Produktpiraterie und Reverse Engineering Was ist erlaubt, was ist verboten? Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten, wir laden Sie herzlich zusammen mit dem VDI Karlsruhe, Fraunhofer IOSB und TPK Karlsruhe zu einer Veranstaltung über Produktpiraterie und Reverse Engineering am im Technologiepark Karlsruhe ein. Diskutiert werden soll die Frage, ob und in welchem Umfang durch gewerbliche Schutzrechte Produktnachahmungen verhindert bzw. durch Reverse Engineering (Rückwärtsentwicklung) Produkte, Maschinen und Software analysiert und nachgebaut werden dürfen. Mit der digitalen Transformationen (Industrie 4.0) wird es technisch immer leichter, technische Details, Konstruktionselemente und Funktionsweisen nachzubilden. Inwiefern ist das erlaubt? Rechtlich aktuell ist hier auch die bis März 2018 umzusetzende Know-How-Schutz-Richtlinie, nach deren Wortlaut Reverse Engineering bei einem rechtmäßig erworbenem Produkt ein rechtlich zulässiges Mittel ist. In Abrundung der juristischen Vorträge wird Herr Dr.-Ing. Dipl.-Inf. Markus Müller vom Fraunhofer-Institut IOSB die inhaltsgestützte Bildrecherche bei der Produktpiraterieverfolgung vorstellen. Wir bitten um Antwort bis zum 30. Januar 2018 per Email ([email protected]). Jürgen Held Prof. Dr. Rupert Vogel Rechtsanwalt Rechtsanwalt Fachanwalt für Fachanwalt für IT-Recht Gewerblichen Rechtsschutz Donnerstag, den 01. Februar 2018 von 17—21 Uhr Kanzlei für Technologie, IP und Medien Technologiepark Karlsruhe am Donnerstag, den 01. Februar 2018 von 17—21 Uhr Vogel & Partner Rechsanwälte mbB Büro Karlsruhe Technologiepark Karlsruhe Emmy-Noether-Straße 17 D–76131 Karlsruhe Fon +49 (0) 721 78 20 27–0 Fax +49 (0) 721 78 20 27–07 [email protected] Vogel & Partner Rechsanwälte mbB Büro Stuttgart Königsbau-Passagen Bolzstraße 3 D–70173 Stuttgart Fon +49 (0) 711 24 83 95–200 Fax +49 (0) 711 24 83 95–205 [email protected] VDI – Verein Deutscher Ingenieure e.V. AK Kontra-Produktpiraterie AK Produkt- und Prozessgestaltung PP AK Wirtschaft und Industrie Einladung zur Veranstaltung