237 66. Jahrgang Donnerstag, 14. August 2014 Nummer 33 Die Stadt Herzogenaurach erlässt aufgrund der Art. 7 und 23 der Gemein- deordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende Satzung: § 1 (1) Die Stadt Herzogenaurach kann an Persönlichkeiten die Bürgermedaille und die Ehrennadel verleihen. Die Ehrungen schließen sich nicht gegenseitig aus. (2) Mit der Verleihung der Bürgerme- daille und der Ehrennadel wird eine vom Ersten Bürgermeister oder dessen Stellver- treter ausgefertigte Urkunde ausgehändigt. § 2 (1) Die Bürgermedaille kann an Persön- lichkeiten verliehen werden, die sich durch ihr langjähriges ehrenamtliches Engage- ment um das Wohl der bürgerschaftlichen Gemeinschaft hohe Verdienste erworben haben. (2) Die Bürgermedaille hat die Form einer Münze und zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Herzogenaurach mit der Umschrift „Bürgermedaille der Stadt Herzogenaurach“. Die Rückseite trägt den Namen des Geehrten und die Inschrift „Für hohe Verdienste“ sowie das Datum der Verleihung. § 3 (1) Die Ehrennadel kann an Persönlich- keiten verliehen werden, die durch ihre he- rausragenden Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Kultur, der Wissenschaft, der Wirtschaft, des Sozialwesens, des Sports oder des öffentlichen Lebens das Wohl und das Ansehen der Stadt gemehrt haben. (2) Die Ehrennadel trägt auf der Vor- derseite das Wappen der Stadt Herzo- genaurach. § 4 Die Stadt kann die Verleihung der Bür- germedaille und der Ehrennadel wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. Der Beschluss über den Widerruf bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmbe- rechtigten Mitglieder des Stadtrates. § 5 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Ehrungen der Stadt Herzogenaurach vom 24. Juni 1982, zuletzt geändert am 24. Juli 1997, außer Kraft. Herzogenaurach, 7. August 2014 Dr. German Hacker, Erster Bürgermeister Satzung über die Bürgermedaille und Ehrennadel der Stadt Herzogenaurach (Ehrungssatzung) vom 7. August 2014 Veranstaltungskalender für August 2014 Datum Zeit Veranstaltung Ort/Treffpunkt Veranstalter Fr., 15.8., 19.00: Werkschau Langenzenner Str. 1 Kunst- u. Kulturverein Sa., 16.8., 7.07: Wanderung: Ebern - Lichtenstein - Ebern An der Schütt Fränkischer Albverein So., 17.8., 11.00: Familiensonntag im Pfarrgarten St. Magdalena Kolpingsfamilie Di., 19.8., 18.00: Radtour zum Biergarten in Oberreichenbach Freizeitbad Atlantis Kolpingsfamilie Mi., 20.8., 15.00: Erzählcafé für Senioren: Wohnen Geschwister-Beck-Saal Evang. Kirchengem. Do., 21.8., 6.49: Wanderung: Rezelsdorf - Kästel - Weisendorf An der Schütt Fränkischer Albverein So., 24.8., 8.04: Wanderung: Neustadt/Aisch - Rennhofen - Emskirchen An der Schütt Fränkischer Albverein So., 24.8., 10.00: Stadtführung auf den Spuren von adidas und PUMA Schusterbrunnen Heimatverein Do., 28.8., 6.59: Wanderung: Schloss Seehof - Rossdorf - Strullendorf An der Schütt Fränkischer Albverein Fr., 29.8., 16.00: Trauercafé (Offener Trauerkreis) Erlanger Str. 14 Hospizverein e.V. Sa., 30.8., 8.04: Wanderung: Kirchehrenbach - Dietzhof - Kirchehrenbach An der Schütt Fränkischer Albverein Energiespartipp im August: Stromspar-Förderprogramm für Haushalte mit geringem Ein- kommen Die ansteigenden Energiekosten bela- sten vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, da sie oftmals nicht in der Lage sind, alte Haushaltsgeräte gegen neue stromsparende Geräte autauschen zu kön- nen. Mit einem Förderprogramm, das vom Agenda 21 Arbeitskreis Energie initiiert wurde, soll es diesen Hauhalten ermöglicht werden, das Einsparpotenzial energieeffi- zienter Haushaltsgeräte zu nutzen. Gefördert wird die Anschaffung von Kühl- und Gefrierschränken, Spül- und Waschmaschinen mit mindestens der En- ergie-Effizienzklasse A++. Nicht gefördert werden Wäschetrockner, Mikrowellen- Geräte oder Elektroherde. Die Förderung erfolgt über einen Zu- schuss von 50 % der Gesamtkosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 300 EUR/Gerätetyp. Antragsberechtigt sind Haushalte, die staatliche Transferlei- stungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines gültigen Ausweises der Erlanger Tafel. Der Antragsteller muss in Herzogenaurach seit einem Jahr gemeldet und über 18 Jahre alt sein. Der Förderantrag kann nur im Kreis- Lauf Kaufhaus Herzogenaurach, Rathge- berstr. 41, gestellt werden.