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Veranstaltungen, Feste, rechtlich richtig abhalten! ERZLICH ILLKOMMEN Von Leonhard Schmuckenschlager
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Veranstaltungen, Feste, rechtlich richtig abhalten! Von Leonhard Schmuckenschlager.

Apr 06, 2015

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Amalie Lehmann
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Page 1: Veranstaltungen, Feste, rechtlich richtig abhalten! Von Leonhard Schmuckenschlager.

Veranstaltungen, Feste, rechtlich richtig abhalten!

ERZLICH

ILLKOMMEN

Von Leonhard Schmuckenschlager

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BEGRÜ UNGẞ

Herzlich Willkommen zur Info- Veranstaltung „Veranstaltungen, Feste,… rechtlich richtig

abhalten“

Eigenvorstellung:

Name: Leonhard Schmuckenschlager Funktion: Brandschutzbeauftragter der

Stadtgemeinde KlosterneuburgTätig seit: 05.05.2003 (als BSB seit

01.09.2010)

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• innerhalb der Gemeindegrenzen

• nicht mehr als 3.000 Personen die VA besuchen (gleichzeitig!)

• Projektionsflächen (< 9m²) zu Film-vorführungszwecken verwendet werden.

• keine Tanzveranstaltungen mit besonderen Mitteln

Stichwort: Schaum, Styropor, Pyrotechnik, o. ä.

BEHÖRDLICHE ZUSTÄNDIGKEITEN

Gemeinde ist zuständig wennWenn die Gemeinde nicht zuständig ist, wer dann?

• Die Bezirkshauptmannschaft

• Die NÖ Landesregierung!

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• Liegt schon eine Genehmigung vor?- Die auch passt?

• Eigentümer einverstanden?

• Pläne (Grundriss, Einbauten)

• Wieviel Auslastung (Personen)

• Technische Beschreibungen?

• Was wird gefeiert!

• Open Air, Gebäude, Zelt

• Konzepte (Lärm, WC, Brandschutz, Sicherheit, etc.)

• Wer ist der Veranstalter?

• Wer ist verantwortlich?

• Wo soll die VA stattfinden?

• Wie viele Personen kommen?

in Summe?

Wie viele gleichzeitig?

• Betriebstechnische Einrichtungen

• Versicherung

• VA- Ort genehmigt??

ANMELDUNG VS. EIGNUNG

VA- Anmeldung Eignung d. Betriebsstätte

Wann muss ich das Wissen? Mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung!!!

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• Veranstaltung zu Religionsausübung (wenn anerkannt!) in den Stätten der Ausübung

• Veranstaltungen in gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetriebsanlagen in dem dafür vorgesehenen und genehmigten Umfang;

• Veranstaltungen, die nach ihrer Art im Volksbrauchtum begründet sind, wie z.B. Platzkonzerte, Faschingsumzüge etc.;

• und Weitere wie…

• öffentlich zugänglich (für jedermann)

• öffentlich beworben

ANMELDUNG DER VERANSTALTUNG

JA wenn… Nein weil…

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Anmeldung bei der Gemeinde

4- Wochen vor VA- Beginn!

Anmeldung bei der Bezirksbehörde oder Landesregierung

8- Wochen vor VA- Beginn!

Mindestens!!!

FRISTEN

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• Behörde beurteilt und genehmigt- Verantwortlich ist der Veranstalter!

• Eine Genehmigung ist keine „Du kommst aus dem Gefängnis frei“ Karte!

• Gesetze sowie der Stand der Technik (Normen, Richtlinien) sind immer einzuhalten.

• Überprüfungen werden durchgeführt!

Dienstausweis zeigen lassen und die Behörde unterstützen!

• Wenn schwerwiegende Mängel erkannt werden, VA absagen bzw. beenden.

• Bei leichten Mängeln, versuchen Ersatzmaßnahmen zu treffen!

• Nicht mehr Personen als bewilligt den Zutritt gewähren!

• Wetterlage beachten (Sturm, Gewitter)

• Social Media nicht unterschätzen!

• Alkoholkonsum kontrollieren

• Veranstalter muss nüchtern sein!

VERANSTALTER & VERANTWORTUNG

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• Rahmen der Veranstaltung wird immer größer!! Andere Behörde wird zuständig und/oder Auflagen erhöhen sich massiv.

• Was ist im Gastgewerbe enthalten? Was nicht? Behörde fragen.

• Attraktionen werden im Bewilligungsverfahren nicht genannt.

• Lärm ist ein Problem. Egal ob bewilligt oder nicht. Jeder empfindet anders.

Letztes Wort hat die Exekutive!

• Nichts verheimlichen oder verniedlichen.

• Die Gemeinde kümmert sich „eh“ um die straßenpolizeilichen Maßnahmen!

• Bewilligungsverfahren und Durchführung durch verschiedene Personen! Info-Weiterleitung

VORSICHT FALLEN (FAQ)

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ES PASSIERT SOWIESO NICHTS!Pukkelpop- Festival 2011- 4 Tote

Duisburg- Loveparade 2010- 21 Tote

Bergisel Air & Style 1999- 6 Tote

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• Bei Anmeldung:

• Finanzabteilung- Abgabenamt- Veranstaltungsbehörde

02243/444-229 DW

• Für Betriebsstättengenehmigung:

• Bauabteilung- Baubehörde- Veranstaltungspolizei

02243/444-349 DW

ANSPRECHPARTNER GEMEINDE

www.klosterneuburg.at

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!