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Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Christoph-Probst-Platz, Innrain 52 6020 Innsbruck http://info.uibk.ac.at Spielräume der Universitätsentwicklung Können Leistungsvereinbarungen mehr leisten als eine Fortschreibung des status quo? Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner Österreichische Forschungsgemeinschaft Baden bei Wien 17. Dezember 2005
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Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner Österreichische Forschungsgemeinschaft Baden bei Wien

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Spielräume der Universitätsentwicklung Können Leistungsvereinbarungen mehr leisten als eine Fortschreibung des status quo?. Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner Österreichische Forschungsgemeinschaft Baden bei Wien 17. Dezember 2005. Das Konzept der Leistungsvereinbarung 2007-2009. - PowerPoint PPT Presentation
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Leopold-Franzens-Universität InnsbruckChristoph-Probst-Platz, Innrain 52

6020 Innsbruckhttp://info.uibk.ac.at

Spielräume der UniversitätsentwicklungKönnen Leistungsvereinbarungen mehr leisten als eine Fortschreibung des status quo?

Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner

Österreichische ForschungsgemeinschaftBaden bei Wien

17. Dezember 2005

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2Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Das Konzept der Leistungsvereinbarung 2007-2009

Neues Thema: „Das Konzept der Leistungvereinbarung 2007-2009“

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3Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Inhalt der LV gemäß § 13 (2) UG 2002 – Leistungsbereiche der Universitäten

insbesondere• Strategische Ziele, Profilbildung, Universitätsentwicklung• Personalentwicklung• Forschung sowie Entwicklung und Erschließung der Künste• Studien und Weiterbildung• Gesellschaftliche Zielsetzungen• Erhöhung der Internationalität und Mobilität• Interuniversitäre Kooperationen• …

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4Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Die Umsetzung der 1. LV (2007-2009) = LV I

soll

• als gemeinsamer Lernprozess• mit Augenmaß• mit „Mut zur Lücke“• mit Einfachheit und Bescheidenheitkurz: „pragmatisch“

erfolgen.

Für LV II ff. können „schärfere“ Maßstäbe gelten

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Konkrete Umsetzung

Pro Handlungsfeld ein strategisches Ziel • quantifizierbar • Qualitätssicherung • Evaluierung

Weniger ist mehrKeine LV auf Basis operativer Vorgaben

Beschränkung auf das Wesentliche: 25 SeitenKeine „Beschäftigungstherapie“ oder „leere Kilometer“

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Voraussetzungen für LV II schaffen

z.B. Implementierung und standardisierte Auswertungen von• Wissensbilanzen• Rechnungsabschlüssen• Tätigkeits- bzw. Leistungsberichten• Entwicklungsplänen • Formelbudgets

Vergleichbarkeit und Transparenz der Leistungsdaten von Universitäten als Basis für LV II

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Erfahrungen mit universitätsinternen Zielvereinbarungen der LFUI

Sorgfältig verhandelter Vertrag mit jeder Fakultät über:• die Ziele von Rektorat und Fakultäten• gegenseitige Verpflichtungen• Vereinbarungen zu Personal-, Geld- und Raumressourcen

Erfahrungen:• deutlich weniger Vereinbarungen, nur im „Kerngeschäft“• realistische Terminsetzungen• Betrachtung von Meßkriterien, Verantwortlichkeiten und Erfüllbarkeit• bessere Datenbasis erforderlich• einheitliche Datenformate

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8Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Basis der LV sind Entwicklungspläne

Entwicklungspläne treffen Aussagen zu/zum/zur:• Handlungsfeldern der LV (z.B. Forschung, Lehre, gesellschaftliche

Zielsetzungen, Internationalisierung)• Widmung künftiger Professuren• Optimierung der internen Verwaltung• Finanzierung und Finanzierbarkeit der Vorhaben und Maßnahmen (kein

„Brief ans Christkind“)

Entwicklungspläne sind durch das bm.bwk standardisiert auszuwerten

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Basis der Universitätsentwicklung sind Entwicklungspläne (EP)

EP knüpfen in der Analyse am status quo an

Sie sind keine Fortschreibung des status quo

Bei den Ressourcen für den EP Fortschreibung des status quo?

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Das Beispiel des Entwicklungsplanes der LFU Innsbruck

• Strategische Zielsetzungen• Schaffung und Nutzung von finanziellen

Handlungsspielräumen• Stärkung der Forschung• Profilbildung in der Lehre• Öffnung der Universität• Qualifiziertes Personal und funktionale Infrastrukturen• Professionalisierung von Planung, Steuerung und Verwaltung

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11Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Ziele (Leistungen) vs. Budget

Der Bezug zwischen Zielen und Budgetierung ist naturgemäß sehr locker

Längerfristig geben • Kosten-/Leistungsrechnungen• Geschäftspläne• interuniversitäre Vergleiche (z.B. Jusstudium in Österreich) Hilfestellung.

Es können nur Maßnahmen, nicht aber Ziele budgetiert werden Leistungen haben einen „Wert“ für den Erbringer und den Besteller

Ex ante -Transparenz über Kriterien der Zuteilung von Mitteln für LV an Universitäten?

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12Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Die Bedeutung von Entwicklungsplänen und Leistungszielen der Universitäten

Das Budgetvolumen für die LV I wurde ohne Kenntnis der Entwicklungspläne und Leistungszeile der Universitäten für die einzelnen Handlungsfelder der LV fixiert

Top-Down Budgetierung vs. Bottom-Up Budgetierung?

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13Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Grundlast vs. „Innovationstopf“

Budget dient überwiegend der Abdeckung der Grundlast, vgl. Nachweis für 2005 und 2006

„Produktivitätsspielräume“ (z. B. Stellen, Investitionen) sind bis Ende 2006 weitgehend ausgeschöpft

Universitäten • haben Fixkosten (z.B. Personal, Studien, Raum) • sind keine Unternehmen (z.B. Sortiment, Preispolitik)

Zusätzliche Anforderungen (z.B. EP, Angestellte, Bologna, Preissteigerungen, Veränderungen im Mengengerüst) erfordern/binden Ressourcen

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14Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

„Innovationstopf“

Teile der Fixkosten sind mittelfristig variabel

Aus Umschichtungen ergeben sich Handlungsspielräume

Rest: Drittmittel? Formelbudget? Studienbeiträge? „Innovationstopf“ von ca. 2% des Budgets p.a. erwünscht/vorstellbar:

rd. € 40 Mio. p.a. Gemeinsame Festlegung des Volumens Ex post-Transparenz der Verteilung

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15Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

„Notgroschen“ § 12 (5) UG 2002

1% für „unerwartete Situationen“ (€ 20 Mio. p.a.) als Reserve, insbesondere für 2008 und 2009

Beispiele:• positiv: Veränderung des Mengengerüsts (z.B.

Studierendenzahlen)• negativ: Abdeckung von Unwirtschaftlichkeiten oder „pork

barrel“

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16Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Zusatzkosten für allfälligen Kollektivvertrag

Wirkliche Strukturänderungen (z.B. Drehung der Einkommenskurve) als Beispiel für § 12 Abs. 5 – Finanzierungen

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17Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

„Ceterum Censeo“: Gebäudekosten

• Mieten und Betriebskosten• Bauvorhaben • Generalsanierungen • mieterseitige Verpflichtungen • Maßnahmen des ArbeitnehmerInnenschutzes

Für Universitäten sind Räume meist kostspieliger als gesamte (externe) Lehre

Verhandlungen BIG – bm:bwk – Universitäten (€ 500 Mio. für Gebäudemodernisierung und –sanierung) offen

Bauvorhaben i.w.S. sind Teile des Leistungsbereiches „Universitätsentwicklung“

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18Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Die Leistungen des Bundes

„Geld“ ist nur ein Input

Weitere Beispiele:• Finanzierung der Umsetzung von Bologna, inkl. Doktoratsstudien• Bewirtschaftung von Studienplätzen vs. freier Hochschulzugang +

gedeckeltes Budget + Qualitätsgarantie?• Hebung der Ersatzrate bei den Anlageinvestitionen (z.B.

Laborausstattung)• Umgang mit abzuschaffenden/neuen Studienrichtungen? • Zusatzmittel bei ressourcenwirksamen Änderungen des Rahmens

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19Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Berichterstattung und Sanktionen

Berichte• Leistungsbericht • Wissensbilanz • Rechnungsabschlüsse• vertrauensvolles Gespräch über Umsetzung der LV

Sanktionen• nicht in der LV-periode I, • wohl aber für LV II anwendbar und anzuwenden

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20Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Alte ökonomische Weisheit

Das Grundgeschäft muss auch ohne Subventionen oder Steuerbegünstigungen stimmen. „Quid quid it est, timeo ...“

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21Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Grundvoraussetzung für das Gelingen von LV

Vertrauensverhältnis zwischen „Vertragspartnern“

Ohne• Überforderung• Überfrachtung• Übereilung

Bund in Mehrfach-Rolle: Zuständig für Regeln, Schiedsrichter und Mitspieler

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22Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Können LV mehr leisten als eine Fortschreibung?

Können: Ja! Jedenfalls mittelfristig. Basis EPMüssen: Ja! Internationaler WettbewerbWollen: Frage der Ziele (Universitäten, strategischer

„Eigentümer“), der Transparenz und Fairness des Vorgehens bei Ressourcenzuteilung