Wiesbaden, den 15. Juli 2015 Vermeidungsmaßnahmen für windenergie- anlagensensible Vogel- und Fledermausarten Workshop der Fachagentur Windenergie an Land und der TU Berlin, Montag, 6. Juli 2015, Kassel Die Bedeutung von Vermeidungsmaßnahmen beim Ausbau der Windenergie an Land Iris Otto Referat Integrierte Umweltplanung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
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Vermeidungsmaßnahmen für windenergie- … · Iris Otto Referat Integrierte Umweltplanung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. 2
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Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Wiesbaden, den 15. Juli 2015
Vermeidungsmaßnahmen für windenergie-
anlagensensible Vogel- und Fledermausarten
Workshop der Fachagentur Windenergie an Land und der TU Berlin,
Montag, 6. Juli 2015, Kassel
Die Bedeutung von Vermeidungsmaßnahmen
beim Ausbau der Windenergie an Land
Iris Otto
Referat Integrierte Umweltplanung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung
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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Gliederung des Vortrages:
1. Bedeutung der bundesweiten Vermeidungsstudie beim Ausbau
der Windenergie an Land
2. Das Zusammenwirken der Planungsebenen bei der Vermeidung
3. Umgang mit Prognose-Unsicherheiten bei der Vermeidung im
Artenschutzrecht
4. Fachliche Eckpunkte bei der Vermeidung im Artenschutzrecht
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1. Bedeutung der Vermeidungsstudie beim Windenergie-Ausbau
Neue Arten sind im Fachpapier der LAG VSW (2015) als WEA-sensibel eingestuft.
Einige WEA-sensible Arten kommen in den Ländern nahezu flächendeckend vor.
Quelle:
Artenhilfskonzept
Rotmilan (Hessen)
Photo: Ronald Slabke,
commons.wikimedia.org,
CC-BY-SA-3.0-unported
(https://creativecommons.org/licens
es/by-sa/3.0/deed.de)
Photo: Jo Kurz,
commons.wikimedia.org
CC-BY-SA-unported
(https://creativecommons.org/licens
es/by-sa/3.0/deed.de)
Waldschnepfe
Wespenbussard
4Mittwoch, 15. Juli 2015
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
1. Bedeutung der Vermeidungsstudie beim Windenergie-Ausbau
Effizienz und Rechtssicherheit beim Windenergieausbau erfordern:
Zusammenwirken der Planungsebenen, Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens
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1. Bedeutung der Vermeidungsstudie für die Energiewende
A. Vorrang des Vermeidungsprinzips
Der Grundsatz in § 2 Abs. 1 BNatSchG
„Jeder soll … sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den
Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden“
findet im gesamten Naturschutzrecht Anwendung (u. a. im Artenschutz nach § 44 BNatSchG)
Dabei gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip (BVerwG, Urteil vom 17.05.2002 – 4 A 28.01)
Rolle der Vermeidung im Naturschutzrecht
6July 15, 2015
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1. Bedeutung der Vermeidungsstudie für die Energiewende
B. Umsetzung des Vermeidungsprinzips ist Grundlage für das naturschutz-
rechtliche Ausnahmeverfahren
Das in der bundesweiten Vermeidungsstudie betrachtete Artenschutzrecht benennt in
§ 45 Abs. 7 BNatSchG die Ausnahmevoraussetzungen.
Das Umsetzen des Vermeidungsprinzips trägt dazu bei, diese Voraussetzungen zu erfüllen
(z. B. „Fehlen zumutbarer Alternativen“, „Nichtverschlechterung des Erhaltungszustandes
der Populationen).
Die bundesweite Vermeidungsstudie unterstützt eine BNatSchG-konforme und effi-
ziente Energiewende.
Sie bündelt komplexes, verstreutes Wissen und dient dem Informationsaustausch
zum Thema Vermeidung. Sie leistet daher einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung des
ACK-/UMK-Beschlusses vom Mai 2015 zum aktuellen Fachpapier der LAG VSWen, wo-
nach Vermeidungsmaßnahmen zur Konfliktminderung zu nutzen sind.
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2. Das Zusammenwirken der Planungsebenen bei der Vermeidung
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