Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln Elke Diebener Pharmazeutische Beratung AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln
Elke DiebenerPharmazeutische Beratung
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Februar 2020 | Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln | Elke Diebener | AOK Niedersachsen |
Was ist bei der Verordnung zu beachten?
Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln
Produktrecherche Seite 13
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Was ist Kassenleistung und was nicht?
Fazit
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● Individualverordnung
● Sprechstundenbedarf Anlage I SSB-Vereinbarung
Was ist bei der Verordnung zu beachten?Verordnungsoptionen
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● SSB ist Akutversorgung keine Silberverbände, keine Aktivkohlekompressen und
keine Gele● Orientierung Musterkoffer für Ihre Fachgruppe im
KV Portal unter persönlichen Zugang Jetzt auch für Verbandstoffe
● Nutzen Sie die Vorteile der Direktbelieferung Handout Direktlieferanten für SSB
Was ist bei der Verordnung zu beachten?Sprechstundenbedarf
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Was ist bei der Verordnung zu beachten?Handout: Direktbezug im SSB
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§ 12 SGB V | ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich; das Maß des Notwendigen nicht überschreiten
● Wunddiagnostik● Therapie- und Verlaufskontrolle: Stadien gerechte Therapie● Produktgröße an Wundfläche anpassen● Wechselfrequenz prüfen● Kostenbewusste Produktwahl● Im SSB: günstiger Direktbezug von Vertragsherstellern
Was ist bei der Verordnung zu beachten?Wirtschaftlichkeit
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Preisinformation der AOK Niedersachsen Die Wundversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Therapie. Insbesondere moderne Wundverbände führen mitunter jedoch zu kostenintensiven Behandlungen. Verbandstoffe sind wie Arzneimittel budgetrelevant. Anders als bei der Arzneimittelauswahl herrscht bei Verbandstoffen oft keine Preistransparenz.
Was ist bei der Verordnung zu beachten?Wirtschaftlichkeit
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Was ist bei der Verordnung zu beachten?Preisvergleichsliste nach Verbandstoffgruppen
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Diese Preisinformation finden Sie auch auf unserer AOK Gesundheitspartnerseite für Niedersachsen:
www.aok-gesundheitspartner.de/nds Arzt & Praxis | Verordnungen |
Aktuelle Arzneimittelinformationen für den Arzt Suche: Wundversorgung
Was ist bei der Verordnung zu beachten?Übersicht mit Informationen zu Preisen von Verbandstoffen
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Was ist bei der Verordnung zu beachten?
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Wundversorgung Bitte angemessen!
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Was ist bei der Versorgung zu beachten? Moderne Wundversorgung HKP
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• Der Arzt muss, bei Delegation der Leistung, Wundbandwechsel auf einen Pflegedienst, die Versorgungsfrequenz auf der Verordnung genau angeben.
• Ebenso muss auf der Verordnung das verordnete Produkt (Name des Verbandmittels) angegeben werden.
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● Neuerung seit dem 06.12.2019● Vorrangige Versorgung in der Häuslichkeit● Abgabe an spez. geschulte Pflegedienste oder an Wundzentren,
außerhalb der Häuslichkeit nur bei Komplexität oder wenn häusliche Versorgung nicht adäquat durchführbar, das muss auf Verordnung erkennbar sein
● Formular und EBM müssen noch angepasst werden● Siehe auch KVN Rundschreiben (Februar 2020)
Die aktuelle HKP-RL ist auf der Internetseite des G-BA abrufbar www.g-ba.de/informationen/Richtlinien
Was ist bei der Verordnung zu beachten?Moderne Wundversorgung HKP
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Was ist bei der Verordnung zu beachten?
Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln
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Was ist Kassenleistung und was nicht?
Fazit
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Welche Art von Wundversorgung liegt vor?Welche Produkte sollen zum Einsatz kommen?Wie kann ich die Produkte identifizieren?
Recherche im Internet (z. B. mit Google) Homepage des Herstellers Wechselfrequenz ggf. bei Hersteller
abfragen Mit Hilfe der 8-stelligen PZN
Preis in der Apotheke erfragen
Verbandmittelrecherche
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● Wasserstoffperoxid – Höher 3 % schmerzt es; ist zytotoxisch und birgt die Gefahr von Luftembolien in Wundhöhlen
● Perubalsam – starkes Allergen● Stark färbende Substanzen – wie Rivanol, Mercurochrom,
Pyoktanin● Zusätzlich sind allergische Reaktionen möglich bei
Jodoform und Clioquinol
Bedenkliche ProdukteWundversorgungsprodukte die nicht mehr eingesetzt werden sollten
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Bitte Beachten!
Wirtschaftlichkeit Bedenklichkeit inadäquater Produkte Selbstbehandlung mit Erkennung der
Grenzen Kontakt zu Wundambulanzen oder
Pflegediensten
Verbandmittelrecherche
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Wundauflagen – für die Kitteltaschevon Anette Vasel-Biergans und Wiltrud Probst Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart 4. Auflage ISBN 978-3-8047-3307-7
Verbandstoffe – für die Kitteltaschevon Hartmuth Brandt und René KerkmannWissenschaftliche Verlagsgesellschaft StuttgartISBN 978-3-8047-2464-8
Wunde- einfach-praktischvon Kerstin Protz, Werner Sellmer und Bernd von HallernVerlag für Medizinische Publikationen4. Auflage 2016 - www.medizinundpraxis.de
VerbandmittelrechercheLiteratur
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Was ist bei der Verordnung zu beachten?
Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln
Verbandmittelrecherche Seite 13
Seite 2
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Was ist Kassenleistung und was nicht?
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Nach § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Verbandmitteln. Entsprechend § 31 Absatz 1a Satz 1ff SGB V sind Verbandmittel Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen. Die Eigenschaft als Verbandmittel entfällt insbesondere nicht, wenn ein Gegenstand ergänzend eine Wunde feucht hält. Erfasst sind auch Gegenstände, die zur individuellen Erstellung von einmaligen Verbänden an Körperteilen, die nicht oberflächengeschädigt sind, gegebenenfalls mehrfach verwendet werden, um Körperteile zu stabilisieren, zu immobilisieren oder zu komprimieren.Quelle: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie AMR: Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten vom Mai 2008
Was ist Kassenleistung und was nicht?Neue Definition Verbandmittel des GBA
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● Oberflächengeschädigte Körperteile bedeckenoder/und
● deren Körperflüssigkeiten aufsaugen
● Ergänzend kann der Gegenstand die Wunde befeuchten
● Fixiermaterial
● Verbände um Körperteile zu stabilisieren, immobilisieren und komprimieren
Was ist Kassenleistung und was nicht?Verbandmittel sind Gegenstände, die
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In Zukunft!!!? Soll es in einer Anlage der Arzneimittelrichtlinien geregelt werden - zz. noch nicht
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3292/
Was ist Kassenleistung und was nicht?Kassenleistung
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Alle Verbandstoffe/Pflaster lt. Lauer Taxe, wenn sie der Definition für Verbandstoffe des GBA entsprechen
Alle Medizinprodukte mit dem Zusatz Verbandstoff/Pflaster, wenn sie der Definition für Verbandstoffe des GBA entsprechen
Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter aufgeführt inAMR Anlage V
Was ist Kassenleistung und was nicht?Kassenleistung
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Auszug Anlage V AMR
NaCl 0,9% B. Braun zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen zur Spülung von Wunden und Verbrennungen zum Anfeuchten von Wundtamponaden, Tüchern und Verbänden zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Kathetern zur intra- und postoperativen Spülung bei endoskopischen Eingriffen zur mechanischen Augenspülung
Link: https://www.g-ba.de/downloads/83-691-527/AM-RL-V_2019-05-07_iK_2019-04-05_BE_2019-05-07.pdf
Was ist Kassenleistung und was nicht?Beispiel
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Welche Wundspüllösungen gelten als verordnungsfähige Medizinprodukte nach Anlage V Ringer B Braun (Ringer Lösung B Braun Spüllösung) Ringer Fresenius Spüllösung (Ringer Lösung f. Spülzwecke) NaCL 0,9% Fresenius Kabi NaCL 0,9% B. Braun Freka Drainjet 0,9% Aqua B. Braun Spüllösung Ampuwa für Spülzwecke CAVE: sind diese Lösungen apothekenpflichtige AM (Bsp. NACL) dann nach
Ausnahmeliste AMR Anlage I verordnungsfähig
Was ist Kassenleistung und was nicht?
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Keine Kassenleistung bzw. besondere Regelung
Hilfsmittel mit Hilfsmittelnummer mit anderer Indikation (z.B. Cavilon® oder Cutimed protect®) hier Stomaartikel
Desinfektionsmittel (nur apothekenpflichtig oder Nichtarzneimittel) Narbennachbehandlungsmittel (i.d.R. keine Arzneimittel oder
Verbandmittel oder kein Medizinprodukt der Anlage V) Granulox (z. B. 10% carbonyliertes Hämoglobin) MRSA Sets (Fast alle Produkte in diesen Sets sind Nichtarzneimittel
oder nur apothekenpflichtige Arzneimittel – Ausnahme: MupirocinhaltigeNasensalben, z.B. Turixin, Bactroban)
Was ist Kassenleistung und was nicht?
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Was ist Kassenleistung und was nicht?
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Aktuelle Rezeptinfo auf Seite der KVN
Rezept-Info – Kurzinformation zum Sanierungszyklus (5-7 Tage) eines MRSA
● Antibiotikagabe genau einhalten● Verordnung der Mupirocinsalbe nur bei Risikopatienten lt. EBM● 3x tägl. Mupirocinsalbe in beide Nasenvorhöfe einbringen (alternativ bei Mupirocinresistenz: PVP-Jod 1,25 %)
● Begleitende Maßnahmen (Präparate nicht erstattungsfähig):o 3x tägl. Rachenspülung mit antiseptischer Lösung (z. B. ProntoOral®, chlorhexidinhaltige Produkte oder
Octenidol®)o tägl. Dekontamination von Textilien und Gegenständen, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben,
z.B. Handtücher und Haarbürste, mit bspw. Sagrotan Spray, Sagrotan Wäsche Hygienespülero 1-2x tägl. Hautwaschungen (inkl. Haare) mit antiseptischen Seifen oder Waschlotionen, z.B. mit Octenisan®,
Decontaman®, Prontoderm® oder Skinsan Scrub®o Händedesinfektion nach jedem Händewaschen, z.B. Sterillium – auch unter den Fingernägeln!o Einwirkzeiten beachten! Bei jedem Wirkstoff die Herstellerangaben beachten!
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Hilfsmittel
● Cavilon Lolly reizfreier Hautschutz
● Cutimed protect
Stomapauschale!
Keine Kassenleistungzur Wundversorgung
Verbandstoffe/Pflaster
● Mullkompressen● Hydrokolloidverband● Prontosan Wound Gel ja
Aber: Granulox: entspricht nicht der Definition für Verband-stoffe des GBA
Keine Kassenleistung
Medizinprodukte mit AM-Charakter● Wundspüllösungen:● NaCl 0,9% B. Braun ja● Prontosan W
Wundspüllösung nein
Kassenleistung, wenn in der Anlage V der AMR aufgeführt
Was ist Kassenleistung und was nicht?Systematik
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Medizinprodukte
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Medizinprodukte
● Prontosan W● Lavasept Wundspüllösung● Lavasorb Wundspüllösung
Keine Kassenleistung
Apothekenpflichtige Arzneimittel
● Octenisept250/500 ml
Nach Anlage I AMR sind apothekenpflichtige Antiseptika nur bei Katheterisierung eine Kassenleistung
Keine Kassenleistungbei Wundspülung
Medizinprodukte mit AM-Charakter
● NaCl 0,9 % B. Braun ● Ringerlösung Braun oder
Fresenius
Kassenleistung, wenn in der Anlage V der AMR aufgeführt
Was ist Kassenleistung und was nicht?Systematik
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Wundspüllösungen
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Was ist bei der Verordnung zu beachten?
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● Die verordnete Menge muss zum Krankheitsbild passen.
● Wählen Sie den Verbandstoff passend zum Wundzustand.
● Passen Sie die Produktgröße der Wundfläche an.
Fazit
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● Die Qualität eines Verbandstoffes lässt sich nicht vom Preis ableiten.
● Die Apotheke/der Lieferant ist nicht verpflichtet das verordnete Produkt gegen ein kostengünstigeres Produkt auszutauschen.
● Rabattverträge gewährleisten eine wirtschaftliche Versorgung.
Fazit
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● Verbandstoffe bei Stoma- ,Tracheostoma- oder Sondenkostversorgung Abrechnung über Pauschalen
● Medizinprodukte ohne den Zusatz Verbandstoffe/ Pflaster sind nicht verordnungsfähig
● Silberverbände kein Sprechstundenbedarf
Fazit
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