Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 I VERFAHRENSANWEISUNGEN FÜR DEN THÜRINGER RETTUNGSDIENST Landesärztekammer Thüringen Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen auf Basis der Musteralgorithmen des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) zur Umsetzung des Pyramidenprozesses im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes (NotSan) Version 2018/19
91
Embed
Verfahrensanweisungen für den Thüringer …...Clinical Pathway Status epilepticus der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), 2012 Die Ausbildungszielbestimmung des 4 Abs.
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 I
VERFAHRENSANWEISUNGEN FÜR DEN THÜRINGER RETTUNGSDIENST Landesärztekammer Thüringen Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf Basis der Musteralgorithmen des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) zur Umsetzung des Pyramidenprozesses im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes (NotSan)
Version 2018/19
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 II
Mitglieder der Arbeitsgruppe SOP:
Dr. med. Steffen Herdtle, Universitätsklinikum Jena, Zentrum für Notfallmedizin
Andreas Hochberg, Landesgruppe der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Thüringen
Dipl.-Med. Andreas Venz, Vorstand der agtn e.V., Leiter der AG SOP
Dr. med. Ron Sturm, Notarzt-Beirat der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
Dr. med. Michael Walther, Rettungsdienst-Ausschuss der Landesärztekammer Thüringen
Beratung und Koordination: Gunnar Linker, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Dr. med. Jens Reichel, Vorsitzender RD-Ausschuss der LÄK Thüringen
Gestaltung und Umsetzung: Kerstin Thieme, Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte (agtn e.V.)
Quellennachweise Titelbild: www.drk-huenfeld.de
Musteralgorithmen des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) zur Umsetzung des Pyramidenprozesses im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes (NotSan), Version 1.4. vom 07.03.2015
Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Therapie des akuten Herzinfarktes bei Patienten mit ST-Streckenhebung (STEMI), 2012
Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Therapie des akuten Herzinfarktes bei Patienten ohne persistierende ST-Streckenhebung (NSTEMI), 2013
Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) zur Reanimation, 2015
Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) für die Diagnose und Behandlung der akuten und chronischen Herzinsuffizienz, 2012
Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) für das Management der arteriellen Hypertonie, 2013
AWMF Nationale Versorgungsleitlinie Asthma Erwachsene, 2013
AWMF Nationale Versorgungsleitlinie Asthma Kind, 2009
AWMF S2-Leitlinie zu Akuttherapie und Management der Anaphylaxie, 2014
AWMF Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten 2008
S3-Leitlinie Therapie des Typ-1-Diabetes der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) - Version 1.0, 2011
Clinical Pathway Status epilepticus der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), 2012
Die Ausbildungszielbestimmung des § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Notfallsanitätergesetzes (WD 9 - 3000 - 042/16), Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, 2016
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 III
Vorwort zur aktuellen Version 2018/19 Thüringer Handlungsempfehlungen für die Notfallsanitäterin und den Notfallsanitäter
Für das anstehende neue Ausbildungsjahr stellen wir unsere aktuellen Verfahrensanweisungen fristgemäß zur Verfügung. Mit dieser Version wird den kritischen Hinweisen, den ersten Anwendungserfahrungen und der anhaltenden Erweiterung unserer Verfahrensanweisungen Rechnung getragen. Dabei haben wir insbesondere die unterschiedlichen Reflexionen der Thüringer Ausbildungsstätten, deren Vertreter an den Arbeitsberatungen aktiv teilgenommen haben, berücksichtigt. Die Verfahrensanweisungen (VFA) 2018/19 haben nochmals einige Veränderungen in Struktur, Inhalt und auch den Beschreibungen erfahren. Der Grundsystematik folgend sind dadurch einige VFA nicht mehr vorhanden bzw. in andere Anweisungen eingeflossen. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Rettungsdienstbereiche Rechnung zu tragen, sind einige Vorgaben variabel gestaltet und letztlich der Entscheidung des lokal verantwortlichen ÄLRD vorbehalten. Mit der mehrheitlichen Zustimmung im Thüringer Landtag zur Novelle des Thüringer Rettungsdienstes am 21. Juni 2018 sind wesentliche Grundlagen für die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes geschaffen worden. Mit diesen Neuerungen wird den betreffenden Akteuren - den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst - in unserem Freistaat der notwendige Rahmen gegeben. In dem Zusammenhang wird auch die seit Jahren überfällige Weiter- und Fortbildungsverordnung verabschiedet werden. Die kommenden Wochen werden uns mit der sachgerechten Umsetzung beschäftigen. Über Anmerkungen zur konstruktiven Weiterentwicklung freut sich die Arbeitsgruppe der VFA Thüringen. Zuschriften zu Änderungswünschen, Kritiken etc. sind jeweils bis 31.03. des Folgejahres einzureichen. Danach eingereichte Anträge können für die folgende Aktualisierung nicht mehr berücksichtigt werden. Ein direkter Nachrichtenweg ist via „[email protected]“ gegeben. Auch für diese neue Auflage sei dem Organisator der Arbeitsgruppe, Koll. Andreas Venz, und der unermüdlichen Designerin, Frau Kerstin Thieme, ganz herzlich gedankt!
Weimar, 09.07.2018 i.A. Dr. J. Reichel
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 IV
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT ZUR AKTUELLEN VERSION 2018/19 ............................................................................. III
INHALTSVERZEICHNIS .................................................................................................................. IV
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ......................................................................................................... VII
PRÄAMBEL ZUM GENERELLEN GEBRAUCH DER THÜRINGER VERFAHRENSANWEISUNGEN ............ IX
LEITALGORITHMUS NOTFALLSITUATION .................................................................................... XIII
ANLAGE A - KATALOG „INVASIVE MASSNAHMEN" ........................................................................ A
ANLAGE B - MEDIKAMENTENKATALOG ......................................................................................... B
ANLAGE C - MUSTER NACHWEIS INVASIVER MAßNAHMEN ........................................................... C
ANLAGE D - MUSTERVORLAGEN ZUR MAßNAHMENFREIGABE UND QUALITÄTSSICHERUNG ........... D
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 VII
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ABCDE-Schema Airway (Atemweg) | Breathing (Atmung) | Circulation (Kreislauf) | Disability Exposure/Environment (Exposition/Umfeld) ACS Akutes Koronar-Syndrom AF Atemfrequenz AZ Allgemeinzustand AGTN Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. ÄLRD Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Amp. Ampulle ASS Acetylsalicylsäure AVPU Bewusstseinstest: Alert (wach und ansprechbar) | Voice (reagiert auf Ansprache) | Pain (reagiert auf Schmerzreiz) | Unresponsive (keine Reaktion, bewusstlos) AZ Allgemeinzustand BLS Basic Life Support/Basismaßnahmen Reanimation BULP-Manöver (Backward, Upward and Leftward Pressure) Handgriff, mit dem ein gerichteter Druck auf den Schildknorpel nach links ausgeübt wird BURP-Manöver Backward, Upward and Rightward Pressure) Handgriff, mit dem ein gerichteter Druck auf den Schildknorpel nach rechts ausgeübt wird BTM Betäubungsmittel BZ Blutzucker COPD Chronic Obstructive Pulmonary Disease CPAP Continuous Positive Airway Pressure dia diastolisch EKG Elektrokardiogramm ERC European Resuscitation Council FAST-Test Schlaganfalltest: Face (Gesicht) | Arms (Arme) | Speech (Sprache) | Time (Zeit) FiO2 inspiratorischer Sauerstoffanteil GCS Glasgow Coma Scale ggf. gegebenenfalls Glu 20% Glukoselösung GRC German Resuscitation Council H1-Blocker Histamin-1-Rezeptor-Blocker HF Herzfrequenz HWS Halswirbelsäule ICB Intracerebrale Blutung ICR Intercostalraum I.E. Internationale Einheiten i.m. intramuskulär i.o. intraossär ITH Intensivtransporthubschrauber i.v. intravenös J Jahre (bei Altersangabe) KG Körpergewicht KOF Körperoberfläche MAD Nasal Mucosal Atomization Device (Nasenzerstäuber) MILS Manuelle InLine Stabilisierung MONA-Schema Morphin, Oxygen, Nitroglycerin, Acetylsalicylsäure NA Notarzt NEF Notarzteinsatzfahrzeug NotSanG Notfallsanitätergesetz NRS Numerische Rating Skala für Schmerzstärke
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 VIII
OPQRST-Schema Schmerzanamnese: Onset (Beginn) | Provocation, palliation (Verstärkung, Linderung) | Quality (Qualität) | Region, radiation (Region, Ausstrahlung) | Severity (Stärke) | Time (Zeitlicher Verlauf) PDE-5-Hemmer Phosphodiesterase-5-Hemmer pDMS periphere Durchblutung, Motorik und Sensibilität PEA Pulslose elektrische Aktivität PSA Persönliche Schutzausrüstung PSNV Psychosoziale Notfallversorgung – Notfallseelsorge – Krisenintervention pVT pulslose ventrikuläre Tachykardie QRS Kammerkomplex im EKG RR Riva Rocci/Blutdruck RTW Rettungstransportwagen SAMPLER-Schema Notfallanamnese: Symptome | Allergien | Medikamenteneinnahme | Patientenvorgeschichte | Letzte Mahlzeit | Ereignis | Risikofaktoren s.c. subcutan sec Sekunde SHT Schädel-Hirn-Trauma SM Schrittmacher SpO2 periphere Sauerstoffsättigung STEMI ST-elevation myocardial infarction STU Schnelle Trauma Untersuchung STUVW-Schema Schema zur Ersteinschätzung an der Einsatzstelle (s. Leitalgorithmus 00) Supp. Suppositorium sys systolisch V.a. Verdacht auf WASB-Schema Bewusstseinstest: Wach / Ansprechbar | auf Ansprache reagierend |
auf Schmerzreiz reagierend | Bewusstlos ZNA Zentrale Notaufnahme
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 IX
PRÄAMBEL ZUM GENERELLEN GEBRAUCH DER THÜRINGER VERFAHRENSANWEISUNGEN
Bei der Anwendung unserer Verfahrensanweisungen sind die Rahmenbedingungen des Thüringer Rettungsdienstes mit den gesetzlichen Vorgaben im
Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG vom 16. Juli 2008), speziell § 3 Absatz (Notfallrettung) und § 13 (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst) im den näheren Ausführungen im
Landesrettungsdienstplan (LRDP vom 29.04.2009) u.a. mit den Punkt 3.4 Qualitätssicherung und Punkt 7.2 Indikationskatalog für den Notarzteinsatz
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und des Brand- und Katastrophenschutzes vom 23. Juni 2014, hier Artikel 1 Absätze 3,4,10 und 11 sowie dem
Indikationskatalog für den Notarzteinsatz der Bundesärztekammer vom 22.02.2013 und der dazu entsprechenden Empfehlung des Landesbeirates für das Rettungswesen am TMIK vom 15.07.2015
anhaltend zu beachten und einzuhalten!
Grundlage für die Ausarbeitung unserer Prozeduren im Thüringer Rettungsdienst sind die aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen zu den jeweiligen Patientenzuständen und die eingetretene vitale Gefährdung am Notfallpatienten. So können auch bei den einzelnen Krankheitsbildern nicht alle Empfehlungen der Fachgesellschaften auf das Rettungsdienstfachpersonal übertragen werden. Für die umfassende Qualitätssicherung in der Notfallrettung haben wir in unserer neuen Version der Thüringer Verfahrensanweisungen diese um die notwendigen Anweisungen für die eigenverantwortlich zu ergreifenden Maßnahmen als immanenten Bestandteil der Notfallrettung erweitert. Unsere Verfahrensanweisungen haben wir in Teilen fachlich und inhaltlich in logischer Abfolge geordnet, doch obliegt es dem rettungsdienstlichen Fachpersonal bei Anwendung der Untersuchungs- und Behandlungspfade, die Verknüpfung mit dem jeweiligen Leitalgorithmus und den ergänzenden Untersetzungen stets zu beachten. So ist zum Beispiel bei dem umfänglichen Kapitel „Akuter Thoraxschmerz –ACS“ im Leitalgorithmus die 12-Kanal-EKG – Ableitung als allgemeine Standardprozedur aufgeführt und wird dann mit den
Maßnahmen gemäß NotSanG §4 Abs. 2 Pkt. 1c und Pkt. 2a-c untersetzt. Auf eine nochmalige Aufführung der spezifischen Maßnahmen in den Untersetzungen (z.B. Verdacht auf ACS -Algorithmus Glyceroltrinitrat-Spray) ist im Sinne der Übersichtlichkeit verzichtet worden! Die Thüringer ÄLRD haben im Zusammenhang mit dieser Vervollständigung der Verfahrensanweisungen festgelegt, dass diese speziellen Maßnahmen im Sinne
der anhaltenden Fertigkeiten
der qualitätsgerechten Anwendung bei Notfallpatienten mit vitaler Gefährdung und auch
zum persönlichen Schutz der Notfallsanitäterin/des Notfallsanitäter (fachliche und juristische Sicherheit)
am Patienten mit festgelegtem Umfang angewendet werden sollen. Die qualitätsgerechte Anwendung und Durchführung der Maßnahmen wird durch den übernehmenden Arzt (Notarzt bzw. Notaufnahme) in Schriftform bestätigt. Bei zu geringer Zahl von entsprechenden Einsätzen soll die fehlende Praxis mit Übungen an Simulationsmodellen ergänzt werden. Die Anbieter dieser Übungen am Simulator werden durch die zuständigen Aufsichtsbehörde für Gesundheitsberufe anerkannt / zertifiziert. Die Dokumentation erfolgt in einem gesonderten Nachweisheft (Papier- oder in elektronischer Form), nähere Einzelheiten regelt der zuständige ÄLRD. Die Anzahl der Tätigkeiten, die in der
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 X
Ausbildung zur Notallsanitäterin / zum Notfallsanitäter geforderten sind, soll innerhalb von zwei Jahren durch jeden Mitarbeiter nachgewiesen werden. Bei unzureichender Zahl erfolgt eine spezielle Nachschulung und Überprüfung durch den ÄLRD (Muster Anlage C). Bei der Gestaltung unserer Verfahrensanweisungen haben wir mittels einer farblichen Untersetzung zwischen
- durchzuführen durch RD-Mitarbeiter (RA bzw. NotSan)
- eigenverantwortliche Durchführung
- Mitwirkung mit eigenständigem Durchführen - ggf. Verweis auf weiterführenden Algorithmus unterschieden. Prinzipiell gilt dabei, dass die Voraussetzungen für das Ergreifen der jeweiligen Maßnahme (unabhängig der Zuordnung zu Standard, Eigenverantwortlichkeit oder Mitwirkung) durch die vorab durchgeführten Untersuchungen zum Patientenzustand, der Erhebung von den vorgegebenen Vitalwerten und der erfassten Notfallanamnese (Notfallsituation) die Bedingungen für das Ergreifen einer Maßnahme zweifelsfrei ergeben. Mit der Feststellung der Notfallsituation geht auch anhaltend die Überprüfung einer Notarztindikation (gemäß o.g. Kataloges) einher, und bei entsprechender Übereinstimmung ist der Notarzt sofort durch entsprechende Meldung an die Leitstelle anzufordern. In diesem Kontext sind die in den einzelnen Anweisungen aufgeführten Felder zu verstehen und umzusetzen.
Allgemeinen Standardmaßnahmen im Rettungsdienst
den Maßnahmen gemäß NotSanG §4 Abs. 2 Pkt. 1c
den Maßnahmen gemäß NotSanG §4 Abs. 2 Pkt. 2a–c)
Entscheidungsvorgaben für den weiteren Maßnahmenablauf
dringlichen begleitenden Maßnahmen bzw. Informationen an die Klinik
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 XI
Beispiel – VFA 29:
Bei Feststellung des Patientenzustandes (nach Durchführung des ABCDE-Schema): Patient bewusstlos, reagiert nicht
NOTARZTNACHFORDERUNG
Eine Ausnahme davon können lediglich einsatztaktische Erwägungen sein, also die deutlich verlängerte Zeitspanne bis zum Eintreffen des Notarztes gegenüber dem Erreichen der nächst geeigneten Notaufnahmeeinrichtung. Näheres hierzu regeln die lokalen Vorgaben des zuständigen ÄLRD.
Gleichzeitig müssen diese eingeleiteten Schritte und Maßnahmen immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und mit weniger invasiveren Maßnahmen nachweislich nicht zu erreichen sein (Dokumentationspflicht).
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 XII
Beispiel – VFA 29:
Bei Feststellung des Patientenzustandes (nach Durchführung des ABCDE-Schema): Patient reagiert inadäquat auf Ansprache /// Patient reagiert adäquat auf Ansprache, reflexaktiv
Konkrete Voraussetzung für das Ergreifen der speziellen Maßnahmen gemäß NotSanG §4 Abs. 2 Pkt. 1c und Pkt. 2 a - c ist aus berufs- und haftungsrechtlichen Gründen für die Notfallsanitäterin / den Notfallsanitäter einerseits und der Qualitätssicherung im jeweiligen Rettungsdienstbereich andererseits immer einer entsprechende aktenkundige Bestätigung für diese Maßnahmen durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) oder einen von ihm dafür beauftragten Arzt. (Muster Anlage
A2). Fachliche Grundlage dafür sind die Verfahrensanweisungen für den Thüringer Rettungsdienst oder die vom zuständigen ÄLRD für seinen Zuständigkeitsbereich erlassenen lokalen Anordnungen für das RD-Personal.
Ausgeschlossen ist selbstverständlich die Übertragung oder sonstige Anweisungen von Maßnahmen gemäß NotSanG §4 Abs. 2 Pkt. 1c und Pkt. 2 a - c durch die Notfallsanitäterin / den Notfallsanitäter an andere Mitarbeiter des Rettungsdienstes.
00
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 XIII
LEITALGORITHMUS NOTFALLSITUATION
Beurteilung der Einsatzstelle / EigenschutzS - Ist die Sicherheit gewährleistet?
T - Tragen wir alles bei uns? (Einsatzmaterial, PSA)
U - Wie war der Unfallmechanismus - Verletzungsmechanismus - Erkrankung?
V - Verletztenanzahl bzw. Anzahl Betroffener
W - Wen müssen wir noch alarmieren? Notarztnachforderung? (Polizei, Feuerwehr, PSNV)
Vorstellung | Begrüßung | Abfrage Name + Patientenalter | Notrufgrund?
Bewusstseinslage WASB-SchemaW - Wach | A - reagiert auf Ansprache | S - reagiert auf Schmerzreiz | B - Bewusstlos
Notarztnachforderung?
B - Breathing (Atmung)Atemfrequenz und Atemtiefe (grob orientierend)
Hautkolorit (Zyanose vorhanden)
Atemnebengeräusche (ohne Auskultation hörbar)
C - Circulation (Kreislauf)Puls peripher tastbar? -> Wenn nicht, zentral tasten!
D - Disability (neurologisches Defizit)Wie ist die Pupillenreaktion? - Der Situation angepasst, seitengleich, auf Licht reagibel?Wie ist die Bewusstseinslage (GCS)?Wie hoch ist der Blutzucker?FAST Test - bei Verdacht auf D-Problem
Liegt eine Intoxikation oder Stoffwechselentgleisung vor?
E - Exposure / Environment (Exploration/Erkundung)Situationsgerechte Untersuchung des Patienten (Palpation, Auskultation, Perkussion)
Temperatur Temperaturmanagement
Anamnese nach SAMPLER-Schema
Schmerzen nach OPQRST-Schema Alle Messwerte (Blutdruck, Puls, Temperatur, Blutzucker, Atemfrequenz, SpO2) komplett?
STOP TEAM TIME OUT
Die Situation reevaluieren und zusammenfassen
Einstufung NICHT KRITISCH / KRITISCH
Entscheidung für „Arbeitsdiagnose“ Verfahrensanweisung
Monitoring vollständig?3-Kanal EKG (QRS-Ton an)
Kontinuierliche RR-Messung
SpO2 - Messung
Kapnometrie bei assistierter / kontrollierter Beatmung
Möglichst großlumiger Zugang | Cave: ein Dreiwegehahn verringert evtl. die Durchflussrate
Zieldruck: 90 mmHG systolisch (außer schweres SHT oder Schwangere ab dem 5. Monat – hier120 mmHG systolisch) bei Kindern gilt 70 + (Alter x 2) als Systole
Volumenbolus: 10-20 ml / kg KG – bei Schock – Druckinfusion bis Erreichen Zielblutdruck
Frühzeitig an geeignetes Rettungsmittel/Zielklinik denken
RTH/ITH Nachforderung?RTW vorwärmen
Notarztnachforderung?
Leitalgorithmus Starke Schmerzzustände
34
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 34
TOURNIQUET – PNEUMATISCHE BLUTSPERRE
Indikationen / Symptome:
lebensbedrohliche Blutung an einer Extremität
Blutstillung durch andere Maßnahmen nicht zu erreichen
KONTRAINDIKATIONEN
Blutstillung mit anderen Mitteln zu erreichen
JA
Alternativen: Blutstillung durch Hochlagern, Druckverband
manuelle Kompression der Wunde
Notarzt nachfordern gem. Indikationskatalog
Einwilligung: gemäß geäußertem oder mutmaßlichem
Patientenwillen
Dokumentation im Einsatzprotokoll
Durchführung: Anlage der Sperre 5-10cm proximal (körpernah) der
Blutungsquelle (wenn möglich)
Cave: nicht in Höhe Fibulaköpfchen!
Nicht auf Kleidung anlegen (Verrutschen)
Knebel/Sperre bis zur kompletten Blutstillung anziehen und fixieren (Cave: Venöse Stauung bei inkompletter Sperre!)
Uhrzeit der Anlage auf/an der Sperre notieren
Analgesie bei Schmerzen
Alternativen sinnvoll(er)?
Aufklärung:
Schmerzen
Haut-, Gewebe-, Gefäß- und Nervenschäden
ggf. Kompartmentsyndrom/
Reperfusionssyndrom
Lungenembolie nach Öffnen der Blutsperre
JA
NEIN
JA
Maßnahme erfolgreich?
Erfolgsprüfung Sistieren der Blutung
NEIN
Nein
JA
GEGENMAßNAHMEN bei Ineffektivität: ggf. 2. Tourniquet proximal des Ersten
ggf. zusätzliche alternative Maßnahmen wie Druckverband, manuelle Kompression
Verlaufskontrolle:
regelmäßige Kontrolle der Blutstillung in
kurzen Abständen
ggf. Analgesie
Dokumentation (Zeit der Tourniquet-Anlage!)
Maßnahmen erfolgreich?
NEIN
Ja
NEIN
Algorithmus Starke Schmerzen -
Esketamin
35
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 35
BECKENSCHLINGE
Indikationen / Symptome: Stabilisierung bei Verdacht auf Beckenfraktur oder komplexen Beckenverletzungen
ABCDE-Herangehensweise + Notarztnachforderung
Einwilligung: geäußert oder mutmaßlich
schriftlich nicht nötig
Dokumentation nötig
Durchführung:
Manuelle Immobilisation des Beckens im
Trochanterbereich re/li durch 2 Personen und
Unterbringen der Beckenschlinge im
Kniebereich
„sägeartiges“ Hochziehen der Beckenschlinge
unter das Becken
alternativ: vorsichtiges Anheben des Beckens
durch 3. Helfer und Unterlegen der
Beckenschlinge
Fixierung der Beine/Knie möglichst etwas
innenrotiert
Kompression / Stabilisierung in Höhe
Trochanter major bds.
Kompression durch definierten Zug
Dokumentation der Anlagezeit
Alternativen sinnvoll(er)?
Aufklärung:
Schmerz, Gefäß-, Nerven-
Weichteilverletzungen
unkontrollierte Blutung bei Unterlassen
JA
NEIN
JA
Erfolgsprüfung
Prüfung von Neurologie und Gefäßstatus vor
und nach der Anlage und im Verlauf
Prüfung der sicheren und festen Anlage
Schmerzsituation überprüfen
keine Öffnung präklinisch
NEIN
KEINE BECKENSCHLINGE
Algorithmus Starke Schmerzen -
Esketamin
JA
JA
Alternativen: andere Stabilisierungsmöglichkeiten
36
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 36
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 46
ERC-ALGORITHMUS ERWEITERTE REANIMATIONSMAßNAHMEN
ERC
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 47
ERC-ALGORITHMUS ERWEITERTE LEBENSRETTENDE MAßNAHMEN BEIM KIND
ERC
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 48
ERC-ALGORITHMUS NEUGEBORENENREANIMATION
A
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 A
ANLAGE A - KATALOG „INVASIVE MASSNAHMEN" Empfehlung aus dem Pyramidenprozess 2014 Die Vermittlung der praktischen Durchführung wird in einem Nachweisheft dokumentiert, wobei eine Mindestzahl an praktischen Maßnahmen erreicht werden soll. Im Nachweisheft muss auch die Möglichkeit gegeben werden, zusätzliche praktische Maßnahmen oder Mitwirkungen zu dokumentieren (z.B. erlebte Geburten).
Nr Maßnahme Notfallmedizinisches
Zustandsbild und
-situation
Eige
nve
ran
t-
wo
rtlic
h
Mit
wir
kun
g
Zugrunde liegende Leitlinie
/ wissenschaftliche Belege
1 i.V. Zugang Notwendigkeit für
Medikamente/Volumen
X ERC Leitlinie 2010 / S3
Polytrauma
2 Intraossärer Zugang Reanimation X ERC Leitlinie 2010
3 extraglottischer
Atemweg
Reanimation /
Atemwegssicherung
X ERC Leitlinie 2010 / Mohr S.
et al.
4 Laryngoskopie plus
Magill- Zange
Bolussuche und -
entfernung
X ERC Leitlinie 2010
5 Nicht-invasives CPAP COPD, Kardiales
Lungenödem
X NVL COPD Ver. 1.9, 2006;
seit 2012 in Überarbeitung
S3-LL NIV Ver. 1.6, 2008 der
Dt. Ges. f. Pneumologie
& Beatmungsmedizin; z. Zt.
i. Bearbeitung
6 Tourniquet
/pneumatische
Blutsperre
Amputation mit nicht
abdrückbarer Blutung
X S3 Polytraumaleitlinie
7 Beckenschlinge Beckentrauma X S3 Polytraumaleitlinie
8 Achsengerecht e
Immobilisation mit
Extension
Grobe Fehlstellung bei
Extremitätenfrakturen
X S3 Polytraumaleitlinie
9 Thoraxpunktion Spannungspneumothorax X S3 Polytraumaleitlinie
10 Manuelle Defibrillation Kammerflimmern X ERC Leitlinie 2010
11 Kardioversion Instabile Tachykardie mit
Bewusstlosigkeit
X ERC Leitlinie 2010
12 Externe
Schrittmacheranlage
Instabile Bradykardie mit
Bewusstlosigkeit
X ERC Leitlinie 2010
13 Geburtsbegleitung Geburt eines Kindes X
14 Umgang mit tracheo-
tomierten Patienten
(einschl. Wechsel der
Trachealkanüle)
Verlegung bzw. Defekt der
Trachealkanüle
X
15 Tiefes endobronchiales
Absaugen
Behinderung der Atmung
durch endobronchiales
Sekret
X
B
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 B
ANLAGE B - MEDIKAMENTENKATALOG Empfehlung aus dem Pyramidenprozess 2014
Der nachstehende Medikamentenkatalog stellt den Mindestumfang für die Medikamente dar, die während der Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter von den Schülerinnen und Schülern erlernt werden sollen. Die Anwendung in der rettungsdienstlichen Praxis, ob eigenverantwortlich, im Rahmen der Mitwirkung oder der Assistenz, ergibt sich dann aus den Arbeitsanweisungen (SOP) des zuständigen ÄLRD. Weitere rechtliche Bestimmungen (z.B. BtMG) bleiben davon unberührt.
Nr. Medikament Besonderer Anwendungsbereich Leitlinie
Durch die Notfallsanitäterin/den Notfallsanitäter ist ein Nachweis über die Durchführung invasiver Maßnahmen im Rettungsdienst zu führen, um die im § 4 Abs.1 Nr. c geforderte Beherrschung dieser Maßnahmen zu belegen.
Dabei handelt es sich um Maßnahmen, welche durch die Landesgruppe der Ärztlichen Leiter Thüringen anhand des Pyramidenprozesses festgelegt wurden.
Innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren, ist die in der folgenden Tabelle festgeschriebene Mindestanzahl der aufgeführten Maßnahmen zu erbringen, zu dokumentieren, durch den anwesenden Notarzt oder den übernehmenden Arzt in sachgerechter Ausführung zu bestätigen. Nach Ablauf der 2-Jahres Frist sind die Nachweise dem zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst vorzulegen. Durch diesen ist entsprechender Schulungsbedarf bei Nichterreichen der geforderten Mindestanzahl abzuleistender Maßnahmen zu ermitteln und festzulegen.
2. Dokumentation
Die Tabellen sind in der vorliegenden Ausführung für die Dauer eines Jahres ausgelegt. Für die Nachweisführung des gesamten Betrachtungszeitraumes sind zusätzliche Nachweisbögen anzulegen.
Lfd. Nr.
Maßnahme Notfallmedizinisches
Zustandsbild und -situation
Eigen-verantwortlich
(EV)
Mit-wirkung
Anzahl gem.
Vorgabe ÄLRD
Thüringen (2 Jahre)
1 i.v. Zugang Notwendigkeit der Medikamenten- und Volumengabe
X 50
2 intraossärer Zugang Reanimation X 10
3 Supraglottischer Atemweg
Reanimation/Atemwegssicherung X 20
4 Laryngoskopie und Magillzange
Bolussuche und -entfernung X 20
5 Nicht-invasives CPAP COPD, Kardiales Lungenödem X 10
6 Tourniquet/ pneumatische Blutsperre
Amputationsverletzung mit nicht abdrückbarer Blutung
X 5
7 Beckenschlinge Beckentrauma X 5
8 Achsengerechte Immobilisation und Fixation
Grobe Fehlstellung bei Extremitätenfrakturen
X 5
9 Thoraxpunktion Spannungspneumothorax X 10 10 Manuelle Defibrillation Kammerflimmern X 20
11 Kardioversion Instabile Tachykardie mit Bewußtlosigkeit
X 20
12 Externe Schrittmacheranlage
Instabile Bradykardie mit Bewußtlosigkeit
X 20
13 Geburtsbegleitung Bevorstehende und stattfindende Geburt
X 2
14
Umgang mit tracheotomierten Patienten, einschl. Wechsel der Trachealkanüle
Verlegung bzw. Defekt der Trachealkanüle
X 5
15 Tiefes endobronchiales Absaugen
Behinderung der Atmung durch endobronchiales Sekret
X 10
Nachweis invasiver Maßnahmen im Rettungsdienst Teil A – Venöser Zugang
Datum Einsatznummer EV Delegation Ärztliche Bestätigung Kenntnisnahme ÄLRD
2. Geburtsbegleitung
Datum Einsatznummer EV Delegation Ärztliche Bestätigung Kenntnisnahme ÄLRD
Name: Vorname: Geb. am:
RD –Bereich:
D
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
ANLAGE D - MUSTERVORLAGEN ZUR MAßNAHMENFREIGABE UND QUALITÄTSSICHERUNG in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift des NotSanG für das Land Thüringen
Vorbemerkungen
Im Rahmen der Entwicklung der Verfahrensanweisungen für den Rettungsdienst wurden auch Formularsätze zur Einführung der Notfallsanitäter in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift §4 Abs. 2 Nr. 2c im Land Thüringen entwickelt. Die Formularsätze dienen insbesondere der juristischen Absicherung der künftigen Notfallsanitäter sowie der Information der an der Notfallrettung beteiligten Parteien (Durchführende / Aufgabenträger). In der Entwicklung der Formularsätze wurde insbesondere auf eine umfängliche Prüfung durch juristische Fachkompetenz mehrerer Juristen der Gebietskörperschaften als auch der Landesärztekammer Wert gelegt. Wir danken für die jederzeit freundlichste Unterstützung im Entwicklungsprozess. Bei der Jahrestagung der ÄLRD Thüringen 2016 wurden die Formularsätze für Thüringen verabschiedet. Eine Gruppe der ÄLRD Thüringen wirkt an der Fortschreibung und Aktualisierung gemeinsam mit der juristischen Abteilung der LÄK Thüringen künftig weiter. Im Rahmen der Jahrestagung 2016 wurde aufgrund der aktuellen Gesetzeslage durch die ÄLRD Thüringen beschlossen, aktuell nur Freigaben nach §4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG zu erteilen. Die ÄLRD Thüringen gehen davon aus, dass der Notfallsanitäter die Voraussetzungen zur Übernahme von Maßnahmen nach §4 Abs 2 Nr. 1c NotSanG mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss erreicht hat. Dies stützt sich auf die juristischen Kommentierungen des NotSanG. §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG bedarf aktuell noch ausstehender landesrechtlicher gesetzlicherVoraussetzungen bzw. Klarstellungen (Erlaubnis der Delegation in bestimmten Situationen / Berufsbildern, landesrechtliche juristische Voraussetzung für die Umsetzung des Bundesausbildungsgesetzes in Thüringen). Die aktuellen Formularsätze sind unter www.agtn.de in der jeweils gültigen Fassung jederzeit zum Download und damit zur Verwendung in den Gebietskörperschaften thüringenweit bereitgestellt.
Formular 1: Freigabegespräch ÄLRD – NFS bezogen auf die Maßnahmen nach der Ausbildungsvorschrift des §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG
Formular 2: Information des Aufgabenträgers Formular 3: Information des Leistungserbringers Formular 4: Individualfreigabe in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift des §4 Abs. 2
Nr. 2c NotSanG Bild 1: kontinuierlicher Qualitätsmanagementzyklus Bild 2: kontinuierliche Fortbildungsanforderungen aus ÄLRD Thüringen – Sicht
Ebenfalls wird erstmalig der kontinuierliche Qualitätssicherungsprozess im laufenden Rettungsdienstbetrieb und die Fortbildungsanforderungen für Notfallsanitäter in den nächsten Jahren dargelegt. Über Anmerkungen zur konstruktiven Weiterentwicklung unter [email protected] freut sich die Arbeitsgruppe der ÄLRD Thüringen.
Arbeitsgruppe ÄLRD: Andreas Hochberg, Steffen Herdtle, Jens Reichel, Andreas Venz, Robert Schmitt Landesärztekammer Thüringen (Rechtsabteilung): Dana Weber
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
Persönliches Freigabegespräch zum NotSanG (Formblatt 1)
Ersteinführung Notfallsanitäter in die Tätigkeit / Tätigkeitsaufnahme
Belehrung
______________, den ________________ Name, Vorname ____________________ ____________________ Telefon _______________________________ Email _______________________________ Rettungsdienstorganisation _______________________________ 1. Voraussetzung
Die gesetzliche Überprüfungspflicht bei Maßnahmenfreigabe nach § 4 Abs 2 Nr. 2 c NotSanG (Ausbildungsrichtlinie NotSanG) wird durch die Teilnahme am Thüringer standardisierten Fort- und Weiterbildungscurriculum der ÄLRD sowie den jährlichen Fortbildungsnachweis geführt durch den Notfallsanitäter, der bei den ÄLRD automatisch vorzulegen ist, erfüllt. 2. Vorbemerkung
Es bleiben die Regelungen des Arbeitsvertrages mit der durchführenden Rettungsdienstorganisation unberührt. Das Arbeitsverhältnis stellt weiterhin die Beschäftigungsgrundlage des Notfallsanitäters dar. Es bleiben die gesetzlichen und übergeordneten Regelungen (ThürRettG, ThürLRDP, RDBP, NotSanG und weitere einschlägige Gesetze / Verordnungen) unberührt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Vorbemerkungen der Thüringer Verfahrensanweisungen Gültigkeit in der aktuellen Fassung besitzen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Notfallsanitätermaßnahmen keine Substitution oder Generaldelegation darstellen, sondern lediglich eine Übertragung im engsten Sinne der Behandlung von vital bedrohlichen Krankheitsbildern ohne Notarztverfügbarkeit bei standardisierten Krankheits-/ Zustandsbildern im Rahmen der vorgegebenen SOP ohne Abweichungsmöglichkeit / Ermessensspielraum in den Thüringer Verfahrensanweisungen darstellen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Ziel der Thüringer Verfahrensanweisungen nicht die Einführung eines notarztfreien Rettungsdienstes ist. Die Verfahrensanweisungen und die erweiterte Delegation in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 2c der Maßnahmen dienen ausdrücklich dazu den Patienten zeitnah qualifizierte Hilfe bei Nicht-Verfügbarkeit eines arztbesetzen Rettungsmittels im Rahmen der Notkompetenz des Notfallsanitäters bzw. bei Lebensgefahr oder schweren drohenden gesundheitlichen Folgeschäden zukommen zu lassen. Aufgrund der derzeitig fehlenden gesetzlichen Grundlage in Thüringen für eine dauerhafte Delegation erfolgen die Maßnahmen nur im engsten Sinne der Behandlung von vital bedrohlichen Krankheitsbildern ohne Notarztverfügbarkeit bei standardisierten Krankheits-/ Zustandsbildern im Rahmen der vorgegebenen SOP ohne Abweichungsmöglichkeit.
D
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
3. Grundlegende Fragen vor dem Einführungsgespräch mit dem ÄLRD hier notieren und zum
Gemäß Notfallsanitätergesetz (NotSanG) schließt der künftige Notfallsanitäter seine Ausbildung mit einer Prüfung zum Notfallsanitäter ab. Hieran schließt sich die Erteilung einer Erlaubnisurkunde gemäß §24 NotSan-APrV in Verbindung mit §27 (1) NotSanG durch die zuständige Behörde an. Der ÄLRD ist zur Einsicht und Dokumentation dieser Urkunde vor Tätigkeitsbeginn als Notfallsanitäter verpflichtet (Kontrollpflicht nach §4 Abs. 2 Nr. 2 c des ÄLRD).
Die Vorlage der Originalurkunde zur Kopie beim ÄLRD wird bevorzugt – insbesondere bei Zulassungsurkunden mit Ausstellungsort außerhalb von Thüringen.
Vorlage Erlaubnisurkunde
□ im Original
□ als beglaubigte Kopie
Die Erlaubnisurkunde ist darüber hinaus in der Personalakte des Arbeitgebers zu führen. 5. Erreichbarkeit des NFS für den ÄLRD bzw. den von ihm beauftragten Arzt:
Um eine gemeinsame Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements und der Fehlerkultur voranzutreiben ist eine direkte Kontaktaufnahme durch den ÄLRD mit dem jeweiligen Notfallsanitäter wünschenswert.
Telefon NFS: _________________________ 6. Hinweis Behandlung vor Ort
Der Notfallsanitäter wird ausdrücklich und aktenkundig darauf hingewiesen, dass selbstständige und abschließende Behandlungen in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in § 4 Abs. 2 Nr. 1 c und Nr. 2c vor Ort nicht durch ihn durchgeführt werden dürfen.
D
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
Maßnahmen in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in § 4 Abs. 2 Nr. 1 c und Nr. 2c bedürfen im Nachgang einer Zuweisung des Patienten in ärztliche Behandlung (ambulante Vorstellung/ stationäre Zuweisung), es sei denn der hinzukommende (Not)Arzt entscheidet anders. § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG beinhaltet ausdrücklich Patienten in einem lebensgefährlichen Zustand oder Patienten, bei denen wesentliche Folgeschäden bei Unterlassen von Maßnahmen zu erwarten sind. Hier ist eine Einweisung zwingend erforderlich. §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG beinhaltet Patienten im Notfalleinsatz (§4 Abs. 2 Nr. 2a) bei notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen, die heilkundliche Maßnahmen erfordern – auch hier ist eine stationäre Einweisung obligat. 7. Rolle der ÄLRD im Rahmen der Verfahrensanweisungen Thüringen
Im Rahmen der Einführung der Thüringer Verfahrensanweisungen weisen die ÄLRD ausdrücklich darauf hin, dass es sich um standardisierte Vorgaben zur Behandlung spezifischer Krankheitsbilder ohne Ermessensspielraum handelt. Diese Verfahrensanweisungen werden standardisiert (in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in § 4 Abs. 2 Nr. 2c) vorgegeben und regelmäßig durch die Landesgruppe der ÄLRD geprüft und fachlich verabschiedet. Damit zeichnen die ÄLRD / Aufgabenträger für die landesweite standardisierte Vorgabe in den Verfahrensanweisungen (VFA) verantwortlich. Die VFA werden auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig aktualisiert. Die ÄLRD lehnen die Übernahme der Verantwortung für individuelle Fehlbehandlungen, Abweichungen von den VFA oder darüber hinausgehende Behandlungen / Diagnostiken oder anderer dem Arztvorbehalt unterliegender Tätigkeiten u.ä. durch Notfallsanitäter ausdrücklich ab. Maßnahmen der Notkompetenz sind ausdrücklich nicht betroffen. 8. Geltung des Notarztindikationskatalog
Im Rahmen der Einführung des NotSanG wurde durch das Land Thüringen (LÄK Thüringen, agtn, KV Thüringen) auch eine standardisierte Handlungsanweisung (Verfahrensanweisung) für Notfallsanitäter aufgelegt. Hierin ist an verschiedenen Stellen eine Notarztalarmierung zwingend vorgeschrieben. Unabhängig von den Regelungen des NotSanG und den Handlungsanweisungen für den Thüringer Rettungsdienst bleibt die Gültigkeit des Notarztindikationskataloges gemäß Landesrettungsdienstplan Thüringen (LRDP, Thüringer Staatsanzeiger 20/2009 S. 834, Punkt 7.2) unverändert zu bisher bestehen. Siehe dazu auch die Präambel der „VERFAHRENSANWEISUNGEN FÜR DEN THÜRINGER RETTUNGSDIENST“. 9. Sorgfaltspflicht / Berichtspflicht
Der Notfallsanitäter unterliegt der Sorgfaltspflicht. Maßnahmen müssen unter den Gesichtspunkten - Korrekte Indikation
- Korrekte fach- und sachgerechte Durchführung
bearbeitet und ausgeführt werden. Hierzu gehört auch eine komplette und sachlich richtige Dokumentation der Maßnahmen auf einem standardisierten Einsatzprotokoll (derzeit
D
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
Notarztprotokoll nach DIVI-Standard). Die Dokumentation muss auf dem Notarztprotokoll im Feld „Notkompetenz“ unter Nennung der jeweiligen VFA-Nummer durch den NFS erfolgen. Der Notfallsanitäter wird im Rahmen der Kontrollpflicht der ÄLRD verpflichtet, die Kopien der Durchschläge der vollständigen Einsatzdokumentation an den jeweiligen ÄLRD oder einen von ihm beauftragten Arzt zu übergeben. Dies gilt für alle Maßnahmen in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 2c §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG. Maßnahmen in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG sind in der hierfür vorgesehenen Dokumentation zeitnah nach dem Einsatz im Berichtsheft für Notfallsanitäter (gemäß Thüringer Verfahrensanweisungen für den Rettungsdienst) zu erfassen und einmalig jährlich im Rahmen der Jahresfortbildung Notfallsanitäter vorzulegen. 10. Freigabe von Maßnahmen in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 2c
NotSanG und damit verbunden Kontrolle durch ÄLRD oder einen vom ÄLRD autorisierten
Notarzt
In Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG wurde die eigenständige Durchführung von heilkundlichen Maßnahmen, die vom ÄLRD bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden, als Ausbildungsziel festgelegt.
Nach Prüfung des Vorliegens der individuellen Voraussetzungen werden die o.g. Maßnahmen an den Notfallsanitäter
Herrn / Frau _________________________________________
bis auf Wiederruf übertragen.
Zur Qualitätskontrolle sind folgende Regelungen zu beachten:
- Berichtspflicht des Notfallsanitäters an den ÄLRD oder einen von ihm beauftragten Arzt.
- Die Maßnahmen in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG
bedürfen keiner eigenständigen Freigabe – die ÄLRD gehen von einem qualitätsgesichertem
Nachweis der Fähigkeiten im Rahmen der schulischen Ausbildung und der staatlichen
Prüfung aus.
- Bei Behandlungsfehlern bzw. nicht-erklärbarem Abweichen von den Thüringer
Musteralgorithmen in der jeweils gültigen Fassung behalten sich die ÄLRD im Benehmen mit
den zuständigen Leistungserbringern ein spezifisches Prozedere nach individueller Prüfung
vor. Dieses Procedere wird durch die ÄLRD in Abstimmung mit den Aufgaben- und
Kostenträgern sowie der Aufsichtsbehörde beschrieben und Bestandteil der Thüringer
Verfahrensanweisungen (VFA).
11. Information des Aufgabenträgers und des Durchführenden / Datenverarbeitung beim
Aufgabenträger
Der Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes und die durchführende Hilfsorganisation wird über die Tätigkeitsaufnahme des neu hinzugekommenen Notfallsanitäters in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift bezogen auf § 4 Abs. 2 Nr. 2c schriftlich informiert (Formblatt 2 und 3).
D
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
Um den Kontrollpflichten des Aufgabenträgers nachkommen zu können, werden beim Aufgabenträger (ÄLRD) personengebundene Daten des Notfallsanitäters gespeichert und verarbeitet. Eine Verwendung zu ausschließlich diesen Zwecken (Tätigkeitsaufnahme, Kontrolle Weiterbildungspflicht, Kontrolle und Erfassung / Abwicklung Nachschulungen) wird ausdrücklich zugesichert. Um die Bearbeitung von Fehlern zu erleichtern, wurde ein Formblatt zur Mitteilung von Fehlern nach 1c bzw. 2c entwickelt. Dies dient dazu, den Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, rechtzeitig fachliche Nachschulungen bei Mitarbeitern vornehmen zu können. Ebenso dient es dazu, den Arbeitgeber über den Entzug der Maßnahmen nach 2c zu informieren. 12. Gültigkeit der Algorithmen und der zugehörigen Kommentierung
Die jeweils gültige Fassung der Thüringer Verfahrensanweisungen für den Rettungsdienst sind in der aktuellen Fassung unter anderem auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Notärzte (www.agtn.de) zum Download bereitgestellt. Es ist die jeweils aktuelle Fassung mit den zugehörigen Kommentierungen zu nutzen. Es obliegt der individuellen Fortbildungspflicht des Notfallsanitäters. 13. Thüringer Verfahrensanweisungen (VFA) im Verhältnis zu übergeordneten Leitlinien
Die Musteralgorithmen setzen übergeordnete Leitlinien (beispielsweise ERC-Algorithmen zur Reanimation) nicht außer Kraft. Der Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen wird anhaltend durch die VFA Thüringen vorgegeben. Es besteht kein Automatismus für Notfallsanitäter zur Übernahme von ärztlichen Entscheidungen inkl. Therapie in die tägliche Routine. Notwendige Maßnahmen, die auch im Bereich der Laienhilfe und -schulung anzusiedeln sind, wie beispielsweise Frühdefibrillation oder Notkompetenz, werden als selbstverständlich angesehen. Ebenfalls wird die fachlich korrekte Zuweisung zum nächsten geeigneten Krankenhaus für den jeweiligen Individualfall als selbstverständlich betrachtet. 14. Anmerkungen zum Einführungsgespräch
Original verbleibt beim ÄLRD zur Weiterverarbeitung 16. Unterschriften Gesprächsdokumentation Notfallsanitäter
Hiermit bestätige ich den Erhalt einer Kopie dieses Gesprächsprotokolls. Hiermit bestätige ich den Erhalt einer Kopie der Thüringer Musteralgorithmen / Standardverfahrensanweisung mit Kommentierung – auch in elektronischer Form. Hiermit bestätige ich den Erhalt einer Kopie zur Abarbeitung kritischer Ereignisse (Flussdiagramm).
Hiermit stimme ich der direkten Kontaktaufnahme des ÄLRD zu mir als NFS per Telefon und E-Mail zur direkten Absprache zu.
□ gewünscht
□ nicht gewünscht
□ Der Kontakt soll ausschließlich über ________________________________________________ stattfinden. Ich habe das Formblatt 2, 3, 4 und 5 zur Kenntnis genommen, ebenso den Inhalt der Kontrollmitteilungen und bin einverstanden. Ich habe das Formblatt 4 (individuelle Maßnahmenfreigabe in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG) zur Kenntnis genommen und werde es in meiner täglichen Arbeit berücksichtigen. Ich habe den Inhalt des Freigabegespräches inkl. der darin vermittelten Berichtspflichten am heutigen Tage zur Kenntnis genommen. _______________________ ______________________ (Unterschrift Notfallsanitäter) (Datum)
D
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
An die Geschäftsleitung der durchführenden Rettungsdienstorganisation - intern -
Kontrollmitteilung an den Aufgabenträger (Formblatt 2):
individuelle Maßnahmenfreigabe angelehnt an die Ausbildungsvorschrift des §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG (Formblatt 4)
Gemäß Notfallsanitätergesetz (NotSanG vom 22.05.2013, BGBl. I S. 1348) muss in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 2c eine individuelle Vorgabe, Überprüfung und Verantwortung durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bzw. entsprechend verantwortliche Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Notfallsanitäter: _____________________________ _______________ (Name, Vorname) (Rettungswache)
Im Rahmen eines Fachgespräches erfolgt die individuelle Freigabe von Substanzen zur Notfalltherapie. Bei allen Maßnahmen in Anlehnung an die Ausbildungsvorgaben in NotSanG §4 Abs 2 Nr. 2c ist eine Notarztnachforderung obligat unter Beachtung des Notarztindikationskataloges LRDP 7.2. Im Rahmen des persönlichen Einführungsgespräches erfolgte eine umfangreiche dokumentierte Belehrung zu Voraussetzungen, Erreichbarkeiten, ambulanter Betreuung, Gültigkeit des Notarzteinsatzkataloges, Sorgfaltspflicht, Berichtspflicht, Dokumentationspflicht, CIRS-System, Information des Aufgabenträgers und der durchführenden Organisation, Gültigkeit von Algorithmen sowie Kommentierung. O.g. Notfallsanitäter wird nach den erfolgten notwendigen Prüfungen und nach Vorlage der Zulassungsurkunde als Notfallsanitäter künftig im Bereich des Aufgabenträgers tätig. _______________________ ______________________ (Unterschrift ÄLRD) (Datum)
D
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
An die Geschäftsleitung der durchführenden Rettungsdienstorganisation zur persönlichen Übergabe durch den eingewiesenen Notfallsanitäter
Kontrollmitteilung an den Durchführenden (Formblatt 3):
individuelle Maßnahmenfreigabe in Anlehnung an §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG (Formblatt 4)
persönliches Freigabegespräch zum NotSanG __________ , __________ (Ort) (Datum)
Gemäß Notfallsanitätergesetz (NotSanG vom 22.05.2013, BGBl. I S. 1348) muss in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG eine individuelle Vorgabe, Überprüfung und Verantwortung durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bzw. entsprechend verantwortliche Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Notfallsanitäter: _____________________________ _______________ (Name, Vorname) (Rettungswache)
Zutreffendes ist anzukreuzen: □ Im Rahmen eines Fachgespräches erfolgte die individuelle Freigabe von Substanzen zur
Notfalltherapie. Bei allen Maßnahmen in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG ist eine Notarztnachforderung obligat unter Beachtung des Notarztindikationskataloges LRDP 7.2.
□ Im Rahmen des persönlichen Einführungsgespräches erfolgte eine umfangreiche dokumentierte
Belehrung zu Voraussetzungen, Erreichbarkeiten, ambulanter Betreuung, Gültigkeit des Notarzteinsatzkataloges, Sorgfaltspflicht, Berichtspflicht, Dokumentationspflicht, CIRS-System, Information des Aufgabenträgers und der durchführenden Organisation, Gültigkeit von Thüringer Verfahrensanweisungen sowie Kommentierung.
□ O.g. Notfallsanitäter wird nach den erfolgten notwendigen Prüfungen und nach Vorlage der
Zulassungsurkunde als Notfallsanitäter künftig im Bereich des Aufgabenträgers im Rahmen seiner vertraglichen hauptamtlichen Tätigkeit bei Ihnen als durchführender Organisation tätig.
D
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
□ Im Rahmen des Freigabegespräches - bezogen auf die Maßnahmen nach §4 Abs. 2 Nr. 1 c und 2c
NotSanG - wurde der Notfallsanitäter auf die Fort- und Weiterbildungspflichten gemäß Curriculum der ÄLRD Thüringen hingewiesen.
□ Im Rahmen des Freigabegespräches wurden das Komplikationsmanagement sowie die
Berichtspflichten des Notfallsanitäters ausführlich diskutiert. Ebenso wurden die Nachschulungs-verpflichtungen auf Anregung des ÄLRD im Benehmen mit dem Durchführenden / Arbeitgeber besprochen.
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
Dokumentierte individuelle Maßnahmenfreigabe in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift des §4 Abs 2 Nr. 2c NotSanG (Formblatt 4) __________ , __________ (Ort) (Datum)
Gemäß Notfallsanitätergesetz (NotSanG vom 22.05.2013, BGBl. I S. 1348) muss in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 2c §4 Abs. 2 Nr. 2c eine individuelle Vorgabe, Überprüfung und Verantwortung durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bzw. entsprechend verantwortliche Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Notfallsanitäter: _____________________________ _______________ (Name, Vorname) (Rettungswache)
Im Rahmen eines Fachgespräches erfolgt die individuelle Freigabe von Substanzen zur Notfalltherapie im Rahmen der Thüringer VFA. Bei allen Maßnahmen in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG und der damit erfolgten Umsetzung der Thüringer VFA ist eine Notarztnachforderung obligat unter Beachtung des Notarztindikationskataloges LRDP 7.2. Grundlage für den bestimmungsgemäßen Medikamenteneinsatz stellen die aktuellen Algorithmen inkl. Kommentierung aus der Verfahrensanweisung Thüringen dar. Diese stellen einen streng vorgegebenen Handlungskorridor ohne Abweichungsmöglichkeiten dar. Die gesetzliche Grundlage für die dauerhafte individuelle Freigabe / Delegation in Anlehnung an die Ausbildungsvorschrift in §4 Abs. 2 Nr. 2c in der landesrechtlichen Regelung in Thüringen über die Therapie akut vital bedrohlicher Zustände ohne Notarztverfügbarkeit mit zu befürchtenden weiteren Schädigungen bei weiterem Zeitverzug (Notkompetenz) hinaus steht derzeit (Stand: 17.11.2016) noch aus.
Die o.g. Medikamentenliste ist angelehnt an den Pyramidenprozess der BÄK aus dem Jahre 2014. Die Anwendung in der rettungsdienstlichen Praxis - ob eigenverantwortlich oder unter Mitwirkung oder Assistenz - ergibt sich aus den Standardarbeitsanweisungen und der Freigabe. Die Freigabe kann jederzeit aufgrund nicht-begründbaren Abweichens von Handlungsempfehlungen oder gar Behandlungsfehlern erlöschen und zur zwingenden Nachschulung im Benehmen mit dem Arbeitgeber nach Curriculum gemäß ÄLRD-Vorgabe führen.
Ausdrücklich sei auf folgende Grundregeln der Medikation (Auszüge) hingewiesen:
Die Medikation darf erst nach fach- und sachgerechter Aufklärung mit Einverständnis (so möglich) des Patienten erfolgen.
Es sind prinzipiell die Vorerkrankung, die aktuelle Situation sowie die Vormedikation des Patienten zu berücksichtigen.
Es ist prinzipiell der minimal-invasivste Weg mit dem geringsten Schadenspotential für den Patienten zu wählen.
Insbesondere müssen Allergien vor Medikation abgefragt und dann ggf. berücksichtigt werden.
Es muss eine sach- und fachgerechte Dokumentation mit Indikation, Risiken und Durchführung (Protokoll) angefertigt werden.
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
Kontinuierlicher PDCA – Zyklus zur Qualitätsüberprüfung und Sicherung durch den ÄLRD bzw. beauftragten Notarzt (Bild 1)
Der kontinuierliche Qualitätssicherungszyklus wird zur Kenntnis genommen. Nachschulungen erfolgen im Benehmen mit dem Arbeitgeber. _______________________ ______________________ (Unterschrift Notfallsanitäter) (Datum)
D
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2018/19 - Stand: 11.07.2018 D
Kontinuierlicher Schulungszyklus für NFS – wiederkehrender Schulungszyklus zur Qualitätssicherung (Bild 2)
Der kontinuierliche Schulungszyklus und die Berichtspflichten hieraus werden zur Kenntnis genommen. Nachschulungen erfolgen davon unabhängig im Benehmen mit dem Arbeitgeber. _______________________ ______________________ (Unterschrift Notfallsanitäter) (Datum)