Unterweisungsmodul Laser Laser
Unterweisungsmodul
LaserLaser
Unterweisungsinhalte - Beispiele
Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragte/r Anzeigeverfahren Betriebsanweisung Prüfpflichten Persönliche Schutzausrüstung Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch …
© LZK BW 11/2013
CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
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CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
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Laser - Nachschlagewerk!
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Rechtliche Grundlagen
Laserklassen Anzeige Laserschutzbeauftragte Abgrenzung und Kennzeichnung von Laserbereichen Schutzmaßnahmen …
BGV B2 „Laserstrahlung“
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Laser – Laserschutzbeauftragte/r?
Laserschutzbeauftragte/r istnotwendig, wenn in der Zahnarzt-
praxis ein Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R oder 4 betrieben wird. Sachkunde gemäß BGV B 2 „Laserstrahlung“. Schriftliche Bestellung:
Nur notwendig, wenn der Praxis-inhaber selbst nicht über die Laser-Sachkunde verfügt.
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Laser – Weitere Verpflichtungen?
Anzeigeverfahren:Anzeigeverfahren:
Was: Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3 B, 3 R oder 4.
Wer: Praxisinhaber.
Wann:Vor der ersten Inbetriebnahme
An wen: BGW und die zuständige Arbeitsschutz-behörde (i. d. R. Landratsamt).
Betriebsanweisung:Betriebsanweisung:
Für den Betrieb einer Lasereinrichtung der Klasse 3 B, 3 R oder 4 ist eine
Betriebsanweisung bereit zu halten.
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Laser – Weitere Verpflichtungen?
Ein-/Unterweisung:Ein-/Unterweisung:
Einweisung: Vor Inbetriebnahme!
Unterweisung: Vor Arbeitsaufnahme + einmal pro Jahr!
Hilfsmittel: Betriebsanweisung.
Prüfpflichten:Prüfpflichten:
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß § 6 MPBetreibV.
Laser der Klasse 3 B, 3 R oder 4 gehören in die Anlage 1 derMPBetreibV: STK i. d. R. einmal jährlich (Hersteller) oder
maximal alle 2 Jahre (wenn keine Herstellerangabe und kein Ausschluss).© LZK BW 11/2013
Laser – Weitere Verpflichtungen?
Persönliche Schutzausrüstung:Persönliche Schutzausrüstung:
Augenschutz (Laserschutzbrille).
Ggf. Schutzhandschuhe und Schutzkleidung.
Dokumentation:Dokumentation:
Bestandsverzeichnis (aktiv + nicht implantierbar)
Medizinproduktebuch (Anlage 1 MPBetreibV)
CE-Kennzeichen:CE-Kennzeichen:
Zentrale Voraussetzung für die Verkehrs-fähigkeit eines Medizinproduktes.
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Exkurs – Bestandsverzeichnis
Dokumentation aller aktiven (d. h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte. Beispiele: Lasergerät, Elektrotom, Air Flow, ZEG, Behandlungs- einheit, Behandlungsleuchte, …
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Bestandsverzeichnis
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Exkurs – Medizinproduktebuch
Dokumentation aller aktiven (d. h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte aus der Anlage 1 der MPBetreibV. Beispiele: HF-Chirurgiegerät (Elektrotom), Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R und 4, Nerven- funktionsgerät (Pulpenprüfer, TENS) und Anästhesiegerät
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Medizinproduktebuch
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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Laser“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).
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Achtung: Nicht vergessen, für das Thema „Prüfpflichten“ in der Zahnarztpraxis steht die folgende Checkliste zur Verfügung.
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