersuchungsausschussesder 18. WahlperiodeDeutscher BundestagPlalzder Republik 1
11411 Berlin
HAUSANSCHRIFT
POSTANSCHRIFT
TEL
FM
E-Mail
Bjdrn TheisBeauftragter des Bundesministeriums der
Verteidigung im 1. Untersuchungsausschuss der
18. Wahlperiode
StauffenbergstraBe 1 8, 10785 Berlin
'1 1055 Berlin
+49 (0)3 A fi-24-29400
+4e (0)3a fi-24-032e410
BMVg BeaUANSA@B MVg, Bund, de
Deutscher Bundestag1. Untersuchungsaus schuss
der 18. WahlPeriode
aErR+r Erster Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode;hier: Zulieferung des Bundesministeriums der Verteidigung zu den BeweiBMVg-3
azucr. Beweisbeschluss BMVg-1 vom 10. April2014z. BeweisbeschlussB@a. APril2014- 1820054-V03
muoe 46 Ordner (1 eingestuft)c,01-02-03
Berlin, 25. Juni2014
Deutscher Bundestag1. Untersuchungsauss chuss
25, Juni 201lr
Beweisbeschlussen
ru,{rA vttvg -314 0zu A'Drg": '5'l
Sehr geehfter Herr Georgii,
im Rahmen einer dritten Teillieferung ribersende ich zu dem Beweisbeschluss
BMVg-1 32 Ordner, davon 1 Ordner eingestuft tiber die Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages.
Zum Beweisbeschluss BMVg-3 tibersende ich im Rahmen einer ersten Teillieferung
14 Aktenordner.
Unter Bezugnahme auf das Schreiben von Herrn Staatssekretdr Hoofe vom 7. April
2014, wonach der Geschdftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung aus
verfassungsrechtlichen Grunden nicht dem Untersuchungsrecht des1 . Untersuchungsausschusses der 18. Legislaturperiode unterfdllt, weise ich
daraufhin, dass die Akten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ubersandt werden.
Letzteres gilt auch, soweit der ubersandte Aktenbestand vereinzelt lnformationen
enthdlt, die den Untersuchungsgegenstand nicht betreffen.
MAT A BMVg-3-1l.pdf, Blatt 1
Die Ordner sind paginiert. Sie enthalten ein Titelblatt und ein lnhaltsvezeichnis. DieZuordnung zum jeweiligen Beweisbeschluss ist auf den Ordnerrricken, denTitelblSttern sowie den lnhaltsverzeichnissen vermerkt.
ln den ubersandten Aktenordnern wurden zum Teil Schwdrzungen/Entnahmen mitfolgenden Begrundungen vorgenommen:
Sch utz Grundrechte Dritter,Sch utz der Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes,fehtender Sachzusamrnenhang zum Untersuchungsauftrag.
Die ndheren Einzelheiten bitte ich den in den Aktenordnern befindlichenlnhaltsverzeichnissen sowie den eingefugten Begrrindungsbldttern zu entnehmen.
Die Unterlagen zu den weiteren Beweisbeschltissen, deren Erfrillung demB undesm i nisterium der Verteid ig ung .obl iegen, werden weiterhin mit ho her Prioritdtzusammengestellt und dem Untersuchungsausschuss schnellstmoglich zugeleitet.
-GruBen
o
o
o
lmA
/-Theis
MAT A BMVg-3-1l.pdf, Blatt 2
Bundesm inisterium der Verteidigung Berlin, 1 9.06.1 4
Titelblatt
Anfragen
Nr. I
Aktenvorlage
an den 1. Untersuchungsausschuss
des Deutschen Bundestages in der 18. WP
Gem. Beweisbeschluss vomBMVs 3 10. April 2014
Aktenzeichen bei aktenfuhrender Stelle:
BMVgSEII-ohneAz
VS-Einstufung:
VS-NUR FUR DEN DIENSTGEBRAUCH
Inhalt:
Anfrage Generalbundesanwalt bzgl. Kenntnis der BReg zurSteueru ng US-ameri kan ischer Dro h nenan g riffe vom Deutschen
Boden (AFRICOM
Bemerkungen
MAT A BMVg-3-1l.pdf, Blatt 3
Bundesministerium der Verteidigung
lnhaltsverzeichnis
Anfragen
Nr. I
lnhaltsiibersicht
ztt den vom 1. Untersuchungsausschuss der
1 8. Wahlperiode beigezogenen Akten
des ReferaUO anisationseinheit:
Aktenzeichen bei aktenfuhrender Stelle:
VS-Einstufung:
Berlin, 19.06.1 4
Bundesministerium derVerteidiou
AZBMVgSEII-ohne
VS.NUR FUR DEN DIENSTGEBRAUCH
Blatt Zeitraum lnhalUGegenstand Bemerkungen
1- 18 26.02.2014 -28.02.2014
Anfrage Generalsbu ndesanwaltbeim KSA
VS-NFD/Offen
19-24 29.02. - 03.03.2014 Billigung im Rahmen derfach I ichen Zustdnd ig keit
VS-NFD/Offen
MAT A BMVg-3-1l.pdf, Blatt 4
Bundesministerium der Verteidigung
OrgElement:Absender:
BMVgSEII Telefon:
Obersttt i.G. Burkhard?Weber Telefax:
3400 89333
3400 0389340
000001
Datum: 28.02.2014
Uhzeit: 13:58:46
o
An: BMVg SE I/BMVg/BUND/DE@BMVgKopie: BMVg SE I 1/BMVg/BUND/DE@BMVg
Blindkopie: ' ,
Thema: Anfrage Generalbundesanwaltschaft bei KSA
VS-GrAd: VS.ruUN TUN OEru DIENSTGEBRAUCH
sE I 1 wurde durih cds Kdo sKB die Anfrage der Generalbundesanwaltschaft [bermittelt.
flr"n nnipoche mit R t g irt es Absicht Sf I t aie Anfrage i. R. d. t. Z. zu bearbeiten' '
i* f"r, glf,t "s
um die Anfrage der Generalbundesanwildschaft bzgl' derKen.!1ry.9"r BReg zur
Sl"r"rrrtl US-amerikanischei Drohenenangriffe von deutschem Boden' (AFRICOM)
Absicht ist es, auf Grundlage der Kleinen Anfrage aus der Fraktion die Linke (BT-DRS 17l144O1vom
18: Juli 2013) einen Antwortentwurf zu erarbeiten'
Oiliirtnltoho"t auf die Beantwortung der Fragen 4, 5 und 9)
Um Kenninisnahme des Voiganges und Billigung derVorgehensweise wird gebeten'
im Auftrag
WeberOTL i. G.Referent BMVg SE I 1
Bundesministerium der VerteidigungStauffenbergstr. 1810785 Berlin030-2004-89333_.. weiterseleitet von Burkhard 2 Weber/BMVg/BUND/DE am28.02.2a14 13:50 .-
Die Ubernahme der Angelegenheit wird abgeleh-nt' . .,. . L^^^rr* -^sie riegt nicht in a", lrliant.ijreit von.n r si, ea ieine rechtricte Bewertung begehrt, sondern eine
Weiterleitung von podnz'teiir"orl"g"naen Tatsacheninformationen gefordert wird'
konnten nach Aussage der US-Luftwaffe keine Drohnenangrif[e in Afrika
durchgeflihrt werden
Wenn von deutschem Staatsgebiet aus gezielte Totungen im Ausland vorberei-
tet und durchgefi.ihrt oder unterstirtzt wirden, ist auch die Bundesregierung be-
troffen. Neben dem VerstoB gegen das Volkerrecht wtirde auch das Grund-
gesetz missachtet, das nicht ;ui das Recht auf Leben schiita, sondern auch
Handlungen; die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedlichJ zusamme.rleben der volker ru storen, verbietet.
Die Bundesregierung hat bislang auf Nachfragen lediglich_mitgeteilt, sie habe
weder Kenntnisse dariiber, dais Drohnenangriffe von Us-Sfreitkriiften in
Deutschland geplant oder durchgeflihrt wiirden, noch habe sie Anhaltspunkte
fiir VerstoBe der US-Streitkr[fte in Deutschland gegen den Grrrndsatz, dass von
deutschem Staatsgebiet aus keine volkerrechtswidrigen militiirischen Einsdtze
ausgehen dtirfen.
Die Antwortwurde namens der Bundesregierung mit schreiben des Aurwd*igen Amts vom 12' Juli 2013 iibennittelt'
Die Drucksache enthrilt zusritzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext'
MAT A BMVg-3-1l.pdf, Blatt 11
Drueksache 17114401 -2-
000008
Deutscher tsundestag - 17 .Wahlperiode
l'seitwannsindwievieledeutscheVeibindungsoffiziere-beiwelchenUS.EinheiteninRamsteinundStuttgarteingesetzt,undwelcheAufgabenbzw.Funktionen haben sie dort?
Die Bundeswehr unterhiilt in Ramstein und Stuttgart Verbindungslcmmandos
tvra,l^aenUS-EinheitenUnitedStatesAirForceEurope(us.a!punduni,i"a Stut", European Commanarunited States Africa Command (USEUCOIW
USAFRICOM).
Das Verbindungskommando derluftwaffe (vKdolw) bei uS$E am Standort
xu-.t i" existi'ert in der heutigen organisatorischen und personellen Aufstel-
i*g *a Zuordnung seit dem t. f*l lggO. gs besteht aus einem Verbindungs-
stab-s offi zier und einem Stab sdienstfeldweb el'
Der Hauptaufoag besteht in dem Herstellen und Halten der Verbindung mri-
..n* a"il OU".b-.f"h1.huber USAFE, dessen Hauptquartier und -dem
Inspekteur
aol"n"u"r" (Inspl). Ferrer hat das vKolw im Auftrag des Inspekteurs der
i"mtufe die nationalen Luftwaffenbelange zu verfieten'
hn Einzelnen hat das VKdoLw folgende Aufgaben:
r Unterrichtung lnspl iiber Planungen und MaBnahmen der USAFE,
o unterrichtung des usAFE-Hauptquartiers (HQ) nach weisung Inspl iiber
Angelegenheiten von gemeirisamem Interesse,
r verfieten nationaler Forderungen und wiinsche gegeniiber usAFE,
e Beraiung des HQ USAIIE bei Planung und Durchfiihrung gemeinsamer
tibungen,
oAbstimmungvonVerteidigungsmaBnahmenzwischenUSAFEunddemBundesminiiterium der Verteidigung (BMVg),
o wahrnehmung der Aufgabe als vKdo fiir das Kommando streitkriiftebasis.,roA ar. ginsa2fiihrungikommando der Bundeswehr im besonderen Aufga-
^*"ra", und zu bekampfen und ein sicherheitsumfeld zu schaffen, das gute
Regierungsfiihrung und Entrvicklung fiirdert'"a'
13.WieerfasstundkontrolliertdieBundesregierungdieAktivitiitenderUS.Streitkriifte bei AFRICOM?
Die Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen und verffauensvollen
DfuA;t aeiUS-amerikanischen Parbrem. Dieser Dialog findet vor allem in
r"r-i1ut"*rer politischer und militiirischer Gesprliche auf allen Etenen statt
*a1.nfi"nt einen allgemeinen Inforrrationsaustausch zwischen dem BMVg
*a a"- us-amerkafischen verteidigungsmini5lsrium sowie den us-ameri-
1.,ri*n " Streitkriiften ebenso wie desprache des Verbindungsoffiziers bei
USAFRICOM ein. [n ubrigen wird auf die Antrvort z:f-Ftage 6 verwiesen'
MAT A BMVg-3-1l.pdf, Blatt 15
Drucksache 17 114401 -6-
00001?
Deutscher Bundestag - 17 - Wahlperiode
14.wiewerdendieBundesregierungbzw,ihrenachgeordnetenBehdrdeniiber militiirische Operationio von mRtCOM, die von US-StiitTpunkten
in Deutschland ausirfolgen oder koordiniert werden' informiert?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen'
15.WelcheKooperationzwischenAIRICoM(bzw.bisoktober2008rucorrD *i der Bundeswehr gab es seit 2001 in den Bbreichen Lage-
analyseinetfta,direktemilitiirischeZusammenarbeitimRahmenvonoperationnnduringFreedominAfrika,imBereichAusbildungundAus.,tuttot g nir Vtititiir.i,,siitze oder in anderen Bereichen?
Ein Informationsaustausch mit USEUCOI\4/US$RICOM zu Lageentwicklun-
gen in Afrika fand bzw. findet regelmiiBig statt'
Eine direkte militiirische Zusammenarbeit mit USEUCOM und spiiter
USefnfCOM im Rahmen der Operation Enduring FreedgT rn_- { !!\a war nicht
;"g"b;". Der Einsatz am Horn von Afrika wird von USCENTCOM in Tampa,
Ftoriau, gefiihrt. Fiir weitergehende lnformationen wird auf den bilanzierenden
C"ru*itiri"nt der Bundesrfgierung vom 8. Mai2002 zum Einsatz bewafteter
Jr,rtr"h", Streitkriifte bei der-Unter-sttitzung der gemeinsa:nen-n94do" auf ter-
ioriJir"n" Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung
d"i V.r"iot"n frationeiund des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der
nlromtior"o 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der vereinten
Nationen mit seinen Fortschreibungen verwiesen'
Die Bundeswehr hat sich seit 2005 regelmiiBig an der von U^SEUCOM bzw'
USefruCOfr,f geleiteten Ub,ngsserie FLN1LOCf in Westafrika beteiligt' In
diesem Zusammenhang wird auf die Ant'wort der Bundesregierung auf die^
i"Linfi"n" ni age 48 dZr Abgeordneten Sevim Dafdelen lom_5. Mai 2013 auf
g""drrt"g.drrcicsache l7lli57g sopie auf die A:rtwort der Bundesregierung
auf die tr,itioa1i"n. Frage 91 der Abgeordneten Sevim Dafidelen in der Frage-
.tooa" des Deutschen Eundestag"t io 12. hjfrli 20t3, Plenarprotokoll 171245,
Anlage 69, verwiesen.
l6.WiekanndieBundesregierung.ausschlieBen,dassimRahmerrdermilitii-rischen Z**tn-t# zwiichen der Bundeswehr und den Us-Streit-
Lrft.; Ioro..utioo"o an die uS-sheitkriifte weitergegeben wurden, die
2l,seitwannhatdieBundesregierungwelcheKenntnisseiiberdieRollevonerrucouu"im ginsatz tJwafteter Drohnen in Afrika, insbesondere im
if-irU-firt ""i
Ae Auswertung von Drohnen- und Satellitenbilder, daraus
folgender Zeiauswan undtinsatzplanung sowie_in Hinblick auf die
St*"rorrg der Drohnen iiber die Flugleitzentrale in Ramstein?
DerBundesregierungliegenhierzuweiterhinkeineeigenen.gesichertenEr-kenntnisse vor. US-PriisiJent Barack Obama hat klargestellt, dass Deutschland
;t il;.6;.p"rtt (launching point) fiir den Einsatz von Drohnen sei'
22, Tnftes nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ohne eine ,p..,i-"]l.
satelliten-ieluir-stutioo fiir unbemannte Flugobjekte in Ramstein uS-
oiot r""*gritre in Afrika nicht durchgefiihrt werden kiirurten?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der Frage-
stellung vor.
23.WurdedieBundesregierungiiberdieAufstellungderSatelliten-Relais-Station io n*rtt"i" informiert, und wenn ja' wann wurde sie iuformiert'
und welche Informationen zu deren Nutzung hat die Bundesregierung von
a"" US-St iU"aften oder der US-Regierung erfragt und erhalten?
Die us-streitkriifte benachrichtigten - den Auftragsbauten-Grunds?itzen (ABG
1975) entsprechend- das BMVg;stmals imApril2010 iiber ihr.Vorhaben, eine
iiAi'J,{r6or"r-n.r"ir-ei*ichftng auf der US Air Force Base in Ramstein zu
"6"ni"". Die US-Seite wurde in dL nolge dariiber informiert, dass sie weitere
;Aa-"t der Offentlich+echtlichen nJlange erforderliche Unterlagen an die
;te"Ag" Bauverwaltung iibergeben-mii-sse. Nach Ubergabe dieser Unterlagen
*-o" B-auverwaltung tib-ersandten die US-Streitkrafte im November 20ll er-
o"ot ti""g.oa"hrichligung gemiiB ABG 1975 an das BYVg' Der Benachrich-
;igfi;;; eine kurz"e Biribeschreibung und Lageplanskizzen beigefiigt'
Zur Nutzung teilten die us.streitkriifte in der Benachrichtigung mit, dass-na".fi.tt"iien fiir die getriebs-, Verwaltungs- und Instandhalhrngsfunktionen
"io., c"r"n*aders sowie ein umschlossener Raum fiir die Einsatzfahzeuge
6,.;);;8."t." r"1"". Im Begleitscbreiben zur Benachrichtigung gab es zu-
Iem "in"o-Hioweis
auf ein Kon:trollzentrum. Die Bundesregierung-geht davgn
urr", aurr sich dieses auBerhalb der Bundesrepublik Deutschland befurdet, da die
;;;;;hr;ib,-g tediglich die Errichtung eineq Statiol.^, Weiterleitung von
Oot"o tit". Sate=ttitenlSATCOM-Relay) spezifiziert. Die geschiitzten Kosten
*am mit rd. 6,621 Mio. Euro (aus US-Heimatmitteln) angegeben.
Bei BaumaBnahmen dieser Art (Artikel 49 NATO-Zusatzabkommen) bestehJ
;fEru"d dr; b"ro"a"r." Si"herheitsma3nahmen nach Artik el27 Absatz 1 ABG
iqiT *a der Installati* uoo speziellen Kommunikationssystemen der Streit-
kafte nach Artikel 27 Absatz 1 Nummer 5 ABG 1975 Einvernehmen dariiber,
a*. ai" Gaststreitkraifte die BaumaBnahme selbst vomebmen ktinnen. Auf die
Art*ort"o zu den Fragen 13, 16, 17 und 21 wird verwiesen'
24. Seit wann war die Bundesregierung tiber die Pliin e ^tr
Installierung einer
neuen Satellitenanlage auf dEm Us--Stiitzpunltt in Ramstein informiert, in
welcher Weise ist oJer war sie an dem Projekt beteiligt, und warul genau
wurde die Satellitenanlage nach Kenntnis der Bundesregierung installiert
MAT A BMVg-3-1l.pdf, Blatt 19
Drucksache 17 114401 - 10 -
000016
Deutscher Bundestag - tli' .Wahlperiode
o
undinBetriebgenommen(bitteunterAngabedesfinanziellenVolumens,personeller und logistischer Beteiligung)?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. uber die Installation der Satelli-
;J;g;;d aeren lntltriebnahme liegen der Bundesregierung keine Informa-