Statistisches Jahrbuch Sachsen 2017 | 293 I. XI. III. IV. V. VI. VII. VIII. IX. X. XI. XII. XIII. XIV. XV. XVI. XVII. XVIII. XIX. XX. XXI. XXII. Bildquelle: PantherMedia / gualtiero boffi Unternehmen und Arbeitsstätten 5 929 Insolvenzverfahren wurden 2016 von sächsischen Amtsgerichten entschieden | Anstieg der Verfahren von Unternehmensinsolvenzen um 5,6 Prozent | Verfahren der übrigen Schuldner verringerten sich um 7,6 Prozent | Wiederholt registrierten die Gewerbeämter 2016 mehr Gewerbeabmeldungen als –anmeldungen | 28 177 Gewerbeanmeldungen gab es 2016 | 100 Anmeldungen standen 105 Abmeldungen gegenüber | Sächsische Wirtschaft ist geprägt von kleinen Unternehmens- und Betriebsstrukturen | Rund 98 Prozent der 166 447 im Jahr 2015 aktiven sächsischen Unternehmen bzw. 97 Prozent der 183 013 sächsischen Betriebe hatten weniger als 50 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | Rund 33 Prozent der Unternehmen und 27 Prozent der Betriebe mit 50 und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind im Verarbeitenden Gewerbe tätig
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Unternehmen und Arbeitsstätten - statistik.sachsen.de · Kapitel XI Unternehmen und Arbeitsstätten Seite 296 Vorbemerkungen Tabellen 300 Insolvenzverfahren 302 Gewerbeanzeigen 303
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Bildquelle: PantherMedia / gualtiero boffi
Unternehmen undArbeitsstätten
5 929 Insolvenzverfahren wurden 2016 von sächsischen Amtsgerichten
entschieden | Anstieg der Verfahren von Unternehmensinsolvenzen um 5,6 Prozent |
Verfahren der übrigen Schuldner verringerten sich um 7,6 Prozent |
Wiederholt registrierten die Gewerbeämter 2016 mehr Gewerbeabmeldungen
als –anmeldungen | 28 177 Gewerbeanmeldungen gab es 2016 |
100 Anmeldungen standen 105 Abmeldungen gegenüber | Sächsische Wirtschaft
ist geprägt von kleinen Unternehmens- und Betriebsstrukturen | Rund
98 Prozent der 166 447 im Jahr 2015 aktiven sächsischen Unternehmen
bzw. 97 Prozent der 183 013 sächsischen Betriebe hatten weniger als
50 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | Rund 33 Prozent der
Unternehmen und 27 Prozent der Betriebe mit 50 und mehr sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten sind im Verarbeitenden Gewerbe tätig
Kapitel XIUnternehmen und Arbeitsstätten
Seite
296 Vorbemerkungen
Tabellen
300 Insolvenzverfahren
302 Gewerbeanzeigen
303 Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen
304 Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten
305 Betriebe nach Beschäftigtengrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten
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Abb. 1 Insolvenzverfahren nach Art des Schuldners und voraussichtlichen Forderungen
Abb. 2 Gewerbeanzeigen 2016 nach ausgewählten Wirtschaftsbereichenund Grund der Meldung
1 500 3 000 4 500 6 000 7 500
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Baugewerbe
Erbringung von sonstigenwirtschaftlichen Dienstleistungen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Erbring. von freiberuflichen, wissenschaft-lichen und technischen Dienstleistungen
Gastgewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Information und Kommunikation
Erbringung von Finanz- und Versicherungs-dienstleistungen
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz
0
Neuerrichtung
Zuzug
Übernahme
Anmeldungen
Aufgabe
Fortzug
Übergabe
Abmeldungen
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XI. Unternehmen und Arbeitsstätten
Die Gliederung der Ergebnisse der Insolvenz- und Gewerbeanzeigenstatistik sowie des statistischen Unternehmensregisters nach Wirtschaftsbereichen erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Seit dem 1. Januar 2013 wird die amtliche Insol-venzstatistik gemäß Artikel 7 des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unter-nehmen vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) durchgeführt. Artikel 7 beinhaltet das neue In-solvenzstatistikgesetz – InStatG mit Geltung ab 1. Januar 2013. Diese Rechtsgrundlage für die Insolvenzstatistik ergibt sich in Verbindung mit der Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), in der jeweils geltenden Fassung sowie dem Gesetz über die Statistik für Bundes-zwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt ge-ändert durch Neufassung des Gesetzes vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394).
Allgemeiner Eröffnungsgrund für ein Insolvenzver-fahren ist die Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag des Schuldners auch die drohende Zahlungsunfähig-keit sowie bei einer juristischen Person die Über-schuldung. Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem In-solvenzplan eine abweichende Regelung insbeson-dere zum Er halt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gege-ben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (vgl. § 1 InsO). Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden, wei-terhin über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, GbR) sowie über einen Nachlass und über das Gesamtgut einer Gü-tergemeinschaft (vgl. § 11 InsO).
Die Verfahren werden unterschieden in Regel-insolvenzverfahren, die Anwendung finden bei Unternehmen (einschließlich Kleingewerbe); Nach-lassangelegenheiten und Gesamtgütern; natürli-chen Personen, die u. a. als Gesellschafter bei einem größeren Unternehmen beteiligt sind; Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben und deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar
(mehr als 19 Gläubiger und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen) sind.
Verbraucherinsolvenzverfahren stellen ein ver-einfachtes Insolvenzverfahren dar, das gilt für Verbraucher (bis Dezember 2001 auch für Kleinge-werbetreibende) und ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar (we-niger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus einem Arbeitsverhältnis) sind.
Die Rechtsgrundlagen der Gewerbeanzeigenstatis-tik bilden die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), in der jeweils geltenden Fassung sowie die Gewerbeanzeigenverordnung vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1208) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatis-tikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 62, 565), zuletzt geändert durch Neufassung des Gesetzes vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) und das Dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) Ar-tikel 9 - Änderung der Gewerbeordnung.
Eine Anmeldung ist abzugeben bei: Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach Neugründungen, Gründungen nach Umwandlungs-gesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung), Zuzug ei-nes bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung sowie der Übernahme eines bereits be-stehenden Betriebes, auf Grund von Rechtsform-wechsel, Gesellschaftereintritt, Erbfolge, Kauf oder Pacht.
Eine Abmeldung ist abzugeben bei: Aufgabe ei-nes Gewerbebetriebes in Differenzierung nach vollständigen Aufgaben, Schließung nach Um-wandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung), Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schlie-ßung wegen Verlegung sowie der Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von Rechtsformwechsel, Gesellschafteraustritt, Erbfol-ge, Verkauf oder Verpachtung.
Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatis-tik sind die Gewerbeanzeigenden, die nach § 14 der
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XI. Unternehmen und Arbeitsstätten
Gewerbeordnung (GewO) jedes stehende Gewerbe, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle bzw. nach § 55c GewO ein Reisegewerbe als selbstständige Tätig-keit anzeigen müssen. Sie erfüllen ihre statistische Auskunftspflicht durch die Erstattung der Anzeige bei den zuständigen Behörden. Diese übermitteln die Angaben der Gewerbeanzeigen monatlich an das zuständige statistische Landesamt.
Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbstständige Tä-tigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Die Tätigkei-ten, die der Gewerbeordnung unterliegen, regelt § 6 GewO. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Wein-bau, Fischerei, Bergbau), die freien Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künst-lerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Ver-sicherungsunternehmen und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.
Anzeigepflichtig sind die Gewerbetreibenden (na-türliche oder juristische Personen).
Die Ergebnisse der Gewerbeanzeigenstatistik wer-den ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe dargestellt.
Das statistische Unternehmensregister ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit wirt-schaftlich aktiven sowie inaktiv gewordenen Unternehmen und Betrieben aus nahezu allen Wirt-schaftsbereichen mit Umsatz und/oder Beschäftig-ten. Quellen zur Pflege des Unternehmensregisters sind zum einen Dateien aus Verwaltungsbereichen, wie der Bundesagentur für Arbeit oder den Finanz-behörden, und zum anderen Angaben aus einzel-nen Bereichsstatistiken, wie z. B. aus Erhebungen des Produzierenden Gewerbes, des Handels und des Dienstleistungsbereichs. Das Unternehmens-register ermöglicht eigenständige Auswertungen und dient als wichtiges Instrument zur rationellen Unterstützung statistischer Erhebungen. Es trägt dadurch zur Entlastung der Wirtschaft bei.Auf Grundlage einer EU-Verordnung sind die Mit-gliedstaaten der Europäischen Union verpflich-tet, bestimmte Informationen in Registern zu
erfassen.1) Neben der Nutzung von Angaben aus bestehenden Bereichsstatistiken wurde mit dem Statistikregistergesetz in Deutschland die recht-liche Grundlage für die statistische Nutzung von Verwaltungsdateien geschaffen.2)
Aus dem Unternehmensregister werden Unterneh-mens- und Betriebstabellen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie öffentliche Verwaltungen sind der-zeit ausgenommen. Einheiten in den Abschnitten „Private Haushalte mit Hauspersonal…“ und „Ex-territoriale Organisationen und Körperschaften“ werden nicht im Register geführt. Die Auswertung basiert auf einem Datenabzug zum 31. Oktober 2016. Um Lieferverpflichtungen ins-besondere zu unternehmensdemografischen An-gaben an Eurostat innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfüllen zu können, wurde in den vergangenen Jahren ab 2009 der Verarbeitungszyklus im Un-ternehmensregister gestrafft. Auswertungen aus dem Unternehmensregister konnten zeitnäher zu den verarbeiteten Verwaltungsdaten bereitgestellt werden (2003-2008 jeweils zum 31. Dezember, 2009 zum 30. September, 2010 zum 30. Juni, 2011 zum 30. April sowie 2012-2015 jeweils zum 31. Mai und 2016 zum 29. Februar des Jahres).
____
1) Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des europäischen Parla-ments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates (Amtsbl. der EG Nr. L 61, S. 6)
2) Gesetz über den Aufbau und die Führung eines Statistik-registers (Statistikregistergesetz - StatRegG) vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768).
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XI. Unternehmen und Arbeitsstätten
Bei der Auswertung des Unternehmensregisters werden alle diejenigen Unternehmen einbezogen, die in einem Bundesland ansässig sind und die im Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwal-tungsdatenlieferung (hier 2015) mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllten:
Das Unternehmen- weist einen steuerbaren Umsatz aus Lie-
ferungen und Leistungen (aus Umsatz-steuer-Voranmeldungen) von mindestens 17 501 Euro aus,
- ist Organschaftsmitglied im Berichtsjahr mit Schätzumsatz > 0 Euro,
- verfügt kumuliert über die einzelnen Monate des Berichtsjahres über mindestens drei so-zialversicherungspflichtig Beschäftigte oder 30 geringfügig entlohnt Beschäftigte.
Dabei ist nicht entscheidend, ob dieses Unterneh-men zu einem bestimmten späteren Stand des Un-ternehmensregisters (hier 31. Oktober 2016) noch wirtschaftlich aktiv ist oder nicht.
Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten der zugehörigen Betriebe wird beim Unternehmen summiert. Bei Unternehmen mit mehreren Betrieben entspricht die Wirtschafts-zweigzuordnung dem Schwerpunkt des Unterneh-mens.
Entsprechend gilt für Betriebe: Es werden alle die-jenigen Betriebe in die Auswertung einbezogen, die in einem Bundesland ihren Standort haben und die im Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwal-tungsdatenlieferung (hier 2015) mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllten:
Der Betrieb- verfügt kumuliert über die einzelnen Monate
des Berichtsjahres über mindestens drei so-zialversicherungspflichtig Beschäftigte oder 30 geringfügig entlohnt Beschäftigte,
- ist der einzige Betrieb seines Unternehmens und das Unternehmen weist einen steuerba-ren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von mindestens 17 501 Euro aus oder ist Organschaftsmitglied im Berichtsjahr mit Schätzumsatz > 0 Euro.
Entsprechend werden auch Einbetriebsunterneh-men erfasst, die keine sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig entlohnt Beschäftigten haben, je-doch über Umsätze verfügen. Die in die Auswertung der Betriebe einbezogenen Wirtschaftszweige ent-sprechen jenen der Unternehmenstabellen.
Durch das Vorhandensein von Masterbetrieben in den Dateien der Bundesagentur für Arbeit ist die tatsächliche Anzahl der Betriebe unterrepräsen-tiert. Die gegenteilige Wirkung kann entstehen, wenn die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen mehrere Identifikationsnummern an densel-ben Betrieb vergibt. Durch derartige Effekte kann die Gruppierung nach Größenklassen der Beschäf-tigten verschoben sein.
Im Vergleich zu den Vorjahresauswertungen ist zu beachten, dass ab Berichtsjahr 2014 erstmals auch solche Unternehmen und Betriebe mit ausgewer-tet werden, die lediglich über geringfügig entlohnt Beschäftigte (> = der gültigen Relevanzschwelle von 30) verfügen. Außerdem werden nunmehr ge-nerell alle Organschaftsmitglieder berücksichtigt, für die das Verfahren zur Schätzung der Organ-schaftsumsätze einen Umsatz liefert, damit neu auch Organgesellschaften ohne eigene Beschäf-tigte. Ab Berichtsjahr 2015 hat sich zudem das Auswertungskonzept dahingehend geändert, dass Einheiten im WZ-Abschnitt „Gebäude- und Woh-nungswesen“, deren Tätigkeit als Privatvermietung beschrieben werden kann, nicht mehr nachgewie-sen werden.
Abweichungen von Angaben des Unternehmens-registers gegenüber einzelnen Fachstatistiken sind durch methodische Unterschiede bedingt. Sie können unter anderem darauf zurückgeführt wer-den, dass bei den Unternehmenstabellen zusätzlich Unternehmen ohne Umsatzsteuerpflicht, aber mit Beschäftigten berücksichtigt werden, während bei den Betriebstabellen auch Einbetriebsunterneh-men ohne Beschäftigte, jedoch mit Umsatz gezählt werden. Dadurch weist das Unternehmensregister tendenziell mehr Unternehmen als die Umsatzsteu-erstatistik und mehr Betriebe als die Bundesagen-tur für Arbeit aus.
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XI. Unternehmen und Arbeitsstätten
Ein Unternehmen wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirt-schaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das Un-ternehmen umfasst alle zugehörigen Betriebe und schließt freiberuflich Tätige mit ein.
Ein Betrieb ist eine Niederlassung an einem be-stimmten Ort. Zu dem Betrieb zählen zusätzlich ört-lich und organisatorisch angegliederte Betriebsteile.
Betriebe eines Unternehmens mit derselben wirt-schaftlichen Tätigkeit und i. d. R. in derselben Ge-meinde können in dem Material der Bundesagentur für Arbeit zu einem Masterbetrieb zusammenge-fasst werden. Die sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten der einem Masterbetrieb zugeordneten Betriebe werden bei dem Masterbetrieb gebündelt ausgewiesen.
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der Aus-zubildenden, die kranken-, renten- bzw. arbeits-losenversicherungspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Seit 2014 zählen nunmehr auch Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte, Personen, die ein freiwilliges sozi-ales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten sowie Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungs-werken oder ähnlichen Einrichtungen für behin-derte Menschen dazu. Angaben zu Betrieben mit Beschäftigten werden von der Bundesagentur für Arbeit monatlich übermittelt. Die ausgewerteten Beschäftigtendaten basieren auf den Stichtagswer-ten zum 31. Dezember des Berichtsjahres.
Der steuerbare Umsatz im Unternehmensregister umfasst die Lieferungen und Leistungen des Un-ternehmens. Informationen über Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistun-gen werden von den Finanzbehörden monatlich übersandt. In dem Liefermaterial sind alle umsatz-steuerpflichtigen Unternehmen enthalten, die im jeweiligen Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmel-dungen in Deutschland abgegeben haben.
Eine Organschaft setzt sich aus einem Organ-träger und mindestens einer Organgesellschaft zusammen. Da letztere nach dem Gesamtbild der Organschaft in ein anderes Unternehmen, den Organträger, eingegliedert ist, erscheint sie zwar rechtlich, jedoch nicht wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch selbständig. Die Organschaft wird umsatzsteuerlich als eine Einheit betrachtet. Aus Sicht der amtlichen Statistik handelt es sich dabei um jeweils rechtlich selbständige Unternehmen, den Organträger sowie die Organgesellschaft(-en).
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XI. Unternehmen und Arbeitsstätten
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1. Insolvenzverfahren nach ausgewählten Merkmalen
_____
2014 2015 2016 2014 2015 2016
6 530 6 272 5 929 5 734 5 482 5 094
nach Art der Schuldner
1 082 1 004 1 060 856 786 836
5 448 5 268 4 869 4 878 4 696 4 258
Unternehmen nach Rechtsformen
523 448 560 441 386 493
44 32 45 30 27 38
469 495 430 352 354 288
18 6 5 17 5 5
28 23 20 16 14 12
nach Alter der Unternehmen
590 543 613 435 392 461
492 461 447 421 394 375
Unternehmen nach Wirtschaftsabschnitten
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 7 8 7 5 7 6
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden - - 2 - - 2
C Verarbeitendes Gewerbe 94 111 100 86 99 95
D Energieversorgung 2 4 19 2 2 5
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 4 12 3 3 8 1
F Baugewerbe 220 191 179 176 150 149
G Handel; Instandhaltung, Reparatur von Kraftfahrzeugen 171 162 169 134 121 128
H Vekehr und Lagerei 53 44 45 44 37 35
I Gastgewerbe 93 93 106 70 76 83
J Information und Kommunikation 32 31 33 24 19 28
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen 36 24 32 31 21 19
L Grundstücks- und Wohnungswesen 45 39 40 33 25 25
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen 107 86 101 79 63 79
N Erbringung von sonst. wirtschaftlichen Dienstleistungen 118 111 126 90 87 103
P Erziehung und Unterricht 12 8 10 10 6 8
Q Gesundheits- und Sozialwesen 18 15 16 14 12 15
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 24 27 27 20 24 23
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 46 38 45 35 29 32
Nordsachsen 352 364 335 319 329 301 48 54 54_____1) Einschließlich Insolvenzverfahren von Schuldnern, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in Sachsen haben, aber deren Insolvenzabwicklung
in Sachsen erfolgt.
Und zwar
eröffnete Verfahren Unternehmen
Land
Kreisfreie Stadt
Landkreis
Insgesamt
XI. Unternehmen und Arbeitsstätten
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4. Gewerbeanzeigen
Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl
2007 39 038 -10,7 33 397 34 965 -0,8 29 248
2008 39 526 1,3 33 628 36 696 5,0 30 723
2009 38 630 -2,3 32 663 35 094 -4,4 28 925
2010 38 200 -1,1 32 272 34 661 -1,2 28 508
2011 36 331 -4,9 30 823 33 220 -4,2 27 526
2012 32 364 -10,9 27 072 32 611 -1,8 27 062
2013 30 995 -4,2 25 733 31 059 -4,8 25 577
2014 30 073 -3,0 24 598 30 677 -1,2 25 112
2015 29 652 -1,4 24 272 30 604 -0,2 25 292
2016 28 177 -5,0 22 894 29 771 -2,7 24 515
Jahrdarunter
Neuerrichtung
Veränderung
zum Vorjahrinsgesamt
Veränderung
zum Vorjahr
Anmeldungen Abmeldungen
insgesamtdarunter
Aufgabe
5. Gewerbeananzeigen 2016 nach Wirtschaftsabschnitten
A-N, P-S Insgesamt 28 177 22 894 29 771 24 515
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 169 138 121 104
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 5 2 10 6
C Verarbeitendes Gewerbe 1 165 883 1 323 1 032
D Energieversorgung 323 256 214 152
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 51 27 65 41
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4 632 4 379 208 36 9
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 11 729 11 046 586 92 5_____1) Betriebe und Einbetriebsunternehmen mit Beschäftigten im Berichtsjahr 2015 und Einbetriebsunternehmen ohne Beschäftigte,
aber mit Umsatz im Berichtsjahr 2015.
WZ
2008Wirtschaftsabschnitte
Ins-
gesamt
Betriebe1) mit von … bis …
sozialversicherungspfl. Beschäftigten
250 und
mehr50 - 24910 - 490 - 9
Weiterführende Informationen
Statistische Berichte
D I GewerbeanzeigenD II Unternehmen und ArbeitsstättenD III Insolvenzen
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