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mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde
Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig,Bechenheim, Bechtolsheim,
Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim,
Eppelsheim, Erbes-Büdes-heim, Esselborn, Flomborn, Flonheim,
Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim,
Gau-Odernheim,Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-
Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim
Nr. 27 Donnerstag, den 2. Juli 2015 31. JahrgangNr. 34
Donnerstag, den 22. August 2019 35. Jahrgang
Verwaltung wegenBetriebsausflug nach-mittags geschlossenAm
Donnerstag, 29. August 2019, findetder Betriebsausflug der
Bedienstetender Verbandsgemeindeverwaltung Al-zey-Land statt. Die
Verwaltung bleibt andiesem Tag nachmittags geschlossen.Wir bitten
die Bürgerinnen und Bürgerum Verständnis und Berücksichtigungbei
ihren Behördengängen. E.F.
Verbandsgemeinderat hat sich für dieWahlperiode 2019/2024
konstituiertZur konstituierenden Sitzung des neu-gewählten
Verbandsgemeinderateswaren die Mitglieder für Montag, den12. August
2019 eingeladen. Als ersterTagesordnungspunkt stand die
Ver-pflichtung der Ratsmitglieder an. Je-des einzelne Ratsmitglied
wurde vonBürgermeister Steffen Unger auf seineRechte und Pflichten
hingewiesen undper Handschlag verpflichtet.Die Wahl der
ehrenamtlichen Beige-ordneten folgte in einem weiteren
Ta-gesordnungspunkt. In geheimer Wahlwurde Ute Klenk-Kaufmann zur
ErstenBeigeordneten gewählt. Klenk-Kauf-mann bekleidete in der
vorangegange-nen Wahlperiode das Amt der Beige-ordneten. In zwei
weiteren Wahlgän-gen wählten die Ratsmitglieder HansJürgen Fischer,
er war bisher ErsterBeigeordneter, und Marie-Luise Weis-kopf als
Beigeordnete. Direkt im An-schluss an ihre Wahl erhielten die
Bei-geordneten von Bürgermeister Ungerihre Ernennungsurkunden und
wurdenvereidigt.
vom 24.08 bis 01.09.2019
Liebe Theaterfreunde,am Samstag, 24. August stehen die
Melodisteln mit unvergesslichenSchlagern in Bechenheim auf der
Bühne und am Sonntag, 25. August kannman in Flomborn eigene Ideen
bei der Improvisationsshow des Subito!Theaters einbringen. Karten
sind noch erhältlich. Lesen Sie bitte mehr imInnenteil unter der
jeweiligen Orts-Rubrik.Mit drei Aufführungen des Stückes „Die
Senioren sind los!“ vom 30.08 bis01.09. in der Schützenhalle in
Bechtolsheim geht es dann weiter mit unse-rem Theaterfestival. Die
Komödie handelt von pfiffigen Senioren die sichaufmachen, um an
einem Schlager-Casting teilzunehmen und versprichtden Zuschauern
einen Abend voller Spaß und guter Unterhaltung. Es agie-ren
Amateurtheaterspieler aus der Region.
Das komplette Programm finden Sie im Internet unter
www.theatertage-alzeyer-land.de.
Kartenhotline: 06731/409-310oder E-Mail:
[email protected]
Vorverkaufsstellen:Bürgerbüro der VG Alzey-Land, Weinrufstraße
38, 55232 AlzeyTelefon: 06731/409-310Touristinformation Alzeyer
Land, Antoniterstraße 41, 55232 AlzeyTelefon: 06731/499-364
v.l.n.r.: Anneliese Schmahl, Manfred Zimmermann, Karl-Heinrich
Sailler, Bürger-meister Steffen Unger, Hans-Jürgen Nolte, Edgar
Jäckle, Dr. Heiner Bus, UlrichArmbrüster
Trotz Positionentausch sind Klenk-Kaufmann und Fischer weiterhin
für ih-re bisherigen Geschäftsbereiche zu-ständig. Das bedeutet,
dass die Lei-tung des Geschäftsbereiches II die Erste Beigeordnete
Klenk-Kaufmanninnehat. Der Geschäftsbereich umfasstim Fachbereich 3
– Bürgerdienste – fol-gende Aufgaben: Ausländische Ein-wohnerinnen
und Einwohner, Genera-tionen, insbesondere Jugend- und
Se-niorenarbeit, Schulen (außer Schulent-wicklung und
Grundsatzfragen), Wei-terbildung, Volkshochschule. Beige-ordneter
Fischer leitet den Geschäfts-bereich I. Dieser umfasst im
Fachbe-reich 3 – Bürgerdienste – folgende Auf-gaben: Bürgerbüro
(Einwohnerwesen,Fundbüro), Personenstands- und Be-stattungswesen,
Staatsangehörigkeit,sonstiger Service, Öffentliche Sicher-heit und
Ordnung, Straßenverkehrsbe-hörde, Landwirtschaft, Garten-
undWeinbau, Brandschutz, Zivil- und Ka-tastrophenschutz. Da die
beiden Beigeordneten durch dieÜbertragung der Geschäftsbereiche
ihrRatsmandat kraft Gesetzes verlieren,rücken für die CDU Georg
Müller und
für die FWG Dirk Buschei in den Ver-bandsgemeinderat nach. Beide
wur-den von Bürgermeister Unger ver-pflichtet. Für die Besetzung
der Ausschüsse so-wie die Entsendung von Vertretern inVerbände
lagen den RatsmitgliedernWahlvorschläge vor, die gemeinsamvon allen
im Rat vertretenen Fraktionenaufgestellt worden waren. Den
Wahl-vorschlägen wurde einstimmig zuge-stimmt. Des Weiteren wurden
an diesemAbend die Änderung der Hauptsatzungwie auch die neue
Geschäftsordnungvon den Ratsmitgliedern einstimmigbeschlossen. Zum
Abschluss der Sitzung stand dieEhrung ausgeschiedener
Ratsmitglie-der auf der Tagesordnung. Ausge-schieden sind: Ulrich
Armbrüster, Dr.Heiner Bus, Edgar Jäckle, Hans-Jür-gen Nolte,
Karl-Heinrich Sailler, AngelaSauer, Anneliese Schmahl und Man-fred
Zimmermann. Bürgermeister Un-ger dankte den
ausgeschiedenenRatsmitgliedern und würdigte ihr eh-renamtliches
Engagement.
Text/Foto: R.J.
Zeitreise in den Ur-RheinLesen Sie unter Eppelsheim auf Seite
12
Mauchenheim
Kita „Zur Mühlwiese“feiert Sommerfest
Zum 25. GeburtstagAnlässlich unserer Jubiläumsfeiersagen wir
Bühne frei für Alys Palettiund seine Handpuppen. Mit demStück „Das
Unglück von Clown Dus-sel“ laden wir Sie recht herzlich einam 24.
August ab ca. 14 Uhr dabeizu sein. Ein Puppenspiel zum Mit-machen
mit viel Musik und nochmehr Spaß für die ganze Familie.Der
Eintrittspreis hierfür beträgt 3 Euro. Kommen Sie vorbei und
la-chen mit uns. E.Kö.
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Notruf 110 Feuer 112Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport
19222
ApothekennotdienstVereinfachte Neuregelung in
Rheinland-Pfalz
01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des StandortesFestnetz
(0,14 Euro/Min.)Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.)Anzeige der
notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der
Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale AlzeyDRK Krankenhaus,
Kreuznacher Str. 7-9, Alzey Tel. 116 117Fr. 16 - Mo. 7 Uhr, Mi. 14
- Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do. 19 - 7 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst Tel. 0 18 05 / 66 60 07an
Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-Nachm. 0,12 EUR je angefangene
Minute
KrankenhäuserDRK-Krankenhaus Alzey Tel. 0 67 31 / 40 70Rhh.
Fachklinik Alzey Tel. 0 67 31 / 5 00
Polizeiinspektion Alzey Tel. 0 67 31 / 91 10Kaiserstraße 32
Polizeiwache Wörrstadt Tel. 0 67 32 / 91 10Pariser Straße 76
Telefonseelsorge, Evang.-Kath. Tel. 08 00 / 1 11 01 11 und rund
um die Uhr – gebührenfrei – vertraulich 08 00 / 1 11 02 22
Erdgasversorgung/StromversorgungEWR Netz GmbH, Alzey Tel. 0 62
41 / 848 300
(während der üblichne Geschäftszeiten)bei Störfällen Tel. 08 00
/ 1 84 88 00
WasserversorgungRheinhessen-Pfalz GmbH Tel. 0 61 35 / 7
30Bodenheim und Guntersblum für die GemeindenAlbig, Bechenheim,
Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H.Biebelnheim, Bornheim,
Erbes-Büdesheim, EsselbornFlonheim, Framersheim, Freimersheim,
Gau-OdernheimKettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack,Nieder-Wiesen,
Offenhein, Wahlheimbei Störfällen Tel. 0 61 35 / 65 00
Wasserversorgung Tel. 0 62 42 / 50 05-0Zweckverband
Seebachgebiet Osthofenfür die Gemeinden Dintesheim,
Eppelsheim,Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheimbei Störfällen
außerhalb der Geschäftszeit Tel. 0 62 42 / 50 05-40
Zweckverband AbwasserentsorgungRheinhessen Tel. 0 67 31 / 54 77
60Rufbereitschaft Mobil 01 51 / 18 62 25 94
NN OO TT DD II EE NN SS TT EE
GG OO TT TT EE SS DD II EE NN SS TT EEZeichenerklärung: AM =
Abendmahl; BG = Beichtgelegenheit; BS = Bibelstunde; EuA =
Eucharisti-sche Anbetung; EUF = Eucharistiefeier; FamGD =
Familiengottesdienst; GD = Gottesdienst; GDA =Gottesdienst mit
Abendmahl; GH = Gemeindehaus; GZ = Gemeindezentrum; HA = Hochamt;
Hl.M =Heilige Messe; KiGD = Kindergottesdienst; KK =
Krankenkommunion; MF = Messfeier; RK = Rosen-kranz; VAM =
Vorabendmesse
Katholisch: Albig: Do., 18.30 Uhr, EUF. Bechtolsheim: So., 10.30
Uhr, Ökum.Kerbe-GD. Biebelnheim: So., 9 Uhr, Amt. Erbes-Büdesheim:
Fr., 18 Uhr, RK;18.30 Uhr, VAM. Flomborn: Fr., 17.30 Uhr, EUF.
Flonheim: Sa., 18 Uhr, VAM. Fra-mersheim: So., 10.30 Uhr, EUF.
Freimersheim: Do., 18 Uhr, EUF; 18.30 Uhr, RK.So., 9 Uhr, EUF. Do.
(29.8.), 18 Uhr, EUF; 18.30 Uhr, RK. Gau-Odernheim: Sa.,18.30 Uhr,
VAM. Lonsheim: So., 10.30 Uhr, HA zur Kirchweih. Do. (29.8.),
18.30Uhr, EUF. Nack: So., 9 Uhr, HA zur Kirchweih. Ober-Flörsheim:
Sa., 18.30 Uhr,EUF. Offenheim: Sa., 20 Uhr, EuA bis 22 Uhr.
Uffhofen: Di., 18.30 Uhr, EUF.Weinheim: Sa., 15 Uhr, Trauung. Mi.,
18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, EUF.
Evangelisch: Bechenheim: So., 10 Uhr, Familien-GD zum
Streuobstwiesenfest.Bechtolsheim: So., 10.30 Uhr, Ökum. Kerbe-GD
auf dem Kerbeplatz; 11 IUhr,KiGD. Biebelnheim: Sa., 13 Uhr,
Trauung. So., siehe Bechtolsheim. Bornheim:Sa., 18 Uhr, Ökum. GD am
Kreuz (Armsheim!). So., 10 Uhr, GD. Eppelsheim: So.,10.15 Uhr, GD.
Erbes-Büdesheim: So., 10 Uhr, Zentraler GD zum Pfarrei-Som-merfest
mit Chor Ichtys. Di., 20 Uhr, Bibelgesprächsabend, ev. GH.
Flomborn:Sa., 15 Uhr, Trauung. So., 9 Uhr, GD. Flonheim: Siehe
Uffhofen. Gau-Heppen-heim: Sa., 17 Uhr, Liturg. Konzert (Kath.
Kirche). So., 10.30 Uhr, Ökum. Kerbe-GDauf dem Kerbeplatz.
Gau-Odernheim: So., 10 Uhr, GD. Lonsheim: So., 10.15Uhr, Kerbe-GD.
Nieder-Wiesen: So., 8.45 Uhr, GD; 11 Uhr, KiGD. Offenheim:So.,
siehe Erbes-Büdesheim. Uffhofen: Sa., 18 Uhr, Krimi-GD. Wahlheim:
So., 10Uhr, Kerbe-GD am Festplatz/Mühlstraße.
Ev. Chrischona-Gemeinde Am Kreuz: Osterstr. 32, Udenheim; So.,
10 Uhr, GD,jeden 1. Sonntag im Monat 11 Uhr mit KiGD; Fr., 15 Uhr,
Seniorentreff (14-tägig; inungeraden Wochen).
Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Udenheim und Essenheim.
Infos: Gemeinschaftspastor Tobias Lehr, Tel. 06158-895246,
E-Mail:[email protected], www.am-kreuz-udenheim.de
Stadtmission Alzey: Schloßgasse 41; So., 10.30 Uhr, GD mit
Kinder-GD, Cafe-teria nach dem GD geöffnet. HotSpot: Programm f.
Teens u. Jugendliche ab 13 J. freitags 19.30-21 Uhr.
Jugendhauskreise: Jugendliche treffen sich 14-tägigin kleinen
Gruppen, Infos bei [email protected]. Hauskreise: 14-tägig
inverschiedenen Zusammensetzungen. Bibelgespräch i.d. Regel am
letzten Do. imMonat um 16 Uhr. Seelsorge u. Lebensberatung:
Mitarbeiterteam aus professio-nellen, ehrenamtlichen Personen
bietet Hilfe an. Termine nach Vereinbarung:
[email protected]
Neuapostolische Kirche Alzey: Wormser Str. 81: So., 10 Uhr GD.
Mi., 20 Uhr GD.
Ev. Freikirchliche Gemeinde am Schillerplatz Alzey (Baptisten):
Schillerplatz 4,Alzey; So., 10.30 Uhr GD mit Krabbelstube (bis 3
J.) u. kreativem Kinderpro-gramm (3-12 J.); Cafeteria m.
Mittagessen nach GD; 1. So. im Monat GDA; 4. So.im Monat FG;
Lobpreis- u. Gebetsabend 14-tägig Mi. (gerade Woche), 20
Uhr;Hauskreise 14-tägig Mi. (ungerade Woche) bei versch.
Gemeindemitgliedern zuHause; Motorradstammtisch 4-wöchentlich,
parallel zum ersten Lobpreisabendim Monat 19 Uhr in unserer
Cafeteria; Jungschar „Wasserläufer“ (10-13 J.) jedenDo., 17-18.30
Uhr im ev. GH AZ-Weinheim; Jungschar „Bibelentdecker“ (6-9 J.)jeden
Fr., 16.30-18 Uhr am Schillerplatz; „Mädels-Hauskreis“ Fr.,
18-19.30 Uhr u.„Homezone“ (14-18 J.) Fr., 19.30-21 Uhr am
Schillerplatz. Beratung u. Seelsorge:Hilfe u. Gespräche in
Lebenskrisen, Partnerschaftskonflikten, psych. Problemen,Ängsten,
Fragen der Persönlichkeit u. Identitätsfindung, Familie u.
Erziehung:Sigrid Kormannshaus, 0177-6192997. Gemeindebüro:
06731-7700, [email protected], www.efg-alzey.de
Um in der Redaktion eine korrekte Bearbeitung der
E-Mail-Eingänge zu gewährleisten ist es unbedingt erforderlich,
einige wichtige Vorgabenzu beachten. Senden Sie uns bitte zu jedem
Artikel eine separate E-Mail. Bitte keine Dokumente/Bilder zu
verschiedenen Anlässen in nureiner E-Mail übermitteln. Im Betreff
der E-Mail ist immer der Ort und Anlass zu nennen. Das Gleiche gilt
für jede Art von Anhang. Hier ist je-des Dokument oder Bild zu
benennen. Beispiel 1: Sie senden uns das Programm zu einem Weinfest
- Dokument benennen: Ortsname.Weinfest. Programm. Beispiel 2: Sie
senden uns 2 Bilder zum Fest - Bilder benennen:
Ortsname.Bild1.Weinfest., Ortsname.Bild2.Weinfest.Beispiel 3: Sie
senden uns Ihre Vereinsnachricht - Dokument benennen:
Ortsname.Vereinsname. Vergessen Sie nicht die
presserechtlichenVorgaben wie den Namen des Textverfassers und des
Fotografen. Bsp.: Text: Martin Mustermann, Foto: Karin Mustermann
oder Fotos: Ar-chiv.Verein.Ortsname. Wir bedanken uns im Voraus für
Ihre Bemühungen. Oppenheimer Druckhaus GmbH • Redaktion
Nachrichten-Blatt!
WichtigeMitteilung
an alleText-
verfasser!
Unsere E-Mail-Adresse für Ihre redaktionellen
Textbeiträge:redakt ion@nachr i chtenb la t t -a l zey - land
.de
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Donnerstag, den 22. August 2019 Amtlicher Teil Seite 3
VG Alzey-Land
Montag, Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 UhrDonnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 UhrFreitag 8.00 Uhr - 12.00 UhrTelefon 0 67 31
/ 40 [email protected]://www.alzey-land.de
Bürgerbüro: 0 67 31 / 409-310Montag 8.00 - 16.00 UhrDienstag
8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 UhrMittwoch 7.00 - 12.00 UhrDonnerstag 8.00 -
12.00 Uhr
14.00 - 18.00 UhrFreitag 8.00 - 12.00 UhrJeden 1. Samstag im
Monat: 10.00 - 12.00 Uhr(Seiteneingang Münch-Braun-Straße)
Dienstleistungszentrum Ländlicher RaumDLR Westpfalz,
Fischerstraße 12
67655 Kaiserslautern, 15.08.2019Vereinfachtes
Flurbereinigungsverfahren EinselthumAktenzeichen: 21110-HA10.3.
Vereinfachtes Flurbereinigungs-verfahren Einselthum
Ausführungsanordnung Lesen Sie unter Ober-Flörsheim.
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Verbandsgemeinde Alzey-Landvom 12. August 2019
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24und 25 der
Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur
Durchführung derGemeindeordnung (GemODVO), und des § 13
derLandesverordnung über die Aufwandsentschädi-gung kommunaler
Ehrenämter (KomAEVO) folgendeSatzung zur Änderung der Hauptsatzung
vom24.08.2009 beschlossen, die hiermit bekannt ge-macht wird:
Artikel 1§ 2 - Ausschüsse des Verbandsgemeinderates -
Absatz 1: Das Wort Werksausschuss wird gestrichen.
§ 2 - Ausschüsse des Verbandsgemeinderates -Absatz 2 erhält
folgende Fassung: Der Schulträgerausschuss besteht aus 19
Mit-gliedern, die anderen Ausschüsse bestehen aus15 Mitgliedern und
für jedes Mitglied einen Stell-vertreter.
§ 2 - Ausschüsse des Verbandsgemeinderates -Absatz 3 Satz 1: Das
Wort Werksausschuss wird gestrichen.
§ 2 - Ausschüsse des Verbandsgemeinderates -Absatz 4Das Wort
Schulträgerausschuss wird eingefügtund die Ziffer 6 wird auf Ziffer
8 geändert.
§ 2 - Ausschüsse des Verbandsgemeinderates -Absatz 5 erhält
folgende Fassung: Dem Schulträgerausschuss gehören auch je-weils
zwei an den Schulen der Verbandsgemein-de tätige Lehrkräfte und
gewählte Elternvertreteran
§ 3 - Übertragung von Aufgaben des Verbands-gemeinderates auf
Ausschüsse - Absatz 1: Die Nummer 6 wird gestrichen und die Num-mer
7 wird zur Nummer 6.
§ 3 - Übertragung von Aufgaben des Verbands-gemeinderates auf
Ausschüsse - Absatz 3: Die Nr. 8 bis 11 werden hinzugefügt:8.
Zustimmung zur Ernennung der Beamten
ab dem dritten Einstiegsamt der Verbands-gemeinde Alzey-Land,
sowie Zustimmungzur Entlassung der Beamten auf Probe abdiesem
Einstiegsamt gegen deren Willen;
9. Zustimmung zur Einstellung und Eingrup-
pierung der den Beamten ab dem drittenEinstiegsamt
vergleichbaren Arbeitneh-mern der Verbandsgemeinde Alzey-Landsowie
Zustimmung zur Kündigung gegenderen Willen;
10. Zustimmung zu Anträgen auf Hinausschie-ben des
Ruhestandbeginns
11. Der Hauptausschuss nimmt außerdem dieAufgaben der obersten
Dienstbehörde imSinne des § 89 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPersVGwahr.
Die Nr. 12 „Flächennutzungsplanung“ wird ge-strichen. Die
Nummerierungen Nr. 9 und 10 wer-den zur Nummerierung 12 und 13. Die
Nr. 14 wird neu hinzugefügt mit folgenderFassung: 14. Der
Hauptausschuss nimmt die Aufgaben
des Werksausschusses im Sinne des § 86Absatz 4 Gemeindeordnung
(GemO), des § 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverord-nung und der
Betriebssatzung für die Ver-bandsgemeindewerke Alzey-Land
wahr.Folgende Angelegenheiten werden zur Be-schlussfassung
übertragen: 1. Verfügung über das dem Eigenbetrieb
dienende Verbandsgemeindevermögenbis zu einer Wertgrenze von
7.500,00Euro im Einzelfall;
2. Genehmigung von den Eigenbetrieb be-treffenden Verträgen der
Verbandsge-meinde mit dem Bürgermeister und denBeigeordneten bis zu
einer Wertgrenzevon 500,00 Euro.
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Ei-genbetriebs- und
Anstaltsverordnung sowie derBetriebssatzung unberührt.
§ 3 - Übertragung von Aufgaben des Verbands-gemeinderates auf
Ausschüsse - Absatz 4wird aufgehoben.
§ 4 - Übertragung von Aufgaben des Verbands-gemeinderates auf
Ausschüsse - Absatz 1 Nr.3: Die Wörter Haupt-, Finanz- und
Personalaus-schusses werden in Hauptausschusses geän-dert.
§ 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder
desVerbandsgemeinderates - Abs. 2 Satz 1 erhältfolgende Fassung:
Die Entschädigung wird gewährt in Form einesmonatlichen
Durchschnittssatzes in Höhe von30,00 Euro und eines Sitzungsgeldes
für die Teil-nahme an Sitzungen in Höhe von 30,00 EUR.
§ 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder
desVerbandsgemeinderates - Abs. 2 Satz 3: Der Betrag von 20,00 EUR
wird auf 30,00 EURgeändert.
§ 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder
desVerbandsgemeinderates - Abs. 3 erhält fol-gende Fassung: Neben
der Entschädigung nach Abs. 2 werdenkeine Fahrtkosten für Fahrten
zwischen Wohnortund Sitzungsort in Form einer Pauschale von5,00
Euro erstattet.
§ 7 - Aufwandsentschädigungen für Mitgliedervon Ausschüssen -
Abs. 1: Der Betrag von 20,00 EUR wird auf 30,00 EURgeändert.
Artikel 2Diese Satzung tritt am 12. August 2019 in Kraft.Alzey,
den 12. August 2019Steffen UngerBürgermeisterSatzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften dieses Gesetzes
oder auf-grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,gelten ein
Jahr nach der Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande
gekommen. Dies giltnicht, wenn1. die Bestimmungen über die
Öffentlichkeit der Sit-
zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oderdie Bekanntmachung
der Satzung verletzt wor-den sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die
Auf-sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oderjemand die
Verletzung der Verfahrens- oderFormvorschriften gegenüber der
Verbandsge-meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sach-verhalts,
der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach
Satz 2 Nr. 2 geltendgemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
ge-nannten Frist jedermann diese Verletzung geltendmachen.
Amtliche BekanntmachungDie Struktur- und Genehmigungsdirektion
Süd (SGDSüd), Referat 31, Neustadt / Weinstraße hat die
ab-fallrechtliche Plangenehmigung zur wesentlichen Än-derung der DK
II-Deponie Framersheim des Abfall-wirtschaftsbetriebs des
Landkreises Alzey-Wormsvom 27.05.2019 (Az.: 89 30-AZW Fr 02/17:314)
er-lassen und dem Landkreis am 29.05.2019 zugestellt. Mit dieser
Plangenehmigung wird die wesentlicheÄnderung für die Restverfüllung
und Fortführung desBetriebs der Deponie Framersheim
(DeponieklasseII), Gemarkung Framersheim, innerhalb der
durchPlanfeststellungsbeschluss der
BezirksregierungRheinhessen-Pfalz vom 24.04.1986 (Az.: 568-310
Fr17/75) bereits planfestgestellten Deponiegrenzen,entsprechend den
eingereichten Planunterlagen undunter Einschränkung der erlassenen
Nebenbestim-mungen genehmigt.Die SGD Süd hat die Plangenehmigung
auf ihrer In-ternetseite unter folgenden Links veröffentlicht:
Bürgerbus VG Alzey-LandOrtsgemeinden:Bechenheim,
Erbes-Büdesheim, Mauchen-heim, Nack, Nieder-Wiesen und
Offenheim
Anmeldung:Mo. + Mi., 15 – 17 UhrTel. 06731-9470930E-Mail:
[email protected]
Fahrtage:Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr
Bürgerbus VG Alzey-LandOrtsgemeinden:Bechtolsheim, Biebelnheim,
Framersheim,Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim
Anmeldung:Mo. – Do., 15 – 17 UhrTel. 06731-4749956E-Mail:
[email protected]
Fahrtage:Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr
Bürgerbus VG Alzey-LandOrtsgemeinden:Dintesheim, Eppelsheim,
Esselborn, Flomborn, Freimersheim, Kettenheim, Ober-Flörsheim,
Wahlheim
Anmeldung:Mo. – Do., 15 – 17 UhrTel. 06731-4749956E-Mail:
[email protected]
Fahrtage:Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr
Bürgerbus VG Alzey-LandOrtsgemeinden:Albig, Bermersheim v.d.H.,
Bornheim,Flonheim und Lonsheim
Anmeldung:Di. + Do., 15 – 17 UhrTel. 06731-9470930E-Mail:
[email protected]
Fahrtage:Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr
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Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 22. August 2019
•
https://sgdsued.rlp.de/de/service/genehmigungen-umwelt/Unterpunkt
Abfallbehandlungsanlagen und De-ponien (dauerhaft)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms, An der
Hexenbleiche 36, 55232 Alzey (2. OGZimmer 45), die Verbandsgemeinde
Alzey-Land,Weinrufstraße 38, 55232 Alzey und die Verbandsge-meinde
Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofensowie die
Gemeindeverwaltungen Dittelsheim-Heß-loch, Framersheim und
Gau-Odernheim legen denPlangenehmigungsbescheid mit den
zugehörigenAntrags- und Planunterlagen gem. § 41 Abs. 3 Satz1 VwVfG
i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG analog je-weils in ihren
Diensträumen vom 02.09. bis16.09.2019 zu den üblichen Dienstzeiten
aus. Mitdem Ende der Auslegungsfrist gilt die Plangenehmi-gung
gegenüber den übrigen Betroffenen als zuge-stellt (§ 41 Abs. 4
VwVfG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 3VwVfG
analog).RechtsbehelfsbelehrungGegen den Plangenehmigungsbescheid
kann inner-halb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
beimVerwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraßeschriftlich, nach
Maßgabe des § 55 a der Verwal-tungsgerichtsordnung (VwGO) durch
Einreichung ei-nes elektronischen Dokuments oder zu Protokoll
derUrkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Ge-schäftsstelle
erhoben werden. Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die
Be-klagte oder den Beklagten sowie den Gegenstanddes Klagebegehrens
bezeichnen. Sie soll einen be-stimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung die-nenden Tatsachen und Beweismittel sollen angege-ben
und die angefochtene Verfügung soll in Abschriftbeigefügt werden.
Falls die Klage schriftlich oder zu Protokoll erhobenwird, sollen
der Klage nebst Anlagen so viele Ab-schriften beigefügt werden,
dass alle Beteiligten eineAusfertigung erhalten können.Der Inhalt
dieser Bekanntmachung ist auch aufwww.kreis-alzey-worms.de
einsehbar.55232 Alzey, 19.08.2019Abfallwirtschaftsbetrieb
desLandkreises Alzey-WormsMarx, Werkleiter
Öffentliche BekanntmachungAm Montag, dem 26. August 2019 um
17:00 Uhr, fin-det im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwal-tung
eine Sitzung des Hauptausschusses statt.TagesordnungÖffentlicher
Teil:1. Bericht und Ausblick der Verwaltung auf die
Ratsarbeit2. Annahme von Sponsoring und Spenden3. Orte für
standesamtliche Trauungen in der Ver-
bandsgemeinde Alzey-Land4. 2. Teilfortschreibung des Regionalen
Raumord-
nungsplans Rheinhessen-Nahe für das KapitelSiedlungsentwicklung
und -struktur sowie fürdas Kapitel Rohstoffsicherung;Zweites
Anhörungs- und Beteiligungsverfahrennach § 10 Abs. 1
Landesplanungsgesetz (LPIG)Rheinland-Pfalz
5. Zuwendung an die Ortsgemeinde Gau-Odern-heim für den Radweg
"Lückenschluss nach Hil-lesheim"
6. Brandschutzsanierung und Modernisierung derPetersberghalle in
Gau-Odernheim; Erläuterungder Maßnahme und Aktualisierung der
Kosten-schätzung
7. Klimaschutz8. Mitteilungen und AnfragenNichtöffentlicher
Teil:9.1 Personalangelegenheiten9.2 Personalangelegenheiten10.
Mitteilungen und AnfragenAlzey, den 19.08.2019Steffen
UngerBürgermeister und Vorsitzender
Hinweis:Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über
https://alzey-land.more-rubin1.de/ einsehbar.
StellenausschreibungDie Verbandsgemeindeverwaltung sucht
zumnächstmöglichen Zeitpunkt
eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter im Bereichder Raum- und
Ortsplanung (m/w/d)
im Fachbereich II – Bauen und Umwelt. Die Einstel-lung erfolgt
unbefristet und in Vollzeit.
Wir bieten eine interessante und abwechslungsrei-che Tätigkeit
und eine tarifgerechte Eingruppierungnach dem TVöD, die
Sozialleistungen des öffentli-chen Dienstes sowie die
leistungsorientierte Bezah-lung. Die Möglichkeit zur Teilnahme an
Fort- undWeiterbildungen wird geboten.Zum Aufgabengebiet gehören
insbesondere:- Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung,
Verkehrsplanung- Durchführung von Umlegungsverfahren,
Grenzre-
gelungen und freiwillige Bodenordnung- Sonstige
grundstücksbezogene Ordnungsmaßnah-
men, FlurbereinigungsverfahrenDie Tätigkeit erfordert eine
engagierte Mitarbeit so-wie fundiertes Fachwissen. Wir erwarten
Selbstän-digkeit, Eigenverantwortlichkeit, Teilnahme an Sit-zungen
der Ausschüsse und Räte sowie ein hohesMaß an Teamfähigkeit. Der
Privat-PKW sollte fürDienstfahrten zur Verfügung stehen.
Berufserfahrungauf dem Gebiet der Bauleitplanung und des
Pla-nungsrechts ist wünschenswert.Bitte senden Sie Ihre
aussagekräftigen Bewerbungs-unterlagen bis spätestens 15.09.2019 an
die Ver-bandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Fachbereich1,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey oder per E-Mail
[email protected] wir die Bewerbungsunterlagen
nicht zurücksen-den, bitten wir auf die Verwendung von
Bewer-bungsmappen zu verzichten und keine Originale bei-zufügen.VG
Alzey-Land
StellenausschreibungBei der Verbandsgemeinde Alzey-Land ist
zumnächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Voll-zeitstelle im
Fachbereich III – Bürgerdienste zu be-setzen:
Sachgebiet „Straßenverkehrsbehörde“(m/w/d)
Wir bieten eine interessante und abwechslungsrei-che Tätigkeit
und eine tarifgerechte Eingruppierungnach dem TVöD mit
Aufstiegsmöglichkeiten, die So-zialleistungen des öffentlichen
Dienstes sowie die leis-tungsorientierte Bezahlung. Die Möglichkeit
zur Teil-nahme an Fort- und Weiterbildungen wird geboten.
Anmeldung zum Schulbesuch in der Grundschule Flonheim zum
Schulbesuch für das Schuljahr 2020/2021
Für Kinder der Ortsgemeinde Bornheim, der Ortsgemeinde Flonheim
und der Ortsgemeinde Lonsheim, die zumSchuljahr 2020 / 2021
eingeschult werden müssen (Kinder, die vor dem 01. September des
folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben) werden folgende
Termine zur Anmeldung des Schulbesuchs bekanntgegeben:
Montag, 09.09.2019 von 8:00 – 8:45 UhrDienstag, 10.09.2019 von
8:00 – 12: 45 UhrDonnerstag, 12.09.2019 von 8:00 – 12:45 UhrMontag,
16.09.2019 von 8:00 – 8:45 UhrDienstag, 17.09.2019 von 8:00 – 12:45
UhrDonnerstag 19.09.2019 von 8:00 – 12:45 Uhr
Die Eltern werden von der Schule angeschrieben und erhalten
einen persönlichen Anmeldetermin.
Bitte bringen Sie das einzuschulende Kind zur Anmeldung mit!
Alle Kinder, die vor dem 1. September 2020 ihren sechsten
Geburtstag haben, müssen angemeldet werden. Die Anmeldung noch
nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte
2020. Die Anmeldetermine werden zu gegebener Zeit im
Nachrichtenblatt veröffentlicht.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes
und eine Bescheinigung des Kindergartens über den
Kindergartenbesuch mitzubringen. Bei Buskindern muss zusätzlich ein
Passfotomitgebracht werden.
Alzey, 15.08.2019Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land
-
Donnerstag, den 22. August 2019 Amtlicher Teil Seite 5
Zu den Aufgaben gehört insbesondere der Vollzugund die
Überwachung der Einhaltung straßenver-kehrsrechtlicher Bestimmungen
und Vorschriftennach der Straßenverkehrsordnung (StVO), z.B.
derErlass verkehrsrechtlicher Anordnungen, die Sicher-stellung des
Straßenverkehrs und die Mitwirkung beider Erstellung von
Straßenverkehrskonzepten.Wir erwarten:− eine abgeschlossene
Ausbildung im Beruf
der/des Verwaltungsfachangestellten− gutes mündliches und
schriftliches Ausdrucks-
vermögen zur Umsetzung der gesetzlichen Vor-gaben
− Selbstständigkeit, Belastbarkeit, serviceorientier-tes Denken
und Handeln, ein souveränes und zu-gleich freundliches Auftreten
sowie die Fähigkeitzum Umgang mit Konfliktsituationen
− Berufserfahrung im Bereich Bürgerdienste istwünschenswert.
Es wird ein Führerschein der Klasse B benötigt. DerPrivat-PKW
sollte für Dienstfahrten zur Verfügungstehen.Bitte senden Sie Ihre
aussagekräftigen Bewerbungs-unterlagen bis spätestens 15.09.2019 an
die Ver-bandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Fachbereich1,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey oder per E-Mail
[email protected] wir die Bewerbungsunterlagen
nicht zurücksen-den, bitten wir auf die Verwendung von
Bewer-bungsmappen zu verzichten und keine Originale bei-zufügen.VG
Alzey-Land
StellenausschreibungZum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir
Verstär-kung im Fachbereich III – Bürgerdienste:
Sachgebiet Kommunaler Vollzugsdienst(m/w/d)
Die Stellenbesetzung erfolgt unbefristet. Die Ver-bandsgemeinde
Alzey-Land bietet eine interessante,bürgernahe und
abwechslungsreiche Tätigkeit mit ei-ner tarifgerechten
Eingruppierung mit Aufstiegsmög-lichkeiten bis Entgeltgruppe 8 TVöD
und die Sozial-leistungen des öffentlichen Dienstes. Zur
Unterstüt-zung der fachlichen und persönlichen Weiterentwick-lung
wird besonderer Wert auf die individuelle Fort-und Weiterbildung
gelegt (z.B. Teilnahme am Lehr-gang für kommunale
Vollzugsbedienstete bei derHochschule für Polizei RLP).Das
vielseitige Aufgabengebiet umfasst ordnungsbe-hördliche Aufgaben
zur Aufrechterhaltung der öffent-lichen Sicherheit und Ordnung, wie
z.B.:− Kontrolle und Ortsbesichtigungen bei Beschwer-
den− Durchsetzung von Maßnahmen im Bereich des
POG (Polizei- und Ordnungsgesetz) und der ge-meindlichen
Gefahrenabwehrverordnung
− Kontrolle und Überwachung von Wirtschaftswe-gen bezgl.
unberechtigter Nutzung
− Betreuung von Asylbewerbern− Überwachung des ruhenden
VerkehrsWir erwarten:− eine abgeschlossene Ausbildung im Beruf
der/des Verwaltungsfachangestellten oder in ei-nem anerkannten
dreijährigen, für das Aufgaben-gebiet förderlichen
Ausbildungsberuf,
− Selbstständigkeit, Belastbarkeit, serviceorientier-tes Denken
und Handeln, ein souveränes und zu-gleich freundliches Auftreten
sowie die Fähigkeitzum Umgang mit Konfliktsituationen,
− die Bereitschaft zur überwiegenden Ableistungder Arbeitszeit
im Außendienst, dies teilweiseauch in den Abend- und Nachtstunden
sowie anWochenenden/Feiertagen,
− das Tragen von Dienstkleidung während der
Ar-beitseinsätze.
Es wird ein Führerschein der Klasse B benötigt. DerPrivat-PKW
sollte für Dienstfahrten zur Verfügungstehen.Bitte senden Sie Ihre
aussagekräftigen Bewerbungs-unterlagen bis spätestens 15.09.2019 an
die Ver-bandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Fachbereich1,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey oder per E-Mail
[email protected] Alzey-Land
Bechtolsheim
Anlässlich der jährlich stattfindenden Veranstaltung
„Bechtolsheimer Kerb“ in der Ortsgemeinde Bech-tolsheim erlässt die
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land als örtlich zuständige
Ordnungsbehör-de folgende
AllgemeinverfügungFür den Zeitraum von Freitag, 23. August 2019,
17.00 Uhr bis Dienstag, 27. August 2019, 06.00 Uhr,ordnet die
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Folgendes an:1. Mitführ- und
Verzehrverbot von alkoholhaltigen Getränken
Es ist verboten, alkoholhaltige Getränke zur Veranstaltung
„Bechtolsheimer Kerb“ mitzubringenund/oder zu verzehren.Außerdem
ist es verboten, Glasflaschen mitzubringen und mitzuführen.Das
Verbot gilt nicht für gaststättenrechtlich konzessionierte Flächen,
sowie für die an der Bech-tolsheimer Kerb teilnehmenden,
gaststättenrechtlich konzessionierten, Ausschankstellen, und
fürzugelassene SchaustellerInnen/BeschickerInnen und deren
Personal, die Alkohol ausschließlichzur häuslichen Verwendung
erworben haben.
2. Räumlicher GeltungsbereichDas Verbot nach Nr. 1 erstreckt
sich auf den im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Bereich.Der
räumliche Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung wird textlich
durch die nachgenanntenöffentlichen Straßen und öffentlichen
Anlagen begrenzt, wobei die jeweiligen Straßen- und Wege-flächen
zum Geltungsbereich dazugehören:• Bahnhofstraße, ab Einmündung
Undenheimer Straße, bis zur Einmündung Sulzheimer
Straße/Langgasse; zum Geltungsbereich in der Bahnhofstraße
gehört auch das Grundstück„Festhalle“ inklusive dazugehörigem
Parkplatz
• Langgasse bis zur Einmündung Große Kirchgasse• kompletter
Straßenzug Große Kirchgasse• Straße Vor dem Schloß, ab Einmündung
Große Kirchgasse, bis zur Einmündung Brückesgasse• Brückesgasse, ab
Einmündung Vor dem Schloß, bis zur Einmündung Undenheimer Straße•
Undenheimer Straße, ab Einmündung Brückesgasse, bis zur Einmündung
Bahnhofstraße
3. ZwangsmittelandrohungFür den Fall der Zuwiderhandlung gegen
das Verbot nach Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung, wirddas
Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs in Form der Wegnahme und der
Entsorgung der al-koholhaltigen Getränke und des Wegwerfens der
Glasflaschen angedroht.
4. Anordnung der sofortigen VollziehungAus Gründen des
öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung dieser
Verfügung angeord-net, mit der Folge, dass eingelegte Rechtsbehelfe
keine aufschiebende Wirkung haben.
5. BekanntgabeDiese Verfügung gilt mit dem auf die öffentliche
Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt ge-geben.
6. Begründung der VerfügungNach den Erfahrungen seitens der
Ortsgemeinde Bechtolsheim, der Polizeiinspektion Alzey,
derörtlichen Ordnungsbehörde und der Kreisverwaltung Alzey-Worms
als zuständiger Behörde für denJugendschutz ist es in den Vorjahren
anlässlich der Bechtolsheimer Kerb neben ganz allgemeinenStörungen
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu Gewaltdelikten,
Sachbeschädigungen undAlkoholmissbrauch, insbesondere unter den
Jugendlichen, gekommen. Es kommt darüber hinauszu massiven
nächtlichen Störungen der Anwohner durch trunkenheitsbedingtes
Verhalten wie Grö-len, Randalieren und Gefahren durch
zersplittertes Glas.Aufgrund der Prognose der örtlichen
Ordnungsbehörde und der Polizei, in der neben den Erfah-rungen der
Vorjahre auch die Erfahrungen anlässlich anderer öffentlichen Feste
berücksichtigt wur-den, ist auch in diesem Jahr mit den
beschriebenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu rech-nen.
Erfahrungsgemäß führt der Konsum von alkoholhaltigen Getränken und
der unsachgemäßeUmgang mit den mitgebrachten Glasflaschen sehr
schnell auch zu gewalttätigen Auseinanderset-zungen und
Sachbeschädigungen auf dem Veranstaltungsort und seinem
Nahbereich.Zur Vermeidung der beschriebenen Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung ist es ge-eignet und
erforderlich, im unter Ziffer 2 dieser Verfügung näher bezeichneten
räumlichen Umfeldder Veranstaltung das Mitführen von Glasflaschen
und den Verzehr alkoholhaltiger Getränke zu be-schränken. Der
räumliche Geltungsbereich des Verbotes bezeichnet die Bereiche,
innerhalb dererder Schwerpunkt des Alkoholkonsums und daraus
resultierender gewalttätiger Auseinanderset-zungen bis hin zum
Vandalismus zu erwarten ist.Rechtsgrundlage für die getroffenen
Anordnungen sind die §§ 1 und 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei-und
Ordnungsbehördengesetzes (POG), in der derzeit geltenden Fassung.
Danach können die all-gemeinen Ordnungsbehörden die notwendigen
Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall be-stehende Gefahr für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine solche
konkrete Ge-fahr liegt hier vor. Erfahrungsgemäß nimmt der genannte
Personenkreis nicht nur in umliegendenGaststätten Alkohol zu sich,
sondern erwirbt alkoholhaltige Getränke in großem Umfang auch
inGeschäften, an Verkaufsständen, Tankstellen etc. um diese dann
bei Veranstaltungen – auch in de-ren räumlichen Umfeld – zu
konsumieren.Zwar stellt der Verzicht auf das Mitführen von Alkohol
eine Einschränkung dar, die jedoch durchden Kauf vor Ort minimiert
werden kann. Durch die im Vergleich zum Einzelhandel teureren
Preisefür alkoholische Getränke vor Ort reduziert sich
erfahrungsgemäß der übermäßige Alkoholkonsum.Diese Einschränkung
ist im Verhältnis zur aufgezeigten Gefahrenlage für den
angeordneten kurzenZeitraum zumutbar und vertretbar. Auf der
Bechtolsheimer Kerbeveranstaltung ist ein ausreichen-des
Getränkeangebot, insbesondere auch von Alkohol, vorhanden.Auch die
Wegnahme und das Wegwerfen der Glasflaschen stellt angesichts der
von den Glasfla-schen ausgehenden Gefahren im Verhältnis zu ihrem
wirtschaftlichen Wert eine zumutbare und ver-tretbare Maßnahme
dar.Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und zur Wahrung der Rechte
der Gaststättenbetreiber kannvon einer Erstreckung des Verbotes auf
konzessionierten Flächen und Ausschankstellen abgese-hen werden.Die
angeordneten Verbote sind geeignet, die oben aufgezeigten Gefahren
in einem stark besuch-ten Bereich abzuwehren. Die Verbote sind
zudem erforderlich, da kein milderes Mittel erkennbarist. Die
getroffenen Maßnahmen sind im beschriebenen Umfang geeignet,
erforderlich und im Hin-blick auf die Gefahrenlage auch als
angemessen anzusehen.
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-
Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 22. August 2019
Albig
Ortsbürgermeister Wilfried BestDonnerstag von 10.30 - 12.00
Uhrsowie von 19.00 - 20.00 Uhrund nach VereinbarungRathaus,
Langgasse 58Telefon 0 67 31 / 23
[email protected]
Bebauungsplan „Vor Gemärk“ der Ortsgemeinde AlbigDurchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-teiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGBAz.: 610-13-44/1 Br/ToGemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Bauge-setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) wirdFolgendes bekannt gemacht:Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3Abs. 1 BauGB für den
Vorentwurf des Bebauungs-plans „Vor Gemärk“ der Ortsgemeinde Albig
wird aufdie Dauer von drei Wochen in der Zeit vom 30.08. biszum
23.09.2019 (einschließlich) während der Dienst-stunden Montag u.
Dienstag: 8 - 12 Uhr u. 14 - 16 UhrMittwoch u. Freitag: 8 - 12
UhrDonnerstag: 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhrzur Einsichtnahme bei der
Verbandsgemeindever-waltung Alzey-Land, Weinrufstr. 38, 55232
Alzey,Zimmer 211, öffentlich ausgelegt.Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes kann auch imInternet auf der Homepage der
VerbandsgemeindeAlzey-Land/Bürgerservice/Bauleitplanung oder
imGeoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de)eingesehen
werden. Eine Einsicht in die zugrundelie-genden DIN-Normen ist
ebenfalls in der VG Alzey-Land während der Dienststunden
möglich.Der künftige Geltungsbereich umfasst folgendeGrundstücke in
der Gemarkung Albig:Flur 11, die Grundstücke Nr. 81 (Wirtschaftsweg
teil-weise), 82, 83, 84, 85 alle teilweise, 86/2, 87/2
(Wirt-schaftswege teilweise), 96, 97/1 bis /3, 98, 99
alleteilweise; Flur 40 Nr. 96, 95, 94 und die Nr. 98/1 teilweise;
Flur42 Nr. 654, 655, 656/1, 657/1, 659/1 und die Nr. 652und 653
teilweise.Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-gung
werden die allgemeinen Ziele und Zwecke derPlanung dargestellt.
Sich wesentlich unterscheiden-de Lösungen, die für die
Neugestaltung oder Ent-wicklung des Gebietes in Betracht kommen und
dievoraussichtlichen Auswirkungen der Planung werdenöffentlich
dargestellt. Dabei wird Gelegenheit zurErörterung gegeben.Die
Einsicht des Vorentwurfes im Rahmen der früh-zeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung kann von jeder-mann wahrgenommen werden.
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Ortsgemein-de Albig in seiner
Sitzung am 23.05.2019 beschlos-sen, das Aufstellungsverfahren zum
Bebauungsplan„Vor Gemärk“ nach § 13 b BauGB durchzuführen.Demnach
dürfen Bebauungspläne mit einer Grund-fläche 10.000 Quadratmetern
i. S. d. § 13 a Abs. 1Satz 2 BauGB, durch die eine Wohnnutzung auf
Flä-chen begründet wird, die sich an im Zusammenhangbebaute
Ortsteile anschließen, nach § 13 a BauGBund § 13 Abs. 2 und 3 BauGB
entwickelt werden.Das bedeutet, dass gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz
1BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erör-terung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, voneiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB, vomUmweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3Abs. 2
Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezoge-ner Informationen verfügbar
sind, sowie von der zu-sammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs.
1BauGB im Aufstellungsverfahren abgesehen werdenkann.Der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Albig hat den-noch beschlossen, nicht
von der frühzeitigen Beteili-gung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
abzusehen.Albig, 12.08.2019Günther TrautweinOrtsbürgermeister
7. Begründung der ZwangsmittelandrohungDie Androhung von
Zwangsmitteln erfolgt auf der Grundlage der §§ 61, 62, 65 und 66
Verwal-tungsvollstreckungsgesetz für das Land Rheinland-Pfalz
(LVwVG) in der derzeit geltenden Fas-sung. Als Zwangsmittel kommen
gem. § 62 LVwVG Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelba-rer Zwang
in Betracht.Bei Verstoß gegen das Mitführverbot von alkoholhaltigen
Getränken wird auf der Grundlage des § 65 LVwVG das Zwangsmittel
des unmittelbaren Zwangs angedroht.Gem. § 65 LVwVG darf der
unmittelbare Zwang nur angewendet werden, wenn andere Zwangs-mittel
nicht zum Ziel führen oder untunlich sind. Dies ist vorliegend der
Fall. Zweck des Mitführ-verbots ist es, die in der Begründung zur
Verfügung beschriebenen Gefahren zu vermeiden. Vordiesem
Hintergrund muss ein Zwangsmittel angedroht werden, das zum
sofortigen Erfolg führt.Durch ein anderes Zwangsmittel kann nicht
wirksam verhindert werden, dass selbst mitgebrachtealkoholische
Getränke in den Veranstaltungsbereich gelangen. Insofern ist die
Anwendung des un-mittelbaren Zwangs auch verhältnismäßig.
8. Begründung der sofortigen VollziehungDie sofortige
Vollziehung dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
Verwaltungsge-richtsordnung (VwGO), in der derzeit geltenden
Fassung, angeordnet. In Ansehung der betroffenenhochwertigen
Rechtsgüter – insbesondere Gesundheit und körperliche
Unversehrtheit von Besu-chern, Ordnungskräften und Dritten – muss
gesichert sein, dass die ausgesprochenen Verboteauch bei Einlegung
von Rechtsbehelfen Bestand haben und durchgesetzt werden
können.Demgegenüber besteht das in der Abwägung geringer
einzuschätzende Interesse der Besucher,uneingeschränkt
alkoholhaltige Getränke konsumieren zu können sowie das
wirtschaftliche Inte-resse an der Ausnutzung besonderer
Verkaufschancen für alkoholhaltige Getränke. Diese Interes-sen
müssen indes hinter dem Interesse am Schutz der oben genannten
hochwertigen Rechtsgü-ter zurücktreten.Das Interesse der
Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung der verfügten
Anordnungen und da-mit der Verhinderung von Gefahren für die
körperliche Unversehrtheit überwiegt insoweit demeventuellem
Aufschubinteresse der hiervon betroffenen Personen.
9. RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Verfügung kann innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhobenwerden. Der
Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38,55232 Alzey oder bei der Kreisverwaltung
Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey,schriftlich oder
zur Niederschrift zu erheben.Bei schriftlicher Einlegung des
Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der
Wi-derspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Kreisverwaltung
Alzey-Worms oder der Verbands-gemeindeverwaltung Alzey-Land
eingegangen ist.
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land- örtliche Ordnungsbehörde
–Alzey, den 12. August 2019
Steffen UngerBürgermeister
-
Donnerstag, den 22. August 2019 Amtlicher Teil Seite 7
Bechenheim
Ortsbürgermeisterin Ute SteinMittwoch 19.00 – 20.00 Uhrund nach
VereinbarungGemeindeverwaltung, Kirchgasse 8Telefon 0 67 36 / 96 04
94Mobil 01 72 / 4 01 74 [email protected]
Bechtolsheim
Ortsbürgermeister Dieter MannDienstag von 17.00 - 19.00 Uhr
undFreitag von 10.30 - 12.00 Uhrund nach VereinbarungRathaus,
Langgasse 44Telefon 0 67 33 / 2 18Mobil 01 78 / 1 30 84
39Gemeinde-Bechtolsheim@ewr-internett.dewww.bechtolsheim-rheinhessen.de
Bermersheim v. d. H.
Ortsbürgermeisterin Ute FillingerDienstag von 19.00 - 19.30
Uhrund nach VereinbarungGemeindebüro, An der Turnhalle 4Telefon 01
60 / 99 35 47 [email protected]
Biebelnheim
Ortsbürgermeisterin Petra BadeDonnerstag von 17.00 - 18.00
Uhrund nach VereinbarungRathaus, Hauptstraße 11Telefon 0 67 33 / 2
[email protected]
Bornheim
Ortsbürgermeisterin Renate SteingaßDonnerstag von 18.00 - 19.30
Uhrund nach VereinbarungRathaus, Hindenburgring 24Telefon 0 67 34 /
96 04 26Fax 0 67 34 / 96 24
58buergermeister@bornheim-rheinhessen.dewww.bornheim-rheinhessen.de
Anmeldung zum Schulbesuch in der Grundschule Flonheim zum
Schulbesuch
für das Schuljahr 2020/2021Lesen Sie im Kasten auf Seite 4.
Öffentliche BekanntmachungAm Dienstag, dem 27. August 2019 um
20.00 Uhr,findet im Gemeindezentrum Oswaldhöhe der Ortsge-meinde
Bornheim eine Sitzung des Gemeinderatesder Ortsgemeinde Bornheim
statt.TagesordnungÖffentlicher Teil:1. Verabschiedung der
ausgeschiedenen Ratsmit-
glieder2. Verpflichtung der Ratsmitglieder3. Mitteilungen und
AnfragenBornheim, den 17.06.2019Renate SteingaßOrtsbürgermeisterin
und VorsitzendeHinweis:Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über
https://alzey-land.more-rubin1.de/ einsehbar.
Dintesheim
Ortsbürgermeister Frank AltendorfDienstag von 19.00 - 20.00
Uhrund nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Hauptstraße 9Telefon 0
67 35 / 15 [email protected]
Eppelsheim
Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-KaufmannMittwoch von 17.00 - 19.00
UhrGemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17Telefon 0 67 35 / 2
[email protected]
Erbes-Büdesheim
Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz TovarMontag von 9.00 - 11.00 Uhr
undDonnerstag von 17.00 - 18.00 Uhrund nach VereinbarungRathaus,
Hauptstraße 30Telefon 0 67 31 / 80
[email protected]
Esselborn
Ortsbürgermeister Markus PingerDonnerstag von 19.00 - 20.00
UhrGemeindeverwaltung, Obergasse 11Telefon 0 67 31 / 4 33
[email protected]
Flomborn
Ortsbürgermeisterin Sabine KröhleDienstag von 18.30 - 19.00
Uhrund nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Langgasse 28Telefon 0
67 35 / 2 [email protected]
Flonheim
Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-HübnerÖffnung der
Verwaltung:Montag von 8.30 - 11.30 UhrDonnerstag von 15.00 - 18.00
UhrRathaus, Marktplatz 12Telefon 0 67 34 / 9 13 06 57Fax 0 67 34 /
9 14 08 [email protected]ätte:
[email protected]/Ortsmuseum: [email protected]
Anmeldung zum Schulbesuch in der Grundschule Flonheim zum
Schulbesuch
für das Schuljahr 2020/2021Lesen Sie im Kasten auf Seite 4.
Framersheim
Ortsbürgermeister Felix SchmidtSprechstunde:Dienstag von 17.30 -
18.30 UhrDonnerstag von 17.00 - 18.30 Uhrund nach
VereinbarungÖffnungszeiten der Verwaltung:Dienstag: 17.00 - 19.00
UhrDonnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 UhrRathaus,
Schloßstraße 1Telefon 0 67 33 / 3
[email protected]
Freimersheim
Ortsbürgermeister Jacques GarridoMittwoch von 18.30 – 19.30
UhrBürgerhaus, Flomborner Weg 20Telefon 0 67 31 / 78 30
(Bürgerhaus)Telefon 0 67 31 / 4 33 17 (Rathaus)Mobil 01 71 / 4 37
54
20info@freimersheim-rheinhessen.dewww.freimersheim-rheinhessen.de
Gau-Heppenheim
Ortsbürgermeister Peter MoritzMontag von 19.00 - 20.00
UhrGemeindeverwaltung, Schloßgasse 3Telefon 0 67 31 / 4 24 45Fax 0
67 31 / 4 74 99 57Mobil 01 51 / 15 56 22
[email protected]
Gau-Odernheim
Ortsbürgermeister Heiner IllingSprechstunde montags von 17.00 -
19.00 Uhroder nach Vereinbarungweitere BürostundenMontag von 17.00
- 19.00 UhrMittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 UhrRathaus,
Obermarkt 6Telefon 0 67 33 / 4 03Fax 0 67 33 / 16
[email protected]ätte: 0
67 33 / 9 29 97 70Kindergarten: 0 67 33 / 68 87
Kettenheim
Ortsbürgermeister Wilfried BuschDienstag von 18.30 - 19.30
UhrRathaus, Alzeyer Straße 10Telefon 0 67 31 / 4 33 31
Lonsheim
Ortsbürgermeister Harald DenneDienstag von 19.00 - 20.00
UhrGemeindeverwaltung, Weihergasse 5Telefon 0 67 34 / 2
[email protected]
-
Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 22. August 2019
Anmeldung zum Schulbesuch in der Grundschule Flonheim zum
Schulbesuch
für das Schuljahr 2020/2021Lesen Sie im Kasten auf Seite 4.
Mauchenheim
Ortsbürgermeister Udo ArmSprechstunde in der Kita, An der
Mühlwiese 10:Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhrund nach
VereinbarungTelefon 0 63 52 / 74 04 70 (Kita)Telefon 0 63 52 / 44
03 (Gemeindebüro)Mobil 01 75 / 5 82 31
[email protected]
Nack
Ortsbürgermeister Frank Jakoby-MarouelliDonnerstag von 18.00 -
19.00 Uhr und nach VereinbarungHauptstraße 65, 55243 NackTelefon 0
67 36 / 2 66 (Gemeindebüro)Telefon 0 67 36 / 90 98
[email protected]
Nieder-Wiesen
Ortsbürgermeister Holger WaldschmidtDienstag von 18.00 - 19.00
UhrGemeindeverwaltung, Marktplatz 3Telefon 0 67 36 / 2
[email protected]
Öffentliche BekanntmachungAm Mittwoch, dem 28. August 2019 um
19:00 Uhr,findet im Ratssaal der Ortsgemeinde Nieder-Wieseneine
Sitzung des Gemeinderates der OrtsgemeindeNieder-Wiesen
statt.TagesordnungÖffentlicher Teil:1. Verabschiedung der
ausgeschiedenen Ratsmit-
glieder2. Verpflichtung der Ratsmitglieder3. Ernennung des
Ortsbürgermeisters und Einfüh-
rung in das Amt4. Änderung der Hauptsatzung5. Wahl des ersten
Beigeordneten, Ernennung, Ver-
eidigung und Einführung in das Amt6. Wahl des weiteren
Beigeordneten, Ernennung,
Vereidigung und Einführung in das Amt7. Geschäftsordnung des
Gemeinderates8. Bildung der Ausschüsse9. Bekanntgabe von
Eilentscheidungen10. Bewegungskindergarten „Schlaue Füchse“
Umstrukturierung der Mittagsverpflegung11. Teilweise Entwidmung
des Fahrweg Flur 4 Nr. 85
in der Gemarkung Nieder-WiesenBeschluss über Entwidmung und
Einziehung derTeilfläche
12. Mitteilungen und AnfragenNichtöffentlicher Teil:13.
Bauangelegenheiten14. Bekanntgabe von EilentscheidungenÖffentlicher
Teil:15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil ge-
fassten BeschlüsseNieder-Wiesen, den 16.08.2019Holger
WaldschmidtOrtsbürgermeister und Vorsitzender
Hinweis:Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über
https://alzey-land.more-rubin1.de/ einsehbar.
Ober-Flörsheim
Ortsbürgermeister Sascha LeonhardtMittwoch von 17.30 - 19.00
Uhrund nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Walterplatz 1Telefon 0
67 35 / 2 18Mobil 01 51 / 14 94 48 00Fax 0 67 35 / 94 18
[email protected]
HINWEIS:Wegen anstehender Renovierungsarbeiten imRathaus findet
die Amtsstunde bis auf Weiteres inder Gaststätte im EG der alten
Gemeindehalle inder Turnhallenstraße statt.
Dienstleistungszentrum Ländlicher RaumDLR Westpfalz,
Fischerstraße 12
67655 Kaiserslautern, 15.08.2019Abteilung Landentwicklung und
Ländliche Boden-ordnungTelefon: 0631-36740, Telefax:
0631-3674255Internet: www.dlr.rlp.deVereinfachtes
Flurbereinigungsverfahren EinselthumAktenzeichen: 21110-HA10.3.
Vereinfachtes Flurbereinigungs-verfahren Einselthum
Ausführungsanordnung gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG)
I. Anordnung1. Mit Wirkung vom 01.10.2019 wird die
Ausführung
des durch Nachtrag 2 geänderten Flurbereini-gungsplanes im
Vereinfachten Flurbereinigungs-verfahren Einselthum angeordnet.
2. Die nach den §§ 34 und 85 Nr. 5 Flurbereini-gungsgesetz
(FlurbG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I
Seite546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Ge-setzes vom
19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) fest-gesetzten zeitweiligen
Einschränkungen des Ei-gentums sind aufgehoben.
II. HinweiseDie Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat
fol-gende rechtliche Wirkungen:1. Die Abfindung jedes Beteiligten
tritt in rechtlicher
Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstückeund Rechte. Die
im Flurbereinigungsplan aufge-führten neuen Teilnehmer werden
Eigentümer derfür sie ausgewiesenen Grundstücke.
2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereini-gungsplan
abgelöst oder aufgehoben werden,erlöschen; neue im
Flurbereinigungsplan begrün-dete Rechte und Pflichten entstehen.
Die öffent-lichen und privatrechtlichen Lasten der altenGrundstücke
gehen, soweit sie nicht aufgehobenoder abgelöst werden, auf die
neuen Grund-stücke über.
3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelungöffentlicher
Rechtsverhältnisse wird wirksam.
4. Mit dieser Ausführungsanordnung enden dierechtlichen
Wirkungen der „Vorläufigen Besitz-einweisung“ vom 27.06.2016 (§ 66
FlurbG).
5. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern anden dem
Eigentümer zur Last fallenden Beiträ-gen, auf Erhöhung oder
Minderung des Pachtzin-ses oder auf Regelung des
Pachtverhältnisses(§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die
Be-teiligten nicht einigen können - gemäß § 71FlurbG spätestens
drei Monate nach Erlass die-ser Anordnung beim DLR Westpfalz zu
stellen.
III. Anordnung der sofortigen VollziehungDie sofortige
Vollziehung dieses Verwaltungsaktesnach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
der Verwaltungsge-richtsordnung (VwGO) in der Fassung vom19.03.1991
(BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durchArtikel 7 des Gesetzes vom
12.07.2018 (BGBl. I Nr. 26 S. 1151), wird angeordnet mit der Folge,
dassRechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wir-kung haben.
Begründung1. Sachverhalt:Der Flurbereinigungsplan wurde den
Beteiligten ge-mäß § 59 Abs. 1 FlurbG bekannt gegeben.
Die in den Anhörungsterminen vom 22.06.2017 so-wie 12.07.2018
und innerhalb der Frist von 2 Wochennach diesen Terminen erhobenen
Widersprüchen ge-gen den Flurbereinigungsplan wurde durch
denNachtrag 1 und 2 abgeholfen.Der Flurbereinigungsplan ist seit
dem 27.07.2018 un-anfechtbar.2. Gründe2.1 Formelle GründeDiese
Anordnung wird vom DienstleistungszentrumLändlicher Raum DLR
Westpfalz als zuständige Flur-bereinigungsbehörde erlassen (§ 3
Abs. 1 FlurbG).Rechtsgrundlage ist der § 61 FlurbG.Die formellen
Voraussetzungen des § 61 FlurbG zurAusführungsanordnung liegen
vor.2.2 Materielle GründeMit dieser Anordnung und dem genannten
Stichtagentstehen die Ansprüche auf Ausbau der geplantenAnlagen,
Geldzahlungen, Erstattungen und Pacht-regelungen, vor allem aber
gehen alle Rechte über.Rechtsgeschäftliche Verfügungen werden ab
demgenannten Zeitpunkt über die neuen Grundstückegetroffen.Die
materiellen Voraussetzungen des § 61 FlurbG zurAusführungsanordnung
liegen vor.Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt
imüberwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfah-rens. Die
aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfshätte zur Folge, dass der
Grundstücksverkehr erheb-lich erschwert würde. In diesem Falle
müssten dieTeilnehmer bei der Veräußerung oder Belastung nachwie
vor über die rechtlich noch existenten altenGrundstücke verfügen.
Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentli-chen
Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick aufdie Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit derlandwirtschaftlichen Betriebe und wegen der
in dieVereinfachte Flurbereinigung investierten
erheblichenöffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele
desVerfahrens möglichst bald herbeizuführen.Die Voraussetzungen des
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 derVwGO sind damit gegeben.
RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Anordnung kann innerhalb eines
Mo-nats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhobenwerden.Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschriftbeim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
Fischerstraße 12,
67655 Kaiserslauternoder
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle
8,
67728 Münchweiler/Aoder wahlweise bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),- Obere
Flurbereinigungsbehörde -
Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Triereinzulegen.Bei schriftlicher
Einlegung des Widerspruchs ist dieWiderspruchsfrist nur gewahrt,
wenn der Wider-spruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer
dero.g. Behörden eingegangen ist.Die Schriftform kann durch die
elektronische Formersetzt werden. In diesem Fall ist das
elektronischeDokument mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 desEuropäischen
Parlaments und des Rates vom 23. Ju-li 2014 über elektronische
Identifizierung und Ver-trauensdienste für elektronische
Transaktionen imBinnenmarkt und zur Aufhebung der
Richtlinie1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in
derjeweils geltenden Fassung zu versehen. Bei der Erhebung des
Widerspruchs durch elektroni-sche Form bei dem DLR sind besondere
technischeRahmenbedingungen zu beachten, die im Internetauf der
Seite www.dlr.rlp.de unter service/Elektroni-sche Kommunikation
ausgeführt sind.Bei der Erhebung des Widerspruchs durch
elektroni-sche Form bei der ADD sind besondere
technischeRahmenbedingungen zu beachten, die im Internetauf der
Seite www.add.rlp.de/de/service/Elektroni-sche-Kommunikation/
ausgeführt sind.Im AuftragKnut Bauer
-
Donnerstag, den 22. August 2019 Amtlicher Teil Seite 9
Offenheim
Ortsbürgermeister Peter OdermannMittwoch von 18.00 - 19.30
Uhroder nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße
4Telefon 0 67 36 / 2 16Mobil 01 72 / 8 79 78
[email protected]
Öffentliche BekanntmachungAm Mittwoch, dem 28. August 2019 um
19.00 Uhr,findet im Bürgerraum Alte Schule der Ortsgemeinde
Offenheim eine Sitzung des Gemeinderates derOrtsgemeinde
Offenheim statt.TagesordnungÖffentlicher Teil:1. Verabschiedung der
ausgeschiedenen Ratsmit-
glieder2. Verpflichtung der Ratsmitglieder3. Ernennung des
Ortsbürgermeisters und Einfüh-
rung in das Amt4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung,
Vereidigung
und Einführung in das Amt; Erster Beigeordneter5. Wahl der
Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung
und Einführung in das Amt; Weiterer Beigeordneter6. Mitteilungen
und AnfragenOffenheim, den 17.06.2019Peter
OdermannOrtsbürgermeister und Vorsitzender
Hinweis:Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über
https://alzey-land.more-rubin1.de/ einsehbar.
Wahlheim
Ortsbürgermeister Ralph FuchsMontag von 17.30 - 18.30 Uhroder
nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Kelleracker 1Telefon 0 67 31 /
5 16 17 67Mobil 01 76 / 83 38 30
[email protected]
Ende Amtlicher Teil
Nichtamtlicher TeilAktuelles aus den GemeindenKultur - Sport -
VereinslebenLiebe Theaterfreunde,am 24. August starten die
TheatertageAlzeyer Land mit einem vielfältigenProgramm. Bis zum 1.
September gehtes mit insgesamt acht tollen Aufführun-gen so richtig
rund. An verschiedenenSpielorten in der ganzen Verbandsge-meinde
gibt es dann Gelegenheit zusehen, zu hören und zu genießen, wasauf
„den Brettern, die die Welt bedeu-ten“, dargeboten wird.
Das komplette Programm finden Sieauf der Homepage
www.theatertage-alzeyer-land.deVorverkauf/Reservierungen: Bürger
bü-ro AZ-Land, Tel. 06731-409310 oderTourist-Info, Tel.
06731-499364. R.J.
GrillfestDer Ortsverband Albig, Bermersheimv.d.H., Spiesheim
lädt seine Mitgliederam 24. August um 15 Uhr zum alljährli-
chen Grillfest auf dem Gelände der Al-biger Winzergenossenschaft
ein. Teller,Besteck und ein Glas sind bitte mitzu-bringen. Der
Ortsverband würde sichüber eine rege Teilnahme sehr freuen.
Rü.St.
Arbeitseinsätze TV Albig am Sportplatzgelände im AugustIn zwei
Gemeinschaftsaktionen vonVorstand, Aktiven und TV-Mitgliedernsollen
die Außenanlagen auf demSportplatzgelände und das vereinsei-gene
Sportheim wieder etwas auf Vor-dermann gebracht werden. Hierzu
sindam 24. und 31. August (jeweils Sams-tag) ab 9.30 Uhr zwei
Arbeitseinsätzegeplant. Wir bitten alle Aktiven und TV-Mitglieder
um Unterstützung und Mit-hilfe. Je größer die Zahl der
Mitstreiterist, desto besser und schneller sind dieanstehenden
Arbeiten bewältigt. Fürdie Arbeiten im Außenbereich
sollteninsbesondere Schutzhandschuhe undGerätschaften wie Besen,
Schaufeln,Heckenscheren, Schubkarren, Verlän-gerungskabel,
Schubkarren, usw. mit-gebracht werden. K.-P.N.
Weibersommer –Open Air mit CantaraAm Samstag, den 7. September
veran-staltet der Frauenchor Cantara anläss-lich der Albiger Kerb
ein Open Air aufder Bürgerwiese in Albig. Unter demMotto
„Weibersommer“ erklingen fri-sche und freche Lieder aus dem
Re-pertoire des Meisterchores. Dazu wirddie Landschreiberin
Roswitha Wün-sche-Heiden passende Geschichtenvortragen. Es soll ein
leichter und be-schwingter Abend werden, der nachdem Konzert in
eine Party übergeht.Für das leibliche Wohl sorgen die Albi-ger
Landjugend und der DorfvereinBermersheim.Karten (Kinder ermäßigt)
gibt es beimWeingut Köster-Wolf, Tel.: 06731-2538
und an der Abendkasse. Kartenvorbe-stellungen per E-Mail an
[email protected]. S.Mei.
Gemeinderundschreiben Verehrte Bürgerinnen und Bürger
derGemeinde Albig,im Mai haben Sie bei der Kommunal-wahl einen
neuen Gemeinderat undBürgermeister gewählt. AnnelieseSchmahl,
Manfred Zimmermann, HeinzReibel, Rüdiger Steil und Simon Haassind
in der konstituiernden Sitzung alsRatsmitglieder verabschiedet
worden.Ihnen gilt ein besonderer Dank und ho-he Anerkennung für Ihr
kommunalpoli-tisches Engagement. Sie alle haben
sich damit in besonderer Weise um ih-re Heimatgemeinde verdient
gemacht. Mein besonderer Dank gilt allen mich inmeiner Amtszeit
begleitenden Mitglie-dern des Gemeinderates und den Bei-geordneten,
den leider früh verstorbe-nen Jürgen Eiert, Horst Baumann
undManfred Koch sowie Manfred Wein-dorf, Irmtraud Gerth, Wilfried
Best undMaria Hofmann. Bei den langjährigenMitarbeitern der
Gemeinde bedankeich mich mit Hochachtung für Leistungund Treue. Ein
umfassendes Schreiben zum Ab-schluss meiner Amtszeit finden Sie
un-ter www.ortsgemeinde-albig.de - Ak-tuelles. Günther
Trautwein
Verbandsgemeinde
Das Nachrichtenblatt verlostam Freitag, 23. August 2019
von 10.00-10.15 Uhr
je 3 x 2 Eintrittskartenfür die Aufführungen von:
„Subito! „Ding Dong Show“25.08. in Flomborn
und„Die Senioren sind los““31.08. in Bechtolsheim
unter der Hotline0 67 32 / 93 818 17
Viel Glück!
Albig
Volontäre für Albig
Dankeschön-Vormittag am Bürgertreff
Die „Volontäre“ engagieren sich seit zehn Jahren für die
Gemeinde undbieten ihre Unterstützung in vielfältigen Bereichen an.
Im Gegenzug er-fahren sie aber auch Hilfe und Unterstützung aus den
Familien, der Be-völkerung und aus den Vereinen. Mit einem
Danke-schön-Vormittag amBürgertreff haben sich die „Volontäre“ mit
der Einladung zu Weißwurstund Weißbier nun bei ihren
Ehefrauen/Lebensgefährtinnen, bei den Land-frauen und ausgewählten
Mitgliedern von Vereinsvorständen bedankt.Der Dankeschön-Vormittag
begann bereits um 10.30 Uhr, da Weißwürsteja bekanntlich nicht das
Mittagsläuten hören dürfen. OrtsbürgermeisterGünther Trautwein, der
die Gäste begrüßte, sprach die Hoffnung aus, dassmit der Einladung
und dem Dankeschön-Vormittag auch die Dorfgemein-schaft ein wenig
gestärkt werde und die Motivation für weitere Unterstüt-zung der
Ehrenamtsgruppe nicht nachlassen möge. Mit 50 Gästen undbester
Stimmung gestaltete sich der Vormittag dann zu einem
kleinenVolksfest am Bürgertreff. Text/Foto: G.T.
-
Seite 10 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 22. August 2019
Reformation Häppchenweise 3.0Lesen Sie unter Biebelnheim.
2. Väter-Kinder-FestLesen Sie unter Biebelnheim.
Eigenproduktion:„Die Senioren sind los!“Am Freitag, 30. August
um 20 Uhr;Samstag, 31. August um 20 Uhr;Sonntag, 1. September um 18
Uhr, inder Schützenhalle in Bechtolsheim.Kartenhotline:
06731-409310 oder E-Mail: [email protected]. R.J.
GrillfestLesen Sie unter Albig.
ArbeitseinsatzWie gewohnt findet im Monat Septem-ber der
Arbeitseinsatz wieder am 1. Donnerstag im Monat statt. Am 5.
September treffen wir uns um 9 Uhram Eingang zum Friedhof. Es
werdenArbeitshandschuhe benötigt für ver-schiedene Pflanzarbeiten
und derSpielplatz muss wieder einmal vomUnkraut befreit
werden.Unsere Helfertruppe ist keine aus-
schließliche Rentnertruppe. Bei unskann jeder mitmachen, der
Zeit, Lustund Laune hat. Es sind alle Helfer ger-ne gesehen. Wir
arbeiten 2 bis 3 Stun-den - jeder so wie er/sie kann –
undanschließend sitzen wir noch gemüt-lich zusammen. Da gibt es
dann etwaszu trinken und zu essen.Ein wenig Spaß daran, für unsere
Ge-meinde etwas zu tun, das alleine reichtschon aus, um mit dabei
zu sein. Ichfreue mich auf viele Helfer.Ute Fillinger,
Ortsbürgermeisterin
Aus dem GemeinderatVon allen 24 Ortsgemeinden in Alzey-Land kann
Bermersheim mit einerQuote von 62,50 Frauenanteil bei
denRatsmitgliedern aufwarten.„Da sag noch einer, Frauen würdensich
nicht in der Kommunalpolitik en-gagieren“. Im Bermersheimer
Gemein-derat sind von 8 Ratsmitgliedern stol-ze 5 weiblich. Von der
WählergruppeFillinger allein 4 Frauen. „Mein Leit-spruch lautet
schon seit Jahren - Kom-munalpolitik muss weiblicher werden -.Das
konnten wir in diesem Jahr sorichtig umsetzen“, so die
Ortsbürger-meisterin Ute Fillinger. Klasse ist, dassvon den
weiblichen Ratsmitgliedernmehr als die Hälfte unter 45 Jahre
altsind. „So erhoffen wir uns frischenWind und neue Ideen in der
Gemein-deratsarbeit.“In der konstituierenden Sitzung
desGemeinderates wurden zu Beginn derSitzung zunächst die
Gemeinderats-mitglieder einzeln per Handschlag aufihr Mandat
verpflichtet. Nach ihrer er-neuten Ernennung zur
Ortsbürgermeis-terin machte Ute Fillinger in einem kur-zen
Statement deutlich, dass ihr einekonstruktive Zusammenarbeit des
Ge-meinderates sowie in der vergangenenWahlperiode auch, sehr
wichtig ist. Die
Arbeit im Gemeinderat lebt von seinenvielfältigen Ideen,
Vorschlägen, kriti-schen Anmerkungen aber stets faireZusammenarbeit
für das Wohl derOrtsgemeinde. Das alleine steht imVordergrund.Es
wurde sodann mit deutlichen Mehr-heiten Hermann Hummel zum 1.
Bei-geordneten und Dr. Jana Hauck zurBeigeordneten gewählt. Beide
nah-men die Wahl an und die Ortsbürger-meisterin freute sich auf
ein gutes undoffenes Zusammenwirken.Direkt danach wurde die
Änderung derHauptsatzung beschlossen. Die An-zahl der Mitglieder in
den Ausschüs-sen wurde auf 5 Personen erhöht, sodass alle
Gruppierungen auch im Ratvertreten sein können. Dies war
derOrtsbürgermeisterin ein wichtiges An-liegen. Im Anschluss daran
wurden dieMitglieder und ihre Stellvertreter fürden
Rechnungsprüfungsausschusssowie den Kulturausschuss gewählt.Der
Landwirtschafts-, der Bau- undLiegenschafts- sowie der
Umlegungs-ausschuss können bei Bedarf im Lau-fe der Wahlperiode
noch nachgewähltwerden.Ute Fillinger, Ortsbürgermeisterin
FrauenkreisAm Donnerstag, den 29. August, trifftsich der ev.
Frauenkreis um 16 Uhr beiFrau Elke Becker, Hauptstraße 18
inBiebelnheim. Alle interessierten Frauensind hierzu recht herzlich
eingeladen.
E.S.
Seniorenausflug Am Mittwoch, 28. August findet
unserSeniorenausflug statt. Hierzu möchteich Sie, liebe Ü60er,
wieder ganz herz-lich einladen. Wir starten um 12 Uhram Rathaus in
Biebelnheim. Unser Ausflugsziel liegt in der Südpfalzin Rülzheim.
Dort befindet sichEuropas führende Straußenzucht. Aufdem Weg
dorthin machen wir einenZwischenstopp in Speyer. Hier
steht(freiwillig) eine Besichtigung des Domsauf dem Programm. Bei
Anmeldungbitten wir um Info, ob eine Domfüh-rung gewünscht wird.
Natürlich be-steht auch die Möglichkeit, den Domauf eigene Faust zu
erkunden oderdurch die historische Altstadt zuschlendern. Für alle
bleibt natürlichgenügend Zeit zu einem gemütlichenCafébesuch. Dann
geht es weiter zur StraußenfarmMhou, wo wir während einer
Führungalles über diese faszinierenden Tiereerfahren. Im
dazugehörigen Restau-rant beschließen wir unseren Tag miteinem
Abendessen.Die Rückkunft in Biebelnheim ist fürca. 20 Uhr
vorgesehen. Um entsprechend planen zu können,bitten wir um
Anmeldung im Rathausoder telefonisch unter der Nummer281 bis
spätestens 17.08. Petra Bade, Ortsbürgermeisterin
2. Väter-Kinder-FestEndlich wieder Zeit für Väter und Kin-der!
Am Samstag, 31. August ladendie Ev. Kirchengemeinden Bechtols-heim,
Biebelnheim, Ensheim undSpiesheim Kinder mit ihren Vätern(und Väter
mit ihren Kindern) ab 14 Uhrzu einem fröhlichen Nachmittag (und
Bermersheim v.d.H.
Biebelnheim
Bechtolsheim
20 Jahre Basketball in AlbigBallsportler feierten Jubiläum am
Bürgertreff
Vor 20 Jahren, an der Kerb 1999 wurde die neue Turnhalle
eingeweiht.Schon kurz vorher meldeten Freizeitsportler beim
damaligen Ortsbürger-meister Günther Trautwein ihr Interesse nach
einer „freien“ Sportaus-übung an. Nach Abstimmung mit den Terminen
des Turnvereins konnteder Ortsbürgermeister der neuen Sportgruppe
den Donnerstagtermin ab20 Uhr zuweisen, den sie bis heute für ihren
Basketballsport belegen. Unterbrochen wird die Terminreihe nur im
Hochsommer, wenn es in derTurnhalle zu heiß für die Sportausübung
wird. Da geht’s dann auf denBouleplatz am Bahnhof oder in eine
Eisdiele nach Alzey. Im Winter, wennes geschneit hat, wandern die
Basketballer auch schon mal nach Schaf-hausen zum Schnitzelessen.
Die Gruppe gehört damit mit zu den erstenSportlern, die in der
neuen Turnhalle der Gemeinde regelmäßig ihremBreitensport nachgehen
und etwas für ihre Gesundheit tun. Jetzt haben sich die „Aktiven“
und auch einige ehemalige BasketballerIn-nen zum Jubiläum „20 Jahre
Basketball in Albig“ am Bürgertreff verabre-det und zünftig
gefeiert. Ute Trautwein dankte dabei allen Gruppenmitglie-dern für
ihre Freizeitaktivitäten, für die Disziplin und Ausdauer. Ein
beson-deres Lob erhielt Gerd Retzmann, der die Grillzutaten besorgt
hatte undauch als Grillmeister überzeugte. Bis nach Mitternacht
feierten die Sport-ler mit den Ehepartnern bei bester Laune ihr
Jubiläum. Text/Foto: G.T.
-
Donnerstag, den 22. August 2019 Nichtamtlicher Teil Seite 11
bei Interesse mit anschließender Über-nachtung im Zelt) auf dem
Freizeitge-lände in Albig ein. Dort wird gespieltund getobt,
gebastelt und geschnitztund die Natur der Gegend entdeckt.Abends
wird gemeinsam gekocht, da-nach ist am Feuer Gelegenheit
fürStockbrot und Popcorn, Gruselge-schichten und Gitarrenlieder.
Und werwill, kann im großen Zelt übernachtenoder bringt sein
eigenes mit. Willkommen sind Kinder mit ihren Vä-tern von 0-99. Und
die Mütter? Die ha-ben frei. Zur besseren Planung und für
weitere Absprachen bitten wir um eineAnmeldung beim Ev. Pfarramt
(Mail:[email protected] oder Tel. 06733-228). Pf.M.K.
Jahresbeitrag Förderverein der FFW BiebelnheimDer Förderverein
der Freiwilligen Feu-erwehr Biebelnheim e.V. zieht am16.09. den
diesjährigen Mitgliedsbei-trag per SEPA-Abbuchung ein. Wir bit-ten
Sie darum uns vorher mitzuteilen,falls sich Ihre Kontodaten im
letztenJahr geändert haben sollten, um teure
Fehlbuchungen zu verhindern. Weiter-hin bitten wir die
Selbstzahler darum,unserem Kassenwart, Simon Breivo-gel, den
fälligen Beitrag unaufgefor-dert bis zu diesem Datum zukommenzu
lassen. Wir bedanken uns herzlichfür die Unterstützung. S.B.
Reformation Häppchenweise 3.0Am Mittwoch, 4. September heißt
esab 18 Uhr wieder „Reformation Häpp-chenweise“ in Westenbergers
Hof,Kirchstraße 10 in Spiesheim und noch
sind ein paar Plätze frei. Zum 3. Malservieren die Ev.
KirchengemeindenBechtolsheim, Biebelnheim, Ensheimund Spiesheim
bekömmliche, abertheologisch gehaltvolle Schmankerlder
Reformationsgeschichte. Diesewerden wiederum genüsslich gepaartmit
kreativen Häppchen aus der Küchevon „Herrn Käthe“ und darüber
hinaus.In diesem Jahr ist das Motto: „Jetztgeht’s ans Eingemachte“
- die kurzenReferate werden um das Thema „Kir-che.Macht.Staat.“
kreisen. Kostenwerden erhoben, Anmeldungen sind
ein herzliches Willkommen allenBesuchern der
BechtolsheimerKerb.Die Ortsgemeinde Bechtolsheimist stolz auf ihre
Jahrzehnte alteKerbetradition. Zu Recht: es istdie besucherstärkste
Traditions-kerbe im Alzeyer Land. Weit überBechtolsheim hinaus ist
dieseVeranstaltung bekannt und ger-ne besucht. Ein
hervorragendesProgramm und starke Musikdar-bietungen erwarten Sie,
liebeGäste, auch in diesem Jahr.Der Kerbejahrgang hat alles
be-stens organisiert und wird vonden Bechtolsheimer Ortsverei-nen,
der Gemeinde und den Bür-gern unterstützt. Von Freitag bisMontag
ist der Kerbeplatz einFestplatz.Feiern Sie mit uns. Genießen
Sieunsere Weine. Die Stände habensich mit Getränken und
Speisengerichtet und erwarten Sie alsGäste. Der Ort ist
geschmückt.Wir wissen in Bechtolsheim zufeiern!Am Freitag starten
wir mit demtraditionellen Umzug durch dieLanggasse und
Bahnhofstraße
zum Kerbeplatz. Gehen Sie mitim Umzug oder schauen Sie amZugweg
und begleiten Sie unsdann zum Festplatz.Auch in diesem Jahr haben
dieZwanzigjährigen des Ortes dieKerbe gut vorbereitet. Alle
Bech-tolsheimer können ein ent-spanntes sommerliches
Dorffestbegehen und Ortsgemeinschaftleben.Ich freue mich darauf,
gemein-sam mit dem neugewählten Ge-meinderat, alle Bürger und
Bür-gerinnen auf der BechtolsheimerKerbe zu treffen.
Bechtolsheimlebt seine Kerb. Seien Sie dabei!
Ihr Dieter Mann
Bechtolsheimer Kerb23. bis 26. August 2019
Foto: OG-Bechtolsheim
Malerarbeiten, Tapezierarbeiten,Fassadenanstriche,
Vollwärmeschutz, Innen- undAußenputzarbeiten, Trockenbau,
Bodenbeläge, Lackierarbeiten
Wir wünschen allen Besuchern der Bechtolsheimer Kerb schöne
Kerbetage!
Wilhelm-Hoffmann-Str. 23 · 55234 Bechtolsheim · Tel. (06733)
7439
B a u d e k o r a t i o nBREIVOGEL
Die GemeindeBechtolsheimwünscht allen
Besuchern viel Spaß auf
der Kerb.
Wir wünschen frohe Kerbetage
Ihre
Liebe Bechtolsheimer, liebe Gäste,meine sehr geehrten Damen und
Herren,Kerbeprogramm
Freitag 23.08.201918:00 Uhr Aufstellung zumKerbeumzug19:00 Uhr
Kerbeumzug20:00 Uhr Eröffnung der Kerb21:00 Uhr Live Musik mit der
Band Power to Groove
Samstag 24.08.201914:00 Uhr Spielenachmittagfür unsere kleinen
Freunde17:00 Uhr Spiel ohne Grenzenfür unsere großen Freunde20:00
Uhr Live Musik mit derBand Extraordinary
Sonntag 25.08.201910:30 Uhr Kerbegottesdienst11:30 Uhr
Musikalischer Früh-schoppen mit dem Musikzugder Freiwilligen
Feuerwehr 12:30 Uhr Mittagessen (mitAnmeldung)15:00 Uhr Kaffee und
Kuchen17:00 Uhr Bunter Abend19:00 Uhr Live Musik mit Rhoihessisch
Herzblut
Montag 26.08.201919:00 Uhr Live Musik mit Kristofer Kopf22:00
Uhr Fackelumzug undBeerdigung der Kerb
-
Seite 12 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 22. August 2019
noch bis 01.09. möglich im Ev. Pfarr-amt Bechtolsheim (Mail:
[email protected], Tel. 06733-228). Pf.M.K.
Dorfmoderation BornheimNächster TerminAm Montag, 26. August
findet um 19 Uhr im GZO ein Treffen der Arbeits-gruppen „Natur,
Energie, Grün undNachhaltigkeit“ und „Bauen und Woh-nen“ statt.
Themen des Abends sinddie Konkretisierung der bereits
andis-kutierten Gestaltungs- und Begrü-nungsmaßnahmen im Ort sowie
dieBereiche Energie und Nachhaltigkeit.Zu diesem Treffen sind
wieder alle ein-geladen, die sich für die Themen inte-ressieren
oder Ideen und Vorschlägehaben. R.St.
Musikfestival RheinhessenDas Musikfestival Rheinhessen wirdauch
in diesem Jahr wieder zu Gast imWeingut Dr. Scholl in Bornheim,
Hin-denburgring 9 bei Alzey sein. BeimKonzert am Sonntag, 1.
September inder Maschinenhalle wird das junge in-ternational
preisgekrönte Xenon Saxo-phonquartett das Publikum auf
einemusikalische Zeitreise mit fünf denk-würdigen Stationen
mitnehmen: Be-ginnend mit Bachs Fantasie und Fugea-moll BWV 904,
dann zu sechs sprit-zigen Bagatellen von György Ligeti. Eswird dem
Fernweh bei einem Tangovon Thierry Escaich nachspüren, mit„Adios
Noninos“ von Astor Piazolla inder Erinnerung verharren und zu
demberühmten Zyklus „Bilder einer Aus-stellung“ von Modest
Moussorgskygelangen. Nach dem Konzert bestehtdie Möglichkeit zu
Gesprächen mitden jungen hochkarätigen Musikern -allesamt
Stipendiaten des DeutschenMusikwettbewerbs und Hoffnungsträ-ger der
Kammermusikszene. Konzert-beginn ist um 18 Uhr, Einlass ab 17.30
Uhr, freie Platzwahl. Kartenbestellung und Infos über
dasMusikfestival Rheinhessen unter Tel.06357-8880553, Mobil:
0179-2363412, Mail: [email protected] oder
www.musikfesti-val-rheinhessen.de. Direkter Vorver-kauf in Bornheim
bei der VR Bank Alzey-Land-Schwabenheim eG Zweig-stelle,
Bahnhofstraße 9. Cl.He.
SeniorengymnastikDie Gymnastikgruppe macht Pausevom 19.08. bis
zum 06.09. Die erste
Gymnastikstunde findet am Mittwoch,11. September, wie gewohnt
von 10-11 Uhr im Martin-Luther-King Hausstatt. V.H.
Eppelsheimer Kerbvom 30.08. bis 02.09. findet die Ep-pelsheimer
Kerb statt. Wer Interessehat, den Vereinsring als Helfer bei
denDiensten zu unterstützen, kann sichper E-Mail unter
[email protected] oder telefonisch unter 06723-257 melden.
U.Hei.
Dämmerschobbe imScheunencaféAm 24. August lädt die Tanzgruppe
ru-grats ab 18 Uhr zum „Dämmerschob-be“ vor und im Scheunencafé
ein. Ge-treu dem Motto: Geh net fort, feier imOrt!Für das leibliche
Wohl ist bestens ge-sorgt. Wir verwöhnen Sie mit Sun-downer,
Maracuja Spritz, HimbeerSpritz und dem Dämmerschobbe. AnSpeisen
bieten wir Rheinhessen Dönersowie Brezel mit Spundekäs. Genie-ßen
Sie bei entspannter Atmospähremit Musik und spritzigen Cocktails
denAbend. Wir freuen uns auf zahlreicheBesucher. K.W.
Zeitreise in den Ur-RheinGehen Sie am Sonntag, 8. Septemberum 11
Uhr mit auf eine 2-stündigeZeitreise in den Ur-Rhein und lernenSie
den ältesten „Eppelsheimer“ im Di-notherium-Museum kennen.
Deswei-teren entdecken Sie auf den Spurender Dalberger u.a. den
Effenkranz, dieFreilichtbühne, den Dalberger Turm,die evangelische
Kirche, das Dinothe-rium-Museum und das Scheunencafé.Treffpunkt ist
in 55234 Eppelsheim,Rathausplatz (Zwerchgasse). Die Teil-nahme
kostet 5,- Euro. Eine Anmel-dung ist erforderlich unter Tel.
06731-499 364 oder [email protected].
Sa.Ke.
Theater 3D:„Eine Woche voller Samstage“Am Mittwoch, 28. August
um 10 Uhr inder Theaterscheune Heidenhof in
Er-bes-Büdesheim.Kartenhotline: 06731-409310 oder E-Mail:
[email protected]. R.J.
Pfarrei-SommerfestHerzliche Einladung zum Sommerfestder Ev.
Kirchengemeinden Offenheim,Erbes-Büdesheim und Weinheim amSonntag,
25. August ab 10 Uhr im Be-reich der ev. Kirche und dem
Gemein-dehaus in Erbes-Büdesheim, Haupt-straße 10. Unter dem Motto
„Gliedergibt es viele...“ soll das vielfältige Le-ben in den
Gemeinden erlebt und ge-feiert werden. Das Fest beginnt in der
Kirche, mit ei-nem Gottesdienst mit Taufe und Ein-führung der neuen
Konfirmandinnenund Konfirmanden. Die musikalischeGestaltung
übernehmen der Chor Ich-thys und der Ev. Posaunenchor
Erbes-Büdesheim/Wendelsheim. Für eine besondere Überraschung sorgen
dieErbes-Büdesheimer „Kirchenwichtel“.Im Anschluss geht es im
Gelände zwi-schen Kirche und Gemeindehaus wei-ter: Mit Steaks und
Bratwürsten, Kaf-fee und Kuchen und alkoholfreienCocktails wird für
das leibliche Wohlgesorgt. Für Unterhaltung sorgen derEv.
Posaunenchor Weinheim, die Er-bes-Büdesheimer „Tanzbienen“,
einKirchen-Quiz für Jugendliche und einbuntes Programm für Kinder
(Regen-macherbasteln, Schatzsuche). Es wer-den Produkte aus fairem
Handel zumKauf angeboten. KirchenvorsteherKarl-Heinrich Sailler und
Kantor RainerGroß laden zu einer Kirchen- und Orgelführung mit
Konzert an der histo-rischen Dreymann-Orgel ein. Die Kol-lekte des
Gottesdienstes und der Erlösdes Festes kommen dem Projekt„Krank auf
der Straße - mehr Gesund-heit für wohnungslose Menschen“
derDiakonie Hessen zugute. Pfr.E.B.
JagdgenossenschaftAus der JahreshauptversammlungUnspektakulär
verlief die Jahreshaupt-versammlung der Jagdgenossen-schaft.
Jagdvorsteher Jochem Hir-schel informierte über die Neufestset-zung
der bejagdbaren Fläche, die sichdurch den Abzug der
Neubauflächenauf 842 ha verringert habe. Die Höheder Jagdpacht
bleibe dadurch unbe-rührt, habe die Jagdgesellschaft sig
-nalisiert. Außerdem habe er festge-stellt, dass die
LandwirtschaftlicheBerufsgenossenschaft den Beitrag fürden weiteren
Eigenjagdbezirk doppeltin Rechnung gestellt habe. Der Fehlerwerde
berichtigt.Die Zusammenarbeit mit der Jagdge-sellschaft sei
vertrauensvoll. Das Ver-fahren, die Jagdpacht unmittelbar andie
Gemeinde zur Wegeunterhaltungweiterzuleiten, habe sich seit
Jahrengut bewährt und soll auch in dieserForm beibehalten
werden.Zur Schriftführerin wurde Annett Wei-kamm bestellt.Der
Kassenbericht von Heinz-Her-mann Schnabel enthielt wie jedes
Jahrnur wenige Buchungen, deren Richtig-keit von den Kassenprüfern
Karl Hein-rich Sailler und Frank Simon bestätigtwurden.Nach einigen
Ausführungen von PeterZahn ist der Niederwildbestand
sehrunbefriedigend. Der Rehbestand seistabil. Sechs Rehe seien von
Fahrzeu-gen tot gefahren und 16 erlegt worden.Die Reflektoren an
der Straße von Er-bes-Büdesheim nach Wendelsheimhätten leider nicht
ihren Zweck erfüllt.Erfreulicher Weise hätte es mitSchwarzwild
keine nennenswertenProbleme gegeben. H.-H.S.
Erbes-Büdesheim
Eppelsheim
Bornheim
Ausflug der Esselborner Seniorinnen und Senioren
Um acht Uhr starteten am vergangenen Samstag die Esselborner
Senio-rinnen und Senioren zu Ihrem jährilichen Ausflug – in diesem
Jahr zur Bun-desgartenschau in Heilbronn.Nach kurzweiliger Fahrt
durch die Kurpfalz und den Kraichgau erreichtenwir kurz vor zehn
Uhr in Heilbronn den nördlichen Eingang der BuGa. Dortwurden wir
von unseren beiden Gästeführerinnen empfangen, die unsdann in zwei
Gruppen zu den Highligts der BuGa führten. Da die BuGaersmals in
einer Kombination aus Garten- und Stadtausstellung die klas-sische
Gartenkunst mit urbaner Architektur vereint, wurde dabei der Bo-gen
vom blühenden Festgelände hin zur den künftigen Möglichkeiten
derStadtentwicklung geschlagen.Über Mittag kehrten wir auf dem
Ausstellungsgelände in der Markthallteim Fruchtschuppen ein. Nach
einer kleinen Stärkung hatten dann alle Teil-nehmenden den
Nachmittag über die Gelegenheit, die weiteren interes-santen
Attraktionen der Gartenschau zu erkunden und die bei den Füh-rungen
vorgestellten Themenbereiche weiter kennenzulernen.Der Weg zurück
in unsere rheinhessischen Heimat führte uns über einBrauhaus in
Worms. Dort ließen wir die Fahrt gemütlich ausklingen, bevores
wieder heimwärts nach Esselborn ging. Mein besonderer Dank giltdem
Ersten Beigeordneten Siegfried Lehmann, der diesen
gelungenenAusflug für uns organisiert hat und dann
krankheitsbedingt selbst nichtteilnehmen konnte. Text/Foto:
M.P.
-
Donnerstag, den 22. August 2019 Nichtamtlicher Teil Seite 13
Ausflug der Ev. Pfarrei KettenheimLesen Sie unter
Kettenheim.
Übung der WehrDie nächste Übung der Wehr findet amFreitag, dem
23. August um 19 Uhrstatt. Um pünktliches und
vollzähligesErscheinen wird gebeten.Die Wehrführung M.Fö.
Sommerkonzert in der KircheZum Sommerkonzert des
AlzeyerKammerchors lädt die Ev. Kirchenge-meinde am Samstag, 24.
August ab 19 Uhr in die Esselborner Kirche ein.John Rutter, einer
der populärstenzeitgenössischen Chorkomponisten,erhält in diesem
Jahr den Preis der eu-ropäischen Kirchenmusik. Das ist An-lass für
den Alzeyer Kammerchor, sichin einem Konzert seiner Musik zu
wid-men. Sie ist eingebettet in verschiede-ne Vertonungen des
Sommerliedes„Geh aus, mein Herz, und sucheFreud“ von Paul Gerhardt.
Das Lob derSchöpfung, das sich im Text diesesLiedes findet,
strahlen auch die ausge-wählten Chorkompositionen Ruttersaus und
ergänzen sich so aufs Beste.Das Programm wird vervollständigt
mitder „Suite antique“ für Flöte und Kla-vier von John Rutter sowie
passendenTexten. Ausführende sind neben demAlzeyer Kammerchor
Armand Untiedt
(Querflöte) und Michèle Müller (Kla-vier). Die Leitung liegt in
den Händenvon Kantor Hartmut Müller. Der Eintrittist frei, um eine
Kollekte für die kir-chenmusikalische Arbeit wird am Aus-gang
gebeten. Das gleiche Programm wird am Sonn-tag, 25. August ab 19
Uhr in der Klei-nen Kirche Alzey wiederholt. Pfrin.A.K.
Bürgerinitiative Flomborn e.V. (BIF)Aus der GeneralversammlungAm
5.8. fand die diesjährige, sehr gutbesuchte Generalversammlung
derBürgerinitiative Flomborn e.V. statt.Nach den üblichen Berichten
wurdeder amtierende Vorstand einstimmigentlastet. Im Anschluss
wurden zweiÄnderungsanträge beraten, die nachintensiver Diskussion
mit großer Mehr-heit abgelehnt wurden. Bei den darauffolgenden
Vorstandswahlen wurdeRainer Thomas als 1. Vorsitzender undUdo Kurt
als Kassenwart wieder ge-wählt. Neu in den Vorstand gewähltwurden
Regine Metzler als Schriftfüh-rerin, Wilhelm Reinheimer als 2.
Vorsit-zender und Richard Zedler als Beisit-zer. Die designierte
Ortsbürgermeiste-rin Sabine Kröhle wurde gemäß Sat-zung als
Beisitzerin bestätigt.Der 1. Vorsitzende dankte den aus-scheidenden
Vorständen Volker Lauleund Patrick Busch für die langjährige,
aktive Mitarbeit, ohne die einiges nichtmöglich gewesen wäre.Das
Ziel der BIF ist die Erhaltung undErstellung von Baudenkmälern
unddes Baumbestandes der Gemeinde,sowie weitere Aktivitäten die
Flombornlebens- und liebenswert erhalten. EineReihe von Projekten
wurde in denmehr als 40 Jahren des Bestehens derBIF realisiert,
weitere sind in Arbeit.Diese Projekte wurden im Anschlussder Wahlen
ausführlich diskutiert undz.B. ein weiterer Arbeitseinsatz an
derFriedhofsmauer am 24.8. beschlos-sen. Großen Raum nahm die
Diskussi-on über die Backtage ein. Einstimmigwurde festgestellt,
dass weitere Aktivefür das Backteam gebraucht werden,um das
regelmäßige Backen im Back-haus aufrecht zu erhalten.
Interessen-ten sind daher recht herzlich eingela-den zu unserem
nächsten Stammtischam 05.09. in der Gemeindehalle. DieBIF freut
sich über jede/n, die/der sichfür Flomborn engagieren und mit
neu-en Ideen zur Verschönerung beitragenmöchte. W.G.R.
Theater am Ehrenbreitstein:„Sie heißt Demokratie!!!“Am Dienstag,
27. August um 10 Uhr inder Adelberghalle in Flonheim.Kartenhotline:
06731-409310 oder E-Mail: [email protected]. R.J.
KrimigottesdienstDie evangelische
KirchengemeindeFlonheim-Uffhofen lädt herzlich ein zuihrem nächsten
Krimigottesdienst.Frau Dekanin Schmuck-Schätzel undPfarrer Schauß
werden diesmal an-hand eines Spielfilm-Kriminalfalls un-ter anderem
den Fragen nachgehen: Wer sind hier eigentlich ‚die Guten‘und wer
sind ‚die Bösen‘? Wer trägtdie größte Schuld und wer hätte
dasUnglück verhindern können?Gegenstand der Betrachtungen
undÜberlegungen ist einer der bekannte-sten und beliebtesten Filme
aus derReihe ‚Tatort‘, nämlich: Reifezeugnis.Der Film aus dem Jahr
1977 mit Na-stassja Kinski, Christian Quadflieg undJudy Winter in
den Hauptrollen istnicht zu Unrecht ein echter Klassikergeworden.
Wir laden also herzlich ein zum Tatort-Krimi-Gottesdienst am
Samstag, dem24. August ab 18 Uhr in der Uffhofenerevangelischen
Kirche. Pfr.M.S.
Tag der Musik des KMV „Cäcilia“ FlonheimDie Katholische
Kirchenmusik „Cäci-lia“ Flonheim wird am 31. August einenTag der
Musik veranstalten. Hierzu lädt Sie der KMV herzlichst, ab14.30 Uhr
im Pfarrhaus der katholi-schen Kirche Flonheim, Alzeyer Stras-se
14, 55237 Flonheim, ein. Egal ob Schüler/in,
Jugendlicher/liche,erwachsener Neuling/Wiedereinstei-ger, Alter und
Konfession spielen beiuns keine Rolle. Lernen Sie Blaßinstru-mente
hautnah sowie den Verein ken-nen. Informieren Sie sich gerne
überunsere Ausbildungsmöglichkeiten.Wir würden uns sehr über Ihr
Kommenfreuen. To.La.
Flonheim
Flomborn
Esselborn
Realschule plus Flomborn/Flörsheim-DalsheimStart ins neue
Schuljahr 2019/20 – 60 neue Fünftklässler eingeschult
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