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Verhandlungsschrift Nr. 6/2006 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates , am Donnerstag, den 9. November 2006 , im Gemeindeamt Krenglbach (Sitzungssaal). Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.58 Uhr Anwesend: Bürgermeister Ing. Johann Zauner-Penninger SPÖ als Vorsitzender Vizebgm. Manfred Zeismann SPÖ Vizebgm. Arnold Ehrengruber ÖVP GV. Josef Schloßgangl SPÖ GV. Franz Burgstaller SPÖ GV. Walter Gegenleitner ÖVP GV. Josef Silberhuber FPÖ GR. Helmut Zauner SPÖ EM. Karl Weidinger f. GR. Gerhard Humer SPÖ GR. Ewald Bauer SPÖ GR. Manfred Renhart SPÖ GR. Alois Hartl SPÖ GR. Brigitte Knoll SPÖ GR. Ernst Exl SPÖ GR. Adelheid Pleckinger SPÖ GR. Johannes Hochhauser ÖVP GR. Eva Aichinger ÖVP GR. Wilfried Lichtenwagner ÖVP GR. Hubert Augeneder ÖVP EM. Adolfine Dirmoser f. GR. Michael Drobjewski ÖVP EM. Andreas Augeneder f. GR. Horst Chatt ÖVP GR. Karin Cirtek FPÖ ab 19.42 Uhr GR. Karl Goldnagl FPÖ GR. Mag. Hermann Rainer Grüne GR. Mag. Norbert Rainer Grüne Abwesend: entschuldigt fehlten: GR. Gerhard Humer SPÖ GR. Michael Drobjewski ÖVP GR. Horst Chatt ÖVP Schriftführer: AL. Peter Zeilinger Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm einberufen wurde, b) die Verständigung hiezu rechtzeitig an alle Mitglieder des Gemeinderates unter Bekanntgabe der Tagesordnung erging, die Sitzung an der Amtstafel kundgemacht wurde und c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Beginn der Tagesordnung verweist der Vorsitzende darauf, dass das Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom 4. Oktober 2006 während der Sitzung zur Einsichtnahme aufliegt und dass Ein- wendungen und Anregungen bis Sitzungsschluss eingebracht werden können.
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Verhandlungsschrift Nr. 6/2006 - Krenglbach · 2007. 3. 5. · Verhandlungsschrift Nr. 6/2006 des zung Sit he ic entl f öf die über Gemeinderates am , Donnerstag, den Novem9. ber

Mar 11, 2021

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Verhandlungsschrift Nr. 6/2006über die öf fent liche Sitzung des Gemeinderates, am Donnerstag, den9. November 2006 , im Gemeindeamt Krenglbach (Sitzungssaal).

Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.58 Uhr

Anwesend: Bürgermeister Ing. Johann Zauner-Penninger SPÖ als VorsitzenderVizebgm. Manfred Zeismann SPÖVizebgm. Arnold Ehrengruber ÖVPGV. Josef Schloßgangl SPÖGV. Franz Burgstaller SPÖGV. Walter Gegenleitner ÖVPGV. Josef Silberhuber FPÖGR. Helmut Zauner SPÖEM. Karl Weidinger f. GR. Gerhard Humer SPÖ

GR. Ewald Bauer SPÖGR. Manfred Renhart SPÖGR. Alois Hartl SPÖGR. Brigitte Knoll SPÖGR. Ernst Exl SPÖGR. Adelheid Pleckinger SPÖGR. Johannes Hochhauser ÖVPGR. Eva Aichinger ÖVPGR. Wilfried Lichtenwagner ÖVPGR. Hubert Augeneder ÖVPEM. Adolfine Dirmoser f. GR. Michael Drobjewski ÖVP

EM. Andreas Augeneder f. GR. Horst Chatt ÖVP

GR. Karin Cirtek FPÖ ab 19.42 UhrGR. Karl Goldnagl FPÖGR. Mag. Hermann Rainer GrüneGR. Mag. Norbert Rainer Grüne

Abwesend: entschuldigt fehlten:GR. Gerhard Humer SPÖGR. Michael Drobjewski ÖVPGR. Horst Chatt ÖVP

Schriftführer: AL. Peter Zeilinger

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde,b) die Verständigung hiezu rechtzeitig an alle Mitglieder des Gemeinderates unter Bekanntgabe der

Tagesordnung erging, die Sitzung an der Amtstafel kundgemacht wurde undc) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Vor Beginn der Tagesordnung verweist der Vorsitzende darauf, dass das Protokoll der Sitzung desGemeinderates vom 4. Oktober 2006 während der Sitzung zur Einsichtnahme aufliegt und dass Ein-wendungen und Anregungen bis Sitzungsschluss eingebracht werden können.

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Gemeinderat - 9. November 2006Seite 2 von 25

Der Vorsitzende informiert, dass mit Schreiben jeweils vom 2. Oktober 2006, eingelangt amGemeindeamt am 2. Oktober 2006, Friedrich Hager und Annemarie Hager auf ihr Gemeinde-ratsmandat verzichtet und erklärt haben, gleichzeitig auch aus der Liste der Ersatzmitgliedergestrichen werden zu wollen.

Gemäß den Bestimmungen der OÖ Kommunalwahlordnung wurden die bisherigen Ersatz-mitglied der SPÖ-Gemeinderatsfraktion Ernst Exl und Adelheid Pleckinger auf diese freige-wordenen Mandate im Gemeinderat berufen. Beide haben die Berufung mit Datum vom6. November 2006 angenommen.

Der Vorsitzende nimmt nunmehr die Angelobung von GR. Ernst Exl (SPÖ) durchVerlesung der Gelöbnisformel und mittels Handschlag und den Worten „Ich gelobe“ vor.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~Der Vorsitzende teilt mit, dass von GR. Johannes Hochhauser, Obmann des Straßenaus-schusses, vor Beginn der Sitzung ein schriftlicher Dringlichkeitsantrag eingebracht wurde.

Dringlichkeitsantrag:Reihenhausanlage GWB in Kalteneck:Auftragserteilung für die Herstellung der Oberflächenentwässerung im Straßenbereich.Beratung und Beschlussfassung.

Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag dem Gemeinderat durch Verlesung zurKenntnis. Dieser ist dem Protokoll als Anlage I beigeschlossen.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Zuerkennung der Dringlichkeit, zwecks Aufnahme indie heutige Tagesordnung des Gemeinderates.

Debatte: Keine.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eineeinstimmige Annahme des Antrages.

Der Vorsitzende erklärt aufgrund der Beschlussfassung, dass der vorliegende Antrag amSchluss der Tagesordnung behandelt wird.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Tagesordnung, Beratungsverlaufund Beschlüsse:

Punkt 1.):a) Änderung in der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, Bauausschusses,

Sozial- und Umweltausschusses sowie Finanzausschusses durch Nachwahl.b) Nachwahlen betreffend Entsendungen in den Sanitätsgemeindeverband Buchkir-

chen, Reinhaltungsverband Trattnachtal sowie Sozialhilfeverband Wels-Land.c) Nachbestellung eines Dienstgebervertreters und des Vorsitzenden des Personalbeira-

tes entsprechend dem OÖ Objektivierungsgesetz.

Der Vorsitzende berichtet, dass Friedrich Hager mit Schreiben vom 2. Oktober 2006, ein-gelangt am Gemeindeamt am 2. Oktober 2006, erklärt hat, dass er auf sein Mandat als Mit-

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Gemeinderat - 9. November 2006Seite 3 von 25

glied des Gemeinderates verzichtet und gleichzeitig auch aus der Liste der Ersatzmitgliedergestrichen werden möchte.Die von ihm inne gehabten Funktionen als Ersatzmitglied des Prüfungsausschusses, alsMitglied des Sozial- und Umweltausschusses, als Mitglied des SanitätsgemeindeverbandesBuchkirchen, als Ersatzmitglied des Reinhaltungsverbandes Trattnachtal, als Ersatzmitglieddes Sozialhilfeverbandes Wels-Land und als Vorsitzender des Personalbeirates sind vonder vorschlagsberechtigten Gemeinderatsfraktion, der SPÖ, nachzubesetzen und entspre-chende Fraktionswahlen vorzunehmen.

Annemarie Hager hat mit Schreiben vom 2. Oktober 2006, eingelangt am Gemeindeamt am2. Oktober 2006, erklärt, dass sie auf ihr Mandat als Mitglied des Gemeinderates verzichtetund gleichzeitig auch aus der Liste der Ersatzmitglieder gestrichen werden möchte.Die von ihr inne gehabten Funktionen als Mitglied des Finanzausschusses und als Ersatz-mitglied des Sanitätsgemeindeverbandes Buchkirchen sind von der vorschlagsberechtigtenGemeinderatsfraktion, der SPÖ, nachzubesetzen und entsprechende Fraktionswahlen vor-zunehmen.

EM. Rudolf Csizmadi (SPÖ) hat auf die von ihm inne gehabten Funktionen alsErsatzmitglied des Bauausschusses und als Ersatzmitglied des Sozial- und Umweltaus-schusses verzichtet und sind hierüber ebenfalls Nachwahlen notwendig.

Weiters hat Vizebgm. Manfred Zeismann (SPÖ) auf die von ihm inne gehabte Funktion alsErsatzmitglied des Finanzausschusses verzichtet und ist hierüber ebenfalls eine Nachwahlnotwendig.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass grundsätzlich die Wahlen mit Stimmzettel geheimdurchzuführen sind, es sei denn, der gesamte Gemeinderat beschließt auf Antrag einstim-mig eine andere Form der Wahl (z.B. Antrag auf fraktionelle Durchführung der Wahl in offe-ner Form durch Handerhebung).

GV. Josef Schloßgangl stellt den Antrag auf fraktionelle Durchführung der Wahlen inoffener Form durch Handerhebung.

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eineeinstimmige Annahme des Antrages.

Der Vorsitzende teilt mit, dass für alle Nachwahlen ein gültiger Wahlvorschlag von Seitender SPÖ-Gemeinderatsfraktion vorliegt.

a) Prüfungsausschuss, Bauausschuss, Finanzausschuss, Sozial- undUmweltausschuss:

Der Wahlvorschlag lautet auf:

Prüfungsausschuss: Ersatzmitglied EM. Engelbert Ortner

Bauausschuss: Ersatzmitglied GR. Ernst Exl

Finanzausschuss: Mitglied Vizebgm. Manfred ZeismannFinanzausschuss: Ersatzmitglied EM. Christian Waltenberger

Sozial- und Umweltausschuss: Mitglied GR. Adelheid PleckingerSozial- und Umweltausschuss Ersatzmitglied GR. Ernst Exl

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Gemeinderat - 9. November 2006Seite 4 von 25

GR. Karin Cirtek trifft nunmehr ein und nimmt ab 19.42 Uhr an der Gemeinderatssitzungteil.

Der Vorsitzende lässt sodann über den vorliegenden Wahlvorschlag der SPÖ in offenerForm durch Handerhebung die SPÖ-Gemeinderatsfraktion abstimmen.

Wahlergebnis: Die Wahlvorschläge werden einstimmig angenommen.

b) Sanitätsgemeindeverband Buchkirchen, Reinhaltungsverband Trattnachtal,Sozialhilfeverband Wels-Land:

Der Wahlvorschlag lautet auf:

Sanitätsgemeindeverband Buchkirchen: Mitglied GR. Gerhard HumerSanitätsgemeindeverband Buchkirchen: Ersatzmitglied EM. Engelbert Ortner

Reinhaltungsverband Trattnachtal: Ersatzmitglied GR. Manfred Renhart

Sozialhilfeverband Wels-Land: Ersatzmitglied GR. Adelheid Pleckinger

Der Vorsitzende lässt sodann über den vorliegenden Wahlvorschlag der SPÖ in offenerForm durch Handerhebung die SPÖ-Gemeinderatsfraktion abstimmen.

Wahlergebnis: Die Wahlvorschläge werden einstimmig angenommen.

c) Personalbeirat:

Der Wahlvorschlag lautet auf:

Personalbeirat: Vorsitzende GR. Adelheid Pleckinger

Der Vorsitzende lässt sodann über den vorliegenden Wahlvorschlag der SPÖ in offenerForm durch Handerhebung die SPÖ-Gemeinderatsfraktion abstimmen.

Wahlergebnis: Der Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen.

Der Wahlvorschlag liegt als Anlage II dem Protokoll bei.

Punkt 2.):Wohnungsvergaben:Lebensräume und LAWOG. Beratung und Beschlussfassung.

• Lebensräume: Paracelsusgasse 4/3 - 4-Raum-Wohnung mit 91,20 m² (1. OG)

Der Vorsitzende berichtet, dass in der Wohnanlage Lebensräume Paracelsusgasse 4/3eine 4-Raum-Wohnung mit 91,20 m² (1. OG) ab 1. Jänner 2007 zur Nachbelegung frei wird.

Betreffend dieser Wohnung fand im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 9 / Oktober 2006 eineWohnungsausschreibung statt. Als Frist für die Einreichung der Wohnungsbewerbungenwurde Dienstag, der 31. Oktober 2006, 18.00 Uhr, festgesetzt.

Während dieser Bewerbungsfrist sind am Gemeindeamt folgende Bewerbungen eingelangtbzw. haben sich folgende Wohnungsinteressenten gemeldet:

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Gemeinderat - 9. November 2006Seite 5 von 25

Lebensräume: Paracelsusgasse 4/3 - 4-Raum-Wohnung mit 91,20 m² (1. OG)Name PLZ/Ort PLZ/Ort Jahrgang Bewohner dav.Kinder Variante

Aichinger Natascha Pilgrimweg 3/7 4631 Krenglbach 1977 5 3 MieteBock Alfred Dr.Salzmannstraße 2 4600 Wels 1968 4 2 MieteBrandstetter Robert, Mag. Eibenstraße 64/3 4600 Wels 1975 3 1 MietkaufGrusling Renate Zehentstadlweg 12 4631 Krenglbach 1966 3 2 MietkaufKaltenböck Ramona Heimstättenring 53 4600 Wels 1976 5 3 MieteMayer Petra Otto-Löwi-Straße 19 4600 Wels 1973 3 1 MieteRuck Caroline Lärchenstraße 34 4600 Wels 1982 2 0 MieteSillipp Sandra Weißdornstraße 7 4631 Krenglbach 1982 2 0 Miete

(alphabetisch gereiht)

Vom Gemeinderat wäre nunmehr mittels Beschluss ein entsprechender Mietnachfolgernamhaft zu machen.

Weiters teilt der Vorsitzende mit, dass von der Wohnungsgenossenschaft Lebensräumemit 9. November 2006 ein Schreiben eingelangt ist, in welchem festgehalten wird, dass dieentsprechende Wohnung als Mietkaufobjekt errichtet wurde und dieser Umstand auch beider Festlegung des Nachmieters berücksichtigt werden soll.

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge als Mietnachfolger für nachstehend angeführte Wohnung in der Wohn-anlage Lebensräume Paracelsusgasse 4/3 folgende Wohnungsbewerberin namhaft machen:

Lebensräume: Paracelsusgasse 4/3 - 4-Raum-Wohnung mit 91,20 m² (1. OG)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

Grusling Renate Zehentstadlweg 12 4631 Krenglbach Mietkauf

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:

GR. Karin Cirtek erklärt, dass sich in dieser Angelegenheit sehr viel bewegt hat. Die Ver-gabe dieser Wohnung war vorerst in Miete vorgesehen und kurzfristig wurde die Varianteauf Mietkauf geändert. Sie findet es skandalös, einer Familie mit 3 Kindern diese Wohnungin Aussicht zu stellen und dann kurzfristig diese Wohnung anders zu vergeben. Es gibtkeine Mietwohnungen in dieser Größe.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass z.B. Walter Seiler eine Wohnung mit ca. 100 m² zuvermieten hat.

GR. Karin Cirtek regt sich darüber auf, dass erst jetzt das Schreiben von der Wohnungsge-nossenschaft Lebensräume über die Vergabe in Mietkauf eingelangt ist. Ihrer Meinung nachist es nicht in Ordnung, dass die Familie Aichinger diese Wohnung nicht erhält. Sie findet esasozial, dass sich die anderen Bewohner die Mieter aussuchen können.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Wohnanlage der Wohnungsgenossenschaft Lebens-räume in Krenglbach als Mietkaufprojekt errichtet wurde. Dies ist auch in denFörderungszusicherungen des Landes OÖ so festgehalten. Die Fa. Lebensräume ist auchgegenüber jenen Mietern, die Eigentum erwerben, verpflichtet. Bisher war es ein Entgegen-kommen der Lebensräume, einzelne Wohnungen in Miete zu vergeben. Von der Woh-nungsgenossenschaft Lebensräume wurde mitgeteilt, dass bei der Vergabe der Wohnun-gen Mietkäufer erste Priorität haben.

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Gemeinderat - 9. November 2006Seite 6 von 25

GR. Mag. Hermann Rainer weist darauf hin, dass wir die Wohnungswerberin NataschaAichinger schon seit 3 Jahren vertrösten. Wir als Gemeinde müssen auch überlegen, wiewir damit umgehen, wenn sich ein Interessent mit 3 Kindern und einer zu kleinen Wohnungbewirbt.

Der Vorsitzende meint, dass er sich für diese Wohnungswerberin eingesetzt hat, aber wirkönnen der Fa. Lebensräume die Vergabevariante nicht vorgeben.

GR. Karin Cirtek findet die Vorgehensweise nicht in Ordnung, weil wenn eine 5-köpfigeFamilie in so einer kleinen Wohnung lebt, besteht keine vernünftige Entwicklungsmöglich-keit. Wir als Gemeinde haben eine Wohnungsvergabe an Frau Aichinger immer wiederhinausgeschoben, sie ist ja schon über 3 Jahre auf der Suche nach einer größeren Woh-nung. Der Bürgermeister soll sich besonders dafür einsetzen, hier eine geeignete Lösungzu suchen.

EM. Andreas Augeneder erklärt, dass die Gemeinde eine gewisse soziale Verantwortunghat und seit über 3 Jahren für diese Familie nichts getan wurde. Er wird sich daher derStimme enthalten.

GR. Mag. Norbert Rainer schließt sich der Ansicht von EM. Andreas Augeneder an.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt, bei9 Stimmenthaltungen (Vizebgm. Arnold Ehrengruber, GR. EvaAichinger, GR. Hubert Augeneder, EM. Adolfine Dirmoser, EM.Andreas Augeneder, alle ÖVP und GR. Karin Cirtek, GR. KarlGoldnagl, beide FPÖ sowie Grüne-GR-Fraktion), die Annahmedes Antrages.

• LAWOG: Krenglbacher Straße 25/12 - 3-Raum-Wohnung mit 63 m² (2. OG)

Der Vorsitzende berichtet, dass in der LAWOG-Wohnanlage Krenglbacher Straße 25/12eine 3-Raum-Wohnung mit 63 m² (2. OG) ab 1. November 2006 zur Nachbelegung frei wird.

Betreffend dieser Wohnung fand im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 9 / Oktober 2006 eineWohnungsausschreibung statt. Als Frist für die Einreichung der Wohnungsbewerbungenwurde Dienstag, der 31. Oktober 2006, 18.00 Uhr, festgesetzt.

Während dieser Bewerbungsfrist sind am Gemeindeamt folgende Bewerbungen eingelangtbzw. haben sich folgende Wohnungsinteressenten gemeldet:

LAWOG: Krenglbacher Straße 25/12 - 3-Raum-Wohnung mit 63 m² (2. OG)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bewohner dav.Kinder

Albrecht Nicole Welser Straße 21 4631 Krenglbach 1980 1 0Goertz Alexander(Wunsch 1)

Sportplatzstraße 1 4631 Krenglbach 1981 1 0Grusling Renate Zehentstadlweg 12 4631 Krenglbach 1966 3 2Meier Madeleine Katzenberg 2 4904 Atzbach 1986 2 0Ollinger Tanja Linet 3a 4714 Meggenhofen 1988 2 0Plachy Kerstin Schlossstraße 2 4600 Wels 1979 3 1Pöschl-Behluli Barbara(Wunsch 1)

Mariafeldstraße 19 4631 Krenglbach 1982 3 1Schandl Werner Krenglbacher Straße 41 4631 Krenglbach 1966 1 0Weiland Barbara Keim-Straße 13 4623 Gunskirchen 1981 1 0Winkler Christian Flurgasse 5 4600 Wels 1976 1 0

(alphabetisch gereiht)

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Gemeinderat - 9. November 2006Seite 7 von 25

Vom Gemeinderat wäre nunmehr mittels Beschluss ein entsprechender Mietnachfolgernamhaft zu machen.

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge als Mietnachfolger für nachstehend angeführte Wohnung in derLAWOG-Wohnanlage Krenglbacher Straße 25 folgende Wohnungsbewerberin namhaftmachen:

LAWOG: Krenglbacher Straße 25/12 - 3-Raum-Wohnung mit 63 m² (2. OG)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort

Pöschl-Behluli Barbara Mariafeldstraße 19 4631 Krenglbach

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eineeinstimmige Annahme des Antrages.

• LAWOG: Krenglbacher Straße 25/6 - 2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG)

Der Vorsitzende berichtet, dass in der LAWOG-Wohnanlage Krenglbacher Straße 25/6 eine2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG) ab 1. Dezember 2006 zur Nachbelegung frei wird.

Betreffend dieser Wohnung fand im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 9 / Oktober 2006 eineWohnungsausschreibung statt. Als Frist für die Einreichung der Wohnungsbewerbungenwurde Dienstag, der 31. Oktober 2006, 18.00 Uhr, festgesetzt.

Während dieser Bewerbungsfrist sind am Gemeindeamt folgende Bewerbungen eingelangtbzw. haben sich folgende Wohnungsinteressenten gemeldet:

LAWOG: Krenglbacher Straße 25/6 - 2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bewohner dav.Kinder

Brandmayr Natascha(Wunsch 1)

Dietach 6 4600 Schleißheim 1983 1 0Huber Angelika Welser Straße 7 4631 Krenglbach 1987 2 1Kürner Wolfgang Mariafeldstraße 10 4631 Krenglbach 1981 1 0Neubauer Veronika(Wunsch 1)

Haghofstraße 11 3352 St. Peter/Au 1988 1 0Ollinger Tanja Linet 3a 4714 Meggenhofen 1988 2 0Söllinger Stephanie Krenglbacher Straße 25 4631 Krenglbach 1986 2 0

(alphabetisch gereiht)

Vom Gemeinderat wäre nunmehr mittels Beschluss ein entsprechender Mietnachfolgernamhaft zu machen.

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge als Mietnachfolger für nachstehend angeführte Wohnung in derLAWOG-Wohnanlage Krenglbacher Straße 25 folgende Wohnungsbewerberin namhaftmachen:

Page 8: Verhandlungsschrift Nr. 6/2006 - Krenglbach · 2007. 3. 5. · Verhandlungsschrift Nr. 6/2006 des zung Sit he ic entl f öf die über Gemeinderates am , Donnerstag, den Novem9. ber

Gemeinderat - 9. November 2006Seite 8 von 25

LAWOG: Krenglbacher Straße 25/6 - 2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort

Söllinger Stephanie Krenglbacher Straße 25 4631 Krenglbach

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:

GR. Karin Cirtek ist der Auffassung, dass eine Wohnungsvergabe auch von sozialer Natursein soll. Für sie stellt sich die Frage, wo dann die Bewerberin Angelika Huber bleibt, die miteinem Kind keine Wohnung erhält.

Der Vorsitzende erklärt, er weiß, dass Angelika Huber eine Wohnung benötigt, wie vieleandere auch.

GR. Karin Cirtek meint, dass die Vorschläge betreffend der Wohnungsvergaben erst kurzvor der Sitzung gekommen sind und ihre Fraktion nicht gefragt und ihre Vorschläge nichteingeflossen sind.

Der Vorsitzende findet es nicht in Ordnung, in einer öffentlichen Sitzung über Personen zudiskutieren. Die Beratungen sollen bereits in den Fraktionssitzungen stattfinden. Es wärebesser, sich etwas einfallen zu lassen, damit es zu keinen Diskussionen im Gemeinderatkommt. Die Fraktionsobleute sollen sich zusammenreden, speziell bei den Wohnungsver-gaben.

GR. Karin Cirtek ist der Meinung, dass die Wohnungsvergaben in Zukunft nicht mehr imGemeinderat, sondern in einem Ausschuss behandelt werden sollen.

EM. Adolfine Dirmoser teilt mit, dass Bewerber mit Kindern bei Wohnungsvergaben bevor-zugt behandelt werden sollen, aber auch Pflegefälle sind zu berücksichtigen.

GR. Karin Cirtek möchte niemanden ausschließen, weist jedoch darauf hin, dass nun dienächsten Wohnungen mit 63 m² vergeben werden und Angelika Huber mit einem Kind nichtvorgesehen ist.

Der Vorsitzende erklärt, dass wir manchmal auch anders entscheiden müssen, weil sonstSingles oder Scheidungsfälle nie berücksichtigt werden könnten.

GR. Mag. Hermann Rainer stört, dass der Vorschlag rein von der SPÖ gekommen ist undseine Fraktion auch nicht eingebunden war. Es ist somit ein Vorschlag der SPÖ, der behan-delt wird.

Der Vorsitzende bejaht dies und meint, dass dieser Vorschlag jedoch mit der ÖVP abge-sprochen wurde.

GV. Walter Gegenleitner teilt mit, dass es Vorgespräche gegeben hat, dabei wurde aberdie Wohnungszuteilung hinsichtlich der Wohnungen Krenglbacher Straße 25/6 und Krengl-bacher Straße 25/7 anders besprochen.

GR. Mag. Norbert Rainer ersucht, den Vergabevorschlag in Hinkunft rechtzeitig zuzusen-den.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibtfolgendes Ergebnis:12 Stimmen für den Antrag (SPÖ-GR-Fraktion),13 Stimmenthaltungen.

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Gemeinderat - 9. November 2006Seite 9 von 25

Der Vorsitzende erklärt, dass dieser Antrag somit abgelehnt ist.

Der Vorsitzende unterbricht nunmehr um 20.20 Uhr die Gemeinderatssitzung für eine kurzePause.

Um 20.36 Uhr wird die Sitzung wieder fortgeführt.

Der Vorsitzende ersucht, in Hinkunft die Informationen zwischen den einzelnen Fraktionenbesser abzusprechen.

• LAWOG: Krenglbacher Straße 25/6 - 2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG)• LAWOG: Krenglbacher Straße 25/5 - 3-Raum-Wohnung mit 63 m² (1. OG)• LAWOG: Krenglbacher Straße 25/7 - 2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG)

Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Wohnungen in nächster Zeit zur Nachbelegungfrei werden:• LAWOG: Krenglbacher Straße 25/6 - 2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG), ab

1. Dezember 2006,• LAWOG: Krenglbacher Straße 25/5 - 3-Raum-Wohnung mit 63 m² (1. OG),

voraussichtlich ab März 2007,• LAWOG: Krenglbacher Straße 25/7 - 2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG), voraus-

sichtlich ab März 2007.

Betreffend dieser Wohnungen fand im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 9 / Oktober 2006 eineWohnungsausschreibung statt. Als Frist für die Einreichung der Wohnungsbewerbungenwurde Dienstag, der 31. Oktober 2006, 18.00 Uhr, festgesetzt.

Während dieser Bewerbungsfrist sind am Gemeindeamt folgende Bewerbungen eingelangtbzw. haben sich folgende Wohnungsinteressenten gemeldet:

LAWOG: Krenglbacher Straße 25/6 - 2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bewohner dav.Kinder

Brandmayr Natascha(Wunsch 1)

Dietach 6 4600 Schleißheim 1983 1 0Huber Angelika Welser Straße 7 4631 Krenglbach 1987 2 1Kürner Wolfgang Mariafeldstraße 10 4631 Krenglbach 1981 1 0Neubauer Veronika(Wunsch 1)

Haghofstraße 11 3352 St. Peter/Au 1988 1 0Ollinger Tanja Linet 3a 4714 Meggenhofen 1988 2 0Söllinger Stephanie Krenglbacher Straße 25 4631 Krenglbach 1986 2 0

(alphabetisch gereiht)

LAWOG: Krenglbacher Straße 25/5 - 3-Raum-Wohnung mit 63 m² (1. OG)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bewohner dav.Kinder

Goertz Alexander(Wunsch 2)

Sportplatzstraße 1 4631 Krenglbach 1981 1 0Pöschl-Behluli Barbara(Wunsch 2)

Mariafeldstraße 19 4631 Krenglbach 1982 3 1(alphabetisch gereiht)

LAWOG: Krenglbacher Straße 25/7 - 2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bewohner dav.Kinder

Brandmayr Natascha(Wunsch 2)

Dietach 6 4600 Schleißheim 1983 1 0Neubauer Veronika(Wunsch 2)

Haghofstraße 11 3352 St. Peter/Au 1988 1 0(alphabetisch gereiht)

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Gemeinderat - 9. November 2006Seite 10 von 25

Vom Gemeinderat wären nunmehr mittels Beschluss entsprechende Mietnachfolgernamhaft zu machen.

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge als Mietnachfolger für nachstehend angeführte Wohnungen in derLAWOG-Wohnanlage Krenglbacher Straße 25 folgende Wohnungsbewerber namhaftmachen:

LAWOG: Krenglbacher Straße 25/6 - 2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort

Söllinger Stephanie Krenglbacher Straße 25 4631 Krenglbach

LAWOG: Krenglbacher Straße 25/5 - 3-Raum-Wohnung mit 63 m² (1. OG)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort

Albrecht Nicole Welser Straße 21 4631 Krenglbach

LAWOG: Krenglbacher Straße 25/7 - 2-Raum-Wohnung mit 43,50 m² (1. OG)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort

Kürner Wolfgang Mariafeldstraße 10 4631 Krenglbach

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:

GR. Karin Cirtek erklärt, dass sie nunmehr während der Sitzungsunterbrechung ausrei-chende Informationen erhalten hat und daher für diesen Antrag stimmen wird.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt, bei2 Stimmenthaltungen (GR. Eva Aichinger und EM. AndreasAugeneder, beide ÖVP), die Annahme des Antrages.

• Lebensräume Haus 1: Wohnung Nr. 3,• Lebensräume Haus 2: Wohnungen Nr. 2 und Nr. 6

Vor Behandlung dieses Punktes erklärt sich Vizebgm. Arnold Ehrengruber für befangenund nimmt daher am Beratungsverlauf und der Beschlussfassung nicht teil.

Der Vorsitzende berichtet, dass laut Mitteilung der WohnungsgenossenschaftLebensräume zwei Interessenten ihre Bewerbung um eine Mietkaufwohnung in den derzeiterrichteten beiden Häusern gegenüber dem Gemeindeamt zurückgezogen haben, sodassfür folgende Wohnungen neue Bewerber namhaft zu machen wären:

• Lebensräume NEU: Haus 1 Wohnung Nr. 3, 2. OG, 4-Raum-Wohnung mit 94,16 m²

• Lebensräume NEU: Haus 2 Wohnung Nr. 2, 1. OG, 3-Raum-Wohnung mit 81,96 m²

Für diese beiden Wohnungen bzw. für eine 2-Raum-Wohnung im derzeit errichteten Haus 2der Lebensräume (für diese Wohnung hat es bis jetzt noch keine Bewerbung gegeben)haben sich am Gemeindeamt folgende Wohnungsinteressenten gemeldet:

Lebensräume Haus 1: Wohnung Nr. 3, 2. OG (4-Raum-Wohnung mit 94,16 m²)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bew. Kinder Variante

Ehrengruber Arnold Bahnhofzeile 16 4631 Krenglbach 1979 2 0 Mietkauf

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Gemeinderat - 9. November 2006Seite 11 von 25

Lebensräume Haus 2: Wohnung Nr. 2, 1. OG (3-Raum-Wohnung mit 81,96 m²)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bew. Kinder Variante

See Nicole Böhmerwaldstraße 16a 4600 Wels 1982 2 0 Mietkauf

Lebensräume Haus 2: Wohnung Nr. 6, 2. OG (2-Raum-Wohnung mit 66,68 m²)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bew. Kinder Variante

Willinger Martin Oberham 20 4631 Krenglbach 1986 1 0 Mietkauf

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge an die Wohnungsgenossenschaft Lebensräume als Mietkäufer fürnachstehend angeführte Wohnungen in den derzeit errichteten Häusern 1 und 2 folgendeBewerber namhaft machen:

Lebensräume Haus 1: Wohnung Nr. 3, 2. OG (4-Raum-Wohnung mit 94,16 m²)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

Ehrengruber Arnold Bahnhofzeile 16 4631 Krenglbach Mietkauf

Lebensräume Haus 2: Wohnung Nr. 2, 1. OG (3-Raum-Wohnung mit 81,96 m²)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

See Nicole Böhmerwaldstraße 16a 4600 Wels Mietkauf

Lebensräume Haus 2: Wohnung Nr. 6, 2. OG (2-Raum-Wohnung mit 66,68 m²)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

Willinger Martin Oberham 20 4631 Krenglbach Mietkauf

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eineeinstimmige Annahme des Antrages.

• Lebensräume Haus 1: Wohnungen Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4• Lebensräume Haus 2: Wohnungen Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 5• Lebensräume: Paracelsusgasse 5/2

Der Vorsitzende berichtet, dass betreffend der zur Zeit von der WohnungsgenossenschaftLebensräume errichteten 10 Mietkaufwohnungen (Haus 1 und 2) gegenüber dem Gemein-deamt im Amtsblatt der Gemeinde Krenglbach, Folge 5 / Juni 2006, eine Wohnungsaus-schreibung stattfand.

Da seitens der Lebensräume um rasche Namhaftmachung der Mietkäufer gebeten wurde,wurden aufgrund von Fraktionsgesprächen, die im Sommer 2006 stattgefunden haben,folgende Wohnungsbewerber an die Wohnungsgenossenschaft Lebensräume namhaft ge-macht:

Lebensräume Haus 1: Wohnung Nr. 1, 1. OG (4-Raum-Wohnung mit 94,16 m²)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bew. Kinder Variante

Grafendorfer Birgitt Krenglbacher Straße 25 4631 Krenglbach 1967 4 2 Mietkauf

Lebensräume Haus 1: Wohnung Nr. 2, 1. OG (4-Raum-Wohnung mit 94,16 m²)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bew. Kinder Variante

Seiler Alexandra Wieshofer Straße 70 4631 Krenglbach 1987 2 0 Mietkauf

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Gemeinderat - 9. November 2006Seite 12 von 25

Lebensräume Haus 1: Wohnung Nr. 4, 2. OG (4-Raum-Wohnung mit 94,16 m²)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bew. Kinder Variante

Voraberger Karina Pilgrimweg 1/3 4631 Krenglbach 1976 4 2 Mietkauf

Lebensräume Haus 2: Wohnung Nr. 1, 1. OG (3-Raum-Wohnung mit 79,20 m²)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bew. Kinder Variante

Voraberger Andreas Tannenweg 8 4631 Krenglbach 1984 2 0 Mietkauf

Lebensräume Haus 2: Wohnung Nr. 4, 2. OG (3-Raum-Wohnung mit 79,20 m²)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bew. Kinder Variante

Grubmüller Michaela, Mag. Altdorferstraße 23 4600 Wels 1974 2 0 Mietkauf

Lebensräume Haus 2: Wohnung Nr. 5, 2. OG (3-Raum-Wohnung mit 81,96 m²)Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bew. Kinder Variante

Pucher Gerhard Kronbergstraße 37 4631 Krenglbach 1978 3 1 Mietkauf

Lebensräume Haus 2: Wohnung Nr. 3, 1. OG (2-Raum-Wohnung mit 66,68 m²)Für diese Wohnung gibt es derzeit noch keine Bewerbung.

Ergänzend wird noch mitgeteilt, dass aufgrund der Fraktionsgespräche im Sommer 2006 fürfolgende Wohnung, die per 31. Dezember 2006 gekündigt wurde, nachstehend angeführterBewerber an die Lebensräume namhaft gemacht wurde:

Lebensräume: Paracelsusgasse 5/2 dzt. 3-Raum-Wohnung von Christian Moser mit 81,38 m²Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bew. Kinder Variante

Kepplinger Melanie, Mag. Marktplatz 11/4 4625 Offenhausen 1976 3 1 Mietkauf

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge nachträglich den Beschluss fassen, dass für nachstehend ange-führte Wohnungen, betreffend der zur Zeit von der Wohnungsgenossenschaft Lebens-räume errichteten Mietkaufwohnungen (Haus 1 und 2), folgende Bewerber namhaft ge-macht werden:

Lebensräume Haus 1: Wohnung Nr. 1, 1. OG (4-Raum-Wohnung mit 94,16 m²)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

Grafendorfer Birgitt Krenglbacher Straße 25 4631 Krenglbach Mietkauf

Lebensräume Haus 1: Wohnung Nr. 2, 1. OG (4-Raum-Wohnung mit 94,16 m²)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

Seiler Alexandra Wieshofer Straße 70 4631 Krenglbach Mietkauf

Lebensräume Haus 1: Wohnung Nr. 4, 2. OG (4-Raum-Wohnung mit 94,16 m²)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

Voraberger Karina Pilgrimweg 1/3 4631 Krenglbach Mietkauf

Lebensräume Haus 2: Wohnung Nr. 1, 1. OG (3-Raum-Wohnung mit 79,20 m²)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

Voraberger Andreas Tannenweg 8 4631 Krenglbach Mietkauf

Lebensräume Haus 2: Wohnung Nr. 4, 2. OG (3-Raum-Wohnung mit 79,20 m²)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

Mag. Grubmüller Michaela Altdorferstraße 23 4600 Wels Mietkauf

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Gemeinderat - 9. November 2006Seite 13 von 25

Lebensräume Haus 2: Wohnung Nr. 5, 2. OG (3-Raum-Wohnung mit 81,96 m²)Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

Pucher Gerhard Kronbergstraße 37 4631 Krenglbach Mietkauf

Der Gemeinderat möge weiters nachträglich den Beschluss fassen, dass als Mietnachfolgerfür folgende Wohnung nachstehend angeführter Bewerber an die Lebensräume namhaftgemacht wird:

Lebensräume: Paracelsusgasse 5/2 dzt. 3-Raum-Wohnung von Christian Moser mit 81,38 m²Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

Mag. Kepplinger Melanie Marktplatz 11/4 4625 Offenhausen Mietkauf

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eineeinstimmige Annahme des Antrages.

• GWB: Haus Nr. 4

Der Vorsitzende berichtet, dass von der Gesellschaft für den Wohnungsbau „GWB“ imSommer 2006 mitgeteilt wurde, dass das Haus Nr. 4 in der Reihenhausanlage in Kalteneckneuerlich zur Vergabe frei ist. Im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 7 / August 2006 fand hierübereine Ausschreibung statt. Da rasch eine Entscheidung getroffen werden musste, fand am12. September 2006 ein Fraktionsgespräch statt. Daraufhin wurde an die GWB folgenderMietkäufer bekannt gegeben:

GWB: Haus Nr. 4:Name Straße PLZ/Ort Jahrgang Bew. Kinder Variante

Steinkogler Jürgen Paracelsusgasse 3/2 4631 Krenglbach 1979 4 2 Mietkauf

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Vom Gemeinderat möge nachträglich der Beschluss gefasst werden, dass für das HausNr. 4 in der Reihenhausanlage in Kalteneck folgender Mietkäufer an die GWB bekannt ge-geben wird:

GWB: Haus Nr. 4:Nachname Vorname Straße PLZ/Ort Variante

Steinkogler Jürgen Paracelsusgasse 3/2 4631 Krenglbach Mietkauf

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eineeinstimmige Annahme des Antrages.

Punkt 3.):Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Schmidingerfeld“. Beratung und Beschlussfas-sung.

Der Vorsitzende berichtet, dass bei einer Vorsprache am 5. Oktober 2006 der Kaufinteres-sent Harald Aigner (Fa. AH-Tech), Ringstraße 35, 4600 Wels, um Abklärung ersuchte, ob

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die Errichtung des von ihm geplanten zweigeschossigen Einfamilienwohnhauses (ohne Kel-lergeschoss) auf dem Grundstück Nr. 919/8, KG Schmiding, möglich wäre.

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 44 „Schmidinger-feld“. Für einzelne Grundstücke im betreffenden Bebauungsplan ist eine zweigeschossigeBebauung möglich, für das gegenständliche Grundstück Nr. 919/8 ist jedoch die Anzahl derGeschosse mit I+D (ein Geschoss + Dachgeschoss) mit einer Übermauerung über der Roh-deckenoberkante von max. 1,20 m fixiert.

Harald Aigner ersuchte um Abklärung, ob der Bebauungsplan dahingehend abgeändertwerden kann, dass eine zweigeschossige Bebauung auch für sein Grundstück möglichwird. Am 20. Oktober 2006 stellte Herr Aigner einen schriftlichen Antrag auf Bebauungs-planänderung.

In der Sitzung des Bauausschusses vom 17. Oktober 2006 wurde darüber beraten und manist zu dem Entschluss gekommen, dieser Bebauungsplan (aus dem Jahre 1990) soll nichtnur für das Projekt von Herrn Aigner, sondern auch für zukünftige Projekte einer zeitge-mäßen und auch ökologischen Bauweise (Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser, ...) ange-passt werden. Die bestehenden Objekte und Gegebenheiten sind zu berücksichtigen und indie Überarbeitung aufzunehmen.Der Bauausschuss gibt diesbezüglich die einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat,das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Schmidingerfeld“ einzuleiten.

Folgende Überlegungen sollen bei der Änderung des Bebauungsplanes, durch das BüroLassy, berücksichtigt werden:

• Neben zweigeschossigen Objekten soll auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Häu-ser mit Pultdächern zu errichten.

• Eine Gebäudehöhenbegrenzung und eine Begrenzung zum möglichen in Erscheinungtretenden Kellergeschoss ist aufzunehmen. Dadurch soll talseitig ein dreigeschossigesErscheinungsbild auch weiterhin ausgeschlossen werden.

• Um eine bessere Südausrichtung zu ermöglichen, werden die vorgegebenen First-richtungen herausgenommen sowie die Vorgaben für das Deckungsmaterial verringert.

• Die Änderungen bzw. Ergänzungen sollen für das gesamte Bebauungsplangebietgültig werden.

Da es sich um keine Einzeländerung handelt, sondern der gesamte Bebauungsplan über-arbeitet wird, empfiehlt der Bauausschuss folgende Kostenaufteilungsmöglichkeit:

Vom Antragsteller ist ein Kostenanteil in der Höhe einer Einzeländerung (ca. € 600,-- inkl.MWSt. - laut Architekt DI Lassy) zu übernehmen, der verbleibende Restbetrag für die Über-arbeitung wird von der Gemeinde getragen.

Am 31. Oktober 2006 wurde durch das Büro Lassy der für das Verfahren überarbeitete Be-bauungsplan Nr. 44 „Schmidingerfeld“ - Änderung Nr. 3, samt ortsplanerischer Stellung-nahme, vorgelegt.

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge aufgrund der Empfehlung des Bauausschusses der Abänderungdes Bebauungsplanes Nr. 44 - Änderung Nr. 3 mit der Bezeichnung „Schmidingerfeld“ inder vorliegenden Form die Zustimmung erteilen.

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Demnach sollen folgende Punkte bei der Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigtwerden:

• Neben zweigeschossigen Objekten ist auch die Möglichkeit einzuräumen, Häuser mitPultdächern zu errichten.

• Eine Gebäudehöhenbegrenzung und eine Begrenzung zum möglichen in Erscheinungtretenden Kellergeschoss ist aufzunehmen. Dadurch wird talseitig ein dreigeschossigesErscheinungsbild auch weiterhin ausgeschlossen.

• Um eine bessere Südausrichtung zu ermöglichen, werden die vorgegebenen Firstrich-tungen herausgenommen sowie die Vorgaben für das Deckungsmaterial verringert.

• Die Änderungen bzw. Ergänzungen sollen für das gesamte Bebauungsplangebietgültig werden.

Für den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 44 „Schmidingerfeld“ Änderung Nr. 3 vom BüroLassy vom 31. Oktober 2006 ist das Verfahren gemäß den Bestimmungen des OÖ Raum-ordnungsgesetzes einzuleiten.

Vom Antragsteller Harald Aigner ist ein Kostenanteil in der Höhe einer Einzeländerung (ca.€ 600,-- inkl. MWSt.) zu übernehmen, der verbleibende Restbetrag für die Überarbeitungwird von der Gemeinde Krenglbach getragen.

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eineeinstimmige Annahme des Antrages.

Punkt 4.):Amtshaus, Krenglbacher Straße 7:Genehmigung des Untermietvertrages, abzuschließen zwischen der Fa. AH Tech Dienst-leistung GmbH, Personaldienstleistungen, Krenglbacher Straße 7, 4631 Krenglbach undder Gemeinde Krenglbach, betreffend Nutzung der ehem. Postamtsräumlichkeiten.Beratung und Beschlussfassung.

Der Vorsitzende berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. März 2006 einerVereinbarung, abzuschließen zwischen der Gemeinde Krenglbach und der Fa. AH TechDienstleistung GmbH, Personaldienstleistungen, betreffend kostenlose Nutzung der ehem.Postamtsräumlichkeiten im Amtshaus Krenglbacher Straße 7 bis 31. Dezember 2006, dieGenehmigung erteilt hat.

Nunmehr soll ein entsprechender Untermietvertrag ab 1. Jänner 2007 mit dieser Firma ab-geschlossen werden.

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge dem vorliegenden und vom Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnisgenommenen Untermietvertrag, abzuschließen zwischen der Fa. AH Tech DienstleistungGmbH, Personaldienstleistungen, Krenglbacher Straße 7, 4631 Krenglbach und der Ge-meinde Krenglbach, betreffend Nutzung der ehem. Postamtsräumlichkeiten im AmtshausKrenglbacher Straße 7, die Genehmigung erteilen.

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Der Untermietvertrag liegt als Anlage III dem Protokoll bei.

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eineeinstimmige Annahme des Antrages.

Punkt 5.):FF Krenglbach - Feuerwehrhaus Neubau:Genehmigung des Bestandvertragnachtrages, abzuschließen zwischen der GemeindeKrenglbach und der OÖ Kommunal-Immobilienleasing GmbH, Europaplatz 1a, 4020 Linz.Beratung und Beschlussfassung.

Der Vorsitzende berichtet, dass zum Zwecke der Errichtung eines Feuerwehrhauses imJahr 2003 zwischen der Gemeinde Krenglbach einerseits und der OÖ Kommunal-Immo-bilienleasing GmbH andererseits ein Bestandvertrag abgeschlossen wurde.

Dieser Bestandvertrag soll nunmehr grundbücherlich durchgeführt werden, nachdem dasBauwerk fertig gestellt ist.

Der zur Verbücherung erforderliche Nachtrag wäre nunmehr vom Gemeinderat zu genehmi-gen und sodann in notariell beglaubigter Form zu unterfertigen.

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge dem vorliegenden und vom Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnisgenommenen Bestandvertragnachtrag, abzuschließen zwischen der Gemeinde Krenglbachund der OÖ Kommunal-Immobilienleasing GmbH, Europaplatz 1a, 4020 Linz, betreffend FFKrenglbach - Feuerwehrhaus Neubau, die Genehmigung erteilen.

Der Bestandvertragnachtrag liegt als Anlage IV dem Protokoll bei.

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eineeinstimmige Annahme des Antrages.

Punkt 6.):Genehmigung der Vereinbarung, abzuschließen zwischen der Gemeinde Krenglbachund Friedrich und Ingeborg Hubweber, Wieshofer Straße 31, 4631 Krenglbach, betref-fend Grundtausch. Beratung und Beschlussfassung.

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Friedrich und Ingeborg Hubweber eine Vereinbarungbetreffend einem Grundtausch abgeschlossen werden soll.Als Tauschflächen werden öffentliche Wege, die für den öffentlichen Bereich nicht mehrnotwendig sind, herangezogen. Diese sollen mit einem Grundstücksteil, welcher auf derWieshofer Straße rechtsseitig vor der neu errichteten Unterführung Wieshof liegt, getauschtwerden.Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zusätzliche Flächen anzukaufen.

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Die Vereinbarung wird nur dann wirksam, wenn die geplante Flächenumwidmung rechts-kräftig genehmigt wird.

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge der vorliegenden und vom Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnisgenommenen Vereinbarung, abzuschließen zwischen der Gemeinde Krenglbach und Hub-weber Friedrich und Ingeborg, Wieshofer Straße 31, 4631 Krenglbach, betreffend Grund-tausch, die Genehmigung erteilen.

Die Vereinbarung wird jedoch nur dann wirksam, wenn die geplante Flächenumwidmungrechtskräftig genehmigt wird.

Die Vereinbarung liegt als Anlage V dem Protokoll bei.

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:

GR. Eva Aichinger erklärt, dass es ihrer Meinung nach sinnvoll ist, den Straßentauschvorzunehmen, sie spricht sich jedoch dagegen aus, eine Verbindung mit der Umwidmungherzustellen.

Der Vorsitzende informiert, dass die Verbindung notwendig war, weil ein Grundtausch nichtso einfach ist und nur so möglich war.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt, bei1 Stimmenthaltung (GR. Eva Aichinger, ÖVP), die Annahme desAntrages.

Punkt 7.):Aufhebung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 12. Dezember 2002 und vom 13. Feb-ruar 2003 aufgrund der stattgefundenen Finanzamtsprüfung. Beratung und Beschluss-fassung.

Der Vorsitzende ersucht den Obmann des Finanzausschusses GV. Josef Schloßganglum Berichterstattung und Antragstellung.

Dieser berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2002 dem Be-standsvertrag, abzuschließen zwischen der Römisch-Katholischen Pfarrkirche Krenglbachinkorporiert dem regulierten Augustiner Chorherrenstift St. Florian als Bestandnehmer undder Gemeinde Krenglbach als Bestandgeber, betreffend dem neuen Friedhof, die Genehmi-gung erteilt hat.

Weiters hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13. Februar 2003 hinsichtlich dieses Be-standsvertrages beschlossen, dass der unter Punkt II. des Bestandsvertrages angeführteZins von jährlich € 3.488,30, für die Dauer von 10 Jahren, als Subvention an die Pfarrerückgeführt wird.

Beide Beschlüsse wären nunmehr aufgrund der stattgefundenen Finanzamtsprüfung aufzu-heben.

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Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 7. November 2006 mit dieser Angele-genheit befasst und die Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, beide Beschlüsseaufzuheben.

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

GV. Josef Schloßgangl stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses beschließen,dass

• der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2002 gefasste Beschluss,hinsichtlich Genehmigung des Bestandsvertrages, abzuschließen zwischen derRömisch-Katholischen Pfarrkirche Krenglbach inkorporiert dem regulierten AugustinerChorherrenstift St. Florian als Bestandnehmer und der Gemeinde Krenglbach als Be-standgeber, betreffend dem neuen Friedhof, sowie

• der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 13. Februar 2003 hinsichtlich dieses Be-standsvertrages gefasste Beschluss, dass der unter Punkt II. des Bestandsvertragesangeführte Zins von jährlich € 3.488,30, für die Dauer von 10 Jahren, als Subventionan die Pfarre rückgeführt wird,

wieder aufgehoben werden.

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eineeinstimmige Annahme des Antrages.

Punkt 8.):Fa. Haberl GmbH, Oberham 14, 4631 Krenglbach:Ansuchen um Gewährung einer Gewerbeförderung. Beratung und Beschlussfassung.

Der Vorsitzende berichtet, dass die Fa. Haberl GmbH, Oberham 14, 4631 Krenglbach, mitSchreiben vom 4. September 2006 um eine Kommunalsteuerförderung hinsichtlichBetriebsneugründung ersucht.

Es wird angeführt, dass der Betrieb an diesem Standort im März 2000 gegründet wurde,nachdem Grund, Gebäude und Maschinen von Dr. Breitwieser, Masseverwalter der Fa.Heinrich Haberl, verkauft wurden.

Seitens der Fa. Haberl wird um rückwirkende Zuerkennung der Förderung angesucht.

Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 26. September 2006 mit dieser Ange-legenheit befasst und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen, dass eine Ge-werbeförderung gemäß der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2003 be-schlossenen Rahmenbedingungen gewährt werden soll. Die Kommunalsteuerförderung solldemnach rückwirkend für 5 Jahre, beginnend mit 2000 bis 2004, mit jeweils 25 % Refun-dierung, erfolgen.

Ermittlung der Förderung (€):

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Jahr Kommunalsteuer Satz Betrag

2000 4.023,82 25% 1.005,96

2001 5.732,72 25% 1.433,18

2002 5.170,28 25% 1.292,57

2003 6.111,09 25% 1.527,77

2004 5.290,93 25% 1.322,73

6.582,21

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge, aufgrund der Empfehlung des Gemeindevorstandes, beschließen,dass an die Fa. Haberl GmbH, Oberham 14, 4631 Krenglbach, aufgrund des Ansuchensvom 4. September 2006, eine Gewerbeförderung in Form einer Kommunalsteuerrefundie-rung gewährt wird.

Die Kommunalsteuerförderung soll demnach rückwirkend für 5 Jahre, beginnend mit 2000bis 2004, gewährt werden, wobei die Höhe der Förderung eine Kommunalsteuerermäßi-gung im Ausmaß von 25 % vorsieht.

Die ermittelte Förderung für den Zeitraum 2000 bis 2004 in der Höhe von € 6.582,21 wirdder Fa. Haberl gutgeschrieben.

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:

GV. Walter Gegenleitner ersucht um Auskunft, ob sämtliche Forderungen noch beglichenwurden.

Der Vorsitzende bejaht dies.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt, bei1 Stimmenthaltung (GR. Mag. Hermann Rainer, Grüne), die An-nahme des Antrages.

Punkt 9.):Winterdienst:Auftragserteilung an OÖ Maschinenring-Service reg. Gen.m.b.H., Auf der Gugl 3, 4021Linz, betreffend Abänderung des Streumaterials. Beratung und Beschlussfassung.

Der Vorsitzende ersucht den Obmann des Straßenausschusses GR. Johannes Hoch-hauser um Berichterstattung und Antragstellung.

Dieser berichtet, dass in der Sitzung des Straßenausschusses am 10. Oktober 2006über den Winterdienst beraten wurde. Dabei wurde vorgeschlagen, dass für die Haupt-durchzugsstraßen eine Salzstreuung eingeführt wird. Diese Streuung soll vom Maschinen-ring Service vorgenommen werden, wobei diesbezüglich eine neue Vereinbarung abzu-schließen ist.

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1. Erläuterungen

Ab der Winterdienstperiode 2006/2007 soll auf Salzstreuung auf verschiedenen Straßen-strecken umgestellt werden. Dabei sind auf die Verkehrsfrequenz, die Straßengattung (Lan-desstraßen, Güterwege) und auf Straßensteigung bzw. -neigung Rücksicht zu nehmen. Diegenaue Festlegung der betroffenen Straßenstücke erfolgt in einem Routenplan.

2. Maschinenring - Preise inkl. MWSt.Fixpauschale

(40 Stunden frei) Stundensätze Stundensätze für Erschließungland- und forstw. Flächen Zuschlag

Preise alt 4.373,88 72,50 67,50 10,00Preise neu 5.400,00 84,00 78,00 14,40Erhöhung 23,46 % 15,86 % 15,55 % 44,00 %

3. Routenplan für Salzstreuung

Die Salzstreuung soll vom Maschinenringservice durchgeführt werden. Eine entsprechendeVereinbarung liegt vor. Folgende Straßen wurden für die Salzstreuung festgelegt:

• Göldinger Straße• Jarminagasse• Kaltenecker Straße• Katzbacher Straße• Krenglbacher Straße• Mariafeldstraße bis Groiß-Kreuzung• Niederthanweg• Schmidinger Straße• Siebenbürgergasse• Sportplatzstraße• Welser Straße• Wieshofer Straße• Ziegeleistraße

4. Erfahrungsbericht anderer Gemeinden

Buchkirchen:Die Marktgemeinde Buchkirchen streut das gesamte Gemeindegebiet mit Salz der Salinen(Defrost Auftausalz). Die Ausbringung des Streumaterials erfolgt durch die Firma Jandl. DasStreugut wird in der Straßenmeisterei Wels direkt während des Winterdiensteinsatzes beimSilo abgeholt. Die Kosten betragen pro Tonne € 92,40 (inkl. MWSt.). Für das Straßengebietvon rd. 73 km wurden im Jahr 2005/2006 ca. 350 Tonnen Streusalz benötigt.Pichl bei Wels:Die Gemeinde Pichl bezieht das Streumaterial (Defrost Auftausalz) vom Lagerhaus in Formvon Big Bag. Diese ca. 1.000 kg Säcke werden zentral mit mehreren Gemeinden (Pichl,Meggenhofen, Pennewang und Offenhausen) eingekauft. Die Abnahmemenge ist jeweilszu 25 Tonnen festgelegt. Die Lieferung erfolgt direkt in den Bauhof. Die Kosten belaufensich pro Tonne auf € 126,--. Das Streusalz wird nur auf gewissen Straßenstücken(Steigungsstraßen) verwendet. Für diese rd. 10 km wurden im Jahr 2005/2006 ca. 100Tonnen Streusalz verwendet.Offenhausen:Abwicklung wie die Gemeinde Pichl. Für ca. 14 km Landesstraßen und kleinere Neben-straßen wurden rd. 110 Tonnen Streusalz verwendet.

5. Streumaterial

Das Streumaterial kann in verschiedener Form (lose, Big Bag) und Qualität (Steinsalz,Defrost Auftausalz und Ammonsulfat) angeliefert werden. Folgende Angebote wurdeneingeholt:

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• Lagerhaus Wels (Hr. Meiringer - Tel. 24.10.2006):Die Anlieferung von Defrost Auftausalz kann in loser Form oder in Big Bags erfolgen. DiePreise sind inkl. MWSt. und Lieferung frei Haus. Die Mindestabnahmemenge ist zu 25 Ton-nen. Die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche.

• Maschinenringservice (Hr. Straßmair):Es wurden Defrost Auftausalz und Steinsalz angeboten. Steinsalz ist gröber in der Struktur,hält länger auf Schnee und wird bei normaler Schneefahrbahn eingesetzt. Defrost Auftau-salz wirkt schneller und ist feiner in der Struktur. Dies wird speziell bei Eisregen aufgebracht.

• Mischfutterwerk Mayr (Hr. Mayr Manfred):Es wird Ammonsulfat angeboten. Die Lieferung kann in loser Form, Big Bag oder gesackt(zu 25 kg Säcken) ab Werk erfolgen.

Die Streumittel Defrost Auftausalz sowie Steinsalz sind bei Temperaturen von - 8° C ein-setzbar. Ammonsulfat bei - 6° C. Der Streubedarf von Ammonsulfat ist fast die 3 facheMenge1 (1 Quelle: Heißes Thema: Eis und Schnee, Herausgeberin: „die umweltberatung“ - Oktober 2005).

6. Preisvergleich Preise inkl. MWSt. und pro 1.000 kg

Lagerhaus lose € 121,80Lagerhaus Big Bag € 126,00Maschinenring Big Bag € 252,00Futtermittel Mayr lose € 140,40Futtermittel Mayr Big Bag € 158,40Futtermittel Mayr 25 kg Sack € 176,40

7. Zusammenfassung

Der Einsatz von Auftaumitteln scheint im Hinblick auf bessere befahrbare Verkehrswegeund Verminderung von Staubentwicklung zielführend. Der Ankauf von Defrost Auftausalz inForm von Big Bag vom Lagerhaus Wels sollte vorgenommen werden. Damit können dieHauptverkehrswege und neuralgische Straßenstrecken gestreut werden. Die Streuung sollvom Maschinenring Wels, gemäß vorliegender Vereinbarung, vorgenommen werden.

Weiters teilt er mit, dass den Fraktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zurVerfügung gestanden sind.

GR. Johannes Hochhauser stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge aufgrund der Empfehlung des Straßenausschusses beschließen,dass ab der Winterdienstperiode 2006/2007 auf den Hauptverkehrswegen und neuralgi-schen Straßenstrecken in der Gemeinde Krenglbach eine Salzstreuung eingeführt wird.Diese Streuung soll vom Maschinenring Service vorgenommen werden.

Diesbezüglich möge der Gemeinderat beschließen, dass der Ankauf von Defrost Auftausalzin Form von Big Bag vom Lagerhaus Wels, laut telefonisch eingeholtem Angebot vom24.10.2006, zum Preis von € 126,-- (Preis inkl. MWSt., pro 1.000 kg und Lieferung freiHaus), vorgenommen wird. Die Mindestabnahmemenge ist zu 25 Tonnen. Die Lieferzeit be-trägt ca. 1 Woche.

Weiters möge der Gemeinderat der vorliegenden und vom Gemeinderat vollinhaltlich zurKenntnis genommenen Vereinbarung, abzuschließen zwischen der Gemeinde Krenglbachund dem MR-Service OÖ Maschinenring-Service reg. Gen.m.b.H., Auf der Gugl 3, 4021Linz, betreffend Durchführung des Winterdienstes und zwar Schneeräumung und Streuungmit Salz auf den vom Gemeindeamt festgelegten Straßen, ab der Winterdienstsaison2006/2007, die Genehmigung erteilen.

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Die Vereinbarung wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen, wobei während der ersten dreiVertragsjahre beide Vertragspartner auf das Kündigungsrecht verzichten. Nach Ablauf desKündigungsverzichtes können beide Vertragsteile diese Vereinbarung, unter Einhaltungeiner 6-monatigen Kündigungsfrist, auflösen.

Die Vereinbarung liegt als Anlage VI dem Protokoll bei.

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:

GR. Helmut Zauner meint, dass die Ausfahrt Aichetstraße zur Ziegeleistraße auchgesalzen werden soll. Voriges Jahr hat es zwei Unfälle gegeben. Dieses Stück gehörtunbedingt gesalzen.

Der Vorsitzende erklärt, dass mit Salz nur die Hauptrouten gestreut werden. Es ist nichtvorgesehen, eine großflächige Salzstreuung einzuführen. Heuer wollen wir vorerst ein Test-jahr machen. Der Gemeinde wurde mitgeteilt, auf Güterwegen keine Salzstreuung durchzu-führen, weil diese sonst schneller sanierungsbedürftig sind. Bei einer späteren notwendigenSanierung würde für diese Straßenstrecken ein höherer Gemeindeanteil verrechnetwerden, wobei davon aber jene Strecken ausgenommen sind, die von Linienbussenbefahren werden.

GR. Johannes Hochhauser weist darauf hin, dass über dieses Straßenstück gesprochenwurde und diese Siedlung auch über eine andere Straße erreichbar ist.Die Strecke wäre so berechnet, dass für die geplante Salzstreuroute bei einer einmaligenBefahrung mit einer Befüllung das Auslangen gefunden werden müsste.Nachdem erstmalig die Salzstreuung eingeführt wird, können erst im nächsten Jahr anhandder Informationen und Erfahrungen Nachjustierungen vorgenommen werden.

GR. Helmut Zauner ist der Meinung, dass größere Fahrzeuge nicht durch die Unterführungfahren können. Außerdem fährt der Salzwagen vorbei. Er appelliert daher, für dieses Stückeine Salzstreuung vorzunehmen.

GR. Ewald Bauer ergänzt, dass er die Sichtweise von GR. Johannes Hochhauser grund-sätzlich teilt, aber dort rinnt auch Wasser zusammen und daher handelt es sich um ein be-sonders gefährliches Stück.

Der Vorsitzende erklärt, dass für uns als Gemeinde keine zusätzlichen Kosten durch denAnkauf eines Salzstreugerätes anfallen. Wir können nun Erfahrungen sammeln. Die ganzeGemeinde soll nicht gesalzen werden. Bei den Hauptstraßen, wie den Landesstraßen,haben wir den Vorteil, dass diese nicht in unserer Erhaltung sind.

GV. Josef Silberhuber bringt vor, dass in anderen Gemeinden nicht so geräumt und ge-streut ist, wie bei uns. Die Autofahrer haben sich auf die Witterungsverhältnisseeinzustellen. Bei ordentlicher Winterbereifung dürfte es zu keinen Problemen kommen.

Vizebgm. Manfred Zeismann meint, dass es in Krenglbach betreffend dem Winterdienstziemlich viele unzufriedene Bürger gibt.

Der Vorsitzende teilt mit, dass es immer Leute gibt, die unzufrieden sind. Das wird sichauch nie ändern.

GR. Eva Aichinger ersucht, dass der Gemeinderat jene Mitarbeiter, die mit dem Winter-dienst befasst sind, unterstützen soll.

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GR. Mag. Norbert Rainer informiert, dass er sich der Stimme enthalten wird, weil es andereLösungen als die Salzstreuung gibt.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt, bei2 Stimmenthaltungen (Grüne-GR-Fraktion), die Annahme desAntrages.

Punkt 10.):Allfälliges.

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Dringlichkeitsantrag:Reihenhausanlage GWB in Kalteneck:Auftragserteilung für die Herstellung der Oberflächenentwässerung im Straßenbereich.Beratung und Beschlussfassung.

Der Vorsitzende ersucht den Obmann des Straßenausschusses GR. Johannes Hoch-hauser um Berichterstattung und Antragstellung.

Dieser berichtet, dass bei der Reihenhausanlage GWB in Kalteneck derzeit teilweise dieAußenanlagen hergestellt werden. Zeitgleich soll auch im Straßenbereich die Oberflächen-entwässerung errichtet werden, um eine allfällige Verzögerung zu vermeiden.

Seitens der Fa. Swietelsky liegt ein Angebot über die Straßenherstellung samt Entwässe-rung vor. Unter Zugrundelegung dieser Angebotspreise wurden die Positionen für die Ober-flächenentwässerung herausgenommen. Dies ergibt Kosten in der Höhe von € 11.110,--inkl. MWSt.

Der Gemeinderat möge die Auftragserteilung an die Fa. Swietelsky, gemäß dem angeführ-ten Angebotspreis, laut Angebot vom 25. Oktober 2006, beschließen.

GR. Johannes Hochhauser stellt sodann folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Auftrag betreffend Herstellung der Ober-flächenentwässerung im Straßenbereich bei der Reihenhausanlage GWB in Kalteneck andie Fa. Swietelsky Baugesellschaft m.b.H., Marktplatz 4, 4707 Schlüßlberg,, laut Angebotvom 25. Oktober 2006, zum Angebotspreis von € 11.110,-- inkl. MWSt., erteilt wird.

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eineeinstimmige Annahme des Antrages.

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EM. Adolfine Dirmoser erklärt betreffend der Gesundheitsstraße, dass diese zu wenig be-worben wurde. Es hätte noch ein eigenes Flugblatt kommen müssen. Um 14.00 Uhr war derBeginn angesetzt, sie ist um 13.15 Uhr gekommen und der Turnsaal war noch leer. Um13.30 Uhr ist der Sanitätsdienst eingetroffen und vor der leeren Halle gestanden und diesehaben sich sodann die Tische selber stellen müssen. Es ist traurig, dass diese Veranstal-tung nicht besser organisiert war.

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Der Vorsitzende informiert, dass dies im Sozial- und Umweltausschuss behandelt werdenmuss. Es waren leider zu wenige Besucher. Die Bewerbung ist grundsätzlich bei allen Ge-meindeveranstaltungen nicht sehr positiv. Die Gemeindepolitiker haben von dieser Veran-staltung gewusst und diese trotzdem leider nicht besucht. Auch hinsichtlich der Termin-kollisionen gibt es immer wieder Probleme.

Über diese Angelegenheit ergibt sich nunmehr eine allgemeine Diskussion.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass von den einzelnen Ausschüssen die Veranstaltun-gen organisiert werden und nicht immer nur die Gemeindebediensteten zuständig sind. Essoll zwischen den Ausschüssen und den Sachbearbeitern eine gründliche Absprache ein-geführt werden.

GR. Eva Aichinger bejaht dies und meint, dass grundsätzlich die Organisation dem Aus-schuss obliegt, jedoch die einzelnen notwendigen Arbeiten dazu wären von den Gemeinde-bediensteten durchzuführen.

Der Vorsitzende bringt vor, dass nicht immer die Gemeindebediensteten alles erledigensollen bzw. können. Es können auch Ausschussmitglieder mithelfen. Es soll jedenfalls sosein, dass die Organisatoren den ganzen Tag bei der jeweiligen Veranstaltung dabei sind.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~Vizebgm. Arnold Ehrengruber teilt mit, dass er hinsichtlich der Sanierung der Volksschulebei der Bildungsabteilung des Landes nachgefragt hat und dabei wurde ihm die chronologi-sche Folge des Sachverhaltes mitgeteilt. Seit 2005 hat es keine Schulgespräche gegeben.Es würde bei den politischen Gesprächen mit den zuständigen Regierungsmitgliedern vonVorteil sein, wenn LR. Ackerl ein Schriftstück hinsichtlich eines Termines der Volksschul-sanierung vorlegen könnte.

Der Vorsitzende informiert, dass bei LR. Ackerl vorgesprochen wurde. Dieser hat zugesagt,sich für Krenglbach einzusetzen, aber eine Entscheidung wird an anderer Stelle gefällt. Essind jedenfalls Möglichkeiten vorhanden. Wir haben entsprechende Mandatare, wie Land-tagsabgeordnete, die helfen könnten, wenn versucht wird, dass jede Partei mit ihren politi-schen Vertretern auf Landesebene sprechen würde.

GR. Eva Aichinger erklärt, dass Walter Aichinger nur bis 2003 Landesrat war und jetztnicht mehr diesen Einfluss hat. Es gibt gewisse Reihungen und es ist nicht so, dass allessofort wieder umgereiht wird, nur weil ein Landtagsabgeordneter für die GemeindeKrenglbach vorspricht.

GR. Mag. Norbert Rainer meint, dass bei der Sanierung der Volksschule auch Gedanken,wie Passivhausstandard, berücksichtigt werden sollen.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Fraktionsobleute darüber gesprochen haben, ge-meinsam nach der Sitzung in ein Gasthaus zu gehen, heute in das Gasthaus „Heuriger“.

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Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21.58 Uhr.

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................. Einwendungen genehmigt in der Sitzung vom .............................. .

Der Bürgermeister:

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p&&i-i-

GR. Johannes Hochhauser Obmann des Strai3enausschusses

Pol Bezirk Wels-Land 4631 Krenglbach, Krenglbacher Straße 9

Te1 .07249/460T 3 F M 07249146023-85

Email g e n e i n d e @ b ~ l b h st W kreigioach 64

Gemeinderat der Gemeinde Krenglbach Krenglbacher Straße 9 4631 Krenglbach

Krenglbach, am 9. November 2006

Drinqlich keitsantraa: Reihenhausanlage GWB in Kalteneck: Auftragserteilung für die Herstellung der Oberflächenentwässerung im Straßenbereich, Beratung und Beschlussfassung.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bei der Reihenhausanlage GWB in Kalteneck werden derzeit teilweise die AuBenanlagen hergestellt. Zeitgleich soll auch im Straaenbereich die Oberflächenentwässerung errichtet werden, um eine allfällige Vendgerung zu vermeiden.

Seitens der Fa. Swietelsky liegt ein Angebot über die Straßenherstellung samt Entwässe- rung vor. Unfer Zugrundelegung dieser Angebotspreise wurden die Positionen für die Ober- flächenentwässerung herausgenommen. Dies ergibt Kosten in der Höhe von £ 11 -1 10,-- inkl. MWSt.

Der Gemeinderat möge die Auftragserteilung an die Fa. Swietelsky, gemäß dem angeführ- ten Angebotspreis, laut Angebot vom 25. Oktober 2006, beschließen.

Um Zuerkennung der Dringlichkeit wird höflich ersucht.

Mit freundlichen Grüßen

GR. Johannes Hochhauser

Antrag zur ~erneinderatscitzung arn 9 November 2UU6

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SPO Fraktion im Gemeinderat der Gemeinde Krenglbach

Krenglbach, am 9. November 2006

Wahlvorschlag

Seitens der SPÖ Fraktion werden nachstehend angeführte Mitglieder I Ewafirnitg!ieder des Gemeinderates filr folgende Nachwahlen vorgeschlagen: - -

hiyuig~.!Wdmu#: EM. Engelbert Ortner -

Vizelogm. Manfred Zeismann

EM. Christian Walten berger

-- Firn-: ,

' + 2 '

~ i n a m d % +

1

-- Mit~led

P--

Ersa&mifglied

-- GR. Adelheid Pleckinger

GR. Ernst ~ > d

-- '*ir#.oa-;~nid: , whpdian:, 8a"wb'*w --;U -, ,

Dia Fraktionemitglieder:

. 7 , .

R e i n h a W -rmmm&l:, ,

-- Mitglied -%F?. Gerbarc) Hwner

Ersata:rnl$iied

-

Ersatrmitglied --

EM. Engelbert Ortner

GR. Manfred Renhart

GR. Adelheid Pleckinger ~~ , C

W*W: > >

Ersatzmitgiied

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Untermietvertrag zwischen

der Firma AH Tech Dienstleistung GmbH, Personaldienstleistungen, vertreten durch Ronald Hinterreither, Krenglbacher Straße 7, 4631 Krenglbach und

der Gemeinde Krenglbach, Krenglbacher Straße 9, 4631 Krenglbach, vertreten durch Bürgermeister Ing. Johann Zauner-Penninger. Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 9. November 2006, wird folgender Untermiet-vertrag abgeschlossen.

I. Die Gemeinde Krenglbach, in der Folge kurz Untervermieterin genannt, vermietet der AH Tech Dienstleistung GmbH, in der Folge kurz Untermieterin genannt, und diese mietet für Zwecke des Firmenbetriebes von der von der Untervermieterin in Bestand genommenen, auf ihrer Liegenschaft EZ 718, KG Schmiding, Grundstück Nr. 1041/4, als Superädifikat vom Hauptvermieter (Leasinggeber), der Fa. OÖ. Leasing für Gebietskörperschaften GmbH, er-richteten Gebäude Krenglbacher Straße 7, die darin befindlichen und in dem eingehefteten, einen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages bildenden Plan, rot umrandeten Räume, im Gesamtausmaß von 105 Quadratmetern, sowie einen Kellerraum im Ausmaß von 10 Quad-ratmetern. Zu diesem Mietobjekt gehören auch 2 PKW-Abstellplätze.

II. Das Mietverhältnis beginnt mit 1. Jänner 2007 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlos-sen. Jeder Vertragsteil hat das Recht, diesen Vertrag zum 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Okto-ber jeden Jahres, unter Einhaltung einer einvierteljährigen Frist, zu kündigen. Die Untermieterin erklärt jedoch, das Kündigungsrecht während der nächsten 5 Jahre, das ist bis zum 31. Dezember 2011 (in Worten: 31. Dezember zweitausendelf), nicht auszuüben. Es wird vereinbart, dass die Bestimmungen der §§ 30 - 34 des Mietrechtgesetzes auf diesen Vertrag Anwendung finden.

III. 1. Der Mietzins für das im Punkt I. näher bezeichnete Mietobjekt wird einvernehmlich mit

monatlich € 840,00 (in Worten: achthundertvierzig Euro) exklusive der Umsatzsteuer (dzt. 20 %) festgesetzt und ist von der Untermieterin mit dem der ordnungsgemäßen Über-gabe des Mietobjektes nächstfolgenden Monatsersten angefangen im vorhinein zu zah-len. Der Mietzins für den Kellerraum und die zwei Abstellplätze ist in diesem Betrag ent-halten. Der Kellerraum und die beiden Abstellplätze sind somit Bestandteile des Mietge-genstandes, für die der Mietzins durch den im obigen Absatz angeführten Mietzins mit umfasst wird.

2. Es wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit des Mietzinses vereinbart. Als Maß zur

Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Index der Verbraucherpreise 2005, wie er vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbart wird, oder ein an seine Stelle tretender Index. Den Ausgangspunkt der Berechnung bildet die Indexziffer zum Zeitpunkt des Beginnes des Untermietverhältnisses (VPI Jänner 2006). Der Mietzins verändert sich in demselben Ausmaß, in dem die Indexziffer steigt und fällt, wobei Schwankungen bis zu 5 % unberücksichtigt bleiben.

Amtsleiter
Textfeld
Anlage III
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Die erste außerhalb dieses Spielraumes gelegene und geltend gemachte Indexziffer bil-det die Grundlage für die Berechnung des neuen Spielraumes. Die Änderungen des Mietzinses sind vom Begünstigten zu begehren und wirken ab dem Monat der Über-schreitung, längstens jedoch 3 Jahre zurück ab dem Zeitpunkt der Überschreitung.

3. Neben dem vereinbarten Mietzins hat die Untermieterin noch 22 % an den

a) Betriebskosten, wie sie in den §§ 21 - 23 des Mietrechtgesetzes aufgezählt sind, und b) laufenden öffentlichen Abgaben, soweit sie auf die Untermieterin überwälzt werden

dürfen, zu bezahlen.

Das Mietobjekt ist an die Zentralheizung des Hauses angeschlossen. Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt über Wärmemengenzähler und ist einmal jährlich durchzuführen. Die Untervermieterin hat der Untermieterin die anteiligen Betriebskosten jährlich vorzu-schreiben und ihr über Verlangen Einsichtnahme in die Originalbelege zu gewähren.

4. Die Kosten für die Reinigung und Beleuchtung des Mietobjektes trägt die Untermieterin. 5. Die Reinigung, Schneeräumung und die Streuung des Zuganges zum Mietobjekt, bzw.

des Vorplatzes ist von der Untervermieterin zu veranlassen. Die Untermieterin übernimmt die Kosten anteilsmäßig. Der Anteil bestimmt sich nach der Größe der benützten Fläche.

IV.

Die Untervermieterin gestattet und gewährleistet für die Dauer des Vertragsverhältnisses den ungestörten Zu- und Abgang der Firmenbenützer und Kunden, sowie der Fahrzeuge und die Benützung des vor bzw. neben dem Gebäude befindlichen Platzes zur Verladung und zur Abstellung von Dienst- und Kundenfahrzeugen. Diese Rechte sind im Mietzins berücksich-tigt.

V. Hinsichtlich der Erhaltung des Hauses gelten die Bestimmungen des § 1096 ABGB. Insbe-sondere obliegen die Erhaltung des guten Bauzustandes sowie das Streichen der Türen und Fenster auf der Außenseite des Mietobjektes der Untervermieterin. Die Kosten für die Erhaltung der Fußböden und für die Schönheitsinstandsetzungen im Inne-ren des Mietobjektes trägt die Untermieterin. Diese Maßnahmen werden auch von der Untermieterin veranlasst.

VI. Die Untermieterin ist berechtigt, innerhalb des Mietobjektes bauliche Veränderungen, die sie zur Erreichung des Mietzweckes für notwenig erachtet, auf eigene Kosten und mit Zustim-mung der Hauptvermieterin bzw. der Untervermieterin durchzuführen, soweit hiedurch das Gebäude nach dem Urteil eines bautechnischen Sachverständigen keinen dauernden Scha-den erleidet und keine Beeinträchtigung des Verkehrswertes erleidet. Die Zustimmung darf nur aus den beiden genannten Gründen verweigert werden. Bauliche Veränderungen durch die Untervermieterin im Mietobjekt oder sonstige Verände-rungen am Hause, welche die Benützbarkeit des Mietobjektes beeinflussen könnten, bedür-fen der vorherigen Zustimmung der Untermieterin. Die Untervermieterin gestattet, dass die Untermieterin im Einvernehmen mit der Unterver-mieterin an und im Haus auf eigene Kosten alle Vorrichtungen anbringt, die für den Ge-schäftsbetrieb oder der Geschäftewerbung erforderlich sind, wie z.B. Beschriftungen udgl.

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Was dabei am oder im Haus beschädigt wird, hat die Untermieterin auf eigene Kosten aus-zubessern, bzw. hiefür Ersatz zu leisten. Bei Beendigung des Untermietverhältnisses gibt die Untermieterin das Mitobjekt in ord-nungsgemäßem Zustand zurück. Die Untermieterin haftet nicht für die natürliche Abnützung oder die Wiederherstellung des früheren Zustandes, jedoch für die Beseitigung etwaiger von ihr verursachter Schäden. Von der Untermieterin beschaffte Gegenstände, Einrichtungen und Anlagen sind ihr Eigen-tum und können bei Rückstellung des Mietobjektes ab- und mitgenommen werden. Ge-genstände, die bei der Rückgabe des Mietobjektes nicht mitgenommen werden, gehen er-satzlos in das Eigentum der Untervermieterin über. Die Untermieterin hat in diesem Falle für die Beseitigung jener Schäden aufzukommen, die durch die Wegnahme der ihr eigentümlichen Gegenstände an Wände, Decken usw. entstan-den sind.

VII. Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen unwiderruflich auf die beiderseitigen Rechtsnachfolger über. Für den Fall, dass die Untervermieterin Eigentümerin des Mietob-jektes wird, übernimmt sie es, ihren Rechtsnachfolger auf die volle Erfüllung dieses Vertra-ges zu den gleichen Bedingungen zu verpflichten. Die Untervermieterin verpflichtet sich ferner, die Untermieterin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

VIII. Die Untervermieterin erklärt sich bereit, der Untermieterin Abschriften des Immobilien-Lea-singmietvertrages, mit dem sie das Objekt von der Hauptvermieterin in Bestand genommen hat und der ihr in diesem Zusammenhang gewährten Bankgarantie, zur Verfügung zu stel-len, weil in diesen Urkunden Bestimmungen enthalten sind, die Auswirkungen auf das gegenständliche Vertragsverhältnis haben.

IX. Die anlässlich der Vertragserrichtung anfallenden Kosten mit Ausnahme der Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung oder Vertretung der Untervermieterin gehen zu Lasten der Untermieterin.

X. Dieser Vertrag ist für beide Vertragsteile mit der Unterfertigung bindend.

XI. Dieser Vertrag wird in zweifacher Urschrift ausgefertigt, von denen jeder Vertragsteil eine erhält.

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Krenglbach, 9. November 2006 Krenglbach, ............................... Der Bürgermeister: Firma AH Tech Dienstleistung GmbH, Personaldienstleistungen Ing. Johann Zauner-Penninger Ronald Hinterreither Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Krenglbach vom 9. November 2006.

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Amtsleiter
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Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krenglbach und Hubweber Friedrich und Ingeborg, Wieshofer Straße 31, 4631 Krenglbach, betreffend Grundtausch: Als vereinbart gilt, und der Tauschvertrag ist entsprechend auszuführen: 1. Die Gemeinde Krenglbach übergibt an Hubweber Friedrich und

Ingeborg einen Teil des öffentlichen Gutes Nr. 1661, EZ 573, KG Schmiding, im Ausmaß von ca. 360 m² und einen Teil des öffentlichen Gutes Nr. 1654/5, EZ 573, KG Schmiding, im Ausmaß von ca. 274 m². Die genaue Lage ist auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) ersichtlich, die genaue Fläche nach durchgeführter Vermessung.

2. Die Gemeinde Krenglbach übergibt an Hubweber Friedrich und

Ingeborg das öffentliche Gut Nr. 1660, EZ 573, KG Schmiding, im Ausmaß von 760 m².

3. Die Gemeinde Krenglbach übernimmt von Hubweber Friedrich und

Ingeborg einen Teil des Grundstückes Nr. 170/1, EZ 173, KG Schmiding, im Ausmaß von ca. 1.394 m². Die ungefähre Lage ist auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1 – Fläche A) ersichtlich, die genaue Fläche nach durchgeführter Vermessung.

4. Der Grundtausch der Punkte 1. bis 3. hat flächengleich zu erfolgen.

5. Die Gemeinde Krenglbach erhält das Recht von dem Grundstück Nr.

170/1, EZ 173, KG Schmiding zusätzlich eine Fläche im maximalen Ausmaß von 600 m² zu dem landwirtschaftlichen Preis von € 8,-- pro m² anzukaufen (Anlage 1 - Fläche B).

6. Hubweber Friedrich und Ingeborg übergeben kostenlos an die

Gemeinde Krenglbach einen Teil des Grundstückes Nr. 215/2, EZ 175, KG Schmiding, im Ausmaß von ca. 1.000 m2. Die ungefähre Lage ist auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1 – Fläche C) ersichtlich, die genaue Fläche nach durchgeführter Vermessung.

7. Die Vermessungskosten, die Kosten für die Vertragserrichtung und

die Verbücherung sind von der Gemeinde Krenglbach zu tragen. Allfällige weitere Kosten hat jeder selbst zu tragen.

8. Die Vereinbarung wird nur unter der Voraussetzung wirksam, dass

die Genehmigung der Umwidmung der Grundstücke Nr. 153/1 (teilweise), Nr. 160 (teilweise), beide EZ 173, KG Schmiding, und Nr. 150/1 (teilweise), EZ 176, KG Schmiding, mit einer Gesamtfläche von ca. 11.176 m² in Wohngebiet genehmigt wird. Die genaue Lage ist auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) ersichtlich, die genaue Fläche nach durchgeführter Vermessung.

Amtsleiter
Textfeld
Anlage V
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9. Die Vereinbarung wird vorbehaltlich der Zustimmung des

Gemeinderates geschlossen.

10. Die Einleitung zur Auflassung des öffentlichen Gutes erfolgt nach Wirksamkeit der Vereinbarung.

Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Krenglbach vom Krenglbach, __________ Krenglbach, (Ort, Datum) (Ort, Datum)

____________________________ ____________________________ Für die Grundstückseigentümer Für die Gemeinde Krenglbach Hubweber Friedrich und Ingeborg Bgm. Ing. Johann Zauner-Penninger

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Wieshuber

Wieshoferstraße (Gemeindestr.)

Weg

ÖBB Wels - Passau

ÖBB Wels - Passau

Weg

291

289

284

283

274

273

257

256

255

247

7022

7023

7024

246

271

7025

270

7037

245

244

261

238

237

288

260

7028

70357016

7017

7020

7014

7018

7019

264

243

265

2513

7021

263

5988

5989

269

268

262

259

254

253

252

251

250

249

248

239

236

7041

7029

7042

7040

7039

7036

258

240

241

7853

235

4247

4244

60

4246

4248 4251

42527851

242

4228

42314232

4233

4234

4235

4236

4238

4239

4240

4242

4243

4245

4249

4250

4261

7852

7850

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78487849

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8367

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8369

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8360

8361

8362 8363

8364

276

280 7857

287

7854

7840

7841

7842

327

7862

310

315

316 3539

3540

3541

3542

7858

7860

7859

329

330

277

278

313

312

324

321322

323

7321

1953

1952

1951

19501949

1948

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275

281

282

308

309

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7856

328

290

1944

1945

1946 1947

78377836

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78387835

2

170

215

1

215

2

210

1

210

215

1660

171

1

170

211

1

176

1

202

2

202

7

177

3

178 2

178

6

177

3

210

1

194

1661

208

1.000m²

600m²

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1.394m²

660m²

247m²

360m²

7

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W

W

W

W

W

W

W

W

Bach

Weg

Haidinger Feld

ca. 3

2 m tie

f

Regenrückhaltung

ca. 11.176m²

Schutzzone (Brache)

153/12

11

153

10

153

5

150

6

150

4

1503

150

9

153

8

153

7

153

6

153

1

148

4

148

2

231

3

148

2

153

3

153

153/5

1659

2

148

6

231

10

231

4

235

4

213

235/1

4

231

5

235

2

235

3

235

4

153

2

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2

311

153

160

1

150

1

146

4

141

3

141

7

236

6

2368

236

2

236

Lageplan Widmungsansuchen Hubweber1:1,000

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Amtsleiter
Textfeld
Anlage VI
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