Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenshaltungs- kosten decken. Anspruchsbe- rechtigt ist, wer eine AHV oder IV-Rente bezieht, Wohnsitz in der Schweiz hat, Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU-Mitgliedstaates ist oder Aus- länderinnen und Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Die Ergänzungsleistungen entspre- chen der Differenz zwischen den anrechenbaren Einnahmen und den anerkannten Ausgaben. VALUTA NEWSLETTER DER UTA GRUPPE NUMMER 59 SEPTEMBER 15 Ergänzungsleistungen und Verwandtenunterstützung. nen gesetzlichen Anspruch auf Un- terstützung durch seine nahen Ver- wandten. Voraussetzungen für die Unterstüt- zungspflicht: 1. Es besteht ein Verwandtschafts- verhältnis in gerader Linie zur unterstützenden Person. Das heisst, Eltern sind für ihre erwachsenen Kinder unterstüt- zungspflichtig und umgekehrt. Die Pflicht kann sich auch auf die Grosseltern, Enkel, Urgrosseltern und Urenkel erstrecken. 2. Die unterstützte Person ist in einer objektiven Notlage. Das ist dann der Fall, wenn sie sich den notwendigen Lebens- unterhalt nicht mehr aus eigener Kraft erarbeiten kann und auch kein Ersatzeinkommen aus Ver- sicherungsleistungen erhält. Die Meinung, man könne zum Schutz des Vermögens zum Beispiel sein Haus auf die Kinder überschreiben und dann beim Heimeintritt Ergän- zungsleistungen beantragen, wenn das Ersparte knapp wird, ist ver- breitet. Doch die Rechnung geht in der Regel nicht auf: Erhält nämlich der Staat Kenntnis von der Schen- kung, wird er versuchen, auch Jah- re später bezogene Leistungen von den beschenkten Kindern im Sinne der Verwandtenunterstützung (siehe nachfolgend) zurückzufordern. Verwandtenunterstützungs- pflicht Wer seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst verdienen kann, hat ei-
4
Embed
VALUTA - Treuhand, Revision, Immobilien im Kanton Aargau · VALUTA NEWSLETTER DER UTA GRUPPE NUMMER 59 SEPTEMBER 15 Ergänzungsleistungen und Verwandtenunterstützung. nen gesetzlichen
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
Die Ergänzungsleistungen zur
AHV und IV helfen dort, wo die
Renten und das Einkommen nicht
die minimalen Lebenshaltungs-
kosten decken. Anspruchsbe-
rechtigt ist, wer eine AHV oder
IV-Rente bezieht, Wohnsitz in
der Schweiz hat, Bürgerin oder
Bürger der Schweiz oder eines
EU-Mitgliedstaates ist oder Aus-
länderinnen und Ausländer, die
seit mindestens zehn Jahren
ununterbrochen in der Schweiz
leben.
Die Ergänzungsleistungen entspre
chen der Differenz zwischen den
anrechenbaren Einnahmen und den
anerkannten Ausgaben.
VALUTANEWSLETTER DER UTA GRUPPE NUMMER 59 SEPTEMBER 15
Beat Ledermann trat am 4. September 1995 als Treuhandassistent in den Dienst der UTA Lenzburg. Nach seiner Ausbildung zum diplomierten Treuhandexperten wurde er im Jahre 2004 als Partner aufgenommen und ist seither Mandatsleiter, Mitinhaber und Verwaltungsrat des Unternehmens. Mitarbeitende sowie Partnerinnen und Partner der UTA GRUPPE gratulieren Beat Ledermann zu seinem Arbeitsjubiläum und danken ihm für die wertvolle Tätigkeit im Dienste der UTA Lenzburg sowie der Gruppe.
Romina MengSachbearbeiterin
UTA Immobilien AGBaden
Stjepan PetricevicLernender
UTA Immobilien AGBaden
neueintritte.
Corin oetterliTreuhandassistentin
UTA Treuhand AGLenzburg
Voranzeige Herbstanlässe.
Der diesjährige Herbstanlass der UTA GRUPPE befasst sich mit den Themen: • Die kleine Steueramnestie –
«straflose Selbstanzeige»• Immobilienbewertungen im
aktuellen, lokalen Marktumfeld
• Welche Folgen hat das neue Baugesetz?
Die Veranstaltung findet an drei verschiedenen Orten, jeweils um 18 Uhr statt:
• Wettingen Do, 5. Nov. 2015
• Lenzburg Fr, 6. Nov. 2015
• frick Di, 17. Nov. 2015
Wie gewohnt wird der fachliche Teil jeweils mit einem Apéro abgerundet. Es würde uns freuen, wenn Sie sich eines dieser Daten reservieren könnten. Eine detaillierte Einladung folgt.
15 JahreBarbara Greutmann
UTA Treuhand AG Baden
15 JahreAdrian Casagrande
UTA & Schmid Revisions AG Lengnau
Adrian Casagrande trat per 1. August 2000 in die Revisionsgesellschaft ein. Nebst seiner praktischen Arbeit hat er sich zum diplomierten Treuhandexperten mit Masterabschluss ausgebildet. Er hat den Auf bau der Revisionsgesellschaft mit geprägt. Wir gratulieren herzlich zum Jubiläum und freuen uns auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.