Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf und § 50 (4) BbgKVerf über die Nieder- schrift der 12. Sitzung des Hauptausschusses 2 - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf und § 50 (4) BbgKVerf über die Nieder- schrift der 13. Sitzung des Hauptausschusses 3 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 5 - Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Uckerland (Friedhofssatzung) 6 - Friedhofsgebührensatzung der Gemeinden Uckerland 11 Nichtamtlicher Teil - Weihnachtsgrüße 15 - Ehechließungen in der Gemeinde Uckerland 16 - Statistische Angaben aus der Gemeinde Uckerland 17 - Notrufnummern für den Gemeindebereich 17 - Hinweis auf die Wahl des Ortsbeirates Lübbenow am 20.02.2011, Durchführung einer einzelnen Neuwahl 18 - Bildung einer Arbeitsgruppe Energiekonzept 18 - Politik einmal anders – zwei unvergessliche Tage in Berlin 22 - Windeignungsgebiet Milow 23 - Grundschule Uckerland 24 - Kita „Grashüpfer“ Jagow 24 - Wohnungen/Immobilien 27 - Trinkwasserqualität im Versorgungsgebiet des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA) – Gemeinde Uckerland 30 - Kirchliche Informationen 31
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3) FrauFreuckfragtnach,obeineMöglichkeitbesteht,für die Öfen in der ehemaligen Naturschule in Ta-schenberg,inderzurzeiteineTauschbörsestattfindet,Holzbereitzustellen.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
2. (BV-0081/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 1
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los1.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
3. (BV-0082/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 2
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los2.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
4. (BV-0083/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 3
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los3.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
5. (BV-0084/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 4
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los4.
3Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
6. (BV-0085/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 5
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los5.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
7. (BV-0086/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 6
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los6.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
8. (BV-0087/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 7
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los7.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
5 5 0 0 0
9. (BV-0088/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 8
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los8.
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
02 Änderungsanträge zurTagesordnung und Feststel-lungderTagesordnung
4 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
II. Nicht öffentlicher Teil:
TOP Betreff VorlageNr.
01 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los1
02 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los2
03 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los3
04 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los4
05 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los5
06 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los6
07 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los7
08 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los8
09 SchließungderSitzung
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit
FrauWernickeerläutertdenAblaufderAusschreibungdesStraßenwinterdienstes.Sieinformiert,dasssichniemandaufdieöffentlicheAusschreibungimAusschreibungsblatt„Brandenburg/Berlin“ und „bi“ gemeldet hat. DaraufhinwurdensiebenFirmenvonderGemeindeUckerlandange-schrieben,vondenendreiFirmenihreAngeboteabgege-benhaben.DieAngebotewurdedurchdasBau-undOrd-nungsamtaufLeistungsfähigkeit,FachlichkeitundZuver-lässigkeitgeprüft.DerHauptausschusshatam11.10.2010denZuschlagfüreinzelneBietererteilt.
1. (BV-0108/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010-2015, Los 1
DerHauptausschusserteiltderFirmaStraßen-undWin-terdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 1(Wolfshagen,Ottenhagen,Amalienhof).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
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02. (BV-0109/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010-2015, Los 2
DerHauptausschusserteiltderFirmaStraßen-undWin-terdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 2(Hetzdorf,Gneisenau,Kleisthöhe,Schlepkow,Dolgen).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 7 0 0 0
5Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland
03. (BV-0110/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 3
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 6 0 1 0
04. (BV-0111/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 4
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 7 0 0 0
05. (BV-0112/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 5
DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieBürgermeisterinzubeauftragen,mitderFirmaCollierundderFirmaHuweeinBietergesprächzuführen,zwecksAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los5(Milow,Wilsickow).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 7 0 0 0
06. (BV-0113/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 6
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 6 0 1 0
07. (BV-0114) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 7
DerHauptausschusserteiltderFirmaStraßen-undWin-terdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 7(Trebenow,Bandelow,Werbelow,Nechlin).
Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.
7 7 0 0 0
08. (BV-0115/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 8
1) DieseFriedhofssatzunggiltfürdiekommunalenFried-höfeinFahrenholz,Lindhorst,Güterberg,Jagow,Kut-zerow,Taschenberg,Schlepkow,Wolfshagensowiefür den in kommunaler Bewirtschaftung liegendenkirchlichenFriedhofinHetzdorfunddiekommunalenTrauerhalleninLübbenow,TrebenowundBandelow.
2) Auf den kommunalen Friedhöfen der GemeindeUckerland kann nur nach den Vorschriften dieserFriedhofssatzungbestattetwerden.
3) Im Falle der Entwidmung/Außerdienststellung sinddieindenGrabstellenBeigesetztenfürdierestlicheRuhezeitbzw.NutzungszeitaufKostenderGemeindeUckerlandinandereGrabstellenumzubetten.
4) SoweitdurcheineAußerdienststellungoderEntwid-mung das Recht auf weitere Beisetzungen in derGrabstelleerlischt,sinddemjeweiligenNutzungsbe-rechtigten für die restlicheNutzungszeit bei EintritteinesweiterenBestattungsfallesaufAntragandereGrabstellenzurVerfügungzustellen.
5) Alle Ersatzgrabstellen nach Absatz 3 und 4 sindvonderGemeindeUckerlandkostenfreiinähnlicherWeisewiedieaußerdienstgestelltenoderentwidme-tenGrabstellenherzurichten.DieErsatzgrabstellenwerdenGegenstanddesNutzungsrechts.
2) Die Gemeinde Uckerland kann das Betreten allerFriedhöfe oder einzelner Friedhofsteile aus beson-deremAnlassvorübergehenduntersagen.
§ 5Verhalten auf den Friedhöfen
1) Die Friedhöfe sind Ruhestätten. Besucher und dieauf den Friedhöfen Beschäftigten haben sich derBedeutungundWürdediesesOrtesentsprechendzuverhalten.DenAnordnungenderGemeindeUcker-landundderMitarbeiterderGemeindeverwaltungistFolgezuleisten.
wagen und Rollstühle ausgenommen, zubefahren bzw. Fahrzeuge abzustellen.Aus-genommenvondieserRegelungsindFahr-zeuge Gewerbetreibender, die im RahmenihrerTätigkeit auf denFriedhöfen tätig sindsowieFahrzeugederGemeindeUckerland.DieBenutzungderWege ist nur in der be-stattungsfreien Zeit gestattet. Bestattungs-fahrzeugen istdieBenutzungderWegeaufdenFriedhöfenbiszurTrauerhalleunddasAbstellenderFahrzeugezumBe-undEntla-dengestattet;
b) die Friedhöfe und deren Einrichtungen undAnlagenzuverunreinigenoderzubeschädi-gen,Einfriedungen,HeckenundPflanzungenzuübersteigenoderzudurchbrechensowieRasenflächen, Grabstellen und Grabeinfas-sungenunberechtigtzubetretenoderzube-fahren;
2) OrtundZeitpunktderBestattung/BeisetzungsowiedieNutzungderTrauerhallesindmitderGemeindeUckerlandabzustimmen.Bestattungen/BeisetzungendürfennuranWerktagenundnurdurchBestattungs-unternehmendurchgeführtwerden.DieFrist, inner-halb derer die Bestattung/Beisetzung durchgeführtwerden muss, richtet sich nach den gesetzlichenBestimmungen.
§ 8Beschaffenheit der Särge und Urnen
DieSärgemüssenfestgefügtundsoabgedichtetsein,dassjedesDurchsickernvonFeuchtigkeitausgeschlossenist.Särge,SargausstattungenundSargabdeckungendürfennichtausKunststoffodersonstigenunverrottbarenWerk-stoffen hergestellt sein bzw. umweltgefährdende LackeoderZusätzeenthalten.SowohlUrnenalsauchÜberurnen(Zierurnen)müssenausverrottbaremMaterialbzw.ausNa-turmaterialbestehen.AufAnforderungsindentsprechendeNachweisezuerbringen.
§ 9Gräberherstellung
1) Die Gräber werden vom jeweiligen Bestattungs-unternehmen ausgehoben und wieder verfüllt. An-pflanzungen,Einfassungen,Grabmaleu.ä.,diedasAushebenderGräberbehindern,sindvondenNut-zungsberechtigtenvorübergehendzuentfernen.Nut-zungsberechtigtederNachbargrabstellenhabeneinenotwendigevorübergehendeVeränderungauf ihrenGrabstellen zu dulden. In Ausnahmefällen könnensichdieAngehörigenumdasAushebendesGrabessowie dieBestellung vonTrägern selbst kümmern.Eine schriftlicheAusnahmegenehmigung erteilt dieGemeindeUckerland.
2) DieTiefedereinzelnenGräberbeträgt1,80m,vonderErdoberfläche (ohneGrabhügel) bis zurOberkantedesSargesmindestens0,90m, bis zurOberkantederUrnemindestens0,65m.
2) Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen eineGrabstättenichtwiederbelegtwerdendarf.DieRu-hezeit ist eineMindestfrist, die nicht unterschrittenwerdendarf.
2) Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen undUrnenvorAblaufderRuhezeitensindnurzulässig,wenneinwichtigerGrundeineStörungderTotenruherechtfertigt.
3) AusgrabungenundUmbettungenvonLeichenbedür-fenderschriftlichenZustimmungdurchdieGemeindeUckerland und der Unteren Gesundheitsbehörde.Umbettungen von Leichen im Zeitraum von zweiWochenbiszusechsMonatennachderBeisetzungsindunzulässig,soferndieAusgrabungenoderUm-bettungennichtrichterlichangeordnetsind.
4) UmbettungenerfolgennuraufAntrag.Antragsberech-tigtbeiUmbettungenistnurderNutzungsberechtigteder jeweiligen Grabstätte. Für die Ausführung derAusgrabungundderUmbettungistvomAntragstellereinBestattungsunternehmenzubeauftragen.
5) DemAntrag auf Erteilung einer Genehmigung zurUmbettung istderNachweisbeizufügen,dasseineandereGrabstättezurVerfügungsteht.NacherfolgterUmbettungistdiesbestätigenzulassen.
(5) Die Ausschmückung der Trauerhalle ist durch dieAngehörigenselbstdurchzuführenoderdem jewei-ligenBestattungsunternehmeninAuftragzugeben.DasselbegiltfürdieBeseitigungderAusschmückungunddieReinigungderTrauerhallevorundnachderTrauerfeier.
§ 13Allgemeine Vorschriften
1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der GemeindeUckerland.AnihnenkönnenRechtenurnachdieserSatzungerworbenwerden.
3) Als bestehende Grabreihe gelten alle Grabreihen,diebereitsvorInkrafttretendieserSatzungangelegtwaren. Neue Grabreihen sind alle Grabreihen, dienachInkrafttretendieserSatzungangelegtwerden.
1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestat-tungen,andenenaufAntrageinNutzungsrecht fürdie Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehenundderenLageimEinvernehmenmitdemErwerberbestimmtwird.
2) DasNutzungsrecht fürdiegesamteWahlgrabstättekann in der Regel wieder erworben werden. EinWiedererwerbistnuraufschriftlichenAntragzudenin diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen undzuden indiesemZeitpunkt fürdenErsterwerbdesNutzungsrechts geltenden Gebühren möglich. DieVerlängerungdesNutzungsrechtsistnuraufjeweilsvolle5Jahremöglich.EinAnspruchaufWiedererwerbbestehtnicht.
3) DasNutzungsrechtaneinerGrabstellederGemeindeUckerland erwirbt derAntragsteller oder derjenige,indessenAuftrageinerderFriedhöfederGemeindeUckerlandinAnspruchgenommenwird,unabhängigvonfamiliärenodererbrechtlichenVerhältnissen,fallsnichtetwasanderesbestimmtwird.DerNutzungsbe-rechtigteerhälteineUrkundeüberdieBenutzungderGrabstätte.
4) SchonbeiderVerleihungdesNutzungsrechtssollteder Erwerber für den Fall seines Ablebens einenNachfolgerimNutzungsrechtbestimmenundderGe-meindeUckerlandeineschriftlicheZustimmungser-
5) EineNeuvergabedesNutzungsrechtsaneinerGrab-stelleisterforderlich,wenndurchdieBeisetzungdeszu Bestattenden auf einer vorhandenenGrabstelledessen,in§10vorgeschriebeneRuhezeit,durchdasbestehendeNutzungsrechtnichtmehrabgesichertist.DieRestdauerdesbestehendenNutzungsrechtswirddabeiangerechnet.
6) WirddasNutzungsrechtnachAbsatz5neuvergebenist der Gemeinde Uckerland die Urkunde über dieBenutzungderGrabstättevorzulegen,sodasseineUmschreibungerfolgenkann.
7) AusdemNutzungsrechtergebensichdiePflichtzurZahlung derGebühren nach derGebührensatzungunddiePflichtzurAnlage,UnterhaltungundPflegederGrabstellenentsprechenddieserSatzung.Wirddie Pflicht vernachlässigt oder grob verletzt, kanndas Nutzungsrecht ohne Entschädigung entzogenwerden.
10) Je Wahlgrabstätte für Erdbestattungen können zueiner Sargbestattung noch zwei Urnen beigesetztwerdenoderdieBestattungeinesKindesuntereinemJahrerfolgen.
11) Eine Bestattung auf einer bestehenden Grabstättedarfnurerfolgen,wenndieRuhezeitdeszuBestat-tendendieverbleibendeNutzungszeitnichtübersteigtoder das Nutzungsrecht mindestens für die DauerderRuhezeit fürdiegesamteWahlgrabstättehinzuerworbenwird.
2) Urnenwahlgrabstätten sind für UrnenbestattungenbestimmteGrabstätten,andeneneinNutzungsrechtfürdieDauervon20Jahren(Nutzungszeit)verliehen
undderenLagegleichzeitigimBenehmenmitdemEr-werberfestgelegtwird.AufeinerUrnenwahlgrabstättekönnenunterBeachtungderRuhe-undNutzungszeit4Urnenbeigesetztwerden.DieAbmessungfürUr-nenwahlgrabstättenbeträgt1,00mx1,00m.SoweitsichnichtausderFriedhofssatzungetwasanderesergibt,geltendieVorschriften fürdieWahlgrabstät-ten fürErdbestattungen entsprechend auch für dieUrnenwahlgrabstätten.
3) Beisetzungen werden in Urnengemeinschaftsgrab-stätten auf besonderenGrabfeldern ohneGrabzei-chen vorgenommen. Ein Nutzungsrecht wird nichtverliehen.EineAusbettungistnichtstatthaft.
2) FürdieHerrichtungundInstandhaltungistderjewei-ligeNutzungsberechtigtebzw.Verfügungsberechtigteverantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit demAblaufderRuhezeitoderdesNutzungsrechts.
3) DieBepflanzungderGrabstättenhatsozuerfolgen,dass benachbarte Grabstätten im Aussehen nichtbeeinträchtigtwerden.
1) GrabmaledürfenvorAblaufderRuhezeitoderdesNutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zu-stimmung durch die Gemeinde Uckerland von derGrabstätteentferntwerden.
2) BeiAblaufdesNutzungsrechts istderNutzungsbe-rechtigte verpflichtet, die Grabstelle zu beräumen(Entfernung und Entsorgung des Grabsteines mitFundament und wenn vorhanden Entfernung undEntsorgungderEinfassungmitFundamentsowiedergesamtenBepflanzungunddesHügels).Geschiehtdiesnicht innerhalbvonsechsMonaten,erfolgtdieBeräumungaufVeranlassungderGemeindeUcker-land,wobeidieKostendemNutzungsberechtigten/Verfügungsberechtigtenauferlegtwerden.
§ 21Vernachlässigung der Grabpflege
Wird eineGrabstelle nicht ordnungsgemäß hergerichtetodergepflegt,sohatderNutzungsberechtigteaufschrift-licheAufforderungderGemeindeUckerlanddieGrabstelleinnerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenenFristdieseinOrdnungzubringenbzw.herzurichten.IstderNutzungsberechtigte/Verfügungsberechtigtenichtbekanntodernichtzuermitteln,genügteineöffentlicheBekannt-machung.WirdderAufforderungnichtgefolgt, kanndieGrabstelle auf Veranlassung der Gemeinde Uckerlandberäumtundeingeebnetwerden.
4) DieGrabmalesindnachdenallgemeinanerkanntenRegelndesHandwerkssozufundamentierenundzubefestigen, dass sie dauernd standsicher sind undauchbeimÖffnenbenachbarterGräbernichtumstür-zenodersichsenkenkönnen.
8) BeiVerstoßgegendieseBestimmungenistdieGe-meindeUckerland berechtigt, nach erfolgloserAuf-forderungzurBehebungderMängelundnachAblaufeinerFristvon14Tagen,erforderlicheMaßnahmeneinzuleiten.DieKostenhierfürträgtderNutzungsbe-rechtigte.
9) Bei Gefahr im Verzug (Grabmale die umzustürzendrohenoderwesentlicheZeichenderZerstörungauf-weisen)werdendurchdieGemeindeUckerlandaufKosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaß-nahmen (UmlegenvonGrabmalen)getroffen.DemNutzungsberechtigtenwirddiesbekanntgemacht.
Die Gemeinde Uckerland haftet nicht für Schäden, diedurchnicht satzungsgemäßeBenutzungderFriedhöfe,dessenAnlagenoderEinrichtungendurchdrittePersonenoderdurchTiereentstehen.IhrobliegenkeinebesonderenObhut- und Überwachungspflichten. Im Übrigen haftetdie Gemeinde Uckerland nur bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit.DieVorschriftenüberAmtshaftungbleibenunberührt.
2) GebührenmaßstabistdiejeweiligeArtundMengederInanspruchnahme der Einrichtungen, Anlagen undLeistungen.
§ 2Gebührenschuldner
1) Gebührenschuldner sind die BestattungspflichtigennachderFestlegungimBrandenburgischenBestat-tungsgesetzinseinerjeweilsgültigenFassung.NebendenBestattungspflichtigensinddieAntragstellervonLeistungennachdieserSatzungGebührenschuldner.
4) FürbereitsbestehendeNutzungsrechtebei Inkraft-tretendieserSatzungwirdproEinzelwahlgrabbzw.Urnenwahlgrab eine anteiligeGebühr in Höhe vonjährlich5,65efürdierestlicheaufvolleJahreaufzu-rundendeNutzungszeitberechnet.BeimDoppelwahl-grabwirddieGebührenhöhenachSatz1aufjährlich11,30efestgelegt.
Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mitdenOrtsteilenFahrenholz,Güterberg,Hetzdorf,Jagow,Lübbenow,Milow,Nechlin,Trebenow,Wilsickow,Wismar,Wolfshagen
Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:GemeindeUckerland,DieBürgermeisterin,Lübbenow,Hauptstraße35,17337Uckerland,Tel.:(039745)8610,Fax:(039745)86155
EinbesondererSchwerpunktwarindiesemJahrverstärktderAufbauunddieWeiterentwicklungderJugendfeuerwehrmitderzeit69Kindernund Jugendlichen und einer stetig steigenden Mitgliederzahl. Dankvieler Sponsoren konnten Uniformen und Schuhe gekauft werden.HöhepunktefürdiejungenFeuerwehrleutewardieTeilnahmeamFeu-erwehrausscheidderGemeindeUckerland,derAktionstag„FeuerwehrundDemokratie“undder1.NachtausscheidderFeuerwehr.InderGemeindeUckerlandgibtes11Ortswehrenmit186Mitgliedern.DieOrtswehrBandelowerhielteinneuesLöschfahrzeugunddieOrts-wehrGüterbergeinFeuerwehrauto. ImJahr2010wurden imFeuer-wehrgebäudeLübbenowUmbaumaßnahmenendlichdurchgeführt,sodassauchdieseKameradenbessereBedingungenhaben.
An der Grundschule Uckerland wurden während der SommerferienmehrereRäumerenoviert,soauchdasLehrerzimmerunddasBüroderSchulleiterin.ZurVerbesserungderBedingungenfürdieSchülerinnen,SchülerundLehrerinnenwurdenfürdieKlassenräumeneueRegaleangeschafft.ZurFreudederErzieherinnenundderKindererhieltdieKita„Regenbogen“eineneueWickelkommode,TischundStühle.InderKita„Uckerlandspatzen“erfolgteneinumfangreicherUmbaudesEin-gangsbereichesundderEinbauneuerGarderobenundTüren.DieKitaerhieltaucheineneueKüchenzeile.DieKinderderKitaJagowkonntensichüberneueStühleundeinFedertierfürdenSpielplatzfreuen.DieWolfshagenerKindererhieltenfürihrenSpielplatzeineneueRutsche.ImSportlerheimLübbenowwurdendieElektroanlageundÖfenerneu-ert.MitdenPlanungenderBaumaßnahmeamSpeicherWolfshagenunddemDorfgemeinschaftshausGneisenauwurdebegonnen.AndenStraßeninHansfeldeundnachRosenthal,sowieinWilsickow,BandelowundTaschenberg,wurdendurchdieGemeindearbeiterReparaturar-beitendurchgeführt.ImnächstenJahrsolldieStraßeGüterbergnachCarolinenthalgebautwerden.
Die ältesteBürgerin derGemeindeUckerland ist Frau Frieda Wilke aus Taschenberg mit 101 JahrenundderältesteBürgeristHerr Wilfried Körnig aus Jagow mit 93 Jahren. Den 97. Geburtstag feierte in diesem JahrFrauErnaMaczeyzickausMilow.FrauWally DöringausMilowfeierteihren95.GeburtstagundFrauLuise Schin-kelausKutzerowihren94.Geburtstag.92JahrealtwurdeFrauErna KranzausGneisenau.FrauBetty HahnausSchlepkow,FrauHildegard AchselausWilsickow,FrauElisabeth ScheibnerausUhlenhofsowieWaltraud KullikausWolfshagenwurden90Jahrealt.
Aufforderung zur Einreichung von WahlvorschlägenEs sind insgesamt drei Mitglieder des Ortsbeirates zuwählen.
WahlgebietfürdieWahlzumOrtsbeiratdesOrtsteilsLüb-benow ist das Gebiet dieses Ortsteils. DasWahlgebietbildeteinenWahlkreis.WahlvorschlägekönnenvonParteien,politischenVereini-gungen,WählergruppenundEinzelbewerberneingereichtwerden. Daneben können Parteien, politische Vereini-gungenundWählergruppenauchgemeinsameinenWahl-vorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfensichjedochnuraneinerListenvereinigungbeteiligen;dieBeteiligunganeinerListenvereinigungschließteinenei-
Hinweis auf die Wahl des Ortsbeirates Lübbenow am 20.02.2011Durchführung einer einzelnen Neuwahl
genständigenWahlvorschlagfürdieselbeWahlaus.
DieWahlvorschlägesolltenmöglichst frühzeitigeingerei-chtwerden.SiemüssenspätestensbiszumDonnerstag, den 13. Januar 2011, 12.00 Uhr, beiderWahlleiterin der Gemeinde Uckerland,Lübbenow/Hauptstraße35,17337Uckerlandschriftlicheingereichtwerden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerlandhat beschlossen, eineArbeitsgruppe zu bilden, dieeinEnergiekonzept fürdieGemeindeUckerlander-arbeitensoll.WirwürdenunsüberdieMitarbeitvonEinwohnerinnenundEinwohnernderGemeindeUckerland indieserArbeitsgruppefreuen.AlleinteressiertenEinwohnerinnenundEinwohnerderGemeindeUckerlandkönnen,sichinderVerwaltungder Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße35, 17337 Uckerland bei Frau Beye melden (Tele-fon: 039745/86120, E-Mail: [email protected] oder an der 1. Sitzung der zu bildendenArbeitsgruppeam18.01.2011um19.00UhrimDorf-gemeinschaftshausLübbenowteilnehmen.
WernickeBürgermeisterin
Bildung einer Arbeitsgruppe Energiekonzept
19Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland
20 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
21Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland
22 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland
Am18.und19.November2010unternahmen48Einwoh-nerausUckerlandundUmgebungeinepolitischeReiseindieHauptstadtBerlin.AufAnregungderBundestagsab-geordnetenSabineStüber–dieLinkeausUM/Barnim–organisiertedasBundespresseamtderBundesregierungeineindruckvollesundnachhaltigesProgramm.Am18.11.trafenwir gegen 10.00Uhr beimBundespresseamt einundwurdenvonderBetreuerinUrsulaSchubertherzlichbegrüßt.Anschließendwurdeder1.TeilderStadtrundfahrtunternommen,dersichinsbesondereanpolitischenundhistorischen Stätten und Bauten im Westteil der Stadtorientierte. Es war schon sehr beeindruckend, das Re-gierungsgelände zu umfahren, vorbei amAmtssitz desBundespräsidentenSchlossBellevuebishinzumSchlossScharlottenburg.AuchdieBauten,dienachdem2.Welt-kriegimWestteilderStadtentstandensind,wurdenvonunsererBetreuerininanschaulicherWeiseerklärt.Um13.30UhrfandenwirunszumSicherheitschekamBun-destagsgebäude/Reichstagein.Eswarschonzumerken,dasskurzvorhervomInnenministereineTerrorwarnungabgegeben wurde. Problemlos konnten wir jedoch denPlenarsaal betreten und Platz auf den Besucherreiheneinnehmen.VoneinemHerrndesBesucherdiensteser-hielten wir anschauliche und tiefgründige Informationenüber die Sitzordnung des Regierungskabinetts und derFraktionen imParlament, über dieAufgaben undArbeitdes Parlaments, über die Entstehungsgeschichte sowiedessenUmbauzumdeutschenBundestag.Anschließend hatten wir ein Gespräch mit Frau StüberMdB, sie informierte unsüber ihreArbeit undpolitischeTätigkeitinderFraktionderLinkenundüberihreTätigkeitim Umwelt- und Petitionsausschuss. Dabei konnten wirentnehmen,dassesnichtsoeinfachisteigeneIdeenbzw.Vorschläge in denAusschüssen durchzusetzen, da vonvornhereindiejeweiligenMehrheitenschonfeststehen.Höhepunktdes1.TageswardanndieBesichtigungderGlaskuppelzumDachdesBundestages.Vonobenhattenwir eine beeindruckende Sicht auf das Lichtermeer derHauptstadt.Gut ausgeruht und gestärkt in einem Hotel in Neuköln
Politik einmal anders – zwei unvergessliche Tage in Berlin.
wurdedasBesucherprogrammam2.Tagmiteinem In-formationsgespräch im Bundesministerium für Umwelt-,NaturschutzundReaktorsicherheitfortgesetzt.Nacheinemeinführenden Vortrag durch einen Mitarbeiter des Mini-steriums stellten einige Mitglieder unserer ReisegruppekritischeFragenundäußertenihrenUnmutüberdienichtschlüssigeundnachvollziehbareStrategiederVerlänge-rungderLaufzeitenderAtomkraftwerkeundinsbesonderederEntlagerungdesAtommülls.VertieftwurdedasbisherWahrgenommeneüberdasalteundneueBerlindurchdenBesuchdesMärkischenMuseums.Der2.TeilderStadtrundfahrtinBerlinwurdenacheinemgemeisamen Mittagsessen begonnen. Diesmal war derOstteilderStadt–insbesondereseinevielenhistorischenViertel,BautenundSehenswürdigkeitenZielederinteres-santenRundfahrt.DieEastSideGallery(1,5kmBerlinerMauer) gestaltet durch internationaleKünstler, brachtenuns ein Stück des ehemals geteilten Berlins wieder inErinnerung. Unsere Betreuerin zeigte uns dann solcheBesuchermagneten wie den Gendamenmarkt, das Bran-denburgerTor,Nikolaiviertel,Alexanderplatz,Museumsinseluvam.AuchhiererklärtesieanschaulichdenhistorischenHintergrund,die jetzigeFunktionundBedeutungderSe-henswürdigkeiten.VieleskonntenwiraufdenerstenBlickkaumwiedererkennen,daBerlineinegroßeBaustelleist.Fürunswarwichtigzuentnehmen,dassnachdenerstenJahrendesAbrissesnundochmehrEinsichtentstandenist,historischEntstandenes–auchausZeitenderehemaligenDDRzuerhalten.NacheinerabschließendenFahrtumdenPotsdamerPlatzunddenGangdurchdieArkadenendetederBerlinBesuchmitunsererHeimfahrt.EingroßesDankeschöngiltdenInitiatorenderReiseFrauStüber,Bundestagsabgeordnete,FrauH.Hartig,Mitarbei-terin der Bundestagsabgeordneten, Frau Schubert vomBPAundH-W.Brandau,OrtsvorstehervonMilow.Das rundum Sorglospaket ermöglichte eine uns ange-nehme und tiefe Eindrücke hinterlassene Reise in dieBundeshauptstadt.
Am 05.07.2007 lehnte die Gemeindevertretung, die 1.Änderung des Flächennutzungsplanes Lübbenow 1 derGemeindeUckerlandzurErweiterungdesSondergebietes„Windkraftanlagen“ Milow und die Neuaufnahme einesSondergebietes„Wind“inBandelow/Jagowab.
AufderEinwohnerversammlungam26.08.2010informiertedieBürgermeisterindieAnwesendenüberdieAnträge,dieFlächenkulissenderAntragstellerundüberdenStandderFortschreibung des „Sachlichen TeilplansWindnutzung,Rohstoffsicherungund-gewinnung“.
AufderdarananschließendenGemeindevertretersitzungbeschlossendieGemeindevertreter,dieErweiterungdesWindfeldesMilowunddieNeuausweisungdesWindfeldesBandelow/Jagow bei der Regionalen Planungsstelle inEberswaldezubeantragen.
Gegen diese Beschlüsse wurde ein Widerspruch erho-ben,derdurchdenVorsitzendenderGemeindevertretunggeprüftwurde.InderSitzungam29.09.2010stelltederVorsitzende der Gemeindevertretung fest, dass die am26.08.2010 gefassten Beschlüsse zur Erweiterung desWindfeldesMilow und zur Neuausweisung einesWind-feldesBandelow/Jagowungültigsind.
AufderSitzungam28.10.2010beschlossendieGemeinde-vertreterdann,dieRegionalePlanungsstelleEberswaldeumÜbermittlungderFlächenkulissefürdiesogenannten„Weiß-Flächen“ auf denenWindkraftanlagen in derGe-meindeUckerlanderrichtetwerdenkönnen,zubitten.Die-se„Weißflächen“wurdeninderGemeindevertretersitzungam25.11.2010vorgestellt.
Diese „Weißflächen“ werfenweitere Fragen auf und somöchtensichdieGemeindevertreterineinerSonderver-anstaltungnochumfangreicherinformieren.DieseSonderveranstaltungfindetam13.01.2011um18.00Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Lübbenow statt und istöffentlich.
Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie an dieserVeranstaltungteilnehmen.
MitfreundlichenGrüßen
Christine Wernicke Herbert HeinemannBürgermeisterin Vorsitzender der Gemeindevertretung
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Kinder- und Jugendarbeit
Am11.11.2010ludderRosenhofFlemmingdieKinderderKitaGrashüpferzumMartinsumzugein.LiebevollhattendieErzieherinnendieKinderaufdiesenTageingestimmtund mit ihnen gesungen, gebastelt und gebacken. Um17.30UhrtrafensichalleaufdemRosenhofFlemminginKarlstein.BegonnenwurdederUmzugmitdemTeilenderkleinenMartinsgänse, die dieKinder vorbereitet hatten.
Kita „Grashüpfer“ Jagow
Laterne, Laterne
AlleKinderhattenLaternenbeiundmanchesogarFackeln.Danngingesendlichlos.DasPonymitdemkleinenSt.Martin,dasvonLiaWoltersgerittenwurde,führteunsvoranundwirgingenhinterher.DieFeuerwehrausJagowsperrtedieStraßeab,sodasswirbeiguterStimmungundlustigenLiederndurchKarl-stein laufen konnten.Nach einer großenRunde durchsDorfkamenwirbeimRosenhofFlemmingan,woschonWürstchen,TeeundGlühweinfürunsbereitgestelltwaren.NatürlichhattenallevondemMarschHungerbekommenund so konnten wir uns in einem schön geschmücktenAmbientestärken.MitLiedernundTänzenließenwirdenAbendausklingenundtratendanndieHeimreisean.EinbesondererDankgiltdemRosenhofFlemming,derdenMartinstagfürunsausrichteteundderJagowerFeuerwehr,diefürunsererSicherheitsorgte.
Frau RoederIm Namen der Eltern
LiebeEltern!
Einladung zum WeihnachtsprogrammDieGrundschuleUckerlandführt
am 16.12.2010,ab 16.00 UhreinWeihnachtsprogrammallerKlasseninderTurnhalleauf.
Ab 15.00 Uhr werden Kaffee und Kuchen verkauft.ZuunsererVeranstaltungladenwiralleElternundGroßelternherzlichein.
MitfreundlichenGrüßenA.Herrmann/Schulleiterin
Connor Dobbert, 5 Jahre „Der Martin“ Lia Wolters, 5 Jahre
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Daswareswirklich!!!AlleVorbereitungenwarengetroffenundschonkameinkleinesFeuerwehrautoaufdenHofge-fahren.AusstiegendieKindergartenkinderderKitaJagowundschongingdasGewusellos.DieJungsundMädelswarenrichtigaufgedreht,wassiewohlhiersollten.Alsobeschlossenwir,ersteinmaleinLaufrundemitdemHund„Ronja“zumachen.GesagtgetanundsomitwardieerstePowervorbeiundsiekonntensichandiewirklicheSacheranmachen.ImGewächshauslageinriesigerBergErde,einKistemitBlumenzwiebelnundeineMengekleinerTöpfe.EswurdekurzerklärtwasjetztpassierensollundschonwarendiekleinenHändebeiderArbeit.DabeikamendannauchvieleFragenwarummandieZwiebelnindenTopftut,warumeszwiebelnsindundobmansieessenkann,wannsieblühenwerden,wievieleessindundganzwichtigwoherdie Erde kommt und woher die Zwiebeln.Wir stauntennichtschlechtüberdasInteressebeiderArbeitundüberdieganzeSachemitdenPflanzen.Zwischendurchwurdesichnatürlichgestärktundesginganschließendmunterweiter.SomitwardanndieArbeitschnellbeendetunddiehungrigenKinderverabschiedetensichumwiederindenKindergarten,pünktlichzumMittagessen,zurückzufahren.Das hat uns natürlich richtigen Spaß gemacht undwareinetolleAbwechslungfüruns,diewirsicherwiederholenwerden.Übrigensauchunsere„Ronja“warganzgeschafftundgönntesicheinausgiebigesMittagsschläfchen.
Impressum nichtamtlicher TeilVerantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag,Verlagssitz:Milow60,17337UckerlandPostanschrift:Schibri-Verlag,AmMarkt22,17335StrasburgTel.:(039753)22757,Fax:22583,e-mail:[email protected]
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Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mitdenOrtsteilenFahrenholz,Güterberg,Hetzdorf,Jagow,Lübbenow,Milow,Nechlin,Trebenow,Wilsickow,Wismar,WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- GemeindeUckerland,Lübbenow,Hauptstraße35,17337Uckerland
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überraschtedasTeamderBrunnen-ApothekeseineKun-denmitderEinladungzumNikolaustag,diesmalam6.Dezember2010.Stundenlangwarenwirmit den Festvorbereitungen be-schäftigt,derRaumwurdemitLichterketten,SternenundKerzengeschmückt.JederMitarbeiterhatteeinebesondereKöstlichkeitgezau-bert.UnserehellblauenÜberraschungsbeutelwurdenvonunserenKundenmitvielLobbedacht.EineschöneentspanntePlauderatmosphäre,jenseitsdeshektischenApothekenbetriebes,entstandbeiderVerko-stungselbstgebackenerPlätzchen,Stollen,FrüchtebroteundnatürlichauchbeidengereichtenWintertees.EswarwiedereinHöhepunktimApothekenjahr.
WasseristnotwendigfürunserLeben.SowohlalsTrink-wasseralsauchzurAufrechterhaltunghygienischsichererLebensbedingungenbenötigenwirWasser.JenachAlterundGeschlechtbestehtdermenschlicheKörperaus50bis70%Wasser.OhnedieZufuhrvonWasserkannderMensch nur wenige Tage überleben. Trinkwasser wirddaherauchalsdasLebensmittelNummer1angesehen.DasTrinkwasser imVersorgungsgebietdesNUWAwirdausschließlichausGrundwassergewonnenundistnatür-lich, rein und frisch.Durch seine lebenswichtigenMine-ralstoffeistesfüralleMenscheneinwichtigerBestandteileinergesundenErnährung.KalkhaltigesWasseristetwasganz Natürliches. Die „Härte“ des Wassers umschreibtdieenthalteneMengeangelöstemCalciumundMagne-sium.Calcium ist ein lebenswichtigerBaustein fürKno-chenundZähne.MagnesiumwirktpositivaufNervenundMuskulatur. BeideMineralien geben demWasser seinegeschmacklicheWürze.HartesWasserschmeckt frisch,weichesWassereherfade.InderEUundinDeutschlandwirdzwischendendreiHärtebereichenweich,mittelundhartunterschieden.DieHärtebereichewerdenalsKonzen-trationvonCalciumcarbonatinMillimolproLiter(mmol/l)angegeben und dienen der Dosierung vonWaschmittelundanderenReinigungszusätzen.DasWasserimVersor-gungsgebietdesNUWAisthart.ÜbrigenssolltenSieIhreHaushaltsgeräte,wieKaffeemaschineoderWasserkocher,inregelmäßigenAbständennachdenHinweisenderHer-stellerentkalken.AndersalsinvielenLändernderErdeistdasLeitungswas-ser inDeutschlandhochwertigesTrinkwasser.UmdieseQualität aufrecht zu erhalten, gibt es strenge GesetzeundeineTrinkwasser-Verordnungdievorschreiben,wel-cheGrenzwerte für einzelneStoffegelten.DieseWertesind so ausgelegt, dass bei lebenslangemGenuss vonTrinkwasser keineGesundheitsstörungen zu befürchtensind.Wasserwird inDeutschlanddurcheinsogenann-tesMultibarrierensystemvorVerunreinigungengeschützt.Dazu zählen Ressourcenschutz (Wasserschutzzonen),Wasseraufbereitung,Qualitätssicherung sowie eine um-fassende Kontrolle. Entsprechend der Trinkwasser-Ver-ordnung werden die Wasserwerke des NUWA laufendaufdiewichtigstenundeinmaljährlichumfassendaufdierelevantenParameterkontrolliert.EinBlickaufdienachfol-gendenTabellenzeigt,dassdiegesetzlichenGrenzwerteeingehaltenwerden. In denTabellen ist einAuszugderletztenTrinkwasseranalysedesjeweiligenWasserwerkesderGemeindeUckerlanddargestellt.
Die kompletten Trinkwasseranalysen der Wasserwerkekönnenbei denStadtwerkenPrenzlaueingesehenwer-den.WeiterführendenAnfragenwerdengernetelefonischunterTel.-Nr.:03984/853351bzw.perE-Mailunter:[email protected].