Umsetzung LHeimBauVO in der Praxis neue Anforderungen für stationäre Altenhilfeeinrichtungen Richard Dressel Klotz und Dressel GmbH Klotz und Dressel GmbH Leuschnerstraße 3 70174 Stuttgart Fachtag „Planst du noch oder (um-)baust du schon?“ – 03. Februar 2015
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Umsetzung LHeimBauVO in der Praxis neue … · Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) ... Abweichungen zur Landesheimbauverordnung Unterbringung in Doppelzimmern Gruppengröße > 15
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Umsetzung LHeimBauVO in der Praxis
neue Anforderungen für stationäre
Altenhilfeeinrichtungen
Richard Dressel
Klotz und Dressel GmbH
Klotz und Dressel GmbH Leuschnerstraße 3 70174 Stuttgart
Fachtag „Planst du noch oder (um-)baust du schon?“ – 03. Februar 2015
Klotz und Dressel GmbH
Struktur
1. Grundlagen
2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
3. Strategieüberlegungen
4. Risiken bei Umbauprojekten
5. weitere Schritte
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Klotz und Dressel GmbH
1. Grundlagen
Normen und Gesetze in BW
• Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) vom 14.05.2014 (ersetzt das Landesheimgesetz (LHeimG))
• Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) gültig seit 01.09.2009
• Hinweise des Wirtschaftsministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung vom 26.04.2007
• DIN 18040 Barrierefreies Bauen
• Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg
• Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) vom 20. November 2007
• Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) vom 18.11.2013
• Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) vom 15.07.2013
• Technische Regeln für Arbeitsstätten
• Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) vom 02.08.2013
• VDE–Normen, DIN–Normen, anerkannte Regeln der Technik 3
Klotz und Dressel GmbH
1. Grundlagen
Begriffe (Definitionen gemäß HOAI)
• Instandhaltung: Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes
• Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes)
• Modernisierung: bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes
• Umbau: Umgestaltungen eines vorhandenen Objektes mit Eingriffen in Konstruktion und Bestand
• Ersatzneubau: Neubau unter Anwendung der aktuellen Bedarfszahlen, konzeptionellen Erkenntnissen und den gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen
• Sanierung: Umgangssprachlicher Begriff für Instandsetzung und/oder Modernisierung, z.B.: Betonsanierung
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Klotz und Dressel GmbH
Struktur
1. Grundlagen
2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
3. Strategieüberlegungen
4. Risiken bei Umbauprojekten
5. weitere Schritte
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Klotz und Dressel GmbH
2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
• Leistungen im Vorfeld zur Bauplanung im Sinne einer Machbarkeitsstudie mit der Analyse des Bestandes, feststellen der Mängel und Defizite, aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten und Beurteilung der Erkenntnisse
• Erarbeitung von Grundlagen für weitere Planungsschritte und HOAI-Leistungen
• keine klassische Architektenleistung
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Klotz und Dressel GmbH
2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO)
• § 2 Standort und Einrichtungsgröße ( sollen 100 Plätze nicht überschreiten)
• § 3 – Individualbereich: Um die Privatsphäre zu gewährleisten, werden die Individualbereiche (Zimmer und Bäder) in Größe (3,2m, 14m²bzw. 16m²), Zuschnitt und Qualität geprüft
• § 4 – Wohngruppen: Es wird geprüft, ob in dem Bestandsgebäude Wohngruppen mit den notwendigen räumlichen Anforderungen und Größen (Wohngruppe mit höchstens 15 Bewohner, Aufenthaltsfläche mit 5m²/Bewohner) im Sinn von „Wohnen“ und „Normalität“ umgesetzt werden können
• § 5 – Übergangsfrist: Die Übergangsfrist zur Umsetzung der Anforderungen beträgt 10 Jahre bzw. 25 Jahre seit erstmaliger Inbetriebnahme/grundlegender Sanierung
• § 6 – Befreiung und Ausnahmeregelung: Feststellung des Bedarfs und Prüfung der Möglichkeit zur Umsetzung (technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar.)
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Klotz und Dressel GmbH
2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Hinweise des Wirtschaftsministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung • Flurbreiten müssen eine nutzbare Breite von 180 cm aufweisen (3.4.1)
• Ein Pflegeheim benötigt zwei bauliche Rettungswege (3.1.1)
• Stichflure sind lediglich bis zu einer Länge von maximal 10 m zulässig (bzw. 15 m, sofern der Stichflur vom Hauptflur durch eine Rauchschutztüre getrennt ist). Diese Flure müssen an ihrem Ende durch unmittelbar ins Freie führende Fenster zu beleuchten und zu belüften sein (3.1.3)
• Jedes Geschoss in einem Pflegeheim ist im Regelfall ein eigener Brandabschnitt, d.h. Treppenhäuser sind abzuschließen und geschossübergreifende Lufträume sind nicht zulässig (Erfahrungswerte vergleichbarer Neubauprojekte)
Beispiele: Mängel und Defizite Weitere Mängel • Baulicher Brandschutz (falls der Bestandsschutz entfällt): Der bauliche 2.
Rettungsweg im Bauteil A ist nicht erkennbar.
• abgehängte Gruppe mit vier Bewohnern im Erdgeschoss
• Dachschrägen im DG: keine Pflegestellung für das Bett möglich
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Mängel und Defizite Nicht der Landesheimbauverordnung entsprechen: • 34 Bewohner sind in 17 Doppelzimmern untergebracht
• in 42 von 73 Zimmern fehlt ein Sanitärbereich
• lichte Breite ist in 66 Zimmern kleiner als 3,2 m.
• Gruppengrößen sind größer als 15 Bewohner
• gruppenbezogene Aufenthaltsflächen zu klein
Baulicher Brandschutz (falls der Bestandsschutz entfällt) • Flurbreiten sind in den Stichfluren nur 1,5 m statt 1,8 m
• kein zweiter Rettungsweg in den Stichfluren
Sonstige Mängel: • falls der Bestandsschutz entfällt, ist für dieses Gebäude eine
energetische Fassadensanierung notwendig.
• keine Trennung von Rein- und Unreinbereich in der Wäscherei
• technische Ausstattung ist in Teilen sanierungsbedürftig 13
§ 4 Gemeinschaftsbereiche
Abs. 1 Abs. 2
Wohn-
gemein-
schaft
(Gruppen-
bildung)
Gruppen-
größe
- - - m² - m²
1 15 - m² - m²
1 23 25,82 m² 1,12 m²
1 27 25,82 m² 0,96 m²
1 25 25,82 m² 1,03 m²
77,46 m²
2,9 m²
Aufenthalt
Aufenthalts-
fläche je Bew.
*5
Aufenthalt/Be-
wohner in der
Gruppe *5
§ 3 individuelle
Wohnbereiche
Abs. 1
DZ *4
EZ
- -
- 15
8 7
5 17
4 17
17 56
Klotz und Dressel GmbH
2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Mängel und Defizite Nicht der Landesheimbauverordnung entsprechen: • 102 Bewohner sind in 51 Doppelzimmern
untergebracht
• lichte Breite der Zimmer ist in 26 Zimmern nur 3,01 bzw. 3,1m (kleiner als 3,2 m).
• Von zehn Gruppen sind zwei Gruppen im 1. und 2. OG mit jeweils 26 Bewohnern zu groß
Sonstige Mängel: • falls der Bestandsschutz entfällt, ist für dieses
Gebäude eine energetische Fassadensanierung notwendig
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Mängel und Defizite Nicht der Landesheimbauverordnung entsprechen: • 8 Pflegeplätze sind als Doppelzimmer ausgewiesen
• Zimmer R 16 ist die Pflegestellung des Bettes mit dreiseitiger Zugänglichkeit und entsprechenden Abmessungen nicht möglich
• Die Aufenthaltsflächen sind mit 46,4 m², dies sind 2,73 m² je Platz, auf der Ebene zu klein
Sonstige Mängel: • Keine flächendeckende Brandmeldeanlage
vorhanden
• Möblierung in den offenen Aufenthaltsbereichen mit brennbaren Möbeln (notwendige Rettungswege)
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Mängel und Defizite Nicht der Landesheimbauverordnung entsprechen: • 24 Pflegeplätze sind als Doppelzimmer ausgewiesen
• Die Aufenthaltsflächen in der Gruppe sind mit 2,19m² zu klein
• Zimmer 123 und 180 sind mit 12,9 m² kleiner als die vorgegebenen 14 m² für Einzelzimmer; die Belichtung der Zimmer ist unzureichend
• Zimmer 116 und 173 ist keine Sanitärzelle zugeordnet
Sonstige Mängel: • keine Flächendeckende Brandmeldeanlage vorhanden
• Möblierung in den offenen Aufenthaltsbereichen mit brennbaren Möbeln (notwendige Rettungswege)
• Ob die Sanitärzellen mit ca. 3,8 m² der DIN 18024 Teil 2 entsprechen, muss im weiteren Verlauf überprüft werden.
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Klotz und Dressel GmbH
2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Mängel und Defizite Nicht der Landesheimbauverordnung entsprechen: • 48 Bewohner sind in 24 Doppelzimmern
untergebracht.
• 2 Zimmer unterschreiten mit 13,5 m² die geforderten 14 m².
• Wohngruppen sind im ersten und zweiten OG mit je 13 Bewohnern vorhanden. Die restlichen 25 Bewohner bilden eine Wohngruppe jedoch ohne die notwendigen Gruppenräume wie zum Beispiel einer Wohnküche.
Baulicher Brandschutz (falls der Bestandsschutz entfällt) • Das offene Treppenhaus widerspricht der Forderung
der horizontalen Trennung.
• Die Fluchtwegesituation (zweiter Fluchtweg) ist für einzelne Zimmer problematisch.
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Mängel und Defizite Sonstige Mängel: • Falls der Bestandsschutz entfällt, ist für dieses
Gebäude eine energetische Fassadensanierung notwendig.
• Sanitärzellen als Schleusenlösung, die zwei Zimmer miteinander verbinden, entsprechen nicht den Kernbestimmungen von Normalität und Wohnraum und sind funktional problematisch.
• Keine Trennung von Rein- und Unreinbereich in der Wäscherei
• Kochküche und Spülküche sind nicht räumlich getrennt, Deckenmaterialien in der Küche sind hygienisch fragwürdig.
• Die technische Ausstattung ist in Teilen sanierungsbedürftig
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Mängelbewertung und Möglichkeiten • Gibt es Mängel, die nicht zu beseitigen sind (z.B. strukturelle Mängel)?
• Ist die Anzahl der Mängel so hoch, dass der Aufwand der Beseitigung sich nicht wirtschaftlich rechtfertigen lässt?
• Lässt sich die gewünschte konzeptionelle Entwicklung umsetzen?
• Gibt es Lösungen, die nur durch gravierende Eingriffe in die Gebäudestruktur möglich sind?
• Wie hoch ist der Instandhaltungsstau?
• Gibt es Lösungen, die sich innerhalb der Gebäudestruktur vermutlich gut umsetzen lassen (Möglichkeiten)?
• Mit welchem baulichem Aufwand sind die Defizite und Mängel zu beseitigen?
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Entwicklungsmöglichkeiten und Nutzungspotential • Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmern
• Umplanung der Individualbereiche
Vergrößerung von zu kleinen Einzelzimmern
Einbau von Sanitärzellen
Umplanung von einigen Wänden zur Vergrößerung des Mindestachsmaßes von Zimmern
• Reduzierung von Pflegebädern
• Reduzierung von Dienstzimmern / Stützpunkten
• Erweiterung von Aufenthaltsflächen durch Umwandlung von Bewohnerzimmern, Dienstzimmern, Pflegebädern und nicht mehr benötigten Nebenräumen sowie Außenbereichen
• Bildung von Wohngruppen
• Umwandlung von Sanitärzellen zu Nebenräumen zur Optimierung der Flächen
• Umnutzung von Erdgeschossflächen (z.B. ehemalige Speisesäle, Gemeinschafts-räume etc.) in Tagespflege, Begegnungsstätte, Sozialstation, ………
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten • Umwandlung der Doppelzimmer in Einzelzimmer, Bildung von 2 Wohngruppen
je Ebene
• Umwandlung von zwei Zimmern in Pflegewohnung
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten • Umgestaltung des Saales in Bewohnerzimmer und Aufenthaltsbereich
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten • Beide Häuser sind in einem guten technischen und baukonstruktiven Zustand
• Wohngruppenbildung ist, nach Auflösung der Doppelzimmer, in allen Geschossen möglich
Lösungsansatz
• Auflösung Doppelzimmer und Ergänzung Tagespflege im UG
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten • Umwandlung von zwei Zimmern in Pflegewohnung (flexible Nutzung)
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten
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2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten
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Struktur
1. Grundlagen
2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
3. Strategieüberlegungen
4. Risiken bei Umbauprojekten
5. weitere Schritte
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3. Strategieüberlegungen
Klärung von Fragen
• Lässt sich die Einrichtung auf die aktuellen Anforderungen anpassen?
• Können die betrieblich- organisatorischen Ziele umgesetzt werden?
• Entspricht die Nutzungsmischung den Marktanforderungen ?
• Welcher Aufwand ist mit der Anpassung verbunden?
• Sind die Maßnahmen wirtschaftlich darstellbar?
• Können die Maßnahmen im laufenden Betrieb organisatorisch umgesetzt werden?
• Können die gesetzlichen Vorgaben sowie die einschlägigen Vorschriften erfüllt werden?
• Welche Risiken sind mit der erarbeiteten Lösung verbunden?
• Wie lassen sich die o.g. Fragen mit alternativen Neubau- oder Anbaulösungen beantworten?
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3. Strategieüberlegungen
Erarbeitung von Strategien • langfristige Standortsicherung
• mittelfristige Standortsicherung, z.B. durch Erfüllung von Mindeststandards
• Ausnutzen der Übergangsregelung bis zu einer Stilllegung des Standortes
• Änderung der Nutzung, z.B.:
Umwandlung in Wohnen nach LBO (Betreutes Wohnen, etc.)
Ambulant betreutes Wohnen, wie z.B. ambulante Wohngemeinschaft
Risikoabwägung • zu hoch Ausstieg kurz- bis mittelfristige Aufgabe des Gebäudes und Neukonzeption
• grundsätzliche Vorgaben sind umsetzbar weitere Untersuchungen und Planungen
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Struktur
1. Grundlagen
2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung
3. Strategieüberlegungen
4. Risiken bei Umbauprojekten
5. weitere Schritte
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4. Risiken
Bestandsschutz • Liegt eine rechtsgültige Baugenehmigung für den Betrieb eines Pflegeheims vor?
(bei schleichender Nutzungsänderung vom Altenheim zum Pflegeheim ist dies nicht der Fall)
• Mit der Einreichung eines Baugesuchs entfällt (je nach Umfang der Maßnahme) der Bestandsschutz und die aktuell gültigen Normen und Gesetze kommen zur Anwendung
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4. Risiken
Normen und Gesetze in BW
• Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) vom 14.05.2014 (ersetzt das Landesheimgesetz (LHeimG))
• Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) gültig seit 01.09.2009
• Hinweise des Wirtschaftsministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung vom 26.04.2007
• DIN 18040 Barrierefreies Bauen
• Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg
• Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) vom 20. November 2007
• Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) vom 18.11.2013
• Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) vom 15.07.2013
• Technische Regeln für Arbeitsstätten
• Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) vom 02.08.2013
• VDE–Normen, DIN–Normen, anerkannte Regeln der Technik 33
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4. Risiken
Erdbebenzonen • Vorgaben für Erdbebensicherheit durch DIN 4149 bzw. seit 2013 durch DIN EN
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• Änderung der Erdbebenzonen im Jahr 2005 ggfs. neue Anforderungen an die Erdbebensicherheit
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wikipedia.de - „Erdbebenzonen“ von Störfix Innenministerium Baden-Württemberg