1 Januar 2016 39. Jahrgang ISSN 1866–9328 48654 Editorial Basisdemokratie und ihre Folgen: Wenn der Bürger entscheidet… Hauptaufsatz Schlichtung, Adjudikation & Co: Streitbeilegung in Bausachen ohne Hilfe des Gerichts Kurz informiert Bauwirtschaft rechnet für 2016 mit Umsatzwachstum / Projekt Zukunftssicherung: Kooperationen im Mittelstand Aktuelle Urteile „Massenänderungen berechtigen nicht zu Preiskorrektur“? / Gutachter kritisiert „Prozesshanselei“: befangen! / Zuviel getankt? Bauleiter vor dem Strafrichter Vergaberecht aktuell Baubetrieb Bilanzierung: Neue Rechenregeln zur Pauschwertberichtigung / Lohnsteuer/Sozialversicherung: Behandlung von Arbeitslohnspende bei Minijobbern / Investitionsabzugsbetrag: Neuer Gestaltungsspielraum 2016 Baustelle Prozessoptimierung im Tunnelbau am Beispiel des Emscherumbaus
Der UnternehmerBrief Bauwirtschaft ist ein Ratgeber mit Rechtstipps unter redaktioneller Leitung eines Fachanwalts für Baurecht, auch für Rechtslaien verständlich formuliert. Es werden aktuelle Themen wie BIM, ÖPP, Wettbewerbsrecht, Haftungsrisiken, Auftragsvergabe, und Reisekostenrecht u. a. behandelt. Darüber hinaus werden Steuertipps von einem Fachmann für Steuerrecht für den Nichtfachmann zu einem leicht verständlichen und anwendungsorientierten, mit Beispielen ergänzten Bericht zusammengefasst. Der UBB ist strukturiert aufgebaut, die jeweiligen Beiträge sind ergänzt mit Kurzkommentaren und einer Kernaussage, er gibt Hinweise auf aktuelle Urteile sowie Website-Empfehlungen. Der UnternehmerBrief Bauwirtschaft versorgt alle am Bau beteiligten Firmen ebenso wie Planer, Architekten und Sachverständige monatlich mit aktuellen Nachrichten aus den Bereichen Recht, Steuer, Baubetrieb und Technik. Er gibt auch praktische Tipps zur Unternehmensführung und zum Marketing.
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1Januar 201639. JahrgangISSN 1866–932848654
Editorial Basisdemokratie und ihre Folgen: Wenn der Bürger entscheidet…Hauptaufsatz Schlichtung, Adjudikation & Co: Streitbeilegung in Bausachen ohne Hilfe des GerichtsKurz informiert Bauwirtschaft rechnet für 2016 mit Umsatzwachstum /Projekt Zukunftssicherung: Kooperationen im MittelstandAktuelle Urteile „Massenänderungen berechtigen nicht zu Preiskorrektur“? / Gutachter kritisiert „Prozesshanselei“: befangen! / Zuvielgetankt? Bauleiter vor dem Strafrichter Vergaberecht aktuellBaubetrieb Bilanzierung: Neue Rechenregeln zur Pauschwertberichtigung /Lohnsteuer/Sozialversicherung: Behandlung von Arbeitslohnspende beiMinijobbern / Investitionsabzugsbetrag: Neuer Gestaltungsspielraum 2016Baustelle Prozessoptimierung im Tunnelbau am Beispiel desEmscherumbaus
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UBB 1/2016
BaubetriebBaurechtBautechnikBaustelle
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UBB Fachzeitschrift für Führungskräfte der Bauwirtschaft
Dr. jur. Günther Schalk
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (TOPJUS Rechtsanwälte München – Ingolstadt – Schro-
benhausen – Pfaffenhofen – Nordhausen), Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht an der
Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der
TH Deggendorf, Redakteur, Vorstandssprecher des CBTR e. V., Direktor der Akademie für Bau -
management an der Technischen Hochschule Deggendorf, Mitherausgeber und Autor zahlreicher
Fachveröffentlichungen
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Conrad Boley
Ordinarius für Bodenmechanik und Grundbau an der Universität der Bundeswehr München; Boley
Geotechnik, Beratende Ingenieure, München-Stuttgart, Mitglied in zahlreichen Normenausschüs -
sen; öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erd-, Grund- und Felsbau; vom Ei -
senbahnbundesamt (EBA) anerkannter Gutachter für Erdbau, Grundbau, Spezialtiefbau und Tun -
1 Editorial Basisdemokratie und ihre Folgen: Wenn der Bürger entscheidet…2 Kurz informiert Der alljährliche Blick in die Kristallkugel: Bauwirtschaft rechnet für
2016 mit Umsatzwachstum / Projekt Zukunftssicherung – Kooperationen im Mittel-stand: Fehler vermeiden bringt Erfolg
3 Hauptaufsatz Schlichtung, Adjudikation & Co: Streitbeilegung in Bausachen ohneHilfe des Gerichts
8 Kurz informiert BVMB-Neujahrsempfang/Tag der mittelständischen Bauwirtschaft:Bundesverkehrsminister Dobrindt hält Festrede / Besondere Anforderungen vom Konzept bis zur Realisierung: Wie sieht „barrierefrei“ aus?
9 Aktuelle Urteile „Massenänderungen berechtigen nicht zu Preiskorrektur“? / Gut-achter kritisiert „Prozesshanselei“: befangen! / Zuviel getankt? Bauleiter vor demStrafrichter
11 Baubetrieb Bilanzierung: Neue Rechenregeln zur Pauschwertberichtigung / Lohn-steuer/Sozialversicherung: Behandlung von Arbeitslohnspende bei Minijobbern /Lohnsteuer: Dienstwagenbesteuerung bei Leasing-Sonderzahlung
13 Baustelle Baustellenanalyse führt zu Leistungssteigerung: Prozessoptimierung imTunnelbau am Beispiel des Emscherumbaus
17 Vergaberecht Vergabe unter dem Vorbehalt fehlender Finanzierung? / Fehler in derLeistungsbeschreibung – was tun? / Keine Rügepflicht bei Wahlpositionen
Quellen:[1] Zur Mediation in Bausachen: Englert/Franke/Geiger, Streitlösung ohne Gericht.
Schlichtung Schiedsgericht und Mediation in Bausachen, 2006, Rn 182ff.; Flu-cher/Kochendörfer/v. Mickwitz/Viering, Mediation im Bauwesen, 2003; Wagner,NZBau 2001, 169; ders. BauR 2004, 221
[2] Zur Schlichtung in Bausachen: Englert/Franke/Geiger, Streitlösung ohne Gericht.Schlichtung Schiedsgericht und Mediation in Bausachen, 2006, Rn 124ff.; Prütting,Außergerichtliche Streitschlichtung, 2003
[3] Zur Adjudikation: Lembcke, NZBau 2007, 273; ders. ZfIR-Report 2007, 76; Schram-ke NZBau 2002, 409; vgl. auch die Berichte aus dem Arbeitskreis VII – Außerge-richtliche Streitbeilegung – der Baugerichtstage 2008 und 2010 in BauR 2008,1768 ff. und BauR 2010, 1421 ff.
[4] Schiedsgutachten: Roquette/Otto, C. VII. 3., S. 544 Rn 1; Koeble BauR 2007, 116[5] Kniffka, NZBau 2000, 2.[6] vgl: Roquette/Kunkel, Jahrbuch Baurecht 2004, 269; Bietz, NZBau 2003, 177.
Zum Autor:Prof. Stefan Leupertz war Richter im „Bausenat“ des BGH, bis er Ende 2012 auf eigenen Wunschaus dem Richterdienst ausschied. Er ist seitdem als Freiberufler in Essen mit seiner Firma „LeupertzBaukonfliktmanagement“ als Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Rechtgutachter in Bau-und Anlagensachen vor allem für baubegleitende Streitvermeidung und Streitbeilegung tätig. Er istHonorarprofessor für Bauvertragsrecht an der TU Dortmund und Lehrbeauftragter für Bauvertrags-recht an der Philipps-Universität Marburg. Seit Mai 2012 ist er Vorsitzender des Vorstandes desDeutschen Baugerichtstages e.V.
Besetzung mit Jurist undTechniker zu empfehlen
Erliegen der Baustelle wirdvermieden
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Baubetrieb
8 UBB 39 (2016), Heft 1
BVMB-Neujahrsempfang/Tag der mittelständischen Bauwirtschaft:
Bundesverkehrsminister Dobrindthält Festrede bei der BVMB
Bald ist es wieder soweit: Der traditionelle Tag der mittelständischen Bau-
wirtschaft inklusive Neujahrsempfang der Bundesvereinigung Mittelständi-
scher Bauunternehmen e.V. (BVMB) findet in diesem Jahr am 15. Februar
2016 – wie seit Jahrzehnten üblich – in Bonn statt. Hier treffen sich alljährlich
die „Macher und Entscheider“ aus dem Bau-Mittelstand zum Erfahrungs-
austausch mit Politik, Verwaltung und Auftraggeberseite aus ganz Deutsch-
land. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat bereits seine Teilnah-
me zugesagt und wird die Festrede halten.
So sieht das Programm aus:
11:30 Uhr Mitgliederversammlung
14:15 Uhr Informationsveranstaltung
Sie kriegen die Krise? Reden oder Schweigen als Erfolgsfaktor in
Krisen- und Katastrophensituationen, anschließend kabarettisti-
sche Einlage
17:30 Uhr Neujahrsempfang
Begrüßungsrede: Thorsten Bode, Präsident der BVMB
Festrede: Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur
Schlusswort: Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB
19:00 Uhr Geselliges Beisammensein
Besondere Anforderungen vom Konzept bis zur Realisierung
Wie sieht „barrierefrei“ aus?
Wie sieht eine Stadt-, Quartiers- und Verkehrsentwicklung unter Berücksich-
tigung barrierefreier Aspekte aus? Dieser Frage gingen Experten bei einem
„Zukunftsforum“ im hessischen Friedberg nach. Die Anforderungen an einen
barrierefreien Alltag mit planerischen und baulichen Konzepten zur Standort-
und Raumplanung sind hoch und stellen die Beteiligten vor große Heraus -
forderungen.
Viele Gesetze definieren Barrierefreiheit von baulichen Anlagen bis zum
öffentlichen Personennahverkehr – ein Spannungsfeld für eine wirtschaftliche
und bedarfsgerechte Umsetzung. „Die Herstellung von Barrierefreiheit in
allen Bereichen des Lebens ist für uns ein zentrales Anliegen“, so der stell-
vertretende hessisch-thüringische VdK. Um Chancengleichheit und Teilhabe
zu gewährleisten, sei die Barrierefreiheit eine Grundvoraussetzung.
Dass auch in einem schwierigen Umfeld barrierefreie Projekte gut umgesetzt
werden können, zeigen ausgewählte Beispiele. Im Fokus steht hierbei der
wachsende interdisziplinäre Markt für Ingenieure, Architekten, ausführende
Unternehmen und Fachberater. Insgesamt lässt sich feststellen, dass intelli-
gente und integrierte Planungen die Kosten maßgeblich reduzieren können.
Schlüssige, nachrüstbare Konzepte, die von Anfang an umsichtig geplant und
umgesetzt werden, verhindern Kostensteigerungen oder aufwändige Um-
baumaßnahmen in der Zukunft. n
Intelligente und integriertePlanung spart Kosten
Macher und Entscheidertreffen sich bei der BVMBin Bonn
Ein kritischer Blick des Betriebsprüfers des Finanzamts gilt meist den bilan-
zierten Forderungen eines Bauunternehmens. Insbesondere die Pauschal-
wertberichtigung dürfte nach einem Infoschreiben der Finanzverwaltung ins
Visier der Prüfer rücken.
Bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigung orientieren sich Unterneh-
mer meist an den Erfahrungen beim Forderungseingang aus der Vergangen-
heit und beziehen weitere Faktoren ein. Der Finanzsenat Berlin hat nun jedoch
klargestellt, dass nicht mehr alle dieser Faktoren berücksichtigt werden dür-
fen (FSen Berlin, Erlass v. 31.7.2015, Az. III B – S 2174 – 108 – 1). Welche Fak-
toren sprechen für eine Pauschalwertberichtigung (PWB)?
Mögliche Mahngebühren oder Prozesskosten dürfen sich nicht mehr auf die Höheder PWBauswirken.
UBB-Tipp: Hintergrund dieser Verwaltungsauffassung, die bundeseinheitlich
abgestimmt ist, ist die Regelung, wonach eine Abwertung von Forderungen
nur noch stattfinden darf, wenn eine dauernde Wertminderung unterstellt
wird. Zinsverluste und Kosten für das Einziehungsrisiko führen aber nicht zu
einer dauernden Wertminderung der Forderung. n
Lohnsteuer/Sozialversicherung
Behandlung von Arbeitslohnspendebei Minijobbern
Vereinbaren ein Arbeitgeber und ein Minijobber eine Arbeitslohnspende für
Flüchtlinge, stellt sich in der Praxis die Frage, wie diese Spende sozialversi-
cherungsrechtlich und steuerlich zu behandeln ist. Die Antwort kommt von
der Minijobzentrale.
In einem Newsletter weist die Minijobzentrale darauf hin, dass Arbeitslohn-
spenden von Minijobbern je nachdem, ob der Arbeitgeber pauschal 2% Lohn-
steuer oder die individuelle Lohnsteuer für das Gehalt eines Minijobbers ab-
führt, folgendermaßen zu behandeln sind (Newsletter Nr. 8/2015 v.
29.10.2015):
Ausfallrisiko Das Ausfallsrisiko ist bei der Höhe der PWB das zentrale Kriterium. Hier sind Erfahrungswerte der letzten drei Jahreheranzuziehen.
Skonti und sonstige Erlösschmälerungen
Auch diese Kriterien wirken sich nach wie vor auf die Höheder PWB aus.
Zinsverlust Zinsverluste haben keinen Einfluss mehr auf die Höhe derPWB.
Einziehungsrisiko Mögliche Mahngebühren oder Prozesskosten dürfen sichnicht mehr auf die Höhe der PWB auswirken.
Ausfallrisiko: Vergangenedrei Jahre als Vergleichs -wert
Dauernde Wertminderungals Voraussetzung
Pauschale oder individuelleLohnsteuer?
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Baubetrieb
12 UBB 39 (2016), Heft 1
Lohnsteuer
Dienstwagenbesteuerung beiLeasing-Sonderzahlung
Bekommt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, muss
für die Privatfahrten ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Kompliziert
wurde es bei der Ermittlung dieses Privatanteils immer dann, wenn für den
Dienstwagen ein Fahrtenbuch geführt wurde und der Dienstwagen geleast
wurde.
Die Lohnsteuerprüfer rechneten die Sonderzahlung den Gesamtkosten des
Dienstwagens stets in voller Höhe im Jahr der Zahlung zu, selbst wenn der
Arbeitgeber bilanzierte und diese Leasing-Sonderzahlung aktiv abgrenzte und
auf mehrere Jahre verteilte. Gute Nachricht für Arbeitnehmer: Die Verteilung
der Leasing-Sonderzahlung in der Bilanz ist auch bei der Lohnsteuer anzu-
wenden (BFH, Urteil v. 3.9.2015, Az. VI R 27/14).
Beispiel: Arbeitnehmerin Huber bekommt einen Dienstwagen zur Verfügung
gestellt, der im Dezember geleast wurde. Die Gesamtkosten ohne Leasing-
Sonderzahlung betragen 2.000 Euro. Die Leasing-Sonderzahlung von 12.000
Euro, die im Dezember bezahlt wurde, grenzte der Arbeitgeber in seiner Bi-
lanz auf die Laufzeit des Leasing-Vertrags ab. Im Erstjahr wirken sich von die-
ser Leasing-Sonderzahlung deshalb nur 334 Euro gewinnmindernd aus. Die
Privatnutzung des Dienstwagens liegt bei 20%. So wird der geldwerte Vorteil
für Dezember ermittelt
Pauschale Lohnsteuervon 2%
Individuelle Lohnsteuer
Sozialversicherung Die Pauschalabgaben für Kranken- und Rentenversiche-rung sowie die Umlagen sind vom vollen Minijobgehalteinzubehalten. Die Arbeitslohnspende hat keine Aus -wirkung auf die Höhe der Pauschalabgaben.
Steuern Minijobgehalt ist nicht umdie Arbeitslohnspende zu reduzieren.
Arbeitslohnspende reduziertMinijob-Gehalt bei Ermitt-lung der individuellen Lohn-steuer.
Sonderausgabenabzugfür Spenden
Minijobber kann für dieSpende Sonderausgabengeltend machen.
Minijobber darf für dieSpende keinen Sonderaus-gabenabzug beantragen.
sind nicht alle direkt an einem Rohrwechsel beteiligt (z.B. der Maschinenfüh-
rer und der Lokfahrer). Diese können, sofern keine Wartungsarbeiten an den
jeweiligen Maschinen durchzuführen sind, bei den Arbeiten helfen. Bei den
Beobachtungen wurde festgestellt, dass der Maschinenführer beispielsweise
beim Rohrwechsel das Platzieren des neuen Rohres auf der Schildwiege be-
aufsichtigte oder der Lokführer die Fugendichtungsringe kontrollierte.
Sofern diese Mitarbeiter mit eingebunden werden, können sie andere Mitar-
beiter entlasten, welche dann die weiteren Arbeitsschritte vorbereiten. Dies
gewährleistet einen reibungsloseren Arbeitsablauf. Ein weiterer wichtiger
Punkt ist die Kommunikation zwischen den einzelnen Schichten. Aus den Be-
obachtungen ist ersichtlich, dass die Schichten teilweise deutliche zeitliche
Unterschiede beim Rohrwechsel aufweisen. Ein Erfahrungsaustausch zwi-
schen den Schichtleitern könnte für eine Verbesserung sorgen.
Fazit: Genaue Baustellenanalyse unabdingbar
Durch die aufgezeigten Optimierungsmöglichkeiten kann eine Art Muster-
rohrwechsel entwickelt und in Form eines internen Firmenhandbuchs den
Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Dies hat den Vorteil, dass es auch
bei unterschiedlichen Schichtbesetzungen zu einheitlichen Rohrwechselzei-
ten und somit zu einer gleichbleibenden Leistung auf der Baustelle kommt.
Da oft auf Baustellen viel von der Erfahrung einzelner Mitarbeiter abhängt,
kann diese somit allen zur Verfügung gestellt werden. Dies hätte den Vorteil,
dass es nicht zu großen Leistungsabweichungen der einzelnen Schichten
kommt und somit ein gleichbleibender Arbeitsfluss entsteht. Ebenfalls ist ei-
ne genaue Analyse der Baustellenabläufe sowie des Geräteeinsatzes unab-
dingbar, um weitere Optimierungsmöglichkeiten zur Leistungssteigerung voll
auszuschöpfen.
Anmerkung: Die beschriebenen Erkenntnisse wurden im Rahmen einer Ab-
schlussarbeit der Universität Duisburg-Essen, Lehrstuhl Baubetrieb und Bau-
management, und der Wayss & Freytag Ingenieurbau AG erhoben sowie un-
ter anderem durch Mitarbeiter des Instituts ausgewertet. n
Quellen:[1] Prozessoptimierung beim Rohrwechsel einer Erddruck-Tunnelbohrmaschine am
Beispiel der TBM1 – DN 2800 im Rahmen des Projektes Emscherumbau BA 30, er-schienen am Institut für Baubetrieb und Baumanagement der Universität Duis-burg-Essen, Rene Kriesten, 01/2015
[2] Rohrvortrieb beim Abwasserkanal Emscher erreicht Haltungslängen von mehr als1100 m, Stratemeier, Himmel und Flicke, Tunnel 5/2014, Bauverlag
[3] Emschergenossenschaft (Hrsg.): Masterplan Emscherzukunft: Das neue Emscher-tal, 1. Auflage 2006
Erfüllt Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für den Abzug eines Investi-
tionsabzugsbetrags für geplante Investitionen und Sie brauchen die Steuer -
ersparnis nicht zwingend schon 2015, sollten Sie den Investitionsabzugsbe-
trag erstmals 2016 geltend machen. Das bringt erhebliche Vorteile.
Beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG ist es nach derzeitiger
Rechtslage zwingend notwendig, dass Sie die Funktion des Gegenstandes,
den Sie kaufen möchten, detailliert beschreiben.
Kaufen Sie diesen Gegenstand dann innerhalb von drei Jahren nicht, kippt der
Investitionsabzugsbetrag rückwirkend. Steuernachzahlungen und Zinsenzah-
lungen sind die Folge.
Verzicht auf Funktionsbeschreibung
Neu 2016: Ab 2016 verzichtet das Finanzamt auf die Funktionsbeschreibung.
Sie müssen dem Finanzamt nur die Abzugsbeträge in einem elektronischen
Datensatz mitteilen, damit überwacht werden kann, ob im dem Dreijahreszeit -
raum tatsächlich investiert wird. Was letztlich investiert wird, interessiert je-
doch nicht mehr.
Beispiel: Sie planen im Jahr 2017 den Kauf eines neuen Baggers für 200.000
Euro. Dafür ziehen Sie a) im Jahr 2015 oder b) 2016 einen Investitionsab-
zugsbetrag in Höhe von 40.000 Euro vom Gewinn ab. 2017 wird eine Maschi-
ne zerstört, die umgehend ersetzt werden muss. Kosten: 200.000 Euro. Dafür
kippen Sie die geplante Investition in einen neuen Bagger.
Variante a: Investitions -abzugsbetrag 2015
Variante b: Investitions -abzugsbetrag 2016
Abzugsjahr Abzug von 40.000 Euroin 2015
Abzug von 40.000 Euroin 2016
Kauf der neuen Maschine
Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags
Der Investitionsabzugs -betrag bleibt erhalten.
Begründung Die Maschine hat eine andere Funktion als der Bagger.
Kein Problem, weil ab 2016die Funktionsbeschreibungkeine Rolle spielt
Folge Rückzahlung der Steuervor-teile aus 2015 und ggf. Zins-zahlungen auf die Steuer -zahlungen
Auflösung des Investitions-abzugsbetrags im Jahr desKaufs der Maschine und An-rechnung des Investitions -abzugsbetrags auf den Kaufpreis der Maschine(= neutrales Ergebnis)
UBB-Tipp: Abzug erst 2016geltend machen
Ab 2016 keine Funktions -beschreibung mehr nötig
Neuerung: Ergebnis am Endeneutral
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Lesetipp
Baukosten-Datenbank 2015/2016
Beim Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI)
erschien im November 2015 die neue Version des BKI Kostenplaners mit ak-
tualisierter Baukosten-Datenbank 2015/2016 und Erfahrungswerten von über
2.700 abgerechneten Referenzobjekten.
Die BKI-Baukostendatenbank beinhaltet Referenzobjekte mit aktuellen Kos-
ten- und Planungskennwerten zu Neubauten, Altbauten und Freianlagen.
Außerdem greifen Nutzer auch auf statistische Auswertungen zu 120 Gebäu-
dearten zu. Die Baukosten-Niveaus innerhalb Deutschlands variieren erheb-
lich. BKI-Auswertungen bestätigen Abweichungen im Vergleich zum BKI-
Bundesdurchschnitt (100%) von 0,65 (65%) in strukturschwachen Gebieten bis
hin zu 1,43 (143%) in boomenden Ballungsräumen. Mit den integrierten Re-
gionalfaktoren 2016 passen die Programmanwender die Bundesdurch-
schnittswerte an ihr regionales Baukosten-Niveau an. Für ein Plus an Pla-
nungssicherheit sorgen auch die neuen Zusatzinformationen bezüglich
Bauzeiten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: Jeannette Wähner, Pressestelle,
Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI),
Die neue Ausgabe des Jahrbuchs „Ingenieurbaukunst“ präsentiert
wieder eine Auswahl der spektakulärsten aktuellen Bauprojekte
mit Beteiligung deutscher Ingenieure weltweit. Herausgegeben
von der Bundesingenieurkammer, ist das Werk die zentrale
Leistungs schau des deutschen Bauingenieurwesens.
Im Mittelpunkt des Buches stehen die Ingenieure, denn sie berich-
ten in diesem aufwendig gestalteten Buch über ihre Projekte und
geben so einen unmittelbaren Einblick in ihre Arbeitsweise. Neben
den Projektpräsentationen befasst sich das Buch mit übergeordne-
ten Fragestellungen wie beispielsweise „Infrastruktur: Erhalt oder
Neubau?“ und „Finanzierung von Innovationen im Bauwesen“.
Somit stellt das Jahrbuch erneut einerseits eine Galerie der Spitzen-
leistungen deutscher Bauingenieure dar und fungiert anderer seits
als Refl exionsfl äche der aktuellen Debatten im Bauingenieur-
wesen.
22 Ingenieurbaukunst 2015 Charaktervolle Konstruktionen – Vier WM-Stadien in Brasilien 23
Estádio Jornalista Mário Filho in Rio de Janeiro
Das legendäre Stadion mitten im Stadtgebiet der Sam-bametropole, das jedermann nur Maracanã nennt, wur-de für die Fußballweltmeisterschaft 1950 errichtet, hat-te einst ein Fassungsvermögen von mehr als 200.000 Zuschauern und galt als größtes Stadion der Welt. Doch der Betonbau war in die Jahre gekommen und sollte zur WM 2014 grundlegend saniert und auf FIFA-Standard gebracht werden. Der Oberrang wurde erneuert und der Unterrang mit besseren Sichtverhältnissen völlig neu gebaut. Ein Hauptanliegen dabei: Das Stadiondach, eine Betonkragkonstruktion, hatte eine zu geringe Spann-weite und überdeckte nur ein Drittel der Zuschauerplät-ze. Zunächst dachte man daran, die äußere Erscheinung des denkmalgeschützten Bauwerks unverfälscht zu er-halten, indem man die Dachfläche nach innen unter Bei-behaltung der bestehenden Dachkonstruktion vergrö-ßert. Doch die betagten Betonkragträger konnten nicht mehr ertüchtigt werden. Und eine oben aufgesetzte zu-sätzliche Tragstruktur hätte das Stadion zu nachhaltig verändert.
Schließlich entwickelten die Ingenieure von schlaich bergermann und partner eine Dachkonstruktion, die sich in den historischen Bestand so flach einfügt, dass sie die berühmte Silhouette kaum verändert. Sie bedien- ten sich des mittlerweile erprobten Speichenradprin-zips mit äußerem Druckring, innerem Zugring und ver-
bindenden „Speichen“ in Form von Radialseilen, das mit wenig Konstruktionshöhe auskommt. Und weil die auf Zug belasteten Bauteile des Seiltragwerks überwiegen, fällt es sehr filigran und materialsparend aus.
Nach dem Abschneiden der alten Kragträger blieben die Gebäude- und Fassadenstützen sowie ein umlau-fender Ringbalken in Traufhöhe bestehen und wurden betonsaniert. Deren Gliederung wurde vom neuen Dach übernommen. Den 60 historischen Stützen entsprechen die 60 Dachfelder. Wie ein in sich stabiler Deckel liegt die Speichenradkonstruktion mit dem im Querschnitt rund 1 2 Meter messenden stählernen Hohlkastenpro-fil des Druckrings auf den 60 Stützenköpfen. Horizon-talkräfte ergeben sich lediglich bei Windbelastung und werden an vier Punkten in die Lager übertragen. An-sonsten gibt das Dach nur Vertikallasten ab. Deshalb war es möglich, die alten Stützen zu benutzen, obwohl sich die Dachfläche fast verdoppelt hat.
Die Stabilität des Seildaches und die Steifigkeit des Dachkörpers werden dadurch erreicht, dass die Radial-seile nach zwei Dritteln Dachtiefe von Luftstützen aus-einandergespreizt werden und dadurch Seilbinder mit drachenförmigem Querschnitt mit einem Druckring und drei Zugringen an den Eckpunkten entstehen. Die Luft-stützen bilden gleichzeitig die Hochpunkte der Bespan-nung des Dachs mit einem PTFE-beschichteten Glas- fasergewebe. Die schneeweiße Membran wird über die
Radialseile gespannt und zur Erreichung der für die Stabilität notwendigen zweiachsigen Krümmung durch Kehlseile in den Zwischenfeldern nach unten gezogen. So ergibt sich zwischen den Hoch- und Tiefpunkten ein auch in der Dachaufsicht (beispielsweise vom Aus-sichtspunkt Cristo Redentor aus) optisch reizvolles Falt- werk.
Die auf dem unteren, aus sechs Seilen bestehenden Zugband stehenden, 13,5 Meter hohen Luftstützen aus Hohlkastenprofilen sind rautenförmig aufgespreizt und nehmen den Catwalk auf. In dem rings umlaufenden Wartungsgang ist die gesamte Installation des Daches ästhetisch und wartungsfreundlich untergebracht. Der Laufsteg trägt alle Ausrüstungen wie Flutlicht, Tribü-nenbeleuchtung und Lautsprecher, aber auch die 14 Tor- linienkameras des deutschen GoalControl Systems.
68 Meter spannt das Dach gleichmäßig über das ge-samte Oval des Stadions nach innen und lässt eine Öff-nung von 160 122 Meter frei. Mit 3.980 Tonnen Ge-wicht, d. h. 87 Kilogramm pro Quadratmeter Flächenge- wicht ist es nicht nur eine extrem leichte Konstruktion, sondern wirkt auch leicht, luftig und aufgrund der klei-nen Auflagepunkte fast schwebend, ein Eindruck, der durch die Transluzenz und die Effektbeleuchtung am Abend noch verstärkt wird.
Falk Jaeger
OBJEKTEstádio Jornalista Mário Filho STANDORTRio de Janeiro, BrasilienBAUZEIT2010 – 2013BAUHERREmpresa de Obras Publicas INGENIEURE + ARCHITEKTENArchitekt: Daniel Fernandes Tragwerksplanung: schlaich bergermann und partner
19 / 20 Das Stadion aus der Vogelperspektive 21 Draufsicht und Tribünen- querschnitt22 Blick auf das Spielfeld 23 Blick vom Aussichtspunkt Cristo Redentor
19 20
21
22
23
130 Ingenieurbaukunst 2015 Die Fassade der Canary Wharf Crossrail Station in London 131
Die Errichtung des Ensembles aus Holztragwerk und transparenter, pneumatisch gestützter Folienkissen- Fassade erforderte eine hohe Planungstiefe sowie eine lückenlose Qualitätssicherung nach allen Re-geln der Ingenieurskunst.
Congestion Charge – Staugebühr – nennen die Londo-ner die 10 Pfund teure Citymaut, die Autofahrer täglich zahlen müssen, um die Londoner Innenstadt befahren zu dürfen. Der Name ist dabei Programm. Denn wer die umgerechnet 12,60 Euro zahlt, erwirbt vor allem das Recht, Teil des Staus zu werden, der zu beinahe jeder Tages- und Nachtzeit Londons Straßen verstopft und Londons Autofahrern mit 19 km / h die geringste Durch-schnittsgeschwindigkeit im europäischen Vergleich be-schert. Deutlich schneller als auf Londons Straßen geht es in der Regel darunter voran: Hier bilden die legen- däre London Tube – die älteste U-Bahn der Welt – und die fahrerlose Stadtbahn Docklands Light Railway das größte städtische Streckennetz Europas. Mit bis zu 4,5 Millionen Fahrgästen pro Tag gelangt allerdings auch dieses äußerst leistungsfähige System regelmäßig an die Grenzen seiner Kapazität. Mit dem Ziel, diese Kapa-zität um 10 Prozent zu steigern, legte das britische Par-lament im Juli 2008 Königin Elisabeth II. die Crossrail Bill zur Unterschrift vor.
Der Projektplan beschreibt nicht weniger als das derzeit größte Infrastruktur- und Bauprojekt Europas – eine 18
Milliarden Euro schwere und 180 Kilometer lange Regio- nalexpresslinie, die London unterirdisch passieren und das Streckennetz in Stadt und Großraum bis 2018 kom-plettieren wird. Kernstück der Crossrail Line wird ein 21 Kilometer langer Zwillingstunnel, der direkt unter Lon- dons Innenstadt verläuft und in neun neuerrichteten Bahnhöfen mündet. Der größte und auffälligste dieser Bahnhöfe wurde bereits zu großen Teilen fertiggestellt: die Canary Wharf Crossrail Station in den Wassern der West India Docks.
Knapp 30 Meter – vier Etagen hoch – ragt der 310 Meter lange Überbau des Bahnhofes aus den Docks, weitere drei Etagen liegen unterhalb des Wasserspiegels (Bild 1). Seine ausladende Form und sein dominantes Fich-tenholz-Gittertragwerk sind Reminiszenzen an die gi-gantischen Handelsschiffe, die einst Waren aus aller Welt nach London brachten und Canary Wharf zum Zen-trum des weltweiten Seehandels machten. Umhüllt ist der Bahnhofsüberbau von einer transparenten, teils of-fenen ETFE-Kissen-Fassade (Bild 2), die ihn nach Ein-bruch der Dunkelheit weithin sichtbar erstrahlen und wie ein einladendes Tor zu Londons aufstrebendstem Geschäftsviertel wirken lässt. Auf der obersten Etage befindet sich ein weitläufiger Dachgarten (Bild 3), er-schlossen über zwei Verbindungsbrücken und an Bug und Heck begrenzt durch je einen Pavillon. Der Entwurf stammt aus dem Londoner Hauptsitz der Architekten Foster + Partners, deren Entwürfe Londons Stadtbild
1 Querschnitt durch die Canary Wharf Crossrail Station. In der Mitte der Skizze ist die Wasser- linie der Docks zu erkennen, ganz unten die Schächte des Zwillingstunnels.2 Die Canary Wharf Crossrail Station im Juni 2014: Die pneu- matisch gestützte ETFE-Kissen-Fassade steht, wackelt nicht, aber hat Luft.3 Hier noch Rendering, bald schon Realität: Der lichtdurch- flutete Dachgarten unter dem charakteristischen Holztrag- werk des Bahnhofes bringt etwas Grün in sein bauliches Umfeld aus Stahl und Glas.4 Überblick über die ETFE-Kissen-Fassade